Stammdaten

Register
Amtsgericht Charlottenburg (Berlin) HRB 249947
Eingetragen
15.2.2023
Branche
Ingenieurbüros für bautechnische Gesamtplanung von Ingenieurbauwerken und VerkehrsanlagenBau von StraßenSpezialisierte Bautätigkeiten im Tiefbau
Gegenstand
Die Planung und Durchführung von Hoch- und Tiefbauarbeiten, von Verkehrsbauarbeiten auf den Gebieten des Straßen-, Tunnel-, Brücken- und Versorgungsleitungsbaus sowie die Erbringung von allen Leistungen im Baunebengewerbe.

Finanzübersicht

Historie

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Management

NameRolle
Martin Grüninger
seit 17.8.2023
Prokura
Uwe Ausmeier
seit 15.2.2023
Prokura
Jens Laber
seit 15.2.2023
Prokura
Prokura
Prokura
Prokura
Christian Kramer
seit 15.2.2023
Prokura
Stephan Hedt
seit 15.2.2023
Prokura
Christoph Wetter
seit 15.2.2023
Prokura
Claus Swienty
seit 15.2.2023
Prokura
Prokura
Rainer Hoffmann
seit 15.2.2023
Prokura
Jan Zobel
seit 15.2.2023
Prokura
Ralf Karg
seit 15.2.2023
Prokura
Martin Schaekel
seit 15.2.2023
Prokura
Carsten Henschke
seit 15.2.2023
Prokura
Cécile Gréboval
seit 15.2.2023
Prokura
Falk Scheffer
seit 15.2.2023
Prokura
Oliver Stefan Nohse
seit 15.2.2023
Geschäftsführer
Jan Naujokat
seit 15.2.2023
Prokura
Markus Zilken
seit 15.2.2023
Prokura
Georg Korom
seit 15.2.2023
Geschäftsführer

Wirtschaftlich Berechtigte

0.00% identifiziert100.00% ungelöst

Ungelöste Beteiligungen (1)

NameAnteil
VINCI S.A.FRA
100.00%

Gesellschafter

1 Gesellschafter

GmbH-Struktur

VINCI Construction GmbH
Germany
1.000.000 €
100.00%

Beteiligungen

NameAnteil
No data available

Bilanzkonten

Gewinn- und Verlustrechnung

Posten

Konzern- und Jahresabschlüsse

EUROVIA Bau GmbH

Berlin

Jahresabschluss zum Geschäftsjahr vom 01.01.2023 bis zum 31.12.2023

Amtsgericht Charlottenburg HRB 249947 B

Bilanz zum 31. Dezember 2023

Aktiva

31.12.2023
EUR
Vorjahr
EUR
A. Anlagevermögen
I. Immaterielle Vermögensgegenstände
Entgeltlich erworbene Software 82.849,13 69.683,00
II. Sachanlagen
1. Bauten auf fremden Grundstücken 98.501,45 71.289,00
2. Technische Anlagen und Maschinen 17.864.969,89 14.184.955,16
3. Andere Anlagen, Betriebs- und Geschäftsausstattung 1.537.357,36 1.460.854,00
4. Geleistete Anzahlungen und Anlagen im Bau 21.460,01 704.557,27
19.522.288,71 16.421.655,43
III. Finanzanlagen
Beteiligungen 92.000,00 92.000,00
19.697.137,84 16.583.338,43
B. Umlaufvermögen
I. Vorräte
1. Roh-, Hilfs- und Betriebsstoffe 88.808,64 95.435,30
2. Unfertige Bauleistungen 261.635.434,81 165.238.776,21
3. Erhaltene Anzahlungen -261.610.882,20 -150.145.012,57
113.361,25 15.189.198,94
II. Forderungen und sonstige Vermögensgegenstände
1. Forderungen aus Lieferungen und Leistungen 13.428.493,43 29.728.361,90
2. Forderungen gegen Arbeitsgemeinschaften 7.403.138,15 4.121.400,82
3. Forderungen gegen verbundene Unternehmen 2.425.256,02 2.251.228,02
davon aus Lieferungen und Leistungen: TEUR 2.425 (Vorjahr: TEUR 2.251)
davon sonstige Vermögensgegenstände: TEUR 0 (Vorjahr: TEUR 0)
4. Forderungen gegen Gesellschafter 188.567.438,70 158.253.452,14
davon aus Lieferungen und Leistungen: TEUR 0 (Vorjahr: TEUR 0)
davon sonstige Vermögensgegenstände: TEUR 188.567 (Vorjahr: TEUR 158.253)
5. Sonstige Vermögensgegenstände 5.933.802,84 3.738.678,28
217.758.129,14 198.093.121,16
III. Kassenbestand und Guthaben bei Kreditinstituten 34.795,44 46.145,83
217.906.285,83 213.328.465,93
C. Rechnungsabgrenzungsposten 18.659,71 298.734,18
237.622.083,38 230.210.538,54

