Klara Apotheke e. Kfr.
Selbe AdresseEinzelhandel mit pharmazeutischen Erzeugnissen
Grundlegende Informationen zum Unternehmen
Kennzahlen extrahiert aus veröffentlichten Jahresabschlüssen
Öffentliche Bekanntmachungen aus dem Handelsregister
Gesetzliche Vertreter dieser Organisation
| Name | Rolle |
|---|---|
Annika Wolter seit 18.8.2020 | Geschäftsführer |
Unternehmen, an denen diese Organisation direkt beteiligt ist
Bilanzkonten aus veröffentlichten Jahresabschlüssen
Gewinn- und Verlustkonten aus veröffentlichten Jahresabschlüssen
| Posten |
|---|
Öffentlich zugängliche Berichte in Volltext
St. Franziskus-Hospital GmbHMünsterJahresabschluss zum Geschäftsjahr vom 01.01.2023 bis zum 31.12.2023BILANZ zum 31. Dezember 2023AKTIVA
PASSIVA
GEWINN- UND VERLUSTRECHNUNG für 2023
Anhang für das Geschäftsjahr 20231. Allgemeine Angaben zum Jahresabschluss Die St. Franziskus-Hospital GmbH Münster hat ihren Sitz in Münster und wird beim Registergericht Münster (HRB 810) geführt. Der Zweck der Gesellschaft ist die Förderung des öffentlichen Gesundheitswesens und der öffentlichen Gesundheitspflege. Dieser Zweck wird insbesondere verwirklicht durch den Betrieb des "St. Franziskus-Hospitals Münster" und der Einrichtung "Klinik für Geriatrische Rehabilitation Maria Frieden, Telgte". Die Gesellschaft dient ausschließlich und unmittelbar steuerbegünstigten gemeinnützigen Zwecken i. S. d. §§ 51 ff. AO und ist von der Körperschaft- und Gewerbesteuer befreit. Nicht befreit sind die steuerpflichtigen wirtschaftlichen Geschäftsbetriebe. Der Jahresabschluss wurde nach den Vorschriften des Handelsgesetzbuches (HGB) und den Bestimmungen des GmbH-Gesetzes aufgestellt. Die Gliederungsvorschriften der §§ 266 Abs. 2 und 275 Abs. 2 HGB finden Anwendung. Soweit es für die Klarheit und Übersichtlichkeit des Jahresabschlusses erforderlich war, wurden der Bilanz sowie der Gewinn- und Verlustrechnung Posten gemäß § 265 Abs. 5 HGB hinzugefügt bzw. die Gliederung und Bezeichnung von Posten entsprechend § 265 Abs. 6 HGB geändert, insbesondere entsprechend der Gliederung der KHBV. Hierdurch wird eine verbesserte Einsichtnahme in die Vermögens- und Ertragslage der Gesellschaft gewährt. Die Gewinn- und Verlustrechnung wird nach dem Gesamtkostenverfahren aufgestellt. Die Bilanzierungs- und Bewertungsmethoden entsprechen denen des Vorjahres. Bei der Bewertung wurde von der Fortsetzung der Unternehmenstätigkeit ausgegangen. Die St. Franziskus-Hospital GmbH ist eine große Kapitalgesellschaft i. S. d. § 267 HGB. Die St. Franziskus-Hospital GmbH ist Verbundunternehmen der St. Franziskus-Gruppe, in der alle Gesellschaften zusammengefasst sind, an denen die St. Franziskus-Stiftung Münster, Münster, mittelbar oder unmittelbar die Mehrheit der Anteile hält. Diese Unternehmen werden im vorliegenden Abschluss als verbundene Unternehmen ausgewiesen. 2. Angaben zu den Bilanzierungs- und Bewertungsmethoden Die entgeltlich erworbenen immateriellen Vermögensgegenstände und das Sachanlagevermögen sind zu Anschaffungs- bzw. Herstellungskosten abzüglich der bisher aufgelaufenen und im Geschäftsjahr planmäßig fortgeführten Abschreibungen bewertet. Die Abschreibungen erfolgen nach Maßgabe der betriebsgewöhnlichen Nutzungsdauer linear. Die betriebsgewöhnlichen Nutzungsdauern betragen für Software zwischen 3 und 5 Jahren, für Betriebsbauten zwischen 20 und 50 Jahren, für Wohnbauten 50 Jahre und für andere Anlagen, Betriebs- und Geschäftsausstattung zwischen 5 und 15 Jahren. Geringwertige Anlagegüter mit Anschaffungskosten bis 250,00 € netto werden im Jahr des Zugangs in voller Höhe als Aufwand behandelt. Geringwertige Anlagegüter von 250,00 € bis 800,00 € netto werden im Zugangsjahr voll abgeschrieben. Die Bewertung der Finanzanlagen erfolgt zu Anschaffungskosten unter Berücksichtigung von Abschreibungen auf den (dauerhaft) niedrigeren beizulegenden Wert. Vorräte an Hilfs- und Betriebsstoffen werden zu Einstandspreisen unter Beachtung des Niederstwertprinzips bewertet. Die unfertigen Leistungen betreffen die sogenannten Überlieger im DRG-Fallpauschalenbereich. Die Bewertung erfolgt anhand der voraussichtlichen Erlöse unter Berücksichtigung des Zeitpunktes der Hauptleistung und der Dauer der Krankenhausbehandlung. Auf den so ermittelten Bestand wurde ein pauschaler Bewertungsabschlag von 5 % vorgenommen. Die Forderungen und sonstigen Vermögensgegenstände sind zum Nennwert angesetzt. Ausfallrisiken sind durch angemessene Wertberichtigungen berücksichtigt. Die Kassenbestände sowie die Guthaben bei Kreditinstituten sind zu ihren Nominalbeträgen angesetzt. Unter den aktiven Rechnungsabgrenzungsposten sind nur Ausgaben vor dem Bilanzstichtag, die einen Aufwand für eine bestimmte Zeit nach dem Bilanzstichtag darstellen, ausgewiesen. Als gezeichnetes Kapital ist das Stammkapital der Gesellschaft ausgewiesen. Es ist in voller Höhe eingezahlt. Die Sonderposten aus Zuwendungen zur Finanzierung des Anlagevermögens werden in Übereinstimmung mit dem Anlagevermögen gebildet und entsprechend den Abschreibungen aufgelöst. Die unmittelbaren Verpflichtungen aus Pensionsrückstellungen wurden unter Zugrundelegung der "Richttafeln" 2018 G von Klaus Heubeck nach der "Projected Unit Credit"-Methode ermittelt. Bei der Bewertung der Pensionsverpflichtungen wurde der von der Bundesbank herausgegebene durchschnittliche 10-Jahreszins von 1,82 % zugrunde gelegt, der sich bei einer angenommenen Laufzeit von 15 Jahren ergibt. Als Rententrend wurde für die direkte Versorgungszusage gleichbleibend 2,0 % angesetzt, da eine Anpassung entsprechend der Beamtenversorgung zugesagt ist. Bei Berechnung mit einem 7-jahresdurchschnittlichen Zinssatz von 1,74 % der Deutschen Bundesbank, würde sich zum 31. Dezember 2023 eine Pensionsrückstellung in Höhe von 244 T€ ergeben. Der sich somit ergebende Mehrbetrag in Höhe von 1 T€ unterliegt der Ausschüttungssperre des § 253 Abs. 6 Satz 2 HGB. Die Bewertung der Pensionsrückstellungen aus Einstandsverpflichtungen gegenüber der Pensionskasse der Caritas VVaG, Köln, erfolgt unter Zugrundelegung biometrischer Wahrscheinlichkeiten (Richttafeln Heubeck 2018 G) nach der Projected-Unit-Credit Methode. Es ist ein Abzinsungssatz gemäß § 253 Abs. 2 HBG von 1,82 % (10-Jahresdurchschnitt) (Vorjahr: 1,78 %) für eine angenommene Restlaufzeit von 15 Jahren zur Anwendung gekommen. Der Berechnung liegt eine Schätzung des Inflationsausgleichs laufender Renten von 2,0 % (Vorjahr: 2,0 %) zugrunde. Bei der Berechnung mit einem 7-jahresdurchschnittlichen Zinssatz von 1,74 % (Vorjahr: 1,44 %) der Deutschen Bundesbank, würde sich zum 31. Dezember 2023 eine Pensionsrückstellung in Höhe von 275 T€ ergeben. Der sich somit ergebende Mehrbetrag in Höhe von 4 T€ unterliegt der Ausschüttungssperre des § 253 Abs. 6 Satz 2 HGB. Mittelbare Versorgungszusagen gegenüber der Arbeitnehmerschaft bestehen bei der Kirchlichen Zusatzversorgungskasse des Verbandes der Diözesen Deutschland in Köln (KZVK). Hinsichtlich dieser mittelbaren Pensionsverpflichtungen besteht nach Art. 28 Abs. 1 Satz 2 EGHGB