FASHION-POINT GmbHLiquidiert

45891 Gelsenkirchen, DEU

Stammdaten

Register
Amtsgericht Gelsenkirchen HRB 13752
Vorher
fashion - FACTORY - POINT GmbH
Eingetragen
13.10.2016
Branche
Großhandel mit SchuhenGroßhandel mit TextilienGroßhandel mit Bekleidung
Gegenstand
Groß- und Einzelhandel mit Textilien, Schuhen und Accessoires.

Historie

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Wirtschaftlich Berechtigte

50.00% identifiziert50.00% ungelöst

Identifizierte Personen (1)

NameAnteil
50.00%

Ungelöste Beteiligungen (1)

NameAnteil
RTG RuhrTreuhand GmbH Steuerberatungs-gesellschaft
50.00%

Gesellschafter

2 Gesellschafter

GmbH-Struktur

12.500 €
50.00%

Konzern- und Jahresabschlüsse

FASHION-POINT GmbH

Gelsenkirchen

Jahresabschluss zum Geschäftsjahr vom 01.01.2018 bis zum 31.12.2018

Bilanz

Aktiva

31.12.2018
EUR
31.12.2017
EUR
A. Anlagevermögen 4.815,00 9.041,00
I. Immaterielle Vermögensgegenstände 1.422,00 1.883,00
II. Sachanlagen 3.393,00 7.158,00
B. Umlaufvermögen 480.184,52 423.601,33
I. Vorräte 365.791,36 336.036,06
II. Forderungen und sonstige Vermögensgegenstände 102.787,85 46.249,24
III. Kassenbestand, Bundesbankguthaben, Guthaben bei Kreditinstituten und Schecks 11.605,31 41.316,03
C. Rechnungsabgrenzungsposten 4.504,15 3.750,00
D. nicht durch Eigenkapital gedeckter Fehlbetrag 8.685,52 0,00
Bilanzsumme, Summe Aktiva 498.189,19 436.392,33

Passiva

31.12.2018
EUR
31.12.2017
EUR
A. Eigenkapital 0,00 19.261,87
I. gezeichnetes Kapital 25.000,00 25.000,00
II. Verlustvortrag 5.738,13 2.973,49
III. Jahresfehlbetrag 27.947,39 2.764,64
IV. nicht gedeckter Fehlbetrag 8.685,52 0,00
B. Rückstellungen 4.709,23 5.891,40
C. Verbindlichkeiten 493.479,96 411.239,06
Bilanzsumme, Summe Passiva 498.189,19 436.392,33

Anhang


 
 
Allgemeine Angaben zum Jahresabschluss

Der vorliegende Jahresabschluss wurde gemäß §§ 242 ff. und §§ 264 ff. HGB aufgestellt.

Die FASHION -POINT GmbH, Gelsenkirchen, ist eine kleine Kapitalgesellschaft i. S. d. § 267 (1) HGB.

Bei der Aufstellung der Bilanz zum 31.12.2017 wurde von den größenabhängigen Erleichterungen der §§ 266 Abs. 1 Satz 4 und 275 Abs. 5 HGB kein Gebrauch gemacht.

Angaben zu Bilanzierungs- und Bewertungsmethoden

Bilanzierungs- und Bewertungsgrundsätze

Für die Aufstellung des Jahresabschlusses waren die folgenden Bilanzierungs- und Bewertungsmethoden maßgebend.
Die Bilanzierung entspricht den Ansatzvorschriften der §§ 246 bis 251 und der §§ 268 bis 274a HGB.
Bei der Bewertung der Bilanzpositionen wurden die §§ 252 bis 256 HGB beachtet.
Im Jahresabschluss sind sämtliche Vermögensgegenstände, Schulden, Rechnungsabgrenzungsposten, Aufwendungen und Erträge enthalten, sofern gesetzlich nichts anderes bestimmt ist. Die Posten der Aktivseite sind nicht mit Posten der Passivseite, Aufwendungen nicht mit Erträgen verrechnet worden.
Es wurde von der Fortführung des Unternehmens ausgegangen. Es ist vorsichtig bewertet worden, namentlich sind alle vorhersehbaren Risiken und Verluste, die bis zum Abschlussstichtag entstanden sind, berücksichtigt worden, selbst wenn diese erst zwischen Abschlussstichtag und der Aufstellung des Jahresabschlusses bekannt geworden sind. Gewinne sind nur berücksichtigt worden, wenn sie bis zum Abschlussstichtag realisiert wurden. Aufwendungen und Erträge des Geschäftsjahres unabhängig vom Zeitpunkt der Zahlung berücksichtigt worden.

