Algopool InvAGLiquidiert
50678 Köln, DEUStammdaten
Grundlegende Informationen zum Unternehmen
Historie
Öffentliche Bekanntmachungen aus dem Handelsregister
Management
Gesetzliche Vertreter dieser Organisation
| Name | Rolle |
|---|---|
Andreas Dr. Laser seit 3.7.2008 | Vorstandsmitglied |
Thomas Kresing seit 25.6.2008 | Vorstandsmitglied |
Andreas Dr. Laser seit 25.6.2008 | Vorstandsmitglied |
Konzern- und Jahresabschlüsse
Öffentlich zugängliche Berichte in Volltext
Algopool GmbH (vormals: Algopool InvAG TGV)KölnJahresabschluss zum Geschäftsjahr vom 01.01.2019 bis zum 31.12.2019Bilanz zum 31. Dezember 2019
B. Passiva
Gewinn- und Verlustrechnung für den Zeitraum 1. Januar 2019 bis 31. Dezember 2019
Anhang für das Geschäftsjahr 2019I. Allgemeine Angaben Der Jahresabschluss der Algopool InvAG TGV zum 31. Dezember 2019 wurde unter Beibehaltung der für den Vorjahresabschluss angewandten Bewertungsgrundsätze nach den Vorschriften der §§ 246 bis 256a sowie §§ 264 ff. des Handelsgesetzbuches (HGB) unter Beachtung des Aktiengesetzes (AktG), des Kapitalanlagegesetzbuches (KAGB) sowie der Kapitalanlage- Rechnungslegungs- und Bewertungsverordnung (KARBV) aufgestellt. Die Bilanz ist gemäß § 120 Abs. 2 i.V.m. § 101 Abs. 1 Satz 3 Nr. 1 KAGB und § 21 KARBV aufgestellt worden. Die Gewinn- und Verlustrechnung ist gemäß § 120 Abs. 3 i.V.m. § 101 Abs. 1 Satz 3 Nr. 4 KAGB und § 22 KARBV erstellt worden. Die sonstigen Pflichtangaben nach § 285 HGB dieses Anhangs beziehen sich gemäß § 25 Abs. 2 KARBV auf das Investmentbetriebsvermögen. Die gemäß § 120 Abs. 4 KAGB ergänzend in den Anhang der Investmentaktiengesellschaft für jedes Teilgesellschaftsvermögen aufzunehmenden Angaben nach § 101 Abs. 1 KAGB werden in der Anlage zu diesem Anhang gegeben. Die Algopool InvAG TGV hat ihren Sitz in Köln. Das Registergericht ist das Amtsgericht Köln. Die Handelsregisternummer lautet HRB 63406. Die Gesellschaft ist eine kleine Kapitalgesellschaft i.S.d. § 267 Abs. 1 HGB. Von den größenabhängigen Erleichterungen des § 288 Abs. 1 HGB wurde Gebrauch gemacht. II. Bilanzierungs- und Bewertungsgrundsätze Investmentbetriebsvermögen Ansatz und Bewertung des Investmentbetriebsvermögens erfolgen nach den Vorschriften des Handelsgesetzbuches. Das Anlagevermögen ist zu Anschaffungskosten bewertet. Abschreibungen erfolgen planmäßig. Die Abschreibungen werden in Abhängigkeit vom Zugangszeitpunkt zeitanteilig nach der linearen Methode vorgenommen. Die Nutzungsdauern werden vom Vorstand auf Grundlage der voraussichtlich wirtschaftlichen Nutzungsdauer der Anlagegüter geschätzt. Der Schätzung liegen Erfahrungswerte der Gesellschaft zugrunde. Bankguthaben und sonstige Vermögensgegenstände werden zu Nominalwerten bewertet. Die Rückstellungen berücksichtigen alle erkennbaren Risiken und ungewissen Verpflichtungen und sind in Höhe des nach vernünftiger kaufmännischer Beurteilung notwendigen Erfüllungsbetrages unter Berücksichtigung erwarteter künftiger Preis- und Kostenänderungen angesetzt. Die Verbindlichkeiten haben alle eine unterjährige Laufzeit und sind daher mit dem Erfüllungsbetrag bewertet. Investmentanlagevermögen Ansatz und Bewertung der Vermögens- und Schuldposten des Investmentanlagevermögens erfolgen nach den Vorschriften des Kapitalanlagegesetzbuches i.V.m. der Kapitalanlage-, Rechnungslegungs- und Bewertungsverordnung. Die Wertpapiere sind ausschließlich zum Handel an einer Börse zugelassen und werden gemäß § 168 Abs. 2 KAGB i.V.m. 278 KAGB mit dem zuletzt verfügbaren handelbaren Kurs zum Zeitpunkt der Anteilswertermittlung bewertet. Für Wertpapiere, für die kein handelbarer Kurs verfügbar ist, werden gem. § 168 Abs. 3 i.V.m. 278 KAGB die Verkehrswerte zugrunde gelegt, die sich bei sorgfältiger Einschätzung unter Berücksichtigung der aktuellen Marktgegebenheiten ergeben. Bankguthaben und sonstige Vermögensgegenstände werden zu Nominalwerten bewertet. Bankguthaben in Fremdwährungen werden dabei mit dem Devisenkassamittelkurs, wie von der Europäischen Zentralbank zum 31. Dezember 2019 ausgewiesen, in Euro umgerechnet. Die Rückstellungen berücksichtigen alle erkennbaren Risiken und ungewissen Verpflichtungen und sind in Höhe des nach vernünftiger kaufmännischer Beurteilung notwendigen Erfüllungsbetrages unter Berücksichtigung erwarteter künftiger Preis- und Kostenänderungen angesetzt. Die Verbindlichkeiten haben alle eine unterjährige Laufzeit und sind daher mit dem Erfüllungsbetrag bewertet. Aufwendungen und Erträge in Fremdwährung wurden mit dem Devisenkassamittelkurs, wie von der Europäischen Zentralbank zum Valutatag ausgewiesen, in Euro umgerechnet. III. Erläuterungen zur Bilanz und zur Gewinn- und Verlustrechnung Das Anlagevermögen bestand im Geschäftsjahr 2019 aus Sachanlagen der Kategorie "andere Anlagen, Betriebs- und Geschäftsausstattung" und "gewerblichen Schutzrechten". Die Hauptversammlung der Algopool InvAG TGV hat am 26.03.2019 beschlossen den Bilanzgewinn des Vorjahres in Höhe von € 100.986,39 auf neue Rechnung vorzutragen. Die Verbindlichkeiten haben eine Laufzeit von unter einem Jahr. Die Gewinn- und Verlustrechnung orientiert sich an den investmentrechtlichen Vorschriften, insbesondere an der KARBV. Die Teilgesellschaftsvermögen wurden jeweils getrennt unter II. Investmentanlagevermögen in der Bilanz und unter B. Investmenttätigkeit in der Gewinn- und Verlustrechnung ausgewiesen. IV. Besondere Ereignisse nach dem Bilanzstichtag Besondere Ereignisse nach dem Bilanzstichtag, über die hier zu berichten wäre, sind nicht eingetreten. V. Sonstige Pflichtangaben 1. Mitglieder von Organen Als Vorstände waren im Geschäftsjahr 2019 bestellt:
Die Mitglieder des Vorstands sind einzelvertretungsberechtigt und von den Beschränkungen des § 181 Alt. 2 BGB (Mehrfachvertretung) befreit. Der Aufsichtsrat der Gesellschaft setzte sich aus folgenden Mitgliedern zusammen:
2. Haftungsverhältnisse Haftungsverhältnisse gemäß § 251 HGB bestanden nicht (Vorjahr: keine). 3. Sonstige finanzielle Verpflichtungen Der Gesamtbetrag der sonstigen finanziellen Verpflichtungen gemäß § 285 Nr. 3a HGB beläuft sich auf T€ 7 (Vorjahr: T€ 7). 4. Gewinnverwendung Der Vorstand schlägt vor den Bilanzgewinn des Investmentbetriebsvermögens in Höhe von € 94.677,02 auf neue Rechnung vorzutragen. VI. Angaben zum Eigenkapital Das gezeichnete Kapital des Investmentbetriebsvermögen beträgt € 503.094,00 und setzt sich aus 160.000 Unternehmensaktien zusammen. Die Aktien lauten auf keinen Nennbetrag. Sie sind als Stückaktien begeben und sind am Investmentbetriebsvermögen in gleichem Umfang beteiligt. Das gezeichnete Kapital des Teilgesellschaftsvermögens Algopool 1 beträgt € 382.854,15. Der Wert des Teilgesellschaftsvermögens am 31. Dezember 2019 beträgt € 19.897.223,96. Es besteht aus 89.500 Anlageaktien. Die Aktien lauten auf keinen Nennbetrag. Sie sind als Stückaktien begeben und sind am Teilgesellschaftsvermögen Algopool 1 in gleichem Umfang beteiligt. Das gezeichnete Kapital des Teilgesellschaftsvermögens Algopool 2 beträgt € 0,00. Der Wert des Teilgesellschaftsvermögens am 31. Dezember 2019 beträgt € 0,00. Es sind keine Aktien begeben.
