Stammdaten

Register
Amtsgericht München HRB 272049
Eingetragen
27.12.2021
Branche
Bau von Versorgungseinrichtungen für Elektrizität und TelekommunikationWärme- und KältehandelSpeichern von Gas zu Versorgungszwecken
Gegenstand
Die Errichtung, die Vorhaltung und der Betrieb von im Zusammenhang mit der Versorgung der Bevölkerung mit Strom, Gas, Wasser, Kälte und Wärme stehenden Infrastruktureinrichtungen. Die Gesellschaft dient somit einem öffentlichen Zweck.

Finanzübersicht

Historie

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Management

NameRolle
Stefan Dworschak
seit 27.12.2021
Geschäftsführer

Wirtschaftlich Berechtigte

0.00% identifiziert100.00% ungelöst

Ungelöste Beteiligungen (1)

NameAnteil
Stadtwerke München GmbHEigenbeteiligung
100.00%

Gesellschafter

1 Gesellschafter

GmbH-Struktur

Germany
25.000 €
100.00%

Bilanzkonten

Gewinn- und Verlustrechnung

Posten

Konzern- und Jahresabschlüsse

QuartiersNetz Bayern GmbH

München

Jahresabschluss zum Geschäftsjahr vom 01.01.2023 bis zum 31.12.2023

Lagebericht für das Geschäftsjahr 2023

QuartiersNetz Bayern GmbH, München

Gliederung                                             
1. Geschäftsmodell                       
2. Wirtschaftsbericht
3. Prognose-, Risiko- und Chancenbericht

1. Geschäftsmodell

Gegenstand der Gesellschaft sind die Errichtung, die Vorhaltung und der Betrieb von im Zusammenhang mit der Versorgung der Bevölkerung mit Strom, Gas, Wasser, Kälte und Wärme dienenden Infrastruktureinrichtungen.

Die QuartiersNetz Bayern GmbH (QNB) wurde im Geschäftsjahr 2021 gegründet. Sie ist seither auf dem Markt der geschlossenen Verteilnetze aktiv.

Das Energiewirtschaftsgesetz ermöglicht den Netzbetrieb in räumlich abgegrenzten privaten Arealen. Die QNB wird den Vorteil solcher Areale freisetzen. Diese Areale sind baulich oft sehr hoch verdichtet, es werden also wenig Kabelstrecken und Verteilanlagen benötigt, deshalb können sie häufig günstiger betrieben werden als öffentliche Netze.

2. Wirtschaftsbericht

Wirtschaftliche Rahmenbedingungen

Auch in 2023 hat der russische Angriffskrieg und dessen Konsequenzen die energiepolitische Agenda stark beeinflusst.

Zur Abwendung der Versorgungskrise hat die Bundesregierung auf nationaler Ebene ein umfangreiches Maßnahmenbündel aufgespannt: Kurzfristig im Fokus standen die Sicherstellung der Energieversorgung auch durch fossile Energieträger und eine Verringerung der Abhängigkeit vom Import fossiler Energieträger, vor allem aus Russland. Umgesetzt wurde dies durch die verschiedenen Überarbeitungen des Energiesicherungsgesetzes. Damit wurden die Grundlagen geschaffen, dass die Bundesnetzagentur im Fall einer Gasmangellage als sogenannter Bundeslastverteiler agieren kann. Außerdem wurden Vorgaben zur Befüllung der Gasspeicher und dem schnellen Bau von diversen LNG-Terminals geschaffen. Zur finanziellen Entlastung der Kund*innen bei den hohen Energiepreisen wurde auf Bundesebene ein Stabilisierungsfonds mit 200 Mrd. EUR aufgesetzt. Gemeinsam mit den Abschöpfungserlösen der sogenannten inframarginalen Stromerzeuger dient er der Finanzierung der Energiepreisbremsen.

Die ergriffenen Maßnahmen haben sich 2023 als wirksam erwiesen, so dass der bisherige Verlauf der Heizperiode 2023/24 ohne Störungen bei der Energieversorgung verlaufen ist. Die Füllstände der deutschen und europäischen Gasspeicher ist auch zum Jahresende hin komfortabel. Darüber hinaus werden kontinuierliche Energiemengen durch die Endverbraucher eingespart.

Das Urteil des Bundesverfassungsgerichtes zur Verfassungskonformität des Klima- und Transformationsfonds (KTF) und die darauffolgende Sperrung des Wirtschaftsstabilisierungsfonds (WSF) führt dazu, dass die Finanzierung der Energie-, Wärme- und Mobilitätswende auf dem Prüfstand steht.

Langfristig arbeitet die Bundesregierung weiterhin an der vollständigen Dekarbonisierung der Energieversorgung durch die Umstellung auf saubere Energie aus Wasser, Wind, Sonne, Biomasse und Geothermie.

Geschäftsverlauf

Die QNB hat im Geschäftsjahr 2022 das Stromnetz und die Strommessgeräte verpachtet. Im Geschäftsjahr 2023 hat die Gesellschaft den operativen Netzbetrieb als Verteilnetzbetreiber aufgenommen. Der Geschäftsverlauf war geprägt von der fortlaufenden Einführung der operativen Prozesse sowie der Umsetzung von gesetzlichen und regulatorischen Anforderungen in den Abläufen und Systemen der Gesellschaft.

Beschreibung der Tätigkeitsbereiche

Nach dem Gesetz über die Elektrizitäts- und Gasversorgung (Energiewirtschaftsgesetz (EnWG)) vom 7. Juli 2005, zuletzt geändert am 22. Dezember 2023, sind vertikal integrierte Energieversorgungsunternehmen zur Kontentrennung in der internen Rechnungslegung (buchhalterisches Unbundling) verpflichtet. Hierunter ist die Aufstellung jeweils eines Tätigkeitsabschlusses (Bilanz und Gewinn- und Verlustrechnung) für die in § 6b Abs. 3 Satz 1 Nr. 1 bis 6 EnWG aufgeführten Tätigkeitsbereiche zu verstehen.

Die QNB unterhält den Tätigkeitsbereich Stromverteilung. Darüber hinaus unterhält sie gemäß § 3 Abs. 4 Satz 2 MsbG i.V.m. § 6b EnWG den Bereich Messstellenbetrieb. Für diese wird jeweils ein Tätigkeitsabschluss aufgestellt.

Lage

Ertragslage

Im Jahr 2023 ist die Gesellschaft als Netzbetreiber am Markt aufgetreten. Das Stromnetz und die Strommessgeräte wurden eigenständig betrieben. Die Umsatzerlöse sind um T€ 152,8 auf T€ 173,4 gestiegen. Dabei wurde eine Strommenge von ca. 3 GWh durchgeleitet. Der Materialaufwand erhöhte sich um T€ 203,4 auf T€ 214,3. Die Materialeinsatzquote lag bei 123,6.

Daneben sind allgemeine Aufwendungen für Steuerberatung, die Jahresabschlusserstellung und -prüfung sowie sonstige Verwaltungskosten angefallen. Die sonstigen betrieblichen Aufwendungen verringerten sich um T€ 16,5 auf T€ 36,2. Vor Verlustübernahme ergab sich ein Jahresfehlbetrag von T€ 97,7 (Vorjahr T€ 58,5).

