PVS pria GmbH
Selbe AdresseErbringung von ergotherapeutischen Dienstleistungen
Grundlegende Informationen zum Unternehmen
Kennzahlen extrahiert aus veröffentlichten Jahresabschlüssen
Öffentliche Bekanntmachungen aus dem Handelsregister
Gesetzliche Vertreter dieser Organisation
| Name | Rolle |
|---|---|
Mike Wolfs seit 25.11.2025 | Geschäftsführer |
Saskia Koblitz seit 9.10.2023 | Geschäftsführer |
Magdalena Maria Frost seit 3.9.2013 | Prokura |
Natürliche Personen, die das Unternehmen letztendlich besitzen oder kontrollieren – ermittelt durch Auflösen der Gesellschafterkette
| Name | Anteil |
|---|---|
Privatärztliche Verrechnungs-Stelle Rhein-Ruhr/Berlin-Brandenburg e. V. | 100.00% |
Eigentümer- und Gesellschafterstruktur des Unternehmens
1 Gesellschafter
GmbH-Struktur
Bilanzkonten aus veröffentlichten Jahresabschlüssen
Gewinn- und Verlustkonten aus veröffentlichten Jahresabschlüssen
| Posten |
|---|
Öffentlich zugängliche Berichte in Volltext
PVS ra GmbHMülheim an der RuhrJahresabschluss zum Geschäftsjahr vom 01.01.2023 bis zum 31.12.2023Lagebericht 2023I. Grundlagen des Unternehmens Die PVS ra GmbH ist eine hundertprozentige Tochtergesellschaft der PVS holding GmbH, Mülheim an der Ruhr. Grundlage der Geschäftsstrategie ist es, die im PVS holding-Konzern vorhandene Kernkompetenz in den Bereichen Fakturierung und Abrechnung von Vergütungsansprüchen, Beitreibung dieser Forderungen im Inkassoprozess und optionale Vorfinanzierung dieser Forderungen ohne Übernahme des Delkredererisikos von der Zielgruppe Ärzteschaft auf andere freie Berufe und Zielgruppen zu transferieren. Die Gesellschaft agiert in der heutigen Form seit 2008 bundesweit. Die PVS ra GmbH konzentriert bzw. konzentrierte sich auf folgende Geschäftsfelder (Kerngeschäft): - Übernahme und Beitreibung von Vergütungsforderungen sowie Vorfinanzierungsgeschäft für rechtsberatende Berufe ("Abrechnung für rechtsberatende Berufe") und - Vorfinanzierungs- und Forderungseinzugsgeschäft mit gesundheitsorientierten Fitnessbetrieben ("Abrechnung für gesundheitsorientierte Fitnessbetriebe"). Die Geschäftsbeziehungen zu den Kunden sind in der Regel langfristig und beinhalten die unbefristete und vollumfängliche Beauftragung zur Durchführung des Abrechnungs- und Forderungsmanagements. Die Erbringung der für die rechtsberatenden Berufe optionalen zum Kerngeschäft zählenden Serviceleistung der "Vorfinanzierung" (unechtes Factoring) qualifiziert die PVS ra GmbH als Finanzdienstleistungsunternehmen im Sinne des Kreditwesengesetzes (KWG). Die unternehmerische Zielsetzung besteht in der Erreichung angemessener Überschüsse zur Finanzierung des weiteren Wachstums und zur langfristigen Sicherung des Unternehmens. Dabei liegt das Hauptaugenmerk der PVS ra GmbH auf mittelständischen Anwaltskanzleien. Großkanzleien sourcen das Forderungseinzugsgeschäft in der Regel nicht aus und Einzelanwälte bergen ein hohes Abrechnungsrisiko. II. Wirtschaftsbericht 1. Geschäftsverlauf Vor dem Hintergrund der Anfang des Jahres 2020 ausgebrochenen und bis heute anhaltende Pandemie stagnierte bzw. entwickelte sich das Geschäftsfeld "Abrechnungen für gesundheitsorientierte Fitnessbetriebe" rückläufig, so dass sich die Geschäftsführung entschlossen hat, sich von diesem Geschäftsfeld im Jahr 2022 zu trennen. Die Rahmenbedingungen im Geschäftsfeld "Abrechnung für rechtsberatende Berufe" stellen sich auch im Geschäftsjahr 2023 weiterhin schwierig dar. Eine Tendenz, Abrechnungsdienstleistungen in einem signifikanten Umfang auf einen Abrechnungsdienstleister zu übertragen, war in der Rechtsanwaltsbranche auch in 2023 nicht zu erkennen. Trotzdem ist das Geschäftsfeld jedoch als stabil zu bezeichnen. Signifikante Einbrüche oder Umsatzrückgänge waren nicht zu verzeichnen. Im Geschäftsbereich "Abrechnung für rechtsberatende Berufe" erhöhte sich das Auftrags- und Umsatzvolumen in den letzten Jahren leicht. Diese Entwicklung korrespondiert mit den spezifischen Rahmenbedingungen und der im Geschäftsjahr 2013 getroffenen Entscheidung, die aktive Akquisition und Bewerbung neuer Kunden einzustellen und sich zum Zwecke der Risikominimierung konsequent von risikobehafteten oder unter wirtschaftlichen Gesichtspunkten nicht tragfähigen Kunden zu trennen. Infolgedessen ist für den Weiterbetrieb dieses Geschäftszweigs ein stagnierender Umsatz mit vertretbaren und beherrschbaren Risiken zu erwarten. Dies ermöglicht mittel- bis langfristig immer noch den Markteintritt in das Geschäftsfeld "Abrechnung für rechtberatende Berufe", sofern sich die Marktbedingungen insbesondere durch die Erwartungshaltung der Akteure verändern sollten. Im Ergebnis wurde im Geschäftsjahr 2023 ungeachtet der Einstellung der aktiven Neuakquisition im Geschäftsbereich "Abrechnung für rechtsberatende Berufe" 4 Anwaltskanzleien als Neukunden gewonnen. Nach Bereinigung um inaktive Kunden lag der Gesamtbestand bei 29 Kanzleien. Für diese wurden 7.049 Rechnungen mit einem Honorarumsatz in Höhe von T€ 10.564.368 bearbeitet und versandt. Damit ist das Geschäftsvolumen aufgrund der Erhöhung der Rechnungsanzahl um 8,56 % auf 7.049 Stück (Vorjahr 6.496) bei einer Erhöhung des abgerechneten Honorarvolumens auf 10.564.368 T€ (Vorjahr T€ 7.645) um 38,18 % im Vergleich zum Vorjahr gestiegen. 