QuartiersNetz
Bayern GmbH
München
Jahresabschluss zum Geschäftsjahr
vom 01.01.2023 bis zum 31.12.2023
Lagebericht
für das Geschäftsjahr 2023
QuartiersNetz Bayern GmbH, München
Gliederung
1.
Geschäftsmodell
2. Wirtschaftsbericht
3. Prognose-, Risiko- und Chancenbericht
1. Geschäftsmodell
Gegenstand der Gesellschaft sind die Errichtung, die
Vorhaltung und der Betrieb von im Zusammenhang mit der
Versorgung der Bevölkerung mit Strom, Gas, Wasser,
Kälte und Wärme dienenden
Infrastruktureinrichtungen.
Die QuartiersNetz Bayern GmbH (QNB) wurde im
Geschäftsjahr 2021 gegründet. Sie ist seither auf
dem Markt der geschlossenen Verteilnetze aktiv.
Das Energiewirtschaftsgesetz ermöglicht den
Netzbetrieb in räumlich abgegrenzten privaten Arealen.
Die QNB wird den Vorteil solcher Areale freisetzen. Diese
Areale sind baulich oft sehr hoch verdichtet, es werden also
wenig Kabelstrecken und Verteilanlagen benötigt, deshalb
können sie häufig günstiger betrieben werden
als öffentliche Netze.
2. Wirtschaftsbericht
Wirtschaftliche Rahmenbedingungen
Auch in 2023 hat der russische Angriffskrieg und dessen
Konsequenzen die energiepolitische Agenda stark beeinflusst.
Zur Abwendung der Versorgungskrise hat die
Bundesregierung auf nationaler Ebene ein umfangreiches
Maßnahmenbündel aufgespannt: Kurzfristig im Fokus
standen die Sicherstellung der Energieversorgung auch durch
fossile Energieträger und eine Verringerung der
Abhängigkeit vom Import fossiler Energieträger, vor
allem aus Russland. Umgesetzt wurde dies durch die
verschiedenen Überarbeitungen des
Energiesicherungsgesetzes. Damit wurden die Grundlagen
geschaffen, dass die Bundesnetzagentur im Fall einer
Gasmangellage als sogenannter Bundeslastverteiler agieren
kann. Außerdem wurden Vorgaben zur Befüllung der
Gasspeicher und dem schnellen Bau von diversen LNG-Terminals
geschaffen. Zur finanziellen Entlastung der Kund*innen bei
den hohen Energiepreisen wurde auf Bundesebene ein
Stabilisierungsfonds mit 200 Mrd. EUR aufgesetzt.
Gemeinsam mit den Abschöpfungserlösen der
sogenannten inframarginalen Stromerzeuger dient er der
Finanzierung der Energiepreisbremsen.
Die ergriffenen Maßnahmen haben sich 2023 als
wirksam erwiesen, so dass der bisherige Verlauf der
Heizperiode 2023/24 ohne Störungen bei der
Energieversorgung verlaufen ist. Die Füllstände der
deutschen und europäischen Gasspeicher ist auch zum
Jahresende hin komfortabel. Darüber hinaus werden
kontinuierliche Energiemengen durch die Endverbraucher
eingespart.
Das Urteil des Bundesverfassungsgerichtes zur
Verfassungskonformität des Klima- und
Transformationsfonds (KTF) und die darauffolgende Sperrung
des Wirtschaftsstabilisierungsfonds (WSF) führt dazu,
dass die Finanzierung der Energie-, Wärme- und
Mobilitätswende auf dem Prüfstand steht.
Langfristig arbeitet die Bundesregierung weiterhin an
der vollständigen Dekarbonisierung der Energieversorgung
durch die Umstellung auf saubere Energie aus Wasser, Wind,
Sonne, Biomasse und Geothermie.
Geschäftsverlauf
Die QNB hat im Geschäftsjahr 2022 das Stromnetz
und die Strommessgeräte verpachtet. Im
Geschäftsjahr 2023 hat die Gesellschaft den operativen
Netzbetrieb als Verteilnetzbetreiber aufgenommen. Der
Geschäftsverlauf war geprägt von der fortlaufenden
Einführung der operativen Prozesse sowie der Umsetzung
von gesetzlichen und regulatorischen Anforderungen in den
Abläufen und Systemen der Gesellschaft.
Beschreibung der Tätigkeitsbereiche
Nach dem Gesetz über die Elektrizitäts- und
Gasversorgung (Energiewirtschaftsgesetz (EnWG)) vom 7. Juli
2005, zuletzt geändert am 22. Dezember 2023, sind
vertikal integrierte Energieversorgungsunternehmen zur
Kontentrennung in der internen Rechnungslegung
(buchhalterisches Unbundling) verpflichtet. Hierunter ist die
Aufstellung jeweils eines Tätigkeitsabschlusses (Bilanz
und Gewinn- und Verlustrechnung) für die in § 6b
Abs. 3 Satz 1 Nr. 1 bis 6 EnWG aufgeführten
Tätigkeitsbereiche zu verstehen.
Die QNB unterhält den Tätigkeitsbereich
Stromverteilung. Darüber hinaus unterhält sie
gemäß § 3 Abs. 4 Satz 2 MsbG i.V.m. § 6b
EnWG den Bereich Messstellenbetrieb. Für diese wird
jeweils ein Tätigkeitsabschluss aufgestellt.
Lage
Ertragslage
Im Jahr 2023 ist die Gesellschaft als Netzbetreiber am
Markt aufgetreten. Das Stromnetz und die Strommessgeräte
wurden eigenständig betrieben. Die Umsatzerlöse
sind um T€ 152,8 auf T€ 173,4 gestiegen. Dabei
wurde eine Strommenge von ca. 3 GWh durchgeleitet. Der
Materialaufwand erhöhte sich um T€ 203,4 auf
T€ 214,3. Die Materialeinsatzquote lag bei 123,6.
Daneben sind allgemeine Aufwendungen für
Steuerberatung, die Jahresabschlusserstellung und
-prüfung sowie sonstige Verwaltungskosten angefallen.
Die sonstigen betrieblichen Aufwendungen verringerten sich um
T€ 16,5 auf T€ 36,2. Vor Verlustübernahme
ergab sich ein Jahresfehlbetrag von T€ 97,7 (Vorjahr
T€ 58,5).
Vermögenslage
Die Gesellschaft hat in 2022 Nutzungsrechte für
die Nutzung des vorgelagerten Mittelspannungsnetzes in
Höhe von T€ 254,5 erworben. Des Weiteren wurden in
2021 Stromnetzverteilungsanlagen in Höhe von T€
238,3 erworben. Im abgelaufenen Geschäftsjahr wurden
keine Investitionen getätigt. Durch Abschreibungen
über die betriebsgewöhnliche Nutzungsdauer hat sich
das Anlagevermögen der Gesellschaft um T€ 25,9 auf
T€ 446,0 verringert.
Die Forderungen und sonstigen
Vermögensgegenstände betragen zum Bilanzstichtag
T€ 201,5 (Vorjahr T€ 113,9) und beinhalten u.a.
Forderungen gegen verbundene Unternehmen (T€ 97,7;
Vorjahr T€ 0,0), Forderungen gegen Gesellschafter
(T€ 85,2; Vorjahr T€ 113,7) und Forderungen
aus Lieferungen und Leistungen (T€ 15,7; Vorjahr T€
0,0).
Die flüssigen Mittel betragen zum Bilanzstichtag
T€ 112,8 (Vorjahr T€ 90,0).
Dies führte zu einer Bilanzsumme per
31. Dezember 2023 in Höhe von T€ 760,3
(Vorjahr T€ 675,8).
Auf der Passivseite stehen dem Anlagevermögen
T€ 86,3 Sonderposten aus übertragenen
Baukostenzuschüssen (anteilige Auflösung in 2023:
T€ 5,2), T€ 77,4 für Rückstellungen
(Vorjahr T€ 8,0) sowie T€ 21,6 aus
Verbindlichkeiten (Vorjahr T€ 1,2) gegenüber.
