IC Objekt6 Berlin GmbH
Selbe AdresseKauf und Verkauf von eigenen Gewerbegrundstücken und Nichtwohngebäuden
Grundlegende Informationen zum Unternehmen
Kennzahlen extrahiert aus veröffentlichten Jahresabschlüssen
Öffentliche Bekanntmachungen aus dem Handelsregister
Gesetzliche Vertreter dieser Organisation
| Name | Rolle |
|---|---|
Dario Vincent Andrew Pesarini seit 8.1.2026 | Vorstandsmitglied |
Unternehmen, an denen diese Organisation direkt beteiligt ist
| Name | Anteil |
|---|---|
| No data available | |
Bilanzkonten aus veröffentlichten Jahresabschlüssen
Gewinn- und Verlustkonten aus veröffentlichten Jahresabschlüssen
| Posten |
|---|
Öffentlich zugängliche Berichte in Volltext
InCity Immobilien AGSchönefeldJahresabschluss zum Geschäftsjahr vom 01.01.2023 bis zum 31.12.2023BILANZ ZUM 31. DEZEMBER 2023 NACH HGBAKTIVA
PASSIVA
GEWINN-
UND VERLUSTRECHNUNG FÜR DEN ZEITRAUM VOM
|
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| 01.01.-31.12.
2023 |
01.01.-31.12.
2022 |
||
| EUR | EUR | TEUR | |
| 1. Umsatzerlöse | 134.376,04 | 692 | |
| 2. Sonstige betriebliche Erträge | 141.580,12 | 328 | |
| 275.956,16 | 1.020 | ||
| 3. Materialaufwand | 0 | ||
| Aufwendungen für bezogene Leistungen | 0,00 | 205 | |
| 0,00 | -205 | ||
| 4. Personalaufwand | |||
| a) Löhne und Gehälter | -840.311,22 | -772 | |
| b) Soziale Abgaben | -60.743,45 | -53 | |
| -901.054,67 | -825 | ||
| 5. Abschreibungen | |||
| a) auf immaterielle Vermögensgegenstände des Anlagevermögens und Sachanlagen | -50.708,84 | -38 | |
| b) auf Vermögensgegenstände des Umlaufvermögens, soweit diese die in der Kapitalgesellschaft üblichen Abschreibungen überschreiten | -262.428,60 | -400 | |
| -313.137,44 | -438 | ||
| 6. Sonstige betriebliche Aufwendungen | -876.633,63 | -950 | |
| -2.090.825,74 | -2.418 | ||
| 7 Erträge aus Gewinnabführungsverträgen | 116.703,10 | 0 | |
| 8. Sonstige Zinsen und ähnliche Erträge | 1.762.009,23 | 1.809 | |
| davon aus verbundenen Unternehmen EUR 1.761.630,33 (Vj. TEUR 1.809) | |||
| 9. Abschreibungen auf Finanzanlagen | -7.139.039,77 | 0 | |
| 10. Zinsen und ähnliche Aufwendungen | |||
| davon an verbundene Unternehmen EUR 4.615,06 (Vj. TEUR 2) | -277.641,13 | -265 | |
| 11. Aufwendungen aus Verlustübernahme | -2.299.229,74 | -1.966 | |
| -7.837.198,31 | -422 | ||
| 12. Steuern vom Einkommen und vom Ertrag | -6.456,59 | -33 | |
| 13. Ergebnis nach Steuern | -9.658.524,48 | -1.854 | |
| 14. Sonstige Steuern | 2.471,67 | -14 | |
| 15. Jahresfehlbetrag | -9.656.052,81 | -1.868 | |
| 16. Verlustvortrag (Vj. Gewinnvortrag) | -1.707.705,56 | 160 | |
| 17. Bilanzverlust | -11.363.758,37 | -1.708 |
| EUR | Anschaffungs- und Herstellungskosten | |||
| 01.01.2023 | Zugänge | Abgänge | 31.12.2023 | |
| I. Immaterielle Vermögensgegenstände | ||||
| Entgeltlich erworbene Software | 289.845,18 | 42.678,89 | 0,00 | 332.524,07 |
| II. Sachanlagen | ||||
| 1. Andere Anlagen, Betriebs- und Geschäftsausstattung | 158.192,72 | 52.199,95 | 3.023,34 | 207.369,33 |
| 2. Geleistete Anzahlungen und Anlagen im Bau | 0,00 | 16.471,66 | 0,00 | 16.471,66 |
| 158.192,72 | 68.671,61 | 3.023,34 | 223.840,99 | |
| III. Finanzanlagen | ||||
| 1. Anteile an verbundenen Unternehmen | 7.763.653,25 | 34.730,94 | 1.500,00 | 7.796.884,19 |
| 2. Ausleihungen an verbundene Unternehmen | 96.558.913,89 | 4.159.631,34 | 4.143.238,00 | 96.575.307,23 |
| 104.322.567,14 | 4.194.362,28 | 4.144.738,00 | 104.372.191,42 | |
| 104.770.605,04 | 4.305.712,78 | 4.147.761,34 | 104.928.556,48 | |
| EUR | Kumulierte Abschreibungen | Buchwerte | ||||
| 01.01.2023 | Zugänge | Abgänge | 31.12.2023 | 31.12.2023 | 31.12.2022 | |
| I. Immaterielle Vermögensgegenstände | ||||||
| Entgeltlich erworbene Software | 229.240,18 | 39.629,89 | 0,00 | 268.870,07 | 63.654,00 | 60.605,00 |
| II. Sachanlagen | ||||||
| 1. Andere Anlagen, Betriebs- und Geschäftsausstattung | 115.636,72 | 11.078,95 | 3.013,31 | 123.702,36 | 83.666,97 | 42.556,00 |
| 2. Geleistete Anzahlungen und Anlagen im Bau | 0,00 | 0,00 | 0,00 | 0,00 | 16.471,66 | 0,00 |
| 115.636,72 | 11.078,95 | 3.013,31 | 123.702,36 | 100.138,63 | 42.556,00 | |
| III. Finanzanlagen | ||||||
| 1. Anteile an verbundenen Unternehmen | 6.743.984,20 | 82.800,00 | 0,00 | 6.826.784,20 | 970.099,99 | 1.019.669,05 |
| 2. Ausleihungen an verbundene Unternehmen | 0,00 | 7.056.239,77 | 0,00 | 7.056.239,77 | 89.519.067,46 | 96.558.913,89 |
| 6.743.984,20 | 0,00 | 0,00 | 13.883.023,97 | 90.489.167,45 | 97.578.582,94 | |
| 7.088.861,10 | 7.189.748,61 | 3.013,31 | 14.275.596,40 | 90.652.960,08 | 97.681.743,94 | |
Die InCity Immobilien AG (kurz: "InCity AG") ist eine
börsennotierte Kapitalgesellschaft mit Sitz in
Deutschland. Die Aktien werden im Börsensegment Basic
Board der Frankfurter Wertpapierbörse gehandelt.
Die InCity AG ist eine nach dem deutschen Aktiengesetz
errichtete Gesellschaft mit Sitz in Schönefeld,
Deutschland. Die Gesellschaft wird unter der Nummer HRB
16658 CB im Handelsregister B des Amtsgerichts Cottbus
geführt. Geschäftsanschrift der Gesellschaft ist:
Lilienthalstraße 2, 12529 Schönefeld,
Deutschland.
Der vorliegende Jahresabschluss wurde gemäß
§§ 242 ff. und §§ 264 ff. HGB sowie
nach den einschlägigen Vorschriften des AktG
aufgestellt. Es gelten die Vorschriften für
Kleinstkapitalgesellschaften. Von den
Befreiungsvorschriften für
Kleinstkapitalgesellschaften gemäß § 264
Abs. 1 Satz 5 HGB ein Anhang nicht zu erstellen, macht die
Gesellschaft keinen Gebrauch.
Die Gewinn- und Verlustrechnung wird nach dem
Gesamtkostenverfahren aufgestellt.
Die Gesellschaft macht keinen Gebrauch von den
Erleichterungsvorschriften gemäß § 266 Abs.
1 Satz 4 HGB sowie § 275 Abs. 5 HGB in Bezug auf die
Gliederung der Bilanz und der Gewinn- und Verlustrechnung.
Sofern dies erforderlich war, wurden Angaben zur
Mitzugehörigkeit zu anderen Posten ebenfalls aus
Gründen der Darstellungsklarheit im Anhang gemacht.
Das Geschäftsjahr entspricht dem Kalenderjahr.
Für die Aufstellung des Jahresabschlusses sind
unverändert die nachfolgenden Bilanzierungs- und
Bewertungsmethoden maßgebend.
Die Aufstellung des Jahresabschlusses erfolgt unter der
Annahme der Fortführung der
Unternehmenstätigkeit. In Bezug auf das Bestehen einer
wesentlichen Unsicherheit im Zusammenhang mit der
Fortführung der Unternehmenstätigkeit der
Gesellschaft verweisen wir auf die Ausführungen im
Abschnitt 6.4.3.1 (Aufrechterhaltung der Liquidität
über weitere Tranchen-Ziehungen aus der vereinbarten
Kreditlinie des Hauptaktionärs) des zusammengefassten
Lageberichts.
Erworbene immaterielle Vermögensgegenstände
sind zu Anschaffungskosten bilanziert und werden
entsprechend ihrer Nutzungsdauer um planmäßige
Abschreibungen (lineare Methode) sowie notwendige
außerplanmäßige Abschreibungen, auf den
niedrigeren beizulegenden Wert, vermindert. Liegen
Anhaltspunkte für eine dauernde Wertminderung vor und
liegt der beizulegende Wert unter den fortgeführten
Anschaffungskosten, werden die immateriellen
Vermögensgegenstände auf den niedrigeren
beizulegenden Wert abgeschrieben.
Das Sachanlagevermögen ist zu Anschaffungs- bzw.
Herstellungskosten angesetzt und wird um
planmäßige Abschreibungen (lineare Methode)
vermindert. Liegen Anhaltspunkte für eine dauernde
Wertminderung vor und liegt der beizulegende Wert unter den
fortgeführten Anschaffungs- und Herstellungskosten,
werden die Sachanlagen auf den niedrigeren beizulegenden
Wert abgeschrieben.
Geringwertige Anlagegüter bis zu einem Wert von EUR
250,00 werden im Jahr des Zugangs sofort aufwandswirksam
erfasst. Im abgelaufenen Geschäftsjahr wurden
geringwertige Wirtschaftsgüter von mehr als EUR 250,00
und bis zu EUR 800,00 in Anlehnung an § 6 Abs. 2 EStG
im Jahr des Zugangs voll abgeschrieben.
Die Abschreibungen auf Zugänge des
Sachanlagevermögens werden zeitanteilig vorgenommen.
Bei den Finanzanlagen werden Anteilsrechte zu
Anschaffungskosten angesetzt. Liegt eine dauerhafte
Wertminderung zum Bilanzstichtag vor, so werden die
Finanzanlagen gemäß § 253 Abs. 3 HGB
bewertet und gegebenenfalls außerplanmäßig
abgeschrieben. Ausleihungen werden mit dem Nennwert
angesetzt bei Vorliegen einer dauernden oder auch bei einer
vorübergehenden Wertminderung
außerplanmäßig abgeschrieben.
Forderungen und sonstige Vermögensgegenstände
sind zum Nennwert angesetzt. Allen risikobehafteten Posten
ist durch die Bildung angemessener Einzelwertberichtigungen
Rechnung getragen.
Der Kassenbestand und die Guthaben bei Kreditinstituten
werden mit ihren Nominalwerten angesetzt.
Aktive Rechnungsabgrenzungsposten werden für
Auszahlungen gebildet, die Aufwendungen für eine
bestimmte Zeit nach dem Bilanzstichtag betreffen.
Die Steuerrückstellungen und sonstigen
Rückstellungen sind in der Höhe des nach
vernünftiger kaufmännischer Beurteilung
notwendigen Erfüllungsbetrages (d. h.
einschließlich zukünftiger Kosten- und
Preissteigerungen) angesetzt. Sie berücksichtigen alle
erkennbaren drohenden Verluste aus schwebenden
Geschäften und ungewisse Verbindlichkeiten.
Die Verbindlichkeiten sind mit ihrem
Erfüllungsbetrag angesetzt.
Passive Rechnungsabgrenzungsposten werden für
Einzahlungen gebildet, die Erträge für eine
bestimmte Zeit nach dem Bilanzstichtag betreffen.
Die Entwicklung der einzelnen Posten des
Anlagevermögens im Berichtszeitraum ist unter Angabe
der Abschreibungen des Geschäftsjahres im
Anlagenspiegel dargestellt.
| Beteiligungsbezeichnung | Kapitalanteil
der InCity AG |
Eigenkapital zum
31.12.2023 |
Ergebnis
2023 |
| % | TEUR | TEUR | |
| Immobilien Invest Köln GmbH, Köln | 100 | -1.076 | -4 |
| allobjekt Denkmalsanierungen GmbH i. L., Weimar | 94 | -2.711 | -13 |
| AIB Projektgesellschaft BA 37 GmbH, Hofheim am Taunus. | 51 | -240 | -2 |
| Elbquartier Blankenese
GmbH & Co. KG,
Frankfurt am Main |
81 | -2.949 | -347 |
| Elbquartier Blankenese
Beteiligungs-GmbH,
Frankfurt am Main |
100 | 121 | 6 |
| Rheinblick Lage 1 GmbH, Berlin* | 100 | 16 | 0 |
| RheinCOR Projektentwicklung GmbH, Köln**** | 45 | 1.398 | 108 |
| Projektgesellschaft HW 46 GmbH, Hofheim am Taunus | 51 | 47 | -2 |
| IC Immobilien Betriebsgesellschaft mbH, Schönefeld | 100 | 29 | 392 |
| IC Bau GmbH, Schönefeld | 100 | -137 | -64 |
| IC Baumanagement GmbH, Schönefeld | 100 | -396 | -279 |
| IC Facility Services GmbH | 100 | 18 | -7 |
| IC Objekt2 Berlin GmbH, Schönefeld | 100 | 974 | 228 |
| IC Objekt3 Berlin GmbH, Schönefeld | 100 | -3.732 | -1.896 |
| IC Objekt4 Berlin GmbH, Schönefeld | 100 | -6.376 | -294 |
| IC Objekt5 Berlin GmbH, Schönefeld | 100 | 961 | 339 |
| IC Objekt6 Berlin GmbH, Schönefeld | 100 | -1.953 | -1.485 |
| IC Objekt7 Frankfurt GmbH, Schönefeld** | 100*** | 22 | 0 |
| IC Objekt8 Frankfurt GmbH, Schönefeld* | 100 | 46 | 0 |
| IC Objekt11 Berlin GmbH, Schönefeld* | 100 | -2.418 | 0 |
| IC Objekt12 Berlin GmbH, Schönefeld | 100 | -2.354 | -351 |
* Gewinnabführungsvertrag mit InCity
Immobilien AG, Schönefeld
** Gewinnabführungsvertrag mit IC Objekt11
Berlin GmbH, Schönefeld
*** Anteilsbesitz mittelbar über IC
Objekt11 Berlin GmbH, Schönefeld
**** mittelbar über Rheinblick Lage 1 GmbH,
Berlin; Eigenkapital und Ergebnis bezieht sich auf 2022
Die Ausleihungen in Höhe von TEUR 89.519 (31.