2. Lage a) Umsatzentwicklung und Ertragslage Im Geschäftsjahr 2023 hat die PVS ra GmbH Zinserlöse aus Vorfinanzierungen in Höhe von T€ 217 (Vorjahr: T€ 163), sonstige Zinserträge von T€ 9 (Vorjahr: T€ 8) und Umsatzerlöse aus Bearbeitungsgebühren in Höhe von T€ 339 (Vorjahr: T€ 236) erzielt. Es konnte ein positives Zinsergebnis von T€ 121 (Vorjahr: T€ 130) erzielt werden. Insgesamt ergibt sich für das Geschäftsjahr 2023 ein Jahresüberschuss vor Ergebnisabführung von rd. T€ 43 (Vorjahr: T€ 3) erzielt werden. b) Finanzlage Die Finanzausstattung des Unternehmens ist durch die mit der Muttergesellschaft geschlossenen Verträge jederzeit ausreichend und gesichert. Der Finanzmittelfonds hat sich im Jahresvergleich um T€ 124 auf T€ 286 erhöht. c) Vermögenslage Die Bilanzsumme ist im Jahresvergleich um T€ 145 gestiegen und beträgt zum 31. Dezember 2023 T€ 2.427. Die Eigenkapitalquote verminderte sich vor dem Hintergrund der gestiegenen Bilanzsumme von 21,9 % zum Ende des Vorjahres auf 20,6 % zum 31. Dezember 2023. Das Eigenkapital in Höhe von T€ 500 stellt in Verbindung mit dem Ergebnisabführungsvertrag mit der Muttergesellschaft einen angemessenen und ausreichenden Risikopuffer im Hinblick auf die Geschäfts- und Risikostrategie der PVS ra GmbH dar. 3. Finanzielle Leistungsindikatoren Die Geschäftsführung berücksichtigt unterschiedliche Perspektiven im Vorfeld unternehmerischer Entscheidungen. Zu diesem Zweck werden zumindest einmal im Monat in einem Bericht Kennzahlen der relevanten Perspektiven zusammengefasst. Die Berichte werden mit den verantwortlichen Mitarbeitern besprochen und den weiteren operativen, taktischen und strategischen Entscheidungen zugrunde gelegt. In der Finanzperspektive sind Kennzahlen definiert worden, anhand derer die Erreichung der finanziellen Ziele gemessen wird. Maßgebliche Kennzahlen für den erfolgswirtschaftlichen Bereich sind die Umsatz-, Ergebnis- und Kundenentwicklung in den verschiedenen Produkt- und Leistungssegmenten. Darüber hinaus wird über die wesentlichen Ergebnisse der kundenindividuellen Deckungsbeitragsrechnung berichtet. III. Prognosebericht Unter den derzeit bekannten und gegebenen Rahmenbedingungen kann für das laufende Geschäftsjahr 2024 im Geschäftsbereich "Abrechnung für rechtsberatende Berufe" von einer kontinuierlichen Weiterentwicklung auf Basis eines leichten Anstiegs des Geschäftsvolumens ausgegangen werden. Interessentenanfragen werden bonitätstechnisch geprüft und als Neukunden angelegt bzw. von der Gesellschaft abgelehnt. Im Geschäftsbereich "Abrechnung für rechtsberatende Berufe" wird die Geschäftsführung in 2024 versuchen, das Kundensegment weiter unter Betrachtung der Risiken auszubauen. IV. Chancen- und Risikobericht 1. Risikobericht a) Risikomanagement Allgemeines Die PVS ra GmbH ist ein Finanzdienstleistungsinstitut im Sinne des KWG und hat deshalb die gesetzlichen Anforderungen im Hinblick auf ein angemessenes und funktionsfähiges Risikomanagementsystem zu erfüllen. Die PVS holding GmbH als Muttergesellschaft übernimmt für die PVS ra GmbH den Aufbau und die Pflege des Risikomanagementsystems und berät die Geschäftsführung der PVS ra GmbH bei risikorelevanten Fragestellungen. Zur ordnungsgemäßen Erfüllung dieser Aufgaben wurde eine Risikocontrolling-Funktion im Sinne des KWG eingerichtet. Die Rahmenbedingungen für die Gestaltung des Risikomanagements sind konzernweit gültig und sind im Organisationshandbuch verbindlich geregelt. Zudem regeln Prozessbeschreibungen, Arbeitsanweisungen und Verfahrensanweisungen den Umgang mit Risiken. Der installierte Risikomanagementprozess wird sukzessive weiterentwickelt und an sich ändernde Rahmenbedingungen angepasst, so dass der PVS holding-Konzern als Ganzes sowie die PVS ra GmbH als Teil stets über zeitgemäße und risikoadäquate Instrumentarien zur Risikoidentifikation, Risikobewertung. Risikosteuerung und Risikokontrolle verfügen. Aktualisierungen betreffen sowohl organisatorische Regelungen, wie Kompetenzrichtlinien und Prozess- bzw. Systemdokumentationen, als auch die Anpassungen an externe Einflüsse der PVS ra GmbH. Zentrale Aufgabe des Risikomanagements ist die Sicherstellung der Risikotragfähigkeit unter Berücksichtigung der definierten - geringen - Risikobereitschaft der PVS ra GmbH in Abhängigkeit vom PVS holding-Konzern. Hierfür formuliert die Abteilung Risikomanagement (PVS holding GmbH) unter Beachtung der Geschäftsstrategie die (Teil-) Risikostrategie und diskutiert diese mit der Geschäftsführung. Die Geschäftsführung der PVS ra GmbH ist gesamtverantwortlich für alle Risiken der PVS ra GmbH und ist im Rahmen der Einbindung in die Entscheidungsprozesse auf Konzernebene für die Festlegung, die jährliche Überprüfung und Umsetzung der Teilrisikostrategie für die PVS ra GmbH verantwortlich. Im Mittelpunkt der Risikostrategie für die PVS ra GmbH steht das