ARAG 2000 Grundstücksgesellschaft eGbR
Selbe AdresseKauf und Verkauf von eigenen Gewerbegrundstücken und Nichtwohngebäuden
Grundlegende Informationen zum Unternehmen
Kennzahlen extrahiert aus veröffentlichten Jahresabschlüssen
Öffentliche Bekanntmachungen aus dem Handelsregister
Gesetzliche Vertreter dieser Organisation
| Name | Rolle |
|---|---|
Sarah Flurschütz seit 20.1.2025 | Prokura |
Maximilian Lutz Mende seit 2.10.2024 | Prokura |
Shiva Dr. Meyer seit 20.4.2023 | Vorstandsmitglied |
Henrik Niklas Gondert seit 3.1.2022 | Prokura |
Till Humpe seit 19.3.2021 | Prokura |
Dirk Schöne seit 12.10.2020 | Prokura |
Ulrike Grobe seit 12.10.2020 | Prokura |
Olaf Karl-Heinz Fühles seit 22.11.2019 | Prokura |
Wolfgang Mathmann seit 23.4.2019 | Vorstandsmitglied |
André Henrichs seit 27.10.2016 | Prokura |
Kathrin Khelaifia seit 29.9.2015 | Prokura |
Zouhair Haddou-Temsamani seit 29.9.2015 | Prokura |
Renko Harm Dr. Dirksen seit 28.7.2015 | Vorstandsmitglied |
Uwe Grünewald seit 18.2.2014 | Prokura |
Stefan Dohms seit 21.10.2013 | Prokura |
Nejat Aktan seit 21.10.2013 | Prokura |
Klaus Kozik seit 17.4.2013 | Prokura |
Christian Vogée seit 23.1.2013 | Prokura |
Matthias Dr. Maslaton seit 6.1.2012 | Vorstandsmitglied |
Inge Geloudemans seit 22.12.2011 | Prokura |
Martin Dr. Franke seit 1.12.2011 | Prokura |
Gerald Zurlinden seit 1.12.2011 | Prokura |
Hanno Petersen seit 1.12.2011 | Vorstandsmitglied |
Klaus Heiermann seit 1.12.2011 | Prokura |
Arndt Heinrich Josef Vanheiden seit 1.12.2011 | Prokura |
Jörg Dr. Schwarze seit 1.12.2011 | Vorstandsmitglied |
Georg Kordges seit 1.12.2011 | Prokura |
Ina Nadja Dr. Baumann seit 1.12.2011 | Prokura |
Unternehmen, an denen diese Organisation direkt beteiligt ist
| Name | Anteil |
|---|---|
| No data available | |
Bilanzkonten aus veröffentlichten Jahresabschlüssen
Gewinn- und Verlustkonten aus veröffentlichten Jahresabschlüssen
| Posten |
|---|
Öffentlich zugängliche Berichte in Volltext
ARAG SEDüsseldorfJahresabschluss zum Geschäftsjahr vom 01.01.2023 bis zum 31.12.2023GESCHÄFTSBERICHT 2023ARAG SE | JAHRESABSCHLUSS UND LAGEBERICHTÜBERBLICK ÜBER DIE GESELLSCHAFTI. Profil des ARAG KonzernsÜberblickDer ARAG Konzern ist das größte Familienunternehmen in der deutschen Assekuranz und der weltweit größte Rechtsschutzversicherer. Bei seiner Gründung vor über 85 Jahren war das Unternehmen rein auf den Rechtsschutz ausgerichtet. Heute positioniert sich die ARAG als innovativer Qualitätsversicherer - international und unabhängig. Zusätzlich zum Rechtsschutzgeschäft bietet sie in Deutschland auch leistungsfähige, bedarfsorientierte Produkte und Services in den Bereichen Gesundheit und Komposit an. Neben dem spartenübergreifenden Wachstum im deutschen Markt setzt das Unternehmen zudem gezielt auf Wachstumspotenziale im internationalen Rechtsschutzgeschäft. Die ARAG SE verantwortet die operative Konzernführung sowie das operative Rechtsschutzgeschäft national und international. Für die anderen Geschäftsbereiche und deren operative Führung sind die ARAG Versicherungs- und Dienstleistungsgesellschaften verantwortlich. Die vermögensverwaltende ARAG Holding SE bildet das gesellschaftsrechtliche Dach des Konzerns mit seinen Tochter- und Enkelgesellschaften. RechtsschutzversicherungIm Kernsegment Rechtsschutz wächst die ARAG national und international dynamisch und gestaltet ihre Märkte mit innovativen Produkten sowie Services maßgeblich mit. Das internationale Rechtsschutzgeschäft ist das größte Konzerngeschäftsfeld. Weltweit hilft der Konzern seinen Rechtsschutzkunden jährlich in über einer Million Fällen und leistet seinen Beitrag, damit mitunter existenzielle Rechtsprobleme gelöst werden. PersonenversicherungMit einer breiten Palette leistungsstarker Produkte unterstreicht die ARAG Krankenversicherungs-AG im Markt der privaten Krankenversicherung ihre Rolle als einer der besten Anbieter von Krankenvoll- und Krankenzusatzversicherungen. Beim Thema Altersvorsorge rundet der ARAG Stammvertrieb sein Angebot erfolgreich mit den Produkten eines Kooperationspartners ab. KompositversicherungDer Kompositversicherer ARAG Allgemeine Versicherungs-AG beweist sich in seinem hart umkämpften Markt als wettbewerbsfähiger Anbieter von Sach-, Haftpflicht- und Unfallversicherungen. Mit bundesweit über 20 Millionen versicherten Breiten- und Spitzensportlern ist die Gesellschaft auch Deutschlands größter Sportversicherer. Die Tochtergesellschaft Interlloyd ergänzt das Konzernportfolio als attraktiver Maklerspezialist im Gewerbe- und Privatkundensegment. II. KennzahlenKennzahlen
LAGEBERICHTI. Grundlagen der GesellschaftGeschäftsmodell der GesellschaftDer ARAG Konzern ist das größte Familienunternehmen in der deutschen Versicherungswirtschaft und der weltweit größte Rechtsschutzversicherer. National werden durch die jeweiligen Konzerngesellschaften weitere Versicherungszweige im Krankenversicherungs-, Sach-, Haftpflicht- und Unfallversicherungsgeschäft betrieben. Dienstleistungs- und Vermittlungsgesellschaften ergänzen das Leistungsangebot des ARAG Konzerns und unterstützen die operativen Versicherungsgesellschaften. Derzeit ist der Konzern inklusive Deutschland in insgesamt 19 Ländern über Niederlassungen, Gesellschaften und Beteiligungen aktiv. Die ARAG SE ist der weltweit größte Rechtsschutzversicherer. Im Fokus des Rechtsschutzversicherers stehen dabei Produktkonzepte sowohl für Privatkunden als auch für kleinere Gewerbebetriebe. Auf internationalen Märkten wird im Zusammenhang mit dem Rechtsschutzversicherungsgeschäft auch Reiseversicherungsgeschäft betrieben. Darüber hinaus ist die ARAG SE als operative Führungsgesellschaft des ARAG Konzerns tätig. In dieser Eigenschaft hält sie eine Mehrheitsbeteiligung an der ARAG Krankenversicherungs-AG und an der ARAG Allgemeine Versicherungs-AG, die das Kranken- und das Kompositversicherungsgeschäft betreiben. Deren Versicherungsprodukte werden durch den Stammvertrieb der ARAG SE neben den eigenen Rechtsschutzpolicen vermittelt; hinzu kommen Versicherungsprodukte konzernfremder Versicherungsunternehmen zur Abrundung des Angebots, etwa im Bereich Lebensversicherung. GeschäftsgebietDas Geschäftsgebiet der ARAG SE erstreckt sich auf die Länder Deutschland, Österreich, Belgien, Spanien, Griechenland, Italien, die Niederlande, Portugal, Slowenien und das Vereinigte Königreich. Außerhalb Deutschlands wird das Geschäft der ARAG SE durch Niederlassungen betrieben. Über rechtlich selbstständige Verbundunternehmen, die unter einheitlicher Leitung der ARAG SE als Muttergesellschaft stehen, wird das Rechtsschutzgeschäft darüber hinaus in den USA sowie in Norwegen und über Niederlassungen der norwegischen Tochtergesellschaft auch in Schweden und in Dänemark betrieben. Über die Tochtergesellschaft ARAG Allgemeine Versicherungs-AG wird Rechtsschutzgeschäft und rechtsschutznahes Beistandsleistungsgeschäft in Großbritannien und in der Republik Irland betrieben. Mit Wirkung zum 2. Januar 2024 schloss die ARAG SE den Erwerb der DAS UK ab. Dadurch wird sich das Rechtsschutzversicherungsgeschäft im Vereinigten Königreich im laufenden Geschäftsjahr stark ausweiten. Demgegenüber ist das englische Geschäft über die Niederlassung der ARAG Allgemeine Versicherungs-AG zum Ende des Geschäftsjahres 2023 ausgelaufen. Über die Beteiligung an einem assoziierten Rechtsschutzversicherungsunternehmen ist die ARAG SE auch in der Schweiz tätig. In Großbritannien, in Kanada, Australien und in der Republik Irland vermittelt jeweils ein Konzernunternehmen Rechtsschutzgeschäft sowie rechtsschutznahes Schutzbriefgeschäft als Intermediär an konzernfremde Erstversicherer, das als Rückversicherungsquote partiell durch die ARAG SE übernommen wird. Darüber hinaus besteht eine Beteiligung an einer Rechtsschutzversicherungsgesellschaft in Luxemburg. Versicherungszweige und VersicherungsartenDer Geschäftsbetrieb der Gesellschaft erstreckt sich im selbst abgeschlossenen Geschäft im Versicherungszweig Rechtsschutzversicherung auf die nachstehenden Versicherungsarten:
Daneben bestehen insbesondere bei den europäischen Niederlassungen Rechtsschutzverträge im Rahmen des übernommenen Geschäfts, die jedoch wie selbst abgeschlossenes Geschäft abgewickelt werden. Die ARAG SE betreibt zudem außerhalb Deutschlands in zunehmendem Umfang aktives Rückversicherungsgeschäft mit Dritten. Dieses schließt auch das After-The-Event(ATE)-Geschäft für Rechtsstreitigkeiten ein. In Spanien und Italien werden neben dem Rechtsschutzgeschäft auch Policen zur finanziellen Abmilderung der Folgen eines Führerscheinverlusts angeboten. Daneben umfasst das Geschäft in Spanien und Portugal auch Reiseversicherungen. II. Gesamtwirtschaftliche und branchenbezogene RahmenbedingungenGesamtwirtschaftliche EntwicklungDas Geschäft der deutschen Versicherer war im abgelaufenen Geschäftsjahr 2023 von diversen Faktoren in unterschiedlichen Intensitäten beeinflusst. Der Anfang 2022 auf dem Staatsgebiet der Ukraine gestartete Offensiv-Krieg der Russischen Föderation hat zu unverändert starken gesellschaftlichen und gesamtwirtschaftlichen Belastungen geführt. Der Krieg im Nahen Osten zum Jahresende hat die globale Situation noch weiter verschärft. Insbesondere die Energie- und Rohstoffpreise lagen auf einem anhaltend hohen Niveau. Sowohl der Konsum als auch die Investitionen von privaten Haushalten und Investitionen von Unternehmen insbesondere im Euroraum wurden hierdurch beeinflusst. Kaufkraftverluste und ansteigende Verbraucherpreise waren Folge dieser politischen Unsicherheiten. Angesichts hoher Verbraucherpreise haben die Zentralbanken weltweit die Leitzinsen weiter angehoben, um der Inflationsdynamik entgegenzuwirken. Seit Jahresbeginn erhöhte die Europäische Zentralbank (EZB) die Leitzinsen in kleiner werdenden Schritten auf bis zu 4,5 Prozent. Die Phase der Zinsanhebung wurde jedoch im letzten Quartal des Berichtsjahres ausgesetzt, da diese in den vergangenen Monaten erste Wirkung zeigte und sich die Inflationsraten wieder rückläufig entwickelten. Die Experten des deutschen Sachverständigenrats gehen für das Berichtsjahr 2023 von einer im Vorjahresvergleich leicht niedrigeren nationalen Teuerungsrate der Verbraucherpreise von etwa 6,1 Prozent (Vj. 6,9 Prozent) aus. Die Lage im Hinblick auf die COVID-19-Pandemie in Deutschland hat sich in 2023 weiter spürbar entspannt. Dennoch wird die allgemeine Entwicklung weiterhin laufend beobachtet, um bei Bedarf unternehmensbezogen jederzeit schnell und angemessen reagieren zu können. VersicherungswirtschaftAuf Basis vorläufiger Informationen des Gesamtverbands der Deutschen Versicherungswirtschaft (GDV) wird für das Geschäftsjahr 2023, trotz der Folgen der weiterhin hohen Inflation, der Konflikte in der Ukraine und im Nahen Osten sowie der Nachwirkungen der abklingenden COVID-19-Pandemie, mit einer stabilen Geschäftsentwicklung der deutschen Versicherungswirtschaft gerechnet. Über alle Versicherungszweige ist ein Beitragsanstieg insgesamt von etwa 1,3 Prozent (Vj. - 0,5 Prozent) zu erwarten. Insbesondere die im ARAG Konzern betriebenen Geschäftsfelder der Schaden- und Unfallversicherung sowie der privaten Krankenversicherung tragen zu diesem Wachstum bei. Im selbst abgeschlossenen Schaden- und Unfallversicherungsgeschäft erwartet der Gesamtmarkt ein Plus von voraussichtlich 6,7 Prozent (Vj. 4,4 Prozent). Ein wesentlicher Treiber hier ist insbesondere der Versicherungszweig der Verbundenen Wohngebäudeversicherung mit einem Zuwachs von 16,5 Prozent (Vj. 8,9 Prozent), vorrangig begründet durch Beitrags-sowie Indexanpassungen. Aber auch die Rechtsschutzversicherung wächst in 2023 erneut durch höhere Beiträge im Neugeschäft und ein anhaltendes Bestandswachstum um 2,5 Prozent (Vj. 3,4 Prozent). In der privaten Krankenversicherung rechnet der GDV - vorrangig durch Tarifanpassungen in der Pflegeversicherung und Krankheitskostenvollversicherung - mit einem Prämienanstieg von 3,5 Prozent (Vj. 3,7 Prozent). III. GeschäftsverlaufDer Geschäftsverlauf, bezogen auf die Ertrags-, Finanz- und Vermögenslage der ARAG SE, kennzeichnet sich durch die nachfolgenden nicht gewichteten finanziellen Größen. Dabei gelten die Komponenten gebuchte Beiträge und das Vorsteuerergebnis als bedeutsamste Leistungsindikatoren. Die Darstellung wurde im Vergleich zum Vorjahr geändert. Durch die geänderte Vorgehensweise soll die Klarheit der Berichterstattung verbessert werden. Zudem wird damit eine Vereinheitlichung der Berichterstattung aller Versicherungsunternehmen des ARAG Konzerns realisiert. Dies trägt zu einer effizienteren Erstellung des Lageberichts und zur Verbesserung der Vergleichbarkeit bei. Es kann nicht ausgeschlossen werden, dass sich zu den mathematisch genauen Werten durch die Darstellung in Tausend Währungseinheiten Rundungsdifferenzen ergeben. Differenzen können in Summen- und in Prozentangaben auftreten. ErtragslageBeiträgeIm abgelaufenen Berichtsjahr lagen die gebuchten Bruttobeitragseinnahmen insgesamt bei 1.232.716 T€ nach 1.169.859 T€ im Vorjahr. Davon entfielen 40,5 Prozent auf das nationale selbst abgeschlossene Geschäft, dessen gebuchte Bruttobeitragseinnahmen um 5,9 Prozent von 471.068 T€ auf 498.959 T€ stiegen. Treiber für dieses Wachstum der Prämien sind ein anhaltend hoher Bestandsaufbau durch Neugeschäft und eine geringe Stornoquote von 6,0 Prozent. Die Nachfrage nach Rechtsschutzversicherungspolicen weitet sich vor dem Hintergrund von zunehmenden Unsicherheiten, die durch internationale und nationale Krisen ausgelöst werden, und wegen der durch die Bürokratie zunehmenden Komplexität von Lebenssachverhalten weiter aus. Die gebuchten Bruttobeitragseinnahmen im übernommenen Geschäft durch das deutsche Stammhaus der Gesellschaft stiegen um 11,7 Prozent von 49.310 T€ auf 55.100 T€. Zurückzuführen war dies vorrangig auf zusätzliches Geschäft aus dem Vereinigten Königreich (+ 21,0 Prozent), das aus der Ende 2023 geschlossenen Niederlassung der ARAG Allgemeine Versicherungs-AG auf einen konzernfremden Versicherer umgedeckt und von dort an die ARAG SE abgetreten wurde. Das übernommene Geschäft von Erstversicherern in Kanada entwickelte sich trotz erfolgter Preiserhöhungen schwächer und wuchs um 2,1 Prozent. Das internationale Niederlassungsgeschäft führte im abgelaufenen Berichtsjahr zu gebuchten Bruttobeitragseinnahmen von 678.657 T€, was einer relativen Veränderung von + 4,5 Prozent entsprach. Ursächlich hierfür waren vor allem Geschäftsausweitungen durch Neugeschäft und Indexanpassungen in allen Niederlassungen. In Italien ist wegen der Marktkonzentration über Unternehmenserwerbe ein Erstversicherungspartner ausgefallen, wodurch die Beiträge um 2,9 Prozent gegenüber dem Vorjahr gesunken sind. In der Gesellschaft insgesamt verblieben unter Berücksichtigung der Beitragsüberträge und nach Abzug der externen Rückversicherungsanteile verdiente Nettobeiträge von 1.225.696 T€ gegenüber 1.155.709 T€ im Vorjahr. Die Anzahl der selbst abgeschlossenen Versicherungsverträge mit einer Laufzeit von mindestens einem Jahr belief sich im Geschäftsjahr auf 5.151.089 Stück (Vj. 4.753.824 Stück). Hiervon entfielen 1.900.156 Stück (Vj. 1.806.980 Stück) auf das deutsche Geschäft sowie 3.250.933 Stück (Vj. 2.946.844 Stück) auf das ausländische Niederlassungsgeschäft. Neben den angegebenen Verträgen im selbst abgeschlossenen Versicherungsgeschäft werden in den ausländischen Niederlassungen über Erstversicherungspartner große Bestände im übernommenen Geschäft gehalten. Dieses Geschäft wird tatsächlich wie selbst abgeschlossenes Geschäft behandelt, da die ARAG sämtliche Leistungen gegenüber dem Kunden selbst erbringt oder vermittelt und bezahlt. Die Form des übernommenen Geschäfts funktioniert hier als Vertriebsweg. Leistungen an VersicherungsnehmerDer gesamte Schadenaufwand betrug im Berichtsjahr 626.490 T€ nach 574.355 T€ im Vorjahr. Die Schadenquote für eigene Rechnung belief sich somit auf 51,1 Prozent (Vj. 49,7 Prozent). Vor dem Hintergrund der Erhöhung der Vertragsstückzahlen, die oftmals zu einer Frequenzerhöhung bei den Schadenmeldungen führt, und der inflationären Preisentwicklung für Gehälter, Güter und Dienstleistungen fällt der Anstieg der Schadenquote moderat aus. Auf das deutsche selbst abgeschlossene Versicherungsgeschäft entfielen hiervon 300.852 T€ (Vj. 282.739 T€). Dies führte zu einer Schadenquote von 60,4 Prozent (Vj. 60,9 Prozent). Der Rückgang resultierte insbesondere aus einem günstigen Schadenverlauf und dem Ausbleiben von größeren Kumulsachverhalten. Die Inflation wirkt sich derzeit bei der Schadenregulierung noch