Vertic Ventures GmbH
Selbe AdresseErbringung von Beratungsleistungen auf dem Gebiet der Informationstechnologie
Grundlegende Informationen zum Unternehmen
Kennzahlen extrahiert aus veröffentlichten Jahresabschlüssen
Öffentliche Bekanntmachungen aus dem Handelsregister
Unternehmen, an denen diese Organisation direkt beteiligt ist
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Bilanzkonten aus veröffentlichten Jahresabschlüssen
Gewinn- und Verlustkonten aus veröffentlichten Jahresabschlüssen
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Öffentlich zugängliche Berichte in Volltext
orderbird AGBerlinJahresabschluss zum Geschäftsjahr vom 01.10.2019 bis zum 30.09.2020Bilanz zum 30. September 2020AKTIVA
PASSIVA
Gewinn- und Verlustrechnung für 2019/2020
Brutto-Anlagenspiegel zum 30. September 2020
Bestätigungsvermerk des unabhängigen AbschlussprüfersAn die orderbird AG Prüfungsurteile Wir haben den Jahresabschluss der orderbird AG, Berlin, - bestehend aus der Bilanz zum 30. September 2020 und der Gewinn- und Verlustrechnung für das Geschäftsjahr vom 1. Oktober 2019 bis zum 30. September 2020 sowie dem Anhang, einschließlich der Darstellung der Bilanzierungs- und Bewertungsmethoden - geprüft. Darüber hinaus haben wir den Lagebericht der orderbird AG für das Geschäftsjahr vom 1. Oktober 2019 bis zum 30. September 2020 geprüft. Nach unserer Beurteilung aufgrund der bei der Prüfung gewonnenen Erkenntnisse
Gemäß § 322 Abs. 3 Satz 1 HGB erklären wir, dass unsere Prüfung zu keinen Einwendungen gegen die Ordnungsmäßigkeit des Jahresabschlusses und des Lageberichts geführt hat. Grundlage für die Prüfungsurteile Wir haben unsere Prüfung des Jahresabschlusses und des Lageberichts in Übereinstimmung mit § 317 HGB unter Beachtung der vom Institut der Wirtschaftsprüfer (IDW) festgestellten deutschen Grundsätze ordnungsmäßiger Abschlussprüfung durchgeführt. Unsere Verantwortung nach diesen Vorschriften und Grundsätzen ist im Abschnitt "Verantwortung des Abschlussprüfers für die Prüfung des Jahresabschlusses und des Lageberichts" unseres Bestätigungsvermerks weitergehend beschrieben. Wir sind von dem Unternehmen unabhängig in Übereinstimmung mit den deutschen handelsrechtlichen und berufsrechtlichen Vorschriften und haben unsere sonstigen deutschen Berufspflichten in Übereinstimmung mit diesen Anforderungen erfüllt. Wir sind der Auffassung, dass die von uns erlangten Prüfungsnachweise ausreichend und geeignet sind, um als Grundlage für unsere Prüfungsurteile zum Jahresabschluss und zum Lagebericht zu dienen. Verantwortung der gesetzlichen Vertreter und des Aufsichtsrats für den Jahresabschluss und den Lagebericht Die gesetzlichen Vertreter sind verantwortlich für die Aufstellung des Jahresabschlusses, der den deutschen, für Kapitalgesellschaften geltenden handelsrechtlichen Vorschriften in allen wesentlichen Belangen entspricht, und dafür, dass der Jahresabschluss unter Beachtung der deutschen Grundsätze ordnungsmäßiger Buchführung ein den tatsächlichen Verhältnissen entsprechendes Bild der Vermögens-, Finanz- und Ertragslage der Gesellschaft vermittelt. Ferner sind die gesetzlichen Vertreter verantwortlich für die internen Kontrollen, die sie in Übereinstimmung mit den deutschen Grundsätzen ordnungsmäßiger Buchführung als notwendig bestimmt haben, um die Aufstellung eines Jahresabschlusses zu ermöglichen, der frei von wesentlichen - beabsichtigten oder unbeabsichtigten - falschen Darstellungen ist. Bei der Aufstellung des Jahresabschlusses sind die gesetzlichen Vertreter dafür verantwortlich, die Fähigkeit der Gesellschaft zur Fortführung der Unternehmenstätigkeit zu beurteilen. Des Weiteren haben sie die Verantwortung, Sachverhalte in Zusammenhang mit der Fortführung der Unternehmenstätigkeit, sofern einschlägig, anzugeben. Darüber hinaus sind sie dafür verantwortlich, auf der Grundlage des Rechnungslegungsgrundsatzes der Fortführung der Unternehmenstätigkeit zu bilanzieren, sofern dem nicht tatsächliche oder rechtliche Gegebenheiten entgegenstehen. Außerdem sind die gesetzlichen Vertreter verantwortlich für die Aufstellung des Lageberichts, der insgesamt ein zutreffendes Bild von der Lage der Gesellschaft vermittelt sowie in allen wesentlichen Belangen mit dem Jahresabschluss in Einklang steht, den deutschen gesetzlichen Vorschriften entspricht und die Chancen und Risiken der zukünftigen Entwicklung zutreffend darstellt. Ferner sind die gesetzlichen Vertreter verantwortlich für die Vorkehrungen und Maßnahmen (Systeme), die sie als notwendig erachtet haben, um die Aufstellung eines Lageberichts in Übereinstimmung mit den anzuwendenden deutschen gesetzlichen Vorschriften zu ermöglichen und um ausreichende geeignete Nachweise für die Aussagen im Lagebericht erbringen zu können. Der Aufsichtsrat ist verantwortlich für die Überwachung des Rechnungslegungsprozesses der Gesellschaft zur Aufstellung des Jahresabschlusses und des Lageberichts. Verantwortung des Abschlussprüfers für die Prüfung des Jahresabschlusses und des Lageberichts Unsere Zielsetzung ist, hinreichende Sicherheit darüber zu erlangen, ob der Jahresabschluss als Ganzes frei von wesentlichen - beabsichtigten oder unbeabsichtigten - falschen Darstellungen ist, und ob der Lagebericht insgesamt ein zutreffendes Bild von der Lage der Gesellschaft vermittelt sowie in allen wesentlichen Belangen mit dem Jahresabschluss sowie mit den bei der Prüfung gewonnenen Erkenntnissen in Einklang steht, den deutschen gesetzlichen Vorschriften entspricht und die Chancen und Risiken der zukünftigen Entwicklung zutreffend darstellt, sowie einen Bestätigungsvermerk zu erteilen, der unsere Prüfungsurteile zum Jahresabschluss und zum Lagebericht beinhaltet. Hinreichende Sicherheit ist ein hohes Maß an Sicherheit, aber keine Garantie dafür, dass eine in Übereinstimmung mit § 317 HGB unter Beachtung der vom Institut der Wirtschaftsprüfer (IDW) festgestellten deutschen Grundsätze ordnungsmäßiger Abschlussprüfung durchgeführte Prüfung eine wesentliche falsche Darstellung stets aufdeckt. Falsche Darstellungen können aus Verstößen oder Unrichtigkeiten resultieren und werden als wesentlich angesehen, wenn vernünftigerweise erwartet werden könnte, dass sie einzeln oder insgesamt die auf der Grundlage dieses Jahresabschlusses und Lageberichts getroffenen wirtschaftlichen Entscheidungen von Adressaten beeinflussen. Während der Prüfung üben wir pflichtgemäßes Ermessen aus und bewahren eine kritische Grundhaltung. Darüber hinaus
Wir erörtern mit den für die Überwachung Verantwortlichen unter anderem den geplanten Umfang und die Zeitplanung der Prüfung sowie bedeutsame Prüfungsfeststellungen, einschließlich etwaiger Mängel im internen Kontrollsystem, die wir während unserer Prüfung feststellen.