Außerbilanzielle Finanzierungsinstrumente gab es
im Berichtsjahr nicht.
Finanzlage
Das Eigenkapital der Gesellschaft betrug zum
Bilanzstichtag T€ 575,0 (nach Übernahme
aufgelaufener Verluste durch die Gesellschafterin) und stellt
einen soliden Eigenfinanzierungsanteil der Gesellschaft
sicher.
Der Bestand des Finanzmittelfonds beträgt zum 31.
Dezember 2023 T€ 112,8 und ermittelt sich aus dem
Cashflow der laufenden Geschäftstätigkeit, der
Investitionstätigkeit und der
Finanzierungstätigkeit. Der Cashflow der laufenden
Geschäftstätigkeit wird durch die indirekte Methode
ermittelt und berechnet sich aus dem Jahresüberschuss
zuzüglich Abschreibungen und Zuführung zu den
Rückstellungen und abzüglich der Zuführungen
zu den Forderungen und sonstigen
Vermögensgegenständen sowie Abnahme der
Verbindlichkeiten. Im abgelaufenen Geschäftsjahr wurden
keine Investitionen ins Anlagevermögen vorgenommen.
Einzahlung/Entnahmen der Gesellschafter erfolgten nicht.
Die Liquidität war im Berichtsjahr jederzeit
gewährleistet.
Finanzielle Leistungsindikatoren
Wir ziehen für unsere interne
Unternehmenssteuerung vor allem die Kennzahlen "Ergebnis vor
Ertragsteuern" (EBT) und den "Cashflow" heran. Den Cashflow
berechnen wir aus der Summe aus Jahresergebnis,
Abschreibungen und Veränderungen im working capital.
3. Prognose-, Risiko- und Chancenbericht
Prognosebericht
Die "Projektgruppe Gemeinschaftsdiagnose" des ifo
Instituts geht in ihrem Herbstgutachten 2023 davon aus, dass
durch die gestiegenen Löhne und die abnehmenden
Energiepreise die Kaufkraft trotz politischer Unsicherheit
zurückkehrt. Im Jahr 2023 dürfte demnach von einem
sinkenden Bruttoinlandsprodukt auszugehen sein. Für das
Jahr 2024 ist von einem wieder steigenden
Bruttoinlandsprodukt auszugehen. Die Prognose der
Projektgruppe für 2024 liegt bei einem Anstieg von 1,3
%.
Im Jahr 2024 wird die Gesellschaft ihren operativen
Netzbetrieb fortsetzten. Es werden keine eigenen Mitarbeiter
beschäftigt.
Da die QNB zunächst nur ein geschlossenes
Verteilnetz betreiben wird, wird im Geschäftsjahr 2024
voraussichtlich ein negativer Jahresüberschuss erwartet.
Die Gesellschaft plant, sich um weitere Quartiersprojekte zu
bemühen, die mittelfristig zu einem positiven
Jahresüberschuss führen sollen.
Risikobericht
Risikomanagementsystem
Die Stadtwerke München GmbH verfügen
über ein unternehmensweites Frühwarn- und
Risikomanagementsystem gemäß dem Gesetz zur
Kontrolle und Transparenz im Unternehmensbereich (KonTraG).
Mit diesem Risikomanagementsystem ist sichergestellt, dass
alle innerhalb der SWM existierenden Risiken systematisch
erfasst, bewertet und in einem permanent fortgeschriebenen
Risikokatalog umfassend dokumentiert werden. Die QNB arbeitet
nach den Grundsätzen dieses Risikomanagementsystems.
Risikolage
Aus dem Geschäftsbetrieb können sich
operative, technische und rechtliche Risiken mit finanzieller
Wirkung ergeben.
Politische Vorgaben auf europäischer, staatlicher
und kommunaler Ebene treffen die QNB. Die Vorgaben des
Energiewirtschaftsgesetzes und zugehöriger Verordnungen
sowie die Aktivitäten der Regulierungsbehörden
können sich finanziell negativ auswirken. Risiken in
diesem Bereich sind z. B. zusätzliche Auflagen oder
Restriktionen für die Betreiber geschlossener
Verteilernetze gemäß EnWG. Darüber
könnte sich z. B. ergeben, dass die QNB eine
eigenständige Erlösobergrenze nach den Vorgaben der
Anreizregulierungsverordnung beantragen muss. Davon
unabhängig besteht das Risiko einer gegenüber den
eigenen Planungen ungünstigeren Entwicklung der
Erlöse aus Netznutzungsentgelten.
Gesamtbeurteilung
Risiken, die den Fortbestand der QNB gefährden,
sind weder im Geschäftsjahr 2023 eingetreten noch
für das Geschäftsjahr 2024 erkennbar.
Chancenbericht
Die Chancen der Gesellschaft bestehen insbesondere in
der Ausdehnung des Geschäftsbetriebes auf weitere
geschlossene Verteilernetze.
München, den 26.
März 2024
QuartiersNetz
Bayern GmbH
Stefan
Dworschak
Geschäftsführer
Bilanz
Aktiva
|
|
31.12.2023
EUR |
31.12.2022
EUR |
| A.
Anlagevermögen |
445.956,00 |
471.887,00 |
| I.
Immaterielle Vermögensgegenstände |
238.818,00 |
252.162,00 |
| 1.
entgeltlich erworbene Konzessionen, gewerbliche
Schutzrechte und ähnliche Rechte und Werte sowie
Lizenzen an solchen Rechten und Werten |
238.818,00 |
252.162,00 |
| II.
Sachanlagen |
207.138,00 |
219.725,00 |
| 1.
technische Anlagen und Maschinen |
207.138,00 |
219.725,00 |
| B.
Umlaufvermögen |
314.331,44 |
203.900,96 |
| I.
Forderungen und sonstige
Vermögensgegenstände |
201.511,48 |
113.866,25 |
| 1.
Forderungen aus Lieferungen und Leistungen |
15.670,19 |
0,00 |
| 2.
Forderungen gegen Gesellschafter |
85.197,53 |
113.675,30 |
| 3.
Forderungen gegen verbundene Unternehmen |
97.737,43 |
|
| 4.
sonstige Vermögensgegenstände |
2.906,33 |
190,95 |
| II.
Kassenbestand, Bundesbankguthaben, Guthaben bei
Kreditinstituten und Schecks |
112.819,96 |
90.034,71 |
| Aktiva |
760.287,44 |
675.787,96 |
Passiva
|
|
31.12.2023
EUR |
31.12.2022
EUR |
| A.
Eigenkapital |
575.000,00 |
575.000,00 |
| I.
Gezeichnetes Kapital |
25.000,00 |
25.000,00 |
| II.
Kapitalrücklage |
550.000,00 |
550.000,00 |
| III.
Jahresüberschuss/-fehlbetrag |
0,00 |
0,00 |
| B.
andere Sonderposten |
86.309,79 |
91.554,51 |
| C.
Rückstellungen |
77.366,57 |
8.037,50 |
| 1.
sonstige Rückstellungen |
77.366,57 |
8.037,50 |
| D.
Verbindlichkeiten |
21.611,08 |
1.195,95 |
| 1.
Verbindlichkeiten aus Lieferungen und Leistungen |
1.633,28 |
1.195,95 |
| davon
mit einer Restlaufzeit bis zu einem Jahr |
1.633,28 |
1.195,95 |
| 2.
Verbindlichkeiten gegenüber verbundenen
Unternehmen |
19.977,80 |
0,00 |
| davon
mit einer Restlaufzeit bis zu einem Jahr |
19.977,80 |
0,00 |
| Passiva |
760.287,44 |
675.787,96 |
Gewinn- und Verlustrechnung
|
1.1.2023 - 31.12.2023
EUR |
1.1.2022 - 31.12.2022
EUR |
| 1.