ein Passivierungswahlrecht. Vom Wahlrecht nach Art. 28 Abs. 1 Satz 2 EGHGB wurde erstmalig zum 31. Dezember 2016 Gebrauch gemacht und die mittelbare Pensionsverpflichtung teilweise dienstartenbezogen (Pflege- und Verwaltungsdienst) bilanziert. Als bester Schätzwert wurden die zu erwartenden individuellen Finanzierungsbeiträge, die bis 2040 erhoben werden sollten, zugrunde gelegt. Aufgrund der zum 1.1.2020 in Kraft getreten Satzungsänderung der KZVK, werden die Finanzierungsbeiträge ab 2020 nicht mehr erhoben. Da nach wie vor weder der notwendige Erfüllungsbetrag noch der beizulegende Zeitwert des Vermögens der KZVK Köln zugänglich ist, wurde erstmalig zum 31.12.2019 als neuer bester Schätzwert die zu erwartenden (dienstartenbezogenen) Angleichungsbeiträge, die bis 2027 erhoben werden, herangezogen. Zum 31.12.2023 wurde diese bilanzierte Verpflichtung (Festwert für dienstartenbezogenen Angleichungsbeitrag) fortgeschrieben. Dabei sind die laufzeitkongruenten Abzinsungssätze gemäß § 253 Abs. 2 HGB (10-Jahresdurchschnitt) zur Anwendung gekommen. Insgesamt wurde eine Rückstellung in Höhe von 903 T€ gebildet. Bei der Berechnung mit den laufzeitkongruenten 7-jahresdurchschnittlichen Zinssätzen der Deutschen Bundesbank würde sich zum 31. Dezember 2023 eine Pensionsrückstellung in Höhe von 902 T€ ergeben. Der sich somit ergebende Mehrbetrag in Höhe von 1 T€ unterliegt der Ausschüttungssperre des § 253 Abs. 6 Satz 2 HGB. Auf eine Bilanzierung der mittelbaren Pensionsverpflichtungen der übrigen Dienstarten (1.022 T€) wurde verzichtet. Die Steuerrückstellungen und die sonstigen Rückstellungen sind in Höhe des Erfüllungsbetrages angesetzt, der nach vernünftiger kaufmännischer Beurteilung notwendig ist, um alle erkennbaren Risiken und ungewissen Verbindlichkeiten abzudecken, die das abgelaufene Geschäftsjahr betreffen. Rückstellungen für Jubiläen wurden auf der Grundlage versicherungsmathematischer Berechnungen bewertet. Die Rückstellungen für Jubiläen wurden pauschal mit einem Rechnungszins von 1,74 % (Vorjahr 1,44 %) abgezinst. Bei der Ermittlung der Rückstellungen für Jubiläen wurden branchenübliche Fluktuationsabschläge sowie eine Einkommenssteigerung von 2,0 % p. a. unterstellt. Die Verbindlichkeiten werden mit ihrem Erfüllungsbetrag angesetzt. Unter den passiven Rechnungsabgrenzungsposten sind nur Einnahmen vor dem Bilanzstichtag, die einen Ertrag für eine bestimmte Zeit nach dem Bilanzstichtag darstellen, ausgewiesen. 3. Erläuterungen zur Bilanz Die Entwicklung des Anlagevermögens und der Abschreibungen ist im Brutto-Anlagenspiegel (Anlage 1 zum Anhang) dargestellt. Sämtliche Forderungen haben, wie im Vorjahr, eine Laufzeit von bis zu einem Jahr. Die Forderungen gegen verbundene Unternehmen enthalten in Höhe von 615 T€ Forderungen gegen Gesellschafter (Vorjahr 657 T€). Weitere Forderungen gegen verbundene Unternehmen betreffen in voller Höhe (1.368 T€) Forderungen aus Lieferungen und Leistungen (Vorjahr 3.086 T€ Forderungen aus Lieferungen und Leistungen und 250 T€ Forderungen aus Liquiditätsdarlehen). Die sonstigen Rückstellungen setzen sich wie folgt zusammen:
Die Aufgliederung der Verbindlichkeiten nach Restlaufzeiten geht aus dem Verbindlichkeitenspiegel (Anlage 2 zum Anhang) hervor. Die Verbindlichkeiten gegenüber Kreditinstituten sind durch Grundschulden gesichert. Die Verbindlichkeiten gegenüber verbundenen Unternehmen betreffen wie im Vorjahr in voller Höhe Verbindlichkeiten aus Lieferungen und Leistungen. Die Verbindlichkeiten gegenüber verbundenen Unternehmen enthalten Verbindlichkeiten gegenüber Gesellschafter in Höhe von 560 T€. 4. Erläuterungen zur Gewinn- und Verlustrechnung Innerhalb der Erlöse aus Krankenhausleistungen sind periodenfremde Fallkorrekturen und Erlösminderungen in Höhe von 1.948 T€ (Vorjahr 360 T€) enthalten. Innerhalb der Umsatzerlöse nach § 277 Abs. 1 HGB sind in Höhe von 623 T€ (Vorjahr 141 T€) Erträge enthalten, die einem früheren Geschäftsjahr zuzuordnen sind. Darüber hinaus werden aufgrund der rückwirkend abgeschlossenen Entgeltvereinbarung für das Jahr 2022 in Höhe von 3.871 T€ (Vorjahr 3.704 T€) Ausgleichsbeträge für frühere Geschäftsjahre ausgewiesen. In den sonstigen betrieblichen Erträgen sind in Höhe von 1.610 T€ (Vorjahr 1.367 T€) Erträge enthalten, die einem früheren Geschäftsjahr zuzuordnen sind, sowie Ausgleichsbeträge aus dem Energiepreis-Schutzschirm für Krankenhäuser in Höhe von 3.995 T€. Innerhalb der sonstigen betrieblichen Aufwendungen sind in Höhe von 879 T€ (Vorjahr 1.035 T€) Aufwendungen enthalten, die einem früheren Geschäftsjahr zuzuordnen sind. Innerhalb der Zinsen und ähnlichen Aufwendungen werden in Höhe 19 T€ (Vorjahr 27 T€) Zinsen aus der Aufzinsung langfristiger Rückstellungen ausgewiesen. 5. Sonstige Angaben 5.1 Geschäftsführung Frau Annika Wolter, Münster Bezüglich der Angaben der Vergütung der Geschäftsführung wurden die Ausnahmeregelungen des § 286 Abs. 4 HGB angewendet. 5.2 Arbeitnehmer Im Jahr 2023 waren durchschnittlich 2.602 Mitarbeiter (Kopfzahl), Vorjahr 2.497 Mitarbeiter, beschäftigt. Sie verteilen sich wie folgt:
5.3 Beteiligungen Die Gesellschaft ist an nachfolgend aufgeführten Gesellschaften beteiligt:
5.4 Sonstige finanzielle Verpflichtungen Sonstige finanzielle Verpflichtungen, bei denen es sich weder um in der Bilanz auszuweisende Verpflichtungen noch um Haftungsverhältnisse gemäß § 251 HGB handelt, bestehen aus Leasing- und Mietverträgen in Höhe von 6.483 T€ und aus Verpflichtungen aus Erbbaurecht in Höhe von 12.945 T€, davon sind 556 T€ innerhalb eines Jahres fällig. Im Zusammenhang mit begonnenen Investitionsvorhaben resultieren Verpflichtungen in Höhe von 3.227 T€ (Bestellobligo). Aufgrund einer Forderungsverzichtvereinbarung mit Besserungsabrede bestehen aufschiebend bedingte Verpflichtungen in Höhe 4.448 T€. Aus einer weiteren Forderungsverzichtvereinbarung bestehen aufschiebend bedingte Verpflichtungen in Höhe von 749 T€, die auflebt, falls die Gesellschaft gegenüber der Gläubigerin in Verzug gerät. Die unter dem Sonderposten aus Fördermitteln nach dem KHG ausgewiesenen Fördermittel unterliegen einer bedingten Rückzahlungsverpflichtung für den Fall, dass das von der Gesellschaft unterhaltene Krankenhaus aus dem Krankenhausplan ausscheidet oder innerhalb der Zweckbindungsfrist eine nicht zweckentsprechende Verwendung des geförderten Anlagevermögens erfolgt. Die Rückzahlungsverpflichtung ist auf den Liquidationswert der geförderten Gegenstände des Anlagevermögens beschränkt. 5.5 Gesamthonorar des Abschlussprüfers Das von dem Abschlussprüfer für das Jahr 2023 berechnete Gesamthonorar beläuft sich auf 79 T€ (einschl. Umsatzsteuer). Es entfällt in Höhe von 52 T€ auf die Abschlussprüfungsleistungen und in Höhe von 27 T€ auf andere Bestätigungsleistungen. 5.6 Konzernzugehörigkeit Mutterunternehmen im Sinne des § 285 Nr. 14 HGB ist die St. Franziskus-Stiftung Münster, Münster. 5.7 Ergebnisverwendungsvorschlag Die Geschäftsführung schlägt vor, den Jahresüberschuss des Geschäftsjahres 2023 auf neue Rechnung vorzutragen.
