Fiberstrong
GmbH
Mannheim
Jahresabschluss zum Geschäftsjahr
vom 01.01.2010 bis zum 31.12.2010
Bilanz
Aktiva
|
|
31.12.2010
EUR |
31.12.2009
EUR |
| A.
Anlagevermögen |
47.381,50 |
48.441,50 |
| I.
Sachanlagen |
47.381,50 |
48.441,50 |
| B.
Umlaufvermögen |
243.508,93 |
169.774,93 |
| I.
Vorräte |
25.800,00 |
35.480,00 |
| II.
Forderungen und sonstige
Vermögensgegenstände |
155.101,17 |
84.348,40 |
| III.
Kassenbestand, Bundesbankguthaben, Guthaben bei
Kreditinstituten und Schecks |
62.607,76 |
49.946,53 |
| C.
Rechnungsabgrenzungsposten |
1.456,85 |
850,00 |
| Bilanzsumme,
Summe Aktiva |
292.347,28 |
219.066,43 |
Passiva
|
|
31.12.2010
EUR |
31.12.2009
EUR |
| A.
Eigenkapital |
88.542,33 |
82.873,43 |
| I.
gezeichnetes Kapital |
25.564,59 |
25.564,59 |
| II.
Gewinnrücklagen |
5.000,00 |
0,00 |
| III.
Bilanzgewinn |
57.977,74 |
57.308,84 |
| B.
Rückstellungen |
5.700,01 |
46.704,00 |
| C.
Verbindlichkeiten |
198.104,94 |
89.489,00 |
| Bilanzsumme,
Summe Passiva |
292.347,28 |
219.066,43 |
Anhang
für das Geschäftsjahr vom 1. Januar 2010 bis 31.
Dezember 2010
- für Offenlegungszwecke gem. § 326 HGB -
Bilanzierungs- und Bewertungsmethoden
Der Jahresabschluss der Firma
Fiberstrong GmbH,Mannheim, wurde auf der Grundlage
der Bilanzierungs- und Bewertungsvorschriften des
Handelsgesetzbuches erstellt.
Die Fiberstrong GmbH wendet die Vorschriften des
Bilanzrechtsmodernisierungsgesetzes (BilMoG) seit dem 01.
Januar 2010 an. Die Vorjahreswerte wurden nicht angepasst.
Bei Bewertungsänderungen wurde sofern zulässig
vom Beibehaltungswahlrecht Gebrauch gemacht.
Beim Jahresabschluss konnten die bisher angewandten
Bilanzierungs- und Bewertungsmethoden im Wesentlichen
übernommen werden.
Ergänzend zu diesen Vorschriften waren die
Regelungen des GmbH-Gesetzes und des Gesellschaftsvertrages
zu beachten.
Im Einzelnen waren dies folgende Grundsätze und
Methoden:
Sachanlagen werden zu Anschaffungskosten angesetzt
und um planmäßige Abschreibungen vermindert. Die
planmäßigen Abschreibungen werden linear
vorgenommen, erfolgen unter Zugrundelegung der
betriebsgewöhnlichen Nutzungsdauer.
Bewegliche Gegenstände des Anlagevermögens
mit Anschaffungskosten unter € 410,00 (ohne
Umsatzsteuer) werden, aufgrund der untergeordneten
Bedeutung entsprechend der steuerlichen Regelung in §
6 Abs. 2 EStG behandelt.
Bewegliche Gegenstände des Anlagevermögens,
die bis zum 31.12.2009 angeschafft wurden und deren
Anschaffungskosten
zwischen € 150,00 und € 1.000,00
(ohne Umsatzsteuer) liegen wurden zu einem Sammelposten
zusammengefasst. Der Sammelposten ist im Wirtschaftsjahr
der der Bildung und in den folgenden 4 Wirtschaftsjahren
mit jeweils einem Fünftel gewinn mindernd
aufzulösen.
Für die Bemessung der betriebsgewöhnlichen
Nutzungsdauer wird die amtliche steuerliche Afa-Tabelle
zugrunde gelegt.
Die Bewertung des
Vorratsvermögens erfolgt bei Roh-, Hilfs- und
Betriebsstoffen zu Anschaffungskosten.
Die
Forderungen aus Lieferungen und Leistungen und die
sonstigen Vermögensgegenstände sind zu
Nennwerten angesetzt. Das allgemeine Ausfallrisiko sowie
mögliche Beitreibungskosten wurden bei den Forderungen
aus Lieferungen und Leistungen durch eine
Pauschalwertberichtigung berücksichtigt.
Bankguthaben wurden zum Nennwert angesetzt.
Die
Steuerrückstellungen und die sonstigen
Rückstellungen berücksichtigen alle
erkennbaren Risiken und ungewisse Verpflichtungen und sind
in Höhe des nach vernünftiger kaufmännischer
Beurteilung notwendigen Erfüllungsbetrages angesetzt.
Zukünftige Preis- und Kostensteigerungen werden
berücksichtigt, sofern ausreichend objektive Hinweise
für deren Eintritt vorliegen.
Verbindlichkeiten wurden zum Erfüllungsbetrag
angesetzt.
Erläuterungen zur Bilanz
Die Entwicklung der einzelnen Posten des
Anlagevermögens ist im Anlagenspiegel dargestellt, der
nicht offen gelegt wird.
Alle in der Bilanz ausgewiesenen Forderungen haben
wie im Vorjahr eine Restlaufzeit von unter einem Jahr.
In den Bilanzgewinn sind gem. § 268 Abs.1 HGB
der Gewinnvortrag in Höhe von € 57.308,84 und die
teilweise Gewinnverwendung durch Einstellung in die
Gewinnrücklage einbezogen.
Alle in der Bilanz ausgewiesenen Verbindlichkeiten
haben wie im Vorjahr eine Restlaufzeit von unter einem
Jahr.
Verbindlichkeiten gegenüber Gesellschafter
bestanden am Bilanzstichtag in Höhe von €
56.161,31 (i. Vj. € 40.169,51).
Sonstige Angaben
Geschäftsführer:
Herr Thomas Suzen, Kaufmann
Mannheim, den 30. September 2011
Fiberstrong GmbH, Mannheim
Thomas Suzen ,Geschäftsführer
sonstige Berichtsbestandteile
Angaben zur Feststellung:
Der Jahresabschluss wurde am 28.11.2011 festgestellt.
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