SEEHG Securing Energy for Europe Holding GmbH
Selbe AdresseBeteiligungsgesellschaften
Grundlegende Informationen zum Unternehmen
Kennzahlen extrahiert aus veröffentlichten Jahresabschlüssen
Öffentliche Bekanntmachungen aus dem Handelsregister
Gesetzliche Vertreter dieser Organisation
| Name | Rolle |
|---|---|
Gerwig Helmo Koch seit 5.5.2025 | Geschäftsführer |
Viacheslav Salychev seit 19.7.2021 | Geschäftsführer |
Natürliche Personen, die das Unternehmen letztendlich besitzen oder kontrollieren – ermittelt durch Auflösen der Gesellschafterkette
| Name | Anteil |
|---|---|
PG Greenlight HoldCo S.à r. l. | 100.00% |
Eigentümer- und Gesellschafterstruktur des Unternehmens
1 Gesellschafter
GmbH-Struktur
Bilanzkonten aus veröffentlichten Jahresabschlüssen
Gewinn- und Verlustkonten aus veröffentlichten Jahresabschlüssen
| Posten |
|---|
Öffentlich zugängliche Berichte in Volltext
SEFE Mobility GmbHBerlinJahresabschluss zum Geschäftsjahr vom 01.01.2023 bis zum 31.12.2023Lagebericht für das Geschäftsjahr vom 1. Januar bis 31. Dezember 2023Inhaltsverzeichnis Lagebericht für das Geschäftsjahr vom 1. Januar bis 31. Dezember 2023 Wirtschaftliche und regulatorische Rahmenbedingungen Allgemeine wirtschaftliche Rahmenbedingungen Energiepolitisches Umfeld Geschäftsentwicklung Gasmobilität Vermögens-, Finanz- und Ertragslage Ertragslage Vermögens- und Finanzlage Personal Chancen- und Risikobericht Chancen Risikomanagementsystem Risikomanagement nach Risikokategorien Gesamteinschätzung der Chancen und Risiken Prognosebericht Aus rechentechnischen Gründen können in den Tabellen Rundungsdifferenzen in Höhe von +/- einer Einheit (EUR, % usw.) auftreten. Lagebericht für das Geschäftsjahr vom 1. Januar bis 31. Dezember 2023SEFE Mobility GmbH (nachfolgend SEFE Mobility) ist eine unmittelbare 100%ige Tochtergesellschaft der SEFE Securing Energy for Europe GmbH, Berlin. Die SEFE Securing Energy for Europe GmbH (nachfolgend SEFE) ist eine unmittelbare Tochtergesellschaft der SEEHG Securing Energy for Europe Holding GmbH, Berlin (nachfolgend SEEHG), einer 100%igen Beteiligung der Bundesrepublik Deutschland, vertreten durch das Bundesministerium für Wirtschaft und Klimaschutz (BMWK), Berlin. SEFE Mobility bringt Projekte auf den Weg, die den effizienten Einsatz von Gasen in der Mobilität von heute und morgen als sauberen Kraftstoff ermöglichen. Im Fokus dieser Arbeit steht aktuell die Entwicklung einer Infrastruktur zur Versorgung von LKWs und PKWs mit komprimiertem Gas (compressed natural gas, nachfolgend CNG). Gemeinsam mit ihren strategischen Partnern leistet die SEFE Mobility so einen Beitrag zur umweltfreundlichen Mobilität in Europa. SEFE Mobility betreibt aktuell CNG-Tankstellen in Deutschland und in Tschechien. Der Betrieb der Tankstellen in Tschechien erfolgt über Betriebsstätte der SEFE Mobility in Prag (SEFE Mobility GmbH, odštěpný závod, Prag). Dabei umfasst das Produktportfolio in Deutschland und Tschechien diverse Technologien und Tankstellenarten, wie etwa in herkömmliche Tankstellen integrierte Zapfsäulen sowie speziell auf CNG ausgerichtete Stand-Alone-Tankstellen. Nach unterschiedlichen Kundensegmenten ausgerichtet, bewirtschaftet die SEFE Mobility sowohl öffentlich zugängliche Tankstellen, als auch private, explizit für Großkunden, Flottenbetreiber und Logistikfirmen erbaute CNG-Tankstellen. Wirtschaftliche und regulatorische RahmenbedingungenAllgemeine wirtschaftliche Rahmenbedingungen Die globale Wirtschaftsentwicklung im Jahr 2023 lag mit einem Anstieg des weltweiten Bruttoinlandsprodukts (BIP) von rund 3,1 % marginal unter dem Vorjahreswachstum von 3,3 %. Innerhalb der Europäischen Union (EU) zeichnete sich hingegen eine deutliche Abschwächung des Wachstums auf 0,6 % ab. Ursächlich hierfür waren, neben anderen Faktoren wie gestiegenen Leitzinsen und Inflation, hohe Energiepreise infolge des Ukrainekonflikts.
Angaben für 2023 sind vorläufig Nachdem in 2022 an den Energiemärkten eine präzedenzlos hohe Preisvolatilität, hervorgerufen durch die Folgen des Ukrainekrieges, vorherrschte, setzte in 2023 eine Stabilisierung der Energiepreise ein. Die Preise für Erdöl und Erdgas sanken teils deutlich und lagen zum Jahresende auf dem Niveau von 2021. Im Jahresdurchschnitt betrug der Preis für Erdöl 81,6 USD pro Barrel (Vorjahr: 100,0 USD pro Barrel). Auch die Preisentwicklung für Erdgas an den wichtigen europäischen Großhandelsmärkten, wie der niederländischen Title Transfer Facility (TTF) und dem Handelspunkt des Marktgebietes Trading Hub Europe (THE), zeigte einen deutlichen Rückgang. Lag der Durchschnittspreis für Erdgas am TTF-Spotmarkt in 2022 noch bei 122,0 EUR pro Megawattstunde (MWh), fiel er im Laufe des Jahres 2023 auf durchschnittlich 40,7 EUR/MWh. Die Preise an der TTF sind zudem maßgebend für die Preisfindung von europäischen Importen von verflüssigtem Erdgas (LNG). Der europäische Gasbedarf sank in 2023 erneut gegenüber dem Vorjahr. Für Deutschland beziffert das Statistische Bundesamt die Erdgasimporte 2023 auf 577,9 Terrawattstunden (TWh). Das entspricht einem Rückgang von 26,7 % gegenüber der Referenzperiode 2022 (788,2TWh). Wesentliche Einsparungen wurden dabei in der Industrie sowie von Privathaushalten erzielt. Die stetige Reduzierung der Erdgasfördermengen und der Einbruch der Importmengen aus Russland haben zur Folge, dass sich Nordwesteuropa auf andere Quellen zur Deckung des Erdgasbedarfs verlassen muss. Dabei gewinnt die Versorgung durch LNG und dessen Regasifizierung für Europa zunehmend an Bedeutung. Der europäische Strommarkt war im Jahr 2023 ebenfalls durch fallende Preise gekennzeichnet. So lag der Durchschnittspreis für Strom am Spotmarkt der European Energy Exchange AG bei 95,9 EUR/MWh (Vorjahr: 238,1 EUR/MWh). Grund dafür waren gesunkene Preise für Erdgas. Energiepolitisches Umfeld Im Verlauf des Jahres 2023 setzte die EU ihre Maßnahmen zur Verringerung der Abhängigkeit von russischen Energielieferungen und zur Förderung der Nutzung erneuerbarer Energien fort. In einer Übereinkunft zum REPowerEU-Plan vom März 2023 wurde das EU-Ziel für erneuerbare Energien für 2030 auf 42,5 % angehoben. Zusätzliche Ziele wurden für die Sektoren Verkehr, Industrie, Gebäude, Heizung und Kühlung festgelegt. Eine weitere Initiative im Rahmen von REPowerEU war der EU-Energiesparplan, in dem verschiedene Energiesparmaßnahmen vorgeschlagen wurden. Am 30. März 2023 wurde die Verordnung des Europarates über koordinierte Maßnahmen zur Senkung des Gasbedarfs bis zum 31. März 2024 verlängert. Seit Februar 2023 gilt für ein Jahr der Marktkorrekturmechanismus, der eine vorübergehende Gaspreisobergrenze von 180,0 €/MWh festlegt. Eine weitere wichtige Reaktion auf die Herausforderung der Energieversorgungssicherheit war die Füllstandvorgabe für Gasspeicher, die in der Gasspeicherverordnung mit einem