MULTIMAX GmbH PersonalverleihLiquidiert

Gerhart-Hauptmann-Straße 15, 03044 Cottbus, DEU

Stammdaten

Register
Amtsgericht Cottbus HRB 11700
Eingetragen
20.8.2014
Branche
Sonstige Überlassung von ArbeitskräftenBefristete Überlassung von ArbeitskräftenVermittlung von Arbeitskräften
Gegenstand
die gewerbsmäßige Arbeitnehmerüberlassung im Sinne der Bestimmung des Arbeitnehmerüberlassungsgesetzes (AÜG) und alle sonstigen Geschäfte, die hiermit in Zusammenhang stehen oder erbracht werden können.

Finanzübersicht

Historie

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Management

NameRolle
Liquidator

Wirtschaftlich Berechtigte
Beta

100.00% identifiziert0.00% ungelöst

Identifizierte Personen (1)

NameAnteil
100.00%

Gesellschafter
Beta

1 Gesellschafter

GmbH-Struktur

Name
Ort
Betrag
Anteil
Artur Krzysztof Gibala
Lipowa 22, 26-625 Garno
25.000 €
100.00%

Bilanzkonten

Konzern- und Jahresabschlüsse

MULTIMAX GmbH Personalverleih

Cottbus

Jahresabschluss zum Geschäftsjahr vom 01.06.2020 bis zum 31.05.2021

Bilanz

Aktiva

31.05.2021
EUR
31.05.2020
EUR
A. Anlagevermögen 0,00 68.451,08
I. Sachanlagen 0,00 68.451,08
B. Umlaufvermögen 665.514,86 1.302.839,82
I. Forderungen und sonstige Vermögensgegenstände 236.754,55 586.318,27
davon mit einer Restlaufzeit von mehr als einem Jahr 0,00 31.874,41
II. Kassenbestand, Bundesbankguthaben, Guthaben bei Kreditinstituten und Schecks 428.760,31 716.521,55
Aktiva 665.514,86 1.371.290,90

Passiva

31.05.2021
EUR
31.05.2020
EUR
A. Eigenkapital 454.299,06 574.416,74
I. Gezeichnetes Kapital 25.000,00 25.000,00
II. Bilanzgewinn 429.299,06 549.416,74
davon Gewinnvortrag 549.416,74 344.204,63
B. Rückstellungen 120.782,16 238.327,25
C. Verbindlichkeiten 90.433,64 558.546,91
davon mit einer Restlaufzeit bis zu einem Jahr 90.433,64 558.546,91
Passiva 665.514,86 1.371.290,90

Anhang zum Jahresabschluss per 31.05.2021

A. Auftrag und Auftragsdurchführung

B. Rechtliche und steuerliche Verhältnisse

Gesellschaftsrechtliche Verhältnisse
Größenmerkmale
Steuerliche Verhältnisse
C. Angaben zur Buchführung, Bilanzierung und Bewertung
Vorjahresabschluss
Jahresabschluss
Buchführung
Bilanzierung
Bewertungsgrundsätze
A.  Auftrag und Auftragsdurchführung

Die Steuerberaterin Dipl. Kauffrau Katharina  Kochanowska  wurde beauftragt, den Jahresabschluss mit den entsprechenden Erläuterungen zu erstellen.

Für die Durchführung des Auftrags und unsere Verantwortlichkeit waren, auch im Verhältnis zu Dritten, die Allgemeinen Auftragsbedingungen für Steuerberater und Steuerberatungsgesellschaften maßgebend.

Die Erstellung des Jahresabschlusses erfolgte im Rahmen des erteilten Auftrags.

Auskünfte erteilte die Geschäftsführung.

B.   Rechtliche und steuerliche Verhältnisse

Rechtliche Verhältnisse

Firma: Multimax GmbH
Rechtsform: GmbH
Sitz: Cottbus
Anschrift: Cottbus
Geschäftsjahr: 01. Januar bis 31. Dezember
Stammkapital:  €       25.000,00
Die Gesellschaft ist gemäß den Größenklassen des § 267 HGB eine kleine Kapitalgesellschaft.