Umsatzerlöse |
173.432,49 |
20.655,34 |
| 2.
sonstige betriebliche Erträge |
5.244,72 |
5.245,49 |
| 3.
Materialaufwand |
214.275,50 |
10.840,74 |
| a)
Aufwendungen für bezogene Leistungen |
214.275,50 |
10.840,74 |
| 4.
Abschreibungen |
25.931,00 |
20.801,10 |
| a)
auf immaterielle Vermögensgegenstände des
Anlagevermögens und Sachanlagen |
25.931,00 |
20.801,10 |
| 5.
sonstige betriebliche Aufwendungen |
36.211,22 |
52.751,91 |
| 6.
Ergebnis nach Steuern |
-97.740,51 |
-58.492,92 |
| 7.
Erträge aus Verlustübernahme |
97.740,51 |
58.492,92 |
| 8.
Jahresüberschuss/-fehlbetrag |
0,00 |
0,00 |
Anhang für das Geschäftsjahr 2023
I.
Allgemeines
Der Jahresabschluss 2023 ist nach den
Rechnungslegungsvorschriften des Handelsgesetzbuches
aufgestellt worden. Ergänzend dazu waren die Regelungen
des GmbH-Gesetzes sowie des Energiewirtschaftsgesetzes zu
beachten.
Die Gesellschaft ist eine Kleinstkapitalgesellschaft im
Sinne des § 267a HGB. Der Anhang wurde entsprechend den
Regelungen des Gesellschaftsvertrags unter Beachtung der
Vorschriften für große Kapitalgesellschaften
erstellt.
| Firma: |
QuartiersNetz Bayern
GmbH |
| Sitz: |
Emmy-Noether-Straße
2, 80992 München |
| Registergericht: |
München, HRB
272049 |
II.
Bilanzierungs- und Bewertungsgrundsätze
Für die Aufstellung des Jahresabschlusses waren
die nachfolgenden Bilanzierungs- und Bewertungsmethoden
maßgebend. Die Bilanzierungs- und Bewertungsmethoden
wurden grundsätzlich unverändert zum Vorjahr
angewendet. Änderungen, sofern vorgenommen, sind bei den
Bewertungsmethoden nachfolgend erläutert.
Der Jahresabschluss wurde unter Beachtung der
generellen Ansatz- und Bewertungsvorschriften der
§§ 246 bis 256a HGB erstellt. Die besonderen
Ansatz- und Bewertungsvorschriften für
Kapitalgesellschaften (§§ 268 bis 278 HGB) wurden -
soweit einschlägig - gemäß den Bestimmungen
des Gesellschaftsvertrages beachtet.
Die Gliederung von Bilanz und Gewinn- und
Verlustrechnung erfolgt gemäß § 266 und
§ 275 HGB.
Das Prinzip der Darstellungsstetigkeit wurde beachtet.
Die Bilanzierung und Bewertung erfolgte unter der
Annahme der Fortführung der Unternehmenstätigkeit
(going concern; § 252 Abs. 1 Nr. 2 HGB).
Immaterielle Vermögensgegenstände werden zu
Anschaffungskosten, vermindert um planmäßige
Abschreibungen, angesetzt. Zugänge werden pro rata
temporis abgeschrieben.
Das Sachanlagevermögen wird zu Anschaffungs- oder
Herstellungskosten, vermindert um planmäßige
Abschreibungen, entsprechend der branchenüblichen
Nutzungsdauer angesetzt.
Die Forderungen und die sonstigen
Vermögensgegenstände werden zum Nennwert angesetzt.
Die Baukostenzuschüsse werden zum Nennwert
abzüglich der zeitanteiligen erfolgswirksamen
Auflösung als eigene Position ausgewiesen.
Die sonstigen Rückstellungen erfassen alle
erkennbaren Risiken und ungewissen Verbindlichkeiten und sind
mit dem Erfüllungsbetrag bewertet, der nach
vernünftiger kaufmännischer Beurteilung notwendig
ist.
Verbindlichkeiten werden mit ihrem
Erfüllungsbetrag angesetzt.
Latente Steuern sind aufgrund der Einbeziehung in den
ertragsteuerlichen Organkreis nicht zu bilden.
III.
Erläuterungen zur Bilanz
Die Entwicklung der in der Bilanz erfassten
Anlagengegenstände im Geschäftsjahr 2023 ist in der
Anlage 1.3, S. 5 zum Anhang dargestellt.
Die Forderungen gegen Gesellschafter betreffen
Forderungen aus der Ergebnisübernahme und Umsatzsteuer.
Die Forderungen haben wie im Vorjahr eine Restlaufzeit von
weniger als einem Jahr.
Die Rückstellungen setzen sich wie folgt zusammen:
|
|
TEUR
|
IHK Beitrag 2021
|
|
0,2
|
Abrechnung Deltazeitreihe
|
|
1,2
|
Verlustenergie
|
|
14,2
|
Umlagen im Zusammenhang
mit KWKG, Offshore und StromNEV
|
|
43,1
|
Mehr-/Mindermengenabrechnungen
|
|
6,0
|
Jahresabschlussprüfung
|
|
5,7
|
Jahresabschlusserstellung
|
|
7,0
|
Stand 31.12.2023
|
|
77,4
|
Die Verbindlichkeiten haben wie im Vorjahr eine
Restlaufzeit von weniger als einem Jahr.
IV.
Erläuterungen zur Gewinn- und Verlustrechnung
Die Gewinn- und Verlustrechnung wurde in Form des
Gesamtkostenverfahrens aufgestellt.
Die Umsatzerlöse wurden ausschließlich im
Inland erzielt und gliedern sich in die einzelnen
Tätigkeitsbereiche wie folgt auf:
|
|
TEUR
|
TEUR (Vorjahr)
|
Stromverteilung
|
|
168,3
|
0,0
|
Messstellenbetrieb
|
|
5,1
|
0,0
|
|
|
173,4
|
0,0
|
Die Gesellschaft hat einen Gewinnabführungsvertrag
mit Ihrer Gesellschafterin geschlossen. Aus der
Ergebnisübernahme resultierten Erträge in Höhe
von EUR 97.740,51.
V.
Angaben nach § 6b EnWG
Folgende Geschäftsbeziehungen zu verbundenen
Unternehmen im Sinne des § 6b Abs. 2 EnWG sind zu
nennen:
Mit Verträgen vom 2. Dezember 2021 wurde ein
Geschäftsbesorgungsvertrag mit der Stadtwerke
München GmbH sowie ein Vertrag über die Erbringung
von netzwirtschaftlichen Servicedienstleistungen mit der SWM
Services GmbH abgeschlossen. Des Weiteren wurden mit
Verträgen vom 21. Dezember 2022 ein Vertrag über
die Erbringung von netzwirtschaftlichen Dienstleistungen mit
der SWM Infrastruktur GmbH & Co. KG sowie mit der SWM
Services GmbH ein Vertrag über die technische
Betriebsführung und die Beaufsichtigung Dritter
abgeschlossen. Mit Datum vom 30. März 2023 wurde ein
Stromliefervertrag zum Zweck der Deckung von Verlusten im
Netz des Netzbetreibers mit elektrischer Energie mit der SWM
Versorgungs GmbH abgeschlossen.
VI.
Sonstige Angaben
Sonstige finanzielle Verpflichtungen
Zum Bilanzstichtag bestehen sonstige finanzielle
Verpflichtungen aus Geschäftsbesorgungsverträgen in
Höhe von TEUR 3,8 und betreffen ausschließlich
verbundene Unternehmen.
Geschäftsführer: Herr Stefan Dworschak,
Geschäftsführer der SWM Infrastruktur Verwaltungs
GmbH, Eching
Der Geschäftsführer ist
einzelvertretungsberechtigt und von den Beschränkungen
nach § 181 BGB befreit.