Vermögenslage

Die Gesellschaft hat in 2022 Nutzungsrechte für die Nutzung des vorgelagerten Mittelspannungsnetzes in Höhe von T€ 254,5 erworben. Des Weiteren wurden in 2021 Stromnetzverteilungsanlagen in Höhe von T€ 238,3 erworben. Im abgelaufenen Geschäftsjahr wurden keine Investitionen getätigt. Durch Abschreibungen über die betriebsgewöhnliche Nutzungsdauer hat sich das Anlagevermögen der Gesellschaft um T€ 25,9 auf T€ 446,0 verringert.

Die Forderungen und sonstigen Vermögensgegenstände betragen zum Bilanzstichtag T€ 201,5 (Vorjahr T€ 113,9) und beinhalten u.a. Forderungen gegen verbundene Unternehmen (T€ 97,7; Vorjahr T€ 0,0), Forderungen gegen Gesellschafter (T€ 85,2; Vorjahr T€ 113,7) und Forderungen aus Lieferungen und Leistungen (T€ 15,7; Vorjahr T€ 0,0).

Die flüssigen Mittel betragen zum Bilanzstichtag T€ 112,8 (Vorjahr T€ 90,0).

Dies führte zu einer Bilanzsumme per 31. Dezember 2023 in Höhe von T€ 760,3 (Vorjahr T€ 675,8).

Auf der Passivseite stehen dem Anlagevermögen T€ 86,3 Sonderposten aus übertragenen Baukostenzuschüssen (anteilige Auflösung in 2023: T€ 5,2), T€ 77,4 für Rückstellungen (Vorjahr T€ 8,0) sowie T€ 21,6 aus Verbindlichkeiten (Vorjahr T€ 1,2) gegenüber.

Außerbilanzielle Finanzierungsinstrumente gab es im Berichtsjahr nicht.

Finanzlage

Das Eigenkapital der Gesellschaft betrug zum Bilanzstichtag T€ 575,0 (nach Übernahme aufgelaufener Verluste durch die Gesellschafterin) und stellt einen soliden Eigenfinanzierungsanteil der Gesellschaft sicher.

Der Bestand des Finanzmittelfonds beträgt zum 31. Dezember 2023 T€ 112,8 und ermittelt sich aus dem Cashflow der laufenden Geschäftstätigkeit, der Investitionstätigkeit und der Finanzierungstätigkeit. Der Cashflow der laufenden Geschäftstätigkeit wird durch die indirekte Methode ermittelt und berechnet sich aus dem Jahresüberschuss zuzüglich Abschreibungen und Zuführung zu den Rückstellungen und abzüglich der Zuführungen zu den Forderungen und sonstigen Vermögensgegenständen sowie Abnahme der Verbindlichkeiten. Im abgelaufenen Geschäftsjahr wurden keine Investitionen ins Anlagevermögen vorgenommen. Einzahlung/Entnahmen der Gesellschafter erfolgten nicht.

Die Liquidität war im Berichtsjahr jederzeit gewährleistet.

Finanzielle Leistungsindikatoren

Wir ziehen für unsere interne Unternehmenssteuerung vor allem die Kennzahlen "Ergebnis vor Ertragsteuern" (EBT) und den "Cashflow" heran. Den Cashflow berechnen wir aus der Summe aus Jahresergebnis, Abschreibungen und Veränderungen im working capital.

3. Prognose-, Risiko- und Chancenbericht

Prognosebericht

Die "Projektgruppe Gemeinschaftsdiagnose" des ifo Instituts geht in ihrem Herbstgutachten 2023 davon aus, dass durch die gestiegenen Löhne und die abnehmenden Energiepreise die Kaufkraft trotz politischer Unsicherheit zurückkehrt. Im Jahr 2023 dürfte demnach von einem sinkenden Bruttoinlandsprodukt auszugehen sein. Für das Jahr 2024 ist von einem wieder steigenden Bruttoinlandsprodukt auszugehen. Die Prognose der Projektgruppe für 2024 liegt bei einem Anstieg von 1,3 %.

Im Jahr 2024 wird die Gesellschaft ihren operativen Netzbetrieb fortsetzten. Es werden keine eigenen Mitarbeiter beschäftigt.

Da die QNB zunächst nur ein geschlossenes Verteilnetz betreiben wird, wird im Geschäftsjahr 2024 voraussichtlich ein negativer Jahresüberschuss erwartet. Die Gesellschaft plant, sich um weitere Quartiersprojekte zu bemühen, die mittelfristig zu einem positiven Jahresüberschuss führen sollen.

Risikobericht

Risikomanagementsystem

Die Stadtwerke München GmbH verfügen über ein unternehmensweites Frühwarn- und Risikomanagementsystem gemäß dem Gesetz zur Kontrolle und Transparenz im Unternehmensbereich (KonTraG). Mit diesem Risikomanagementsystem ist sichergestellt, dass alle innerhalb der SWM existierenden Risiken systematisch erfasst, bewertet und in einem permanent fortgeschriebenen Risikokatalog umfassend dokumentiert werden. Die QNB arbeitet nach den Grundsätzen dieses Risikomanagementsystems.

Risikolage

Aus dem Geschäftsbetrieb können sich operative, technische und rechtliche Risiken mit finanzieller Wirkung ergeben.

Politische Vorgaben auf europäischer, staatlicher und kommunaler Ebene treffen die QNB. Die Vorgaben des Energiewirtschaftsgesetzes und zugehöriger Verordnungen sowie die Aktivitäten der Regulierungsbehörden können sich finanziell negativ auswirken. Risiken in diesem Bereich sind z. B. zusätzliche Auflagen oder Restriktionen für die Betreiber geschlossener Verteilernetze gemäß EnWG. Darüber könnte sich z. B. ergeben, dass die QNB eine eigenständige Erlösobergrenze nach den Vorgaben der Anreizregulierungsverordnung beantragen muss. Davon unabhängig besteht das Risiko einer gegenüber den eigenen Planungen ungünstigeren Entwicklung der Erlöse aus Netznutzungsentgelten.

Gesamtbeurteilung

Risiken, die den Fortbestand der QNB gefährden, sind weder im Geschäftsjahr 2023 eingetreten noch für das Geschäftsjahr 2024 erkennbar.

Chancenbericht

Die Chancen der Gesellschaft bestehen insbesondere in der Ausdehnung des Geschäftsbetriebes auf weitere geschlossene Verteilernetze.