Dezember 2022 TEUR 96.559) betreffen die Darlehen an die
die IC Objekt2 Berlin GmbH, die IC Objekt3 Berlin GmbH, die
IC Objekt4 Berlin GmbH, die IC Objekt5 Berlin GmbH, die IC
Objekt6 Berlin GmbH, IC Objekt8 Frankfurt GmbH sowie IC
Objekt12 Berlin GmbH und erfüllen den Zweck des
Erwerbs und der Finanzierung von Bestandsimmobilien. Der
Rückgang im Vergleich zum Vorjahresbilanzstichtag
resultiert maßgeblich aus der Wertberichtigung der
Ausleihungen (TEUR 7.056), welche insbesondere auf den
Rückgang der extern ermittelten Marktwerte der
Bestandsimmobilien zurückzuführen ist. Diese
außerplanmäßigen Abschreibungen betreffen
Ausleihungen an drei der insgesamt sieben ausgereichten
Darlehen an bestandshaltende Tochtergesellschaften.
Forderungen gegen verbundene Unternehmen bestehen in
Höhe von TEUR 4.389 (31. Dezember 2022: TEUR 6.541)
und resultieren aus Darlehen (TEUR 3.926) sowie aus der
umsatzsteuerlichen Organschaft (TEUR 462).
Insgesamt wurden im Geschäftsjahr Forderungen gegen
verbundene Unternehmen in Höhe von TEUR 262 (Vorjahr:
TEUR 400) einzelwertberichtigt.
In den sonstigen Vermögensgegenständen ist
insbesondere die geleistete Mietkaution (TEUR 20; 31.
Dezember 2022: TEUR 20) sowie
Steuererstattungsansprüche aus
Körperschaftssteuer und Solidaritätszuschlag
(TEUR 50; 31. Dezember 2022: TEUR 0) enthalten.
Die Forderungen und sonstigen
Vermögensgegenstände enthalten zu beiden
Bilanzstichtagen keine Forderungen mit einer Restlaufzeit
von über einem Jahr.
Die liquiden Mittel in Höhe von rund TEUR 1.310
(31. Dezember 2022: rund TEUR 2.242) sind in Höhe von
rund TEUR 1.009 (31. Dezember 2022: TEUR 1.043) frei
verfügbar. Die restlichen Beträge sind als
Sicherheiten für Bankbürgschaften hinterlegt und
damit verfügungsbeschränkt.
Das voll eingezahlte Grundkapital der Gesellschaft
beträgt zum 31. Dezember 2023 TEUR 86.000 (31.
Dezember 2022: TEUR 86.000) und ist eingeteilt in
86.000.000 (31. Dezember 2022: 86.000.000) auf den Inhaber
lautende Stückaktien ohne Nennbetrag.
Im Rahmen der Hauptversammlung vom 31. August 2022 wurde
der Vorstand der Gesellschaft ermächtigt, das
Grundkapital der Gesellschaft in der Zeit bis zum 30.
August 2027 mit Zustimmung des Aufsichtsrats einmalig oder
mehrmals um insgesamt EUR 43.000.000,00 durch Ausgabe von
bis zu 43.000.000 Stück neuen, auf den Inhaber
lautenden Stückaktien gegen Bar- und/oder Sacheinlagen
zu erhöhen (Genehmigtes Kapital 2022). Der Vorstand
wurde ermächtigt, mit Zustimmung des Aufsichtsrats das
Bezugsrecht der Aktionäre in bestimmten Fällen
ganz oder teilweise auszuschließen. Zum 31. Dezember
2023 betrug das genehmigte Kapital demnach TEUR 43.000.
Im Rahmen der Hauptversammlung vom 31. August 2022 wurde
das bestehende bedingte Kapital 2017 aufgehoben und das
Grundkapital der Gesellschaft um bis zu EUR 43.000.000,00,
eingeteilt in bis zu 43.000.000 Stück auf den Inhaber
lautende Stückaktien, bedingt erhöht (Bedingtes
Kapital 2022). Das bedingte Kapital beträgt zum 31.
Dezember 2023 demnach TEUR 43.000.
Die Gesellschaft hält am 31. Dezember 2023
unverändert insgesamt 36.271 eigene Anteile mit einem
rechnerischen Nennwert von EUR 36.271 (31. Dezember 2022:
EUR 36.271), die zu TEUR 107 erworben wurden. Im
Geschäftsjahr wurden keine eigenen Anteile erworben
und keine eigenen Anteile veräußert.
Die zum Bilanzstichtag vorhandenen eigenen Anteile
repräsentieren einen Anteil von 0,04 % (31. Dezember
2022: 0,04 %) am Grundkapital der Gesellschaft und werden
im Hinblick auf die Verwendung für die in dem
entsprechenden Hauptversammlungsbeschluss vom 17. Juni 2009
genannten Zweck gehalten.
Der Jahresfehlbetrag wird auf neue Rechnung vorgetragen.
Die Kapitalrücklage beträgt zum 31. Dezember
2023 TEUR 11.245 (31. Dezember 2022: TEUR 11.245).
| TEUR | 31.12.2023 | 31.12.2022 |
| Rückstellungen für Abschluss- u. Prüfungskosten | 118 | 114 |
| Sonstige Rückstellungen | 445 | 430 |
| Summe | 563 | 544 |
Die sonstigen Rückstellungen wurden insbesondere
für mögliche Risiken aus den Beteiligungen an
Tochterunternehmen (TEU 374; 31. Dezember 2022: TEUR 368),
offene Urlaubsansprüche (TEUR 31; 31. Dezember 2022:
TEUR 23) und ausstehende Rechnungen (TEUR 4; 31. Dezember
2022: TEUR 38) gebildet.
Die Restlaufzeiten und die Besicherung der
Verbindlichkeiten sind im Verbindlichkeitenspiegel im
Einzelnen dargestellt. Die Verbindlichkeiten gegenüber
verbundenen Unternehmen umfassen zum einen mit TEUR 6.834
(31. Dezember 2022: EUR 0) ein Darlehen der Realsoul
Holding S.A., Luxemburg, zum anderen ist hier eine
Verlustübernahme im Rahmen eines
Gewinnabführungsvertrages mit der Tochtergesellschaft
IC Objekt8 Frankfurt GmbH (TEUR 2.290; 31. Dezember 2022:
TEUR 1.958), welche sich maßgeblich durch eine
außerplanmäßige Abschreibungen in
Höhe von TEUR 1.928 auf die durch die IC Objekt8
Frankfurt GmbH gehaltene Bestandsimmobilie
"Stiftstraße 18/20" in Frankfurt auf den Marktwert -
ermittelt durch einen externen Marktwertgutachter - per 31.
Dezember 2023 erklärt. Des Weiteren sind hier
Verbindlichkeiten aus Darlehen gegenüber
Tochterunternehmen in Höhe von TEUR 730 (31. Dezember
2022: TEUR 19) sowie Verbindlichkeiten aus der
umsatzsteuerlichen Organschaft (TEUR 27; 31. Dezember 2022:
EUR 0) ausgewiesen.
| Verbindlichkeitenspiegel | 31.12.2023 | 31.12.2022 | |||
| Restlaufzeit | |||||
| Art der Verbindlichkeit TEUR | bis
1 Jahr |
1 bis
5 Jahre |
über
5 Jahre |
Gesamt | Gesamt |
| 1. Anleihen | 0 | 0 | 0 | 0 | 8.271 |
| 2. Verbindlichkeiten aus Lieferungen und Leistungen | 75 | 0 | 0 | 75 | 56 |
| 3. Verbindlichkeiten gegenüber verbundenen Unternehmen | 3.047 | 6.834 | 0 | 9.881 | 1.986 |
| 4. Sonstige Verbindlichkeiten | 42 | 0 | 0 | 42 | 148 |
| - davon aus Steuern | 38 | 0 | 0 | 38 | 145 |
| - davon im Rahmen der sozialen Sicherheit | 2 | 0 | 0 | 2 | 2 |
Eine Besicherung der bestehenden Verbindlichkeiten ist
nicht gegeben. Sämtliche Verbindlichkeiten - mit
Ausnahme. der unter Verbindlichkeiten gegenüber
verbundenen Unternehmen ausgewiesenen Verbindlichkeit aus
einem vom Hauptaktionär gewährten Darlehen (TEUR
6.834) - hatten eine Restlaufzeit von unter einem Jahr.
Sämtliche Verbindlichkeiten des Vorjahres hatten eine
Restlaufzeit von unter einem Jahr.
Die Umsatzerlöse (TEUR 134; Vorjahr: TEUR 692)
bestehen im Berichtsjahr hauptsächlich aus
Erlösen aus konzerninternen Corporate-Fees in
Höhe von TEUR 112, welche aus mit
Bestandsgesellschaften vereinbarten
Geschäftsbesorgungsverträgen resultieren. Im
Vorjahr wurden Umsatzerlöse aus konzerninternen
Asset-Management-Fees der Bestandsgesellschaften in
Höhe von TEUR 601 erzielt. Der Rückgang der
Umsatzerlöse ergibt sich daraus, dass die operativen
Asset-Management-Fees der bestandshaltenden Gesellschaften
der InCity-Gruppe ab dem Geschäftsjahr 2023 nicht mehr
von der InCity AG, sondern von deren 100%-igen
Tochtergesellschaft, der IC Immobilien Betriebsgesellschaft
mbH, vereinnahmt werden. Des Weiteren resultieren im
Berichtsjahr Erlöse in Höhe von TEUR 22 (Vorjahr:
TEUR 79) aus weiterbelasteten konzerninternen
Dienstleistungen. Im Vorjahr wurden zudem Umsatzerlöse
im Rahmen von Asset-Management-Dienstleistungen in
Höhe von TEUR 12 erzielt.
Die sonstigen betrieblichen Erträge in Höhe
von TEUR 142 (Vorjahr: TEUR 328) setzen sich im
Berichtsjahr unter anderem aus Erträgen aus
Untermietverhältnissen in den von der InCity
Immobilien AG angemieteten Büroflächen in
Höhe von TEUR 88 (Vorjahr: TEUR 57) zusammen. Im
Berichtsjahr entfallen hiervon rund TEUR 29 (Vorjahr: EUR
0) auf konzerninterne Untermietverhältnisse. Des
Weiteren sind hier im Berichtsjahr Erträge aus einem
Buchgewinn aus der Veräußerung von 6% der
Geschäftsanteile an einer Alt-Beteiligung in Höhe
von TEUR 29 sowie Erträge aus dem Ausscheiden der
InCity Immobilien AG als Kommanditistin einer
Alt-Gesellschaft in Höhe von TEUR 7 enthalten. Zudem
resultieren Erträge aus den Auflösungen von
Rückstellungen (TEUR 7; Vorjahr: TEUR 3), Erstattungen
auf Basis des Aufwendungsausgleichsgesetzes (TEUR 4;
Vorjahr: TEUR 7) sowie Versicherungsentschädigungen
(TEUR 2; Vorjahr: TEUR 0). Im Vorjahr waren in den
sonstigen betrieblichen Erträgen insbesondere
Erträge aus der ertragswirksamen Ausbuchung der
Verbindlichkeiten gegenüber liquidierten
Alt-Gesellschaften in Höhe von TEUR 229 und
Erträge aus der Auskehrung von Bankguthaben
liquidierter Alt-Gesellschaften in Höhe von TEUR 27
enthalten.
Die sonstigen betrieblichen Aufwendungen in Höhe
von TEUR 877 im Berichtszeitraum sanken im Vergleich zum
Vorjahreszeitraum (TEUR 950) um TEUR 74. Sondereffekte
ergeben sich im Berichtsjahr aus laufenden Kosten für
die Liquidierung von Alt-Gesellschaften (TEUR 16; Vorjahr:
TEUR 42). Demgegenüber stehen einmalige Effekte des
Vorjahres aus Aufwendungen für abgeschlossene
Projektentwicklungen in Höhe von TEUR 55 sowie
Beteiligungsbuchwertabgänge im Rahmen der Liquidation
von Alt-Gesellschaften in Höhe von TEUR 50. Im
Berichtsjahr 2023 setzten sich die sonstigen Aufwendungen
maßgeblich aus Raumkosten (TEUR 163; Vorjahr: TEUR
112), EDV-Kosten (TEUR 153; Vorjahr: TEUR 143), Abschluss-
und Prüfungskosten (TEUR 124; Vorjahr: TEUR 121),
Rechts- und Beratungskosten (TEUR 115; Vorjahr: TEUR 113),
Kosten aus nicht abziehbarer Vorsteuer (TEUR 62; Vorjahr:
TEUR 54), Kosten Hauptversammlung (TEUR 44; Vorjahr: TEUR
47), Kosten für Börsennotierung (TEUR 40;
Vorjahr: TEUR 36), Aufsichtsratsvergütung (TEUR 36;
Vorjahr: TEUR 36), Reisekosten (TEUR 29; Vorjahr: TEUR 47),
Kosten für D&O-Versicherung (TEUR 21, Vorjahr:
TEUR 21), Buchführungskosten (TEUR 19; Vorjahr: TEUR
22) sowie Büro- und Kommunikationskosten (TEUR 16;
Vorjahr: TEUR 16) zusammen.
Die Erträge aus Gewinnabführungsverträgen
umfassen im Berichtsjahr die Ergebnisabführung der
Tochtergesellschaft Rheinblick Lage1 GmbH.
Die Abschreibungen auf Finanzanlagen betreffen
Ausleihungen an drei der insgesamt sieben
bestandshaltendende Objektgesellschaften (TEUR 7.056) sowie
die Abschreibung von Beteiligungsbuchwerten von drei der
insgesamt sieben bestandshaltenden Objektgesellschaften
(TEUR 83).
Die Zinsen und ähnlichen Aufwendungen (TEUR 278;
Vorjahr: TEUR 265) umfassen im Berichtsjahr im Wesentlichen
die Zinsen aus der im Dezember 2018 begebenen Anleihe
2018/2023 - für den Zeitraum bis zur Fälligkeit
und Rückzahlung der Anleihe 2018/2023 im Dezember 2023
- in Höhe von TEUR 227 (Vorjahr: TEUR 248. Zudem sind
im Berichtsjahr Zinsen auf das Darlehen der Realsoul
Holding S.A. in Höhe von TEUR 34 angefallen.
