Deutsche Börse Aktiengesellschaft
Selbe AdresseEffekten- und Warenbörsen
Grundlegende Informationen zum Unternehmen
Kennzahlen extrahiert aus veröffentlichten Jahresabschlüssen
Öffentliche Bekanntmachungen aus dem Handelsregister
Gesetzliche Vertreter dieser Organisation
| Name | Rolle |
|---|---|
Thorsten Fiekert seit 17.10.2024 | Prokura |
Jörg Peter Pietzner seit 26.1.2024 | Prokura |
Tobias Büchel seit 26.1.2024 | Prokura |
Ana Andrijevikj seit 28.9.2023 | Prokura |
Udo Henkelmann seit 12.7.2023 | Vorstandsmitglied |
Dirk Loscher seit 7.11.2022 | Vorstandsmitglied |
Nikolas Schmitz-Lau seit 7.11.2022 | Prokura |
Mark Gem seit 5.7.2022 | Prokura |
Mirweiss Inayt seit 14.7.2021 | Prokura |
Yannick Begon seit 14.7.2021 | Prokura |
Francoise Pihoué seit 14.7.2021 | Prokura |
Ludwig Dr. Heinzelmann seit 15.6.2021 | Prokura |
Alexander Rose seit 15.6.2021 | Prokura |
Jasper Lembke seit 13.4.2021 | Prokura |
Christian Meister seit 22.2.2021 | Prokura |
Michele Bierset seit 22.2.2021 | Prokura |
Nepomuk Feser seit 5.11.2020 | Prokura |
Jan Willems seit 2.9.2020 | Prokura |
Krasimira Rayanova seit 4.2.2020 | Prokura |
Semra Kelles seit 4.2.2020 | Prokura |
Volker Riebesell seit 11.6.2019 | Vorstandsmitglied |
Jan Kobbach seit 4.3.2019 | Prokura |
Eva-Maria Keller seit 8.12.2017 | Prokura |
Katharine Waldie seit 9.11.2017 | Prokura |
Stephen Holden seit 22.9.2017 | Prokura |
Michael König seit 2.3.2017 | Prokura |
Fabrice Ertz seit 13.11.2014 | Prokura |
Norman Kaden seit 13.11.2014 | Prokura |
Guido Wille seit 12.3.2013 | Prokura |
Martina Gruber seit 16.10.2012 | Vorstandsmitglied |
Bilanzkonten aus veröffentlichten Jahresabschlüssen
Gewinn- und Verlustkonten aus veröffentlichten Jahresabschlüssen
| Posten |
|---|
Öffentlich zugängliche Berichte in Volltext
Clearstream Banking AktiengesellschaftFrankfurt am MainJahresabschluss zum Geschäftsjahr vom 01.01.2023 bis zum 31.12.2023Lagebericht für das Geschäftsjahr 20231. Grundlagen und GeschäftsmodellDie Clearstream Banking Aktiengesellschaft, Frankfurt am Main, (Clearstream Banking Frankfurt oder CBF) ist ein Zentralverwahrer im Sinne des Artikels 2 Absatz 1 Nummer 1 EU-Zentralverwahrer Verordnung (Verordnung (EU) Nr. 909/2014, CSDR). Der CBF wurde von der BaFin die CSDR-Lizenz gemäß Artikel 16 CSDR erteilt. Darüber hinaus hat die CBF von der BaFin die Genehmigung zum Erbringen bankartiger Nebendienstleistungen gemäß Artikel 54 CSDR erhalten. Die CBF ist auch eine Wertpapiersammelbank i. S. d. § 1 Absatz 3 Depotgesetz. In Verbindung damit nimmt sie zudem Einlagen entgegen und gewährt kurzfristige Kredite an ihre Kunden. Sie ist damit ein CRR-Kreditinstitut nach § 1 Absatz 3d KWG. Die Clearstream Banking Frankfurt erbringt Dienstleistungen überwiegend im Wertpapierverwahr- (Custody) und Wertpapierabwicklungsgeschäft (Settlement). Den größten Beitrag zum Provisionsergebnis liefert das Verwahrgeschäft, welches im Wesentlichen durch den Wert der verwahrten Wertpapiere bestimmt wird. Die Erträge aus dem Abwicklungsgeschäft sind vor allem abhängig von der Zahl nationaler und internationaler in Deutschland durchgeführter Transaktionen, welche die CBF für börslich und außerbörslich (OTC) vereinbarte Geschäfte abwickelt. Zudem werden Provisionserträge aus dem Clearstream Fondsgeschäft (CFS) und der globalen Wertpapierfinanzierung (Global Securities Financing, GSF) erzielt - hierzu zählen die Wertpapierleihe und Dienstleistungen für die Verwaltung von Wertpapiersicherheiten (Collateral Management). Die Kunden der CBF sind Kredit- und Finanzdienstleistungsinstitute mit Sitz im In- und Ausland. Ferner können ausländische, der CBF vergleichbare Verwahrer im Sinne von § 5 Absatz 4 Depotgesetz (ausländische Zentralverwahrer), zentrale Gegenparteien sowie nationale, inter- und supranationale Organisationen, die Finanzdienstleistungen erbringen, Kunden der CBF sein. Die CBF war gemessen an einer Systemverfügbarkeit von 99,9 % im Jahr 2023 (2022: 99,9 %) ein zuverlässiger Infrastrukturanbieter im Markt. Dies ist einerseits den marktkonformen Produkt- und Serviceangeboten und -entwicklungen zuzuschreiben, beruht aber andererseits auch auf der hohen Integration in die Prozesse der Deutschen Bundesbank (Abwicklung, Besicherung etc.) und der Europäischen Zentralbank (Target 2 und Target 2 Securities (T2S)). Die vollautomatisierte Einbindung der CBF in die Handels- und Abwicklungsprozesse der Gruppe Deutsche Börse bietet den Kunden risikooptimierte Dienstleistungen. Zudem wurden Produkte und Dienstleistungen in Zusammenarbeit mit anderen Bereichen / Unternehmen der Gruppe Deutsche Börse konzipiert und entwickelt. Die für November 2024 seitens der Europäischen Zentralbank (EZB) geplante Implementierung des Eurosystem Collateral Management System (ECMS) und der damit verbundenen Schaffung einer zentralen technischen Plattform für die Verwaltung der notenbankfähigen Sicherheiten für geldpolitische Kreditgeschäfte des Eurosystems zur Zusammenfassung der aktuell existierenden verschiedenen nationalen Sicherheitenmanagementsysteme hat auch Auswirkungen auf die strategische Ausrichtung der Clearstream Gruppe. In Vorbereitung auf die anstehende Implementierung des ECMS bietet die CBF bereits seit 2022 das Produkt GC Pooling nicht mehr an. Dieses wird seither von der Clearstream Banking S.A., Luxembourg (CBL) angeboten. Darüber hinaus arbeitet Clearstream Banking Frankfurt eng mit Eurex Clearing AG, Frankfurt am Main zusammen, um den Kunden weiter verbesserte und umfassende Lösungen für die gestiegenen Anforderungen, die sich aus der EU-Verordnung zu OTC-Derivaten, zentralen Gegenparteien und Transaktionsregistern (EMIR) sowie aus den Anforderungen der CRD IV / Basel III ergeben, anzubieten. Als Dienstleistungsunternehmen betreibt die Clearstream Banking Frankfurt keine mit produzierenden Unternehmen vergleichbare Forschung und Entwicklung. Vielmehr investiert die CBF in die kontinuierliche Weiterentwicklung und Verbesserung ihrer Systeme. Vor diesem Hintergrund arbeitet die CBF beständig daran, Technologieführerschaft und Stabilität seiner EDV-Systeme aufrechtzuerhalten und weiter zu steigern. Die Marktposition der Clearstream Banking Frankfurt ist weiterhin sehr gut. Die strategische Ausrichtung der CBF trägt den wesentlichen Marktentwicklungen Rechnung. Bedingt durch die Bereitstellung unseres Angebots zur effizienten Liquiditätsnutzung in T2S ist die CBF in der Lage, Marktteilnehmern als "One-Stop Shop" den Zugang zu allen an T2S angeschlossenen Märkten zu gewähren. Die Clearstream Gruppe hat auch im Jahr 2023 weiter in den Ausbau der Wertschöpfungskette und die Digitalisierung der Prozesse und Arbeitsweisen investiert. 2. WirtschaftsberichtGesamtwirtschaftliche und branchenbezogene Rahmenbedingungen Die gesamtwirtschaftlichen und branchenbezogenen Rahmenbedingungen, die wir nicht direkt beeinflussen können, wirken sich direkt auf unsere Geschäftsentwicklung aus. Im Berichtsjahr 2023 gehörten hierzu:
Für das Jahr 2023 geht der Internationale Währungsfonds (IWF) in seiner Schätzung aus dem Januar 2024 von einem Wachstumsrückgang der globalen Wirtschaftsleistung auf 3,1 % (2022: 3,5 %) aus. Für die Eurozone wird ein Wachstum von 0,5 % (2022: 3,5 %) und für Deutschland von lediglich 0,3 % (2022: 1,8 %) prognostiziert. Geschäftsverlauf Das Geschäftsjahr 2023 stand im Zeichen der Anstrengungen der Notenbanken der hohe Inflation entgegenzuwirken. Im Jahresverlauf gingen die Inflationsraten sowohl in den USA als auch in Europa zwar zurück, sie verblieben jedoch weiterhin auf einem zu hohen Niveau, um eine Lockerung der Geldpolitik zu ermöglichen. So erhöhte die EZB den Einlagenzins in mehreren Schritten, zuletzt im September auf 4,0 %, während die Federal Reserve die Zinsspanne bereits im Juli auf 5,3 - 5,5 % erhöhte und seitdem auf diesem Niveau beließ. Beide Notenbanken machten eine Abkehr von ihrer restriktiven Geldpolitik von der weiteren Entwicklung wichtiger Konjunkturindikatoren abhängig. Profitieren konnte die Clearstream Banking Frankfurt von den höheren Leitzinsen durch gestiegene Nettozinseinnahmen. Die Volatilität an den Aktienmärkten, gemessen am VSTOXX, lag deutlich unter dem Vorjahresniveau. Lediglich im März 2023 führte die Zahlungsunfähigkeit einiger US-Banken sowie die Konsolidierung am Schweizer Bankenmarkt kurzfristig zu erhöhtem Handelsaufkommen. Durchschnittlich lag der VSTOXX bei 18 Punkten und damit 35 % unterhalb des Vorjahresdurchschnitts. Entsprechend niedriger war die Anzahl der im Geschäftszeitraum durch die CBF abgewickelten Transaktionen. Entgegen der Erwartung von stabilen Transaktionsvolumina sowohl in der Girosammelverwahrung als auch in der Wertpapierrechnung ist die Anzahl der Transaktionen insgesamt um dreizehn Millionen (-5,6 %) zurückgegangen. Dabei entfällt der Großteil des Rückgangs auf die Anzahl der Transaktionen in Wertpapierrechnung. Das Depotvolumen war entsprechend den Erwartungen im Jahresdurchschnitt leicht höher als im Vorjahr. Die Erwartung eines nur leicht sinkenden Provisionsüberschusses konnte im Jahr 2023 nicht erfüllt werden. Im Vergleich zum Vorjahr verringerte sich der Provisionsüberschuss um 9,0 % von 440,7 Mio. € auf 399,1 Mio. €, welches insbesondere aus einem Rückgang der Erträge aus Transaktionsentgelten sowie der Änderung in der Abrechnungslogik von konzerninternen Dienstleistungen für das internationale Fondsgeschäft der CBF und den damit verbundenen höheren Provisionsaufwendungen zurückzuführen ist. Diese Änderung war bereits im Prognosebericht für das Geschäftsjahr 2023 aus 2022 enthalten. Im Gegensatz dazu sind die Erlöse aus dem Verwahrgeschäft durch höhere Verwahrvolumina gestiegen. Die Zinswende in Europa und den USA hin zu insgesamt positiven Zinssätzen im Jahresverlauf spiegelt sich in einem bedeutend erhöhten Zinsergebnis wider. Das Zinsergebnis im Jahr 2023 von 80,0 Mio. € (2022: 13,4 Mio. €) übertrifft die Erwartungen eines leicht steigenden Zinsergebnis deutlich. Die Erwartung einer Reduktion der operativen Aufwendungen konnte mit einer Verminderung von 17,2 % von 193,2 Mio. € auf 160,0 Mio. € erfüllt werden. Die Aufwendungen für EDV- und Geschäftsbesorgungsdienstleistungen sind auf 91,8 Mio. € (2022: 106,3 Mio. €) gesunken, primär bedingt durch einen Rückgang der konzerninternen Aufwendungen für Dienstleistungen in Bezug auf IT-Systeme und Softwareentwicklung um 17,3 Mio. €. sowie für Geschäftsbesorgungsdienstleistungen um 6,6 Mio. €. Der Anstieg im Zinsergebnis sowie der Rückgang in den operativen Aufwendungen führten zu einem im Vergleich zum Vorjahr erhöhten Ergebnis vor Steuern. Insgesamt konnte so die Erwartung des Prognoseberichts des Vorjahres hinsichtlich des Ergebnisses vor Steuern übertroffen werden. Die CBF hat im Jahr 2023 ein Vorsteuerergebnis von 377,5 Mio. € (2022: 236,9 Mio. €) erzielt, das um 59,4 % über dem Vorjahresniveau liegt. Der Jahresüberschuss erhöht sich gegenüber dem Vorjahr um 60,1 % auf 277,6 Mio. € (2022: 173,4 Mio. €). Wertpapiere in Girosammelverwahrung Entwicklung der Depotvolumen Der Marktwert der in Girosammelverwahrung aufbewahrten, im Umlauf befindlichen Wertpapiere hat sich von durchschnittlich 9.260 Mrd. € im Jahr 2022 um 5,1 % auf durchschnittlich 9.735 Mrd. € im Jahr 2023 erhöht. Während der Wert der verwahrten Renten um 11,0 % über dem Vorjahreswert liegt, hat sich der Wert der verwahrten Aktien, Zertifikate und Optionen um 0,8 % verringert. Zahl der Transaktionen Die Zahl der abgewickelten entgeltpflichtigen Transaktionen verringerte sich um 6,9 % gegenüber dem Vorjahr auf 184,7 Mio. Transaktionen. D.h. im Tagesdurchschnitt wurden 735.687 Transaktionen (2022: 784.078 Transaktionen) für erfüllte Wertpapiergeschäfte bzw. ausgeführte Wertpapierüberträge durchgeführt. Von der Gesamtzahl der Transaktionen entfielen 76,8 Mio. (2022: 86,7 Mio.) auf Börsengeschäfte, 23,5 Mio. (2022: 30,3 Mio.) auf CCP-Abwicklung und 84,4 Mio. (2022: 81,4 Mio.) auf außerbörsliche Geschäfte. Anzahl der direkten Teilnehmer Ende des Jahres 2023 beträgt die Anzahl der direkten Teilnehmer im Bereich Girosammelverwahrung (CASCADE) der Clearstream Banking Frankfurt 243 (Jahresende 2022: 274). Die Gesamtzahl der Konten (ausländische und inländische Kontoinhaber) verringerte sich im Jahresverlauf auf 1.098 (Jahresende 2022: 1.110). Wertpapiere in Wertpapierrechnung Entwicklung des Depotvolumen Das Depotvolumen der bei ausländischen Lagerstellen verwahrten Wertpapiere lag durchschnittlich im Jahr 2023 leicht über dem Vorjahresniveau. Der Kurswert der verwahrten Wertpapiere betrug im Jahresdurchschnitt 1.189 Mrd. € (Durchschnitt 2022: 1.188 Mrd. €). Zahl der Transaktionen Die Anzahl der abgewickelten Geschäfte in ausländischen Wertpapieren hat sich im Vergleich zum Vorjahr um 1,4 % auf 36,4 Mio. Transaktionen leicht erhöht. Davon entfallen 18,5 Mio. (2022: 19,4 Mio.) Posten auf Börsengeschäfte bzw. Überträge im System und 18,0 Mio. (2022: 16,5 Mio.) auf im Ausland abgewickelte OTC-Geschäfte. Anzahl von Kundendepots Die Clearstream Banking Frankfurt führt im Auslandsgeschäft Ende Dezember 2023 insgesamt 1.782 Depotkonten. Das sind 3,5 % weniger als im Dezember 2022. Die Zahl der direkten Teilnehmer (in Creation) verringerte sich um 11 auf 222 (2022: 233). Effektenkassen und Tresore Anzahl der verwahrten Wertpapierurkunden Zum 31. Dezember 2023 verwahrt die Clearstream Banking Frankfurt 15,1 Mio. (Jahresende 2022: 15,1 Mio.) Urkunden in ihren Tresor-Anlagen. Zahl ein- und ausgelieferter Urkunden Im Jahr 2023 wurden insgesamt 1,7 Mio. (2022: 1,9 Mio.) Urkunden von unseren Kunden zur Girosammelverwahrung eingeliefert. Im Jahr 2023 wurden 1,6 Mio. (2022: 2,1 Mio.) Urkunden ausgeliefert. Neuemissionen und Auslieferungen fälliger Werte sind darin nicht enthalten. Global Securities and Financing (GSF) Im Jahr 2023 verzeichnete das über CBF abgewickelte Sicherheitenvolumen im Jahresdurchschnitt eine Reduktion um 58,8 % von 267,4 Mrd. € auf 110,1 Mrd. €. 