Köln, den 10. Februar 2020 Dr. Andreas Laser Vorstand Thomas Kresing Vorstand Jahresbericht für das Teilgesellschaftsvermögen Algopool 1 zum 31. Dezember 2019I. Vermögensaufstellung zum 31. Dezember 2019
Durch Rundung der Prozentanteile bei der Berechnung können geringfügige Rundungsdifferenzen entstanden sein. II. Geschäfte im Sinne von § 101 Abs. 1 Satz 3 Nr. 2 KAGB Während des Berichtszeitraums abgeschlossene Geschäfte, soweit sie nicht mehr in der Vermögensaufstellung erscheinen: Käufe und Verkäufe in Finanzinstrumenten:
III. Anzahl der am Berichtstag umlaufenden Aktien
IV. Ertrags- und Aufwandsrechnung für den Zeitraum 1. Januar 2019 bis 31. Dezember 2019
V. Angaben gemäß § 101 Abs. 3 KAGB und § 16 Abs. 1 Nr. 3 KARBV Die Gesamtkostenquote beträgt 0,96 %. Die Gesamtkostenquote drückt die Summe der Kosten und Gebühren (ohne Transaktionskosten und vor Steuern) als Prozentsatz des durchschnittlichen Teilgesellschaftsvermögens (jeweils zum Monatsende) innerhalb eines Geschäftsjahres aus. Die erfolgsabhängige Vergütung für die Finanzportfolioverwaltung beträgt 0,13 % des durchschnittlichen Teilgesellschaftsvermögens. Im Geschäftsjahr erhielt das Investmentbetriebsvermögen eine Vergütung in Höhe von € 36.000,00 für die Verwaltung des Teilgesellschaftsvermögens Algopool 1. Die Basisvergütung für die Finanzportfolioverwaltung des Teilgesellschaftsvermögens Algopool 1 belief sich auf € 99.160,68. Die erfolgsabhängige Vergütung für die Finanzportfolioverwaltung belief sich auf € 25.275,84. Die Vergütung der Verwahrstelle für das Teilgesellschaftsvermögen Algopool 1 belief sich auf € 30.828,45. Im Geschäftsjahr erhielt die Algopool InvAG TGV keine Rückvergütung der aus dem Teilgesellschaftsvermögen Algopool 1 an die Verwahrstelle geleisteten Vergütungen und Aufwendungserstattungen. Im Geschäftsjahr wurden keine Vergütungen gemäß § 101 Abs. 3 Nr. 1 und Nr. 2 KAGB gewährt. Im Geschäftsjahr wurden keine Vergütungen gemäß Artikel 107 der delegierten Verordnung (EU) Nr. 231/2013 der Europäischen Kommission gewährt. Im abgelaufenen Geschäftsjahr erfolgten keine wesentlichen Änderungen am Informationsdokument über die Teilgesellschaftsvermögen der Algopool InvAG TGV gemäß § 307 Abs. 1 und 2 KAGB. Die potenziellen Risikobeträge ausgedrückt in Prozentanteilen des Teilgesellschaftsvermögens lagen im Geschäftsjahr 2019 zwischen 0,52 % und 0,87 %. Der Durchschnittswert betrug 0,52 %. VI. Entwicklungsrechnung für das Teilgesellschaftsvermögen
VII. Verwendungsrechnung
VIII. Entwicklung des Teilgesellschaftsvermögens und Wert je Aktie im 3-Jahresvergleich
Auflösungsbericht für das Teilgesellschaftsvermögen Algopool 2 zum 25. Dezember 2019 I. Vermögensaufstellung zum 25. Dezember 2019
II. Geschäfte im Sinne von § 101 Abs. 1 Satz 3 Nr. 2 KAGB Während des Berichtszeitraums abgeschlossene Geschäfte, soweit sie nicht mehr in der Vermögensaufstellung erscheinen: Käufe und Verkäufe in Finanzinstrumenten:
III. Anzahl der am Berichtstag umlaufenden Aktien
IV. Ertrags- und Aufwandsrechnung für den Zeitraum 1. Januar 2019 bis 25. Dezember 2019
V. Angaben gemäß § 101 Abs. 3 KAGB und § 16 Abs. 1 Nr. 3 KARBV Die Gesamtkostenquote beträgt 7,4 %. Die Gesamtkostenquote drückt die Summe der Kosten und Gebühren (ohne Transaktionskosten und vor Steuern) als Prozentsatz des durchschnittlichen Teilgesellschaftsvermögens (jeweils zum Monatsende) innerhalb eines Geschäftsjahres aus. Es gab keine erfolgsabhängige Vergütung für die Finanzportfolioverwaltung. Im Geschäftsjahr erhielt das Investmentbetriebsvermögen eine Vergütung in Höhe von € 18.000,00 für die Verwaltung des Teilgesellschaftsvermögens Algopool 2. Die Basisvergütung für die Finanzportfolioverwaltung des Teilgesellschaftsvermögens Algopool 2 belief sich auf € 30.480,33. Dies entspricht 2,0 % des durchschnittlichen Teilgesellschaftsvermögens im Geschäftsjahr. Die Vergütung der Verwahrstelle für das Teilgesellschaftsvermögen Algopool 2 belief sich auf €29.852,87. Im Geschäftsjahr erhielt die Algopool InvAG TGV keine Rückvergütung der aus dem Teilgesellschaftsvermögen Algopool 2 an die Verwahrstelle geleisteten Vergütungen und Aufwendungserstattungen. Im Geschäftsjahr wurden keine Vergütungen gemäß § 101 Abs. 3 Nr. 1 und Nr. 2 KAGB gewährt. Im Geschäftsjahr wurden keine Vergütungen gemäß Artikel 107 der delegierten Verordnung (EU) Nr. 231/2013 der Europäischen Kommission gewährt. Im abgelaufenen Geschäftsjahr erfolgten keine wesentlichen Änderungen am Informationsdokument über die Teilgesellschaftsvermögen der Algopool InvAG TGV gemäß § 307 Abs. 1 und 2 KAGB. Die potenziellen Risikobeträge ausgedrückt in Prozentanteilen des Teilgesellschaftsvermögens lagen im Geschäftsjahr 2019 zwischen 0,00 % und 10,04 %. Der Durchschnittswert betrug 6,57 %. VI. Entwicklungsrechnung für das Teilgesellschaftsvermögen
VII. Verwendungsrechnung
VIII. Entwicklung des Teilgesellschaftsvermögens und Wert je Aktie im 3-Jahresvergleich
Lagebericht für das Geschäftsjahr 2019Wirtschaftliches Umfeld Auf Grund verschiedener internationaler politischer Entwicklungen und Konjunktursorgen kam es mehrfach zu einer erhöhten Volatilität an den Aktien- und Anleihemärkten. Der deutsche Aktienindex Dax notierte mit 13.249,01 Punkten rund 25,5 % höher als im Vorjahr. Trotz erheblicher Rezessionsbedenken ist Deutschlands Bruttoinlandsprodukt in 2019 um ca. 0,6 % gewachsen, was jedoch deutlich geringer als in den Vorjahren war. Zum Wachstum trugen wesentlich die niedrige Arbeitslosigkeit sowie der private und staatliche Konsum bei. Die Inflationsrate lag in Deutschland mit 1,4 % im Jahresschnitt niedriger als im Vorjahr. Die Geldpolitik der Europäischen Zentralbank ist unverändert expansiv. Sie beließ den Leitzins auf seinem historischen Tiefstand von 0,0 % und beschloss in Ihrer Sitzung am 12. September 2019 die Anleihekäufe im Rahmen des Programms des EZB-Rats zum Ankauf von Vermögenswerten wieder aufzunehmen. Die Federal Reserve beschloss nach mehreren Leitzinserhöhungen in den Vorjahren drei Leitzinssenkungen von 2,5 % auf 1,75 % in 2019. Die Bank of England beließ die Leitzinsen unverändert bei 0,75 %. Die Euro-Geldmarktsätze sind, von einigen Schwankungen abgesehen, seit Juli 2011 gefallen und haben im Geschäftsjahr 2019 fest im negativen Bereich notiert. Besonders hervorzuheben ist hier der Drei-Monats-Euribor, der gemäß den Anlagebedingungen der Teilgesellschaftsvermögen der Algopool InvAG TGV als Vergleichsmaßstab für die Erträge aus der Finanzportfolioverwaltung dient. Seit April 2015 liegt er im negativen Bereich und ist im Geschäftsjahr 2019 auf einen neuen historischen Tiefstand von -0,448 % gesunken, zum Jahresende schloss er bei -0,383 %. Im Geschäftsjahr 2019 musste man im Euroraum zur Vermeidung von