Die Aufwendungen aus Verlustübernahmen in Höhe
von TEUR 2.299 umfassen im Berichtsjahr die
Verlustübernahme der Tochtergesellschaft IC Objekt8
Frankfurt am Main GmbH (TEUR 2.290; Vorjahr: TEUR 1.958),
bei der im Berichtsjahr das Grundstück der
Bestandsimmobilie um TEUR 1.928 auf den Marktwert per 31.
Dezember 2023 - ermittelt durch einen externen
Marktwertgutachter - außerplanmäßig
abgeschrieben wurde. Des Weiteren umfassen die Aufwendungen
die Verlustübernahme der Tochtergesellschaft IC
Objekt11 Berlin GmbH (TEUR 9).
Zum Abschlussstichtag bürgt die InCity AG für
verbundene Unternehmen in Höhe von rund EUR 1,5 Mio.
für Avalbürgschaften bei der Sparkasse
KölnBonn und hat eine selbstschuldnerische
Bürgschaft in Höhe von TEUR 377 übernommen.
Diese Eventualverbindlichkeiten beziehen sich im
Wesentlichen auf Gewährleistungsgarantien. Eine
Inanspruchnahme aus diesen Haftungsverhältnissen ist
nicht vollständig auszuschließen. Die InCity AG
hat entsprechend Rückstellungen gebildet. Die
Gesellschaft hat ein Gewährleistungsmanagement
etabliert, um mögliche Ansprüche zu bewerten und
mittels der Unterauftragnehmer beseitigen zu lassen. Zudem
wurde eine weitere selbstschuldnerische
Höchstbetragsbürgschaft für das
Tochterunternehmen IC Objekt2 Berlin GmbH zum Zwecke der
Absicherung eines Darlehensvertrags in Höhe von EUR
5,0 Mio. übernommen. Das zugrunde liegende Darlehen
ist erstrangig mit Grundschulden an der von der IC Objekt2
Berlin GmbH gehaltenen Immobilie besichert. Mit einer
Inanspruchnahme ist nicht zu rechnen. Zudem wurde eine
harte Patronatserklärung gegenüber der
finanzierenden Bank für die von der
Tochtergesellschaft IC Objekt6 Berlin GmbH aufgenommenen
Darlehen von insgesamt rund EUR 4,4 Mio. abgegeben. Das
zugrunde liegende Darlehen ist erstrangig mit Grundschulden
an der von der IC Objekt6 Berlin GmbH gehaltenen Immobilie
besichert. Mit einer Inanspruchnahme ist nicht zu rechnen.
Zudem wurde eine weitere selbstschuldnerische
Bürgschaft in Höhe von bis zu EUR 1,0 Mio.
für das Tochterunternehmen IC Objekt8 Frankfurt GmbH
zum Zwecke der Absicherung der Darlehensverträge in
Höhe von ursprünglich EUR 5,1 Mio.
übernommen. Das zugrunde liegende Darlehen ist
erstrangig mit Grundschulden an der von der IC Objekt8
Frankfurt GmbH gehaltenen Immobilie besichert. Mit einer
Inanspruchnahme ist nicht zu rechnen.
Zum Abschlussstichtag bürgt die InCity AG zudem
für ein verbundenes Unternehmen im Zusammenhang mit
der Projektentwicklung "Elbquartier Blankenese" in Hamburg
in Höhe von weiteren rund EUR 0,3 Mio. Die
Bürgschaft ist vollumfänglich bar hinterlegt. Mit
einer Inanspruchnahme ist nicht zu rechnen.
| Restlaufzeit | ||||
| Art der Verpflichtung TEUR | bis 1 Jahr | 1 bis 5 Jahre | über 5 Jahre | Gesamt |
| Mietverträge | 337 | 996 | 0 | 1.333 |
| Summe | 337 | 996 | 0 | 1.333 |
Herr Michael Freund, Dipl. Betriebswirt, Syke
Vorstandsvorsitzender (CEO): Projekte/-beteiligungen,
Objektakquisitionen/-verkäufe, Personal, Recht
Herr Helge H. Hehl, CFA, Dipl.-Kaufmann, Berlin
(Beendigung der Vorstandstätigkeit zum 31.03.2024)
Finanzvorstand (CFO): Finanzen, Kommunikation
(IR/PR), Organisation
Auf die Angaben der Bezüge des Vorstands wird
aufgrund von § 288 Abs. 1 Satz 1 HGB verzichtet.
| ― |
Dr. Georg Oehm, Kaufmann, Eschborn (Vorsitzender) |
| ― |
Georg Glatzel, Unternehmer, Heidelberg (stv. Vorsitzender) |
| ― |
Luca Pesarini, Dipl.-Kaufmann, Schüttringen, Luxemburg |
Die Bezüge des Aufsichtsrats beliefen sich im
Geschäftsjahr auf TEUR 36.
Im Berichtsjahr sind der InCity Immobilien AG keine
Stimmrechtsmitteilungen zugegangen.
Auch nach dem Abschlussstichtag, aber vor Aufstellung
des Jahresabschlusses, wurden der InCity Immobilien AG
keine Mitteilungen nach § 20 AktG gemacht.
Der Realsoul Holding S.A. (vormals: Haron Holding S.A.),
16, rue Gabriel Lippmann, 5365 Munsbach, Luxemburg,
gehört gemäß der Mitteilung vom 16.
Dezember 2013 unmittelbar eine Mehrheitsbeteiligung an der
InCity Immobilien AG (ISIN: DE000A0HNF96).
Ohne den Vorstand betrug die durchschnittliche
Mitarbeiteranzahl im Berichtsjahr vier (Vorjahr: vier).
Die Gesellschaft ist Mutterunternehmen und erstellt
einen Konzernabschluss, der im Unternehmensregister
veröffentlicht wird.
Vorgänge nach dem 1. Januar 2024 von besonderer
Bedeutung mit wesentlichem Einfluss auf die
Vermögens-, Finanz- und Ertragslage der InCity AG sind
nicht eingetreten. Im Rahmen des am 20. März 2024
geschlossenen 1. Nachtrags zum Darlehensvertrag wurde die
bestehende Kreditlinie mit der Realsoul Holding S.A. auf
EUR 16 Mio. erhöht.
Schönefeld, 15. April 2024
| Michael Freund |
| Vorstand (CEO) |
An die InCity Immobilien AG
Wir haben den Jahresabschluss der InCity Immobilien AG,
Schönefeld, - bestehend aus der Bilanz zum 31.
Dezember 2023 und der Gewinn- und Verlustrechnung für
das Geschäftsjahr vom 1. Januar bis zum 31. Dezember
2023 sowie dem Anhang, einschließlich der Darstellung
der Bilanzierungs- und Bewertungsmethoden - geprüft.
Darüber hinaus haben wir den Bericht über die
Lage der Gesellschaft und des Konzerns der InCity
Immobilien AG für das Geschäftsjahr vom 1. Januar
bis zum 31. Dezember 2023 geprüft.
Nach unserer Beurteilung aufgrund der bei der
Prüfung gewonnenen Erkenntnisse
| ― |
entspricht der beigefügte Jahresabschluss in allen wesentlichen Belangen den deutschen, für Kapitalgesellschaften geltenden handelsrechtlichen Vorschriften und vermittelt unter Beachtung der deutschen Grundsätze ordnungsmäßiger Buchführung ein den tatsächlichen Verhältnissen entsprechendes Bild der Vermögens- und Finanzlage der Gesellschaft zum 31. Dezember 2023 sowie ihrer Ertragslage für das Geschäftsjahr vom 1. Januar bis zum 31. Dezember 2023 und |
| ― |
vermittelt der beigefügte Bericht über die Lage der Gesellschaft und des Konzerns insgesamt ein zutreffendes Bild von der Lage der Gesellschaft. In allen wesentlichen Belangen steht dieser Bericht über die Lage der Gesellschaft und des Konzerns in Einklang mit dem Jahresabschluss, entspricht den deutschen gesetzlichen Vorschriften und stellt die Chancen und Risiken der zukünftigen Entwicklung zutreffend dar. |
Gemäß § 322 Abs. 3 Satz 1 HGB
erklären wir, dass unsere Prüfung zu keinen
Einwendungen gegen die Ordnungsmäßigkeit des
Jahresabschlusses und des Berichts über die Lage der
Gesellschaft und des Konzerns geführt hat.
Wir haben unsere Prüfung des Jahresabschlusses und
des Berichts über die Lage der Gesellschaft und des
Konzerns in Übereinstimmung mit § 317 HGB unter
Beachtung der vom Institut der Wirtschaftsprüfer (IDW)
festgestellten deutschen Grundsätze
ordnungsmäßiger Abschlussprüfung
durchgeführt. Unsere Verantwortung nach diesen
Vorschriften und Grundsätzen ist im Abschnitt
"Verantwortung des Abschlussprüfers für die
Prüfung des Jahresabschlusses und des Berichts
über die Lage der Gesellschaft und des Konzerns"
unseres Bestätigungsvermerks weitergehend beschrieben.
Wir sind von dem Unternehmen unabhängig in
Übereinstimmung mit den deutschen handelsrechtlichen
und berufsrechtlichen Vorschriften und haben unsere
sonstigen deutschen Berufspflichten in Übereinstimmung
mit diesen Anforderungen erfüllt. Wir sind der
Auffassung, dass die von uns erlangten
Prüfungsnachweise ausreichend und geeignet sind, um
als Grundlage für unsere Prüfungsurteile zum
Jahresabschluss und zum Bericht über die Lage der
Gesellschaft und des Konzerns zu dienen.
Wir verweisen auf den Abschnitt "Bilanzierungs- und
Bewertungsmethoden" im Anhang und Abschnitt 6. "Risiko- und
Chancenbericht"; Unterabschnitt 6.4.3.1. "Aufrechterhaltung
der Liquidität über weitere Tranchen-Ziehungen
aus der vereinbarten Kreditlinie des Hauptaktionärs"
im zusammengefassten Lagebericht, in denen der Vorstand der
Gesellschaft beschreibt, dass die Gesellschaft
Investitionen in die Bestandsimmobilien im Zeitraum Januar
2024 bis Dezember 2025 in Höhe von rund EUR 4,7 Mio.
plant. Diese können nicht vollständig aus den zum
Bilanzstichtag vorhandenen frei verfügbaren liquiden
Mitteln der Gesellschaft sowie den in diesem Zeitraum aus
der Verwaltungstätigkeit der Bestandsimmobilien
erwirtschafteten liquiden Mitteln gedeckt werden.
Darüber hinaus liegt zum 31. Dezember 2023 aufgrund
von Umbaumaßnahmen am Objekt "Stiftstraße
18/20" in Frankfurt am Main eine Verletzung der
Schuldendienstdeckungsgrad- Finanzkennzahl
("DSCR-Covenant") bei der Tochtergesellschaft IC Objekt8
Frankfurt GmbH vor. Diesbezüglich wurde mit der
finanzierenden Bank eine Stillhaltevereinbarung/
Übergangsfrist bis zum 30. Dezember 2024 vereinbart,
bis zu welchem der Covenant erfüllt werden muss.
Dementsprechend könnte die Rückzahlung der
Fremdfinanzierung der Immobilie "Stiftstraße 18/20"
in Frankfurt am Main zum 30. Dezember 2024 notwendig werden
(Stand des Darlehens am 31. Dezember 2023: rund EUR 4,15
Mio.), falls die Finanzkennzahl ("Covenant") im Laufe des
Jahres 2024 nicht durch Vermietungserfolge in der Immobilie
eingehalten werden sollte.
Der Hauptaktionär der InCity Immobilien AG, die
Realsoul Holding S.A., Luxemburg, hat der Gesellschaft
daher mit Datum vom 21. November 2023 eine Kreditlinie in
Form eines Gesellschafterdarlehens mit einem Volumen von
bis zu EUR 13,0 Mio. und einer Mindestlaufzeit bis zum 31.
Dezember 2026 gewährt. Hiervon ist im Berichtsjahr
bereits ein Betrag von EUR 6,8 Mio. in Anspruch genommen
worden. Im Rahmen des am 20. März 2024 geschlossenen
1. Nachtrags zum Darlehensvertrag wurde die Kreditlinie auf
EUR 16,0 Mio. erhöht.
Die Gesellschaft und damit der Konzern sind somit zur
Aufrechterhaltung der Zahlungsfähigkeit und damit zur
Fortführung der Unternehmenstätigkeit auf die
finanzielle Unterstützung bzw. die Zuführung von
weiterem Fremdkapital durch den Hauptaktionär
angewiesen, um die Investitionen in die Bestandsimmobilien
finanzieren zu können beziehungsweise die oben
genannte Bankenfinanzierung zurückführen zu
können.
Damit wird auf das Bestehen einer wesentlichen
Unsicherheit hingewiesen, die bedeutsame Zweifel an der
Fähigkeit der Gesellschaft zur Fortführung der
Unternehmenstätigkeit aufwerfen kann und ein
bestandsgefährdendes Risiko im Sinne des § 322
Abs. 2 Satz 3 HGB darstellt.
Unsere Prüfungsurteile sind bezüglich dieses
Sachverhalts nicht modifiziert.
Die sonstigen Informationen umfassen das im
Geschäftsbericht enthaltene Vorwort des Vorstands und
den Bericht des Aufsichtsrates. Der Vorstand bzw. der
Aufsichtsrat sind jeweils für diese sonstigen
Information verantwortlich.
Unsere Prüfungsurteile zum Jahresabschluss und zum
Bericht über die Lage der Gesellschaft und des
Konzerns erstrecken sich nicht auf das im
Geschäftsbericht enthaltene Vorwort des Vorstands
sowie den dort enthaltenen Bericht des Aufsichtsrates. Der
Geschäftsbericht lag zum Zeitpunkt unseres
Bestätigungsvermerkes noch nicht vor. Wir geben weder
ein Prüfungsurteil noch irgendeine andere Form von
Prüfungsschlussfolgerung hierzu ab.
Im Zusammenhang mit unserer Prüfung haben wir die
Verantwortung, die sonstigen Informationen zu lesen und
dabei zu würdigen, ob die sonstigen Informationen
| ― |
wesentliche Unstimmigkeiten zum Jahresabschluss, Lagebericht oder unseren bei der Prüfung erlangten Kenntnissen aufweisen oder |
| ― |
anderweitig wesentlich falsch dargestellt erscheinen. |
Die gesetzlichen Vertreter sind verantwortlich für
die Aufstellung des Jahresabschlusses, der den deutschen,
für Kapitalgesellschaften geltenden handelsrechtlichen
Vorschriften in allen wesentlichen Belangen entspricht, und
dafür, dass der Jahresabschluss unter Beachtung der
deutschen Grundsätze ordnungsmäßiger
Buchführung ein den tatsächlichen
Verhältnissen entsprechendes Bild der Vermögens-,
Finanz- und Ertragslage der Gesellschaft vermittelt. Ferner
sind die gesetzlichen Vertreter verantwortlich für die
internen Kontrollen, die sie in Übereinstimmung mit
den deutschen Grundsätzen ordnungsmäßiger
Buchführung als notwendig bestimmt haben, um die
Aufstellung eines Jahresabschlusses zu ermöglichen,
der frei von wesentlichen falschen Darstellungen aufgrund
von dolosen Handlungen (d. h. Manipulationen der
Rechnungslegung und Vermögensschädigungen) oder
Irrtümern ist.