Das Sachanlagevermögen wurde zu Anschaffungs- bzw. Herstellungskosten angesetzt und, soweit abnutzbar, um planmäßige Abschreibungen vermindert.

Die planmäßigen Abschreibungen wurden nach der voraussichtlichen Nutzungsdauer der Vermögensgegenstände linear vorgenommen.

Soweit erforderlich, wurde der am Bilanzstichtag vorliegende niedrigere Wert angesetzt.

Die Vorräte wurden zu Anschaffungs- bzw. Herstellungskosten angesetzt. Sofern die Tageswerte am Bilanzstichtag niedriger waren, wurden diese angesetzt.

Die Vorräte sind mit den Anschaffungs- und Herstellungskosten angesetzt. Die Bestände an Roh-, Hilfs- und Betriebsstoffen werden zu durchschnittlichen Einstandspreisen zuzüglich Nebenkosten abzüglich Anschaffungskostenminderungen bewertet. Sofern die Tageswerte am Bilanzstichtag niedriger waren, wurden diese angesetzt.

Forderungen und Wertpapiere wurden unter Berücksichtigung aller erkennbaren Risiken bewertet.

Die Steuerrückstellungen beinhalten die das Geschäftsjahr betreffenden, noch nicht veranlagten Steuern.

Die sonstigen Rückstellungen wurden für alle weiteren ungewissen Verbindlichkeiten gebildet. Dabei wurden alle erkennbaren Risiken berücksichtigt.

Verbindlichkeiten wurden zum Erfüllungsbetrag angesetzt.

Es wurde von der Fortführung des Unternehmens ausgegangen. Es ist vorsichtig bewertet worden, namentlich sind alle vorhersehbaren Risiken und Verluste, die bis zum Abschlussstichtag entstanden sind, berücksichtigt worden, selbst wenn diese erst zwischen Abschlussstichtag und der Aufstellung des Jahresabschlusses bekannt geworden sind. Gewinne sind nur berücksichtigt worden, wenn sie bis zum Abschlussstichtag realisiert wurden. Aufwendungen und Erträge des Geschäftsjahres unabhängig vom Zeitpunkt der Zahlung berücksichtigt worden.

Angaben zur Bilanz

Angaben zu Ausleihungen, Forderungen und Verbindlichkeiten gegenüber Gesellschaftern
(§ 42 Abs. 3 GmbHG / § 264c Abs. 1 HGB)

Gegenüber den Gesellschaftern bestehen die nachfolgenden Rechte und Pflichten:
  

Sachverhalte
2018
 
EUR
Verbindlichkeiten
12.500,00
Verbindlichkeiten
1.286,45


Sonstige Angaben

Namen der Geschäftsführer

Während des abgelaufenen Geschäftsjahrs wurden die Geschäfte des Unternehmens durch folgende Personen geführt:
  

Erster Geschäftsführer:
Ingeborg Aschmann
ausgeübter Beruf:
Kauffrau


Vorschlag zur Ergebnisverwendung

Die Geschäftsführung schlägt in Übereinstimmung mit den Gesellschaftern die folgende Ergebnisverwendung vor:

Der Jahresfehlbetrag beträgt EUR -27.947,39.

Auf neue Rechnung werden EUR 33.685,52 vorgetragen.

Unterschrift der Geschäftsführung
  

Gelsenkirchen, 25.11.2019
 
Ort, Datum
Unterschrift

sonstige Berichtsbestandteile


Angaben zur Feststellung:
Der Jahresabschluss wurde am 25.11.2019 festgestellt.

Gelsenkirchen, 25.11.2018
gez. Ingeborg Aschmann

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