Stammdaten

Register
Amtsgericht Stuttgart HRB 320417
Eingetragen
10.2.1997
Branche
Herstellung von MetallkonstruktionenGroßhandel mit Eisenerzen, Eisen, Stahl, Eisen- und StahlhalbzeugHerstellung von Schlössern und Beschlägen aus unedlen Metallen
Gegenstand
Stahl- und Metallbaubetrieb. Die Gesellschaft kann alle mit einem Stahlund Metallbaubetrieb zusammenhängenden Tätigkeiten ausüben. Sie kann darüber hinaus Handelsgeschäfte tätigen, auch soweit diese mit einem metallverarbeitenden Betrieb zusammenhängen. Darüberhinaus kann die Gesellschaft Ingenieurleistungen erbringen.

Finanzübersicht

Historie

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Management

NameRolle
Torsten Kemmer
seit 1.2.2016
Prokura
Frank Heinrich Beck
seit 18.10.2006
Geschäftsführer
Rainer Beck
seit 18.10.2006
Geschäftsführer

Wirtschaftlich Berechtigte
Beta

0.00% identifiziert100.00% ungelöst

Ungelöste Beteiligungen (1)

NameAnteil
100.00%

Gesellschafter
Beta

Name
Ort
Anteil
Beck Holding GmbH & Co.KG
Germany
100.00%

Bilanzkonten

Konzern- und Jahresabschlüsse

Beck GmbH

Cleebronn

Jahresabschluss zum Geschäftsjahr vom 01.01.2023 bis zum 31.12.2023

BILANZ

AKTIVA

Einzelposten
Geschäftsjahr
EUR

Gesamt
Geschäftsjahr
EUR

Einzelposten
Vorjahr
EUR

Gesamt
Vorjahr
EUR

A. Anlagevermögen

246.231,00

246.694,00

I. Immaterielle Vermögensgegenstände

1.862,00

3.331,00

II. Sachanlagen

244.369,00

243.363,00

B. Umlaufvermögen

17.550.224,68

17.095.927,09

I. Vorräte

14.799.986,69

13.893.557,97

II. Forderungen und sonstige Vermögensgegenstände

718.827,32

537.285,50

III. Wertpapiere

499.320,00

0,00

IV. Kassenbestand, Bundesbankguthaben, Guthaben bei Kreditinstituten und Schecks

1.532.090,67

2.665.083,62

C. Rechnungsabgrenzungsposten

16.459,42

8.818,82

Summe Aktiva

17.812.915,10

17.351.439,91



PASSIVA

Einzelposten
Geschäftsjahr
EUR

Gesamt
Geschäftsjahr
EUR

Einzelposten
Vorjahr
EUR

Gesamt
Vorjahr
EUR

A. Eigenkapital

1.198.258,73

1.114.015,80

I. Gezeichnetes Kapital

51.129,20

51.129,20

II. Gewinnvortrag/Verlustvortrag

600.000,65

688.930,42

III. Jahresüberschuss/Jahresfehlbetrag

547.128,88

373.956,18

B. Rückstellungen

401.656,61

393.578,18

C. Verbindlichkeiten

16.212.999,76

15.843.845,93

Summe Passiva

17.812.915,10

17.351.439,91

1 Anhang


1.1 Allgemeine Angaben zum Jahresabschluss

Der Jahresabschluss zum 31. Dezember 2023 wurde nach den Vorschriften der §§ 242 ff HGB unter Beachtung der ergänzenden Bestimmungen für Kapitalgesellschaften (§§ 264 ff HGB) in der Fassung des BilRuG aufgestellt. Ergänzend zu diesen Vorschriften wurden die Regelungen des GmbH-Gesetzes beachtet.

Die Gesellschaft ist eine kleine Kapitalgesellschaft i.S.d. § 267 Abs. 1 HGB. Größenabhängige Erleichterungen bei der Erstellung (§§ 266 Abs. 1, 274a, 276, 288 HGB) und bei der Offenlegung (§§ 326 und 327 HGB) des Jahresabschlusses werden in Anspruch genommen.