Berlin, 29. Januar 2021 Ernst
& Young GmbH
Glöckner, Wirtschaftsprüfer Bilz, Wirtschaftsprüfer Bericht des Aufsichtsrats für das Geschäftsjahr 2019/2020Sehr geehrte Aktionäre, auch im Geschäftsjahr 2019/2020 haben wir den Vorstand bei der Leitung des Unternehmens regelmäßig beraten und wesentliche Geschäftsführungsmaßnahmen begleitet und überwacht. In alle Entscheidungen von grundlegender Bedeutung war der Aufsichtsrat eingebunden und wurde vom Vorstand auch im Rahmen von Berichten regelmäßig, zeitnah und umfassend über alle relevanten Fragen der Unternehmensplanung und der strategischen Weiterentwicklung, über den Gang der Geschäfte, die Lage der Gesellschaft einschließlich der Risikolage sowie über das Risikomanagement informiert. Die strategische Ausrichtung des Unternehmens stimmte der Vorstand mit dem Aufsichtsrat ab. Sämtliche für das Unternehmen bedeutende Geschäftsvorgänge haben wir anhand der Berichte des Vorstands ausführlich erörtert. Zu diesen Berichten sowie zu den Beschlussvorschlägen des Vorstands haben wir, soweit nach Gesetz und Satzung erforderlich, nach eingehender Prüfung und Beratung unser Votum abgegeben. Der Aufsichtsrat stand auch außerhalb der Aufsichtsratssitzungen mit dem Vorstand in regelmäßigem Kontakt und hat sich über die aktuelle Entwicklung der Geschäftslage und die wesentlichen Geschäftsvorfälle informiert. Ein in der Satzung und in der Geschäftsordnung des Vorstands verankerter Katalog, der im Rahmen der dritten Finanzierungsrunde im Mai 2016 nochmals erweitert worden ist, führt die Arten von Geschäften und Maßnahmen auf, die von grundlegender Bedeutung sind und zu deren Vornahme der Vorstand deshalb der Zustimmung des Aufsichtsrats bedarf. Die danach vom Vorstand dem Aufsichtsrat zur Zustimmung vorzulegenden Geschäfte und Maßnahmen hat der Aufsichtsrat mit dem Vorstand erörtert und eingehend geprüft. Der Aufsichtsrat hat den zur Beschlussfassung vorgelegten Geschäften und Maßnahmen jeweils zugestimmt, soweit diese später durchgeführt wurden. Der Aufsichtsrat hat im Berichtszeitraum in ordnungsgemäßer Anzahl in 2019/2020, konkret am 11. Dezember 2019, am 06. Februar 2020, am 31. März 2020 sowie am 20. August 2020 (jeweils als Videokonferenz) getagt und darüber hinaus außerhalb von Sitzungen beraten und Beschlüsse gefasst. So wurde u.a. die Ausgabe von weiteren ESOP an neue und bereits partizipierende Teilnehmer des EIP beschlossen. Des Weiteren wurde die Zustimmung zur Planung und Realisierung des Produkts "MINI by orderbird", einem vereinfachten Kassensystem auf Android-Basis, erteilt. Ferner hat der Aufsichtsrat in der Sitzung am 16. Dezember 2019 die Zustimmung zur Anstellung des neuen Chief Revenue Officers (CRO), Herrn Arne Henne zum 1. April 2020, erteilt. Die Gesellschaft ist als mittelgroße Kapitalgesellschaft im Sinne von § 267 Abs. 2 HGB prüfungspflichtig. Die Prüfung durch die Ernst & Young GmbH Wirtschaftsprüfungsgesellschaft hat zu keinen Einwendungen geführt. Zu dem Jahresabschluss und zu dem Lagebericht wurde folgender Bestätigungsvermerk erteilt: Wir haben den Jahresabschluss der orderbird AG, Berlin, - bestehend aus der Bilanz zum 30. September 2020 und der Gewinn- und Verlustrechnung für das Geschäftsjahr vom 1. Oktober 2019 bis zum 30. September 2020 sowie dem Anhang, einschließlich der Darstellung der Bilanzierungs- und Bewertungsmethoden - geprüft. Darüber hinaus haben wir den Lagebericht der orderbird AG für das Geschäftsjahr vom 1. Oktober 2019 bis zum 30. September 2020 geprüft. Nach unserer Beurteilung aufgrund der bei der Prüfung gewonnenen Erkenntnisse
Gemäß § 322 Abs. 3 Satz 1 HGB erklären wir, dass unsere Prüfung zu keinen Einwendungen gegen die Ordnungsmäßigkeit des Jahresabschlusses und des Lageberichts geführt hat. Im Vorfeld der Aufsichtsratssitzung vom 11. März 2021 berichtete der Abschlussprüfer über die wesentlichen Ergebnisse seiner Prüfung und stand für Fragen der Aufsichtsratsmitglieder zur Verfügung. Der Aufsichtsrat bezog die Ergebnisse des Abschlussprüfers in seine weiteren Beratungen ein. Nach dem abschließenden Ergebnis seiner eigenen Prüfung hat auch der Aufsichtsrat gegen den Jahresabschluss und die Feststellungen des Abschlussprüfers keine Einwände. Der Aufsichtsrat stimmte den Prüfungsergebnissen des Abschlussprüfers zu und billigte den aufgestellten Jahresabschluss der orderbird AG für das Geschäftsjahr 2019/2020, der damit festgestellt ist. Die Zusammensetzung des Aufsichtsrates hat sich im Berichtszeitraum nicht geändert. Der Aufsichtsrat dankt dem Vorstand und allen Mitarbeitern der orderbird AG für ihren engagierten Einsatz im Geschäftsjahr 2019/2020.