Kreditrisiken weiterhin negative Zinssätze bei der Kapitalanlage akzeptieren. Nach der Einführung von MiFIR/MiFID II zum 3. Januar 2018 gab es im Geschäftsjahr 2019 nur kleinere Anpassungen am Kapitalanlagegesetzbuch (KAGB) und den weiterführenden Verordnungen. Nach der grundlegenden Änderung der Besteuerung der Teilgesellschaftsvermögen der Gesellschaft durch das neue Investmentsteuergesetz zum 1. Januar 2018 gab es im Geschäftsjahr 2019 nur kleinere Änderungen im Steuerrecht der Gesellschaft. Geschäftsverlauf und Ergebnis Die Algopool InvAG TGV ist eine Investmentaktiengesellschaft in Form einer Umbrella-Konstruktion mit Teilgesellschaftsvermögen. Sie verfügt seit August 2014 über die Erlaubnis der Bundesanstalt für Finanzdienstleistungsaufsicht (BaFin) zum Geschäftsbetrieb als interne AIF-Kapitalverwaltungsgesellschaft. Das Teilgesellschaftsvermögen Algopool 1 ist ein Alternativer Investmentfonds (Spezial-AIF). Das Teilgesellschaftsvermögen Algopool 2 war ebenfalls ein Alternativer Investmentfonds (Spezial-AIF). Der Vorstand der Algopool InvAG TGV hat am 4. Juni 2019 die Auflösung des Teilgesellschaftsvermögens Algopool 2 beschlossen. Der Aufsichtsrat der Algopool InvAG TGV hat am 12. Juni 2019 der Auflösung zugestimmt. Die Auflösung wurde am 25. Juni 2019 im Bundesanzeiger bekannt gemacht. Gemäß § 10 Abs. 2 der Satzung wurde das Teilgesellschaftsvermögen Algopool 2 zum 25. Dezember 2019 aufgelöst. Die Aufwendungen des Investmentbetriebsvermögens bestanden im Wesentlichen aus Prüfungs- und Veröffentlichungskosten, Verwaltungsaufwand und Gebühren. Die Aufwendungen sind 12,5 % höher als die Erträge, die hauptsächlich aus der Verwaltungsvergütung der Teilgesellschaftsvermögen stammen. Das Ergebnis des Investmentbetriebsvermögens beträgt T€ - 6. Die Algopool InvAG TGV legt die Mittel des Teilgesellschaftsvermögens Algopool 1 im Sinne der Anlagebedingungen an. Im Vergleich zum Vorjahr ist das Ergebnis des Geschäftsjahres des Teilgesellschaftsvermögens von T€ -351 um T€ 1.029 auf T€ 678 gestiegen. Das gute Ergebnis ist fast ausschließlich auf die nicht realisierten Gewinne der Wertpapiere zurückzuführen. Die Zinserträge und die Aufwendungen sind im Verhältnis zu den Vorjahreswerten gesunken, wodurch der ordentliche Nettoertrag erneut positiv, wenn auch kleiner als im Vorjahr ausfiel. Das Ergebnis aus Veräußerungsgeschäften viel rund T€ 50 geringer als im Vorjahr aus. Der Wert des Teilgesellschaftsvermögens Algopool 1 betrug zu Beginn des Geschäftsjahres T€ 19.648. Es gab Mittelabflüsse aus Aktienrückgaben in Höhe von T€ 429. Das Ergebnis des Geschäftsjahres belief sich auf T€ 678. Davon beliefen sich die nicht realisierten Gewinne auf T€ 733 und die nicht realisierten Verluste auf T€ 95. Somit ergab sich am Ende des Geschäftsjahres ein Wert des Teilgesellschaftsvermögens in Höhe von T€ 19.897. Die Algopool InvAG TGV legte die Mittel des Teilgesellschaftsvermögens Algopool 2 im Sinne der Anlagebedingungen an. Der Verlust des Rumpfgeschäftsjahres des Teilgesellschaftsvermögens ist im Vergleich zum Vorjahr um 69,4 % (= T€ 386) geringer ausgefallen. Die Summe der Erträge hat sich mehr als verdreifacht. Das Ergebnis aus Veräußerungsgeschäften ist im Vergleich zum Vorjahr deutlich gestiegen. Damit fiel das realisierte Ergebnis des Rumpfgeschäftsjahres besser als im Vorjahr aus. Das unrealisierte Ergebnis belief sich auf T€ 0. Die sonstigen Aufwendungen sind im Verhältnis zu den Vorjahreswerten deutlich gesunken, der ordentliche Nettoertrag fiel 59,1 % besser als im Vorjahr aus. Der Wert des Teilgesellschaftsvermögens Algopool 2 betrug zu Beginn des Geschäftsjahres T€ 2.649. Es gab Mittelabflüsse aus Aktienrückgaben in Höhe von T€ 2.484. Das Ergebnis des Geschäftsjahres belief sich auf T€ -170, wovon sich T€ 5 Ertragsausgleich aus dem Vorjahr belaufen. Am Ende des Rumpfgeschäftsjahres betrug der Wert des Teilgesellschaftsvermögens T€ 0. Die Bilanzsumme der Gesamtgesellschaft aus Investmentbetriebs- und Investmentanlagevermögen ist von T€ 23.087 im Vorjahr auf T€ 20.625 gesunken. Das Gesamtergebnis betrug T€ 502 und fiel damit um T€ 1.373 besser als im Vorjahr (T€ -871) aus. Der Geschäftsverlauf und das Geschäftsergebnis waren aus Sicht des Vorstands gut. Vermögens- und Finanzlage Die Vermögenswerte der Algopool InvAG TGV bestehen zum Bilanzstichtag 31. Dezember 2019 zu 96,8 % aus dem Investmentanlagevermögen. Dieses besteht zu 100 % aus dem Teilgesellschaftsvermögen Algopool 1. Der Großteil der übrigen Vermögenswerte beläuft sich auf die Bankguthaben des Investmentbetriebsvermögens. Die Vermögenswerte des Teilgesellschaftsvermögens Algopool 1 bestehen ausschließlich aus Umlaufvermögen. Den mit Abstand größten Anteil davon machen mit 98,09 % die Wertpapiere und mit 0,9 % die Stückzinsen derselben aus. Die Guthaben bei Kreditinstituten belaufen sich auf 1,3 % der Vermögensgegenstände. Die vom Teilgesellschaftsvermögen gehaltenen Wertpapiere sind bei regulären Marktverhältnissen liquide. Die Bewertung erfolgt zu Kurswerten. Teilgesellschaftsvermögen und Aktien Die Algopool InvAG TGV besteht aus dem Investmentbetriebsvermögen und dem Teilgesellschaftsvermögen Algopool 1, in Form eines Hedgefonds gemäß § 283 KAGB. Zum 31. Dezember 2019 waren für das Investmentbetriebsvermögen 160.000 Unternehmensaktien ausgegeben. Jede Aktie des Investmentbetriebsvermögens ist an diesem im gleichen Umfang beteiligt. Zum 31. Dezember 2019 waren für das Teilgesellschaftsvermögen Algopool 1 89.500 Anlageaktien ausgegeben. Jede Aktie des Teilgesellschaftsvermögens Algopool 1 ist an diesem im gleichen Umfang 7 beteiligt. Die Anlageaktien berechtigen nicht zur Teilnahme an der Hauptversammlung und gewähren kein Stimmrecht. Das Teilgesellschaftsvermögen Algopool 2 wurde zum 25. Dezember 2019 aufgelöst. Verwaltungskosten Im Geschäftsjahr erhielt das Investmentbetriebsvermögen eine Vergütung für die Verwaltung der Teilgesellschaftsvermögen Algopool 1 und Algopool 2 in Höhe von € 36.000,00 beziehungsweise € 18.000,00. Die Basisvergütung für die Finanzportfolioverwaltung des Teilgesellschaftsvermögens Algopool 1 belief sich auf € 99.160,68. Dies entspricht 0,5 % des durchschnittlichen Teilgesellschaftsvermögens im Geschäftsjahr. Die erfolgsabhängige Vergütung für die Finanzportfolioverwaltung belief sich auf € 25.275,84. Die Basisvergütung für die Finanzportfolioverwaltung des Teilgesellschaftsvermögens Algopool 2 belief sich auf € 30.480,33. Dies entspricht 2,0 % des durchschnittlichen Teilgesellschaftsvermögens im Geschäftsjahr. Die Vergütung der Verwahrstelle für die Teilgesellschaftsvermögen Algopool 1 und Algopool 2 belief sich auf € 30.828,45 beziehungsweise auf € 29.852,87. Forschung und Entwicklung sowie bestehende Zweigniederlassungen