IFB
Innovationsstarter GmbH
Hamburg
Jahresabschluss zum Geschäftsjahr
vom 01.01.2023 bis zum 31.12.2023
Bilanz
Aktiva
|
|
31.12.2023
EUR |
31.12.2022
EUR |
| A.
Anlagevermögen |
1.276,00 |
769,00 |
| I.
Sachanlagen |
1.276,00 |
769,00 |
| B.
Umlaufvermögen |
1.524.232,94 |
1.353.919,06 |
| I.
Forderungen und sonstige
Vermögensgegenstände |
366.337,01 |
227.967,00 |
| II.
Kassenbestand, Bundesbankguthaben, Guthaben bei
Kreditinstituten und Schecks |
1.157.895,93 |
1.125.952,06 |
| C.
Rechnungsabgrenzungsposten |
19.642,98 |
12.860,57 |
| Aktiva |
1.545.151,92 |
1.367.548,63 |
Passiva
|
|
31.12.2023
EUR |
31.12.2022
EUR |
| A.
Eigenkapital |
960.296,14 |
910.854,08 |
| I.
Gezeichnetes Kapital |
25.000,00 |
25.000,00 |
| II.
Kapitalrücklage |
440.000,00 |
440.000,00 |
| III.
Bilanzgewinn |
495.296,14 |
445.854,08 |
| davon
Gewinnvortrag |
445.854,08 |
404.671,33 |
| B.
Rückstellungen |
207.092,38 |
164.350,67 |
| C.
Verbindlichkeiten |
377.763,40 |
292.343,88 |
| davon
mit einer Restlaufzeit bis zu einem Jahr |
377.763,40 |
292.343,88 |
| Passiva |
1.545.151,92 |
1.367.548,63 |
Anhang
I. Allgemeine Angaben zum Jahresabschluss
Der vorliegende Jahresabschluss für das
Geschäftsjahr vom 01.01.2023 bis 31.12.2023 der IFB
Innovationsstarter GmbH wurde nach den Vorschriften der
§§ 242 ff. HGB unter Beachtung der
ergänzenden Bestimmungen für
Kapitalgesellschaften (§§ 264, 264a ff. HGB)
sowie den Bestimmungen des GmbH-Gesetzes und des
Gesellschaftsvertrags erstellt.
Die Gesellschaft hat ihren Sitz in Hamburg und ist
eingetragen im Handelsregister beim Amtsgericht Hamburg
unter HRB118060 (§ 264a Abs. 1a Satz 1 HGB).
Die Gesellschaft weist zum Abschlussstichtag die
Größenmerkmale einer kleinen Kapitalgesellschaft
im Sinne der §§ 264 Abs. 1a, 267, 267a Absatz 1
HGB auf, erstellt den Jahresabschluss allerdings aufgrund
des Gesellschaftsvertrages als große
Kapitalgesellschaft. Dementsprechend wurden ein Anhang ohne
größenabhängige Erleichterungen sowie ein
Lagebericht aufgestellt.
II. Angaben zur Generalnorm
Der Jahresabschluss der Gesellschaft vermittelt ein
den tatsächlichen Verhältnissen entsprechendes
Bild der Vermögens-, Finanz- und Ertragslage.
Zusätzliche Angaben gemäß § 264 Absatz
2 Satz 2 HGB sind nicht erforderlich.
III. Ausweis und Gliederung
Darstellungsstetigkeit
Die Form der Darstellung, insbesondere die Gliederung
der aufeinander folgenden Bilanzen und Gewinn- und
Verlustrechnungen, wird beibehalten (§ 265 Absatz 1
Satz 1 HGB).
Hinweise zu den Vorjahresbeträgen
Die Vorjahresbeträge in der Bilanz und Gewinn-
und Verlustrechnung wurden aus dem Jahresabschluss zum
31.12.2022 entnommen und werden in Euro angegeben (§
265 Absatz 2 HGB).
Beziehungen zu Gesellschaftern
Gemäß § 42 Absatz 3 GmbHG werden
Forderungen oder Verbindlichkeiten gegenüber
Gesellschaftern im Anhang angegeben.
Untergliederung und Einfügung neuer Posten
Gemäß § 265 Absatz 5 HGB werden die
Posten der Bilanz und der Gewinn- und Verlustrechnung nicht
weiter unterteilt.
Davon-Vermerke
Zur besseren Übersichtlichkeit werden die
"Davon-Vermerke" in Bezug auf die Forderungen und
Verbindlichkeiten gemäß § 268 Absatz 4 und
5 HGB zusammen mit den Angaben nach § 285 Nr. 1 HGB im
Anhang gezeigt.
