Stammdaten

Register
Amtsgericht Darmstadt HRB 54016
Eingetragen
22.5.1998
Branche
Herstellung von Lampen und LeuchtenGroßhandel mit elektrischen HaushaltsgerätenHerstellung von Geräten der Unterhaltungselektronik
Gegenstand
Der Kauf, Import, Export und Vertrieb von LED (Light Emitting Diode), SML (Sub-Miniature Lamp), LCD (Liquid Crystal Display), CFL (Cold Cathode Flurescent Lamp) und anderen Vorrichtungen sowie deren angewandten Produkten, die Anschafftung von elektronischen Teilen und die Belieferung der Unternehmen der Stanley-Gruppe mit solchen. Ferner der Kauf, Import, Export und Vertrieb von Headlamp, Taillamp und anderen Lampen für Automobile und Motorräder, einschließlich deren Entwicklung und Design sowie die Zertifizierung der Lampen.

Finanzübersicht

Historie

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Management

NameRolle
Tetsuya Hojo
seit 14.6.2024
Geschäftsführer
Hiroyasu Shioda
seit 14.6.2024
Geschäftsführer
Kazuki Takano
seit 14.6.2024
Geschäftsführer
Kenichi Hirota
seit 27.3.2024
Geschäftsführer
Stefan Koch
seit 11.9.2014
Geschäftsführer

Wirtschaftlich Berechtigte

0.00% identifiziert100.00% ungelöst

Ungelöste Beteiligungen (1)

NameAnteil
Stanley Electric Holding Europe Co., LimitedGBR
100.00%

Gesellschafter

1 Gesellschafter

GmbH-Struktur

Stanley Electric Holding Europe Co., Limited
United Kingdom
200.000 €
100.00%

Bilanzkonten

Gewinn- und Verlustrechnung

Posten

Konzern- und Jahresabschlüsse

Stanley Electric GmbH

Mörfelden-Walldorf

Jahresabschluss zum Geschäftsjahr vom 01.04.2023 bis zum 31.03.2024

Lagebericht für das Geschäftsjahr vom 1. April 2023 bis 31. März 2024

1. Vorbemerkung

Stanley Electric GmbH gehört zum japanischen Stanley Electric Konzern. Die Muttergesellschaft ist Stanley Electric Co. Ltd., Tokio/Japan. Stanley Electric ist in den Bereichen Automotive Equipment, Electronic Components sowie Applied Electronic Products tätig. Die Gesellschaft ist eine reine Vertriebsgesellschaft von konzerneigenen Produkten für Deutschland und andere europäische Länder. Die Kunden sind insbesondere Automobilhersteller, Automobilzulieferer sowie die Elektroindustrie.

2. Anmerkungen zur allgemeinen Geschäftsentwicklung

Das Geschäftsjahr 2023/2024 war sehr herausfordernd. Die Entwicklung der makroökonomischen Rahmenbedingungen in Deutschland und weltweit sowie die geopolitischen Krisen wirkten sich in 2023 negativ auf das Bruttoinlandsprodukt sowie auf unsere Hauptkunden im Automobilbereich aus. Ebenso hat die Krise am Halbleitermarkt sowie der Mangel an bestimmten Teilen seine Spuren bei unseren Hauptkunden hinterlassen und ist nach wie vor nicht vollständig behoben. Hinzu kommt ein enormer Preisverfall im Bereich LED. Die Stanley Electric GmbH hat daher einen Umsatzrückgang von T€ 2.256 auf T€ 11.977 (-15,8%) im Berichtsjahr zu verzeichnen.

Auf Grund der genannten Punkte wurde im Geschäftsjahr ein Rückgang von T€ 1.847 im Bereich "Electronic Devices" verzeichnet. In der Sparte "Automotive Lamps" ging der Umsatz im letzten Fiskaljahr um T€ 409 zurück.

Der Rohertrag lag aufgrund geänderter Einkaufspreise bei T€ 3.090, was einem Rückgang von T€ 237 gegenüber dem Vorjahr entspricht. Die Materialaufwandsquote belief sich auf 74,2 % (Vorjahr: 76,6 %). Das Ergebnis nach Steuern betrug T€ 480 (Vorjahr: T€ 591).

Erneut hatten wir verschiedene Anfragen von Automobilherstellern aus dem nicht-asiatischen Bereich zur Entwicklung von Scheinwerfern und Rückleuchten. Diese Geschäfte sind auch sehr wichtig, um in dieses Marktsegment in Europa verstärkt vorzudringen. Insbesondere der Trend hin zu Voll-LED-Scheinwerfern auch im unteren Marktsegment wird der Gesellschaft weitere Geschäftsmöglichkeiten eröffnen, da wir sowohl über die Scheinwerfer- als auch über eigene LED-Technologie verfügen. Der Trend zu LED-Scheinwerfern im unteren Preissegment hat sich verstärkt und wird sich auch fortsetzen, auch durch die Erwartungen im Bereich Elektrofahrzeuge. Inwieweit sich dieser Trend fortsetzt, bleibt abzuwarten, könnte aber auch davon abhängen ob und welchem Bereich es weiterhin staatliche Unterstützungen gibt.

Für Hybrid-Fahrzeuge ist die Förderung bereits eingestellt und kann dann erheblichen Einfluss auf die Zahlen haben. Ein Folgeauftrag eines deutschen Automobilhersteller ist gewonnen. Weitere Anfragen befinden sich in der Angebotsphase.

Seit Jahren wächst die Nachfrage nach LEDs in Europa. LEDs werden nun standardmäßig im Innen- und Außenbereich von Fahrzeugen eingesetzt. Insbesondere im Bereich "Ambient Light" ist noch erhebliches Potential. In den Bereichen LED und LCD konnten erfolgreich neue Kunden akquiriert werden. Da dies vor allem Kunden aus dem Automobilsektor waren, wird sich dies verstärkt auch im Umsatz der Folgeperioden widerspiegeln. Neue Anfragen ergaben sich auch aus dem neuen Geschäftsfeld für UVC LEDs. Messeaktivitäten verlagern sich von wenigen großen Events eher hin zu vielen keinen Events wie die InCanin, Braubeviale, Aquatech, IFAT oder SHK.