Berlin, im März 2021 Für den Aufsichtsrat Oliver Kaltner, Vorsitzender des Aufsichtsrats Lagebericht für das Geschäftsjahr 2019/20201. Grundlagen 1.1 Geschäftsmodell Die orderbird AG verfolgt das Ziel mit innovativen digitalen Produkten rund um Cloud - basierte Kassensysteme die Wettbewerbsfähigkeit unabhängiger Gastronomien in Europa zu verbessern. Hierzu zählen standardisierte Schnittstellen, Cloud-basierte Services, die Integration von bargeldlosen Zahlungsmöglichkeiten für Gastronomiekunden und die Interpretation von Daten anhand von Algorithmen. Dabei fungiert das iPad-basierte orderbird PRO Kassensystem als Knotenpunkt der Transformation des Point of Sales (POS) in einen Point of Service, welches sich insbesondere an unabhängige, mittelgroße Gastronomien richtet. Seit April 2020 wird das Angebot um das mobile Produkt "MINI by orderbird" ergänzt, das auf dem Betriebssystem Android basiert und sich auch an Kunden anderer Geschäftsbereiche (Einzelhandel, Friseure, Handwerker, etc.) richtet, die eine fiskalisierte Kasse benötigen und bargeldlose Zahlungen akzeptieren möchten. Das angebotene orderbird PAY Produkt ist somit für alle orderbird Kunden verfügbar, um von bargeldlosen Zahlungsmöglichkeiten profitieren zu können. 1.2 Forschung und Entwicklung Die orderbird AG entwickelt auf den Plattformen iOS und Android Kassensysteme, die Cloud-basiert auf standardisierter Hardware wie Tablets und Smartphones und intelligenten Bezahlterminals laufen. Neben der Entwicklung von effizienzsteigernden Kassen-Features ist es das erklärte Ziel, Innovationen zu schaffen, die es dem Gastronomen ermöglichen, seinen Kunden jede mögliche Form von Zahlungsmöglichkeiten anzubieten, Finanzamt-konform zu arbeiten, seine Kosten zu senken und Umsätze zu steigern. Im Geschäftsjahr 2019/2020 wurden durch die Weiterentwicklung des Produktportfolios TEUR 1.071 selbst geschaffene immaterielle Vermögensgegenstände des Anlagevermögens aktiviert, so dass die orderbird AG zum Ende des Geschäftsjahres 2019/2020 selbst geschaffene immaterielle Vermögensgegenstände des Anlagevermögens mit einem Buchwert von TEUR 4.594 ausweist. Im Geschäftsjahr 2019/2020 hatte die orderbird AG durchschnittlich 21,5 Mitarbeiter im Bereich Forschung und Entwicklung angestellt. Die gesamten Aufwendungen für Forschung und Entwicklung betrugen TEUR 1.926. Es wurden somit 55,6% der entstandenen Kosten aktiviert. Die Abschreibungen auf die aktivierten Eigenleistungen betrugen im Geschäftsjahr 2019/2020 TEUR 658. Zu den wesentlichen Produktentwicklungen zählen das MINI by orderbird sowie die Implementierung der technischen Sicherheitseinrichtung (TSE). 2 Wirtschaftsbericht 2.1 Allgemein Im Zuge der Fiskalisierung unterschiedlicher Märkte in Europa, der Fortschreitung der Digitalisierung und Verstärkung des bargeldlosen Zahlungsverkehrs besteht hohes Potential für Anbieter von Kassensystemen, wie der orderbird AG, die diesen Anforderungen gerecht werden. Allein in Deutschland gibt es 214.676 gastronomische Einheiten, die der deutschen Kassensicherungsverordnung gerecht werden müssen 1 . 2.2 Gesamtwirtschaftliche und branchenbezogene Rahmenbedingungen Die Mission der orderbird AG ist die Unterstützung der Wettbewerbsfähigkeit von unabhängigen Gastronomien. Es wird Wertschöpfung für alle beteiligten Stakeholder angestrebt, vor allem für Mitarbeiter, Kunden, Partner und Investoren. Seit dem 1. Januar 2020 besteht die Belegausgabepflicht in Deutschland, die Transparenz erhöhen und vor Steuerbetrug schützen soll. Zusätzlich wurde vom Gesetzgeber die Nutzung einer technischen Sicherheitseinrichtung (TSE) vorgeschrieben, die der digitalen, lückenlosen und unveränderbaren Aufzeichnung aller Kassenvorgänge dient. Die Produkte der orderbird AG entsprechen der neuen Legislation und bieten den Kunden hohen Komfort bei Einrichtung und Nutzung durch die Implementierung als cloudbasierte Lösung. Die Maßnahmen zur Bewältigung der CoViD19-Krise haben großen Einfluss auf den Kundenstamm der orderbird AG. Durch temporäre Schließungen in der Gastronomie und im Einzelhandel werden Kunden in ihrer Geschäftstätigkeit eingeschränkt. Neugründungen im Gastronomie-Sektor sind mit einem Risiko verbunden. Durch die Bereitstellung von erweiterten digitalen Services (z. B. zur Verarbeitung von Online-Bestellungen) versucht die orderbird AG die bestmögliche Hilfestellung während der CoViD19-Krise zu gewährleisten.