ertragsorientierte Eingehen von Risiken unter Berücksichtigung der Risikodeckungsmasse. Das Risikomanagement bildet somit einen wesentlichen Bestandteil der Unternehmenssteuerung. Alle geschäftspolitischen Entscheidungen sind unter Beachtung der satzungsmäßigen Aufgaben grundsätzlich an der Erzielung einer entsprechenden Rentabilität zu messen. Risiken werden eingegangen, wenn sie zur Erzielung von Erfolgen notwendig und im Verhältnis zu den Chancen vertretbar sind. Damit verbunden ist die geschäftspolitische Zielsetzung, bei günstigem Chance-/Risikoprofil Risiken einzugehen und bei ungünstigerem Chance-/Risikoprofil für eine Kompensation oder Verminderung von Risiken zu sorgen. b) Wesentliche Risiken Definition wesentliches Risiko Grundsätzlich handelt es sich bei wesentlichen Risiken um Risiken, die die Vermögenslage (inkl. Kapitalausstattung), die Ertragslage oder die Liquiditätslage erheblich beeinträchtigen können. Als wesentlich werden durch die Finanzaufsicht zudem einige typische bankgeschäftliche Risiken genannt, die auf jeden Fall als wesentlich einzustufen sind. Dazu gehören: > Adressenausfallrisiken (einschließlich Länderrisiken) > Liquiditätsrisiken > operationelle Risiken Unter dem Adressenausfallrisiko verstehen wir die Gefahr, dass eine Gegenpartei (Adresse) nicht oder nur zum Teil in der Lage ist, den vertraglichen vereinbarten Verpflichtungen nachzukommen. Der Begriff bezieht sich auch auf Verlustgefahren, die durch Bonitätsänderungen der Gegenpartei zu Stande kommen können. Das Adressenausfallrisiko ist im Geschäftsfeld der Abrechnung und Vorfinanzierung anwaltlicher Vergütungsansprüche höher als im Markt der privatärztlichen Abrechnung. Die Mandanten als Forderungsschuldner bilden eine andere Sozialstruktur ab als die Privatpatienten. Zudem ist in diesem Markt die Rückvergütung der Anwaltshonorare durch Rechtsschutzversicherungen deutlich seltener verbreitet als die entsprechende Rückvergütung von Arzthonoraren. Die Anwälte als primäre Schuldneradresse bezüglich des Delkredererisikos weisen vielfach auch niedrigere Bonitätswerte aus als die Ärzteschaft. Das Liquiditätsrisiko beschreibt die Gefahr, dass ein Institut nicht mehr uneingeschränkt seinen Zahlungsverpflichtungen nachkommen kann. Es umfasst die Risiken, die aus einem zeitlich nicht synchron verlaufenden Zu- und Abfluss von Finanzmitteln entstehen. Für den PVS holding-Konzern im Allgemeinen und die PVS ra GmbH im Speziellen bestanden im Geschäftsjahr 2023 keine Liquiditätsrisiken. Im Geschäftsjahr 2023 konnte die PVS ra GmbH zu jedem Zeitpunkt ihre finanziellen Verpflichtungen erfüllen. Als operationelles Risiko wird die Gefahr von Verlusten infolge der Unangemessenheit oder des Versagens von internen Verfahren und Systemen, von Menschen oder infolge externer Ereignisse bezeichnet. Operationelle Risiken werden im Gegensatz zu Adressenausfallrisiken oder Marktpreisrisiken zwar grundsätzlich nicht bewusst eingegangen, um daraus zusätzliche Erträge zu generieren, jedoch sind sie regelmäßig eine Begleiterscheinung der normalen Geschäftstätigkeit eines Institutes. Zu den operationellen Risiken gehören z.B. Umweltkatastrophen, Terroranschläge und Verluste durch mangelnde Funktionstrennung (Barings) oder Versagen von Prozessen, z.B. mangels prozessintegrierter Kontrollen. Operationelle Risiken als Folge des Versagens von internen Verfahren, Menschen oder Systemen können Schadensersatzforderungen von Kunden nach sich ziehen. Zu den operationellen Risiken zählen auch Risiken, die sich aus möglichen kriminellen Maßnahmen mit dem Ziel der Unterschlagung oder Bereicherung durch Mitarbeiter des Unternehmens ergeben. c) Management der wesentlichen Risiken Adressenausfallrisiko Im Segment der Abrechnung und Vorfinanzierung anwaltlicher Vergütungsansprüche begrenzt die PVS ra GmbH das Adressenausfallrisiko durch den Ausschluss des Delkredererisikos, eine zwingende erstrangige und insolvenzfeste Forderungsabtretung durch den Kunden und einen zusätzlichen Auswahlprozess vor Vertragsabschluss mit einem Neukunden. Die Regelungen des IKS zielen auf eine permanente Beobachtung der Geschäftsbeziehung und der risikorelevanten Kennzahlen und Verhaltensweisen ab. Klumpenrisiken werden durch breite Streuung des Factoringangebotes auf eine Vielzahl von Kunden sowie Rechnungsschuldner einhergehend mit niedrigeren Rechnungsbeträgen vermieden. Risikokonzentrationen werden vermieden durch kundenindividuelle Limitierung des Factoringvolumens. Operationelle Risiken Operationelle Risiken werden durch die verfassten Prozessbeschreibungen, Arbeitsanweisungen und Verfahrensanweisungen begrenzt. Im Rahmen der Richtlinien/Arbeitsanweisungen kommt der Funktionstrennung sowie dem Vier-Augen-Prinzip bei der Bearbeitung risikorelevanter Prozesse besondere Bedeutung zu. Für Fälle menschlichen Fehlverhaltens, der Unangemessenheit oder des Versagens von internen Verfahren, die zum Beispiel zu fehlerhaften Abrechnungen zu Lasten des Kunden führen, existiert eine Vermögensschadenhaftpflichtversicherung mit Selbstbehalt. Ungeachtet