3. Entwicklung der Ertragslage im Geschäftsjahr 2023/2024

Im Jahr 2023/2024 musste das Kerngeschäft im Bereich "Automotive Lamps" im Vergleich zum Vorjahr einen Rückgang verzeichnen. Der Umsatz in diesem Segment resultiert insbesondere aus dem Projekt mit einem deutschen OEM, das sich jedoch dem Ende nähert. Das andere Kerngeschäft "Electronic Devices" verzeichnete ebenfalls einen Rückgang, vor allem durch einen starken Preisverfall.

Bei einem Rückgang der Umsatzerlöse um 15,8% bzw. T€ 2.256 auf T€ 11.977 bei um T€ 237 auf T€ 8.887 gesunkenen Materialaufwendungen sank der Jahresüberschuss von T€ 591 im Vorjahr auf T€ 480 in der Berichtsperiode. Der Yen-Kurs hatte sich im Geschäftsjahr 2023/24 im Vergleich zum Vorjahr zu unseren Gunsten entwickelt, mit der Folge von für uns verbesserten Einkaufspreisen. Die sonstigen betrieblichen Erträge sind mit T€ 534 gegenüber T€ 194 im Vorjahr erheblich gestiegen, insbesondere aufgrund höherer Erträge aus Weiterbelastungen. Der Rückgang des Personalaufwands um T€ 147 resultiert im Wesentlichen aus der gesunkenen Mitarbeiterzahl. Die sonstigen betrieblichen Aufwendungen erhöhten sich um T€ 466 auf T€ 1.304 insbesondere aufgrund gestiegener Reisekosten sowie weiterbelastete Aufwendungen.

Die Steuern vom Einkommen und Ertrag enthalten den Ertragssteueraufwand des Geschäftsjahres.

Die finanziellen Leistungsindikatoren sind die Umsatzerlöse sowie der Jahresüberschuss.

Die im Lagebericht zum Geschäftsjahr 2022/2023 abgegebenen Prognosen der Gesellschaft für die Entwicklung der Umsatzerlöse und des Jahresüberschusses haben sich leider bestätigt.

4. Vermögens- und Finanzlage

Die Bilanzsumme hat sich am Bilanzstichtag gegenüber dem Vorjahr stark verringert, was auf der Aktivseite insbesondere die Flüssigen Mittel sowie auf der Passivseite das Eigenkapital betrifft.

Das Eigenkapital beträgt 65,5 % (Vorjahr: 72,4 %) der Bilanzsumme und die flüssigen Mittel auf der Aktivseite 6,6 % (Vorjahr: 65,2 %) der Bilanzsumme.

Die gelieferten Waren werden in der Regel nach Erhalt sofort an die Kunden versendet. Insbesondere durch verringerte Bedarfe im 1. Quartal des neuen Geschäftsjahres hat sich der Lagerbestand zum 31. März 2024 um T€ 78 auf T€ 561 vermindert.

Die Forderungen aus Lieferungen und Leistungen sind von T€ 1770 auf T€ 1668 leicht gefallen, was insbesondere aus geringeren Verkäufen im 4. Quartal resultiert.

Die Forderungen gegen verbundene Unternehmen stiegen um T€ 2.508 auf T€ 2.569, resultierend aus einer Forderung aus dem neu aufgesetzten Cash-Pooling bei der Gesellschafterin in Höhe von T€ 2.507.

Investitionen im Geschäftsjahr betrugen insgesamt T€ 6 und betrafen insbesondere Büro- und Geschäftsausstattung.

Die flüssigen Mittel zum 31. März 2024 betrugen T€ 360 (31. März 2023: T€ 5.260). Mit den Forderungen aus dem Cash-Pooling war die Zahlungsfähigkeit damit jederzeit gewährleistet.

Die sonstigen Vermögensgegenstände sanken insgesamt um T€ 25 im Wesentlichen bedingt durch geringere Steuerforderungen zum Bilanzstichtag.

Das Eigenkapital verminderte sich aufgrund einer Ausschüttung von T€ 2.747 auf T€ 3.572 per 31. März 2024. Dadurch verringerte sich die Eigenkapitalquote von 72,4% auf 65,5% zum Bilanzstichtag.

Die Verbindlichkeiten aus Lieferungen und Leistungen haben sich um T€ 18 auf T€ 113 vermindert bedingt durch niedrigere Warenlieferungen zum Stichtag. Die Verbindlichkeiten gegenüber verbundenen Unternehmen, die unsere Hauptlieferanten beinhalten, haben sich stichtagsbedingt um T€ 295 auf T€ 1.581 aufgrund niedrigerer Bestellungen in Q4 bei Stanley Electric Japan und Thailand vermindert.

Die Vermögens- und Finanzlage der Gesellschaft ist geordnet. Die Gesellschaft finanziert sich durch Eigenkapital sowie kurzfristiges Fremdkapital, insbesondere von der Muttergesellschaft.

Durch die Auszahlung der Gewinnausschüttung sowie die erstmalige Teilnahme am Cashpool bei der Gesellschafterin verminderte sich der Bestand an Liquiden Mitteln zum Bilanzstichtag stark. Die Finanzierung der laufenden Geschäftstätigkeit der Gesellschaft und der geplanten Dividendenzahlung ist durch den Finanzmittelbestand und den erwarteten Mittelzufluss aus dem laufenden Geschäft auch künftig gesichert.

5. Forschung und Entwicklung

Unter den Produktentwicklungen der Stanley Electric Gruppe steht die Entwicklung von Produkten ohne umweltschädliche Substanzen im Vordergrund. Dies wird von den Abnehmern zunehmend erwartet.

Die Entwicklung von LEDs für Auto-Scheinwerfer ("High-Power-LED") wird weiter forciert, da sie eine höhere Zuverlässigkeit und bessere Leistungsfähigkeit als bisherige Leuchtmittel haben und auch völlig neue Möglichkeiten im Design erlauben. Dies beinhaltet die Entwicklung von intelligenten Lichtsystemen und nutzt die Scheinwerfer auch als Informationseinheit. Stanley Electric entwickelt auch funktionale Komponenten (IR-LEDs, VCSEL) sowie Sensoren zum In-Cabin Sensing. Da solche Systeme zum Teil durch EU-Regulierungen verpflichtend werden, gehen wir von einem wachsenden Bedarf aus. Die Aufgabe der deutschen Gesellschaft besteht hier insbesondere darin, das Stammhaus mit Marktdaten zu versorgen, um die Richtung der Entwicklung bestimmen zu können.