Die Gesellschaft betreibt keine Forschung und Entwicklung. Es bestehen keine Zweigniederlassungen. Zukünftige Entwicklung der Gesellschaft sowie Chancen und Risiken der zukünftigen Entwicklung Risiken für die zukünftige Entwicklung des Investmentbetriebsvermögens der Algopool InvAG TGV können aus nicht planbaren Kosten bestehen. Tätigkeitsbericht des Teilgesellschaftsvermögens Algopool 1 Im Folgenden wird die im Geschäftsjahr 2019 verfolgte Anlagestrategie beschrieben. I. Anlageziel und Anlagepolitik Das Anlageziel des Teilgesellschaftsvermögens ist die Erwirtschaftung von Erträgen in Euro, die größer sind als ein risikofreier Zinsertrag. Der Mehrertrag soll unabhängig von der Entwicklung der Kapitalmärkte sein. Die Gesellschaft strebt unter Beachtung des Grundsatzes der Risikomischung an, für das Teilgesellschaftsvermögen zur Erreichung ihres Anlageziels nur Vermögensgegenstände zu erwerben, die für das Teilgesellschaftsvermögen insgesamt langfristig Ertrag und Wachstum erwarten lassen. Umschichtungen von Finanzinstrumenten im Rahmen des Hochfrequenzhandels sowie die kurzfristige Ausnutzung von Preisunterschieden an verschiedenen Börsenplätzen, die zu einer aktiven unternehmerischen Bewirtschaftung des Teilgesellschaftsvermögens in wesentlichem Umfang im Sinne von § 15 Absatz 2 Satz 1 Nummer 2 Investmentsteuergesetz führen, sind nicht gestattet. Die langfristige Kapitalanlage findet in Wertpapieren, Geldmarktinstrumenten, Guthaben bei Kreditinstituten und Anteilen in Investmentvermögen statt. Derivate werden hier nur zu Absicherungszwecken eingesetzt. II. Risiken Das bewusste Eingehen von finanziellen Risiken sowie das Nutzen bestehender Chancen sind die Grundlagen der Anlagestrategie der Algopool 1. Dabei erfolgt die Auswahl der Vermögensgegenstände unter dem Gesichtspunkt der Risikostreuung. Dadurch sollen extreme Schwankungen der Wertentwicklung des Teilgesellschaftsvermögens möglichst vermieden werden. Die Vermögensgegenstände, die durch die Algopool InvAG TGV im Rahmen ihrer Anlagestrategie erworben werden, unterliegen dem Risiko von Wertschwankungen aufgrund sich ändernder Marktpreise. Diese Schwankungen können spezifisch für die einzelnen Vermögensgegenstände sein oder sich aus der allgemeinen Tendenz an den Finanzmärkten ergeben. Das allgemeine Marktrisiko kann auch durch Diversifikation nur bedingt reduziert werden. Die Emittenten der Wertpapiere, die im Rahmen der langfristigen Kapitalanlage gehalten werden, haben gute oder sehr gute Bonitäten. Die Adressenausfallrisiken sind von daher gering. Dennoch besteht das Risiko, dass einzelne Emittenten den Zahlungsverpflichtungen aus den von ihnen begebenen Wertpapieren nicht nachkommen können. Dies würde zu Verlusten bei dem Teilgesellschaftsvermögen Algopool 1 führen. Die Zinsänderungsrisiken aus dem Wertpapierportfolio entsprechen einem über Laufzeiten von bis zu fünfzehn Jahren diversifiziertem Portfolio festverzinslicher Wertpapiere. Der größte Teil des Teilgesellschaftsvermögens Algopool 1 notiert in Euro. Es gibt aber auch Fremdwährungspositionen. Diese unterliegen dem Risiko der Veränderung des Wechselkurses. Die Liquiditätsrisiken sind gering, da das Wertpapierportfolio der Algopool 1 aus liquiden Wertpapieren besteht. Darüber hinaus wird ein ausreichender Betrag an täglich fälligen Guthaben bei Kreditinstituten gehalten, um einen möglichen unerwarteten Liquiditätsbedarf abzudecken. Die Anlagegrenzen erlauben auch Anlagestrategien mit großem Hebel. Ein erheblicher Verlust für den Aktionär der Gesellschaft kann daher nicht ausgeschlossen werden. Das Teilgesellschaftsvermögen kann aufgrund seiner Zusammensetzung eine erhöhte Volatilität aufweisen, d.h. die Aktienpreise des Teilgesellschaftsvermögens können auch innerhalb kurzer Zeiträume erheblichen Schwankungen unterworfen sein. Zur Begrenzung der Risiken verfügt die Algopool InvAG TGV über eine Risikosteuerung. Die Grundsätze der Risikosteuerung beinhalten eine Prozedur zur Freigabe von Produkten oder Produktgruppen für die Kapitalanlage sowie verschiedene Limite. Die mit der Finanzportfolioverwaltung beauftragte Wertpapierhandelsbank ist vertraglich verpflichtet, die Grundsätze der Risikosteuerung zu beachten und die Limite einzuhalten. Allgemein ist jedoch darauf hinzuweisen, dass es sich bei den Vermögensgegenständen um risikobehaftete Anlagen handelt. III. Portfoliostruktur Zum Bilanzstichtag 31. Dezember 2019 besteht das Portfolio des Teilgesellschaftsvermögens Algopool 1 der Algopool InvAG TGV aus börsennotierten Wertpapieren mit einem Kurswert in Höhe von T€ 19.518, dazugehörigen Stückzinsen in Höhe von T€ 181 und Bankguthaben in Höhe von T€ 265. Dem stehen sonstige Verbindlichkeiten in Höhe von T€ 66 und Rückstellungen in Höhe von T€ 1 gegenüber, so dass sich ein Teilgesellschaftsvermögen von T€ 19.897 ergibt. Das Wertpapierportfolio ist im Geschäftsjahr 2019 von T€ 19.099 auf T€ 19.518 gewachsen. IV. Wertentwicklung Der Wert einer Aktie ist um 3,5 % vom 31. Dezember 2018 von € 214,73 auf € 222,32 am 31. Dezember 2019 gestiegen. V. Sonstige Ereignisse im Geschäftsjahr 2019 Sonstige für den Anleger wesentliche Ereignisse im Berichtszeitraum, über die hier zu berichten wäre, haben sich nicht ereignet. Auflösungsbericht des Teilgesellschaftsvermögens Algopool 2 Im Folgenden wird die im Geschäftsjahr 2019 bis zur Auflösung am 25.12.2019 verfolgte Anlagestrategie beschrieben. I. Anlageziel und Anlagepolitik Das Anlageziel des Teilgesellschaftsvermögens ist die Erwirtschaftung von Erträgen in Euro, die größer sind als ein risikofreier Zinsertrag. Der Mehrertrag soll unabhängig von der Entwicklung der Kapitalmärkte sein. Die Gesellschaft kann für das Teilgesellschaftsvermögen zur Erreichung ihres Anlageziels folgende Strategien wählen: Die kurzfristige Anlagestrategie des Teilgesellschaftsvermögens ist dem Hochfrequenzhandel zuzuordnen. Dieser zeichnet sich durch das Kaufen oder Verkaufen von Derivaten und anderen Finanzinstrumenten für Rechnung des Teilgesellschaftsvermögens als unmittelbarer oder mittelbarer Teilnehmer eines elektronischen Marktes mittels hochfrequenter, algorithmischer Handelstechniken aus. Dabei werden die Entscheidung über das Aufgeben, Ändern oder Löschen eines Auftrags ohne menschliche Intervention für einzelne Aufträge umgesetzt. Die langfristige Kapitalanlage findet in Wertpapieren, Geldmarktinstrumenten, Guthaben bei Kreditinstituten und Anteilen in Investmentvermögen statt. Derivate werden hier nur zu Absicherungszwecken eingesetzt. II. Risiken Das bewusste Eingehen von finanziellen Risiken sowie das Nutzen bestehender Chancen sind die Grundlagen der Anlagestrategie der Algopool 2. Dabei erfolgt die Auswahl der Vermögensgegenstände unter dem Gesichtspunkt