Eversmeyer
Industrie Service GmbH
Bissendorf
Jahresabschluss zum Geschäftsjahr
vom 01.01.2023 bis zum 31.12.2023
Bilanz
Aktiva
|
|
31.12.2023
EUR |
31.12.2022
EUR |
| A.
Anlagevermögen |
462.641,00 |
508.737,00 |
| I.
Immaterielle Vermögensgegenstände |
2,00 |
2,00 |
| II.
Sachanlagen |
457.639,00 |
503.735,00 |
| III.
Finanzanlagen |
5.000,00 |
5.000,00 |
| B.
Umlaufvermögen |
7.430.229,08 |
4.086.655,43 |
| I.
Vorräte |
399.330,00 |
559.364,23 |
| II.
Forderungen und sonstige
Vermögensgegenstände |
1.563.897,36 |
1.788.292,15 |
| III.
Kassenbestand, Bundesbankguthaben, Guthaben bei
Kreditinstituten und Schecks |
5.467.001,72 |
1.738.999,05 |
| C.
Rechnungsabgrenzungsposten |
43.558,52 |
41.718,64 |
| Summe
Aktiva |
7.936.428,60 |
4.637.111,07 |
Passiva
|
|
31.12.2023
EUR |
31.12.2022
EUR |
| A.
Eigenkapital |
5.225.527,05 |
2.945.787,01 |
| I.
gezeichnetes Kapital |
26.000,00 |
26.000,00 |
| II.
Bilanzgewinn |
5.199.527,05 |
2.919.787,01 |
| B.
Rückstellungen |
1.202.474,65 |
360.755,00 |
| C.
Verbindlichkeiten |
1.508.426,90 |
1.330.569,06 |
| Summe
Passiva |
7.936.428,60 |
4.637.111,07 |
Anhang
A. Allgemeine Angaben
Die Gesellschaft hat ihren Sitz in Bissendorf und ist
beim Amtsgericht Osnabrück im Handelsregister,
Abteilung B, unter der Nummer 16970 mit der Firma
Eversmeyer Industrie Service GmbH eingetragen.
Das Unternehmen ist eine kleine Gesellschaft im Sinne
des § 267 Abs. 1 HGB.
Der Jahresabschluss zum 31. Dezember 2023 wurde nach
den Vorschriften des Handelsgesetzbuches (HGB), erweitert
um die Bestimmungen des Gesellschaftsvertrages,
aufgestellt.
In der Gliederung der Bilanz ergaben sich
gegenüber dem Vorjahr keine Änderungen. Die
Vergleichbarkeit der Vorjahreszahlen ist in formeller und
materieller Hinsicht gegeben.
B. Erläuterungen zu den Bilanzierungs- und
Bewertungsmethoden
Bei Aufstellung der Bilanz wurden folgende
Bilanzierungs- und Bewertungsmethoden angewandt:
Immaterielle Vermögensgegenstände wurden
mit den Anschaffungskosten bzw. den Herstellungskosten
abzüglich planmäßiger linearer
Abschreibungen bewertet.
Sachanlagen wurden zu den Anschaffungs- bzw.
Herstellungskosten und, soweit abnutzbar, unter
Berücksichtigung planmäßiger Abschreibungen
bewertet.
Die beweglichen Gegenstände des
Sachanlagevermögens wurden linear abgeschrieben.
Bewegliche Gegenstände des Anlagevermögens
mit Anschaffungs- oder Herstellungskosten zwischen 150,00
€ und 1.000,00 €, die in den Geschäftsjahren
2017, 2018 und 2019 angeschafft wurden, wurden einheitlich
über eine planmäßige Nutzungsdauer von
fünf Jahren linear abgeschrieben.
Bewegliche Gegenstände des Anlagevermögens
mit Anschaffungs- oder Herstellungskosten bis 800,00 €
(Geringwertige Wirtschaftsgüter), die im
Geschäftsjahr angeschafft wurden, wurden in voller
Höhe aufwandswirksam als Abschreibung erfasst.
Finanzanlagen wurden mit den Anschaffungskosten bzw.
mit dem niedrigeren, am Bilanzstichtag beizulegenden Wert
angesetzt.