Der Verkauf von UVC-LEDs, die insbesondere im Bereich der Wasser-, Luft- und Oberflächendesinfektion eingesetzt werden, soll weiter forciert werden. Nachdem sich bereits auf der Messe "Aquatech" in sehr positivem Feedback und vielen Anfragen zu unseren Komponenten zeigte, gab es einen weiteren Boost durch die Corona-Krise und der damit verbundenen Nachfrage nach Desinfektionsmöglichkeiten. Im Rahmen der Mitgliedschaft in einem deutschen Bundesverband Wasseranwendnungsbranche sind weitere kleinere Messen wie z.B. SHK und IFAT durchgeführt worden.

Die Stanley Electric GmbH selbst führt keine Entwicklungsaktivitäten durch.

6. Chancen- und Risikobericht

Wir sehen großes Potential im Bereich der LED-Scheinwerfer, da wir der einzige Hersteller sind, der auch eigene LEDs für diesen Bereich produziert. Durch Neukundengewinnung im Komponentengeschäft sehen wir erhebliche Möglichkeiten der Geschäftsausweitung.

Von den im Folgenden dargestellten Risiken ist die Abhängigkeit der Gesellschaft von der Auftragslage der Automobilzulieferer als betragsmäßig im Hinblick auf Höhe und Eintrittswahrscheinlichkeit am bedeutendsten einzustufen. Die Gesamtrisikoposition für dieses Risiko hat sich gegenüber dem Vorjahr stabil entwickelt. Die Rangfolge der weiteren Risiken der Gesellschaft ergibt sich aus der Reihenfolge der Berichterstattung.

Um die Abhängigkeit von einigen Großkunden im Automobilsektor zu verringern und zur weiteren Risikostreuung streben wir für die Zukunft weiterhin eine breitere Kundenbasis an, insbesondere im Bereich IR- und UV-LEDs. Dies ist bereits in diesem Geschäftsjahr erfolgreich gelungen, soll jedoch weiter forciert werden.

Um die Gesellschaft für den Zeitraum nach Auslaufen der OEM-Verträge abzusichern und zusätzliches Wachstum zu kreieren, muss der Geschäftsbereich "Electronic Devices" (elektronische Bauelemente) insbesondere durch Akquise von Distributoren ausgeweitet werden. Der Distributorenbereich konnte erfolgreich ausgebaut werden.

Eine Reduzierung der Abhängigkeit vom Automobilsektor ergibt sich auch durch den neuen Bereich der UV-LEDs, die derzeit zum größten Teil im Non-Automotive Bereich eingesetzt werden. Wir sehen auch einen Trend weg von Schaltern im HMI-Bereich hin zu Touch-Lösungen.

Der Wareneinkauf von Stanley Electric Japan erfolgt überwiegend in Euro. Die japanische Muttergesellschaft passt den Lieferpreis regelmäßig an die aktuelle Wechselkursentwicklung an. Daraus ergeben sich Preis- und Wechselkursrisiken und Chancen, auf die die Gesellschaft selbst jedoch keinen Einfluss hat. Andererseits handeln wir in verschiedenen Währungen. Je nach Wechselkursentwicklung ist die Ergebnisauswirkung hieraus entgegengesetzt der Auswirkung auf der Einkaufsseite.

Der Yen hatte dieses Jahr eine mittlere Volatilität mit Werten zwischen 143,16 und 165,06 Yen/EUR mit einem Schnitt von 156,66 (Vorjahr: 140,78), was sich vor allem in einer verbesserten Einkaufsituation widerspiegelte.

Es ist darauf hinzuweisen, dass für die Geschäfte in ausländischer Währung bisher keine Kurssicherungsgeschäfte durchgeführt wurden.

Die Entwicklung der makroökonomischen Rahmenbedingungen in Deutschland und weltweit sowie die geopolitischen Krisen wirkten sich negativ auf die deutsche Wirtschaft aus. Die Nachfrage unserer Kunden insbesondere im Automobilsektor war daher stark schwankend, im Jahresvergleich insgesamt rückläufig und preissensibel. Kein besonderes Risiko sehen wir in der Beschaffung der Waren und den logistischen Rahmenbedingungen. Die Belieferung von Kunden in der Ukraine konnte wieder aufgenommen werden, ist jedoch mit erheblichem administrativem Aufwand verbunden und kann jederzeit wieder abbrechen.

Da im Automobilbereich zwischen Auftragsvergabe und Verkauf teilweise lange Zeiträume liegen, ergeben sich für diese Projekte Ergebnisrisiken, da der Verkaufspreis in der Regel nicht mehr angepasst werden kann. In enger Zusammenarbeit mit der japanischen Muttergesellschaft werden daher Verhandlungen geführt und Maßnahmen abgestimmt, um die Wareneinstandskosten für bestimmte Produkte künftig reduzieren zu können. Hierdurch soll die Wirtschaftlichkeit der Projekte sichergestellt werden.

Für das Geschäft mit kompletten Beleuchtungssystemen unterhält die Gesellschaft kein eigenes Lager. Die Produktion erfolgt durch Stanley Electric Ungarn, und die Erzeugnisse werden durch die Kunden direkt bei Stanley Electric Ungarn abgeholt (sog. "Milk-Run-System"). Dadurch entfällt für diese Produkte das Lagerrisiko für die Gesellschaft.

Für andere Produkte wird bei der Stanley Electric GmbH ein Lager unterhalten. Für diese Produkte besteht ein Bewertungsrisiko durch Preisverfall am Markt. Der Lagerbestand ist im Vergleich zum 31. März 2023 um T€ 78 auf T€ 561 gesunken. Generell versuchen wir zur Stärkung unserer Finanzen permanent den Lagerbestand zu verringern und möglichst gering zu halten, was in diesem Jahr aufgrund der genannten Krisen und den damit verbunden Schwankungen nicht immer gewährleistet werden konnte jedoch am Ende des Finanzjahres erreicht werden konnte. Preisrisiken werden sofern erforderlich im Rahmen der Bewertung des Vorratsvermögens zum Bilanzstichtag berücksichtigt. Aufgrund des höheren Auftragsbestandes konnte der Lagerbestand vermindert werden.

