KB Wohnbau GmbH
Selbe AdresseBauträger für Wohngebäude
Grundlegende Informationen zum Unternehmen
Kennzahlen extrahiert aus veröffentlichten Jahresabschlüssen
Öffentliche Bekanntmachungen aus dem Handelsregister
Gesetzliche Vertreter dieser Organisation
| Name | Rolle |
|---|---|
Karlheinz Bauer seit 23.10.2006 | Geschäftsführer |
Bilanzkonten aus veröffentlichten Jahresabschlüssen
Öffentlich zugängliche Berichte in Volltext
Das Familienhaus GmbHÖhringenJahresabschluss zum Geschäftsjahr vom 01.01.2023 bis zum 31.12.2023BILANZAKTIVA
1 Anhang
Der Jahresabschluss zum 31. Dezember 2023 wurde nach den
Vorschriften der §§ 242 ff HGB unter Beachtung
der ergänzenden Bestimmungen für
Kapitalgesellschaften (§§ 264 ff HGB) in der
Fassung des BilRuG aufgestellt. Ergänzend zu diesen
Vorschriften wurden die Regelungen des GmbH-Gesetzes
beachtet.
Die Gesellschaft ist eine kleine Kapitalgesellschaft
i.S.d. § 267 Abs. 1 HGB.
Größenabhängige Erleichterungen bei der
Erstellung (§§ 266 Abs. 1, 274a, 276, 288 HGB)
und bei der Offenlegung (§§ 326 und 327 HGB) des
Jahresabschlusses werden in Anspruch genommen.
Gemäß § 264 Abs. 1 Satz 1 HGB ist
für kleine Kapitalgesellschaften der Anhang
"Pflichtbestandteil des Jahresabschlusses". Die
Größenabhängigen Erleichterungen (§
288 HGB) wurden in Anspruch genommen.
Zusätzliche Angaben nach § 264 Abs. 2 Satz 2
HGB zur Vermittlung eines den tatsächlichen
Verhältnissen entsprechenden Bildes der
Vermögens-, Finanz- und Ertragslage sind nicht
erforderlich.
1.2 Angaben zur Gewinn- und Verlustrechnung
Die Gewinn- und Verlustrechnung wurde nach dem
Gesamtkostenverfahren (§ 275 Abs. 2 HGB) aufgestellt.
Die Steuern vom Einkommen und Ertrag belasten in voller
Höhe das Ergebnis der gewöhnlichen
Geschäftstätigkeit.
1.3.1 Bilanzierungsvorschriften
Im Jahresabschluss sind sämtliche
Vermögensgegenstände, Schulden,
Rechnungsabgrenzungen, Aufwendungen und Erträge
enthalten, soweit gesetzlich nichts anderes bestimmt ist.
Posten der Aktivseite sind nicht mit Posten der
Passivseite, Aufwendungen nicht mit Erträgen und
Grundstücksrechte nicht mit Grundstückslasten
verrechnet.
Das Anlage- und Umlaufvermögen, das Eigenkapital
und die Schulden sind in der Bilanz gesondert ausgewiesen
und hinreichend gegliedert.
Das Anlagevermögen weist nur Gegenstände aus,
die bestimmt sind, dem Geschäftsbetrieb dauernd zu
dienen.
Rückstellungen sind nur im Rahmen des § 249
HGB gebildet worden.
1.3.2 Bewertungsvorschriften
Die Wertansätze der Eröffnungsbilanz des
Geschäftsjahres stimmen mit denen der Schlussbilanz
des vorhergehenden Geschäftsjahres überein.
Bei der Bewertung wird von der Fortführung der
Unternehmenstätigkeit ausgegangen. Dem stehen auch
tatsächliche und rechtliche Gegebenheiten nicht
entgegen.
Vermögensgegenstände und Schulden sind zum
Abschlussstichtag einzeln bewertet worden.
Es ist vorsichtig bewertet worden, namentlich sind alle
vorhersehbaren Risiken und Verluste, die bis zum
Abschlusstag entstanden sind, berücksichtigt, selbst
wenn diese erst zwischen dem Abschlussstichtag und dem Tag
der Aufstellung des Jahresabschlusses bekannt geworden
sind.
Gewinne sind nur berücksichtigt worden wenn sie am
Abschlussstichtag realisiert waren.
Aufwendungen und Erträge des Geschäftsjahres
sind unabhängig vom Zeitpunkt der Zahlung
berücksichtigt worden.
Einzelne Positionen wurden wie folgt bewertet:
Anlagevermögen
Das Anlagevermögen weist nur Gegenstände aus,
die dazu bestimmt sind, dem Geschäftsbetrieb dauernd
zu dienen.