Abschlussprüferhonorar
Für die erbrachten Dienstleistungen des
Abschlussprüfers, der PKF Fasselt Partnerschaft mbH
Wirtschaftsprüfungsgesellschaft,
Steuerberatungsgesellschaft Rechtsanwälte,
Nürnberg, sind folgende Honorare im Geschäftsjahr
2023 erfasst worden:
Abschlussprüfung TEUR 5,7
Gesellschafter
Die Stadtwerke München GmbH hält 100 % der
Anteile an der QuartiersNetz Bayern GmbH.
Nachtragsbericht
Vorgänge von besonderer Bedeutung nach dem Schluss
des Geschäftsjahres haben sich nicht ereignet.
Ergebnisverwendung
Die Gesellschaft hat mit Datum vom 2. Dezember 2021 als
Organgesellschaft einen Beherrschungs- und
Gewinnabführungsvertrag mit der Gesellschafterin
unterzeichnet. Dieser wurde mit Datum vom 27. Dezember 2021
ins Handelsregister eingetragen. Die Jahresergebnisse werden
von der Gesellschafterin übernommen.
Konzernzugehörigkeit
Die Gesellschaft wird wegen untergeordneter Bedeutung
nach § 296 Abs. 2 HGB nicht in den Konzernabschluss der
Stadtwerke München GmbH (HRB 121920) einbezogen.
München, den 26.
März 2024
Herr
Stefan Dworschak
Geschäftsführer
sonstige Berichtsbestandteile
Tätigkeitsabschlüsse der
QuartiersNetz Bayern GmbH, München
für das Geschäftsjahr 2023
A.
Vorbemerkung
Nach dem Gesetz über die Elektrizitäts- und
Gasversorgung (Energiewirtschaftsgesetz (EnWG)), sind
vertikal integrierte Energieversorgungsunternehmen zur
Kontentrennung in der internen Rechnungslegung
(buchhalterisches Unbundling) verpflichtet. Hierunter ist die
Aufstellung jeweils eines Tätigkeitsabschlusses (Bilanz
und Gewinn- und Verlustrechnung) für die in § 6b
Abs. 3 Satz 1 bis 7 EnWG aufgeführten
Tätigkeitsbereiche zu verstehen. Nach § 6b Abs. 3
Satz 7 EnWG ist zu den genannten
Tätigkeitsabschlüssen jeweils ein sogenannter
Erläuterungsteil zu erstellen. In diesem sind die Regeln
der Rechnungslegung einschließlich der
Abschreibungsmethoden anzugeben, nach denen die
Gegenstände des Aktiv- und Passivvermögens sowie
die Aufwendungen und Erträge den gemäß §
6b Abs. 3 Satz 1 bis 4 EnWG geführten Konten zugeordnet
werden.
Die QuartiersNetz Bayern GmbH (QNB) ist darüber
hinaus als grundzuständiger Messstellenbetreiber gem.
§ 3 Abs. 4 Satz 2 MsbG i.V.m. § 6b EnWG
verpflichtet, einen Tätigkeitsabschluss für den
Bereich Messstellenbetrieb aufzustellen, damit die
Unabhängigkeit des grundzuständigen
Messstellenbetriebs für moderne Messeinrichtungen und
intelligente Messsysteme von anderen Tätigkeitsbereichen
der Energieversorgung über die buchhalterische
Entflechtung sichergestellt ist.
1.
Erläuterung zu den Tätigkeiten
Gemäß § 6b Abs. 3 EnWG unterhält
die QNB den Tätigkeitsbereich
Elektrizitätsverteilung. Darüber hinaus
unterhält die QNB gemäß § 3 Abs. 4 Satz
2 MsbG i.V.m. § 6b EnWG den Bereich Messstellenbetrieb.
Für diese Bereiche wird jeweils ein
Tätigkeitabschluss (Bilanz und Gewinn- und
Verlustrechnung) aufgestellt.
Andere Tätigkeiten innerhalb des
Elektrizitäts- und Gassektors liegen nicht vor.
Die im Anhang der QNB genannten Bilanzierungs- und
Bewertungsmethoden finden auf die
Tätigkeitsabschlüsse entsprechende Anwendung. Unter
Beachtung der Vorschriften des § 268 HGB sind Angaben zu
den Restlaufzeiten der Forderungen und Verbindlichkeiten zu
machen und die finanziellen Haftungsverhältnisse
aufzugliedern. Letztere haben sich bei der QNB nicht ergeben.
2.
Zuordnungs- und Schlüsselungsgrundsätze des
Tätigkeitsabschlusses
In den Bilanzen und den Gewinn- und Verlustrechnungen
erfolgt im Regelfall eine direkte Zuordnung der Aktiv- und
Passivposten sowie der Aufwendungen und Erträge auf die
verschiedenen Tätigkeiten. Dabei wird in
Einzelfällen auch eine Einzelpostenanalyse
durchgeführt. In den Fällen, in denen nur ein
mittelbarer Sachbezug zu den einzelnen Aktivitäten
vorliegt oder die weitere Zuordnung der Konten mit
unverhältnismäßig hohem Aufwand verbunden
wäre, werden Schlüsselungen und Kostenumlagen
sachgerecht vorgenommen. Die Zuordnung erfolgt auf Basis
eines Umsatzschlüssels retrograd oder progressiv.
Zusätzlich werden Informationen aus der internen
Rechnungslegung in Form von sachgerechten
Kostenstellenzuordnungen berücksichtigt.
Überblick über die wesentlichen Bilanz- und
GuV-Positionen:
Bilanzpositionen/GuV-Positionen
|
Zuordnung
|
Anlagevermögen
|
direkte Zuordnung
|
Forderungen aus Lieferungen und Leistungen
|
im Wesentlichen direkte Zuordnung, sonst
sachgerechter Verteilschlüssel
|
Forderungen gegen verbundene
Unternehmen
|
sachgerechter Verteilschlüssel
|
sonstige Vermögensgegenstände
|
im Wesentlichen direkte Zuordnung,
sonst sachgerechter Verteilschlüssel
|
Guthaben bei Kreditinstituten
|
sachgerechter Verteilschlüssel
|
Eigenkapital
|
sachgerechter Verteilschlüssel
|
andere Sonderposten
|
direkte Zuordnung
|
Rückstellungen
|
im Wesentlichen direkte Zuordnung,
sonst sachgerechter Verteilschlüssel
|
Verbindlichkeiten aus Lieferungen und
Leistungen
|
sachgerechter Verteilschlüssel
|
Verbindlichkeiten gegenüber verbundenen
Unternehmen
|
direkte Zuordnung
|
Umsatzerlöse
|
direkte Zuordnung
|
Sonstige betriebliche Erträge
|
direkte Zuordnung
|
Materialaufwand
|
im Wesentlichen direkte Zuordnung,
sonst sachgerechter Verteilschlüssel
|
Abschreibungen
|
direkte Zuordnung
|
sonstige betriebliche Aufwendungen
|
sachgerechter Verteilschlüssel
|
Bei der Zuordnung und Wahl der Kostenschlüssel
wurde das Stetigkeitsgebot beachtet.
Erläuterungen zu den einzelnen Posten sind im
Lagebericht angegeben.
B.