3. Vermögens-, Finanz- und Ertragslage Vermögenslage Die Barreserve wurde auf 0 T€ (2022: 2,2 Mio. €) reduziert und die Forderungen an Kreditinstitute sanken leicht auf 2.234,9 Mio. € (2022: 2.263,1 Mio. €). Diese beinhalten im Wesentlichen die Anlage der Kundeneinlagen, des Eigenkapitals und der begebenen Schuldverschreibungen. Finanzlage Das Eigenkapital der CBF hat sich zum Bilanzstichtag 2023 von 594,2 Mio. € auf 809,3 Mio. € erhöht. Die Veränderung ergibt sich durch zwei Kapitalerhöhungen von in Summe 110,0 Mio. € sowie dem höheren Jahresüberschuss. Die Eigenkapitalrendite veränderte sich von 35,0 % im Jahr 2022 auf 46,8 % im laufenden Geschäftsjahr, bedingt durch den höheren Jahresüberschuss im Jahr 2023. Die verbrieften Verbindlichkeiten bestehen unverändert ausschließlich aus einer im Dezember 2020 emittierten Schuldverschreibung mit einem Gesamtnennbetrag in Höhe von 350,0 Mio. € mit einem Kupon von 0,00 %. Diese Schuldverschreibung ist am 1. Dezember 2025 fällig. Die Verbindlichkeiten gegenüber Kreditinstituten in Höhe von 1.404,5 Mio. € (2022: 1.606,3 Mio. €) sind täglich fällig. Diese bestehen im Wesentlichen in den Währungen EUR, USD und GBP. Die Kundeneinlagen verringerten sich im Jahresdurchschnitt von 1.553,7 Mio. € im Jahr 2022 auf 1.535,5 Mio. € im Jahr 2023. Darüber hinaus bestehen nachrangige, langfristige Verbindlichkeiten gegenüber der Clearstream Holding AG in Höhe von 30,0 Mio. €. Die CBF verfügt außerdem über Währungsswaps mit einem Nominalwert von 300,0 Mio. USD (271,0 Mio. €), die zum 31. Dezember 2023 einen positiven Marktwert von 0,2 Mio. € (2022: negativer Marktwert von 0,4 Mio. €) aufweisen. Die Liquiditätskennziffer (nach LCR) liegt deutlich über der Mindestquote von 100 % und schwankte auf Basis der Monatsendwerte zwischen 121,4 % und 177,3 %. Durch diese Größe wird die gute Liquiditätslage des Unternehmens dokumentiert. Über die Schwestergesellschaft Clearstream Banking S.A. besteht die Möglichkeit jederzeit auf Refinanzierungsmittel zurückzugreifen. Die Kreditlinie bei der Clearstream Banking S.A. beträgt 350 Mio. USD. Darüber hinaus bestehen zugesagte Fremdwährungsfazilitäten bei der TD Global Finance und der Standard Chartered Bank von jeweils 100,0 Mio. €. Zum 31. Dezember 2023 hat die CBF keine der verfügbaren Kreditlinien genutzt. Nach der Ausschüttung von 6,90 € je Stückaktie im Vorjahr wird für das Geschäftsjahr 2023 eine Dividende von 10,80 € je Stückaktie vorgeschlagen. Die Liquiditätssteuerung der CBF beruht auf den aus dem Kreditwesengesetz (KWG) und aus der Verordnung über Wertpapierzentralverwahrer (CSDR) abgeleiteten Grundsätzen, die im Risikobericht erläutert sind. Ertragslage Der Provisionsüberschuss liegt mit 399,1 Mio. € unter dem Vorjahreswert von 440,7 Mio. €. Die Provisionserträge verringerten sich um 0,9 % auf 590 Mio. € (2022: 595,2 Mio. €) und die Provisionsaufwendungen stiegen um 23,5 % auf 190,9 Mio. € (2022: 154,5 Mio. €). Die gestiegenen Provisionsaufwendungen ergeben sich hauptsächlich aus der veränderten Abrechnung der gruppeninternen Leistungen für das internationale Fondsgeschäft. Die Depotentgelte sind im Jahr 2023 aufgrund von höherem Verwahrvolumen um 1,1 % auf 362,5 Mio. € (2022: 358,5 Mio. €) gestiegen. Im Gegensatz dazu sind bedingt durch geringere Transaktionsvolumina die Transaktionsentgelte von 156,9 Mio. € auf 151,2 Mio. € gefallen. Insgesamt ist das Provisionsergebnis insbesondere durch geringere Transaktionsentgelte sowie die höheren Provisionsaufwendungen für die konzerninternen Dienstleistungen für das internationale Fondsgeschäft im Vergleich zum Vorjahr moderat zurückgegangen. Das Zinsergebnis entwickelte sich insbesondere aufgrund des Zinsanstiegs im europäischen sowie US-amerikanischen Raum deutlich positiv, im Geschäftsjahr 2023 resultierte daraus ein Zinsüberschuss von 80,0 Mio. € (2022: 13,4 Mio. €). Die sonstigen betrieblichen Erträge verringerten sich im Jahr 2023 auf 51,2 Mio. € (2022: 54,4 Mio. €) insbesondere durch geringere Erträge aus Finanzoperationen 0 Mio. € (2022: 16,9 Mio. €), teilweise kompensiert durch höhere Erträge aus der Fremdwährungsbewertung in Höhe von 10,0 Mio. € (2022: 1,4 Mio. €). Die CBF wendet die besondere Deckung nach § 340h HGB an, um zusammenhängende Aufwendungen und Erträge aus der Fremdwährungsbewertung miteinander zu verrechnen. Daneben beinhalten die sonstigen betrieblichen Erträge im Wesentlichen Erträge aus Dienstleistungen für Konzernunternehmen (u.a. EDV-Entwicklungsleistungen und Meldewesen) in Höhe von 35,2 Mio. € (2022: 28,1 Mio. €). Der Personalaufwand und die anderen Verwaltungsaufwendungen ergeben die operativen Kosten der Clearstream Banking Frankfurt. Der Personalaufwand sank um 1,6 % auf 52,0 Mio. € (2022: 52,9 Mio. €). Die Aufwendungen für Löhne und Gehälter veränderten sich um -2,9 % und betrugen 43,7 Mio. €, die Aufwendungen für Altersvorsorge sanken von 3,2 Mio. € auf 2,9 Mio. €. Die anderen Verwaltungsaufwendungen verringerten sich um 23,1 % auf 107,9 Mio. € (2022: 140,3 Mio. €). Diese Aufwendungen betreffen im Wesentlichen Aufwendungen für externe Dienstleistungen und Geschäftsbesorgung in Höhe von 91,8 Mio. € (2022: 106,3 Mio. €). Positive Marktwertveränderungen einiger Schuldverschreibungen resultieren in Erträgen aus Zuschreibungen wie Anlagevermögen behandelten Wertpapieren in Höhe von 18,6 Mio. € (2022: Abschreibung in Höhe von 49,1 Mio. €). Das Ergebnis der normalen Geschäftstätigkeit stieg um 59,4 % auf 377,5 Mio. € (2022: 236,9 Mio. €). Die Steuern vom Einkommen und vom Ertrag betragen im laufenden Geschäftsjahr 99,9 Mio. € (2022: 63,5 Mio. €). Der Jahresüberschuss der Gesellschaft stieg somit um 60,1 % auf 277,6 Mio. € (2022: 173,4 Mio. €). Insgesamt ist die Vermögens-, Finanz- und Ertragslage der Gesellschaft geordnet. Die CBF war jederzeit in der Lage, ihren Zahlungsverpflichtungen im Geschäftsjahr 2023 nachzukommen. Finanzielle und nichtfinanzielle Leistungsindikatoren Finanzielle Leistungsindikatoren Die Entwicklung des Provisionsüberschusses, der allgemeinen Verwaltungsaufwendungen und das Ergebnis vor Steuern sind als wesentliche Steuerungsgrößen der Clearstream Banking Frankfurt zu betrachten. Der Jahresüberschuss wird neben dem Provisionsüberschuss und den allgemeinen Verwaltungsaufwendungen auch durch das Zinsergebnis beeinflusst. Die Entwicklung der operativen Kosten sowie der Verwaltungskosten wird im Rahmen von quartalsweisen Soll-/Ist- bzw. Ist-/Ist-Vergleichen gesteuert. Nichtfinanzielle Leistungsindikatoren Als wesentliche Einflussgröße für die Entwicklung der Clearstream Banking Frankfurt sind die Depotvolumina, die Anzahl der Transaktionen und das Sicherheiten-Volumen zu betrachten. 3. Prognose-, Chancen- und RisikoberichtPrognosebericht Der Prognosebericht beschreibt die voraussichtliche Entwicklung der Clearstream Banking Frankfurt im Geschäftsjahr 2024. Er enthält Aussagen und Informationen über Vorgänge, die in der Zukunft liegen, und beruht auf Erwartungen und Annahmen des Unternehmens zum Zeitpunkt der Veröffentlichung des Geschäftsberichts. Diese unterliegen bekannten und unbekannten Chancen, Risiken und Ungewissheiten. Eine Vielzahl von Faktoren, von denen viele außerhalb des Einflussbereichs des Unternehmens liegen, beeinflussen den Erfolg, die Geschäftsstrategie und die Ergebnisse der Gesellschaft. Sollten Chancen oder Risiken eintreten oder eine der Ungewissheiten Realität werden oder sollte sich erweisen, dass eine der zugrunde liegenden Annahmen unzutreffend war, kann die tatsächliche Entwicklung der Clearstream Banking Frankfurt sowohl positiv als auch negativ von den Erwartungen und Annahmen in den zukunftsgerichteten Aussagen und Informationen dieses Prognoseberichts abweichen. Im Jahresverlauf 2023 hat sich das globale Wirtschaftswachstum infolge der sehr viel restriktiveren Geldmarktpolitik der Notenbanken weiter abgeschwächt. Zudem hat die Ausweitung des Nahostkonflikts zwischen Israel und Palästina im zweiten Halbjahr für Unsicherheit unter den Marktteilnehmenden gesorgt. Im Jahr 2024 rechnen wir aufgrund der hohen Leitzinsen mit einer weiterhin angespannten Wirtschaftslage. Zinssenkungen der Notenbanken aufgrund weiter rückläufiger Inflation könnten sich auf der einen Seite positiv auf das wirtschaftliche Umfeld auswirken. Auf der anderen Seite, könnten ein stärker als erwarteter Rückgang des Wirtschaftswachstums bzw. eine Rezession zu Unsicherheit unter den Marktteilnehmenden führen. Vor dem Hintergrund regulatorischer Anforderungen rechnet die Clearstream Banking Frankfurt mit einem strukturell bedingten Anstieg der Nachfrage nach Dienstleistungen für das Sicherheiten- und Liquiditätsmanagement. Mittel- bis langfristig erwartet die Clearstream Banking Frankfurt wegen seiner starken Position im T2S-Netzwerk einen Anstieg der Geschäftsaktivität. In Bezug auf die Kundenstruktur geht das Unternehmen davon aus, dass sich die Konsolidierung in der Finanzbranche weiter fortsetzen wird. Trotz des intensiven Wettbewerbs im Bereich der Abwicklung und Verwahrung von internationalen, festverzinslichen Wertpapieren rechnet das Unternehmen für den Prognosezeitraum aber nicht mit einem Verlust von Marktanteilen. Vielmehr ist die T2S-Strategie der CBF auf das Ziel ausgerichtet, Marktanteile mittel- bis längerfristig nicht nur zu halten, sondern gezielt auszubauen und sich als führender T2S "Hub" für Europas Banken zu etablieren. Infolgedessen und unter Berücksichtigung der Erwartung leicht sinkender Transaktionsvolumen und moderat steigender Depotvolumen geht die Gesellschaft für 2024 von einem insgesamt leicht steigenden Provisionsüberschuss aus. Das Zinsergebnis wird durch die Entscheidungen der Notenbanken geprägt sein. Aktuell rechnet die Gesellschaft mit einer leichten Senkung der Leitzinsen im Laufe des kommenden Jahres resultierend in einem leicht geringeren Nettozinsergebnis. Darüber hinaus erwartet die Gesellschaft einen leichten Anstieg der Verwaltungsaufwendungen. Die Gesellschaft rechnet trotz des kontinuierlichen Kostenmanagements unter Ausnutzung des integrierten Modells der Gruppe Deutsche Börse mit einer optimierten Kapazitätsverteilung über mehrere Standorte mit einem leichten Anstieg der allgemeinen Verwaltungsaufwendungen. Ungeachtet des aktiven Kostenmanagements steht die Gewährleistung einer hohen Servicequalität im Vordergrund. Zusammenfassend wird vor dem Hintergrund eines leicht steigenden Provisionsüberschusses, des leicht geringeren Nettozinsergebnisses und den leicht steigenden Kosten eine im Vergleich zu 2023 leicht geringere Profitabilität erwartet. Außerdem erwartet die Gesellschaft deutlich geringere Erträge aus der Zuschreibung von Wertpapieren. Diese Voraussetzungen sollten in einem moderat rückläufigen Vorsteuerergebnis im Vergleich zum Vorjahr