DHHG S.à.r.l. - Zweigniederlassung Deutschland
Selbe AdresseBeteiligungsgesellschaften
Grundlegende Informationen zum Unternehmen
Kennzahlen extrahiert aus veröffentlichten Jahresabschlüssen
Öffentliche Bekanntmachungen aus dem Handelsregister
Gesetzliche Vertreter dieser Organisation
| Name | Rolle |
|---|---|
Vincent Bertille Henri Roger Bonnet seit 9.6.2023 | Prokura |
Jörg Riede seit 6.12.2022 | Geschäftsführer |
Holger Jens Christian Jakob seit 10.1.2022 | Geschäftsführer |
Natürliche Personen, die das Unternehmen letztendlich besitzen oder kontrollieren – ermittelt durch Auflösen der Gesellschafterkette
| Name | Anteil |
|---|---|
KVHG GmbHEigenbeteiligung | 100.00% |
Eigentümer- und Gesellschafterstruktur des Unternehmens
1 Gesellschafter
GmbH-Struktur
Unternehmen, an denen diese Organisation direkt beteiligt ist
| Name | Anteil |
|---|---|
| No data available | |
Bilanzkonten aus veröffentlichten Jahresabschlüssen
Gewinn- und Verlustkonten aus veröffentlichten Jahresabschlüssen
| Posten |
|---|
Öffentlich zugängliche Berichte in Volltext
KVHG GmbHWetzlarJahresabschluss zum Geschäftsjahr vom 01.01.2023 bis zum 31.12.2023Bilanz zum 31. Dezember 2023Aktiva
Passiva
Anhang für das Geschäftsjahr 2023Allgemeine Hinweise Sitz der Gesellschaft ist Wetzlar. Die Gesellschaft ist unter der Nummer HRB 7809 im Register des Amtsgerichts Wetzlar eingetragen. Der vorliegende Jahresabschluss wurde gemäß §§ 242 ff. und §§ 264 ff. HGB sowie nach den einschlägigen Vorschriften des GmbHG aufgestellt. Es gelten die Vorschriften für kleine Kapitalgesellschaften. Die Gewinn- und Verlustrechnung ist nach dem Gesamtkostenverfahren aufgestellt. Bilanzierungs- und Bewertungsmethoden Für die Aufstellung des Jahresabschlusses waren die nachfolgenden im Wesentlichen unveränderten Bilanzierungs- und Bewertungsmethoden maßgebend. Die Posten der Bilanz und der Gewinn- und Verlustrechnung sind in Bezug auf ihre Darstellung mit denen des Vorjahres vergleichbar. Bei den Finanzanlagen sind die Anteile an verbundenen Unternehmen zu Anschaffungskosten bzw. niedrigeren beizulegenden Werten und die Ausleihungen grundsätzlich zum Nennwert angesetzt. Sonstige Vermögensgegenstände sind zum Nennwert angesetzt. Allen risikobehafteten Posten ist durch die Bildung angemessener Einzelwertberichtigungen Rechnung getragen. Die Rückstellungen berücksichtigen alle am Bilanzstichtag erkennbaren Risiken und ungewissen Verpflichtungen. Sie sind in der Höhe angesetzt, die nach vernünftiger kaufmännischer Beurteilung notwendig ist. Die Verbindlichkeiten sind zum Erfüllungsbetrag angesetzt. Auf fremde Währung lautende Vermögensgegenstände und Verbindlichkeiten werden mit dem Devisenkassamittelkurs zum Abschlussstichtag umgerechnet. Erläuterungen zur Bilanz und Gewinn- und Verlustrechnung Sonstige Vermögensgegenstände Zum Stichtag bestanden wie im Vorjahr keine sonstigen Vermögensgegenstände mit einer Restlaufzeit von mehr als einem Jahr. Verbindlichkeiten Die Verbindlichkeiten gegenüber verbundenen Unternehmen umfassen Verbindlichkeiten gegenüber der Gesellschafterin in Höhe von TEUR 808.922 (Vj. TEUR 844.492). Sämtliche Verbindlichkeiten sind wie im Vorjahr innerhalb eines Jahres fällig. Steuern vom Einkommen und vom Ertrag Das Gesetz zur Umsetzung der Richtlinie (EU) 2022/2523 