Stammdaten

Register
Amtsgericht München HRB 250972
Vorher
ZAKO-Mechanik und Stahlbau GmbHDeilmann-Haniel Maschinen- und Stahlbau GmbHdeilmann-haniel mining systems gmbHdh mining system GmbHDeilmann-Haniel Mining Systems GmbH
Eingetragen
28.2.1973
Branche
BeteiligungsgesellschaftenManagementtätigkeiten von sonstigen HoldinggesellschaftenWagniskapital-Beteiligungsgesellschaften
Gegenstand
Erwerb, Veräußerung, Halten und Verwalten von Beteiligungen in den Bereichen Medizintechnik und Medizinservices.

Finanzübersicht

Historie

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Management

NameRolle
Adalbert Orth
seit 20.8.2019
Geschäftsführer

Wirtschaftlich Berechtigte
Beta

Identifizierte Personen (4)

Gesellschafter
Beta

Name
Ort
Anteil
ATON GmbH
Germany
100.00%

Beteiligungen
Beta

NameAnteil
No data available

Bilanzkonten

Konzern- und Jahresabschlüsse

ATON MedTech GmbH

München

Jahresabschluss zum Geschäftsjahr vom 01.01.2023 bis zum 31.12.2023

Bilanz

Aktiva

31.12.2023
EUR
31.12.2022
EUR
A. Anlagevermögen 70.862.433,48 70.862.433,48
I. Finanzanlagen 70.862.433,48 70.862.433,48
B. Umlaufvermögen 15.583.770,98 1.122.046,50
I. Forderungen und sonstige Vermögensgegenstände 14.258.478,77 10.627,27
II. Kassenbestand, Bundesbankguthaben, Guthaben bei Kreditinstituten und Schecks 1.325.292,21 1.111.419,23
Aktiva 86.446.204,46 71.984.479,98

Passiva

31.12.2023
EUR
31.12.2022
EUR
A. Eigenkapital 67.963.086,53 44.606.642,39
I. Gezeichnetes Kapital 1.790.100,00 1.790.100,00
II. Kapitalrücklage 113.219.433,48 113.219.433,48
III. Gewinnrücklagen 988.008,60 988.008,60
IV. Verlustvortrag 71.390.899,69 70.429.052,40
V. Jahresüberschuss 23.356.444,14 -961.847,29
B. Rückstellungen 5.151.862,03 5.202.915,60
C. Verbindlichkeiten 13.331.255,90 22.174.921,99
davon mit einer Restlaufzeit bis zu einem Jahr 13.331.255,90 23.608,63
davon mit einer Restlaufzeit von mehr als einem Jahr   22.151.313,36
Passiva 86.446.204,46 71.984.479,98

Anhang

A. Allgemeine Angaben zum Jahresabschluss
Die ATON MedTech GmbH, München, ist im Handelsregister des Amtsgerichts München unter der Registernummer HRB 250972 eingetragen.
Bei der Gesellschaft handelt es sich um eine kleine Gesellschaft im Sinne von § 267 Abs. 1 HGB
i. V. m. § 264 a HGB. Der Jahresabschluss für das Geschäftsjahr 2023 ist nach den Rechnungslegungsvorschriften für Kapitalgesellschaften des Handelsgesetzbuches (HGB) und des Gesetzes betreffend die Gesellschaften mit beschränkter Haftung (GmbHG) aufgestellt worden. Geschäftsjahr ist das Kalenderjahr. Der Jahresabschluss ist vor Gewinnverwendung aufgestellt worden.
Die ATON MedTech GmbH ist eine hundertprozentige Tochtergesellschaft der ATON GmbH, München, welche wiederum von der ATON 2 GmbH, München, gehalten wird. Die Ober- gesellschaft ATON 2 GmbH, München, stellt einen Konzernabschluss nach den Vorschriften der von der Europäischen Union anerkannten International Financial Reporting Standards (IFRS) (kleinster und größter Kreis) auf, in den die ATON MedTech GmbH einbezogen wird. Der Konzernabschluss der ATON 2 GmbH, München, wird beim Unternehmensregister elektronisch eingereicht und über die Publikations-Plattform (gemeinsames Portal von Bundesanzeiger und Unternehmensregister) veröffentlicht.
Aufgrund des am 6. Dezember 2022 mit Wirkung zum 1. Januar 2023 abgeschlossenen Ergebnisabführungsvertrags besteht eine steuerliche Organschaft zwischen der ATON MedTech GmbH als Organträgerin und der Ziehm Imaging GmbH als Organgesellschaft. Diesbezüglich führt die Ziehm Imaging GmbH auch ihr handelsrechtliches Ergebnis an die ATON MedTech GmbH ab.

B. Angaben zu den Bilanzierungs-, Bewertungs- und Ausweismethoden
1. Allgemeine Angaben
Im Rahmen der Aufstellung des Anhanges werden für das Berichtsjahr 2023 die größen- abhängigen Erleichterungen des § 288 Abs. 2 HGB teilweise in Anspruch genommen.
Die Gewinn- und Verlustrechnung ist nach dem Gesamtkostenverfahren gem. § 275 Abs. 2 HGB aufgestellt.
In der Bilanz und der Gewinn- und Verlustrechnung sind jeweils die entsprechenden Vorjahres- beträge angegeben.