Sämtliche Produkthaftungsrisiken liegen bei der Muttergesellschaft und den produzierenden Schwestergesellschaften. Aus Sicht der Stanley Electric GmbH liegt das wesentliche Risiko darin, zugesagte Liefertermine nicht einhalten zu können. Aufgrund des starken Wettbewerbs im Automobilbereich sind in solchen Fällen unter Umständen hohe Schadensersatzzahlungen zu leisten, auch wenn keine rechtliche Verpflichtung besteht.

Seit Anfang 2005 arbeitet Stanley Electric GmbH als ein IATF16949 Quality Management System zertifiziertes Unternehmen. Das Zertifikat wurde im Dez 2023 erneuert. Auf Grund neuer Anforderungen der OEMs streben wir zusätzlich eine Zertifizierung Informationssicherheit nach Tisax an. Das Audit ist für April 2024 angesetzt.

In enger Abstimmung mit der japanischen Muttergesellschaft wurde im Jahr 2011 ein Risikomanagement mit entsprechendem Handbuch einführt. Die Implementierung wurde 2012 abgeschlossen. Weiterhin ist die Gesellschaft in das monatliche Berichtswesen des Stanley Electric Konzerns eingebunden und die Geschäftsführung hat Einblick in sämtliche laufende Geschäftsvorfälle.

Die Gesamtrisikoposition des Unternehmens hat sich gegenüber dem Vorjahr nicht wesentlich verändert.

7. Prognosebericht

Für das Jahr 2024/2025 erwarten wir im Vergleich zum Jahr 2023/2024 Umsatzerlöse auf dem gleichen Niveau. Für das folgende Geschäftsjahr gehen wir ferner von einer für uns stabilen Währungskursentwicklung aus. Für das Jahr 2024/2025 erwarten wir bei gleichbleibenden Umsätzen erheblichen Rückgang des Jahresüberschusses im zweistelligen Prozentbereich insbesondere auf Grund fallender Margen.

 

Mörfelden-Walldorf, den 4. Juni 2024

Geschäftsführer

Kenichi Hirota

Stefan Koch

Bilanz zum 31. März 2024

Aktiva

  31.03.2024 31.03.2023
 
A. Anlagevermögen    
I. Immaterielle Vermögensgegenstände    
Entgeltlich erworbene Software 4,00 8,00
II. Sachanlagen    
Betriebs- und Geschäftsausstattung 16.860,00 19.718,00
  16.864,00 19.726,00
B. Umlaufvermögen    
I. Vorräte    
Waren 561.001,14 639.106,02
II. Forderungen und sonstige Vermögensgegenstände    
1. Forderungen aus Lieferungen und Leistungen 1.668.345,46 1.769.515,79
2. Forderungen gegen verbundene Unternehmen 2.568.699,88 61.125,59
3. Sonstige Vermögensgegenstände 235.022,50 260.164,86
  4.472.067,84 2.090.806,24
III. Kassenbestand und Guthaben bei Kreditinstituten 360.242,49 5.259.744,17
  5.393.311,47 7.989.656,43
C. Rechnungsabgrenzungsposten 42.155,40 53.639,99
  5.452.330,87 8.063.022,42

Passiva

  31.03.2024 31.03.2023
 
A. Eigenkapital    
I. Gezeichnetes Kapital 200.000,00 200.000,00
II. Gewinnvortrag 2.892.242,13 5.047.833,32
III. Jahresüberschuss 479.908,09 591.408,81
  3.572.150,22 5.839.242,13
B. Rückstellungen    
1. Steuerrückstellungen 30.216,43 52.835,31
2. Sonstige Rückstellungen 138.482,95 117.636,67
  168.699,38 170.471,98
C. Verbindlichkeiten    
1. Verbindlichkeiten aus Lieferungen und Leistungen 112.565,74 130.658,50
2. Verbindlichkeiten gegenüber verbundenen Unternehmen 1.581.102,83 1.876.145,04
3. Sonstige Verbindlichkeiten 17.812,70 45.334,69
  1.711.481,27 2.052.138,23
D. Passive latente Steuern 0,00 1.170,08
  5.452.330,87 8.063.022,42

Gewinn- und Verlustrechnung für das Geschäftsjahr vom 1. April 2023 bis 31. März 2024

  2023/2024 2022/2023
 
1. Umsatzerlöse   11.977.456,06 14.233.375,26
2. Sonstige betriebliche Erträge   533.763,98 193.908,81
(davon Erträge aus Währungsumrechnung€ 74.849,59; Vorjahr T€ 103)      
    12.511.220,04 14.427.284,07
3. Materialaufwand      
Aufwendungen für bezogene Waren   -8.887.121,18 -10.906.427,44
4. Personalaufwand      
a) Gehälter -1.486.108,04   -1.643.213,30
b) Soziale Abgaben -169.407,98   -159.054,91
    -1.655.516,02 -1.802.268,21
5. Abschreibungen auf immaterielle Vermögensgegenstände des Anlagevermögens und Sachanlagen   -8.401,09 -10.656,95
6. Sonstige betriebliche Aufwendungen   -1.303.503,70 -837.652,37
(davon Aufwendungen aus Währungsumrechnung€ 119.395,51; Vorjahr T€ 150)      
    656.678,05 870.279,10
7. Zinsen und ähnliche Erträge   61.985,14 11.109,86
(davon aus der Aufzinsung von Rückstellungen€ 90,75; Vorjahr € 0)      
8. Steuern vom Einkommen und vom Ertrag   -237.318,10 -288.361,15
9. Ergebnis nach Steuern   481.345,09 593.027,81
10. Sonstige Steuern   -1.437,00 -1.619,00
11. Jahresüberschuss   479.908,09 591.408,81

Anhang für das Geschäftsjahr vom 1. April 2023 bis 31. März 2024

I. Allgemeines

Die Gesellschaft Stanley Electric GmbH ist mit Sitz in Mörfelden-Walldorf unter der Registernummer HRB 54016 im Handelsregister des Amtsgerichts Darmstadt registriert.

