bbup.tax EP eGbR
Selbe AdresseBeteiligungsgesellschaften
Grundlegende Informationen zum Unternehmen
Öffentliche Bekanntmachungen aus dem Handelsregister
Gesetzliche Vertreter dieser Organisation
| Name | Rolle |
|---|---|
Philip Boldt seit 26.9.2025 | Geschäftsführer |
Natürliche Personen, die das Unternehmen letztendlich besitzen oder kontrollieren – ermittelt durch Auflösen der Gesellschafterkette
| Name | Anteil |
|---|---|
| 100.00% |
Eigentümerstruktur und Kapitalverteilung des Unternehmens
Öffentlich zugängliche Berichte in Volltext
JEV - Media und Marketing Verwaltungsgesellschaft mbHChemnitzJahresabschluss zum Geschäftsjahr vom 01.01.2012 bis zum 31.12.2012BILANZ
ANHANGDer Jahresabschluss wurde auf der Grundlage der Gliederungs-, Bilanzierungs- und Bewertungsvorschriften des Handelsgesetzbuches aufgestellt. Ergänzend zu diesen Vorschriften wurden die Regelungen des GmbH-Gesetzes beachtet. Größenabhängige Erleichterungen bei der Erstellung (§§ 264 Abs.1, 266 Abs. 1, 276, 288 HGB) und bei der Offenlegung (§§ 326 bzw. 327 HGB) des Jahresabschlusses wurden in Anspruch genommen. Im Einzelnen waren dies folgende Grundsätze und Methoden: 1. Gliederungsgrundsätze Die Gliederung der Bilanz und der Gewinn- und Verlustrechnung ändert sich infolge der größenabhängigen Erleichterungen gemäß § 264 Abs. 1 HGB gegenüber dem Vorjahr. 2. Bilanzierungsmethoden Im Jahresabschluss sind sämtliche Vermögensgegenstände, Schulden, Rechnungsabgrenzungsposten, Aufwendungen und Erträge enthalten, soweit gesetzlich nichts anderes bestimmt ist. Die Posten der Aktivseite sind nicht mit Posten der Passivseite, Aufwendungen nicht mit Erträgen, Grundstücksrechte nicht mit Grundstückslasten verrechnet worden. Das Anlage- und Umlaufvermögen, das Eigenkapital, die Schulden sowie die Rechnungsabgrenzungsposten wurden in der Bilanz gesondert ausgewiesen und hinreichend aufgegliedert. Das Anlagevermögen weist nur Gegenstände aus, die bestimmt sind, dem Geschäftsbetrieb dauernd zu dienen. Aufwendungen für die Gründung des Unternehmens und für die Beschaffung des Eigenkapitals sowie für immaterielle Vermögensgegenstände, die nicht entgeltlich erworben wurden, wurden nicht bilanziert. Rückstellungen wurden nur im Rahmen des § 249 HGB und Rechnungsabgrenzungsposten wurden nach den Vorschriften des § 250 HGB gebildet. Haftungsverhältnisse i.S. von § 251 HGB bestehen nicht. 3. Bewertungsmethoden Die Wertansätze der Eröffnungsbilanz des Geschäftsjahres stimmen mit denen der Schlussbilanz des vorhergehenden Geschäftsjahres überein. Bei der Bewertung wurde von der Fortführung des Unternehmens ausgegangen. Die Vermögensgegenstände und Schulden wurden einzeln bewertet. Es ist vorsichtig bewertet worden, namentlich sind alle vorhersehbaren Risiken und Verluste, die bis zum Abschlussstichtag entstanden sind, berücksichtigt worden, selbst wenn diese erst zwischen dem Abschlussstichtag und der Aufstellung des Jahresabschlusses bekannt geworden sind. Gewinne sind nur berücksichtigt, wenn sie bis zum Abschlussstichtag realisiert wurden. Aufwendungen und Erträge des Geschäftsjahres sind unabhängig vom Zeitpunkt der Zahlung berücksichtigt worden. 4. Umlaufvermögen und Verbindlichkeiten In der Bilanz zum 31.12.2012 fand unter der Position Umlaufvermögen als Forderungen und sonstige Vermögensgegenstände ein Ausweis von Forderungen gegenüber Gesellschaftern in Höhe von Euro 4.882,08 (Euro 4.646,10) sowie Forderungen gegenüber verbundenen Unternehmen in Höhe von Euro 24.851,58 (Euro 23.613,11) statt. 5. Beteiligungen Die JEV - Media und Marketing Verwaltungsgesellschaft mbH ist persönlich haftender Gesellschafter der JEG Media & Marketing GmbH & Co. KG mit Sitz in Chemnitz. 6. sonstige Pflichtangaben Als Geschäftsführer der JEV - Media und Marketing Verwaltungsgesellschaft mbH ist Herr Jürgen Engelbrecht bestellt, welcher von den Beschränkungen des § 181 BGB befreit ist. Der Jahresabschluss zum 31.12.2012 wurde in der Gesellschafterversammlung zum 02.07.2013 genehmigt und festgestellt. Der im Geschäftsjahr 2012 entstandene Jahresüberschuss wird auf neue Rechnung vorgetragen. Eine Gewinnausschüttung zu Gunsten der Gesellschafter findet nicht statt.
Die Feststellung bzw. Billigung des Jahresabschlusses erfolgte am: 02.07.2013 |
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