 

München, den 26. März 2024

QuartiersNetz Bayern GmbH

Stefan Dworschak
Geschäftsführer


Bilanz

Aktiva

31.12.2023
EUR
31.12.2022
EUR
A. Anlagevermögen 445.956,00 471.887,00
I. Immaterielle Vermögensgegenstände 238.818,00 252.162,00
1. entgeltlich erworbene Konzessionen, gewerbliche Schutzrechte und ähnliche Rechte und Werte sowie Lizenzen an solchen Rechten und Werten 238.818,00 252.162,00
II. Sachanlagen 207.138,00 219.725,00
1. technische Anlagen und Maschinen 207.138,00 219.725,00
B. Umlaufvermögen 314.331,44 203.900,96
I. Forderungen und sonstige Vermögensgegenstände 201.511,48 113.866,25
1. Forderungen aus Lieferungen und Leistungen 15.670,19 0,00
2. Forderungen gegen Gesellschafter 85.197,53 113.675,30
3. Forderungen gegen verbundene Unternehmen 97.737,43  
4. sonstige Vermögensgegenstände 2.906,33 190,95
II. Kassenbestand, Bundesbankguthaben, Guthaben bei Kreditinstituten und Schecks 112.819,96 90.034,71
Aktiva 760.287,44 675.787,96

Passiva

31.12.2023
EUR
31.12.2022
EUR
A. Eigenkapital 575.000,00 575.000,00
I. Gezeichnetes Kapital 25.000,00 25.000,00
II. Kapitalrücklage 550.000,00 550.000,00
III. Jahresüberschuss/-fehlbetrag 0,00 0,00
B. andere Sonderposten 86.309,79 91.554,51
C. Rückstellungen 77.366,57 8.037,50
1. sonstige Rückstellungen 77.366,57 8.037,50
D. Verbindlichkeiten 21.611,08 1.195,95
1. Verbindlichkeiten aus Lieferungen und Leistungen 1.633,28 1.195,95
davon mit einer Restlaufzeit bis zu einem Jahr 1.633,28 1.195,95
2. Verbindlichkeiten gegenüber verbundenen Unternehmen 19.977,80 0,00
davon mit einer Restlaufzeit bis zu einem Jahr 19.977,80 0,00
Passiva 760.287,44 675.787,96

Gewinn- und Verlustrechnung

1.1.2023 - 31.12.2023
EUR
1.1.2022 - 31.12.2022
EUR
1. Umsatzerlöse 173.432,49 20.655,34
2. sonstige betriebliche Erträge 5.244,72 5.245,49
3. Materialaufwand 214.275,50 10.840,74
a) Aufwendungen für bezogene Leistungen 214.275,50 10.840,74
4. Abschreibungen 25.931,00 20.801,10
a) auf immaterielle Vermögensgegenstände des Anlagevermögens und Sachanlagen 25.931,00 20.801,10
5. sonstige betriebliche Aufwendungen 36.211,22 52.751,91
6. Ergebnis nach Steuern -97.740,51 -58.492,92
7. Erträge aus Verlustübernahme 97.740,51 58.492,92
8. Jahresüberschuss/-fehlbetrag 0,00 0,00

Anhang für das Geschäftsjahr 2023

I.  Allgemeines

Der Jahresabschluss 2023 ist nach den Rechnungslegungsvorschriften des Handelsgesetzbuches aufgestellt worden. Ergänzend dazu waren die Regelungen des GmbH-Gesetzes sowie des Energiewirtschaftsgesetzes zu beachten.

Die Gesellschaft ist eine Kleinstkapitalgesellschaft im Sinne des § 267a HGB. Der Anhang wurde entsprechend den Regelungen des Gesellschaftsvertrags unter Beachtung der Vorschriften für große Kapitalgesellschaften erstellt.

Firma: QuartiersNetz Bayern GmbH
Sitz: Emmy-Noether-Straße 2, 80992 München
Registergericht: München, HRB 272049

II.  Bilanzierungs- und Bewertungsgrundsätze

Für die Aufstellung des Jahresabschlusses waren die nachfolgenden Bilanzierungs- und Bewertungsmethoden maßgebend. Die Bilanzierungs- und Bewertungsmethoden wurden grundsätzlich unverändert zum Vorjahr angewendet. Änderungen, sofern vorgenommen, sind bei den Bewertungsmethoden nachfolgend erläutert.

Der Jahresabschluss wurde unter Beachtung der generellen Ansatz- und Bewertungsvorschriften der §§ 246 bis 256a HGB erstellt. Die besonderen Ansatz- und Bewertungsvorschriften für Kapitalgesellschaften (§§ 268 bis 278 HGB) wurden - soweit einschlägig - gemäß den Bestimmungen des Gesellschaftsvertrages beachtet.

Die Gliederung von Bilanz und Gewinn- und Verlustrechnung erfolgt gemäß § 266 und § 275 HGB.

Das Prinzip der Darstellungsstetigkeit wurde beachtet.

Die Bilanzierung und Bewertung erfolgte unter der Annahme der Fortführung der Unternehmenstätigkeit (going concern; § 252 Abs. 1 Nr. 2 HGB).

Immaterielle Vermögensgegenstände werden zu Anschaffungskosten, vermindert um planmäßige Abschreibungen, angesetzt. Zugänge werden pro rata temporis abgeschrieben.

Das Sachanlagevermögen wird zu Anschaffungs- oder Herstellungskosten, vermindert um planmäßige Abschreibungen, entsprechend der branchenüblichen Nutzungsdauer angesetzt.

Die Forderungen und die sonstigen Vermögensgegenstände werden zum Nennwert angesetzt.

Die Baukostenzuschüsse werden zum Nennwert abzüglich der zeitanteiligen erfolgswirksamen Auflösung als eigene Position ausgewiesen.

Die sonstigen Rückstellungen erfassen alle erkennbaren Risiken und ungewissen Verbindlichkeiten und sind mit dem Erfüllungsbetrag bewertet, der nach vernünftiger kaufmännischer Beurteilung notwendig ist.

Verbindlichkeiten werden mit ihrem Erfüllungsbetrag angesetzt.

Latente Steuern sind aufgrund der Einbeziehung in den ertragsteuerlichen Organkreis nicht zu bilden.

III.  Erläuterungen zur Bilanz

Die Entwicklung der in der Bilanz erfassten Anlagengegenstände im Geschäftsjahr 2023 ist in der Anlage 1.3, S. 5 zum Anhang dargestellt.

Die Forderungen gegen Gesellschafter betreffen Forderungen aus der Ergebnisübernahme und Umsatzsteuer. Die Forderungen haben wie im Vorjahr eine Restlaufzeit von weniger als einem Jahr.

Die Rückstellungen setzen sich wie folgt zusammen:





TEUR
IHK Beitrag 2021

0,2
Abrechnung Deltazeitreihe

1,2
Verlustenergie

14,2
Umlagen im Zusammenhang mit KWKG, Offshore und StromNEV

43,1
Mehr-/Mindermengenabrechnungen

6,0
Jahresabschlussprüfung

5,7
Jahresabschlusserstellung

7,0
Stand 31.12.2023

77,4


Die Verbindlichkeiten haben wie im Vorjahr eine Restlaufzeit von weniger als einem Jahr.

IV.  Erläuterungen zur Gewinn- und Verlustrechnung

Die Gewinn- und Verlustrechnung wurde in Form des Gesamtkostenverfahrens aufgestellt.

Die Umsatzerlöse wurden ausschließlich im Inland erzielt und gliedern sich in die einzelnen Tätigkeitsbereiche wie folgt auf:



TEUR
TEUR (Vorjahr)
Stromverteilung

168,3
0,0
Messstellenbetrieb

5,1
0,0


173,4
0,0


Die Gesellschaft hat einen Gewinnabführungsvertrag mit Ihrer Gesellschafterin geschlossen. Aus der Ergebnisübernahme resultierten Erträge in Höhe von EUR 97.740,51.

