SanServ
GmbH
Berlin
Jahresabschluss zum Geschäftsjahr
vom 01.01.2010 bis zum 31.12.2010
Bilanz
Aktiva
|
|
31.12.2010
EUR |
31.12.2009
EUR |
| A.
Anlagevermögen |
12.052,00 |
3.574,00 |
| I.
Immaterielle Vermögensgegenstände |
166,00 |
685,00 |
| II.
Sachanlagen |
11.886,00 |
2.889,00 |
| B.
Umlaufvermögen |
125.761,70 |
183.970,16 |
| I.
Vorräte |
0,00 |
9.881,30 |
| II.
Forderungen und sonstige
Vermögensgegenstände |
94.417,65 |
89.610,13 |
| davon
mit einer Restlaufzeit von mehr als einem Jahr |
1.200,00 |
1.200,00 |
| III.
Kassenbestand, Bundesbankguthaben, Guthaben bei
Kreditinstituten und Schecks |
31.344,05 |
84.478,73 |
| C.
Rechnungsabgrenzungsposten |
783,66 |
392,50 |
| Bilanzsumme,
Summe Aktiva |
138.597,36 |
187.936,66 |
Passiva
|
|
31.12.2010
EUR |
31.12.2009
EUR |
| A.
Eigenkapital |
64.504,01 |
89.110,89 |
| I.
gezeichnetes Kapital |
25.664,59 |
25.664,59 |
| II.
Kapitalrücklage |
3.820,98 |
3.820,98 |
| III.
Bilanzgewinn |
35.018,44 |
59.625,32 |
| B.
Rückstellungen |
27.621,40 |
35.507,05 |
| C.
Verbindlichkeiten |
46.471,95 |
63.318,72 |
| davon
mit Restlaufzeit bis 1 Jahr |
40.521,97 |
63.318,72 |
| Bilanzsumme,
Summe Passiva |
138.597,36 |
187.936,66 |
Anhang
I. Anwendung des Bilanzrechtsmodernisierungsgesetz
Der Jahresabschluss für das Geschäftsjahr
2010 wurde nach den Vorschriften des
Bilanzrechtsmodernisierungsgesetzes (BilMoG) sowie unter
Anwendung der Vorschriften des Handelsgesetzbuches (HGB)
und des Gesetzes betreffend der Gesellschaften mit
beschränkter Haftung (GmbH-Gesetz) aufgestellt.
Bei der Gesellschaft handelt es sich um eine kleine
Kapitalgesellschaft gem. §§ 264, 267 HGB.
II. Angewendete Bilanzierungs- und
Bewertungsmethoden
Sachanlagen
Die Bewertung des Anlagevermögens wurde zu
Anschaffungs- oder Herstellungskosten - vermindert um
planmäßige Abschreibungen vorgenommen.
Die abnutzbaren Vermögensgegenstände wurden
entsprechend ihrer voraussichtlichen Nutzungsdauer linear
abgeschrieben.
Geringwertige Wirtschaftsgüter bis € 150,00
wurden im Zugangsjahr in voller Höhe abgeschrieben.
Geleistete Anzahlungen
Geleistete Anzahlungen werden mit ihrem
Rückzahlungsbetrag ausgewiesen
Forderungen und
Sonstige Vermögensgegenstände
Forderungen und Sonstige
Vermögensgegenstände wurden zum Nennwert
angesetzt. Eine das allgemeine Kreditrisiko und die
Unverzinslichkeit der Forderungen aus Lieferungen und
Leistungen erforderliche Pauschalwertberichtigung war nicht
zu berücksichtigen.
Die Forderungen gegenüber Gesellschafter bis 1
Jahr betragen € 46.530,10 (Vorjahr
€ 46.194,80) und die von mehr als einem Jahr
betragen € 1.200,00 (Vorjahr € 1.200,00).
Sämtliche Forderungen gegenüber Gesellschafter
werden mit 5 % verzinst.
Kassenbestand und
Guthaben bei Kreditinstituten
Der Ansatz der Guthaben bei Kreditinstituten erfolgte
zum Nennwert.
Rechnungsabgrenzungsposten
Als Rechnungsabgrenzungsposten sind entsprechend der
Vorschrift des § 250 (1) bzw. § 250 (2) HGB
Ausgaben bzw. Einnahmen vor dem Stichtag ausgewiesen, die
Aufwand bzw. Ertrag für eine bestimmte Zeit nach dem
Stichtag darstellen.
Rückstellungen
Rückstellungen werden für ungewisse
Verbindlichkeiten in Höhe des Betrages gebildet, der
nach vernünftiger kaufmännischer Beurteilung
notwendig ist. Der Ansatz erfolgte mit dem zu erwartenden
Erfüllungsbetrag.
Verbindlichkeiten
Die Verbindlichkeiten wurden mit ihrem
Rückzahlungsbetrag angesetzt.
Bilanzierungs- und Bewertungsmethoden
Es gibt keine Abweichungen zu den bisherigen
Bilanzierungs- und Bewertungsmethoden.
Haftungsverhältnisse
Zum Abschlussstichtag bestanden keine
Haftungsverhältnisse gem. § 251 HGB.
III. Sonstige Angaben
Rechtliche Verhältnisse
Firma SanServ GmbH
Rechtsform Gesellschaft mit beschränkter
Haftung
Sitz Berlin
Anschrift Stieffring 6, 13627 Berlin
Eintragung
in das Handelsregister Amtsgericht Charlottenburg,
HRB 80429
Geschäftsjahr Kalenderjahr
Gezeichnetes Kapital € 25.664,59
Geschäftsführer Frau Stefanie Tananow,
Kauffrau
Herr Manuel Jacobs, Kaufmann
Berlin, den 31. Oktober 2011
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Stefanie Tananow Manuel
Jacobs
sonstige Berichtsbestandteile
Angaben zur Feststellung:
Der Jahresabschluss wurde am 08.11.2011 festgestellt.
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