Vincenz Facility Services GmbH
Selbe AdresseAllgemeine Gebäudereinigung
Grundlegende Informationen zum Unternehmen
Kennzahlen extrahiert aus veröffentlichten Jahresabschlüssen
Öffentliche Bekanntmachungen aus dem Handelsregister
Gesetzliche Vertreter dieser Organisation
| Name | Rolle |
|---|---|
Heike Henke-Schönherr seit 15.1.2026 | Prokura |
Hubert Franz Xaver Dr. Scheuerlein seit 15.1.2026 | Prokura |
Conrad Christian Bauer seit 24.7.2025 | Prokura |
Tanja Engel seit 23.10.2024 | Prokura |
Markus Heinz Funk seit 9.10.2023 | Geschäftsführer |
Bernadette M. Schwester Putz seit 5.1.2017 | Geschäftsführer |
Natürliche Personen, die das Unternehmen letztendlich besitzen oder kontrollieren – ermittelt durch Auflösen der Gesellschafterkette
| Name | Anteil |
|---|---|
St. Vincenz-Kliniken GmbHEigenbeteiligung | 100.00% |
Eigentümer- und Gesellschafterstruktur des Unternehmens
1 Gesellschafter
GmbH-Struktur
Unternehmen, an denen diese Organisation direkt beteiligt ist
| Name | Anteil |
|---|---|
| 100.00% | |
| 100.00% | |
| 100.00% | |
| 50.00% |
Bilanzkonten aus veröffentlichten Jahresabschlüssen
Gewinn- und Verlustkonten aus veröffentlichten Jahresabschlüssen
| Posten |
|---|
Öffentlich zugängliche Berichte in Volltext
St. Vincenz-Krankenhaus GmbHPaderbornJahresabschluss zum Geschäftsjahr vom 01.01.2023 bis zum 30.09.2023Bilanz für das Rumpfgeschäftsjahr zum 30. September 2023AKTIVSEITE
PASSIVSEITE
Gewinn- und Verlustrechnung für das Rumpfgeschäftsjahr vom 1. Januar bis 30. September 2023
Anhang zum Jahresabschluss 30. September 2023I. Allgemeine Angaben Das St. Vincenz-Krankenhaus GmbH, Paderborn, ist unter der Nummer HRB 2027 in das Handelsregister des Amtsgerichts Paderborn eingetragen. Der Jahresabschluss zum 30. September 2023 wurde nach den Bestimmungen des Handelsgesetzbuches gemäß §§ 242 ff. und §§ 264 ff. sowie den einschlägigen Vorschriften des GmbHG aufgestellt. Auf Grund branchenspezifischer Besonderheiten richtet sich die Gliederung der Bilanz sowie der Gewinn- und Verlustrechnung nach den Anlagen 1 und 2 der KHBV. Mit Beschluss des Insolvenzgerichts Paderborn vom 01.10.2023 wurde das Insolvenzverfahren in Eigenverwaltung über das Vermögen der Schuldnerin eröffnet. Mit der Eröffnung des Insolvenzverfahrens beginnt ein neues Geschäftsjahr (§ 155 Abs. 1 InsO / § 27 Abs. 3 InsO). Das mit der Eröffnung des Insolvenzverfahrens begonnene Geschäftsjahr ist im eigentlichen Sinn kein Rumpfgeschäftsjahr, es bleibt als vom Kalenderjahr abweichendes Geschäftsjahr fortan bestehen (OLG Frankfurt/M 1.10.13, 20 W 340/12, GmbHR 14, 592). Die Gewinn- und Verlustrechnung ist nach dem Gesamtkostenverfahren aufgestellt. Die Gesellschaft ist eine große Kapitalgesellschaft gemäß § 267 Abs. 3 HGB und als gemeinnützige Körperschaft mit Ausnahme der steuerpflichtigen wirtschaftlichen Geschäftsbetriebe von den Ertragssteuern befreit. Die Wertansätze in der Bilanz zum 31. Dezember 2022 wurden im Wesentlichen unverändert übernommen. Einzelne Posten in der Bilanz und Gewinn- und Verlustrechnung wurden hinsichtlich ihrer Zusammensetzung zur besseren Abbildung bzw. aufgrund handelsrechtlicher Vorschriften erfolgsneutral und in untergeordneter Größenordnung geändert. Die entsprechenden Vorjahresbeträge wurden ebenfalls nach § 265 Abs. 2 Satz 3 HGB angepasst. II. Angaben zu den Bilanzierungs- und Bewertungsmethoden Die Erstellung des Jahresabschlusses erfolgt trotz vorliegender Bestandsgefährdung unter der Annahme der Unternehmensfortführung (§ 252 Abs. 1 Nr. 2 HGB). Diese Annahme stützt sich bei der angespannten Ertrags- und Liquiditätssituation auf die gegebene Zahlungsfähigkeit vor dem Hintergrund des Finanzierungsrahmens bei der Verbund Volksbank eG. Die im Folgenden dargestellten Bilanzierungs- und Bewertungsmethoden sind im Vergleich zum Vorjahr unverändert angewandt worden. Die immateriellen Vermögensgegenstände und das Sachanlagevermögen sind zu Anschaffungsbzw. Herstellungskosten abzüglich der bisher aufgelaufenen und im Berichtsjahr planmäßig fortgeführten Abschreibungen bewertet. Das abnutzbare Anlagevermögen wird linear abgeschrieben. Dabei werden bei immateriellen Vermögensgegenständen Nutzungsdauern zwischen drei und fünf Jahren und bei Gebäuden zwischen 33 und 50 Jahren zu Grunde gelegt. Bei Einrichtungen und Ausstattungen entspricht die Nutzungsdauer im Regelfall den amtlichen steuerlichen AfA-Tabellen. Die geringwertigen Wirtschaftsgüter mit Anschaffungskosten zwischen € 250,00 und € 1.000,00 ohne Umsatzsteuer wurden nach § 6 Abs. 2a EStG in einem Sammelposten aktiviert und über fünf Jahre abgeschrieben. Die Genossenschaft der Barmherzigen Schwestern vom hl. Vincenz von Paul zu Paderborn hat mit Datum vom 14. Oktober 1991 im Rahmen der Gesellschaftsgründung alle Gebäude und sonstigen Vermögensgegenstände, nicht jedoch den Grund und Boden, auf die Gesellschaft übertragen. Den übertragenen Vermögenswerten stehen im Wesentlichen Sonderposten aus Zuwendungen zur Finanzierung des Anlagevermögens gegenüber. Die Übertragung erfolgte in wirtschaftlicher Betrachtungsweise, auch wenn aus bürgerlich-rechtlicher Sicht das Eigentum an allen Baulichkeiten mit dem Eigentum am Grund und Boden verbunden bleibt. Mit der Übertragung der Baulichkeiten wurde der Gesellschaft ein Nießbrauchsrecht an den Grundstücken eingeräumt. Die Finanzanlagen sind zu Nominalwerten bzw. zum niedrigeren beizulegenden Wert angesetzt. Die Anteile und Ausleihungen an verbundenen Unternehmen wurden wegen voraussichtlicher dauernder Wertminderung jeweils auf einen Erinnerungswert von € 1,00 abgeschrieben. Die Vorräte wurden durch eine körperliche Bestandsaufnahme ermittelt und unter Beachtung des Niederstwertprinzips bewertet. Dabei wurde als Verbrauchsfolge unterstellt, dass die zuerst beschafften Güter auch zuerst verbraucht wurden. Neben den Roh-, Hilfs- und Betriebsstoffen werden unter den Vorräten entsprechend der KHBV auch die als unfertige Leistungen zum Bilanzstichtag abzugrenzenden sogenannten Überlieger ausgewiesen. Die Bewertung der unfertigen Leistungen erfolgt retrograd aus den auf das Berichtsjahr entfallenden Erlösen. Die Forderungen aus Lieferungen und Leistungen sind zum Nennwert angesetzt. Uneinbringliche Posten wurden ausgebucht. Auf Forderungen, die nicht bereits über die MD-Rückstellung abgedeckt sind und die älter als ein Jahr waren, wurden Wertberichtigungen in Höhe von 50,0 % und auf entsprechende Forderungen, die älter als eineinhalb Jahre waren, Wertberichtigungen in Höhe von 100,0 % vorgenommen. Die Forderungen an Gesellschafter, die Forderungen gegen verbundene Unternehmen, die Forderungen gegen Unternehmen, mit denen ein Beteiligungsverhältnis besteht, die Forderungen nach dem Krankenhausfinanzierungsrecht sowie die sonstigen Vermögensgegenstände sind zum Nennwert bilanziert. Kassenbestand und Guthaben bei Kreditinstituten sind mit ihrem Nominalwert angesetzt. Die aktiven Rechnungsabgrenzungsposten betreffen Ausgaben vor dem Abschlussstichtag, die Aufwand für eine bestimmte Zeit nach diesem Tag darstellen; die Auflösung des Postens erfolgt linear entsprechend