Gegenstand der Geschäftstätigkeit ist der Kauf, Import, Export und Vertrieb von elektronischen Teilen und die Belieferung der Unternehmen der Stanley-Gruppe mit solchen.

Die Gesellschaft ist eine mittelgroße Kapitalgesellschaft im Sinne des § 267 Abs. 2 und 4 HGB. Der Jahresabschluss für das Geschäftsjahr vom 1. April 2023 bis 31. März 2024 wurde nach den Vorschriften des HGB für Kapitalgesellschaften sowie nach den ergänzenden Vorschriften des GmbH-Gesetzes aufgestellt. Die Bilanz wurde gemäß den §§ 265 und 266 HGB gegliedert. Die Darstellung der Gewinn- und Verlustrechnung erfolgte unverändert nach dem Gesamtkostenverfahren.

Darstellung, Gliederung, Ansatz und Bewertung des Jahresabschlusses entsprechen den Vorjahresgrundsätzen.

Die Erleichterungen nach § 288 Abs. 2 HGB wurden teilweise in Anspruch genommen.

II. Angaben zu den Bilanzierungs- und Bewertungsmethoden sowie Erläuterungen zu den Bilanzposten

Das Anlagevermögen wird zu Anschaffungskosten abzüglich planmäßiger Abschreibungen angesetzt. Die entgeltlich erworbene Software wird über eine betriebsgewöhnliche Nutzungsdauer von drei Jahren linear abgeschrieben. Die Abschreibungen der Sachanlagen werden entsprechend der betriebsgewöhnlichen Nutzungsdauer linear über drei bis dreizehn Jahre vorgenommen.

Geringwertige Anlagegüter (bis netto € 800) werden im Jahr des Zugangs voll abgeschrieben und im Anlagenspiegel als Abgang ausgewiesen.

Die Zusammensetzung und Entwicklung des Anlagevermögens ergibt sich aus dem beigefügten Anlagenspiegel, der Bestandteil des Anhangs ist.

Der Ansatz der Vorräte erfolgt zu Anschaffungskosten unter Anwendung gleitender Durchschnittspreise abzüglich ggf. erforderlicher Einzelabwertungen.

Die Forderungen und sonstigen Vermögensgegenstände werden zu Nennwerten angesetzt.

Bei den Forderungen aus Lieferungen und Leistungen wird für das latente Ausfallrisiko eine 1 %ige Pauschalabwertung auf nicht einzeln abgewertete Nettoforderungen gebildet.

Die Forderungen gegen verbundene Unternehmen resultieren aus Cashpool (T€ 2.508; Vorjahr T€ 0) und aus Lieferungen und Leistungen (T€ 61; Vorjahr T€ 61). Die Forderung gegen die Gesellschafterin betragen T€ 2.508 (Vorjahr T€ 0).

Die sonstigen Vermögensgegenstände betreffen vor allem Vorsteuererstattungsansprüche (T€ 57; Vorjahr T€ 72) sowie sonstige Steuerforderungen (T€ 115; Vorjahr T€169. Des Weiteren waren Kautionen im Wesentlichen für angemietete Räume (T€ 3, Vorjahr T€ 3) enthalten. Darüber hinaus bestehen Forderungen gegenüber Personal (T € 14; Vorjahr T€ 14). Dazu gibt es debitorische Kreditoren (T € 11; Vorjahr T€ 0).

Sämtliche Forderungen und sonstige Vermögensgegenstände waren mit Ausnahme der Kautionen von T€ 3 (Vorjahr T€ 3) unverändert zum Vorjahr innerhalb eines Jahres fällig.

Die flüssigen Mittel sind zum Nennwert bewertet und betreffen ausschließlich Guthaben bei drei Kreditinstituten.

Der aktive Rechnungsabgrenzungsposten beinhaltet vorausbezahlte und abgegrenzte Kundengebühren, Jahresabonnements für Online-Portale und Messekosten, Versicherungen sowie Wartungsaufwendungen für das Folgejahr.

Im Geschäftsjahr 2023/24 wurde aus dem Jahresüberschuss des Vorjahres eine Dividendenzahlung an die Alleingesellschafterin Stanley Electric Holding, Europe Co., Berkshire/ Großbritannien, von T€ 2.747 geleistet.

Die Rückstellungen sind in Höhe des nach vernünftiger kaufmännischer Beurteilung notwendigen Erfüllungsbetrages angesetzt. Die Rückstellung für die Aufbewahrung von Geschäftsunterlagen wird mit Zinssätzen, die zwischen 0,99 % p.a. und 1,56 % p.a. liegen, abgezinst. Die Laufzeit beträgt zehn Jahre.

Die Steuerrückstellungen betreffen die Gewerbesteuer 2023 und 2024, die Körperschaftsteuer nur das Veranlagungsjahr 2023.

Größte Einzelposten bei den sonstigen Rückstellungen sind die Rückstellungen für Prüfungs- und Beratungskosten (T€ 62, Vorjahr T€ 56), Urlaubsrückstellungen (T€ 19, Vorjahr T€ 22) sowie für Personalkosten (T€ 20, Vorjahr T€ 13).

Verbindlichkeiten sind zum Erfüllungsbetrag angesetzt. Sämtliche Verbindlichkeiten waren unverändert zum Vorjahr innerhalb eines Jahres fällig. Es bestehen keine Pfandrechte oder ähnlichen Rechte.

Die Verbindlichkeiten gegenüber verbundenen Unternehmen bestehen vollständig wie im Vorjahr aus Lieferungen und Leistungen.

Die Gesellschaft hat auf unterschiedliche Wertansätze in der Handels- und Steuerbilanz, die sich in künftigen Perioden voraussichtlich ausgleichen werden, aktive und passive latente Steuern gebildet. Die zeitlichen Differenzen bestehen beim Umlaufvermögen, den sonstigen Rückstellungen sowie den Verbindlichkeiten aus Lieferungen und Leistungen. Per Saldo besteht ein Aktivüberhang, auf deren Ausweis als aktive latente Steuern gemäß Wahlrecht verzichtet wurde.