Münster, 25. Juli 2024 Annika Wolter Anlagennachweis zum 31. Dezember 2023St. Franziskus-Hospital GmbH, Münster
Verbindlichkeitenspiegel zum 31. Dezember 2023
Lagebericht für das Geschäftsjahr 2023der St. Franziskus-Hospital GmbH, Münster1. Grundlagen des UnternehmensDie St. Franziskus-Hospital GmbH, Münster, ist Trägerin des St. Franziskus-Hospitals in Münster und der Klinik für geriatrische Rehabilitation Maria Frieden in Telgte. Das St. Franziskus-Hospital Münster nimmt mit 598 förderungsfähigen Betten, 15 Fachabteilungen und zwei Belegabteilungen die Aufgaben der Krankenversorgung für die Stadt Münster und das Münsterland wahr. Das Hospital verfügt über ein umfangreiches Betten- und Leistungsangebot in den folgenden Bereichen: Anästhesie und operative Intensivmedizin, Allgemein-, Viszeral- und Kinderchirurgie, Unfallchirurgie, Gefäßchirurgie, Wirbelsäulenchirurgie, Frauenheilkunde (Gynäkologie und Geburtshilfe), Senologie, Innere Medizin (Angiologie, Kardiologie, Gastroenterologie, Onkologie, Nephrologie, Intensivmedizin, Palliativmedizin, Pneumologie), Kinderheilkunde sowie Neonatologie, Orthopädie und Kinderorthopädie, Radiologie und Nuklearmedizin sowie den Belegabteilungen für Augenheilkunde und Hals-Nasen-Ohren-Heilkunde. Mit fachübergreifender Kompetenz sind die Abteilungen für Mikrobiologie und Hygiene sowie Labormedizin am Hause etabliert. Mit dem angeführten Leistungsspektrum ist das St. Franziskus-Hospital eine moderne und spezialisierte Gesundheitseinrichtung der Schwerpunktversorgung. Das Krankenhaus ist als Perinatal-Zentrum Level 1 ausgewiesen und betreibt ein Gefäß-, ein Darm- und ein Endoprothetik sowie ein Wirbelsäulenzentrum der Maximalversorgung. Zudem ist das St. Franziskus-Hospital Münster als Onkologisches Zentrum mit besonderen Aufgaben im Krankenhausplan des Landes Nordrhein-Westfalen ausgewiesen. Das direkt an das Hospital angegliederte FranziskusCarre ist ein modernes medizinisches Dienstleistungszentrum mit über 20 Facharztpraxen. Daneben betreibt das Krankenhaus eine Krankenhausapotheke (medicalORDERpharma), die ihren Sitz in Ahlen hat und von dort aus nicht nur das St. Franziskus-Hospital selbst, sondern mehrere andere Krankenhäuser, auch über den Stiftungsrahmen hinaus, mit Medikamenten versorgt. Weiterhin ist die St. Franziskus-Hospital GmbH Betreiberin der Franziskus Gesundheitsakademie. Die Akademie befindet sich im kontinuierlichen Aufbau der Ausbildungsplätze. Neben den Auszubildenden des St. Franziskus Hospitals werden auch Auszubildende von anderen Krankenhäusern und Gesundheitseinrichtungen ausgebildet. Die Klinik für geriatrische Rehabilitation Maria Frieden in Telgte verfügt über 150 Betten. Die Klinik erhielt als erste geriatrische Rehabilitationsklinik im Bundesgebiet das Geriatrie Siegel. Im Rahmen der Rezertifizierung wird dieses Siegel jedes Jahr erneuert. Das Leistungsspektrum der Klinik wurde um die neurologische Rehabilitation ergänzt und mit der Etablierung der Neuro-Phase B weiter ausgebaut. Die neurologische Rehabilitation ist inzwischen fester Bestandteil der Klinik. 2. Wirtschaftsbericht2.1 Gesamtwirtschaftliche und branchenbezogene RahmenbedingungenDie Weltwirtschaft im Jahr 2023 war von der nachlassenden Erholung von der Corona- Pandemie sowie dem russischen Angriffskrieg Russlands gegen die Ukraine und den damit einhergehenden Auswirkungen geprägt. Zudem haben straffere geldpolitische und finanzielle Rahmenbedingungen das Wachstum der Weltwirtschaft belastet. Insgesamt mehren sich die Anzeichen, dass die Weltwirtschaft vor einer längeren Phase unterdurchschnittlichen Wachstums steht. 1 Das preisbereinigte Bruttoinlandsprodukt (BIP) war im Jahr 2023 nach ersten Berechnungen des Statistischen Bundesamts um 0,3% niedriger als im Vorjahr. 2 Die Zahl der sozialversicherungspflichtig Beschäftigten lag per Dezember 2023 um 214.000 oberhalb des Vorjahresmonats. 3 Nach Angaben des Bundesministeriums für Gesundheit haben die gesetzlichen Krankenversicherungen in den ersten drei Quartalen 2023 mit einem Defizit von rund 1,0 Milliarde Euro abgeschlossen. Die Finanzreserven der Krankenkassen beliefen sich Ende September 2023 auf rund 9,3 Milliarden Euro. 4 Der Gesundheitsfonds, der Anfang des Jahres noch über eine Liquiditätsreserve von rund 12,0 Milliarden Euro verfügte, lag Ende September mit rund 6,9 Milliarden Euro im Minus. Ein Teil des Defizits resultiert dabei aus einer Maßnahme des GKV-Finanzstabilisierungsgesetzes. Im Zuge des Gesetzes wurden durch die Absenkung der Obergrenze der Liquiditätsreserve zusätzliche Mittel an die Krankenkassen ausgeschüttet, um die Zusatzbeitragssätze der Krankenkassen zu stabilisieren. 5 Das aktuelle Krankenhaus-Barometer zeichnet ein sich deutlich eingetrübtes Bild der wirtschaftlichen Lage deutscher Krankenhäuser. Demnach erwarten fast 80 % der Krankenhäuser für das Geschäftsjahr 2023 ein negatives Jahresergebnis. Zudem gehen 71 % der Krankenhäuser mit Blick auf das Jahr 2024 von einer weiteren Verschlechterung ihrer wirtschaftlichen Situation aus. 6
1 BMWK, Die Weltwirtschaft stabilisiert sich auf
niedrigem Niveau, Berlin, 2023.