Passiva

31.12.2023
EUR
Vorjahr
EUR
A. Eigenkapital
I. Gezeichnetes Kapital 1.000.000,00 1.000.000,00
II. Kapitalrücklage 6.800.000,00 6.800.000,00
III. Gewinnrücklagen
Andere Gewinnrücklagen 60.121,70 60.121,70
IV. Gewinnvortrag 68.454,84 68.454,84
7.928.576,54 7.928.576,54
B. Rückstellungen
Sonstige Rückstellungen 106.132.810,54 96.884.708,99
C. Verbindlichkeiten
1. Erhaltene Anzahlungen auf Bestellungen 38.761.107,97 54.319.236,06
davon mit einer Restlaufzeit < 1 Jahr: TEUR 38.761 (Vorjahr: TEUR 54.319)
2. Verbindlichkeiten aus Lieferungen und Leistungen 36.985.708,88 31.918.389,16
davon mit einer Restlaufzeit < 1 Jahr: TEUR 36.986 (Vorjahr: TEUR 31.918)
3. Verbindlichkeiten gegenüber Arbeitsgemeinschaften 6.516.209,23 7.436.333,50
davon mit einer Restlaufzeit < 1 Jahr: TEUR 6.516 (Vorjahr: TEUR 7.436)
4. Verbindlichkeiten gegenüber verbundenen Unternehmen 28.924.284,88 19.865.860,34
davon mit einer Restlaufzeit < 1 Jahr: TEUR 28.924 (Vorjahr: TEUR 19.866)
davon aus Lieferungen und Leistungen: TEUR 7.848 (Vorjahr: TEUR 6.288)
davon sonstige Verbindlichkeiten: TEUR 21.076 (Vorjahr: TEUR 13.578)
5. Verbindlichkeiten gegenüber Gesellschaftern 585.485,93 2.057.417,19
davon mit einer Restlaufzeit < 1 Jahr: TEUR 585 (Vorjahr: TEUR 2.057)
davon aus Lieferungen und Leistungen: TEUR 585 (Vorjahr: TEUR 2.057)
davon sonstige Verbindlichkeiten: TEUR 0 (Vorjahr: TEUR 0)
6. Verbindlichkeiten gegen Unternehmen, mit denen ein Beteiligungsverhältnis besteht 0,00 849,66
davon mit einer Restlaufzeit < 1 Jahr: TEUR 0 (Vorjahr: TEUR 1)
7. Sonstige Verbindlichkeiten 11.787.899,41 9.799.167,10
davon aus Steuern: TEUR 810 (Vorjahr: TEUR 781)
davon im Rahmen der sozialen Sicherheit: TEUR 4.909 (Vorjahr: TEUR 3.500)
davon mit einer Restlaufzeit < 1 Jahr: TEUR 10.665 (Vorjahr: TEUR 8.770)
davon mit einer Restlaufzeit > 1 Jahr und < 5 Jahre: TEUR 1.123 (Vorjahr: TEUR 1.029)
123.560.696,30 125.397.253,01
237.622.083,38 230.210.538,54

 

Berlin, den 27. März 2024

Georg Korom

Oliver Nohse

Anlage zum Jahresabschluss für das Geschäftsjahr vom 1. Januar bis 31. Dezember 2023

