INIFLO GmbH
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| Name | Rolle |
|---|---|
Walter Nadler seit 2.11.2004 | Geschäftsführer |
Öffentlich zugängliche Berichte in Volltext
Elektro Nadler GmbHBerlinJahresabschluss zum Geschäftsjahr vom 01.01.2012 bis zum 31.12.2012BilanzAktiva
Anhang zum 31. Dezember 2012Allgemein Der vorliegende Jahresabschluss wurde auf Grundlage der Rechnungslegungsvorschriften des Handelsgesetzbuches sowie unter Berücksichtigung der speziellen Vorschriften für Kapitalgesellschaften erstellt. Es wird von dem Wahlrecht Gebrauch gemacht, die neuen Vorschriften zur Rechnungslegung durch das Bilanzrechtsmodernisierungsgesetz (BilMoG) in vollem Umfang bereits für das Geschäftsjahr beginnend zum 01. Januar 2010 anzuwenden. Bei der erstmaligen Aufstellung des Jahresabschlusses nach dem Bilanzrechtsmodernisierungsgesetz wurden die Vorjahresvergleichszahlen auf Grund des Wahlrechts des Art. 67 Abs. 8 Satz 2 EGHGB nicht angepasst. Angaben, die Wahlweise in der Bilanz, in der Gewinn- und Verlustrechnung oder im Anhang gemacht werden könne, sind insgesamt in der Bilanz aufgeführt. Nach den in § 267 HGB angegebenen Größenklassen ist die Gesellschaft eine kleine Kapitalgesellschaft. Bilanzierungs- und Bewertungsgrundsätze AKTIVSEITE Die Vermögensgegenstände des Anlagevermögens sind mit den Anschaffungs- bzw. Herstellungskosten, vermindert um die planmäßige Abschreibung, soweit es sich um abnutzbare Vermögensgegenstände handelt, bewertet. Die planmäßige Abschreibung wurde linear vorgenommen. Außerplanmäßige Abschreibungen wurden nicht vorgenommen (§ 284 Abs. 2 Nr. 1 HGB). Die geringwertigen Wirtschaftsgüter wurden gem. § 6 Abs. 2 EStG im Jahr der Anschaffung voll abgeschrieben. Aus Vereinfachungsgründen wurde im Jahr des Zugangs ein Abgang unterstellt. Für geringwertige Wirtschaftsgüter aus dem Jahr 2009 gem. § 6 Abs. 2a EStG wurde ein Sammelposten gebildet. Dieser Sammelposten wurde mit einem Fünftel gewinnmindernd aufgelöst. Die Entwicklung der einzelnen Posten des Anlagevermögens ist dem Anlagespiegel zu entnehmen. Dort ist auch die Abschreibung des laufenden Geschäftsjahres in einer der Gliederung des Anlagevermögens entsprechenden Aufgliederung angegeben (§ 268 Abs. 2 HGB). Die Finanzanlagen wurden wie folgt angesetzt und bewertet: - Ausleihungen zum Nennwert - unverzinsliche und niedrig verzinsliche Ausleihungen zum Barwert Die Vorräte wurden zu Anschaffungs- bzw. Herstellungskosten angesetzt. Sofern die Tageswerte am Bilanzstichtag niedriger waren, wurden diese angesetzt. Forderungen und Wertpapiere wurden unter Berücksichtigung aller erkennbaren Risiken bewertet. PASSIVSEITE Rückstellungen für alle erkennbaren ungewissen Verbindlichkeiten, unterlassene Instandhaltung und drohende Verluste aus schwebenden Geschäften sind gebildet worden (§ 284 Abs. 2 Nr. 1 HGB), soweit erforderlich. Verbindlichkeiten wurden zum Rückzahlungsbetrag angesetzt. Sofern die Tageswerte über den Rückzahlungsbeträgen lagen, wurden die Verbindlichkeiten zum höheren Tageswert angesetzt (§ 284 Abs. 2 Nr. 1 HGB). Gegenüber dem Vorjahr abweichende Bilanzierungs- und Bewertungsmethoden Beim Jahresabschluss konnten die bisher angewandten Bilanzierungs- und Bewertungsmethoden im Wesentlichen übernommen werden. Ein grundlegender Wechsel von Bilanzierungs- und Bewertungsmethoden gegenüber dem Vorjahr fand nicht statt. Erläuterungen zur Bilanz und Gewinn- und Verlustrechnung Die Aufschlüsselung der einzelnen Bilanz und Gewinn- und Verlustrechnungspositionen befindet sich als Angabe der Ausleihungen, Forderungen und Verbindlichkeiten gegenüber Gesellschaftern1.1.2012 - 31.12.2012Der Betrag der Forderungen und sonstigen Vermögensgegenstände gegenüber Gesellschaftern beträgt 52.114,91 EUR. 1.1.2011 - 31.12.2011Der Betrag der Forderungen und sonstigen Vermögensgegenstände gegenüber Gesellschaftern beträgt 50.862,83 EUR. sonstige BerichtsbestandteileAngaben zur Feststellung: Der Jahresabschluss wurde am 12.12.2013 festgestellt.
Berlin, 12.12.2013 Walter Nadler |
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