Stammdaten

Register
Amtsgericht Stuttgart HRB 580888
Eingetragen
1.9.1999
Branche
Bauträger für WohngebäudeBauträger für andere Gebäude und BauwerkeKauf und Verkauf von eigenen Gewerbegrundstücken und Nichtwohngebäuden
Gegenstand
Entwicklung und Vermarktung von Lizenzkonzepten, Service-, Beratungs- und Dienstleistungsangeboten innerhalb der Bau- und Immobilienbranche unter der eingetragenen Marke "Das Familienhaus" sowie die Durchführung von Makler- und Bauträgertätigkeiten. Die Gesellschaft ist berechtigt, Unternehmungen mit ähnlichem Gesellschaftszweck zu erwerben und auch die Geschäftsführung und Verwaltung solcher Unternehmen zu übernehmen.

Finanzübersicht

Historie

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Management

NameRolle
Karlheinz Bauer
seit 23.10.2006
Geschäftsführer

Bilanzkonten

Konzern- und Jahresabschlüsse

Das Familienhaus GmbH

Öhringen

Jahresabschluss zum Geschäftsjahr vom 01.01.2023 bis zum 31.12.2023

BILANZ

AKTIVA

Einzelposten
Geschäftsjahr
EUR

Gesamt
Geschäftsjahr
EUR

Einzelposten
Vorjahr
EUR

Gesamt
Vorjahr
EUR

A. Anlagevermögen

2,00

2,00

I. Immaterielle Vermögensgegenstände

2,00

2,00

B. Umlaufvermögen

1.538.429,32

2.074.291,61

I. Vorräte

134.500,00

754.200,00

II. Forderungen und sonstige Vermögensgegenstände

984.015,10

777.313,03

III. Kassenbestand, Bundesbankguthaben, Guthaben bei Kreditinstituten und Schecks

419.914,22

542.778,58

C. Rechnungsabgrenzungsposten

1.320,00

1.320,00

Summe Aktiva

1.539.751,32

2.075.613,61



PASSIVA

Einzelposten
Geschäftsjahr
EUR

Gesamt
Geschäftsjahr
EUR

Einzelposten
Vorjahr
EUR

Gesamt
Vorjahr
EUR

A. Eigenkapital

1.222.531,54

1.024.334,67

I. Gezeichnetes Kapital

25.564,59

25.564,59

II. Gewinnvortrag/Verlustvortrag

998.770,08

818.348,37

III. Jahresüberschuss/Jahresfehlbetrag

198.196,87

180.421,71

B. Rückstellungen

40.996,37

31.987,62

C. Verbindlichkeiten

276.223,41

1.019.291,32

Summe Passiva

1.539.751,32

2.075.613,61

1 Anhang


1.1 Allgemeine Angaben zum Jahresabschluss

Der Jahresabschluss zum 31. Dezember 2023 wurde nach den Vorschriften der §§ 242 ff HGB unter Beachtung der ergänzenden Bestimmungen für Kapitalgesellschaften (§§ 264 ff HGB) in der Fassung des BilRuG aufgestellt. Ergänzend zu diesen Vorschriften wurden die Regelungen des GmbH-Gesetzes beachtet.

Die Gesellschaft ist eine kleine Kapitalgesellschaft i.S.d. § 267 Abs. 1 HGB. Größenabhängige Erleichterungen bei der Erstellung (§§ 266 Abs. 1, 274a, 276, 288 HGB) und bei der Offenlegung (§§ 326 und 327 HGB) des Jahresabschlusses werden in Anspruch genommen.

Gemäß § 264 Abs. 1 Satz 1 HGB ist für kleine Kapitalgesellschaften der Anhang "Pflichtbestandteil des Jahresabschlusses". Die Größenabhängigen Erleichterungen (§ 288 HGB) wurden in Anspruch genommen.