Vorschrift Gegenstand der Angabe
§ 264 Abs. 1a HGB Die EUROVIA Bau GmbH mit Sitz in Berlin ist beim Amtsgericht Charlottenburg
mit der Handelsregisternummer HRB 249947 B eingetragen.
§ 251 HGB Als Gesellschafter von Arbeitsgemeinschaften haftet die EUROVIA Bau GmbH gesamtschuldnerisch.
§ 251 HGB Die Pensionsverpflichtungen gegenüber den TEERBAU-GmbH-Mitarbeitern, die in die EUROVIA BAU GmbH übergegangen sind, werden laut Konzernvereinbarung vom 3. Juli 2003 nicht, wie nach § 613a BGB und §§ 6a EStG, 249 HGB üblich, bei der EUROVIA BAU GmbH, sondern weiterhin bei der TEERBAU GmbH gebildet. Nach dieser Vereinbarung haftet im Innenverhältnis allein die TEERBAU GmbH für die Erfüllung der Versorgungsverpflichtungen. Im Außenverhältnis haftet die EUROVIA BAU GmbH neben der TEERBAU GmbH insbesondere gegenüber den versorgungsberechtigten Mitarbeitern, gegenüber deren Hinterbliebenen und gegenüber dem Pensions-Sicherungs-Verein (PSV). Die Pensionsverpflichtungen betragen gemäß dem versicherungsmathematischen Gutachten zum 31. Dezember 2023 TEUR 9.823 (Vorjahr: TEUR 10.064).

Amtsgericht Charlottenburg HRB 249947 B

Gewinn- und Verlustrechnung für die Zeit vom 1. Januar bis 31. Dezember 2023

2023
EUR
Vorjahr
EUR
1. Umsatzerlöse 352.029.793,96 363.485.345,67
2. Erhöhung des Bestands an unfertigen Bauleistungen 96.396.658,60 47.920.664,82
3. Sonstige betriebliche Erträge 12.259.860,20 7.724.120,31
4. Materialaufwand
a) Aufwendungen für Roh-, Hilfs- und Betriebsstoffe 152.534.326,37 141.152.912,24
b) Aufwendungen für bezogene Leistungen 119.659.889,27 108.157.102,67
5. Personalaufwand
a) Löhne und Gehälter 81.611.884,33 76.511.262,74
b) Soziale Abgaben und Aufwendungen für Altersversorgung und für Unterstützung 14.925.036,59 14.338.165,10
davon für Altersversorgung: TEUR 0 (Vorjahr: TEUR 0)
6. Abschreibungen auf immaterielle Vermögensgegenstände und Sachanlagen 6.006.497,02 5.151.793,44
7. Sonstige betriebliche Aufwendungen 53.029.452,67 40.021.109,98
8. Erträge aus Beteiligungen
8. Sonstige Zinsen und ähnliche Erträge 5.670.137,78 461.407,24
davon aus verbundenen Unternehmen: TEUR 5.618 (Vorjahr: TEUR 460)
davon aus Abzinsungen: TEUR 53 (Vorjahr: TEUR 2)
9. Zinsen und ähnliche Aufwendungen 5.474,70 54.765,06
davon an verbundene Unternehmen: TEUR 0 (Vorjahr: TEUR 0)
davon aus Aufzinsungen: TEUR 5 (Vorjahr: TEUR 55)
10. Ergebnis nach Steuern 38.583.889,59 34.204.426,81
11. Sonstige Steuern 398.025,91 278.413,14
12. Aufgrund eines Gewinnabführungsvertrags abgeführte Gewinne -38.185.863,68 -33.926.013,67
13. Jahresergebnis 0,00 0,00

BESTÄTIGUNGSVERMERK DES UNABHÄNGIGEN ABSCHLUSSPRÜFERS

An die EUROVIA Bau GmbH, Berlin

Prüfungsurteil

Wir haben den Jahresabschluss der EUROVIA Bau GmbH, Berlin, - bestehend aus der Bilanz zum 31. Dezember 2023 und der Gewinn- und Verlustrechnung für das Geschäftsjahr vom 1. Januar bis zum 31. Dezember 2023 - geprüft.

Nach unserer Beurteilung aufgrund der bei der Prüfung gewonnenen Erkenntnisse entspricht der beigefügte Jahresabschluss in allen wesentlichen Belangen den deutschen handelsrechtlichen Vorschriften.