Haftungsverhältnisse gemäß § 251
HGB
Diese werden gemäß § 268 Absatz 7 HGB
im Anhang angegeben.
IV. Bilanzierungs- und Bewertungsgrundsätze
Gemäß § 284 Absatz 2 Nr. 1 HGB werden
nachstehend die auf die Posten der Bilanz sowie Gewinn- und
Verlustrechnung angewandten Bilanzierungs- und
Bewertungsmethoden angegeben.
Das
Sachanlagevermögen wurde mit Anschaffungskosten
angesetzt und - soweit abnutzbar - um planmäßige
Abschreibungen vermindert. Bei der Ermittlung der
Anschaffungskosten wurden Anschaffungsnebenkosten,
Anschaffungskostenminderungen sowie nachträgliche
Anschaffungskosten berücksichtigt. Die
Abschreibungen auf abnutzbare Gegenstände des
Anlagevermögens erfolgen linear nach der
betriebsgewöhnlichen Nutzungsdauer.
Die betriebsgewöhnliche Nutzungsdauer wird wie
folgt angenommen:
Betriebs- und Geschäftsausstattung 1 - 15 Jahre.
Geringwertige Wirtschaftsgüter mit
Anschaffungskosten bis 800,00 Euro wurden im Jahr der
Anschaffung aufwandswirksam erfasst.
Die Bewertung der
Forderungen und
sonstigen Vermögensgegenstände erfolgte
zum Nominalwert.
Das
Guthaben bei Kreditinstituten wurde zum Nominalwert
angesetzt.
Aktive
Rechnungsabgrenzungsposten werden für Ausgaben
gebildet, soweit sie Aufwand für eine bestimmte Zeit
nach dem Abschlussstichtag darstellen.
Die
Rückstellungen wurden in Höhe des nach
vernünftiger kaufmännischer Beurteilung
notwendigen Erfüllungsbetrages angesetzt.
Die
Verbindlichkeiten wurden mit ihrem
Erfüllungsbetrag angesetzt.
V. Erläuterungen zur Bilanz und Gewinn- und
Verlustrechnung
Bilanz
Hinweis zur Darstellung des Anlagevermögens
(Anlagengitter)
Die Entwicklung des Anlagevermögens ist im
Anhang dargestellt (§ 284 Absatz 3 HGB). Bei den
Abschreibungen wurden zu den kumulierten Abschreibungen
auch die Abschreibungen des Geschäftsjahres
ausgewiesen.
Beziehungen zu Gesellschaftern und
Mitzugehörigkeit
In den Forderungen gegen verbundene Unternehmen sind
Forderungen gegen Gesellschaftern i.H.v. 333.215,79 Euro
(Vj: 207.562,75 Euro) enthalten, sie entfallen
vollständig auf Lieferungen und Leistungen.In den
Verbindlichkeiten gegenüber verbundenen Unternehmen
sind Verbindlichkeiten gegenüber Gesellschaftern
i.H.v. 1.152,00 Euro (Vj: 0,00 Euro) enthalten, die
vollständig aus Lieferungen und Leistungen
resultieren.
Angaben zu Restlaufzeiten von Forderungen
in Euro
|
31.12.2023
|
Restlaufzeit bis zu einem Jahr
|
Restlaufzeit > 1 Jahr
|
Davon > 5 Jahre
|
Forderungen ggü.
verbundener Unternehmen
|
333.215,79
|
333.215,79
|
0,00
|
0,00
|
Vorjahr
|
207.562,75
|
207.562,75
|
0,00
|
0,00
|
Forderungen aus
Lieferungen und Leistungen
|
10.677,62
|
10.677,62
|
0,00
|
0,00
|
Vorjahr
|
0,00
|
0,00
|
0,00
|
0,00
|
Sonstige
Vermögensgegenstände
|
22.443,60
|
22.443,60
|
0,00
|
0,00
|
Vorjahr
|
20.404,25
|
20.404,25
|
0,00
|
0,00
|
Angaben zu Restlaufzeiten von Verbindlichkeiten,
Pfandrechten oder ähnlichen Rechten
in Euro
|
31.12.2023
|
Restlaufzeit bis zu einem Jahr
|
Restlaufzeit > 1 Jahr
|
Davon > 5 Jahre
|
Verbindlichkeiten
ggü. verbundener Unternehmen
|
70.327,75
|
70.327,75
|
0,00
|
0,00
|
Vorjahr
|
67.580,15
|
67.580,15
|
0,00
|
0,00
|
Verbindlichkeiten aus
Lieferungen und Leistungen
|
25.952,32
|
25.952,32
|
0,00
|
0,00
|
Vorjahr
|
31.184,63
|
31.184,63
|
0,00
|
0,00
|
Sonstige
Verbindlichkeiten
|
281.483,33
|
281.483,33
|
0,00
|
0,00
|
Vorjahr
|
193.579,10
|
193.579,10
|
0,00
|
0,00
|
Stammkapital
Das voll eingezahlte Stammkapital der Gesellschaft
beträgt 25.000,00 Euro. Alleiniger Gesellschafter ist
die Hamburgische Investitions- und Förderbank,
Hamburg.