dessen können bei fehlerhaften Abrechnungen, die in der Regel noch nicht verjährten Leistungen grundsätzlich auch nachgefordert werden. Zudem werden Schulungen mit dem Thema Risikomanagement zur Sensibilisierung der Mitarbeiter angeboten. Neue Mitarbeiter erhalten bei Einstellung ebenfalls Schulungen zu den Themen Risikomanagement, Geldwäscheprävention und Compliance. Dadurch sollen Fehler/Risiken, die unbewusst durch Unwissenheit der Mitarbeiter entstehen, reduziert werden. Langfristig soll so eine proaktive Risikokultur geschaffen werden. Zu dem Bereich der operationellen Risiken zählen auch Risiken, die sich aus möglichen kriminellen Maßnahmen mit dem Ziel der Unterschlagung oder Bereicherung durch Mitarbeiter oder Externe ergeben. Zur Verhinderung von sonstigen strafbaren Handlungen, Terrorismusfinanzierung und Geldwäsche wurden ein Geldwäschebeauftragter bestellt sowie eine "Zentrale Stelle" im Sinne des KWG eingerichtet. Operationelle Risiken, die sich aus dem Einsatz von EDV-Systemen ergeben, begrenzt die Gesellschaft durch die Nutzung eines von der PVS holding GmbH vorgehaltenen IT-Sicherheitskonzeptes, das einschließlich der Bereiche Datensicherheit, Datensicherung und Datenschutz webbasiert im wiki IT dokumentiert ist. Es existieren interne und externe Firewallsysteme, um Kundendaten vor Angriffen aus dem Internet zu schützen. Das Sicherheitskonzept sieht ferner ein Backup-System sowie eine tägliche Datensicherung aller Bewegungsdaten vor. In Form von Notfallplänen ist zudem vorgegeben, wie die Betriebsbereitschaft der EDV innerhalb kurzer Zeit wieder hergestellt werden kann. Zusätzlich wird jeder Mitarbeiter bei der Einstellung über eventuelle Risiken im Umgang mit den EDV-gestützten Systemen informiert und erhält Handlungsanweisungen für verschiedene Arten von Störfällen. Die Kenntnisnahme und die Verpflichtung zur Einhaltung der Richtlinien/Arbeitsanweisungen bestätigt der Mitarbeiter durch seine Unterschrift. Im Bereich der operationellen Risiken sind im Geschäftsjahr keine nennenswerten Schäden eingetreten. Um den Betrieb in der PVS ra GmbH in unwägbaren Zeiten, wie z.B. seinerzeit der Corona-Epidemie, aufrechterhalten zu können, wurden für alle 5 Mitarbeiter Heimarbeitsplätze eingerichtet. Die Prozesse sind alle dahingehend angepasst worden, dass die Mitarbeiter selbst im worst case ihrer Tätigkeit aus dem Homeoffice nachgehen können, so dass der Geschäftsbetrieb aufrechterhalten werden kann. Nicht wesentliche Risiken werden in den Fachbereichen adäquat ihres Risikogehalts durch organisatorische Maßnahmen (Vier-Augen-Prinzip, Arbeitsanweisungen und Ablaufbeschreibungen, Kontrollhandlungen usw.) überwacht und gesteuert. d) Zusammenfassende Risikobeurteilung Die PVS ra GmbH, als Teileinheit des PVS holding-Konzerns, verfügt über ein dem Umfang und Risikogehalt der Geschäftstätigkeit angemessenes und funktionsfähiges System zur Steuerung und Überwachung der sich aus der Geschäftsstrategie ergebenden Risiken. Durch das auf Konzernebene installierte Risikomanagement und -controlling können Risiken frühzeitig identifiziert, Informationen an die zuständigen Entscheidungsträger weitergeleitet und Risiken gesteuert werden. Die Risikotragfähigkeit war in 2023 jederzeit gegeben. Bestandsgefährdende Risiken sind derzeit nicht erkennbar. Die Geschäftsführung der PVS ra GmbH sieht sich auf Grundlage des bestehenden Risikomanagements sowohl für das Bestandsgeschäft als auch für die kommenden Herausforderungen gut gerüstet. 2. Chancenbericht Die PVS ra GmbH bearbeitet überregional das Geschäftsfeld "Abrechnung und Vorfinanzierung anwaltlicher Vergütungsansprüche". Das Leistungsspektrum der PVS ra GmbH stellt eine Ergänzung des klassischen Geschäftsfelds ihrer Gesellschafterin dar. Insbesondere ist die PVS ra GmbH die einzige Konzerngesellschaft, die außerhalb des engeren Gesundheitsmarktes agiert und mit der aus Konzernsicht versucht werden kann, die hochwertige Infrastruktur der Unternehmensgruppe zur Wertschöpfung in anderen Branchen einzusetzen. Gerade dies eröffnet der PVS ra GmbH nicht zuletzt wegen der hohen Reputation der Gesellschafterin Chancen. Unter den derzeitigen Bedingungen sehen wir Chancen auf eine Ausweitung des Geschäfts im Bereich der mittelständischen Anwaltskanzleien. Das Segment "Abrechnung und Vorfinanzierung anwaltlicher Vergütungsansprüche" bietet nach unserer Einschätzung kurz- bis mittelfristig weiterhin ein bedingtes Wachstumspotenzial. Ferner beabsichtigt die Geschäftsführung der PVS ra GmbH, ihre Expertise auch auf andere Geschäftsfelder auszudehnen. V. Gesamtaussage Für die PVS ra GmbH ergibt sich aus heutiger Sicht in dem Kerngeschäft "Abrechnung für rechtsberatende Berufe" ein bedingtes Wachstumspotenzial. Vor dem Hintergrund der hohen Qualität der Leistungen der PVS ra GmbH, der finanziellen Stabilität, des eingerichteten Risikomanagements und der Flexibilität der angebotenen Dienstleistungen sehen wir uns für die Bewältigung der künftigen Risiken und die Wahrnehmung zukünftiger Chancen alles in allem gut gerüstet.