Unfertige Erzeugnisse wurden mit den
Herstellungskosten oder, soweit erforderlich, mit dem
niedrigeren am Bilanzstichtag beizulegenden Wert angesetzt.
Bei den Herstellungskosten wurden neben den Fertigungs- und
Materialeinzelkosten (direkte Kosten) auch anteilige
Fertigungs- und Materialgemeinkosten (indirekte Kosten) in
Ansatz gebracht.
Waren wurden mit den Anschaffungs- bzw.
Herstellungskosten oder, soweit erforderlich, mit dem
niedrigeren am Bilanzstichtag beizulegenden Wert angesetzt.
Die Wertansätze wurden retrograd unter Abzug
angemessener Abschläge für die noch anfallenden
Aufwendungen sowie des Gewinns vom Verkaufspreis ermittelt
(verlustfreie Bewertung). Bestandsrisiken wurde ausreichend
Rechnung getragen.
Bei der Ermittlung der Herstellungskosten wurden
keine Fremdkapitalzinsen einbezogen.
Die erhaltenen Anzahlungen auf Bestellungen werden
offen von den Vorräten abgesetzt.
Die geleisteten Anzahlungen werden mit dem Nennwert
angesetzt.
Forderungen und sonstige
Vermögensgegenstände wurden mit dem Nennwert
angesetzt. Ausfall- und Kreditrisiken wurde durch die
Bildung von Einzel- und Pauschalwertberichtigungen Rechnung
getragen.
Die liquiden Mittel wurden zum Nennwert angesetzt.
Die aktiven Rechnungsabgrenzungsposten enthalten
Ausgaben vor dem Abschlussstichtag, die Aufwendungen
für eine bestimmte Zeit nach dem Stichtag darstellen.
Steuerrückstellungen und sonstige
Rückstellungen wurden für ungewisse
Verbindlichkeiten gebildet. Sie wurden in Höhe des
nach vernünftiger kaufmännischer Beurteilung
notwendigen Erfüllungsbetrages angesetzt.
Verbindlichkeiten wurden mit dem
Erfüllungsbetrag passiviert.
C. Erläuterungen zur Bilanz
1. Gewinnvortraggem.
§ 268 Abs. 1 S. 2 HGB
Im Bilanzgewinn ist ein Gewinnvortrag in Höhe
von 2.919.787,01 €
(Vorjahr: 2.658.401,08 €) enthalten.
2. Verbindlichkeiten
In den Verbindlichkeiten sind solche mit einer
Restlaufzeit von bis zu einem Jahr in
Höhe von 1.508.426,90 (Vorjahr: 1.330.569,06)
enthalten.
3. Sonstige Verbindlichkeiten
In den sonstigen Verbindlichkeiten sind
Verbindlichkeiten
-
aus Steuern in Höhe von 476.431,63 € (Vorjahr:
921.907,72 €)
-
im Rahmen der sozialen Sicherheit in Höhe von 2.875,32
€ (Vorjahr: 2.752,08 €)
enthalten.
D. Sonstige Angaben
1. Anzahl der Arbeitnehmer
Während des Geschäftsjahres vom 1. Januar 2023
bis 31. Dezember 2023 wurden durchschnittlich 25
Arbeitnehmer beschäftigt.
2. Sonstige finanzielle Verpflichtungen gem. §
285 Nr. 3a HGB
Nicht in der Bilanz ausgewiesene oder vermerkte
sonstige finanzielle Verpflichtungen des folgenden
Geschäftsjahres, die für die Beurteilung der
Finanzlage von Bedeutung sind, bestehen zum Bilanzstichtag
in folgendem Umfang:
Verpflichtung aus: |
31.12.2023
€ p.a. |
|
31.12.2022
€ p.a. |
Mietverträgen |
355.000,00 |
|
355.000,00 |
Leasingverträgen |
137.000,00 |
|
100.000,00 |
Summe |
492.000,00 € |
|
455.000,00 |
Die sonstigen finanziellen Verpflichtungen im Sinne
künftiger Zahlungsansprüche Dritter sind als
Nettowert, d. h. ohne Umsatzsteuer, angesetzt.
Bissendorf, den 19. August
2024
gez.
die Geschäftsführung
Der Jahresabschluss wurde am 19. August 2024
festgestellt.
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