1 Stand 2018, Statistisches Bundesamt, EVAS-Nr.
45342
2.3 Geschäftsverlauf Im Geschäftsjahr 2019/2020 konnte die Gesamtkundenzahl von 10.224 Anfang Oktober 2019 auf 11.719 Ende September 2020 gesteigert werden. Die Gesellschaft erzielte im Geschäftsjahr 2019/2020 einen Jahresüberschuss in Höhe von TEUR 903 (im Vorjahr: Jahresfehlbetrag in Höhe von TEUR -2.181). Die deutliche Verbesserung des Jahresergebnisses liegt zum einen an der Steigerung des Rohergebnisses, getrieben durch Vergrößerung der Kundenbasis in Verbindung mit neu angebotenen Produkten (MINI by orderbird, technische Sicherheitseinrichtung). Die gestiegenen gesetzlichen Anforderungen an elektronische Kassensysteme (Belegausgabepflicht, technische Sicherheitseinrichtung) und der damit verbundenen Obsoleszenz bestehender Kassen haben die Entwicklung begünstigt (§ 146a AO, zum 1. Januar 2020 in Kraft getreten). Trotz der CoViD19-Krise hat die orderbird AG im Geschäftsjahr 2019/2020 ihre Kundenbasis um 1.495 Kunden erhöht. Zum anderen wurden im Geschäftsjahr latente Steuern auf steuerliche Verlustvorträge im Umfang bestehender passiver Steuerlatenzen (TEUR 1.387) aktiviert. 2.4 Wirtschaftliche Lage a) Ertragslage Die Entwicklung der Ertragslage der Gesellschaft stellt sich wie folgt dar:
Die orderbird AG verzeichnete im Geschäftsjahr 2019/2020 ein Rohergebnis von TEUR 11.070 im Vergleich zu TEUR 9.043 im Vorjahr. Dieser Anstieg von 22,4% ist vor allem auf den weiteren Ausbau der Kundenbasis, das Angebot neuer Produkte (z.B. MINI by orderbird, technische Sicherheitseinrichtung) sowie einer stärkeren Akzeptanz von bargeldlosen Zahlungen zurückzuführen. Wiederkehrende Umsätze (Annual Recurring Revenue "ARR" bestehend aus Software- as-a-Service "SaaS", Provision für bargeldlose Zahlungen "PAY" und "Data Subscripti- ons") stiegen von TEUR 7.951 im Vorjahr um 26,3% auf TEUR 10.043. Erträge aus Industrieprojekten sanken von TEUR 654 im Vorjahr um 58,4% auf TEUR 272 aufgrund veränderter Strategien hinsichtlich der Kooperationen in den Bereichen Vertrieb und Marketing. Materialaufwendungen, bestehend aus Aufwendungen für Roh-, Hilfs- und Betriebsstoffe sowie Aufwendungen für bezogene Leistungen, stiegen von TEUR 2.805 um 10,2% auf TEUR 3.090. Ursächlich für den Anstieg der Materialaufwendungen waren v.a. Kosten für den Bezug von Hardware, denen ein entsprechender Anstieg der Umsatzerlöse gegenübersteht. Personalaufwendungen stiegen von TEUR 6.154 um 6,4% auf TEUR 6.548. Sowohl Löhne und Gehälter (TEUR 5.423; Vorjahr TEUR 5.133) als auch Aufwendungen für soziale Abgaben und Altersversorgung (TEUR 1.125; Vorjahr TEUR 1.021) stiegen um 5,7% bzw. 10,2%. Begründet ist dieser Anstieg vor allem durch Bonuszahlungen an Vorstandsmitglieder in Höhe von TEUR 220 (davon TEUR 165 periodenfremd) sowie weitere Rückstellungen diesbezüglich i.H.v. TEUR 75. Ein gegenläufiger Effekt ist durch Kurzarbeit entstanden. Die Gesellschaft hat im Geschäftsjahr 2019/2020 TEUR 373 Erstattungen für Kurzarbeitergeld und Sozialabgaben erhalten. Außerdem wurde eine Rückstellung in Höher von TEUR 99 für einen steuerfreien CoViD19-Bonus gebildet. Die durchschnittliche Arbeitnehmerzahl hat sich im Vergleich zum Vorjahr auf 103,5 Arbeitnehmer (Vorjahr 98,25) erhöht. Wesentliche Bestandteile der sonstigen betrieblichen Aufwendungen (TEUR 4.005; Vorjahr TEUR 4.036) sind die Aufwendungen für Forderungsverluste (TEUR 259; Vorjahr TEUR 253), für Mieten (TEUR 538; Vorjahr TEUR 451), für Werbe- und Repräsentationskosten (TEUR 678; Vorjahr TEUR 503), für Kosten der Leadbeschaffung (TEUR 190; Vorjahr TEUR 357), für Rechts- und Beratungskosten (TEUR 13; Vorjahr TEUR 147), für zeitlich befristete Überlassung von Rechten (TEUR 491; Vorjahr TEUR 417), für Telekommunikation (TEUR 97; Vorjahr TEUR 114) und für Fortbildung (TEUR 16; Vorjahr TEUR 66). Das negative Betriebsergebnis konnte im Vorjahresvergleich um 84,5% reduziert werden. Siehe dazu auch 2.3 Geschäftsverlauf. Die Gesellschaft hat im Geschäftsjahr latente Steuern auf steuerliche Verlustvorträge im Umfang bestehender passiver Steuerlatenzen (TEUR 1.387) aktiviert. Bei den im Vorjahr ausgewiesenen Ertragsteuern handelte es sich um die Aufwendungen aus der Zuführung zu passiven latenten Steuern als Folge der aktivierten Eigenleistung zur Erstellung von selbst geschaffenen, immateriellen Vermögensgegenständen. b) Finanzlage Die liquiden Mittel der orderbird AG haben sich stichtagsbezogen zum 30. September 2020 um TEUR 1.361 gegenüber dem Vorjahr auf TEUR 3.657 erhöht. Die nachfolgende Kapitalflussrechnung stellt dar, wie das Unternehmen finanzielle Mittel aus der laufenden Geschäftstätigkeit erwirtschaftet hat und welche zahlungswirksamen Investitions- und Finanzierungsmaßnahmen vorgenommen wurden:
Die Verbesserung im Cashflow aus operativer Tätigkeit sind vor allem auf das Umsatzwachstum bei in etwa konstanten Kosten zurückzuführen. Der negative Cashflow aus Investitionstätigkeit resultiert aus den im Berichtsjahr getätigten Investitionen in das materielle und immaterielle Anlagevermögen. Der positive Cashflow aus der Finanzierungstätigkeit basiert auf der Aufnahme von langfristigen Bankdarlehen. Die aktuelle Liquiditätsausstattung reicht unter Berücksichtigung der zu erwartenden Zahlungsströme aus, um die Finanzierung der Gesellschaft bis zum Erreichen des "Break Even Points" sicherzustellen. Aus Sicht des Vorstandes liegt eine positive Fortführungsprognose vor. Die Gesellschaft war jederzeit in der Lage, alle laufenden Verbindlichkeiten, welche im Geschäftsjahr 2019/2020 fällig wurden, zu bedienen. c) Vermögenslage Die Vermögenslage der Gesellschaft stellt sich wie folgt dar:
Im Vergleich zum Vorjahr ist die Bilanzsumme um 17,8% auf TEUR 11.079 gewachsen. Die wesentlichen Gründe dafür ergeben sich aus den nachfolgenden Erläuterungen: Das Anlagevermögen hat sich im Geschäftsjahr 2019/2020 im Vergleich zum Vorjahr von TEUR 4.943 auf TEUR 5.263 erhöht. Den größten Anteil am Anlagevermögen bilden selbst geschaffene, immaterielle Vermögensgegenstände in Höhe von TEUR 4.594 (Vorjahr: TEUR 4.181). Die Entwicklung dieser Vermögensgegenstände resultiert zum einen aus den Zugängen in Höhe von TEUR 1.071 und zum anderen aus den planmäßigen Abschreibungen in Höhe von TEUR 658. Die Zugänge betreffen aktivierungsfähige Aufwendungen in der Produktentwicklung. Im Geschäftsjahr konnten wichtige Entwicklungsprojekte umgesetzt werden: Neben Weiterentwicklungen des Kernprodukts orderbird PRO wurden auch neue Produkte entwickelt, wie beispielsweise die Anbindung des TSE-Moduls sowie das Android-basierte Produkt "MINI by orderbird". Letzteres ist eine mobile Kasse mit integrierter, bargeldloser Zahlungsoption, welche sich vor allem an kleine Betriebe auch außerhalb der Gastronomie richtet und somit das orderbird-Produktportfolio diversifiziert. Außerplanmäßige Abschreibungen waren nicht notwendig. Das Umlaufvermögen (exklusive liquide Mittel) hat sich im Geschäftsjahr 2019/2020 im Vergleich zum Vorjahr leicht erhöht, was insbesondere auf das im Vergleich zum Vorjahr höheren Vorratsvermögen zurückzuführen ist. Inkludiert sind Forderungen aus Lieferungen und Leistungen gegen Gesellschafter in Höhe von TEUR 205 (Vorjahr: TEUR 210). In den Rückstellungen sind im Wesentlichen kurzfristige Urlaubsrückstellungen, steuerfreie CoViD19-Boni für Mitarbeiter, Managementboni und Rückstellungen für ausstehende Rechnungen enthalten. Die Verbindlichkeiten beinhalten Verbindlichkeiten gegenüber Kreditinstituten in Höhe von TEUR 1.096 (Vorjahr: TEUR 417), wovon TEUR 1.000 langfristig mit einer Restlaufzeit von über einem Jahr und TEUR 96 kurzfristig sind, kurzfristige Verbindlichkeiten aus Lieferungen und Leistungen in Höhe von TEUR 380 (Vorjahr: TEUR 387) und sonstige Verbindlichkeiten (TEUR 442; Vorjahr: TEUR 361), deren Restlaufzeit ebenfalls unter einem Jahr liegt. Darüber hinaus sind die Verbindlichkeiten gegenüber verbundenen Unternehmen in Höhe von TEUR 43 (Vorjahr: TEUR 20) und gegenüber Gesellschaftern in Höhe von TEUR 110 (Vorjahr: TEUR 12), ebenfalls kurzfristig mit einer Restlaufzeit von unter einem Jahr, enthalten. Der Anstieg der passiven Rechnungsabgrenzungsposten resultiert aus dem Verkauf von Software-Lizenzen, die eine Restlaufzeit über den Stichtag hinaus aufweisen. Die passiven latenten Steuern resultieren aus der Aktivierung selbst geschaffener, immaterieller Vermögensgegenstände in der Handelsbilanz, für die in der Steuerbilanz ein Aktivierungsverbot gilt. Sie wurden im Geschäftsjahr mit den erstmalig gebildeten aktiven latenten Steuern auf steuerliche Verlustvorträge saldiert. d) Gesamtaussage Die Gesellschaft prognostizierte im Vorjahr für das Geschäftsjahr 2019/2020 einen Jahresfehlbetrag in Höhe von TEUR -924. Diese Erwartung konnte deutlich übertroffen werden, da orderbird AG im Geschäftsjahr 2019/2020 einen Jahresüberschuss in Höhe von TEUR 903 erzielt hat. Neben dem Sondereffekt aus der Aktivierung der latenten Steuern auf steuerliche Verlustvorträge in Höhe von TEUR 1.387 liegt die positive Entwicklung darin begründet, dass zwar das Umsatzwachstum durch die CoViD19-Krise niedriger als prognostiziert ausgefallen ist (Siehe Abschnitt 2.5), die gegenüberstehenden Aufwendungen jedoch aufgrund von Einsparungsmöglichkeiten wie z.B. gekürzte Werbebudgets und Kurzarbeitergeld weitestgehend konstant blieben. Ursprünglich wurde vor allem für die Bereiche Vertrieb und Marketing eine Steigerung der Aufwendungen angenommen. Der Umsatzanstieg resultiert vorrangig aus der erhöhten Anzahl der Kunden im vergangenen Geschäftsjahr, dem zusätzlichen Angebot von Produkten (z. B. TSE, "MINI by orderbird") sowie der verstärkten Nutzung bargeldloser Zahlungsoptionen. Trotz der anhaltenden CoViD19-Krise mit großem negativen Einfluss auf den Großteil des Kundenstamms der orderbird AG, erweist sich dieser als beständig und robust, was sowohl durch die wachsende Kundenanzahl als auch die wachsenden wiederkehrenden Umsätze belegt wird. Die noch negative Ertragslage resultiert im Wesentlichen aus anhaltenden Aufwendungen im Bereich der Markterschließung. Durch den erzielten positiven operativen Cashflow und die Aufnahme des langfristigen Bankdarlehens in Höhe von TEUR 1.000 ist die Liquiditätslage zufriedenstellend. Die Kernprodukte der orderbird AG spiegeln über die Aktivierung als immaterielle Vermögensgegenstände weiterhin das Vermögen der orderbird AG wider, mit welchem die zukünftigen Erträge und Finanzströme sichergestellt werden können. 2.5 Leistungsindikatoren Nach dem Selbstverständnis der orderbird AG dient das tägliche Handeln nicht ausschließlich der Verfolgung von wirtschaftlichen Zielen, sondern bezieht darüber hinaus die Verantwortung des Unternehmens gegenüber Mitarbeitern und Kunden mit ein. Unter den folgenden Punkten werden die wesentlichen Faktoren zusammengefasst. Annual Recurring Revenue Die wichtigste umsatzbezogene Unternehmenskennzahl ist der Annual Recurring Revenue (ARR) welcher die wiederkehrenden Umsatzanteile eines Jahres abbildet. Dazu zählt die orderbird AG vor allem Umsätze aus Software-, Service- und Payment-Produkten sowie Umsätze aus der anonymisierten Datenverarbeitung (Data Subscriptions). Der ARR konnte im Geschäftsjahr 2019/2020 um 26,3% gegenüber dem Vorjahr gesteigert werden, im Jahr 2018/2019 wurde eine Steigerung von 31,3% prognostiziert, die aufgrund der CoViD19-Krise nicht erreicht werden konnte. EBITDA Die orderbird AG erzielte im Geschäftsjahr 2019/2020 ein EBITDA (Betriebsergebnis ohne Abschreibungen) von TEUR 517 und konnte das Vorjahres-EBITDA (TEUR -1.147) somit um TEUR 1.664 übertreffen. Maßgeblich verantwortlich für diese positive Entwicklung ist der weitere Ausbau der Kundenbasis und das Angebot neuer Produkte (technische Sicherheitseinrichtung, MINI by orderbird) mit einhergehendem Umsatzwachstum. SaaS Kundenbasis Für ein Software-as-a-Service Unternehmen ist die Anzahl der zahlenden Kunden eine wichtige Kennzahl, da an bestehende Kunden fortwährend bestehende und neue Produkte in Form von Lizenzen verkauft werden können. Zum Ende des Geschäftsjahres 2019/2020 hat die orderbird AG insgesamt 11.719 SaaS-Kunden. 