Stammdaten

Register
Amtsgericht Arnsberg HRB 5458
Vorher
S E R-elektronik GmbH
Eingetragen
12.12.1979
Branche
Herstellung von Geräten der UnterhaltungselektronikHerstellung von elektrischen HaushaltsgerätenHerstellung von Bestrahlungs- und Elektrotherapiegeräten und elektromedizinischen Geräten
Gegenstand
Das Betreiben aller mit Elektronik zusammenhängenden Geschäfte, insbesondere die Herstellung und Einrichtung von elektronischen Geräten und Anlagen und deren Vermarktung

Finanzübersicht

Historie

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Management

NameRolle
Kathrin Bimpage
seit 9.7.2024
Prokura

Wirtschaftlich Berechtigte

100.00% identifiziert0.00% ungelöst

Identifizierte Personen (1)

NameAnteil
100.00%

Gesellschafter

2 Gesellschafter

GmbH-Struktur

SMIT Schärf AG
Germany
52.00%
Ferdinand Eichhoff
Mohnesee
49.00%

Beteiligungen

Bilanzkonten

Konzern- und Jahresabschlüsse

ser elektronik GmbH

Möhnesee

Jahresabschluss zum Geschäftsjahr vom 01.01.2023 bis zum 31.12.2023

Bilanz

Aktiva

31.12.2023
EUR
31.12.2022
EUR
A. Anlagevermögen 124.503,18 168.660,32
I. Immaterielle Vermögensgegenstände 2.318,00 3.312,00
II. Sachanlagen 115.145,21 158.308,35
III. Finanzanlagen 7.039,97 7.039,97
B. Umlaufvermögen 2.123.005,54 1.552.344,03
I. Vorräte 1.198.561,80 1.262.185,53
II. Forderungen und sonstige Vermögensgegenstände 547.792,23 226.571,85
III. Kassenbestand, Bundesbankguthaben, Guthaben bei Kreditinstituten und Schecks 376.651,51 63.586,65
C. Rechnungsabgrenzungsposten 3.055,21 2.452,00
D. Aktiver Unterschiedsbetrag aus der Vermögensverrechnung 96.811,44 52.149,53
Summe Aktiva 2.347.375,37 1.775.605,88

Passiva

31.12.2023
EUR
31.12.2022
EUR
A. Eigenkapital 1.684.680,80 1.149.918,91
I. Gezeichnetes Kapital 30.600,00 30.600,00
II. Gewinnrücklagen/Ergebnisrücklagen 140.358,00 140.358,00
III. Gewinnvortrag 978.960,91 769.591,96
IV. Jahresüberschuss 534.761,89 209.368,95
B. Rückstellungen 294.759,06 210.219,75
C. Verbindlichkeiten 367.935,51 415.467,22
Summe Passiva 2.347.375,37 1.775.605,88

Anhang für das Geschäftsjahr 2023

Allgemeine Angaben

Der vorliegende Jahresabschluss ist nach den §§ 242 ff. und den §§ 264 ff. des Handelsgesetzbuches (HGB) / des Gesetzes betreffend die Gesellschaften mit beschränkter Haftung (GmbHG) sowie den einschlägigen Bestimmungen des Gesellschaftsvertrags / der Satzung aufgestellt.

Die Gesellschaft ist eine kleine Kapitalgesellschaft im Sinne des § 267 Abs. 1 HGB.

Die Gewinn- und Verlustrechnung ist entsprechend § 275 Abs. 2 HGB nach dem Gesamtkostenverfahren aufgestellt.

Die Gesellschaft nimmt die für kleine Kapitalgesellschaften geltenden Angabenerleichterungen der §§ 274a, 276 und 288 HGB teilweise in Anspruch.

Die Gesellschaft hat von der Befreiungsvorschrift nach § 264 Abs. 1 Satz 4 HGB Gebrauch gemacht und auf die Aufstellung eines Lageberichts verzichtet.

Um die Klarheit der Darstellung zu verbessern, sind einzelne Posten der Bilanz sowie der Gewinn- und Verlustrechnung zusammengefasst und daher in diesem Anhang gesondert aufgegliedert und erläutert.