Die Gliederung der Bilanz und der Gewinn- und Verlustrechnung erfolgte nach den §§ 266, 268 und 275, 277 HGB. Für die Gewinn- und Verlustrechnung wurde das Gesamtkostenverfahren gewählt.

Steuerrechtlic he Verhältnisse

Die Kapitalgesellschaft unterlag der Körperschaftsteuerpflicht gemäß § 1 Abs. 1 Nr. 1 KStG.

Der Gewerbebetrieb unterlag der Gewerbesteuerpflicht gemäß § 2 Abs. 1 GewStG.

Im Rahmen der Abschlusserstellung wurde die Berechnung der Körperschaft- und der Gewerbesteuer vorgenommen.

Das Unternehmen unterlag der Regelbesteuerung gemäß den §§ 16 - 18 des UStG.

Buchführung

Für das Unternehmen bestand nach § 238 ff HGB i.V. mit § 140 ff AO Buchführungspflicht.

Die Buchführung wurde vom Auftraggeber erstellt. Die Kontierung und Datenerfassung erfolgte ebenfalls durch ihn.

Die Kontierung und die Auswertung erfolgten nach dem DATEV-Kontenrahmen SKR 03.

Prüfungsvermerk zur Ordnungsmäßigkeit des DATEV-Programms "FIBU"

Vorliegender Jahresabschluss wurde mit Hilfe des DATEV-Buchführungs- und Jahresabschlussprogramms Kanzlei-Rechnungswesen erstellt.

Die Ordnungsmäßigkeit des DATEV-Buchführungsprogrammes wurde durch Einzelsystemprüfung der ERNST & YOUNG Deutsche Allgemeine Treuhand AG, Wirtschaftsprüfungsgesellschaft in Nürnberg bestätigt.

C.  Angaben zur Bilanzierung und Bewertung einschließlich der Vornahme steuerrechtlicher Maßnahmen

Jahresabschluss

Der Jahresabschluss wurde auf der Grundlage der Rechnungslegungsvorschriften des Handelsgesetzbuches aufgestellt. Ergänzend zu diesen Vorschriften waren die Regelungen des GmbH-Gesetzes und des Gesellschaftsvertrages zu beachten.

Posten der Bilanz und der Gewinn- und Verlustrechnung, die weder im Geschäftsjahr noch im Vorjahr einen Betrag auswiesen, wurden gem. § 265(8) HGB nicht angegeben. Bei Aufstellung der Bilanz und der Gewinn- und Verlustrechnung wurden folgende Bilanzierungs- und Bewertungsmethoden angewandt:

Erworbene immaterielle Vermögensgegenstände wurden zu Anschaffungskosten angesetzt und, sofern sie der Abnutzung unterlagen, um planmäßige Abschreibungen vermindert. Der Firmenwert wird entsprechend den steuerlichen Vorschriften über eine Nutzungsdauer von 15 Jahren abgeschrieben.

Die Entwicklung der in der Bilanz erfassten Anlagegegenstände ist in einer Anlage zum Anhang  (Anlagenspiegel) dargestellt.

Die Vermögensgegenstände des Sachanlagevermögens wurden zu Anschaffungs- bzw. Herstellungskosten angesetzt und soweit abnutzbar um planmäßige Abschreibungen vermindert.

Die planmäßigen Abschreibungen wurden nach der voraussichtlichen Nutzungsdauer der Vermögensgegenstände und entsprechend den steuerlichen Vorschriften <linear> <degres­siv> vorgenommen.

Bei beweglichen Anlagegegenständen erfolgte der Übergang von der degressiven zur linearen Abschreibung, sobald dies zu höheren Jahresabschreibungen führte. Sonderabschreibungen gem. § 7g EStG wurden nicht vorgenommen.

