Algopool InvAGLiquidiert

50678 Köln, DEU

Stammdaten

Register
Amtsgericht Köln HRB 63406
Eingetragen
25.6.2008
Branche
Managementtätigkeiten von Holdinggesellschaften mit überwiegend finanziellem AnteilsbesitzBeteiligungsgesellschaftenManagementtätigkeiten von sonstigen Holdinggesellschaften
Gegenstand
ausschließlich die Anlage und Verwaltung der Mittel der Teilgesellschaftsvermögen durch die Gesellschaft nach festen Anlagestrategien und dem Grundsatz der Risikomischung zur gemeinschaftlichen Kapitalanlage nach Kapitel 3 Abschnitt 1 und 2 KAGB (offene inländische Spezial-Teilgesellschaftsvermögen) zum Nutzen ihrer Aktionäre. Die Gesellschaft kann folgende Teilgesellschaftsvermögen auflegen: - allgemeine offene Spezial-Teilgesellschaftsvermögen nach § 282 KAGB, die in die in § 284 Absatz 2 Nummer 2 Buchstaben a) bis d), g) und i) KAGB genannten Vermögensgegenstände investieren, - Hedgefonds nach § 283 KAGB, die in die in § 284 Absatz 2 Nummer 2 Buchstaben a) bis d), g) und i) KAGB genannten Vermögensgegenstände investieren, sowie - offene Spezial-Teilgesellschaftsvermögen mit festen Anlagebedingungen nach § 284 KAGB, die in die in § 284 Absatz 2 Nummer 2 Buchstaben a) bis d), g) und i) KAGB genannten Vermögensgegenstände investieren. Immobilien nach § 1 Absatz 19 Nummer 21 KAGB dürfen für ein Teilgesellschaftsvermögen nicht erworben werden. Für das Investmentbetriebsvermögen darf die Gesellschaft jedwedes bewegliche und unbewegliche Vermögen erwerben, das für den Betrieb der Gesellschaft notwendig ist. Die Gesellschaft darf keine anderen als die vorstehend genannten Geschäfte betreiben.

Historie

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Management

NameRolle
Andreas Dr. Laser
seit 3.7.2008
Vorstandsmitglied
Thomas Kresing
seit 25.6.2008
Vorstandsmitglied
Andreas Dr. Laser
seit 25.6.2008
Vorstandsmitglied

Konzern- und Jahresabschlüsse

Algopool GmbH (vormals: Algopool InvAG TGV)

Köln

Jahresabschluss zum Geschäftsjahr vom 01.01.2019 bis zum 31.12.2019

Bilanz zum 31. Dezember 2019

31.12.2019 31.12.2018
EUR EUR EUR
I. Investmentbetriebsvermögen
A. Aktiva
Vermögenswerte 659.938,47 685.801,99
B. Passiva
1. Rückstellungen 53.742,25 64.300,00
2. Verbindlichkeiten 8.425,20 17.421,60
davon mit einer Restlaufzeit bis zu 1 Jahr: € 8.425,20 (Vj : € 17.421,60)
3. Eigenkapital 597.771,02 604.080,39
davon Bilanzgewinn € 94.677,02 (Vj.: € 100.986,39)
659.938,47 685.801,99
II. Investmentanlagevermögen
Teilgesellschaftsvermögen Algopool 1
A. Aktiva
1. Wertpapiere 19.517.594,07 19.098.961,96
2. Barmittel und Barmitteläquivalente
a. Täglich verfügbare Bankguthaben 265.939,32 435.617,33
3. Sonstige Vermögensgegenstände 181.404,74 157.491,34
19.964.938,13 19.692.070,63

B. Passiva

1. Rückstellungen 1.300,00 1.200,00
2. Verbindlichkeiten aus Lieferungen und Leistungen
a. aus anderen Lieferungen und Leistungen 66.414,17 42.646,49
davon mit einer Restlaufzeit bis zu 1 Jahr: € 66.414,17 (Vj : € 42.646,49)
3. Eigenkapital
a. Kapitalanteile bzw. gezeichnetes Kapital 382.854,15 391.409,55
b. Nicht realisierte Gewinne/ Verluste aus der Neubewertung 902.766,07 265.105,96
c. Gewinnvortrag 18.570.804,03 18.873.704,25
d. Realisiertes Ergebnis des Geschäftsjahres (nach Steuern) 40.799,71 19.897.223,96 118.004,38
19.648.224,14
19.964.938,13 19.692.070,63
31.12.2019 31.12.2018
EUR EUR EUR
Teilgesellschaftsvermögen Algopool 2
A. Aktiva
1. Wertpapiere 0,00 432.139,74
2. Barmittel und Barmitteläquivalente
a. Täglich verfügbare Bankguthaben 0,00 2.272.606,74
3. Sonstige Vermögensgegenstände 0,00 4.053,28
0,00 2.708.799,76
B. Passiva
1. Rückstellungen 0,00 10.500,00
2. Verbindlichkeiten aus Lieferungen und Leistungen
a. aus anderen Lieferungen und Leistungen 0,00 48.940,34
davon mit einer Restlaufzeit bis zu 1 Jahr: € 0,00 (Vj : € 48.940,34)
3. Eigenkapital
a. Kapitalanteile bzw. gezeichnetes Kapital 0,00 5.000.000,00
b. Nicht realisierte Gewinne/ Verluste aus der Neubewertung 0,00 - 4.917,24
c. Gewinnvortrag/Verlustvortrag 0,00 - 1.789.929,98
d. Realisiertes Ergebnis des Geschäftsjahres (nach Steuern) 0,00 0,00 - 555.793,36
2.649.359,42
0,00 2.708.799,76

Gewinn- und Verlustrechnung für den Zeitraum 1. Januar 2019 bis 31. Dezember 2019

2019 2018
EUR EUR EUR
A. Verwaltungstätigkeit
I. Erträge 55.048,54 120.055,35
II. Aufwendungen 61.953,67 65.058,24
III. Steuern vom Einkommen und vom Ertrag - 595,76 18.551,19
IV. Ergebnis des Geschäftsjahres -6.309,37 36.445,92
B. Investmenttätigkeit
Teilgesellschaftsvermögen Algopool 1
I. Erträge
1. Zinsen aus inländischen Wertpapieren 106.624,28 108.861,85
2. Zinsen aus ausländischen Wertpapieren 176.076,08 192.663,75
3. Sonstige Erträge 0,00 0,00
Summe der Erträge 282.700,36 301.525,60
II. Aufwendungen
1. Verwaltungsvergütung 160.436,52 159.308,72
2. Verwahrstellenvergütung 30.828,45 14.326,46
3. sonstige Aufwendungen 185,00 8.866,50
Summe der Aufwendungen 191.449,97 182.501,68
III. Ordentlicher Nettoertrag 91.250,39 119.023,92
IV. Veräußerungsgeschäfte
1. Realisierte Gewinne 18.656,35 33.577,12
2. Realisierte Verluste 69.107,03 34.500,44
Ergebnis aus Veräußerungsgeschäften -50.450,68 - 923,32
V. Realisiertes Ergebnis des Geschäftsjahres 40.799,71 118.100,60
VI. Nicht realisierte Gewinne und Verluste
1. Nettoveränderung der nicht realisierten Gewinne 733.129,85 66.359,48
2. Nettoveränderung der nicht realisierten Verluste 95.469,74 535.440,37
Nicht realisiertes Ergebnis des Geschäftsjahres 637.660,11 -469.080,89
VII. Ergebnis des Geschäftsjahres 678.459,82 -350.980,29
I. Realisiertes Ergebnis des Geschäftsjahres 40.799,71 118.100,60
II. Steuern vom Einkommen und vom Ertrag 0,00 - 96,22
III. Realisiertes Ergebnis des Geschäftsjahres (nach Steuern) 40.799,71 118.004,38
Teilgesellschaftsvermögen Algopool 2
I. Erträge
1. Zinsen aus ausländischen Wertpapieren 14.511,24 9.433,97
2. Zinsen auf Liquiditätsanlagen im Inland 2.452,68 943,02
3. Zinsen auf Liquiditätsanlagen im Ausland 4.640,83 9.308,16
4. Negative Zinsen aus Liquiditätsanlagen im Inland - 45,15 0,00
5. Negative Zinsen aus Liquiditätsanlagen im Ausland - 4.909,75 - 14.658,44
6. Sonstige Erträge 346,65 73,02
Summe der Erträge 16.996,50 5.099,73
II. Aufwendungen
1. Verwaltungsvergütung 48.480,33 130.403,22
2. Verwahrstellenvergütung 29.852,87 59.579,50
3. sonstige Aufwendungen 109.116,11 267.891,99
Summe der Aufwendungen 187.449,31 457.874,71
III. Ordentlicher Nettoertrag -170.452,81 -452.774,98
IV. Veräußerungsgeschäfte
1. Realisierte Gewinne 862.656,39 2.286.894,60
2. Realisierte Verluste 862.480,24 2.389.912,98
Ergebnis aus Veräußerungsgeschäften 176,15 -103.018,38
V. Realisiertes Ergebnis des Geschäftsjahres -170.276,66 -555.793,36
VI. Nicht realisierte Gewinne und Verluste
1. Nettoveränderung der nicht realisierten Gewinne 0,00 2.414,89
1. Nettoveränderung der nicht realisierten Verluste 0,00 3.038,26
Nicht realisiertes Ergebnis des Geschäftsjahres 0,00 - 623,37
VII. Ergebnis des Geschäftsjahres -170.276,66 -556.416,73
I. Realisiertes Ergebnis des Geschäftsjahres -170.276,66 -555.793,36
II. Steuern vom Einkommen und vom Ertrag 0,00 0,00
III. Realisiertes Ergebnis des Geschäftsjahres (nach Steuern) -170.276,66 -555.793,36

Anhang für das Geschäftsjahr 2019

I. Allgemeine Angaben

Der Jahresabschluss der Algopool InvAG TGV zum 31. Dezember 2019 wurde unter Beibehaltung der für den Vorjahresabschluss angewandten Bewertungsgrundsätze nach den Vorschriften der §§ 246 bis 256a sowie §§ 264 ff. des Handelsgesetzbuches (HGB) unter Beachtung des Aktiengesetzes (AktG), des Kapitalanlagegesetzbuches (KAGB) sowie der Kapitalanlage- Rechnungslegungs- und Bewertungsverordnung (KARBV) aufgestellt. Die Bilanz ist gemäß § 120 Abs. 2 i.V.m. § 101 Abs. 1 Satz 3 Nr. 1 KAGB und § 21 KARBV aufgestellt worden. Die Gewinn- und Verlustrechnung ist gemäß § 120 Abs. 3 i.V.m. § 101 Abs. 1 Satz 3 Nr. 4 KAGB und § 22 KARBV erstellt worden.

Die sonstigen Pflichtangaben nach § 285 HGB dieses Anhangs beziehen sich gemäß § 25 Abs. 2 KARBV auf das Investmentbetriebsvermögen. Die gemäß § 120 Abs. 4 KAGB ergänzend in den Anhang der Investmentaktiengesellschaft für jedes Teilgesellschaftsvermögen aufzunehmenden Angaben nach § 101 Abs. 1 KAGB werden in der Anlage zu diesem Anhang gegeben.

Die Algopool InvAG TGV hat ihren Sitz in Köln. Das Registergericht ist das Amtsgericht Köln. Die Handelsregisternummer lautet HRB 63406. Die Gesellschaft ist eine kleine Kapitalgesellschaft i.S.d. § 267 Abs. 1 HGB. Von den größenabhängigen Erleichterungen des § 288 Abs. 1 HGB wurde Gebrauch gemacht.

II. Bilanzierungs- und Bewertungsgrundsätze

Investmentbetriebsvermögen

Ansatz und Bewertung des Investmentbetriebsvermögens erfolgen nach den Vorschriften des Handelsgesetzbuches.

Das Anlagevermögen ist zu Anschaffungskosten bewertet. Abschreibungen erfolgen planmäßig.

Die Abschreibungen werden in Abhängigkeit vom Zugangszeitpunkt zeitanteilig nach der linearen Methode vorgenommen. Die Nutzungsdauern werden vom Vorstand auf Grundlage der voraussichtlich wirtschaftlichen Nutzungsdauer der Anlagegüter geschätzt. Der Schätzung liegen Erfahrungswerte der Gesellschaft zugrunde.

Bankguthaben und sonstige Vermögensgegenstände werden zu Nominalwerten bewertet.

Die Rückstellungen berücksichtigen alle erkennbaren Risiken und ungewissen Verpflichtungen und sind in Höhe des nach vernünftiger kaufmännischer Beurteilung notwendigen Erfüllungsbetrages unter Berücksichtigung erwarteter künftiger Preis- und Kostenänderungen angesetzt.

Die Verbindlichkeiten haben alle eine unterjährige Laufzeit und sind daher mit dem Erfüllungsbetrag bewertet.