V.  Angaben nach § 6b EnWG
Folgende Geschäftsbeziehungen zu verbundenen Unternehmen im Sinne des § 6b Abs. 2 EnWG sind zu nennen:

Mit Verträgen vom 2. Dezember 2021 wurde ein Geschäftsbesorgungsvertrag mit der Stadtwerke München GmbH sowie ein Vertrag über die Erbringung von netzwirtschaftlichen Servicedienstleistungen mit der SWM Services GmbH abgeschlossen. Des Weiteren wurden mit Verträgen vom 21. Dezember 2022 ein Vertrag über die Erbringung von netzwirtschaftlichen Dienstleistungen mit der SWM Infrastruktur GmbH & Co. KG sowie mit der SWM Services GmbH ein Vertrag über die technische Betriebsführung und die Beaufsichtigung Dritter abgeschlossen. Mit Datum vom 30. März 2023 wurde ein Stromliefervertrag zum Zweck der Deckung von Verlusten im Netz des Netzbetreibers mit elektrischer Energie mit der SWM Versorgungs GmbH abgeschlossen.

VI.  Sonstige Angaben

Sonstige finanzielle Verpflichtungen

Zum Bilanzstichtag bestehen sonstige finanzielle Verpflichtungen aus Geschäftsbesorgungsverträgen in Höhe von TEUR 3,8 und betreffen ausschließlich verbundene Unternehmen.

Geschäftsführer: Herr Stefan Dworschak, Geschäftsführer der SWM Infrastruktur Verwaltungs GmbH, Eching
Der Geschäftsführer ist einzelvertretungsberechtigt und von den Beschränkungen nach § 181 BGB befreit.

Abschlussprüferhonorar

Für die erbrachten Dienstleistungen des Abschlussprüfers, der PKF Fasselt Partnerschaft mbH Wirtschaftsprüfungsgesellschaft, Steuerberatungsgesellschaft Rechtsanwälte, Nürnberg, sind folgende Honorare im Geschäftsjahr 2023 erfasst worden:

Abschlussprüfung TEUR 5,7
Gesellschafter

Die Stadtwerke München GmbH hält 100 % der Anteile an der QuartiersNetz Bayern GmbH.

Nachtragsbericht

Vorgänge von besonderer Bedeutung nach dem Schluss des Geschäftsjahres haben sich nicht ereignet.

Ergebnisverwendung

Die Gesellschaft hat mit Datum vom 2. Dezember 2021 als Organgesellschaft einen Beherrschungs- und Gewinnabführungsvertrag mit der Gesellschafterin unterzeichnet. Dieser wurde mit Datum vom 27. Dezember 2021 ins Handelsregister eingetragen. Die Jahresergebnisse werden von der Gesellschafterin übernommen.

Konzernzugehörigkeit

Die Gesellschaft wird wegen untergeordneter Bedeutung nach § 296 Abs. 2 HGB nicht in den Konzernabschluss der Stadtwerke München GmbH (HRB 121920) einbezogen.

 

München, den 26. März 2024

Herr Stefan Dworschak
Geschäftsführer


sonstige Berichtsbestandteile

Tätigkeitsabschlüsse der QuartiersNetz Bayern GmbH, München
für das Geschäftsjahr 2023

A. Vorbemerkung
Nach dem Gesetz über die Elektrizitäts- und Gasversorgung (Energiewirtschaftsgesetz (EnWG)), sind vertikal integrierte Energieversorgungsunternehmen zur Kontentrennung in der internen Rechnungslegung (buchhalterisches Unbundling) verpflichtet. Hierunter ist die Aufstellung jeweils eines Tätigkeitsabschlusses (Bilanz und Gewinn- und Verlustrechnung) für die in § 6b Abs. 3 Satz 1 bis 7 EnWG aufgeführten Tätigkeitsbereiche zu verstehen. Nach § 6b Abs. 3 Satz 7 EnWG ist zu den genannten Tätigkeitsabschlüssen jeweils ein sogenannter Erläuterungsteil zu erstellen. In diesem sind die Regeln der Rechnungslegung einschließlich der Abschreibungsmethoden anzugeben, nach denen die Gegenstände des Aktiv- und Passivvermögens sowie die Aufwendungen und Erträge den gemäß § 6b Abs. 3 Satz 1 bis 4 EnWG geführten Konten zugeordnet werden.

Die QuartiersNetz Bayern GmbH (QNB) ist darüber hinaus als grundzuständiger Messstellenbetreiber gem. § 3 Abs. 4 Satz 2 MsbG i.V.m. § 6b EnWG verpflichtet, einen Tätigkeitsabschluss für den Bereich Messstellenbetrieb aufzustellen, damit die Unabhängigkeit des grundzuständigen Messstellenbetriebs für moderne Messeinrichtungen und intelligente Messsysteme von anderen Tätigkeitsbereichen der Energieversorgung über die buchhalterische Entflechtung sichergestellt ist.

1. Erläuterung zu den Tätigkeiten
Gemäß § 6b Abs. 3 EnWG unterhält die QNB den Tätigkeitsbereich Elektrizitätsverteilung. Darüber hinaus unterhält die QNB gemäß § 3 Abs. 4 Satz 2 MsbG i.V.m. § 6b EnWG den Bereich Messstellenbetrieb. Für diese Bereiche wird jeweils ein Tätigkeitabschluss (Bilanz und Gewinn- und Verlustrechnung) aufgestellt.

Andere Tätigkeiten innerhalb des Elektrizitäts- und Gassektors liegen nicht vor.

Die im Anhang der QNB genannten Bilanzierungs- und Bewertungsmethoden finden auf die Tätigkeitsabschlüsse entsprechende Anwendung. Unter Beachtung der Vorschriften des § 268 HGB sind Angaben zu den Restlaufzeiten der Forderungen und Verbindlichkeiten zu machen und die finanziellen Haftungsverhältnisse aufzugliedern. Letztere haben sich bei der QNB nicht ergeben.

2. Zuordnungs- und Schlüsselungsgrundsätze des Tätigkeitsabschlusses
In den Bilanzen und den Gewinn- und Verlustrechnungen erfolgt im Regelfall eine direkte Zuordnung der Aktiv- und Passivposten sowie der Aufwendungen und Erträge auf die verschiedenen Tätigkeiten. Dabei wird in Einzelfällen auch eine Einzelpostenanalyse durchgeführt. In den Fällen, in denen nur ein mittelbarer Sachbezug zu den einzelnen Aktivitäten vorliegt oder die weitere Zuordnung der Konten mit unverhältnismäßig hohem Aufwand verbunden wäre, werden Schlüsselungen und Kostenumlagen sachgerecht vorgenommen. Die Zuordnung erfolgt auf Basis eines Umsatzschlüssels retrograd oder progressiv. Zusätzlich werden Informationen aus der internen Rechnungslegung in Form von sachgerechten Kostenstellenzuordnungen berücksichtigt.