Bei der Aufstellung des Jahresabschlusses sind die
gesetzlichen Vertreter dafür verantwortlich, die
Fähigkeit der Gesellschaft zur Fortführung der
Unternehmenstätigkeit zu beurteilen. Des Weiteren
haben sie die Verantwortung, Sachverhalte in Zusammenhang
mit der Fortführung der Unternehmenstätigkeit,
sofern einschlägig, anzugeben. Darüber hinaus
sind sie dafür verantwortlich, auf der Grundlage des
Rechnungslegungsgrundsatzes der Fortführung der
Unternehmenstätigkeit zu bilanzieren, sofern dem nicht
tatsächliche oder rechtliche Gegebenheiten
entgegenstehen.
Außerdem sind die gesetzlichen Vertreter
verantwortlich für die Aufstellung des Berichts
über die Lage der Gesellschaft und des Konzerns, der
insgesamt ein zutreffendes Bild von der Lage der
Gesellschaft vermittelt sowie in allen wesentlichen
Belangen mit dem Jahresabschluss in Einklang steht, den
deutschen gesetzlichen Vorschriften entspricht und die
Chancen und Risiken der zukünftigen Entwicklung
zutreffend darstellt. Ferner sind die gesetzlichen
Vertreter verantwortlich für die Vorkehrungen und
Maßnahmen (Systeme), die sie als notwendig erachtet
haben, um die Aufstellung eines Berichts über die Lage
der Gesellschaft und des Konzerns in Übereinstimmung
mit den anzuwendenden deutschen gesetzlichen Vorschriften
zu ermöglichen und um ausreichende geeignete Nachweise
für die Aussagen im Bericht über die Lage der
Gesellschaft und des Konzerns erbringen zu können.
Der Aufsichtsrat ist verantwortlich für die
Überwachung des Rechnungslegungsprozesses der
Gesellschaft zur Aufstellung des Jahresabschlusses und des
Berichts über die Lage der Gesellschaft und des
Konzerns.
Unsere Zielsetzung ist, hinreichende Sicherheit
darüber zu erlangen, ob der Jahresabschluss als Ganzes
frei von wesentlichen falschen Darstellungen aufgrund von
dolosen Handlungen oder Irrtümern ist, und ob der
Bericht über die Lage der Gesellschaft und des
Konzerns insgesamt ein zutreffendes Bild von der Lage der
Gesellschaft vermittelt sowie in allen wesentlichen
Belangen mit dem Jahresabschluss sowie mit den bei der
Prüfung gewonnenen Erkenntnissen in Einklang steht,
den deutschen gesetzlichen Vorschriften entspricht und die
Chancen und Risiken der zukünftigen Entwicklung
zutreffend darstellt, sowie einen Bestätigungsvermerk
zu erteilen, der unsere Prüfungsurteile zum
Jahresabschluss und zum Bericht über die Lage der
Gesellschaft und des Konzerns beinhaltet.
Hinreichende Sicherheit ist ein hohes Maß an
Sicherheit, aber keine Garantie dafür, dass eine in
Übereinstimmung mit § 317 HGB unter Beachtung der
vom Institut der Wirtschaftsprüfer (IDW)
festgestellten deutschen Grundsätze
ordnungsmäßiger Abschlussprüfung
durchgeführte Prüfung eine wesentliche falsche
Darstellung stets aufdeckt. Falsche Darstellungen
können aus dolosen Handlungen oder Irrtümern
resultieren und werden als wesentlich angesehen, wenn
vernünftigerweise erwartet werden könnte, dass
sie einzeln oder insgesamt die auf der Grundlage dieses
Jahresabschlusses und Berichts über die Lage der
Gesellschaft und des Konzerns getroffenen wirtschaftlichen
Entscheidungen von Adressaten beeinflussen. Während
der Prüfung üben wir pflichtgemäßes
Ermessen aus und bewahren eine kritische Grundhaltung.
Darüber hinaus
| ― |
identifizieren und beurteilen wir die Risiken wesentlicher falscher Darstellungen im Jahresabschluss und im Bericht über die Lage der Gesellschaft und des Konzerns aufgrund von dolosen Handlungen oder Irrtümern, planen und führen Prüfungshandlungen als Reaktion auf diese Risiken durch sowie erlangen Prüfungsnachweise, die ausreichend und geeignet sind, um als Grundlage für unsere Prüfungsurteile zu dienen. Das Risiko, dass aus dolosen Handlungen resultierende wesentliche falsche Darstellungen nicht aufgedeckt werden, ist höher als das Risiko, dass aus Irrtümern resultierende wesentliche falsche Darstellungen nicht aufgedeckt werden, da dolose Handlungen kollusives Zusammenwirken, Fälschungen, beabsichtigte Unvollständigkeiten, irreführende Darstellungen bzw. das Außerkraftsetzen interner Kontrollen beinhalten können; |
| ― |
gewinnen wir ein Verständnis von dem für die Prüfung des Jahresabschlusses relevanten internen Kontrollsystem und den für die Prüfung des Berichts über die Lage der Gesellschaft und des Konzerns relevanten Vorkehrungen und Maßnahmen, um Prüfungshandlungen zu planen, die unter den gegebenen Umständen angemessen sind, jedoch nicht mit dem Ziel, ein Prüfungsurteil zur Wirksamkeit dieser Systeme der Gesellschaft abzugeben; |
| ― |
beurteilen wir die Angemessenheit der von den gesetzlichen Vertretern angewandten Rechnungslegungsmethoden sowie die Vertretbarkeit der von den gesetzlichen Vertretern dargestellten geschätzten Werte und damit zusammenhängenden Angaben; |
| ― |
ziehen wir Schlussfolgerungen über die Angemessenheit des von den gesetzlichen Vertretern angewandten Rechnungslegungsgrundsatzes der Fortführung der Unternehmenstätigkeit sowie, auf der Grundlage der erlangten Prüfungsnachweise, ob eine wesentliche Unsicherheit im Zusammenhang mit Ereignissen oder Gegebenheiten besteht, die bedeutsame Zweifel an der Fähigkeit der Gesellschaft zur Fortführung der Unternehmenstätigkeit aufwerfen können. Falls wir zu dem Schluss kommen, dass eine wesentliche Unsicherheit besteht, sind wir verpflichtet, im Bestätigungsvermerk auf die dazugehörigen Angaben im Jahresabschluss und im Bericht über die Lage der Gesellschaft und des Konzerns aufmerksam zu machen oder, falls diese Angaben unangemessen sind, unser jeweiliges Prüfungsurteil zu modifizieren. Wir ziehen unsere Schlussfolgerungen auf der Grundlage der bis zum Datum unseres Bestätigungsvermerks erlangten Prüfungsnachweise. Zukünftige Ereignisse oder Gegebenheiten können jedoch dazu führen, dass die Gesellschaft ihre Unternehmenstätigkeit nicht mehr fortführen kann; |
| ― |
beurteilen wir die Gesamtdarstellung, den Aufbau und den Inhalt des Jahresabschlusses einschließlich der Angaben sowie ob der Jahresabschluss die zugrunde liegenden Geschäftsvorfälle und Ereignisse so darstellt, dass der Jahresabschluss unter Beachtung der deutschen Grundsätze ordnungsmäßiger Buchführung ein den tatsächlichen Verhältnissen entsprechendes Bild der Vermögens-, Finanz- und Ertragslage der Gesellschaft vermittelt; |
| ― |
beurteilen wir den Einklang des Berichts über die Lage der Gesellschaft und des Konzerns mit dem Jahresabschluss, seine Gesetzesentsprechung und das von ihm vermittelte Bild von der Lage des Unternehmens; |
| ― |
führen wir Prüfungshandlungen zu den von den gesetzlichen Vertretern dargestellten zukunftsorientierten Angaben im Bericht über die Lage der Gesellschaft und des Konzerns durch. Auf Basis ausreichender geeigneter Prüfungsnachweise vollziehen wir dabei insbesondere die den zukunftsorientierten Angaben von den gesetzlichen Vertretern zugrunde gelegten bedeutsamen Annahmen nach und beurteilen die sachgerechte Ableitung der zukunftsorientierten Angaben aus diesen Annahmen. Ein eigenständiges Prüfungsurteil zu den zukunftsorientierten Angaben sowie zu den zugrunde liegenden Annahmen geben wir nicht ab. Es besteht ein erhebliches unvermeidbares Risiko, dass künftige Ereignisse wesentlich von den zukunftsorientierten Angaben abweichen. |
Wir erörtern mit den für die Überwachung
Verantwortlichen unter anderem den geplanten Umfang und die
Zeitplanung der Prüfung sowie bedeutsame
Prüfungsfeststellungen, einschließlich etwaiger
Mängel im internen Kontrollsystem, die wir
während unserer Prüfung feststellen.
Berlin, 16. April 2024
EY GmbH & Co. KG
Wirtschaftsprüfungsgesellschaft
| Beckers | Wehner |
| Wirtschaftsprüfer | Wirtschaftsprüfer |
Die InCity Immobilien AG (nachfolgend: "InCity AG" oder
"Gesellschaft") mit Sitz in Schönefeld ist als
multidisziplinäres Immobilienunternehmen im Bereich
Aufbau und Wertsteigerung von Immobilien, im Asset
Management und in der Projektentwicklung tätig.
Für das Bestandsportfolio fokussiert sich die InCity
AG auf die Immobilienmärkte der beiden Metropolen
Berlin und Frankfurt am Main und verfolgt mit ihren
Investments eine nachhaltige Strategie. Entscheidend sind
die jeweilige Lage und Objektqualität sowie die
langfristige Wertstabilität. Dementsprechend setzt
sich das Bestandsportfolio aus hochwertigen und
wertstabilen Core-Immobilien in Berlin sowie einem Objekt
in nachhaltig attraktiver Lage Frankfurts zusammen. Die
Investmentvolumina liegen in einer Größenordnung
zwischen EUR 5 Mio. und EUR 50 Mio. je Objekt. Der
Schwerpunkt liegt auf gewerblichen Immobilien mit
Büro- und Einzelhandelsflächen, die auch einen
Wohnanteil aufweisen können. Zudem werden von der
InCity Gruppe ("InCity Gruppe" oder "Konzern") umfassende
und individuell ausgestaltete Asset-Management-Mandate
für Dritte, angepasst an das jeweilige Objekt oder
Portfolio, übernommen.
Daneben hat sich die InCity AG in der Vergangenheit
über Partnerschaftsmodelle mit regionalen
Projektentwicklern an wohnwirtschaftlichen und gewerblichen
Immobilienprojekten in ausgewählten deutschen
Metropolregionen beteiligt. Der Schwerpunkt lag hierbei auf
Projektbeteiligungen mit einem Gesamtinvestitionsvolumen
zwischen EUR 10 Mio. und EUR 50 Mio. Innerhalb der
Realisierungsphase beteiligte sich die InCity AG in der
Regel mehrheitlich an der Projektgesellschaft und stellt
dieser den Großteil der aus Sicht der kreditgebenden
Banken für die Fremdfinanzierung erforderlichen
Eigenmittel zur Verfügung. Durch dieses
Geschäftsmodell, bei dem die Projektdurchführung
dem mittelständischen Entwickler oblag und eine enge
Kontrolle seitens der InCity AG erfolgte, wurden
Projektentwicklungsrisiken maßgeblich reduziert.
Mit dem Auftrag, als Generalübernehmer eine
Büroimmobilie in Schönefeld in unmittelbarer
Nähe des Flughafen BER mit einem Auftragsvolumen im
mittleren zweistelligen Millionenbereich zu errichten, hat
die InCity Gruppe den Geschäftsbereich eigener
Projektentwicklungstätigkeiten in 2021 wieder
aufgenommen und damit deutlich gestärkt.
Zum 31. Dezember 2023 befanden sich fünf Wohn- und
Geschäftshäuser sowie zwei Büroimmobilien in
Berlin und Frankfurt am Main mit einem HGB-Buchwert von
rund EUR 144 Mio. (31. Dezember 2022: fünf Wohn- und
Geschäftshäuser sowie zwei Büroimmobilien
mit einem HGB-Buchwert von rund EUR 149 Mio.) im Bestand
des InCity Konzerns.
Die Projektbeteiligungen ("Rhein VII in Düsseldorf"
und "Elbquartier Blankenese" in Hamburg) sind nahezu
vollständig abgeschlossen und haben künftig
für die Vermögens-, Finanz- und Ertragslage keine
wesentliche Bedeutung mehr.
Das Geschäftsmodell der InCity AG beruht einerseits
auf Investitionen in den Aufbau eines Bestandsportfolios
über Tochtergesellschaften, andererseits auf
Beteiligungen an Projektgesellschaften, über die die
entsprechenden Projektentwicklungen realisiert werden. Die
InCity AG selbst ist für die strategische Steuerung
des Konzerns zuständig.
Bei den Gesellschaften, die Immobilien für die
Bestandshaltung erwerben, ist die InCity AG in der Regel
alleiniger Gesellschafter. Die Gesellschaften, über
die die Projektentwicklungen realisiert werden, sind reine
Zweckgesellschaften, an denen die InCity AG in der Regel
eine Mehrheitsbeteiligung hält.
Nachfolgend ist die vereinfachte Konzernstruktur auf
Basis der zum 31. Dezember 2023 bestehenden
Projektbeteiligungen, Bestandsimmobilien sowie
Projektentwicklungsgesellschaften dargestellt:
Im Vordergrund des Portfolioaufbaus stehen Objekte, die
aufgrund ihrer Lage und Objektqualität eine
langfristige Wertstabilität erwarten lassen.
Die Bestandsimmobilien werden in der Regel durch
einzelne Objektgesellschaften gehalten, deren
Alleingesellschafter die InCity AG ist. Die Finanzierungen
der Immobilien erfolgen in der Regel individuell über
die jeweilige Bestandsgesellschaft.
Das Asset Management für diese Immobilien wird
durch die InCity AG bzw. durch die IC Immobilien
Betriebsgesellschaft mbH auf Basis von
Geschäftsbesorgungsverträgen wahrgenommen. Zu
ihren Aufgaben gehören die Erstellung eines
Investmentplans für die jeweilige Immobilie, die
strategische Beratung und das Management der Immobilie in
Übereinstimmung mit dem Businessplan und im Hinblick
auf die Performanceoptimierung sowie das
Vermietungsmanagement. Außerdem berät die InCity
AG die Gesellschaften bei der Planung jeglicher
Baumaßnahmen sowie beim Verkauf der Immobilie und
unterstützt sie bei Unternehmensaktivitäten.
