CoSyst
Control Systems GmbH
Nürnberg
Jahresabschluss zum Geschäftsjahr
vom 01.04.2023 bis zum 31.03.2024
Bilanz
Aktiva
|
|
31.3.2024
EUR |
31.3.2023
EUR |
| A.
Anlagevermögen |
239.858,00 |
246.873,00 |
| I.
Immaterielle Vermögensgegenstände |
49.083,00 |
14.512,00 |
| II.
Sachanlagen |
190.775,00 |
232.361,00 |
| B.
Umlaufvermögen |
78.299,87 |
925.558,98 |
| I.
Forderungen und sonstige
Vermögensgegenstände |
32.732,79 |
884.644,68 |
| II.
Kassenbestand, Bundesbankguthaben, Guthaben bei
Kreditinstituten und Schecks |
45.567,08 |
40.914,30 |
| C.
Rechnungsabgrenzungsposten |
28.038,51 |
24.379,66 |
| D.
Aktive latente Steuern |
0,00 |
12.500,00 |
| E.
Nicht durch Eigenkapital gedeckter Fehlbetrag |
|
17.844,30 |
| Aktiva |
346.196,38 |
1.227.155,94 |
Passiva
|
|
31.3.2024
EUR |
31.3.2023
EUR |
| A.
Eigenkapital |
14.159,09 |
0,00 |
| I.
Gezeichnetes Kapital |
50.000,00 |
50.000,00 |
| II.
Bilanzverlust |
35.840,91 |
67.844,30 |
| davon
Verlustvortrag |
67.844,30 |
113.687,43 |
| III.
nicht gedeckter Fehlbetrag |
|
17.844,30 |
| B.
Rückstellungen |
159.482,00 |
146.336,12 |
| C.
Verbindlichkeiten |
172.555,29 |
1.080.819,82 |
| davon
mit einer Restlaufzeit bis zu einem Jahr |
172.555,29 |
80.819,82 |
| davon
mit einer Restlaufzeit von mehr als einem Jahr |
0,00 |
1.000.000,00 |
| davon
gegenüber Gesellschaftern |
0,00 |
1.035.000,25 |
| Passiva |
346.196,38 |
1.227.155,94 |
Anhang
1.
Allgemeine Angaben zum Unternehmen
Die CoSyst Control Systems GmbH hat Ihren Sitz in
Nürnberg. Sie ist im Handelsregister des Amtsgerichts
Nürnberg unter der Registernummer HRB 24163
eingetragen.
2.
Allgemeine Angaben zum Jahresabschluss
Der Jahresabschluss zum 31. März 2024
wurde nach den Vorschriften der §§ 242 ff. und
§§ 264 ff. des Handesgesetzbuchs in der aktuellen
Fassung und unter Beachtung der ergänzenden
Bestimmungen für kleine Kapitalgesellschaften sowie
den Regelungen des Gesellschaftsvertrages aufgestellt.
Nach den in § 267 Abs. 1 HGB angegebenen
Größenklassen fanden für den
Jahresabschluss der Gesellschaft die
Rechnungslegungsvorschriften für kleine
Kapitalgesellschaften Anwendung.
Bei der Aufstellung des Jahresabschlusses wurden die
größenabhängigen Erleichterungen der
§§ 266 Abs. 1, 274a, 276 und 288 HGB teilweise in
Anspruch genommen.
Nach den für kleine Kapitalgesellschaften
geltenden Vorschriften des Handelgesetzbuches wurde der
vorliegende Jahresabschluss grundsätzlich unter
Beibehaltung der für den Vorjahresabschluss
angewandten Gliederungsgrundsätzen gemäß
§§ 265 Abs. 1 S. 2, 266 ff. HGB aufgestellt.
Für die Gliederung der Bilanz zum
31. März 2024 wurde die Vorschrift des
§ 266 HGB zugrunde gelegt. Die Gewinn- und
Verlustrechnung wurde nach dem Gesamtkostenverfahren
gemäß § 275 Abs. 2 HGB erstellt.
