LADR GmbH Medizinisches Versorgungszentrum Paderborn
Selbe AdresseErbringung von Dienstleistungen von medizinischen Laboratorien
Grundlegende Informationen zum Unternehmen
Kennzahlen extrahiert aus veröffentlichten Jahresabschlüssen
Öffentliche Bekanntmachungen aus dem Handelsregister
Gesetzliche Vertreter dieser Organisation
| Name | Rolle |
|---|---|
Markus Heinz Funk seit 23.7.2024 | Geschäftsführer |
Marlene Everinghoff seit 24.6.2016 | Prokura |
Siegfried Wilhelm Rörig seit 27.12.2006 | Geschäftsführer |
Armin Dr. Kuhlencord seit 27.12.2006 | Prokura |
Natürliche Personen, die das Unternehmen letztendlich besitzen oder kontrollieren – ermittelt durch Auflösen der Gesellschafterkette
| Name | Anteil |
|---|---|
St. Vincenz-Kliniken GmbHEigenbeteiligung | 50.00% |
| 50.00% |
Eigentümer- und Gesellschafterstruktur des Unternehmens
2 Gesellschafter
GmbH-Struktur
Bilanzkonten aus veröffentlichten Jahresabschlüssen
Öffentlich zugängliche Berichte in Volltext
B + V Laborzentrum GmbHPaderbornJahresabschluss zum Geschäftsjahr vom 01.01.2023 bis zum 31.12.2023BilanzAktiva
Passiva
AnhangI. Vorbemerkungen Die B+V Laborzentrum GmbH mit Sitz in Paderborn wurde im Jahr 2006 gegründet und am 27. Dezember 2006 im Handelsregister beim Amtsgericht Paderborn unter der Nr. HRB 8285 eingetragen. Mit Datum vom 9. Februar 2021 hat die B+V Laborzentrum GmbH beim Finanzamt Paderborn die Feststellung der Einhaltung der satzungsmäßigen Voraussetzungen nach den §§ 51, 59, 60 und 61 AO gemäß § 60a AO beantragt. Am 10. Juni 2021 wurde dem Antrag entsprochen und ein entsprechender Bescheid erlassen. Bei der Aufstellung des Jahresabschlusses für das Geschäftsjahr vom 1. Januar 2023 bis zum 31. Dezember 2023 wurden die Vorschriften des Handelsgesetzbuches (HGB) sowie des GmbH-Gesetzes zugrunde gelegt. Dies schließt die Beachtung der Grundsätze ordnungsmäßiger Buchführung ein. Die Gliederung der Bilanz entspricht § 266 HGB. Die Gesellschaft erfüllt die Größenmerkmale einer kleinen Kapitalgesellschaft nach § 267 Abs. 1 HGB. Es wurde teilweise von den Erleichterungen des § 288 Abs. 1 HGB Gebrauch gemacht. Bei der Bewertung wurde von der Fortführung der Unternehmenstätigkeit ausgegangen. Das Geschäftsjahr ist das Kalenderjahr. Die Bilanzierungs- und Bewertungsmethoden des Vorjahres wurden beibehalten. Als nahestehende Institutionen werden diejenigen Gesellschaften ausgewiesen, die in den Konzernabschluss der Barmherzige Brüder Trier gGmbH, Koblenz, einbezogen werden. II. Bilanzierungs- und Bewertungsgrundsätze Immaterielle Vermögensgegenstände sind zu Anschaffungskosten, vermindert um planmäßige lineare Abschreibungen, bewertet. Das Sachanlagevermögen ist mit den Anschaffungs- oder Herstellungskosten bewertet. Der Abnutzung wird durch planmäßige Abschreibungen nach der linearen Methode unter Zugrundelegung betriebsgewöhnlicher Nutzungsdauern Rechnung getragen.