Arbeitsbereiche, die nicht zu den Kernkompetenzen der
InCity AG zählen, werden - auch aus
Effizienzgründen - im Rahmen der
Geschäftsbesorgung ausgelagert. Hierzu zählen die
Erstellung der Finanzbuchhaltung für die
Objektgesellschaften sowie die Steuerberatung. Zudem wird
das gesamte kaufmännische und technische Property
Management der Bestandsimmobilien von Dritten im Rahmen von
Geschäftsbesorgungsverträgen erbracht.
Die InCity AG bzw. ihre Tochtergesellschaften
übernehmen im Rahmen von
Geschäftsbesorgungsverträgen auch das Asset
Management für fremde Objektgesellschaften. Der
Leistungsumfang umfasst im Wesentlichen die gleichen
Dienstleistungen wie das Asset Management für
Konzerntöchter. Für die auf Basis der jeweiligen
Geschäftsbesorgungsverträge erbrachten
Dienstleistungen erhalten die InCity AG bzw. ihre
Tochtergesellschaften ein Geschäftsbesorgungsentgelt.
Die Mietüberschüsse aus den
Bestandsimmobilien, die von den Tochtergesellschaften der
InCity AG gehalten werden, sollen kurz- bis mittelfristig
mindestens die Fixkosten der InCity-Gruppe decken.
Die im Jahr 2021 gegründete 100% ige
Tochtergesellschaft der InCity AG, die IC Bau GmbH, wurde
im Juli 2021 von einem Dritten als Generalübernehmer
für eine neu zu errichtende Büroimmobilie in
Schönefeld - in unmittelbarer Nähe zum
Hauptstadtflughafen BER - mandatiert. Die ebenfalls 100%
ige Tochtergesellschaft der InCity AG, die IC Baumanagement
GmbH, erbringt Projektmanagementdienstleistungen für
die IC Bau GmbH sowie für Dritte.
In den Geschäftszweigen der
Immobilienbestandshaltung sowie der
Immobilienprojektbeteiligungen steht die InCity Gruppe in
Konkurrenz mit nationalen und internationalen
Immobilieninvestoren. Während institutionelle
Investoren in der Regel in größere Volumina
investieren, liegt der Schwerpunkt der InCity Gruppe bei
der Bestandshaltung auf gewerblichen Immobilien, die auch
einen Wohnanteil aufweisen können, mit einem
Investitionsvolumen zwischen EUR 5 Mio. und EUR 50 Mio.
Außerdem fokussiert sich die InCity Gruppe auf die
Immobilienmärkte Berlin und Frankfurt am Main. Hier
ist die InCity Gruppe eng mit Maklern, privaten und
institutionellen Investoren, Family Offices und
Projektentwicklern vernetzt. Die Konzentration auf diese
beiden Standorte erlaubt der InCity Gruppe eine starke
Präsenz in deren lokalen Immobilienmärkten. Durch
ständigen Kontakt und Austausch mit den dort
verankerten regionalen Playern erschließen sich
für die InCity Gruppe fortlaufend
Investitionsopportunitäten.
Der Vorstand ist überzeugt, dass die Gesellschaft
durch ihr Engagement in Bestandsimmobilien in Berlin und
Frankfurt am Main, die Fokussierung auf
Immobilienprojektbeteiligungen in den Metropolregionen
Deutschlands sowie ihr bestehendes Netzwerk zu erfahrenen
und regional agierenden Marktteilnehmern nachhaltig gut
aufgestellt ist.
Durch verstärkte eigene
Projektentwicklungstätigkeiten wird die InCity Gruppe
ihre Ertragsbasis um eine weitere Säule ergänzen
und damit zugleich weiter diversifizieren.
Im Geschäftsjahr 2023 lag der Fokus neben der
weiteren Umsetzung der in den Vorjahren entwickelten
Vermietungskonzepte und dem aktiven Management der
Bestandsimmobilien insbesondere auf der Fortführung
der im Geschäftsjahr 2021 wieder aufgenommenen eigenen
Projektsteuerungs- und -entwicklungstätigkeiten, d. h.
der Fortsetzung des Neubaus einer Büroimmobilie in
Schönefeld im Rahmen eines
Generalübernehmervertrags. Im vierten Quartal 2023
erfolgte eine Teilabnahme (Gebäude mit rund 50 % der
ausgebauten Mietflächen - ohne die restlichen noch
nicht ausgebauten 50 % der Mietflächen sowie der
Außenanlagen) durch den Bauherrn. Somit erfolgte eine
entsprechende Umsatzrealisierung im abgelaufenen
Geschäftsjahr. Ein positiver Ergebnisbeitrag wird mit
der Gesamtabnahme Mitte 2024 erwartet.
In sämtlichen Bestandsobjekten konnte die InCity
Gruppe trotz des im Geschäftsjahr 2023 sich
verschlechternden wirtschaftlichen Umfelds die sehr gute
Vermietungssituation erhalten, wobei der Teil-Leerstand -
insbesondere in zwei der insgesamt sieben
Bestandsimmobilien - unverändert zum Vorjahreszeitraum
fortbestand. Dies liegt vor allem begründet im Objekt
"Stiftstraße 18/20" in Frankfurt, in dem die
Umbaumaßnahmen mittlerweile begonnen haben, sodass
die Vermarktung und Vermietung der Wohneinheiten zum
zweiten Quartal 2024 angestrebt werden können. Im
Zusammenhang mit der Renovierung der seitdem zweiten und
dritten Quartal 2022 leerstehenden Wohneinheiten in der
"Jägerstraße 34-35" in Berlin wurde ebenfalls
eine umfassende Renovierung und Modernisierung der
Allgemeinflächen des Gesamtobjektes umgesetzt. Ziel
ist eine Modernisierung der Immobilie, welche der
Wertigkeit des Objektes gerecht wird, eine langfristige
Wertstabilität sicherstellt und den heutigen
energetischen Standards entspricht. Der Großteil der
leerstehenden Wohneinheiten steht kurz vor Fertigstellung
und konnte bereits im September 2023 vermarktet werden.
Aktuell stehen das Penthouse sowie zwei weitere
Wohneinheiten unmittelbar vor den Umbaumaßnahmen,
wobei das Penthouse bereits ab dem dritten Quartal 2024
vermietet ist.
Insgesamt umfasste das Bestandsportfolio des InCity
Konzerns zum Bilanzstichtag am 31. Dezember 2023 sieben
Bestandsimmobilien (31. Dezember 2022: sieben
Bestandsimmobilien).
Der Vorstand führt die Geschäfte der InCity
AG. Er legt die Strategie fest und leitet das Unternehmen.
Er ist verantwortlich für die Unternehmensplanung
sowie die Einrichtung eines effektiven und angemessenen
Risikomanagements.
Dem Vorstand gehörten im Berichtszeitraum Herr
Michael Freund als Vorstandsvorsitzender (CEO) sowie Herr
Helge H. Hehl als Finanzvorstand (CFO) an.
Der Vorstand arbeitet in allen wesentlichen
geschäftlichen Entscheidungen eng mit dem Aufsichtsrat
zusammen. Im Rahmen der regelmäßigen und
bedarfsorientierten Berichterstattung wird der Aufsichtsrat
über die Geschäftsentwicklung sowie die für
die InCity AG und die InCity Gruppe bedeutsamen
strategischen Fragestellungen informiert. Neben seiner
Funktion als gesetzliches Kontroll- und
Überwachungsorgan berät der Aufsichtsrat den
Vorstand bei dessen Geschäftsentscheidungen. In
bestimmten Fällen hat der Aufsichtsrat
Zustimmungsbefugnis. Der Aufsichtsrat der InCity AG besteht
satzungsgemäß aus drei Mitgliedern. Gemeinsam
mit dem Vorstand tagte der Aufsichtsrat im Jahr 2023 in
einer ordentlichen Sitzung sowie zwei
außerordentlichen Sitzungen.
Dem Aufsichtsrat der InCity AG gehörten im
Berichtszeitraum folgende Mitglieder an:
Dr. Georg Oehm (Vorsitzender),
Georg Glatzel (stellvertretender Vorsitzender),
Luca Pesarini
Ziel des unternehmensinternen Steuerungssystems ist die
Steigerung des Unternehmenswertes durch die Erwirtschaftung
eines stabilen Cashflows aus der Bestandshaltung und den
Projektbeteiligungen sowie dem Ermöglichen eines
langfristig profitablen Wachstums unter unternehmerisch
angemessenen Risiken im Interesse der InCity AG, ihrer
Aktionäre und Mitarbeiter sowie unserer
Geschäftspartner.
Ausgangspunkt ist die Unternehmensplanung, welche -
ausgehend von dem Businessplan der bestehenden einzelnen
Bestandsimmobilien und Projektbeteiligungen und
-entwicklungen sowie den in der Pipeline befindlichen
Bestandsimmobilien und Projektbeteiligungen und
-entwicklungen - einen detaillierten Businessplan
entwickelt. Dieser umfasst die geplanten Investitionen
für den Ankauf von Bestandsimmobilien und das Eingehen
von Projektbeteiligungen und -entwicklungen sowie die
hierfür notwendigen Refinanzierungen, die Entwicklung
der Instandhaltungs- und Betriebskosten, Investitionskosten
bei den Bestandsimmobilien sowie Kosten der
Projektentwicklungsmaßnahmen. Ebenso fließen
die zu erwartenden Mieteinnahmen aus den Bestandsobjekten
sowie die Erträge aus den Projektbeteiligungen ein.
Der Businessplan berücksichtigt Risiken und
spezifische Chancen auf Einzelobjekt-/Einzelprojekt- sowie
Unternehmensebene.
Die geplanten Entwicklungen und die erzielten Ergebnisse
werden über das Controlling sowie das Risikomanagement
regelmäßig geprüft, überwacht und
berichtet. Für die Überwachung der vereinbarten
Ziele dienen ergebnisorientierte Kennzahlen, welche Teil
eines regelmäßigen Reportings sind.
Die InCity AG ist die zentrale Koordinierungsstelle
für die Finanzplanung des Konzerns. Die erforderlichen
Informationen werden aus einer monatlich aufgestellten und
überwachten rollierenden Liquiditätsplanung
ermittelt. Die Liquiditätsplanung dient insbesondere
der kurz- und mittelfristigen Überwachung und
Steuerung der Liquidität.
Die InCity Gruppe ist einer Reihe von finanziellen
Risiken ausgesetzt, die durch ein ManagementKontrollsystem
("MKS") gemessen und gesteuert werden. Im Fokus des
Finanzrisikomanagements der InCity Gruppe stehen die
Bestands- und Projektfinanzierungen sowie das
Forderungsmanagement. Die wesentlichen durch den Konzern
verwendeten Finanzinstrumente umfassen Bankdarlehen und
Zahlungsmittel. Der Hauptzweck dieser Finanzinstrumente ist
die Finanzierung der Geschäftstätigkeit des
Konzerns.
Kennzahlen auf Unternehmens- sowie Objekt- und
Projektebene sind der Net Asset Value (NAV) sowie die
Rendite des Immobilienbestandsportfolios und das
annualisierte operative Ergebnis bezogen auf das
eingesetzte Eigenkapital bei den Projektbeteiligungen
(Return on Equity (ROE) p. a.).
Auf Bestandsobjektebene liegt der Fokus auf der
Entwicklung der Mieterträge der von den einzelnen
Objektgesellschaften gehaltenen Immobilien sowie auf dem
ökonomischen Eigenkapital der Objektgesellschaft.
Wichtige Kennzahlen sind hier die Rendite der einzelnen
Immobilien, basierend auf der Soll-Miete p. a. im
Verhältnis zum Marktwert, sowie der NAV (Net asset
value), welcher sich aus dem Vermögen der
Objektgesellschaften abzüglich der Verbindlichkeiten
errechnet.
Im Bereich Projektentwicklungen liegt der Fokus auf der
Projektmarge. Da die Entwicklung der Verkaufspreise in der
Regel durch die InCity Gruppe nicht direkt beeinflussbar,
sondern bestimmten makroökonomischen Einflüssen
unterworfen ist, liegt das besondere Augenmerk auf der
Entwicklung der Gesamtinvestitionskosten. Durch
Spezialisten-Knowhow auf Ebene der InCity AG wird bei der
Projektakquisition sowie während der gesamten
Entwicklungsphase ein sehr enges Controlling und Monitoring
der Kosten ermöglicht. Abweichungen werden zeitnah
analysiert und in regelmäßigen Sitzungen
besprochen, um gegebenenfalls notwendige
Gegenmaßnahmen zu ergreifen.
Auf Ebene der InCity AG stellt das Jahresergebnis die
wichtigste Kennzahl dar. Weitere wesentliche Kennzahlen
sind das Ergebnis vor Steuern und Zinsen (EBIT) sowie die
Eigenkapitalquote.
Aus Konzernsicht stellt das Jahresergebnis die
wesentlichste Kennzahl dar. Das EBITDA (Ergebnis vor
Steuern, Zinsaufwendungen und Abschreibungen) sowie der
Cashflow aus der operativen Geschäftstätigkeit
und die Eigenkapitalquote sind darüber hinaus als
weitere Kennzahlen von Interesse.
Das Bruttoinlandsprodukt (BIP) Deutschlands ist nach
Angaben des Statistischen Bundesamtes (Destatis) im vierten
Quartal 2023 - verglichen mit dem Vorquartal - preis-,
saison- und kalenderbereinigt um 0,3 % zurückgegangen.
Nachdem das BIP angesichts der anhaltend schwierigen
weltwirtschaftlichen Rahmenbedingungen in den ersten drei
Quartalen des Jahres weitestgehend stagnierte, ergab sich
für das Gesamtjahr 2023 schließlich ein
Rückgang der Wirtschaftsleistung um 0,3 %
gegenüber dem Vorjahr. Kalenderbereinigt fiel das BIP
um 0,1 % geringer aus als 2022. Dabei wurde die Konjunktur
in den letzten drei Monaten des Jahres vor allem von
rückläufigen Investitionen gebremst, die im
Vorquartalsvergleich deutlich abnahmen: So ergab sich
beispielsweise bei den Bauinvestitionen ein preis-, saison-
und kalenderbereinigter Rückgang um 1,7 %; die
Investitionen in Ausrüstungen wie Maschinen,
Geräte und Fahrzeuge reduzierten sich zum Jahresende
sogar um 3,5 %. Demgegenüber nahm der Konsum leicht
zu. So erhöhten sich die privaten Konsumausgaben nach
den starken Rückgängen im Winterhalbjahr
2022/2023 weiter und fielen im vierten Quartal 2023 preis-,
saison- und kalenderbereinigt um 0,2 % höher aus als
im Vorquartal. Die Konsumausgaben des Staates stiegen
ebenfalls und lagen um 0,3 % über dem Niveau des
dritten Quartals. Die Exporte reduzierten sich
gegenüber dem dritten Quartal um 1,6 %, bei den
Importen ergab sich ein Rückgang um 1,7 %.
