H. Günther Verwaltungs-GmbH
Selbe AdresseBeteiligungsgesellschaften
Grundlegende Informationen zum Unternehmen
Öffentliche Bekanntmachungen aus dem Handelsregister
Gesetzliche Vertreter dieser Organisation
| Name | Rolle |
|---|---|
Karl Werner Kuss seit 10.10.2024 | Liquidator |
Natürliche Personen, die das Unternehmen letztendlich besitzen oder kontrollieren – ermittelt durch Auflösen der Gesellschafterkette
| Name | Anteil |
|---|---|
Schultze & Braun Vermögensverwaltungs- und Treuhandgesellschaft mbH | 100.00% |
Eigentümer- und Gesellschafterstruktur des Unternehmens
1 Gesellschafter
GmbH-Struktur
Öffentlich zugängliche Berichte in Volltext
Menningen Haustechnik GmbHRansbach-BaumbachJahresabschluss zum Geschäftsjahr vom 01.01.2011 bis zum 31.12.2011BilanzAKTIVA
Anhang zum Jahresabschluss 2011I. Allgemeine Angaben Die Gesellschaft hat den Jahresabschluss zum 31. Dezember 2011 nach den §§ 238 ff., §§ 264 ff. des Handelsgesetzbuches (HGB) und der ergänzenden Vorschriften des GmbH-Gesetzes aufgestellt. Bei dem Unternehmen handelt es sich um eine kleine Kapitalgesellschaft i.S.v. § 267 HGB. Ausweiswahlrechte zwischen Bilanz oder Anhang hat die Gesellschaft weitgehend zugunsten des Anhangs ausgeübt. Ebenfalls hat die Gesellschaft die Erleichterungen des § 286 Abs. 4 HGB genutzt. II. Bilanzierungs- und Bewertungsmethoden Bei der Aufstellung des Jahresabschlusses sind die Vorschriften des Handelsgesetzbuches (HGB) über die Gliederung und den Ausweis der Posten der Bilanz, der Gewinn- und Verlustrechnung und des Anhangs beachtet worden. Die Bilanz wird nach Verwendung des Jahresergebnisses aufgestellt. Soweit Ermessensentscheidungen in Bezug auf den Grund, den Umfang und den Zeitpunkt des Ansatzes von Vermögensgegenständen und Schuldposten zu treffen waren, wurde eine zum Vorjahr vergleichbare Ermessensentscheidung angestrebt. Die Bewertungsvorschriften der Vorjahre wurden grundsätzlich beibehalten. Die Bewertung der Vermögens- und Schuldposten trägt allen erkennbaren Risiken nach den Grundsätzen vorsichtiger kaufmännischer Beurteilung Rechnung. Es wird gem. § 252 Abs. 1 Nr. 2 HGB von der Fortführung der Unternehmenstätigkeit ausgegangen (going-concern-Prinzip). A. AKTIVA 1. Anlagevermögen Die Bilanzierung der immaterielle Vermögensgegenstände und Sachanlagen erfolgt zu Anschaffungs- bzw. Herstellungskosten unter Berücksichtigung planmäßiger Abschreibungen. Grundlage der planmäßigen Abschreibung ist die voraussichtliche Nutzungsdauer (§ 253 Abs. 1 S. 1, Abs. 3 HGB). Bei den immateriellen Vermögensgegenständen erfolt die Abschreibung linear. Die beweglichen Anlagegüter werden linear und degressiv abgeschrieben. Geringwertige Anlagegüter < € 150,00 werden im Zugangsjahr voll abgeschrieben. Soweit deren Anschaffungskosten zwischen € 150,00 und € 1.000,00 liegen, wurden diese gem. § 6 Abs. 2a EStG in einen Sammelposten eingestellt und mit 20 % abgeschrieben. 2. Umlaufvermögen Die Forderungen und sonstigen Vermögensgegenstände werden zum Nennwert abzüglich angemessener Einzelabwertungen angesetzt. Uneinbringliche Forderungen wurden abgeschrieben. Zur Deckung des allgemeinen Kreditrisikos wird eine Pauschalwertberichtigung aktivisch abgesetzt. Kassenbestände und Bankguthaben werden mit dem Nennwert bewertet. B. PASSIVA Die Rückstellungen sind in Höhe des Erfüllungsbetrages angesetzt, der nach vernünftiger kaufmännischer Beurteilung notwendig ist, um alle erkennbaren Risiken und ungewisse Verpflichtungen zu berücksichtigen. Die Bewertung der Verbindlichkeiten erfolgt mit dem Erfüllungsbetrag. III. Bilanzerläuterungen A. AKTIVA Forderungen und sonstige Vermögensgegenstände Die Laufzeit der Forderungen und sonstigen Vermögensgegenstände beträgt durchgängig weniger als ein Jahr. B. PASSIVA Verbindlichkeiten Es bestehen keine Verbindlichkeiten mit einer Restlaufzeit von mehr als 5 Jahren. Von den Verbindlichkeiten sind € 260.220,09 durch die Sicherungsübereignung des beweglichen Anlagevermögens, durch eine Bürgschaft der Gesellschafter sowie durch Forderungsabtretungen abgesichert. IV. Sonstige Angaben Geschäftsführung Dipl.-Kfm. Werner Kuss, Altenkirchen
Altenkirchen, den 27. April 2012 Menningen Haustechnik GmbH gez. Geschäftsführung WEITERE DATENHinweis zur Offenlegung Bei dem vorstehenden Jahresabschluss zum 31. Dezember 2011, bestehend aus Bilanz und Anhang, handelt es sich um die nach §§ 325 ff. HGB für Offenlegungszwecke verkürzte Fassung des Jahresabschlusses. Die Feststellung des Jahresabschlusses erfolgte am 27. April 2012.
Ransbach-Baumbach, den 26. Oktober 2012 Menningen Haustechnik GmbH gez. Geschäftsführung Die Feststellung bzw. Billigung des Jahresabschlusses erfolgte am: 27.04.2012 |
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