Investmentanlagevermögen

Ansatz und Bewertung der Vermögens- und Schuldposten des Investmentanlagevermögens erfolgen nach den Vorschriften des Kapitalanlagegesetzbuches i.V.m. der Kapitalanlage-, Rechnungslegungs- und Bewertungsverordnung.

Die Wertpapiere sind ausschließlich zum Handel an einer Börse zugelassen und werden gemäß § 168 Abs. 2 KAGB i.V.m. 278 KAGB mit dem zuletzt verfügbaren handelbaren Kurs zum Zeitpunkt der Anteilswertermittlung bewertet. Für Wertpapiere, für die kein handelbarer Kurs verfügbar ist, werden gem. § 168 Abs. 3 i.V.m. 278 KAGB die Verkehrswerte zugrunde gelegt, die sich bei sorgfältiger Einschätzung unter Berücksichtigung der aktuellen Marktgegebenheiten ergeben.

Bankguthaben und sonstige Vermögensgegenstände werden zu Nominalwerten bewertet. Bankguthaben in Fremdwährungen werden dabei mit dem Devisenkassamittelkurs, wie von der Europäischen Zentralbank zum 31. Dezember 2019 ausgewiesen, in Euro umgerechnet.

Die Rückstellungen berücksichtigen alle erkennbaren Risiken und ungewissen Verpflichtungen und sind in Höhe des nach vernünftiger kaufmännischer Beurteilung notwendigen Erfüllungsbetrages unter Berücksichtigung erwarteter künftiger Preis- und Kostenänderungen angesetzt.

Die Verbindlichkeiten haben alle eine unterjährige Laufzeit und sind daher mit dem Erfüllungsbetrag bewertet.

Aufwendungen und Erträge in Fremdwährung wurden mit dem Devisenkassamittelkurs, wie von der Europäischen Zentralbank zum Valutatag ausgewiesen, in Euro umgerechnet.

III. Erläuterungen zur Bilanz und zur Gewinn- und Verlustrechnung

Das Anlagevermögen bestand im Geschäftsjahr 2019 aus Sachanlagen der Kategorie "andere Anlagen, Betriebs- und Geschäftsausstattung" und "gewerblichen Schutzrechten".

Die Hauptversammlung der Algopool InvAG TGV hat am 26.03.2019 beschlossen den Bilanzgewinn des Vorjahres in Höhe von € 100.986,39 auf neue Rechnung vorzutragen.

Die Verbindlichkeiten haben eine Laufzeit von unter einem Jahr.

Die Gewinn- und Verlustrechnung orientiert sich an den investmentrechtlichen Vorschriften, insbesondere an der KARBV.

Die Teilgesellschaftsvermögen wurden jeweils getrennt unter II. Investmentanlagevermögen in der Bilanz und unter B. Investmenttätigkeit in der Gewinn- und Verlustrechnung ausgewiesen.

IV. Besondere Ereignisse nach dem Bilanzstichtag

Besondere Ereignisse nach dem Bilanzstichtag, über die hier zu berichten wäre, sind nicht eingetreten.

V. Sonstige Pflichtangaben

1. Mitglieder von Organen

Als Vorstände waren im Geschäftsjahr 2019 bestellt:

Dr. Andreas Laser, Dipl.-Physiker, Köln, Kaufmännischer Vorstand,

Thomas Kresing, Dipl.-Wirtschaftsingenieur, Köln, Vorstand Kapitalanlage.

Die Mitglieder des Vorstands sind einzelvertretungsberechtigt und von den Beschränkungen des § 181 Alt. 2 BGB (Mehrfachvertretung) befreit.

Der Aufsichtsrat der Gesellschaft setzte sich aus folgenden Mitgliedern zusammen:

Alexandra Becker, Köln, - Vorsitzende -, Bankangestellte, Phynance GmbH, Köln,

Kay-Oliver Hübner, Köln, - Stellvertretender Vorsitzender -, Rechtsanwalt, Köln,

Dr. Christian Zühlsdorff, Bonn, Bankangestellter, Bonn.

2. Haftungsverhältnisse

Haftungsverhältnisse gemäß § 251 HGB bestanden nicht (Vorjahr: keine).

3. Sonstige finanzielle Verpflichtungen

Der Gesamtbetrag der sonstigen finanziellen Verpflichtungen gemäß § 285 Nr. 3a HGB beläuft sich auf T€ 7 (Vorjahr: T€ 7).

4. Gewinnverwendung

Der Vorstand schlägt vor den Bilanzgewinn des Investmentbetriebsvermögens in Höhe von € 94.677,02 auf neue Rechnung vorzutragen.

VI. Angaben zum Eigenkapital

Das gezeichnete Kapital des Investmentbetriebsvermögen beträgt € 503.094,00 und setzt sich aus 160.000 Unternehmensaktien zusammen. Die Aktien lauten auf keinen Nennbetrag. Sie sind als Stückaktien begeben und sind am Investmentbetriebsvermögen in gleichem Umfang beteiligt.

Das gezeichnete Kapital des Teilgesellschaftsvermögens Algopool 1 beträgt € 382.854,15. Der Wert des Teilgesellschaftsvermögens am 31. Dezember 2019 beträgt € 19.897.223,96. Es besteht aus 89.500 Anlageaktien. Die Aktien lauten auf keinen Nennbetrag. Sie sind als Stückaktien begeben und sind am Teilgesellschaftsvermögen Algopool 1 in gleichem Umfang beteiligt.

Das gezeichnete Kapital des Teilgesellschaftsvermögens Algopool 2 beträgt € 0,00. Der Wert des Teilgesellschaftsvermögens am 31. Dezember 2019 beträgt € 0,00. Es sind keine Aktien begeben.

 

Köln, den 10. Februar 2020

Dr. Andreas Laser

Vorstand

Thomas Kresing

Vorstand

Jahresbericht für das Teilgesellschaftsvermögen Algopool 1 zum 31. Dezember 2019

I. Vermögensaufstellung zum 31. Dezember 2019

Vermögensposition Bestand (Nominal) Käufe/ Zugänge Verkäufe/ Abgänge Währung Kurs Kurswert in EUR %-Anteil am Teilgesellschaftsvermögen
im Berichtszeitraum
Wertpapiere mit Börsenzulassung
Verzinsliche Wertpapiere
DE000A1G85B4 1.000.000 - - EUR 100,3500 1.003.500,00 5,04
DE000A1ZY989 500.000 - - EUR 105,6270 528.135,00 2,65
DE000A13R8M3 500.000 - - EUR 101,7428 508.714,00 2,56
DE000A14J421 500.000 - - EUR 103,3200 516.600,00 2,60
DE000A2NBJ54 100.000 100.000 - EUR 104,6707 104.670,65 0,53
DE000A2RYD83 500.000 500.000 - EUR 101,3289 506.644,35 2,55
DE000A2TEDB8 500.000 500.000 - EUR 103,0882 515.441,15 2,59
DE000DHY5025 400.000 400.000 - EUR 105,1683 420.673,16 2,11
DE0001102416 1.000.000 - - EUR 104,3467 1.043.466,70 5,24
IE00BV8C9418 300.000 - - EUR 107,0350 321.105,00 1,61
NL0011220108 800.000 - - EUR 103,2435 825.948,00 4,15
SE0011337054 180.000 - - EUR 109,0910 196.363,80 0,99
XS0541140793 200.000 - EUR 104,9420 209.884,00 1,05
XS0543882095 300.000 - EUR 105,2423 315.726,99 1,59
XS0809847667 300.000 - EUR 106,8999 320.699,76 1,61
XS0811554962 500.000 - - EUR 101,4000 507.000,00 2,55
XS0847580353 500.000 - - EUR 112,5791 562.895,60 2,83
XS0862941506 500.000 - - EUR 102,0000 510.000,00 2,56
XS0982019126 500.000 500.000 - EUR 111,2875 556.437,70 2,80
XS1114155283 500.000 - EUR 101,6800 508.400,00 2,56
XS1117528189 500.000 - EUR 103,4948 517.473,85 2,60
XS1135309794 400.000 - - EUR 104,1708 416.683,36 2,09
XS1167667283 1.000.000 - - EUR 102,8276 1.028.275,50 5,17
XS1170787797 500.000 - - EUR 102,6631 513.315,55 2,58
XS1203941775 500.000 - EUR 103,4867 517.433,50 2,60
XS1377745937 300.000 - EUR 106,6036 319.810,92 1,61
XS1387174375 400.000 400.000 EUR 105,7460 422.984,12 2,13
XS1396261338 500.000 - EUR 102,6979 513.489,65 2,58
XS1458408561 400.000 - - EUR 106,4807 425.922,64 2,14
XS1463043973 700.000 - EUR 102,9776 720.843,41 3,62
XS1501367921 250.000 - EUR 103,7073 259.268,35 1,30
XS1554373677 400.000 - EUR 109,0428 436.171,24 2,19
XS1591416679 500.000 - - EUR 104,6194 523.097,15 2,63
XS1625975153 250.000 - - EUR 101,2400 253.100,00 1,27
Vermögensposition Bestand (Nominal) Käufe/ Zugänge Verkäufe/ Abgänge Währung
im Berichtszeitraum
XS1724873275 300.000 - - EUR
XS1757394322 300.000 - EUR
XS1951927315 400.000 400.000 - EUR
XS2002496409 500.000 500.000 - EUR
XS2023631489 400.000 400.000 - EUR
XS2023872174 300.000 300.000 - EUR
XS2024716099 400.000 400.000 - EUR
Summe Wertpapiere mit Börsenzulassung
Bankguthaben
Bankguthaben EUR 74.508,61 EUR
Bankguthaben Fremdwährung 207.778,89 CHF
Summe Bankguthaben
Sonstige Vermögensgegenstände
Zinsansprüche 181.404,74 EUR
Summe Sonstige Vermögensgegenstände
Sonstige Verbindlichkeiten
Portfolioverwaltungsvergütung -50.290,47 EUR
Vergütung IBV - 9.000,00 EUR
Verwahrstellenvergütung -8.423,70 EUR
Summe Sonstige Verbindlichkeiten EUR
Teilgesellschaftsvermögen
Wert je Aktie EUR
Umlaufende Aktien STK
Bestand der Wertpapiere am Teilgesellschaftsvermögen (in %)
Vermögensposition Kurs Kurswert in EUR %-Anteil am Teilgesellschaftsvermögen
XS1724873275 99,9229 299.768,79 1,51
XS1757394322 102,9830 308.948,91 1,55
XS1951927315 104,9020 419.607,92 2,11
XS2002496409 106,8800 534.400,00 2,69
XS2023631489 100,5387 402.154,72 2,02
XS2023872174 99,6545 298.963,35 1,50
XS2024716099 100,8938 403.575,28 2,03
Summe Wertpapiere mit Börsenzulassung 19.517.594,07 98,09
Bankguthaben
Bankguthaben EUR 74.508,61 0,37
Bankguthaben Fremdwährung 1,0854 191.430,71 0,97
Summe Bankguthaben 265.939,32 1,34
Sonstige Vermögensgegenstände
Zinsansprüche 181.404,74 0,91
Summe Sonstige Vermögensgegenstände 181.404,74 0,91
Sonstige Verbindlichkeiten
Portfolioverwaltungsvergütung -50.290,47 - 0,25
Vergütung IBV -9.000,00 - 0,05
Verwahrstellenvergütung - 8.423,70 - 0,04
Summe Sonstige Verbindlichkeiten - 67.714,17 - 0,34
Teilgesellschaftsvermögen 19.897.223,96 100,00
Wert je Aktie 222,32
Umlaufende Aktien 89.500
Bestand der Wertpapiere am Teilgesellschaftsvermögen (in %) 98,09

Durch Rundung der Prozentanteile bei der Berechnung können geringfügige Rundungsdifferenzen entstanden sein.