1
Bemerkenswert robust zeigte sich weiterhin der deutsche
Arbeitsmarkt. Im vierten Quartal wurde die
Wirtschaftsleistung von rund 46,2 Millionen
Erwerbstätigen mit Arbeitsort innerhalb Deutschlands
erbracht. Dies waren 216.000 Personen oder 0,5 % mehr als
ein Jahr zuvor; zugleich wurde damit ein neuer
Höchststand erreicht. Im vierten Quartal 2023 stieg
die Erwerbstätigenzahl saisonbereinigt um 28.000
Personen, nachdem sie im dritten Quartal noch um 7.000
Personen zurückgegangen war.
2
Die Inflationsrate, die zur Jahresmitte 2023 noch auf
einem relativ hohen Niveau von mehr als sechs Prozent
gelegen hatte, schwächte sich im weiteren
Jahresverlauf deutlich ab. Für Dezember 2023
ermittelte das Statistische Bundesamt einen Anstieg des
Verbraucherpreisindex (VPI) im Vergleich zum entsprechenden
Vorjahresmonat um 3,7 %.
3
Das Zinsniveau erhöhte sich im Jahresverlauf 2023
zunächst weiter. Mehrfach hob die Europäische
Zentralbank (EZB) ihre Leitzinssätze an, zuletzt mit
Wirkung zum 20. September 2023 um 25 Basispunkte.
1 Statistisches Bundesamt (Destatis),
Pressemitteilung Nr. 066 vom 23. Februar 2024
2 Statistisches Bundesamt (Destatis),
Pressemitteilung Nr. 059 vom 16. Februar 2024
3 Statistisches Bundesamt (Destatis),
Pressemitteilung Nr. 051 vom 9. Februar 2023
Damit stieg der Zinssatz für die
Hauptrefinanzierungsgeschäfte auf 4,50 %. Auf diesem
Niveau beließ die EZB die Leitzinsen unverändert
bis über das Jahresende 2023 hinaus.
4
Die im Vergleich zu den Vorjahren deutlich geringen
Transaktionsvolumina am deutschen
Immobilieninvestmentmarkt, die sich bereits Ende 2022
abzeichneten, prägen das Marktgeschehen auch
während des gesamten Jahres 2023. Den Hauptgrund
dafür sahen Marktbeobachter weiterhin in den zu weit
auseinander liegenden Preisvorstellungen von potenziellen
Käufern und verkaufswilligen
Immobilieneigentümern. Nach Angaben des
internationalen Immobilienberatungsunternehmens CBRE
summierte sich das Transaktionsvolumen am deutschen
Immobilieninvestmentmarkt im Gesamtjahr 2023 nur auf rund
29 Milliarden Euro. Im Vergleich zum Vorjahr entsprach dies
einem Rückgang um etwa 57 %. Mit einem
Transaktionsvolumen von 7,5 Milliarden Euro wurde im
vierten Quartal zwar das zweitstärkste
Quartalsergebnis des Jahres erreicht, eine in früheren
Jahren häufig zu beobachtende Jahresendrallye blieb
jedoch erwartungsgemäß aus. Besonders stark
reduzierte sich laut CBRE das Transaktionsgeschehen an den
Top-7-Investmentstandorten Berlin, Düsseldorf,
Frankfurt am Main, Hamburg, Köln, München und
Stuttgart. Hatte deren Anteil am Gesamttransaktionsvolumen
im Vorjahr noch fast die Hälfte ausgemacht, so flossen
2023 nur noch 39 % des insgesamt investierten Kapitals in
Immobilien an diesen sieben Standorten. Der Anstieg der
Renditen setzte sich auch während des vierten Quartals
2023 bei allen Immobilien-Nutzungsarten weiter fort. Am
stärksten gefragt waren Logistik-, Wohn- und
Einzelhandelsimmobilien.
5
Bei den Spitzenrenditen registrierte CBRE in allen
Assetklassen einen weiteren Aufwärtstrend. Für
erstklassige Büroimmobilien in den Top-7-Standorten
ergab sich ein Anstieg um 0,4 % gegenüber dem
Vorquartal auf nunmehr durchschnittlich 5,00%. Die
Spitzenrenditen von Geschäftshäusern in den
1A-Lagen der Städte erhöhten sich um 0,3
Prozentpunkte und erreichten damit im Schnitt 4,80 %. Das
Repricing setze sich weiter fort und mache sich auch in den
Bewertungen bemerkbar, so CBRE. Daher könnten
Investoren sich zu Verkäufen gezwungen sehen. Der
deutsche Büromarkt habe 2023 eine erwartete Zäsur
erlebt, und die Assetklasse Büro werde im
Spannungsfeld der zögerlichen Konjunkturerholung sowie
struktureller Veränderungen auch im Jahr 2024 vor
Herausforderungen stehen. Die Vermietungsaktivitäten
würden durch Unsicherheiten von Unternehmen aus nahezu
allen Branchen bezüglich ihres künftigen
Geschäftsumfeldes sowie des Personal- und
Flächenbedarfs gebremst. Verbesserte
Frühindikatoren sowie eine zunehmende Zahl von
Neuanfragen gegen Ende des Jahres ließen jedoch den
optimistischen Ausblick zu, dass die Nachfrageseite ihre
zyklische Talsohle erreicht habe. Zudem deute die deutliche
Reduktion der Pipeline in Planung oder im Bau befindlicher
Projekte auf eine erneute Angebotsverknappung ab 2025/2026
hin. Bezüglich der Mieten rechnet CBRE im fungiblen
Teil des Marktes, insbesondere in hochwertigen Büros
der zentralen CBD-Lagen, mit weiterem deutlichem
Mietpreiswachstum. Bei dem tendenziell älteren,
weniger energieeffizienten und weniger gut an den ÖPNV
angebundenen Teil des Marktes seien dagegen stagnierende
Mieten zu erwarten. Ungeachtet der veränderten
Risikowahrnehmung gegenüber Büroimmobilien
würden sich zum Neustart des Marktzyklus für
Nutzer, Bestandshalter, Assetmanager sowie Core- und
Value-add-Investoren neue Chancen ergeben, von den
langfristig positiven Büromarkt-Fundamentaldaten zu
profitieren.
6
4 Europäische Zentralbank / Eurosystem,
Pressemitteilung vom 14. September 2023
5 CBRE GmbH, Germany Real Estate Investment
Volumes Q4 2023
Die deutschen Wohnimmobilien-Investmentmärkte waren
2023 durch eine starke Zurückhaltung potenzieller
Käufer geprägt. Gründe dafür waren nach
Einschätzung von BNP Paribas Real Estate deutlich
gestiegene Fremdkapitalkosten, zu geringe
Risikoprämien im Vergleich mit anderen, ähnlich
sicheren Assetklassen sowie die spürbar höhere
Unsicherheit bezüglich weiterer Regulierungen.
Insgesamt wurden in Deutschland 2023 nur rund 5,23
Milliarden Euro in größere Wohnungsbestände
mit mindestens 20 Wohneinheiten investiert. Damit wurde das
Ergebnis des Vorjahres um 60 % und der langjährige
Durchschnitt sogar um 72 % unterschritten. Zugleich war das
Wohnimmobilien-Transaktionsvolumen des Jahres 2023 das
geringste seit dem Jahr 2010. Neben makroökonomischen
Unsicherheiten und polykrisenartigen Effekten seien viele
Marktakteure auch im zweiten Halbjahr von einem weiteren
Preisrückgang ausgegangen, was zur starken
Kaufzurückhaltung und zum Zurückstellen oder
Stornieren von Projekten beigetragen habe. Die
Netto-Spitzenrenditen für Neubauobjekte erhöhten
sich im Schlussquartal leicht, wobei auf die teuersten
Standorte München und Berlin mit jeweils 3,60 % die
Metropolen Frankfurt am Main (3,65 %), Hamburg und
Stuttgart (jeweils 3,70 %), Düsseldorf (3,80 %) und
Köln (4,00 %) folgten. Mit Blick auf 2024 sieht BNP
Paribas Real Estate sich mehrende Anzeichen für
behutsame Leitzinssenkungen von FED und EZB im
Jahresverlauf, die den Marktakteuren mehr
Planungssicherheit geben dürften. Angesichts bereits
gestiegener Mietrenditen und perspektivisch abnehmender
Renditen von Staatsanleihen stünden die Chancen gut,
dass die Risikoprämien gegenüber anderen sicheren
Assets steigen und Wohnimmobilien-Investments wieder
attraktiver werden könnten. In Erwartung eines sich
aufhellenden fiskalischen und konjunkturellen Umfelds
könnten die Umsätze in der ersten
Jahreshälfte zunächst leicht anziehen, bevor es
im zweiten Halbjahr eine deutliche Belebung am deutschen
Wohninvestmentmarkt gebe.
7
Am Berliner Büroimmobilienmarkt registrierte CBRE
2023 einen Flächenumsatz von 582.000 Quadratmetern,
was einem Rückgang um 21 % gegenüber dem Niveau
des Vorjahres entspricht. Dennoch sei Berlin, trotz
ausbleibender Jahresendrally, der umsatzstärkste
Bürovermietungsmarkt Deutschlands geblieben. Die Zahl
der Abschlüsse lag mit 675 etwa im Durchschnitt der
letzten fünf Jahre, wobei sich die Verschiebung zu
kleineren Einheiten fortgesetzt habe. So sei fast die
Hälfte des Umsatzes auf Flächen mit weniger als
1.500 Quadratmetern entfallen, und mit nur drei
Abschlüssen oberhalb von 10.000 Quadratmetern habe es
in diesem Segment nur halb so viele Vermietungen gegeben
wie 2022. Die Spitzenmiete stieg zum Jahresende auf 44,00
Euro pro Quadratmeter und Monat; die Leerstandsrate
erhöhte sich auf 5,7 %. Die gewichtete
Durchschnittsmiete blieb mit 27,95 Euro pro Quadratmeter
und Monat stabil. Vor allem im CBD sei sie jedoch weiter
gestiegen.
8
6 CBRE GmbH, Germany Real Estate Investment
Volumes Q4 2023, und CBRE Research, Market Outlook
Deutschland 2024
7 BNP Paribas Real Estate GmbH,
Wohn-Investmentmarkt Deutschland, Q4 2023
8 CBRE Research, Berlin Büromarkt Q4 2023
Am Büromarkt in Frankfurt am Main summierte sich
der Büroflächenumsatz 2023 laut CBRE auf rund
348.000 Quadratmeter, ein Rückgang um 6 %
gegenüber 2022. Die Leerstandsquote erhöhte sich
im Vorjahresvergleich um knapp einen Prozentpunkt auf 8,9
%, während die erzielbare Spitzenmiete um 3,3 % auf
47,50 Euro pro Quadratmeter und Monat stieg. Dagegen ging
die flächengewichtete Durchschnittsmiete im
Gesamtmarkt um 5 % auf 23.24 Euro pro Quadratmeter und
Monat zurück.
9
Das Geschäftsjahr 2023 konnte insgesamt die
Erwartungen bzw. Planungen des Vorstands auf Einzel- und
Konzernebene nicht erfüllen. Das Konzernergebnis liegt
mit rund EUR -6,0 Mio. unter der im Dezember 2023
angepassten Ergebnisprognose, die für das Gesamtjahr
2023 von einem Konzernjahresfehlbetrag zwischen EUR 5,0
Mio. und EUR 5,5 Mio. ausging. Im Jahresabschluss der
Gesellschaft liegt der Jahresfehlbetrag zudem mit rund EUR
9,7 Mio. deutlich unterhalb der im Dezember 2023
angepassten Prognose (zwischen EUR -2,3 Mio. bis EUR -2,8
Mio.). Der Vorstand der InCity AG beurteilt die
wirtschaftliche Lage der Gesellschaft und des Konzerns
dennoch insgesamt als positiv. Die InCity AG und der
Konzern sind im Jahr 2023 ihren Zahlungsverpflichtungen
jederzeit nachgekommen.
Das EBITDA im Konzern für das Geschäftsjahr
2023 beträgt EUR 0,7 Mio. (Vorjahr: EUR 2,6 Mio.). Der
Rückgang zum Vorjahr (EUR -1,9 Mio.) ist insbesondere
auf im Berichtsjahr angefallene nicht aktvierte
Investitionen in die Bestandsimmobilien in Höhe von
rund EUR 1,2 Mio., insbesondere in die Bestandsimmobilie
"Jägerstraße 34/35" in Berlin
zurückzuführen. Des Weiteren wurden im Vergleich
zum Vorjahr insgesamt rund EUR 0,4 Mio. geringere
Erträge bei gleichzeitig rund EUR 0,3 Mio.
höherem Personal- und Sachaufwand erzielt.
Der Konzernjahresfehlbetrag für das Berichtsjahr
beträgt rund EUR 6,0 Mio. (Vorjahr:
Konzernjahresfehlbetrag in Höhe von rund EUR 2,9
Mio.). Das Ergebnis ist damit um EUR 3,1 Mio. im Vergleich
zum Vorjahr gesunken. Neben den beschriebenen negativen
Veränderungen des EBITDA im Vorjahresvergleich sind
auf Konzernergebnisebene im Berichtsjahr nicht
liquiditätswirksame, außerplanmäßige
Abschreibungen auf zwei Bestandsimmobilien
("Stiftstraße 18/20" in Frankfurt am Main sowie
"Oranienburger Straße 39" in Berlin) in Höhe von
insgesamt rund EUR 3,1 Mio. (nach nicht
liquiditätswirksame, außerplanmäßigen
Abschreibungen auf eine Bestandsimmobilie in Höhe von
rund EUR 1,8 Mio. im Vorjahr) angefallen. Diese
außerplanmäßigen Abschreibungen im
Berichtsjahr wurden aufgrund der Marktbewertung durch einen
externen Dritten zum Stichtag 31. Dezember 2023 notwendig.
Der Rückgang, der von einem externen Dritten
ermittelten Marktwerte der sieben Bestandsimmobilien im
Vergleich zum Vorjahr ist im Wesentlichen auf einen Anstieg
der verwendeten Kapitalisierungszinssätze
zurückzuführen. Der Anstieg der nicht
liquiditätswirksamen,
außerplanmäßigen Abschreibungen um rund
EUR 1,3 Mio. im Vorjahresvergleich ist neben der
beschriebenen EBITDA-Entwicklung für den Rückgang
des Konzernergebnis im Vergleich zum Vorjahr
verantwortlich.
9 CBRE, Frankfurt Büromarkt Q4 2023
Die Eigenkapitalquote im Konzern betrug zum
Bilanzstichtag 50 % (31. Dezember 2022: 46 %). Trotz
Konzernjahresfehlbetrag ist die Eigenkapitalquote im
Vorjahresvergleich im Wesentlichen aufgrund der
Bilanzverkürzung durch die Teilabnahme der als
Generalübernehmer für einen Dritten errichteten
Büroimmobilie in Schönefeld sowie durch die
HGB-Abschreibungen auf die Bestandsimmobilien gestiegen.