des Rates zur Gewährleistung einer globalen Mindestbesteuerung für Unternehmensgruppen (Mindeststeuergesetz) wurde am 27. Dezember 2023 im Bundesgesetzblatt verkündet und ist am 28. Dezember 2023 in Kraft getreten. Hinsichtlich der neu eingeführten Regelung des § 285 Nr. 30a HGB und der daraus resultierenden Auskunftspflicht über einen sich aus dem Mindeststeuergesetz oder eines entsprechenden ausländischen Mindeststeuergesetzes ergebenden Steueraufwandes/-ertrages, sowie Erläuterungen zu den erwarteten Auswirkungen aus der Anwendung solcher noch nicht in Kraft getretener Mindeststeuergesetze, wurden Überlegungen in Abstimmung mit dem obersten Gesellschafter (Weltkonzern Danaher Corp., Washington/USA) vorgenommen. Auf Basis der in diesem Zusammenhang erstellten Berechnungen für die jeweilige Gesellschaft sind wir derzeit der Ansicht, dass mit keinen wesentlichen Auswirkungen auf die Gesellschaft aus der Einführung des Mindeststeuergesetzes zu rechnen ist. Haftungsverhältnisse Zum Bilanzstichtag bestehen keine angabepflichtigen Haftungsverhältnisse gemäß § 251 i.V.m. § 268 Abs. 7 HGB. Sonstige finanzielle Verpflichtungen Zum Bilanzstichtag bestehen keine sonstigen finanziellen Verpflichtungen. Sonstige Angaben Geschäftsführung Herr Holger Jakob, Biberbach an der Riß, Geschäftsführer Herr Jörg Riede, Krefeld, Geschäftsführer Mitarbeiter Die Gesellschaft beschäftigte im Geschäftsjahr 2023 keine Mitarbeiter. Konzern- und Beteiligungsverhältnisse Die Anteile der Gesellschaft werden zu 100% von der KVHG2 GmbH, Wetzlar, gehalten. Diese ist mittelbares Tochterunternehmen der Danaher Corporation, Washington D.C., USA. Damit ist die Gesellschaft verbundenes Unternehmen zur Danaher Corporation, Washington D.C., USA, die den Konzernabschluss sowohl für den kleinsten als auch für den größten Kreis von Unternehmen aufstellt. Zur Befreiung von der Verpflichtung zur Konzernrechnungslegung nach deutschem Recht macht die Gesellschaft von der Möglichkeit Gebrauch, in Übereinstimmung mit § 292 HGB i. V. m. der KonBefrV für das Geschäftsjahr 2023 einen geprüften befreienden Konzernabschluss mit einem Bericht über die Lage des Konzerns sowie den Bestätigungsvermerk des Konzernabschlussprüfers in englischer Sprache offenzulegen. Dieser Konzernabschluss, in den die Gesellschaft einzubeziehen ist, wird von dem obersten Mutterunternehmen (Danaher Corporation) nach US GAAP aufgestellt; die befreiende Wirkung tritt mit der Offenlegung im Bundesanzeiger ein. Die Unterlagen zur befreienden Konzernrechnungslegung der Danaher Corporation für das Vorjahr werden im Bundesanzeiger unter der Gesellschaft DH Holdings Germany GmbH, Wetzlar, bekanntgemacht. Die wesentlichen Unterschiede zwischen US-amerikanischer (US GAAP) und deutscher Rechnungslegung (HGB) in Bezug auf den Konzernabschluss sind nachfolgend aufgeführt. Hinter der deutschen und der US-amerikanischen Rechnungslegung stehen grundsätzlich unterschiedliche Betrachtungsweisen. Während die Rechnungslegung nach HGB das Vorsichtsprinzip und den Gläubigerschutz in den Vordergrund stellt, ist die Bereitstellung entscheidungsrelevanter Informationen für den Kapitalgeber das vorrangige Ziel der US-amerikanischen Rechnungslegung. Daher wird auch der Vergleichbarkeit der Jahresabschlüsse - "sowohl über