II. Geschäfte im Sinne von § 101 Abs. 1 Satz 3 Nr. 2 KAGB

Während des Berichtszeitraums abgeschlossene Geschäfte, soweit sie nicht mehr in der Vermögensaufstellung erscheinen:

Käufe und Verkäufe in Finanzinstrumenten:

Bezeichnung des Finanzinstruments Käufe bzw. Zugänge Verkäufe bzw. Abgänge
Verzinsliche Wertpapiere Währung
DE000A12TZ95 EUR 500.000
DE000A1R0410 EUR 500.000
DE000A1RET23 EUR - 500.000
XS0858089740 EUR - 500.000
XS1013954646 EUR - 600.000
XS1036039433 EUR 1.000.000
XS1045283766 EUR 600.000
XS1074053130 EUR 500.000

III. Anzahl der am Berichtstag umlaufenden Aktien

Anzahl der am Berichtstag umlaufenden Aktien 89.500
Wert einer umlaufenden Aktie gem. § 168 Abs. 1 i.V.m. § 278 KAGB € 222,32

IV. Ertrags- und Aufwandsrechnung für den Zeitraum 1. Januar 2019 bis 31. Dezember 2019

EUR
I. Erträge
1. Zinsen aus inländischen Wertpapieren 106.624,28
2. Zinsen aus ausländischen Wertpapieren (vor Quellensteuer) 176.076,08
Summe der Erträge 282.700,36
II. Aufwendungen
1. Verwaltungsvergütung 160.436,52
2. Verwahrstellenvergütung 30.828,45
3. Sonstige Aufwendungen 185,00
Summe der Aufwendungen 191.449,97
III. Ordentlicher Nettoertrag 91.250,39
IV. Veräußerungsgeschäfte
1. Realisierte Gewinne 18.656,35
2. Realisierte Verluste - 69.107,03
Ergebnis aus Veräußerungsgeschäften -50.450,68
V. Realisiertes Ergebnis des Geschäftsjahres 40.799,71
VI. Nicht realisierte Gewinne und Verluste
1. Nettoveränderung der nicht realisierten Gewinne 733.129,85
2. Nettoveränderung der nicht realisierten Verluste - 95.469,74
Nichtrealisiertes Ergebnis des Geschäftsjahres 637.660,11
VII. Ergebnis des Geschäftsjahres 678.459,82

V. Angaben gemäß § 101 Abs. 3 KAGB und § 16 Abs. 1 Nr. 3 KARBV

Die Gesamtkostenquote beträgt 0,96 %. Die Gesamtkostenquote drückt die Summe der Kosten und Gebühren (ohne Transaktionskosten und vor Steuern) als Prozentsatz des durchschnittlichen Teilgesellschaftsvermögens (jeweils zum Monatsende) innerhalb eines Geschäftsjahres aus. Die erfolgsabhängige Vergütung für die Finanzportfolioverwaltung beträgt 0,13 % des durchschnittlichen Teilgesellschaftsvermögens.

Im Geschäftsjahr erhielt das Investmentbetriebsvermögen eine Vergütung in Höhe von € 36.000,00 für die Verwaltung des Teilgesellschaftsvermögens Algopool 1. Die Basisvergütung für die Finanzportfolioverwaltung des Teilgesellschaftsvermögens Algopool 1 belief sich auf € 99.160,68. Die erfolgsabhängige Vergütung für die Finanzportfolioverwaltung belief sich auf € 25.275,84. Die Vergütung der Verwahrstelle für das Teilgesellschaftsvermögen Algopool 1 belief sich auf € 30.828,45.

Im Geschäftsjahr erhielt die Algopool InvAG TGV keine Rückvergütung der aus dem Teilgesellschaftsvermögen Algopool 1 an die Verwahrstelle geleisteten Vergütungen und Aufwendungserstattungen.

Im Geschäftsjahr wurden keine Vergütungen gemäß § 101 Abs. 3 Nr. 1 und Nr. 2 KAGB gewährt. Im Geschäftsjahr wurden keine Vergütungen gemäß Artikel 107 der delegierten Verordnung (EU) Nr. 231/2013 der Europäischen Kommission gewährt.

Im abgelaufenen Geschäftsjahr erfolgten keine wesentlichen Änderungen am Informationsdokument über die Teilgesellschaftsvermögen der Algopool InvAG TGV gemäß § 307 Abs. 1 und 2 KAGB.

Die potenziellen Risikobeträge ausgedrückt in Prozentanteilen des Teilgesellschaftsvermögens lagen im Geschäftsjahr 2019 zwischen 0,52 % und 0,87 %. Der Durchschnittswert betrug 0,52 %.

VI. Entwicklungsrechnung für das Teilgesellschaftsvermögen

EUR EUR
Wert des Teilgesellschaftsvermögens am Beginn des Geschäftsjahres 19.648.224,14
Mittelabflüsse aus Aktienrückgaben - 429.460,00
Ergebnis des Geschäftsjahres 678.459,82
davon nicht realisierte Gewinne 733.129,85
davon nicht realisierte Verluste - 95.469,74
Wert des Teilgesellschaftsvermögens am Ende des Geschäftsjahres 19.897.223,96

VII. Verwendungsrechnung

Insgesamt je Anteil
EUR EUR
Realisiertes Ergebnis des Geschäftsjahres 40.799,71 0,46
Zur Verfügung gestellter Steuerabzugsbetrag 0,00 0,00
Wiederanlage 40.799,71 0,46

VIII. Entwicklung des Teilgesellschaftsvermögens und Wert je Aktie im 3-Jahresvergleich

Vermögen am Ende des Geschäftsjahres Wert je Aktie
EUR EUR
2017 19.999.300,65 218,57
2018 19.648.224,14 214,73
2019 19.897.223,96 222,32

Auflösungsbericht für das Teilgesellschaftsvermögen Algopool 2 zum 25. Dezember 2019

I. Vermögensaufstellung zum 25. Dezember 2019

Vermögensposition Bestand (Nominal) Käufe/ Zugänge Verkäufe/ Abgänge Währung Kurs Kurswert in EUR %-Anteil am Teilgesellschaftsvermögen
im Berichtszeitraum
Vermögensgegenstände 0,00 0,00
Summe Sonstige Vermögensgegenstände 0,00 0,00
Sonstige Verbindlichkeiten 0,00 0,00
Summe Sonstige Verbindlichkeiten EUR 0,00 0,00
Teilgesellschaftsvermögen 0,00 0,00
Wert je Aktie EUR 0,00
Umlaufende Aktien STK 0

II. Geschäfte im Sinne von § 101 Abs. 1 Satz 3 Nr. 2 KAGB

Während des Berichtszeitraums abgeschlossene Geschäfte, soweit sie nicht mehr in der Vermögensaufstellung erscheinen:

Käufe und Verkäufe in Finanzinstrumenten:

Bezeichnung des Finanzinstruments Käufe bzw. Zugänge Verkäufe bzw. Abgänge
Verzinsliche Wertpapiere Währung
DE000A1AKHB8 EUR 1.300.000 1.300.000
US912828VF46 USD 0 300.000
USU75000AZ95 USD 0 200.000
Derivate Kontrakte
Zinsterminkontrakte
Ultra U.S. Treasury Bond Futures Anzahl 3.275 3.275
U.S. Treasury Bond Futures Anzahl 2.617 2.617
10-Year T-Note Futures Anzahl 13.688 13.688
5-Year T-Note Futures Anzahl 4.677 4.677
Aktienindexterminkontrakte
E-mini S&P 500 Futures Anzahl 9.598 9.598
E-mini NASDAQ 100 Futures Anzahl 5.155 5.155
E-mini Dow Futures Anzahl 8.979 8.979
Devisenterminkontrakte
Australian Dollar Futures Anzahl 6.319 6.319
New Zealand Dollar Futures Anzahl 6.772 6.772

III. Anzahl der am Berichtstag umlaufenden Aktien

Anzahl der am Berichtstag umlaufenden Aktien 0
Wert einer umlaufenden Aktie gem. § 168 Abs. 1 i.V.m. § 278 KAGB € 0,00

IV. Ertrags- und Aufwandsrechnung für den Zeitraum 1. Januar 2019 bis 25. Dezember 2019

EUR
I. Erträge
1. Zinsen aus ausländischen Wertpapieren (vor Quellensteuer) 14.511,24
2. Zinsen aus Liquiditätsanlagen im Inland 2.452,68
3. Zinsen aus Liquiditätsanlagen im Ausland 4.640,83
4. Negative Zinsen aus Liquiditätsanlagen im Inland - 45,15
5. Negative Zinsen aus Liquiditätsanlagen im Ausland - 4.909,75
6. Sonstige Erträge 346,65
Summe der Erträge 16.996,50
II. Aufwendungen
1. Verwaltungsvergütung 48.480,33
2. Verwahrstellenvergütung 29.852,87
3. Sonstige Aufwendungen 109.116,11
Summe der Aufwendungen 187.449,31
III. Ordentlicher Nettoertrag - 170.452,81
IV. Veräußerungsgeschäfte
1. Realisierte Gewinne 862.656,39
2. Realisierte Verluste 862.480,24
Ergebnis aus Veräußerungsgeschäften 176,15
V. Realisiertes Ergebnis des Geschäftsjahres - 170.276,66
VI. Nicht realisierte Gewinne und Verluste
1. Nettoveränderung der nicht realisierten Gewinne 0,00
2. Nettoveränderung der nicht realisierten Verluste 0,00
Nichtrealisiertes Ergebnis des Geschäftsjahres 0,00
VII. Ergebnis des Geschäftsjahres - 170.276,66

V. Angaben gemäß § 101 Abs. 3 KAGB und § 16 Abs. 1 Nr. 3 KARBV

Die Gesamtkostenquote beträgt 7,4 %. Die Gesamtkostenquote drückt die Summe der Kosten und Gebühren (ohne Transaktionskosten und vor Steuern) als Prozentsatz des durchschnittlichen Teilgesellschaftsvermögens (jeweils zum Monatsende) innerhalb eines Geschäftsjahres aus. Es gab keine erfolgsabhängige Vergütung für die Finanzportfolioverwaltung.

Im Geschäftsjahr erhielt das Investmentbetriebsvermögen eine Vergütung in Höhe von € 18.000,00 für die Verwaltung des Teilgesellschaftsvermögens Algopool 2. Die Basisvergütung für die Finanzportfolioverwaltung des Teilgesellschaftsvermögens Algopool 2 belief sich auf € 30.480,33. Dies entspricht 2,0 % des durchschnittlichen Teilgesellschaftsvermögens im Geschäftsjahr. Die Vergütung der Verwahrstelle für das Teilgesellschaftsvermögen Algopool 2 belief sich auf €29.852,87.

Im Geschäftsjahr erhielt die Algopool InvAG TGV keine Rückvergütung der aus dem Teilgesellschaftsvermögen Algopool 2 an die Verwahrstelle geleisteten Vergütungen und Aufwendungserstattungen.

Im Geschäftsjahr wurden keine Vergütungen gemäß § 101 Abs. 3 Nr. 1 und Nr. 2 KAGB gewährt. Im Geschäftsjahr wurden keine Vergütungen gemäß Artikel 107 der delegierten Verordnung (EU) Nr. 231/2013 der Europäischen Kommission gewährt.

Im abgelaufenen Geschäftsjahr erfolgten keine wesentlichen Änderungen am Informationsdokument über die Teilgesellschaftsvermögen der Algopool InvAG TGV gemäß § 307 Abs. 1 und 2 KAGB.

Die potenziellen Risikobeträge ausgedrückt in Prozentanteilen des Teilgesellschaftsvermögens lagen im Geschäftsjahr 2019 zwischen 0,00 % und 10,04 %. Der Durchschnittswert betrug 6,57 %.

VI. Entwicklungsrechnung für das Teilgesellschaftsvermögen

EUR EUR
Wert des Teilgesellschaftsvermögens am Beginn des Geschäftsjahres 2.649.359,42
Mittelabflüsse aus Aktienrückgaben - 2.484.000,00
Ergebnis des Geschäftsjahres - 170.276,66
davon Ertragsausgleich Vorjahr 4.917,24
Wert des Teilgesellschaftsvermögens am Ende des Geschäftsjahres 0,00

VII. Verwendungsrechnung

Insgesamt je Anteil
EUR EUR
Realisiertes Ergebnis des Geschäftsjahres - 170.276,66 0,00
Davon durch Rückgabe realisiert 170.276,66 0,00
Wiederanlage 0,00 0,00

VIII. Entwicklung des Teilgesellschaftsvermögens und Wert je Aktie im 3-Jahresvergleich

Vermögen am Ende des Geschäftsjahres Wert je Aktie
EUR EUR
2017 3.205.776,15 64,12
2018 2.649.359,42 52,99
2019 0,00 0,00

Lagebericht für das Geschäftsjahr 2019

Wirtschaftliches Umfeld

Auf Grund verschiedener internationaler politischer Entwicklungen und Konjunktursorgen kam es mehrfach zu einer erhöhten Volatilität an den Aktien- und Anleihemärkten. Der deutsche Aktienindex Dax notierte mit 13.249,01 Punkten rund 25,5 % höher als im Vorjahr.

Trotz erheblicher Rezessionsbedenken ist Deutschlands Bruttoinlandsprodukt in 2019 um ca. 0,6 % gewachsen, was jedoch deutlich geringer als in den Vorjahren war. Zum Wachstum trugen wesentlich die niedrige Arbeitslosigkeit sowie der private und staatliche Konsum bei.

Die Inflationsrate lag in Deutschland mit 1,4 % im Jahresschnitt niedriger als im Vorjahr. Die Geldpolitik der Europäischen Zentralbank ist unverändert expansiv. Sie beließ den Leitzins auf seinem historischen Tiefstand von 0,0 % und beschloss in Ihrer Sitzung am 12. September 2019 die Anleihekäufe im Rahmen des Programms des EZB-Rats zum Ankauf von Vermögenswerten wieder aufzunehmen. Die Federal Reserve beschloss nach mehreren Leitzinserhöhungen in den Vorjahren drei Leitzinssenkungen von 2,5 % auf 1,75 % in 2019. Die Bank of England beließ die Leitzinsen unverändert bei 0,75 %.