dem Zeitablauf. In die Sonderposten wurden die für aktivierungsfähige Maßnahmen verwendeten Investitionszuschüsse eingestellt. Sie stellen den Finanzierungsgegenwert zu den unter dem Anlagevermögen ausgewiesenen Buchwerten jener Anlagegüter dar, die mit den Investitionszuschüssen beschafft wurden. Die Sonderposten werden jährlich ertragswirksam in der Höhe aufgelöst, die dem Betrag der Abschreibungen auf die mit den Zuschüssen finanzierten Anlagegüter entspricht. Damit werden diese Abschreibungen im Jahresabschluss neutralisiert. Die Sonderposten aus Fördermitteln nach dem KHG unterliegen einer bedingten Rückzahlungsverpflichtung. Für den Fall, dass das Krankenhaus aus dem Krankenhausplan ausscheidet, sind die unter den Sonderposten ausgewiesenen Fördermittel zu erstatten. Die Rückzahlungsverpflichtung ist auf den Liquidationswert der mit den Fördermitteln beschafften Anlagegüter beschränkt. Rückstellungen für Pensionen und ähnliche Verpflichtungen wurden zunächst für eine Versorgungszusage an einen ehemaligen Mitarbeiter auf der Basis von versicherungsmathematischen Grundlagen unter Anwendung des Teilwertverfahrens zum Bilanzstichtag gebildet. Die Rückstellung wurde pauschal mit dem von der Deutschen Bundesbank im Oktober 2023 veröffentlichten durchschnittlichen Marktzinssatz der vergangenen zehn Jahre abgezinst, der sich bei einer angenommenen Restlaufzeit von 15 Jahren ergibt (§ 253 Abs. 2 Satz 1 und 2 HGB). Als Rechnungsgrundlage wurden die Richttafeln 2018 G von Prof. Dr. Klaus Heubeck bei einem Rentensteigerungstrend von 2,00 % zu Grunde gelegt. Aufgrund der Leistungskürzungen der Pensionskasse der Caritas VVaG, Köln, haben Arbeitgeber, die ihre ehemaligen Mitarbeiter und Rentenanwärter über die Pensionskasse der Caritas versichert haben, den Differenzbetrag zwischen der zugesagten Rente und der durch die Pensionskasse auszuzahlenden niedrigeren Rente zu übernehmen. Für diese nunmehr unmittelbare Pensionsverpflichtung besteht eine entsprechende Rückstellung. Mittelbare Versorgungszusagen gegenüber der Arbeitnehmerschaft bestehen bei der Kirchlichen Zusatzversorgungskasse des Verbandes der Diözesen Deutschlands, Köln. Die KZVK ist eine rechtsfähige Anstalt des öffentlichen Rechts. Zweck der Anstalt ist es, Arbeitnehmern der Beteiligten im Wege privatrechtlicher Versicherung eine zusätzliche Alters-, Berufsunfähigkeits-, Erwerbsminderungs- und Hinterbliebenenversorgung zu gewähren. Die Anstalt ist keine im Wettbewerb stehende Einrichtung. Die Altersversorgung wird durch Beiträge finanziert. Der Beitrag ist in Höhe von unverändert 6,0 % des zusatzversorgungspflichtigen Entgelts zu zahlen. Der hiervon vom Arbeitnehmer zu leistende Anteil liegt bei 0,4 %, während der Arbeitgeber 5,6 % zahlt. Im Berichtsjahr betrug die Höhe der verbeitragten Löhne und Gehälter rd. T€ 57.212. Die Rückstellung für Altersteilzeitvereinbarungen wurde nach den handelsrechtlichen Vorschriften unter Beachtung des IDW RS HFA 3 gebildet. Die für die abgeschlossenen Verträge gebildete Rückstellung umfasst die gesamten Aufstockungsleistungen sowie die Aufwendungen für Gehaltszahlungen an Mitarbeiter in der Freistellungsphase nach dem Blockmodell. Entsprechend § 246 Abs. 2 HGB sind die an die entsprechenden Arbeitnehmer zur Altersteilzeitabsicherung gegen Insolvenz verpfändete Mehrzinssparkonten, deren Zeitwert den Anschaffungskosten entspricht, mit den Rückstellungen für bestehende Altersteilzeitvereinbarungen zu saldieren. Potentiellen Ausfallrisiken aus noch nicht abgeschlossenen Prüffällen der Krankenkassen bzw. des Medizinischen Dienstes (MD) wurde im Berichtsjahr durch eine entsprechende Rückstellung in Höhe von T€ 1.775 (Vorjahr: T€ 2.160) Rechnung getragen. Die Steuer- und sonstigen Rückstellungen enthalten alle bekannten Risiken und ungewissen Verbindlichkeiten. Die Bewertung erfolgte mit dem voraussichtlichen Erfüllungsbetrag im Rahmen vernünftiger kaufmännischer Beurteilung. Die Verbindlichkeiten sind jeweils mit ihren Erfüllungsbeträgen angesetzt. Die passiven Rechnungsabgrenzungsposten betreffen Einnahmen vor dem Abschlussstichtag, die Erträge für eine bestimmte Zeit nach diesem Tag darstellen; die Auflösung des Postens erfolgt linear entsprechend dem Zeitablauf. Der Ausgleichsposten aus Darlehensförderung wird entsprechend den Vorschriften der KHBV ausgewiesen. Die Verpflichtung aus dem Ausgleichsposten aus Darlehensförderung ist ebenfalls erst bei Ausscheiden des Krankenhauses aus dem Krankenhausplan fällig. III. Erläuterungen zur Bilanz Die Entwicklung des Anlagevermögens ergibt sich aus dem Anlagennachweis als Bestandteil des Anhangs. Der Bruttoanlagespiegel stellt sich wie folgt dar:
Die Forderungen an Gesellschafter resultieren, wie im Vorjahr, aus gegenseitigen Lieferungen und Leistungen. Forderungen gegen verbundene Unternehmen, die MVZ St. Vincenz GmbH, Paderborn, sind in Höhe von T€ 77 wegen mangelnder Werthaltigkeit wertberichtigt. Die Forderungen gegen Unternehmen, mit denen ein Beteiligungsverhältnis besteht, bestehen gegenüber der B+V Laborzentrum GmbH, Paderborn, und resultieren, wie im Vorjahr, aus laufenden Leistungsbeziehungen. Alle anderen Forderungen und sonstigen Vermögensgegenstände haben eine Restlaufzeit bis zu einem Jahr. Guthaben bei Kreditinstituten sind in Höhe von T€ 1.179 (Vorjahr: T€ 1.269) zur Insolvenzsicherung von Altersteilzeitansprüchen an die entsprechenden Arbeitnehmer verpfändet. Entsprechend § 246 Abs. 2 HGB wurde dieser Betrag mit den Rückstellungen für bestehende Altersteilzeitvereinbarungen in Höhe von T€ 1.088 (Vorjahr: T€ 1.246) saldiert. Der die Rückstellungen übersteigende Absicherungsbetrag zum Bilanzstichtag 30.09.2023 in Höhe von T€ 91 (Vorjahr: T€ 23) ist auf der Aktivseite der Bilanz als Aktiver Unterschiedsbetrag aus der Vermögensverrechnung ausgewiesen. Für die Versorgungszusage in Form einer Altersrente für einen ehemaligen Mitarbeiter ist eine Rückstellung für Pensionen und ähnliche Verpflichtungen gebildet. Grundlage der Bilanzierung bildete ein versicherungsmathematisches Gutachten. Als Rechnungsgrundlage wurden die Richttafeln 2018 G von Prof. Dr. Klaus Heubeck mit einem Zinssatz von 1,66 % (Vorjahr: 1,78 %) und einem unterstellten Rentensteigerungstrend von 2,00 % zu Grunde gelegt. Die Pensionsrückstellungen wurden gemäß § 253 Abs. 2 HGB mit dem durchschnittlichen Marktzinssatz, der sich aus den vergangenen zehn Geschäftsjahren ergibt, abgezinst. Zum Bilanzstichtag beläuft sich die Rückstellung auf T€ 295 (Vorjahr: T€ 282). Bis 2015 war für die Abzinsung der durchschnittliche Zinssatz der vergangenen sieben Jahre zugrunde zu legen. Der Unterschiedsbetrag zwischen dem Ansatz der Rückstellung nach Maßgabe des siebenjährigen und des zehnjährigen Durchschnittszinssatzes beläuft sich auf T€ 2 (Vorjahr: T€ 4). Mittelbare Versorgungszusagen gegenüber der Arbeitnehmerschaft bestehen bei der Kirchlichen Zusatzversorgungskasse des Verbandes der Diözesen Deutschlands, Köln. Hinsichtlich einer in 2016 von der KZVK ermittelten Unterdeckung zur Finanzierung der mittelbaren Pensionsverpflichtungen hat das Krankenhaus