Gemäß § 322 Abs. 3 Satz 1 HGB erklären wir, dass unsere Prüfung zu keinen Einwendungen gegen die Ordnungsmäßigkeit des Jahresabschlusses geführt hat.

Grundlage für das Prüfungsurteil

Wir haben unsere Prüfung des Jahresabschlusses in Übereinstimmung mit § 317 HGB unter Beachtung der vom Institut der Wirtschaftsprüfer (IDW) festgestellten deutschen Grundsätze ordnungsmäßiger Abschlussprüfung durchgeführt. Unsere Verantwortung nach diesen Vorschriften und Grundsätzen ist im Abschnitt "Verantwortung des Abschlussprüfers für die Prüfung des Jahresabschlusses" unseres Bestätigungsvermerks weitergehend beschrieben. Wir sind von dem Unternehmen unabhängig in Übereinstimmung mit den deutschen handelsrechtlichen und berufsrechtlichen Vorschriften und haben unsere sonstigen deutschen Berufspflichten in Übereinstimmung mit diesen Anforderungen erfüllt. Wir sind der Auffassung, dass die von uns erlangten Prüfungsnachweise ausreichend und geeignet sind, um als Grundlage für unser Prüfungsurteil zum Jahresabschluss zu dienen.

Hinweis auf einen sonstigen Sachverhalt

Unter Inanspruchnahme der Erleichterungsvorschrift des § 264 Abs. 3 HGB wurden kein Anhang und kein Lagebericht aufgestellt. Im Zeitpunkt der Beendigung unserer Abschlussprüfung konnte nicht abschließend beurteilt werden, ob die Befreiungsvorschrift des § 264 Abs. 3 HGB zu Recht in Anspruch genommen worden ist, weil die Voraussetzungen nach § 264 Abs. 3 Satz 1 sowie Satz 1 Nr. 3, Nr. 4 und Nr. 5 Buchst. c) bis e) HGB ihrer Art nach erst zu einem späteren Zeitpunkt erfüllt werden können. Unser Prüfungsurteil zum Jahresabschluss ist diesbezüglich nicht modifiziert.

Verantwortung der gesetzlichen Vertreter für den Jahresabschluss

Die gesetzlichen Vertreter sind verantwortlich für die Aufstellung des Jahresabschlusses, der den deutschen handelsrechtlichen Vorschriften in allen wesentlichen Belangen entspricht. Ferner sind die gesetzlichen Vertreter verantwortlich für die internen Kontrollen, die sie in Übereinstimmung mit den deutschen Grundsätzen ordnungsmäßiger Buchführung als notwendig bestimmt haben, um die Aufstellung eines Jahresabschlusses zu ermöglichen, der frei von wesentlichen falschen Darstellungen aufgrund von dolosen Handlungen (d.h. Manipulationen der Rechnungslegung und Vermögensschädigungen) oder Irrtümern ist.

Bei der Aufstellung des Jahresabschlusses sind die gesetzlichen Vertreter dafür verantwortlich, die Fähigkeit der Gesellschaft zur Fortführung der Unternehmenstätigkeit zu beurteilen. Des Weiteren haben sie die Verantwortung, Sachverhalte in Zusammenhang mit der Fortführung der Unternehmenstätigkeit, sofern einschlägig, anzugeben. Darüber hinaus sind sie dafür verantwortlich, auf der Grundlage des Rechnungslegungsgrundsatzes der Fortführung der Unternehmenstätigkeit zu bilanzieren, sofern dem nicht tatsächliche oder rechtliche Gegebenheiten entgegenstehen.

Verantwortung des Abschlussprüfers für die Prüfung des Jahresabschlusses

Unsere Zielsetzung ist, hinreichende Sicherheit darüber zu erlangen, ob der Jahresabschluss als Ganzes frei von wesentlichen falschen Darstellungen aufgrund von dolosen Handlungen oder Irrtümern ist, sowie einen Bestätigungsvermerk zu erteilen, der unser Prüfungsurteil zum Jahresabschluss beinhaltet.