Die Euro-Geldmarktsätze sind, von einigen Schwankungen abgesehen, seit Juli 2011 gefallen und haben im Geschäftsjahr 2019 fest im negativen Bereich notiert. Besonders hervorzuheben ist hier der Drei-Monats-Euribor, der gemäß den Anlagebedingungen der Teilgesellschaftsvermögen der Algopool InvAG TGV als Vergleichsmaßstab für die Erträge aus der Finanzportfolioverwaltung dient. Seit April 2015 liegt er im negativen Bereich und ist im Geschäftsjahr 2019 auf einen neuen historischen Tiefstand von -0,448 % gesunken, zum Jahresende schloss er bei -0,383 %. Im Geschäftsjahr 2019 musste man im Euroraum zur Vermeidung von Kreditrisiken weiterhin negative Zinssätze bei der Kapitalanlage akzeptieren.

Nach der Einführung von MiFIR/MiFID II zum 3. Januar 2018 gab es im Geschäftsjahr 2019 nur kleinere Anpassungen am Kapitalanlagegesetzbuch (KAGB) und den weiterführenden Verordnungen.

Nach der grundlegenden Änderung der Besteuerung der Teilgesellschaftsvermögen der Gesellschaft durch das neue Investmentsteuergesetz zum 1. Januar 2018 gab es im Geschäftsjahr 2019 nur kleinere Änderungen im Steuerrecht der Gesellschaft.

Geschäftsverlauf und Ergebnis

Die Algopool InvAG TGV ist eine Investmentaktiengesellschaft in Form einer Umbrella-Konstruktion mit Teilgesellschaftsvermögen. Sie verfügt seit August 2014 über die Erlaubnis der Bundesanstalt für Finanzdienstleistungsaufsicht (BaFin) zum Geschäftsbetrieb als interne AIF-Kapitalverwaltungsgesellschaft. Das Teilgesellschaftsvermögen Algopool 1 ist ein Alternativer Investmentfonds (Spezial-AIF). Das Teilgesellschaftsvermögen Algopool 2 war ebenfalls ein Alternativer Investmentfonds (Spezial-AIF). Der Vorstand der Algopool InvAG TGV hat am 4. Juni 2019 die Auflösung des Teilgesellschaftsvermögens Algopool 2 beschlossen. Der Aufsichtsrat der Algopool InvAG TGV hat am 12. Juni 2019 der Auflösung zugestimmt. Die Auflösung wurde am 25. Juni 2019 im Bundesanzeiger bekannt gemacht. Gemäß § 10 Abs. 2 der Satzung wurde das Teilgesellschaftsvermögen Algopool 2 zum 25. Dezember 2019 aufgelöst.

Die Aufwendungen des Investmentbetriebsvermögens bestanden im Wesentlichen aus Prüfungs- und Veröffentlichungskosten, Verwaltungsaufwand und Gebühren. Die Aufwendungen sind 12,5 % höher als die Erträge, die hauptsächlich aus der Verwaltungsvergütung der Teilgesellschaftsvermögen stammen. Das Ergebnis des Investmentbetriebsvermögens beträgt T€ - 6.

Die Algopool InvAG TGV legt die Mittel des Teilgesellschaftsvermögens Algopool 1 im Sinne der Anlagebedingungen an. Im Vergleich zum Vorjahr ist das Ergebnis des Geschäftsjahres des Teilgesellschaftsvermögens von T€ -351 um T€ 1.029 auf T€ 678 gestiegen. Das gute Ergebnis ist fast ausschließlich auf die nicht realisierten Gewinne der Wertpapiere zurückzuführen. Die Zinserträge und die Aufwendungen sind im Verhältnis zu den Vorjahreswerten gesunken, wodurch der ordentliche Nettoertrag erneut positiv, wenn auch kleiner als im Vorjahr ausfiel. Das Ergebnis aus Veräußerungsgeschäften viel rund T€ 50 geringer als im Vorjahr aus.

Der Wert des Teilgesellschaftsvermögens Algopool 1 betrug zu Beginn des Geschäftsjahres T€ 19.648. Es gab Mittelabflüsse aus Aktienrückgaben in Höhe von T€ 429. Das Ergebnis des Geschäftsjahres belief sich auf T€ 678. Davon beliefen sich die nicht realisierten Gewinne auf T€ 733 und die nicht realisierten Verluste auf T€ 95. Somit ergab sich am Ende des Geschäftsjahres ein Wert des Teilgesellschaftsvermögens in Höhe von T€ 19.897.

Die Algopool InvAG TGV legte die Mittel des Teilgesellschaftsvermögens Algopool 2 im Sinne der Anlagebedingungen an. Der Verlust des Rumpfgeschäftsjahres des Teilgesellschaftsvermögens ist im Vergleich zum Vorjahr um 69,4 % (= T€ 386) geringer ausgefallen. Die Summe der Erträge hat sich mehr als verdreifacht. Das Ergebnis aus Veräußerungsgeschäften ist im Vergleich zum Vorjahr deutlich gestiegen. Damit fiel das realisierte Ergebnis des Rumpfgeschäftsjahres besser als im Vorjahr aus. Das unrealisierte Ergebnis belief sich auf T€ 0. Die sonstigen Aufwendungen sind im Verhältnis zu den Vorjahreswerten deutlich gesunken, der ordentliche Nettoertrag fiel 59,1 % besser als im Vorjahr aus.

Der Wert des Teilgesellschaftsvermögens Algopool 2 betrug zu Beginn des Geschäftsjahres T€ 2.649. Es gab Mittelabflüsse aus Aktienrückgaben in Höhe von T€ 2.484. Das Ergebnis des Geschäftsjahres belief sich auf T€ -170, wovon sich T€ 5 Ertragsausgleich aus dem Vorjahr belaufen.

Am Ende des Rumpfgeschäftsjahres betrug der Wert des Teilgesellschaftsvermögens T€ 0.

Die Bilanzsumme der Gesamtgesellschaft aus Investmentbetriebs- und Investmentanlagevermögen ist von T€ 23.087 im Vorjahr auf T€ 20.625 gesunken. Das Gesamtergebnis betrug T€ 502 und fiel damit um T€ 1.373 besser als im Vorjahr (T€ -871) aus.

Der Geschäftsverlauf und das Geschäftsergebnis waren aus Sicht des Vorstands gut.

Vermögens- und Finanzlage

Die Vermögenswerte der Algopool InvAG TGV bestehen zum Bilanzstichtag 31. Dezember 2019 zu 96,8 % aus dem Investmentanlagevermögen. Dieses besteht zu 100 % aus dem Teilgesellschaftsvermögen Algopool 1. Der Großteil der übrigen Vermögenswerte beläuft sich auf die Bankguthaben des Investmentbetriebsvermögens.

Die Vermögenswerte des Teilgesellschaftsvermögens Algopool 1 bestehen ausschließlich aus Umlaufvermögen. Den mit Abstand größten Anteil davon machen mit 98,09 % die Wertpapiere und mit 0,9 % die Stückzinsen derselben aus. Die Guthaben bei Kreditinstituten belaufen sich auf 1,3 % der Vermögensgegenstände. Die vom Teilgesellschaftsvermögen gehaltenen Wertpapiere sind bei regulären Marktverhältnissen liquide. Die Bewertung erfolgt zu Kurswerten.

Teilgesellschaftsvermögen und Aktien

Die Algopool InvAG TGV besteht aus dem Investmentbetriebsvermögen und dem Teilgesellschaftsvermögen Algopool 1, in Form eines Hedgefonds gemäß § 283 KAGB. Zum 31. Dezember 2019 waren für das Investmentbetriebsvermögen 160.000 Unternehmensaktien ausgegeben. Jede Aktie des Investmentbetriebsvermögens ist an diesem im gleichen Umfang beteiligt. Zum 31. Dezember 2019 waren für das Teilgesellschaftsvermögen Algopool 1 89.500 Anlageaktien ausgegeben. Jede Aktie des Teilgesellschaftsvermögens Algopool 1 ist an diesem im gleichen Umfang 7 beteiligt. Die Anlageaktien berechtigen nicht zur Teilnahme an der Hauptversammlung und gewähren kein Stimmrecht.

Das Teilgesellschaftsvermögen Algopool 2 wurde zum 25. Dezember 2019 aufgelöst.

Verwaltungskosten

Im Geschäftsjahr erhielt das Investmentbetriebsvermögen eine Vergütung für die Verwaltung der Teilgesellschaftsvermögen Algopool 1 und Algopool 2 in Höhe von € 36.000,00 beziehungsweise € 18.000,00. Die Basisvergütung für die Finanzportfolioverwaltung des Teilgesellschaftsvermögens Algopool 1 belief sich auf € 99.160,68. Dies entspricht 0,5 % des durchschnittlichen Teilgesellschaftsvermögens im Geschäftsjahr. Die erfolgsabhängige Vergütung für die Finanzportfolioverwaltung belief sich auf € 25.275,84. Die Basisvergütung für die Finanzportfolioverwaltung des Teilgesellschaftsvermögens Algopool 2 belief sich auf € 30.480,33. Dies entspricht 2,0 % des durchschnittlichen Teilgesellschaftsvermögens im Geschäftsjahr. Die Vergütung der Verwahrstelle für die Teilgesellschaftsvermögen Algopool 1 und Algopool 2 belief sich auf € 30.828,45 beziehungsweise auf € 29.852,87.

Forschung und Entwicklung sowie bestehende Zweigniederlassungen

Die Gesellschaft betreibt keine Forschung und Entwicklung. Es bestehen keine Zweigniederlassungen.

Zukünftige Entwicklung der Gesellschaft sowie Chancen und Risiken der zukünftigen Entwicklung

Risiken für die zukünftige Entwicklung des Investmentbetriebsvermögens der Algopool InvAG TGV können aus nicht planbaren Kosten bestehen.

Tätigkeitsbericht des Teilgesellschaftsvermögens Algopool 1

Im Folgenden wird die im Geschäftsjahr 2019 verfolgte Anlagestrategie beschrieben.

I. Anlageziel und Anlagepolitik

Das Anlageziel des Teilgesellschaftsvermögens ist die Erwirtschaftung von Erträgen in Euro, die größer sind als ein risikofreier Zinsertrag. Der Mehrertrag soll unabhängig von der Entwicklung der Kapitalmärkte sein. Die Gesellschaft strebt unter Beachtung des Grundsatzes der Risikomischung an, für das Teilgesellschaftsvermögen zur Erreichung ihres Anlageziels nur Vermögensgegenstände zu erwerben, die für das Teilgesellschaftsvermögen insgesamt langfristig Ertrag und Wachstum erwarten lassen. Umschichtungen von Finanzinstrumenten im Rahmen des Hochfrequenzhandels sowie die kurzfristige Ausnutzung von Preisunterschieden an verschiedenen Börsenplätzen, die zu einer aktiven unternehmerischen Bewirtschaftung des Teilgesellschaftsvermögens in wesentlichem Umfang im Sinne von § 15 Absatz 2 Satz 1 Nummer 2 Investmentsteuergesetz führen, sind nicht gestattet.

Die langfristige Kapitalanlage findet in Wertpapieren, Geldmarktinstrumenten, Guthaben bei Kreditinstituten und Anteilen in Investmentvermögen statt. Derivate werden hier nur zu Absicherungszwecken eingesetzt.

II. Risiken

Das bewusste Eingehen von finanziellen Risiken sowie das Nutzen bestehender Chancen sind die Grundlagen der Anlagestrategie der Algopool 1. Dabei erfolgt die Auswahl der Vermögensgegenstände unter dem Gesichtspunkt der Risikostreuung. Dadurch sollen extreme Schwankungen der Wertentwicklung des Teilgesellschaftsvermögens möglichst vermieden werden.

Die Vermögensgegenstände, die durch die Algopool InvAG TGV im Rahmen ihrer Anlagestrategie erworben werden, unterliegen dem Risiko von Wertschwankungen aufgrund sich ändernder Marktpreise. Diese Schwankungen können spezifisch für die einzelnen Vermögensgegenstände sein oder sich aus der allgemeinen Tendenz an den Finanzmärkten ergeben. Das allgemeine Marktrisiko kann auch durch Diversifikation nur bedingt reduziert werden.

Die Emittenten der Wertpapiere, die im Rahmen der langfristigen Kapitalanlage gehalten werden, haben gute oder sehr gute Bonitäten. Die Adressenausfallrisiken sind von daher gering. Dennoch besteht das Risiko, dass einzelne Emittenten den Zahlungsverpflichtungen aus den von ihnen begebenen Wertpapieren nicht nachkommen können. Dies würde zu Verlusten bei dem Teilgesellschaftsvermögen Algopool 1 führen.