Die Gründe für die sich weiter verschlechternde Lage sind vielfältig und umfassen neben dem Fachkräftemangel und den inflationsbedingt steigenden Preisen auch weiterhin bestehende stationäre Leistungseinbrüche. Dazu kommen Unsicherheiten bei der zukünftigen Finanzierung und ein damit einhergehender Investitionsstau in vielen Einrichtungen. Kurzfristige Verbesserungen der wirtschaftlichen Lage durch den Strukturwandel in der Krankenhauslandschaft im Zuge der geplanten Krankenhausreform erwarten die Krankenhäuser mehrheitlich nicht. Vielmehr wird davon ausgegangen, dass Entlastungseffekte erst ab 2028 eintreten. Vor dem Hintergrund der insgesamt sehr angespannten Lage rechnen die deutschen Krankenhaus-Manager zudem mit Klinikschließungen und einer deutlichen Verdichtung der Kliniklandschaft in den nächsten zehn Jahren. 7 2.2 GeschäftsverlaufDas Jahr 2023 war das erste post-pandemische Jahr, welches nicht mehr im Zeichen der Covid-Pandemie stand. Nachdem die Nachfrage nach Krankenhausleistungen, während der Pandemie stark eingebrochen war, konnte dieser Trend erstmalig in 2023 umgekehrt werden, wenn auch nicht auf das Leistungsniveau vor der Pandemie zurückgeführt werden, da weiterhin eine Skepsis der Nachfrageseite spürbar war. Da die Sach- und Personalkosten in den Covid-Jahren weiter angestiegen sind, gleichzeitig die Leistungsseite im Jahr 2023 nicht auf das Niveau zurückfinden konnte, bedurfte es im Jahr 2023 eines großen Kostenmanagements. Die Belegungs- und Leistungsentwicklung stellt sich den oben genannten Ausführungen folgend wie folgt dar: Im Jahr 2023 wurden 28.546 Patienten im St. Franziskus-Hospital stationär behandelt, dies entspricht einem Fallzahlanstieg von 3% gegenüber dem Vorjahr 2022. Auch die Casemixpunkteentwicklung war im Vergleich zum Vorjahr gesteigert mit 26.233,90 erbrachten Casemixpunkten und einer Positivabweichung zum Vorjahr um 4%. Der Case-Mix-Index (CMI) als Indikator für die Fallschwere lag im Jahr 2023 bei 0,919 und ist im Vergleich zum Vorjahr damit um 0,033 Punkte bzw. 4% gesunken. Die oben dargestellten Leistungsentwicklung wurde zusätzlich durch die Anhebung des Landesbasisfallwertes in NRW um 4% auf 3.994,43 € positiv begleitet. Der ambulante Leistungsbereich hat sich im Geschäftsjahr stabil entwickelt. Die Inanspruchnahme der Notfallambulanz ist mit 3.706 Fällen gegenüber dem Vorjahr um 11 % gestiegen. Die Fallzahl bei den ambulanten Operationen liegt mit 284 Fällen über dem Vorjahresniveau. Die Leistungsentwicklung in der Rehabilitationsklinik Maria Frieden Telgte konnte sich nach der Corona Pandemie wieder stabilisieren. Zu Beginn des Jahres sind beide Fachabteilungen mit einer erheblichen Steigerung der Bettenauslastung gestartet. Das hohe Auslastungsniveau können beide Abteilungen (Geriatrie und Neurologie) über das Gesamtjahr aufrechterhalten. Im Vergleich zum Jahr 2019 konnte die Klinik im Jahr 2023 die Belegungstage um insgesamt 1.617 steigern. Insgesamt hat die Klinik im Bereich der Geriatrie 26.130 Belegungstage (Vorjahr: 24.405) erbracht und in der Neurologie 20.430 Belegungstage (Vorjahr: 18.030). Somit hat die Reha-Klinik nach der Corona Pandemie eine Leistungssteigerung von rund 10% zu verzeichnen.
7 Roland Berger Krankenhausstudie 2023,
München, Juli 2023.
Die Franziskus Gesundheitsakademie Münster GmbH, deren größter Gesellschafter die St. Franziskus-Hospital GmbH war, wurde Mitte des Jahres 2023 auf die St. Franziskus-Hospital GmbH verschmolzen. Dies geschah nach dem Erwerb sämtlicher Gesellschaftsanteile der anderen Gesellschafter der Franziskus Gesundheitsakademie Münster GmbH. Hintergrund dieser Maßnahme ist der Neu- bzw. Erweiterungsbau der Gesundheitsschule. Der "Bildungs- und Begegnungscampus" wird sowohl aus Fördermitteln des Landes NRW als auch aus Fremdkapital finanziert. Die Darlehensaufnahme erfordert eine solide Kapitalstruktur, die durch die St. Franziskus-Hospital GmbH sichergestellt werden kann. Der Neubau an zentraler Stelle in Münster soll die Attraktivität der Ausbildung für junge Menschen steigern. Das neue Schulgebäude ist fußläufig vom Hauptbahnhof erreichbar. Neben dem Ausbildungsangebot der Franziskus Gesundheitsakademie sollen hier auch Fortbildungsmaßnahmen für Praxisanleitende in der praktischen Ausbildung und Simulationstrainings im eigens dafür vorgesehenen Simulationszentrum angeboten werden. Im Jahr 2023 gab es an der Franziskus Gesundheitsakademie im Jahresdurchschnitt 269 Auszubildende, die über die Ausbildungspauschalen des Landes NRW refinanziert wurden. Zusammenfassend konnte trotz schwieriger Rahmenbedingungen und einer weiter auseinandergehenden Schere zwischen der Erlös- und Kostenseite ein zufriedenstellender Geschäftsverlauf für die GmbH abgebildet werden. 2.3 Ertragslage In 2023 wird ein Jahresergebnis von + 2.441 T€ ausgewiesen. Dieses entspricht den Erwartungen des Wirtschaftsplanes. Unter betriebswirtschaftlichen Gesichtspunkten setzt sich das Ergebnis wie folgt zusammen:
Die Umsatzerlöse beliefen sich auf 269.333 T€ (Vorjahr: 267.990 T€) und verzeichneten damit eine Steigerung um 0,5%. Die Erlöse aus Krankenhausleistungen und Rehabilitationsleistungen haben sich gegenüber dem Vorjahr um 2.394 T€ bzw. 1,4% erhöht. Neben dem Belegungs- und damit verbundenen Erlösanstieg aus der oben dargestellten Leistungsentwicklung wirkte sich auch die Anhebung des Landesbasisfallwertes in NRW um 4,42% auf 3.994,43 € 8 entsprechend positiv aus. Die Umsatzerlöse nach § 277 Abs. 1 HGB beinhalten im Wesentlichen Erlöse aus der Fremdversorgung der Krankenhausapotheke (38.216 T€, Vorjahr: 41.287 T€). Der Rückgang ist begründet durch die Kündigung eines Versorgungsvertrages. Korrespondierend hat sich auch der Wareneinsatz im Bereich des Med. Sachbedarfs reduziert.
8 Vdek, Landesbasisfallwerte 2023 (mit
Ausgleichen); Stand 15.11.2023.