resultieren. Chancenbericht Die CBF als größter Zentralverwahrer in T2S rechnet sich auch im Jahr 2024 gute Chancen aus, durch ihr Produktangebot, die enge Zusammenarbeit mit der CBL und das Preismodell zusätzliche Marktanteile von anderen Zentralverwahrern zu gewinnen. Im Rahmen der Vielzahl regulatorischer Änderungen wird der Bedarf nach besicherten Produkten weiterhin steigen. Die Suche nach Finanzierungs- bzw. Investitionsmodellen insbesondere im Bankensegment wird sich indirekt auch auf das "Nicht-Banken" Segment auswirken und entsprechendes Wachstum für das Produktangebot der CBF ermöglichen. Aufgrund des regulatorischen Umfeldes sowie der starken Positionierung der CBF im Bereich Liquiditäts- und Sicherheiten-Management und der transparenten T2S Strategie erwartet die CBF, dass sie weiterhin von Ihren Kunden als Innovationstreiber wahrgenommen wird und von der Geschäftskonsolidierung in Europa bei großen Häusern profitieren wird. Eine weitere technologische Chance ermöglicht die Entwicklung der D7-Nachhandelsplattform, eine durchgehende Verarbeitung elektronischer Wertpapiere und den bisher umfangreichen und oft mehrtägigen Begebungsprozess auf nur wenige Minuten zu verkürzen. Eine Erweiterung der D7-Plattform um dezentrale Funktionen, im Einklang mit jeweiligen Regularien und Marktinteresse, könnte das Angebot in anderen Ländern entsprechend ergänzen. Somit schafft der Zentralverwahrer eine vollständig digitale Alternative zu der herkömmlichen Begebung von Wertpapieren. Diese Technologie hat direkte Auswirkungen auf das Geschäftsmodel der CBF und soll der Gesellschaft ermöglichen auch in Zukunft und mit sich verändernden technischen Anforderungen ihre Leistungen anzubieten. Die steigenden Sicherheitsanforderungen für die Informationstechnologie u.a. als Folge von Cloud Computing und im Sinne einer Cyber-Security werden ebenfalls Änderungen des Marktes mit sich bringen. Clearstream Banking Frankfurt ist gut für diese Entwicklungen vorbereitet und es wird erwartet, dass das Unternehmen gestärkt aus diesen hervorgeht. Gepaart mit sicheren IT-Lösungen und einem den künftigen regulatorischen Anforderungen entsprechenden Angebot ergeben sich für die CBF positive Entwicklungsmöglichkeiten und Chancen zu Marktanteilsgewinnen. Risikobericht Das Risikomanagement der CBF ist in der Aufbau- und Ablauforganisation verankert. Insgesamt verantwortet der Vorstand das Risikomanagement. Insbesondere legt der Vorstand der CBF im Rahmen der Risikostrategie den Risikoappetit fest. Er stellt sicher, dass der Risikoappetit mit der kurz- und langfristigen Unternehmensstrategie, der Geschäfts- und Kapitalplanung, der Risikotragfähigkeit und den Vergütungssystemen vereinbar ist. Der Vorstand der CBF bestimmt auch, anhand welcher Messgrößen die Risiken eingeschätzt werden und wie das regulatorische Kapital auf die Risikoarten verteilt wird. Er sorgt dafür, dass die Anforderungen an Risikostrategie und Risikoappetit eingehalten werden. Dabei ist die CBF in das gruppenweite Risikomanagement der Deutsche Börse AG eingebunden. Der Aufsichtsrat der CBF beurteilt und überwacht die Wirksamkeit des Risikomanagementsystems sowie dessen fortlaufende Entwicklung. Zusätzlich erörtert der Aufsichtsrat jährlich die Risikostrategie. Die dezentralen Abteilungen identifizieren Risiken und melden diese zeitnah an die zuständige Risikomanagement-Funktion. Diese bewertet alle bestehenden und neuen Risiken. Mit einer Reihe von Instrumenten bewertet und überwacht die CBF fortlaufend ihre wesentlichen Risiken. Sie nutzt sowohl die normative als auch die ökonomische Perspektive, um Risiken auf Unternehmensebene zu aggregieren. Als Hauptinstrument zur Quantifizierung der ökonomischen Perspektive sowie für das Operationelle Risiko in der normativen Perspektive wird das sog. "Value at Risk" (VaR)-Modell verwendet.
Für beide Perspektiven wird jeweils ein Frühwarnsystem zur Auslastung der Risikodeckungsmasse angewendet. Dieses umfasst für die Gesamtrisikosicht die Kategorien Grün, Gelb, Orange und Rot und hat sich im Vergleich zum Vorjahr nicht verändert. In der ökonomischen Perspektive ist zudem ein Frühwarnsystem auf Ebene der einzelnen Risikoarten mit den vier Kategorien etabliert. Die Risikoberichterstattung enthält neben der Quantifizierung der Risiken auch qualitative Angaben zum Risikoprofil in Form von Risikoindikatoren oder Analysen zu realisierten Verlusten. Dabei werden risikorelevante Ereignisse erläutert und mögliche Gegenmaßnahmen beschrieben. Ein entsprechender Risikobericht wird dem Vorstand der CBF mindestens quartalsweise vorgelegt. Die Berichterstattung an den Aufsichtsrat findet quartalsweise statt. Die Interne Revision überprüft unabhängig die Risikokontrollfunktion. Risikoprofil Die CBF unterscheidet zwischen sechs Risikoarten: Operationelle Risiken, Kreditrisiken, Marktrisiken und Liquiditätsrisiken, Pensionsrisiken und Geschäftsrisiken. Alle genannten Risiken werden hierbei als wesentlich eingestuft. Operationelle Risiken Operationelle Risiken bestehen für die CBF insbesondere hinsichtlich 16 definierter Risikocluster, welche im vorherigen Berichtsjahr 2022 grundlegend überarbeitet wurden und nachfolgend in aktueller Definition und in alphabetischer Reihenfolge aufgelistet sind. Diese Risikocluster dienen der Steuerung, Überwachung und Berichterstattung von operationellen Risiken. Operationelle Risiken werden anhand von Szenarien bewertet. Der Anteil der operationellen Risiken am REC der CBF betrug 78 % zum 31. Dezember 2023. Die 16 definierten Risikocluster für operationelle Risiken sind wie folgt definiert:
Rechtsstreitigkeiten und Geschäftspraktiken Das Risikocluster Rechtsrisiko bildet die Risiken ab, welche sich aus rechtlichen Verfahren ergeben können. Sie können auftreten, wenn die CBF gegen Gesetze oder Vorgaben verstößt, unzulängliche Vertragsbedingungen eingeht oder die Rechtsprechung nicht genügend beachtet. Für das Berichtsjahr 2023 wird auf die folgenden anhängigen Verfahren hingewiesen. Bezüglich einer Anleihe der MBB Clean Energy AG (MBB), die durch die CBF verwahrt ist und die an der Frankfurter Wertpapierbörse (FWB®) gelistet war, hat eine Erwerberin der MBB-Anleihe im März 2019 Klage auf Schadenersatz in Höhe von 33 Mio. € gegen die CBF, die Deutsche Börse AG sowie weitere Parteien vor einem niederländischen Gericht erhoben. Die Klage wurde im Oktober 2020 in erster Instanz abgewiesen; gegen das Urteil hat die Klägerin Rechtsmittel eingelegt. Die seit dem 6. Februar 2020 beim Gericht in Frankfurt anhängige Klage auf Herausgabe von Dividenden in Höhe von ca. 4,5 Mio. € zuzüglich Zinsen, in der die CBF und weitere Gesellschaften als Beklagte genannt wurden, ist am 13. Juli 2023 vollständig abgewiesen worden. Das Verfahren ist rechtskräftig abgeschlossen. Im Januar 2021 wurde der CBF eine Klage zugestellt. Die Klage, die beim Gericht in Frankfurt eingereicht wurde und gegen die CBF als Beklagte gerichtet ist, zielt auf Schadensersatz in Höhe von insgesamt ca. 11,1 Mio. € zuzüglich Zinsen ab. Die behaupteten Ansprüche der Klägerin stehen im Zusammenhang mit Vermögenswerten, die von der CBF oder anderen Stellen aus rechtlichen Gründen zurückgehalten werden. Die Klage wurde in erster und zweiter Instanz abgewiesen; gegen das Urteil wurde Rechtsmittel eingelegt. Am 23. Juli 2021 wurde der CBF die mit Ad hoc-Meldung der Air Berlin PLC i.I. vom 25. Juni 2021 angekündigte Klage zugestellt. Der Insolvenzverwalter über das Vermögen der Air Berlin PLC i.I. beantragt hierin, aufgrund des Brexits nunmehr die CBF als persönlich haftende Gesellschafter der Air Berlin PLC auf Zahlung von rund 497,8 Mio. € zu verurteilen sowie festzustellen, dass die CBF für die Verbindlichkeiten haftet, die nicht bereits im Insolvenzverfahren über das Vermögen der Air Berlin PLC zur Tabelle festgestellt wurden. Im September 2017 wurde der CBF und der Clearstream Banking S.A. bekannt, dass die Staatsanwaltschaft Köln ein Ermittlungsverfahren wegen Steuerhinterziehung im Zusammenhang mit der Beteiligung eines Mitarbeiters der CBF an der Umsetzung von Transaktionen von Marktteilnehmenden über den Dividendenstichtag (Cum-Ex-Transaktionen) führt. Mit Schreiben vom 22. Januar 2018 an die CBF hat die Staatsanwaltschaft Köln die CBF und die Clearstream Banking S.A. als mögliche Nebenbeteiligte angehört. Ab dem 27. August 2019 fanden Durchsuchungsmaßnahmen in den Geschäftsräumen der CBF, der Clearstream Banking S.A. und weiterer Gesellschaften und Stellen der Gruppe Deutsche Börse seitens der Staatsanwaltschaft Köln und diese unterstützenden weiteren Behörden statt. Die Gesellschaften der Gruppe Deutsche Börse erlangten dabei Kenntnis darüber, dass die Staatsanwaltschaft Köln in dem von ihr geführten Ermittlungsverfahren den Kreis der Beschuldigten um weitere ehemalige und derzeitige Mitarbeitende sowie Vorstandsmitglieder von Gesellschaften der Gruppe Deutsche Börse erweitert hat. In 2020 und erneut in 2022 erlangte die Gruppe Deutsche Börse Kenntnis von abermaligen Erweiterungen des Kreises der Beschuldigten. Aufgrund des immer noch frühen Verfahrensstadiums ist es weiterhin nicht möglich, Zeitpunkt, Ausmaß und Umfang sowie Folgen einer etwaigen Entscheidung vorherzusagen. Die betroffenen Gesellschaften kooperieren mit den zuständigen Behörden. Sie gehen nicht davon aus, erfolgreich als Haftungsschuldner in Anspruch genommen werden zu können. Nach Information des zuständigen Gerichts vom 28. März 2023 wurde die am 24. Januar 2022 der CBF zugestellte Klage, in der die CBF und zwei weitere Parteien als gesamtschuldnerisch haftende Beklagte auf Schadensersatz in Höhe von ca. 216 Mio. € (zuzüglich Zinsen) sowie auf Feststellung der Haftung der Beklagten für künftige Schäden verklagt wurden, von der Klägerin zurückgenommen. Seit Februar 2023 ist eine Klage rechtshängig, die beim Gericht in Frankfurt eingereicht wurde und gegen die CBF als Beklagte gerichtet ist. Die Klage zielt auf die Feststellung etwaig bestehender Ansprüche des jeweiligen Klägers gegen die CBF in Höhe von ca. 6,4 Mio. € ab und dient insbesondere der Hemmung der Verjährung dieser Ansprüche. Die behaupteten Ansprüche der Klägerin stehen im Zusammenhang mit Vermögenswerten, die von der CBF oder anderen Stellen aus rechtlichen Gründen zurückgehalten werden. Seit Januar 2023 war eine Klage rechtshängig, die sich ebenfalls auf von der CBF oder anderen Stellen aus rechtlichen Gründen einbehaltene Vermögenswerte bezog. Nach Information des zuständigen Gerichts aus Oktober 2023 wurde die seit Januar 2023 rechtshängige Klage, die auf die Feststellung etwaig bestehender Ansprüche der Klägerin gegen die CBF in Höhe von ca. 0,56 Mio. € abzielte, von der Klägerin zurückgenommen. Trotz der beschriebenen laufenden Verfahren sind dem Vorstand keine wesentlichen Veränderungen der Risikosituation der Gesellschaft bekannt. Risikominderung Um operationelle Risiken zu mindern, ergreift die CBF gezielte Maßnahmen. Hierzu zählt insbesondere das etablierte Business Continuity Management System (BCM). Das BCM umfasst sämtliche Abläufe, die den fortlaufenden Betrieb im Notfall sicherstellen. Dazu zählen Vorkehrungen für alle wesentlichen Ressourcen (Systeme, Räumlichkeiten, Mitarbeiter, Lieferanten/Dienstleister), einschließlich der redundanten Auslegung aller kritischen IT-Systeme und der technischen Infrastruktur sowie Notfallarbeitsplätze zur Sicherstellung der Geschäftsfortführung in einem Notbetrieb für zeitkritische Geschäftsprozesse. Die Planung beinhaltet ebenso die Nichtverfügbarkeit aufgrund von pandemiebasierten Ereignissen wie beispielweise dem Ausbruch des Coronavirus in 2020. Die Situation wird auf Basis des Incident and Crisis Management Prozesses gehandhabt, welcher entsprechende Eskalationsmechanismen berücksichtigt. Reaktive Maßnahmen werden zentral koordiniert, um die Kontinuität der geschäftskritischen Abläufe sowie die Gesundheit und Sicherheit der Mitarbeiter sicherzustellen. Die Einsatzfähigkeit der Back-Up Lokationen wird regelmäßig getestet sowie die Verfügbarkeit des Fernzugriffs. Diese Vorkehrungen werden regelmäßig überprüft. Darüber hinaus verfügt die CBF über eine Compliance-Organisation und entsprechenden Verfahren, mit dem Ziel rechtliche Anforderungen einhalten zu können. Die Notfallpläne der CBF werden regelmäßig getestet, indem kritische Situationen realitätsnah simuliert