Stammdaten

Register
Amtsgericht Hamburg HRB 64453
Vorher
UBS Undisputed Bar Support, Event-, Marketing- und Veranstaltungs GmbHubs bar support GmbH
Eingetragen
2.6.1997
Branche
Tätigkeiten der Großhandelsvermittlung von Wein, Sekt und SpirituosenGroßhandel mit GetränkenSonstige Caterer und Erbringung sonstiger Verpflegungsdienstleistungen
Gegenstand
Gegenstand der Gesellschaft ist Cocktail-Catering, Vermietung von und Handel mit Gastronomiebedarf, Planung von Veranstaltungen und deren Durchführung, Barkeeper- und Servicepersonalschulungen, der Handel mit Spirituosen, Herstellung und Handel mit Cocktails in verschlossenen Flaschen, Umfüllen von Weinen und Spirituosen in verschlossene Flaschen sowie die Gastronomieberatung.

Finanzübersicht

Historie

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Management

NameRolle
Ole Buddrus
seit 3.4.2002
Geschäftsführer
Geschäftsführer

Wirtschaftlich Berechtigte
Beta

100.00% identifiziert0.00% ungelöst

Identifizierte Personen (2)

NameAnteil
50.00%
50.00%

Gesellschafter
Beta

2 Gesellschafter

GmbH-Struktur

Name
Ort
Betrag
Anteil
Ole Buddrus
Hamburg
13.000 €
50.00%
Frank Frensdorff
Hamburg
13.000 €
50.00%

Bilanzkonten

Konzern- und Jahresabschlüsse

CATERISTIC GmbH

Hamburg

Jahresabschluss zum Geschäftsjahr vom 01.01.2023 bis zum 31.12.2023

BILANZ

AKTIVA

Einzelposten
Geschäftsjahr
EUR

Gesamt
Geschäftsjahr
EUR

Einzelposten
Vorjahr
EUR

Gesamt
Vorjahr
EUR

A. Anlagevermögen

I. Sachanlagen

84.114,00

51.362,00

B. Umlaufvermögen

I. Vorräte

20.926,46

18.434,97

II. Forderungen und sonstige Vermögensgegenstände

327.571,33

146.106,53

III. Kassenbestand, Bundesbankguthaben, Guthaben bei Kreditinstituten und Schecks

284.037,93

394.864,73

C. Rechnungsabgrenzungsposten

9.569,38

865,92

Summe Aktiva

726.219,10

611.634,15



PASSIVA

Einzelposten
Geschäftsjahr
EUR

Gesamt
Geschäftsjahr
EUR

Einzelposten
Vorjahr
EUR

Gesamt
Vorjahr
EUR

A. Eigenkapital

431.247,99

343.864,93

B. Rückstellungen

131.002,36

147.559,12

C. Verbindlichkeiten

163.968,75

120.210,10

Summe Passiva

726.219,10

611.634,15

ANHANG

Angaben zu Bilanzierungs- und Bewertungsmethoden

Der Jahresabschluss wurde auf der Grundlage und unter Beachtung der handels- und steuerrechtlichen Buchführungs-, Bilanzierungs-, Ansatz- und Bewertungsvorschriften aufgestellt.

Hinsichtlich des Aufbaus und der Gliederung wurden die Vorschriften der §§ 266 und 275 HGB zugrunde gelegt, die das Handelsgesetzbuch für Kapitalgesellschaften fordert.

Als Anlagevermögen wurden alle im Eigentum der Gesellschaft stehenden und ihr wirtschaftlich zuzurechnenden Vermögensgegenstände ausgewiesen.

Zugänge wurden mit den Anschaffungskosten einschließlich angefallener Anschaffungsnebenkosten abzüglich von Anschaffungsminderungen und unter Beachtung von § 6 Abs. 1 EStG bewertet. Von der Erleichterungsvorschrift Abschn. 44 Abs. 2 EStR für Zugänge zum beweglichen Anlagevermögen im ersten Halbjahr wurde in der Vergangenheit Gebrauch gemacht.

Geringwertige Wirtschaftsgüter wurden gemäß § 6 Abs. 2 EStG im Jahr der Anschaffung voll abgeschrieben.

Das abnutzbare Anlagevermögen wurde zu Anschaffungs- bzw. Herstellkosten abzüglich Abschreibungen, das nicht abnutzbare Anlagevermögen zu Anschaffungskosten bewertet.

Das Vorratsvermögen wurde von der Berichtsfirma zum Bilanzstichtag körperlich aufgenommen (Stichtagsinventur). Die Vorräte sind mit den Anschaffungs- bzw. Herstellungskosten angesetzt.

Die Forderungen sind mit ihrem Nennbetrag angesetzt. Einzelwertberichtigungen sind aktivisch ausgewiesen. Das allgemeine Ausfallrisiko wurde durch eine Pauschalwertberichtigung auf der Aktivseite berücksichtigt.

Die Verbindlichkeiten sind mit dem Rückzahlungsbetrag angesetzt. Rentenverpflichtungen ohne Erwartung einer Gegenleistung werden mit dem versicherungsmathematischen Barwert und Rückstellungen in der nach vernünftiger kaufmännischer Beurteilung notwendigen Höhe ausgewiesen.

Grundsätzliche Änderungen gegenüber dem Vorjahr in der Ausübung von Ansatz- oder Bewertungswahlrechten sind nicht zu verzeichnen.

Gliederung und Bewertung der Bilanz- und GuV-Posten entsprechen den gesetzlichen Vorschriften. Einzelheiten sind dem beigefügten Erläuterungsbericht zu den einzelnen Posten des Jahresabschlusses zu entnehmen.

 

Hamburg, den 19. Februar 2025

gez. Frank Frensdorff und Ole Buddrus

Die Feststellung bzw. Billigung des Jahresabschlusses erfolgte am: 19. Februar 2025

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