nicht aus, da die Anwalts- und Gerichtsgebühren in Deutschland reguliert sind. Der Schadenaufwand in dem durch die Hauptverwaltung in Rückdeckung übernommenen Versicherungsgeschäft betrug im abgelaufenen Geschäftsjahr 33.103 T€ (Vj. 32.266 T€). Hieraus resultierte eine Schadenquote von 60,1 Prozent (Vj. 65,4 Prozent). Der Grund für den Rückgang sind stagnierende Schadenzahlungen im Berichtsjahr und die Durchführung von zusätzlichen Reservestärkungen für das übernommene ATE-Geschäft aus Kanada im Vorjahr. Auf das internationale Niederlassungsgeschäft entfielen Aufwendungen von 292.535 T€ (Vj. 259.350 T€). Dies führte zu einer Schadenquote von 43,4 Prozent (Vj. 40,4 Prozent). Zurückzuführen war dieser Anstieg vorrangig auf die Folgen der Inflation bei den Anwaltskosten im Ausland und bei den Personalkosten, die sich sowohl bei den Schadenzahlungen als auch bei der Bemessung der Schadenreserven auswirkten. Zudem wurde in den Niederlanden die Schadenreserve zur Verringerung des Risikos von Abwicklungsverlusten durch inflationäre Tendenzen zusätzlich verstärkt. Aufwendungen für den VersicherungsbetriebDie Aufwendungen für den Versicherungsbetrieb stiegen im Berichtsjahr um 5,5 Prozent von 512.188 T€ im Vorjahr auf 540.444 T€ im Geschäftsjahr. Die Kostenquote betrug 44,1 Prozent (Vj. 44,3 Prozent). Auf das selbst abgeschlossene Versicherungsgeschäft der Hauptverwaltung entfielen hiervon 200.265 T€ (Vj. 182.999 T€). Zurückzuführen war diese Veränderung auf den gestiegenen Geschäftsumfang, die damit verbundenen höheren Abschlussaufwendungen sowie auf weitere Investitionen in Unternehmen und Prozesse. Bezogen auf die verdienten Beitragseinnahmen des selbst abgeschlossenen Geschäfts nach Rückversicherung, lag die Kostenquote bei 40,3 Prozent nach 39,4 Prozent im Vorjahr. Die Aufwendungen für den Versicherungsbetrieb des durch die Hauptverwaltung in Rückdeckung übernommenen Geschäfts beliefen sich im abgelaufenen Geschäftsjahr auf 14.997 T€ (Vj. 14.974 T€). Hier sind im Wesentlichen Rückversicherungsprovisionen und die Gewährung von Gewinnbeteiligungen im Geschäft aus dem Vereinigten Königreich enthalten. Die Kostenquote dieses Teils des Geschäfts betrug 27,2 Prozent nach 30,4 Prozent im Vorjahr. Auf das internationale Niederlassungsgeschäft entfielen Kosten in Höhe von 325.182 T€ (Vj. 314.215 T€). Grund für diese Veränderung waren vor allem höhere Abschlusskosten und Gewinnbeteiligungen im übernommenen Geschäft sowie Anpassungen bei den Gehältern als Folge der Inflation. Einsparungen ergaben sich wegen unplanmäßig unbesetzter Stellen. Die Kostenquote dieses Teil des Geschäfts betrug 48,3 Prozent nach 49,0 Prozent im Vorjahr. Ertragslage nach HerkunftDer Geschäftsverlauf, aufgeteilt in das nationale und das internationale Geschäft, stellt sich wie nachfolgend dar: Versicherungsgeschäft National und International
Versicherungsgeschäft National und International
RückversicherungDas Volumen der passiven Rückversicherung, gemessen an den abgegebenen Versicherungsbeiträgen, fiel im abgelaufenen Geschäftsjahr mit 1.113 T€ (Vj. 951 T€) höher aus als im Vorjahr. Wesentliche Modifikationen im Rückversicherungsprogramm ergaben sich nicht. Der Schwerpunkt lag weiterhin auf der Absicherung von Großschaden- und Kumulrisiken durch nicht-proportionale Rückversicherungsverträge. Das Rückversicherungsgeschäft im abgelaufenen Berichtsjahr war insbesondere gekennzeichnet durch einen geringen Umfang von Schadenfällen, die dem Rückversicherungsschutz unterlagen. In Summe stieg das versicherungstechnische Ergebnis der Rückversicherer im Berichtsjahr auf einen Gewinn in Höhe von 1.126 T€ (Vj. Verlust 183 T€). Versicherungstechnisches ErgebnisDas versicherungstechnische Ergebnis netto vor Schwankungsrückstellung lag im abgelaufenen Berichtsjahr mit 60.400 T€ (Vj. 70.484 T€) unter dem Vorjahresniveau. Die Schadenkostenquote für eigene Rechnung betrug 95,2 Prozent (Vj. 94,0 Prozent). Der Schwankungsrückstellung wurden aufgrund der Schaden- und Beitragsentwicklung gemäß den Berechnungsvorschriften der Verordnung über die Rechnungslegung von Versicherungsunternehmen (RechVersV) 18.879 T€ zugeführt (Vj. Zuführung 14.921 T€). Das versicherungstechnische Ergebnis für eigene Rechnung nach Schwankungsrückstellung belief sich im Berichtsjahr insgesamt auf 41.520 T€ (Vj. 55.563 T€). KapitalanlageergebnisBereits im Vorjahr kam es zu sprunghaften Zinsanstiegen. Dadurch sind massive Wertkorrekturen bei Zinspapieren ausgelöst worden. Zusätzlich kam es durch globale Unsicherheiten wie Kriegsereignisse in mehreren Teilen der Welt und eine dadurch ausgelöste Energiekrise auch bei anderen Wertpapieren zu Abwärtsbewegungen. Die im Geschäftsjahr erfolgten weiteren Zinserhöhungen und die nach wie vor bestehenden Unsicherheiten hatten jedoch einen geringen Einfluss auf die Bewertung der Kapitalanlagen, sodass größere Wertminderungen nicht mehr auftraten. Das Kapitalanlageergebnis der ARAG SE belief sich im Geschäftsjahr auf 52.371 T€ (Vj. 34.561 T€) und veränderte sich somit gegenüber dem Vergleichszeitraum des Vorjahres um + 17810 T€ (+ 51,5 Prozent). Im Berichtsjahr wurden Erträge aus Kapitalanlagen in Höhe von 102.113 T€ gegenüber 78.501 T€ im Vorjahr erzielt. Wesentliche Bestandteile der Erträge sind Beteiligungserträge, Zins- und Dividendenerträge aus Wertpapieren und Abgangsgewinne. Die Beteiligungserträge sind gegenüber dem Vorjahr wegen absichtlicher Thesaurierungen in Tochtergesellschaften um 56,2 Prozent gesunken. Aus der Umstrukturierung von Spezialfonds sind Abgangsgewinne in Höhe von 31.537 T€ und Abgangsverluste im Umfang von 5.449 T€ realisiert worden. Durch den Verkauf von Immobilien konnten zudem weitere Abgangsgewinne in kleinerem Umfang erzielt werden. Die Aufwendungen für Kapitalanlagen betrugen im gleichen Zeitraum 49.742 T€ (Vj. 43.940 T€). Im Vorjahr wirkten sich die erforderlichen hohen außerplanmäßigen Wertkorrekturen auf Wertpapiere aus. Im Berichtsjahr wurden im Rahmen der Anpassung der Kapitalanlagestruktur Verluste realisiert, um für die Zukunft höhere Coupons bei Zinspapieren zur Verfügung zu haben. Die Nettoverzinsung der Kapitalanlagen betrug im Berichtsjahr 2,2 Prozent (Vj. 1,5 Prozent), die laufende Durchschnittsverzinsung belief sich auf 2,2 Prozent (Vj. 2,9 Prozent). Sonstiges ErgebnisIm sonstigen Ergebnis sind neben den Aufwendungen für das Unternehmen als Ganzes einschließlich der Altersversorgungsaufwendungen für bereits ausgeschiedene oder inaktive Personen auch die Zinsaufwendungen für die Zuführung zur Pensionsrückstellung enthalten. Diesen Aufwendungen stehen keine Erträge gegenüber, sodass sich hier ein hoher negativer Ergebnisbeitrag ergibt. Zudem erbringt die ARAG SE in großem Umfang Verwaltungsdienstleistungen für die anderen Konzernunternehmen. Diese Leistungen werden verrechnet, sodass ein nahezu ausgeglichener Saldo im sonstigen Ergebnis enthalten ist. Weiterhin werden Vertriebsleistungen für die Vermittlung von Versicherungsverträgen anderer Konzerngesellschaften und von Dritten erbracht. Das Rohergebnis aus diesem Geschäft weist einen positiven Saldo aus. Insgesamt hat sich im Berichtsjahr gegenüber dem Vorjahr der Verlustsaldo um 933 T€ (1,9 Prozent) auf - 49.643 T€ verschlechtert. Diese Entwicklung ist wesentlich durch die ungünstigere Entwicklung bei Währungskursen des Euro zum britischen Pfund und zum kanadischen Dollar bedingt. Ergebnis der normalen GeschäftstätigkeitDas Ergebnis der normalen Geschäftstätigkeit lag bei 44.248 T€ (Vj. 41.413 T€). Das gute Vorjahresergebnis wurde trotz sich eintrübender Rahmenbedingungen leicht übertroffen. Außerordentliches ErgebnisIm abgelaufenen Geschäftsjahr sowie im Vorjahr entstanden keine außerordentlichen Ergebnissachverhalte. SteueraufwandDie Steuern vom Einkommen und vom Ertrag ergaben einen Aufwand von 21.264 T€ (Vj. 18.825 T€). Zusammen mit den sonstigen Steuern entstand ein Gesamtsteueraufwand von 22.364 T€ (Vj. 19.759 T€). Die Veränderungen zum Vorjahr resultierten im Wesentlichen aus der laufenden Geschäftstätigkeit. Im Steueraufwand sind Erträge von 188 T€ (Vj. 1.528 T€) aus latenten Steuern enthalten. GesamtergebnisInsgesamt verlief die Geschäftsentwicklung im Berichtsjahr unter Würdigung der Rahmenbedingungen und der finanziellen Leistungsindikatoren erneut sehr positiv. Nach Berücksichtigung des Steueraufwands wurde ein Jahresüberschuss in Höhe von 21.883 T€ (Vj. 21.654 T€) erzielt. Unter Berücksichtigung des Gewinnvortrags aus dem Vorjahr steht der Hauptversammlung ein Betrag von 21.923 T€ (Vj. 21.740 T€) zur Entscheidung über die Verwendung zur Verfügung. Vergleich der Geschäftsentwicklung mit der PrognoseDer Vergleich der Geschäftsentwicklung mit den Aussagen im Prognose- und Chancenbericht des vorherigen Geschäftsberichts zeigt, dass das prognostizierte Wachstum der gebuchten Bruttobeiträge erreicht und sogar leicht übertroffen wurde. Die Schwelle von 1,2 Milliarden € wurde bei den gebuchten Bruttobeiträgen um 32.715,9 T€ überschritten. Die Beitragsveränderung lag mit 5,4 Prozent unterhalb des Wachstums im Vorjahr (7,1 Prozent), was jedoch im letztjährigen Prognosebericht bereits erwartet worden war. Der Schadenaufwand nach Rückversicherung erhöhte sich im Vergleich zur Vorjahresprognose, da inflationäre Entwicklungen einen größeren Einfluss vor allem im Auslandsgeschäft hatten und zudem weitere Stärkungen der Schadenrückstellungen in einzelnen Geschäftsgebieten erforderlich wurden. Verglichen mit der Vorjahresprognose sank der Aufwand für den Versicherungsbetrieb nach Rückversicherung leicht ab und erreichte eine Kostenquote von 44,1 Prozent. In der letzten Prognose wurde noch von einem leichten Anstieg ausgegangen. Das Kapitalanlageergebnis entwickelte sich wie erwartet und stellt sich im Berichtsjahr deutlich besser dar als im Vorjahr. Wie erwartet lag der Gewinn nach Steuern über dem Niveau des Vorjahres. FinanzlageZiel des Finanzmanagements ist es, durch ausreichende Kapitalausstattung und Liquiditätssteuerung die jederzeitige Erfüllbarkeit der Verpflichtungen aus dem Versicherungsgeschäft sicherzustellen und die aufsichtsrechtlichen Anforderungen an die Kapitalausstattung von Versicherungsunternehmen nicht nur zu erfüllen, sondern eine Überdeckung zu erreichen. Zur jederzeitigen Erfüllung der Zahlungsverpflichtungen der Gesellschaft stehen neben laufenden Guthaben bei Kreditinstituten und Kassenbeständen in Höhe von 256.500 T€ (Vj. 116.668 T€) insbesondere die an den Kapital- und Finanzmärkten kurzfristig veräußerlichen Kapitalanlagen zur Verfügung. VermögenslageDie Aufteilung der Kapitalanlagen nach Anlageklassen ergibt sich wie folgt: Kapitalanlagestruktur
Weitere Informationen zur Entwicklung des Kapitalanlagebestands und zu den Zeitwerten am Bilanzstichtag können dem Kapitalanlagespiegel im Anhang des Jahresabschlusses entnommen werden. Der Umfang der zur dauernden Verwendung im Versicherungsunternehmen bestimmten Kapitalanlagen kann den Angaben zu den Bilanzierungsmethoden im Anhang des Jahresabschlusses entnommen werden. EigenkapitalInsgesamt betrug das Eigenkapital der ARAG SE im abgelaufenen Berichtsjahr 514.096 T€ (Vj. 512.212 T€). Im Einzelnen verfügt die Gesellschaft über ein gezeichnetes Kapital von 100.000 T€, eine Kapitalrücklage im Umfang von 81.773 T€, eine gesetzliche Rücklage in Höhe von 10.000 T€ sowie andere Gewinnrücklagen in Höhe von 300.400 T€. Die Ertrags-, Finanz- und Vermögenslage der Gesellschaft ist stark und stabil mit der Aussicht auf weitere Verbesserung. Die ARAG SE erwirtschaftet stets hohe positive Ergebnisse, hat hohe Liquiditätsreserven zur Verfügung, die auch unerwartete Situationen abfedern können, und erreicht seit vielen Jahren jeweils die Erhöhung des Eigenkapitals durch Innenfinanzierung. Erklärung zur UnternehmensführungZielgrößen für den Frauenanteil in FührungsfunktionenDer ARAG Konzern ist von der Wichtigkeit von Chancengleichheit und Diversität überzeugt. Daher ist die Förderung weiblicher Führungskräfte auf allen Ebenen ein zentrales Anliegen. Auch die ARAG SE arbeitet daran, den Anteil von Frauen auf den ersten beiden Führungsebenen unterhalb des Vorstands, aber auch im Vorstand selbst sowie auch im Aufsichtsrat kontinuierlich und nachhaltig zu erhöhen. Auf Ebene des Aufsichtsrats bestand zum Stichtag 30. Juni 2023 die Zielvorgabe von 11 Prozent, die mit einem Anteil von 11,1 Prozent auch erreicht wurde. Der erreichte Status quo entspricht der neuen Zielvorgabe zum 30. Juni 2025. Auf Ebene des Vorstands bestand zum Stichtag 30. Juni 2023 die Zielvorgabe von 16,7 Prozent, die mit der Berufung von Dr. Shiva Meyer in den Vorstand zum 2. April 2023 erreicht wurde. Der neue Status quo von 16,7 Prozent entspricht der neuen Zielvorgabe zum 30. Juni 2025. Auf der ersten Führungsebene unterhalb des Vorstands war zum Stichtag 30. Juni 2023 eine Quote weiblicher Führungskräfte von 34 Prozent angestrebt worden. Diese Vorgabe wurde leicht unterschritten. Für den Stichtag 30. Juni 2025 wurde durch den Vorstand eine Zielquote von 33 Prozent beschlossen. Auf der zweiten Führungsebene unterhalb des Vorstands wurde die zum Stichtag 30. Juni 2023 angestrebte Zielquote von 36 Prozent mit einer Ist-Quote von 38 Prozent übererfüllt. Für den Stichtag 30. Juni 2025 hat der Vorstand eine Zielvorgabe von 39 Prozent für den Anteil weiblicher Führungskräfte auf dieser Ebene beschlossen. Nichtfinanzielle BerichterstattungDie ARAG Holding SE erstellt einen zusammengefassten gesonderten nichtfinanziellen Bericht (ARAG Nachhaltigkeitsbericht) nach dem Deutschen Rechnungslegungs Standard (DRS) 20, Tz. 111 außerhalb des Konzernlageberichts gemäß § 341j Abs. 4 in Verbindung mit § 315b Abs. 3 Handelsgesetzbuch (HGB) und § 315c in Verbindung mit § 289c bis 289e HGB zusammen mit dem Konzernlagebericht. Dieser Nachhaltigkeitsbericht ist unter folgendem Link in deutscher Sprache öffentlich verfügbar: www.arag.com/nachhaltigkeitsbericht Zur Erfüllung der Anforderungen der EU-CSR-Richtlinie (2014/95/EU) und des im April 2017 in Kraft getretenen CSR-Richtlinie-Umsetzungsgesetzes ist die Gesellschaft nach § 341a Abs. 1 a HGB zur nichtfinanziellen Berichterstattung verpflichtet. Aufgrund der Einbeziehung der Gesellschaft in den Konzernlagebericht des Mutterunternehmens ARAG Holding SE, Düsseldorf, macht die Gesellschaft von der Befreiungsmöglichkeit des § 341a Abs. 1a Satz 3 in Verbindung mit § 289 b Abs. 3 HGB Gebrauch. Dank an die Mitarbeitenden, Vertriebspartner, Kunden sowie den BetriebsratDie Gesellschaft dankt allen Mitarbeitenden und Vertriebspartnern für ihr Engagement und ihre Leistungsbereitschaft und den Kunden für das der Gesellschaft entgegengebrachte Vertrauen. Dieser Dank gilt ebenso den Arbeitnehmervertretenden im Betriebsrat und seinen Ausschüssen für die vertrauensvolle und konstruktive Zusammenarbeit. IV. Abhängigkeitsbericht und Beziehungen zu verbundenen UnternehmenEin Bericht des Vorstands über die Beziehungen zu verbundenen Unternehmen gemäß § 312 Aktiengesetz (AktG) wurde aufgestellt. Die Gesellschaft hat bei den im Bericht über Beziehungen zu verbundenen Unternehmen aufgeführten Rechtsgeschäften nach den Umständen, die ihr im Zeitpunkt, in dem die Rechtsgeschäfte vorgenommen wurden, bekannt waren, bei jedem Rechtsgeschäft eine angemessene Gegenleistung erhalten und wurde nicht benachteiligt. Maßnahmen im Sinne des § 311 AktG sind im Geschäftsjahr nicht getroffen oder unterlassen worden. An der ARAG SE ist die ARAG Holding SE, Düsseldorf, mittelbar mehrheitlich beteiligt. Damit ist die ARAG SE ein abhängiges Unternehmen im Sinne von § 17 Abs. 1 AktG in Bezug auf die ARAG Holding SE. V. Prognose-, Chancen- und RisikoberichtPrognose- und ChancenberichtDie Geschäftserwartung der deutschen Versicherungswirtschaft ist laut Prognose der Kommission "Versicherungsmärkte" weiterhin optimistisch - trotz fortwährender Unsicherheiten bei der globalen wirtschaftlichen Entwicklung. Die erwartete Zunahme der Nominallöhne sowie der rückläufige Inflationsdruck werden voraussichtlich zu höheren Beitragseinnahmen führen. So geht der Gesamtverband der Deutschen Versicherungswirtschaft (GDV) national davon aus, dass die Beitragseinnahmen über alle Versicherungszweige hinweg in 2024 um rund 3,9 Prozent steigen könnten. Da der wirtschaftliche Ausblick mit hohen Unsicherheiten versehen ist, gilt in solchen Zeiten insbesondere auch eine Rechtsschutzversicherung als Sicherheitsanker für Kunden und Verbraucher. Der GDV rechnet in diesem Versicherungszweig für das laufende Geschäftsjahr mit steigenden Beitragseinnahmen von 4,0 