werden. Diese Tests werden sowohl angekündigt als auch unangekündigt durchgeführt. Im Berichtsjahr 2023 kam es zu einem wesentlichen Schadensfall im Zusammenhang mit einer Kapitalmaßnahme, der jedoch keinen wesentlichen Einfluss auf das Management operationeller Risiken des Instituts hatte. Darüber hinaus kam es im Berichtsjahr zu keinem bemerkenswerten Schadensfall. Weiterhin wurde im Berichtsjahr 2023 fortlaufend im Rahmen der geopolitischen Ereignisse in der Ukraine und den daraus potenziell resultierenden wirtschaftspolitischen Folgen analysiert, ob Risiken in den einzelnen Geschäftsfeldern zum Tragen kommen könnten. Dies betrifft alle Risiken aus Geschäftsbeziehungen, die die CBF in Zusammenhang mit den betroffenen Ländern (Ukraine, Russland) hat, insbesondere Geschäftsbeziehungen zu dort ansässigen Unternehmen und deren Vermögenswerte oder die Verwahrung und Abwicklung von Vermögenswerten mit Verbindungen sowohl wirtschaftlicher als auch technischer Natur. Die Sanktionsmaßnahmen, die als Reaktion auf die groß angelegte Invasion Russlands in der Ukraine ergriffen wurden, haben ein neuartiges Ausmaß und Komplexität erreicht. Dadurch ist das Risiko eines Kontrollversagens oder einer potenziellen Verletzung oder Verstoßes gegen geltende Gesetze oder Vorschriften erhöht. Die CBF steuert dieses Risiko weiterhin durch konstante Überwachung und unternimmt aktive Schritte, wenn sich Veränderungen ergeben. Die ergriffenen Maßnahmen und Sanktionsumsetzungen werden engmaschig verfolgt. Das Hauptaugenmerk lag auf der Anpassung interner Verfahren und Kontrollen, um sie an die Gegensanktionen anzupassen, die Russland als Reaktion auf die westlichen Sanktionen infolge des Einmarsches Russlands erlassen hat. Die CBF als Teil der Gruppe Deutsche Börse hat ein solides und flexibles System zum Management möglicher Sanktions- und Embargorisiken implementiert. Dedizierte Sanktionsexperten überwachen sorgfältig die Entwicklungen und sind im regelmäßigen Austausch mit Interessenvertretern und den Geschäftsbereichen der Gruppe Deutsche Börse, um zeitnah auf Restriktionen reagieren zu können. Finanzielle Risiken Die CBF gliedert finanzielle Risiken in Kredit-, Markt- und Liquiditätsrisiken. Liquiditätsrisiken werden nicht im Rahmen der REC-Berechnung quantifiziert, sondern gesondert durch die Treasury-Abteilung gesteuert und durch die Risikokontrollfunktion überwacht. Die finanziellen Risiken haben ein Gewicht von 14 % am REC der CBF zum 31. Dezember 2023. (a) Kreditrisiko Das Kreditrisiko bzw. Adressenausfallrisiko beschreibt die Gefahr, dass ein Vertragspartner seine Verbindlichkeiten nicht oder nicht vollständig erfüllt. Das Kreditrisiko der CBF ergibt sich im Wesentlichen aus der Wertpapierabwicklung, aus Geldanlagen und aus der Anlage von Geldern im Rahmen des insolvenzgesicherten Fondsvermögens zur Rückdeckung bestehender Versorgungspläne (Contractual Trust Arrangement - CTA). Darüber hinaus bestehen Kreditrisiken aus Forderungen aus Lieferungen und Leistungen. Das Kreditrisiko hat ein Gewicht von 4 % am REC der CBF zum 31. Dezember 2023. Die CBF vergibt zur Erhöhung der Abwicklungseffizienz an ihre Kunden Kredite. Zum einen werden die Kredite ausschließlich sehr kurzfristig, in der Regel untertägig, vergeben; zum anderen werden sie, mit Ausnahme von Krediten an ausgewählte Zentralbanken und überstaatliche Organisationen gemäß Artikel 23 der delegierten Verordnung (EU) 2017/390 der Kommission besichert und an Kunden mit hoher Bonität vergeben. Darüber hinaus sind eingeräumte Kreditlinien jederzeit widerrufbar. Vor Aufnahme der Geschäftsbeziehungen wird die Bonität potenzieller Kunden bewertet. Die CBF definiert kundenspezifische Kreditlinien sowohl auf Basis einer regelmäßigen Bonitätsprüfung als auch im Rahmen anlassbezogener Ad-hoc-Analysen. Das primäre Ziel der Bonitätsprüfung ist die Bewertung der Finanzkraft der Vertragspartner. Den bestehenden und potenziellen Kunden (hauptsächlich Finanzinstitute) wird ein internes Rating zugewiesen, das auf der Beurteilung und Bewertung von sechs Komponenten entsprechend des CAMELS-Ansatzes basiert. Diese Komponenten betreffen die Kapitaladäquanz, die Qualität der Vermögenswerte, die Qualität des Managements, die Ertragslage, die Liquiditätslage und die Sensitivität zu Marktrisiken. Bei der Bewertung der sechs Komponenten werden die Größe und der Entwicklungsstand des Instituts, die Art und Komplexität der Geschäftsaktivitäten und das institutsspezifische Risikoprofil berücksichtigt. Die Gesellschaft legt Sicherheitsabschläge für Wertpapiersicherheiten fest und überprüft regelmäßig ihre Angemessenheit. Die CBF hat Kreditlinien fast ausschließlich an Kreditnehmer aus der Finanzbranche in Deutschland vergeben. Die CBF bildet Risikovorsorge im Kreditgeschäft für erkennbare sowie für latente Ausfallrisiken. Alle erkennbaren Risiken werden einzelwertberichtigt. Zudem werden Pauschalwertberichtigungen für vorhersehbare, jedoch noch nicht individuell konkretisierte Adressenausfallrisiken vorgenommen. Weitere Kreditrisiken entstehen bei der Anlage von Geldern. Die Gesellschaft verfügt über eine Treasury Policy, die die Rahmenbedingungen für die Anlage durch die Abteilung Clearstream Treasury festlegt. Im Rahmen des Liquiditätsmanagements der Clearstream Gruppe legt die CBF nach Möglichkeit überwiegend ihre Kundengelder über Nacht bei der Clearstream Banking S.A. (Luxemburg) oder bei der Zentralbank an. CBF kann jedoch auch FX-Swap- sowie Triparty-Repo-Geschäfte mit Treasury-Gegenparteien zum Zwecke der Kreditrisikodiversifizierung und Risikominderung abschließen. Das Risiko wird für die CBF zudem reduziert, indem ausschließlich kurzfristig und wenn möglich besichert angelegt wird. Aufgrund von Gegensanktionen Russlands gegen die wesentlichen Sanktionen infolge des Einmarsches Russlands in der Ukraine wurde im Vorjahr 2022 durch die Clearstream Banking S.A. gegenüber der CBF ein Ereignis höherer Gewalt ("force majeure") erklärt, weshalb die CBF nicht über die beim russischen Zentralverwahrer liegenden Vermögenswerte ihrer Kunden in Rubel verfügen kann und ebenfalls nicht die Anweisungen ihrer Kunden ausführen kann. Folglich sah sich die CBF gezwungen ihre Erfüllung von Fremdwährungsforderungen in Rubel auf Grundlage und Anwendung ihrer allgemeinen Geschäftsbedingungen zu verweigern. Dies wird die CBF in dem Umfang und solange aussetzen, wie sie aufgrund politisch bedingter Maßnahmen oder Ereignisse nicht oder nur eingeschränkt über diese Fremdwährung verfügen kann. Darüber hinaus ist es im Berichtsjahr 2023 bei keiner der beschriebenen Geschäftsarten zu nennenswerten Verlusten gekommen. (b) Marktpreisrisiko Marktpreisrisiken umfassen Risiken einer nachteiligen Entwicklung von Zinsen, Währungen, Aktien oder sonstigen Marktpreisen. Das Marktpreisrisiko hat ein Gewicht von 9 % am REC der CBF zum 31. Dezember 2023. Die Darstellung des allgemeinen Marktpreisrisikos umfasst auch das vertragspartnerspezifische Risiko analog zur Risikosteuerung. Aufgrund der überwiegend kurzen Fristigkeiten der Geldanlagen und Verbindlichkeiten ist das Zinsrisiko gering. Als Risikobegrenzungsmaßnahme meidet CBF offene Währungspositionen, wo dies möglich ist. CBF legt ihre Kundengelder nach Möglichkeit überwiegend über Nacht bei der Clearstream Banking S.A. (Luxemburg) oder bei der Zentralbank an. CBF kann jedoch auch FX-Swap- sowie Triparty-Repo-Geschäfte mit Treasury-Gegenparteien abschließen. Marktpreisrisiken können außerdem aus dem insolvenzgesicherten Fondsvermögen zur Rückdeckung bestehender Versorgungspläne entstehen (Contractual Trust Arrangement - CTA). Mit ihrer Entscheidung, einen überwiegenden Anteil des CTA auf Basis eines Wertsicherungsmechanismus zu investieren, wird das Risiko von extremen Verlusten reduziert. Offene Positionen aus Devisenkassageschäften mit Kunden werden gleichtägig durch entsprechende Gegengeschäfte mit der Clearstream Banking S.A. (Luxemburg) geschlossen. Die Geldanlage der Liquiditätsreserve erfolgt grundsätzlich nur in Euro. (c) Liquiditätsrisiko Das Liquiditätsrisiko der CBF besteht darin, dass nicht genügend Liquidität für die fristgerechte und uneingeschränkte Erfüllung der anstehenden Zahlungsverpflichtungen vorhanden sein könnte, oder die Erfüllung nur zu erhöhten Refinanzierungskosten erfolgen kann. Die tägliche und untertägige Liquidität wird von der Abteilung Treasury überwacht und mit Hilfe eines Limit-Systems gesteuert. Als wesentliche Finanzierungsquelle dienen vor allem Kundeneinlagen. Die Anlagestrategie der CBF zielt darauf ab, die Kundeneinlagen jederzeit zurückzahlen zu können. Aufgrund der sich aus der Geschäftsstrategie ergebenden kurzen Frist der Zahlungsverpflichtungen besteht für die CBF kein materieller langfristiger Refinanzierungsbedarf. Nichtsdestotrotz hat die CBF im Jahr 2020 eine Schuldverschreibung mit einem Gesamtnennbetrag von 350 Mio. € emittiert. Die CSDR-Verordnung schreibt vor, dass die CBF für die Erbringung von bankmäßigen Nebendienstleistungen die Liquiditätsrisiken durch die Verwendung von "Qualifying Liquid Resources" ("QLR") zur Unterstützung des Tagesgeschäfts sowie zur Bewältigung von Stressszenarien mindern muss. In diesem Zusammenhang verwendet die CBF den Nettoerlös aus der Emission der Schuldverschreibung in erster Linie zur Verbesserung ihrer Liquiditätsposition durch Erhöhung ihrer QLR. Die Schuldverschreibung wird nicht verzinst und hat eine Laufzeit von 5 Jahren. Bis zu deren Fälligkeit im Jahr 2025 besteht kein weiterer struktureller Finanzierungsbedarf. Um das Liquiditätsrisiko der CBF zu analysieren und um sicherzustellen, dass jederzeit ausreichend liquide finanzielle Mittel vorgehalten werden, werden mindestens quartalsweise Stresstestberechnungen auf Ebene der Clearstream Gruppe sowie auf Einzelinstitutsebene durchgeführt. Zu diesem Zweck wurden verschiedene Szenarien implementiert, in denen institutseigene und auch marktweite Ursachen für Liquiditätsrisiken betrachtet werden. Darüber hinaus wird für die Liquidity Coverage Ratio (LCR) ein Frühwarnsystem angewendet. Dieses umfasst die Kategorien Grün (bei über 110 %), Gelb (von 110 % bis 105 %) und Rot (unter 105 %). Zum 31. Dezember 2023 betrug die LCR der CBF 177,31 %. Während des Berichtzeitraums lag die LCR stets oberhalb der intern festgelegten Schwellenwerte sowie der regulatorischen Anforderung von 100 %. Pensionsrisiken Die Pensionsverpflichtungen derzeitiger und ehemaliger Mitarbeiter werden über eine Reihe von Pensionsplänen verwaltet. Das Pensionsrisiko ergibt sich aus den Änderungen der wichtigsten Parameter: Diskontierungszinssatz, Gehaltswachstum, Inflationsanstieg und Lebenserwartung der Mitarbeiter. Der größte Teil dieses Risikos ergibt sich aus den Auswirkungen von Änderungen des Diskontierungszinssatzes auf die Höhe der Pensionsverpflichtungen und des Pensionsplanvermögens. Dies ist im Marktrisiko enthalten. Das Pensionsrisiko (im engeren Sinne) ist definiert als das Risiko eines Anstiegs der Kosten aus dem Barwert der Pensionsverpflichtungen aufgrund der höheren Lebenserwartung, des Gehaltswachstums und des Inflationsanstiegs. Das Pensionsrisiko (im engeren Sinne) hat ein Gewicht von ca. 8% am REC der CBF zum 31.12.2023. Geschäftsrisiken Das Geschäftsrisiko ist der unerwartete Restverlust, der entsteht, wenn die Earnings at Risk (EaR) das erwartete Vorsteuerergebnis übersteigt, was auf das Wettbewerbsumfeld (z.B. Kundenverhalten, Investitionsausfall, Branchenentwicklung) oder auf strategische Fehlentscheidungen des Managements zurückzuführen sein kann. Der unerwartete Verlust aufgrund von Abweichungen (positiv oder negativ) vom Vorsteuerergebnis wird über die EaR berechnet. Das Geschäftsrisiko wird ausgewiesen, wenn der berechnete Value at Risk (VaR) höher ist als das geplante Vorsteuerergebnis für die nächsten vier Quartale. Die CBF musste zum 31. Dezember 2023 kein Geschäftsrisiko ausweisen, da das geplante Vorsteuerergebnis für die nächsten vier Quartale den berechneten VaR überstiegen hat. Geschäftsrisiken bestehen für die CBF insbesondere hinsichtlich gesamtwirtschaftlicher, geopolitischer sowie unternehmensstrategischer Entwicklungen. Geschäftsrisiken können sich auf Umsatz- und Kostenentwicklung auswirken, indem z.B. der Umsatz im Vergleich zu den entsprechenden Planzahlen zurückgeht oder die Kosten steigen. Die CBF analysiert