Die Zinsänderungsrisiken aus dem Wertpapierportfolio entsprechen einem über Laufzeiten von bis zu fünfzehn Jahren diversifiziertem Portfolio festverzinslicher Wertpapiere.

Der größte Teil des Teilgesellschaftsvermögens Algopool 1 notiert in Euro. Es gibt aber auch Fremdwährungspositionen. Diese unterliegen dem Risiko der Veränderung des Wechselkurses.

Die Liquiditätsrisiken sind gering, da das Wertpapierportfolio der Algopool 1 aus liquiden Wertpapieren besteht. Darüber hinaus wird ein ausreichender Betrag an täglich fälligen Guthaben bei Kreditinstituten gehalten, um einen möglichen unerwarteten Liquiditätsbedarf abzudecken.

Die Anlagegrenzen erlauben auch Anlagestrategien mit großem Hebel. Ein erheblicher Verlust für den Aktionär der Gesellschaft kann daher nicht ausgeschlossen werden. Das Teilgesellschaftsvermögen kann aufgrund seiner Zusammensetzung eine erhöhte Volatilität aufweisen, d.h. die Aktienpreise des Teilgesellschaftsvermögens können auch innerhalb kurzer Zeiträume erheblichen Schwankungen unterworfen sein.

Zur Begrenzung der Risiken verfügt die Algopool InvAG TGV über eine Risikosteuerung. Die Grundsätze der Risikosteuerung beinhalten eine Prozedur zur Freigabe von Produkten oder Produktgruppen für die Kapitalanlage sowie verschiedene Limite. Die mit der Finanzportfolioverwaltung beauftragte Wertpapierhandelsbank ist vertraglich verpflichtet, die Grundsätze der Risikosteuerung zu beachten und die Limite einzuhalten. Allgemein ist jedoch darauf hinzuweisen, dass es sich bei den Vermögensgegenständen um risikobehaftete Anlagen handelt.

III. Portfoliostruktur

Zum Bilanzstichtag 31. Dezember 2019 besteht das Portfolio des Teilgesellschaftsvermögens Algopool 1 der Algopool InvAG TGV aus börsennotierten Wertpapieren mit einem Kurswert in Höhe von T€ 19.518, dazugehörigen Stückzinsen in Höhe von T€ 181 und Bankguthaben in Höhe von T€ 265. Dem stehen sonstige Verbindlichkeiten in Höhe von T€ 66 und Rückstellungen in Höhe von T€ 1 gegenüber, so dass sich ein Teilgesellschaftsvermögen von T€ 19.897 ergibt.

Das Wertpapierportfolio ist im Geschäftsjahr 2019 von T€ 19.099 auf T€ 19.518 gewachsen.

IV. Wertentwicklung

Der Wert einer Aktie ist um 3,5 % vom 31. Dezember 2018 von € 214,73 auf € 222,32 am 31. Dezember 2019 gestiegen.

V. Sonstige Ereignisse im Geschäftsjahr 2019

Sonstige für den Anleger wesentliche Ereignisse im Berichtszeitraum, über die hier zu berichten wäre, haben sich nicht ereignet.

Auflösungsbericht des Teilgesellschaftsvermögens Algopool 2

Im Folgenden wird die im Geschäftsjahr 2019 bis zur Auflösung am 25.12.2019 verfolgte Anlagestrategie beschrieben.

I. Anlageziel und Anlagepolitik

Das Anlageziel des Teilgesellschaftsvermögens ist die Erwirtschaftung von Erträgen in Euro, die größer sind als ein risikofreier Zinsertrag. Der Mehrertrag soll unabhängig von der Entwicklung der Kapitalmärkte sein. Die Gesellschaft kann für das Teilgesellschaftsvermögen zur Erreichung ihres Anlageziels folgende Strategien wählen:

Die kurzfristige Anlagestrategie des Teilgesellschaftsvermögens ist dem Hochfrequenzhandel zuzuordnen. Dieser zeichnet sich durch das Kaufen oder Verkaufen von Derivaten und anderen Finanzinstrumenten für Rechnung des Teilgesellschaftsvermögens als unmittelbarer oder mittelbarer Teilnehmer eines elektronischen Marktes mittels hochfrequenter, algorithmischer Handelstechniken aus. Dabei werden die Entscheidung über das Aufgeben, Ändern oder Löschen eines Auftrags ohne menschliche Intervention für einzelne Aufträge umgesetzt.

Die langfristige Kapitalanlage findet in Wertpapieren, Geldmarktinstrumenten, Guthaben bei Kreditinstituten und Anteilen in Investmentvermögen statt. Derivate werden hier nur zu Absicherungszwecken eingesetzt.

II. Risiken

Das bewusste Eingehen von finanziellen Risiken sowie das Nutzen bestehender Chancen sind die Grundlagen der Anlagestrategie der Algopool 2. Dabei erfolgt die Auswahl der Vermögensgegenstände unter dem Gesichtspunkt der Risikostreuung. Insbesondere wird Wert darauf gelegt, Anlagestrategien miteinander zu kombinieren, die sich aufgrund ihrer Korrelationen gegenseitig ergänzen. Dadurch sollen extreme Schwankungen der Wertentwicklung des Teilgesellschaftsvermögens möglichst vermieden werden.

Die Vermögensgegenstände, die durch die Algopool InvAG TGV im Rahmen ihrer Anlagestrategie erworben werden, unterliegen dem Risiko von Wertschwankungen aufgrund sich ändernder Marktpreise. Diese Schwankungen können spezifisch für die einzelnen Vermögensgegenstände sein oder sich aus der allgemeinen Tendenz an den Finanzmärkten ergeben. Das allgemeine Marktrisiko kann auch durch Diversifikation nur bedingt reduziert werden.

Die Emittenten der Wertpapiere, die im Rahmen der langfristigen Kapitalanlage gehalten werden, haben sehr gute Bonitäten. Die Adressenausfallrisiken sind von daher gering. Dennoch besteht das Risiko, dass einzelne Emittenten den Zahlungsverpflichtungen aus den von ihnen begebenen Wertpapieren nicht nachkommen können. Dies würde zu Verlusten bei dem Teilgesellschaftsvermögen Algopool 2 führen.

Die Zinsänderungsrisiken aus dem Wertpapierportfolio entsprechen einem über Laufzeiten von bis zu zwei Jahren diversifiziertem Portfolio festverzinslicher Wertpapiere. Die Zinsänderungsrisiken aus den Finanzterminkontrakten sind bedeutend und werden als Marktpreisrisiko der Finanzterminkontrakte gesteuert.

Über die Hälfte der Vermögensgegenstände des Teilgesellschaftsvermögens Algopool 2 notiert in Euro. Es gibt aber auch Fremdwährungspositionen. Diese unterliegen dem Risiko der Veränderung des Wechselkurses.

Die Liquiditätsrisiken sind gering, da das Wertpapierportfolio der Algopool 2 aus liquiden Wertpapieren und täglich fälligen Guthaben bei Kreditinstituten besteht.

Die Anlagegrenzen erlauben auch Anlagestrategien mit großem Hebel. Ein erheblicher Verlust für den Aktionär der Gesellschaft kann daher nicht ausgeschlossen werden. Das Teilgesellschaftsvermögen kann aufgrund seiner Zusammensetzung eine erhöhte Volatilität aufweisen, d.h. die Aktienpreise des Teilgesellschaftsvermögens können auch innerhalb kurzer Zeiträume erheblichen Schwankungen unterworfen sein.

Zur Begrenzung der Risiken verfügt die Algopool InvAG TGV über eine Risikosteuerung. Die Grundsätze der Risikosteuerung beinhalten eine Prozedur zur Freigabe von Produkten oder Produktgruppen für die Kapitalanlage sowie verschiedene Limite. Die mit der Finanzportfolioverwaltung beauftragte Wertpapierhandelsbank ist vertraglich verpflichtet, die Grundsätze der Risikosteuerung zu beachten und die Limite einzuhalten. Allgemein ist jedoch darauf hinzuweisen, dass es sich bei den Vermögensgegenständen um risikobehaftete Anlagen handelt.

III. Portfoliostruktur

Zum Bilanzstichtag 31. Dezember 2019 beläuft sich das Teilgesellschaftsvermögen auf T€ 0.

IV. Wertentwicklung

Der Wert einer Aktie betrug € 52,99 am 31. Dezember 2018 und ist zum letzten Abrechnungstag am 30. Juni 2019 um 7,2 % auf € 49,68 gefallen.

V. Sonstige Ereignisse im Geschäftsjahr 2019

Der Vorstand der Algopool InvAG TGV hat am 4. Juni 2019 die Auflösung des Teilgesellschaftsvermögens Algopool 2 beschlossen. Der Aufsichtsrat der Algopool InvAG TGV hat am 12. Juni 2019 der Auflösung zugestimmt. Die Auflösung wurde am 25. Juni 2019 im Bundesanzeiger bekannt gemacht. Gemäß § 10 Abs. 2 der Satzung wurde das Teilgesellschaftsvermögen Algopool 2 zum 25. Dezember 2019 aufgelöst.

 

Köln, den 10. Februar 2020

Dr. Andreas Laser

Vorstand

Thomas Kresing

Vorstand

Bericht des Aufsichtsrats für das Geschäftsjahr 2019

Der Aufsichtsrat der Algopool InvAG TGV hat im Geschäftsjahr 2019 die ihm nach Gesetz und Satzung obliegenden Aufgaben mit großer Sorgfalt wahrgenommen und sich ausführlich mit der wirtschaftlichen und finanziellen Situation der Gesellschaft sowie deren strategischer Ausrichtung befasst.

Zusammensetzung des Aufsichtsrats

Im Geschäftsjahr 2019 gehörten dem Aufsichtsrat Alexandra Becker, Köln, Kay-Oliver Hübner, Köln, und Dr. Christian Zühlsdorff, Bonn, an. Alexandra Becker sitzt dem Aufsichtsrat vor, Kay-Oliver Hübner ist ihr Stellvertreter.

Zusammenarbeit mit dem Vorstand

Der Aufsichtsrat hat den Vorstand bei der Leitung des Unternehmens beraten und dessen Tätigkeit überwacht. Der Aufsichtsrat war in alle Entscheidungen von grundlegender Bedeutung stets eingebunden. Er wurde vom Vorstand regelmäßig, zeitnah und umfassend über den Geschäftsverlauf, die Ertrags-, Finanz- und Risikolage sowie die Planungen und Weiterentwicklungen des Unternehmens unterrichtet. Berichtet wurde auch über das Chancen- und Risikomanagement, über aufsichtsrechtliche Entwicklungen und über die vom Vorstand ergriffenen Maßnahmen mit wesentlicher Bedeutung für die Unternehmensentwicklung. Die Vorsitzende des Aufsichtsrats stand auch außerhalb der Sitzungen mit dem Vorstand in engem Kontakt und besprach mit ihm wesentliche Vorgänge und anstehende Entscheidungen.

Sitzungen des Aufsichtsrats

Der Aufsichtsrat ist im Geschäftsjahr 2019 zu drei Präsenzsitzungen zusammengetreten. Eine Präsenzsitzung fand am 26. März 2019, eine am 12. Juni 2019 und die dritte am 22. November 2019 statt. An allen Sitzungen nahmen alle Mitglieder des Aufsichtsrats sowie die beiden Mitglieder des Vorstands teil. An der Sitzung des Aufsichtsrates am 26. März 2019, in der der Jahresabschluss für das Geschäftsjahr 2018 behandelt wurde, nahm darüber hinaus der Wirtschaftsprüfer Harald Lange, Kerpen, der Abschlussprüfer der Gesellschaft, als Gast teil.

Zentraler Gegenstand der Aufsichtsratssitzung am 26. März 2019 war die Beratung über den Jahresabschluss und den Lagebericht für das Geschäftsjahr 2018 durch den Aufsichtsrat sowie die diesbezüglichen Erläuterungen des Vorstands. Der hinzugezogene Abschlussprüfer berichtete von den wesentlichen Ergebnissen seiner Prüfung. Der Aufsichtsrat schloss sich dem Urteil des Abschlussprüfers an und kam zu der Übereinkunft, dass keine Einwendungen gegen den Jahresabschluss und den Lagebericht der Gesellschaft 2018 zu erheben waren. Der Aufsichtsrat billigte den vom Vorstand aufgestellten Jahresabschluss für das Geschäftsjahr 2018. Weiterhin verabschiedete der Aufsichtsrat einstimmig den Bericht des Aufsichtsrats an die Hauptversammlung gemäß § 171 Aktiengesetz für das Geschäftsjahr 2018. Ergänzend zur Besprechung über den Jahresabschluss berichtete der Vorstand ausführlich über den Verlauf der Geschäftsentwicklung und die Risikolage im ersten Quartal des Geschäftsjahres 2019. Schwerpunkte waren dabei zum einen die Einstellung des Derivatehandels des Teilgesellschaftsvermögens Algopool 2 und die sich daraus ergebende Reduzierung der Fixkosten sowie zum anderen der positive Geschäftsverlauf des Teilgesellschaftsvermögens Algopool 1.