Mülheim an der Ruhr, 29. Mai 2024 Gerd Oelsner Saskia Koblitz Bilanz zum 31.12.2023Aktivseite
Gewinn- und Verlustrechnung für die Zeit vom 1. Januar bis zum 31. Dezember 2023
Anhang 2023A. ALLGEMEINE ANGABEN Die Gesellschaft hat ihren Sitz in Mülheim an der Ruhr. Sie ist im Handelsregister des Amtsgerichts Duisburg unter HRB 20392 eingetragen. Die Gesellschaft ist ein Finanzdienstleistungsinstitut im Sinne des § 1 Abs. 1a Satz 2 Nr. 9 des Kreditwesengesetzes (KWG) und betreibt im Nebengeschäft Factoringleistungen im Sinne des § 1 Abs. 1a Satz 2 Nr. 9 KWG. Die Gesellschaft hat gemäß § 64j Abs. 2 KWG mit Schreiben vom 15. September 2009 die Ausübung der Tätigkeit als Finanzdienstleister im Sinne von § 1 Abs. 1a Nr. 9 KWG bei der Bundesanstalt für Finanzdienstleistungsaufsicht (BaFin) angezeigt. Gemäß § 64j KWG gilt die Erlaubnis für Factoringleistungen mit der Anzeige als erteilt. Das Bestätigungsschreiben der BaFin datiert vom 31. Mai 2010. Der Jahresabschluss für das Geschäftsjahr 2023 wurde gemäß der §§ 340 ff. des Handelsgesetzbuches (HGB), der Vorschriften des Gesetzes betreffend die Gesellschaften mit beschränkter Haftung (GmbHG) und der Verordnung über die Rechnungslegung der Kreditinstitute und Finanzdienstleistungsinstitute (RechKredV) nach den für große Kapitalgesellschaften geltenden Vorschriften aufgestellt. Das Institut hat gemäß § 2 Abs. 1 RechKredV bei der Aufstellung des Jahresabschlusses das Formblatt 1 (Gliederung der Bilanz) und das Formblatt 3 (Gliederung der Gewinn- und Verlustrechnung) Rech-KredV verwendet. Die Bilanzierungs- und Bewertungsmethoden sind gegenüber dem Vorjahr unverändert beibehalten worden. B. ANGABEN ZU DEN POSTEN IN DER BILANZ UND GEWINN- UND VERLUSTRECHNUNG UND DEN ANGEWANDTEN BILANZIERUNGS- UND BEWERTUNGSMETHODEN I. Angaben zur Bilanz Die täglich fälligen Forderungen an Kreditinstitute sind zum Nennwert bilanziert. Die Forderungen an Kunden werden zu Anschaffungskosten bilanziert. Dem allgemeinen Kreditrisiko wird durch eine Pauschalwertberichtigung von 0,5 % Rechnung getragen. Es bestehen Einzelwertberichtigungen auf Forderungen in Höhe von T€ 14 (Vorjahr: T€ 11). Die Restlaufzeiten sämtlicher Forderungen sind aus der Anlage 1 zum Anhang ersichtlich. Die Sonstigen Vermögensgegenstände werden zum Nennwert bzw. zu Anschaffungskosten bilanziert. Von den sonstigen Vermögensgegenständen haben T€ 2 (Vorjahr: T€ 2) eine Restlaufzeit von mehr als einem Jahr. In den sonstigen Vermögensgegenständen sind Forderungen an verbundene Unternehmen in Höhe von T€ 0 (Vorjahr: T€ 7) enthalten. Die Verbindlichkeiten gegenüber Kunden sind mit dem Erfüllungsbetrag angesetzt. Die Sonstigen Verbindlichkeiten sind mit dem Erfüllungsbetrag ausgewiesen und beinhalten Verbindlichkeiten gegenüber verbundenen Unternehmen von T€ 1.834 (Vorjahr: T€ 1.627), übrige Verbindlichkeiten von T€ 8 (Vorjahr: T€ 9) und Verbindlichkeiten aus Lieferungen und Leistungen von T€ 6 (Vorjahr: T€ 1). In den Verbindlichkeiten gegenüber verbundenen Unternehmen sind Verbindlichkeiten gegenüber der Gesellschafterin von T€ 1.834 (Vorjahr: T€ 1.625) enthalten. Die sonstigen Verbindlichkeiten enthalten Verbindlichkeiten aus Steuern in Höhe von T€ 6 (Vorjahr: T€ 4). Die Restlaufzeiten und die Besicherung sämtlicher Verbindlichkeiten sind aus der Anlage 2 zum Anhang ersichtlich. Die Rückstellungen erfassen alle am Abschlussstichtag erfassten Risiken und ungewissen Verbindlichkeiten und sind mit dem Erfüllungsbetrag bewertet, der nach vernünftiger kaufmännischer Beurteilung notwendig ist. Zukünftige Preis- und Kostensteigerungen werden berücksichtigt, sofern ausreichende objektive Hinweise über deren Eintritt vorliegen. Rückstellungen mit einer Restlaufzeit von mehr als einem Jahr werden mit dem ihrer Restlaufzeit entsprechenden durchschnittlichen Marktzinssatz bzw. mit dem Abzinsungszinssatz gemäß § 253 Abs. 2 HGB bei einer Restlaufzeit von fünfzehn Jahren abgezinst. Die Posten des Eigenkapitals sind zu Nennwerten angesetzt. Die Berechnung der latenten Steuern beruht auf temporären Differenzen zwischen Bilanzposten aus handelsrechtlicher und steuerrechtlicher Betrachtungsweise gemäß § 274 HGB.