Weiterhin beinhalten die Umsatzerlöse nach § 277 Abs. 1 HGB: Erträge aus Vermietung und Verpachtung (3.850 T€, Vorjahr: 3.470 T€), Erträge aus Personal- und Sachmittelgestellung sowie zentralen Konzerndienstleistungen (8.914 T€, Vorjahr: 8.866 T€) und Laborerträge (T€ 2.053, Vorjahr: 3.436 T€), Erträge aus Ausgleichsbeträgen für frühere Geschäftsjahre (3.871 T€, Vorjahr: 3.704 T€) und Erlöse der Franziskus Gesundheitsakademie (1.258 T€, Vorjahr: 0 T€) Das St. Franziskus-Hospital Münster hat nach § 26f KHG zum pauschalen Ausgleich von mittelbar durch den Anstieg der Energiepreise verursachten Kostensteigerungen für den Zeitraum vom 01. Oktober 2022 bis zum 30. April 2024 krankenhausindividuelle Ausgleichszahlungen und Erstattungsbeträge in Höhe von 3.995 T€ für das Jahr 2023 erhalten. Die sonstigen Erträge enthalten im Wesentlichen Erträge aus Personalkostenerstattungen der Krankenkassen für Mutterschaftsgeld und Beschäftigungsverbote sowie Zuwendungen Dritter zur Finanzierung laufender Aufwendungen. Der Aufwand im Personalbereich stieg um 2.498 T€ bzw. 1,9 % auf 134.182 T€. Im Vergleich zum Vorjahr ist der Personaleinsatz um 71 VK gestiegen. Ursächlich ist u.a. die Verschmelzung der Franziskus Gesundheitsakademie Münster GmbH zum 30. Juni 2023. Die durchschnittlichen Personalaufwendungen je Vollkraft belaufen sich insgesamt auf 84 T€ (Vorjahr 86 T€). Neben dem gestiegenen Personaleinsatz wirkten sich auch die tariflichen Vereinbarungen für das Berichtsjahr steigernd auf den Aufwand aus. Übergreifend wurde für alle Anlagen der AVR die Zahlung einer Inflationsausgleichsprämie in Höhe von maximal 3.000 Euro je Vollzeitbeschäftigung vereinbart. Die Auszahlung erfolgt hierzu im Regelfall in zwei Teilzahlungen jeweils zum 30.06.2023 und 30.06.2024. Für teilzeitbeschäftigte Mitarbeitende reduziert sich der Auszahlungsbetrag analog ihrem individuellen Beschäftigungsumfang, wobei ein Mindestbetrag von insgesamt 500 Euro über beide Teilzahlungen vorgesehen ist. Die Auszahlung erfolgt zusätzlich zum ohnehin geschuldeten Arbeitslohn gem. § 3 Nr. 11c EStG und wird somit steuer- und sozialversicherungsfrei zur Auszahlung gebracht, sofern die Höhe des Freibetrags noch nicht ausgeschöpft ist. Auszubildende gemäß der Anlage 7 der AVR erhalten zu den oben genannten Zeitpunkten jeweils 500 Euro sowie zusätzlich für die Zeit von Oktober 2023 bis Februar 2024 monatlich 100 Euro, somit in Summe 1.500 Euro. Die weiteren Ergebnisse der Tarifrunde aus dem Jahr 2023 haben für die Anlagen 2, 2d und 2e sowie für die Anlagen 31 bis 33 der AVR keine direkten Personalkostensteigerungen für das Jahr 2023 bewirkt. Ab dem 01. März 2024 erhalten alle vollzeitbeschäftigten Mitarbeitenden zunächst eine Erhöhung der Tabellenvergütung um einen Sockelbetrag von 200 Euro und anschließend eine prozentuale Erhöhung der Gesamtvergütung um weitere 5,5%. Zusammen muss die Erhöhung mindestens 340 Euro bei Vollzeitbeschäftigungsumfang betragen. Bei teilzeitbeschäftigten Mitarbeitenden wird die Erhöhung anteilig ihrem individuellen Beschäftigungsumfang gezahlt. Die weiteren Vergütungsbestandteile werden um 11,5% erhöht und damit entsprechend der durchschnittlich zu erwartenden linearen Steigerung. Ebenfalls zum 01. März 2024 werden die Ausbildungsvergütungen um 150 Euro erhöht. Die Laufzeit für Vergütungs- und Entgeltbestanteile ist zunächst bis zum 31. Dezember 2024 befristet. Im ärztlichen Dienst wurden zum 01. August 2023 die Tabellenentgelte in Höhe von 4,8% pro Monat im Rahmen der Änderungen der Anlage 30 AVR erhöht. Eine zusätzliche Erhöhung um weitere 4,0% wurde für die Zeit ab dem 01. April 2024 vereinbart. Diese Erhöhungssätze gelten gleichermaßen auch für weitere Vergütungsbestandteile. Die Laufzeit der Tarifeinigung erstreckt sich für die Anlage 30 zunächst bis zum 30. Juni 2024. Die Personalintensität (bezogen auf die Umsatzerlöse) beträgt 49,8% und ist somit gegenüber dem Vorjahr (49,1%) nahezu konstant. Innerhalb des Materialaufwandes stellen die medizinischen Sachkosten den größten Posten dar. Neben den zu erwartenden Preissteigerungen entwickelten sich diese proportional zur Leistungsentwicklung. Das neutrale Ergebnis ist im Wesentlichen durch o. g. Inflationsausgleichsprämie in Höhe von 2.476 T€ belastet worden. 2.4 Vermögens- und FinanzlageIn der nachfolgenden Übersicht werden die Vermögens- und Kapitalposten der Bilanz zum 31. Dezember 2023 zusammengefasst und den entsprechenden Vorjahreszahlen gegenübergestellt:
Zum Bilanzstichtag ergibt sich eine Überdeckung langfristiger Vermögenswerte durch langfristig zur Verfügung stehende Mittel in Höhe von 26.210 T€ (Vorjahr: 24.890 T€). Die betriebswirtschaftlich wünschenswerte Übereinstimmung von Kapitalüberlassungs- und Kapitalbindungsfristen ist damit zum Bilanzstichtag gegeben. Die Eigenkapitalquote (einschließlich der Sonderposten aus Zuwendungen zur Finanzierung des Anlagevermögens) beträgt zum Bilanzstichtag 57,4% (Vorjahresstichtag 57,3%). Die langfristigen Kapitalmarktdarlehen wurden im Geschäftsjahr planmäßig getilgt. In 2023 wurden folgende wesentliche Investitionen durchgeführt:
Insgesamt 7.093 T€ der Investitionen wurden über Fördermittel (KHG und sonstigen Zuwendungen) finanziert. Für die aus Eigenmitteln getätigten Investitionen wurden im Jahr 2023 kein zusätzliches Fremdkapital aufgenommen. Die Liquiditätssituation der Gesellschaft zeigt im Geschäftsjahr insgesamt eine positive und damit stabile Entwicklung. Die positiven Cash-Flows aus der operativen Geschäftstätigkeit (+ 11.432 T€) und aus der Investitionstätigkeit (+ 422 T€) überstiegen den negativen Cash-Flow aus der Finanzierungstätigkeit (- 3.997 T€) um insgesamt 7.857 T€. Zum Bilanzstichtag beläuft sich die kurzfristige Liquidität auf 21.944 T€ (Vorjahresstichtag 24.890 T€). Die Gesellschaft konnte ihren finanziellen Verpflichtungen jederzeit fristgerecht nachkommen. 2.5 Finanzielle und nichtfinanzielle LeistungsindikatorenIm Geschäftsjahr 2023 wurde ein Gewinn vor Steuern, Zinsen und nicht geförderten Abschreibungen (EBITDA) in Höhe von 9.053 T€ (Vorjahreswert: 11.770 T€) erzielt. Im Jahr 2023 wurden in der St. Franziskus-Hospital GmbH 2.602 Mitarbeiter/innen (Vorjahreswert: 2.497) beschäftigt. Hinsichtlich der Leistungsentwicklung und des Personaleinsatzes (Vollkräfte) verweisen wir auf die Ausführungen unter Punkt 2.3 Ertragslage. 