fortlaufend sowohl internationale, europäische als auch nationale Regulierungsinitiativen und bringt ihre Position in die Gesetzgebungsverfahren ein. Die Gesellschaft agiert dabei in enger Abstimmung mit den anderen Unternehmen der Gruppe Deutsche Börse. Sie nutzt zudem dedizierte Experten der Gruppe, um die relevanten Aspekte zu kommunizieren und regulatorische Tendenzen zu identifizieren und zu analysieren. Die aktuellen makroökonomischen und geopolitischen Risiken werden vom Risikomanagement überwacht. Die hohe Inflation stellt für die CBF kein wesentliches Abwärtsrisiko dar. Der seit Mitte Februar 2022 offen geführte militärische Konflikt zwischen Russland und der Ukraine wird auch im Berichtsjahr 2023 weiterhin täglich überwacht, und es finden regelmäßige, mindestens wöchentliche Treffen mit allen wichtigen internen Interessengruppen statt, um die Risikosituation zu bewerten. Aufgrund der geringen Anzahl von Geschäftsbeziehungen mit den betroffenen Ländern und dem damit einhergehenden niedrigen Volumen potenziell betroffener Vermögenswerte, stellt das Institut fest, dass die CBF insgesamt nur einem sehr geringen direkten wirtschaftlichen Risiko ausgesetzt ist. Indirekte Risiken, welche bspw. aus wirtschaftlichen Engagements unserer Kunden in den Ländern erwachsen, sowie mittel- und langfristige Risiken, welche bspw. aus Wirtschafts- und Finanzsanktionen entstehen können, werden fortwährend überwacht und ggfs. durch weitere Risikominderungsmaßnahmen kontrolliert. Die CBF ist von der Krise im Nahen Osten, die sich seit dem Angriff der Hamas am 7. Oktober 2023 entwickelt hat, nicht betroffen. Die Konzernsicherheitsfunktion der Gruppe Deutsche Börse beobachtet kontinuierlich die Entwicklungen in der Region. Zusammenfassung Die Veränderung des Risikoprofils im Hinblick auf die wesentlichen Risikoarten ist im Geschäftsjahr 2023 im Wesentlichen auf Modelländerungen sowie auf die jährliche Überprüfung und Überarbeitung von Risikoszenarien zurückzuführen. Zum 31. Dezember 2023 betrug der REC der CBF 162 Mio. €, wobei sich der REC für die einzelnen Risikoarten wie folgt zusammensetzt: Für das operationelle Risiko, finanzielle Risiko, Pensionsrisiko und Geschäftsrisiko betrug der REC entsprechend pro Risikoart 127 Mio. €, 22 Mio. € und 13 Mio. € und 0 Mio. €. Das finanzielle Risiko setzt sich dabei aus dem Marktrisiko mit einem REC von 15 Mio. € und dem Kreditrisiko mit einem REC von 7 Mio. € zusammen. Den Kapitalanforderungen für die risikogewichteten Aktiva der CBF in Höhe von 119,1 Mio. € stand im Geschäftsjahr stets verfügbares Kapital in ausreichender Höhe gegenüber. Das verfügbare Kapital lag zum Ende des Geschäftsjahres bei 528,3 Mio. €. Die Gesamtkapitalquote betrug 35,5 % zum 31. Dezember 2023. Seit der Autorisierung als CSD durch die BaFin im Januar 2020 gelten für die CBF ebenfalls Kapitalanforderungen nach der Verordnung (EU) Nr. 909/2014 ("CSDR"). Diese regulatorische Kapitalanforderung betrug zum 31. Dezember 2023 266,3 Mio. €. Seit dem 1. April 2023 muss die CBF sog. "komplementäre Kapitalanforderungen" bestehend aus CSDR- und CRR-Komponenten anwenden und erfüllen. Für die Berechnung dieser neu eingeführten Kapitalanforderungen müssen die CSDR-Anforderungen für das Geschäftsrisiko, die Abwicklung oder Restrukturierung und das Innertageskreditrisiko von den Eigenmitteln der juristischen Person abgezogen werden. Die verbleibenden Eigenmittel werden dann zur Berechnung einer Gesamtkapitalquote herangezogen, die auf dieser neuen Anforderung basiert und an der ICAAP-Managementschwelle gemessen wird. Diese neue Anforderung führte auf der Ebene der CBF zu einem erhöhten Eigenkapitalbedarf, welcher entsprechend durch zwei Bareinlagen der Clearstream Holding AG in die Kapitalrücklage der CBF in Höhe von insgesamt 110 Mio. € gedeckt wurde. Die komplementären Kapitalanforderungen wurden seit Inkrafttreten durchgehend erfüllt. Ausblick Die CBF bewertet fortlaufend ihre Risikosituation. Aus der laufenden Überwachung der Risikosituation mittels des implementierten Risikomanagementsystems schließt der Vorstand der CBF, dass die verfügbare Risikodeckungsmasse ausreicht. Es ist zudem kein Risiko erkennbar, welches die CBF in ihrem Bestand gefährden würde. Der Vorstand der CBF bestätigt, weiterhin das implementierte Risikomanagement des Instituts kontinuierlich zu stärken. Bilanz zum 31. Dezember 2023
Gewinn- und Verlustrechnung für die Zeit vom 1. Januar bis zum 31. Dezember 2023
Anhang für das Geschäftsjahr 2023Allgemeine Angaben1. Information zum Unternehmen Die Clearstream Banking Aktiengesellschaft (Clearstream Banking Frankfurt oder CBF) mit Sitz in Frankfurt am Main wird im Handelsregister B des Amtsgerichts Frankfurt am Main unter der Nummer HRB 7500 geführt. Alleinaktionärin der Clearstream Banking Frankfurt ist Clearstream Holding AG, Frankfurt am Main, die selbst wiederum eine 100-prozentige Tochtergesellschaft der Deutsche Börse AG, Frankfurt am Main ist. Clearstream Holding AG und Deutsche Börse AG haben gem. § 20 Abs. 4 AktG mitgeteilt, dass ihnen eine Mehrheitsbeteiligung an der Clearstream Banking Frankfurt gehört. Zwischen der Clearstream Banking Frankfurt und der Deutsche Börse AG als herrschendem Unternehmen besteht ein Beherrschungsvertrag. 2. Grundlagen der Rechnungslegung Der Jahresabschluss der Clearstream Banking Frankfurt für das Geschäftsjahr 2023 wurde nach den Vorschriften des Handelsgesetzbuches (HGB) und des Aktiengesetzes (AktG) sowie der Verordnung über die Rechnungslegung der Kreditinstitute und Finanzdienstleistungsinstitute (RechKredV) aufgestellt. Die Clearstream Banking Frankfurt wird in den Konzernabschluss der Deutsche Börse AG (größter Konsolidierungskreis), der auf der Internet-Homepage der Deutschen Börse AG (https://deutsche-boerse.com/dbg-de/investor-relations/finanzberichte/geschaeftsberichte/) einsehbar ist, einbezogen. Dieser Konzernabschluss hat befreiende Wirkung für die Clearstream Holding AG (kleinster Konsolidierungskreis). Der Konzernabschluss der Deutsche Börse AG wird nach den Internationalen Financial Reporting Standards (IFRS) aufgestellt und im Unternehmensregister veröffentlicht. Im Geschäftsjahr hat die CBF im Rahmen ihrer SAP/S4 Hana Transformation ein paralleles Hauptbuch für die HGB- und IFRS-Buchhaltung implementiert und den bestehenden Kontenplan neu konzipiert. Durch die Optimierung von Schnittstellensystemen und Kontenzuordnungen wurde eine höhere Datengranularität erzielt, woraus folgende Anpassungseffekte im Vergleich zum Vorjahr resultierten:
3. Bilanzierungs- und Bewertungsmethoden Barreserve Die Barreserve wird zum Nennwert bilanziert. Forderungen Forderungen werden zu Anschaffungskosten angesetzt. Alle erkennbaren Risiken werden einzelwertberichtigt. Zudem werden Pauschalwertberichtigungen für vorhersehbare, jedoch noch nicht individuell konkretisierte Adressenausfallrisiken vorgenommen. Schuldverschreibungen und andere festverzinsliche Wertpapiere Schuldverschreibungen und andere festverzinsliche Wertpapiere werden zu Anschaffungskosten unter Beachtung des gemilderten Niederstwertprinzips bilanziert. Bei den Finanzanlagen wird vom Wahlrecht Gebrauch gemacht, auch bei voraussichtlich nicht dauernden Wertminderungen außerplanmäßige Abschreibungen vorzunehmen. Immaterielle Anlagewerte und Sachanlagen Immaterielle Anlagewerte und Sachanlagen werden zu Anschaffungskosten, vermindert um planmäßige lineare Abschreibungen, bzw. zum niedrigeren beizulegenden Wert bewertet. Bei Vorliegen einer voraussichtlich dauerhaften Wertminderung erfolgt eine außerplanmäßige Abschreibung. Die zugrundeliegenden Nutzungsdauern orientieren sich an der wesentlichen wirtschaftlichen Nutzungsdauer. Lizenzen und ähnliche Rechte für EDV / Software werden über eine Nutzungsdauer zwischen 3 und 10 Jahren abgeschrieben. Sonstige Vermögensgegenstände Die sonstigen Vermögensgegenstände werden zu Anschaffungskosten bzw. dem niedrigeren beizulegenden Wert bilanziert. Rechnungsabgrenzungsposten Rechnungsabgrenzungsposten werden über die Laufzeit linear erfolgswirksam aufgelöst. Verbindlichkeiten Gemäß § 253 Abs. 1 S. 2 HGB werden Verbindlichkeiten mit ihren Erfüllungsbeträgen angesetzt. Die Verbindlichkeiten bestehen u.a. aus nachrangigen Verbindlichkeiten. Rückstellungen für Pensionen und ähnliche Verpflichtungen Rückstellungen für Pensionen und ähnliche Verpflichtungen werden gemäß versicherungsmathematischen Grundsätzen mit dem Anwartschaftsbarwert angesetzt. Hierbei werden die Heubeck-Richttafeln 2018 G und gemäß § 253 Abs. 2 HGB der von der Deutschen Bundesbank veröffentlichte durchschnittliche Marktzinssatz der vergangenen 10 Jahre zugrunde gelegt. Der anzuwendende Abzinsungszinssatz wird von der Deutschen Bundesbank nach Maßgabe der Rückstellungsabzinsungsverordnung ermittelt und bekannt gegeben. Gemäß § 253 Abs. 2 Satz 2 HGB werden Pensionsverpflichtungen entsprechend dem Wahlrecht mit dem durchschnittlichen Marktzinssatz abgezinst, der sich bei einer angenommenen Laufzeit von 15 Jahren ergibt. Vermögensgegenstände, die ausschließlich der Erfüllung von Schulden aus Altersversorgungsverpflichtungen dienen und dem Zugriff aller Gläubiger entzogen sind, werden gemäß § 246 Abs. 2 HGB mit dem beizulegenden Zeitwert bewertet und mit diesen Schulden verrechnet. Übersteigt der beizulegende Zeitwert der Vermögensgegenstände den Betrag der Schulden, wird der übersteigende Betrag unter dem Aktivposten "Aktiver Unterschiedsbetrag aus der Vermögensverrechnung" ausgewiesen. Andere Rückstellungen Andere Rückstellungen für ungewisse Verbindlichkeiten werden in Höhe des nach vernünftiger kaufmännischer Beurteilung erforderlichen Erfüllungsbetrags angesetzt. Sofern die Restlaufzeit länger als ein Jahr ist, erfolgt eine Abzinsung der Rückstellung. Die Einschätzung, ob eine Rückstellung für drohende Verluste aus schwebenden Geschäften gemäß § 249 Absatz 1 Satz 1 HGB zu bilden ist, umfasst auch die Würdigung, ob sich aus den Geschäften mit derivativen Finanzinstrumenten im Bankbuch ein Verpflichtungsüberschuss ergibt. Die Rückstellungen für Jubiläen und Vorruhestand wurden nach versicherungsmathematischen Grundsätzen mit dem Erfüllungsbetrag bzw. bei Vorruhestandsgeldempfängern mit dem Barwert bewertet. Als Bewertungsmethode wurde die projizierte Einmalbeitragsmethode (Projected Unit Credit-Methode) angewendet. Als Rechnungsgrundlagen dienten die "Richttafeln 2018 G" von Prof. Dr. Klaus Heubeck. Bei der Ermittlung des Rückstellungswertes für Aktienoptionsprogramme ist der Innere Wert der Option zugrunde gelegt worden. Die Ermittlung der Rückstellungswerte für die Aktienprogramme basieren auf dem Stichtagskurs der Aktie der Deutsche Börse AG. Latente Steuern Aktive und passive latente Steuern werden für temporäre Differenzen zwischen den handels- und steuerrechtlichen Wertansätzen für Schuldverschreibungen und andere festverzinsliche Wertpapiere, Rückstellungen für Pensionen and ähnliche Verpflichtungen und den zugehörigen Deckungsvermögen sowie sonstigen Rückstellungen ermittelt. Nach Verrechnung verbleibende aktive latente Steuern werden entsprechend dem Wahlrecht des § 274 Abs. 1 S. 2 HGB nicht in der Bilanz angesetzt. Die Bemessung der latenten Steuern erfolgt mit dem maßgeblichen kombinierten Ertragsteuersatz von 28,4 %, der Körperschaftsteuer, Gewerbesteuer und Solidaritätszuschlag. Einführung der globalen Mindeststeuer Im Oktober 2021 einigten sich über 135 Länder im Rahmen des "OECD/G20 Inclusive Framework on Base Erosion and Profit Shifting (BEPS)" auf die Einführung einer globalen Mindestbesteuerung für multinationale Konzerne mit einem konsolidierten Jahresumsatz von mindestens 750 Mio. €. Das als Pillar II bekannte Reformvorhaben verfolgt das Ziel, eine effektive Mindestbesteuerung von Gewinnen betroffener multinationaler Konzerne mit 15 Prozent pro Jurisdiktion sicherzustellen. Dadurch soll der internationale Steuerwettbewerb begrenzt und eine faire und angemessene Besteuerung sichergestellt werden. Nachdem im Dezember 2021 die Säule-2-Modellregeln von der OECD veröffentlicht worden waren, einigten sich die EU-Mitgliedstaaten am 12. Dezember 2022 auf eine Richtlinie für die effektive Mindestbesteuerung multinationaler Unternehmensgruppen, die bis zum 31. Dezember 2023 in nationales Recht umzusetzen war. Der Deutsche Bundestag beschloss am 10. November 2023 das Mindestbesteuerungsrichtlinie-Umsetzungsgesetz mit Wirkung für Geschäftsjahre ab dem 1. Januar 2024; entsprechende Vorschriften gelten auch in einem überwiegenden Teil der für die Gruppe Deutsche Börse relevanten Jurisdiktionen außerhalb der EU. Für die Gesellschaft werden keine steuerlichen Auswirkungen für das Erstanwendungsjahr 2024 erwartet. Die Gesellschaft hat weder ausländische Tochtergesellschaften noch ausländische Betriebsstätten. Währungsumrechnung Die Währungsumrechnung erfolgt nach den Vorschriften des § 256a HGB in Verbindung mit § 340h HGB. Forderungen und Verbindlichkeiten in fremder Währung sind zu Kassamittelkursen zum jeweiligen Zugangszeitpunkt und Bilanzstichtag umgerechnet. Aufgrund der besonderen Deckung werden Gewinne und Verluste aus der Währungsumrechnung für Kundeneinlagen, Reverse Repos, Barmittel und Währungsswaps saldiert je Währung in den sonstigen betrieblichen Erträgen bzw. sonstigen betrieblichen Aufwendungen erfasst. Erläuterungen zur Bilanz4. Restlaufzeitengliederung Die Restlaufzeiten der Forderungen gliedern sich folgendermaßen:
Die Restlaufzeiten der Verbindlichkeiten gliedern sich folgendermaßen:
5. Forderungen an Kreditinstitute Die Forderungen an Kreditinstitute bestehen im Wesentlichen aus Reverse Repos in Höhe von 2.056.627 T€ (2022: 1.883.942 T€). 6. Angaben zu verbundenen Unternehmen Nachfolgend werden die Forderungen und Verbindlichkeiten an bzw. gegenüber verbundenen Unternehmen aufgegliedert:
7. Schuldverschreibungen und andere festverzinsliche Wertpapiere Bei den zum Bilanzstichtag gehaltenen Schuldverschreibungen handelt es sich um börsennotierte Wertpapiere in Höhe von 434.272 T€ (2022: 443.832 T€). 8. Entwicklung des Anlagevermögens Die nachstehende Tabelle zeigt die Entwicklung des Anlagevermögens:
Der Anstieg der immateriellen Anlagewerte im Geschäftsjahr 2023 resultiert im Wesentlichen aus dem Kauf einer von der Deutsche Börse AG entwickelten Software inklusive Anschaffungsnebenkosten von insgesamt 3.147 T€. Die Sachanlagen enthalten Betriebs- und Geschäftsausstattung von 40 T€ (2022: 75 T€), welche größtenteils abgeschrieben sind. 9. Sonstige Vermögensgegenstände Die sonstigen Vermögensgegenstände bestehen im Wesentlichen aus Steuerforderungen aufgrund einer freiwilligen Vorauszahlung im Rahmen einer Betriebsprüfung von 75.640 T€ (2022: 50.506 T€) sowie aus Genossenschaftsanteilen an der S.W.I.F.T SCRL, La Hulpe, Belgien von 6.621 T€ (2022: 6.621 T€). 10. Aktiver Unterschiedsbetrag aus der Vermögensverrechnung Der aktive Unterschiedsbetrag aus der Vermögensverrechnung hat sich wie folgt entwickelt:
11. Verbriefte Verbindlichkeiten Die verbrieften Verbindlichkeiten bestehen ausschließlich aus einer im Dezember 2020 emittierten Schuldverschreibung mit einem Gesamtnennbetrag in Höhe von 350.000 T€ (2022: 350.000 T€). 12. Rückstellungen für Pensionen und ähnliche Verpflichtungen Für Pensionen und ähnliche Verpflichtungen wurden Rückstellungen in Höhe von 9.008 T€ (2022: 13.450 T€) gebildet. Der Rückgang ergibt sich im Wesentlichen aus der Erhöhung des verrechneten Planvermögens im Vergleich zum Vorjahr. Die wesentlichen zugrunde gelegten versicherungsmathematischen Annahmen sind in der folgenden Tabelle dargestellt:
Der im September 2023 für die Ermittlung der Pensionsrückstellungen prognostizierte 10-Jahreszinssatz von 1,83 % weicht um 1 Basispunkt von dem von der Deutschen Bundesbank zum Dezember 2023 bekannt gegebenen Zinssatz von 1,82 % ab. Für den 7-Jahreszinssatz ergibt sich zwischen dem prognostizierten Zinssatz von 1,76 % und dem von der Deutschen Bundesbank zum Dezember 2023 veröffentlichten Zinssatz von 1,74 % eine Abweichung um 2 Basispunkte. Unter Anwendung des § 246 Abs. 2 HGB wurden Altersversorgungsverpflichtungen von 66.094 T€ mit Planvermögen von 57.086 T€ sowie entsprechende Aufwendungen von 5.448 T€ mit Erträgen von 2.347 T€ verrechnet. Das verrechnete Vermögen, das dem Anteil von 14,4 % an einem inländischen Alternativen Investmentfonds i.S.d. § 1 Abs. 10 Kapitalanlagegesetzbuch (KAGB) entspricht, weist zum Bilanzstichtag einen beizulegenden Zeitwert in Höhe von 59.008 T€ (2022: 54.159 T€) mit einem entsprechenden Marktwert i.S.d. § 278 i.V.m. § 168 KAGB auf. Beim Spezial-Sondervermögen handelt es sich um einen internationalen Mischfonds (Gemischtes Sondervermögen) mit gesetzlichen Anlagegrenzen. Neben der Replikation des DJ STOXX 600 Europa ist für einen Teil des Spezial-Sondervermögens ein Wertsicherungskonzept unter Einsatz eines prognosefreien Trendfolgesystems für die Portfoliosteuerung maßgebend. Im Geschäftsjahr erfolgte eine Entnahme für laufende Rentenzahlungen in Höhe von 2.304 T€ (2022: 2.005 T€), welcher eine Zuführung in Höhe von 2.231 T€ (2022: 1.926 T€) entgegensteht. Die kumulierten Anschaffungskosten dieses Vermögens betragen 49.457 T€ (2022: 49.531 T€). Der Differenzbetrag zwischen Buchwert und Marktwert beträgt 7.629 T€ (2022: 4.629 T€). 13. Steuerrückstellungen Steuerrückstellungen in Höhe von 28.873 T€ (2022: 14.454 T€) bestehen im Wesentlichen aus Rückstellungen für Körperschaftsteuer für das laufende Jahr und Vorjahre. 14. Andere Rückstellungen Die anderen Rückstellungen setzen sich im Wesentlichen aus Rückstellungen für ausstehende Rechnungen von 73.990 T€ (2022: 51.741 T€), Rückstellungen für variable und aktienbasierte Vergütung von 13.379 T€ (2022: 12.157 T€), Personalrückstellungen von 11.945 T€ (2022: 17.747 T€) sowie Zinsen auf Steuern von 6.476 T€ (2022: 20.849 T€) zusammen. In den Personalrückstellungen sind Rückstellungen für Jubiläen und Vorruhestand enthalten, für deren Berechnung der verwendete prognostizierte Zinssatz von 1,76 % um 2 Basispunkte von dem von der Deutschen Bundesbank zum Dezember 2023 veröffentlichten Zinssatz von 1,74 % abweicht. 15. Nachrangige Verbindlichkeiten Die nachrangigen Verbindlichkeiten in Höhe von 30.000 T€ (2022: 30.000 T€) bestehen gegenüber der Muttergesellschaft Clearstream Holding AG mit Fälligkeit zum 19. Januar 2026. Die Verzinsung belief sich im Zeitraum zwischen dem 19. Januar 2022 und dem 18. Januar 2024 auf 0,07%. Mit Wirkung zum 19. Januar 2024 wurde die Verzinsung auf 3,8% angepasst. Im Falle einer Liquidation oder Insolvenz der CBF werden die Forderungen und Zinsansprüche der nachrangigen Gläubiger erst nach Befriedigung der Ansprüche aller nicht nachrangigen Gläubiger zurückgezahlt. Die nachrangigen Verbindlichkeiten enthalten keine Bedingungen für die Umwandlung in Eigenkapital oder in eine andere Schuldform. Der Zinsaufwand für die nachrangigen Verbindlichkeiten belaufen sich auf insgesamt 21 T€ (2022: 20 T€). Hierin enthalten sind abgegrenzte, noch nicht fällige Zinsen in Höhe von 20 T€ (2022: 20 T€). Aus Gründen der Vergleichbarkeit wurde der Vorjahreswert anstelle in den Verbindlichkeiten gegenüber Kunden in den nachrangigen Verbindlichkeiten ausgewiesen. 16. Fremdwährung Zum 31. Dezember 2023 betrug der Gesamtbetrag der auf Fremdwährung lautenden Vermögensgegenstände umgerechnet 477.371 T€ (2022: 301.997 T€) und der auf Fremdwährung lautenden Verbindlichkeiten umgerechnet 746.121 T€ (2022: 817.326 T€). Die Verbindlichkeiten in Fremdwährung bestehen im Wesentlichen aus Kundengeldern. 17. Eigenkapital Das gezeichnete Kapital beträgt unverändert 25.000 T€ und ist vollständig in 25.000.000 auf den Namen lautende Stückaktien zu je 1 € eingeteilt. Die Kapitalrücklage wurde durch Bareinlagen der Clearstream Holding AG am 2. Februar 2023 in Höhe von 30.000 T€ und am 21. März 2023 in Höhe von 80.000 T€ um insgesamt 110.000 T€ erhöht, um die gestiegenen Kapitalanforderungen zu erfüllen. Für das Geschäftsjahr zum 31. Dezember 2022 wurde mit Beschluss des Aufsichtsrats vom 28. April 2023 der Jahresabschluss 2022 festgestellt und mit Beschluss der Hauptversammlung am 28. April 2023 eine Dividende an die Alleinaktionärin von 172.500 T€ ausgeschüttet. Im Geschäftsjahr 2023 wurden 7.600 T€ den anderen Gewinnrücklagen zugeführt. Es wird vorgeschlagen, den Bilanzgewinn für das Geschäftsjahr zum 31. Dezember 2023 in Höhe 270.000 T€ an die Alleinaktionärin auszuschütten. 18. Angabe zu ausschüttungsgesperrten Beträgen im Sinne der §§ 253 Abs. 6 und 268 Abs. 8 HGB Die ausschüttungsgesperrten Beträge nach §§ 253 Abs. 6 und 268 Abs. 8 HGB setzen sich wie folgt zusammen:
Erläuterungen zur Gewinn- und Verlustrechnung19. Zinserträge und Zinsaufwendungen Der Anstieg der Zinserträge aus Kredit- und Geldmarktgeschäften und Zinsaufwendungen resultiert im Wesentlichen aus dem im Jahresdurchschnitt höheren Zinsumfeld insbesondere in EUR und USD. 20. Provisionserträge und Provisionsaufwendungen Die Provisionserträge in Höhe von 589.950 T€ (2022: 595.171 T€) beinhalten überwiegend Depotentgelte in Höhe von 362.495 T€ (2022: 358.491 T€) sowie Transaktionsentgelte in Höhe von 151.203 T€ (2022: 156.890 T€). Die Provisionsaufwendungen betragen 190.852 T€ (2022: 154.482 T€) und bestehen im Wesentlichen aus Bankgebühren. 21. Sonstige betriebliche Erträge und Aufwendungen Sonstige betriebliche Erträge in Höhe von 51.220 T€ (2022: 54.403 T€) beinhalten im Wesentlichen Erträge aus Dienstleistungen für Konzernunternehmen (u.a. EDV-Entwicklungsleistungen und Meldewesen) in Höhe von 35.175 T€ (2022: 28.124 T€), Erträgen aus der Währungsumrechnung von 10.002 T€ (2022: 1.432 T€) sowie Erträgen aus dem Verrechnungsposten nach § 246 Abs. 2 HGB von 2.121 T€ (2022: sonstige betriebliche Aufwendungen von 7.579 T€). Sonstigen betrieblichen Aufwendungen in Höhe von 11.083 T€ (2022: 29.244 T€) ergeben sich überwiegend aus Aufwendungen für die Währungsumrechnung in Höhe von 2.840 T€ (2022: 12.639 T€), Zinsen auf nachzuzahlende Steuern von 2.227 T€ (2022: 807 T€) sowie Aufwendungen für sonstige Leistungen von Konzernunternehmen in Höhe von 1.905 T€ (2022: 48 T€). 22. Allgemeine Verwaltungsaufwendungen Personalaufwand von 52.033 T€ (2022: 52.857 T€) setzt sich aus Löhnen und Gehältern von 43.665 T€ (2022: 44.966 T€) und sozialen Abgaben und Aufwendungen für die Altersversorgung von 8.368 T€ (2022: 7.891 T€) zusammen. Die anderen Verwaltungsaufwendungen gliedern sich wie folgt:
23. Erträge aus Zuschreibungen wie Anlagevermögen behandelten Wertpapieren Im Geschäftsjahr 2023 wurden Erträge aus Zuschreibungen wie Anlagevermögen behandelten Wertpapieren in Höhe von 18.573 T€ aufgrund von zinsinduzierten Marktwertveränderungen erzielt. 24. Steuern vom Einkommen und vom Ertrag Die Steuern vom Einkommen und vom Ertrag setzen sich wie folgt zusammen:
Sonstige Angaben25. Sonstige finanzielle Verpflichtungen Betriebsführungs- und Geschäftsbesorgungsverträge bestehen gegenüber verbundenen oder assoziierten Unternehmen sowie aus Leasing in Höhe von 109.644 T€ (2022: 28.105 T€). 26. Finanzinstrumente im Bankbuch Finanzinstrumente im Bankbuch beinhalten Währungsswaps, die am Bilanzstichtag einen Nominalwert von 300.000 TUSD (271.039 T€) und einen positiven Marktwert in Höhe von 196 T€ (2022: negativen Marktwert in Höhe von 441 T€) ausweisen. Die Währungsswaps wurden zur Deckung von Wechselkursschwankungen abgeschlossen. 27. Honorar des Abschlussprüfers Die Angaben zum Honorar des Abschlussprüfers sind gemäß § 285 Nr. 17 HGB Bestandteil des Konzernabschlusses der Deutsche Börse AG. 28. Vorstand Dem Vorstand gehören an:
Die Gesamtbezüge der Mitglieder des Vorstandes betrugen im Geschäftsjahr 2023 2.948 T€ (2022: 2.271 T€). In den Gesamtbezügen sind aktienbasierte Vergütungen in Höhe von 937 T€ (2022: 588 T€) mit 3.817 (2022: 1.319) ausgegebenen Aktien enthalten. Der Kurs der Aktie der Deutsche Börse AG in Höhe von 168,05 € stellt den Durchschnittskurs der Aktie des Kalendermonats Dezember 2022 dar. Die Bezüge der ehemaligen Vorstandsmitglieder bzw. deren Hinterbliebenen beliefen sich im Jahr 2023 auf 891 T€ (2022: 887 T€). Für Pensionsverpflichtungen gegenüber ehemaligen Vorstandsmitgliedern und ihren Hinterbliebenen sind insgesamt 20.492 T€ (2022: 20.019 T€) zurückgestellt. 29. Aufsichtsrat Dem Aufsichtsrat gehören an:
Die Mitglieder des Aufsichtsrates erhielten Bezüge im Geschäftsjahr 2023 in Höhe von 140 T€ (2022: 131 T€). 30. Mandate bei Aufsichtsräten und anderen Kontrollgremien Mandate bei Aufsichtsräten und anderen Kontrollgremien gemäß § 340a Absatz 4 Ziffer 1 HGB bestehen wie folgt:
31. Mitarbeitende Die Durchschnittszahl der während des Geschäftsjahres 2023 beschäftigten Mitarbeitenden betrug 353 (2022: 357).