das Wahlrecht des Art. 28 Abs. 1 Satz 2 EGHGB dienstartbezogen ausgeübt und die voraussichtliche Unterdeckung für die Dienstarten Funktionsdienst, medizinisch-technischer Dienst und Verwaltungsdienst zum 31. Dezember 2016 für die folgenden 24 Jahre passiviert. Die Fortentwicklung dieser Rückstellung für den entsprechenden Anteil dieser Dienstarten erfolgte unter Berücksichtigung einer Abzinsung der Rückstellung mit dem durchschnittlichen Zinssatz der vergangenen zehn Jahre in Höhe von 1,81 % (Vorjahr: 1,78 %). Zum Bilanzstichtag ergibt sich bei Inanspruchnahmen und Auflösungen in Höhe von T€ 240 und Zuführungen aus der Aufzinsung in Höhe von T€ 66 sowie Abnahmen aufgrund des weiter gesunkenen Zinsniveaus von T€ 2 ein Rückstellungsbetrag von T€ 4.717. Der entsprechende Anteil dieser Dienstarten beträgt für die folgenden rd. 37 Jahre nominal T€ 5.441. Der abgezinste Betrag der zukünftigen Verpflichtungen für die übrigen Dienstarten, für die keine Rückstellung gebildet wurde, beläuft sich auf T€ 12.963. Der Unterschiedsbetrag zwischen dem Ansatz der Rückstellung nach Maßgabe des siebenjährigen und des zehnjährigen Durchschnittszinssatzes beträgt T€ 64. Für die aufgrund der Leistungskürzungen der Pensionskasse der Caritas VVaG, Köln, entstandene unmittelbare Pensionsverpflichtung gegenüber ehemaligen Mitarbeitern und Rentenanwärtern in Höhe des Differenzbetrages zwischen der zugesagten Rente und der durch die Pensionskasse auszuzahlenden niedrigeren Rente besteht eine Rückstellung für Pensionen und ähnliche Verpflichtungen in Höhe von T€ 326 (Vorjahr: T€ 335). Die Steuerrückstellungen in Höhe von insgesamt T€ 3.802 betreffen das maximale Umsatzsteuernachzahlungsrisiko, welches aus der Abrechnung von Fertigarzneimitteln resultiert. Die sonstigen Rückstellungen in Höhe von insgesamt T€ 14.935 betreffen im Wesentlichen mit T€ 2.239 Rückstellungen für noch nicht genommenen Urlaub, mit T€ 2.325 Rückstellungen für potentielle Ausfallrisiken aus noch nicht abgeschlossenen Prüffällen des Medizinischen Dienstes inklusive, damit zusammenhängend, für potentielle Strafzahlungen aus negativ abgeschlossenen Prüffällen des Medizinischen Dienstes, mit T€ 1.014 Rückstellungen für geleistete Bereitschaftsdienste und Zeitzuschläge und mit T€ 453 Rückstellungen für Leistungsentgelte nach den AVR Caritas. Für Budgetrisiken wurden Rückstellungen in Höhe von T€ 8.290 gebildet. Rückstellungen für Altersteilzeitvereinbarungen wurden nach den handelsrechtlichen Vorschriften unter Beachtung des IDW RS HFA 3 gebildet. Die für die abgeschlossenen Verträge gebildete Rückstellung umfasst die gesamten Aufstockungsleistungen sowie die Aufwendungen für Gehaltszahlungen an Mitarbeiter in der Freistellungsphase nach dem Blockmodell. Der Erfüllungsbetrag der Rückstellung beläuft sich zum Bilanzstichtag auf T€ 1.088. Dabei wurde ein jährlicher Tarifsteigerungstrend von 2,0 % unterstellt. Gemäß den Ausweisvorschriften des § 246 Abs. 2 HGB wurden die an die entsprechenden Arbeitnehmer zur Altersteilzeitabsicherung gegen Insolvenz verpfändeten Mehrzinssparkonten in Höhe von T€ 1.179, wobei die Anschaffungskosten dem beizulegenden Zeitwert entsprechen, mit den Rückstellungen für bestehende Altersteilzeitvereinbarungen saldiert. Der die Rückstellungen übersteigende Absicherungsbetrag zum Bilanzstichtag 30.09.2023 in Höhe von T€ 91 ist auf der Aktivseite der Bilanz als Aktiver Unterschiedsbetrag aus der Vermögensverrechnung auszuweisen. Auf die Saldierung der entsprechenden Erträge und Aufwendungen wurde wegen Geringfügigkeit verzichtet. Die Verbindlichkeiten gegenüber Gesellschaftern resultieren, wie im Vorjahr, in voller Höhe aus sonstigen Verbindlichkeiten. Verbindlichkeitenspiegel:
Des Weiteren sind die Verbindlichkeiten gegenüber Kreditinstituten durch Grundschulden abgesichert. IV. Erläuterungen zur Gewinn- und Verlustrechnung Die Aufgliederung der Umsatzerlöse ergibt sich aus der Gliederung nach der Krankenhaus-Buchführungsverordnung. In den Umsatzerlösen nach § 277 Abs. 1 des Handelsgesetzbuchs sind periodenfremde Erträge in Höhe von T€ 4.261 enthalten. Diese entfallen im Wesentlichen auf Ausgleichsbeträge für frühere Geschäftsjahre. Unter den sonstigen betrieblichen Erträgen werden periodenfremde Erträge von insgesamt T€ 1.216 erfasst. Im Wesentlichen betreffen diese Boni für Vorjahre und Geldeingänge aus bereits wertberichtigten oder abgeschriebenen Forderungen sowie aus dem Abgang von Anlagevermögen. Unter den sonstigen betrieblichen Aufwendungen ausgewiesene periodenfremde Aufwendungen sind im Berichtsjahr in Höhe von insgesamt T€ 7.773 angefallen. Sie resultieren im Wesentlichen aus Zahlungen im Zusammenhang mit der Insolvenz. V. Anteilsbesitz Die Gesellschaft hält 100,0 % der Anteile an der MVZ St. Vincenz GmbH, Paderborn. Das Stammkapital der Gesellschaft beträgt T€ 25. Die Einlage wurde in voller Höhe erbracht. Das Geschäftsjahr 2023 schließt mit einem Jahresüberschuss von T€ 1. Das Eigenkapital der Gesellschaft beläuft sich zum Bilanzstichtag 31. Dezember 2023 auf T€ 20. Die Beteiligung ist bis auf einen Erinnerungswert von € 1,00 abgeschrieben. Die Gesellschaft hält darüber hinaus 50,0 % (T€ 25) der Anteile an der B+V Laborzentrum GmbH, Paderborn. Das Stammkapital dieser Gesellschaft beträgt T€ 50. Der Jahresüberschuss des Geschäftsjahres 2023 belief sich auf T€ 109. Das Eigenkapital zum 31. Dezember 2023 betrug T€ 948. Auf Grund der vereinbarten gegenseitigen wirtschaftlichen Beziehungen zwischen der B+V Laborzentrum GmbH und den beteiligten Krankenhäusern ergeben sich keine erkennbaren Risiken bezüglich der Werthaltigkeit der Beteiligung. VI. Sonstige Angaben An Haftungsverhältnisse und sonstige finanzielle Verpflichtungen sind zu nennen: Die St. Vincenz-Krankenhaus GmbH hat zugunsten der MVZ St. Vincenz GmbH, Paderborn, eine Patronatserklärung abgegeben. Diese ist auf einen Betrag in Höhe von T€ 500 begrenzt und zeitlich bis zum 31. Dezember 2026 befristet. Die Wahrscheinlichkeit der Inanspruchnahme aus der Patronatserklärung schätzen wir aufgrund des Zahlungsverhaltens der Begünstigten als gering ein. Anhaltspunkte für eine andere Beurteilung liegen uns derzeit nicht vor. Die St. Vincenz-Krankenhaus GmbH hat als Gesellschafterin der MVZ St. Vincenz GmbH, Paderborn, gemäß § 95 Abs. 2 Satz 6 SGB V selbstschuldnerische Bürgschaftserklärungen für Forderungen der Kassenärztlichen Vereinigungen und Krankenkassen gegen das von der MVZ St. Vincenz GmbH, Paderborn, betriebene Medizinischen Versorgungszentrum aus dessen vertragsärztlicher Tätigkeit abgegeben. Zum Bilanzstichtag bestehen keine derartigen Forderungen der Kassenärztlichen Vereinigungen und Krankenkassen, sodass mit keiner Inanspruchnahme gerechnet wird. Die Gesellschaft hat sonstige finanzielle Verpflichtungen aus langfristigen Leasing- und Wartungsverträgen für medizinisch-technische Geräte mit Aufwendungen für das Berichtsjahr in Höhe von T€ 1.131. Die Aufwendungen über die unkündbare Mindestlaufzeit dieser Verträge bis maximal 2029 betragen noch rd. T€ 3.187. Zum Bilanzstichtag bestanden darüber hinaus potenzielle Nachschussverpflichtungen aus der erweiterten Haftung als Inhaber von Genossenschaftsanteilen der Bank für Kirche und Caritas eG. Organe der Gesellschaft sind:
Dem Aufsichtsrat gehörten im Berichtsjahr an:
Die Aufwandsentschädigungen für die Aufsichtsratsmitglieder belaufen sich für das Berichtsjahr auf T€ 30. Der Geschäftsführung gehörten im Berichtsjahr an:
Schwester Bernadette M. Putz erhält als Vertreterin der Genossenschaft der Barmherzigen Schwestern vom hl. Vincenz von Paul, Paderborn, keine Bezüge; die Genossenschaft erhält ein Gestellungsgeld gemäß der Erzbischöflichen Ordnung über die Gestellung von Ordensmitgliedern. Die Vertretung der Gesellschaft erfolgt durch mindestens zwei Geschäftsführer gemeinsam oder durch einen Geschäftsführer gemeinsam mit einem Prokuristen. Davon abweichend ist der Hauptgeschäftsführer Markus Funk einzelvertretungsberechtigt mit der Befugnis im Namen der Gesellschaft mit sich im eigenen Namen oder als Vertreter eines Dritten Rechtsgeschäfte abzuschließen. Gesamtprokura gemeinsam mit einem Geschäftsführer hat Dominik Pott. Die Gesellschaft macht von dem Wahlrecht auf Unterlassen der Angaben über die Bezüge der Geschäftsführung gemäß § 286 Abs. 4 HGB Gebrauch. Das für das Berichtsjahr vom Abschlussprüfer berechnete Gesamthonorar beläuft sich auf T€ 371 und betrifft mit T€ 65 Abschlussprüfungsleistungen, mit T€ 49 Steuerberatungsleistungen und mit T€ 257 sonstige Leistungen. Die jahresdurchschnittliche Anzahl der beschäftigten Arbeitnehmer beträgt 2.448 und stellt sich wie folgt dar:
Nachtragsbericht Es liegen Vorgänge von besonderer Bedeutung im Sinne des § 285 Nr. 33 HGB vor, welche weder in der Gewinn- und Verlustrechnung noch in der Bilanz berücksichtigt worden sind, da diese erst nach dem Schluss des Geschäftsjahres eingetreten sind. Mit Beschluss des Insolvenzgerichts vom 1. Oktober 2023 wurde das Insolvenzverfahren in Eigenverwaltung über das Vermögen der Schuldnerin eröffnet und Rechtsanwalt Dr. Eckert zum Sachwalter bestellt. Im Rahmen der Gläubigerversammlung vom 12. Dezember 2023 wurde der einstimmige Beschluss gefasst, dass durch die Generalbevollmächtigten der nun vorliegende Insolvenzplan ausgearbeitet werden soll, der das im Rahmen des Investorenprozesses unterbreitete Angebot der Gesellschafterin, der Genossenschaft der Barmherzigen Schwestern vom hl. Vincenz von Paul zu Paderborn, umsetzt. Die Schuldnerin, vertreten durch die Geschäftsführer Markus Funk, Jürgen Thau und Sr. Bernadette M. Putz sowie die Generalbevollmächtigten Rechtsanwalt Dr. Christoph Niering und Rechtsanwalt André Dobiey, legt daher den vorbezeichneten und in Abstimmung mit dem Sachwalter erstellten Insolvenzplan gemäß § 218 Abs. 1 InsO vor. Nach Durchführung des Erörterungs- und Abstimmungstermins am 30. Januar 2024 und mehrheitlicher Annahme des Plans sowie dessen rechtskräftiger Bestätigung wird eine Aufhebung des Insolvenzverfahren zum 31. März 2024 angestrebt. Das Insolvenzverfahren wurde in der Zwischenzeit auf Antrag der Gesellschaft zum 31. März 2024 aufgehoben. Es wurde gemäß Sozialplan zum 1. Dezember 2023 eine Transfergesellschaft gegründet, in welche 98 Arbeitsverhältnisse übertragen worden sind. Dafür musste die St. Vincenz-Krankenhaus GmbH zum 27. November 2023 eine Zahlung in Höhe von T€ 1.836 in die Transfergesellschaft leisten. Ergebnisverwendung Die Geschäftsführung schlägt vor, den Jahresfehlbetrag und den Verlustvortrag auf neue Rechnung vorzutragen.
Paderborn, am 13. September 2024 St. Vincenz-Krankenhaus GmbH Sr. Bernadette M. Putz Markus Heinz Funk Lagebericht für das Geschäftsjahr zum 30.09.2023I. Grundlagen 1. Struktur der Gesellschaft Die Gesellschaft ist Trägerin eines somatischen Akutkrankenhauses, das als Plankrankenhaus im Sinne des § 108 Nr. 2 SGB V zur Versorgung gesetzlich krankenversicherter Patienten zugelassen ist. Das Krankenhaus verfügt über drei Betriebsstätten:
Die drei Betriebsstätten verfügen in 14 Hauptabteilungen, drei Sektionen und drei Belegabteilungen über 800 Planbetten und mehrere Zentren bzw. Schwerpunktbereiche. Die Anteile der Gesellschaft werden zu 100 % von der Genossenschaft der Barmherzigen Schwestern vom HI. Vincenz von Paul zu Paderborn, einer katholischen Ordensgemeinschaft päpstlichen Rechts, gehalten. Die Gesellschaft ist daher in die Struktur der katholischen Wohlfahrtspflege eingebunden. Dazu ist sie Mitglied im Caritasverband für das Erzbistum Paderborn e. V. und gestaltet die arbeitsrechtlichen Beziehungen zu ihren Arbeitnehmern auf der Basis der von den deutschen katholischen Bischöfen erlassenen "Grundordnung des kirchlichen Dienstes im Rahmen kirchlicher Arbeitsverhältnisse". Sie ist steuerrechtlich als gemeinnützig anerkannt. Die Gesellschaft ist zu 50 % an der B+V Laborzentrum GmbH in Paderborn beteiligt, für die die o. g. Aussagen zur Kirchlichkeit ebenfalls gelten. Vor dem Hintergrund der Gemeinnützigkeitsreform 2020 konnte die Anerkennung der B+V als gemeinnützig im Juni 2021 erreicht werden. Die Gesellschaft hält 100 % der Anteile an der MVZ St. Vincenz GmbH in Paderborn, die als gemeinnützig anerkannt, aber nicht als kirchliches Unternehmen im o. g. Sinne gegründet worden ist. Das MVZ ist seit 1. Januar 2016 zur vertragsärztlichen Versorgung zugelassen und tätig. Beide Tochter-Unternehmen erweisen sich - auch in der Summe - als von untergeordneter Bedeutung im Sinne des § 296 Abs. 2 HGB. Über weitere Beteiligungen bzw. Tochtergesellschaften verfügt die Gesellschaft nicht. Aufgrund anhaltender Verluste sowie der herrschenden gesundheitspolitischen Rahmenbedingungen geriet die St. Vincenz-Krankenhaus GmbH 2023 in erhebliche Liquiditätsengpässe. Aus diesem Grund hat die Gesellschaft am 26.07.2023 beim zuständigen Amtsgericht Paderborn - Insolvenzgericht - einen Antrag auf Eröffnung des Insolvenzverfahrens in Eigenverwaltung gestellt. Mit Beschluss vom 27.07.2023 hat das Amtsgericht Paderborn daraufhin gemäß § 270b InsO unter gleichzeitiger Bestellung des Rechtsanwalts Dr. Rainer Eckert zum vorläufigen Sachwalter, die vorläufige Eigenverwaltung angeordnet. Im Insolvenzantragsverfahren hat die Gesellschaft unter Aufsicht des vorläufigen Sachwalters und des vorläufigen Gläubigerausschusses ihren Geschäftsbetrieb in vollem Umfang fortgeführt und die notwendigen Maßnahmen zur Vermögenssicherung ergriffen. Mit Beschluss des Insolvenzgerichts vom 01.10.2023 wurde das Insolvenzverfahren in Eigenverwaltung über das Vermögen der Schuldnerin eröffnet und Rechtsanwalt Dr. Eckert zum Sachwalter bestellt. Im Rahmen der Gläubigerversammlung vom 12.12.2023 wurde der einstimmige Beschluss gefasst, dass durch die Generalbevollmächtigten der nun vorliegende Insolvenzplan ausgearbeitet werden soll, der das im Rahmen des Investorenprozesses unterbreitete Angebot der Gesellschafterin, der Genossenschaft der Barmherzigen Schwestern vom hl. Vincenz von Paul zu Paderborn umsetzt. Die Schuldnerin, vertreten durch die Geschäftsführer Markus Funk, Jürgen Thau und Sr. Bernadette M. Putz sowie die Generalbevollmächtigten Rechtsanwalt Dr. Christoph Niering und Rechtsanwalt André Dobiey, legt daher den vorbezeichneten und in Abstimmung mit dem Sachwalter erstellten Insolvenzplan gemäß § 218 Abs. 1 InsO vor. Nach Durchführung des Erörterungs- und Abstimmungstermins am 30.01.2024 und mehrheitlicher Annahme des Plans sowie dessen rechtskräftiger Bestätigung wird eine Aufhebung des Insolvenzverfahren zum 31.03.2024 angestrebt. Das Insolvenzverfahren wurde in der Zwischenzeit auf Antrag der Gesellschaft zum 31.03.2024 aufgehoben. 