Zielfüllstand von 90 % zum Stichtag 1. November ab 2023 festgelegt wurde. Das Energiewirtschaftsgesetz (EnWG) wurde dahingehend geändert, dass die Füllstandsanforderungen für Gasspeicher bis zum 01. April 2027, statt wie bisher bis zum 01. April 2025, verlängert wurden. Neben den Bemühungen, Maßnahmen zur Sicherung der Energieversorgung zu ergreifen, hat die EU auch den Rechtsrahmen zur Förderung von Wasserstoff (H2) weiterentwickelt. Mit dem Gas- und Wasserstoffmarktpaket, das Teil des EU-Klimapakets "Fit for 55" ist, will die EU einen Rechtsrahmen schaffen, der eine spezifische H2-Infrastruktur und H2-Märkte, eine integrierte Netzplanung, die Gewährleistung des Verbraucherschutzes und die Stärkung der Versorgungssicherheit ermöglicht. Die Gasrichtlinie wird den Übergang zu einem H2-Markt und -Netz ermöglichen, indem sie die bestehenden EU-Gasmarktprinzipien (Entflechtung und Netzzugangsrechte Dritter) auf erneuerbare Gase und Wasserstoff ausdehnt. Im November 2023 fand die Auktion der Europäischen Wasserstoffbank mit 800,0 Mio. EUR aus dem EU-Innovationsfonds statt. Ziel ist die Versteigerung von staatlichen Subventionen zur Unterstützung der heimischen Produktion von grünem H2 durch eine feste Prämie pro kg H2. Mit Kabinettsbeschluss vom 24. Mai 2023 wird die Genehmigung eines Wasserstoff-Kernnetzes durch die Bundesnetzagentur erstmals im EnWG geregelt. Der Beschluss durch den Bundestag ist am 10. November 2023 erfolgt. Parallel zum parlamentarischen Verfahren haben die Übertragungsnetzbetreiber den Planungsstand für das Wasserstoff-Kernnetz mit einer Leitungslänge von 11.200 Kilometern veröffentlicht. Die formale Genehmigung steht unter dem Vorbehalt des Inkrafttretens der EnWG-Novelle. Das Bundesministerium für Wirtschaft und Klima (BMWK) prüft derzeit ein Konzept zur Finanzierung des Wasserstoff-Kernnetzes. Bis zur Schaffung eines flächendeckenden Wasserstoffmarktes sind noch viele Hürden zu meistern. Der zügige Umstieg auf erneuerbare Energien, die Verringerung der Abhängigkeit von Energieimporten und die gleichzeitige Diversifizierung der Versorgungsquellen bleiben deshalb auf der politischen Agenda in Deutschland und Europa. Geschäftsentwicklung Gasmobilität Die Wertschöpfung der SEFE Mobility umfasst den Einkauf von Gas bzw. Biomethan zur Produktion von CNG bzw. BioCNG, den Einkauf von Strom als Antriebsenergie, die Errichtung und den Betrieb von CNG-Betankungsanlagen, den Verkauf des Kraftstoffes CNG bzw. BioCNG an private und gewerbliche Kunden sowie den Handel mit Treibhausgas-Minderungsquoten (THG-Quoten). Das alleinige Produkt ist der Kraftstoff CNG bzw. BioCNG. Vermögens-, Finanz- und ErtragslageErtragslage SEFE Mobility nutzt verschiedene Kennzahlen zur Steuerung ihrer Leistung. Die aus dieser Sicht bedeutsamen Leistungsindikatoren sind der Umsatz, die Absatzmenge, das Ergebnis vor Abschreibungen, Zinsen und Steuern (nachfolgend EBITDA) sowie das Ergebnis nach Steuern (Ergebnisabführung). Der HGB-Einzelabschluss der SEFE Mobility dient primär der Ausschüttungsbemessung bzw. Ergebnisabführung an den Gesellschafter SEFE. Vergleich Berichtsjahr gegenüber Vorjahr
Die Umsatzerlöse beinhalten überwiegend Erlöse aus dem Verkauf von CNG bzw. BioCNG und Treibhausgas-Minderungsquoten. Bei den Umsatzerlösen ist im Berichtsjahr eine leichte Reduktion um 1,0 Mio. EUR bzw. 4,9 % auf 18,7 Mio. EUR zu verzeichnen aber im Allgemeinen blieb die Höhe der Umsatzerlöse auf dem gleichen Niveau. Der Materialaufwand verringerte sich gleichermaßen von 16,0 Mio. EUR um 1,3 Mio. EUR auf 14,7 Mio. EUR. Dies bedeutet eine entsprechende Reduzierung von 8,8 %. Der Rückgang ist zum einen im Wesentlichen auf Änderungen in der Erdgaspreisstruktur und den CO 2 -Emissionsquoten im mit dem Hauptlieferanten im deutschen Markt geschlossenen Vertrag zurückzuführen. Zum anderen haben sich niedrigere Erdgaspreise und damit verbundene Zusatzkosten in der Tschechischen Republik mindernd auf den Materialaufwand ausgewirkt. Das EBITDA des Berichtsjahres liegt mit 2,7 Mio. EUR um 1,4 Mio. EUR über dem Vorjahreswert. Dies ist im Wesentlichen auf Erträge aus der Auflösung von den Rückstellungen in Höhe von 1,3 Mio. EUR (Vorjahr: 55,0 Tsd. EUR) sowie Mehrerlöse aus dem Verkauf von Vermögensgegenständen des Anlagevermögens von 0,3 Mio. EUR (Vorjahr: 68,0 Tsd. EUR) zurückzuführen. Das Ergebnis nach Ertragsteuern liegt um 1,1 Mio. EUR über dem Vorjahreswert (1,0 Mio. EUR) bei nunmehr 2,1 Mio. EUR. Das positive Ergebnis wird auf Basis des bestehenden Ergebnisabführungsvertrages an den Gesellschafter abgeführt. Vergleich des tatsächlichen und prognostizierten Geschäftsverlaufes Auf Basis der operativen Planung für das Berichtsjahr wurde eine leicht rückläufige Absatz- und Umsatzentwicklung erwartet. Trotz der in den vergangenen Jahren umgesetzten Maßnahmen zur Effizienzsteigerung ging man aufgrund der weiterhin angespannten Marktlage und rückläufiger Portfoliogröße von einem leichten Rückgang des Geschäftsergebnisses aus. Rückblickend ist der prognostizierte Absatzrückgang nicht eingetreten. Die Umsatzerlöse aus dem CNG-Verkauf blieben aufgrund gestiegener Absatzmengen und leicht rückläufiger Verkaufspreise weitestgehend konstant. Die Umsatzerlöse aus dem Verkauf der THG-Quoten waren hingegen wie erwartet leicht rückläufig. Aufgrund der positiven Entwicklung des EBITDA, eines höheren Zinsergebnisses sowie gesunkener Steueraufwendungen konnte das Geschäftsergebnis und damit die Ergebnisabführung an den Gesellschafter im Vergleich zum Vorjahr deutlich gesteigert werden. Vermögens- und FinanzlageDie Bilanzsumme der SEFE Mobility beträgt zum Bilanzstichtag 24,0 Mio. EUR (Vorjahr: 22,4 Mio. EUR). Zum Ende des Berichtsjahres beläuft sich das Sachanlagevermögen der SEFE Mobility auf 1,8 Mio. EUR. Dies entspricht einer Steigerung von 0,6 Mio. EUR gegenüber dem Vorjahr und ist im Wesentlichen auf ein im Vergleich zum Vorjahr geringeres Niveau an Wertberichtigungen zurückzuführen. Das Umlaufvermögen erhöhte sich auf 21,8 Mio. EUR (Vorjahr: 20,9 Mio. EUR). Dies resultiert im Wesentlichen aus der Erhöhung der Forderungen aus Cash-Pooling um 6,1 Mio. EUR. Dem gegenüber haben sich die Forderungen gegen Kunden um 4,5 Mio. EUR und das Bankguthaben um 0,6 Mio. EUR reduziert. Das Eigenkapital der SEFE Mobility beläuft sich auf 16,3 Mio. EUR und bleibt infolge des abgeschlossenen Ergebnisabführungsvertrages unverändert zum Vorjahr. Die Finanzierung der Gesellschaft erfolgt über die Cash-Pool-Vereinbarung mit der SEFE Securing Energy for Europe GmbH. Insgesamt weist die Vermögens- und Finanzlage der SEFE Mobility im Berichtsjahr eine zufriedenstellende und den Erwartungen entsprechende Entwicklung auf. Personal Im Jahr 2023 waren bei der SEFE Mobility durchschnittlich 8 Mitarbeiter/-innen (ohne Auszubildende) beschäftigt (Vorjahr: 9).