Prozent. Bezogen auf die Schaden- und Unfallversicherung, geht der Verband von einem Prämienanstieg in Höhe von 7,7 Prozent aus. Dabei hebt sich der Versicherungszweig der Verbundenen Wohngebäudeversicherung mit einem prognostizierten Anstieg von 10,0 Prozent besonders ab. Im Bereich der privaten Krankenversicherung rechnen die Experten für das Jahr 2024 mit steigenden Jahresarbeitsentgelt- und Beitragsbemessungsgrenzen, die zu Beitragserhöhungen von 4,5 Prozent führen können. Große Chancen bieten sich unverändert im Themenfeld der Digitalisierung. Durch die Integration von Technologien wie insbesondere künstliche Intelligenz und maschinelles Lernen wird es möglich sein, deutlich effizientere Wege für die Sachbearbeitung zu etablieren und vor allem die Kundenkontakte unabhängig von Zeit und Ort zu erleichtern und auszubauen. Darüber hinaus eröffnet die große Menge an verfügbaren Daten den Versicherungsunternehmen die Möglichkeit, noch genauere Risikobewertungen vorzunehmen und personalisierte Policen anzubieten. Die Analyse von Daten kann auch zur Früherkennung von Trends und zur Verbesserung der Prävention genutzt werden. Die nachhaltige Transformation von Wirtschaft und Gesellschaft ist neben der Digitalisierung eine der bestimmenden Herausforderungen für die Versicherungswirtschaft. Ordnungspolitisch kommt hier der Versicherungswirtschaft gemeinsam mit der Kreditwirtschaft eine besondere Bedeutung zu. Der ARAG Konzern ist mit seinem Fokus auf das Rechtsschutz- und Krankenversicherungsgeschäft in Zeiten großer Herausforderungen und tiefgreifender globaler Umbrüche robust und zukunftsweisend aufgestellt. Das Ende 2022 auf den Weg gebrachte Entwicklungsprogramm ARAG 5>30 gibt über seine fünf zentralen Handlungsfelder die strategische Richtung des Konzerns für die nächsten Jahre bis 2030 vor. Die ARAG SE steht vor dem Hintergrund der zahlreichen globalen politischen und wirtschaftlichen Problematiken vor Herausforderungen. Dazu tragen auch der demografische Wandel in Europa, die Entwicklung einer nachhaltigeren Gesellschaft und die Einführung von künstlicher Intelligenz im Alltag bei. Die von diesen Entwicklungen verursachten Unsicherheiten lösen bei den Verbrauchern einen hohen Bedarf nach Absicherung aus. Dieser Bedarf wird von der Rechtsschutzversicherung in besonders hohem Maß erfüllt. Die ARAG SE bietet hierfür ein umfangreiches Portfolio an Rechtsschutzlösungen und entwickelt dieses kontinuierlich weiter, um auch künftig die besonderen Bedürfnisse von Privatkunden und kleinen bis mittleren Gewerbebetrieben zu erfüllen. Laut einer Veröffentlichung der Versicherungsforen Leipzig geben deutsche Versicherungskunden heute durchschnittlich mehr als 2.500 € im Jahr für Versicherungen aus. Daraus ergibt sich auch Potenzial für Beitragswachstum - auch in der Rechtsschutzversicherung. Denn in den USA wurden 11,6 Prozent des Bruttoinlandsprodukts (BIP) für Versicherungen ausgegeben, in den Niederlanden 8,5 Prozent, in Italien 8,0 Prozent und in Deutschland 5,9 Prozent. Daraus kann sich entsprechend in den nächsten Jahren eine Chance auf eine Marktausweitung ergeben. Zunehmender Konkurrenzdruck in Deutschland wird dazu führen, dass kleine konzernungebundene Versicherer Marktanteile abgeben müssen. Die Vertragsbestände in der deutschen Rechtsschutzversicherung wachsen nur geringfügig. Die ARAG SE ist ein starkes Unternehmen, das seit 1935 den Rechtsschutzmarkt entscheidend mitgestaltet und sich auf einem starken Wachstumspfad befindet. Eine Markverkleinerung birgt die Chance auf die Übernahme von Beständen durch Umdeckung oder durch Akquisition. Die ARAG SE ist in den ARAG Konzern eingebunden. Die Gesellschaft arbeitet in Deutschland mit einem leistungsstarken Krankenversicherer und zwei Kompositversicherern zusammen, in den USA und in Skandinavien mit zwei Rechtsschutzversicherern und in Europa mit diversen Versicherungsbetriebsgesellschaften. Der grenzüberschreitende Know-how-Transfer liefert dabei wichtige Impulse bei der Entwicklung von kundennahen Produkten im gesamten Konzern. Um den Herausforderungen in der Kapitalanlage durch volatile Kapitalmärkte zu begegnen, hat die ARAG SE im Berichtsjahr eine zentral administrierte Fondsstruktur etabliert. Diese nutzt die Chancen aus den Entwicklungen unterschiedlicher Kapitalanlagearten sowie Märkte und mildert gleichzeitig auftretende Risiken durch Diversifikation und Streuung. Dadurch können auch problematische Entwicklungen wie kurzfristige starke Zinsveränderungen zu Chancen in der Kapitalanlage führen. Im Rahmen des Entwicklungsprogramms ARAG 5>30 für den ARAG Konzern ist geplant, die Bruttobeitragseinnahmen bis zum Jahr 2030 auf 3 Milliarden € zu steigern. Entsprechend plant die ARAG SE für das kommende Jahr ein weiterhin hohes Beitragswachstum von deutlich über 10 Prozent für das Gesamtgeschäft. Dabei spielt der kontinuierliche Wachstumsprozess der vergangenen Jahre im selbst abgeschlossenen Geschäft aller Einheiten und im übernommenen Geschäft der internationalen Niederlassungen auch weiterhin eine tragende Rolle. Darüber hinaus wird das übernommene Geschäft der deutschen Hauptverwaltung deutlich ausgeweitet: Zu Beginn des laufenden Geschäftsjahres wurde zwischen der ARAG SE und der zum Jahresbeginn 2024 erworbenen DAS Legal Expenses Insurance Ltd. (DAS LEI - nähere Informationen im Nachtragsbericht) ein Quotenrückversicherungsvertrag geschlossen. Die ARAG SE übernimmt 90 Prozent der Risiken aus dem Erstversicherungsgeschäft der DAS LEI. Letztere erwirtschaftete zwischen dem 1. Januar und dem 31. Dezember 2023 gebuchte Bruttobeiträge in Höhe von 179,3 Millionen £ (Generally Accepted Accounting Practice in the UK - UK GAAP). Die absoluten Aufwendungen für Versicherungsfälle werden gegenüber dem Jahr 2023 stark ansteigen. Hauptgründe sind das steigende Geschäftsvolumen, die inflationären Einflüsse auf Gehälter im gesamten Geschäftsgebiet sowie Anwaltsgebühren außerhalb Deutschlands. Diese Einflüsse werden trotz des hohen Beitragswachstums zu einer vorübergehenden Erhöhung der Schadenquote um circa 3 bis 4 Prozentpunkte auf circa 55 Prozent im Jahr 2024 führen. Die Kostenquote wird demgegenüber als stabil eingeschätzt. Weitere Steigerungen bei den Provisionen - insbesondere aufgrund des starken Wachstums - werden durch einen Degressionseffekt bei den Verwaltungskosten ausgeglichen werden können. Für das Jahr 2024 wird eine Kostenquote auf dem Niveau des Berichtsjahres erwartet. Für das versicherungstechnische Ergebnis wird eine deutliche absolute Verbesserung gegenüber dem Jahr 2023 erwartet, obwohl sich die Combined Ratio leicht nach oben entwickeln wird. Vor dem Hintergrund der vielen ungelösten Krisen auf der Welt und der bevorstehenden Wahlen eines neuen Europaparlaments sowie einer neuen US-Regierung mit ungewissem Ausgang bleibt das Kapitalmarktumfeld volatil. Auswirkungen der Rahmenbedingungen auf die Wertentwicklung von Kapitalanlagen können kaum vorhergesehen werden, auch wenn die ARAG SE durch die Diversifikation und Streuung in Spezialfondsstrukturen im abgelaufenen Geschäftsjahr Maßnahmen zur Reduktion der Risiken umgesetzt hat. Für das Jahr 2024 wird ein leicht rückläufiges Kapitalanlageergebnis im Vergleich zum Geschäftsjahr prognostiziert. Das sonstige Ergebnis wird voraussichtlich zum Ende des laufenden Geschäftsjahres mit einem geringeren Verlustsaldo leicht besser ausfallen als im Berichtsjahr. Unter Berücksichtigung der vorliegenden Chancen und Risiken wird für das laufende Geschäftsjahr 2024 eine prosperierende Geschäftsentwicklung mit einem deutlich höheren Ergebnis vor Steuern als im abgelaufenen Geschäftsjahr 2023 erwartet. RisikoberichtRisikomanagementsystemRisikostrategie Das in der Geschäftsstrategie genannte Ziel einer konservativen Risiko- und Solvabilitätspolitik gibt den Rahmen für die Ausgestaltung der Risikostrategie vor. Sie definiert das Risikoprofil der Gesellschaft und die mit den strategischen Geschäftszielen verbundene Ausgestaltung der einzelnen Risikopositionen. Ausgehend von der vom Vorstand festgelegten Risikotoleranz, werden darüber hinaus die Instrumente zur Einhaltung der vorgegebenen Risikotragfähigkeit beschrieben. Damit erfolgt eine ganzheitliche Steuerung der Risiken, wobei jederzeit sicherzustellen ist, dass das Gesamtrisikoprofil in Einklang mit der Risikostrategie steht. Die Quantifizierung von Risiken und die Messung der Risikotragfähigkeit erfolgen gemäß den gesetzlichen Regelungen von Solvency II. iLmitsystem Ausgehend von der Risikotoleranz und den gegebenen anrechnungsfähigen Eigenmitteln, wird ermittelt, wie hoch die Solvenzkapitalanforderung für die Gesellschaft insgesamt maximal sein darf. Der Vorstand legt anhand dieser Obergrenze ein Gesamtlimit fest, das auf die wesentlichen Risiken beziehungsweise Subrisiken verteilt wird. Das Limitsystem wird jährlich überprüft. Auf Basis unterjähriger Berechnungen der Limitauslastung wird ermittelt, inwieweit Risiken weiter eingegangen werden können oder reduziert werden sollten. Sowohl für die Risikotragfähigkeit als auch für die Limitierung auf Ebene der Risikokategorien wird ein Ampelsystem genutzt, anhand dessen die Entwicklung der Limitauslastungen beobachtet wird, um gegebenenfalls Gegenmaßnahmen ergreifen zu können. ORSA Um das Ziel der konservativen Risiko- und Solvabilitätspolitik langfristig zu gewährleisten, wird im Own-Risk-and-Solvency-Assessment (ORSA)-Prozess geprüft, ob die zukünftige Entwicklung der bedeutendsten Einzelrisiken in den nächsten vier Geschäftsjahren beherrschbar bleibt. Dazu werden im ORSA-Prozess der unternehmenseigene Gesamtsolvabilitätsbedarf sowie die Eigenmittel pro Planjahr ermittelt und daraus eine Indikation für die zukünftige Bedeckungssituation des Unternehmens abgeleitet. Für die jährliche Durchführung des ORSA-Prozesses ist der Vorstand verantwortlich und übernimmt darin eine führende Rolle. Unabhängige Risikocontrollingfunktion Die Umsetzung des Risikomanagementsystems obliegt der unabhängigen Risikocontrollingfunktion, die von der Hauptabteilung Konzern Risikomanagement wahrgenommen wird. Das Konzern Risikomanagement ist dabei bis auf die Vorstandsebene von den operativen Einheiten mit Ergebnisverantwortung getrennt. Für die gesellschaftsübergreifende Umsetzung des Risikomanagementsystems innerhalb des Konzerns ist der Chief Risk Officer als Vorstand der ARAG SE zuständig. Die Umsetzung erfolgt maßgeblich in Form einer Risk Governance, durch die mit konzernweit einheitlichen Leit- und Richtlinien Vorgaben für die Umsetzung der risikorelevanten Prozesse in der Gesellschaft festgelegt werden. Zudem sorgt die unabhängige Risikocontrollingfunktion durch regelmäßige Berichterstattung an den Gesellschaftsvorstand für umfassende Transparenz hinsichtlich der Risikolage und ihrer Veränderung. Die operativen Entscheidungen über die Wahrnehmung von Chancen und das Eingehen von Risiken werden in den jeweils verantwortlichen Unternehmensbereichen getroffen. Risikomanagementprozess Der Risikomanagementprozess besteht aus den Teilen Risikoidentifikation, Risikoanalyse, Risikobewertung, Risikosteuerung, Risikoüberwachung und Risikoberichterstattung. Ziel der Risikoidentifikation ist es, das Auftreten neuer oder die Veränderung bestehender Risiken frühzeitig zu erkennen und nach einem einheitlichen Verfahren zu bewerten. So werden beispielsweise Risiken aus der Erschließung neuer Märkte und der Einführung neuer Produkte in entsprechenden Prüfprozessen, wie etwa einem Neu-Produkt-Prozess, bereichsübergreifend identifiziert, analysiert, bewertet und dem Vorstand zur Entscheidung vorgelegt. Im Hinblick auf eine angemessene Bewertung der Risiken werden Einflussfaktoren analysiert, die den Wert der relevanten Position in der Solvabilitätsübersicht bestimmen. Diese Einflussfaktoren werden dahin gehend überprüft, ob sie für die Bewertung des Risikos angemessen sind. Alle identifizierten Risiken werden regelmäßig bewertet. Zentrales Element ist hierbei die für alle Verlustrisiken ermittelte Solvenzkapitalanforderung zur Abdeckung unerwarteter Verluste. Diese Anforderung bildet für die Risikopositionen den quantitativen Wertverlust innerhalb einer bestimmten Haltedauer (ein Jahr) und einer bestimmten Wahrscheinlichkeit (99,5 Prozent) ab. Zusätzlich erfolgt eine qualitative Bewertung im ORSA-Prozess. Die operative Steuerung der Risiken wird von den Führungskräften und Prozessinhabern derjenigen Bereiche durchgeführt, in denen die Risiken entstehen. Die Risikosteuerung umfasst die Umsetzung von Maßnahmen zu Risikominderung, -absicherung, -transfer und -diversifikation. Im Rahmen der Risikoüberwachung wird insbesondere die Entwicklung des Risikoprofils untersucht. Dabei stehen die Risikotragfähigkeit und die Limitauslastung im Vordergrund. Die Risikoüberwachung berücksichtigt die aufsichtsrechtlichen und internen Vorgaben zur Mindestbedeckung. Über die Ergebnisse der Risikoüberwachung und die daraus abgeleiteten Handlungsempfehlungen wird dem Vorstand kontinuierlich und zeitnah Bericht erstattet. Grundsätzlich können auch überraschende Entwicklungen oder extreme Ereignisse das Risikoprofil einer Gesellschaft beeinflussen. Aus diesem Grund erfolgt im Bedarfsfall eine Ad-hoc-Berichterstattung. Internes Steuerungs- und Kontrollsystem Unter dem Internen Steuerungs- und Kontrollsystem (ISKS) werden alle Steuerungs- und Kontrollmaßnahmen sowie sonstigen Maßnahmen verstanden, die dazu dienen, die Wirksamkeit und Wirtschaftlichkeit der Geschäftstätigkeit zu unterstützen sowie Risiken frühzeitig zu erkennen und zu minimieren. Zudem wird die Einhaltung der zu beachtenden Gesetze und Verordnungen sowie aller aufsichtsbehördlichen Anforderungen und internen Vorgaben sichergestellt. Der ARAG Konzern folgt bei der Ausgestaltung des ISKS dem "Three Lines of Defence"-Modell, das von der Gesellschaft übernommen wird: First Line of Defence: Die erste Verteidigungslinie wird von allen Mitarbeitenden und Führungskräften der operativen Funktionen gebildet, die im Rahmen des Risikokontrollprozesses für die Identifikation und Bewertung der Risiken ihres Bereichs verantwortlich sind. Second Line of Defence: Die Überwachung der Geschäfts- und Zentralbereiche erfolgt durch Querschnittsfunktionen (Konzerncontrolling, Recht/Compliance, Konzern Risikomanagement und die Versicherungsmathematische Funktion), die Standards für die Ausgestaltung und Überwachung von Kontrollen und den Umgang mit Risiken vergeben. Third Line of Defence: Im Rahmen der Revisionstätigkeit für die Konzerngesellschaften prüft die Hauptabteilung Konzern Revision die Funktionen der First und Second Line of Defence innerhalb des ARAG Konzerns. Darüber hinaus führt die Hauptabteilung Konzern Revision für die Konzerngesellschaften die Revisionstätigkeit aus, die ihr diese vertraglich übertragen haben. Gemäß den von der Geschäftsleitung erteilten Aufträgen führt die Konzern Revision eine risikoorientierte Prüfung der Aufbau- und Ablauforganisation und des ISKS aller Betriebs- und Geschäftsprozesse durch. RisikokategorienDas versicherungstechnische Risiko und das Marktrisiko haben für die Gesellschaft eine hohe Bedeutung, während das Gegenparteiausfallrisiko, das Liquiditätsrisiko und das operationelle Risiko von nachgelagerter Bedeutung sind. Versicherungstechnisches RisikoDas versicherungstechnische Risiko gibt das Risiko eines Verlusts an, das aus einer unangemessenen Preisfestlegung beziehungsweise aus nicht angemessenen Annahmen bei der Bestimmung der versicherungstechnischen Verpflichtungen resultiert. Diese Verluste ergeben sich unter anderem aus Folgendem:
Die Bewertung der genannten Risiken erfolgt anhand eines internen Modells. Mithilfe einer Simulation wird der Verlust prognostiziert, wie er nur alle 200 Jahre erwartet wird. (Das 200-Jahres-Ereignis gibt den Verlust an, wie er innerhalb eines Jahres mit einer Wahrscheinlichkeit von 99,5 Prozent vorkommt.) Ausgehend von den historischen Schäden, werden für das Prämien- beziehungsweise Reserverisiko künftige Schäden beziehungsweise Reservierungsbedarfe abgeleitet. Analog werden für das Katastrophenbeziehungsweise Kumulrisiko Verluste simuliert, die aus Kumulschäden im Rechtsschutzgeschäft entstehen können. Die Berechnung des Stornorisikos erfolgt auf Basis historischer Storni. Das versicherungstechnische Risiko selbst ergibt sich aus der Aggregation der Einzelrisiken. Dabei werden Diversifikationseffekte berücksichtigt. Die Methodik für die intern modellierten Risiken wird regelmäßig mit Backtesting und Validierungstests überprüft. Im ORSA-Prozess wurden Ereignisse identifiziert, die wesentliche Auswirkungen auf das versicherungstechnische Risiko haben können. Dazu zählen beispielsweise das Kumulrisiko in Form von zunehmenden Streitfällen, generiert durch Anwälte sowie die negativen wirtschaftlichen Folgen des Ukraine-Kriegs. Deren Auswirkungen werden durch Anpassungen in der Produktgestaltung und im Underwriting gesteuert. Von besonderer Bedeutung sind Risikobegrenzungsmaßnahmen in Form der Limitierung von Risiken sowie ein Schadenexzedentenvertrag als passive Rückversicherung. Die Stetigkeit des Versicherungsgeschäfts sowie die konstant ausreichende Dotierung der Schadenrückstellungen sind den nachfolgenden Angaben über die Schadenentwicklung des gesamten selbst abgeschlossenen Versicherungsgeschäfts für die letzten zehn Geschäftsjahre zu entnehmen. Schadenentwicklung
