PLANARX
GmbH
Puchheim
Jahresabschluss zum Geschäftsjahr
vom 01.01.2023 bis zum 31.12.2023
Bilanz
Aktiva
|
|
31.12.2023
EUR |
31.12.2022
EUR |
| A.
Anlagevermögen |
12.292.474,88 |
15.962.595,25 |
| I.
Immaterielle Vermögensgegenstände |
0,00 |
16.810,00 |
| II.
Sachanlagen |
12.219.427,08 |
15.872.737,45 |
| III.
Finanzanlagen |
73.047,80 |
73.047,80 |
| B.
Umlaufvermögen |
10.453.506,81 |
3.672.461,22 |
| I.
Forderungen und sonstige
Vermögensgegenstände |
6.771.988,08 |
1.651.785,64 |
| davon
mit einer Restlaufzeit von mehr als einem Jahr |
6.234.695,68 |
430.000,00 |
| davon
gegen Gesellschafter |
430.000,00 |
230.000,00 |
| II.
Kassenbestand, Bundesbankguthaben, Guthaben bei
Kreditinstituten und Schecks |
3.681.518,73 |
2.020.675,58 |
| C.
Rechnungsabgrenzungsposten |
0,00 |
1.147,09 |
| Aktiva |
22.745.981,69 |
19.636.203,56 |
Passiva
|
|
31.12.2023
EUR |
31.12.2022
EUR |
| A.
Eigenkapital |
17.314.598,94 |
14.349.678,63 |
| I.
Gezeichnetes Kapital |
50.000,00 |
50.000,00 |
| II.
Kapitalrücklage |
11.823,09 |
11.823,09 |
| III.
Bilanzgewinn |
17.252.775,85 |
14.287.855,54 |
| davon
Gewinnvortrag |
14.287.855,54 |
13.426.599,98 |
| B.
Rückstellungen |
2.300.007,85 |
1.461.980,47 |
| C.
Verbindlichkeiten |
3.131.374,90 |
3.824.544,46 |
| davon
mit einer Restlaufzeit bis zu einem Jahr |
389.178,10 |
324.544,46 |
| davon
mit einer Restlaufzeit von mehr als einem Jahr |
2.742.196,80 |
3.500.000,00 |
| Summe
Passiva |
22.745.981,69 |
19.636.203,56 |
Anhang
ALLGEMEINE ANGABEN ZUM JAHRESABSCHLUSSDie Planarx
GmbH mit Sitz in Puchheim ist im Handelsregister
München unter der
HR B 112849 eingetragen.
Der vorliegende Jahresabschluss wurde
gemäß §§ 242 ff. und §§ 264
ff. HGB sowie nach den einschlägigen Vorschriften des
GmbH-Gesetzes und der Satzung für kleine
Kapitalgesellschaften aufgestellt.
Die Gliederung der Bilanz entspricht § 266 Abs.
2 und 3 HGB. Die Gliederung der Gewinn- und Verlustrechnung
folgt dem Gesamtkostenverfahren gemäß § 275
Abs. 2 HGB. Die Gliederungen blieben unverändert zum
Vorjahr.
Von den möglichen
größenabhängigen Erleichterungen des §
288 HGB wurde Gebrauch gemacht.
BILANZIERUNGS- UND BEWERTUNGSMETHODEN
Die immateriellen Vermögensgegenstände und
die Sachanlagen sind zu Anschaffungs- bzw.
Herstellungskosten bewertet und werden über die
betriebsgewöhnliche Nutzungsdauer
plan-mäßig abgeschrieben.
Die Zugänge an beweglichen Anlagegütern
werden im Jahr der Anschaffung zeitanteilig ab dem Monat
des Erwerbs abgeschrieben.
Die Finanzanlagen sind zu Anschaffungskosten oder mit
dem am Bilanzstichtag niedrigeren beizulegenden Wert
angesetzt.
Wertpapiere wurden zu Anschaffungskosten angesetzt.
Die Forderungen und sonstigen
Vermögensgegenstände sind mit den Nennwerten
bilanziert. Die in den Forderungen aus Lieferungen und
Leistungen enthaltenen Bonitätsrisiken sind
gegebenenfalls durch aktivischen Abzug von
Einzelwertberichtigungen berücksichtigt. Für das
allgemeine Kreditrisiko wurde eine entsprechend bemessene
pauschale Wertberichtigung gebildet.
Die liquiden Mittel werden mit Nennwerten angesetzt.
Als Rechnungsabgrenzungsposten auf der Aktivseite
werden Ausgaben vor dem Abschluss-stichtag, soweit sie
Aufwand für eine bestimmte Zeit nach diesem Tag
darstellen, ausge-wiesen.
Bei den Steuerrückstellungen und sonstigen
Rückstellungen werden alle erkennbaren Risiken und
ungewissen Verpflichtungen berücksichtigt. Die nach
vernünftiger kaufmännischer Beurteilung
notwendigen Erfüllungsbeträge der
Rückstellungen werden nach dem Vorsichts-prinzip
zutreffend ermittelt oder zuverlässig geschätzt.
Sofern die sonstigen Rückstellungen langfristig sind,
werden sie entsprechend ihrer Laufzeit mit einem
durchschnittlichen Marktzinssatz abgezinst.
