Florentia
GmbH
Bardowick
Jahresabschluss zum Geschäftsjahr
vom 01.01.2016 bis zum 31.12.2016
Bilanz
Aktiva
|
|
31.12.2016
EUR |
31.12.2015
EUR |
| A.
Anlagevermögen |
1.000.000,00 |
1.000.000,00 |
| I.
Finanzanlagen |
1.000.000,00 |
1.000.000,00 |
| B.
Umlaufvermögen |
101.845,87 |
3.944,14 |
| I.
Kassenbestand, Bundesbankguthaben, Guthaben bei
Kreditinstituten und Schecks |
101.845,87 |
3.944,14 |
| Summe
Aktiva |
1.101.845,87 |
1.003.944,14 |
Passiva
|
|
31.12.2016
EUR |
31.12.2015
EUR |
| A.
Eigenkapital |
95.994,20 |
12.827,47 |
| I.
gezeichnetes Kapital |
125.000,00 |
25.000,00 |
| II.
Verlustvortrag |
12.172,53 |
0,00 |
| III.
Jahresfehlbetrag |
16.833,27 |
12.172,53 |
| B.
Rückstellungen |
535,00 |
500,00 |
| C.
Verbindlichkeiten |
1.005.316,67 |
990.616,67 |
| Summe
Passiva |
1.101.845,87 |
1.003.944,14 |
Anhang
I. Allgemeine Angaben
Der Jahresabschluss wurde auf der Grundlage der
Gliederungs-, Bilanzierungs- und Bewertungs-vorschriften
des Handelsgesetzbuches aufgestellt, soweit dem
steuerrechtliche Vorschriften nicht ent-gegenstanden. Der
Jahresabschluss vermittelt ein den tatsächlichen
Verhältnissen entsprechendes Bild der Vermögens-,
Finanz- und Ertragslage. Besondere Umstände, durch die
die tatsächlichen Ver-hältnisse nicht
wiedergegeben werden, liegen nicht vor.
Der Anhang wurde unter Berücksichtigung der
größenabhängigen Erleichterungen nach
§ 288 HGB für kleine Kapitalgesellschaften
erstellt.
1. Gliederung
Die Gliederung der Bilanz und Gewinn- und
Verlustrechnung entspricht den handelsrechtlichen Vorga-ben
nach § 266 und § 275 HGB.
2. Bilanzierung
Der Jahresabschluss beinhaltet sämtliche
Vermögensgegenstände, Schulden,
Rechnungsabgren-zungsposten, Aufwendungen und Erträge,
soweit dieses gesetzlich vorgesehen ist. Gemäß
§ 246 Abs. 2 HGB sind Posten der Bilanzseiten,
Aufwendungen und Erträge, sowie Grundstücksrechte
mit Grundstückslasten nicht verrechnet worden.
Die Bilanz ist vor Berücksichtigung der
Verwendung des vorläufigen Jahresergebnisses
aufgestellt worden. Eine Gewinnausschüttung erfolgte
für das Jahr 2016 bis zum Stichtag 26.04.2017 nicht.
In der Bilanz sind das Anlage- und das
Umlaufvermögen, das Eigenkapital, die Schulden sowie
die Rechnungsabgrenzungsposten gesondert ausgewiesen und
hinreichend aufgegliedert.
Im Anlagevermögen sind nur Gegenstände
ausgewiesen, welche dem Geschäftsbetrieb dauernd zu
dienen bestimmt sind.
Angaben zu den in § 251 HGB bezeichneten
Haftungsverhältnissen sind nachstehend wie folgt
ge-sondert angegeben.
Haftungsverhältnisse nach § 251 HGB
existieren nicht.
3. Bewertungsmethoden
Die Bewertung wurde unter Berücksichtigung des
Grundsatzes der Unternehmensfortführung und der
Einzelbewertung vollzogen.
Die Rückstellungen wurden nach
kaufmännischer Schätzung ermittelt.
Die Vermögensgegenstände des
Umlaufvermögens sind zu Anschaffungs- bzw.
Herstellungskosten angesetzt worden und unter
Berücksichtigung des § 253 Abs. 3 HGB ggf. mit
dem niedrigeren Börsen- und Marktpreis am
Abschlußstichtag bewertet worden.
Die Verbindlichkeiten wurden mit dem Betrag
angesetzt, mit dem die Schuld zu erfüllen ist
(Rück-zahlungsbetrag).
II. Handelsrechtliche Erläuterungen zu den
Bilanzposten
1. Aktiva
Die Entwicklung des Anlagevermögens ist aus dem
Anlagespiegel ersichtlich, ebenso wie die Ab-schreibungen
des Geschäftsjahres.
Es existiert kein Ansatz eines entgeltlich
erworbenen Geschäfts- oder Firmenwerts. Eine
Aktivierung ist daher nicht erfolgt.
2. Passiva
Es existieren keine Verpflichtungen für
laufende Pensionen, Anwartschaften, mittelbare Pensionen
und Ähnliches. Eine Rückstellung wurde daher
nicht gebildet.
Aufwandsrückstellungen i.S. v. § 249 Abs.
2 HGB wurden hinsichtlich zu erwartenden Abschluss-kosten
gebildet.
Verbindlichkeiten mit einer Restlaufzeit von mehr
als 5 Jahren bestehen in Höhe von 1.005.316,67 Euro
und bestehen in volle Höhe gegenüber
Gesellschaftern Die Restlaufzeit beträgt 9 Jahre.
3. Weitere Informationen (Pflichtangaben)
Geschäftsführungsberechtigt ist der
Geschäftsführer Eckhard Bauss
(alleinvertretungsberechtigt).
4. Angaben zu Beteiligungsverhältnissen
Beteiligungen an Unternehmen mit einer Beteiligung
von mindestens 20 % der Anteile (§ 285 Nr. 11 i.V. m.
§ 288 HGB.) sowie eine wechselseitige Beteiligung
existieren nicht.
Ein Mutterunternehmen und damit ein Konzernabschluss
existieren nicht.
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