3 Prognose-, Chancen- und Risikobericht 3.1 Prognosebericht In den Folgejahren wird sich die orderbird AG auf den Ausbau der Marktposition in DACH und insbesondere, durch die ab dem 1. Januar 2020 in Kraft getretene Kassensicherungsverordnung für elektronische Kassensysteme, in Deutschland fokussieren. Unterstützend wird an der Erweiterung des Produktangebots gearbeitet, um systemische Begrenzungen weitestgehend zu eliminieren und so weitere Kundensegmente ansprechen zu können. Ein wichtiger Meilenstein konnte dabei durch die Markteinführung des Android-basierten "MINI by orderbird" erreicht werden. Im Geschäftsjahr 2020/2021 wird ein Umsatzwachstum im ARR von 27,5% erwartet. Das EBITDA ist für das Geschäftsjahr 2020/2021 in Höhe von TEUR 217 geplant. Der Rückgang gegenüber dem Berichtsjahr (TEUR 517) ist auf Aufwendungen für die Vorbereitung der Erweiterung des Produktportfolios sowie zusätzliche Kosten für Vertrieb und Marketing zur Gewinnung zusätzlichen Marktanteils zurückzuführen. Die orderbird AG strebt den Ausbau seines Marktanteils an und plant zum Ende des Geschäftsjahres 2020/2021 mit einer Gesamtkundenzahl von 13.965. 3.2 Risikobericht Das Hauptprodukt der orderbird AG ist eine selbst geschaffene Software. Daher ist ein wesentliches Preisänderungsrisiko auf der Absatz- oder Beschaffungsseite nicht zu erwarten. Durch die heterogene Kundenbasis erwartet die orderbird AG ebenso keine erhöhten, branchenunüblichen Ausfallrisiken, da keine Abhängigkeit zu einzelnen Großkunden besteht. Durch die CoViD19-Krise gab es bisher keine erhöhten Ausfallquoten, die orderbird AG beobachtet die aktuellen Entwicklungen jedoch genau. Des Weiteren ermöglicht die Portfolio-Erweiterung eine Kundendiversifikation über die Gastronomie hinaus. Zahlungsstromrisiken sind aus den gleichen Gründen nicht zu erwarten. Risikobehaftete Forderungen zum Bilanzstichtag wurden neu bewertet und entsprechend im Jahresergebnis berücksichtigt. Je länger die CoViD19-Krise und damit verbunden die Schließung von Geschäften und Restaurants andauert, desto stärker sind die negativen Auswirkungen auf den Großteil des Kundenstamms der orderbird AG. Auch wenn sich der Kundenstamm derzeit als beständig und robust erweist, würde sich eine drohende Insolvenzwelle im Gaststättengewerbe auf die Geschäftsentwicklung der orderbird AG negativ auswirken. Wie alle Anbieter von online Lösungen ist die orderbird AG auf die Funktionsfähigkeit des Internet als kritische Infrastruktur angewiesen. Dazu räumt die Gesellschaft der ständigen Erreichbarkeit der Server sowie der Datensicherheit und Abwehr möglicher Cyberangriffe höchste Priorität ein. Durch hohe Sicherheitsstandards werden die Risiken eines Systemausfalls oder Datenabflusses durch nicht Zugriffsberechtigte als gering eingestuft. Im Geschäftsjahr 2019/2020 war eine Serververfügbarkeit von 99,97% gegeben. Da die Software orderbird PRO auf iOS basiert, besteht eine Abhängigkeit in Verbindung mit der Verfügbarkeit von Produkten des Apple-Portfolios (vor allem iPads und iPods). Die Software "MINI by orderbird" basiert auf der Softwareplattform Android und ist momentan auf ein Endgerät zugeschnitten, wodurch ebenfalls eine Abhängigkeit gegenüber dem Lieferanten besteht. Ein Risikofaktor besteht in der fristgerechten Besetzung neuer Positionen im Unternehmen und der Nachbesetzung von ausscheidenden Mitarbeitern. Durch die gestiegenen Anforderungen an Bewerber und dem generell angespannten Beschäftigungsmarkt in Berlin (vor allem in den Bereichen Softwareentwicklung, Online-Marketing) steigt das Risiko von Verzögerungen bei der Personalbeschaffung. Zum Zeitpunkt des Bilanzstichtages sowie zum Zeitpunkt der Erstellung des Jahresabschlusses sind keine potentiell bestandsgefährdenden Risiken erkennbar. 3.3 Chancenbericht Die orderbird AG sieht für das Geschäftsjahr 2020/2021 große Chancen im weiteren Ausbau des Marktanteils in der DACH-Region. Besondere Beachtung findet dabei die im Kalenderjahr 2020 in Kraft getretene deutsche Kassensicherungsverordnung, die eine erhöhte Nachfrage nach finanzamtkonformen Kassen erzeugt und weiterhin erzeugen wird, insbesondere durch die Tatsache, dass mehrere Bundesländer durch die CoViD19-Krise einen weiteren Aufschub der Nichtanwendung der Kassensicherungsverordnung bis zum 31. März 2021 gewährt haben 2. Des Weiteren werden kontinuierlich neue Produkte und Produktsparten getestet und mit Industriepartnern gemeinsam entwickelt. Es wird entsprechend erwartet, dass positive Ergebnisbeiträge aus diesen Produktentwicklungen das Betriebsergebnis in den nächsten Geschäftsjahren positiv beeinflussen werden. Die allgemeine Entwicklung zu bargeldlosen Zahlungen ist ebenfalls ein Trend, der von dem Produktportfolio der orderbird AG optimal bedient werden kann. Sowohl orderbird PRO als auch MINI by orderbird bieten integrierte Module für die Akzeptanz von bargeldlosen Zahlungen (orderbird PAY). Im Geschäftsjahr 2020/2021 wird sowohl eine positive Entwicklung des Umsatzes als auch eine negative Entwicklung des Jahresergebnisses, durch erhöhte Investitionsvorhaben in Forschung und Entwicklung, erwartet.