Fremdwährungsumrechnung

Kurzfristige Forderungen und Verbindlichkeiten wurden zu Devisenkassamittelkursen gemäß § 256a HGB am Bilanzstichtag umgerechnet.

III. Erläuterungen zur Gewinn- und Verlustrechnung

Umsatzerlöse

Geographische Aufteilung

  2023/2024 2022/2023
  T€ T€
Inland 4.346 6.027
Ausland 7.631 8.206
  11.977 14.233

Aufteilung nach Produktbereichen

  2023/24 2022/23
  T€ T€
Automotive Lamps (Kfz-Beleuchtung etc.) 1.760 2.169
Electronic Devices (Leuchtdioden etc.) 10.217 12.064
  11.977 14.233

Größte Posten bei den sonstigen betrieblichen Erträgen sind Weiterbelastungen von Aufwendungen (T€ 395, Vorjahr T€ 30), Verrechnung von Sachbezügen an Mitarbeiter (T€ 63, Vorjahr T€ 56) sowie Währungskursgewinne (T€ 75; Vorjahr T€ 103).

Die sonstigen betrieblichen Aufwendungen enthalten u.a. den Verwaltungs- und Vertriebsaufwand, Werbeaufwendungen inklusive Messekosten, Frachtkosten, Kursverluste, Instandhaltungsaufwendungen, Raumkosten einschließlich Mieten, Versicherungs- und Kfz-Aufwendun-gen, Reisekosten, Porto-, Telefon- und Internetkosten sowie Rechts-, Buchführungs- und Beratungsaufwendungen sowie Spenden und Sonderzahlungen an die Japanische Schule. Wie im Vorjahr gab es keine periodenfremden Aufwendungen.

Die Steuern vom Einkommen und vom Ertrag beinhalten Körperschaftsteuer, Kapitalertragsteuer jeweils einschließlich Solidaritätszuschlag in Höhe von T€ 122 (Vorjahr T€ 150) sowie Gewerbesteuer in Höhe von T€ 118 (Vorjahr T€ 138). Die Erträge aus der Auflösung der Rückstellung für latente Steuern beträgt T€ 1.

IV. Sonstige Angaben

Der Gesamtwert der sonstigen finanziellen Verpflichtungen beläuft sich auf T€ 542 (Vorjahr T€ 636), davon haben T€ 190 (Vorjahr T€ 183) eine Restlaufzeit von bis zu einem Jahr und T€ 352 (Vorjahr T€ 453) eine Restlaufzeit zwischen einem und vier Jahren. Es handelt sich hierbei um Verpflichtungen aus einem Mietvertrag für Büro- und Lagerräume, Kfz- und IT-Leasingverträge und Wartungsverträge für Betriebs- und Geschäftsausstattung. Die Vereinbarungen wurden mit dem Zweck geschlossen, eine langfristige Kapitalbindung zu vermeiden.

Beschäftigte

Im Geschäftsjahr 2023/24 wurden durchschnittlich 12 (Vorjahr 13) angestellte Mitarbeiter beschäftigt, davon sind 2 leitende Angestellte (Vorjahr 2).

Konzernverhältnisse

Alleingesellschafterin ist die Stanley Electric Holding, Europe Co., Berkshire/ Großbritannien. Mutterunternehmen der Stanley Electric Holding, Europe Co. ist die Stanley Electric Co., Ltd., Tokio/Japan, die den Konzernabschluss für das Geschäftsjahr 2023/24 für den größten und kleinsten Kreis von Unternehmen aufstellt. Dieser Konzernabschluss wird unter www.stanley.co.jp veröffentlicht.

Geschäftsführer der Gesellschaft waren:

Herr Hiroyuki Enomoto, Frankfurt am Main, Geschäftsführer Automotive Lighting Products and Electronic Components (bis 26.03.2024)

Herr Stefan Koch, Frankfurt am Main, Geschäftsführer Automotive Lighting Products and Electronic Components

Herr Kenichi Hirota, Frankfurt am Main, Geschäftsführer Automotive Lighting Products and Electronic Components (ab 27.03.2024)

Auf die Angabe der Bezüge der im Geschäftsjahr 2023/24 bestellten Geschäftsführer wurde gemäß § 286 Abs. 4 HGB verzichtet.

V. Ereignisse nach dem Bilanzstichtag

Nach Schluss der Berichtsperiode sind keine berichtspflichtigen Vorgänge von besonderer Bedeutung für die Gesellschaft eingetreten.

VI. Ergebnisverwendungsvorschlag

Die Geschäftsführung schlägt vor, aus dem Gewinnvortrag zum 31. März 2024 eine Dividende von T€ 870.000 an die Alleingesellschafterin auszuschütten.

 

Mörfelden-Walldorf, den 4. Juni 2024

Geschäftsführer

Kenichi Hirota

Stefan Koch

Entwicklung des Anlagevermögens im Geschäftsjahr 2023/24

  Anschaffungskosten
  01.04.2023 Zugänge Abgänge 31.03.2024
  T€ T€ T€ T€
I. Immaterielle Vermögensgegenstände        
Entgeltlich erworbene Software 43 0 13 30
II. Sachanlagen        
Betriebs- und Geschäftsausstattung 135 6 9 132
  178 6 22 162
  Kumulierte Abschreibungen Bilanzwerte
  01.04.2023 Zugänge Abgänge 31.03.2024 31.03.2024 31.03.2023
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I. Immaterielle Vermögensgegenstände            
Entgeltlich erworbene Software 43 0 13 30 0 0
II. Sachanlagen            
Betriebs- und Geschäftsausstattung 115 8 8 115 17 20
  158 8 21 145 17 20

BESTÄTIGUNGSVERMERK DES UNABHÄNGIGEN ABSCHLUSSPRÜFERS

An die Stanley Electric GmbH, Mörfelden-Walldorf

Prüfungsurteile

Wir haben den Jahresabschluss der Stanley Electric GmbH, Mörfelden-Walldorf, - bestehend aus der Bilanz zum 31. März 2024 und der Gewinn- und Verlustrechnung für das Geschäftsjahr vom 1. April 2023 bis zum 31. März 2024 sowie dem Anhang, einschließlich der Darstellung der Bilanzierungs- und Bewertungsmethoden - geprüft. Darüber hinaus haben wir den Lagebericht der Stanley Electric GmbH für das Geschäftsjahr vom 1. April 2023 bis zum 31. März 2024 geprüft.