Grundsätze zur Bilanzierung und Bewertung

Sachanlagen werden zu Anschaffungs- bzw. Herstellungskosten, solche mit zeitlich begrenzter Nutzungsdauer abzüglich planmäßiger Abschreibungen, angesetzt.Die beweglichen Anlagegüter werden entsprechend der betriebsgewöhnlichen Nutzungsdauer pro rata temporis linear abgeschrieben.

Geringwertige bewegliche Anlagegüter mit einem Einzelanschaffungspreis bis zu € 410,00 werden im Zugangsjahr voll abgeschrieben. Ihr sofortiger Abgang wird unterstellt

Die Anschaffungskosten der Zugänge an beweglichen geringwertigen Anlagegegenständen mit Anschaffungskosten im Einzelnen von mehr als € 150,00 bis € 1.000,00 werden in den Sammelposten nach § 6 Abs. 2a EStG einbezogen und im Jahr des Zugangs und den folgenden vier Jahren linear aufgelöst.

Die Beteiligungen zu Anschaffungskosten einschließlich aktivierungspflichtigerAnschaffungsnebenkosten bewertet.

Rückdeckungsversicherungen werden mit dem geschäftsplanmäßigen Deckungskapital bewertet sofern keine Verrechnung mit ausschließlich der Erfüllung von Schulden aus Altersversorgungsverpflichtungen oder vergleichbaren langfristig fälligen Verpflichtungen vorzunehmen ist (siehe Erläuterungen zu der Position "Pensionen und ähnliche Verpflichtungen").

Die Bewertung der Roh-, Hilfs- und Betriebsstoffe und Waren erfolgt zu Anschaffungskosten unter Berücksichtigung von Anschaffungsnebenkosten und -Preisminderungen bzw. zum niedrigeren beizulegenden Wert.

Die unfertigen und fertigen Erzeugnisse werden zu Herstellungskosten bewertet. Diese umfassen neben den Material- und den Fertigungseinzelkosten auch angemessene Teile der Material- und Fertigungsgemeinkosten sowie den anteiligen Werteverzehr des Anlagevermögens.

Allen erkennbaren Risiken im Vorratsvermögen, die sich aus überdurchschnittlich langer Lagerdauer, geminderter Verwertbarkeit und niedrigeren Wiederbeschaffungskosten ergeben, wird bei der Bewertung Rechnung getragen. Wegen mangelnder Gängigkeit und minderer Beschaffenheit werden Bewertungsabschläge vorgenommen.

Von dem Wahlrecht zur Aktivierung von Fremdkapitalzinsen nach § 255 Abs. 3 HGB als Herstellungskosten wird kein Gebrauch gemacht.

Forderungen und sonstige Vermögensgegenstände sind mit dem Nominalbetrag angesetzt. Erkennbaren Einzelrisiken ist durch Bildung angemessener Einzelwertberichtigungen, dem allgemeinen Ausfall- und Kreditrisiko durch eine Pauschalwertberichtigung ausreichend Rechnung getragen worden.

Unverzinsliche Forderungen mit einer Restlaufzeit von über einem Jahr werden abgezinst.

Wertpapiere des Umlaufvermögens sind zu Anschaffungskosten oder mit dem niedrigeren Börsenkurs am Abschlussstichtag bewertet.

Die flüssigen Mittel sind in Höhe ihres Nennwerts angesetzt.

Ausgaben vor dem Abschlussstichtag, soweit sie Aufwand für eine bestimmte Zeit nach diesem Tag darstellen, sind unter dem Rechnungsabgrenzungsposten aktiv abgegrenzt.

Bei Bildung der Rückstellungen ist den erkennbaren Risiken und ungewissen Verbindlichkeiten angemessen Rechnung getragen worden. Sie sind in Höhe des notwendigen Erfüllungsbetrages angesetzt.

Die Verbindlichkeiten werden mit dem jeweiligen Erfüllungsbetrag passiviert.