Kapitalrücklage
Die Kapitalrücklage beträgt zum Stichtag
440.000,00 Euro (Vj: 440.000,00 Euro).
Gewinnvortrag / Ergebnisverwendung
Der Bilanzgewinn enthält einen Gewinnvortrag in
Höhe von 445.854,08 Euro (Vj: 404.671,33 Euro). Der
Jahresüberschuss des Vorjahres in Höhe von
41.182,75 wurde auf neue Rechnung vorgetragen.
Angaben zu den sonstigen Rückstellungen und
Steuerrückstellungen
In den sonstigen Rückstellungen sind
insbesondere Rückstellungen für ausstehende
Urlaubsansprüche in Höhe von 80.688,70 Euro (Vj:
55.631,72 Euro), Rückstellungen für
Personalkosten in Höhe von 97.766,51 Euro (Vj:
87.458,95 Euro), Rückstellungen für die
Aufbewahrungspflichten in Höhe von 18.067,17 (Vj:
6.660,00 Euro), sowie Abschluss- und Prüfungskosten in
Höhe von 10.570,00 Euro (Vj: 10.500,00 Euro)
enthalten.
Haftungsverhältnisse gemäß § 251
HGB, § 268 Abs. 7 HGB und § 285 Nr. 27 HGB
Haftungsverhältnisse bestehen nicht.
Gewinn- und Verlustrechnung
Die Gewinn- und Verlustrechnung wurde nach dem
Gesamtkostenverfahren aufgestellt.
Umsatzerlöse
Der Ausweis entfällt auf die Vergütungen
für das Management der IFH I - III und des CRF sowie
auf Vergütungen für die Umsetzung von mehreren
Förderprogrammen.
Sonstige finanzielle Verpflichtungen
Sonstige finanzielle Verpflichtungen nach § 285
Nr. 3a HGB bestehen in Höhe von 97.128,94 Euro.
Hierbei handelt es sich um Verpflichtungen gegenüber
dem Gesellschafter Hamburgische Investitions- und
Förderbank.
VI. Sonstige Angaben
Anteilsbesitz
Die IFB Innovationsstarter GmbH war zum Stichtag zu
100% an der Innovationsstarter Fonds Hamburg GmbH
beteiligt. Die Gesellschaft hält diese Beteiligung
treuhänderisch für die Freie und Hansestadt
Hamburg und verwaltet diese uneigennützig. Das
Stammkapital der Innovationsstarter Fonds Hamburg GmbH
beträgt 25.000,00 Euro.
Abschlussprüferhonorar
Für das abgelaufene Geschäftsjahr wurde vom
Abschlussprüfer ein Gesamthonorar in Höhe von
7.000,00 Euro berechnet. Davon entfallen auf
Abschlussprüfungsleistungen 7.000,00 Euro.
Angaben zur Mitarbeiterzahl
Die Gesellschaft hat im Berichtsjahr durchschnittlich
27 Mitarbeiter beschäftigt.
Angaben über die Geschäftsführung
Dr. Heiko Milde, Geschäftsführer
Aufsichtsrat
Die Gesellschaft hat einen dreiköpfigen
Aufsichtsrat, der aus folgenden Mitgliedern bestand:
Herr Ralf Sommer
Vorstandsvorsitzender der Hamburgischen Investitions-
und Förderbank (Vorsitzender)
Herr Martin Jung
Leiter Innovationsagentur bei der Hamburgischen
Investitions- und Förderbank (stellvertretender
Vorsitzender)
Herr Dr. Axel Menze
Referatsleiter Innovation und Industrie der
Behörde für Wirtschaft und Innovation
Die Aufsichtsratmitglieder erhalten für ihre
Tätigkeiten keine Bezüge.
Angaben zur Konzernzugehörigkeit
Die IFB Innovationsstarter GmbH ist eine 100%ige
Tochter der Hamburgischen Investitions- und
Förderbank. Sie wird nicht in den Konzernabschluss der
Freien und Hansestadt Hamburg einbezogen.
sonstige Berichtsbestandteile
Hamburg, den 15.07.2024
gez.
Dr. Heiko Milde, (Geschäftsführer)
Angaben zur Feststellung:
Der Jahresabschluss wurde am 15.07.2024
festgestellt.
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