Soweit der nach vorstehenden Grundsätzen ermittelte
Wert von Gegenständen des Anlagevermögens
über dem Wert liegt, der ihnen am Abschlussstichtag
beizulegen ist, wird dem durch
außerplanmäßige Abschreibungen Rechnung
getragen. Die in den Vorjahren vorgenommenen
außerplanmäßigen Abschreibungen werden
rückgängig gemacht, soweit die Gründe
hierfür nicht mehr bestehen.
Umlaufvermögen
Die unfertigen und fertigen Erzeugnisse werden zu
Herstellungskosten (Einzelkosten, angemessene Material- und
Fertigungsgemeinkosten sowie Wertverzehr des
Anlagevermögens, soweit durch die Fertigung
veranlasst) bewertet, sofern nicht nach § 253 Abs. 3
HGB um noch anfallende Aufwendungen geminderte
Verkaufswerte anzusetzen sind.
Die Forderungen und sonstigen
Vermögensgegenstände wurden grundsätzlich
mit dem Nennbetrag angesetzt.
Rückstellungen
Sonstige Rückstellungen werden in Höhe des
nach vernünftiger kaufmännischer Beurteilung
notwendigen Erfüllungsbetrages passiviert. Bei
Rückstellungen mit einer Restlaufzeit von mehr als
einem Jahr werden künftige Preis- und
Kostensteigerungen in Höhe der allgemeinen
Inflationsrate berücksichtigt und eine Abzinsung auf
den Bilanzstichtag vorgenommen. Als Abzinsungssätze
werden die den Restlaufzeiten der Rückstellungen
entsprechenden durchschnittlichen Marktzinssätze der
vergangenen sieben Geschäftsjahre verwendet, wie sie
von der Deutschen Bundesbank gemäß
Rückstellungsabzinsungsverordnung monatlich ermittelt
und bekannt gegeben werden.
Verbindlichkeiten
Die Verbindlichkeiten wurden zu ihrem
Erfüllungsbetrag angesetzt. Sofern die Tageswerte
über den Erfüllungsbeträgen lagen, wurden
die Verbindlichkeiten zum höheren Tageswert angesetzt.
Forderungen und Sonstige
Vermögensgegenstände
Die Forderungen aus Lieferungen und Leistungen belaufen
sich zum Bilanzstichtag auf insgesamt 126.725,48 EUR (Vj.
83.586,50 EUR). Die sonstigen
Vermögensgegenstände belaufen sich zum
Bilanzstichtag auf insgesamt 857.289,62 EUR (Vj. 693.726,53
EUR).
Die Forderungen aus sonstigen
Vermögensgegenständen enthalten zum
Bilanzstichtag 845.312,48 EUR (Vj. 599.800,99 EUR)
Forderungen gegen Gesellschafter. Die Verzinsung
beträgt 5,12 %.
Verbindlichkeiten
Die Verbindlichkeiten belaufen sich zum 31.12.2023 auf
insgesamt 276.223,41 € davon betragen die
Verbindlichkeiten mit einer Restlaufzeit bis zu einem Jahr
276.223,41 €.
Die Gewinn- und Verlustrechnung wurde nach dem
Gesamtkostenverfahren (§ 275 Abs. 2 HGB) aufgestellt.
Die Steuern vom Einkommen und Ertrag belasten in voller
Höhe das Ergebnis der gewöhnlichen
Geschäftstätigkeit.
1.5 Sonstige Pflichtangaben
Im Geschäftsjahr wurden durchschnittlich 9
Mitarbeiter beschäftigt.
Während des abgelaufenen Geschäftsjahres
wurden die Geschäfte des Unternehmens -
unverändert - geführt durch
Karlheinz Bauer
Der Geschäftsführer ist
alleinvertretungsberechtigt und befugt, im Namen der
Gesellschaft mit sich im eigenen Namen oder als Vertreter
eines Dritten Rechtsgeschäfte vorzunehmen.
Die Angabe der Vergütung der
Geschäftsführung unterbleibt gemäß
§ 286 Abs. 4 HGB.
1.6 Angaben gemäß § 42 III GmbHG
Forderungen gegen den Gesellschafter Karlheinz Bauer
bestehen am Abschlussstichtag in Höhe von 3.052,97 EUR
(Vorjahr 2.904,27 EUR) und gegen die Gesellschafterin KB
Wohnbau GmbH in Höhe von 842.259,51 EUR (Vorjahr
596.896,72 EUR). Der Zinssatz beträgt 5,12 % p.a.
1.7 Angaben gemäß § 264 Abs. 1a HGB
Die Firma Das Familienhaus GmbH ist im Registergericht
Stuttgart unter der Handelsregisternummer HRB 580888
eingetragen.
1.8 Unterzeichnung und Feststellung des
Jahresabschlusses
Nach § 245 HGB und § 328 Abs. 1a HGB
Öhringen, 30. Oktober 2024
…………………………………………………
Öhringen, den 30. Oktober 2024 gez. Karlheinz Bauer Die Feststellung bzw. Billigung des Jahresabschlusses erfolgte am: 30. Oktober 2024 |
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