Chancen- und RisikoberichtChancen Die SEFE Gruppe hat im Berichtsjahr erhebliche Fortschritte zur Normalisierung ihres Geschäfts erzielt, insbesondere beim Wiederaufbau ihres Gas- und LNG-Portfolios und der Wiederherstellung eines ungehinderten Marktzugangs. Mit der Rückkehr zum normalen Geschäftsbetrieb ist die SEFE Gruppe gut positioniert, um von ihren Infrastrukturanlagen, ihrem Erdgas- und LNG-Portfolio und ihren verstärkten Handels- und Vertriebsaktivitäten zu profitieren. Längerfristig ist die Strategie der Gruppe auf ihre doppelte Zielsetzung ausgerichtet, sowohl die Sicherheit der Energieversorgung zu gewährleisten als auch die grüne Energiewende voranzutreiben. Das Bundesministerium für Verkehr und digitale Infrastruktur hat in seinem Gesamtkonzept für klima-freundliche Nutzfahrzeuge - "Mit alternativen Antrieben auf dem Weg zur Nullemissionslogistik auf der Straße" - folgende Kernbotschaften formuliert:
Biogas (CNG & LNG) als Kraftstoff für LKW trägt bereits heute aktiv dazu bei, den CO 2 -Ausstoß im Transportsektor zu reduzieren und die Abhängigkeit von fossilen Brennstoffen zu verringern. Mit BioCNG und BioLNG betriebene LKWs haben sich als umweltfreundliche Alternative zum Diesel-LKW etabliert. Durch den Einsatz von BioCNG und BioLNG werden THG-Emissionsreduktion von bis zu 95 Prozent im Vergleich zur Diesel-Technologie realisiert. Im Segment Gasmobilität erstreckt sich das Tankstellennetz der SEFE Mobility nun über Gesamtdeutschland, was die Akquisition von weiteren Neukunden ermöglichte. Darüber hinaus wird angestrebt, die Transformation des CNG-Portfolios vom PKW-Segment hin zum Truck-Segment voranzutreiben. Durch den politischen geplanten Hochlauf der THG-Quoten in den nächsten Jahren eröffnen sich zudem weitere Vermarktungschancen zum Verkauf von CO 2 -Einsparungen durch die SEFE Mobility. Durch die Inbetriebnahme lokaler BioLNG-Verflüssigungsanlagen in Deutschland wird sich das Preisniveau zwischen LNG und CNG wieder harmonisieren, was der SEFE Mobility die Chance für den Markteintritt im LNG-Segment eröffnet. Die Strategie der Gruppe, den Übergang zu grüner Energie voranzutreiben, konzentriert sich auf die Förderung grüner Energieinfrastruktur und Lieferketten (mit Schwerpunkt auf Wasserstoff und anderen grünen Gasen) sowie die Ausweitung des Angebots an grüner Energie für ihre Kunden. Parallel dazu entsteht ein Potenzial für die langfristige Dekarbonisierung des eigenen Portfolios. Die Strategie wird durch eine praktische Bewertung und eingehende Analyse der sich ergebenden Möglichkeiten und potenziellen Partnerschaften entlang der entsprechenden Wertschöpfungsketten sowie durch die Förderung erster Projekte im Bereich der Wasserstoffinfrastruktur umgesetzt. SEFE Mobility erörtert mit potenziellen Kunden die mögliche Errichtung einer Wasserstoff-Tankstelle ab dem Kalenderjahr 2025 analog der Gruppenstrategie für die Vermarktung von grünem Wasserstoff. Risikomanagementsystem SEFE Mobility ist in das Risikomanagementsystem der SEFE Gruppe integriert, welches wiederum integraler Bestandteil der Geschäftsprozesse und -aktivitäten ist. Die SEFE Gruppe verwendet ein Enterprise Risk Management System (ERM), um Risiken in der gesamten Gruppe effizient und konsistent zu steuern. Das ERM unterstützt die Gruppe bei der Erreichung ihrer Ziele und stellt eine kohärente und umfassende Kontrolle über die finanziellen und wirtschaftlichen Aktivitäten der Gruppe sicher. Darüber hinaus unterstützt es Geschäftsentscheidungen durch die Identifikation optimaler Risiko-Rendite-Alternativen. Die kommerziellen und unterstützenden Bereiche tragen als Risikoträger die Verantwortung für das Management der Risiken. Die zentrale Risikomanagementabteilung unterstützt diese Bereiche durch Beratung, unabhängige Überprüfung, Berichtswesen und Monitoring. Im Jahr 2023 genehmigte der Aufsichtsrat der SEEHG die überarbeitete Risikopolitik der SEFE Gruppe und den Rahmen für die Risikobereitschaft, wodurch eine solide Grundlage für die Risikosteuerung geschaffen wurde. Des Weiteren wurde ein Risikoausschuss des Aufsichtsrates gegründet. Dieser überwacht die Angemessenheit des Risikomanagementsystems und stellt sicher, dass die Gruppe adäquat ausgestattet ist, um Risiken effektiv zu identifizieren, zu bewerten und im Einklang mit den festgelegten Richtlinien zu steuern. Die nachfolgend dargestellten Risiken beziehen sich in ihrer Bedeutung ausschließlich auf den Konzern. Ökonomisches Kapital Das Ökonomische Kapital ist der quantitative Betrag des Gesamtrisikos der Gruppe, basierend auf einem angestrebten Konfidenzintervall und einem Zeithorizont von 12 Monaten. Der Konzern führt eine monatliche Berechnung durch, um sicherzustellen, dass die Gesamtrisikoposition des Konzerns innerhalb eines vereinbarten Limits bleibt. SEFE Mobility GmbH ist ein Teil des Konzerns und ihre monatlichen Indikatoren fließen sowohl in die Gesamtberechnung ein als auch dienen sie der Überprüfung ihrer spezifischen Risiken. Marktrisikogrenzen Das Management der Gruppe hat sowohl für den Market-Value-at-Risk (MVaR) der Handelsaktivitäten der Gruppe als auch für die offenen Nettopositionen Limits nach Rohstoff, Markt und Laufzeit festgelegt. Kreditrisikogrenzen Das Management der Gruppe genehmigt Kreditlimits für