Angaben zu einzelnen Posten der Bilanz

Anlagevermögen

Die Entwicklung der einzelnen Posten des Anlagevermögens ist unter Angabe der Abschreibungen des Geschäftsjahrs im Anlagenspiegel dargestellt

Umlaufvermögen

Die Forderungen und sonstigen Vermögensgegenstände stellen sich wie folgt dar:

Geschäftsjahr davon mit Restlaufzeit mehr als
1 Jahr
Vorjahr davon mit Restlaufzeit mehr als
1 Jahr
Forderungen aus Lieferungen und Leistungen und Sonstige Vermögensgegenstände 547.792,23 0,00 226.571,85 0,00

Eigenkapital

Das Stammkapital von € 30.600,00 ist mit dem Nennbetrag angesetzt.

Aufgrund § 272 Abs. 1a S. 1 HGB i. d. F. BilMoG sind erworbene eigene Anteile als Kapitalrückzahlung vom gezeichneten Kapital abzusetzen. Der aktivische Ausweis eigener Anteile und der Rücklage für eigene Anteile entfällt korrespondierend. Der Gegenposten für die Nennbetragsbuchung findet sich bei den anderen Gewinnrücklagen.

Rückstellungen für Pensionen und ähnliche Verpflichtungen

Zur Ermittlung der Pensionsrückstellung wurde das Anwartschaftsbarwertverfahren angewendet. Für die Berechnungen lag ein Gutachten vor.

Der Rechnungszins ist dem von der Deutschen Bundesbank für den 31.12.2016 bekanntgegebenen Abzinszungssätzen entnommen.

Die Gesellschaft hat von Ihrem Wahlrecht auf Verteilung des Anpassungsbetrages durch die erstmalige Anwendung des Bilanzrechtsmodernisierungsgesetzes (BilMoG) auf 15 Jahre keinen Gebrauch gemacht.

Gem. § 246 HGB Abs. i. d. F. BilMoG ist das Deckungsvermögen (siehe unten) für die Pensionszusagen zwingend mit der Pensionsverpflichtung zu saldieren.

Deckungsvermögen:

Die bestehenden Versicherungen sind Rückdeckungsversicherungen im Zusammenhang mit der Gewährung von Pensionszusagen an die Gesellschafter-Geschäftsführer.

Ebenfalls dienen Depots-Konten zur Rückdeckung der erteilten Pensionszusagen (Planvermögen):

Die Rückdeckungsversicherungen und die Depots-Konten wurden zur Sicherheit der Pensionsansprüche verpfändet.

Aus der Saldierung des o. a. Planvermögens und der Pensionsverpflichtung ergibt sich ein aktiver Bilanzausweis i. H. v. EUR 52.149,53.

Sonstige Rückstellungen

Die sonstigen Rückstellungen enthalten im Wesentlichen Rückstellungen für Gewährleistungsverpflichtungen, Urlaubsverpflichtungen und Jahresabschlusskosten.

Verbindlichkeiten

Die Restlaufzeiten der Verbindlichkeiten gliedern sich wie folgt:

Geschäftsjahr davon mit Restlaufzeit bis
1 Jahr
Vorjahr davon mit Restlaufzeit bis
1 Jahr
Verbindlichkeiten 367.935,51 140.603,08 415.467,22 137.705,40

Haftungsverhältnisse

Zum Bilanzstichtag bestehen keine Haftungsverhältnisse i. S. d. § 251 HGB

Sonstige Angaben

Geschäftsführung

Während des abgelaufenen Geschäftsjahres lag die Führung der Geschäfte unverändert bei Herrn Ferdinand Eickhoff.

Die Voraussetzungen des § 264 Abs. 2 Satz 2 HGB liegen hinsichtlich dieses Jahresabschlusses nicht vor.

Soweit dieser Anhang keine Angaben über sonstige, nach den §§ 264 ff, 284 ff HGB angabepflichtige Sachverhalte enthält, haben diese im Geschäftsjahr nicht vorgelegen.

 

59519 Möhnesee, den 09.04.2024

Geschäftsführer

Die Feststellung bzw. Billigung des Jahresabschlusses erfolgte am 9.4.2024.

Nachrichten & Medien

Insolvenzbekanntmachungen

Aktuelle Insolvenzverfahren

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