Auf Basis der durch einen externen Dritten
durchgeführten Marktbewertung für die sieben sich
zum Bilanzstichtag im Eigentum befindenden
Bestandsimmobilien in Höhe von EUR 177,5 Mio. (31.
Dezember 2022: EUR 207,0 Mio.) ergibt sich -
einschließlich der weiteren Bilanzpositionen im
Konzern - ein Net Asset Value von EUR 1,30 je Aktie (31.
Dezember 2022: EUR 1,66 je Aktie). Der Rückgang der
von einem externen Dritten ermittelten Marktwerte der
sieben Bestandsimmobilien im Vergleich zum Vorjahr ist -
wie bereits ausgeführt - im Wesentlichen auf einen
Anstieg der verwendeten Kapitalisierungszinssätze
beziehungsweise den Rückgang der verwendeten
Vervielfältiger zurückzuführen. Die
Differenz zwischen Marktwert und Buchwert - die sogenannten
stillen Reserven - aller sieben Bestandsimmobilien
beträgt zum 31. Dezember 2023 rund EUR 33,9 Mio. (31.
Dezember 2022: rund EUR 58,3 Mio.).
In der im Dezember 2023 abgegebenen aktualisierten
Prognose für den Konzern für das
Geschäftsjahr 2023 (zwischen EUR -5,0 Mio. und EUR
-5,5 Mio.) war die nicht liquiditätswirksame,
außerplanmäßige Abschreibung auf die
Bestandsimmobilie "Oranienburger Straße 39" in Berlin
nicht enthalten. Dies erklärt im Wesentlichen den
Anstieg des Konzernjahresfehlbetrags auf rund EUR 6,0 Mio.
gegenüber dem oberen Ende der angepassten
Konzernprognose aus dem Dezember 2023 (EUR -5,0 Mio.).
Das Ergebnis auf Jahresabschlussebene betrug im
Geschäftsjahr 2023 rund EUR -9,7 Mio. (Vorjahr: EUR
-1,9 Mio.) und ist im Wesentlichen durch
nicht-liquiditätswirksame,
außerplanmäßige Abschreibungen im
abgelaufenen Geschäftsjahr in Höhe von rund EUR
7,1 Mio. auf die eigenkapitalersetzenden Darlehen
(Ausleihungen) der InCity AG an drei der insgesamt sieben
bestandshaltenden Objektgesellschaften negativ beeinflusst.
Diese nicht-liquiditätswirksamen,
außerplanmäßigen Wertminderungen auf die
ausgereichten Darlehen sind ausschließlich auf den
Rückgang der extern ermittelten Marktwerte - im
Wesentlichen bedingt durch einen Anstieg der verwendeten
Kapitalisierungszinssätze - dieser drei
Bestandsimmobilien zurückzuführen. Relativ
betrachtet betragen diese Wertminderungen 7 % auf die
insgesamt ausgereichten Darlehen an die
Bestandsgesellschaften. Ein weiterer Grund für den
Rückgang des Ergebnisses der InCity AG im
Vorjahresvergleich resultiert aus der Neu-Strukturierung
der konzerninternen operativen Asset-Management-Fees. Diese
werden ab Geschäftsjahr 2023 nicht mehr von der InCity
AG, sondern von deren 100%igen Tochtergesellschaft, der IC
Immobilien Betriebsgesellschaft mbH, vereinnahmt und
fließen damit der InCity zukünftig mittelbar
über Gewinnausschüttungen zu. Dies
Neustrukturierung hatte im Vorjahresvergleich einen
negativen Ergebniseffekt auf Ebene der InCity AG von rund
EUR 0,3 Mio. Zudem umfassten die sonstigen betrieblichen
Erträge im Geschäftsjahr 2022 einmalige
Erträge im Zusammenhang mit der Liquidation von
Alt-Gesellschaften von rund EUR 0,3 Mio.
Die negative Abweichung gegenüber dem Mittelwert
der im Dezember 2023 aktualisierten Prognose für das
Geschäftsjahr 2023 auf Jahresabschlussebene (EUR -2,3
Mio. bis EUR -2,8 Mio.) resultiert ebenfalls aus den
nicht-liquiditätswirksamen,
außerplanmäßigen Abschreibungen in
Höhe von rund EUR 7,1 Mio. auf die
eigenkapitalersetzenden Darlehen.
Die Darstellung der Ertragslage ist der nachfolgenden
Übersicht zu entnehmen:
| Veränderung | ||||
| TEUR | 2023 | 2022 | TEUR | % |
| Umsatzerlöse | 134 | 692 | -558 | -80,6 |
| Zinserträge aus verbundenen Unternehmen | 1.752 | 1.795 | -43 | -2,4 |
| Sonstige betriebliche Erträge | 142 | 328 | -186 | -56,7 |
| Gesamtleistung | 2.028 | 2.815 | -787 | -28,0 |
| Materialaufwand | 0 | -205 | 205 | 100,0 |
| Personalaufwand | -901 | -825 | -76 | -9,2 |
| Abschreibungen | -51 | -38 | -13 | -34,2 |
| Sonstige betriebliche Aufwendungen | -877 | -950 | 73 | 7,7 |
| Betrieblicher Aufwand | -1.829 | -2.018 | 189 | 9,4 |
| Betriebsergebnis | 199 | 797 | -598 | -75,0 |
| Beteiligungsergebnis | -9.574 | -2.352 | -7.222 | >-100,0 |
| EBIT 10 | -9.375 | -1.555 | -7.820 | >-100,0 |
| Finanzergebnis | -277 | -265 | -12 | -4,5 |
| Ergebnis vor Ertragsteuern | -9.652 | -1.820 | -7.832 | >-100,0 |
| Ertragsteuern | -6 | -33 | 27 | 81,8 |
| Ergebnis nach Steuern | -9.658 | -1.853 | -7.805 | >-100 |
| Sonstige Steuern | 2 | -15 | 17 | >100,0 |
| Jahresergebnis | -9.656 | -1.868 | -7.788 | >-100 |
Die Umsatzerlöse (TEUR 134; Vorjahr: TEUR 692)
bestehen im Berichtsjahr hauptsächlich aus
Erlösen aus konzerninternen Corporate-Fees in
Höhe von TEUR 112, welche aus mit
Bestandsgesellschaften vereinbarten
Geschäftsbesorgungsverträgen resultieren. Im
Vorjahr wurden Umsatzerlöse aus konzerninternen
Asset-Management-Fees der Bestandsgesellschaften in
Höhe von TEUR 601 erzielt. Der Rückgang der
Umsatzerlöse ergibt sich daraus, dass die operativen
Asset-Management-Fees der bestandshaltenden Gesellschaften
der InCity-Gruppe ab dem Geschäftsjahr 2023 nicht mehr
von der InCity AG, sondern von deren 100% igen
Tochtergesellschaft, der IC Immobilien Betriebsgesellschaft
mbH, vereinnahmt werden. Diese können somit
zukünftig mittelbar über
Gewinnausschüttungen der InCity AG zufließen.
Des Weiteren resultieren im Berichtsjahr Umsatzerlöse
in Höhe von TEUR 22 (Vorjahr: TEUR 79) aus
weiterbelasteten konzerninternen Dienstleistungen. Im
Vorjahr wurden zudem Umsatzerlöse im Rahmen von
Asset-Management-Dienstleistungen an Dritte in Höhe
von TEUR 12 erzielt.
10 unter Berücksichtigung von
Zinserträgen von verbundenen Unternehmen
Die Zinserträge von verbundenen Unternehmen
resultieren mit TEUR 1.752 im Berichtszeitraum (Vorjahr:
TEUR 1.795) aus an Bestandsgesellschaften gewährten
Darlehen.
Die sonstigen betrieblichen Erträge in Höhe
von TEUR 142 (Vorjahr: TEUR 328) setzen sich im
Berichtsjahr unter anderem aus Erträgen aus
Untermietverhältnissen in den von der InCity
Immobilien AG angemieteten Büroflächen in
Höhe von TEUR 88 (Vorjahr: TEUR 57) zusammen. Im
Berichtsjahr entfallen hiervon rund TEUR 29 (Vorjahr: TEUR
0) auf konzerninterne Untermietverhältnisse. Des
Weiteren sind hier im Berichtsjahr Erträge aus einem
Buchgewinn aus der Veräußerung von 6 % der
Geschäftsanteile an einer Alt-Beteiligung in Höhe
von TEUR 29 sowie Erträge aus dem Ausscheiden der
InCity Immobilien AG als Kommanditistin einer
Alt-Gesellschaft in Höhe von TEUR 7 enthalten. Zudem
resultieren Erträge aus den Auflösungen von
Rückstellungen (TEUR 7; Vorjahr: TEUR 3), Erstattungen
auf Basis des Aufwendungsausgleichsgesetzes (TEUR 4;
Vorjahr: TEUR 7) sowie Versicherungsentschädigungen
(TEUR 2; Vorjahr: TEUR 0). Im Vorjahr waren in den
sonstigen betrieblichen Erträgen insbesondere
Erträge aus der ertragswirksamen Ausbuchung der
Verbindlichkeiten gegenüber liquidierten
Alt-Gesellschaften in Höhe von TEUR 229 und
Erträge aus der Auskehrung von Bankguthaben
liquidierter Alt-Gesellschaften in Höhe von TEUR 27
enthalten.
Der Materialaufwand (Aufwendungen für bezogene
Leistungen) belief sich im Berichtsjahr auf TEUR 0
(Vorjahr: TEUR 205). Im Vorjahr handelte es sich
ausschließlich um konzerninterne Weiterbelastungen,
welche im Berichtsjahr aufgrund der konzerninternen
Neustrukturierung des Asset-Management-Leistungen seit dem
Beginn des Geschäftsjahres 2023 nicht mehr angefallen
sind.
Der Personalaufwand ist mit TEUR 901 im Vergleich zum
Vorjahr (TEUR 825) im Wesentlichen aufgrund von
Gehaltsanpassungen um TEUR 76 gestiegen. Im
Geschäftsjahr 2023 wurden einschließlich des
Vorstands durchschnittlich sechs Mitarbeiter (Vorjahr:
sechs Mitarbeiter) beschäftigt.
Die sonstigen betrieblichen Aufwendungen in Höhe
von TEUR 876 im Berichtszeitraum sanken im Vergleich zum
Vorjahreszeitraum (TEUR 950) um TEUR 73. Sondereffekte
ergeben sich im Berichtsjahr aus laufenden Kosten für
die Liquidierung von Alt-Gesellschaften (TEUR 16; Vorjahr:
TEUR 42). Demgegenüber stehen einmalige Effekte des
Vorjahres aus Aufwendungen für abgeschlossene
Projektentwicklungen in Höhe von TEUR 55 sowie
Beteiligungsbuchwertabgänge im Rahmen der Liquidation
von Alt-Gesellschaften in Höhe von TEUR 50. Im
Berichtsjahr 2023 setzten sich die sonstigen Aufwendungen
maßgeblich aus Raumkosten (TEUR 163; Vorjahr: TEUR
112), EDV-Kosten (TEUR 153; Vorjahr: TEUR 143), Abschluss-
und Prüfungskosten (TEUR 124; Vorjahr: TEUR 121),
Rechts- und Beratungskosten (TEUR 115; Vorjahr: TEUR 113),
Kosten aus nicht abziehbarer Vorsteuer (TEUR 62; Vorjahr:
TEUR 54), Kosten Hauptversammlung (TEUR 44; Vorjahr: TEUR
47), Kosten für Börsennotierung (TEUR 40;
Vorjahr: TEUR 36), Aufsichtsratsvergütung (TEUR 36;
Vorjahr: TEUR 36), Reisekosten (TEUR 28; Vorjahr: TEUR 47),
Kosten für D&O-Versicherung (TEUR 21, Vorjahr:
TEUR 21), Buchführungskosten (TEUR 19; Vorjahr: TEUR
22) sowie Büro- und Kommunikationskosten (TEUR 16;
Vorjahr: TEUR 16) zusammen.
Das Betriebsergebnis der InCity AG ist im Berichtsjahr
2023 mit TEUR 199 positiv, fällt jedoch im
Vorjahresvergleich (Vorjahr: TEUR 797) um TEUR 598 geringer
aus. Maßgeblich hierfür sind insbesondere die im
Vorjahresvergleich rückläufigen Umsatzerlöse
(saldiert mit dem korrespondierenden Materialauwand)
aufgrund der Neustrukturierung der operativen
Asset-Management-Fees, geringere sonstige betriebliche
Erträge sowie ein gestiegener Personalaufwand.
Rückläufiger Sachaufwand konnte dies nur
ansatzweise kompensieren. Im Berichtsjahr waren jedoch die
Umsatzerlöse, Zinserträge von verbundenen
Unternehmen und sonstige Erträge ausreichend, um die
operativen Kosten zu decken.
Das Beteiligungsergebnis beträgt im Berichtsjahr
TEUR -9.574 (Vorjahr: TEUR -2.352). Der Anstieg des
negativen Beteiligungsergebnisses um TEUR 7.222 resultiert
maßgeblich aus den außerplanmäßigen,
nicht liquiditätswirksamen Abschreibungen auf
langfristige Ausleihungen (eigenkapitalersetzende Darlehen)
an drei von insgesamt sieben bestandshaltende
Objektgesellschaften (rund TEUR 7.056) sowie ebenfalls
außerordentlichen, nicht liquiditätswirksamen
Abschreibungen auf die korrespondierenden
Beteiligungsbuchwerte dieser drei Tochtergesellschaften
(TEUR 83). Insbesondere der Anstieg der verwendeten
Kapitalisierungszinssätze führte zu einem
Rückgang der extern ermittelten Marktwerte der
Bestandsimmobilien zum Bilanzstichtag. Durch diesen
Rückgang der Marktwerte der Bestandsimmobilien
führte die Überprüfung der Werthaltigkeit
der von der InCity AG an die bestandshaltenden
Tochtergesellschaften ausgereichten langfristigen
Ausleihungen zu dauerhaften HGB-Wertminderungen auf diese
ausgereichten Darlehen sowie die Beteiligungsbuchwerte der
bestandshaltenden Tochtergesellschaften. Zudem sind im
Beteiligungsergebnis im Berichtsjahr Aufwendungen im Rahmen
von Verlustübernahmen der Tochtergesellschaft IC
Objekt8 Frankfurt GmbH (Bestandsimmobilie
"Stiftstraße 18/20") in Höhe von TEUR -2.290
enthalten (Vorjahr. TEUR -1.958), die sich im Wesentlichen
durch eine außerplanmäßige, nicht
liquiditätswirksame Abschreibung des Buchwertes der
Bestandsimmobilie in Höhe von TEUR 1.928 im
Berichtsjahr erklären. Des Weiteren sind im
Beteiligungsergebnis weitere Aufwendungen im Rahmen von
Verlustübernahmen von Tochtergesellschaften in
Höhe von TEUR 9 (Vorjahr: TEUR 10) sowie Erträge
aus Gewinnabführungsverträgen in Höhe von
TEUR 117 (Vorjahr: TEUR 0) enthalten. Zudem sind im
Berichtsjahr im Beteiligungsergebnis Aufwendungen für
Wertberichtigungen in Höhe von TEUR 257 (Vorjahr: TEUR
369) enthalten, die Forderungen gegen eine
Projektgesellschaft betreffen. Aufwendungen für
Wertberichtigungen im Berichtsjahr von TEUR 13 (Vorjahr:
TEUR 13), die Zinserträge von Altgesellschaften und
einer Projektgesellschaft betreffen, sind in obiger
Darstellung mit den korrespondierenden Zinserträgen
saldiert worden.