Marktrisiko Das Marktrisiko gibt das Risiko eines Verlusts durch nachteilige Veränderungen der Marktpreise für die Vermögenswerte, Verbindlichkeiten und Finanzinstrumente an. Das Risiko resultiert direkt oder indirekt aus folgenden Subrisiken:
Rating Direktanlage und Fonds
Die Aufteilung der Rentenpapiere (Marktwerte) stellt sich wie folgt dar: Von den festverzinslichen Wertpapieren - einschließlich der indirekt über Spezialfonds gehaltenen Wertpapiere - entfallen circa 29,8 Prozent auf Finanzdienstleistungsunternehmen, 30,7 Prozent auf öffentliche Anleihen und 39,5 Prozent auf Unternehmensanleihen. Die Bewertung der genannten Risiken erfolgt mit einem internen Modell. Mithilfe eines ökonomischen Szenariogenerators werden Kapitalmarktszenarien simuliert, die jeweils unter anderem Zinssätze, Aktienkurse, Immobilienpreise, Kreditspreads, Ratings beziehungsweise Zahlungsausfälle und Wechselkurse enthalten. Mit diesen Risikofaktoren werden die Marktwerte der Kapitalanlagen bestimmt, wie sie in einem Jahr auftreten könnten. Das Marktrisiko selbst ergibt sich aus dem 200-Jahres-Ereignis bei der simultanen Betrachtung aller Risikofaktoren sowie dem Konzentrationsrisiko. Dabei werden Diversifikationseffekte berücksichtigt. Die Methodik für die intern modellierten Risiken wird regelmäßig mit Backtesting und Validierungstests überprüft. Im ORSA-Prozess wurden Ereignisse identifiziert, die wesentliche Auswirkungen auf das Marktrisiko haben können. Dazu zählen beispielsweise Korrekturen an den Finanzmärkten, Auswirkungen des Klimawandels auf die Kapitalanlage sowie negative Veränderungen der Kapitalanlage aufgrund der Eskalation internationaler Konflikte. Auf strategischer Ebene erfolgt die Risikobegrenzung dahin gehend, dass bereits bei der jährlichen Ermittlung der strategischen Asset-Allokation Marktrisikolimite berücksichtigt werden. Auch durch die jährliche Überprüfung der Asset Liability Management (ALM)-Situation ist die dauerhafte Wirksamkeit dieser Risikominderungsmaßnahmen gewährleistet. Operative Maßnahmen zur Risikominderung sind in den Anlagerichtlinien festgelegt. Gegenparteiausfallrisiko Das Gegenparteiausfallrisiko aus dem Versicherungsgeschäft bezieht sich im Wesentlichen auf Forderungen gegenüber Rückversicherern und Versicherungsnehmern beziehungsweise -Vermittlern. Es gibt das Verlustrisiko an, das sich aus einem unerwarteten Ausfall oder der Verringerung der Bonität von Gegenparteien und Schuldnern während der nächsten zwölf Monate ergibt. Die Bewertung erfolgt mit dem internen Partialmodell. Das Risiko aus dem Ausfall von Forderungen gegenüber Rückversicherern wird in Abhängigkeit von den verfügbaren Informationen und unter Proportionalitätsgesichtspunkten bewertet. Dabei werden explizit die individuellen Ratings der Gegenparteien verwendet. Für die Bewertung des Risikos aus dem Ausfall von Forderungen gegenüber Versicherungsnehmern und -vermittlern wird ein konstanter Faktor auf den Marktwert der relevanten Positionen in der Solvabilitätsübersicht angewandt. Zu den Risikobegrenzungsmaßnahmen gehören unter anderem Vorgaben für die ausgewählten Rückversicherer (zum Beispiel Mindestrating) sowie ein automatisiertes Erinnerungs- und Mahnverfahren bei Forderungen gegenüber Versicherungsnehmern. Die Forderungsbeträge gegenüber Rückversicherern, gegliedert nach externen Ratingklassen, befinden sich im Anhang. Forderungen gegenüber Versicherungsnehmern, die seit über 90 Tagen fällig waren, bestanden am Bilanzstichtag in Höhe von 7.055 T€ (Vj. 6.050 T€). Die durchschnittliche Ausfallquote der letzten drei Jahre für diese Forderungen liegt bei 6,9 Prozent (Vj. 7,7 Prozent). Liquiditätsrisiko Das Liquiditätsrisiko gibt das Risiko an, dass Versicherungsunternehmen nicht in der Lage sind, Anlagen und andere Vermögenswerte zu realisieren, um ihren finanziellen Verpflichtungen bei Fälligkeit nachzukommen. Damit ist das Liquiditätsrisiko ein abgeleitetes Risiko, zum einen als Ausprägung des Kapitalanlagerisikos (Assets sind nicht liquide) und zum anderen als Ausprägung des versicherungstechnischen Risikos (fällige Versicherungsleistungen übersteigen die liquiden Mittel). Die Bewertung des Liquiditätsrisikos erfolgt in der Form, dass die monatliche Liquiditätsüber- beziehungsweise -unterdeckung rollierend berechnet wird. Die Planung wird permanent aktualisiert, sodass frühzeitig erkennbar ist, ob ein Liquiditätsbedarf in den nächsten Monaten bestehen könnte. Die Bewertung über den mittel- bis langfristigen Zeithorizont erfolgt im Rahmen des ALM. Zu den Risikobegrenzungsmaßnahmen gehören das ALM sowie eine rollierende Liquiditätsplanung. Operationelles Risiko Das operationelle Risiko gibt das Risiko an, das sich aus der Unangemessenheit oder dem Versagen von internen Prozessen oder Systemen, dem Fehlverhalten von Mitarbeitenden oder durch unerwartete externe Ereignisse ergibt, die den Geschäftsbetrieb stören oder gar verhindern. Das operationelle Risiko umfasst auch Rechtsrisiken und Reputationsrisiken. Risiken, die sich aus strategischen Entscheidungen ergeben, fallen hingegen nicht unter das operationelle Risiko. Zur Ermittlung der zugehörigen Solvenzkapitalanforderung verwendet die Gesellschaft die Standardformel. Die Bewertung für operative Zwecke erfolgt durch eine Expertenschätzung anhand der Dimensionen "Eintrittswahrscheinlichkeit" und "Auswirkung". Die Dimension "Eintrittswahrscheinlichkeit" beschreibt die Wahrscheinlichkeit, dass ein operationelles Risiko innerhalb eines definierten Zeitraums eintritt. Die zweite Dimension beschreibt die potenzielle Auswirkung eines operationellen Risikoeintritts und wird quantitativ oder qualitativ bewertet. Jede Dimension ist als Brutto- und Nettowert zu erfassen. Die Bruttowerte geben den Wert vor Implementierung von möglichen risikomindernden Maßnahmen an, die Nettowerte den Wert nach Implementierung der gewählten Maßnahmen. Die Risikobegrenzungsmaßnahmen werden individuell von den Verantwortlichen festgelegt. Bei der Identifizierung und Bewertung operationeller Risiken berücksichtigen die Risikoverantwortlichen bekannte Schadenereignisse, die in einer Verlustdatenbank erfasst sind. Darin werden sämtliche eingetretenen Verlustereignisse und deren tatsächliche Auswirkungen erfasst. So können die subjektiven Einschätzungen plausibilisiert werden. Im ORSA-Prozess wurden Ereignisse identifiziert, die wesentliche Auswirkungen auf das operationelle Risiko haben können. Dazu zählen beispielsweise Cyberangriffe, Stromausfälle oder Risiken mit rechtlichem Bezug. Zur Prävention gegen Cyberattacken werden PEN-Tests durchgeführt. Im Fall von Stromausfällen kommen technische und organisatorische Maßnahmen zum Einsatz, um den IT-Betrieb aufrechtzuerhalten und Datenverluste zu verhindern. Zur Reduzierung rechtlich relevanter Risiken ist ein umfangreiches Rechtsmonitoring etabliert, sodass auf Rechtsänderungen frühzeitig regiert werden kann. Zudem werden permanent interne Schulungen durchgeführt, um Rechtsverstöße zu vermeiden. Gesamtbild der RisikolageDie aufsichtsrechtliche Mindestkapitalanforderung nach den Vorschriften des Versicherungsaufsichtsgesetzes (VAG) ist vollumfänglich erfüllt. Die Solvency-II-Bedeckungsquote in Höhe von 331,9 Prozent (Vj. 342,1 Prozent) zeigt, dass die anrechnungsfähigen Eigenmittel die gemäß VAG berechnete Solvenzkapitalanforderung übersteigen. Über den Projektionszeitraum von drei Jahren wurden die Risiken aus den Szenarien Kosten- und Schadenanstieg, Klimawandel und Kapitalanlage sowie Stagflation bewertet. Das Ergebnis zeigt für die nächsten drei Planjahre eine ausreichende Bedeckung der Solvenzkapitalanforderung. Die Gesamtrisikosituation lässt derzeit keine Entwicklungen erkennen, die den Fortbestand der Gesellschaft gefährden beziehungsweise eine erhebliche Beeinträchtigung der Finanz-, Vermögens- und Ertragslage zur Folge haben könnten. JAHRESABSCHLUSSI. JahresbilanzJahresbilanz zum 31. DezemberAktiva
Gewinn- und Verlustrechnung für den Zeitraum vom 1. Januar bis zum 31. DezemberII. Gewinn- und Verlustrechnung
AnhangIII. Allgemeine AngabenDie ARAG SE ist im Handelsregister des Amtsgerichts Düsseldorf unter der Nummer HRB 66846 eingetragen. Firmensitz ist ARAG Platz 1, 40472 Düsseldorf. Die Gesellschaft hat den vorliegenden Jahresabschluss für das Geschäftsjahr 2023 nach den Vorschriften des Handelsgesetzbuchs (HGB) für große Kapitalgesellschaften erstellt. Dieser wurde unter Berücksichtigung der ergänzenden Vorschriften für Kapitalgesellschaften und der ergänzenden Vorschriften für Versicherungsunternehmen, des Gesetzes über die Beaufsichtigung der Versicherungsunternehmen (Versicherungsaufsichtsgesetz [VAG]) und der Verordnung über die Rechnungslegung von Versicherungsunternehmen (RechVersV) aufgestellt. Die Darstellung des Anhangs wurde im Vergleich zum Vorjahr geändert. Durch die geänderte Vorgehensweise soll die Klarheit der Berichterstattung verbessert werden. Zudem wird damit eine Vereinheitlichung der Berichterstattung aller Versicherungsunternehmen des ARAG Konzerns realisiert. Dies trägt zu einer effizienteren Erstellung des Anhangs und zur Verbesserung der Vergleichbarkeit bei. Es kann nicht ausgeschlossen werden, dass sich zu den mathematisch genauen Werten durch die Darstellung in Tausend Währungseinheiten Rundungsdifferenzen ergeben. Differenzen können in Summen- und in Prozentangaben auftreten. Für die Gliederung des Jahresabschlusses wurden die Formblätter 1 und 2 gemäß § 2 RechVersV verwendet. Die Gesellschaft ist eine große Kapitalgesellschaft im Sinne des § 267 Abs. 3 HGB. Deswegen und aufgrund der Verpflichtung nach § 341a Abs. 1 HGB wurden die Rechnungslegungsvorschriften für große Kapitalgesellschaften angewendet. Am 27. Dezember 2023 wurde das Gesetz zur Gewährleistung einer globalen Mindestbesteuerung für Unternehmensgruppen (Mindeststeuergesetz - MinStG) im Bundessteuerblatt veröffentlicht. Ziel des MinStG ist es, eine effektive Mindestbesteuerung von Unternehmensgewinnen in Höhe von 15 Prozent sicherzustellen, unabhängig davon, in welchen Ländern diese Gewinne angefallen sind. Wird diese effektive Steuerlast nicht bereits durch die Anwendung der weiterhin gültigen nationalen steuerlichen Vorschriften (in Deutschland zum Beispiel des Körperschaftsteuer- und Gewerbesteuergesetzes) erreicht, wird eine Ergänzungssteuer erhoben. Das Gesetz ist erstmals auf das Geschäftsjahr 2024 anzuwenden. Als Teil des ARAG Konzerns ist die Gesellschaft grundsätzlich von der globalen Mindestbesteuerung betroffen. Das Mutterunternehmen legt derzeit durch entsprechende Analysen die entsprechende Grundlage, um deren Anforderungen zu erfüllen. Es entstehen keine quantitativen Auswirkungen auf den Jahresabschluss 2023. Mögliche Auswirkungen auf zukünftige Jahresabschlüsse können zum aktuellen Zeitpunkt noch nicht quantifiziert werden. IV. Angaben zu Bilanzierungs- und BewertungsmethodenDie Jahresabschlüsse der in den Konzernabschluss einbezogenen Unternehmen wurden weitestgehend einheitlich nach den Bilanzierungs- und Bewertungsgrundsätzen des ARAG Konzerns erstellt. Die folgenden sich aus den maßgeblichen Rechtsvorschriften ergebenden Bilanzierungsgrundsätze und Bewertungsvorschriften wurden berücksichtigt. Bilanzierungs- und BewertungsmethodenImmaterielle VermögensgegenständeEntgeltlich erworbene immaterielle Vermögensgegenstände sind zu Anschaffungskosten in der Bilanz ausgewiesen und werden planmäßig entsprechend ihrer voraussichtlichen Nutzungsdauer linear abgeschrieben. Grundstücke und GebäudeGrundstücke, grundstücksgleiche Rechte und Bauten einschließlich der Bauten auf fremden Grundstücken sind mit den Anschaffungs- oder Herstellungskosten, vermindert um planmäßige, lineare Abschreibungen, bewertet worden. Die Nutzungsdauer von Gebäuden wird mit einem Zeitraum von 40 bis 50 Jahren eingeschätzt. Kapitalanlagen in verbundenen Unternehmen und BeteiligungenKapitalanlagen in verbundenen Unternehmen und Beteiligungen werden mit den Anschaffungskosten bewertet, gegebenenfalls gekürzt um Abschreibungen wegen des Eintretens einer dauerhaften Wertminderung. Ausleihungen an verbundene Unternehmen und Beteiligungen werden zu Anschaffungskosten bilanziert, die in der Regel mit dem Nominalwert übereinstimmen. Die Anschaffungskosten werden über die Laufzeit um die planmäßigen Tilgungen reduziert. Aktien, Anteile oder Aktien an Investmentvermögen und andere nicht festverzinsliche WertpapiereDie nach den Grundsätzen des Umlaufvermögens geführten Wertpapiere werden nach dem strengen Niederstwertprinzip bewertet und mit den Anschaffungskosten oder mit dem niedrigeren Marktwert angesetzt. Bei Wegfall der Gründe für eine früher erfolgte außerplanmäßige Abschreibung wird eine Zuschreibung bis zum beizulegenden Wert, höchstens jedoch bis zu den Anschaffungskosten durchgeführt. Wenn Anlagen dazu bestimmt sind, dauernd dem Geschäftsbetrieb zu dienen, führen kurzfristige Schwankungen des Börsenkurses gemäß dem gemilderten Niederstwertprinzip nicht zu Veränderungen des Buchwerts. In diesem Fall wirken sich nur nachhaltige Wertveränderungen aus. Zur Ermittlung des nachhaltigen Fondswerts erfolgt dabei eine Durchsicht auf die Einzelbestandteile des Sondervermögens. Kriterien zur Überprüfung von nachhaltigen Wertänderungen sind bei Rententiteln deren Rating und Nominalwert. Für Aktien werden Vergleiche mit historischen Bewertungsparametern herangezogen. Für Anteile an Unternehmen, an Infrastrukturinvestitionen und Immobilieninvestitionen werden Einschätzungen der Experten in den Kapitalanlagegesellschaften auf der Grundlage des Net Asset Value (NAV) des dem Bewertungsstichtag vorhergehenden Quartals herangezogen. Inhaberschuldverschreibungen und andere festverzinsliche WertpapiereInhaberschuldverschreibungen und andere festverzinsliche Wertpapiere werden, sofern nicht anders bestimmt, abweichend vom Grundsatz in § 341b Abs. 2 HGB wie Anlagevermögen bewertet und für sie somit das gemilderte Niederstwertprinzip angewendet. Für Wertpapiere ohne jegliches Rating gilt das strenge Niederstwertprinzip. Eine Wertminderung unter den Nominalbetrag wird als nachhaltig angesehen, wenn sich die Bonität des Emittenten wesentlich verschlechtert hat. Als Indiz dafür gelten signifikante Herabstufungen des Ratings um zwei oder mehr Stufen seit dem Erwerb. Wenn vertraglich definierte Zahlungen ausfallen, ist von einer dauerhaften Wertminderung auszugehen. Der Abschreibungsbedarf auf den beizulegenden Wert wird nach Maßgabe der restlaufzeitabhängigen Ausfallwahrscheinlichkeit in Verbindung mit der Verlustquote ermittelt. Für die Folgebewertung ist, bis zum Wegfall der Ursache der Abschreibung, der beizulegende Wert maßgeblich. Beim Erwerb über oder unter pari und Halten bis zur Endfälligkeit stellt der Unterschiedsbetrag zum Nennwert einen Bestandteil der Anschaffungskosten dar. Dieser wird zusammen mit dem Wertpapier gebucht, jedoch getrennt von diesem behandelt. Der Unterschiedsbetrag (Agio beziehungsweise Disagio) wird planmäßig über die Laufzeit der Inhaberschuldverschreibung nach der Effektivzinsmethode amortisiert. Hypotheken-, Grundschuld- und Rentenforderungen und andere KapitalanlagenHypotheken-, Grundschuld- und Rentenforderungen und andere Kapitalanlagen sind mit dem beizulegenden Wert bilanziert. NamensschuldverschreibungenNamensschuldverschreibungen sind mit dem Nennwert beziehungsweise dem Rückforderungsbetrag bilanziert. Sind Agio- und Disagiobeträge auszuweisen, werden diese durch aktive beziehungsweise passive Rechnungsabgrenzung linear auf die Laufzeit verteilt und berücksichtigt. Zero-Namensschuldverschreibungen werden, sofern vorhanden, mit ihren fortgeführten Anschaffungskosten oder ihrem niedrigeren beizulegenden Wert