Pollack
& Reyhn GmbH
Braunschweig
Jahresabschluss zum Geschäftsjahr
vom 01.01.2011 bis zum 31.12.2011
Bilanz
Aktiva
|
|
31.12.2011
EUR |
31.12.2010
EUR |
| A.
Anlagevermögen |
511,29 |
920,29 |
| I.
Immaterielle Vermögensgegenstände |
0,00 |
3,00 |
| II.
Sachanlagen |
0,00 |
406,00 |
| III.
Finanzanlagen |
511,29 |
511,29 |
| B.
Umlaufvermögen |
22.283,79 |
138.845,74 |
| I.
Vorräte |
0,00 |
16.279,12 |
| II.
Forderungen und sonstige
Vermögensgegenstände |
7.140,10 |
119.362,52 |
| davon
mit einer Restlaufzeit von mehr als einem Jahr |
2.219,56 |
3.224,99 |
| III.
Kassenbestand, Bundesbankguthaben, Guthaben bei
Kreditinstituten und Schecks |
15.143,69 |
3.204,10 |
| C.
nicht durch Eigenkapital gedeckter Fehlbetrag |
271.180,15 |
241.862,91 |
| Bilanzsumme,
Summe Aktiva |
293.975,23 |
381.628,94 |
Passiva
|
|
31.12.2011
EUR |
31.12.2010
EUR |
| A.
Eigenkapital |
0,00 |
0,00 |
| I.
gezeichnetes Kapital |
102.258,38 |
102.258,38 |
| II.
Verlustvortrag |
344.121,29 |
219.483,09 |
| III.
Jahresfehlbetrag |
29.317,24 |
124.638,20 |
| IV.
nicht gedeckter Fehlbetrag |
271.180,15 |
241.862,91 |
| B.
Rückstellungen |
64.568,00 |
58.245,00 |
| C.
Verbindlichkeiten |
229.407,23 |
323.383,94 |
| davon
mit Restlaufzeit bis 1 Jahr |
229.407,23 |
321.983,94 |
| Bilanzsumme,
Summe Passiva |
293.975,23 |
381.628,94 |
Anhang zum 31. Dezember 2011
Pollack & Reyhn GmbH, Schwülper
Allgemeine Angaben
Der Jahresabschluss der Pollack & Reyhn GmbH,
Schwülper, wurde auf der Grundlage der
Rechnungslegungsvorschriften des Handelsgesetzbuchs
aufgestellt.
Ergänzend zu diesen Vorschriften waren die
Regelungen des GmbH Gesetzes zu beachten.
Soweit Wahlrechte für Angaben in der Bilanz, in
der Gewinn- und Verlustrechnung oder im Anhang
ausgeübt werden können, wurde der Vermerk in der
Bilanz bzw. in der Gewinn- und Verlustrechnung
gewählt.
Für die Gewinn- und Verlustrechnung wurde das
Gesamtkostenverfahren gewählt.
Nach den in § 267 HGB angegebenen
Größenklassen ist die Gesellschaft eine kleine
Kapitalgesellschaft.
Angaben zur Bilanzierung und Bewertung
einschließlich steuerrechtlicher Maßnahmen
Bilanzierungs- und Bewertungsgrundsätze
Die Finanzanlagen wurden wie folgt angesetzt und
bewertet:
- Beteiligungen zu Anschaffungskosten
Forderungen wurden unter Berücksichtigung aller
erkennbaren Risiken bewertet.
Die sonstigen Rückstellungen wurden für
alle weiteren ungewissen Verbindlichkeiten gebildet. Dabei
wurden alle erkennbaren Risiken berücksichtigt.
Verbindlichkeiten wurden zum Erfüllungsbetrag
angesetzt.
Gegenüber dem Vorjahr abweichende Bilanzierungs-
und Bewertungsmethoden
Ein grundlegender Wechsel von Bilanzierungs- und
Bewertungsmethoden gegenüber dem Vorjahr fand nicht
statt.
Sonstige Pflichtangaben
Namen der Geschäftsführer
Während des abgelaufenen Geschäftsjahrs
wurden die Geschäfte des Unternehmens durch folgende
Personen geführt:
Geschäftsführer: Herr Holger Reyhn,
ausgeübter Beruf: Kaufmann
Sonstige Angaben
Die Gesellschaft weist zum 31. Dezember 2011 einen
nicht durch Eigenkapital gedeckten Fehlbetrag in Höhe
von EUR 271.180,15. Zur Vermeidung einer rechnerischen
Überschuldung hat der alleinige Gesellschafter, Herr
Holger Reyhn, am 19. Dezember 2008 den Rangrücktritt
für alle seine Forderungen an die Gesellschaft,
insgesamt EUR 269.082,10, erklärt und hat am 30.
Dezember 2011 eine Höchstbetragsbürgschaft von
EUR 4.000,00 übernommen.
Mit Vertrag vom 31. Dezember 2011 hat die
Gesellschaft alle wesentlichen Betriebsgrundlagen wie
Anlagevermögen, Vorräte, Forderungen sowie
Verbindlichkeietn aus Lieferungen und Leistungen
veräußert. Danach wurde der laufende
Geschäftsbetrieb eingestellt.
Schwülper, den 30. Januar 2013
gez. Holger Reyhn
Geschäftsführer
Angabe der
Ausleihungen, Forderungen und Verbindlichkeiten
gegenüber Gesellschaftern
1.1.2011 -
31.12.2011
Der Betrag der Verbindlichkeiten gegenüber
Gesellschaftern beträgt 210.734,10 EUR.
1.1.2010 -
31.12.2010
Der Betrag der Verbindlichkeiten gegenüber
Gesellschaftern beträgt 211.724,70 EUR.
sonstige Berichtsbestandteile
Angaben zur Feststellung:
Der Jahresabschluss wurde zur Wahrung der gesetzlich
vorgeschriebenen Offenlegungsfrist vor der Feststellung
offengelegt.
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