Hinreichende Sicherheit ist ein hohes Maß an Sicherheit, aber keine Garantie dafür, dass eine in Übereinstimmung mit § 317 HGB unter Beachtung der vom Institut der Wirtschaftsprüfer (IDW) festgestellten deutschen Grundsätze ordnungsmäßiger Abschlussprüfung durchgeführte Prüfung eine wesentliche falsche Darstellung stets aufdeckt. Falsche Darstellungen können aus dolosen Handlungen oder Irrtümern resultieren und werden als wesentlich angesehen, wenn vernünftigerweise erwartet werden könnte, dass sie einzeln oder insgesamt die auf der Grundlage dieses Jahresabschlusses getroffenen wirtschaftlichen Entscheidungen von Adressaten beeinflussen.

Während der Prüfung üben wir pflichtgemäßes Ermessen aus und bewahren eine kritische Grundhaltung. Darüber hinaus

identifizieren und beurteilen wir die Risiken wesentlicher falscher Darstellungen im Jahresabschluss aufgrund von dolosen Handlungen oder Irrtümern, planen und führen Prüfungshandlungen als Reaktion auf diese Risiken durch sowie erlangen Prüfungsnachweise, die ausreichend und geeignet sind, um als Grundlage für unser Prüfungsurteil zu dienen. Das Risiko, dass aus dolosen Handlungen resultierende wesentliche falsche Darstellungen nicht aufgedeckt werden, ist höher als das Risiko, dass aus Irrtümern resultierende wesentliche falsche Darstellungen nicht aufgedeckt werden, da dolose Handlungen kollusives Zusammenwirken, Fälschungen, beabsichtigte Unvollständigkeiten, irreführende Darstellungen bzw. das Außerkraftsetzen interner Kontrollen beinhalten können.

gewinnen wir ein Verständnis von dem für die Prüfung des Jahresabschlusses relevanten internen Kontrollsystem, um Prüfungshandlungen zu planen, die unter den gegebenen Umständen angemessen sind, jedoch nicht mit dem Ziel, ein Prüfungsurteil zur Wirksamkeit dieses Systems der Gesellschaft abzugeben.

beurteilen wir die Angemessenheit der von den gesetzlichen Vertretern angewandten Rechnungslegungsmethoden sowie die Vertretbarkeit der von den gesetzlichen Vertretern dargestellten geschätzten Werte und damit zusammenhängenden Angaben.

ziehen wir Schlussfolgerungen über die Angemessenheit des von den gesetzlichen Vertretern angewandten Rechnungslegungsgrundsatzes der Fortführung der Unternehmenstätigkeit sowie, auf der Grundlage der erlangten Prüfungsnachweise, ob eine wesentliche Unsicherheit im Zusammenhang mit Ereignissen oder Gegebenheiten besteht, die bedeutsame Zweifel an der Fähigkeit der Gesellschaft zur Fortführung der Unternehmenstätigkeit aufwerfen können. Falls wir zu dem Schluss kommen, dass eine wesentliche Unsicherheit besteht, sind wir verpflichtet, im Bestätigungsvermerk auf die dazugehörigen Angaben im Jahresabschluss aufmerksam zu machen oder, falls diese Angaben unangemessen sind, unser Prüfungsurteil zu modifizieren. Wir ziehen unsere Schlussfolgerungen auf der Grundlage der bis zum Datum unseres Bestätigungsvermerks erlangten Prüfungsnachweise. Zukünftige Ereignisse oder Gegebenheiten können jedoch dazu führen, dass die Gesellschaft ihre Unternehmenstätigkeit nicht mehr fortführen kann.

Wir erörtern mit den für die Überwachung Verantwortlichen unter anderem den geplanten Umfang und die Zeitplanung der Prüfung sowie bedeutsame Prüfungsfeststellungen, einschließlich etwaiger bedeutsamer Mängel im internen Kontrollsystem, die wir während unserer Prüfung feststellen.

 

Düsseldorf, den 3. Juni 2024

PricewaterhouseCoopers GmbH
Wirtschaftsprüfungsgesellschaft

Matthias Barnert, Wirtschaftsprüfer

ppa. Peter Wasserfuhr, Wirtschaftsprüfer

Der Jahresabschluss zum 31.12.2023 wurde am 13.06.2024 festgestellt.

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