Überblick über die wesentlichen Bilanz- und GuV-Positionen:

Bilanzpositionen/GuV-Positionen
Zuordnung

Anlagevermögen

direkte Zuordnung

Forderungen aus Lieferungen und Leistungen

im Wesentlichen direkte Zuordnung, sonst
sachgerechter Verteilschlüssel

Forderungen gegen verbundene
Unternehmen

sachgerechter Verteilschlüssel

sonstige Vermögensgegenstände

im Wesentlichen direkte Zuordnung,
sonst sachgerechter Verteilschlüssel

Guthaben bei Kreditinstituten

sachgerechter Verteilschlüssel

Eigenkapital

sachgerechter Verteilschlüssel

andere Sonderposten

direkte Zuordnung

Rückstellungen

im Wesentlichen direkte Zuordnung,
sonst sachgerechter Verteilschlüssel

Verbindlichkeiten aus Lieferungen und
Leistungen

sachgerechter Verteilschlüssel

Verbindlichkeiten gegenüber verbundenen
Unternehmen

direkte Zuordnung

Umsatzerlöse

direkte Zuordnung

Sonstige betriebliche Erträge

direkte Zuordnung

Materialaufwand

im Wesentlichen direkte Zuordnung,
sonst sachgerechter Verteilschlüssel

Abschreibungen

direkte Zuordnung

sonstige betriebliche Aufwendungen

sachgerechter Verteilschlüssel


Bei der Zuordnung und Wahl der Kostenschlüssel wurde das Stetigkeitsgebot beachtet.
Erläuterungen zu den einzelnen Posten sind im Lagebericht angegeben.

B. Tätigkeitsabschluss Elektrizitätsverteilung
1. Bilanz des Bereichs Elektrizitätsverteilung

A K T I V A

31.12.2023

31.12.2022


EUR
EUR

EUR
A.
Anlagevermögen




I. Immaterielle Vermögensgegenstände




1.
entgeltlich erworbene Konzessionen, ge-





werbliche Schutzrechte und ähnliche Rechte





und Werte an solchen Rechten und Werten
238.818,00


252.162,00
II. Sachanlagen




1.
technische Anlagen und Maschinen
207.138,00


219.725,00
2.
andere Anlagen, Betriebs- und Geschäfts-





ausstattung
0,00


0,00



445.956,00

471.887,00
B.
Umlaufvermögen




I. Forderungen und sonstige Vermögensgegenstände



1.
Forderungen aus Lieferungen und





Leistungen
15.602,60


0,00

davon mit einer Restlaufzeit von mehr als





einem Jahr: EUR 0,00 (Vj: EUR 0,00)




2.
Forderungen gegen verbundene





Unternehmen
97.674,83


0,00

davon mit einer Restlaufzeit von mehr als





einem Jahr: EUR 0,00 (Vj: EUR 0,00)




3.
Sonstige Vermögensgegenstände
87.877,67


113.866,25

davon mit einer Restlaufzeit von mehr als





einem Jahr: EUR 0,00 (Vj: EUR 0,00)






201.155,10


113.866,25
II. Kassenbestand, Bundesbankguthaben,





Guthaben bei Kreditinstituten und und Schecks






112.333,32


90.034,71



313.488,42

203.900,96



759.444,42

675.787,96
P A S S I V A

31.12.2023

31.12.2022


EUR
EUR

EUR
A.
Eigenkapital




I. Gezeichnetes Kapital
24.892,17


25.000,00
II. Kapitalrücklagen
547.627,64


550.000,00
III. Jahresüberschuss
0,00


0,00



572.519,81

575.000,00
B. andere Sonderposten

86.309,79

91.554,51
C. Rückstellungen





Sonstige Rückstellungen

77.311,71

8.037,50
D. Verbindlichkeiten




1.
Verbindlichkeiten aus Lieferungen und





Leistungen
1.626,23


1.195,95

davon mit einer Restlaufzeit bis zu einem Jahr:





EUR 1.626,23 (Vj: EUR 1.195,95)




2.
Verbindlichkeiten gegenüber





verbundenen Unternehmen
19.977,80


0,00

davon mit einer Restlaufzeit bis zu einem Jahr:





EUR 19.977,80 (Vj: EUR 0,00)




3.
Verrechnungsposten
1.699,08


0,00



23.303,11

1.195,95



759.444,42

675.787,96


2. Gewinn- und Verlustrechnung des Bereichs Elektrizitätsverteilung





2023

2022




EUR

EUR
1.
Umsatzerlöse

172.684,41

20.655,34
2.
Sonstige betriebliche Erträge

5.244,72

5.245,49
3.
Materialaufwand






Aufwendungen für bezogene Leistungen

213.415,85

10.840,74
4.
Abschreibungen






auf immaterielle Vermögensgegenstände






des Anlagevermögens und Sachanlagen






sowie auf aktivierte Aufwendungen für






die Ingangsetzung und Erweiterung des






Geschäftsbetriebs

25.931,00

20.801,10
5.
Sonstige betriebliche Aufwendungen

36.055,03

52.751,91
6.
Steuern vom Einkommen und vom Ertrag

0,00

0,00
7.
Ergebnis nach Steuern

-97.472,75

-58.492,92
8.
Erträge aus der Verlustübernahme

97.472,75

58.492,92
9.
Jahresfehlbetrag

0,00

0,00


C. Tätigkeitsabschluss Messstellenbetrieb
1. Bilanz des Bereichs Messstellenbetrieb

A K T I V A

31.12.2023

31.12.2022


EUR
EUR

EUR
A.
Anlagevermögen




I. Immaterielle Vermögensgegenstände




1.
entgeltlich erworbene Konzessionen, ge-





werbliche Schutzrechte und ähnliche Rechte





und Werte an solchen Rechten und Werten
0,00


0,00
II. Sachanlagen




1.
technische Anlagen und Maschinen
0,00


0,00
2.
andere Anlagen, Betriebs- und Geschäfts-





ausstattung
0,00


0,00



0,00

0,00
B.
Umlaufvermögen




I. Forderungen und sonstige Vermögensgegenstände



1.
Forderungen aus Lieferungen und





Leistungen
67,59


0,00

davon mit einer Restlaufzeit von mehr als





einem Jahr: EUR 0,00 (Vj: EUR 0,00)




2.
Forderungen gegen verbundene





Unternehmen
62,60


0,00

davon mit einer Restlaufzeit von mehr als





einem Jahr: EUR 0,00 (Vj: EUR 0,00)




3.
Verrechnungsposten
1.699,08


0,00
4.
Sonstige Vermögensgegenstände
226,19


0,00

davon mit einer Restlaufzeit von mehr als





einem Jahr: EUR 0,00 (Vj: EUR 0,00)

2.055,46







0,00
II. Kassenbestand, Bundesbankguthaben,





Guthaben bei Kreditinstituten und Schecks






486,64


0,00



486,64

0,00



2.542,10

0,00
P A S S I V A

31.12.2023

31.12.2022


EUR
EUR

EUR
A.
Eigenkapital




I.
Gezeichnetes Kapital
107,83


0,00
II.
Kapitalrücklagen
2.372,36


0,00
III.
Jahresüberschuss
0,00


0,00



2.480,19

0,00
B.
andere Sonderposten

0,00

0,00
C.
Rückstellungen





Sonstige Rückstellungen

54,86

0,00
D.
Verbindlichkeiten




1.
Verbindlichkeiten aus Lieferungen und





Leistungen
7,05


0,00

davon mit einer Restlaufzeit bis zu einem Jahr:





EUR 7,05 (Vj: EUR 0,00)




2.
Verbindlichkeiten gegenüber





verbundenen Unternehmen
0,00


0,00

davon mit einer Restlaufzeit bis zu einem Jahr:





EUR 0,00 (Vj: EUR 0,00)







7,05

0,00



2.542,10

0,00


2. Gewinn- und Verlustrechnung des Bereichs Messstellenbetrieb





2023

2022




EUR

EUR
1.
Umsatzerlöse

748,08

0,00
2.
Sonstige betriebliche Erträge

0,00

0,00
3.
Materialaufwand






Aufwendungen für bezogene Leistungen

859,65

0,00
4.
Abschreibungen






auf immaterielle Vermögensgegenstände






des Anlagevermögens und Sachanlagen






sowie auf aktivierte Aufwendungen für






die Ingangsetzung und Erweiterung des






Geschäftsbetriebs

0,00

0,00
5.
Sonstige betriebliche Aufwendungen

156,19

0,00
6.
Steuern vom Einkommen und vom Ertrag

0,00

0,00
7.
Ergebnis nach Steuern

-267,76

0,00
8.
Erträge aus der Verlustübernahme

267,76

0,00
9.
Jahresfehlbetrag

0,00

0,00

 

gez. Stefan Dworschak
Geschäftsführer


Angaben zur Feststellung:
Der Jahresabschluss wurde am 11.06.2024 festgestellt.

BESTÄTIGUNGSVERMERK DES UNABHÄNGIGEN ABSCHLUSSPRÜFERS


An die QuartiersNetz Bayern GmbH

VERMERK ÜBER DIE PRÜFUNG DES JAHRESABSCHLUSSES UND DES LAGE­BERICHTS

Prüfungsurteile

Wir haben den Jahresabschluss der QuartiersNetz Bayern GmbH - bestehend aus der Bilanz zum 31. Dezember 2023 und der Gewinn- und Verlustrechnung für das Geschäftsjahr vom 1. Januar 2023 bis zum 31. Dezember 2023sowie dem Anhang, einschließlich der Darstellung der Bilanzierungs- und Bewertungsmethoden - geprüft. Darüber hinaus haben wir den Lagebericht der QuartiersNetz Bayern GmbH für das Geschäftsjahr vom 1. Januar 2023 bis zum 31. Dezember 2023 geprüft.
Nach unserer Beurteilung aufgrund der bei der Prüfung gewonnenen Erkenntnisse
- entspricht der beigefügte Jahresabschluss in allen wesentlichen Belangen den deutschen, für Kapitalgesellschaften geltenden handelsrechtlichen Vorschriften und vermittelt unter Beachtung der deutschen Grundsätze ordnungsmäßiger Buchführung ein den tatsächlichen Verhältnissen entsprechendes Bild der Vermögens- und Finanzlage der Gesellschaft zum 31. Dezember 2023sowie ihrer Ertragslage für das Geschäftsjahr vom 1. Januar 2023 bis zum 31. Dezember 2023 und
- vermittelt der beigefügte Lagebericht insgesamt ein zutreffendes Bild von der Lage der Gesellschaft. In allen wesentlichen Belangen steht dieser Lagebericht in Einklang mit dem Jahresabschluss, entspricht den deutschen gesetzlichen Vorschriften und stellt die Chancen und Risiken der zukünftigen Entwicklung zutreffend dar.
Gemäß § 322 Abs. 3 Satz 1 HGB erklären wir, dass unsere Prüfung zu keinen Einwen­dungen gegen die Ordnungsmäßigkeit des Jahresabschlusses und des Lageberichts geführt hat.

Grundlage für die Prüfungsurteile

Wir haben unsere Prüfung des Jahresabschlusses und des Lageberichts in Übereinstim­mung mit § 317 HGB unter Beachtung der vom Institut der Wirtschaftsprüfer (IDW) festgestellten deutschen Grundsätze ordnungsmäßiger Abschlussprüfung durchgeführt. Unsere Verantwortung nach diesen Vorschriften und Grundsätzen ist im Abschnitt "Verantwortung des Abschlussprüfers für die Prüfung des Jahresabschlusses und des Lageberichts" unseres Bestätigungsvermerks weitergehend beschrieben. Wir sind von dem Unternehmen unabhängig in Übereinstimmung mit den deutschen handelsrechtlichen und berufsrechtlichen Vorschriften und haben unsere sonstigen deutschen Berufspflichten in Übereinstimmung mit diesen Anforderungen erfüllt. Wir sind der Auffassung, dass die von uns erlangten Prüfungsnachweise ausreichend und geeignet sind, um als Grundlage für unsere Prüfungsurteile zum Jahresabschluss und zum Lagebericht zu dienen.

Verantwortung des gesetzlichen Vertreters für den Jahresabschluss und den Lagebericht

Der gesetzliche Vertreter ist verantwortlich für die Aufstellung des Jahresabschlusses, der den deutschen, für Kapitalgesellschaften geltenden handelsrechtlichen Vorschriften in allen wesentlichen Belangen entspricht, und dafür, dass der Jahresabschluss unter Beachtung der deutschen Grundsätze ordnungsmäßiger Buchführung ein den tatsächlichen Verhältnissen entsprechendes Bild der Vermögens-, Finanz- und Ertragslage der Gesellschaft vermittelt. Ferner ist der gesetzliche Vertreter verantwortlich für die internen Kontrollen, die er in Übereinstimmung mit den deutschen Grundsätzen ordnungsmäßiger Buchführung als notwendig bestimmt hat, um die Aufstellung eines Jahresabschlusses zu ermöglichen, der frei von wesentlichen falschen Darstellungen aufgrund von dolosen Handlungen (d. h. Manipulationen der Rechnungslegung und Vermögensschädigungen) oder Irrtümern ist.
Bei der Aufstellung des Jahresabschlusses ist der gesetzliche Vertreter dafür verantwortlich, die Fähigkeit der Gesellschaft zur Fortführung der Unternehmenstätigkeit zu beurteilen. Des Weiteren hat er die Verantwortung, Sachverhalte in Zusammenhang mit der Fortführung der Unternehmenstätigkeit, sofern einschlägig, anzugeben. Darüber hinaus ist er dafür verantwortlich, auf der Grundlage des Rechnungslegungsgrundsatzes der Fortführung der Unternehmenstätigkeit zu bilanzieren, sofern dem nicht tatsächliche oder rechtliche Gegebenheiten entgegenstehen.
Außerdem ist der gesetzliche Vertreter verantwortlich für die Aufstellung des Lageberichts, der insgesamt ein zutreffendes Bild von der Lage der Gesellschaft vermittelt sowie in allen wesentlichen Belangen mit dem Jahresabschluss in Einklang steht, den deutschen gesetzlichen Vorschriften entspricht und die Chancen und Risiken der zukünftigen Entwicklung zutreffend darstellt. Ferner ist der gesetzliche Vertreter verantwortlich für die Vorkehrungen und Maßnahmen (Systeme), die er als notwendig erachtet hat, um die Aufstellung eines Lageberichts in Übereinstimmung mit den anzuwendenden deutschen gesetzlichen Vorschriften zu ermöglichen, und um ausreichende geeignete Nachweise für die Aussagen im Lagebericht erbringen zu können.