Bewegliche Vermögensgegenstände des Anlagevermögens mit Anschaffungskosten bis € 410,- (geringwertige Wirtschaftsgüter - GWG) wurden im Jahr des Zugangs voll abgeschrieben. Aus Vereinfachungsgründen werden die im Berichtsjahr zugegangenen GWG im Anlagenspiegel des Geschäftsjahres als Abgang ausgewiesen.

Finanzanlagen wurden mit Anschaffungskosten bzw. mit dem niedrigeren beizulegenden Wert angesetzt.

Enthaltene Fremdwährungsbeträge wurden mit dem Wechselkurs im Zeitpunkt der Anschaffung bewertet.

Die Bewertung der Vermögensgegenstände des Vorratsvermögens erfolgte grundsätzlich zu Anschaffungs- bzw. Herstellungskosten unter Beachtung des strengen Niederstwertprinzips.

Alle erkennbaren Risiken im Vorratsvermögen, die sich aus überdurchschnittlicher Lagerdauer, geminderter Verwendbarkeit usw. ergaben, wurden durch angemessene Abwertungen berücksichtigt.

Für einen Teil der Roh-, Hilfs- und Betriebsstoffe, die die Voraussetzungen des § 240 Abs. 3 HGB erfüllen, wurden Festwerte angesetzt.

Forderungen und sonstige Vermögensgegenstände wurden mit dem Nennbetrag, dem niedrigeren beizulegenden Wert bzw. mit dem geschäftsplanmäßigen Deckungskapital der Versicherungsgesellschaft angesetzt.

Für das allgemeine Kreditrisiko wurden Pauschalwertberichtigungen berücksichtigt. Bei zweifelhaft einbringlichen Forderungen wurden Einzelwertberichtigungen vorgenommen.

Die liquiden Mittel wurden zum Nominalwert angesetzt.

Die aktiven Rechnungsabgrenzungsposten umfassen Ausgaben vor dem Bilanzstichtag, die Aufwand für eine bestimmte Zeit nach dem Bilanzstichtag darstellen. Diese wurden aus Vereinfachungsgründen nur gebildet, soweit der abzugrenzende Einzelposten € 410,- überstieg.

Das gezeichnete Kapital wurde mit dem Nennbetrag angesetzt.

Die Steuerrückstellungen und sonstigen Rückstellungen berücksichtigen erkennbare Risiken und ungewisse Verpflichtungen.

Die Verbindlichkeiten wurden mit dem Erfüllungsbetrag bewertet.

Die Umrechnung von Geschäftsvorfällen in fremder Währung erfolgte bei den Forderungen mit dem Geldkurs am Entstehungstag bzw. mit dem niedrigeren Kurs am Abschlussstichtag sowie bei den Verbindlichkeiten mit dem Briefkurs am Entstehungstag bzw. dem höheren Kurs am Abschlussstichtag.

Das Disagio für aufgenommene Darlehen innerhalb des Bilanzpostens "Sonstige Verbindlichkeiten" wurde gem. § 250(3) HGB aktiv abgegrenzt.

Zum Abschlussstichtag bestanden keine Haftungsverhältnisse:

Ergebnisverwendung

Der Jahresabschluss wurde ohne Berücksichtigung einer Gewinnverwendung aufgestellt.

In Übereinstimmung mit Gesetz und Satzung wurde der nachfolgende Beschluss über die Verwendung des Jahresergebnisses gefasst:

Die Gesellschafter beschließen, den Bilanzgewinn auf neue Rechnung vorzutragen.



Sonstige Pflichtangaben



Angaben zur Vermittlung eines besseren Einblicks in die Vermögens-, Finanz- und Ertragslage

Bilanz, Gewinn- und Verlustrechnung und Anhang geben entsprechend den gesetzlichen Vorschriften grundsätzlich die wirtschaftliche Lage zutreffend wieder.

sonstige Berichtsbestandteile


A. Gibala


Angaben zur Feststellung:
Der Jahresabschluss wurde am 14.07.2022 festgestellt.

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