der Risikostreuung. Insbesondere wird Wert darauf gelegt, Anlagestrategien miteinander zu kombinieren, die sich aufgrund ihrer Korrelationen gegenseitig ergänzen. Dadurch sollen extreme Schwankungen der Wertentwicklung des Teilgesellschaftsvermögens möglichst vermieden werden. Die Vermögensgegenstände, die durch die Algopool InvAG TGV im Rahmen ihrer Anlagestrategie erworben werden, unterliegen dem Risiko von Wertschwankungen aufgrund sich ändernder Marktpreise. Diese Schwankungen können spezifisch für die einzelnen Vermögensgegenstände sein oder sich aus der allgemeinen Tendenz an den Finanzmärkten ergeben. Das allgemeine Marktrisiko kann auch durch Diversifikation nur bedingt reduziert werden. Die Emittenten der Wertpapiere, die im Rahmen der langfristigen Kapitalanlage gehalten werden, haben sehr gute Bonitäten. Die Adressenausfallrisiken sind von daher gering. Dennoch besteht das Risiko, dass einzelne Emittenten den Zahlungsverpflichtungen aus den von ihnen begebenen Wertpapieren nicht nachkommen können. Dies würde zu Verlusten bei dem Teilgesellschaftsvermögen Algopool 2 führen. Die Zinsänderungsrisiken aus dem Wertpapierportfolio entsprechen einem über Laufzeiten von bis zu zwei Jahren diversifiziertem Portfolio festverzinslicher Wertpapiere. Die Zinsänderungsrisiken aus den Finanzterminkontrakten sind bedeutend und werden als Marktpreisrisiko der Finanzterminkontrakte gesteuert. Über die Hälfte der Vermögensgegenstände des Teilgesellschaftsvermögens Algopool 2 notiert in Euro. Es gibt aber auch Fremdwährungspositionen. Diese unterliegen dem Risiko der Veränderung des Wechselkurses. Die Liquiditätsrisiken sind gering, da das Wertpapierportfolio der Algopool 2 aus liquiden Wertpapieren und täglich fälligen Guthaben bei Kreditinstituten besteht. Die Anlagegrenzen erlauben auch Anlagestrategien mit großem Hebel. Ein erheblicher Verlust für den Aktionär der Gesellschaft kann daher nicht ausgeschlossen werden. Das Teilgesellschaftsvermögen kann aufgrund seiner Zusammensetzung eine erhöhte Volatilität aufweisen, d.h. die Aktienpreise des Teilgesellschaftsvermögens können auch innerhalb kurzer Zeiträume erheblichen Schwankungen unterworfen sein. Zur Begrenzung der Risiken verfügt die Algopool InvAG TGV über eine Risikosteuerung. Die Grundsätze der Risikosteuerung beinhalten eine Prozedur zur Freigabe von Produkten oder Produktgruppen für die Kapitalanlage sowie verschiedene Limite. Die mit der Finanzportfolioverwaltung beauftragte Wertpapierhandelsbank ist vertraglich verpflichtet, die Grundsätze der Risikosteuerung zu beachten und die Limite einzuhalten. Allgemein ist jedoch darauf hinzuweisen, dass es sich bei den Vermögensgegenständen um risikobehaftete Anlagen handelt. III. Portfoliostruktur Zum Bilanzstichtag 31. Dezember 2019 beläuft sich das Teilgesellschaftsvermögen auf T€ 0. IV. Wertentwicklung Der Wert einer Aktie betrug € 52,99 am 31. Dezember 2018 und ist zum letzten Abrechnungstag am 30. Juni 2019 um 7,2 % auf € 49,68 gefallen. V. Sonstige Ereignisse im Geschäftsjahr 2019 Der Vorstand der Algopool InvAG TGV hat am 4. Juni 2019 die Auflösung des Teilgesellschaftsvermögens Algopool 2 beschlossen. Der Aufsichtsrat der Algopool InvAG TGV hat am 12. Juni 2019 der Auflösung zugestimmt. Die Auflösung wurde am 25. Juni 2019 im Bundesanzeiger bekannt gemacht. Gemäß § 10 Abs. 2 der Satzung wurde das Teilgesellschaftsvermögen Algopool 2 zum 25. Dezember 2019 aufgelöst.
Köln, den 10. Februar 2020 Dr. Andreas Laser Vorstand Thomas Kresing Vorstand Bericht des Aufsichtsrats für das Geschäftsjahr 2019Der Aufsichtsrat der Algopool InvAG TGV hat im Geschäftsjahr 2019 die ihm nach Gesetz und Satzung obliegenden Aufgaben mit großer Sorgfalt wahrgenommen und sich ausführlich mit der wirtschaftlichen und finanziellen Situation der Gesellschaft sowie deren strategischer Ausrichtung befasst. Zusammensetzung des Aufsichtsrats Im Geschäftsjahr 2019 gehörten dem Aufsichtsrat Alexandra Becker, Köln, Kay-Oliver Hübner, Köln, und Dr. Christian Zühlsdorff, Bonn, an. Alexandra Becker sitzt dem Aufsichtsrat vor, Kay-Oliver Hübner ist ihr Stellvertreter. Zusammenarbeit mit dem Vorstand Der Aufsichtsrat hat den Vorstand bei der Leitung des Unternehmens beraten und dessen Tätigkeit überwacht. Der Aufsichtsrat war in alle Entscheidungen von grundlegender Bedeutung stets eingebunden. Er wurde vom Vorstand regelmäßig, zeitnah und umfassend über den Geschäftsverlauf, die Ertrags-, Finanz- und Risikolage sowie die Planungen und Weiterentwicklungen des Unternehmens unterrichtet. Berichtet wurde auch über das Chancen- und Risikomanagement, über aufsichtsrechtliche Entwicklungen und über die vom Vorstand ergriffenen Maßnahmen mit wesentlicher Bedeutung für die Unternehmensentwicklung. Die Vorsitzende des Aufsichtsrats stand auch außerhalb der Sitzungen mit dem Vorstand in engem Kontakt und besprach mit ihm wesentliche Vorgänge und anstehende Entscheidungen. Sitzungen des Aufsichtsrats Der Aufsichtsrat ist im Geschäftsjahr 2019 zu drei Präsenzsitzungen zusammengetreten. Eine Präsenzsitzung fand am 26. März 2019, eine am 12. Juni 2019 und die dritte am 22. November 2019 statt. An allen Sitzungen nahmen alle Mitglieder des Aufsichtsrats sowie die beiden Mitglieder des Vorstands teil. An der Sitzung des Aufsichtsrates am 26. März 2019, in der der Jahresabschluss für das Geschäftsjahr 2018 behandelt wurde, nahm darüber hinaus der Wirtschaftsprüfer Harald Lange, Kerpen, der Abschlussprüfer der Gesellschaft, als Gast teil. Zentraler Gegenstand der Aufsichtsratssitzung am 26. März 2019 war die Beratung über den Jahresabschluss und den Lagebericht für das Geschäftsjahr 2018 durch den Aufsichtsrat sowie die diesbezüglichen Erläuterungen des Vorstands. Der hinzugezogene Abschlussprüfer berichtete von den wesentlichen Ergebnissen seiner Prüfung. Der Aufsichtsrat schloss sich dem Urteil des Abschlussprüfers an und kam zu der Übereinkunft, dass keine Einwendungen gegen den Jahresabschluss und den Lagebericht der Gesellschaft 2018 zu erheben waren. Der Aufsichtsrat billigte den vom Vorstand aufgestellten Jahresabschluss für das Geschäftsjahr 2018. Weiterhin verabschiedete der Aufsichtsrat einstimmig den Bericht des Aufsichtsrats an die Hauptversammlung gemäß § 171 Aktiengesetz für das Geschäftsjahr 2018. Ergänzend zur Besprechung über den Jahresabschluss berichtete der Vorstand ausführlich über den Verlauf der Geschäftsentwicklung und die Risikolage im ersten Quartal des Geschäftsjahres 2019. Schwerpunkte waren dabei zum einen die Einstellung des Derivatehandels des Teilgesellschaftsvermögens Algopool 2 und die sich daraus ergebende Reduzierung der Fixkosten sowie zum anderen der positive Geschäftsverlauf des Teilgesellschaftsvermögens