Tätigkeitsabschluss Elektrizitätsverteilung
1. Bilanz des Bereichs Elektrizitätsverteilung
A K T I V A
|
|
31.12.2023
|
|
31.12.2022
|
|
|
EUR
|
EUR
|
|
EUR
|
A.
|
Anlagevermögen
|
|
|
|
|
I. Immaterielle Vermögensgegenstände
|
|
|
|
|
1.
|
entgeltlich erworbene
Konzessionen, ge-
|
|
|
|
|
|
werbliche Schutzrechte und
ähnliche Rechte
|
|
|
|
|
|
und Werte an solchen
Rechten und Werten
|
238.818,00
|
|
|
252.162,00
|
II. Sachanlagen
|
|
|
|
|
1.
|
technische Anlagen und
Maschinen
|
207.138,00
|
|
|
219.725,00
|
2.
|
andere Anlagen, Betriebs-
und Geschäfts-
|
|
|
|
|
|
ausstattung
|
0,00
|
|
|
0,00
|
|
|
|
445.956,00
|
|
471.887,00
|
B.
|
Umlaufvermögen
|
|
|
|
|
I. Forderungen und sonstige
Vermögensgegenstände
|
|
|
|
1.
|
Forderungen aus
Lieferungen und
|
|
|
|
|
|
Leistungen
|
15.602,60
|
|
|
0,00
|
|
davon mit einer
Restlaufzeit von mehr als
|
|
|
|
|
|
einem Jahr: EUR 0,00 (Vj:
EUR 0,00)
|
|
|
|
|
2.
|
Forderungen gegen
verbundene
|
|
|
|
|
|
Unternehmen
|
97.674,83
|
|
|
0,00
|
|
davon mit einer
Restlaufzeit von mehr als
|
|
|
|
|
|
einem Jahr: EUR 0,00 (Vj:
EUR 0,00)
|
|
|
|
|
3.
|
Sonstige
Vermögensgegenstände
|
87.877,67
|
|
|
113.866,25
|
|
davon mit einer
Restlaufzeit von mehr als
|
|
|
|
|
|
einem Jahr: EUR 0,00 (Vj:
EUR 0,00)
|
|
|
|
|
|
|
201.155,10
|
|
|
113.866,25
|
II. Kassenbestand, Bundesbankguthaben,
|
|
|
|
|
|
Guthaben bei Kreditinstituten und und Schecks
|
|
|
|
|
|
|
112.333,32
|
|
|
90.034,71
|
|
|
|
313.488,42
|
|
203.900,96
|
|
|
|
759.444,42
|
|
675.787,96
|
P A S S I V A
|
|
31.12.2023
|
|
31.12.2022
|
|
|
EUR
|
EUR
|
|
EUR
|
A.
|
Eigenkapital
|
|
|
|
|
I. Gezeichnetes Kapital
|
24.892,17
|
|
|
25.000,00
|
II. Kapitalrücklagen
|
547.627,64
|
|
|
550.000,00
|
III. Jahresüberschuss
|
0,00
|
|
|
0,00
|
|
|
|
572.519,81
|
|
575.000,00
|
B. andere Sonderposten
|
|
86.309,79
|
|
91.554,51
|
C. Rückstellungen
|
|
|
|
|
|
Sonstige
Rückstellungen
|
|
77.311,71
|
|
8.037,50
|
D. Verbindlichkeiten
|
|
|
|
|
1.
|
Verbindlichkeiten aus
Lieferungen und
|
|
|
|
|
|
Leistungen
|
1.626,23
|
|
|
1.195,95
|
|
davon mit einer
Restlaufzeit bis zu einem Jahr:
|
|
|
|
|
|
EUR 1.626,23 (Vj: EUR
1.195,95)
|
|
|
|
|
2.
|
Verbindlichkeiten
gegenüber
|
|
|
|
|
|
verbundenen Unternehmen
|
19.977,80
|
|
|
0,00
|
|
davon mit einer
Restlaufzeit bis zu einem Jahr:
|
|
|
|
|
|
EUR 19.977,80 (Vj: EUR
0,00)
|
|
|
|
|
3.
|
Verrechnungsposten
|
1.699,08
|
|
|
0,00
|
|
|
|
23.303,11
|
|
1.195,95
|
|
|
|
759.444,42
|
|
675.787,96
|
2. Gewinn- und Verlustrechnung des Bereichs
Elektrizitätsverteilung
|
|
|
|
2023
|
|
2022
|
|
|
|
|
EUR
|
|
EUR
|
1.
|
Umsatzerlöse
|
|
172.684,41
|
|
20.655,34
|
2.
|
Sonstige
betriebliche Erträge
|
|
5.244,72
|
|
5.245,49
|
3.
|
Materialaufwand
|
|
|
|
|
|
|
Aufwendungen für
bezogene Leistungen
|
|
213.415,85
|
|
10.840,74
|
4.
|
Abschreibungen
|
|
|
|
|
|
|
auf immaterielle
Vermögensgegenstände
|
|
|
|
|
|
|
des Anlagevermögens
und Sachanlagen
|
|
|
|
|
|
|
sowie auf aktivierte
Aufwendungen für
|
|
|
|
|
|
|
die Ingangsetzung und
Erweiterung des
|
|
|
|
|
|
|
Geschäftsbetriebs
|
|
25.931,00
|
|
20.801,10
|
5.
|
Sonstige
betriebliche Aufwendungen
|
|
36.055,03
|
|
52.751,91
|
6.
|
Steuern vom
Einkommen und vom Ertrag
|
|
0,00
|
|
0,00
|
7.
|
Ergebnis nach Steuern
|
|
-97.472,75
|
|
-58.492,92
|
8.
|
Erträge aus der Verlustübernahme
|
|
97.472,75
|
|
58.492,92
|
9.
|
Jahresfehlbetrag
|
|
0,00
|
|
0,00
|
C.
Tätigkeitsabschluss Messstellenbetrieb
1. Bilanz des Bereichs Messstellenbetrieb
A K T I V A
|
|
31.12.2023
|
|
31.12.2022
|
|
|
EUR
|
EUR
|
|
EUR
|
A.
|
Anlagevermögen
|
|
|
|
|
I. Immaterielle Vermögensgegenstände
|
|
|
|
|
1.
|
entgeltlich erworbene
Konzessionen, ge-
|
|
|
|
|
|
werbliche Schutzrechte und
ähnliche Rechte
|
|
|
|
|
|
und Werte an solchen
Rechten und Werten
|
0,00
|
|
|
0,00
|
II. Sachanlagen
|
|
|
|
|
1.
|
technische Anlagen und
Maschinen
|
0,00
|
|
|
0,00
|
2.
|
andere Anlagen, Betriebs-
und Geschäfts-
|
|
|
|
|
|
ausstattung
|
0,00
|
|
|
0,00
|
|
|
|
0,00
|
|
0,00
|
B.
|
Umlaufvermögen
|
|
|
|
|
I. Forderungen und sonstige
Vermögensgegenstände
|
|
|
|
1.
|
Forderungen aus
Lieferungen und
|
|
|
|
|
|
Leistungen
|
67,59
|
|
|
0,00
|
|
davon mit einer
Restlaufzeit von mehr als
|
|
|
|
|
|
einem Jahr: EUR 0,00 (Vj:
EUR 0,00)
|
|
|
|
|
2.
|
Forderungen gegen
verbundene
|
|
|
|
|
|
Unternehmen
|
62,60
|
|
|
0,00
|
|
davon mit einer
Restlaufzeit von mehr als
|
|
|
|
|
|
einem Jahr: EUR 0,00 (Vj:
EUR 0,00)
|
|
|
|
|
3.
|
Verrechnungsposten
|
1.699,08
|
|
|
0,00
|
4.
|
Sonstige
Vermögensgegenstände
|
226,19
|
|
|
0,00
|
|
davon mit einer
Restlaufzeit von mehr als
|
|
|
|
|
|
einem Jahr: EUR 0,00 (Vj:
EUR 0,00)
|
|
2.055,46
|
|
|
|
|
|
|
|
0,00
|
II. Kassenbestand, Bundesbankguthaben,
|
|
|
|
|
|
Guthaben bei Kreditinstituten und Schecks
|
|
|
|
|
|
|
486,64
|
|
|
0,00
|
|
|
|
486,64
|
|
0,00
|
|
|
|
2.542,10
|
|
0,00
|
P A S S I V A
|
|
31.12.2023
|
|
31.12.2022
|
|
|
EUR
|
EUR
|
|
EUR
|
A.