Nach unserer Beurteilung aufgrund der bei der Prüfung gewonnenen Erkenntnisse

entspricht der beigefügte Jahresabschluss in allen wesentlichen Belangen den deutschen handelsrechtlichen Vorschriften und vermittelt unter Beachtung der deutschen Grundsätze ordnungsmäßiger Buchführung ein den tatsächlichen Verhältnissen entsprechendes Bild der Vermögens- und Finanzlage der Gesellschaft zum 31. März 2024 sowie ihrer Ertragslage für das Geschäftsjahr vom 1. April 2023 bis zum 31. März 2024 und

vermittelt der beigefügte Lagebericht insgesamt ein zutreffendes Bild von der Lage der Gesellschaft. In allen wesentlichen Belangen steht dieser Lagebericht in Einklang mit dem Jahresabschluss, entspricht den deutschen gesetzlichen Vorschriften und stellt die Chancen und Risiken der zukünftigen Entwicklung zutreffend dar.

Gemäß § 322 Abs. 3 Satz 1 HGB erklären wir, dass unsere Prüfung zu keinen Einwendungen gegen die Ordnungsmäßigkeit des Jahresabschlusses und des Lageberichts geführt hat.

Grundlage für die Prüfungsurteile

Wir haben unsere Prüfung des Jahresabschlusses und des Lageberichts in Übereinstimmung mit § 317 HGB unter Beachtung der vom Institut der Wirtschaftsprüfer (IDW) festgestellten deutschen Grundsätze ordnungsmäßiger Abschlussprüfung durchgeführt. Unsere Verantwortung nach diesen Vorschriften und Grundsätzen ist im Abschnitt "Verantwortung des Abschlussprüfers für die Prüfung des Jahresabschlusses und des Lageberichts" unseres Bestätigungsvermerks weitergehend beschrieben. Wir sind von dem Unternehmen unabhängig in Übereinstimmung mit den deutschen handelsrechtlichen und berufsrechtlichen Vorschriften und haben unsere sonstigen deutschen Berufspflichten in Übereinstimmung mit diesen Anforderungen erfüllt. Wir sind der Auffassung, dass die von uns erlangten Prüfungsnachweise ausreichend und geeignet sind, um als Grundlage für unsere Prüfungsurteile zum Jahresabschluss und zum Lagebericht zu dienen.

Verantwortung der gesetzlichen Vertreter für den Jahresabschluss und den Lagebericht

Die gesetzlichen Vertreter sind verantwortlich für die Aufstellung des Jahresabschlusses, der den deutschen handelsrechtlichen Vorschriften in allen wesentlichen Belangen entspricht, und dafür, dass der Jahresabschluss unter Beachtung der deutschen Grundsätze ordnungsmäßiger Buchführung ein den tatsächlichen Verhältnissen entsprechendes Bild der Vermögens-, Finanz- und Ertragslage der Gesellschaft vermittelt. Ferner sind die gesetzlichen Vertreter verantwortlich für die internen Kontrollen, die sie in Übereinstimmung mit den deutschen Grundsätzen ordnungsmäßiger Buchführung als notwendig bestimmt haben, um die Aufstellung eines Jahresabschlusses zu ermöglichen, der frei von wesentlichen falschen Darstellungen aufgrund von dolosen Handlungen (d.h. Manipulationen der Rechnungslegung und Vermögensschädigungen) oder Irrtümern ist.

Bei der Aufstellung des Jahresabschlusses sind die gesetzlichen Vertreter dafür verantwortlich, die Fähigkeit der Gesellschaft zur Fortführung der Unternehmenstätigkeit zu beurteilen. Des Weiteren haben sie die Verantwortung, Sachverhalte in Zusammenhang mit der Fortführung der Unternehmenstätigkeit, sofern einschlägig, anzugeben. Darüber hinaus sind sie dafür verantwortlich, auf der Grundlage des Rechnungslegungsgrundsatzes der Fortführung der Unternehmenstätigkeit zu bilanzieren, sofern dem nicht tatsächliche oder rechtliche Gegebenheiten entgegenstehen.

Außerdem sind die gesetzlichen Vertreter verantwortlich für die Aufstellung des Lageberichts, der insgesamt ein zutreffendes Bild von der Lage der Gesellschaft vermittelt sowie in allen wesentlichen Belangen mit dem Jahresabschluss in Einklang steht, den deutschen gesetzlichen Vorschriften entspricht und die Chancen und Risiken der zukünftigen Entwicklung zutreffend darstellt. Ferner sind die gesetzlichen Vertreter verantwortlich für die Vorkehrungen und Maßnahmen (Systeme), die sie als notwendig erachtet haben, um die Aufstellung eines Lageberichts in Übereinstimmung mit den anzuwendenden deutschen gesetzlichen Vorschriften zu ermöglichen, und um ausreichende geeignete Nachweise für die Aussagen im Lagebericht erbringen zu können.

Der Aufsichtsrat ist verantwortlich für die Überwachung des Rechnungslegungsprozesses der Gesellschaft zur Aufstellung des Jahresabschlusses und des Lageberichts.

Verantwortung des Abschlussprüfers für die Prüfung des Jahresabschlusses und des Lageberichts

Unsere Zielsetzung ist, hinreichende Sicherheit darüber zu erlangen, ob der Jahresabschluss als Ganzes frei von wesentlichen falschen Darstellungen aufgrund von dolosen Handlungen oder Irrtümern ist, und ob der Lagebericht insgesamt ein zutreffendes Bild von der Lage der Gesellschaft vermittelt sowie in allen wesentlichen Belangen mit dem Jahresabschluss sowie mit den bei der Prüfung gewonnenen Erkenntnissen in Einklang steht, den deutschen gesetzlichen Vorschriften entspricht und die Chancen und Risiken der zukünftigen Entwicklung zutreffend darstellt, sowie einen Bestätigungsvermerk zu erteilen, der unsere Prüfungsurteile zum Jahresabschluss und zum Lagebericht beinhaltet.