Algopool 1. Schwerpunkt der zweiten Aufsichtsratssitzung am 12. Juni 2019 war die Auflösung des Teilgesellschaftsvermögens Algopool 2 und das weitere Vorgehen. Nachdem zum 30.06.2019 die Anteilseigner sämtliche Anlageaktien des Teilgesellschaftsvermögens Algopool 2 zurückgegeben haben, erschien dem Vorstand eine Auflösung des Teilgesellschaftsvermögens sinnvoll. Der Aufsichtsrat stimmte dem Vorschlag des Vorstands zur Auflösung des Teilgesellschaftsvermögens Algopool 2 einstimmig zu. Darüber hinaus berichtete der Vorstand über die anhaltend positive Geschäftsentwicklung des Teilgesellschaftsvermögens Algopool 1. Der Aufsichtsrat beschloss in der Sitzung des Aufsichtsrats am 22. November 2019 der Hauptversammlung den Wirtschaftsprüfer Harald Lange, Kerpen, zum Abschlussprüfer für das Geschäftsjahr 2019 zur Wahl vorzuschlagen, und Herrn Lange mit der Prüfung des Jahresabschlusses zum 31. Dezember 2019 und des Lageberichts für das Geschäftsjahr 2019 der Gesellschaft zu beauftragen, sofern die Hauptversammlung, dem Vorschlag des Aufsichtsrats folgend, ihn zum Abschlussprüfer der Gesellschaft für das Geschäftsjahr 2019 wählt. Ein Schwerpunkt der Sitzung war der Bericht des Vorstands über die wirtschaftliche Entwicklung der Gesellschaft und die Risikolage im Geschäftsjahr 2019. Insbesondere die Geschäfte der Teilgesellschaftsvermögen wurden detailliert besprochen. Die Abwicklung des Teilgesellschaftsvermögens Algopool 2 sei weitestgehend plangemäß verlaufen. Auf Grund des starken Absinkens der Zinskurve sei der Geschäftsverlauf für die Wertpapiere des Teilgesellschaftsvermögens Algopool 1 sehr positiv. Die Tagesordnungspunkte und entsprechenden Beschlüsse des Aufsichtsrats wurden umfassend in den Protokollen der Aufsichtsratssitzungen festgehalten. Ausschüsse Ausschüsse wurden im Blick auf die Gesamtzahl der Aufsichtsratsmitglieder nicht gebildet. Jahresabschluss 2019 Zur Behandlung des Jahresabschlusses der Algopool InvAG TGV für das Geschäftsjahr 2019 hat der Aufsichtsrat in der Sitzung am 24. März 2020 den Abschlussprüfer für das Geschäftsjahr hinzugezogen, um den Jahresabschluss und den Lagebericht des Vorstands zu prüfen. Der Aufsichtsrat widmete sich ferner eingehend dem internen Kontroll- und Risikomanagementsystem. Der Jahresabschluss sowie der Lagebericht wurden vom Wirtschaftsprüfer Harald Lange, Kerpen, geprüft. Die Prüfung hat nach seinem abschließenden Ergebnis keinen Anlass zu Beanstandungen gegeben, so dass der uneingeschränkte Bestätigungsvermerk erteilt wird. Der Prüfungsbericht des Abschlussprüfers wurde im Entwurf vorgelegt und wesentliche Vorgänge betreffend Aufsichtsrecht und Rechnungslegung gemeinsam mit dem Abschlussprüfer besprochen. Der Aufsichtsrat hat aufgrund des Ergebnisses seiner Prüfung keine Einwendungen gegen den Jahresabschluss und den Lagebericht erhoben. Somit billigt der Aufsichtsrat den Jahresabschluss zum 31. Dezember 2019 und den Lagebericht für das Geschäftsjahr 2019. Die Mitglieder des Aufsichtsrats danken dem Vorstand für den engagierten Einsatz und die erfolgreiche Arbeit im Geschäftsjahr 2019.
Köln, den 24. März 2020 Der Aufsichtsrat Alexandra Becker, Vorsitzende Kay-Oliver Hübner, Stellvertretender Vorsitzender Dr. Christian Zühlsdorff Vermerk des unabhängigen AbschlussprüfersAn die Algopool InvAG TGV, Köln Vermerk über die Prüfung des Jahresabschlusses und des Lageberichts der InvestmentaktiengesellschaftPrüfungsurteileIch habe den Jahresabschluss der Algopool InvAG TGV, Köln - bestehend aus der Bilanz zum 31. Dezember 2019, der Gewinn- und Verlustrechnung für das Geschäftsjahr vom 1. Januar 2019 bis zum 31. Dezember 2019 sowie dem Anhang, einschließlich der Darstellung der Bilanzierungs und Bewertungsmethoden - geprüft. Darüber hinaus habe ich den Lagebericht der Algopool InvAG TGV für das Geschäftsjahr vom 1. Januar 2019 bis zum 31. Dezember 2019 geprüft. Nach meiner Beurteilung aufgrund der bei der Prüfung gewonnenen Erkenntnisse
Grundlage für die PrüfungsurteileIch habe meine Prüfung des Jahresabschlusses und des Lageberichts in Übereinstimmung mit § 121 Abs. 2 KAGB unter Beachtung der vom Institut der Wirtschaftsprüfer (IDW) festgestellten deutschen Grundsätze ordnungsmäßiger Abschlussprüfung durchgeführt. Meine Verantwortung nach diesen Vorschriften und Grundsätzen ist im Abschnitt "Verantwortung des Abschlussprüfers für die Prüfung des Jahresabschlusses und des Lageberichts" meines Vermerks weitergehend beschrieben. Ich bin von der Gesellschaft unabhängig in Übereinstimmung mit den deutschen handelsrechtlichen und berufsrechtlichen Vorschriften und habe meine sonstigen deutschen Berufspflichten in Übereinstimmung mit diesen Anforderungen erfüllt. Ich bin der Auffassung, dass die von mir erlangten Prüfungsnachweise ausreichend und geeignet sind, um als Grundlage für meine Prüfungsurteile zum Jahresabschluss und zum Lagebericht zu dienen. Verantwortung der gesetzlichen Vertreter und des Aufsichtsrats für den Jahresabschluss und den LageberichtDie gesetzlichen Vertreter sind verantwortlich für die Aufstellung des Jahresabschlusses, der den deutschen, für Kapitalgesellschaften geltenden handelsrechtlichen Vorschriften unter Berücksichtigung der Vorschriften des deutschen KAGB und den einschlägigen europäischen Verordnungen in allen wesentlichen Belangen entspricht, und dafür, dass der Jahresabschluss unter Beachtung dieser Vorschriften ein den tatsächlichen Verhältnissen entsprechendes Bild der Vermögens-, Finanz- und Ertragslage der Gesellschaft vermittelt. Ferner sind die gesetzlichen Vertreter verantwortlich für die internen Kontrollen, die sie in Übereinstimmung mit diesen Vorschriften als notwendig bestimmt haben, um die Aufstellung eines Jahresabschlusses zu ermöglichen, der frei von wesentlichen - beabsichtigten oder unbeabsichtigten - falschen Darstellungen ist. Bei der Aufstellung des Jahresabschlusses sind die gesetzlichen Vertreter dafür verantwortlich, die Fähigkeit der Gesellschaft zur Fortführung der Unternehmenstätigkeit zu beurteilen. Des Weiteren haben sie die Verantwortung, Sachverhalte in Zusammenhang mit der Fortführung der Unternehmenstätigkeit, sofern einschlägig, anzugeben. Darüber hinaus sind sie dafür verantwortlich, auf der Grundlage des Rechnungslegungsgrundsatzes der Fortführung der Unternehmenstätigkeit zu bilanzieren, sofern dem nicht tatsächliche oder rechtliche Gegebenheiten entgegenstehen. Außerdem sind die gesetzlichen Vertreter verantwortlich für die Aufstellung des Lageberichts, der insgesamt ein zutreffendes Bild von der Lage der Gesellschaft vermittelt sowie in allen wesentlichen Belangen mit dem Jahresabschluss in Einklang steht, den deutschen gesetzlichen Vorschriften entspricht und den einschlägigen europäischen