Gemäß § 264 Abs. 1 Satz 1 HGB ist für kleine Kapitalgesellschaften der Anhang "Pflichtbestandteil des Jahresabschlusses". Die Größenabhängigen Erleichterungen (§ 288 HGB) wurden in Anspruch genommen.

Zusätzliche Angaben nach § 264 Abs. 2 Satz 2 HGB zur Vermittlung eines den tatsächlichen Verhältnissen entsprechenden Bildes der Vermögens-, Finanz- und Ertragslage sind nicht erforderlich.

1.2 Angaben zur Gewinn- und Verlustrechnung

Die Gewinn- und Verlustrechnung wurde nach dem Gesamtkostenverfahren (§ 275 Abs. 2 HGB) aufgestellt.

Die Steuern vom Einkommen und Ertrag belasten in voller Höhe das Ergebnis der gewöhnlichen Geschäftstätigkeit.


1.3 Erläuterungen zur Bilanz

1.3.1 Bilanzierungsvorschriften

Im Jahresabschluss sind sämtliche Vermögensgegenstände, Schulden, Rechnungsabgrenzungen, Aufwendungen und Erträge enthalten, soweit gesetzlich nichts anderes bestimmt ist.

Posten der Aktivseite sind nicht mit Posten der Passivseite, Aufwendungen nicht mit Erträgen und Grundstücksrechte nicht mit Grundstückslasten verrechnet.

Das Anlage- und Umlaufvermögen, das Eigenkapital und die Schulden sind in der Bilanz gesondert ausgewiesen und hinreichend gegliedert.

Das Anlagevermögen weist nur Gegenstände aus, die bestimmt sind, dem Geschäftsbetrieb dauernd zu dienen.

Rückstellungen sind nur im Rahmen des § 249 HGB gebildet worden.

1.3.2 Bewertungsvorschriften

Die Wertansätze der Eröffnungsbilanz des Geschäftsjahres stimmen mit denen der Schlussbilanz des vorhergehenden Geschäftsjahres überein.

Bei der Bewertung wird von der Fortführung der Unternehmenstätigkeit ausgegangen. Dem stehen auch tatsächliche und rechtliche Gegebenheiten nicht entgegen.

Vermögensgegenstände und Schulden sind zum Abschlussstichtag einzeln bewertet worden.

Es ist vorsichtig bewertet worden, namentlich sind alle vorhersehbaren Risiken und Verluste, die bis zum Abschlusstag entstanden sind, berücksichtigt, selbst wenn diese erst zwischen dem Abschlussstichtag und dem Tag der Aufstellung des Jahresabschlusses bekannt geworden sind.

Gewinne sind nur berücksichtigt worden, wenn sie am Abschlussstichtag realisiert waren.

Aufwendungen und Erträge des Geschäftsjahres sind unabhängig vom Zeitpunkt der Zahlung berücksichtigt worden.

Einzelne Positionen wurden wie folgt bewertet:

Anlagevermögen

Das Anlagevermögen weist nur Gegenstände aus, die dazu bestimmt sind, dem Geschäftsbetrieb dauernd zu dienen.

Die Vermögensgegenstände des Anlagevermögens wurden zu Anschaffungs- oder Herstellungskosten einschließlich Nebenkosten abzüglich planmäßiger Abschreibung bewertet.

Erworbene immaterielle Vermögensgegenstände werden mit den Anschaffungskosten vermindert um die planmäßigen Abschreibungen bewertet. Als Nutzungsdauer wird bei Software drei Jahre unterstellt. Der Geschäfts- oder Firmenwert wird innerhalb von 15 Jahren abgeschrieben.

Grundlage der planmäßigen Abschreibung war die voraussichtliche Nutzungsdauer des jeweiligen Vermögensgegenstandes.

Die Abschreibungen wurden beim beweglichen Anlagevermögen linear vorgenommen.

Geringwertige Wirtschaftsgüter mit Anschaffungs- oder Herstellungskosten bis 800 EUR wurden im Erwerbsjahr voll abgeschrieben.

Die Anteile an verbundenen Unternehmen sind zu Anschaffungskosten bewertet. Die Ausleihungen an verbundenen Unternehmen werden zum Nennwert angesetzt.