Verantwortung des Abschlussprüfers für die Prüfung des Jahresabschlusses und des Lageberichts

Unsere Zielsetzung ist, hinreichende Sicherheit darüber zu erlangen, ob der Jahresabschluss als Ganzes frei von wesentlichen falschen Darstellungen aufgrund von dolosen Handlungen oder Irrtümern ist, und ob der Lagebericht insgesamt ein zutreffendes Bild von der Lage der Gesellschaft vermittelt sowie in allen wesentlichen Belangen mit dem Jahresabschluss sowie mit den bei der Prüfung gewonnenen Erkenntnissen in Einklang steht, den deutschen gesetzlichen Vorschriften entspricht und die Chancen und Risiken der zukünftigen Entwicklung zutreffend darstellt, sowie einen Bestätigungsvermerk zu erteilen, der unsere Prüfungsurteile zum Jahresabschluss und zum Lagebericht beinhaltet.
Hinreichende Sicherheit ist ein hohes Maß an Sicherheit, aber keine Garantie dafür, dass eine in Übereinstimmung mit § 317 HGB unter Beachtung der vom Institut der Wirtschaftsprüfer (IDW) festgestellten deutschen Grundsätze ordnungsmäßiger Abschlussprüfung durchgeführte Prüfung eine wesentliche falsche Darstellung stets aufdeckt. Falsche Darstellungen können aus dolosen Handlungen oder Irrtümern resultieren und werden als wesentlich angesehen, wenn vernünftigerweise erwartet werden könnte, dass sie einzeln oder insgesamt die auf der Grundlage dieses Jahresabschlusses und Lageberichts getroffenen wirtschaftlichen Entscheidungen von Adressaten beeinflussen.
Während der Prüfung üben wir pflichtgemäßes Ermessen aus und bewahren eine kritische Grundhaltung. Darüber hinaus
- identifizieren und beurteilen wir die Risiken wesentlicher falscher Darstellungen im Jahresabschluss und im Lagebericht aufgrund von dolosen Handlungen oder Irrtümern, planen und führen Prüfungshandlungen als Reaktion auf diese Risiken durch sowie erlangen Prüfungsnachweise, die ausreichend und geeignet sind, um als Grundlage für unsere Prüfungsurteile zu dienen. Das Risiko, dass aus dolosen Handlungen resultierende wesentliche falsche Darstellungen nicht aufgedeckt werden, ist höher als das Risiko, dass aus Irrtümern resultierende wesentliche falsche Darstellungen nicht aufgedeckt werden, da dolose Handlungen kollusives Zusammenwirken, Fälschungen, beabsichtigte Unvollständigkeiten, irreführende Darstellungen bzw. das Außerkraftsetzen interner Kontrollen beinhalten können.
- gewinnen wir ein Verständnis von dem für die Prüfung des Jahresabschlusses relevanten internen Kontrollsystem und den für die Prüfung des Lageberichts relevanten Vorkehrungen und Maßnahmen, um Prüfungshandlungen zu planen, die unter den gegebenen Umständen angemessen sind, jedoch nicht mit dem Ziel, ein Prüfungsurteil zur Wirksamkeit dieser Systeme der Gesellschaft abzugeben.
- beurteilen wir die Angemessenheit der von dem gesetzlichen Vertreter angewandten Rechnungslegungsmethoden sowie die Vertretbarkeit der von dem gesetzlichen Vertreter dargestellten geschätzten Werte und damit zusammenhängenden Angaben.
- ziehen wir Schlussfolgerungen über die Angemessenheit des von dem gesetzlichen Vertreter angewandten Rechnungslegungsgrundsatzes der Fortführung der Unternehmenstätigkeit sowie, auf der Grundlage der erlangten Prüfungsnachweise, ob eine wesentliche Unsicherheit im Zusammenhang mit Ereignissen oder Gegebenheiten besteht, die bedeutsame Zweifel an der Fähigkeit der Gesellschaft zur Fortführung der Unternehmenstätigkeit aufwerfen können. Falls wir zu dem Schluss kommen, dass eine wesentliche Unsicherheit besteht, sind wir verpflichtet, im Bestätigungsvermerk auf die dazugehörigen Angaben im Jahresabschluss und im Lagebericht aufmerksam zu machen oder, falls diese Angaben unangemessen sind, unser jeweiliges Prüfungsurteil zu modifizieren. Wir ziehen unsere Schlussfolgerungen auf der Grundlage der bis zum Datum unseres Bestätigungsvermerks erlangten Prüfungsnachweise. Zukünftige Ereignisse oder Gegebenheiten können jedoch dazu führen, dass die Gesellschaft ihre Unternehmenstätigkeit nicht mehr fortführen kann.
- beurteilen wir Darstellung, Aufbau und Inhalt des Jahresabschlusses insgesamt einschließlich der Angaben sowie ob der Jahresabschluss die zugrunde liegenden Geschäftsvorfälle und Ereignisse so darstellt, dass der Jahresabschluss unter Beachtung der deutschen Grundsätze ordnungsmäßiger Buchführung ein den tatsächlichen Verhältnissen entsprechendes Bild der Vermögens-, Finanz- und Ertragslage der Gesellschaft vermittelt.
- beurteilen wir den Einklang des Lageberichts mit dem Jahresabschluss, seine Gesetzesentsprechung und das von ihm vermittelte Bild von der Lage des Unternehmens.
- führen wir Prüfungshandlungen zu den von dem gesetzlichen Vertreter dargestellten zukunftsorientierten Angaben im Lagebericht durch. Auf Basis ausreichender geeigneter Prüfungsnachweise vollziehen wir dabei insbesondere die den zukunftsorientierten Angaben von dem gesetzlichen Vertreter zugrunde gelegten bedeutsamen Annahmen nach und beurteilen die sachgerechte Ableitung der zukunftsorientierten Angaben aus diesen Annahmen. Ein eigenständiges Prüfungsurteil zu den zukunftsorientierten Angaben sowie zu den zugrunde liegenden Annahmen geben wir nicht ab. Es besteht ein erhebliches unvermeidbares Risiko, dass künftige Ereignisse wesentlich von den zukunftsorientierten Angaben abweichen.
Wir erörtern mit den für die Überwachung Verantwortlichen unter anderem den geplanten Umfang und die Zeitplanung der Prüfung sowie bedeutsame Prüfungsfeststellungen, einschließlich etwaiger bedeutsamer Mängel im internen Kontrollsystem, die wir während unserer Prüfung feststellen.