Berlin, den 29. Januar 2021 Mark Schoen, Berlin, Vorstandsvorsitzender orderbird AG Jakob Schreyer, Berlin, Vorstand orderbird AG Anhang für das Geschäftsjahr 2019/20201. Allgemeine Angaben
Der Jahresabschluss für das Geschäftsjahr vom 1. Oktober 2019 bis 30. September 2020 ist nach den Vorschriften des Handelsgesetzbuches in der Fassung des Gesetzes vom 12. August 2020 (BGBl. I S. 1874) und des Gesetzes betreffend der Aktiengesellschaften (AktG) aufgestellt. Die Gesellschaft ist eine mittelgroße Kapitalgesellschaft im Sinne von § 267 Abs. 2 HGB. Die Gewinn- und Verlustrechnung ist nach dem Gesamtkostenverfahren erstellt. Die aktuelle Liquiditätsausstattung reicht unter Berücksichtigung der zu erwartenden Zahlungsströme aus, um die Finanzierung der Gesellschaft bis zum Erreichen des "Break Even Points" sicherzustellen. Aus Sicht des Vorstandes liegt eine positive Fortführungsprognose vor. Der Jahresabschluss ist daher unter Zugrundelegung der Going-Concern-Prämisse aufgestellt worden. Die größenabhängigen Erleichterungen des § 276 Satz 1 HGB und des § 288 HGB wurden bei der Aufstellung des Abschlusses teilweise in Anspruch genommen. 2. Bilanzierungs- und Bewertungsmethoden Für die Aufstellung des Jahresabschlusses waren unverändert die nachfolgenden Bilanzierungs- und Bewertungsmethoden maßgebend. Die orderbird AG setzt in Übereinstimmung mit dem Ansatzwahlrecht des § 248 Abs. 2 HGB selbst geschaffene immaterielle Vermögensgegenstände an. Die Bewertung erfolgt zu Herstellungskosten gemäß § 255 Abs. 2 Satz 2 i. V. m. § 255 Abs. 2a HGB abzüglich planmäßiger linearer und - soweit erforderlich - außerplanmäßiger Abschreibungen. Die planmäßige Abschreibung erfolgt über die betriebsgewöhnliche Nutzungsdauer. Die entgeltlich erworbenen immateriellen Vermögensgegenstände und die Sachanlagen sind zu Anschaffungskosten abzüglich der planmäßigen Abschreibungen bewertet. Planmäßige Abschreibungen erfolgen nach der linearen Methode über die betriebsgewöhnliche Nutzungsdauer. Geringwertige Anlagegüter mit Anschaffungskosten bis zu EUR 800 werden im Jahr der Anschaffung voll abgeschrieben und im Anlagenspiegel als Abgang gezeigt. Die Abschreibung auf Zugänge zum Anlagevermögen erfolgt im Übrigen pro rata temporis. Die planmäßigen Abschreibungen auf immaterielle Vermögensgegenstände und Sachanlagen erfolgen über die betriebsgewöhnliche Nutzungsdauer, die nicht wesentlich von der amtlichen AfA-Tabellen abweicht. Finanzanlagen werden zu Anschaffungskosten angesetzt. Soweit erforderlich, werden auf Vermögensgegenstände des Anlagevermögens außerplanmäßige Abschreibungen aufgrund einer voraussichtlich dauernden Wertminderung nach § 253 Abs. 3 Satz 5 HGB vorgenommen. Soweit der Grund für die Wertberichtigung entfallen ist, erfolgt eine Zuschreibung bis maximal zum beizulegenden Wert bzw. den fortgeführten Anschaffungskosten. Die Waren werden zu Anschaffungskosten bzw. zum niedrigeren beizulegenden Wert angesetzt. Die Forderungen und sonstigen Vermögensgegenstände werden zum Nennwert bzw. unter Beachtung des strengen Niederstwertprinzips zum niedrigeren beizulegenden Wert angesetzt. Dabei werden alle erkennbaren Risiken einzelwertberichtigt. Flüssige Mittel sind zum Nominalwert angesetzt. Als aktive Rechnungsabgrenzungsposten werden Ausgaben vor dem Abschlussstichtag ausgewiesen, soweit sie Aufwand für eine bestimmte Zeit nach diesem darstellen. Die Rückstellungen werden in Höhe des Erfüllungsbetrages angesetzt, der nach vernünftiger kaufmännischer Beurteilung notwendig ist, und berücksichtigen alle bis zur Jahresabschlusserstellung erkennbaren Risiken und ungewissen Verbindlichkeiten sowie drohenden Verluste. Zukünftige Preis- und Kostensteigerungen werden berücksichtigt, soweit ausreichend objektive Hinweise für deren Eintritt vorliegen. Soweit die Rückstellungen eine Restlaufzeit von über einem Jahr aufweisen, werden sie entsprechend § 253 Abs. 2 HGB abgezinst. Die Verbindlichkeiten sind mit ihren jeweiligen Erfüllungsbeträgen passiviert. Als passive Rechnungsabgrenzungsposten werden Einnahmen vor dem Abschlussstichtag ausgewiesen, soweit sie Ertrag für eine bestimmte Zeit nach diesem darstellen. Für die Ermittlung latenter Steuern aufgrund von temporären oder quasi-permanenten Differenzen zwischen den handelsrechtlichen Wertansätzen von Vermögensgegenständen, Schulden und Rechnungsabgrenzungsposten und ihren steuerlichen Wertansätzen oder aufgrund steuerlicher Verlustvorträge werden diese mit den unternehmensindividuellen Steuersätzen im Zeitpunkt des Abbaus der Differenzen bewertet und die Beträge der sich ergebenden Steuerbe- und -entlastung nicht abgezinst. Aktive und passive Steuerlatenzen werden verrechnet ausgewiesen. Die Aktivierung eines Überhangs latenter Steuern unterbleibt in Ausübung des dafür bestehenden Ansatzwahlrechts. Forderungen in Fremdwährung, deren Restlaufzeit nicht mehr als ein Jahr beträgt, werden mit dem Devisenkassamittelkurs am Bilanzstichtag bewertet. Alle übrigen Fremdwährungsforderungen werden mit ihrem Umrechnungskurs bei Erstverbuchung oder dem niedrigeren Devisenkassamittelkurs am Bilanzstichtag bewertet. Verbindlichkeiten in Fremdwährung, deren Restlaufzeit nicht mehr als ein Jahr beträgt, werden mit dem Devisenkassamittelkurs am Bilanzstichtag bewertet. Alle übrigen Fremdwährungsverbindlichkeiten werden mit ihrem Umrechnungskurs bei Erstverbuchung oder dem höheren Devisenkassamittelkurs am Bilanzstichtag bewertet. 