|
Eigenkapital
|
|
|
|
|
I.
|
Gezeichnetes Kapital
|
107,83
|
|
|
0,00
|
II.
|
Kapitalrücklagen
|
2.372,36
|
|
|
0,00
|
III.
|
Jahresüberschuss
|
0,00
|
|
|
0,00
|
|
|
|
2.480,19
|
|
0,00
|
B.
|
andere Sonderposten
|
|
0,00
|
|
0,00
|
C.
|
Rückstellungen
|
|
|
|
|
|
Sonstige
Rückstellungen
|
|
54,86
|
|
0,00
|
D.
|
Verbindlichkeiten
|
|
|
|
|
1.
|
Verbindlichkeiten aus
Lieferungen und
|
|
|
|
|
|
Leistungen
|
7,05
|
|
|
0,00
|
|
davon mit einer
Restlaufzeit bis zu einem Jahr:
|
|
|
|
|
|
EUR 7,05 (Vj: EUR 0,00)
|
|
|
|
|
2.
|
Verbindlichkeiten
gegenüber
|
|
|
|
|
|
verbundenen Unternehmen
|
0,00
|
|
|
0,00
|
|
davon mit einer
Restlaufzeit bis zu einem Jahr:
|
|
|
|
|
|
EUR 0,00 (Vj: EUR 0,00)
|
|
|
|
|
|
|
|
7,05
|
|
0,00
|
|
|
|
2.542,10
|
|
0,00
|
2. Gewinn- und Verlustrechnung des Bereichs
Messstellenbetrieb
|
|
|
|
2023
|
|
2022
|
|
|
|
|
EUR
|
|
EUR
|
1.
|
Umsatzerlöse
|
|
748,08
|
|
0,00
|
2.
|
Sonstige
betriebliche Erträge
|
|
0,00
|
|
0,00
|
3.
|
Materialaufwand
|
|
|
|
|
|
|
Aufwendungen für
bezogene Leistungen
|
|
859,65
|
|
0,00
|
4.
|
Abschreibungen
|
|
|
|
|
|
|
auf immaterielle
Vermögensgegenstände
|
|
|
|
|
|
|
des Anlagevermögens
und Sachanlagen
|
|
|
|
|
|
|
sowie auf aktivierte
Aufwendungen für
|
|
|
|
|
|
|
die Ingangsetzung und
Erweiterung des
|
|
|
|
|
|
|
Geschäftsbetriebs
|
|
0,00
|
|
0,00
|
5.
|
Sonstige
betriebliche Aufwendungen
|
|
156,19
|
|
0,00
|
6.
|
Steuern vom
Einkommen und vom Ertrag
|
|
0,00
|
|
0,00
|
7.
|
Ergebnis nach Steuern
|
|
-267,76
|
|
0,00
|
8.
|
Erträge aus der Verlustübernahme
|
|
267,76
|
|
0,00
|
9.
|
Jahresfehlbetrag
|
|
0,00
|
|
0,00
|
gez.
Stefan Dworschak
Geschäftsführer
Angaben zur Feststellung:
Der Jahresabschluss wurde am 11.06.2024 festgestellt.
BESTÄTIGUNGSVERMERK
DES UNABHÄNGIGEN ABSCHLUSSPRÜFERS
An die QuartiersNetz Bayern GmbH
VERMERK ÜBER DIE PRÜFUNG DES JAHRESABSCHLUSSES
UND DES LAGEBERICHTS
Prüfungsurteile
Wir haben den Jahresabschluss der QuartiersNetz Bayern
GmbH - bestehend aus der Bilanz zum 31. Dezember
2023 und der Gewinn- und Verlustrechnung für das
Geschäftsjahr vom 1. Januar 2023 bis zum
31. Dezember 2023sowie dem Anhang,
einschließlich der Darstellung der Bilanzierungs- und
Bewertungsmethoden - geprüft. Darüber hinaus
haben wir den Lagebericht der QuartiersNetz Bayern GmbH
für das Geschäftsjahr vom 1. Januar 2023 bis
zum 31. Dezember 2023 geprüft.
Nach unserer Beurteilung aufgrund der bei der
Prüfung gewonnenen Erkenntnisse
- entspricht der beigefügte Jahresabschluss
in allen wesentlichen Belangen den deutschen, für
Kapitalgesellschaften geltenden handelsrechtlichen
Vorschriften und vermittelt unter Beachtung der deutschen
Grundsätze ordnungsmäßiger Buchführung
ein den tatsächlichen Verhältnissen entsprechendes
Bild der Vermögens- und Finanzlage der Gesellschaft zum
31. Dezember 2023sowie ihrer Ertragslage für das
Geschäftsjahr vom 1. Januar 2023 bis zum
31. Dezember 2023 und
- vermittelt der beigefügte Lagebericht
insgesamt ein zutreffendes Bild von der Lage der
Gesellschaft. In allen wesentlichen Belangen steht dieser
Lagebericht in Einklang mit dem Jahresabschluss, entspricht
den deutschen gesetzlichen Vorschriften und stellt die
Chancen und Risiken der zukünftigen Entwicklung
zutreffend dar.
Gemäß § 322 Abs. 3
Satz 1 HGB erklären wir, dass unsere
Prüfung zu keinen Einwendungen gegen die
Ordnungsmäßigkeit des Jahresabschlusses und des
Lageberichts geführt hat.
Grundlage für die Prüfungsurteile
Wir haben unsere Prüfung des Jahresabschlusses und
des Lageberichts in Übereinstimmung mit
§ 317 HGB unter Beachtung der vom Institut der
Wirtschaftsprüfer (IDW) festgestellten deutschen
Grundsätze ordnungsmäßiger
Abschlussprüfung durchgeführt. Unsere Verantwortung
nach diesen Vorschriften und Grundsätzen ist im
Abschnitt "Verantwortung des Abschlussprüfers für
die Prüfung des Jahresabschlusses und des Lageberichts"
unseres Bestätigungsvermerks weitergehend beschrieben.
Wir sind von dem Unternehmen unabhängig in
Übereinstimmung mit den deutschen handelsrechtlichen und
berufsrechtlichen Vorschriften und haben unsere sonstigen
deutschen Berufspflichten in Übereinstimmung mit diesen
Anforderungen erfüllt. Wir sind der Auffassung, dass die
von uns erlangten Prüfungsnachweise ausreichend und
geeignet sind, um als Grundlage für unsere
Prüfungsurteile zum Jahresabschluss und zum Lagebericht
zu dienen.
Verantwortung des gesetzlichen Vertreters für den
Jahresabschluss und den Lagebericht
Der gesetzliche Vertreter ist verantwortlich für
die Aufstellung des Jahresabschlusses, der den deutschen,
für Kapitalgesellschaften geltenden handelsrechtlichen
Vorschriften in allen wesentlichen Belangen entspricht, und
dafür, dass der Jahresabschluss unter Beachtung der
deutschen Grundsätze ordnungsmäßiger
Buchführung ein den tatsächlichen
Verhältnissen entsprechendes Bild der Vermögens-,
Finanz- und Ertragslage der Gesellschaft vermittelt. Ferner
ist der gesetzliche Vertreter verantwortlich für die
internen Kontrollen, die er in Übereinstimmung mit den
deutschen Grundsätzen ordnungsmäßiger
Buchführung als notwendig bestimmt hat, um die
Aufstellung eines Jahresabschlusses zu ermöglichen, der
frei von wesentlichen falschen Darstellungen aufgrund von
dolosen Handlungen (d. h. Manipulationen der
Rechnungslegung und Vermögensschädigungen) oder
Irrtümern ist.