Zusätzliche Angaben nach § 264 Abs. 2 Satz 2 HGB zur Vermittlung eines den tatsächlichen Verhältnissen entsprechenden Bildes der Vermögens-, Finanz- und Ertragslage sind nicht erforderlich.

1.2 Angaben zur Gewinn- und Verlustrechnung

Die Gewinn- und Verlustrechnung wurde nach dem Gesamtkostenverfahren (§ 275 Abs. 2 HGB) aufgestellt.

Die Steuern vom Einkommen und Ertrag belasten in voller Höhe das Ergebnis der gewöhnlichen Geschäftstätigkeit.


1.3 Erläuterungen zur Bilanz

1.3.1 Bilanzierungsvorschriften

Im Jahresabschluss sind sämtliche Vermögensgegenstände, Schulden, Rechnungsabgrenzungen, Aufwendungen und Erträge enthalten, soweit gesetzlich nichts anderes bestimmt ist.

Posten der Aktivseite sind nicht mit Posten der Passivseite, Aufwendungen nicht mit Erträgen und Grundstücksrechte nicht mit Grundstückslasten verrechnet.

Das Anlage- und Umlaufvermögen, das Eigenkapital und die Schulden sind in der Bilanz gesondert ausgewiesen und hinreichend gegliedert.

Das Anlagevermögen weist nur Gegenstände aus, die bestimmt sind, dem Geschäftsbetrieb dauernd zu dienen.

Rückstellungen sind nur im Rahmen des § 249 HGB gebildet worden.

1.3.2 Bewertungsvorschriften

Die Wertansätze der Eröffnungsbilanz des Geschäftsjahres stimmen mit denen der Schlussbilanz des vorhergehenden Geschäftsjahres überein.

Bei der Bewertung wird von der Fortführung der Unternehmenstätigkeit ausgegangen. Dem stehen auch tatsächliche und rechtliche Gegebenheiten nicht entgegen.

Vermögensgegenstände und Schulden sind zum Abschlussstichtag einzeln bewertet worden.

Es ist vorsichtig bewertet worden, namentlich sind alle vorhersehbaren Risiken und Verluste, die bis zum Abschlusstag entstanden sind, berücksichtigt, selbst wenn diese erst zwischen dem Abschlussstichtag und dem Tag der Aufstellung des Jahresabschlusses bekannt geworden sind.

Gewinne sind nur berücksichtigt worden wenn sie am Abschlussstichtag realisiert waren.

Aufwendungen und Erträge des Geschäftsjahres sind unabhängig vom Zeitpunkt der Zahlung berücksichtigt worden.

Einzelne Positionen wurden wie folgt bewertet:

Anlagevermögen

Das Anlagevermögen weist nur Gegenstände aus, die dazu bestimmt sind, dem Geschäftsbetrieb dauernd zu dienen.

Soweit der nach vorstehenden Grundsätzen ermittelte Wert von Gegenständen des Anlagevermögens über dem Wert liegt, der ihnen am Abschlussstichtag beizulegen ist, wird dem durch außerplanmäßige Abschreibungen Rechnung getragen. Die in den Vorjahren vorgenommenen außerplanmäßigen Abschreibungen werden rückgängig gemacht, soweit die Gründe hierfür nicht mehr bestehen.

Umlaufvermögen

Die unfertigen und fertigen Erzeugnisse werden zu Herstellungskosten (Einzelkosten, angemessene Material- und Fertigungsgemeinkosten sowie Wertverzehr des Anlagevermögens, soweit durch die Fertigung veranlasst) bewertet, sofern nicht nach § 253 Abs. 3 HGB um noch anfallende Aufwendungen geminderte Verkaufswerte anzusetzen sind.

Die Forderungen und sonstigen Vermögensgegenstände wurden grundsätzlich mit dem Nennbetrag angesetzt.