2. Bilanzierung und Bewertung der Aktivposten
Die Finanzanlagen werden zu Buchwerten bewertet.
Mit Wirkung ab dem 1. Januar 2023 besteht zwischen der Ziehm Imaging GmbH und der ATON MedTech GmbH ein Ergebnisabführungsvertrag. Die Ziehm Imaging GmbH verpflichtet sich dadurch,  ihr handelsrechtliches Jahresergebnis an die ATON MedTech GmbH abzuführen.
Die Forderungen und sonstigen Vermögensgegenstände sind grundsätzlich zum Nominalwert bilanziert. Ausfallrisiken waren nicht erkennbar. Insofern wurde auf die Bildung von Einzel- und Pauschalwertberichtigungen verzichtet.
Die Guthaben bei Kreditinstituten sind zum Nennwert am Bilanzstichtag angesetzt.
Aufgrund der noch bestehenden steuerrechtlichen Verlustvorträge würde insgesamt, nach Berück- sichtigung der zeitlichen Unterschiede zwischen den handelsrechtlichen und den steuerrechtlichen Ansätzen von Vermögensgegenständen und Schulden, eine Steuerentlastung entstehen. Die passiven Steuerlatenzen betreffen im Wesentlichen die Pensionsrückstellungen. Aus den unterschiedlichen Ansätzen zwischen Steuer- und Handelsbilanz und aufgrund der vorliegenden steuerlichen Verlustvorträge entstehen aktive latente Steuern, die deutlich über den passiv latenten Steuern liegen. Von dem Wahlrecht des § 274 HGB, diesen Überhang aktiver latenter Steuern zu aktivieren, wurde aber kein Gebrauch gemacht.

3. Bilanzierung und Bewertung der Passivposten
Das gezeichnete Kapital wird zum Nennwert bilanziert.
Für erteilte Zusagen auf Pensionen und ähnliche Verpflichtungen werden Rückstellungen generell auf der Grundlage versicherungsmathematischer Berechnung nach dem Anwartschafts- barwertverfahren ( Projected Unit Credit Method) unter Berücksichtigung der "Richttafeln 2018 G" (als biometrische Rechnungsgrundlagen) von Prof. Dr. Klaus Heubeck bewertet. Der Rückstellungsbetrag ist demnach definiert als der versicherungsmathematische Barwert der Pensionsverpflichtungen, der von den Mitarbeitern bis zum Stichtag gemäß Planformel und Unverfallbarkeitsregelung aufgrund ihrer bis dahin geleisteten Dienstzeiten erdient worden ist. Bei der Ermittlung des Rückstellungsbetrags wurden Trendannahmen hinsichtlich der zukünftigen Anwartschafts- bzw. Rentenentwicklung sowie evtl. Fluktuationswahrscheinlichkeiten einbezogen.
So wurde für die Berechnung der Pensionsrückstellung ohne Entgeltumwandung jeweils ein Betrag von 0,00 % p. a. für den Anwartschaftstrend (z. B. für Lohn- und Gehalt) sowie von 2,50 % p. a. für den Rententrend angenommen. Für die Berechnung der Pensionsrückstellung mit Entgeltumwandung betrug der angenommene Wert für den Anwartschaftstrend 0,00 % p. a. und für den Rententrend 1,00 %. Die Ermittlung der Rückstellung für die Witwen-/ Witweranwartschaft erfolgte nach der sog. kollektiven Methode unter Berücksichtigung einer entsprechenden Verheiratungswahrscheinlichkeit. Für die Ermittlung der Altersversorgungsverpflichtungen wurden die Rückstellungen für Pensionen ohne Entgeltumwandlung außerdem pauschal mit dem durchschnittlichen Marktzinssatz der vergangenen zehn Jahre in Höhe von 1,83 % p. a. (Laufzeit zehn Jahre) und die Rückstellungen für Pensionen mit Entgeltumwandlung in Höhe von 1,83 %
p. a. (Laufzeit zehn Jahre) abgezinst. Zur Angabe des Unterschiedsbetrags im Anhang oder unter der Bilanz bzw. zur Ermittlung der Ausschüttungssperre gemäß § 253 Abw. 6 HGB wurde für die Rückstellungen für Pensionen ohne Entgeltumwandlung ein Rechnungszinssatz p. a. von 1,75 % (Sieben-Jahres-Durchschnitt und Laufzeit zehn Jahre) und für Rückstellungen für Pensionen mit Entgeltumwandlung von 1,75 % (Sieben-Jahres-Durchschnitt und Laufzeit zehn Jahre) herangezogen.
Die übrigen Rückstellungen werden für weitere ungewisse Verbindlichkeiten sowie für zukünftigen Kosten der Aufbewahrung von Geschäftsunterlagen, für offene Rechtsstreitigkeiten und Garantieverpflichtungen und drohende Verluste gebildet. Sie sind mit dem nach vernünftiger kaufmännischer Beurteilung notwendigen Erfüllungsbetrag angesetzt.
Die Verbindlichkeiten sind generell zum Erfüllungsbetrag angesetzt.
C. Erläuterungen zu Bilanzposten
Forderungen und sonstige Vermögensgegenstände
Die Forderungen und sonstigen Vermögensgegenstände sind innerhalb eines Jahres fällig. Es bestehen gegennüber der Ziehm Imaging GmbH Forderungen gegen verbundene Unternehmen aus dem Ergebnisabführungevertrag in Höhe von 25.732 T€ (Vorjahr 0 T€), für welche die Organgesellschaft unterjährig schon Vorauszahlungen in Höhe von 11.500 T€ geleistet hat. Forderungen und Vorauszahlungen sind hier genettet ausgewiesen.
Eigenkapital
Außer den im nächsten Absatz erläuterten Ausschüttungsbeschränkungen unterliegt zum Abschlussstichtag, wie im Vorjahr, kein Betrag der Ausschüttungssperre.