wichtige Kontrahenten, um Kreditrisiken angemessen zu steuern. Liquiditätsrisikoreserve Die Liquiditätsrisikoreserve des Konzerns deckt Markt-, Kredit- und operationelle Risiken ab, die sich auf die geplanten Cashflows auswirken können. Risk Management berechnet die Reserve für Beobachtungszeiträume von drei Wochen und drei Monaten auf einem festgelegten Konfidenzniveau. Verfügbare Finanzmittel werden mit der Liquiditätsreserve saldiert und es werden Maßnahmen zur Risikominderung umgesetzt, um die Liquiditätsdeckung von Cashflow-Risiken sicherzustellen. Risikomanagement nach Risikokategorien Die Hauptrisiken, die wesentlichen Einfluss auf die Vermögens-, Finanz- und Ertragslage der SEFE Mobility haben können, sind nachfolgend aufgeführt. Marktrisiko Die strategische Entscheidung des Autokonzerns Volkswagen, perspektivisch keine neuen Modelle mit Erdgasantrieb mehr zu entwickeln, stellt ein potenzielles Risiko für den CNG-Markt dar, welches mittel- bis langfristig zur reduzierten Nachfrage nach dem Kraftstoff CNG bzw. BioCNG führen kann. SEFE Mobility geht jedoch davon aus, dass es insbesondere für den Güterverkehr als auch für den sonstigen Schwerlastverkehr im Hinblick auf Verfügbarkeit und ökonomisches Rational keine bessere Alternative zu CNG bzw. BioCNG gibt. Andere führende LKW-Hersteller wie Iveco, die neue Modelle auf den Markt bringen, bestätigen diesen Standpunkt. Operationelles Risiko Ein wesentlicher Ergebnisbeitrag wird aus der Vermarktung von Treibhausgas-Minderungsquoten erwirtschaftet. Da die Rechte in der Regel im Voraus verkauft werden, steht die physische Erfüllung durch das Inverkehrbringen der entsprechenden CNG-Mengen im Risiko. Ein unerwarteter, signifikanter Absatzeinbruch kann in der Nichterfüllung der Verpflichtungen im Rahmen der Treibhausgasminderung resultieren und Strafzahlungen an die Vertragspartner nach sich ziehen. Ein Ausfall oder Totalschaden an einzelnen Betankungsanlagen kann zum Verlust des entsprechenden Anlagenvermögens und zum langfristigen Absatzverlust am Standort führen. Durch regelmäßige Wartungen und Prüfungen versucht die SEFE Mobility dieses Risiko weitestgehend zu minimieren. Regulatorisches Umfeld Bis Ende 2023 hat der Kraftstoff CNG bzw. BioCNG politische Billigung durch die Energiesteuerreduzierung erfahren und die LKW-Kunden profitierten von der Mautbefreiung. Beides beförderte den CNG-Absatz. Sowohl die Energiesteuerreduzierung als auch die Mautbefreiung waren bereits zum 01.01.2024 politisch zurückgenommen. Damit einher geht voraussichtlich ein Absatzrückgang, der heute nicht quantifiziert werden kann. Gesamteinschätzung der Chancen und Risiken Die Erfolge der Gruppe bei der Normalisierung ihres Handelsgeschäfts im Jahr 2023 führten zur Stabilisierung der regulären Geschäftsprozesse. Dadurch befindet sich die Gruppe in einer guten strategischen Position, um von ihren robusten Infrastrukturanlagen und ihrem diversifizierten LNG/CNG-Portfolio zu profitieren. Diese Positionierung wird durch eine Ausweitung der Handels- und Vertriebsaktivitäten weiter gestärkt. Die Synergie zwischen diesen Elementen erschließt der Gruppe signifikante Chancen. Für die Nutzung dieser Chancen sind das fortschrittliche Risikomanagementsystem der Gruppe und ihre Fähigkeiten, insbesondere die Margengenerierung und das Managen von Risiken in volatilen Märkten, entscheidend. Im Jahr 2023 hat sich der Schwerpunkt des Risikomanagements von unmittelbaren Liquiditäts- und Kreditrisikobetrachtungen auf eine umfassende Unterstützung der Konzernstrategie verlagert, insbesondere auf den Ausbau des Lieferportfolios und die Umsetzung der langfristigen Nachhaltigkeitsziele sowie der grünen Agenda. Die Strategie der Gruppe ist auf ihre doppelte Zielsetzung ausgerichtet, sowohl Sicherheit der Energieversorgung zu gewährleisten als auch den Übergang zu grüner Energie voranzutreiben. Diese Strategie bietet erhebliche Chancen. Gleichzeitig stellt das Zusammenspiel zwischen den Anforderungen an die Versorgungssicherheit und dem beschleunigten Übergang zur grünen Energie ein zentrales Risiko dar. Die bei SEFE Mobility gesammelten Kompetenzen im Bereich grüner Energie sind ein wichtiges Element dieses Übergangs. Die Expertise der Gesellschaft im Bereich Gasmobilität sowie positive Tendenzen auf dem europäischen Markt in diesem Bereich werden eine erfolgreiche Anpassung des Portfolios und der Aktivitäten der SEFE Mobility ermöglichen und den Weg zur nachhaltigen Profitabilität des Unternehmens ebnen. Zusammenfassend sind aus heutiger Sicht keine Risiken erkennbar, die das Bestehen der SEFE Mobility in absehbarer Zukunft gefährden. PrognoseberichtSEFE Mobility bewegt sich in einem Marktumfeld, das sich grundsätzlich, nachhaltig und mit hoher Geschwindigkeit verändert. Unter Berücksichtigung der aktuellen Rahmenbedingungen erwarten wir in 2024 versus 2023 eine Verringerung des Absatzes im kleinen zweistelligen Prozentbereich, was unter Annahme der weiterhin stabilen CNG-Verkaufspreise gleichermaßen zu einer Reduzierung des CNG-Umsatzes führen wird. Aufgrund des erwarteten Preisrückgangs für die THG-Quoten geht die SEFE Mobility darüber hinaus von der Verschlechterung des Ergebnisses nach Steuern in 2024 gegenüber dem Jahr 2023 im mittleren zweistelligen Prozentbereich aus.