Rückstellungen

Sonstige Rückstellungen werden in Höhe des nach vernünftiger kaufmännischer Beurteilung notwendigen Erfüllungsbetrages passiviert. Bei Rückstellungen mit einer Restlaufzeit von mehr als einem Jahr werden künftige Preis- und Kostensteigerungen in Höhe der allgemeinen Inflationsrate berücksichtigt und eine Abzinsung auf den Bilanzstichtag vorgenommen. Als Abzinsungssätze werden die den Restlaufzeiten der Rückstellungen entsprechenden durchschnittlichen Marktzinssätze der vergangenen sieben Geschäftsjahre verwendet, wie sie von der Deutschen Bundesbank gemäß Rückstellungsabzinsungsverordnung monatlich ermittelt und bekannt gegeben werden.

Verbindlichkeiten

Die Verbindlichkeiten wurden zu ihrem Erfüllungsbetrag angesetzt. Sofern die Tageswerte über den Erfüllungsbeträgen lagen, wurden die Verbindlichkeiten zum höheren Tageswert angesetzt.

Forderungen und Sonstige Vermögensgegenstände

Die Forderungen aus Lieferungen und Leistungen belaufen sich zum Bilanzstichtag auf insgesamt 126.725,48 EUR (Vj. 83.586,50 EUR). Die sonstigen Vermögensgegenstände belaufen sich zum Bilanzstichtag auf insgesamt 857.289,62 EUR (Vj. 693.726,53 EUR).

Die Forderungen aus sonstigen Vermögensgegenständen enthalten zum Bilanzstichtag 845.312,48 EUR (Vj. 599.800,99 EUR) Forderungen gegen Gesellschafter. Die Verzinsung beträgt 5,12 %.

Verbindlichkeiten

Die Verbindlichkeiten belaufen sich zum 31.12.2023 auf insgesamt 276.223,41 € davon betragen die Verbindlichkeiten mit einer Restlaufzeit bis zu einem Jahr 276.223,41 €.


1.4 Angaben zur Gewinn- und Verlustrechnung

Die Gewinn- und Verlustrechnung wurde nach dem Gesamtkostenverfahren (§ 275 Abs. 2 HGB) aufgestellt.

Die Steuern vom Einkommen und Ertrag belasten in voller Höhe das Ergebnis der gewöhnlichen Geschäftstätigkeit.

1.5 Sonstige Pflichtangaben

Im Geschäftsjahr wurden durchschnittlich 9 Mitarbeiter beschäftigt.

Während des abgelaufenen Geschäftsjahres wurden die Geschäfte des Unternehmens - unverändert - geführt durch

Karlheinz Bauer

Der Geschäftsführer ist alleinvertretungsberechtigt und befugt, im Namen der Gesellschaft mit sich im eigenen Namen oder als Vertreter eines Dritten Rechtsgeschäfte vorzunehmen.

Die Angabe der Vergütung der Geschäftsführung unterbleibt gemäß § 286 Abs. 4 HGB.

1.6 Angaben gemäß § 42 III GmbHG

Forderungen gegen den Gesellschafter Karlheinz Bauer bestehen am Abschlussstichtag in Höhe von 3.052,97 EUR (Vorjahr 2.904,27 EUR) und gegen die Gesellschafterin KB Wohnbau GmbH in Höhe von 842.259,51 EUR (Vorjahr 596.896,72 EUR). Der Zinssatz beträgt 5,12 % p.a.

1.7 Angaben gemäß § 264 Abs. 1a HGB

Die Firma Das Familienhaus GmbH ist im Registergericht Stuttgart unter der Handelsregisternummer HRB 580888 eingetragen.

1.8 Unterzeichnung und Feststellung des Jahresabschlusses

Nach § 245 HGB und § 328 Abs. 1a HGB

Öhringen, 30. Oktober 2024

…………………………………………………
(Karlheinz Bauer)

 

Öhringen, den 30. Oktober 2024

gez. Karlheinz Bauer

Die Feststellung bzw. Billigung des Jahresabschlusses erfolgte am: 30. Oktober 2024

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