angesetzt. Schuldscheinforderungen und Darlehen sowie übrige AusleihungenSchuldscheinforderungen und Darlehen sowie übrige Ausleihungen werden mit den Anschaffungskosten bilanziert, soweit nicht dauerhafte Wertminderungen vorliegen. Agio- und Disagiobeträge wurden unter Anwendung der Effektivzinsmethode berücksichtigt. Bei den im Direktbestand der Namensschuldverschreibungen und Schuldscheinforderungen befindlichen strukturierten Produkten handelt es sich gemäß der Verlautbarung IDW RS HFA 22 des Instituts der Wirtschaftsprüfer in Deutschland e. V. (IDW) um einfach strukturierte Produkte. Einlagen bei KreditinstitutenDie Einlagen bei Kreditinstituten sind mit den Nominalbeträgen angesetzt. Depotforderungen aus dem in Rückdeckung übernommenen Versicherungsgeschäft Depotforderungen aus dem in Rückdeckung übernommenen Versicherungsgeschäft werden mit dem Nennwert der an Vorversicherer geleisteten Sicherungsbeträge bilanziert. Die Kapitalanlagen sind den Geschäftseinheiten (Hauptverwaltung und Niederlassung) individuell zugeordnet. Die Zuordnung ist durch die Erfassung im jeweiligen Buchwerk der Geschäftseinheit dokumentiert. Entsprechend der Zuordnung werden auch die Erträge aus den Kapitalanlagen der jeweiligen Geschäftseinheit zugeordnet. Im jährlichen Rhythmus wird die Zuordnung auf der Grundlage der modifizierten Kapitalaufteilungsmethode der deutschen Finanzverwaltung, die von der Organisation für wirtschaftliche Zusammenarbeit und Entwicklung (OECD) anerkannt wird, überprüft und gegebenenfalls über Ausgleichszahlungen angepasst. Forderungen aus dem selbst abgeschlossenen VersicherungsgeschäftDie Forderungen aus dem selbst abgeschlossenen Versicherungsgeschäft sind grundsätzlich zum Nennwert bilanziert. Soweit erforderlich, werden Forderungen an Versicherungsnehmer abgeschrieben beziehungsweise unter Berücksichtigung eines überschrittenen vordefinierten Fälligkeitszeitraums einzel- oder pauschalwertberichtigt. Forderungen an VersicherungsvermittlerDie Forderungen an Versicherungsvermittler werden durch Einzelwertberichtigungen und gegebenenfalls eine Pauschalwertberichtigung in Höhe der mutmaßlichen Ausfälle vermindert. Abrechnungsforderungen aus dem RückversicherungsgeschäftDie Bilanzierung der Abrechnungsforderungen aus dem Rückversicherungsgeschäft erfolgt in Höhe der noch offenen Abrechnungssalden. Sonstige ForderungenDie Forderungen sind grundsätzlich zum Nennwert bilanziert. Sachanlagen und VorräteDie Sachanlagen werden zu Anschaffungskosten aktiviert und linear über die betriebsgewöhnliche Nutzungsdauer abgeschrieben. Der Bestand an Vorräten wurde durch körperliche Aufnahme ermittelt. Die Bewertung erfolgt zu den Anschaffungskosten, die um angemessene Abschläge zur Berücksichtigung von Lagerrisiken und Marktgängigkeit vermindert wurden. Laufende Guthaben bei Kreditinstituten, Schecks und KassenbestandDer Bestand an laufenden Guthaben bei Kreditinstituten, Schecks und Kassenbestand ist zu Anschaffungskosten bewertet. Diese entsprechen dem Nennwert. Die Bestände werden durch Bankauszüge und Kassenprotokolle nachgewiesen. Erteilte Zahlungsaufträge, die zum Bilanzstichtag noch nicht ausgeführt waren, sind von den Beständen für den Bilanzausweis abgezogen worden. Bankbestände, die auf fremde Währung lauten, wurden mit dem Devisenkassamittelkurs am Bilanzstichtag unter Außerachtlassung des Anschaffungskosten- und des Realisationsprinzips umgerechnet, soweit die Laufzeit den Zeitraum von einem Jahr nicht überschreitet. Bei längeren Laufzeiten wurden die Fremdwährungspositionen mit dem Transaktionskurs oder dem Devisenkassamittelkurs am Bilanzstichtag bewertet, sofern dieser unterhalb der Anschaffungskosten liegt. Andere VermögensgegenständeDie anderen Vermögensgegenstände sind mit den Nennwerten bilanziert, die den Anschaffungskosten entsprechen. Aktive RechnungsabgrenzungspostenDie aktiven Rechnungsabgrenzungsposten sind zum Nennwert bilanziert und enthalten im Wesentlichen noch nicht fällige Zinsforderungen aus Zinspapieren und aus Darlehen. Aktive und passive latente SteuernSoweit zwischen handelsrechtlichen und steuerlichen Wertansätzen Differenzen auftreten, die sich in späteren Geschäftsjahren voraussichtlich abbauen, entstehen darauf latente Steuern zu den unternehmensindividuellen Steuersätzen, die in den Ländern des Sitzes der Unternehmenseinheiten gelten. Zu berücksichtigen sind hierbei auch solche Differenzen, deren Umkehrzeitpunkt noch nicht exakt feststeht oder von einer Disposition des Unternehmens abhängig ist oder erst im Zeitpunkt der Liquidation eintreten würden. Die aus den Umkehreffekten zu erwartenden aktiven und passiven latenten Steuern werden miteinander saldiert. Die Saldierung erfolgt nur innerhalb der einzelnen Jurisdiktionen, nicht übergreifend. Ein Ausweis in der Bilanz erfolgt nur, wenn der Saldo passivisch ist. Aktive latente Steuern werden nicht angesetzt. EigenkapitalAls gezeichnetes Kapital ist das Grundkapital auszuweisen. Die Kapitalrücklage umfasst solche Kapitalbeträge, die der Gesellschaft von außen zugeführt und nicht aus dem erwirtschafteten Ergebnis gebildet wurden. Die Gewinnrücklagen setzen sich aus der gesetzlichen Rücklage und der anderen Gewinnrücklage zusammen. Bei der Aufstellung des Jahresabschlusses nach teilweiser Verwendung des Ergebnisses durch den Vorstand enthält der Bilanzgewinn den Saldo aus dem Jahresergebnis, dem Ergebnisvortrag aus dem Vorjahr und den Veränderungen der anderen Gewinnrücklagen. Nachrangige VerbindlichkeitenNachrangige Verbindlichkeiten wurden zur Stärkung der Eigenmittel bei der Konzernsolvabilität im Wege eines Private Placements emittiert. Die nachrangigen Verbindlichkeiten wurden mit dem Rückzahlungsbetrag (= Erfüllungsbetrag) passiviert. Die Namenspapiere sind nicht an einem organisierten Markt im Sinne von § 2 Abs. 5 des Wertpapierhandelsgesetzes (WpHG) in Deutschland handelbar. Die nachrangige Verbindlichkeit wird am 29. Juli 2024 zurückgezahlt. BeitragsüberträgeDie Bruttobeitragsüberträge für das selbst abgeschlossene Versicherungsgeschäft wurden, ausgehend von den gebuchten Beiträgen und Stornierungen, pro rata temporis berechnet und um die darin enthaltenen Ratenzuschläge gekürzt. Die Überträge werden um die nicht übertragsfähigen Einnahmeanteile gekürzt. Die Bruttobeitragsüberträge für das übernommene Versicherungsgeschäft werden nach den Angaben der Erstversicherer bilanziert. Die Anteile der Rückversicherer an den Beitragsüberträgen wurden entsprechend den vertraglichen Vereinbarungen ermittelt. Rückstellung für noch nicht abgewickelte VersicherungsfälleDie Rückstellung für noch nicht abgewickelte Versicherungsfälle für das selbst abgeschlossene Versicherungsgeschäft wurde getrennt nach Ereignisjahren für im jeweiligen Geschäftsjahr gemeldete sowie für bis zum Bilanzstichtag eingetretene, aber noch nicht gemeldete Schäden gebildet. Die Rückstellung für noch nicht abgewickelte Versicherungsfälle wird grundsätzlich einzeln ermittelt und nach dem individuellen Bedarf bewertet. Bei einer hohen Anzahl von offenen Versicherungsfällen werden Gruppenbewertungsverfahren angewendet, wenn beim Vorliegen von gleichartigen Risiken deren bilanzmäßig individuelle Behandlung schwierig oder gar unzumutbar ist. Für Spätschäden und Wiedereröffnungen werden auf der Grundlage von Erfahrungswerten Pauschalrückstellungen gebildet. Es wurde eine Rückstellung für Schadenregulierungsaufwendungen angesetzt. Die Bewertung wurde nach vernünftiger kaufmännischer Beurteilung unter Berücksichtigung der dauernden Erfüllbarkeit der Verpflichtungen aus den Versicherungsverträgen vorgenommen. Dabei wurden die Wertverhältnisse am Abschlussstichtag zugrunde gelegt. Die Schadenrückstellungen des in Rückdeckung übernommenen Geschäfts wurden nach den Angaben der Erstversicherer bilanziert. In Fällen, in denen die Angaben der Erstversicherer offenkundig nicht ausreichend sind, werden Zusatzreserven gebildet. Diese werden auf der Grundlage aktuarieller Prognoseverfahren eingeschätzt. Die Anteile für das in Rückdeckung gegebene Versicherungsgeschäft wurden entsprechend den Regelungen in den Rückversicherungsverträgen errechnet. Sonstige versicherungstechnische RückstellungenDie sonstigen versicherungstechnischen Rückstellungen wurden in der Höhe des nach vernünftiger kaufmännischer Beurteilung notwendigen Erfüllungsbetrags angesetzt. Sonstige versicherungstechnische Rückstellungen mit einer Laufzeit von mehr als einem Jahr wurden entsprechend ihrer Restlaufzeit mit den von der Deutschen Bundesbank veröffentlichten Zinssätzen abgezinst. Die unter den sonstigen versicherungstechnischen Rückstellungen ausgewiesene Stornorückstellung für Wagnisfortfall und Wagnisminderung im selbst abgeschlossenen Versicherungsgeschäft ist im Berichtsjahr nach einem auf Erfahrungswerten beruhenden Stornosatz berechnet worden. SchwankungsrückstellungDie Schwankungsrückstellung für das selbst abgeschlossene und das übernommene Versicherungsgeschäft in der wird nach § 341h HGB in Verbindung mit § 29 RechVersV angesetzt und bewertet. Die Aufteilung der errechneten Schwankungsrückstellung auf die Hauptverwaltung und die Niederlassungen erfolgt für die jährlichen Anpassungsbeträge nach verdienten Bruttobeiträgen in dem jeweiligen Versicherungszweig. Die Berechnung erfolgt getrennt für das selbst abgeschlossene Geschäft und für das in Rückdeckung übernommene Geschäft jeweils nach Versicherungszweigen. PensionsrückstellungenDie Pensionsrückstellungen wurden nach versicherungsmathematischen Grundsätzen gemäß der Projected Unit Credit Method (PUC-Methode) auf der Grundlage der Richttafeln 2018 G von Heubeck berechnet. Für Organisationseinheiten im Ausland werden lokale Sterbetafeln verwendet, die die Lebenserwartung außerhalb Deutschlands zutreffend abbilden. Neben den aktuellen Gegebenheiten wurden auch künftige Entwicklungen hinsichtlich Gehälter, Renten und Fluktuation berücksichtigt. Die Abzinsung erfolgte mit dem von der Bundesbank gemäß der Rückstellungsabzinsungsverordnung (RückAbzinsV) veröffentlichten durchschnittlichen Zinssatz der letzten zehn Jahre bei einer angenommenen Restlaufzeit von 15 Jahren. Wie im Vorjahr wurde auch in 2023 für die Bewertung ein Rechnungszinssatz auf Zehn-Jahres-Durchschnittsbasis verwendet. Dieser beträgt 1,83 Prozent (Vj. 1,79 Prozent). Der verwendete Zinssatz wurde auf Basis der Marktdaten zum 1. Oktober 2023 zum Jahresende prognostiziert und leitet sich aus der RückAbzinsV ab. Zum 31. Dezember 2023 verursacht der Unterschied zwischen der Anwendung des Zehn-Jahres-Durchschnitts und der Anwendung des Sieben-Jahres-Durchschnitts (1,76 Prozent, Vj. 1,45 Prozent) eine um 2.220 T€ (Vj. 11.214 T€) geringere Pensionsrückstellung. Diese ist nicht zur Ausschüttung gesperrt, sofern die nach Ausschüttung verbleibenden frei verfügbaren Rücklagen mindestens dem Unterschiedsbetrag entsprechen. Die im Nachfolgenden erläuterten versicherungsmathematischen Parameter wurden für die Ermittlung der Verpflichtungen verwendet. Pensionsalter: frühestmögliches Alter gemäß Rentenversicherungs-Altersgrenzenanpassungsgesetz (RVAGAnpG), Gehaltsdynamik: 2,50 Prozent, Rentendynamik: 2,40 Prozent. Die berücksichtigte Fluktuation entspricht dem allgemein beobachtbaren altersabhängigen Durchschnitt der Branche und beeinflusst den Erfüllungsbetrag nur geringfügig. Die Aktivwertansprüche aus der Rückdeckungsversicherung wurden mit der Verpflichtung aus den Pensionszusagen verrechnet. Der beizulegende Zeitwert der Aktivwertansprüche entspricht dem Erfüllungsbetrag der verrechneten Schulden. Das Wahlrecht gemäß Artikel 28 Abs. 1 des Einführungsgesetzes zum Handelsgesetzbuch (EGHGB) zur Unterlassung der Bildung von Pensionsrückstellungen für Altzusagen ist nicht in Anspruch genommen worden. Wertpapiere, die der Bedeckung von Altersversorgungsverpflichtungen dienen, werden zum Zeitwert mit dem Barwert der Verpflichtung verrechnet. Da die Anschaffungskosten über dem Zeitwert liegen, ist kein ausschüttungsgesperrter Betrag gemäß § 268 Abs. 8 Satz 3 HGB entstanden. In jedem Falle wirkt sich dieser Sachverhalt nicht auf die ausschüttbare Dividende aus, da ausreichend frei verfügbare Rücklagen vorhanden sind. Für Mitarbeitende in Italien bestehen Verpflichtungen zur Übernahme von Krankheitskosten nach dem altersbedingten Ausscheiden, für zusätzliche Altersversorgungsleistungen bei langer Betriebszugehörigkeit und für umzuwandelnde Versorgungsansprüche aus Abfertigungsansprüchen. Die Bewertung erfolgte nach aktuariellen Grundsätzen unter Berücksichtigung der Lebenserwartung nach der geschlechtsspezifischen Tabelle A62, einer Fluktuation bis zum Alter 65 von 3,0 Prozent und einem Diskontierungssatz von 1,83 Prozent (Vj. 1,45 Prozent). SteuerrückstellungenDie Steuerrückstellungen sind in Höhe des nach vernünftiger kaufmännischer Beurteilung zu erwartenden Erfüllungsbetrags angesetzt worden. Sonstige RückstellungenDie sonstigen Rückstellungen werden generell in Höhe des Betrags angesetzt, der nach vernünftiger kaufmännischer Beurteilung zur Erfüllung der Verpflichtung notwendig ist. Diese haben im Allgemeinen eine Restlaufzeit von weniger als einem Jahr. Sonstige Rückstellungen mit einer Laufzeit von mehr als einem Jahr wurden entsprechend ihrer Restlaufzeit mit den von der Deutschen Bundesbank veröffentlichten Zinssätzen abgezinst. Folgende wesentliche sonstige Rückstellungen unterliegen spezifischen Bilanzierungs- und Bewertungsgrundsätzen: Rückstellungen für VorruhestandsverpflichtungenRückstellungen für Vorruhestandsverpflichtungen werden für den Personenkreis gebildet, mit dem einzelvertragliche Vereinbarungen bestehen. Die Berechnung erfolgt nach versicherungsmathematischen Grundsätzen unter Zugrundelegung der Richttafeln 2018 G von Heubeck mit einem Rechnungszinsfuß (Sieben-Jahres-Durchschnitt) von 1,76 Prozent (Vj. 1,45 Prozent) und künftigen Gehaltssteigerungen von 2,5 Prozent pro Jahr. Im Geschäftsjahr wurde eine Rückstellung gemäß dem Altersteilzeitabkommen für das private Versicherungsgewerbe nach der Verlautbarung des IDW unter Zugrundelegung eines laufzeitadäquaten Rechnungszinsfußes von 1,76 Prozent (Vj. 1,45 Prozent) gebildet. Die Insolvenzsicherung von Wertguthaben aus Arbeitszeitkontenmodellen der Arbeitnehmer nach dem Altersteilzeitgesetz (AltTZG) erfolgt über eine Höchstbetragsbürgschaft einer deutschen Geschäftsbank. JubiläumsrückstellungFür Jubiläumszahlungen aus Anlass von Dienstjubiläen der Mitarbeitenden wurde im Berichtsjahr eine Jubiläumsrückstellung gebildet. Die Berechnung erfolgte nach der projizierten Einmalbeitragsmethode unter Beachtung der Sterblichkeit nach den Richttafeln 2018 G von Heubeck und der Verwendung eines Diskontsatzes nach § 253 Abs. 2 HGB (Sieben-Jahres-Durchschnitt) von 1,76 Prozent (Vj. 1,45 Prozent). Die Fluktuation wurde mit durchschnittlich 1,50 Prozent und die Gehaltsdynamik mit 2,50 Prozent berücksichtigt. Als Endalter wurde das frühestmögliche Pensionsalter gemäß dem RVAGAnpG gewählt. DepotverbindlichkeitenDie Depotverbindlichkeiten aus dem in Rückdeckung gegebenen Versicherungsgeschäft sind mit dem Nennwert der erhaltenen Sicherheitsleistung bilanziert. Sie haben eine Restlaufzeit von weniger als einem Jahr. Andere VerbindlichkeitenDie Verbindlichkeiten aus dem selbst abgeschlossenen Versicherungsgeschäft und die Abrechnungsverbindlichkeiten aus dem Rückversicherungsgeschäft sind mit dem Nennwert in Euro bewertet. Alle Verbindlichkeiten, die nicht verzinslich sind, wurden mit dem Nennwert oder dem höheren Erfüllungsbetrag bewertet. Die sonstigen Verbindlichkeiten sind mit den Erfüllungsbeträgen bilanziert. Passive RechnungsabgrenzungspostenDie passiven Rechnungsabgrenzungsposten sind mit den Erfüllungsbeträgen angesetzt. WährungsumrechnungAnsprüche beziehungsweise Verpflichtungen mit einer Restlaufzeit von bis zu einem Jahr wurden, sofern sie auf Fremdwährungen lauten, mit dem Devisenkassamittelkurs am Bilanzstichtag unter Außerachtlassung des Anschaffungskosten- und des Realisationsprinzips bewertet. Erträge und Aufwendungen werden mit dem Transaktionskurs zum Zeitpunkt des Zubeziehungsweise Abflusses bewertet. Zeitwertangaben gemäß § 54 RechVersVZeitwerte der Grundstücke, grundstücksgleichen Rechte und Bauten einschließlich der Bauten auf fremden GrundstückenAlle Grundstücke und Bauten wurden auf der Basis des Ertragswertverfahrens mit den zum Stichtag ermittelten Marktwerten bewertet. Für die Zeitwertermittlung liegen intern und extern erstellte Wertgutachten vor. Diese entsprechen den Erfordernissen nach § 55 Abs. 3 RechVersV Die Gutachten werden jährlich neu erstellt oder intern an die geänderten Rahmendaten angepasst. Die interne Anpassung wird entsprechend der Empfehlung des Gesamtverbands der Deutschen Versicherungswirtschaft (GDV) auf der Basis des "vereinfachten Ertragswertverfahrens" mit den zum Stichtag ermittelten Marktwerten bewertet. Zeitwerte der Kapitalanlagen in verbundenen Unternehmen und Beteiligungen Grundsätzlich wurden die Anteile und Beteiligungen nach dem Ertragswertverfahren bewertet. Sofern Beteiligungen und Anteile zeitnah zum Stichtag erworben wurden, ist der Zeitwert mit dem Buchwert gleichgesetzt worden. Zeitwerte der Aktien, Anteile oder Aktien an Investmentvermögen sowie Inhaberschuldverschreibungen und anderen festverzinslichen WertpapiereFür Anteile an offen gehandelten Investmentanteilen bemisst sich der Zeitwert am beizulegenden Börsenkurswert zum Stichtag. Für Spezialinvestmentfondsanteile ergibt sich der Zeitwert auf Basis einer Fondsdurchschau. Aktientitel innerhalb der Spezialinvestmentfondsanteile werden mit dem jeweiligen Börsenkurswert, Rententitel hingegen mit dem jeweiligen Marktwert angesetzt. Für Anteile an offen gehandelten Investmentanteilen bemisst sich der Zeitwert am beizulegenden Börsenkurswert zum Stichtag. Anteile an Infrastrukturfonds, Immobilienfonds und Private-Equity-Fonds werden mittels gemeldeter NAV angesetzt. Die Ermittlung der Zeitwerte der festverzinslichen Wertpapiere erfolgte entsprechend den beizulegenden Börsenkurswerten und unter den bereits zuvor aufgeführten Bewertungsverfahren dieses Bilanzpostens. Zeitwerte der sonstigen KapitalanlagenFür die Ermittlung von Marktwerten bei nicht börsennotierten Papieren (Namensschuldverschreibungen, Schuldscheindarlehen) wird als Kalkulationsgrundlage die Swapkurve herangezogen. Hier wird der der Laufzeit des zu bewertenden Papiers entsprechende Zinssatz auf der Swapkurve ermittelt. Etwaige Zu- und Abschläge ("Spreads") aufgrund der Ausgestaltung des jeweiligen Papiers (Laufzeit, Sicherheiten, Ratings etc.) werden entsprechend berücksichtigt. Die restlichen ausgewiesenen Kapitalanlagen wurden mit Börsen- oder Marktwerten angesetzt. Zeitwerte nach AnlageklasseIn der Aufstellung der Kapitalanlagen im Anhang unter "Angaben zur Aktivseite der Bilanz" sind die Zeitwerte nach Anlageklasse angegeben. V. Angaben zur Aktivseite der BilanzEntwicklung der Aktivposten A., B. I. bis III. im Geschäftsjahr