Berlin, 15. März 2024 Viacheslav Salychev, Geschäftsführer Jahresabschluss zum 31. Dezember 2023Inhaltsverzeichnis Bilanz Gewinn- und Verlustrechnung Anhang zum Jahresabschluss Allgemeine Erläuterungen Bilanzierungs- und Bewertungsmethoden Erläuterungen zur Bilanz 1 Entwicklung des Anlagevermögens 2 Vorräte 3 Forderungen und sonstige Vermögensgegenstände 4 Aktive latente Steuern 5 Rückstellungen 6 Verbindlichkeiten Erläuterungen zur Gewinn- und Verlustrechnung 7 Umsatzerlöse 8 Sonstige betriebliche Erträge 9 Personalaufwand 10 Abschreibungen 11 Sonstige betriebliche Aufwendungen 12 Sonstige Zinsen und ähnliche Erträge 13 Zinsen und ähnliche Aufwendungen 14 Steuern vom Einkommen und vom Ertrag Sonstige Angaben Sonstige finanzielle Verpflichtungen und außerbilanzielle Geschäfte Angaben gemäß § 6b Abs. 2 EnWG Geschäftsführung Honorare an den Abschlussprüfer Nachtragsbericht Konzernverhältnisse Aus rechentechnischen Gründen können in den Tabellen Rundungsdifferenzen in Höhe von +/- einer Einheit (EUR, % usw.) auftreten. Bilanz
Gewinn- und Verlustrechnung
Anhang zum JahresabschlussAllgemeine ErläuterungenDie SEFE Mobility GmbH ist eine mittelgroße Kapitalgesellschaft im Sinne des § 267 Handelsgesetzbuch (im Folgenden: HGB). Die Gesellschaft ist unter der Firma SEFE Mobility GmbH mit Sitz in der Markgrafenstraße 23, 10117 Berlin, im Handelsregister des Amtsgerichts Berlin-Charlottenburg unter der Nummer HRB 119482 B eingetragen. Der vorliegende Jahresabschluss wurde gemäß §§ 242 ff. und 264 ff. HGB sowie nach den einschlägigen Vorschriften des GmbH-Gesetzes aufgestellt. Es werden auf Grundlage des § 65 Abs. 1 Bundeshaushaltsordnung (BHO) die für große Kapitalgesellschaften geltenden Vorschriften angewendet. Die Gliederung der Bilanz erfolgt gemäß § 266 HGB. Die Aufgliederung der Bilanzposten erfolgt gemäß § 265 Abs. 7 Nr. 2 HGB im Anhang. Die Gewinn- und Verlustrechnung wird gemäß § 275 Abs. 2 HGB nach dem Gesamtkostenverfahren aufgestellt. Geschäftsjahr ist das Kalenderjahr. Zur Verbesserung der Klarheit und Übersichtlichkeit der Darstellung werden nach den gesetzlichen Vorschriften bei den Posten der Bilanz und Gewinn- und Verlustrechnung anzubringende Vermerke ebenso wie die Vermerke, die wahlweise in der Bilanz bzw. Gewinn- und Verlustrechnung oder im Anhang anzubringen sind, im Anhang angegeben. Der Jahresabschluss ist in EUR aufgestellt. Soweit nicht anders vermerkt, werden alle Beträge in Tausend EUR (TEUR) angegeben. Die Gesellschaft ist gemäß § 3 Nr. 38 EnWG (Energiewirtschaftsgesetz) ein vertikal integriertes Energieversorgungsunternehmen. Die Gesellschaft fällt somit unter § 6b EnWG. Für die in § 6b Abs. 3 EnWG aufgeführten Tätigkeiten sind jeweils getrennte Konten zu führen sowie für die in § 6b Abs. 3 Satz 1 Nr. 1 bis 7 EnWG genannten Tätigkeitsbereiche eine gesonderte Bilanz und Gewinn- und Verlustrechnung (Tätigkeitsabschluss) aufzustellen. Dabei sind die Konten so zu führen, wie dies erforderlich wäre, wenn diese Tätigkeiten von rechtlich selbständigen Unternehmen ausgeführt würden. Die Führung der getrennten Konten wie auch die Tätigkeitsabschlüsse unterliegen den Anforderungen des Handelsrechts. Soweit eine direkte Zuordnung von Konten zu den einzelnen Tätigkeiten nicht möglich ist oder mit unvertretbarem Aufwand verbunden wäre, erfolgt die Zuordnung durch Schlüsselung der Konten gemäß § 6b Abs. 3 Satz 5 EnWG. Die SEFE Mobility GmbH übt ausschließlich sonstige Tätigkeiten im Sinne des § 6b Abs. 3 Satz 3 EnWG innerhalb des Gassektors aus. Die Aufstellung eines Tätigkeitsabschlusses ist somit nicht erforderlich. Der Jahresabschluss wurde gemäß § 252 Abs. 1 Nr. 2 HGB unter der Annahme der Fähigkeit der Unternehmensfortführung aufgestellt. Bilanzierungs- und BewertungsmethodenFür die Aufstellung des Jahresabschlusses waren die nachfolgenden Bilanzierungs- und Bewertungsmethoden maßgebend. Die Sachanlagen sind zu Anschaffungs- bzw. Herstellungskosten angesetzt und werden, soweit abnutzbar, um planmäßige Abschreibungen vermindert. In den Herstellungskosten selbst erstellter Anlagen sind neben den Einzelkosten auch anteilige Gemeinkosten einbezogen. Fremdkapitalzinsen wurden nicht einbezogen. Dabei werden Anlagen, die in einem einheitlichen Funktions- und Nutzungszusammenhang stehen, zu einem Vermögensgegenstand zusammengefasst. Das bewegliche und unbewegliche Anlagevermögen wird linear abgeschrieben. Die Abschreibungssätze richten sich nach der betriebsgewöhnlichen Nutzungsdauer. Die voraussichtlichen Nutzungsdauern der verschiedenen Anlagegruppen betragen:
Geringwertige Anlagegüter bis zu einem Netto-Einzelwert von 250,00 EUR werden als Aufwand erfasst bzw. geringwertige Wirtschaftsgüter zwischen 250,00 EUR und 800,00 EUR werden über die betriebsgewöhnliche Nutzungsdauer abgeschrieben. Die Vorräte werden unter Beachtung des strengen Niederstwertprinzips zu Anschaffungs- bzw. Herstellungskosten oder den niedrigeren Börsen- oder Marktpreisen bzw. niedrigeren beizulegenden Werten angesetzt. Für bestimmte Vorräte werden die Werte mithilfe zulässiger Bewertungsvereinfachungsverfahren unter Beachtung des Niederstwertprinzips ermittelt. Forderungen und sonstige Vermögensgegenstände sind zum Nennwert angesetzt. Einzelrisiken wird durch Wertberichtigungen und das allgemeine Ausfallrisiko durch eine Pauschalwertberichtigung in Höhe von 1% Rechnung getragen; uneinbringliche Forderungen werden abgeschrieben. Geleistete Anzahlungen werden zu ihrem Nennbetrag angesetzt. Die flüssigen Mittel sind zum Nennwert am Bilanzstichtag angesetzt. Als aktive Rechnungsabgrenzungsposten sind Auszahlungen vor dem Abschlussstichtag angesetzt, soweit sie Aufwand für einen bestimmten Zeitraum nach diesem Zeitpunkt darstellen. Das gezeichnete Kapital wird zum Nennwert bilanziert. Die sonstigen Rückstellungen berücksichtigen alle ungewissen Verbindlichkeiten und drohenden Verluste aus schwebenden Geschäften. Die Bewertung erfolgt jeweils in Höhe des Erfüllungsbetrags, der nach vernünftiger kaufmännischer Beurteilung erforderlich ist, um zukünftige Zahlungsverpflichtungen abzudecken. Zukünftige Preis- und Kostensteigerungen werden berücksichtigt, sofern ausreichende objektive Hinweise für deren Eintritt vorliegen. Rückstellungen mit einer Restlaufzeit von mehr als einem Jahr werden mit dem ihrer Restlaufzeit entsprechenden durchschnittlichen Marktzinssatz der vergangenen sieben Geschäftsjahre, wie er von der Deutschen Bundesbank