Verordnungen entspricht und die Chancen und Risiken der zukünftigen Entwicklung des Investmentbetriebsvermögens zutreffend darstellt. Ferner sind die gesetzlichen Vertreter verantwortlich für die Vorkehrungen und Maßnahmen (Systeme), die sie als notwendig erachtet haben, um die Aufstellung eines Lageberichts in Übereinstimmung mit den anzuwendenden deutschen gesetzlichen Vorschriften und einschlägigen europäischen Verordnungen zu ermöglichen, und um ausreichende geeignete Nachweise für die Aussagen im Lagebericht erbringen zu können. Der Aufsichtsrat ist verantwortlich für die Überwachung des Rechnungslegungsprozesses der Gesellschaft zur Aufstellung des Jahresabschlusses und des Lageberichts. Verantwortung des Abschlussprüfers für die Prüfung des Jahresabschlusses und des LageberichtsMeine Zielsetzung ist, hinreichende Sicherheit darüber zu erlangen, ob der Jahresabschluss als Ganzes frei von wesentlichen - beabsichtigten oder unbeabsichtigten - falschen Darstellungen ist und ob der Lagebericht insgesamt ein zutreffendes Bild von der Lage der Gesellschaft vermittelt sowie in allen wesentlichen Belangen mit dem Jahresabschluss sowie mit den bei der Prüfung gewonnenen Erkenntnissen in Einklang steht, den deutschen gesetzlichen Vorschriften und den einschlägigen europäischen Verordnungen entspricht und die Chancen und Risiken der zukünftigen Entwicklung des Investmentbetriebsvermögens zutreffend darstellt, sowie einen Vermerk zu erteilen, der meine Prüfungsurteile zum Jahresabschluss und zum Lagebericht beinhaltet. Hinreichende Sicherheit ist ein hohes Maß an Sicherheit, aber keine Garantie dafür, dass eine in Übereinstimmung mit § 121 Abs. 2 KAGB unter Beachtung der vom Institut der Wirtschaftsprüfer (IDW) festgestellten deutschen Grundsätze ordnungsmäßiger Abschlussprüfung durchgeführte Prüfung eine wesentliche falsche Darstellung stets aufdeckt. Falsche Darstellungen können aus Verstößen oder Unrichtigkeiten resultieren und werden als wesentlich angesehen, wenn vernünftigerweise erwartet werden könnte, dass sie einzeln oder insgesamt die auf der Grundlage dieses Jahresabschlusses und Lageberichts getroffenen wirtschaftlichen Entscheidungen von Adressaten beeinflussen. Während der Prüfung übe ich pflichtgemäßes Ermessen aus und bewahre eine kritische Grundhaltung. Darüber hinaus
Ich erörtere mit den für die Überwachung Verantwortlichen unter anderem den geplanten Umfang und die Zeitplanung der Prüfung sowie bedeutsame Prüfungsfeststellungen, einschließlich etwaiger Mängel im internen Kontrollsystem, die ich während meiner Prüfung feststelle. Vermerk über die Prüfung der im Jahresabschluss der Investmentaktiengesellschaft enthaltenen Abschlüsse sowie den im Lagebericht der Investmentaktiengesellschaft enthaltenen Tätigkeitsberichte für die TeilgesellschaftsvermögenPrüfungsurteileIch habe die im Jahresabschluss der Algopool InvAG TGV enthaltenen Abschlüsse der Teilgesellschaftsvermögen - jeweils bestehend aus
geprüft. Darüber hinaus habe ich den im Lagebericht der Algopool InvAG TGV für das Geschäftsjahr vom 1. Januar 2019 bis zum 31. Dezember 2019 enthaltenen Tätigkeitsberichte für die jeweiligen Teilgesellschaftsvermögen geprüft. Nach meiner Beurteilung aufgrund der bei der Prüfung gewonnenen Erkenntnisse
Grundlage für die PrüfungsurteileIch habe meine Prüfung der im Jahresabschluss der Investmentaktiengesellschaft enthaltenen Abschlüsse und des im Lagebericht der Investmentaktiengesellschaft enthaltenen Tätigkeitsberichte für die Teilgesellschaftsvermögen in Übereinstimmung mit § 121 Abs. 2 KAGB unter Beachtung der vom Institut der Wirtschaftsprüfer (IDW) festgestellten deutschen Grundsätze ordnungsmäßiger Abschlussprüfung durchgeführt. Meine Verantwortung nach diesen Vorschriften und Grundsätzen ist im Abschnitt "Verantwortung des Abschlussprüfers für die Prüfung der im Jahresabschluss der Investmentaktiengesellschaft enthaltenen Abschlüsse und der im Lagebericht der Investmentaktiengesellschaft enthaltenen Tätigkeitsberichte für die Teilgesellschaftsvermögen" meines Vermerks weitergehend beschrieben. Ich bin von der Gesellschaft unabhängig in Übereinstimmung mit den deutschen handelsrechtlichen und berufsrechtlichen Vorschriften und habe meine sonstigen deutschen Berufspflichten in Übereinstimmung mit diesen Anforderungen erfüllt. Ich bin der Auffassung, dass die von mir erlangten Prüfungsnachweise ausreichend und geeignet sind, um als Grundlage für meine Prüfungsurteile zu den im Jahresabschluss enthaltenen Abschlüssen und zu den im Lagebericht enthaltenen Tätigkeitsberichten für die jeweiligen Teilgesellschaftsvermögen zu dienen. Verantwortung der gesetzlichen Vertreter und des Aufsichtsrats für die im Jahresabschluss der Investmentaktiengesellschaft enthaltenen Abschlüsse und die im Lagebericht der Investmentaktiengesellschaft enthaltenen Tätigkeitsberichte für die TeilgesellschaftsvermögenDie gesetzlichen Vertreter sind verantwortlich für die Aufstellung der im Jahresabschluss der Investmentaktiengesellschaft enthaltenen Abschlüsse der jeweiligen Teilgesellschaftsvermögen, die den Vorschriften des deutschen KAGB und den einschlägigen europäischen Verordnungen in allen wesentlichen Belangen entsprechen. Ferner sind die gesetzlichen Vertreter verantwortlich für die internen Kontrollen, die sie in Übereinstimmung mit diesen Vorschriften als notwendig bestimmt haben, um die Aufstellung von Abschlüssen der jeweiligen Teilgesellschaftsvermögen zu ermöglichen, die frei von wesentlichen - beabsichtigten oder unbeabsichtigten - falschen Darstellungen sind. Bei der Aufstellung der Abschlüsse der jeweiligen Teilgesellschaftsvermögen sind die gesetzlichen Vertreter der Gesellschaft dafür verantwortlich, Ereignisse, Entscheidungen und Faktoren, welche die weitere Entwicklung der jeweiligen Teilgesellschaftsvermögen wesentlich beeinflussen können, in die Berichterstattung einzubeziehen. Das bedeutet unter anderem, dass die gesetzlichen Vertreter bei der Aufstellung dieser Abschlüsse die Fortführung der jeweiligen Teilgesellschaftsvermögen zu beurteilen haben und die Verantwortung haben, Sachverhalte im Zusammenhang mit der Fortführung der jeweiligen Teilgesellschaftsvermögen, sofern einschlägig, anzugeben. Außerdem sind die gesetzlichen Vertreter verantwortlich, dass die im Lagebericht der Gesellschaft enthaltenen Tätigkeitsberichte für die jeweiligen Teilgesellschaftsvermögen ein zutreffendes Bild von der Tätigkeit der Gesellschaft in Bezug auf die jeweiligen Teilgesellschaftsvermögen vermitteln sowie dass diese Tätigkeitsberichte in allen wesentlichen Belangen den Vorschriften des deutschen KAGB und den einschlägigen europäischen Verordnungen entsprechen. In Bezug auf die jeweiligen Teilgesellschaftsvermögen