Hinreichende Sicherheit ist ein hohes Maß an Sicherheit, aber keine Garantie dafür, dass eine in Übereinstimmung mit § 317 HGB unter Beachtung der vom Institut der Wirtschaftsprüfer (IDW) festgestellten deutschen Grundsätze ordnungsmäßiger Abschlussprüfung durchgeführte Prüfung eine wesentliche falsche Darstellung stets aufdeckt. Falsche Darstellungen können aus dolosen Handlungen oder Irrtümern resultieren und werden als wesentlich angesehen, wenn vernünftigerweise erwartet werden könnte, dass sie einzeln oder insgesamt die auf der Grundlage dieses Jahresabschlusses und Lageberichts getroffenen wirtschaftlichen Entscheidungen von Adressaten beeinflussen.

Während der Prüfung üben wir pflichtgemäßes Ermessen aus und bewahren eine kritische Grundhaltung. Darüber hinaus

identifizieren und beurteilen wir die Risiken wesentlicher falscher Darstellungen im Jahresabschluss und im Lagebericht aufgrund von dolosen Handlungen oder Irrtümern, planen und führen Prüfungshandlungen als Reaktion auf diese Risiken durch sowie erlangen Prüfungsnachweise, die ausreichend und geeignet sind, um als Grundlage für unsere Prüfungsurteile zu dienen. Das Risiko, dass aus dolosen Handlungen resultierende wesentliche falsche Darstellungen nicht aufgedeckt werden, ist höher als das Risiko, dass aus Irrtümern resultierende wesentliche falsche Darstellungen nicht aufgedeckt werden, da dolose Handlungen kollusives Zusammenwirken, Fälschungen, beabsichtigte Unvollständigkeiten, irreführende Darstellungen bzw. das Außerkraftsetzen interner Kontrollen beinhalten können.

gewinnen wir ein Verständnis von dem für die Prüfung des Jahresabschlusses relevanten internen Kontrollsystem und den für die Prüfung des Lageberichts relevanten Vorkehrungen und Maßnahmen, um Prüfungshandlungen zu planen, die unter den gegebenen Umständen angemessen sind, jedoch nicht mit dem Ziel, ein Prüfungsurteil zur Wirksamkeit dieser Systeme der Gesellschaft abzugeben.

beurteilen wir die Angemessenheit der von den gesetzlichen Vertretern angewandten Rechnungslegungsmethoden sowie die Vertretbarkeit der von den gesetzlichen Vertretern dargestellten geschätzten Werte und damit zusammenhängenden Angaben.

ziehen wir Schlussfolgerungen über die Angemessenheit des von den gesetzlichen Vertretern angewandten Rechnungslegungsgrundsatzes der Fortführung der Unternehmenstätigkeit sowie, auf der Grundlage der erlangten Prüfungsnachweise, ob eine wesentliche Unsicherheit im Zusammenhang mit Ereignissen oder Gegebenheiten besteht, die bedeutsame Zweifel an der Fähigkeit der Gesellschaft zur Fortführung der Unternehmenstätigkeit aufwerfen können. Falls wir zu dem Schluss kommen, dass eine wesentliche Unsicherheit besteht, sind wir verpflichtet, im Bestätigungsvermerk auf die dazugehörigen Angaben im Jahresabschluss und im Lagebericht aufmerksam zu machen oder, falls diese Angaben unangemessen sind, unser jeweiliges Prüfungsurteil zu modifizieren. Wir ziehen unsere Schlussfolgerungen auf der Grundlage der bis zum Datum unseres Bestätigungsvermerks erlangten Prüfungsnachweise. Zukünftige Ereignisse oder Gegebenheiten können jedoch dazu führen, dass die Gesellschaft ihre Unternehmenstätigkeit nicht mehr fortführen kann.

beurteilen wir Darstellung, Aufbau und Inhalt des Jahresabschlusses insgesamt einschließlich der Angaben sowie ob der Jahresabschluss die zugrunde liegenden Geschäftsvorfälle und Ereignisse so darstellt, dass der Jahresabschluss unter Beachtung der deutschen Grundsätze ordnungsmäßiger Buchführung ein den tatsächlichen Verhältnissen entsprechendes Bild der Vermögens-, Finanz- und Ertragslage der Gesellschaft vermittelt.

beurteilen wir den Einklang des Lageberichts mit dem Jahresabschluss, seine Gesetzesentsprechung und das von ihm vermittelte Bild von der Lage der Gesellschaft.

führen wir Prüfungshandlungen zu den von den gesetzlichen Vertretern dargestellten zukunftsorientierten Angaben im Lagebericht durch. Auf Basis ausreichender geeigneter Prüfungsnachweise vollziehen wir dabei insbesondere die den zukunftsorientierten Angaben von den gesetzlichen Vertretern zugrunde gelegten bedeutsamen Annahmen nach und beurteilen die sachgerechte Ableitung der zukunftsorientierten Angaben aus diesen Annahmen. Ein eigenständiges Prüfungsurteil zu den zukunftsorientierten Angaben sowie zu den zugrunde liegenden Annahmen geben wir nicht ab. Es besteht ein erhebliches unvermeidbares Risiko, dass künftige Ereignisse wesentlich von den zukunftsorientierten Angaben abweichen.

Wir erörtern mit den für die Überwachung Verantwortlichen unter anderem den geplanten Umfang und die Zeitplanung der Prüfung sowie bedeutsame Prüfungsfeststellungen, einschließlich etwaiger Mängel im internen Kontrollsystem, die wir während unserer Prüfung feststellen.

 

Frankfurt am Main, den 4. Juni 2024

PricewaterhouseCoopers GmbH Wirtschaftsprüfungsgesellschaft

Zheng Wang, Wirtschaftsprüferin ppa. Christian Boesenberg, Wirtschaftsprüfer



Der Jahresabschluss zum 31.03.2024 wurde am 19.06.2024 festgestellt.

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