Schwerpunkt der zweiten Aufsichtsratssitzung am 12. Juni 2019 war die Auflösung des Teilgesellschaftsvermögens Algopool 2 und das weitere Vorgehen. Nachdem zum 30.06.2019 die Anteilseigner sämtliche Anlageaktien des Teilgesellschaftsvermögens Algopool 2 zurückgegeben haben, erschien dem Vorstand eine Auflösung des Teilgesellschaftsvermögens sinnvoll. Der Aufsichtsrat stimmte dem Vorschlag des Vorstands zur Auflösung des Teilgesellschaftsvermögens Algopool 2 einstimmig zu. Darüber hinaus berichtete der Vorstand über die anhaltend positive Geschäftsentwicklung des Teilgesellschaftsvermögens Algopool 1.

Der Aufsichtsrat beschloss in der Sitzung des Aufsichtsrats am 22. November 2019 der Hauptversammlung den Wirtschaftsprüfer Harald Lange, Kerpen, zum Abschlussprüfer für das Geschäftsjahr 2019 zur Wahl vorzuschlagen, und Herrn Lange mit der Prüfung des Jahresabschlusses zum 31. Dezember 2019 und des Lageberichts für das Geschäftsjahr 2019 der Gesellschaft zu beauftragen, sofern die Hauptversammlung, dem Vorschlag des Aufsichtsrats folgend, ihn zum Abschlussprüfer der Gesellschaft für das Geschäftsjahr 2019 wählt. Ein Schwerpunkt der Sitzung war der Bericht des Vorstands über die wirtschaftliche Entwicklung der Gesellschaft und die Risikolage im Geschäftsjahr 2019. Insbesondere die Geschäfte der Teilgesellschaftsvermögen wurden detailliert besprochen. Die Abwicklung des Teilgesellschaftsvermögens Algopool 2 sei weitestgehend plangemäß verlaufen. Auf Grund des starken Absinkens der Zinskurve sei der Geschäftsverlauf für die Wertpapiere des Teilgesellschaftsvermögens Algopool 1 sehr positiv. Die Tagesordnungspunkte und entsprechenden Beschlüsse des Aufsichtsrats wurden umfassend in den Protokollen der Aufsichtsratssitzungen festgehalten.

Ausschüsse

Ausschüsse wurden im Blick auf die Gesamtzahl der Aufsichtsratsmitglieder nicht gebildet.

Jahresabschluss 2019

Zur Behandlung des Jahresabschlusses der Algopool InvAG TGV für das Geschäftsjahr 2019 hat

der Aufsichtsrat in der Sitzung am 24. März 2020 den Abschlussprüfer für das Geschäftsjahr hinzugezogen, um den Jahresabschluss und den Lagebericht des Vorstands zu prüfen. Der Aufsichtsrat widmete sich ferner eingehend dem internen Kontroll- und Risikomanagementsystem.

Der Jahresabschluss sowie der Lagebericht wurden vom Wirtschaftsprüfer Harald Lange, Kerpen, geprüft. Die Prüfung hat nach seinem abschließenden Ergebnis keinen Anlass zu Beanstandungen gegeben, so dass der uneingeschränkte Bestätigungsvermerk erteilt wird. Der Prüfungsbericht des Abschlussprüfers wurde im Entwurf vorgelegt und wesentliche Vorgänge betreffend Aufsichtsrecht und Rechnungslegung gemeinsam mit dem Abschlussprüfer besprochen.

Der Aufsichtsrat hat aufgrund des Ergebnisses seiner Prüfung keine Einwendungen gegen den Jahresabschluss und den Lagebericht erhoben. Somit billigt der Aufsichtsrat den Jahresabschluss zum 31. Dezember 2019 und den Lagebericht für das Geschäftsjahr 2019.

Die Mitglieder des Aufsichtsrats danken dem Vorstand für den engagierten Einsatz und die erfolgreiche Arbeit im Geschäftsjahr 2019.

 

Köln, den 24. März 2020

Der Aufsichtsrat

Alexandra Becker, Vorsitzende

Kay-Oliver Hübner, Stellvertretender Vorsitzender

Dr. Christian Zühlsdorff

Vermerk des unabhängigen Abschlussprüfers

An die Algopool InvAG TGV, Köln

Vermerk über die Prüfung des Jahresabschlusses und des Lageberichts der Investmentaktiengesellschaft

Prüfungsurteile

Ich habe den Jahresabschluss der Algopool InvAG TGV, Köln - bestehend aus der Bilanz zum 31. Dezember 2019, der Gewinn- und Verlustrechnung für das Geschäftsjahr vom 1. Januar 2019 bis zum 31. Dezember 2019 sowie dem Anhang, einschließlich der Darstellung der Bilanzierungs und Bewertungsmethoden - geprüft. Darüber hinaus habe ich den Lagebericht der Algopool InvAG TGV für das Geschäftsjahr vom 1. Januar 2019 bis zum 31. Dezember 2019 geprüft.

Nach meiner Beurteilung aufgrund der bei der Prüfung gewonnenen Erkenntnisse

entspricht der beigefügte Jahresabschluss in allen wesentlichen Belangen den deutschen, für Kapitalgesellschaften geltenden handelsrechtlichen Vorschriften unter Berücksichtigung der Vorschriften des deutschen Kapitalanlagegesetzbuchs (KAGB) und den einschlägigen europäischen Verordnungen und vermittelt unter Beachtung dieser Vorschriften ein den tatsächlichen Verhältnissen entsprechendes Bild der Vermögens- und Finanzlage der Gesellschaft zum 31. Dezember 2019 sowie ihrer Ertragslage für das Geschäftsjahr vom 1. Januar 2019 bis zum 31. Dezember 2019 und

vermittelt der beigefügte Lagebericht insgesamt ein zutreffendes Bild von der Lage der Gesellschaft. In allen wesentlichen Belangen steht dieser Lagebericht in Einklang mit dem Jahresabschluss, entspricht den deutschen gesetzlichen Vorschriften und den einschlägigen europäischen Verordnungen und stellt die Chancen und Risiken der zukünftigen Entwicklung des Investmentbetriebsvermögens zutreffend dar.

Grundlage für die Prüfungsurteile

Ich habe meine Prüfung des Jahresabschlusses und des Lageberichts in Übereinstimmung mit § 121 Abs. 2 KAGB unter Beachtung der vom Institut der Wirtschaftsprüfer (IDW) festgestellten deutschen Grundsätze ordnungsmäßiger Abschlussprüfung durchgeführt. Meine Verantwortung nach diesen Vorschriften und Grundsätzen ist im Abschnitt "Verantwortung des Abschlussprüfers für die Prüfung des Jahresabschlusses und des Lageberichts" meines Vermerks weitergehend beschrieben. Ich bin von der Gesellschaft unabhängig in Übereinstimmung mit den deutschen handelsrechtlichen und berufsrechtlichen Vorschriften und habe meine sonstigen deutschen Berufspflichten in Übereinstimmung mit diesen Anforderungen erfüllt. Ich bin der Auffassung, dass die von mir erlangten Prüfungsnachweise ausreichend und geeignet sind, um als Grundlage für meine Prüfungsurteile zum Jahresabschluss und zum Lagebericht zu dienen.

Verantwortung der gesetzlichen Vertreter und des Aufsichtsrats für den Jahresabschluss und den Lagebericht

Die gesetzlichen Vertreter sind verantwortlich für die Aufstellung des Jahresabschlusses, der den deutschen, für Kapitalgesellschaften geltenden handelsrechtlichen Vorschriften unter Berücksichtigung der Vorschriften des deutschen KAGB und den einschlägigen europäischen Verordnungen in allen wesentlichen Belangen entspricht, und dafür, dass der Jahresabschluss unter Beachtung dieser Vorschriften ein den tatsächlichen Verhältnissen entsprechendes Bild der Vermögens-, Finanz- und Ertragslage der Gesellschaft vermittelt.

Ferner sind die gesetzlichen Vertreter verantwortlich für die internen Kontrollen, die sie in Übereinstimmung mit diesen Vorschriften als notwendig bestimmt haben, um die Aufstellung eines Jahresabschlusses zu ermöglichen, der frei von wesentlichen - beabsichtigten oder unbeabsichtigten - falschen Darstellungen ist.

Bei der Aufstellung des Jahresabschlusses sind die gesetzlichen Vertreter dafür verantwortlich, die Fähigkeit der Gesellschaft zur Fortführung der Unternehmenstätigkeit zu beurteilen. Des Weiteren haben sie die Verantwortung, Sachverhalte in Zusammenhang mit der Fortführung der Unternehmenstätigkeit, sofern einschlägig, anzugeben. Darüber hinaus sind sie dafür verantwortlich, auf der Grundlage des Rechnungslegungsgrundsatzes der Fortführung der Unternehmenstätigkeit zu bilanzieren, sofern dem nicht tatsächliche oder rechtliche Gegebenheiten entgegenstehen.

Außerdem sind die gesetzlichen Vertreter verantwortlich für die Aufstellung des Lageberichts, der insgesamt ein zutreffendes Bild von der Lage der Gesellschaft vermittelt sowie in allen wesentlichen Belangen mit dem Jahresabschluss in Einklang steht, den deutschen gesetzlichen Vorschriften entspricht und den einschlägigen europäischen Verordnungen entspricht und die Chancen und Risiken der zukünftigen Entwicklung des Investmentbetriebsvermögens zutreffend darstellt. Ferner sind die gesetzlichen Vertreter verantwortlich für die Vorkehrungen und Maßnahmen (Systeme), die sie als notwendig erachtet haben, um die Aufstellung eines Lageberichts in Übereinstimmung mit den anzuwendenden deutschen gesetzlichen Vorschriften und einschlägigen europäischen Verordnungen zu ermöglichen, und um ausreichende geeignete Nachweise für die Aussagen im Lagebericht erbringen zu können.

Der Aufsichtsrat ist verantwortlich für die Überwachung des Rechnungslegungsprozesses der Gesellschaft zur Aufstellung des Jahresabschlusses und des Lageberichts.

Verantwortung des Abschlussprüfers für die Prüfung des Jahresabschlusses und des Lageberichts

Meine Zielsetzung ist, hinreichende Sicherheit darüber zu erlangen, ob der Jahresabschluss als Ganzes frei von wesentlichen - beabsichtigten oder unbeabsichtigten - falschen Darstellungen ist und ob der Lagebericht insgesamt ein zutreffendes Bild von der Lage der Gesellschaft vermittelt sowie in allen wesentlichen Belangen mit dem Jahresabschluss sowie mit den bei der Prüfung gewonnenen Erkenntnissen in Einklang steht, den deutschen gesetzlichen Vorschriften und den einschlägigen europäischen Verordnungen entspricht und die Chancen und Risiken der zukünftigen Entwicklung des Investmentbetriebsvermögens zutreffend darstellt, sowie einen Vermerk zu erteilen, der meine Prüfungsurteile zum Jahresabschluss und zum Lagebericht beinhaltet.

Hinreichende Sicherheit ist ein hohes Maß an Sicherheit, aber keine Garantie dafür, dass eine in Übereinstimmung mit § 121 Abs. 2 KAGB unter Beachtung der vom Institut der Wirtschaftsprüfer (IDW) festgestellten deutschen Grundsätze ordnungsmäßiger Abschlussprüfung durchgeführte Prüfung eine wesentliche falsche Darstellung stets aufdeckt. Falsche Darstellungen können aus Verstößen oder Unrichtigkeiten resultieren und werden als wesentlich angesehen, wenn vernünftigerweise erwartet werden könnte, dass sie einzeln oder insgesamt die auf der Grundlage dieses Jahresabschlusses und Lageberichts getroffenen wirtschaftlichen Entscheidungen von Adressaten beeinflussen. Während der Prüfung übe ich pflichtgemäßes Ermessen aus und bewahre eine kritische Grundhaltung.