Soweit der nach vorstehenden Grundsätzen ermittelte Wert von Gegenständen des Anlagevermögens über dem Wert liegt, der ihnen am Abschlussstichtag beizulegen ist, wird dem durch außerplanmäßige Abschreibungen Rechnung getragen. Die in den Vorjahren vorgenommenen außerplanmäßigen Abschreibungen werden rückgängig gemacht, soweit die Gründe hierfür nicht mehr bestehen.

Umlaufvermögen

Roh-, Hilfs- und Betriebsstoffe und Waren wurden zu Anschaffungskosten bei Anwendung zulässiger Bewertungsvereinfachungsverfahren oder zu niedrigeren Tageswerten angesetzt.

Die unfertigen und fertigen Erzeugnisse werden zu Herstellungskosten (Einzelkosten, angemessene Material- und Fertigungsgemeinkosten sowie Wertverzehr des Anlagevermögens, soweit durch die Fertigung veranlasst) bewertet, sofern nicht nach § 253 Abs. 3 HGB um noch anfallende Aufwendungen geminderte Verkaufswerte anzusetzen sind.

Für Bestandsrisiken werden ausreichende Abschläge gebildet. Die Bewertung des Vorratsvermögens erfolgt verlustfrei.

Die Forderungen und sonstigen Vermögensgegenstände wurden grundsätzlich mit dem Nennbetrag angesetzt. Erkennbare Einzelrisiken wurden durch Einzelwertberichtigungen berücksichtigt. Das allgemeine Kreditrisiko bei Forderungen aus Lieferungen und Leistungen wurde durch eine Pauschalwertberichtigung berücksichtigt.

Rückstellungen

Steuerrückstellungen und sonstige Rückstellungen werden in Höhe des nach vernünftiger kaufmännischer Beurteilung notwendigen Erfüllungsbetrages passiviert. Bei Rückstellungen mit einer Restlaufzeit von mehr als einem Jahr werden künftige Preis- und Kostensteigerungen in Höhe der allgemeinen Inflationsrate berücksichtigt und eine Abzinsung auf den Bilanzstichtag vorgenommen. Als Abzinsungssätze werden die den Restlaufzeiten der Rückstellungen entsprechenden durchschnittlichen Marktzinssätze der vergangenen sieben Geschäftsjahre verwendet, wie sie von der Deutschen Bundesbank gemäß Rückstellungsabzinsungsverordnung monatlich ermittelt und bekannt gegeben werden.

Die Steuerrückstellungen enthalten die noch nicht veranlagten Steuern des Geschäftsjahres und zu erwartende Steuernachzahlungen aus Vorjahren.

Pensionsrückstellungen

Die Gesellschaft hat zum 31.12.2023 ein versicherungsmathematisches Gutachten unter Berücksichtigung der nach BilMoG geltenden Bewertungsvorschriften für Pensionsrückstellungen nach der sogenannten projected unit credit Methode erstellen lassen.

Zur Abdeckung des Risikos wurde eine Rückdeckungsversicherung abgeschlossen, die dem Geschäftsführer, Herr Frank Beck und Rainer Beck, verpfändet wurde. Der Aktivwert der Rückdeckungsversicherung zum 31.12.2023 beträgt 361.562,39 EUR.

Rechnungszins: 1,82 %

Rententrend: 2,00 %

Fluktuationswahrscheinlichkeit: 0,00 %

Bewertungsmethode: Projected Unit Credit Methode

Biometrische Parameter: Richttafel 2018 G nach Heubeck

Dementsprechend ergibt sich gemäß § 246 Abs. 2 HGB folgender saldierter Ausweis in der Bilanz und GuV:

Pensionsverpflichtung per 31.12.2023

EUR 444.402,00

Aktivwert (= Zeitwert) Rückdeckungsversicherung (=Planvermögen) per 31.12.2023

EUR 361.562,39

Passiver Unterschiedsbetrag

EUR 82.839,61

Verbindlichkeiten

Die Verbindlichkeiten wurden zu ihrem Erfüllungsbetrag angesetzt. Sofern die Tageswerte über den Erfüllungsbeträgen lagen, wurden die Verbindlichkeiten zum höheren Tageswert angesetzt.