Geringwertige Anlagegüter im Einzelwert zwischen je EUR 250 und EUR 1.000 netto ohne Umsatzsteuer werden in einem jährlichen Sammelposten aktiviert und im Jahr des Zuganges sowie in den darauffolgenden 4 Jahren linear über 5 Jahre abgeschrieben. Der Bestand an Roh-, Hilfs- und Betriebsstoffen wurde durch eine körperliche Bestandsaufnahme der Läger zum Bilanzstichtag ermittelt. Die Bewertung erfolgt zu Anschaffungskosten unter Berücksichtigung des Niederwertprinzips. Die Forderungen und sonstigen Vermögensgegenstände sind grundsätzlich mit dem Nennwert, erforderlichenfalls vermindert um Einzel- oder Pauschalwertberichtigungen, bilanziert. Kassenbestand, Guthaben bei Kreditinstituten werden mit dem Nennwert bilanziert. Unter den Rechnungsabgrenzungsposten sind nur Zahlungen vor dem Bilanzstichtag, die Ertrag bzw. Aufwand für eine bestimmte Zeit nach dem Bilanzstichtag darstellen, aufgenommen. Die Rückstellungen für Pensionen und ähnliche Verpflichtungen wurde für die nachstehend erläuterten unmittelbaren Altersversorgungsverpflichtungen gebildet. Drei Mitarbeiter der Gesellschaft zahlen über die Entgeltumwandlung in die Pensionskasse der Caritas VVaG, Köln, Beiträge ein. Diese Pensionskasse muss entsprechend den Vorgaben der Aufsichtsbehörde BaFin saniert werden. Das Sanierungskonzept wurde nach den Ausführungen der Pensionskasse im engen Austausch mit der Aufsichtsbehörde BaFin entwickelt und von der Mitgliedervertreterversammlung in 2019 beschlossen. Im Rahmen des Sanierungskonzepts werden Leistungen der Pensionskasse ab 1. Januar 2020 gekürzt. Nach den Informationen der Pensionskasse übernimmt jedes Mitglied mit der Kürzung von Leistung oder Anwartschaft den individuellen Anteil am Gesamtfinanzierungsbedarf der Pensionskasse. Die unterschiedlichen Ursachen des Fehlbetrags wurden den einzelnen Verträgen je nach Zeitraum des Vertragsabschlusses und Tarifgruppe zugeordnet und die Anpassungen für jeden Vertrag wurden individuell errechnet. Die konkreten Ergebnisse wurden den Rentnern und Anwärtern sowie den Mitgliedern (Arbeitgebern) schriftlich mitgeteilt. Grundsätzlich entsteht durch den Kürzungsbeschluss gemäß Betriebsrentengesetz ein direkter Erfüllungsanspruch der Versorgungsberechtigten gegenüber dem Arbeitgeber. Für Risiken aus dieser etwaigen mitgeteilten Verpflichtung wurde eine Pensionsrückstellung passiviert. Die Abzinsung der Rückstellung erfolgte mit dem ihrer Restlaufzeit entsprechenden durchschnittlichen Marktzinssatz (angenommene Restlaufzeit typisiert mit 15 Jahren) unter Anwendung eines handelsrechtlichen Diskontierungssatzes (2,3 %). Die sonstigen Rückstellungen berücksichtigen alle bis zur Bilanzaufstellung erkennbaren Risiken und ungewissen Verpflichtungen. Sie sind in Höhe des nach vernünftiger kaufmännischer Beurteilung notwendigen Erfüllungsbetrages bewertet. Rückstellungen mit einer Restlaufzeit von mehr als einem Jahr sind mit dem ihrer Restlaufzeit entsprechenden durchschnittlichen Marktzinssatz der vergangenen sieben Geschäftsjahre abgezinst. Verbindlichkeiten sind mit ihren Erfüllungsbeträgen angesetzt. III. Erläuterungen zur Bilanz Sämtliche Forderungen und sonstigen Vermögensgegenstände sind innerhalb eines Jahres fällig. Sämtliche Verbindlichkeiten haben eine Restlaufzeit von unter einem Jahr und sind nicht durch Pfandrechte oder ähnliche Rechte gesichert. Von den Verbindlichkeiten entfallen auf Verbindlichkeiten gegenüber Gesellschafter TEUR 72 (im Vorjahr TEUR 84) und resultieren, wie im Vorjahr auch, aus dem laufenden Verrechnungsverkehr. IV. Ergänzende Angaben Mitarbeiter*innen Im Geschäftsjahr beschäftigte die Gesellschaft im Jahresdurchschnitt 62,92 Mitarbeiter*innen (Köpfe). Zusatzversorgung für die Arbeitnehmer*innen Die Gesellschaft ist Mitglied der Kirchliche Zusatzversorgungskasse des Verbandes der Diözesen Deutschlands (KZVK), Köln. Die KZVK ist eine rechtsfähige Anstalt des öffentlichen Rechts. Zweck der Anstalt ist es, Arbeitnehmern der Beteiligten (Arbeitgeber) im Wege privatrechtlicher Versicherung eine zusätzliche Alters-, Berufsunfähigkeits-, Erwerbsminderungs- und Hinterbliebenenversorgung zu gewähren. Die Altersversorgung wird durch Beiträge finanziert. Der Beitrag ist in Höhe eines im Vorfeld festgelegten Prozentsatzes des zusatzversorgungspflichtigen