veröffentlicht wird, abgezinst. Für zukünftige Aufwendungen aus der Erfüllung von Rückbauverpflichtungen wurden entsprechende Rückstellungen in Höhe des auf das Geschäftsjahr entfallenden Erfüllungsbetrags unter Berücksichtigung der voraussichtlich zum Erfüllungszeitpunkt geltenden Kostenverhältnisse gebildet. Bei der Ermittlung der Rückstellungen werden die jeweilige Restnutzungsdauer und die voraussichtlichen Preis- bzw. Kostensteigerungen von 2,0 % p.a. zugrunde gelegt. Verbindlichkeiten sind zu ihrem Erfüllungsbetrag angesetzt. Latente Steuern Für alle Aktivitäten der SEFE Mobility GmbH, außer für die tschechische Betriebsstätte in Prag, besteht eine ertragsteuerliche Organschaft mit der SEFE Securing Energy for Europe GmbH. Alleinige Steuerschuldnerin ist die Organträgerin des Organkreises, die SEFE Securing Energy for Europe GmbH. Die aktiven latenten Steuern wurden nur für die tschechische Betriebsstätte ermittelt und ausgewiesen. Für die Ermittlung latenter Steuern aufgrund von temporären oder quasi-permanenten Differenzen zwischen den handelsrechtlichen Wertansätzen von Vermögensgegenständen, Schulden und Rechnungsabgrenzungsposten und ihren steuerlichen Wertansätzen oder aufgrund steuerlicher Verlustvorträge werden diese mit einem Steuersatz von 21 % im Zeitpunkt des voraussichtlichen Abbaus der Differenzen bewertet und die Beträge der sich ergebenden Steuerbe- und -entlastung nicht abgezinst. Aktive und passive Steuerlatenzen werden saldiert. Mindestbesteuerung Die SEFE Gruppe fällt in den Anwendungsbereich der OECD-Pillar 2 Modellregelungen, die eine Mindestbesteuerung von international tätigen Konzernen vorsehen. Die Bundesrepublik Deutschland hat sich für die Umsetzung der Pillar 2 Regelungen in nationales Recht verpflichtet. Daraufhin wurde die Einführung eines "Gesetzes zur Umsetzung der Richtlinie (EU) 2022/2523 des Rates zur Gewährleistung einer globalen Mindestbesteuerung und weiterer Begleitmaßnahmen" am 15. Dezember 2023 vom Bundestag beschlossen. Darin enthalten ist die Einführung eines "Gesetzes zur Gewährleistung einer globalen Mindestbesteuerung für Unternehmensgruppen" ("Mindeststeuergesetz"). Das Gesetz wurde am 27. Dezember 2023 im Bundesgesetzblatt verkündet. Die Bestimmungen des Mindeststeuergesetzes sind erstmalig für Geschäftsjahre anzuwenden, die nach dem 30. Dezember 2023 beginnen. Für das abgelaufene Geschäftsjahr ergibt sich daher keine zusätzliche Steuerbelastung aufgrund der Regelungen des Mindeststeuergesetzes. Ferner wendet die Gesellschaft § 274 Abs. 3 HGB an, der eine Ausnahme von der Bilanzierung von im Zusammenhang mit der Mindestbesteuerung entstandenen latenten Steuern vorsieht. Dementsprechend weist die Gesellschaft keine Informationen über latente Steuern im Zusammenhang mit den Regelungen zur Mindestbesteuerung aus. Aufgrund der Komplexität der Anwendung der Pillar 2 Gesetzgebung und der Berechnung der möglichen steuerlichen Auswirkungen, sind derzeit die quantitativen und qualitativen Auswirkungen noch nicht zuverlässig abschätzbar. Die SEFE Gruppe arbeitet mit einer externen Steuerberatungsgesellschaft zusammen, die sich auf die Beratung in Zusammenhang mit der Mindestbesteuerung spezialisiert hat, um eine Einschätzung hinsichtlich der zukünftigen finanziellen Auswirkungen von Pillar 2 zu treffen. Währungsumrechnung Auf Fremdwährungen lautende Geschäftsvorfälle werden zum Zeitpunkt der erstmaligen Buchung mit dem historischen Kurs erfasst. Zum jeweiligen Stichtag werden Forderungen und Verbindlichkeiten wie folgt umgerechnet:
Jederzeit fällige Guthaben bei Kreditinstituten in Fremdwährung werden mit dem Kurs am Abschlussstichtag bewertet. Die Bewertung von Fremdwährungsforderungen und -verbindlichkeiten erfolgt mit folgenden Kursen:
Die in der Gewinn- und Verlustrechnung ausgewiesenen Aufwendungen und Erträge aus Währungsumrechnungen enthalten sowohl realisierte als auch nicht realisierte Währungskursdifferenzen. Erläuterungen zur Bilanz1 Entwicklung des Anlagevermögens
2 Vorräte Bei den Vorräten handelt es sich im aktuellen Jahr sowie auch im Vorjahr ausschließlich um Waren. 3 Forderungen und sonstige Vermögensgegenstände
Es bestehen Forderungen gegen den Gesellschafter in Höhe von 15.860 TEUR (Vorjahr: 9.721 TEUR). Forderungen und sonstige Vermögensgegenstände, die rechtlich erst nach dem Abschlussstichtag entstehen, bestehen zum Abschlussstichtag nicht. 4 Aktive latente Steuern Zum Bilanzstichtag werden latente Steuern für die Betriebsstätte in Prag, Tschechien, ausgewiesen. Der angewendete Steuersatz beträgt 21 %. Wesentliche Sachverhalte, die zur Bildung von temporären Differenzen zwischen der steuerlichen und handelsrechtlichen Gewinnermittlung geführt haben, entfallen vor allem auf die unterschiedliche Abschreibung der Sachanlagen sowie die unterschiedliche Bewertung der Rückbauverpflichtungen. In Höhe der aktiven latenten Steuern von 421 TEUR (Vorjahr: 371 TEUR) ergibt sich gemäß § 268 Abs. 8 HGB eine Ausschüttungssperre, die aber nicht ergebnisabführungsgesperrt ist.
5 Rückstellungen
6 Verbindlichkeiten
Es bestehen Verbindlichkeiten gegenüber dem Gesellschafter aus dem Ergebnisabführungsvertrag in Höhe von 2.133 TEUR (Vorjahr: 1.011 TEUR). Zum Bilanzstichtag bestehen wie im Vorjahr keine Verbindlichkeiten mit einer Restlaufzeit von mehr als einem Jahr. Verbindlichkeiten, die rechtlich erst nach dem Abschlussstichtag entstehen, bestehen zum Abschlussstichtag nicht. Weiterhin bestehen zum Stichtag keine Verbindlichkeiten, die durch Pfandrechte oder ähnliche Rechte gesichert sind. Erläuterungen zur Gewinn- und Verlustrechnung7 Umsatzerlöse Die Umsatzerlöse entfallen im Wesentlichen auf Erdgasverkauf sowie Erlöse aus Biokraftstoffquoten und werden mit 18.672 TEUR (Vorjahr: 19.630 TEUR) ausschließlich in Europa erzielt. 8 Sonstige betriebliche Erträge Die sonstigen betrieblichen Erträge enthalten im Wesentlichen Erträge aus der Auflösung von Rückstellungen in Höhe von 1.319 TEUR (Vorjahr: 55 TEUR), Mehrerlöse aus dem Verkauf von Vermögensgegenständen des Anlagevermögens von 360 TEUR (Vorjahr: 68 TEUR) sowie aus der Währungsumrechnung in Höhe von 83 TEUR (Vorjahr: 172 TEUR). 9 Personalaufwand Die Aufwendungen für Altersversorgung betragen 27 TEUR (Vorjahr: 24 TEUR). Beschäftigte im Jahresdurchschnitt:
10 Abschreibungen