Der zur Berechnung der latenten Steuern verwendete Ertragsteuersatz liegt bei 32,975 %. In Anwendung des Wahlrechts gemäß § 274 Abs. 1 Satz 2 HGB wurde auf den Ansatz aktiver latenter Steuern verzichtet. II. Angaben zur Gewinn- und Verlustrechnung Die Zinserträge in Höhe von T€ 226 (Vorjahr: T€ 171), die Provisionserträge in Höhe von T€ 339 (Vorjahr: T€ 236) und die sonstigen betrieblichen Erträge in Höhe von T€ 104 (Vorjahr: T€ 119) sind ausschließlich im Inland erzielt worden. Im Posten Zinsaufwendungen sind Zinsen an verbundene Unternehmen von T€ 105 (Vorjahr: T€ 41) enthalten. Die sonstigen betrieblichen Erträge beinhalten im Wesentlichen Erträge aus Beratungs- und Managementleistungen von T€ 82 (Vorjahr: T€ 80), Sachbezüge in Höhe von T€ 6 (Vorjahr: T€ 6) und Erstattungen von Mahn- und Überwachungskosten in Höhe von T€ 13 (Vorjahr: T€ 15). Die anderen Verwaltungsaufwendungen betreffen als wesentliche Einzelposten Umlagen von der Gesellschafterin und sonstigen verbundenen Unternehmen in Höhe von insgesamt T€ 105 (Vorjahr: T€ 77), Prüfungs-, Anwalts- und Beratungskosten von T€ 44 (Vorjahr: T€ 41), Kraftfahrzeugkosten von T€ 15 (Vorjahr: T€ 11) sowie Beiträge von T€ 13 (Vorjahr: T€ 13). C. ZUSÄTZLICHE ANGABEN Konzernverhältnisse Die PVS ra GmbH wird in den Konzernabschluss der PVS holding GmbH, Mülheim an der Ruhr, im Wege der Vollkonsolidierung einbezogen; dieser ist im elektronischen Bundesanzeiger veröffentlicht und bei der Konzernobergesellschaft in Mülheim an der Ruhr erhältlich. Angaben zur Geschäftsleitung Geschäftsführer im Geschäftsjahr 2023: Herr Gerd Oelsner, Kaufmann, Mülheim an der Ruhr Frau Saskia Koblitz, Master of Arts, Betriebswirtschaftslehre, Mülheim an der Ruhr (seit dem 1. September 2023 / Handelsregistereintragung 9. Oktober 2023) Unter Inanspruchnahme der Schutzvorschrift des § 286 Abs. 4 HGB erfolgen keine weiteren Angaben zu den Mitgliedern der Geschäftsleitung. Arbeitnehmer Die Gesellschaft beschäftigte im Geschäftsjahr durchschnittlich 5 (Vorjahr: 5) Arbeitnehmer. Dabei handelt es sich ausschließlich um Angestellte. Sonstige finanzielle Verpflichtungen Es bestehen sonstige finanzielle Verpflichtungen aus bestehenden Mietverhältnissen in Höhe von T€ 6.
Mülheim an der Ruhr, 29. Mai 2024 Gerd Oelsner, Geschäftsführer Saskia Koblitz, Geschäftsführerin Angaben zu den Forderungen zum 31. Dezember 2023
Angaben zu den Verbindlichkeiten zum 31. Dezember 2023
Bestätigungsvermerk des unabhängigen AbschlussprüfersAn die PVS ra GmbH, Mülheim an der Ruhr: Vermerk über die Prüfung des Jahresabschlusses und des Lageberichts Prüfungsurteile Wir haben den Jahresabschluss der PVS ra GmbH, Mülheim an der Ruhr, - bestehend aus der Bilanz zum 31. Dezember 2023 und der Gewinn- und Verlustrechnung für das Geschäftsjahr vom 1. Januar bis zum 31. Dezember 2023 sowie dem Anhang, einschließlich der Darstellung der Bilanzierungs- und Bewertungsmethoden - geprüft. Darüber hinaus haben wir den Lagebericht der PVS ra GmbH, Mülheim an der Ruhr, für das Geschäftsjahr vom 1. Januar bis zum 31. Dezember 2023 geprüft. Nach unserer Beurteilung aufgrund der bei der Prüfung gewonnenen Erkenntnisse • entspricht der beigefügte Jahresabschluss in allen wesentlichen Belangen den deutschen, für Kapitalgesellschaften geltenden handelsrechtlichen Vorschriften und vermittelt unter Beachtung der deutschen Grundsätze ordnungsmäßiger Buchführung ein den tatsächlichen Verhältnissen entsprechendes Bild der Vermögens- und Finanzlage der Gesellschaft zum 31. Dezember 2023 sowie ihrer Ertragslage für das Geschäftsjahr vom 1. Januar bis zum 31. Dezember 2023 und • vermittelt der beigefügte Lagebericht insgesamt ein zutreffendes Bild von der Lage der Gesellschaft. In allen wesentlichen Belangen steht dieser Lagebericht in Einklang mit dem Jahresabschluss, entspricht den deutschen gesetzlichen Vorschriften und stellt die Chancen und Risiken der zukünftigen Entwicklung zutreffend dar. Gemäß § 322 Abs. 3 Satz 1 HGB erklären wir, dass unsere Prüfung zu keinen Einwendungen gegen die Ordnungsmäßigkeit des Jahresabschlusses und des Lageberichts geführt hat. Grundlage für die Prüfungsurteile Wir haben unsere Prüfung des Jahresabschlusses und des Lageberichts in Übereinstimmung mit § 317 HGB unter Beachtung der vom Institut der Wirtschaftsprüfer (IDW) festgestellten deutschen Grundsätze ordnungsmäßiger Abschlussprüfung durchgeführt. Unsere Verantwortung nach diesen Vorschriften und Grundsätzen ist im Abschnitt "Verantwortung des Abschlussprüfers für die Prüfung des Jahresabschlusses und des Lageberichts" unseres Bestätigungsvermerks weitergehend beschrieben. Wir sind von dem Unternehmen unabhängig in Übereinstimmung mit den deutschen handelsrechtlichen und berufsrechtlichen Vorschriften und haben unsere sonstigen deutschen Berufspflichten in Übereinstimmung mit diesen Anforderungen erfüllt. Wir sind der Auffassung, dass die von uns erlangten Prüfungsnachweise ausreichend