Grundstücke und GebäudeAußerplanmäßige Abschreibungen auf Grundstücke wegen voraussichtlich dauerhafter Wertminderung wurden im Berichtsjahr im Umfang von 496 T€ (Vj. 245 T€) vorgenommen. Zuschreibungen wegen des Wegfalls des Grunds für den niedrigeren Wert wurden im Geschäftsjahr in Höhe von 115 T€ (Vj. 185 T€) vorgenommen. Grundstücke mit Geschäftsbauten mit einem Buchwert von 28.163 T€ (Vj. 28.785 T€) wurden für den eigenen Geschäftsbetrieb genutzt. Kapitalanlagen in verbundenen Unternehmen und BeteiligungenIm abgeschlossenen Geschäftsjahr erfolgten außerplanmäßige Abschreibungen in Höhe von 4.005 T€ (Vj. 8.100 T€). Zuschreibungen wegen des Wegfalls der Gründe für die vorangegangenen Wertminderungen wurden im Geschäftsjahr in Höhe von 4.230 T€ vorgenommen (Vj. 0 T€). Anteile an verbundenen Unternehmen und Beteiligungen mit einem Anteilsbesitz von mindestens 20,0 Prozent, die bestimmt sind, dem eigenen Geschäftsbetrieb durch Herstellung einer dauernden Verbindung zu dienen, stellen sich wie folgt dar: Anteilsbesitzliste
Aktien, Anteile oder Aktien an Investmentvermögen und andere nicht festverzinsliche WertpapiereIm Berichtsjahr waren Abschreibungen nach dem strengen Niederstwertprinzip in Höhe von 1 T€ (Vj. 0 T€) vorzunehmen. Abschreibungen nach dem gemilderten Niederstwertprinzip wurden im Umfang von 277 T€ (Vj. 12.283 T€) durchgeführt. Wertaufholungen wurden weder im Geschäftsjahr noch im Vorjahr wegen des Wegfalls der Gründe für eine vorhergehende Wertminderung durchgeführt. Zum Bilanzstichtag bestanden keine unsaldierten stillen Lasten (Vj. 22.535 T€) aufgrund der Anwendung des gemilderten Niederstwertprinzips. Im Kapitalanlagebestand sind folgende Investmentvermögen enthalten, die zu mehr als 10,0 Prozent durch die Gesellschaft gehalten werden: Angaben gemäß § 285 Nr. 26 HGB
Inhaberschuldverschreibungen und andere festverzinsliche WertpapiereInhaberschuldverschreibungen mit einem Buchwert von 580.653 T€ (Vj. 652.940 T€) sind bei der ARAG SE der dauernden Vermögensanlage gewidmet und wurden wie Anlagevermögen behandelt. Im Berichtsjahr wurden Inhaberschuldverschreibungen in Höhe von 50.689 T€ vom Anlagevermögen in das Umlaufvermögen umgewidmet, da diese zum Zwecke der Anpassung der Kapitalanlagestruktur und der Möglichkeit der Erzielung höherer Zinscoupons in der Zukunft veräußert wurden. Im Geschäftsjahr waren Abschreibungen nach dem strengen Niederstwertprinzip in Höhe von 6.332 T€ (Vj. 8.417 T€) vorzunehmen. Abschreibungen nach dem gemilderten Niederstwertprinzip erfolgten im Umfang von 22 T€ (Vj. 877 T€). Zuschreibungen wegen Werterholungen wurden im Umfang von 3.941 T€ (Vj. 1 T€) realisiert. Zum Bilanzstichtag bestanden aufgrund der Anwendung des gemilderten Niederstwertprinzips saldierte stille Lasten in Höhe von 24.653 T€ (Vj. 92.053 T€). Hypotheken-, Grundschuld- und Rentenforderungen und andere KapitalanlagenWeder im Berichtsjahr noch im Vorjahr waren Abschreibungen auf den niedrigeren beizulegenden Wert erforderlich. NamensschuldverschreibungenWeder im abgelaufenen Geschäftsjahr noch im Vorjahr waren Abschreibungen auf den niedrigeren beizulegenden Wert erforderlich. Die mit den Nominalbeträgen abzüglich zwischenzeitlicher Tilgungen angesetzten Namensschuldverschreibungen weisen am Bilanzstichtag gemessen am theoretischen Marktwert, berechnet über die Swap-Kurve, vorübergehend eine saldierte stille Last aus (- 2.555 T€). Schuldscheinforderungen und Darlehen sowie übrige AusleihungenIm Berichtsjahr waren keine Abschreibungen auf den niedrigeren beizulegenden Wert erforderlich (Vj. 142 T€). Bei den Schuldscheinforderungen und Darlehen ergibt sich am Bilanzstichtag gemessen am theoretischen Marktwert, berechnet über die Swap-Kurve, vorübergehend eine stille Last (- 5.485 T€). Abrechnungsforderungen aus dem RückversicherungsgeschäftDer Saldo von 48.400 T€ (Vj. 60.795 T€) ergibt sich aus dem laufenden Geschäft. Die Bilanzierung erfolgte in Höhe der noch offenen Abrechnungssalden. Bonitätsklasse
Sonstige ForderungenAlle Posten unter den sonstigen Forderungen haben eine Restlaufzeit von weniger als einem Jahr. In den sonstigen Forderungen sind im Wesentlichen Salden aus dem laufenden Verrechnungsverkehr mit Konzernunternehmen, aus Regulierungshilfen für Erstversicherungspartner und aus noch nicht abgeschlossenen Anschaffungsgeschäften enthalten. Aktive RechnungsabgrenzungspostenDie aktiven Rechnungsabgrenzungsposten enthalten im Wesentlichen abgegrenzte, noch nicht fällige Zinsansprüche für den Ertragszeitraum vor dem Bilanzstichtag. Dieser Posten beinhaltet Auszahlungen vor dem Bilanzstichtag, die im Folgejahr als Aufwand zu behandeln sind. VI. Angaben zur Passivseite der BilanzEigenkapital
Das gezeichnete Kapital ist durch die Gesellschafter in voller Höhe eingezahlt. Die Kapitalrücklage enthält ausschließlich Beträge, die Aktionäre in das Eigenkapital der Gesellschaft nach § 272 Abs. 2 Nr. 4 HGB eingezahlt hatten. Die gesetzliche Rücklage ist gemäß § 150 Abs. 2 Aktiengesetz (AktG) vollständig dotiert. Versicherungstechnische RückstellungenRückstellung für noch nicht abgewickelte VersicherungsfälleDie Rückstellung für noch nicht abgewickelte Versicherungsfälle für das selbst abgeschlossene Geschäft einschließlich der Teilrückstellung für Regulierungsaufwendungen betrug am Anfang des Jahres 1.056.384 T€. Durch die Abwicklung der Rückstellung für noch nicht abgewickelte Versicherungsfälle im Berichtsjahr entstand ein Abwicklungsgewinn von 32.611 T€ (Vj. 43.427 T€). Das Abwicklungsergebnis aus der Abwicklung der Rückstellung für das übernommene Versicherungsgeschäft belief sich auf einen Verlust von 12.582 T€ (Vj. Gewinn 6.935 T€). Hier handelt es sich jedoch überwiegend nicht um periodenfremde Erträge und Aufwendungen, da im übernommenen Geschäft britische und kanadische After-The-Event(ATE)-Policen enthalten sind, bei denen Beiträge und Schadenzahlungen normalerweise rückwirkend eintreten. SchwankungsrückstellungDer Schwankungsrückstellung wurden aufgrund der Schaden- und Beitragsentwicklung gemäß den Berechnungsvorschriften der RechVersV insgesamt 18.880 T€ (Vj. 14.921 T€) zugeführt. Somit beträgt die Schwankungsrückstellung zum Stichtag 108.229 T€ (Vj. 89.349 T€). Andere RückstellungenRückstellungen für PensionenDie Position berücksichtigt seit dem Jahr 2010 auch die Verrechnung von Anwartschaftsansprüchen aus der Rückdeckungsversicherung gemäß § 246 Abs. 2 Satz 2 HGB. Der Posten zum 31. Dezember 2013 ermittelt sich daher wie folgt: Pensionsverpflichtungen
Im Erfüllungsbetrag sind Unterdeckungen bei Pensionsfonds enthalten, die Altersversorgungszusagen für Mitarbeitende gewähren und durch die bisherige lang andauernde Niedrigzinsphase im Umfang von 96 T€ (Vj. 120 T€) entstanden sind. Diese wurden nach aktuariellen Grundsätzen ermittelt und als Pensionsverpflichtung ausgewiesen. SteuerrückstellungenSteuerrückstellungen für der Höhe und der Fälligkeit noch nicht feststehende Ertragssteuerzahlungen waren in Höhe von 1.523 T€ (Vj. 1.158 T€) zu bilden. Für sonstige Steuern und für bisher nicht geltend gemachte Steuerbeträge aus Betriebsprüfungen wurden 9.803 T€ (Vj. 9.124 T€) zurückgestellt. Sonstige RückstellungenZum Bilanzstichtag ergaben sich die folgenden sonstigen Rückstellungen: Sonstige Rückstellungen
Passive RechnungsabgrenzungspostenIn den passiven Rechnungsabgrenzungsposten sind Disagiobeträge aus Namensschuldverschreibungen nach § 341c Abs. 2 Satz 1 HGB in Höhe von 0 T€ (Vj. 2 T€) enthalten. VII. Angaben zur Gewinn- und VerlustrechnungVerlauf des Versicherungsgeschäfts
In den internationalen Niederlassungen wird das Geschäft zu einem großen Teil (37,9 Prozent, Vj. 40,0 Prozent) als übernommenes Geschäft betrieben. Die in diesem Rahmen gehaltenen Verträge und die damit übernommenen Risiken sind in den oben aufgeführten Zahlen nicht enthalten. Die gebuchten Bruttobeiträge des selbst abgeschlossenen Versicherungsgeschäfts sind im Umfang von 498.959 T€ (Vj. 471.068 T€) in Deutschland erzielt worden. Aus den übrigen Mitgliedstaaten der Europäischen Gemeinschaft sowie anderen Mitgliedstaaten des Abkommens über den Europäischen Wirtschaftsraum wurden Beiträge im Umfang von 418.852 T€ (Vj. 389.549 T€) gebucht. In Drittländern (Vereinigtes Königreich) wurde Geschäft im Umfang von 2.785 T€ (Vj. 0 T€) abgeschlossen. Die gebuchten Bruttobeiträge des übernommenen Versicherungsgeschäfts stammen in voller Höhe aus dem Schaden- und Unfallversicherungsgeschäft. Der Versicherungsbestand (Anzahl der Policen) für das selbst abgeschlossene Geschäft stellt sich zum Ende des Berichtsjahres wie folgt dar: Versicherungsbestand
Anzahl der mindestens einjährigen Versicherungsverträge
Herkunft des Versicherungsgeschäfts nach gebuchten Beiträgen
Zinsen aus AbzinsungAus der Abzinsung von langfristigen Rückstellungen mit einer Laufzeit von mehr als einem Jahr entstanden Zinserträge in Höhe von 86 T€ (Vj. 16 T€) und Zinsaufwendungen in Höhe von 147 T € (Vj. 107 T€). AbwicklungsergebnisDas Abwicklungsergebnis der letztjährigen Schadenreserve (gesamt) beläuft sich im Berichtsjahr auf einen Gewinn von 20.030 T€ (Vj. 50.362 T€) und beträgt im selbst abgeschlossenen Geschäft 3,1 Prozent (Vj. 4,2 Prozent), bezogen auf die korrespondierende Eingangsreserve. Sonstige versicherungstechnische ErträgeDie sonstigen versicherungstechnischen Erträge umfassen Erträge aus dem vorgerichtlichen und aus dem gerichtlichen Mahnverfahren im Zusammenhang mit der Beitreibung von überfälligen Forderungen im Versicherungsgeschäft. RückversicherungssaldoDer Saldo aus den abgegebenen Beiträgen an Rückversicherer, dem Anteil der Rückversicherer an den Bruttoaufwendungen für Versicherungsfälle und den Rückversicherungsprovisionen beträgt 1.126 T€ (Vj. - 183 T€) aus der Sicht der Rückversicherer. Außerordentliches ErgebnisIm Berichtsjahr entstanden keine außerordentlichen Aufwendungen und Erträge. Steuern vom Einkommen und vom ErtragDie Ertragsteuern in der Gewinn- und Verlustrechnung entfallen im Umfang von 21.395 T€ (Vj. 19.725 T€) auf das Geschäftsjahr und im Umfang von 57 T€ (Vj. 628 T€) auf Vorjahre. Zusätzlich ist ein Ertrag aus der Veränderung der latenten Steuersalden in Höhe von 188 T€ (Vj. 1.528 T€) enthalten. VIII. Sonstige AngabenSonstige finanzielle Verpflichtungen und Haftungsverhältnisse nach §§ 251, 285 Nr. 3a HGBGemäß § 285 Nr. 3a HGB bestehen zum Bilanzstichtag entsprechend zu berichtende finanzielle Verpflichtungen. Diese setzen sich zum Bilanzstichtag wie folgt zusammen: Sonstige Angaben ausstehende Einlagen
Sonstige finanzielle Verpflichtungen, die nicht im Rahmen des Versicherungsgeschäfts entstanden und für die Beurteilung der Finanzlage von Bedeutung sind, sind nicht bekannt. Die ARAG SE ist Gesellschafter der ARAG 2000 Grundstücksgesellschaft eGbR und haftet für Verpflichtungen dieser Gesellschaft gesamtschuldnerisch und unbeschränkt mit ihrem gesamten Vermögen. Eine Inanspruchnahme ist sehr unwahrscheinlich, da die Gesellschaft zum 31. Dezember 2023 eine Eigenkapitalquote von 87,4 Prozent (67925 T€) aufweist, über finanzielle Mittel im Umfang von 4.325 T€ verfügt und einen Jahresüberschuss von 3.734 T€ erzielt hat. Der Tochtergesellschaft ARAG plc wurde ein Darlehen über 10,0 Millionen £ zur Finanzierung von Gutachten im Rahmen des After-The-Event-Geschäfts gewährt. Von diesem Darlehensrahmen waren am Bilanzstichtag 3,0 Millionen £ bereits ausgezahlt worden. Der Rest von 7,0 Millionen £ wird kurzfristig abgefordert werden. Zur Besicherung der Verpflichtungen aus zwei Quoten-Rückversicherungsverträgen mit zwei kanadischen Erstversicherern wurden Sicherheiten gestellt. Wertpapiere mit einem Zeitwert von 69.440 T€ (101,5 Millionen C$, Vj. 89,2 Millionen C$) und zwei Bankkonten mit Guthaben von umgerechnet 2.845 T€ (Vj. 8.711 T€) wurden zugunsten der beiden Erstversicherer verpfändet und stehen zur Bedeckung anderer versicherungstechnischer Risiken als zu denen, für die sie zur Besicherung bestimmt sind, nicht zur Verfügung. Alle ausstehenden Einlagen sind nicht eingefordert. Die ausstehenden Einlagen von verbundenen Unternehmen und Beteiligungen werden kurz- bis mittelfristig nicht eingefordert werden. Über das verbundene Unternehmen ALIN 1 GmbH & Co. KG wurden mit verschiedenen Private-Equity- und Infrastrukturfonds Investitionsvereinbarungen geschlossen. Die Abrufe der Kapitaleinzahlungen erfolgen nach der zeitlichen Vorgabe durch die Zielfonds. Mit etwas zeitlichem Vorlauf im Vorfeld der Abrufe ist die dafür erforderliche Liquidität bei der Tochtergesellschaft sicherzustellen. Dies erfolgt durch rechtzeitige Einzahlungen in die Kapitalrücklage der ALIN 1 GmbH & Co. KG. Zum 31. Dezember 2023 waren insgesamt 64.750 T€ und 20.812 TUS$ an Investitionsverpflichtungen noch offen. Provisionen und sonstige Bezüge der Versicherungsvertreter, Personalaufwendungen
Für das übernommene Versicherungsgeschäft sind zusätzlich Provisionen im Umfang von 134.200 T€ (Vj. 133.852 T€) aufgewendet worden. MitarbeitendeDie Zahl der Mitarbeitenden betrug im Jahresdurchschnitt 3.107 Personen (Vj. 2.967). Hiervon entfielen 1.279 (Vj. 1.135) Mitarbeitende auf die Hauptverwaltung in Düsseldorf und 1.829 (Vj. 1.672) Mitarbeitende auf die internationalen Niederlassungen. Bezüge des Aufsichtsrats und des VorstandsIm abgelaufenen Geschäftsjahr beliefen sich die Bezüge des Aufsichtsrats der Gesellschaft auf 750 T€ (Vj. 600 T€). Für Mitglieder des Vorstands fielen im Berichtsjahr 6.122 T€ (Vj. 5.816 T€) an. An frühere Mitglieder des Vorstands und ihre Hinterbliebenen wurden im Berichtsjahr 3.126 T€ (Vj. 3.167 T€) als Versorgungsbezüge gezahlt. Für laufende Pensionen und Anwartschaften auf Pensionen früherer Mitglieder des Vorstands und ihrer Hinterbliebenen wurde eine Rückstellung in Höhe von 53.733 T€ (Vj. 52.621 T€) gebildet. Die Bezüge des Vorstands wurden zum Teil an andere Konzerngesellschaften wegen der in Personalunion besetzten Organe weiterberechnet. Der Aufwand für den Beirat betrug 90 T€ (Vj. 88 T€). Honorar des AbschlussprüfersMit dem Abschlussprüfer wurde für die Prüfung des Jahresabschlusses zum 31. Dezember 2023 ein Nettohonorar (ohne Umsatzsteuer) in Höhe von insgesamt 687 T€ (Vj. 687 T€) vereinbart. Dieser Betrag ist im Geschäftsjahr 2023 als Aufwand erfasst worden. Sonstige Honorare sind für den Abschlussprüfer für eine betriebswirtschaftliche Beratung im Umfang von 55 T€ angefallen. Die Umsatzsteuer ist jeweils zusätzlich als Aufwand erfasst, da grundsätzlich keine Vorsteuerabzugsberechtigung besteht. KonzernzugehörigkeitAn der ARAG SE ist die ARAG Holding SE mittelbar mit Mehrheit beteiligt. Damit ist die ARAG SE ein abhängiges Unternehmen im Sinne von § 17 Abs. 1 AktG in Bezug auf die ARAG Holding SE. Die Gesellschaft ist in den Konzernabschluss der ARAG Holding SE, Düsseldorf, einbezogen. Der Konzernabschluss der ARAG Holding SE wird im elektronischen Bundesanzeiger und im Unternehmensregister des Bundesministeriums der Justiz veröffentlicht. Die Gesellschaft stellt keinen eigenen Konzernabschluss auf, da der Konzernabschluss der ARAG Holding SE befreiende Wirkung nach § 291 HGB entfaltet. Organe der GesellschaftDie Organe der Gesellschaft setzen sich wie folgt zusammen: Der AufsichtsratDas Mitbestimmungsrecht der Arbeitnehmer ergibt sich aus § 1 Abs. 1 Drittelbeteiligungsgesetz. Danach ist der Aufsichtsrat zu einem Drittel mit Arbeitnehmervertretern zu besetzen.