3. Chancen-/ Risiko- und PrognoseberichtDas Risikomanagementsystem der St. Franziskus-Hospital GmbH ist auf die Identifizierung möglicher Chancen und Risiken ausgerichtet. Die stetige und systematische Überwachung der Entwicklungen trägt zur frühzeitigen Erkennung bei und ermöglicht eine zeitnahe Reaktion. Die Geschäftsführung der Gesellschaft berichtet im monatlichen Rhythmus insbesondere zur Leistungsentwicklung, Ertrags- und Liquiditätslage, sowie zu Qualitätsindikatoren an die Konzernmutter. Chancen aus der Zugehörigkeit zur St. Franziskus Gruppe Das St. Franziskus-Hospital Münster gehört zur Unternehmensgruppe der St. Franziskus- Stiftung Münster. Die St. Franziskus-Stiftung Münster verfügt über umfassende Erfahrung im Management von Krankenhäusern auch im wettbewerbsintensiven Marktumfeld und hat in verschiedenen Regionen Krankenhäuser und andere Gesundheitseinrichtungen miteinander vernetzt. Die Stiftung unterstützt ihre Einrichtungen vor Ort und steht mit ihrer fachlichen Expertise zur Verfügung. Es werden zentrale Kompetenzen vorgehalten, die die Einrichtungen in den immer komplexer werdenden Handlungsfeldern im Gesundheitswesen beraten und unterstützen. Ein wesentlicher Baustein für die Zukunftssicherung einer regionalen Gesundheitsversorgung ist die Etablierung von durchgängigen sektorenübergreifenden Versorgungsstrukturen. Das St. Franziskus-Hospital Münster ist eingebettet in eine regionale Versorgungsstruktur mit den Einrichtungen der St. Franziskus-Stiftung Münster und externen Partnern. Zwischen den Einrichtungen des Konzernverbunds wird ein intensiver fachlicher Austausch gepflegt, Wissen geteilt sowie gemeinsame Angebote und zukunftsweisende Projekte entwickelt. Chancen aus der Digitalisierung und den Einsatz neuer Technologien Insbesondere mithilfe der Fördermittel aus dem Krankenhauszukunftsgesetz (KHZG) verbessert das St. Franziskus-Hospital Münster die digitale Infrastruktur und die Prozessabläufe. Dem St. Franziskus-Hospital Münster wurden in 2022 Fördermittel nach dem KHZG in Höhe von insgesamt 5.291 T€ bewilligt. Zum 31. Dezember 2023 wurden bereits Fördermittel in Höhe von 1.762 T€ zweckentsprechend verwendet. Die Maßnahmen sind eingebettet in die Digitalisierungsstrategie der St. Franziskus-Stiftung Münster. Im Vordergrund steht hierbei die Verbesserung der Patientenversorgung und die Erhöhung der IT-Sicherheit. Zudem kann die Vernetzung mit anderen Krankenhäusern durch die Etablierung elektronischer Patientenakten und telemedizinischer Versorgungsformen deutlich ausgebaut werden. Neben der Verbesserung der Versorgungsqualität können Effizienzgewinne realisiert werden, die sich auch wirtschaftlich positiv auswirken. Risiken aus Marktentwicklungen Die deutschen Krankenhäuser befinden sich weiterhin in der Post-Corona-Pandemie-Phase. So wird auch das St. Franziskus-Hospital Münster nach wie vor mit den Folgen der Corona- Krise konfrontiert. Die Folgen des Ukraine- sowie des Nahost-Krieges wirken sich weiterhin auf den Markt und die Konjunktur aus. Folgen sind neben beeinträchtigten Lieferketten insbesondere die inflationsbedingten Preissteigerungen, u.a. in den Bereichen Energie und Lebensmittel. Die Krankenhäuser sind auf die Unterstützung des Staates angewiesen, da sie den Preis für die Krankenhausbehandlungen nicht beeinflussen können. Der Veränderungswert von +5,13% reicht nicht zur Kompensation des inflationsbedingt gestiegenen Kostenniveaus aus. Das Ende 2022 vom Staat verabschiedete Hilfspaket in Höhe von 6 Mrd. Euro kann die inflationsbedingten Mehrkosten nur teilweise kompensieren. Als Folge des gestiegenen Kostenniveaus werden sich auch die Personalkosten deutlich erhöhen. Die mit den letzten Vergütungsverhandlungen vereinbarten Vergütungssteigerungen und die dadurch resultierenden Personalkostensteigerungen werden insbesondere im Jahr 2024 und den Folgejahren für außergewöhnliche Zusatzbelastungen sorgen. Die Tarifsteigerungsraten, die in den nicht ärztlichen Dienstarten auf einem Maximalniveau von 16,5% liegen und im ärztlichen Dienst bei fast 9%, sind in dieser Form nicht in der Steigerung des Landesbasisfallwertes abgebildet. Hier braucht es zwingend eine staatliche Kompensation, die diese ungewöhnlich hohen Steigerungssätze im Zuge des Inflationsgeschehens in den Jahren 2022 und 2023 ausgleichen kann. Risiken aus der Krankenhausfinanzierung und Krankenhausreform Im Land Nordrhein-Westfalen findet derzeit die Verfahrensumsetzung einer neuen Krankenhausplanung statt, die auf einer neuen Planungssystematik aufbaut. Ziel ist eine bedarfsorientiere Planung, die sich an medizinischen Leistungsgruppen orientiert und für jede Leistungsgruppe Struktur- und Qualitätskriterien definiert. Damit findet eine Abkehr vom Bett als Planungsgröße statt. Die Zustellung der damit verbundenen neuen Feststellungsbescheide für alle Plankrankenhäuser des Landes ist seitens des zuständigen Ministeriums für Dezember 2024 anvisiert. Der zugewiesene Versorgungsauftrag sollte einen Umfang (Fallzahl) haben, der eine wirtschaftliche Tragfähigkeit der Leistungserbringung für das jeweilige bedarfsnotwendige Krankenhaus erwarten lässt. Parallel dazu hat sich die Regierungskoalition auf Bundesebene zum Ziel gesetzt, Reformen in der Krankenhausversorgung auf den Weg zu bringen. Das Bundesgesundheitsministerium plant in diesem Rahmen eine Reform der Krankenhausfinanzierung sowie der Krankenhausplanung. Die Krankenhausfinanzierung soll auf eine Kombination aus Vorhaltefinanzierung und rDRG umgestellt werden. Die Krankenhausplanung soll nach dem Vorbild der NRW-Planungssystematik auf medizinische Leistungsgruppen und dazugehörige Qualitäts- und Strukturkriterien umgestellt werden. Da die Folgen dieser Krankenhausreformen aktuell nicht einzuschätzen sind und von Bund und Ländern unterschiedlich bewertet werden, stocken die Gesetzgebungsverfahren derzeit. Da der finanzielle Druck auf die Krankenhäuser währenddessen weiter zunimmt, aber kein entsprechender Ausgleich in Sicht ist, ist davon auszugehen, dass sich die Krankenhauslandschaft deutlich verändern und die Anzahl der Krankenhäuser in Deutschland spürbar sinken wird. Ein akutes Thema der Krankenhausfinanzierung ist die angestrebte Ambulantisierung von bisher stationär erbrachten Leistungen. Das Anfang 2022 veröffentlichte IGES-Gutachten empfiehlt den Katalog für Ambulantes Operieren um ca. 2.500 Leistungen zu erweitern (+86%). Ende 2023 wurde der AOP-Katalog 2024 veröffentlicht und beinhaltet eine Erweiterung des Katalogs für ambulante Operationen um 171 Prozeduren. Am 18. Dezember 2023 haben die Vertragsparteien auch zu den sogenannten Kontextfaktoren (z.B. Pflegegrad oder bestimmte Begleiterkrankungen) eine Einigung erzielt. So kann unter Berücksichtigung des individuellen Gesundheitszustandes der Patientinnen und Patienten im Einzelfall entschieden werden, ob eine ambulante oder stationäre Behandlung erforderlich ist. Inwieweit diese Kriterien die Abrechnungsprozesse zwischen Krankenkassen und Krankenhäusern unterstützen werden, bleibt abzuwarten. Je nach Fachabteilung bringt der neue AOP-Katalog deutliche ambulante Potenziale mit sich. Die Krankenhäuser sind gefordert auf diese Situation zu reagieren und einen Mix aus der Erweiterung ihrer ambulanten Versorgungsstrukturen und der Akquirierung zusätzlicher stationärer Fälle zu entwickeln, um die freiwerdenden stationären Ressourcen auszulasten. Dies führt zu einem weiter steigenden Wettbewerb und Investitionsbedarfen bei den Krankenhäusern. Als neue Abrechnungsart wird die Hybrid-DRG etabliert, innerhalb derer typische Leistungen mit ambulantem Potential sowohl stationär als auch ambulant zum gleichen Entgelt erbracht werden können. Das Krankenhaus ist in seiner Versorgungsstruktur eingebettet in die ambulante Versorgung, wie der kassenärztlichen Vereinigung, den ambulanten Pflegediensten, Heimen und