2. Ziele und Strategien Die Gesellschaft versteht das von ihr betriebene, seit langem in der Region verwurzelte und traditionsreiche Krankenhaus als regionalen Schwerpunktversorger, der - nicht zuletzt, da das Krankenhaus in Teilbereichen alleiniger Anbieter von stationären und ambulanten Gesundheitsdienstleistungen ist - eine tragende Säule der Gesundheitsversorgung in der Region bildet. Hierbei fühlt sich die Gesellschaft in ihrer Arbeit dem christlichen Menschenbild verpflichtet. Die Gesellschaft hat sich zum Ziel gesetzt, einen auskömmlichen Gewinn zu erwirtschaften, zumindest jedoch ein ausgeglichenes Ergebnis. Dies insbesondere um die unzureichende Krankenhausinvestitionsfinanzierung teilweise auszugleichen. In den vergangenen Geschäftsjahren wurde dieses Ziel überwiegend nicht erreicht. Im abgelaufenen Geschäftsjahr war zusätzlich die allgemeine inflationäre Preisentwicklung sowie insbesondere auch die Energiepreiskrise ein verstärkender Faktor für die negative Ergebnisentwicklung. Die Gesellschaft sieht daher die Notwendigkeit zu Strukturanpassungen im Primär-, Sekundär- und Tertiärleistungsbereich, um in den kommenden Geschäftsjahren kontinuierliche Verbesserungen im Jahresergebnis zu erreichen. Die Planung der hierfür notwendigen Maßnahmen wird auch unter Einbeziehung von externer Expertise erarbeitet. 3. Forschung und Entwicklung Das von der Gesellschaft betriebene Krankenhaus nahm auch im Berichtsjahr an klinischen Studien zum Zwecke der Erprobung bzw. Anwendungsbeobachtung von Medikamenten und Medizinprodukten teil. Eigene Aktivitäten im Bereich Forschung und Entwicklung entfaltete die Gesellschaft nicht. II. Wirtschaftsbericht 1. Grundlegende Entwicklungen a) Gesamtwirtschaftlich Die deutsche Wirtschaft war im gesamten Jahresverlauf 2023 von einer wirtschaftlichen Stagnation bei gleichzeitig hohen, wenn auch rückläufigen Inflationsraten geprägt. Ursächlich für diese schwächer als zu Jahresbeginn allgemein erwartete Entwicklung waren vor allem die Nachwirkungen der massiven Kaufkraftverluste im Zuge der Energiepreiskrise, die den privaten Konsum geschwächt haben. Hinzu kommt die deutlich geringere Wachstumsdynamik der Weltwirtschaft sowie die dämpfenden Effekte der geopolitischen Spannungen und Krisen. b) Gesundheitspolitisch Den Krankenhäusern geht es wirtschaftlich mehrheitlich schlecht. 11 Prozent der Krankenhäuser befinden sich dem Krankenhaus Rating Report 2023 nach zufolge im "roten Bereich", der eine erhöhte Insolvenzgefahr bedeutet. Im Jahr zuvor waren es noch 7 %. Für das Jahr 2024 erwarten zudem 80 % der Krankenhäuser ein negatives Jahresergebnis. Für das Jahr 2024 gehen 71 % der Krankenhäuser von einer Verschlechterung und nur 4 % von einer Verbesserung der wirtschaftlichen Situation aus. Von Januar bis Dezember 2023 gab es 30 neue Klinikinsolvenzverfahren. Sieben weitere wurden bereits 2022 beantragt und im Laufe des vergangenen Jahres abgeschlossen. Dabei waren auch Verfahren, in denen mehrere Standorte betroffen waren. Insolvenzverfahren sind allerdings nicht mit Standortschließungen gleichzusetzen. Von den 30 Verfahren sind in 2023 sieben Klinikstandorte geschlossen worden. Alle Standorte wurden von privaten oder freigemeinnützigen Trägern betrieben. Andere Häuser wurden im Rahmen des Verfahrens umstrukturiert oder kommunalisiert. Bis Ende Januar 2024 gab es sechs neue Insolvenzverfahren. Betrachtet man diese 30 Verfahren wird deutlich, dass es die meisten Insolvenzverfahren in Nordrhein-Westfalen (10) gab. Grund für die schwierige finanzielle Lage ist einerseits die Inflation und damit deutlich gestiegene Sach-, Personal- und Energiekosten. Andererseits haben die Patientenfallzahlen im stationären Bereich in den vergangenen Jahren abgenommen. Damit reduzierten sich auch die Erlöse in den Krankenhäusern. Insbesondere die COVID-19-Pandemie hat diesen Trend verstärkt. "Die Bettenauslastung liegt mittlerweile nur noch bei durchschnittlich 70 Prozent, was zu einer schwachen Erlössituation führt", erklärt der Gesundheitsökonom Prof. Dr. rer. pol. Boris Augurzky, Leiter des Kompetenzbereichs "Gesundheit" am RWI - Leibniz-Institut für Wirtschaftsforschung. "Wir haben ein Szenario durchgerechnet, in dem wir den Status quo der Krankenhäuser von 2019, also vor der COVID-19-Pandemie in wirtschaftlicher Hinsicht wiederherstellen. Dazu bräuchte man vier Milliarden Euro", schätzt Augurzky. Erschwerend kommt hinzu, dass die Bundesländer ihre Verpflichtung zur angemessenen Investitionskostenfinanzierung der Kliniken über Jahre hinweg nicht nachgekommen sind. Demnach haben Krankenhäuser Investitionslücken in der Vergangenheit oft mit eigenen Erlösen kompensiert. Um die Krankenhäuser nun in ihrer wirtschaftlich schwierigen Lage zu unterstützen, verhandeln Bund und Länder mögliche Hilfen. Akteure aus dem Gesundheitswesen, insbesondere die DKG, fordert einen Inflationsausgleich, der die Landesbasisfallwerte entsprechend der durchschnittlichen Kostensteigerungen anpasst. Dies betreffe alle Krankenhäuser, betonte die DKG. Minister Lauterbach hatte eine unterjährige Anpassung der Landesbasisfallwerte im Zuge der Verhandlungen zum Gesetz zur Verbesserung der Versorgungsqualität im Krankenhaus und zur Reform der Vergütungsstrukturen vorerst in Aussicht gestellt. Damit sollen die Krankenhäuser gestiegene Personal- und Sachkosten künftig besser ausgleichen können. Langfristig helfen könnte der geplante Transformationsfonds, den Minister Lauterbach angekündigt hatte. Bund und Länder sollen den Fonds zur Umstrukturierung von Kliniken jeweils hälftig finanzieren. Die Rede ist von 50 Milliarden Euro ab 2026 über einen Zeitraum von zehn Jahren. Offen ist allerdings, ob diese Vorhaben im Rahmen der Krankenhausreform aufgrund der unterschiedlichen Ansichten von Bund, Ländern und Interessenvertretern noch in dieser Legislaturperiode (bis 2025) umgesetzt werden können. In NRW hat die Zeitenwende im Sinne einer Strukturreform bereits begonnen. Am 17.11.2022 mussten alle Krankenhäuser in NRW ihren Versorgungsvertrag nach dem neuen System der Leistungsgruppen mit ihren daran geknüpften Qualitätsmerkmalen beantragen. Die nächsten Monate werden nun zeigen, ob eine Umstrukturierung - zumindest für komplexe Leistungen - im Konsens der Krankenhäuser und der Kostenträger gelingen kann oder ob am Ende der zunächst angedachten sechsmonatigen Planungsphase in vielen Regionen nur der große Dissens festgestellt werden kann. Wenn kein Konsens zwischen Kostenträgern, Krankenhäusern und dem MAGS erzielt werden kann, müssen die Behörden, hier die Bezirksregierungen bzw. das Ministerium, entscheiden, an welchen