Bei der Aufstellung des Jahresabschlusses ist der
gesetzliche Vertreter dafür verantwortlich, die
Fähigkeit der Gesellschaft zur Fortführung der
Unternehmenstätigkeit zu beurteilen. Des Weiteren hat er
die Verantwortung, Sachverhalte in Zusammenhang mit der
Fortführung der Unternehmenstätigkeit, sofern
einschlägig, anzugeben. Darüber hinaus ist er
dafür verantwortlich, auf der Grundlage des
Rechnungslegungsgrundsatzes der Fortführung der
Unternehmenstätigkeit zu bilanzieren, sofern dem nicht
tatsächliche oder rechtliche Gegebenheiten
entgegenstehen.
Außerdem ist der gesetzliche Vertreter
verantwortlich für die Aufstellung des Lageberichts, der
insgesamt ein zutreffendes Bild von der Lage der Gesellschaft
vermittelt sowie in allen wesentlichen Belangen mit dem
Jahresabschluss in Einklang steht, den deutschen gesetzlichen
Vorschriften entspricht und die Chancen und Risiken der
zukünftigen Entwicklung zutreffend darstellt. Ferner ist
der gesetzliche Vertreter verantwortlich für die
Vorkehrungen und Maßnahmen (Systeme), die er als
notwendig erachtet hat, um die Aufstellung eines Lageberichts
in Übereinstimmung mit den anzuwendenden deutschen
gesetzlichen Vorschriften zu ermöglichen, und um
ausreichende geeignete Nachweise für die Aussagen im
Lagebericht erbringen zu können.
Verantwortung des Abschlussprüfers für die
Prüfung des Jahresabschlusses und des Lageberichts
Unsere Zielsetzung ist, hinreichende Sicherheit
darüber zu erlangen, ob der Jahresabschluss als Ganzes
frei von wesentlichen falschen Darstellungen aufgrund von
dolosen Handlungen oder Irrtümern ist, und ob der
Lagebericht insgesamt ein zutreffendes Bild von der Lage der
Gesellschaft vermittelt sowie in allen wesentlichen Belangen
mit dem Jahresabschluss sowie mit den bei der Prüfung
gewonnenen Erkenntnissen in Einklang steht, den deutschen
gesetzlichen Vorschriften entspricht und die Chancen und
Risiken der zukünftigen Entwicklung zutreffend
darstellt, sowie einen Bestätigungsvermerk zu erteilen,
der unsere Prüfungsurteile zum Jahresabschluss und zum
Lagebericht beinhaltet.
Hinreichende Sicherheit ist ein hohes Maß an
Sicherheit, aber keine Garantie dafür, dass eine in
Übereinstimmung mit § 317 HGB unter Beachtung der
vom Institut der Wirtschaftsprüfer (IDW) festgestellten
deutschen Grundsätze ordnungsmäßiger
Abschlussprüfung durchgeführte Prüfung eine
wesentliche falsche Darstellung stets aufdeckt. Falsche
Darstellungen können aus dolosen Handlungen oder
Irrtümern resultieren und werden als wesentlich
angesehen, wenn vernünftigerweise erwartet werden
könnte, dass sie einzeln oder insgesamt die auf der
Grundlage dieses Jahresabschlusses und Lageberichts
getroffenen wirtschaftlichen Entscheidungen von Adressaten
beeinflussen.
Während der Prüfung üben wir
pflichtgemäßes Ermessen aus und bewahren eine
kritische Grundhaltung. Darüber hinaus
- identifizieren und beurteilen wir die Risiken
wesentlicher falscher Darstellungen im Jahresabschluss und im
Lagebericht aufgrund von dolosen Handlungen oder
Irrtümern, planen und führen
Prüfungshandlungen als Reaktion auf diese Risiken durch
sowie erlangen Prüfungsnachweise, die ausreichend und
geeignet sind, um als Grundlage für unsere
Prüfungsurteile zu dienen. Das Risiko, dass aus dolosen
Handlungen resultierende wesentliche falsche Darstellungen
nicht aufgedeckt werden, ist höher als das Risiko, dass
aus Irrtümern resultierende wesentliche falsche
Darstellungen nicht aufgedeckt werden, da dolose Handlungen
kollusives Zusammenwirken, Fälschungen, beabsichtigte
Unvollständigkeiten, irreführende Darstellungen
bzw. das Außerkraftsetzen interner Kontrollen
beinhalten können.
- gewinnen wir ein Verständnis von dem
für die Prüfung des Jahresabschlusses relevanten
internen Kontrollsystem und den für die Prüfung des
Lageberichts relevanten Vorkehrungen und Maßnahmen, um
Prüfungshandlungen zu planen, die unter den gegebenen
Umständen angemessen sind, jedoch nicht mit dem Ziel,
ein Prüfungsurteil zur Wirksamkeit dieser Systeme der
Gesellschaft abzugeben.
- beurteilen wir die Angemessenheit der von dem
gesetzlichen Vertreter angewandten Rechnungslegungsmethoden
sowie die Vertretbarkeit der von dem gesetzlichen Vertreter
dargestellten geschätzten Werte und damit
zusammenhängenden Angaben.
- ziehen wir Schlussfolgerungen über die
Angemessenheit des von dem gesetzlichen Vertreter angewandten
Rechnungslegungsgrundsatzes der Fortführung der
Unternehmenstätigkeit sowie, auf der Grundlage der
erlangten Prüfungsnachweise, ob eine wesentliche
Unsicherheit im Zusammenhang mit Ereignissen oder
Gegebenheiten besteht, die bedeutsame Zweifel an der
Fähigkeit der Gesellschaft zur Fortführung der
Unternehmenstätigkeit aufwerfen können. Falls wir
zu dem Schluss kommen, dass eine wesentliche Unsicherheit
besteht, sind wir verpflichtet, im Bestätigungsvermerk
auf die dazugehörigen Angaben im Jahresabschluss und im
Lagebericht aufmerksam zu machen oder, falls diese Angaben
unangemessen sind, unser jeweiliges Prüfungsurteil zu
modifizieren. Wir ziehen unsere Schlussfolgerungen auf der
Grundlage der bis zum Datum unseres Bestätigungsvermerks
erlangten Prüfungsnachweise. Zukünftige Ereignisse
oder Gegebenheiten können jedoch dazu führen, dass
die Gesellschaft ihre Unternehmenstätigkeit nicht mehr
fortführen kann.
- beurteilen wir Darstellung, Aufbau und Inhalt
des Jahresabschlusses insgesamt einschließlich der
Angaben sowie ob der Jahresabschluss die zugrunde liegenden
Geschäftsvorfälle und Ereignisse so darstellt, dass
der Jahresabschluss unter Beachtung der deutschen
Grundsätze ordnungsmäßiger Buchführung
ein den tatsächlichen Verhältnissen entsprechendes
Bild der Vermögens-, Finanz- und Ertragslage der
Gesellschaft vermittelt.
- beurteilen wir den Einklang des Lageberichts mit
dem Jahresabschluss, seine Gesetzesentsprechung und das von
ihm vermittelte Bild von der Lage des Unternehmens.
- führen wir Prüfungshandlungen zu den
von dem gesetzlichen Vertreter dargestellten
zukunftsorientierten Angaben im Lagebericht durch. Auf Basis
ausreichender geeigneter Prüfungsnachweise vollziehen
wir dabei insbesondere die den zukunftsorientierten Angaben
von dem gesetzlichen Vertreter zugrunde gelegten bedeutsamen
Annahmen nach und beurteilen die sachgerechte Ableitung der
zukunftsorientierten Angaben aus diesen Annahmen. Ein
eigenständiges Prüfungsurteil zu den
zukunftsorientierten Angaben sowie zu den zugrunde liegenden
Annahmen geben wir nicht ab. Es besteht ein erhebliches
unvermeidbares Risiko, dass künftige Ereignisse
wesentlich von den zukunftsorientierten Angaben abweichen.