IX. NachtragsberichtNach Abschluss des Geschäftsjahres 2023 sind mit Ausnahme des unten berichteten Anteilskaufs keine Vorgänge von besonderer Bedeutung eingetreten. Die bisherige Geschäftsentwicklung im Geschäftsjahr 2024 verläuft erwartungsgemäß. Mit Anteilskauf- und Übertragungsvertrag vom 14. Juli 2023 erwarb die ARAG SE, Düsseldorf, 100 Prozent der Anteile an der DAS UK Holdings Limited (DAS Holding) mit Sitz in Bedwas, Caerphilly, Wales. Der Gegenstand des Unternehmens ist das Halten und die Verwaltung von Beteiligungen. Das Unternehmen hält 100 Prozent der Anteile an den folgenden Unternehmen:
Der Vollzug der Transaktion erfolgte nach dem Bilanzstichtag am 2. Januar 2024. Wesentliche Einflüsse auf die Vermögens-, Finanz- und Ertragslage ergeben sich dadurch für das laufende Geschäftsjahr nicht. Es ist mit einer starken Umsatzerhöhung ab dem Jahr 2024 zu rechnen. X. ErgebnisverwendungDer Bilanzgewinn stellt sich - vor Verwendungsbeschluss - wie folgt dar: Bilanzgewinn
Es wird vorgeschlagen, aus diesem Bilanzgewinn eine Dividende an die Aktionäre in Höhe von 20.000 T€ zu gewähren. Ein Betrag von 1.900 T€ ist zur Einstellung in die anderen Gewinnrücklagen vorgesehen. Der Restbetrag von 23 T€ soll auf neue Rechnung vorgetragen werden.
Düsseldorf, den 19. März 2024 ARAG SE Der Vorstand Dr. Renko Dirksen, Sprecher Dr. Matthias Maslaton Wolfgang Mathmann Dr. Shiva Meyer Hanno Petersen Dr. Joerg Schwarze WEITERE INFORMATIONENI. Bestätigungsvermerk des unabhängigen AbschlussprüfersAn die ARAG SE, DüsseldorfVermerk über die Prüfung des Jahresabschlusses und des LageberichtsPrüfungsurteileWir haben den Jahresabschluss der ARAG SE, Düsseldorf, - bestehend aus der Bilanz zum 31. Dezember 2023 und der Gewinn- und Verlustrechnung für das Geschäftsjahr vom 1. Januar bis zum 31. Dezember 2023 sowie dem Anhang, einschließlich der Darstellung der Bilanzierungs- und Bewertungsmethoden - geprüft. Darüber hinaus haben wir den Lagebericht der ARAG SE für das Geschäftsjahr vom 1. Januar bis zum 31. Dezember 2023 geprüft. Die im Abschnitt "Sonstige Informationen" unseres Bestätigungsvermerks genannten Bestandteile des Lageberichts haben wir in Einklang mit den deutschen gesetzlichen Vorschriften nicht inhaltlich geprüft. Nach unserer Beurteilung aufgrund der bei der Prüfung gewonnenen Erkenntnisse
Gemäß § 322 Abs. 3 Satz 1 HGB erklären wir, dass unsere Prüfung zu keinen Einwendungen gegen die Ordnungsmäßigkeit des Jahresabschlusses und des Lageberichts geführt hat. Grundlage für die PrüfungsurteileWir haben unsere Prüfung des Jahresabschlusses und des Lageberichts in Übereinstimmung mit § 317 HGB und der EU-Abschlussprüferverordnung (Nr. 537/2014; im Folgenden "EU-APrVO") unter Beachtung der vom Institut der Wirtschaftsprüfer (IDW) festgestellten deutschen Grundsätze ordnungsmäßiger Abschlussprüfung durchgeführt. Unsere Verantwortung nach diesen Vorschriften und Grundsätzen ist im Abschnitt "Verantwortung des Abschlussprüfers für die Prüfung des Jahresabschlusses und des Lageberichts" unseres Bestätigungsvermerks weitergehend beschrieben. Wir sind von dem Unternehmen unabhängig in Übereinstimmung mit den europarechtlichen sowie den deutschen handelsrechtlichen und berufsrechtlichen Vorschriften und haben unsere sonstigen deutschen Berufspflichten in Übereinstimmung mit diesen Anforderungen erfüllt. Darüber hinaus erklären wir gemäß Artikel 10 Abs. 2 Buchst. f) EU-APrVO, dass wir keine verbotenen Nichtprüfungsleistungen nach Artikel 5 Abs. 1 EU-APrVO erbracht haben. Wir sind der Auffassung, dass die von uns erlangten Prüfungsnachweise ausreichend und geeignet sind, um als Grundlage für unsere Prüfungsurteile zum Jahresabschluss und zum Lagebericht zu dienen. Besonders wichtige Prüfungssachverhalte in der Prüfung des JahresabschlussesBesonders wichtige Prüfungssachverhalte sind solche Sachverhalte, die nach unserem pflichtgemäßen Ermessen am bedeutsamsten in unserer Prüfung des Jahresabschlusses für das Geschäftsjahr vom 1. Januar bis zum 31. Dezember 2023 waren. Diese Sachverhalte wurden im Zusammenhang mit unserer Prüfung des Jahresabschlusses als Ganzem und bei der Bildung unseres Prüfungsurteils hierzu berücksichtigt; wir geben kein gesondertes Prüfungsurteil zu diesen Sachverhalten ab. Bewertung der in der Brutto-Rückstellung für noch nicht abgewickelte Versicherungsfälle im selbst abgeschlossenen Versicherungsgeschäft enthaltenen Teilschadenrückstellungen für bekannte und unbekannte VersicherungsfälleHinsichtlich der Bilanzierungs- und Bewertungsgrundsätze verweisen wir auf die Erläuterungen im Anhang der Gesellschaft im Abschnitt IV. Risikoangaben sind im Lagebericht in Abschnitt V. enthalten. DAS RISIKO FÜR DEN ABSCHLUSSDie Brutto-Rückstellung für noch nicht abgewickelte Versicherungsfälle im selbst abgeschlossenen Versicherungsgeschäft beträgt EUR 1.090,4 Mio. Dies entspricht 39,9 % der Bilanzsumme; hieraus ergibt sich ein wesentlicher Einfluss auf die Vermögenslage der Gesellschaft. Die Brutto-Rückstellung für noch nicht abgewickelte Versicherungsfälle setzt sich aus verschiedenen Teilschadenrückstellungen zusammen. Die Rückstellungen für bekannte und unbekannte Versicherungsfälle des selbst abgeschlossenen Versicherungsgeschäfts bilden hiervon den wesentlichen Teil. Die Bewertung der Teilschadenrückstellungen für bekannte und unbekannte Versicherungsfälle unterliegt Unsicherheiten hinsichtlich der voraussichtlichen Schadenhöhe und ist daher insbesondere bezogen auf die unbekannten Versicherungsfälle stark ermessensbehaftet. Die Schätzung darf nach handelsrechtlichen Grundsätzen nicht risikoneutral im Sinne einer Gleichgewichtung von Chancen und Risiken durchgeführt werden, sondern hat unter Beachtung des Vorsichtsprinzips (§ 341 e Abs. 1 Satz 1 HGB) zu erfolgen. Die Bewertung der Rückstellung für bekannte Versicherungsfälle erfolgt für Versicherungsfälle in Abhängigkeit vom jeweiligen Geschäftsmodell im In- bzw. Ausland nach einem Gruppenbewertungsverfahren, nach anerkannten versicherungsmathematischen Verfahren sowie einzelfallbezogen, getrennt nach den einzelnen Schadenanfalljahren. Für eingetretene, aber noch nicht gemeldete (unbekannte) Schadenfälle werden Spätschadenrückstellungen gebildet, die überwiegend nach Erfahrungssätzen berechnet wurden; dabei kommen anerkannte versicherungsmathematische Verfahren zur Anwendung. Das Risiko für den Abschluss besteht bei den zum Bilanzstichtag bereits bekannten Schadenfällen darin, dass die noch zu erwartenden Schadenzahlungen nicht in zutreffender Höhe zurückgestellt werden. Bei den unbekannten Schadenfällen besteht daneben das Risiko, dass diese nicht in zutreffendem Umfang geschätzt werden. UNSERE VORGEHENSWEISE IN DER PRÜFUNGBei der Prüfung der Rückstellung für bekannte und unbekannte Versicherungsfälle haben wir (als Teil des Prüfungsteams) eigene Aktuare eingesetzt und risikoorientiert insbesondere folgende wesentlichen Prüfungshandlungen durchgeführt:
UNSERE SCHLUSSFOLGERUNGENDie verwendeten Methoden zur Bewertung der in der Brutto-Rückstellung für noch nicht abgewickelte Versicherungsfälle im selbst abgeschlossenen Versicherungsgeschäft enthaltenen Teilschadenrückstellungen für bekannte und unbekannte Versicherungsfälle sind sachgerecht, stehen im Einklang mit den anzuwendenden Rechnungslegungsgrundsätzen und wurden korrekt angewendet. Die zugrunde liegenden Annahmen wurden in geeigneter Weise abgeleitet. Sonstige InformationenDer Vorstand bzw. der Aufsichtsrat ist für die sonstigen Informationen verantwortlich. Die sonstigen Informationen umfassen die folgenden nicht inhaltlich geprüften Bestandteile des Lageberichts:
Die sonstigen Informationen umfassen zudem die übrigen Teile des Geschäftsberichts. Die sonstigen Informationen umfassen nicht den Jahresabschluss, die inhaltlich geprüften Lageberichtsangaben sowie unseren dazugehörigen Bestätigungsvermerk. Unsere Prüfungsurteile zum Jahresabschluss und zum Lagebericht erstrecken sich nicht auf die sonstigen Informationen, und dementsprechend geben wir weder ein Prüfungsurteil noch irgendeine andere Form von Prüfungsschlussfolgerung hierzu ab. Im Zusammenhang mit unserer Prüfung haben wir die Verantwortung, die oben genannten sonstigen Informationen zu lesen und dabei zu würdigen, ob die sonstigen Informationen
Falls wir auf Grundlage der von uns zu den vor dem Datum dieses Bestätigungsvermerks erlangten sonstigen Informationen durchgeführten Arbeiten zu dem Schluss gelangen, dass eine wesentliche falsche Darstellung dieser sonstigen Informationen vorliegt, sind wir verpflichtet, über diese Tatsache zu berichten. Wir haben in diesem Zusammenhang nichts zu berichten. Verantwortung des Vorstands und des Aufsichtsrats für den Konzernabschluss und den KonzernlageberichtDer Vorstand ist verantwortlich für die Aufstellung des Jahresabschlusses, der den deutschen, für Versicherungsunternehmen geltenden handelsrechtlichen Vorschriften in allen wesentlichen Belangen entspricht, und dafür, dass der Jahresabschluss unter Beachtung der deutschen Grundsätze ordnungsmäßiger Buchführung ein den tatsächlichen Verhältnissen entsprechendes Bild der Vermögens-, Finanz- und Ertragslage der Gesellschaft vermittelt. Ferner ist der Vorstand verantwortlich für die internen Kontrollen, die er in Übereinstimmung mit den deutschen Grundsätzen ordnungsmäßiger Buchführung als notwendig bestimmt hat, um die Aufstellung eines Jahresabschlusses zu ermöglichen, der frei von wesentlichen falschen Darstellungen aufgrund von dolosen Handlungen (d. h. Manipulationen der Rechnungslegung und Vermögensschädigungen) oder Irrtümern ist. Bei der Aufstellung des Jahresabschlusses ist der Vorstand dafür verantwortlich, die Fähigkeit der Gesellschaft zur Fortführung der Unternehmenstätigkeit zu beurteilen. Des Weiteren hat er die Verantwortung, Sachverhalte in Zusammenhang mit der Fortführung der Unternehmenstätigkeit, sofern einschlägig, anzugeben. Darüber hinaus ist er dafür verantwortlich, auf der Grundlage des Rechnungslegungsgrundsatzes der Fortführung der Unternehmenstätigkeit zu bilanzieren, sofern dem nicht tatsächliche oder rechtliche Gegebenheiten entgegenstehen. Außerdem ist der Vorstand verantwortlich für die Aufstellung des Lageberichts, der insgesamt ein zutreffendes Bild von der Lage der Gesellschaft vermittelt sowie in allen wesentlichen Belangen mit dem Jahresabschluss in Einklang steht, den deutschen gesetzlichen Vorschriften entspricht und die Chancen und Risiken der zukünftigen Entwicklung zutreffend darstellt. Ferner ist der Vorstand verantwortlich für die Vorkehrungen und Maßnahmen (Systeme), die er als notwendig erachtet hat, um die Aufstellung eines Lageberichts in Übereinstimmung mit den anzuwendenden deutschen gesetzlichen Vorschriften zu ermöglichen und um ausreichende geeignete Nachweise für die Aussagen im Lagebericht erbringen zu können. Der Aufsichtsrat ist verantwortlich für die Überwachung des Rechnungslegungsprozesses der Gesellschaft zur Aufstellung des Jahresabschlusses und des Lageberichts. Verantwortung des Abschlussprüfers für die Prüfung des Konzernabschlusses und des KonzernlageberichtsUnsere Zielsetzung ist, hinreichende Sicherheit darüber zu erlangen, ob der Jahresabschluss als Ganzes frei von wesentlichen falschen Darstellungen aufgrund von dolosen Handlungen oder Irrtümern ist, und ob der Lagebericht insgesamt ein zutreffendes Bild von der Lage der Gesellschaft vermittelt sowie in allen wesentlichen Belangen mit dem Jahresabschluss sowie mit den bei der Prüfung gewonnenen Erkenntnissen in Einklang steht, den deutschen gesetzlichen Vorschriften entspricht und die Chancen und Risiken der zukünftigen Entwicklung zutreffend darstellt, sowie einen Bestätigungsvermerk zu erteilen, der unsere Prüfungsurteile zum Jahresabschluss und zum Lagebericht beinhaltet. Hinreichende Sicherheit ist ein hohes Maß an Sicherheit, aber keine Garantie dafür, dass eine in Übereinstimmung mit § 317 HGB und der EU-APrVO unter Beachtung der vom Institut der Wirtschaftsprüfer (IDW) festgestellten deutschen Grundsätze ordnungsmäßiger Abschlussprüfung durchgeführte Prüfung eine wesentliche falsche Darstellung stets aufdeckt. Falsche Darstellungen können aus dolosen Handlungen oder Irrtümern resultieren und werden als wesentlich angesehen, wenn vernünftigerweise erwartet werden könnte, dass sie einzeln oder insgesamt die auf der Grundlage dieses Jahresabschlusses und Lageberichts getroffenen wirtschaftlichen Entscheidungen von Adressaten beeinflussen. Während der Prüfung üben wir pflichtgemäßes Ermessen aus und bewahren eine kritische Grundhaltung. Darüber hinaus
Wir erörtern mit den für die Überwachung Verantwortlichen unter anderem den geplanten Umfang und die Zeitplanung der Prüfung sowie bedeutsame Prüfungsfeststellungen, einschließlich etwaiger bedeutsamer Mängel im internen Kontrollsystem, die wir während unserer Prüfung feststellen. Wir geben gegenüber den für die Überwachung Verantwortlichen eine Erklärung ab, dass wir die relevanten Unabhängigkeitsanforderungen eingehalten haben, und erörtern mit ihnen alle Beziehungen und sonstigen Sachverhalte, von denen vernünftigerweise angenommen werden kann, dass sie sich auf unsere Unabhängigkeit auswirken, und sofern einschlägig, die zur Beseitigung von Unabhängigkeitsgefährdungen vorgenommenen Handlungen oder ergriffenen Schutzmaßnahmen. Wir bestimmen von den Sachverhalten, die wir mit den für die Überwachung Verantwortlichen erörtert haben, diejenigen Sachverhalte, die in der Prüfung des Jahresabschlusses für den aktuellen Berichtszeitraum am bedeutsamsten waren und daher die besonders wichtigen Prüfungssachverhalte sind. Wir beschreiben diese Sachverhalte im Bestätigungsvermerk, es sei denn, Gesetze oder andere Rechtsvorschriften schließen die öffentliche Angabe des Sachverhalts aus. Sonstige gesetzliche und andere rechtliche AnforderungenÜbrige Angaben gemäß Artikel 10 EU-APrVOWir wurden von der Hauptversammlung am 26. April 2023 als Abschlussprüfer gewählt. Wir wurden am 28. September 2023 vom Aufsichtsrat beauftragt. Wir sind ununterbrochen seit dem Geschäftsjahr 2020 als Abschlussprüfer der ARAG SE tätig. Wir erklären, dass die in diesem Bestätigungsvermerk enthaltenen Prüfungsurteile mit dem zusätzlichen Bericht an den Prüfungsausschuss nach Artikel 11 EU-APrVO (Prüfungsbericht) in Einklang stehen. Wir haben folgende Leistungen, die nicht im Jahresabschluss oder im Lagebericht des geprüften Unternehmens angegeben wurden, zusätzlich zur Abschlussprüfung für das geprüfte Unternehmen bzw. für die von diesem beherrschten Unternehmen erbracht: Für das geprüfte Unternehmen haben wir die Prüfung der Solvabilitätsübersicht und des Abhängigkeitsberichts zum 31. Dezember 2023 erbracht. Hinzu kamen zwei Prüfungsleistungen (Agreed upon procedures) im Zusammenhang mit Beitragsmeldungen der niederländischen Niederlassung an den Terrorpool und an den Versicherungsverband sowie eine prüfungsnahe Zusatzleistung (Stellungnahmen zu Rechnungslegungsfragen im ARAG-Konzern). Für beherrschte Unternehmen erfolgte die Prüfung von Solvabilitätsübersichten, Prüfung und prüferische Durchsichten von Jahresabschlüssen sowie die Prüfung eines Abhängigkeitsberichts, jeweils zum 31. Dezember 2023. Verantwortlicher WirtschaftsprüferDer für die Prüfung verantwortliche Wirtschaftsprüfer ist Thorsten Klitsch.