Entgelts zu zahlen. Für das Jahr 2023 betrug der Prozentsatz 6 % (davon Arbeitnehmeranteil 0,4 %). Zum 1. Januar 2002 erfolgte bei der KZVK die Umstellung von einem umlagefinanzierten auf ein kapitalgedecktes Verfahren. Die in dem bis zur Umstellung des Versorgungssystems bereits erdienten Ansprüche der Versorgungsberechtigten wurden im Abrechnungsverband S erfasst. Im Zuge der Umstellung hat die KZVK zunächst sog. Sanierungsbeiträge erhoben, um die aus der Umstellung des Versorgungssystems resultierende Deckungslücke im Abrechnungsverband S zu schließen. Die bereits erhaltenen Sanierungsgelder wurden in 2016 auf Grundlage eines BGH-Urteils an die Mitgliedsunternehmen zurückerstattet. Daraufhin wurde die Satzung geändert und die KZVK hat zur Schließung der Deckungslücke im Abrechnungsverband S jährlich einen Finanzierungsbeitrag erhoben. Dieser sollte über einen Zeitraum von 25 Jahren erhoben werden. In 2019 hat die KZVK ihre Satzung wiederum geändert und erneut eine Umgestaltung des Finanzierungssystems der Kasse ab 2020 beschlossen. Ab 2020 wurde der Abrechnungsverband S (geschlossener Abrechnungsverband für bis zum Jahr 2001 erdiente Anwartschaften) mit dem sog. Abrechnungsverband P (Abrechnungsverband für ab dem Jahr 2002 erdiente Anwartschaften) zu dem neuen Abrechnungsverband G zusammengelegt. Die ab 2016 eingeführten Finanzierungsbeiträge werden ab dem Jahr 2020 nicht mehr erhoben. Zur Finanzierung der aus dem Abrechnungsverband S stammenden Altverpflichtungen - d.h. zur Anhebung des Kapitaldeckungsgrads insgesamt auf den Kapitaldeckungsgrad des bisherigen Abrechnungsverbands P - wird stattdessen ein sog. "Angleichungsbeitrag" erhoben. Dieser soll bei den Beteiligten, denen Altersversorgungsverpflichtungen im Abrechnungsverband S zuzuordnen waren, über einen Zeitraum von sieben Jahren - beginnend mit dem Jahr 2020 bis zum Jahr 2026 - erhoben werden. Die KZVK geht davon aus, dass ab 2027 die noch bestehende Deckungslücke aus dem Abrechnungsverband S dem des Abrechnungsverband P entspricht. Die Schließung der nach 2027 verbleibenden Deckungslücke ist nach der derzeitig gültigen Satzung Bestandteil der jährlichen Umlage. Die Höhe der Deckungslücke wurde von der KZVK zuletzt für den 31. Dezember 2015 ermittelt und den Mitgliedern für ihre Abrechnungsstellen mitgeteilt. Danach entfiel auf die Gesellschaft ein Fehlbetrag von TEUR 772. Der Fehlbetrag hat sich zwischenzeitlich außerdem durch erhobene Finanzierungsbeiträge und Wertänderungen des bei der KZVK vorhandenen Vermögens sowie aus Wertänderungen der Verpflichtungen der Mitgliedsunternehmen der KZVK verändert. Die Gesellschaft hat die Passivierung der mittelbaren Altersversorgungsverpflichtung nicht nachgeholt und macht somit vom Passivierungswahlrecht des Art. 28 Abs. 1 S. 2 EGHGB keinen Gebrauch. Gesellschafter und Konzernzugehörigkeit Die Anteile an der Gesellschaft werden in Höhe von 50,0 % von der Barmherzige Brüder Trier gGmbH, Koblenz, und in Höhe von 50,0 % von der St. Vincenz-Krankenhaus GmbH, Paderborn, gehalten. Geschäftsführung Siegfried Rörig, kaufmännischer Direktor Brüderkrankenhaus St. Josef Paderborn, Paderborn Jürgen Thau, kaufmännischer Geschäftsführer der St. Vincenz-Krankenhaus GmbH, Paderborn Verwendung des Jahresabschlussergebnisses Die Geschäftsführung schlägt vor, den Jahresabschluss des Jahres 2023 zusammen mit dem Gewinnvortrag auf neue Rechnung vorzutragen.
Paderborn, 17. Juni 2024 Siegfried Rörig, Geschäftsführer Marlene Everinghoff, Prokuristin Die Feststellung des Jahresabschlusses erfolgte am 10. September 2024. |
||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||
Neueste Nachrichtenartikel und Medienerwähnungen
Echtzeit-Prüfung auf Insolvenzbekanntmachungen der Registergerichte
Prüfen, ob Insolvenzverfahren für dieses Unternehmen vorliegen
Echtzeit-Dokumentenabruf aus dem Handelsregister
Weitere Unternehmen an oder nahe dieser Geschäftsadresse
2 nahegelegene Organisationen
Erbringung von Dienstleistungen von medizinischen Laboratorien
Großhandel mit Tabakwaren
Kennzahlen extrahiert aus veröffentlichten Jahresabschlüssen
Echtzeit-Dokumentenabruf aus dem Handelsregister
Echtzeit-Prüfung auf Insolvenzbekanntmachungen der Registergerichte
Prüfen, ob Insolvenzverfahren für dieses Unternehmen vorliegen