Rehaeinrichtungen. In den letzten Jahren ist zunehmend festzustellen, dass es immer schwieriger wird die Patienten nach erfolgter vollstationärer Behandlung in eine geeignete Nachversorgung zu übergeben. Deshalb haben wir uns dazu entschieden die Übergangspflege, als Bindeglied zwischen der stattgefunden vollstationären Versorgung und der Anschlussversorgung in den Häusern zu etablieren. Im Bereich der Investitionsfinanzierung durch die öffentliche Hand wurden für die notwendigen Investitionen in den vergangenen Jahren nicht ausreichend Fördermittel zur Verfügung gestellt, so dass nach wie vor ein Investitionsstau zu konstatieren ist. Die notwendige kontinuierliche Erneuerung und Instandsetzung der baulichen und gerätetechnischen Ausstattung des Krankenhauses ist grundsätzlich als Risiko zu sehen und erfordert eine stabile Ertragskraft des Hauses. Risiken aus dem Personalbereich Neben dem o.g. Risiko, besteht weiterhin ein verschärfter Wettbewerb um Fachkräfte. Intensiviert wurde der Wettbewerb u.a. durch Strukturvorgaben wie die Pflegepersonaluntergrenzenverordnung, die Einführung des Pflegebudgets zur vollständigen Refinanzierung der am Bett tätigen Pflegekräfte und wird auch in Zukunft, nicht zuletzt durch die Einführung der Pflegepersonalbemessungsverordnung, für eine weiter gesteigerte Nachfrage im Bereich der Pflegekräfte sorgen. Die weiterhin hohen krankheitsbedingten Ausfälle in allen Dienstarten verstärken diese Situation weiter, so dass hierdurch auch ein Bedarf an zusätzlichen Leasingkräften und damit einhergehenden höheren Aufwendungen resultieren könnte. Zusätzliche Herausforderungen liegen in der ab 2025 geregelten Rückführung der Finanzierung der Mitarbeitenden im Pflegedienst mit sonstigen Berufsabschlüssen und ohne Berufsabschluss in die DRG-Systematik. Diese Herauslösung der Finanzierung von vielfach Mitarbeitenden mit pflegeentlastendem Charakter aus dem Pflegebudget kann zu Mindereinnahmen auf der Erlösseite führen. Um dieser Mangelsituation entgegenzuwirken, hat das St. Franziskus-Hospital Münster die Personalakquise und Mitarbeiterbindung weiter professionalisiert und hierzu verschiedene Instrumente eingeführt und umgesetzt. Beispielsweise hat das Krankenhaus das Jobrad-Programm eingeführt. Dabei handelt es sich um ein Angebot, das den Mitarbeitenden ermöglicht, hochwertige Fahrräder und E-Bikes kostengünstig zu leasen. Diese Initiative fördert nicht nur die Gesundheit und das Wohlbefinden unserer Mitarbeiter, sondern trägt auch zu einer nachhaltigeren Mobilität bei. Diese Initiativen sind Teil einer umfassenden Strategie zur Gewinnung und Bindung qualifizierter Fachkräfte und zur Schaffung eines attraktiven und unterstützenden Arbeitsumfelds. Auch im Bereich der Vereinbarkeit von Familie, Pflege und Beruf können gezielte Maßnahmen gegenüber den Wettbewerbern entscheidende Vorteile bieten. Hierdurch können zudem Mitarbeitende zurück in eine Tätigkeit gebracht werden, die aufgrund fehlender Berücksichtigung familiärer Anforderungen bisher dem Arbeitsmarkt nicht zur Verfügung gestanden haben. Das St. Franziskus-Hospital hat hierzu ein sog. "Flex-Team" im Einsatz. Das Flex-Team bildet einen Mitarbeiterpool verschiedener Einrichtungen innerhalb der St. Franziskus-Stiftung Münster. Es bietet unseren Mitarbeitenden eine größere Flexibilität bei der Arbeitszeitgestaltung und ermöglicht dem Krankenhaus, effektiver auf schwankende Arbeitslasten zu reagieren und Mitarbeiterausfälle zu kompensieren. Flankiert werden diese Maßnahmen durch den Aufbau einer zentralen Abteilung für Personalmarketing und -recruiting in Verbindung mit der Ausweitung der internationalen Personalakquise. Cyberrisiken Das Bundesinstitut für Sicherheit in der Informationstechnik (BSI) kommt in seinem Bericht zur Lage der IT-Sicherheit in Deutschland 2023 zu dem Ergebnis, dass die Bedrohung im Cyberraum so hoch ist wie nie zuvor. Die Cyberattacken richten sich dabei gezielt an kleinere und mittlere Unternehmen sowie auch gegen Krankenhäuser, staatliche Institutionen und Kommunen. Die Zeit, in denen Krankenhäuser aus ethischen Überlegungen nicht attackiert wurden, ist vorbei. Wichtig ist daher, dass die Krankenhäuser ihre Kompetenz zur Cyberabwehr stärken und die Awareness aller Mitarbeitenden erhöht wird, denn Cyberangriffe werden immer professioneller. Durch die Künstliche Intelligenz (Kl) werden sich die Möglichkeiten der Cyberkriminellen weiter verbessern. Zusätzlich werden immer mehr Schwachstellen in Softwaresystemen und Applikationen bekannt. Das BSI geht von 70 neuen Schwachstellen in Softwareprodukten pro Tag aus, die dann schnell durch Softwareupdates und -patches geschlossen werden müssen, bevor diese von Cyberkriminellen ausgenutzt werden können. Es besteht das Risiko, dass das St. Franziskus-Hospital Münster Opfer eines kriminellen Cyberangriffs wird, welcher das Ziel hat, sensible Daten zu stehlen und/oder die IT-Systeme zu verschlüsseln und erst nach Zahlung eines Lösegeldes wieder freizugeben. Sollte ein Cyberangriff auf das St. Franziskus-Hospital Münster erfolgreich sein, besteht zum einen ein erhebliches Reputationsrisiko, zum anderen kann es auf Grund eines möglichen, vorübergehenden Aussetzens der Leistungserbringung und den notwendigen Aufwendungen zur Wiederherstellung des IT-Systems zu erheblichen Auswirkungen auf die Ertragslage kommen. Sonstige Risiken Behandlungsfehler sind im Patientenversorgungsprozess ein Risiko, das sich nicht vollends ausschließen lässt. Wenngleich etwaige Schadenersatzansprüche über die entsprechenden Betriebshaftpflichtversicherungen abgedeckt werden, können Reputationsschäden für das Krankenhaus entstehen. Zur Minimierung des Risikos zum Entstehen von Behandlungsfehlern wird das Risiko- und Schadenmanagement fortlaufend auf den Prüfstand gestellt und verbessert. Zuletzt wurde das Risikomanagement konzernweit digitalisiert und standardisiert. Das St. Franziskus-Hospital Münster profitiert von der zentralen Bündelung der Daten und des Wissens. Die Erfahrungen können konzernweit transportiert und zur Risikovermeidung verwendet werden. Der Fokus des Krankenhauses richtet sich zudem auf die medizinische Behandlungsqualität und die umfassenden Qualitätssicherungsmaßnahmen. Ergebnisprognose für das Geschäftsjahr 2024 Aufgrund der unklaren Entwicklungsperspektiven in der Post-Corona-Phase sowie der Auswirkungen der angespannten Konjunkturlage und der aktuellen, weltweiten Krisenherde ist der Wirtschaftsplan 2024 mit vielen Unsicherheitsfaktoren behaftet. Zudem wird eine gesicherte Prognose durch die laufenden Vorbereitungen für die Krankenhausreform erschwert. Wir gehen allerdings davon aus, dass Krankenhäuser weiterhin als systemrelevante Institutionen betrachtet werden und der Staat entsprechend Unterstützungsleistungen insbesondere zur Kompensation der tarifbedingten Mehrkosten anbietet. Momentan gehen wir von einem positiven Jahresergebnis für 2024 aus, welches unter dem Jahresergebnis des Geschäftsjahres 2023 liegen wird. Zudem gehen wir davon aus, dass das EBITDA als wesentliche Steuerungskennzahl in 2024 unter dem Vorjahreswert liegen wird.