sind sie zudem dafür verantwortlich, dass es die Abschlüsse gemeinsam mit den Tätigkeitsberichten für die jeweiligen Teilgesellschaftsvermögen unter Beachtung der Vorschriften des deutschen KAGB und der einschlägigen europäischen Verordnungen ermöglichen, sich ein umfassendes Bild von den tatsächlichen Verhältnissen und Entwicklungen der jeweiligen Teilgesellschaftsvermögen zu verschaffen. Ferner sind die gesetzlichen Vertreter verantwortlich für die Vorkehrungen und Maßnahmen (Systeme), die sie als notwendig erachtet haben, um die die Aufstellung von den in dem Lagebericht der Investmentaktiengesellschaft enthaltenen Tätigkeitsberichten der jeweiligen Teilgesellschaftsvermögen in Übereinstimmung mit den anzuwendenden Vorschriften des deutschen KAGB und den einschlägigen europäischen Verordnungen zu ermöglichen, und um ausreichende geeignete Nachweise für die Aussagen in den jeweiligen Tätigkeitsberichten erbringen zu können. Der Aufsichtsrat ist verantwortlich für die Überwachung des Rechnungslegungsprozesses der Gesellschaft zur Aufstellung des Jahresabschlusses und des Lageberichts. Verantwortung des Abschlussprüfers für die Prüfung der im Jahresabschluss der Investmentaktiengesellschaft enthaltenen Abschlüsse und der im Lagebericht der Investmentaktiengesellschaft enthaltenen Tätigkeitsberichte für die TeilgesellschaftsvermögenMeine Zielsetzung ist, hinreichende Sicherheit darüber zu erlangen, ob
Hinreichende Sicherheit ist ein hohes Maß an Sicherheit, aber keine Garantie dafür, dass eine in Übereinstimmung mit § 121 Abs. 2 KAGB unter Beachtung der vom Institut der Wirtschaftsprüfer (IDW) festgestellten deutschen Grundsätze ordnungsmäßiger Abschlussprüfung durchgeführte Prüfung eine wesentliche falsche Darstellung stets aufdeckt. Falsche Darstellungen können aus Verstößen oder Unrichtigkeiten resultieren und werden als wesentlich angesehen, wenn vernünftigerweise erwartet werden könnte, dass sie einzeln oder insgesamt die auf der Grundlage dieser Abschlüsse und Tätigkeitsberichte für die jeweiligen Teilgesellschaftsvermögen getroffenen wirtschaftlichen Entscheidungen von Adressaten beeinflussen. Während der Prüfung üben wir pflichtgemäßes Ermessen aus und bewahren eine kritische Grundhaltung. Darüber hinaus
Ich erörtere mit den für die Überwachung Verantwortlichen unter anderem den geplanten Umfang und die Zeitplanung der Prüfung sowie bedeutsame Prüfungsfeststellungen, einschließlich etwaiger Mängel im internen Kontrollsystem, die ich während meiner Prüfung feststelle. Vermerk über die Prüfung des im Jahresabschluss der Investmentaktiengesellschaft enthaltenen Abschlusses sowie den im Lagebericht der Investmentaktiengesellschaft enthaltenen Auflösungsbericht für das Teilgesellschaftsvermögen Algopool 2PrüfungsurteileIch habe den Auflösungsbericht des Teilgesellschaftsvermögen Algopool 2 - bestehend aus
geprüft. Nach meiner Beurteilung aufgrund der bei der Prüfung gewonnenen Erkenntnisse entspricht der beigefügte Auflösungsbericht in allen wesentlichen Belangen den Vorschriften des deutschen Kapitalanlagegesetzbuchs (KAGB) und den einschlägigen europäischen Verordnungen und ermöglicht es unter Beachtung dieser Vorschriften, sich ein umfassendes Bild der tatsächlichen Verhältnisse und Entwicklungen des Teilgesellschaftsvermögens zu verschaffen. Grundlage für die PrüfungsurteileIch habe meine Prüfung des Auflösungsberichts in Übereinstimmung mit § 105 Abs. 3 KAGB unter Beachtung der vom Institut der Wirtschaftsprüfer (IDW) festgestellten deutschen Grundsätze ordnungsmäßiger Abschlussprüfung durchgeführt. Meine Verantwortung nach diesen Vorschriften und Grundsätzen ist im Abschnitt "Verantwortung des Abschlussprüfers für die Prüfung des Auflösungsberichts" meines Vermerks weitergehend beschrieben. Ich bin von der Gesellschaft unabhängig in Übereinstimmung mit den deutschen handelsrechtlichen und berufsrechtlichen Vorschriften und habe meine sonstigen deutschen Berufspflichten in Übereinstimmung mit diesen Anforderungen erfüllt. Ich bin der Auffassung, dass die von mir erlangten Prüfungsnachweise ausreichend und geeignet sind, um als Grundlage für mein Prüfungsurteil zum Auflösungsbericht zu dienen. Verantwortung der gesetzlichen Vertreter für den AuflösungsberichtDie gesetzlichen Vertreter der Gesellschaft sind verantwortlich für die Aufstellung des Auflösungsberichts, der den Vorschriften des deutschen KAGB und den einschlägigen europäischen Verordnungen in allen wesentlichen Belangen entspricht und dafür, dass der Auflösungsbericht es unter Beachtung dieser Vorschriften ermöglicht, sich ein umfassendes Bild der tatsächlichen Verhältnisse und Entwicklungen des Teilgesellschaftsvermögens zu verschaffen. Ferner sind die gesetzlichen Vertreter verantwortlich für die internen Kontrollen, die sie in Übereinstimmung mit diesen Vorschriften als notwendig bestimmt haben, um die Aufstellung eines Auflösungsberichts zu ermöglichen, der frei von wesentlichen - beabsichtigten oder unbeabsichtigten - falschen Darstellungen ist. Verantwortung des Abschlussprüfers für die Prüfung des im Jahresabschluss der Investmentaktiengesellschaft enthaltenen Abschlusses und des im Lagebericht der Investmentaktiengesellschaft enthaltenen Tätigkeitsberichts für das TeilgesellschaftsvermögenMeine Zielsetzung ist, hinreichende Sicherheit darüber zu erlangen, ob der Auflösungsbericht als Ganzes frei von wesentlichen - beabsichtigten oder unbeabsichtigten - falschen Darstellungen ist, sowie einen Vermerk zu erteilen, der mein Prüfungsurteil zum Auflösungsbericht beinhaltet. Hinreichende Sicherheit ist ein hohes Maß an Sicherheit, aber keine Garantie dafür, dass eine in Übereinstimmung mit § 105 Abs. 3 KAGB unter Beachtung der vom Institut der Wirtschaftsprüfer (IDW) festgestellten deutschen Grundsätze ordnungsmäßiger Abschlussprüfung durchgeführte Prüfung eine wesentliche falsche Darstellung stets aufdeckt. Falsche Darstellungen können aus Verstößen oder Unrichtigkeiten resultieren und werden als wesentlich angesehen, wenn vernünftigerweise erwartet werden könnte, dass sie einzeln oder insgesamt die auf der Grundlage dieses Auflösungsberichts getroffenen wirtschaftlichen Entscheidungen von Adressaten beeinflussen. Während der Prüfung übe ich pflichtgemäßes Ermessen aus und bewahre eine kritische Grundhaltung. Darüber hinaus
Ich erörtere mit den für die Überwachung Verantwortlichen unter anderem den geplanten Umfang und die Zeitplanung der Prüfung sowie bedeutsame Prüfungsfeststellungen, einschließlich etwaiger Mängel im internen Kontrollsystem, die ich während meiner Prüfung feststelle.
Kerpen, den 20. März 2020 Dipl.-Betriebswirt Harald Lange, Wirtschaftsprüfer |
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