11 Sonstige betriebliche Aufwendungen Die sonstigen betrieblichen Aufwendungen beinhalten unter anderem Abschreibungen auf Forderungen aus Lieferungen und Leistungen in Höhe von 704 TEUR (Vorjahr: 0 TEUR), Aufwendungen für Vertriebsprovisionen in Höhe von 339 TEUR (Vorjahr: 353 TEUR) und sonstigen Fremdleistungen von 282 TEUR (Vorjahr: 275 TEUR) sowie Aufwendungen aus der Währungsumrechnung in Höhe von 230 TEUR (Vorjahr: 28 TEUR). 12 Sonstige Zinsen und ähnliche Erträge Die sonstigen Zinsen und ähnlichen Erträge enthalten in Höhe von 480 TEUR (Vorjahr: 182 TEUR) Zinserträge aus verbundenen Unternehmen. 13 Zinsen und ähnliche Aufwendungen Die Zinsen und ähnlichen Aufwendungen in Höhe von 3 TEUR (Vorjahr: 1 TEUR) entfallen in vollem Umfang auf Aufwendungen aus der Aufzinsung von langfristigen Rückstellungen. 14 Steuern vom Einkommen und vom Ertrag Die Steuern vom Einkommen und vom Ertrag enthalten periodenfremde Körperschaftsteuererträge in Höhe von 24 TEUR (im Vorjahr Aufwendungen: 66 TEUR) sowie Erträge aus latenten Steuern in Höhe von 49 TEUR (im Vorjahr Aufwendungen: 115 TEUR). Sonstige AngabenSonstige finanzielle Verpflichtungen und außerbilanzielle Geschäfte
Neben den dargelegten sonstigen finanziellen Verpflichtungen existieren keine außerbilanziellen Geschäfte, die für die Finanzlage der Gesellschaft von Bedeutung wären. Angaben gemäß § 6b Abs. 2 EnWG Gemäß § 6b Abs. 2 EnWG sind Geschäfte größeren Umfangs mit verbundenen oder assoziierten Unternehmen im Anhang gesondert auszuweisen. Als Geschäfte größeren Umfangs werden diejenigen Geschäfte angesehen, die im Zusammenhang mit den regulierten Tätigkeiten stehen und den Rahmen der gewöhnlichen Energieversorgungstätigkeit überschreiten sowie für die Beurteilung der Vermögens-, Finanz- und Ertragslage des Unternehmens nicht von untergeordneter Bedeutung sind. Mit verbundenen Unternehmen bestehen im Wesentlichen kaufmännische Dienstleistungs- und Cashpool-Verträge. Der Gesamtbetrag der Aufwendungen aus den Geschäften mit verbundenen Unternehmen beträgt im Geschäftsjahr 546 TEUR (Vorjahr: 546 TEUR). Weiterhin ergeben sich im Rahmen des Cashpool-Vertrags Zinserträge in Höhe von 480 TEUR (Vorjahr: 182 TEUR) aus verbundenen Unternehmen. Die vorgenannten Geschäfte sind zu marktüblichen Bedingungen durchgeführt worden. Geschäftsführung Geschäftsführer im Berichtszeitraum war: Viacheslav Salychev, Geschäftsführer Die Angabe der Bezüge für Mitglieder der Geschäftsführung unterbleibt im Berichtsjahr unter Anwendung der Schutzklausel des § 286 Abs. 4 HGB. Honorare an den Abschlussprüfer Auf die Angabe der Honorare an Abschlussprüfer wird mit Verweis auf deren Nennung im Anhang des Konzernabschlusses der SEEHG Securing Energy for Europe Holding GmbH verzichtet. Nachtragsbericht Wesentliche Ereignisse nach dem Bilanzstichtag lagen nicht vor. Konzernverhältnisse Die SEFE Mobility GmbH ist eine unmittelbare 100%ige Tochtergesellschaft der SEFE Securing Energy for Europe GmbH, Berlin. Die SEFE Securing Energy for Europe GmbH ist eine unmittelbare Tochtergesellschaft der SEEHG Securing Energy for Europe Holding GmbH, Berlin, einer 100%igen Beteiligung der Bundesrepublik Deutschland, vertreten durch das Bundesministerium für Wirtschaft und Klimaschutz, Berlin. Die SEEHG Securing Energy for Europe Holding GmbH stellt einen Konzernabschluss und einen Konzernlagebericht für den kleinsten und größten Kreis von Unternehmen nach den International Financial Reporting Standards (IFRS), wie sie in der EU anzuwenden sind, und den gemäß § 315e Abs. 1 HGB ergänzend anzuwendenden Regeln auf, der im Unternehmensregister bekannt gemacht.
Berlin, 15. März 2024 Viacheslav Salychev, Geschäftsführer BESTÄTIGUNGSVERMERK DES UNABHÄNGIGEN ABSCHLUSSPRÜFERSAn die SEFE Mobility GmbH, Berlin VERMERK ÜBER DIE PRÜFUNG DES JAHRESABSCHLUSSES UND DES LAGEBERICHTS Prüfungsurteile Wir haben den Jahresabschluss der SEFE Mobility GmbH, Berlin, - bestehend aus der Bilanz zum 31. Dezember 2023 und der Gewinn- und Verlustrechnung für das Geschäftsjahr vom 1. Januar bis zum 31. Dezember 2023 sowie dem Anhang, einschließlich der Darstellung der Bilanzierungs- und Bewertungsmethoden - geprüft. Darüber hinaus haben wir den Lagebericht der SEFE Mobility GmbH für das Geschäftsjahr vom 1. Januar bis zum 31. Dezember 2023 geprüft. Nach unserer Beurteilung aufgrund der bei der Prüfung gewonnenen Erkenntnisse
Gemäß § 322 Abs. 3 Satz 1 HGB erklären wir, dass unsere Prüfung zu keinen Einwendungen gegen die Ordnungsmäßigkeit des Jahresabschlusses und des Lageberichts geführt hat. Grundlage für die Prüfungsurteile Wir haben unsere Prüfung des Jahresabschlusses und des Lageberichts in Übereinstimmung mit § 317 HGB unter Beachtung der vom Institut der Wirtschaftsprüfer (IDW) festgestellten deutschen Grundsätze ordnungsmäßiger Abschlussprüfung durchgeführt. Die Prüfung des Jahresabschlusses haben wir unter ergänzender Beachtung der International Standards on Auditing (ISA) durchgeführt. Unsere Verantwortung nach diesen Vorschriften, Grundsätzen und Standards ist im Abschnitt "Verantwortung des Abschlussprüfers für die Prüfung des Jahresabschlusses und des Lageberichts" unseres Bestätigungsvermerks weitergehend beschrieben. Wir sind von dem Unternehmen unabhängig in Übereinstimmung mit den deutschen handelsrechtlichen und berufsrechtlichen Vorschriften und haben unsere sonstigen deutschen Berufspflichten in Übereinstimmung mit diesen Anforderungen erfüllt. Wir sind der Auffassung, dass die von uns erlangten Prüfungsnachweise ausreichend und geeignet sind, um als Grundlage für unsere Prüfungsurteile zum Jahresabschluss und zum Lagebericht zu dienen. Verantwortung der gesetzlichen Vertreter für den Jahresabschluss und den Lagebericht Die gesetzlichen Vertreter sind verantwortlich für die Aufstellung des Jahresabschlusses, der den deutschen handelsrechtlichen Vorschriften in allen wesentlichen Belangen entspricht, und dafür, dass der Jahresabschluss unter Beachtung der deutschen Grundsätze ordnungsmäßiger Buchführung ein den tatsächlichen Verhältnissen entsprechendes Bild der Vermögens-, Finanz- und Ertragslage der Gesellschaft vermittelt. Ferner sind die gesetzlichen Vertreter verantwortlich für die internen Kontrollen, die sie in Übereinstimmung mit den deutschen Grundsätzen ordnungsmäßiger Buchführung als notwendig bestimmt haben, um die Aufstellung eines Jahresabschlusses zu ermöglichen, der frei von wesentlichen falschen Darstellungen aufgrund von dolosen Handlungen (d.h. Manipulationen der Rechnungslegung und Vermögensschädigungen) oder Irrtümern