Die Bewertung der Pensionsverpflichtungen erfolgte
bei aktiven Berechtigten nach dem ratierlich degressiven
Anwartschaftsbarwertverfahren (PUC-Methode bzw. PUCM). Bei
Rentenbeziehern ist gemäß IDW RS HFA 30 Rd. 60
b) als Erfüllungsbetrag der Barwert der künftigen
Versorgungsleistungen anzusetzen. Als biometrische
Rechnungsgrundlage dienten die Richttafeln 2018 G (RT 2018
G) von Klaus Heubeck. Gemäß § 253 Abs. 6
HGB ist im Falle von Rückstellungen für
Altersversorgungsverpflichtungen der Unterschiedsbetrag
zwischen dem Ansatz der Rückstellungen nach
Maßgabe des entsprechenden durchschnittlichen
Marktzinssatzes aus den vergangenen zehn
Geschäftsjahren und dem Ansatz der Rückstellungen
nach Maßgabe des entsprechenden durchschnittlichen
Marktzinses aus den vergangenen sieben Geschäftsjahren
zu ermitteln.
Die Pensionsverpflichtungen wurden pauschal mit den
von der Deutschen Bundesbank veröf-fentlichten
durchschnittlichen Marktzinssatz der vergangenen zehn Jahre
abgezinst, der sich bei einer angenommenen Restlaufzeit von
15 Jahren ergibt. In die Bewertung ist dieser
Rech-nungszins und folgende Rechnungsannahmen mit den
nachfolgenden Werten eingegangen:
Rechnungszins (gemäß RückAbzinsV,
Stand 12.2023) 10 Jahre 1,82 % p. a.
künftige Steigerung der
Anwartschaften 0,00 % p. a.
künftige Anpassung der laufenden Renten
gemäß § 16 BetrAVG 2,00 % p. a.
Erfüllungsbetrag auf Basis dieses
Rechnungszinses 1.350.411 €
Die Verbindlichkeiten sind grundsätzlich mit den
Erfüllungsbeträgen angesetzt.
Die Bilanzierungs- und Bewertungsmethoden sind im
Vergleich zum Vorjahr grundsätzlich unverändert.
ERLÄUTERUNGEN ZUR BILANZ
Anlagevermögen
Ein Anlagespiegel, aus dem auch die Abschreibungen
des Geschäftsjahres zu entnehmen sind, ist auf der
letzten Seite dieses Anhangs dargestellt.
Forderungen und sonstige
Vermögensgegenstände
Forderungen mit einer Restlaufzeit von mehr als einem
Jahr waren am Bilanzstichtag in Höhe von 6.234.695,68
Euro (Vorjahr: 310.000,00 Euro) zu verzeichnen.
Rückstellungen
Für ungewisse Verbindlichkeiten aus
Pensionsverpflichtungen werden Rückstellungen auf der
Grundlage eines versicherungsmathematischen Gutachtens
entsprechend den handels-rechtlichen Vorschriften in
Höhe von TEuro 1.350 (Vorjahr: Teuro 1.307) gebildet.
In den Steuerrückstellungen wurden
sämtliche Steuerschulden in ihrer voraussichtlich
anfal-lenden Höhe berücksichtigt, die
Veranlagungszeiträume bis zum Bilanzstichtag
betreffen.
In den sonstigen Rückstellungen wurden im
Wesentlichen Rückstellungen für
Archivierungs-kosten in Höhe von TEuro 4, für
Rechts- und Beratungskosten in Höhe von TEuro 14,
für Gewährleistung in Höhe von Teuro 23 und
für Personalkosten in Höhe von TEuro 22
berücksichtigt.
Verbindlichkeiten
Die Verbindlichkeiten, gegliedert nach
Restlaufzeiten, setzen sich wie folgt zusammen:
Restlaufzeiten
|
bis 1 Jahr
|
1 bis 5 Jahre
|
ab 5 Jahre
|
Gesamt
|
|
TEUR
|
TEUR
|
TEUR
|
TEUR
|
erhaltene Anzahlungen
|
0
|
0
|
0
|
0
|
aus Lieferungen und
Leistungen
|
57
|
0
|
0
|
57
|
Sonstige
|
332
|
0
|
2.742
|
3.074
|
|
389
|
0
|
2.742
|
3.131
|
ANDERE ANGABEN
Personal
Im Jahresdurchschnitt waren beschäftigt:
2022: 3
2023: 3
Angestellte
(davon 2 Versogungsbezugsempfänger)
Geschäftsführung
Als Mitglieder der Geschäftsführung sind
bestellt:
- Herr Wolfgang Seifert, Dipl. Physiker
- Herr Josef Höllbauer jun., Dipl.
Physiker
Gewährte Vorschüsse und Kredite an
Gesellschafter-Geschäftsführer
Die zu Gunsten einzelner
Gesellschafter-Geschäftsführer vergebenen Kredite
betragen zum Jahresende 430.000,00 Euro (Vorjahr:
230.000,00 Euro). Die Kredite sind besichert und werden mit
einem Zinssatz von 0,60% p.a. bzw. 6,12% p.a. verzinst.
sonstige Berichtsbestandteile
Unterzeichnung nach § 245 HGB
Die inhaltliche Richtigkeit und Vollständigkeit
des Jahresabschlusses, bestehend aus der Bilanz, der
Gewinn- und Verlustrechnung und dem Anhang wird hiermit
versichert.
Puchheim, den 31. März
2025
Die Geschäftsführer:
gez.
Höllbauer, Josef
gez.
Seifert Wolfgang
Angaben zur Feststellung:
Der Jahresabschluss wurde am 11.07.2024
festgestellt.
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