3. Erläuterungen zur Bilanz Anlagevermögen Die Entwicklung der einzelnen Posten des Anlagevermögens ist dem Anlagenspiegel in der Anlage zum Anhang zu entnehmen. Die Gesellschaft weist zum 30. September 2020 selbst geschaffene immaterielle Vermögensgegenstände in Höhe von EUR 4.594.152,83 aus. Die Abschreibung der selbst geschaffenen immateriellen Vermögensgegenstände erfolgte grundsätzlich unter der Annahme einer betriebsgewöhnlichen Nutzungsdauer von acht Jahren bzw. vier Jahren nach der linearen Methode. In Höhe der selbst geschaffenen immateriellen Vermögensgegenstände von EUR 4.594.152,83 abzüglich der hierfür gebildeten passiven latenten Steuern in Höhe von EUR 1.386.515,33 und zuzüglich der im Geschäftsjahr aktivierten latenten Steuern auf steuerliche Verlustvorträge im Umfang bestehender passiver Steuerlatenzen besteht eine Ausschüttungssperre im Sinne des § 268 Abs. 8 HGB in Höhe von EUR 4.594.152,83. Anteile an verbundenen Unternehmen Die orderbird AG hält sämtliche Geschäftsanteile an der orderbird GmbH, Wien, Österreich, und an der GfliB wireless GmbH, Berlin. Das Eigenkapital zum 30. September 2020 der orderbird GmbH, Wien, Österreich, beträgt EUR 59.829,62. Das Geschäftsjahr zum 30. September 2020 wurde mit einem Bilanzgewinn in Höhe von EUR 42.329,62 abgeschlossen. Das Eigenkapital zum 30. September 2020 der GfliB wireless GmbH, Berlin, beträgt EUR 57.201,45. Das Geschäftsjahr zum 30. September 2020 wurde mit einem Bilanzverlust in Höhe von EUR 4.859,85 abgeschlossen. Im Berichtsjahr wurden außerplanmäßige Abschreibungen auf die Finanzanlagen i. S. d. § 253 Abs. 3 Satz 5 in Höhe von EUR 72.780,50 vorgenommen. Umlaufvermögen Waren Die Waren werden grundsätzlich zu Anschaffungskosten bzw. zum niedrigeren beizulegenden Wert gemäß § 253 Abs. 1 bzw. Abs. 4 HGB bewertet. Forderungen gegen verbundene Unternehmen Zum Bilanzstichtag bestanden Forderungen gegen verbundene Unternehmen in Höhe von EUR 10.000,00 (i. Vj. EUR 12.986,18), in sämtlicher Höhe gegen die orderbird GmbH, Wien, Österreich, und betrafen das gewährte Darlehen. Forderungen gegen Gesellschafter Die Forderungen aus Lieferungen und Leistungen gegen Gesellschafter in Höhe von EUR 205.319,27 (i. Vj. EUR 209.695,18) betreffen im Wesentlichen die ConCardis GmbH, Eschborn. Sonstige Vermögensgegenstände Die sonstigen Vermögensgegenstände beinhalten im Wesentlichen Forderungen gegen das Finanzamt und Kautionen. Die Restlaufzeiten der Forderungen und der sonstigen Vermögensgegenstände betragen mit Ausnahme der Kautionen in Höhe von EUR 157.301,63 (i. Vj. EUR 157.301,63) bis zu ein Jahr. Eigenkapital Das Grundkapital der Gesellschaft beträgt EUR 196.963,00. Das Grundkapital ist eingeteilt in 196.963,00 Stückaktien ohne Nennbetrag. Die Gesellschaft weist für das Geschäftsjahr 2019/2020 einen Jahresüberschuss von EUR 902.998,87 aus. Zusammen mit dem gezeichneten Kapital, der Kapitalrücklage und dem Bilanzverlust beträgt das Eigenkapital zum 30. September 2020 EUR 2.865.043,20 (i. Vj. EUR 1.962.044,33). Zur finanziellen Lage des Unternehmens verweisen wir auf unsere Ausführungen unter "1. Allgemeine Angaben". Gemäß § 268 Abs. 8 HGB besteht eine Ausschüttungssperre. Hierzu verweisen wir auf unsere Ausführungen zum Anlagevermögen. Sonstige Rückstellungen
Der Anstieg der Rückstellung für Personalkosten resultiert insbesondere aus der im laufenden Geschäftsjahr gewährten steuerfreien CoViD19-Boni für die Mitarbeiter der orderbird AG. Verbindlichkeiten
Die Verbindlichkeiten gegenüber Kreditinstituten betrugen im Vorjahr EUR 416.821,26 und waren insgesamt kurzfristig. Im Vorjahr betrugen die Verbindlichkeiten aus Lieferungen und Leistungen EUR 386.763,83 und sonstige Verbindlichkeiten EUR 360.550,82 und waren jeweils insgesamt kurzfristig. Im Vorjahr betrugen die Verbindlichkeiten gegenüber verbundenen Unternehmen EUR 20.142,62 sowie gegenüber Gesellschaftern EUR 12.491,53 und hatten jeweils eine Restlaufzeit bis zu einem Jahr. In den Verbindlichkeiten gegen verbundene Unternehmen waren im Vorjahr ausschließlich Verbindlichkeiten aus Lieferungen und Leistungen enthalten. Die Verbindlichkeiten gegenüber Gesellschaftern enthalten wie im Vorjahr ausschließlich Verbindlichkeiten aus Lieferungen und Leistungen in Höhe von EUR 110.158,67 (i. Vj. EUR 12.491,53) und betreffen die ConCardis GmbH, Eschborn. Passiver Rechnungsabgrenzungsposten Der Posten umfasst überwiegend Lizenzentgelte i.H.v. EUR 5.345.059,46 (i. Vj EUR 4.433.032,60). Latente Steuern
Die passiven latenten Steuern in Höhe von EUR 1.386.515,33 resultieren aus dem nur handelsrechtlich zulässigen Ansatz von selbst geschaffenen immateriellen Vermögensgegenständen. Der Berechnung liegt ein einheitlicher Ertragsteuersatz von 30,18 % zugrunde. Im Geschäftsjahr wurden latente Steuern auf steuerliche Verlustvorträge im Umfang bestehender passiver Steuerlatenzen aktiviert. 4. Erläuterungen zur Gewinn- und Verlustrechnung Umsatzerlöse Die Umsatzerlöse resultieren im Wesentlichen aus der Erbringung von Dienstleistungen im Zusammenhang mit der Entwicklung von Software für mobile Datenübertragungsgeräte, der Entwicklung von Kassensystemen und Integration von bargeldlosen Zahlungsmöglichkeiten, der Analyse von Transaktionsdaten, sowie der Anbindung von Endkunden in den Prozess. Sonstige betriebliche Aufwendungen Wesentliche Bestandteile der sonstigen betrieblichen Aufwendungen (TEUR 4.005, i. Vj. TEUR 4.036) sind die Aufwendungen für Forderungsverluste (TEUR 259, i. Vj. TEUR 253), für Mieten (TEUR 538, i. Vj. TEUR 451), für Werbe- und Repräsentationskosten (TEUR 678, i. Vj. TEUR 503), für Kosten der Leadbeschaffung (TEUR 190, i. Vj. TEUR 357), für Rechts- und Beratungskosten (TEUR 13, i. Vj. TEUR 147), für zeitlich befristete Überlassung von Rechten (TEUR 491, i. Vj. TEUR 417), für Telekommunikation (TEUR 97, i. Vj. TEUR 114) und für Fortbildung (TEUR 16, i. Vj. TEUR 66). In den Gehaltsaufwendungen sind TEUR 165 periodenfremder Aufwand enthalten, welcher wirtschaftlich im Geschäftsjahr 2018/19 entstanden ist. 5. Sonstige Angaben Mitglieder des Aufsichtsrats:
Vorstand:
Vorstandsvergütungen Die Gesellschaft übt ihr Wahlrecht nach § 286 Abs. 4 HGB aus. Haftungsverhältnisse Zum 30. September 2020 bestanden keine Haftungsverhältnisse gemäß § 251 HGB. Sonstige finanzielle Verpflichtungen Zum Bilanzstichtag bestehen sonstige finanzielle Verpflichtungen in Höhe von TEUR 1.659 aus Mietverträgen. Arbeitnehmer orderbird AG beschäftigte im Geschäftsjahr 2019/2020 durchschnittlich 103,5 Arbeitnehmer.
Berlin, den 29. Januar 2020 gez. Mark Timothy Schoen, Berlin, Vorstandsvorsitzender orderbird AG gez. Jakob Schreyer, Berlin, Vorstand orderbird AG |
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