Darüber hinaus

identifiziere und beurteile ich die Risiken wesentlicher - beabsichtigter oder unbeabsichtigter - falscher Darstellungen im Jahresabschluss und im Lagebericht, plane und führe Prüfungshandlungen als Reaktion auf diese Risiken durch sowie erlange Prüfungsnachweise, die ausreichend und geeignet sind, um als Grundlage für meine Prüfungsurteile zu dienen. Das Risiko, dass wesentliche falsche Darstellungen nicht aufgedeckt werden, ist bei Verstößen höher als bei Unrichtigkeiten, da Verstöße betrügerisches Zusammenwirken, Fälschungen, beabsichtigte Unvollständigkeiten, irreführende Darstellungen bzw. das Außerkraftsetzen interner Kontrollen beinhalten können;

gewinne ich ein Verständnis von dem für die Prüfung des Jahresabschlusses relevanten internen Kontrollsystem und den für die Prüfung des Lageberichts relevanten Vorkehrungen und Maßnahmen, um Prüfungshandlungen zu planen, die unter den gegebenen Umständen angemessen sind, jedoch nicht mit dem Ziel, ein Prüfungsurteil zur Wirksamkeit dieser Systeme der Gesellschaft abzugeben;

beurteile ich die Angemessenheit der von den gesetzlichen Vertretern angewandten Rechnungslegungsmethoden sowie die Vertretbarkeit der von den gesetzlichen Vertretern dargestellten geschätzten Werte und damit zusammenhängenden Angaben;

ziehe ich Schlussfolgerungen über die Angemessenheit des von den gesetzlichen Vertretern angewandten Rechnungslegungsgrundsatzes der Fortführung der Unternehmenstätigkeit sowie, auf der Grundlage der erlangten Prüfungsnachweise, ob eine wesentliche Unsicherheit im Zusammenhang mit Ereignissen oder Gegebenheiten besteht, die bedeutsame Zweifel an der Fähigkeit der Gesellschaft zur Fortführung der Unternehmenstätigkeit aufwerfen können. Falls ich zu dem Schluss komme, dass eine wesentliche Unsicherheit besteht, bin ich verpflichtet, im Vermerk auf die dazugehörigen Angaben im Jahresabschluss und im Lagebericht aufmerksam zu machen oder, falls diese Angaben unangemessen sind, mein jeweiliges Prüfungsurteil zu modifizieren. Ich ziehe meine Schlussfolgerungen auf der Grundlage der bis zum Datum meines Vermerks erlangten Prüfungsnachweise. Zukünftige Ereignisse oder Gegebenheiten können jedoch dazu führen, dass die Gesellschaft ihre Unternehmenstätigkeit nicht mehr fortführen kann;

beurteile ich die Gesamtdarstellung, den Aufbau und den Inhalt des Jahresabschlusses einschließlich der Angaben sowie, ob der Jahresabschluss die zugrunde liegenden Geschäftsvorfälle und Ereignisse so darstellt, dass der Jahresabschluss unter Beachtung der deutschen gesetzlichen Vorschriften und der einschlägigen europäischen Verordnungen ein den tatsächlichen Verhältnissen entsprechendes Bild der Vermögens-, Finanz und Ertragslage der Gesellschaft vermittelt;

beurteile ich den Einklang des Lageberichts mit dem Jahresabschluss, seine Gesetzesentsprechung und das von ihm vermittelte Bild von der Lage des Unternehmens;

führe ich Prüfungshandlungen zu den von den gesetzlichen Vertretern dargestellten zukunftsorientierten Angaben bezogen auf das Investmentbetriebsvermögen im Lagebericht durch. Auf Basis ausreichender geeigneter Prüfungsnachweise vollziehe ich dabei insbesondere die den zukunftsorientierte Angaben von den gesetzlichen Vertretern zugrunde gelegten bedeutsamen Annahmen nach und beurteile die sachgerechte Ableitung der zukunftsorientierten Angaben aus diesen Annahmen. Ein eigenständiges Prüfungsurteil zu den zukunftsorientierten Angaben sowie zu den zugrunde liegenden Annahmen gebe ich nicht ab. Es besteht ein erhebliches unvermeidbares Risiko, dass künftige Ereignisse wesentlich von den zukunftsorientierten Angaben abweichen.

Ich erörtere mit den für die Überwachung Verantwortlichen unter anderem den geplanten Umfang und die Zeitplanung der Prüfung sowie bedeutsame Prüfungsfeststellungen, einschließlich etwaiger Mängel im internen Kontrollsystem, die ich während meiner Prüfung feststelle.

Vermerk über die Prüfung der im Jahresabschluss der Investmentaktiengesellschaft enthaltenen Abschlüsse sowie den im Lagebericht der Investmentaktiengesellschaft enthaltenen Tätigkeitsberichte für die Teilgesellschaftsvermögen

Prüfungsurteile

Ich habe die im Jahresabschluss der Algopool InvAG TGV enthaltenen Abschlüsse der Teilgesellschaftsvermögen - jeweils bestehend aus

der Teil-Bilanz zum 31. Dezember 2019,

der Teil-Gewinn- und Verlustrechnung für das Geschäftsjahr vom 1. Januar 2019 bis zum 31. Dezember 2019 sowie

den im Anhang der Gesellschaft enthaltenen für das jeweilige Teilgesellschaftsvermögen dazugehörigen Angaben, jeweils bestehend aus

der Vermögensaufstellung zum 31. Dezember 2019, der Verwendungsrechnung für das Geschäftsjahr vom 1. Januar 2019 bis zum 31. Dezember 2019, und der Entwicklungsrechnung für das Geschäftsjahr vom 1. Januar 2019 bis zum 31. Dezember 2019, • der vergleichenden Übersicht über die letzten drei Geschäftsjahre, • der Aufstellung der während des Berichtszeitraums abgeschlossenen Geschäfte, soweit diese nicht mehr Gegenstand der Vermögensaufstellung sind, sowie die weiteren ergänzenden Angaben für das Teilgesellschaftsvermögen -

geprüft.

Darüber hinaus habe ich den im Lagebericht der Algopool InvAG TGV für das Geschäftsjahr vom 1. Januar 2019 bis zum 31. Dezember 2019 enthaltenen Tätigkeitsberichte für die jeweiligen Teilgesellschaftsvermögen geprüft.

Nach meiner Beurteilung aufgrund der bei der Prüfung gewonnenen Erkenntnisse

entsprechen die im beigefügten Jahresabschluss der Investmentaktiengesellschaft enthaltenen Abschlüsse der jeweiligen Teilgesellschaftsvermögen in allen wesentlichen Belangen den Vorschriften des deutschen KAGB und den einschlägigen europäischen Verordnungen,

vermitteln die im beigefügten Lagebericht der Investmentaktiengesellschaft enthaltenen Tätigkeitsberichte der jeweiligen Teilgesellschaftsvermögen ein zutreffendes Bild von der Tätigkeit der Gesellschaft in Bezug auf die jeweiligen Teilgesellschaftsvermögen und entsprechen diese Tätigkeitsberichte in allen wesentlichen Belangen den Vorschriften des deutschen KAGB und den einschlägigen europäischen Verordnungen und

ermöglichen es die Abschlüsse gemeinsam mit den Tätigkeitsberichten für die jeweiligen Teilgesellschaftsvermögen unter Beachtung der Vorschriften des deutschen KAGB und der einschlägigen europäischen Verordnungen, sich ein umfassendes Bild von den tatsächlichen Verhältnissen und Entwicklungen der jeweiligen Teilgesellschaftsvermögens zu verschaffen.

Grundlage für die Prüfungsurteile

Ich habe meine Prüfung der im Jahresabschluss der Investmentaktiengesellschaft enthaltenen Abschlüsse und des im Lagebericht der Investmentaktiengesellschaft enthaltenen Tätigkeitsberichte für die Teilgesellschaftsvermögen in Übereinstimmung mit § 121 Abs. 2 KAGB unter Beachtung der vom Institut der Wirtschaftsprüfer (IDW) festgestellten deutschen Grundsätze ordnungsmäßiger Abschlussprüfung durchgeführt. Meine Verantwortung nach diesen Vorschriften und Grundsätzen ist im Abschnitt "Verantwortung des Abschlussprüfers für die Prüfung der im Jahresabschluss der Investmentaktiengesellschaft enthaltenen Abschlüsse und der im Lagebericht der Investmentaktiengesellschaft enthaltenen Tätigkeitsberichte für die Teilgesellschaftsvermögen" meines Vermerks weitergehend beschrieben. Ich bin von der Gesellschaft unabhängig in Übereinstimmung mit den deutschen handelsrechtlichen und berufsrechtlichen Vorschriften und habe meine sonstigen deutschen Berufspflichten in Übereinstimmung mit diesen Anforderungen erfüllt. Ich bin der Auffassung, dass die von mir erlangten Prüfungsnachweise ausreichend und geeignet sind, um als Grundlage für meine Prüfungsurteile zu den im Jahresabschluss enthaltenen Abschlüssen und zu den im Lagebericht enthaltenen Tätigkeitsberichten für die jeweiligen Teilgesellschaftsvermögen zu dienen.

Verantwortung der gesetzlichen Vertreter und des Aufsichtsrats für die im Jahresabschluss der Investmentaktiengesellschaft enthaltenen Abschlüsse und die im Lagebericht der Investmentaktiengesellschaft enthaltenen Tätigkeitsberichte für die Teilgesellschaftsvermögen

Die gesetzlichen Vertreter sind verantwortlich für die Aufstellung der im Jahresabschluss der Investmentaktiengesellschaft enthaltenen Abschlüsse der jeweiligen Teilgesellschaftsvermögen, die den Vorschriften des deutschen KAGB und den einschlägigen europäischen Verordnungen in allen wesentlichen Belangen entsprechen.

Ferner sind die gesetzlichen Vertreter verantwortlich für die internen Kontrollen, die sie in Übereinstimmung mit diesen Vorschriften als notwendig bestimmt haben, um die Aufstellung von Abschlüssen der jeweiligen Teilgesellschaftsvermögen zu ermöglichen, die frei von wesentlichen - beabsichtigten oder unbeabsichtigten - falschen Darstellungen sind.

Bei der Aufstellung der Abschlüsse der jeweiligen Teilgesellschaftsvermögen sind die gesetzlichen Vertreter der Gesellschaft dafür verantwortlich, Ereignisse, Entscheidungen und Faktoren, welche die weitere Entwicklung der jeweiligen Teilgesellschaftsvermögen wesentlich beeinflussen können, in die Berichterstattung einzubeziehen. Das bedeutet unter anderem, dass die gesetzlichen Vertreter bei der Aufstellung dieser Abschlüsse die Fortführung der jeweiligen Teilgesellschaftsvermögen zu beurteilen haben und die Verantwortung haben, Sachverhalte im Zusammenhang mit der Fortführung der jeweiligen Teilgesellschaftsvermögen, sofern einschlägig, anzugeben.

Außerdem sind die gesetzlichen Vertreter verantwortlich, dass die im Lagebericht der Gesellschaft enthaltenen Tätigkeitsberichte für die jeweiligen Teilgesellschaftsvermögen ein zutreffendes Bild von der Tätigkeit der Gesellschaft in Bezug auf die jeweiligen Teilgesellschaftsvermögen vermitteln sowie dass diese Tätigkeitsberichte in allen wesentlichen Belangen den Vorschriften des deutschen KAGB und den einschlägigen europäischen Verordnungen entsprechen. In Bezug auf die jeweiligen Teilgesellschaftsvermögen sind sie zudem dafür verantwortlich, dass es die Abschlüsse gemeinsam mit den Tätigkeitsberichten für die jeweiligen Teilgesellschaftsvermögen unter Beachtung der Vorschriften des deutschen KAGB und der einschlägigen europäischen Verordnungen ermöglichen, sich ein umfassendes Bild von den tatsächlichen Verhältnissen und Entwicklungen der jeweiligen Teilgesellschaftsvermögen zu verschaffen.

Ferner sind die gesetzlichen Vertreter verantwortlich für die Vorkehrungen und Maßnahmen (Systeme), die sie als notwendig erachtet haben, um die die Aufstellung von den in dem Lagebericht der Investmentaktiengesellschaft enthaltenen Tätigkeitsberichten der jeweiligen Teilgesellschaftsvermögen in Übereinstimmung mit den anzuwendenden Vorschriften des deutschen KAGB und den einschlägigen europäischen Verordnungen zu ermöglichen, und um ausreichende geeignete Nachweise für die Aussagen in den jeweiligen Tätigkeitsberichten erbringen zu können.

Der Aufsichtsrat ist verantwortlich für die Überwachung des Rechnungslegungsprozesses der Gesellschaft zur Aufstellung des Jahresabschlusses und des Lageberichts.

Verantwortung des Abschlussprüfers für die Prüfung der im Jahresabschluss der Investmentaktiengesellschaft enthaltenen Abschlüsse und der im Lagebericht der Investmentaktiengesellschaft enthaltenen Tätigkeitsberichte für die Teilgesellschaftsvermögen

Meine Zielsetzung ist, hinreichende Sicherheit darüber zu erlangen, ob

die Abschlüsse für die jeweiligen Teilgesellschaftsvermögen als Ganzes frei von wesentlichen - beabsichtigten oder unbeabsichtigten - falschen Darstellungen sind,

die Tätigkeitsberichte für die jeweiligen Teilgesellschaftsvermögen

ein zutreffendes Bild von der Tätigkeit der Gesellschaft in Bezug auf die jeweiligen Teilgesellschaftsvermögen vermitteln,

in allen wesentlichen Belangen den Vorschriften des deutschen KAGB und den einschlägigen europäischen Verordnungen entsprechen,

die Abschlüsse gemeinsam mit den Tätigkeitsberichten für die jeweiligen Teilgesellschaftsvermögen unter Beachtung der Vorschriften des deutschen KAGB und der einschlägigen europäischen Verordnungen es ermöglichen, sich ein umfassendes Bild von den tatsächlichen Verhältnissen und Entwicklungen der jeweiligen Teilgesellschaftsvermögen zu verschaffen, sowie

einen Vermerk zu erteilen, der meine Prüfungsurteile zu den Abschlüssen und den Tätigkeitsberichten für die jeweiligen Teilgesellschaftsvermögen beinhaltet.