und geeignet sind, um als Grundlage für unsere Prüfungsurteile zum Jahresabschluss und zum Lagebericht zu dienen. Verantwortung der gesetzlichen Vertreter für den Jahresabschluss und den Lagebericht Die gesetzlichen Vertreter sind verantwortlich für die Aufstellung des Jahresabschlusses, der den deutschen, für Kapitalgesellschaften geltenden handelsrechtlichen Vorschriften in allen wesentlichen Belangen entspricht, und dafür, dass der Jahresabschluss unter Beachtung der deutschen Grundsätze ordnungsmäßiger Buchführung ein den tatsächlichen Verhältnissen entsprechendes Bild der Vermögens-, Finanz- und Ertragslage der Gesellschaft vermittelt. Ferner sind die gesetzlichen Vertreter verantwortlich für die internen Kontrollen, die sie in Übereinstimmung mit den deutschen Grundsätzen ordnungsmäßiger Buchführung als notwendig bestimmt haben, um die Aufstellung eines Jahresabschlusses zu ermöglichen, der frei von wesentlichen falschen Darstellungen aufgrund von dolosen Handlungen (d.h. Manipulationen der Rechnungslegung und Vermögensschädigungen) oder Irrtümern ist. Bei der Aufstellung des Jahresabschlusses sind die gesetzlichen Vertreter dafür verantwortlich, die Fähigkeit der Gesellschaft zur Fortführung der Unternehmenstätigkeit zu beurteilen. Des Weiteren haben sie die Verantwortung, Sachverhalte in Zusammenhang mit der Fortführung der Unternehmenstätigkeit, sofern einschlägig, anzugeben. Darüber hinaus sind sie dafür verantwortlich, auf der Grundlage des Rechnungslegungsgrundsatzes der Fortführung der Unternehmenstätigkeit zu bilanzieren, sofern dem nicht tatsächliche oder rechtliche Gegebenheiten entgegenstehen. Außerdem sind die gesetzlichen Vertreter verantwortlich für die Aufstellung des Lageberichts, der insgesamt ein zutreffendes Bild von der Lage der Gesellschaft vermittelt sowie in allen wesentlichen Belangen mit dem Jahresabschluss in Einklang steht, den deutschen gesetzlichen Vorschriften entspricht und die Chancen und Risiken der zukünftigen Entwicklung zutreffend darstellt. Ferner sind die gesetzlichen Vertreter verantwortlich für die Vorkehrungen und Maßnahmen (Systeme), die sie als notwendig erachtet haben, um die Aufstellung eines Lageberichts in Übereinstimmung mit den anzuwendenden deutschen gesetzlichen Vorschriften zu ermöglichen, und um ausreichende geeignete Nachweise für die Aussagen im Lagebericht erbringen zu können. Verantwortung des Abschlussprüfers für die Prüfung des Jahresabschlusses und des Lageberichts Unsere Zielsetzung ist, hinreichende Sicherheit darüber zu erlangen, ob der Jahresabschluss als Ganzes frei von wesentlichen falschen Darstellungen aufgrund von dolosen Handlungen oder Irrtümern ist, und ob der Lagebericht insgesamt ein zutreffendes Bild von der Lage der Gesellschaft vermittelt sowie in allen wesentlichen Belangen mit dem Jahresabschluss sowie mit den bei der Prüfung gewonnenen Erkenntnissen in Einklang steht, den deutschen gesetzlichen Vorschriften entspricht und die Chancen und Risiken der zukünftigen Entwicklung zutreffend darstellt, sowie einen Bestätigungsvermerk zu erteilen, der unsere Prüfungsurteile zum Jahresabschluss und zum Lagebericht beinhaltet. Hinreichende Sicherheit ist ein hohes Maß an Sicherheit, aber keine Garantie dafür, dass eine in Übereinstimmung mit § 317 HGB unter Beachtung der vom Institut der Wirtschaftsprüfer (IDW) festgestellten deutschen Grundsätze ordnungsmäßiger Abschlussprüfung durchgeführte Prüfung eine wesentliche falsche Darstellung stets aufdeckt. Falsche Darstellungen können aus dolosen Handlungen oder Irrtümern resultieren und werden als wesentlich angesehen, wenn vernünftigerweise erwartet werden könnte, dass sie einzeln oder insgesamt die auf der Grundlage dieses Jahresabschlusses und Lageberichts getroffenen wirtschaftlichen Entscheidungen von Adressaten beeinflussen. Während der Prüfung üben wir pflichtgemäßes Ermessen aus und bewahren eine kritische Grundhaltung. Darüber hinaus • identifizieren und beurteilen wir die Risiken wesentlicher falscher Darstellungen im Jahresabschluss und im Lagebericht aufgrund von dolosen Handlungen oder Irrtümern, planen und führen Prüfungshandlungen als Reaktion auf diese Risiken durch sowie erlangen Prüfungsnachweise, die ausreichend und geeignet sind, um als Grundlage für unsere Prüfungsurteile zu dienen. Das Risiko, dass aus dolosen Handlungen resultierende wesentliche falsche Darstellungen nicht aufgedeckt werden, ist höher als das Risiko, dass aus Irrtümern resultierende wesentliche falsche Darstellungen nicht aufgedeckt werden, da dolose Handlungen kollusives Zusammenwirken, Fälschungen, beabsichtigte Unvollständigkeiten, irreführende Darstellungen bzw. das Außerkraftsetzen interner Kontrollen beinhalten können. • gewinnen wir ein Verständnis von dem für die Prüfung des Jahresabschlusses relevanten internen Kontrollsystem und den für die Prüfung des Lageberichts relevanten Vorkehrungen und Maßnahmen, um