Frankfurt am Main, den 11. März 2024 Clearstream Banking Aktiengesellschaft Der Vorstand Dr. Stephanie Eckermann Martina Gruber Udo Henkelmann Dirk Loscher Volker Riebesell BESTÄTIGUNGSVERMERK DES UNABHÄNGIGEN ABSCHLUSSPRÜFERSAn die Clearstream Banking Aktiengesellschaft , Frankfurt am Main VERMERK ÜBER DIE PRÜFUNG DES JAHRESABSCHLUSSES UND DES LAGEBERICHTS Prüfungsurteile Wir haben den Jahresabschluss der Clearstream Banking Aktiengesellschaft, Frankfurt am Main, - bestehend aus der Bilanz zum 31. Dezember 2023 und der Gewinn- und Verlustrechnung für das Geschäftsjahr vom 1. Januar bis zum 31. Dezember 2023 sowie dem Anhang, einschließlich der Darstellung der Bilanzierungs- und Bewertungsmethoden - geprüft. Darüber hinaus haben wir den Lagebericht der Clearstream Banking Aktiengesellschaft für das Geschäftsjahr vom 1. Januar bis zum 31. Dezember 2023 geprüft. Nach unserer Beurteilung aufgrund der bei der Prüfung gewonnenen Erkenntnisse
Gemäß § 322 Abs. 3 Satz 1 HGB erklären wir, dass unsere Prüfung zu keinen Einwendungen gegen die Ordnungsmäßigkeit des Jahresabschlusses und des Lageberichts geführt hat. Grundlage für die Prüfungsurteile Wir haben unsere Prüfung des Jahresabschlusses und des Lageberichts in Übereinstimmung mit § 317 HGB und der EU-Abschlussprüferverordnung (Nr. 537/2014; im Folgenden "EU-APrVO") unter Beachtung der vom Institut der Wirtschaftsprüfer (IDW) festgestellten deutschen Grundsätze ordnungsmäßiger Abschlussprüfung durchgeführt. Unsere Verantwortung nach diesen Vorschriften und Grundsätzen ist im Abschnitt "Verantwortung des Abschlussprüfers für die Prüfung des Jahresabschlusses und des Lageberichts" unseres Bestätigungsvermerks weitergehend beschrieben. Wir sind von dem Unternehmen unabhängig in Übereinstimmung mit den europarechtlichen sowie den deutschen handelsrechtlichen und berufsrechtlichen Vorschriften und haben unsere sonstigen deutschen Berufspflichten in Übereinstimmung mit diesen Anforderungen erfüllt. Darüber hinaus erklären wir gemäß Artikel 10 Abs. 2 Buchst. f) EU-APrVO, dass wir keine verbotenen Nichtprüfungsleistungen nach Artikel 5 Abs. 1 EU-APrVO erbracht haben. Wir sind der Auffassung, dass die von uns erlangten Prüfungsnachweise ausreichend und geeignet sind, um als Grundlage für unsere Prüfungsurteile zum Jahresabschluss und zum Lagebericht zu dienen. Besonders wichtige Prüfungssachverhalte in der Prüfung des Jahresabschlusses Besonders wichtige Prüfungssachverhalte sind solche Sachverhalte, die nach unserem pflichtgemäßen Ermessen am bedeutsamsten in unserer Prüfung des Jahresabschlusses für das Geschäftsjahr vom 1. Januar bis zum 31. Dezember 2023 waren. Diese Sachverhalte wurden im Zusammenhang mit unserer Prüfung des Jahresabschlusses als Ganzem und bei der Bildung unseres Prüfungsurteils hierzu berücksichtigt; wir geben kein gesondertes Prüfungsurteil zu diesen Sachverhalten ab. Aus unserer Sicht war folgender Sachverhalt am bedeutsamsten in unserer Prüfung: [1] Beurteilung bestimmter rechtlicher Risiken Unsere Darstellung dieses besonders wichtigen Prüfungssachverhalts haben wir wie folgt strukturiert: (1) Sachverhalt und Problemstellung (2) Prüferisches Vorgehen und Erkenntnisse (3) Verweis auf weitergehende Informationen Nachfolgend stellen wir den besonders wichtigen Prüfungssachverhalt dar: [1] Beurteilung bestimmter rechtlicher Risiken (1) Die Clearstream Banking Aktiengesellschaft ist bestimmten Rechtsrisiken ausgesetzt. Zu diesen bestimmten Rechtsrisiken zählen eine Klage des Insolvenzverwalters über das Vermögen der Air Berlin PLC i.I. auf Zahlung von rund € 498 Mio sowie ein Ermittlungsverfahren in Bezug auf Wertpapiertransaktionen von Marktteilnehmern über den Dividendenstichtag (Cum-Ex-Transaktionen). Für ungewisse Verbindlichkeiten sind Rückstellungen nach § 249 Abs. 1 S. 1 HGB zu bilden. Hierfür muss eine Außenverpflichtung vorliegen, die rechtlich entstanden ist oder wirtschaftlich verursacht wurde, und es muss ernsthaft mit einer Inanspruchnahme gerechnet werden. Die Einschätzung, ob und ggf. in welcher Höhe die Passivierung einer Rückstellung zur Abdeckung des Risikos erforderlich ist, ist in hohem Maße durch Unsicherheiten geprägt. Die gesetzlichen Vertreter rechnen aus den vorstehend genannten Rechtsrisiken zum Bilanzstichtag nicht mit einer Inanspruchnahme und haben folglich keine Rückstellung gebildet. Aus unserer Sicht sind die oben genannten Rechtsrisiken aufgrund der juristischen Komplexität, der erheblichen Unsicherheiten hinsichtlich ihrer weiteren Entwicklung und ihrer potenziellen Auswirkungen auf die Vermögens-, Finanz- und Ertragslage von besonderer Bedeutung für unsere Prüfung. (2) Im Rahmen unserer Prüfung haben wir Einsicht in die zugrunde liegenden Unterlagen zu den oben genannten Rechtsstreitigkeiten und Verfahren genommen und die rechtlichen Würdigungen der Clearstream Banking Aktiengesellschaft nachvollzogen. Mit der Kenntnis, dass bei Unsicherheiten ein erhöhtes Risiko falscher Angaben in der Rechnungslegung besteht und dass die Entscheidungen der gesetzlichen Vertreter eine direkte Auswirkung auf das Jahresergebnis haben, haben wir die Einschätzungen der gesetzlichen Vertreter unter Hinzuziehung eigener Spezialisten gewürdigt. Darüber hinaus haben wir regelmäßig Gespräche mit der Rechtsabteilung der Gesellschaft geführt, um aktuelle Entwicklungen und Gründe, die zu den entsprechenden Einschätzungen der Verfahrensausgänge geführt haben, nachzuvollziehen. Die Entwicklung der wesentlichen Rechtsrisiken einschließlich der Einschätzungen der gesetzlichen Vertreter hinsichtlich der möglichen Verfahrensausgänge wurde uns in schriftlicher Form durch die Rechtsabteilung zur Verfügung gestellt. Darüber hinaus haben wir zum Bilanzstichtag externe Rechtsanwaltsbestätigungen eingeholt und für die oben genannten Rechtsrisiken Rechtsgutachten von externen Anwälten gewürdigt. Die von den gesetzlichen Vertretern getroffenen Einschätzungen zu den vorgenannten Sachverhalten und deren Darstellung im Jahresabschluss sind hinreichend begründet und dokumentiert. (3) Die Angaben der Gesellschaft zu den Bilanzierungsmethoden für sonstige Rückstellungen sind im Anhang im Abschnitt "3. Bilanzierungs- und Bewertungsmethoden" enthalten; die wesentlichen rechtlichen Risiken sind im Risikobericht des Lageberichts dargestellt. Verantwortung der gesetzlichen Vertreter und des Aufsichtsrats für den Jahresabschluss und den Lagebericht Die gesetzlichen Vertreter sind verantwortlich für die Aufstellung des Jahresabschlusses, der den deutschen handelsrechtlichen Vorschriften in allen wesentlichen Belangen entspricht, und dafür, dass der Jahresabschluss unter Beachtung der deutschen Grundsätze ordnungsmäßiger Buchführung ein den tatsächlichen Verhältnissen entsprechendes Bild der Vermögens-, Finanz- und Ertragslage der Gesellschaft vermittelt. Ferner sind die gesetzlichen Vertreter verantwortlich für die internen Kontrollen, die sie in Übereinstimmung mit den deutschen Grundsätzen ordnungsmäßiger Buchführung als notwendig bestimmt haben, um die Aufstellung eines Jahresabschlusses zu ermöglichen, der frei von wesentlichen falschen Darstellungen aufgrund von dolosen Handlungen (d.h. Manipulationen der Rechnungslegung und Vermögensschädigungen) oder Irrtümern ist. Bei der Aufstellung des Jahresabschlusses sind die gesetzlichen Vertreter dafür verantwortlich, die Fähigkeit der Gesellschaft zur Fortführung der Unternehmenstätigkeit zu beurteilen. Des Weiteren haben sie die Verantwortung, Sachverhalte in Zusammenhang mit der Fortführung der Unternehmenstätigkeit, sofern einschlägig, anzugeben. Darüber hinaus sind sie dafür verantwortlich, auf der Grundlage des Rechnungslegungsgrundsatzes der Fortführung der Unternehmenstätigkeit zu bilanzieren, sofern dem nicht tatsächliche oder rechtliche Gegebenheiten entgegenstehen. Außerdem sind die gesetzlichen Vertreter verantwortlich für die Aufstellung des Lageberichts, der insgesamt ein zutreffendes Bild von der Lage der Gesellschaft vermittelt sowie in allen wesentlichen Belangen mit dem Jahresabschluss in Einklang steht, den deutschen gesetzlichen Vorschriften entspricht und die Chancen und Risiken der zukünftigen Entwicklung zutreffend darstellt. Ferner sind die gesetzlichen Vertreter verantwortlich für die Vorkehrungen und Maßnahmen (Systeme), die sie als notwendig erachtet haben, um die Aufstellung eines Lageberichts in Übereinstimmung mit den anzuwendenden deutschen gesetzlichen Vorschriften zu ermöglichen, und um ausreichende geeignete Nachweise für die Aussagen im Lagebericht erbringen zu können. Der Aufsichtsrat ist verantwortlich für die Überwachung des Rechnungslegungsprozesses der Gesellschaft zur Aufstellung des Jahresabschlusses und des Lageberichts. Verantwortung des Abschlussprüfers für die Prüfung des Jahresabschlusses und des Lageberichts Unsere Zielsetzung ist, hinreichende Sicherheit darüber zu erlangen, ob der Jahresabschluss als Ganzes frei von wesentlichen falschen Darstellungen aufgrund von dolosen Handlungen oder Irrtümern ist, und ob der Lagebericht insgesamt ein zutreffendes Bild von der Lage der Gesellschaft vermittelt sowie in allen wesentlichen Belangen mit dem Jahresabschluss sowie mit den bei der Prüfung gewonnenen Erkenntnissen in Einklang steht, den deutschen gesetzlichen Vorschriften entspricht und die Chancen und Risiken der zukünftigen Entwicklung zutreffend darstellt, sowie einen Bestätigungsvermerk zu erteilen, der unsere Prüfungsurteile zum Jahresabschluss und zum Lagebericht beinhaltet. Hinreichende Sicherheit ist ein hohes Maß an Sicherheit, aber keine Garantie dafür, dass eine in Übereinstimmung mit § 317 HGB und der EU-APrVO unter Beachtung der vom Institut der Wirtschaftsprüfer (IDW) festgestellten deutschen Grundsätze ordnungsmäßiger Abschlussprüfung durchgeführte Prüfung eine wesentliche falsche Darstellung stets aufdeckt. Falsche Darstellungen können aus dolosen Handlungen oder Irrtümern resultieren und werden als wesentlich angesehen, wenn vernünftigerweise erwartet werden könnte, dass sie einzeln oder insgesamt die auf der Grundlage dieses Jahresabschlusses und Lageberichts getroffenen wirtschaftlichen Entscheidungen von Adressaten beeinflussen. Während der Prüfung üben wir pflichtgemäßes Ermessen aus und bewahren eine kritische Grundhaltung. Darüber hinaus
Wir erörtern mit den für die Überwachung Verantwortlichen unter anderem den geplanten Umfang und die Zeitplanung der Prüfung sowie bedeutsame Prüfungsfeststellungen, einschließlich etwaiger bedeutsamer Mängel im internen Kontrollsystem, die wir während unserer Prüfung feststellen. Wir geben gegenüber den für die Überwachung Verantwortlichen eine Erklärung ab, dass wir die relevanten Unabhängigkeitsanforderungen eingehalten haben, und erörtern mit ihnen alle Beziehungen und sonstigen Sachverhalte, von denen vernünftigerweise angenommen werden kann, dass sie sich auf unsere Unabhängigkeit auswirken, und sofern einschlägig, die zur Beseitigung von Unabhängigkeitsgefährdungen vorgenommenen Handlungen oder ergriffenen Schutzmaßnahmen. Wir bestimmen von den Sachverhalten, die wir mit den für die Überwachung Verantwortlichen erörtert haben, diejenigen Sachverhalte, die in der Prüfung des Jahresabschlusses für den aktuellen Berichtszeitraum am bedeutsamsten waren und daher die besonders wichtigen Prüfungssachverhalte sind. Wir beschreiben diese Sachverhalte im Bestätigungsvermerk, es sei denn, Gesetze oder andere Rechtsvorschriften schließen die öffentliche Angabe des Sachverhalts aus. SONSTIGE GESETZLICHE UND ANDERE RECHTLICHE ANFORDERUNGEN Übrige Angaben gemäß Artikel 10 EU-APrVO Wir wurden von der Hauptversammlung am 28. April 2023 als Abschlussprüfer gewählt. Wir wurden am 24. Juli 2023 vom Aufsichtsrat beauftragt. Wir sind ununterbrochen seit dem Geschäftsjahr 2021 als Abschlussprüfer der Clearstream Banking Aktiengesellschaft, Frankfurt am Main, tätig. Wir erklären, dass die in diesem Bestätigungsvermerk enthaltenen Prüfungsurteile mit dem zusätzlichen Bericht an den Prüfungsausschuss nach Artikel 11 EU-APrVO (Prüfungsbericht) in Einklang stehen. VERANTWORTLICHER WIRTSCHAFTSPRÜFER Der für die Prüfung verantwortliche Wirtschaftsprüfer ist Dr. Michael Rönnberg.