Köln, den 25. März 2024 KPMG
AG
gez. Klitsch, Wirtschaftsprüfer gez. Bramkamp, Wirtschaftsprüfer II. Bericht des AufsichtsratsIm Berichtsjahr hat der Aufsichtsrat die ihm nach Gesetz, Satzung und Geschäftsordnung obliegenden Aufgaben wahrgenommen. Er hat die Geschäftsführung des Vorstands kontinuierlich überwacht sowie beratend begleitet und war in alle Entscheidungen von grundlegender Bedeutung für das Unternehmen unmittelbar eingebunden. Der Vorstand unterrichtete den Aufsichtsrat regelmäßig, sowohl schriftlich als auch mündlich, zeitnah und umfassend über die wirtschaftliche Lage und die Entwicklung der Gesellschaft und deren Tochtergesellschaften, die vorgesehene Geschäftspolitik, die Unternehmensplanung, die Risikolage und das Risikomanagement sowie über bedeutende Einzelvorgänge. Abweichungen des Geschäftsverlaufs von den Plänen und Zielen wurden vom Vorstand im Einzelnen erläutert und vom Aufsichtsrat zur Kenntnis genommen und hinterfragt. Soweit für Geschäftsführungsmaßnahmen nach Gesetz oder anderen Regelungen eine Zustimmung des Aufsichtsrats erforderlich war, hat der Aufsichtsrat die dazu erforderlichen Informationen vom Vorstand in Gestalt entsprechender Berichte erhalten. Der Aufsichtsrat hat diese Berichte in seinen Sitzungen umfassend erörtert und mit dem Vorstand beraten sowie die erforderlichen Entscheidungen getroffen. Der Aufsichtsrat trat im vergangenen Geschäftsjahr in vier ordentlichen Sitzungen sowie einer außerordentlichen Sitzung zusammen und konnte sich dabei von der Ordnungs- und Zweckmäßigkeit der Geschäftsführung des Vorstands überzeugen. Des Weiteren trat der Aufsichtsrat einmal, im Anschluss an die Hauptversammlung, zur konstituierenden Sitzung des Gremiums und seiner Ausschüsse zusammen. Die Sitzungen fanden als Präsenzsitzungen statt. Der Aufsichtsratsvorsitzende ließ sich in regelmäßigen Gesprächsterminen mit dem Sprecher des Vorstands vom Geschäftsverlauf des Konzerns und seiner Einzelgesellschaften berichten. Wesentliche Entwicklungen wurden dem Aufsichtsratsvorsitzenden tagesaktuell mitgeteilt. Dem Aufsichtsrat wurde regelmäßig ein schriftlicher Controllingbericht zu gebuchten Beiträgen, externen Schadenzahlungen und Provisionen zur Verfügung gestellt. Die Tätigkeit des Aufsichtsrats wurde im Berichtsjahr maßgeblich durch die geopolitische Lage sowie die Inflation und die damit verbundenen Auswirkungen auf das Geschäft und den Geschäftsbetrieb der Gesellschaft geprägt. Der Aufsichtsrat ließ sich vom Vorstand insbesondere über die Auswirkungen der Inflation und die direkten Auswirkungen auf die Kapitalanlage sowie über die Gesundheitsschutzmaßnahmen in der Gesellschaft fortlaufend berichten. In den Aufsichtsratssitzungen im Geschäftsjahr 2023 wurden Berichte über den Stand der Vorbereitungen zur Umsetzung der globalen Mindeststeuer sowie das Lieferkettensorgfaltspflichtengesetz behandelt. Der Aufsichtsrat beschäftigte sich außerdem mit den Veränderungen an den Immobilienmärkten, dem geplanten Erwerb der DAS UK sowie einer Vorstellung der Niederlassung in Spanien. Er ließ sich über das Ergebnis der Konzernrevision zur Sanktionslistenprüfung, die Risiken aus Stagflation und Kapitalmarktschocks sowie den aktuellen und geplanten Einsatz künstlicher Intelligenz und entsprechender Compliance- und Monitoringsysteme berichten. Zudem beschloss der Aufsichtsrat die Wiederbestellung von Hanno Petersen und Wolfgang Mathmann als Vorstandsmitglieder der Gesellschaft und fasste einen Beschlussvorschlag für die Hauptversammlung zur Wahl von Beiratsmitgliedern. Weitere Themen in den Aufsichtsratssitzungen im Berichtsjahr waren insbesondere die Regelberichte über die Geschäftsentwicklung der Gesellschaft einschließlich ihrer internationalen Niederlassungen und Beteiligungen sowie die Entwicklung des Kapitalmarkts. Weiter wurden die Quartalsergebnisse nach dem Handelsgesetzbuch (HGB) sowie die Erwartungsrechnung zum Jahresende vorgestellt. Der Aufsichtsrat verabschiedete die strategische Planung für die Jahre 2024 bis 2026 und stimmte der Aktualisierung der Allgemeinen Kapitalanlagerichtlinie zu. Des Weiteren verabschiedete der Aufsichtsrat den Entwicklungsplan für das Gremium für das Jahr 2024 und beschäftigte sich mit der Angemessenheit der Vorstandsbezüge, der Struktur der Vergütungssysteme sowie der Führungskräftestatistik. Der Aufsichtsratsvorsitzende informierte in den ordentlichen Aufsichtsratssitzungen jeweils über die Arbeit in den gebildeten Ausschüssen für Personal-, Finanz- sowie für Bilanz- und Prüfungsangelegenheiten. Der vom Vorstand nach den handelsrechtlichen Rechnungslegungsvorschriften für Versicherungsunternehmen aufgestellte Jahresabschluss und der Lagebericht sind unter Einbeziehung der Buchführung von dem durch die Hauptversammlung am 26. April 2023 gewählten und beauftragten Abschlussprüfer, die KPMG AG Wirtschaftsprüfungsgesellschaft, Köln, geprüft und mit dem uneingeschränkten Bestätigungsvermerk versehen worden. Die vorgenannten Unterlagen, der Geschäftsbericht, der Vorschlag für die Verwendung des Bilanzgewinns und der Bericht des Abschlussprüfers sind allen Mitgliedern des Aufsichtsrats rechtzeitig vor der Sitzung des Aufsichtsrats am 25. April 2024 ausgehändigt worden. Die Unterlagen wurden in der Sitzung vom Vorstand zusätzlich mündlich erläutert. Die Wirtschaftsprüfer, die den Prüfungsbericht unterzeichnet haben, nahmen an den Beratungen des Aufsichtsrats und des Bilanz- und Prüfungsausschusses über die Vorlagen teil, berichteten über die wesentlichen Ergebnisse der Prüfung und standen darüber hinaus für ergänzende Auskünfte zur Verfügung. Der Bilanz- und Prüfungsausschuss hatte sich vor der Sitzung des Aufsichtsrats eingehend mit diesen Unterlagen befasst und dem Aufsichtsrat eine Billigung des Jahresabschlusses und des Lageberichts empfohlen. Zudem wurde dem Aufsichtsrat durch KPMG die Prüfungsplanung eingehend vorgestellt. Der Aufsichtsrat hat den Jahresabschluss, den Lagebericht und den Vorschlag für die Verwendung des Bilanzgewinns geprüft. Nach dem abschließenden Ergebnis seiner Prüfung sind keine Einwendungen zu erheben. Der Aufsichtsrat hat nach eigener Prüfung und unter Berücksichtigung des Berichts des Bilanz- und Prüfungsausschusses dem Ergebnis der Prüfung des Jahresabschlusses und des Lageberichts durch den Abschlussprüfer zugestimmt. Der Aufsichtsrat hat den Jahresabschluss sowie den Lagebericht gebilligt und damit den Jahresabschluss sowie den Lagebericht festgestellt. Er schließt sich dem Vorschlag des Vorstands für die Verwendung des Bilanzgewinns an. Der Aufsichtsrat schlägt der Hauptversammlung vor, den Mitgliedern des Vorstands Entlastung zu erteilen. Der vom Vorstand gemäß § 312 Aktiengesetz (AktG) vorgelegte Bericht über die Beziehungen zu verbundenen Unternehmen wurde ebenfalls geprüft. Die Prüfung umfasste die Vollständigkeit und Richtigkeit der Angaben in dem Bericht auf der Grundlage des Rechts auf Einsichtnahme in die Bücher und Schriften der Gesellschaft und der durch den Vorstand vorgelegten Berichte und Informationen. Beanstandungen ergaben sich durch die Prüfung nicht. Der Abschlussprüfer hat den Bericht des Vorstands nach § 312 AktG ebenfalls geprüft und erteilt folgenden Bestätigungsvermerk: "Nach unserer pflichtgemäßen Prüfung und Beurteilung bestätigen wir, dass 1. die tatsächlichen Angaben des Berichts richtig sind, 2. bei den im Bericht aufgeführten Rechtsgeschäften die Leistung der Gesellschaft nicht unangemessen hoch war oder Nachteile ausgeglichen worden sind, 3. bei den im Bericht aufgeführten Maßnahmen keine Umstände für eine wesentlich andere Beurteilung als die durch den Vorstand sprechen." Dieser Beurteilung schließt sich der Aufsichtsrat an. Gegen die Erklärung des Vorstands zu den Beziehungen zu verbundenen Unternehmen am Schluss des Berichts erhebt der Aufsichtsrat nach dem abschließenden Ergebnis seiner Prüfung keine Einwendungen. Der Aufsichtsrat spricht dem Vorstand sowie allen Mitarbeitenden für die im abgelaufenen Geschäftsjahr geleistete Arbeit Dank und Anerkennung aus.
Düsseldorf, den 25. April 2024 ARAG SE Der Aufsichtsrat Dr. Dr. h. c. Paul-Otto Faßbender, Vorsitzender Gerd Peskes, stellvertretender Vorsitzender Kirsten Rose, stellvertretende Vorsitzende Dr. Tobias Bürgers Marco Hoogendam Dr. Michael Pielorz Wolfgang Platen Prof. Dr. Fred Wagner Dr. Sven Wolf III. ImpressumHerausgeberARAG SE ARAG Konzernkommunikation/Marketing ARAG Platz 1 40472 Düsseldorf medien@arag.de RedaktionARAG SE Dr. Christine Helbig Fachreferentin Publikationen Konzept, Gestaltung und Umsetzung HGB Hamburger Geschäftsberichte GmbH & Co. KG DanksagungWir bedanken uns bei unseren Kollegen und Partnern für ihr tatkräftiges Mitwirken bei der Erstellung des Berichts. HinweiseAus rechentechnischen Gründen können im Geschäftsbericht Rundungsdifferenzen in Höhe von ± einer Einheit (Währung, Prozent) auftreten. Für eine bessere Lesbarkeit wird in diesem Bericht auf eine geschlechterspezifische Differenzierung verzichtet. Entsprechende Begriffe gelten im Sinne der Gleichbehandlung. Die verkürzte Sprachform hat redaktionelle Gründe und beinhaltet keine Wertung. Ohne Satz- und Sonderzeichen (zum Beispiel Doppelpunkt etc.) lassen sich zudem Texte blinden und sehbehinderten Menschen durch Computersysteme flüssiger vorlesen. Im Internet erhalten Sie aktuelle Informationen zum Konzern über unsere Homepage www.ARAG.com und zu unseren Produkten über unsere Seite www.ARAG.de. |
|||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||
Neueste Nachrichtenartikel und Medienerwähnungen
Echtzeit-Prüfung auf Insolvenzbekanntmachungen der Registergerichte
Prüfen, ob Insolvenzverfahren für dieses Unternehmen vorliegen
Echtzeit-Dokumentenabruf aus dem Handelsregister
Weitere Unternehmen an oder nahe dieser Geschäftsadresse
23 nahegelegene Organisationen
Kauf und Verkauf von eigenen Gewerbegrundstücken und Nichtwohngebäuden
Tätigkeiten von Versicherungsvertreterinnen und -vertretern
Verwaltung von Gewerbegrundstücken und Nichtwohngebäuden für Dritte
Beteiligungsgesellschaften
Beteiligungsgesellschaften
Beteiligungsgesellschaften
Beteiligungsgesellschaften
Managementtätigkeiten von sonstigen Holdinggesellschaften
Tätigkeiten von Versicherungsvertreterinnen und -vertretern
Herstellung von Baubedarfsartikeln aus Kunststoffen
Verwaltung von Gewerbegrundstücken und Nichtwohngebäuden für Dritte
Tätigkeiten von Versicherungsvertreterinnen und -vertretern
Erbringung von ergotherapeutischen Dienstleistungen
Beteiligungsgesellschaften
Managementtätigkeiten von sonstigen Holdinggesellschaften
Beteiligungsgesellschaften
Erbringung von Beratungsleistungen auf dem Gebiet der Informationstechnologie
Erbringung von Beratungsleistungen auf dem Gebiet der Informationstechnologie
Managementtätigkeiten von sonstigen Holdinggesellschaften
Beteiligungsgesellschaften
Herstellung von Verpackungsmitteln aus Kunststoffen
Herstellung von Verpackungsmitteln aus Kunststoffen
Kauf und Verkauf von eigenen Gewerbegrundstücken und Nichtwohngebäuden
Kennzahlen extrahiert aus veröffentlichten Jahresabschlüssen
Echtzeit-Dokumentenabruf aus dem Handelsregister
Echtzeit-Prüfung auf Insolvenzbekanntmachungen der Registergerichte
Prüfen, ob Insolvenzverfahren für dieses Unternehmen vorliegen