Währungsumrechnung

Die im Jahresabschluss enthaltenen Posten, denen Beträge zugrunde liegen, die auf fremde Währung lauten oder ursprünglich auf fremde Währung lauteten, wurden mit dem Devisenkassamittelkurs am Abschlussstichtag in Euro umgerechnet.

Forderungen und Sonstige Vermögensgegenstände

Die Forderungen aus Lieferungen und Leistungen belaufen sich zum Bilanzstichtag auf insgesamt 305.420,18 EUR (Vj. 467.081,65 EUR). Davon haben 0,00 EUR (Vj. 0,00 EUR) eine Restlaufzeit größer als ein Jahr. Die sonstigen Vermögensgegenstände belaufen sich zum Bilanzstichtag auf insgesamt 413.407,14 EUR (Vj 70.203,85 EUR). Davon haben 0,00 EUR (Vj. 0,00 EUR) eine Restlaufzeit größer als ein Jahr.

Die Forderungen aus sonstigen Vermögensgegenständen enthalten zum Bilanzstichtag 19.836,78 EUR (Vj. 0,00 EUR) Forderungen gegen Gesellschafter.

Verbindlichkeiten

Die Verbindlichkeiten belaufen sich zum 31.12.2023 auf insgesamt 16.212.999,76 € davon betragen die Verbindlichkeiten mit einer Restlaufzeit bis zu einem Jahr 16.212.999,76 €.

Verbindlichkeiten gegenüber Gesellschaftern bestehen in Höhe von 0,00 EUR (Vj. 9.766,80 EUR).

Haftungsverhältnisse nach § 251 HGB

Gewährleistungsbürgschaften wurden wie folgt eingeräumt:

VHV Kautionsversicherungen EUR 468.747,52
R+V Versicherung EUR 276.640,00

1.4 Angaben zur Gewinn- und Verlustrechnung

Die Gewinn- und Verlustrechnung wurde nach dem Gesamtkostenverfahren (§ 275 Abs. 2 HGB) aufgestellt.

Die Steuern vom Einkommen und Ertrag belasten in voller Höhe das Ergebnis der gewöhnlichen Geschäftstätigkeit.

1.5 Sonstige Pflichtangaben

Im Geschäftsjahr wurden durchschnittlich 34 Mitarbeiter beschäftigt.

Während des abgelaufenen Geschäftsjahres wurden die Geschäfte des Unternehmens - unverändert - geführt durch

Frank Beck und Rainer Beck

Die Geschäftsführer sind alleinvertretungsberechtigt und befugt, im Namen der Gesellschaft mit sich im eigenen Namen oder als Vertreter eines Dritten Rechtsgeschäfte vorzunehmen.

Die Angabe der Vergütung der Geschäftsführung unterbleibt gemäß § 286 Abs. 4 HGB.

1.6 Angaben gemäß § 42 Abs.3 GmbHG

Forderungen gegen Gesellschafter bestehen am Abschlussstichtag in Höhe von 19.836,78 EUR (Vorjahr 0,00 EUR).

Verbindlichkeiten gegen Gesellschafter bestehen am Abschlussstichtag in Höhe von 0,00 EUR (Vorjahr 9.766,80 EUR).

1.7 Ausschüttungssperre § 253 Abs. 6 HGB

Durch den höheren Zinssatz bei der Bewertung der Pensionsrückstellung ergibt sich ein um 7.208,00 EUR niedrigerer Erfüllungsbetrag. Dieser Betrag unterliegt der Ausschüttungssperre.

1.8 Angaben gemäß § 264 Abs. 1a HGB

Die Firma Beck GmbH ist im Registergericht Stuttgart unter der Handelsregisternummer HRB 320417 eingetragen.

1.9 Unterzeichnung und Feststellung des Jahresabschlusses

Nach § 245 HGB und § 328 Abs. 1a HGB

Cleebronn, 14. November 2024

………………………………………………………..…… …………..……………………………………….
(Frank Beck) (Rainer Beck)

 

Cleebronn, den 14. November 2024

gez. Frank Beck / Rainer Beck

Die Feststellung bzw. Billigung des Jahresabschlusses erfolgte am: 14. November 2024

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