Krankenhausstandorten insbesondere die komplexen Leistungen mit welchen Fallmengen zukünftig noch erbracht werden sollen. Wenn die dazu notwendigen Auswahlentscheidungen zu größeren Anteilen nicht auf die Zustimmung der Krankenhäuser treffen, besteht das Risiko, dass durch entsprechende Klagen das ganze Planungsverfahren auf unabsehbare Zeit behindert bzw. lahmgelegt wird. Kostenträger und insbesondere auch das Ministerium sollten daher mit Augenmaß an die Umsetzung der Krankenhausplanung herangehen und versuchen durch einen gezielten und klugen Einsatz der zusätzlich bereitgestellten Fördermittel von 2,5 Mrd. € innerhalb der nächsten fünf Jahre auf Träger einen steuernden Einfluss zu nehmen, der im Ergebnis dann zu einer besseren und zukunftsfähigeren Krankenhausversorgungsstruktur in NRW führt. Es ist aktuell schon zu beobachten, dass der neue Krankenhausplan eine Vielzahl von Gesprächen innerhalb von regionalen Trägerorganisationen, aber auch zwischen verschiedenen Trägern ausgelöst hat mit dem Ziel, gemeinsam in einer verbesserten Struktur die Krankenhausversorgung in der Region in die Zukunft zu führen. Es kann daher zu Recht die Frage gestellt werden, ob der Krankenhausplan mit seinen Leistungsgruppen und der entsprechenden Strukturierung der Versorgung oder der entstehende Druck auf die Träger, sich strategisch für die Zukunft zu positionieren, den größeren Treiber für eine Umstrukturierung darstellt. 2. Geschäftsverlauf a) Krankenhausplanung Das Land NRW hat für das von der Gesellschaft getragene Krankenhaus einen Feststellungsbescheid in 2022 erlassen, der eine Kapazität von 800 Planbetten (Betten-Soll) vorsieht. b) Landesbasisfallwert und Entgeltverhandlungen Die Entwicklung des Landesbasisfallwerts in NRW als Grundlage für die Entgeltermittlung ist wie folgt zu verzeichnen:
Eine Vergütungsvereinbarung war für das Berichtsjahr 2023 nicht abgeschlossen. Das Budget 2022 konnte zum 16.11.2023 geeinigt werden, das Budget 2022 wurde ab dem 01.12.2023 gültig. Diverse Zu- und Abschläge wurden deshalb bis 01.12.2023 entsprechend der Vorgaben der Vergütungsvereinbarungen der Vorjahre abgerechnet.
c) Belegung und Leistungsentwicklung Diese stellte sich wie folgt dar:
d) Ertragslage Die Erträge und Aufwendungen lassen sich wie folgt zusammenfassen:
e) Vermögens- und Finanzlage Die Aktivseite ist durch langfristige Aktiva in Form des Anlagevermögens (86.259 T€) und kurzfristige Aktiva in Form von Forderungen aus Lieferungen und Leistungen (19.171 T€) gekennzeichnet. Die liquiden Mittel (21.509 T€) haben sich gegenüber dem Vorjahr erhöht. Auf der Passivseite sind das gesunkene Eigenkapital (11.082 T€), die Sonderposten (47.887 T€), die Verbindlichkeiten gegenüber Kreditinstituten (13.788 T€) sowie die Rückstellungen (T€ 24.075) als wesentliche Posten hervorzuheben. Die sonstigen Verbindlichkeiten sind im Vergleich zum Vorjahr deutlich angestiegen (36.526 T€, Vorjahr 2.996 T€). Der Anstieg der Verbindlichkeiten ist im Wesentlichen auf die zur Insolvenztabelle angemeldeten Forderungen (Insolvenzverbindlichkeiten) zurückzuführen. Diese sind im Wesentlichen unterteilt in festgestellte Forderungen, bestrittene Forderungen und zurückgenommene Forderungen. Die festgestellten Forderungen sind die durch die St. Vincenz-Krankenhaus GmbH akzeptierten Forderungen, welche unwiderruflich in der Zukunft durch Quotenzahlungen beglichen werden und welche in gleicher Höhe in der Buchhaltung zum 30.09.2023 enthalten sind. Beispielhaft sind hier die festgestellten Forderungen aus dem gezahlten Insolvenzgeld der Monate Juli, August und September 2023 zu nennen. Bei den bestrittenen Forderungen handelt es sich um angemeldete Forderungen, die durch die Gesellschaft in der Form und Höhe nicht akzeptiert wurden. Diese Forderungen hat der Gläubiger durch weitere Unterlagen nachzuweisen, dass sie rechtens und durch die Gesellschaft zu begleichen sind. f) Personal Die zur Gewinnung qualifizierter Mitarbeiter ergriffenen Maßnahmen wurden im Berichtsjahr, besonders im Hinblick auf Pflegefachpersonal, fortgeführt und ausgeweitet. Es werden zielgerichtete Personalmarketingmaßnahmen zwischen der Personal- und Marketingabteilung umgesetzt. Die krankheitsbedingte Ausfallquote der Mitarbeiter hat sich im Vergleich zum Vorjahr deutlich verbessert. Im Jahr 2023 ist die Ausfallquote von 23,02 % im Jahr 2022 auf 6,89 % gesunken. g) Qualitäts- und Risikomanagement Im Bereich des Qualitätsmanagements wurden die bestehenden Zertifizierungen (System- und Fachzertifizierungen) vollständig aufrechterhalten und konnten teilweise erweitert werden. Das bestehende System zum Risikomanagement wurde gefestigt und durch die etablierten Instrumente (u.a. CIRS, Risiko-Audits) weitergeführt. Die Bereiche Projektmanagement und Unternehmensentwicklung wurden um die durch das Krankenhauszukunftsgesetz (KHZG) initiierten Themengebiete erweitert. Durch die etablierte Kultur des Lean Managements wurden kontinuierliche Verbesserungsprozesse auf allen Unternehmensebenen intensiviert und umgesetzt. h) Investitionen Im November 2022 erhielt die Gesellschaft einen Fördermittelbescheid gem. § 23 Abs. 1 KHGG NRW zur Verbesserung der stationären Versorgung im Bereich Geburtshilfe. Hintergrund ist die kurzfristige Übernahme des vollständigen Versorgungsauftrages für die Geburtshilfe im Kreis Paderborn. Die Verwendung der Fördermittel erfolgte teilweise im Kalenderjahr 2023. Im Hinblick auf das KHZG sind die Anträge zu allen verpflichtenden Fördertatbeständen fristgerecht gestellt und vom Land NRW genehmigt worden. Bis zur Erstellung des Lageberichtes lagen für alle Anträge Genehmigungsbescheide vor. Die Umsetzung der Projekte erfolgt im Wesentlichen in den Jahren 2023 bis 2025. Bei einzelnen Projekten wird es neben den geförderten Investitionen in die Digitalisierungsmaßnahmen weitere begleitende Investitionsnotwendigkeiten als Voraussetzung für die Umsetzung geben. Ferner erhielt die Gesellschaft weiterhin Mittel im Rahmen der so genannten "Baupauschale" zum Zwecke der Deckung des Investitionsbedarfs für Neubauten, Ersatzbauten und sonstige große Baumaßnahmen (§ 18 Abs. 1 Nr. 1 KHGG NRW) sowie pauschale Fördermittel zur Wiederbeschaffung kurzfristiger Anlagegüter (§ 18 Abs. 1 Nr. 2 KHGG NRW). i) Strukturelle Entwicklungen Seit der Schließung der Geburtshilfe am St. Johannisstift zum 01.03.2022 in Paderborn begleitet die Frauenklinik St. Louise rund 700 Geburten mehr pro Jahr. Mit ca. 4000 Geburten im Jahr verfügt die Gesellschaft, wie bereits im Vorjahr, über die größte geburtshilfliche Abteilung in ganz NRW. Mit Beginn des Jahres 2023 erfolgte die Umstellung auf das Beleghebammen-System am Standort der Frauenklinik St. Louise. 38 Hebammen haben sich hierfür zu einer Partnerschaftsgesellschaft zusammengeschlossen. Die Hebammen betreuen die Geburten nun als selbstständige Beleghebammen. Durch diesen Systemwechsel können die Hebammen sich zukünftig selbst organisieren und ihre Leistungen eigenständig abrechnen. Zugleich gewährleistet es eine sehr intensive Betreuung der Schwangeren und Gebärenden. III. Chancen und Risiken 1. Chancen und Risiken Die Geschäftsführung geht davon aus, dass das Fortbestehen der Gesellschaft durch konsequente Umsetzung des Insolvenzplanes inkl. dem IDW S6 Gutachten für die Jahre 2024 ff., welches Bestandteil des Insolvenzplans ist, gesichert ist. Im Gestaltenden Teil des Insolvenzplans (S6 Gutachten) werden die wesentlichen Schritte zur Umsetzung der finanzwirtschaftlichen Sanierung und zum dauerhaften Fortbestand des Unternehmens sowie Art und Umfang der Befriedigung der beteiligten Insolvenzgläubiger geregelt. Zu den wesentlichen Regelungen des Gestaltenden Teils zählen dabei insbesondere:
Mit Datum zum 31.03.2024 wurde das Insolvenzverfahren aufgehoben. Ebenfalls wurde das Darlehn bei der Bank für Kirche und Caritas eG abgelöst und durch ein neues Darlehn ersetzt sowie eine neue Kontokorrentlinie plangemäß eingeräumt in Höhe von 10,0 Mio. EUR bei der Verbund Volksbank OWL eG. Die Liquiditätsentwicklung wird täglich erhoben und hat sich deutlich positiv über den geplanten Werten entwickelt. Weitere Finanzierungen wären erforderlich, sollten die Planannahmen verfehlt werden. Die Planung ist aufgrund der aktuellen Herausforderungen durch die Nachwirkungen der Corona- Krise, den Veränderung der Krankenhauslandschaft aufgrund der regulatorischen Vorgaben und dem Fachkräftemangel, des Ukraine-Krieges und der erhöhten Inflation mit wesentlichen Unsicherheiten behaftet. Darüber hinaus ist die wirtschaftliche Entwicklung und Liquiditätsausstattung von der Rückkehr zu einer üblichen Auslastung der Belegungskapazitäten essentiell. Trotz der zum 01.10.2023 mit der Insolvenz in Eigenverwaltung eingeleiteten Sanierungsmaßnahmen sowie einer fortlaufenden Risikoanalyse und Umsetzung von notwendigen Maßnahmen verbleibt für die Gesellschaft weiterhin ein Risiko in der Leistungs-, Umsatz- und Kostenentwicklung, welches sich insbesondere aus einer reduzierten Belegung, aus Personalvakanzen und -ausfällen sowie aus der Kostenentwicklung aus dem Bezug von wesentlichen Sachmitteln und Dienstleistungen ergeben kann. Mit der neuen Krankenhausplanung in NRW erfolgte ein Schub in Richtung sinnvolle Fusionsprojekte zwischen Krankenhäusern mit einer Strukturbereinigung aus eigener Kraft. Wenn der nun angelaufene Umsetzungsprozess zügig und erfolgreich verläuft, kann dies einen durchaus ertüchtigenden Effekt im Sinne von weniger, größeren und wirtschaftlicheren Kliniken bzw. Fachabteilungen haben. Im Ergebnis kann dies für die Gesellschaft einen geringeren Wettbewerb zwischen den Trägern und eine Stärkung der Marktposition durch Alleinstellungsmerkmale im Kreis Paderborn zur Folge haben. Der aktuelle Stand der Reformüberlegungen zur Krankenhausplanung auf Bundesebene würde durch die Definition der Versorgungslevel die Position der Gesellschaft im akutstationären Leistungsangebot des Kreises Paderborn deutlich stärken. Der Anteil der defizitären Krankenhäuser wird weiter durch den anhaltenden Kostendruck, bzw. mangelnde Refinanzierung steigen, da weiterhin davon auszugehen ist, dass Steigerungen auf Erlösseite sowie die Fördermittel nach dem Krankenhausfinanzierungsgesetz (KHG) zurückgehen werden. Mit finanziellen Mitteln aus Sonderinvestitionsprogrammen (NRW), Krankenhausinvestitionsprogramm (RLP) und dem Krankenhauszukunftsgesetzt wird versucht, die Investitionslücke zu schließen. Ebenfalls kurzfristig wirksam wird im Sinne der Leistungsoptimierung die Reform der Notfallversorgung sein, die insbesondere lange ambulante Aufenthalte in den Zentralen Notaufnahmen besser refinanzieren soll. Dadurch können zukünftig niederschwellige stationäre Aufnahmen eher unterbleiben und Belegungen sowie Leistungen auf der Normalstation für diese Patienten entfallen und damit weitere Kapazitäten für die stationäre Versorgung geschaffen werden. Mit dem Ziel der Kostensenkung werden beginnend mit dem Geschäftsjahr 2023 Maßnahmen zur Zentralisierung von Strukturen und Dienstleistungen im Sekundär- und Tertiärbereich umgesetzt, beispielsweise die Zentralisierung des ärztlichen Schreibdienstes und die Zentralisierung der Sterilgutaufbereitung für alle Betriebsstellen. Darüber hinaus bestehen aus den anstehenden Budgetverhandlungen der Jahre 2023 und 2024, mit zu erwartenden Ausgleichszahlungen, Chancen die Liquidität der Gesellschaft zu stärken. Auch in den nächsten Jahren wird der bestehende Fachkräftemangel und der damit einhergehende Wettbewerb der Krankenhäuser um Pflegekräfte und Fachärzte weiter zunehmen und die Krankenhäuser vor große Herausforderungen stellen. Darüber bieten die trägereigenen Pflegeschulen sowie die Lead-Programme Chancen zur Mitarbeitergewinnung und Weiterentwicklung von internen Führungskräften. Die aktuellen Bestrebungen der Politik zu Umstrukturierung der Versorgungslandschaft zu einem System mit stärkerer sektorenübergreifender Versorgung und Ambulantisierung, Zentralisierung und Schwerpunktbildung bei der Leistungserbringung bieten sowohl Chancen und Risiken. Eine Anpassung des Systems wird eine Neuausrichtung der Einrichtungen erfordern. Durch die Einführung der mehrjährigen Mehrleistungsabschläge und die weitgehend auf Ist- Kosten-Refinanzierung umgestellte somatisch-pflegerische Versorgung wurden die Möglichkeiten, durch Umgestaltungen zusätzliche Erträge zu erwirtschaften, extrem begrenzt. Gleichzeitig wurde der bestehende Fachkräftemangel im pflegerischen Bereich durch die Pflegepersonaluntergrenzen transparent und kapazitätsbegrenzend wirksam. 2. Prognosebericht In den letzten Jahren konnte keine ausreichende Auslastung erzielt werden, um wirtschaftlich arbeiten zu können. Zusätzlich konnten die vorhandenen Kapazitäten lediglich durch den Einsatz von zusätzlichem (Fremd-)Personal erhalten werden. Die Planung für die St. Vincenz-Krankenhaus GmbH geht für 2024 von einem CM-Volumen von 29.156 CM aus. Hochrechnungen aus dem Juni 2024 gehen von 29.436 CM aus. Für das Geschäftsjahr 2024 wurde mit einem Personalaufwand in Höhe von 157,8 Mio. € sowie den für das Kalenderjahr 2024 in den AVR-Caritas avisierten linearen Tariferhöhungen geplant. Zusätzlich erhalten alle Mitarbeiter im Gültigkeitsbereich der AVR-Caritas eine einmalige Inflationsausgleichsprämie in Höhe von bis zu 3.000 €. Der erste Teil dieser Prämie (50,00 %) wurde zum 30. 06.2023 bereits ausgezahlt. Der zweite Teil bis zum 30.06.2024. Die Sachkostenquote soll durch die Reduktion von bspw. Fremdpersonal leicht verbessert werden. Der prognostizierte Jahresfehlbetrag für das Geschäftsjahr 2024 in Höhe von 10,3 Mio. € beinhaltet dabei auch die anteiligen Sanierungsaufwendungen. Basierend auf den am Erstellungszeitpunkt vorliegenden Hochrechnungen für das Jahr 2024, wird von einem Jahresfehlbetrag von 11,2 Mio. € ausgegangen. Die Umsatzerlöse liegen dabei mit 1,9 Mio. € unter der ursprünglichen Planung, gleichzeitig liegen die Personalaufwendungen um 2,1 Mio. € unter der ursprünglichen Planung. Zusätzlich kompensierend wirken deutlich reduzierte Materialaufwendungen in Höhe von 1,5 Mio. €. Belastend sind die Kosten des Insolvenzverfahrens in Höhe von 12,0 Mio. € in den aktuellen Prognosen berücksichtigt. Bestätigungsvermerk des unabhängigen AbschlussprüfersAn die St. Vincenz-Krankenhaus GmbH, Paderborn Prüfungsurteile Wir haben den Jahresabschluss der St. Vincenz-Krankenhaus GmbH, Paderborn, - bestehend aus der Bilanz für das Rumpfgeschäftsjahr vom 1. Januar bis zum 30. September 2023 und der Gewinn- und Verlustrechnung für das Rumpfgeschäftsjahr vom 1. Januar bis zum 30. September 2023 sowie dem Anhang, einschließlich der Darstellung der Bilanzierungs- und Bewertungsmethoden - geprüft. Darüber hinaus haben wir den Lagebericht der St. Vincenz-Krankenhaus GmbH, Paderborn, für das Rumpfgeschäftsjahr vom 1. Januar bis zum 30. September 2023 geprüft. Nach unserer Beurteilung aufgrund der bei der Prüfung gewonnenen Erkenntnisse