3.
Angaben zu den Bilanzierungs- und
Bewertungsgrundsätzen
3.1
Bilanzierungs- und Bewertungsgrundsätze
Immaterielle Vermögensgegenstände
Die Bilanzierung der immateriellen
Vermögensgegenständen erfolgte zu Anschaffungs-
bzw. Herstellungskosten unter Berücksichtigung
nutzungsbedingter planmäßiger Abschreibungen
(§ 253 Abs. 1 S. 1, Abs. 3 S. 1 HGB) . Bei den
immateriellen Vermögengsgegenständen erfolgte
eine lineare Abschreibung.
Sachanlagen
Die Sachanlagen wurden mit den Anschaffungs- bzw.
Herstellungskosten einschließlich Nebenkosten,
vermindert um die der zugrundegelegten
betriebsgewöhnlichen Nutzungsdauer
planmäßigen Abschreibung, (§ 253 Abs.
1 S. 1, Abs. 3 S. 1 HGB) bilanziert. Bewegliche
Anlagegüter wurden linear abgeschrieben.
GWG´s
Bewegliche Gegestände des Anlagevermögens
bis zu einem Wert von 800,00 € wurden aus
Vereinfachungsgründen entsprechend § 6 Abs. 2
EStG im Zugangsjahr in voller Höhe abgeschrieben.
Forderungen und sonstige
Vermögensgegenstände
Die Forderungen und sonstige
Vermögensgegenstände wurden mit dem Nennwert
(§ 253 Abs. 1 S. 1 HGB) angesetzt.
Kassenbestand, Guthaben bei Kreditinstituten
Kassenbestände und Guthaben bei Kreditinstituten
wurden mit ihrem Nennwert (§ 253 Abs. 1 HGB)
ausgewiesen.
Steuerrückstellungen
Die Steuerrückstellungen wurden mit der
Höhe des voraussichtlichen Anfalls (§ 253 Abs. 1
HGB) aufgrund des steuerlichen Gewinns dotiert.
Sonstige Rückstellungen
Sonstige Rückstellungen umfassen alle erkennbare
Risiken und ungewisse Verbindlichkeiten und wurden in
Höhe des nach vernünftiger kaufmännischer
Beurteilung notwendigen Rückzahlungs- bzw.
Erfüllungsbetrages (§ 253 Abs. 1 S. 2 HGB)
angesetzt.
Verbindlichkeiten
Verbindlichkeiten wurden mit ihrem
Erfüllungsbetrag (§ 253 Abs. 1. S. 2 HGB)
bilanziert.
3.2
Gegenüber dem Vorjahr abweichende Bilanzierungs-
und Bewertungsmethoden
Beim Jahresabschluss konnten die bisher angewandten
Bilanzierungs- und Bewertungsmethoden im Wesentlichen
übernommen werden.
Ein grundlegender Wechsel von Bilanzierungs- und
Bewertungsmethoden gegenüber dem Vorjahr fand nicht
statt.
4.
Angaben zur Bilanz
4.1
Nicht bilanzierte sonstige finanzielle
Verpflichtungen
Neben den in der Bilanz ausgewiesenen
Verbindlichkeiten bestehen zum 31. März 2024
in Höhe von 283.170 EUR sonstige finanzielle
Verpflichtungen.
5.
Sonstige Angaben
5.1
Durchschnittliche Zahl der während des
Geschäftsjahrs beschäftigten Arbeitnehmer
Die durchschnittliche Zahl der während des
Geschäftsjahres im Unternehmen beschäftigten
Arbeitnehmer betrug 27.
sonstige Berichtsbestandteile
Unterschrift der Geschäftsführung
Nürnberg, 30. April
2024
gez.
Anand Kanoria
Angaben zur Feststellung:
Der Jahresabschluss wurde am 22.05.2024
festgestellt.
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