Rückstellungen für Pensionen und ähnliche Verpflichtungen
Aus der Umstellung der Pensionsrückstellungen im Rahmen des BilMoG zum 1. Januar 2010 (BilMoG-Eröffnungsbilanz) ergab sich ein Zuführungsbetrag im Vergleich zum alten Ansatz zum 31. Dezember 2009 von 760 T€. Die Gesellschaft machte von dem Wahlrecht des Art. 67 Abs. 1 Satz 1 EGHGB Gebrauch und verteilt den Aufwand aus der Umstellung linear über einen Zeitraum von maximal 15 Jahren. Im Geschäftsjahr 2023 wurden rd. 51 T€ (Vorjahr rd. 51 T€) als sonstiger betrieblicher Aufwand erfasst. Zum Abschlussstichtag beläuft sich die ausstehende Unterdeckung bei den Pensionsrückstellungen somit noch auf 51 T€ (Vorjahr 101 T€). Der Unterschiedsbetrag nach § 253 Abs. 6 HGB beträgt 51 T€ (Vorjahr 236 T€).

Sonstige Rückstellungen
Die sonstigen Rückstellungen enthalten folgende Beträge:


31.12.2023
T€

31.12.2022
T€

Aufbewahrung von Geschäftsunterlagen
97
110
Steuerrückstellungen
57
0
Garantien und nachlaufende Auftragsrisiken
50
50
Abschlusserstellung und -prüfung
28
16
Ausstehende Rechnungen
12
17
Insgesamt
244
194


Verbindlichkeiten
Verbindlichkeiten, die durch Pfandrechte oder ähnliche Rechte gesichert sind, bestanden zum Bilanzstichtag nicht. Die Gesellschaft weist zum Jahresende unbesicherte Darlehens- verbindlichkeiten gegenüber dem Gesellschafter ATON GmbH in Höhe von 13.312 T€ aus. Die Verbindlichkeiten gegenüber dem Gesellschafter sind zugleich Verbindlichkeiten gegenüber verbundenen Unternehmen.
D. Erläuterungen zur Gewinn- und Verlustrechnung
Sonstige betriebliche Erträge
Die sonstigen betrieblichen Erträge enthalten im Wesentlichen Erträge aus der Auflösung von Pensionsrückstellungen aufgrund Zinssatzänderung in Höhe von 241 T€ (Vorjahr 0 T€) sowie Erträge aus Auflösungen von sonstigen Rückstellungen in Höhe von 14 T€ (Vorjahr 12 T€).
Sonstige betriebliche Aufwendungen
Die sonstigen betrieblichen Aufwendungen in Höhe von 366 T€ (Vorjahr 356 T€) beinhalten Rechts- und Beratungskosten 22 T€ (Vorjahr 22 T€) sowie die Aufwendungen nach Art. 67 Abs. 1 Satz EGHGB 51 T€ (Vorjahr 51 T€). Die übrigen Kosten sind überwiegend Kosten der Abwicklung des Standortes Dortmund.

E. Sonstige Angaben
Personal
Die Gesellschaft beschäftigte weder in 2022 noch in 2023 Mitarbeiter.

Haftungsverhältnisse und sonstige finanzielle Verpflichtungen
Haftungsverhältnisse bestehen nicht.
Zum Jahresende bestanden keine sonstigen finanziellen Verpflichtungen.

Geschäftsführung
Der Geschäftsführung gehörten im Geschäftsjahr an
Sylvia Schorr, München
Adalbert Orth, München
Von der Schutzklausel des § 286 Abs. 4 HGB wird Gebrauch gemacht.
München, 26.04.2024
Die Geschäftsführung
Sylvia Schorr 
Adalbert Orth

sonstige Berichtsbestandteile

Angaben zur Feststellung:
Der Jahresabschluss wurde am 05.06.2024 festgestellt.

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