SONSTIGE GESETZLICHE UND ANDERE RECHTLICHE ANFORDERUNGEN

Vermerk über die Prüfung der Einhaltung der Rechnungslegungspflichten nach § 6b Abs. 3 EnWG und § 3 Abs. 4 Satz 2 MsbG

Prüfungsurteile

Wir haben geprüft, ob die Gesellschaft ihre Pflichten nach § 6b Abs. 3 Sätze 1 bis 5 EnWG und § 3 Abs. 4 Satz 2 MsbG zur Führung getrennter Konten für das Geschäftsjahr vom 1. Januar 2023 bis zum 31. Dezember 2023 eingehalten hat.
Darüber hinaus haben wir die Tätigkeitsabschlüsse für die Tätigkeiten "Elektrizitätsverteilung" und "Grundzuständiger Messstellenbetreiber" nach § 6b Abs. 3 Satz 1 EnWG sowie § 3 Abs. 4 Satz 2 MsbG - bestehend jeweils aus der Bilanz zum 31. Dezember 2023 und der Gewinn- und Verlustrechnung für das Geschäftsjahr vom 1. Januar 2023 bis zum 31. Dezember 2023 sowie die als Anlage beigefügten Angaben zu den Rechnungslegungsmethoden für die Aufstellung der Tätigkeitsabschlüsse - geprüft.
- Nach unserer Beurteilung wurden die Pflichten nach § 6b Abs. 3 Sätze 1 bis 5 EnWG und § 3 Abs. 4 Satz 2 MsbG zur Führung getrennter Konten in allen wesentlichen Belangen eingehalten.
- Nach unserer Beurteilung aufgrund der bei der Prüfung gewonnenen Erkenntnisse entsprechen die beigefügten Tätigkeitsabschlüsse in allen wesentlichen Belangen den deutschen Vorschriften des § 6b Abs. 3 Sätze 5 bis 7 EnWG und des § 3 Abs. 4 Satz 2 MsbG.

Grundlage für die Prüfungsurteile

Wir haben unsere Prüfung der Einhaltung der Pflichten zur Führung getrennter Konten und der Tätigkeitsabschlüsse in Übereinstimmung mit § 6b Abs. 5 EnWG und § 3 Abs. 4 Satz 2 MsbG unter Beachtung des IDW Prüfungsstandards: Prüfung nach § 6b Energiewirtschaftsgesetz (IDW PS 610 n. F.) durchgeführt. Unsere Verantwortung nach diesen Vorschriften und Grundsätzen ist im Abschnitt "Verantwortung des Abschlussprüfers für die Prüfung der Einhaltung der Rechnungslegungspflichten nach § 6b Abs. 3 EnWG und § 3 Abs. 4 Satz 2 MsbG" weitergehend beschrieben. Wir sind von dem Unternehmen unabhängig in Übereinstimmung mit den deutschen handelsrechtlichen und berufsrechtlichen Vorschriften und haben unsere sonstigen deutschen Berufspflichten in Übereinstimmung mit diesen Anforderungen erfüllt. Wir wenden als Wirtschaftsprüfungsgesellschaft die Anforderungen des IDW Qualitätsmanagementstandards: Anforderungen an das Qualitätsmanagement in der Wirtschaftsprüferpraxis (IDW QMS 1 (09.2022)) an. Wir sind der Auffassung, dass die von uns erlangten Prüfungsnachweise ausreichend und geeignet sind, um als Grundlage für unsere Prüfungsurteile zur Einhaltung der Rechnungslegungspflichten nach § 6b Abs. 3 EnWG und § 3 Abs. 4 Satz 2 MsbG zu dienen.

Verantwortung des gesetzlichen Vertreters für die Einhaltung der Rechnungslegungspflichten nach § 6b Abs. 3 EnWG und § 3 Abs. 4 Satz 2 MsbG

Der gesetzliche Vertreter ist verantwortlich für die Einhaltung der Pflichten nach § 6b Abs. 3 Sätze 1 bis 5 EnWG und § 3 Abs. 4 Satz 2 MsbG zur Führung getrennter Konten. Der gesetzliche Vertreter ist auch verantwortlich für die Aufstellung der Tätigkeitsabschlüsse nach den deutschen Vorschriften des § 6b Abs. 3 Sätze 5 bis 7 EnWG und § 3 Abs. 4 Satz 2 MsbG.
Außerdem ist der gesetzliche Vertreter verantwortlich für die internen Kontrollen, die er als notwendig erachtet hat, um die Pflichten zur Führung getrennter Konten einzuhalten.
Die Verantwortung des gesetzlichen Vertreters für die Tätigkeitsabschlüsse entspricht der im Abschnitt "Verantwortung des gesetzlichen Vertreters für den Jahresabschluss und den Lagebericht" hinsichtlich des Jahresabschlusses beschriebenen Verantwortung mit der Ausnahme, dass der jeweilige Tätigkeitsabschluss kein unter Beachtung der deutschen Grundsätze ordnungsmäßiger Buchführung den tatsächlichen Verhältnissen entsprechendes Bild der Vermögens-, Finanz- und Ertragslage der Tätigkeit zu vermitteln braucht.

Verantwortung des Abschlussprüfers für die Prüfung der Einhaltung der Rechnungslegungspflichten nach § 6b Abs. 3 EnWG und § 3 Abs. 4 Satz 2 MsbG

Unsere Zielsetzung ist, hinreichende Sicherheit darüber zu erlangen,
- ob der gesetzliche Vertreter seinen Pflichten nach § 6b Abs. 3 Sätze 1 bis 5 EnWG und § 3 Abs. 4 Satz 2 MsbG zur Führung getrennter Konten in allen wesentlichen Belangen eingehalten hat und
- ob die Tätigkeitsabschlüsse in allen wesentlichen Belangen den deutschen Vorschrif­ten des § 6b Abs. 3 Sätze 5 bis 7 EnWG und § 3 Abs. 4 Satz 2 MsbG entsprechen.
Ferner umfasst unsere Zielsetzung, einen Vermerk in den Bestätigungsvermerk aufzuneh­men, der unsere Prüfungsurteile zur Einhaltung der Rechnungslegungspflichten nach § 6b Abs. 3 EnWG und § 3 Abs. 4 Satz 2 MsbG beinhaltet.
Die Prüfung der Einhaltung der Pflichten nach § 6b Abs. 3 Sätze 1 bis 5 EnWG und § 3 Abs. 4 Satz 2 MsbG zur Führung getrennter Konten umfasst die Beurteilung, ob die Zuordnung der Konten zu den Tätigkeiten nach § 6b Abs. 3 Sätze 1 bis 4 EnWG sowie § 3 Abs. 4 Satz 2 MsbG sachgerecht und nachvollziehbar erfolgt ist und der Grundsatz der Stetigkeit beachtet wurde.
Unsere Verantwortung für die Prüfung der Tätigkeitsabschlüsse entspricht der im Abschnitt "Verantwortung des Abschlussprüfers für die Prüfung des Jahresabschlusses und des Lage­berichts" hinsichtlich des Jahresabschlusses beschriebenen Verantwortung mit der Aus­nahme, dass wir für den jeweiligen Tätigkeitsabschluss keine Beurteilung der sachgerechten Gesamtdarstellung vornehmen können.

 

Nürnberg, den 27. März 2024

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