Gemäß § 322 Abs. 3 Satz 1 HGB erklären wir, dass unsere Prüfung zu keinen Einwendungen gegen die Ordnungsmäßigkeit des Jahresabschlusses und des Lageberichts geführt hat. Grundlage für die Prüfungsurteile Wir haben unsere Prüfung des Jahresabschlusses und des Lageberichts in Übereinstimmung mit § 317 HGB unter Beachtung der vom Institut der Wirtschaftsprüfer (IDW) festgestellten deutschen Grundsätze ordnungsmäßiger Abschlussprüfung durchgeführt. Unsere Verantwortung nach diesen Vorschriften und Grundsätzen ist im Abschnitt "Verantwortung des Abschlussprüfers für die Prüfung des Jahresabschlusses und des Lageberichts" unseres Bestätigungsvermerks weitergehend beschrieben. Wir sind von dem Unternehmen unabhängig in Übereinstimmung mit den deutschen handelsrechtlichen und berufsrechtlichen Vorschriften und haben unsere sonstigen deutschen Berufspflichten in Übereinstimmung mit diesen Anforderungen erfüllt. Wir sind der Auffassung, dass die von uns erlangten Prüfungsnachweise ausreichend und geeignet sind, um als Grundlage für unsere Prüfungsurteile zum Jahresabschluss und zum Lagebericht zu dienen. Wesentliche Unsicherheit im Zusammenhang mit der Fortführung der Unternehmenstätigkeit Wir verweisen auf die Angaben in Abschnitt II des Anhangs sowie die Angaben in Abschnitt III des Lageberichts, in denen die gesetzlichen Vertreter darlegen, dass sich die Gesellschaft in einer angespannten Liquiditätssituation befindet. Wie im Anhang und im Lagebericht dargelegt, deuten diese Ereignisse und Gegebenheiten auf das Bestehen einer wesentlichen Unsicherheit hin, die bedeutsame Zweifel an der Fähigkeit der Gesellschaft zur Fortführung der Unternehmenstätigkeit aufwerfen kann und ein bestandsgefährdendes Risiko im Sinne des § 322 Abs. 2 Satz 3 HGB darstellt. Unsere Prüfungsurteile sind bzgl. dieses Sachverhalts nicht modifiziert. Verantwortung der gesetzlichen Vertreter und des Aufsichtsrats für den Jahresabschluss und den Lagebericht Die gesetzlichen Vertreter der St. Vincenz-Krankenhaus GmbH, Paderborn, sind verantwortlich für die Aufstellung des Jahresabschlusses, der den deutschen, für Kapitalgesellschaften geltenden handelsrechtlichen Vorschriften in allen wesentlichen Belangen entspricht, und dafür, dass der Jahresabschluss unter Beachtung der deutschen Grundsätze ordnungsmäßiger Buchführung ein den tatsächlichen Verhältnissen entsprechendes Bild der Vermögens-, Finanz- und Ertragslage der Gesellschaft vermittelt. Ferner sind die gesetzlichen Vertreter verantwortlich für die internen Kontrollen, die sie in Übereinstimmung mit den deutschen Grundsätzen ordnungsmäßiger Buchführung als notwendig bestimmt haben, um die Aufstellung eines Jahresabschlusses zu ermöglichen, der frei von wesentlichen falschen Darstellungen aufgrund von dolosen Handlungen (d.h. Manipulationen der Rechnungslegung und Vermögensschädigungen) oder Irrtümern ist. Bei der Aufstellung des Jahresabschlusses sind die gesetzlichen Vertreter dafür verantwortlich, die Fähigkeit der Gesellschaft zur Fortführung der Unternehmenstätigkeit zu beurteilen. Des Weiteren haben sie die Verantwortung, Sachverhalte in Zusammenhang mit der Fortführung der Unternehmenstätigkeit, sofern einschlägig, anzugeben. Darüber hinaus sind sie dafür verantwortlich, auf der Grundlage des Rechnungslegungsgrundsatzes der Fortführung der Unternehmenstätigkeit zu bilanzieren, sofern dem nicht tatsächliche oder rechtliche Gegebenheiten entgegenstehen. Außerdem sind die gesetzlichen Vertreter verantwortlich für die Aufstellung des Lageberichts, der insgesamt ein zutreffendes Bild von der Lage der Gesellschaft vermittelt sowie in allen wesentlichen Belangen mit dem Jahresabschluss in Einklang steht, den deutschen gesetzlichen Vorschriften entspricht und die Chancen und Risiken der zukünftigen Entwicklung zutreffend darstellt. Ferner sind die gesetzlichen Vertreter verantwortlich für die Vorkehrungen und Maßnahmen (Systeme), die sie als notwendig erachtet haben, um die Aufstellung eines Lageberichts in Übereinstimmung mit den anzuwendenden deutschen gesetzlichen Vorschriften zu ermöglichen, und um ausreichende geeignete Nachweise für die Aussagen im Lagebericht erbringen zu können. Der Aufsichtsrat ist verantwortlich für die Überwachung des Rechnungslegungsprozesses der Gesellschaft zur Aufstellung des Jahresabschlusses und des Lageberichts. Verantwortung des Abschlussprüfers für die Prüfung des Jahresabschlusses und des Lageberichts Unsere Zielsetzung ist, hinreichende Sicherheit darüber zu erlangen, ob der Jahresabschluss als Ganzes frei von wesentlichen falschen Darstellungen aufgrund von dolosen Handlungen oder Irrtümern ist, und ob der Lagebericht insgesamt ein zutreffendes Bild von der Lage der Gesellschaft vermittelt sowie in allen wesentlichen Belangen mit dem Jahresabschluss sowie mit den bei der Prüfung gewonnenen Erkenntnissen in Einklang steht, den deutschen gesetzlichen Vorschriften entspricht und die Chancen und Risiken der zukünftigen Entwicklung zutreffend darstellt, sowie einen Bestätigungsvermerk zu erteilen, der unsere Prüfungsurteile zum Jahresabschluss und zum Lagebericht beinhaltet. Hinreichende Sicherheit ist ein hohes Maß an Sicherheit, aber keine Garantie dafür, dass eine in Übereinstimmung mit § 317 HGB unter Beachtung der vom Institut der Wirtschaftsprüfer (IDW) festgestellten deutschen Grundsätze ordnungsmäßiger Abschlussprüfung durchgeführte Prüfung eine wesentliche falsche Darstellung stets aufdeckt. Falsche Darstellungen können aus dolosen Handlungen oder Irrtümern resultieren und werden als wesentlich angesehen, wenn vernünftigerweise erwartet werden könnte, dass sie einzeln oder insgesamt die auf der Grundlage dieses Jahresabschlusses und Lageberichts getroffenen wirtschaftlichen Entscheidungen von Adressaten beeinflussen. Während der Prüfung üben wir pflichtgemäßes Ermessen aus und bewahren eine kritische Grundhaltung. Darüber hinaus
Wir erörtern mit den für die Überwachung Verantwortlichen unter anderem den geplanten Umfang und die Zeitplanung der Prüfung sowie bedeutsame Prüfungsfeststellungen, einschließlich etwaiger bedeutsamer Mängel im internen Kontrollsystem, die wir während unserer Prüfung feststellen.
Münster, am 13. September 2024 CURACON
GmbH
Averbeck, Wirtschaftsprüfer Schwarz, Wirtschaftsprüfer |
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