Prüfungshandlungen zu planen, die unter den gegebenen Umständen angemessen sind, jedoch nicht mit dem Ziel, ein Prüfungsurteil zur Wirksamkeit dieser Systeme der Gesellschaft abzugeben. • beurteilen wir die Angemessenheit der von den gesetzlichen Vertretern angewandten Rechnungslegungsmethoden sowie die Vertretbarkeit der von den gesetzlichen Vertretern dargestellten geschätzten Werte und damit zusammenhängenden Angaben. • ziehen wir Schlussfolgerungen über die Angemessenheit des von den gesetzlichen Vertretern angewandten Rechnungslegungsgrundsatzes der Fortführung der Unternehmenstätigkeit sowie, auf der Grundlage der erlangten Prüfungsnachweise, ob eine wesentliche Unsicherheit im Zusammenhang mit Ereignissen oder Gegebenheiten besteht, die bedeutsame Zweifel an der Fähigkeit der Gesellschaft zur Fortführung der Unternehmenstätigkeit aufwerfen können. Falls wir zu dem Schluss kommen, dass eine wesentliche Unsicherheit besteht, sind wir verpflichtet, im Bestätigungsvermerk auf die dazugehörigen Angaben im Jahresabschluss und im Lagebericht aufmerksam zu machen oder, falls diese Angaben unangemessen sind, unser jeweiliges Prüfungsurteil zu modifizieren. Wir ziehen unsere Schlussfolgerungen auf der Grundlage der bis zum Datum unseres Bestätigungsvermerks erlangten Prüfungsnachweise. Zukünftige Ereignisse oder Gegebenheiten können jedoch dazu führen, dass die Gesellschaft ihre Unternehmenstätigkeit nicht mehr fortführen kann. • beurteilen wir Darstellung, Aufbau und Inhalt des Jahresabschlusses insgesamt einschließlich der Angaben sowie ob der Jahresabschluss die zugrunde liegenden Geschäftsvorfälle und Ereignisse so darstellt, dass der Jahresabschluss unter Beachtung der deutschen Grundsätze ordnungsmäßiger Buchführung ein den tatsächlichen Verhältnissen entsprechendes Bild der Vermögens-, Finanz- und Ertragslage der Gesellschaft vermittelt. • beurteilen wir den Einklang des Lageberichts mit dem Jahresabschluss, seine Gesetzesentsprechung und das von ihm vermittelte Bild von der Lage der Gesellschaft. • führen wir Prüfungshandlungen zu den von den gesetzlichen Vertretern dargestellten zukunftsorientierten Angaben im Lagebericht durch. Auf Basis ausreichender geeigneter Prüfungsnachweise vollziehen wir dabei insbesondere die den zukunftsorientierten Angaben von den gesetzlichen Vertretern zugrunde gelegten bedeutsamen Annahmen nach und beurteilen die sachgerechte Ableitung der zukunftsorientierten Angaben aus diesen Annahmen. Ein eigenständiges Prüfungsurteil zu den zukunftsorientierten Angaben sowie zu den zugrunde liegenden Annahmen geben wir nicht ab. Es besteht ein erhebliches unvermeidbares Risiko, dass künftige Ereignisse wesentlich von den zukunftsorientierten Angaben abweichen. Wir erörtern mit den für die Überwachung Verantwortlichen unter anderem den geplanten Umfang und die Zeitplanung der Prüfung sowie bedeutsame Prüfungsfeststellungen, einschließlich etwaiger Mängel im internen Kontrollsystem, die wir während unserer Prüfung feststellen.
Essen, den 29. Mai 2024 gkw:treuadvisa
GmbH
gez. Alfred Gaeb, Wirtschaftsprüfer gez. Christian Evers, Wirtschaftsprüfer Feststellung des JahresabschlussesIn der Gesellschafterversammlung am 12. Juni 2024 ist der Jahresabschluss der PVS ra GmbH zum 31. Dezember 2023 festgestellt worden. |
||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||
Neueste Nachrichtenartikel und Medienerwähnungen
Echtzeit-Prüfung auf Insolvenzbekanntmachungen der Registergerichte
Prüfen, ob Insolvenzverfahren für dieses Unternehmen vorliegen
Echtzeit-Dokumentenabruf aus dem Handelsregister
Weitere Unternehmen an oder nahe dieser Geschäftsadresse
17 nahegelegene Organisationen
Erbringung von ergotherapeutischen Dienstleistungen
Erbringung von ergotherapeutischen Dienstleistungen
Erbringung von physiotherapeutischen Dienstleistungen (ohne Ergotherapie)
Managementtätigkeiten von sonstigen Holdinggesellschaften
Praxen von Steuerberaterinnen und -beratern, Steuerbevollmächtigten sowie steuerberatende Berufsausübungsgesellschaften
Bauträger für Wohngebäude
Zimmerei und Ingenieurholzbau
Unternehmensberatung
Erbringung von Beratungsleistungen auf dem Gebiet der Informationstechnologie
Erbringung von Dienstleistungen der diagnostischen Bildgebung
Kauf und Verkauf von eigenen Gewerbegrundstücken und Nichtwohngebäuden
Erbringung von Beratungsleistungen auf dem Gebiet der Informationstechnologie
Verwaltung von Gewerbegrundstücken und Nichtwohngebäuden für Dritte
Herstellung von Mineralölerzeugnissen und von fossilen Brennstoffen
Kauf und Verkauf von eigenen Gewerbegrundstücken und Nichtwohngebäuden
Erbringung von Beratungsleistungen auf dem Gebiet der Informationstechnologie
Inkassobüros
Kennzahlen extrahiert aus veröffentlichten Jahresabschlüssen
Echtzeit-Dokumentenabruf aus dem Handelsregister
Echtzeit-Prüfung auf Insolvenzbekanntmachungen der Registergerichte
Prüfen, ob Insolvenzverfahren für dieses Unternehmen vorliegen