ist. Bei der Aufstellung des Jahresabschlusses sind die gesetzlichen Vertreter dafür verantwortlich, die Fähigkeit der Gesellschaft zur Fortführung der Unternehmenstätigkeit zu beurteilen. Des Weiteren haben sie die Verantwortung, Sachverhalte in Zusammenhang mit der Fortführung der Unternehmenstätigkeit, sofern einschlägig, anzugeben. Darüber hinaus sind sie dafür verantwortlich, auf der Grundlage des Rechnungslegungsgrundsatzes der Fortführung der Unternehmenstätigkeit zu bilanzieren, sofern dem nicht tatsächliche oder rechtliche Gegebenheiten entgegenstehen. Außerdem sind die gesetzlichen Vertreter verantwortlich für die Aufstellung des Lageberichts, der insgesamt ein zutreffendes Bild von der Lage der Gesellschaft vermittelt sowie in allen wesentlichen Belangen mit dem Jahresabschluss in Einklang steht, den deutschen gesetzlichen Vorschriften entspricht und die Chancen und Risiken der zukünftigen Entwicklung zutreffend darstellt. Ferner sind die gesetzlichen Vertreter verantwortlich für die Vorkehrungen und Maßnahmen (Systeme), die sie als notwendig erachtet haben, um die Aufstellung eines Lageberichts in Übereinstimmung mit den anzuwendenden deutschen gesetzlichen Vorschriften zu ermöglichen, und um ausreichende geeignete Nachweise für die Aussagen im Lagebericht erbringen zu können. Verantwortung des Abschlussprüfers für die Prüfung des Jahresabschlusses und des Lageberichts Unsere Zielsetzung ist, hinreichende Sicherheit darüber zu erlangen, ob der Jahresabschluss als Ganzes frei von wesentlichen falschen Darstellungen aufgrund von dolosen Handlungen oder Irrtümern ist, und ob der Lagebericht insgesamt ein zutreffendes Bild von der Lage der Gesellschaft vermittelt sowie in allen wesentlichen Belangen mit dem Jahresabschluss sowie mit den bei der Prüfung gewonnenen Erkenntnissen in Einklang steht, den deutschen gesetzlichen Vorschriften entspricht und die Chancen und Risiken der zukünftigen Entwicklung zutreffend darstellt, sowieeinen Bestätigungsvermerk zu erteilen, der unsere Prüfungsurteile zum Jahresabschluss und zum Lagebericht beinhaltet. Hinreichende Sicherheit ist ein hohes Maß an Sicherheit, aber keine Garantie dafür, dass eine in Übereinstimmung mit § 317 HGB unter Beachtung der vom Institut der Wirtschaftsprüfer (IDW) festgestellten deutschen Grundsätze ordnungsmäßiger Abschlussprüfung sowie unter ergänzender Beachtung der ISA durchgeführte Prüfung eine wesentliche falsche Darstellung stets aufdeckt. Falsche Darstellungen können aus dolosen Handlungen oder Irrtümern resultieren und werden als wesentlich angesehen, wenn vernünftigerweise erwartet werden könnte, dass sie einzeln oder insgesamt die auf der Grundlage dieses Jahresabschlusses und Lageberichts getroffenen wirtschaftlichen Entscheidungen von Adressaten beeinflussen. Während der Prüfung üben wir pflichtgemäßes Ermessen aus und bewahren eine kritische Grundhaltung. Darüber hinaus
Wir erörtern mit den für die Überwachung Verantwortlichen unter anderem den geplanten Umfang und die Zeitplanung der Prüfung sowie bedeutsame Prüfungsfeststellungen, einschließlich etwaiger bedeutsamer Mängel im internen Kontrollsystem, die wir während unserer Prüfung feststellen. SONSTIGE GESETZLICHE UND ANDERE RECHTLICHE ANFORDERUNGEN Vermerk über die Prüfung der Einhaltung der Rechnungslegungspflichten nach § 6b Abs.3 EnWG Prüfungsurteil Wir haben geprüft, ob die Gesellschaft ihre Pflichten nach § 6b Abs. 3 Sätze 1 bis 5 EnWG zur Führung getrennter Konten für das Geschäftsjahr vom 1. Januar bis zum 31. Dezember 2023 eingehalten hat. Nach unserer Beurteilung wurden die Pflichten nach § 6b Abs. 3 Sätze 1 bis 5 EnWG zur Führung getrennter Konten in allen wesentlichen Belangen eingehalten. Grundlage für das Prüfungsurteil Wir haben unsere Prüfung der Einhaltung der Pflichten zur Führung getrennter Konten in Übereinstimmung mit § 6b Abs. 5 EnWG unter Beachtung des IDW Prüfungsstandards: Prüfung nach § 6b Energiewirtschaftsgesetz (IDW PS 610 n.F. (07.2021)) durchgeführt. Unsere Verantwortung nach diesen Vorschriften und Grundsätzen ist im Abschnitt "Verantwortung des Abschlussprüfers für die Prüfung der Einhaltung der Rechnungslegungspflichten nach § 6b Abs. 3 EnWG" weitergehend beschrieben. Wir sind von dem Unternehmen unabhängig in Übereinstimmung mit den deutschen handelsrechtlichen und berufsrechtlichen Vorschriften und haben unsere sonstigen deutschen Berufspflichten in Übereinstimmung mit diesen Anforderungen erfüllt. Wir wenden als Wirtschaftsprüfungsgesellschaft die Anforderungen des IDW Qualitätsmanagementstandards: Anforderungen an das Qualitätsmanagement in der Wirtschaftsprüferpraxis (IDW QMS 1 (09.2022)) an. Wir sind der Auffassung, dass die von uns erlangten Prüfungsnachweise ausreichend und geeignet sind, um als Grundlage für unser Prüfungsurteil zur Einhaltung der Rechnungslegungspflichten nach § 6b Abs. 3 EnWG zu dienen. Verantwortung der gesetzlichen Vertreter für die Einhaltung der Rechnungslegungspflichten nach § 6b Abs. 3 EnWG Die gesetzlichen Vertreter sind verantwortlich für die Einhaltung der Pflichten nach § 6b Abs. 3 Sätze 1 bis 5 EnWG zur Führung getrennter Konten. Außerdem sind die gesetzlichen Vertreter verantwortlich für die internen Kontrollen, die sie als notwendig erachtet haben, um die Pflichten zur Führung getrennter Konten einzuhalten. Verantwortung des Abschlussprüfers für die Prüfung der Einhaltung der Rechnungslegungspflichten nach § 6b Abs. 3 EnWG Unsere Zielsetzung ist, hinreichende Sicherheit darüber zu erlangen, ob die gesetzlichen Vertreter ihre Pflichten nach § 6b Abs. 3 Sätze 1 bis 5 EnWG zur Führung getrennter Konten in allen wesentlichen Belangen eingehalten haben. Ferner umfasst unsere Zielsetzung, einen Vermerk in den Bestätigungsvermerk aufzunehmen, der unser Prüfungsurteil zur Einhaltung der Rechnungslegungspflichten nach § 6b Abs. 3 EnWG beinhaltet. Die Prüfung der Einhaltung der Pflichten nach § 6b Abs. 3 Sätze 1 bis 5 EnWG zur Führung getrennter Konten umfasst die Beurteilung, ob die Zuordnung der Konten zu den Tätigkeiten nach § 6b Abs. 3 Sätze 1 bis 4 EnWG sachgerecht und nachvollziehbar erfolgt ist und der Grundsatz der Stetigkeit beachtet wurde.
Berlin, den 15. März 2024 PricewaterhouseCoopers
GmbH
Stefanie Bartel, Wirtschaftsprüferin ppa. Andra Grußien, Wirtschaftsprüferin Der Jahresabschluss zum 31.12.2023 wurde am 30.05.2024 festgestellt. |
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