Wir erörtern mit den für die Überwachung
Verantwortlichen unter anderem den geplanten Umfang und die
Zeitplanung der Prüfung sowie bedeutsame
Prüfungsfeststellungen, einschließlich etwaiger
bedeutsamer Mängel im internen Kontrollsystem, die wir
während unserer Prüfung feststellen.
SONSTIGE GESETZLICHE UND ANDERE RECHTLICHE
ANFORDERUNGEN
Vermerk über die Prüfung der Einhaltung der
Rechnungslegungspflichten nach § 6b
Abs. 3 EnWG und § 3 Abs. 4 Satz 2 MsbG
Prüfungsurteile
Wir haben geprüft, ob die Gesellschaft ihre
Pflichten nach § 6b Abs. 3 Sätze 1
bis 5 EnWG und § 3 Abs. 4 Satz 2 MsbG zur Führung
getrennter Konten für das Geschäftsjahr vom
1. Januar 2023 bis zum 31. Dezember 2023
eingehalten hat.
Darüber hinaus haben wir die
Tätigkeitsabschlüsse für die Tätigkeiten
"Elektrizitätsverteilung" und "Grundzuständiger
Messstellenbetreiber" nach § 6b Abs. 3
Satz 1 EnWG sowie § 3 Abs. 4 Satz 2 MsbG
- bestehend jeweils aus der Bilanz zum 31. Dezember
2023 und der Gewinn- und Verlustrechnung für das
Geschäftsjahr vom 1. Januar 2023 bis zum
31. Dezember 2023 sowie die als Anlage beigefügten
Angaben zu den Rechnungslegungsmethoden für die
Aufstellung der Tätigkeitsabschlüsse -
geprüft.
- Nach unserer Beurteilung wurden die Pflichten
nach § 6b Abs. 3 Sätze 1
bis 5 EnWG und § 3 Abs. 4 Satz 2 MsbG zur
Führung getrennter Konten in allen wesentlichen Belangen
eingehalten.
- Nach unserer Beurteilung aufgrund der bei der
Prüfung gewonnenen Erkenntnisse entsprechen die
beigefügten Tätigkeitsabschlüsse in allen
wesentlichen Belangen den deutschen Vorschriften des
§ 6b Abs. 3 Sätze 5 bis 7 EnWG
und des § 3 Abs. 4 Satz 2 MsbG.
Grundlage für die Prüfungsurteile
Wir haben unsere Prüfung der Einhaltung der
Pflichten zur Führung getrennter Konten und der
Tätigkeitsabschlüsse in Übereinstimmung mit
§ 6b Abs. 5 EnWG und § 3 Abs. 4
Satz 2 MsbG unter Beachtung des
IDW Prüfungsstandards: Prüfung nach
§ 6b Energiewirtschaftsgesetz
(IDW PS 610 n. F.) durchgeführt.
Unsere Verantwortung nach diesen Vorschriften und
Grundsätzen ist im Abschnitt "Verantwortung des
Abschlussprüfers für die Prüfung der
Einhaltung der Rechnungslegungspflichten nach § 6b
Abs. 3 EnWG und § 3 Abs. 4 Satz 2
MsbG" weitergehend beschrieben. Wir sind von dem Unternehmen
unabhängig in Übereinstimmung mit den deutschen
handelsrechtlichen und berufsrechtlichen Vorschriften und
haben unsere sonstigen deutschen Berufspflichten in
Übereinstimmung mit diesen Anforderungen erfüllt.
Wir wenden als Wirtschaftsprüfungsgesellschaft die
Anforderungen des IDW Qualitätsmanagementstandards:
Anforderungen an das Qualitätsmanagement in der
Wirtschaftsprüferpraxis (IDW QMS 1 (09.2022)) an. Wir
sind der Auffassung, dass die von uns erlangten
Prüfungsnachweise ausreichend und geeignet sind, um als
Grundlage für unsere Prüfungsurteile zur Einhaltung
der Rechnungslegungspflichten nach § 6b
Abs. 3 EnWG und § 3 Abs. 4 Satz 2
MsbG zu dienen.
Verantwortung des gesetzlichen Vertreters für die
Einhaltung der Rechnungslegungspflichten nach § 6b
Abs. 3 EnWG und § 3 Abs. 4 Satz 2 MsbG
Der gesetzliche Vertreter ist verantwortlich für
die Einhaltung der Pflichten nach § 6b Abs. 3
Sätze 1 bis 5 EnWG und § 3 Abs. 4
Satz 2 MsbG zur Führung getrennter Konten. Der
gesetzliche Vertreter ist auch verantwortlich für die
Aufstellung der Tätigkeitsabschlüsse nach den
deutschen Vorschriften des § 6b Abs. 3
Sätze 5 bis 7 EnWG und § 3 Abs. 4
Satz 2 MsbG.
Außerdem ist der gesetzliche Vertreter
verantwortlich für die internen Kontrollen, die er als
notwendig erachtet hat, um die Pflichten zur Führung
getrennter Konten einzuhalten.
Die Verantwortung des gesetzlichen Vertreters für
die Tätigkeitsabschlüsse entspricht der im
Abschnitt "Verantwortung des gesetzlichen Vertreters für
den Jahresabschluss und den Lagebericht" hinsichtlich des
Jahresabschlusses beschriebenen Verantwortung mit der
Ausnahme, dass der jeweilige Tätigkeitsabschluss kein
unter Beachtung der deutschen Grundsätze
ordnungsmäßiger Buchführung den
tatsächlichen Verhältnissen entsprechendes Bild der
Vermögens-, Finanz- und Ertragslage der Tätigkeit
zu vermitteln braucht.
Verantwortung des Abschlussprüfers für die
Prüfung der Einhaltung der Rechnungslegungspflichten
nach § 6b Abs. 3 EnWG und § 3 Abs. 4
Satz 2 MsbG
Unsere Zielsetzung ist, hinreichende Sicherheit
darüber zu erlangen,
- ob der gesetzliche Vertreter seinen Pflichten
nach § 6b Abs. 3 Sätze 1
bis 5 EnWG und § 3 Abs. 4 Satz 2 MsbG zur
Führung getrennter Konten in allen wesentlichen Belangen
eingehalten hat und
- ob die Tätigkeitsabschlüsse in allen
wesentlichen Belangen den deutschen Vorschriften des
§ 6b Abs. 3 Sätze 5
bis 7 EnWG und § 3 Abs. 4 Satz 2 MsbG
entsprechen.
Ferner umfasst unsere Zielsetzung, einen Vermerk in den
Bestätigungsvermerk aufzunehmen, der unsere
Prüfungsurteile zur Einhaltung der
Rechnungslegungspflichten nach § 6b
Abs. 3 EnWG und § 3 Abs. 4 Satz 2 MsbG
beinhaltet.
Die Prüfung der Einhaltung der Pflichten nach
§ 6b Abs. 3 Sätze 1 bis 5 EnWG
und § 3 Abs. 4 Satz 2 MsbG zur
Führung getrennter Konten umfasst die Beurteilung, ob
die Zuordnung der Konten zu den Tätigkeiten nach
§ 6b Abs. 3 Sätze 1
bis 4 EnWG sowie § 3 Abs. 4 Satz 2
MsbG sachgerecht und nachvollziehbar erfolgt ist und der
Grundsatz der Stetigkeit beachtet wurde.
Unsere Verantwortung für die Prüfung der
Tätigkeitsabschlüsse entspricht der im Abschnitt
"Verantwortung des Abschlussprüfers für die
Prüfung des Jahresabschlusses und des Lageberichts"
hinsichtlich des Jahresabschlusses beschriebenen
Verantwortung mit der Ausnahme, dass wir für den
jeweiligen Tätigkeitsabschluss keine Beurteilung der
sachgerechten Gesamtdarstellung vornehmen können.
Nürnberg, den
27. März 2024
PKF
Fasselt Partnerschaft mbB
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Hünger
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Sommer
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