verschiedene Geschäftsjahre hinweg als auch von unterschiedlichen Unternehmen" - sowie der periodengerechten Erfolgsermittlung nach US GAAP ein höherer Stellenwert eingeräumt als nach HGB. Immaterielle Vermögensgegenstände / Geschäfts- oder Firmenwerte Nach ASC 805 und ASC 350 bestehen für immaterielle Vermögenswerte, die im Rahmen eines Unternehmenserwerbs erworben werden, umfangreiche Aktivierungsvorschriften. Dies gilt auch für solche Werte, die das handelsrechtliche Kriterium des Vermögensgegenstands nicht erfüllen. Nach US GAAP wird ein Geschäfts- oder Firmenwert aus Unternehmenserwerben nicht planmäßig abgeschrieben, sondern ist mindestens einmal jährlich einem Werthaltigkeitstest zu unterziehen und gegebenenfalls außerplanmäßig abzuschreiben. Nach HGB besteht dagegen eine Aktivierungspflicht mit nachfolgend planmäßiger Abschreibung. Finanzierungsleasing Aufwendungen für Leasing von bestimmten Gegenständen, die dem Betrieb des Unternehmens dienen, werden nach deutschem Recht abhängig von den wirtschaftlichen Gegebenheiten und der Zuordnung, entweder als Finanzierungsleasing klassifiziert und der dem Leasingverhältnis zugrundeliegende Vermögensgegenstand somit aktiviert und abgeschrieben oder sofort aufwandswirksam erfasst. Bei Vorliegen verschiedener Voraussetzungen (sog. Capital Leases) ist der Barwert der künftigen Leasingraten nach US-GAAP gemäß ASC 840 (ehem. SFAS 13) zu aktivieren und über die Nutzungsdauer abzuschreiben. Die Auslegung der zwei Rechtsquellen können zu unterschiedlichen Klassifizierungen führen. Latente Steuern Durch die Vorschriften des HGB i. d. F. des BilRUG wurde eine weitgehende Harmonisierung in der Berechnungssystematik und Bewertung der latenten Steuern erzielt. Nach § 274 HGB sind steuerliche Verlustvorträge nur dann zu berücksichtigen, wenn in den kommenden fünf Jahren eine Verlustverrechnung zu erwarten ist. Nach HGB besteht für einen aktiven latenten Steuerüberhang ein Ansatzwahlrecht, nach US GAAP müssen aktive latente Steuern angesetzt werden. Rückstellungen Die Möglichkeiten zur Bildung von Rückstellungen sind in der US-amerikanischen Rechnungslegung restriktiver geregelt als nach HGB. Rückstellungen sind nach US GAAP zu bilden, wenn eine Verpflichtung gegenüber einem Dritten besteht, die Inanspruchnahme wahrscheinlich ("more likely than not") und die voraussichtliche Höhe des Erfüllungsbetrags der notwendigen Rückstellung zuverlässig schätzbar ist. Dabei ist auch eine Abzinsung zu berücksichtigen, wenn diese zuverlässig schätzbar ist. Rückstellungen nach HGB sind mit dem erwarteten Erfüllungsbetrag zu bewerten und bei einer Restlaufzeit von mehr als einem Jahr abzuzinsen. Der Diskontierungszins orientiert sich nach US GAAP an Renditen, die am Bilanzstichtag für erstrangige, festverzinsliche Unternehmensanleihen erzielt werden. Nach HGB ist dieser Zins grundsätzlich ein der Laufzeit entsprechender durchschnittlicher Marktzins der vergangenen zehn bzw. sieben Geschäftsjahre. Bei Pensionen kann vereinfachend eine Restlaufzeit von 15 Jahren unterstellt werden.
Wetzlar, den 30. Oktober 2024 KVHG GmbH Geschäftsführung Holger Jakob Jörg Riede Der Jahresabschluss zum 31.12.2023 der KVHG GmbH, Wetzlar, wurde am 21.11.2024 festgestellt. |
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