Hinreichende Sicherheit ist ein hohes Maß an Sicherheit, aber keine Garantie dafür, dass eine in Übereinstimmung mit § 121 Abs. 2 KAGB unter Beachtung der vom Institut der Wirtschaftsprüfer (IDW) festgestellten deutschen Grundsätze ordnungsmäßiger Abschlussprüfung durchgeführte Prüfung eine wesentliche falsche Darstellung stets aufdeckt. Falsche Darstellungen können aus Verstößen oder Unrichtigkeiten resultieren und werden als wesentlich angesehen, wenn vernünftigerweise erwartet werden könnte, dass sie einzeln oder insgesamt die auf der Grundlage dieser Abschlüsse und Tätigkeitsberichte für die jeweiligen Teilgesellschaftsvermögen getroffenen wirtschaftlichen Entscheidungen von Adressaten beeinflussen. Während der Prüfung üben wir pflichtgemäßes Ermessen aus und bewahren eine kritische Grundhaltung.

Darüber hinaus

identifiziere und beurteile ich die Risiken wesentlicher - beabsichtigter oder unbeabsichtigter - falscher Darstellungen in den Abschlüssen und in den Tätigkeitsberichten für die jeweiligen Teilgesellschaftsvermögen, plane und führe Prüfungshandlungen als Reaktion auf diese Risiken durch sowie erlange Prüfungsnachweise, die ausreichend und geeignet sind, um als Grundlage für meine Prüfungsurteile zu dienen. Das Risiko, dass wesentliche falsche Darstellungen nicht aufgedeckt werden, ist bei Verstößen höher als bei Unrichtigkeiten, da Verstöße betrügerisches Zusammenwirken, Fälschungen, beabsichtigte Unvollständigkeiten, irreführende Darstellungen bzw. das Außerkraftsetzen interner Kontrollen beinhalten können;

gewinne ich ein Verständnis von dem für die Prüfung der Abschlüsse der jeweiligen Teilgesellschaftsvermögen relevanten internen Kontrollsystem und den für die Prüfung der Tätigkeitsberichte für die jeweiligen Teilgesellschaftsvermögen relevanten Vorkehrungen und Maßnahmen, um Prüfungshandlungen zu planen, die unter den gegebenen Umständen angemessen sind, jedoch nicht mit dem Ziel, ein Prüfungsurteil zur Wirksamkeit dieser Systeme der Gesellschaft abzugeben;

beurteile ich die Angemessenheit der von den gesetzlichen Vertretern angewandten Rechnungslegungsmethoden sowie die Vertretbarkeit der von den gesetzlichen Vertretern dargestellten geschätzten Werte und damit zusammenhängenden Angaben;

ziehe ich Schlussfolgerungen auf der Grundlage erlangter Prüfungsnachweise, ob eine wesentliche Unsicherheit im Zusammenhang mit Ereignissen oder Gegebenheiten besteht, die bedeutsame Zweifel an der Fortführung der jeweiligen Teilgesellschaftsvermögen durch die Gesellschaft aufwerfen können. Falls ich zu dem Schluss komme, dass eine wesentliche Unsicherheit für ein oder mehrere Teilgesellschaftsvermögen besteht, bin ich verpflichtet, im Vermerk auf die dazugehörigen Angaben in den Abschlüssen und den Tätigkeitsberichten für die jeweiligen Teilgesellschaftsvermögen aufmerksam zu machen oder, falls diese Angaben unangemessen sind, mein Prüfungsurteil zu modifizieren. Ich ziehe meine Schlussfolgerungen auf der Grundlage der bis zum Datum meines Vermerks erlangten Prüfungsnachweise. Zukünftige Ereignisse oder Gegebenheiten können jedoch dazu führen, dass die Teilgesellschaftsvermögen durch die Gesellschaft nicht fortgeführt wird;

beurteile ich die Gesamtdarstellung, den Aufbau und den Inhalt der Abschlüsse und der Tätigkeitsberichte für die jeweiligen Teilgesellschaftsvermögen, einschließlich der zugehörigen Angaben zu den Abschlüssen sowie, ob diese Abschlüsse und Tätigkeitsberichte die zugrunde liegenden Geschäftsvorfälle und Ereignisse so darstellen, dass es die Abschlüsse gemeinsam mit den Tätigkeitsberichten unter Beachtung der Vorschriften des deutschen KAGB und der einschlägigen europäischen Verordnungen ermöglichen, sich ein umfassendes Bild von den tatsächlichen Verhältnissen und Entwicklungen der jeweiligen Teilgesellschaftsvermögen zu verschaffen;

beurteile ich die Gesetzesentsprechung der Tätigkeitsberichte für die jeweiligen Teilgesellschaftsvermögen.

Ich erörtere mit den für die Überwachung Verantwortlichen unter anderem den geplanten Umfang und die Zeitplanung der Prüfung sowie bedeutsame Prüfungsfeststellungen, einschließlich etwaiger Mängel im internen Kontrollsystem, die ich während meiner Prüfung feststelle.

Vermerk über die Prüfung des im Jahresabschluss der Investmentaktiengesellschaft enthaltenen Abschlusses sowie den im Lagebericht der Investmentaktiengesellschaft enthaltenen Auflösungsbericht für das Teilgesellschaftsvermögen Algopool 2

Prüfungsurteile

Ich habe den Auflösungsbericht des Teilgesellschaftsvermögen Algopool 2 - bestehend aus

dem Tätigkeitsbericht für den Zeitraum vom 1. Januar 2019 bis zum 25. Dezember 2019,

der Vermögensaufstellung zum 25. Dezember 2019,

der Ertrags- und Aufwandsrechnung,

der Verwendungsrechnung,

der Entwicklungsrechnung für den Zeitraum vom 1. Januar 2019 bis zum 25. Dezember 2019

sowie der vergleichenden Übersicht über die letzten drei Geschäftsjahre,

der Aufstellung der während des Berichtszeitraums abgeschlossenen Geschäfte, soweit diese nicht mehr Gegenstand der Vermögensaufstellung sind, und

dem Anhang -

geprüft.

Nach meiner Beurteilung aufgrund der bei der Prüfung gewonnenen Erkenntnisse entspricht der beigefügte Auflösungsbericht in allen wesentlichen Belangen den Vorschriften des deutschen Kapitalanlagegesetzbuchs (KAGB) und den einschlägigen europäischen Verordnungen und ermöglicht es unter Beachtung dieser Vorschriften, sich ein umfassendes Bild der tatsächlichen Verhältnisse und Entwicklungen des Teilgesellschaftsvermögens zu verschaffen.

Grundlage für die Prüfungsurteile

Ich habe meine Prüfung des Auflösungsberichts in Übereinstimmung mit § 105 Abs. 3 KAGB unter Beachtung der vom Institut der Wirtschaftsprüfer (IDW) festgestellten deutschen Grundsätze ordnungsmäßiger Abschlussprüfung durchgeführt. Meine Verantwortung nach diesen Vorschriften und Grundsätzen ist im Abschnitt "Verantwortung des Abschlussprüfers für die Prüfung des Auflösungsberichts" meines Vermerks weitergehend beschrieben. Ich bin von der Gesellschaft unabhängig in Übereinstimmung mit den deutschen handelsrechtlichen und berufsrechtlichen Vorschriften und habe meine sonstigen deutschen Berufspflichten in Übereinstimmung mit diesen Anforderungen erfüllt. Ich bin der Auffassung, dass die von mir erlangten Prüfungsnachweise ausreichend und geeignet sind, um als Grundlage für mein Prüfungsurteil zum Auflösungsbericht zu dienen.

Verantwortung der gesetzlichen Vertreter für den Auflösungsbericht

Die gesetzlichen Vertreter der Gesellschaft sind verantwortlich für die Aufstellung des Auflösungsberichts, der den Vorschriften des deutschen KAGB und den einschlägigen europäischen Verordnungen in allen wesentlichen Belangen entspricht und dafür, dass der Auflösungsbericht es unter Beachtung dieser Vorschriften ermöglicht, sich ein umfassendes Bild der tatsächlichen Verhältnisse und Entwicklungen des Teilgesellschaftsvermögens zu verschaffen. Ferner sind die gesetzlichen Vertreter verantwortlich für die internen Kontrollen, die sie in Übereinstimmung mit diesen Vorschriften als notwendig bestimmt haben, um die Aufstellung eines Auflösungsberichts zu ermöglichen, der frei von wesentlichen - beabsichtigten oder unbeabsichtigten - falschen Darstellungen ist.

Verantwortung des Abschlussprüfers für die Prüfung des im Jahresabschluss der Investmentaktiengesellschaft enthaltenen Abschlusses und des im Lagebericht der Investmentaktiengesellschaft enthaltenen Tätigkeitsberichts für das Teilgesellschaftsvermögen

Meine Zielsetzung ist, hinreichende Sicherheit darüber zu erlangen, ob der Auflösungsbericht als Ganzes frei von wesentlichen - beabsichtigten oder unbeabsichtigten - falschen Darstellungen ist, sowie einen Vermerk zu erteilen, der mein Prüfungsurteil zum Auflösungsbericht beinhaltet.

Hinreichende Sicherheit ist ein hohes Maß an Sicherheit, aber keine Garantie dafür, dass eine in Übereinstimmung mit § 105 Abs. 3 KAGB unter Beachtung der vom Institut der Wirtschaftsprüfer (IDW) festgestellten deutschen Grundsätze ordnungsmäßiger Abschlussprüfung durchgeführte Prüfung eine wesentliche falsche Darstellung stets aufdeckt. Falsche Darstellungen können aus Verstößen oder Unrichtigkeiten resultieren und werden als wesentlich angesehen, wenn vernünftigerweise erwartet werden könnte, dass sie einzeln oder insgesamt die auf der Grundlage dieses Auflösungsberichts getroffenen wirtschaftlichen Entscheidungen von Adressaten beeinflussen.

Während der Prüfung übe ich pflichtgemäßes Ermessen aus und bewahre eine kritische Grundhaltung.

Darüber hinaus

identifiziere und beurteile ich die Risiken wesentlicher - beabsichtigter oder unbeabsichtigter - falscher Darstellungen im Auflösungsbericht, plane und führe Prüfungshandlungen als Reaktion auf diese Risiken durch sowie erlange Prüfungsnachweise, die ausreichend und geeignet sind, um als Grundlage für mein Prüfungsurteil zu dienen. Das Risiko, dass wesentliche falsche Darstellungen nicht aufgedeckt werden, ist bei Verstößen höher als bei Unrichtigkeiten, da Verstöße betrügerisches Zusammenwirken, Fälschungen, beabsichtigte Unvollständigkeiten, irreführende Darstellungen bzw. das Außerkraftsetzen interner Kontrollen beinhalten können;

gewinne ich ein Verständnis von dem für die Prüfung des Auflösungsberichts relevanten internen Kontrollsystem, um Prüfungshandlungen zu planen, die unter den gegebenen Umständen angemessen sind, jedoch nicht mit dem Ziel, ein Prüfungsurteil zur Wirksamkeit dieses Systems der Gesellschaft abzugeben;

beurteile ich die Angemessenheit der von den gesetzlichen Vertretern der Gesellschaft bei der Aufstellung des Auflösungsberichts angewandten Rechnungslegungsmethoden sowie die Vertretbarkeit der von den gesetzlichen Vertretern dargestellten geschätzten Werte und damit zusammenhängenden Angaben;

beurteile ich die Gesamtdarstellung, den Aufbau und den Inhalt des Auflösungsberichts, einschließlich der Angaben sowie ob der Auflösungsbericht die zugrunde liegenden Geschäftsvorfälle und Ereignisse so darstellt, dass der Auflösungsbericht es unter Beachtung der Vorschriften des deutschen KAGB und der einschlägigen europäischen Verordnungen ermöglicht, sich ein umfassendes Bild der tatsächlichen Verhältnisse und Entwicklungen des Teilgesellschaftsvermögens zu verschaffen.

Ich erörtere mit den für die Überwachung Verantwortlichen unter anderem den geplanten Umfang und die Zeitplanung der Prüfung sowie bedeutsame Prüfungsfeststellungen, einschließlich etwaiger Mängel im internen Kontrollsystem, die ich während meiner Prüfung feststelle.

 

Kerpen, den 20. März 2020

Dipl.-Betriebswirt Harald Lange, Wirtschaftsprüfer

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