Münster, 25.07.2024 Annika Wolter Bestätigungsvermerk des unabhängigen AbschlussprüfersAn die St. Franziskus-Hospital GmbH, Münster Prüfungsurteile Wir haben den Jahresabschluss der St. Franziskus-Hospital GmbH, Münster, - bestehend aus der Bilanz zum 31. Dezember 2023 und der Gewinn- und Verlustrechnung für das Geschäftsjahr vom 1. Januar 2023 bis zum 31. Dezember 2023 sowie dem Anhang, einschließlich der Darstellung der Bilanzierungs- und Bewertungsmethoden - geprüft. Darüber hinaus haben wir den Lagebericht der St. Franziskus-Hospital GmbH für das Geschäftsjahr vom 1. Januar 2023 bis zum 31. Dezember 2023 geprüft. Nach unserer Beurteilung aufgrund der bei der Prüfung gewonnenen Erkenntnisse
Gemäß § 322 Abs. 3 Satz 1 HGB i. V. m. § 30 KHGG NRW erklären wir, dass unsere Prüfung zu keinen Einwendungen gegen die Ordnungsmäßigkeit des Jahresabschlusses und des Lageberichts geführt hat. Grundlage für die Prüfungsurteile Wir haben unsere Prüfung des Jahresabschlusses und des Lageberichts in Übereinstimmung mit § 317 HGB i. V. m. § 30 KHGG NRW unter Beachtung der vom Institut der Wirtschaftsprüfer (IDW) festgestellten deutschen Grundsätze ordnungsmäßiger Abschlussprüfung durchgeführt. Unsere Verantwortung nach diesen Vorschriften und Grundsätzen ist im Abschnitt "Verantwortung des Abschlussprüfers für die Prüfung des Jahresabschlusses und des Lageberichts" unseres Bestätigungsvermerks weitergehend beschrieben. Wir sind von dem Unternehmen unabhängig in Übereinstimmung mit den deutschen handelsrechtlichen und berufsrechtlichen Vorschriften und haben unsere sonstigen deutschen Berufspflichten in Übereinstimmung mit diesen Anforderungen erfüllt. Wir sind der Auffassung, dass die von uns erlangten Prüfungsnachweise ausreichend und geeignet sind, um als Grundlage für unsere Prüfungsurteile zum Jahresabschluss und zum Lagebericht zu dienen. Verantwortung der gesetzlichen Vertreter für den Jahresabschluss und den Lagebericht Die gesetzlichen Vertreter sind verantwortlich für die Aufstellung des Jahresabschlusses, der den deutschen, für Kapitalgesellschaften geltenden handelsrechtlichen Vorschriften in allen wesentlichen Belangen entspricht, und dafür, dass der Jahresabschluss unter Beachtung der deutschen Grundsätze ordnungsmäßiger Buchführung ein den tatsächlichen Verhältnissen entsprechendes Bild der Vermögens-, Finanz- und Ertragslage der Gesellschaft vermittelt. Ferner sind die gesetzlichen Vertreter verantwortlich für die internen Kontrollen, die sie in Übereinstimmung mit den deutschen Grundsätzen ordnungsmäßiger Buchführung als notwendig bestimmt haben, um die Aufstellung eines Jahresabschlusses zu ermöglichen, der frei von wesentlichen falschen Darstellungen aufgrund von dolosen Handlungen (d.h. Manipulationen der Rechnungslegung und Vermögensschädigungen) oder Irrtümern ist. Bei der Aufstellung des Jahresabschlusses sind die gesetzlichen Vertreter dafür verantwortlich, die Fähigkeit der Gesellschaft zur Fortführung der Unternehmenstätigkeit zu beurteilen. Des Weiteren haben sie die Verantwortung, Sachverhalte in Zusammenhang mit der Fortführung der Unternehmenstätigkeit, sofern einschlägig, anzugeben. Darüber hinaus sind sie dafür verantwortlich, auf der Grundlage des Rechnungslegungsgrundsatzes der Fortführung der Unternehmenstätigkeit zu bilanzieren, sofern dem nicht tatsächliche oder rechtliche Gegebenheiten entgegenstehen. Außerdem sind die gesetzlichen Vertreter verantwortlich für die Aufstellung des Lageberichts, der insgesamt ein zutreffendes Bild von der Lage der Gesellschaft vermittelt sowie in allen wesentlichen Belangen mit dem Jahresabschluss in Einklang steht, den deutschen gesetzlichen Vorschriften entspricht und die Chancen und Risiken der zukünftigen Entwicklung zutreffend darstellt. Ferner sind die gesetzlichen Vertreter verantwortlich für die Vorkehrungen und Maßnahmen (Systeme), die sie als notwendig erachtet haben, um die Aufstellung eines Lageberichts in Übereinstimmung mit den anzuwendenden deutschen gesetzlichen Vorschriften zu ermöglichen, und um ausreichende geeignete Nachweise für die Aussagen im Lagebericht erbringen zu können. Verantwortung des Abschlussprüfers für die Prüfung des Jahresabschlusses und des Lageberichts Unsere Zielsetzung ist, hinreichende Sicherheit darüber zu erlangen, ob der Jahresabschluss als Ganzes frei von wesentlichen falschen Darstellungen aufgrund von dolosen Handlungen oder Irrtümern ist, und ob der Lagebericht insgesamt ein zutreffendes Bild von der Lage der Gesellschaft vermittelt sowie in allen wesentlichen Belangen mit dem Jahresabschluss sowie mit den bei der Prüfung gewonnenen Erkenntnissen in Einklang steht, den deutschen gesetzlichen Vorschriften entspricht und die Chancen und Risiken der zukünftigen Entwicklung zutreffend darstellt, sowie einen Bestätigungsvermerk zu erteilen, der unsere Prüfungsurteile zum Jahresabschluss und zum Lagebericht beinhaltet. Hinreichende Sicherheit ist ein hohes Maß an Sicherheit, aber keine Garantie dafür, dass eine in Übereinstimmung mit § 317 HGB i. V. m. § 30 KHGG NRW unter Beachtung der vom Institut der Wirtschaftsprüfer (IDW) festgestellten deutschen Grundsätze ordnungsmäßiger Abschlussprüfung durchgeführte Prüfung eine wesentliche falsche Darstellung stets aufdeckt. Falsche Darstellungen können aus dolosen Handlungen oder Irrtümern resultieren und werden als wesentlich angesehen, wenn vernünftigerweise erwartet werden könnte, dass sie einzeln oder insgesamt die auf der Grundlage dieses Jahresabschlusses und Lageberichts getroffenen wirtschaftlichen Entscheidungen von Adressaten beeinflussen. Während der Prüfung üben wir pflichtgemäßes Ermessen aus und bewahren eine kritische Grundhaltung. Darüber hinaus
Wir erörtern mit den für die Überwachung Verantwortlichen unter anderem den geplanten Umfang und die Zeitplanung der Prüfung sowie bedeutsame Prüfungsfeststellungen, einschließlich etwaiger bedeutsamer Mängel im internen Kontrollsystem, die wir während unserer Prüfung feststellen.
Berlin, 1. August 2024 Forvis
Mazars GmbH & Co. KG
Bert Franke, Wirtschaftsprüfer Karin Franziska Erxleben, Wirtschaftsprüferin HRB 810Feststellung des Jahresabschlusses Der Jahresabschluss zum 31. Dezember 2023 wurde am 19. September 2024 festgestellt. Beschluss über die Verwendung des Ergebnisses Die Gesellschafterin beschließt, den Jahresüberschuss des Geschäftsjahres 2023 in Höhe von € 2.441.434,71 auf neue Rechnung vorzutragen. |
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