Rohmann Vermögensverwaltungen GmbH & Co. KG
Selbe AdresseWagniskapital-Beteiligungsgesellschaften
Grundlegende Informationen zum Unternehmen
Öffentliche Bekanntmachungen aus dem Handelsregister
Gesetzliche Vertreter dieser Organisation
| Name | Rolle |
|---|---|
Ines Ilona Rohmann seit 19.9.2005 | Prokura |
Jürgen Günter Rohmann seit 19.9.2005 | Geschäftsführer |
Öffentlich zugängliche Berichte in Volltext
Rohmann Engineering GmbHFrankenthalJahresabschluss zum Geschäftsjahr vom 01.01.2010 bis zum 31.12.2010Bilanz
AnhangAnhang für das Geschäftsjahr 2010Allgemeine AngabenDer vorliegende Jahresabschluss ist nach den §§ 242 ff. und den §§ 264 ff. des Handelsgesetzbuches (HGB) aufgestellt. Die Gesellschaft ist eine kleine Kapitalgesellschaft im Sinne des § 267 Abs. 1 HGB. Durch die erstmalige Anwendung des Bilanzrechtsmodernisierungsgesetzes (BilMoG) haben sich keine Veränderungen bei den Bilanzierungs- und Bewertungsmethoden ergeben. Die Gewinn- und Verlustrechnung ist entsprechend § 275 Abs. 2 HGB nach dem Gesamtkostenverfahren aufgestellt. Die Gesellschaft nimmt die für kleine Kapitalgesellschaften geltenden Angabenerleichterungen der §§ 274a, 276 und 288 HGB teilweise in Anspruch. Die Gesellschaft hat von der Befreiungsvorschrift nach § 264 Abs. 1 Satz 4 HGB Gebrauch gemacht und auf die Aufstellung eines Lageberichts verzichtet. Grundsätze zur Bilanzierung und BewertungSachanlagen werden zu Anschaffungs- bzw. Herstellungskosten, solche mit zeitlich begrenzter Nutzungsdauer abzüglich planmäßiger Abschreibungen, angesetzt.Die beweglichen Anlagegüter werden entsprechend der betriebsgewöhnlichen Nutzungsdauer pro rata temporis linear abgeschrieben. Geringwertige bewegliche Anlagegüter mit einem Einzelanschaffungspreis bis zu € 410,00 werden im Zugangsjahr voll abgeschrieben. Ihr sofortiger Abgang wird unterstellt. Die Anschaffungskosten der Zugänge an beweglichen geringwertigen Anlagegegenständen mit Anschaffungskosten im Einzelnen von mehr als € 410,00 bis € 1.000,00 werden in den Sammelposten nach § 6 Abs. 2a EStG einbezogen und im Jahr des Zugangs und den folgenden vier Jahren linear aufgelöst. Die Bewertung der Roh-, Hilfs- und Betriebsstoffe und Waren erfolgt zu Anschaffungskosten unter Berücksichtigung von Anschaffungsnebenkosten und -preisminderungen bzw. zum niedrigeren beizulegenden Wert. Allen erkennbaren Risiken im Vorratsvermögen, die sich aus überdurchschnittlich langer Lagerdauer, geminderter Verwertbarkeit und niedrigeren Wiederbeschaffungskosten ergeben, wird bei der Bewertung Rechnung getragen. Wegen mangelnder Gängigkeit und minderer Beschaffenheit werden Bewertungsabschläge vorgenommen. Forderungen und sonstige Vermögensgegenstände sind mit dem Nominalbetrag angesetzt. Unverzinsliche Forderungen mit einer Restlaufzeit von über einem Jahr werden abgezinst. Die flüssigen Mittel sind in Höhe ihres Nennwerts angesetzt. Bei Bildung der Rückstellungen ist den erkennbaren Risiken und ungewissen Verbindlichkeiten angemessen Rechnung getragen worden. Sie sind in Höhe des notwendigen Erfüllungsbetrages angesetzt. Die Verbindlichkeiten werden mit dem jeweiligen Erfüllungsbetrag passiviert. Angaben zu einzelnen Posten der BilanzAnlagevermögen Die Entwicklung der einzelnen Posten des Anlagevermögens ist unter Angabe der Abschreibungen des Geschäftsjahrs im Anlagenspiegel dargestellt Umlaufvermögen Die Forderungen und sonstigen Vermögensgegenstände stellen sich wie folgt dar (in T€):
Das Stammkapital von € 102.258,38 ist mit dem Nennbetrag angesetzt. Sonstige Rückstellungen Die sonstigen Rückstellungen enthalten vollumfänglich Rückstellungen für Jahresabschluss-kosten. Verbindlichkeiten Die Restlaufzeiten der Verbindlichkeiten gliedern sich wie folgt (in T€):
Haftungsverhältnisse Zum Bilanzstichtag bestehen keine Haftungsverhältnisse. Sonstige AngabenGeschäftsführung Während des abgelaufenen Geschäftsjahres lag die Führung der Geschäfte unverändert bei Herrn Jürgen Rohmann Die Voraussetzungen des § 264 Abs. 2 Satz 2 HGB liegen hinsichtlich dieses Jahresabschlusses nicht vor. Soweit dieser Anhang keine Angaben über sonstige, nach den §§ 264 ff, 284 ff HGB angabepflichtige Sachverhalte enthält, haben diese im Geschäftsjahr nicht vorgelegen. Frankenthal, den 21.11.2011 ........................................... Geschäftsführer Die Feststellung bzw. Billigung des Jahresabschlusses erfolgte am 21.11.2011. |
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