Frankfurt am Main, den 12. März 2024 PricewaterhouseCoopers
GmbH
Dr. Michael Rönnberg, Wirtschaftsprüfer Benjamin Kunz, Wirtschaftsprüfer Bericht des Aufsichtsrats für das Geschäftsjahr 2023der Clearstream Banking AktiengesellschaftDer Aufsichtsrat der Clearstream Banking AG hat sich im abgelaufenen Geschäftsjahr intensiv mit der Lage und den Perspektiven des Unternehmens beschäftigt. Wir nahmen dabei die uns nach Gesetz, Satzung und Geschäftsordnung obliegenden Aufgaben wahr: Wir haben den Vorstand bei der Leitung des Unternehmens regelmäßig beraten und die Geschäftsführung der Gesellschaft überwacht. In alle grundlegenden Entscheidungen waren wir eingebunden. Geprägt wurde diese Arbeit von den gesamtwirtschaftlichen und branchenbezogenen Rahmenbedingungen. Die gesamtwirtschaftlichen und branchenbezogenen Rahmenbedingungen, die wir nicht direkt beeinflussen können, wirken sich direkt auf unsere Geschäftsentwicklung aus. Im Berichtsjahr 2023 gehörten hierzu:
In unseren Sitzungen unterrichtete uns der Vorstand ausführlich, zeitnah und entsprechend den gesetzlichen Vorgaben, schriftlich und mündlich, über den Gang der Geschäfte, die Lage des Unternehmens (einschließlich der Risikolage, des Risikomanagements und der Compliance) sowie über die Strategie und Planung des Unternehmens. Wir erörterten sämtliche für das Unternehmen bedeutende Geschäftsvorgänge auf Basis der Berichte des Vorstands. Durch die enge zeitliche Taktung sowohl der Plenums- als auch der Ausschusssitzungen fand ein intensiver Austausch zwischen Aufsichtsrat und Vorstand statt. Der Vorstandsvorsitzende informierte den Aufsichtsratsvorsitzenden zudem fortlaufend und regelmäßig über die Entwicklung der Geschäftslage, wesentliche Geschäftsvorfälle, anstehende Entscheidungen sowie langfristige Perspektiven und erörterte diese mit ihm. Im Jahr 2023 haben wir insgesamt fünf ordentliche Sitzungen des Plenums abgehalten. Diese fanden am 23. Februar, 28. April, 17. Juli, 29. September sowie am 04. Dezember 2023 statt. Außerordentliche Sitzungen fanden keine statt. Im Berichtsjahr haben wir uns zudem mit den Themen der Kapital- und Dividendenstrategie, dem Kapital Plan 2023-2025 sowie Vorstandsangelegenheiten (inklusive der Zielerreichung 2022 und Festlegung des Bonus 2022) befasst. Bezüglich der Russland-Ukraine-Krise informierte der Vorstand regelmäßig über die Risikoanalyse und die Risikoszenarien sowie über die implementierten russlandbezogenen Sanktions- und Compliance-Maßnahmen. Der Vorstand informierte den Aufsichtsrat auch über die Risken des Konflikts zwischen Israel und der Hamas. Darüber hinaus wurde in mehreren Sitzungen des Aufsichtsrats zu aktuellen Entwicklungen der Klage des Insolvenzverwalters der Air Berlin i.L. sowie zu IFIC I/II berichtet. Auch das Thema Informationssicherheit wurde regelmäßig diskutiert. Über die in den Ausschüssen behandelten Themen wurde durch die jeweiligen Ausschussvorsitzenden in den Sitzungen des Aufsichtsrats berichtet. In den Fällen, in denen die Ausschüsse die Beschlüsse des Aufsichtsrats vorbereiteten, hat der Aufsichtsrat die erforderlichen Beschlüsse gefasst. Ein wichtiges Thema unserer Aufsichtsratsarbeit waren zudem die Angemessenheit, Wirksamkeit und Effizienz der internen Kontrollsysteme sowie der Umgang mit Feststellungen interner Kontrollfunktionen und externer Prüfer und Regulierungsbehörden. Insbesondere hat sich der Aufsichtsrat regelmäßig vom Vorstand und den zuständigen Projektverantwortlichen über den Fortschritt wie auch etwaige Projektplananpassungen bei Verzögerungen zur Behebung von maßgeblichen regulatorischen Revisionsfeststellungen berichten lassen. Weiter diskutierte der Aufsichtsrat intensiv, die aus der Sonderprüfung zu Steuerrisiken erhobenen Feststellungen, sowie Maßnahmen zu deren Schließung im Rahmen des Tax GRC Programms, welches im Juli 2023 beendet wurde. Arbeit der Ausschüsse Im Berichtsjahr verfügte der Aufsichtsrat über drei Ausschüsse, die primär die Aufgabe haben, Entscheidungen und Themen für das Plenum vorzubereiten. Soweit gesetzlich zulässig, sind auch einzelne Entscheidungsbefugnisse auf die Ausschüsse übertragen. In den Plenumssitzungen berichten die Ausschussvorsitzenden jeweils ausführlich über die Ausschussarbeit. Der Aufsichtsratsvorsitzende führte den Vorsitz im Vergütungsausschuss. Insbesondere wurden folgende Themen in den Ausschüssen bearbeitet: Prüfungsausschuss (vier Sitzungen im Berichtsjahr)
Risikoausschuss (vier Sitzungen im Berichtsjahr)
Vergütungsausschuss (vier Sitzungen im Berichtsjahr)
Veränderungen im Vorstand und Aufsichtsrat der Clearstream Banking AG In Bezug auf den Vorstand ergaben sich im Berichtsjahr folgende personelle Änderungen: Mit Wirkung zum Ende des 30. Juni 2023 trat Berthold Kracke als CEO zurück und schied damit aus dem Vorstand der Clearstream Banking AG aus. Stephanie Eckermann trat seine Nachfolge ab dem 1. Juli 2023 als neue CEO der Clearstream Banking AG an. Darüber hinaus wurde Udo Henkelmann mit Wirkung ab dem 1. Juli 2023 als Chief Risk and Control Officer in den Vorstand der Clearstream Banking AG berufen. Des Weiteren wurde Frau Martina Gruber als Vorstandsmitglied der Clearstream Banking AG für weitere drei Jahre wiedergewählt. In Bezug auf den Aufsichtsrat ergaben sich 2023 keine personellen Änderungen. Für das Geschäftsjahr 2023 setzte sich der Aufsichtsrat aus den folgenden Mitgliedern zusammen: Dr. Stephan Leithner (Vorsitzender), Dr. Oliver Engels (stellvertretender Vorsitzender), Prof. Dr. Peter Gomber, Prof. Dr. Christina Bannier, Norfried Stumpf und Peter Eck. Prof. Dr. Peter Gomber und Prof. Dr. Christina Bannier erfüllen die Anforderungen der Unabhängigkeit im Sinne der Verordnung (EU) Nr. 909/2014 des Europäischen Parlaments und des Rates vom 23. Juli 2014 zur Verbesserung der Wertpapierlieferungen und -abrechnungen in der Europäischen Union und über Zentralverwahrer (CSDR). Die Ausschüsse des Aufsichtsrats im Geschäftsjahr 2023 setzten sich aus folgenden Mitgliedern zusammen:
Beurteilung der Eignung des Vorstands und des Aufsichtsrats Im vierten Quartal 2023 prüfte der Aufsichtsrat die Struktur, Größe, Zusammensetzung und Leistung des Vorstands und des Aufsichtsrats, sowie die Fähigkeiten, Kenntnisse und Erfahrungen sowohl der individuellen Vorstands- und Aufsichtsratsmitglieder als auch des Vorstands und Aufsichtsrats in ihrer Gesamtheit. Die Beurteilung der Eignung durch den Aufsichtsrat ist gesetzlich vorgeschrieben und muss regelmäßig, mindestens aber jährlich, durchgeführt werden. Mit Beschluss vom 04. Dezember 2023 stellte der Aufsichtsrat fest, dass die gesetzlichen und regulatorischen Anforderungen an die beiden Gremien eingehalten wurden und werden, insbesondere, dass die Vorstands- und Aufsichtsratsmitglieder in Übereinstimmung mit den aufsichtsrechtlichen Vorschriften einzeln und in ihrer Gesamtheit als geeignet anzusehen sind. Zudem genehmigte der Aufsichtsrat die Änderung der Richtlinie zur Beurteilung der Eignung der Mitglieder der Leitungsgremien und der Inhaber von Schlüsselfunktionen sowie den entsprechenden Side Letter hierzu. Im vierten Quartal 2023 erfolgte eine unabhängige Überprüfung der Effektivität des Aufsichtsrats, die in regelmäßigen Abständen wiederholt werden soll. Jahresabschluss für das Geschäftsjahr 2023 In der am 28. April 2023 abgehaltenen Jahreshauptversammlung wurde die PricewaterhouseCoopers GmbH Wirtschaftsprüfungsgesellschaft, mit Sitz in Frankfurt am Main, ("PwC") zum Abschlussprüfer der Gesellschaft bestellt. Der Jahresabschluss und Lagebericht für das Geschäftsjahr 2023 sind unter Einbeziehung der Buchführung von der PwC geprüft worden. Sie hat in dem von ihr erteilten uneingeschränkten Bestätigungsvermerk erklärt, dass die Buchführung und der Jahresabschluss den gesetzlichen Vorschriften entsprechen, dass der Jahresabschluss ein den tatsächlichen Verhältnissen entsprechendes Bild der Vermögens-, Finanz- und Ertragslage vermittelt und dass der Lagebericht im Einklang mit dem Jahresabschluss steht. Die Abschlussunterlagen und der Prüfungsbericht von PwC wurden zunächst dem Prüfungsausschuss und danach dem Aufsichtsrat rechtzeitig zur Einsicht und Prüfung ausgehändigt. Die Vertreter des Abschlussprüfers haben sowohl an der Sitzung des Prüfungsausschusses als auch an der Bilanzsitzung des Aufsichtsrats teilgenommen und über die wesentlichen Ergebnisse der Prüfung berichtet und insbesondere die Vermögens-, Finanz- und Ertragslage der Gesellschaft erläutert. Er stand für ergänzende Fragen und Auskünfte zur Verfügung. Der Prüfungsausschuss hat die Abschlussunterlagen und den Bericht von PwC intensiv mit dem Abschlussprüfer erörtert und einer eigenen sorgfältigen Prüfung unterzogen. Er hat dem Ergebnis der Prüfung durch den Abschlussprüfer zugestimmt und festgestellt, dass keine Einwendungen zu erheben waren. Über die Prüfung hat der Ausschuss dem Aufsichtsrat berichtet und dem Aufsichtsrat vorgeschlagen, den Jahresabschluss zum 31. Dezember 2023, zu billigen. Nach eigener Prüfung des Jahresabschlusses und des Lageberichts für 2023 sowie nach Kenntnisnahme der Empfehlung des Prüfungsausschusses und des Prüfungsberichts billigte der Aufsichtsrat den vom Vorstand aufgestellten Jahresabschluss für das Geschäftsjahr 2023 in seiner Sitzung vom 26. März 2024. Damit wurde der Jahresabschluss der Clearstream Banking AG festgestellt. Der Aufsichtsrat hat den Vorschlag des Vorstands für die Verwendung des Bilanzgewinns - insbesondere vor dem Hintergrund der Liquidität der Gesellschaft und ihrer Finanz- und Kapitalplanung sowie unter Berücksichtigung der Interessen der Alleinaktionärin - eingehend mit dem Vorstand erörtert. Nach eigener Prüfung hat sich der Aufsichtsrat auf dieser Grundlage dem Vorschlag des Vorstands zur Verwendung des Bilanzgewinns angeschlossen. Wir danken dem Vorstand sowie allen Mitarbeitenden für ihr großes Engagement und die gute Arbeit im Jahr 2023, welches aufgrund der angespannten geopolitischen Lage überaus herausfordernd war.
Frankfurt am Main, den 26. März 2024 Für den Aufsichtsrat: Dr. Stephan Leithner, Vorsitzender des Aufsichtsrats Beschluss über die Verwendung des BilanzgewinnsDie Versammlungsleiterin ließ sodann über den Vorschlag von Vorstand und Aufsichtsrat abstimmen, den im Jahresabschluss zum 31. Dezember 2023 ausgewiesenen Jahresüberschuss in Höhe von 270.000.000 Euro wie folgt zu verwenden:
Entsprechend des Vorschlags von Vorstand und Aufsichtsrat beschloss die Hauptversammlung bei unveränderter Präsenz
mit allen Stimmen im Wege des Zurufs, den im Jahresabschluss zum 31. Dezember 2023 ausgewiesenen Jahresüberschussin Höhe von 270.000.000 Euro wie folgt zu verwenden:
Die Versammlungsleiterin verkündete das Abstimmungsergebnis und stellte fest, dass damit der Beschlussvorschlag von Vorstand und Aufsichtsrat über die Verwendung des Bilanzgewinns einstimmig angenommen worden sei. Der Jahresabschluss zum 31. Dezember 2023 wurde am 26. März 2024 festgestellt. |
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