Das EBIT
11 beträgt im Berichtsjahr TEUR -9.375
(Vorjahr: TEUR -1.555) und ist damit um TEUR 7.820
gesunken. Maßgeblich für den Rückgang sind
das deutlich gesunkene Beteiligungsergebnis (TEUR -7.222)
im Wesentlichen aufgrund der
außerplanmäßigen, nicht
liquiditätswirksamen Abschreibungen auf die
langfristigen Ausleihungen an drei Bestandsgesellschaften
(TEUR 7.056) sowie ein vermindertes Betriebsergebnis.
Das EBIT
12 beträgt im Berichtsjahr TEUR -9.375
(Vorjahr: TEUR -1.555) und ist damit um TEUR 7.820
gesunken. Maßgeblich für den Rückgang ist
das deutlich gesunkene Beteiligungsergebnis (TEUR -7.222)
im Wesentlichen aufgrund der außerordentlichen, nicht
liquiditätswirksamen Abschreibungen auf die
langfristigen Ausleihungen an drei Bestandsgesellschaften
(TEUR -7.056) sowie ein vermindertes Betriebsergebnis.
Das Finanzergebnis in Höhe von TEUR -277 (Vorjahr:
TEUR -265) resultiert maßgeblich aus Zinsaufwendungen
für die im Dezember 2018 begebene Anleihe 2018/2023 in
Höhe von TEUR 227 (Vorjahr: TEUR 248). Der
Rückgang resultiert aus der Fälligkeit der
Anleihe 2018/2023 und vollständigen Rückzahlung
(TEUR 8.250 nominal) zum 1. Dezember 2023. Zudem sind im
Berichtsjahr Zinsen auf das im November 2023 ausgereichte
Darlehen der Realsoul Holding S.A. in Höhe von TEUR 34
(Vorjahr: TEUR 0) angefallen. Weitere Zinsaufwendungen sind
im abgelaufenen Geschäftsjahr aus Zinsaufwendungen aus
Avalprovisionen in Höhe von TEUR 11 (Vorjahr: TEUR 12)
entstanden. Die Zinserträge aus Ausleihungen an
Tochtergesellschaften im Wesentlichen für den Ankauf
von Bestandsimmobilien (TEUR 1.752; Vorjahr: TEUR 1.795)
werden im operativen Ergebnis ausgewiesen, da diese dem
Geschäftszweck der Gesellschaft entsprechen.
Insgesamt weist die InCity AG einen Jahresfehlbetrag von
TEUR 9.656 (Vorjahr Jahresfehlbetrag: TEUR 1.868) aus.
11 unter Berücksichtigung von
Zinserträgen von verbundenen Unternehmen
12 unter Berücksichtigung von
Zinserträgen von verbundenen Unternehmen
| 31.12.2023 | 31.12.2022 | Veränderung | ||||
| TEUR | % | TEUR | % | TEUR | % | |
| Aktiva | ||||||
| Immaterielle Vermögensgegenstände und Sachanlagen | 164 | 0,2 | 103 | 0,1 | 61 | 59,2 |
| Finanzanlagen | 90.489 | 93,8 | 97.579 | 91,6 | -7.090 | -7,3 |
| Kurzfristige Forderungen | 4.513 | 4,7 | 6.640 | 6,2 | -2.127 | -32,0 |
| Flüssige Mittel | 1.310 | 1,3 | 2.242 | 2,1 | -932 | -41,6 |
| Übrige Aktiva | 26 | 0,0 | 34 | 0,0 | -8 | -23,5 |
| 96.502 | 100,0 | 106.598 | 100,0 | -10.096 | -9,5 | |
| Passiva | ||||||
| Eigenkapital | 85.881 | 89,0 | 95.537 | 89,6 | -9.656 | -10,1 |
| Rückstellungen | 618 | 0,6 | 595 | 0,6 | 23 | 3,9 |
| Langfristige Verbindlichkeiten | 6.834 | 7,1 | 0 | 0,0 | 6.834 | >100 |
| Kurzfristige Verbindlichkeiten | 3.164 | 3,3 | 10.461 | 9,8 | -7.297 | -69,8 |
| Übrige Passiva | 5 | 0,0 | 5 | 0,0 | 0 | 0,0 |
| 96.502 | 100,0 | 106.598 | 100,0 | -10.096 | -9,5 | |
Die Finanzanlagen stellen maßgeblich die
Ausleihungen an die die Bestandsimmobilien haltenden
Objektgesellschaften sowie die Beteiligung an der
Rheinblick Lage 1 GmbH dar. Der Rückgang der
Finanzanlagen resultiert im Wesentlichen aus den
außerplanmäßigen,
nicht-liquiditätswirksamen Abschreibungen auf
Ausleihungen an sowie Beteiligungsbuchwerte von drei
bestandshaltenden Objektgesellschaften (TEUR 7.139)
aufgrund des Rückgangs der extern ermittelten
Marktwerte durch einen Anstieg der verwendeten
Kapitalisierungszinssätze.
| TEUR | 31.12.2023 | 31.12.2022 |
| Forderungen gegen verbundene Unternehmen | 4.389 | 6.541 |
| Forderungen aus Lieferungen und Leistungen | 44 | 43 |
| Sonstige Vermögensgegenstände | 80 | 56 |
| 4.513 | 6.640 |
Die kurzfristigen Forderungen (TEUR 4.513; 31. Dezember
2022: TEUR 6.640) enthalten maßgeblich - wie auch zum
Vorjahresbilanzstichtag - Forderungen gegen verbundene
Unternehmen (TEUR 4.389; 31. Dezember 2022: TEUR 6.541) und
resultieren aus Darlehen, Leistungen im Rahmen des
laufenden Geschäftsbetriebs und aus der
umsatzsteuerlichen Organschaft sowie Forderungen aus
Lieferungen und Leistungen (TEUR 44; 31. Dezember 2022:
TEUR 43). Der Rückgang der Forderungen gegen
verbundene Unternehmen um insgesamt TEUR 2.152 im
Vorjahresvergleich resultiert im Wesentlichen aus der
Rückführung der Forderungen aus
umsatzsteuerlicher Organschaft (TEUR -1.737) sowie der
Rückführung der Forderung gegen die IC Immobilien
Betriebsgesellschaft (TEUR -474).
Die sonstigen Vermögensgegenstände in
Höhe von TEUR 80 (31. Dezember 2022: TEUR 56)
resultieren im Wesentlichen aus Forderungen aus
Steuererstattungsansprüchen aus
Körperschaftsteuer in Höhe TEUR 50 (31. Dezember
2022: TEUR 0) und geleisteten Kautionen (TEUR 20; 31.
Dezember 2022: TEUR 20).
Die liquiden Mittel in Höhe von rund TEUR 1.310
(31. Dezember 2022: rund TEUR 2.242) sind in Höhe von
rund TEUR 1.009 (31. Dezember 2022: TEUR 1.043) frei
verfügbar. Die restlichen Beträge sind als
Sicherheiten für Bankbürgschaften hinterlegt und
damit verfügungsbeschränkt.
Unter Berücksichtigung des laufenden negativen
Jahresergebnisses der Gesellschaft stellt sich das
Eigenkapital mit TEUR 85.881 um TEUR 9.656 geringer dar als
zum 31. Dezember 2022 (TEUR 95.537).
Die Rückstellungen betreffen zum Bilanzstichtag
insbesondere sonstige Rückstellungen, maßgeblich
Rückstellungen für Risiken aus Tochterunternehmen
und sonstige vertragliche Verpflichtungen (TEUR 414; 31.
Dezember 2022: TEUR 407), Abschlusserstellungs- und
Prüfungskosten (TEUR 118; 31. Dezember 2022: TEUR 114)
und Rückstellungen für nicht genommenen Urlaub
(TEUR 31; 31. Dezember 2022: TEUR 23). Zudem bestehen zum
31. Dezember 2023 Steuerrückstellungen in Höhe
von TEUR 55 (31. Dezember 2022: TEUR 51).
| TEUR | 31.12.2023 | 31.12.2022 |
| Anleihen | 0 | 8.250 |
| Verbindlichkeiten verbundene Unternehmen | 9.881 | 1.986 |
| Verbindlichkeiten aus Lieferungen und Leistungen | 75 | 56 |
| Verbindlichkeiten aus Zinsabgrenzung Anleihe | 0 | 21 |
| Sonstige Verbindlichkeiten | 42 | 148 |
| 9.998 | 10.461 |
Unter den kurzfristigen Verbindlichkeiten aus Anleihen
war im Vorjahr die am 1. Dezember 2018 im Rahmen einer
prospektfreien Privatplatzierung begebenen, auf den Inhaber
lautenden Teil-Schuldverschreibung (Anleihe 2018/2023) im
Nennbetrag von TEUR 8.250 - nach erfolgtem Rückkauf
von nominal TEUR 11.250 im Geschäftsjahr 2021 -
ausgewiesen. Die Anleihe hatte eine Laufzeit von fünf
Jahren und wurde mit 3 % p. a. verzinst. Die Anleihe wurde
fristgemäß in der Berichtsperiode
vollständig in Höhe von TEUR 8.250
(zuzüglich aufgelaufener Zinsen) zurückgezahlt.
Die Verbindlichkeiten gegenüber verbundenen
Unternehmen bestehen maßgeblich aus einem vom
Hauptaktionär - der Realsoul Holding S.A. -
gewährten Darlehen (TEUR 6.834; 31. Dezember 2022:
TEUR 0) und der Verlustübernahme im Rahmen eines
Gewinnabführungsvertrages mit der Tochtergesellschaft
IC Objekt8 Frankfurt GmbH (TEUR 2.290; 31. Dezember 2022:
TEUR 1.958), welche sich maßgeblich aus der
außerplanmäßigen Abschreibung in Höhe
von TEUR 1.928 auf die durch die IC Objekt8 Frankfurt GmbH
gehaltene Bestandsimmobilie erklärt. Des Weiteren sind
hier Verbindlichkeiten gegenüber Tochterunternehmen in
Höhe von TEUR 723 (31. Dezember 2022: TEUR 19)
ausgewiesen.
Im Einzelnen wird die Veränderung des
Zahlungsmittelbestandes (Finanzmittelfonds) anhand der
nachfolgenden Kapitalflussrechnung aufgezeigt:
| TEUR | 2023 | 2022 |
| Cashflow aus laufender Geschäftstätigkeit | 254 | 652 |
| Cashflow aus der Investitionstätigkeit | 505 | -867 |
| Cashflow aus der Finanzierungstätigkeit | -1.691 | -264 |
| Zahlungswirksame Veränderungen des Finanzmittelfonds | -932 | -479 |
| Finanzmittelfonds am Anfang der Periode | 2.242 | 2.721 |
| Finanzmittelfonds am Ende der Periode | 1.310 | 2.242 |
| Liquide Mittel = Finanzmittelfonds am Ende der Periode | 1.310 | 2.242 |
Der Cashflow aus operativer Tätigkeit war im
Geschäftsjahr im Vorjahresvergleich mit EUR 0,3 Mio.
(Vorjahr: EUR 0,7 Mio.) leicht rückläufig. Dies
war insbesondere durch die Neustrukturierung der
konzerninternen operativen Asset-Management-Fees bedingt.
Der Cashflow aus der Investitionstätigkeit (rund
EUR 0,5 Mio.; Vorjahr: rund EUR -0,9 Mio.) ist im
Berichtszeitraum maßgeblich geprägt durch
Einzahlungen von Tochtergesellschaften in Höhe von
rund EUR 0,6 Mio., denen Investitionen in das immaterielle-
sowie Sachanlagevermögen in Höhe von rund EUR 0,1
Mio. gegenüberstanden. Im Vorjahreszeitraum war der
Cashflow aus der Investitionstätigkeit
maßgeblich durch Auszahlungen zur Finanzierung von
Tochtergesellschaften in Höhe von rund 1,0 Mio.
geprägt.
Der Cashflow aus der Finanzierungstätigkeit (EUR
-1,7 Mio.; Vorjahr: EUR -0,3 Mio.) resultiert im
Berichtsjahr im Wesentlichen aus der Rückzahlung der
Anleihe 2018/2023 (rund EUR -8,3 Mio.), der Aufnahme des
Darlehens von der Realsoul Holding S.A. (EUR 6,8 Mio.)
sowie aus Zinszahlungen (EUR 0,2 Mio.; Vorjahr: EUR 0,3
Mio.) im Wesentlichen für die Anleihe 2018/2023.
Die Darstellung der Ertragslage des InCity Konzerns
einschließlich der Vorjahreswerte ist nachfolgender
Übersicht zu entnehmen:
| Veränderung | ||||
| TEUR | 2023 | 2022 | TEUR | % |
| Umsatzerlöse | 36.363 | 7.698 | 28.665 | >100,0 |
| Veränderung des Bestands an unfertigen Leistungen | -16.482 | 13.152 | -29.634 | >-100,0 |
| Gesamtleistung | 19.881 | 20.850 | -969 | -4,6 |
| sonstige betriebliche Erträge | 798 | 951 | -153 | -16,1 |
| Betriebsleistung | 20.679 | 21.801 | -1.122 | -5,1 |
| Materialaufwand | -15.630 | -15.106 | -524 | -3,5 |
| Personalaufwand | -1.869 | -1.784 | -85 | -4,8 |
| sonstige betriebliche Aufwendungen | -2.495 | -2.302 | -193 | -8,4 |
| Betrieblicher Aufwand | -19.994 | -19.192 | -802 | -4,2 |
| EBITDA | 685 | 2.609 | -1.924 | -73,7 |
| Abschreibungen auf immaterielle Vermögensgegenstände und Sachanlagen | -5.058 | -3.703 | -1.355 | -36,6 |
| Ergebnis vor Steuern und Zinsen (EBIT) | -4.373 | -1.094 | -3.279 | >-100,0 |
| Sonstige Zinsen und ähnliche Erträge | 2 | 0 | 2 | >100,0 |
| Zinsen und ähnliche Aufwendungen | -1.575 | -1.617 | 42 | 2,6 |
| Sonstige Steuern | 0 | -18 | -18 | >-100,0 |
| Ergebnis vor Ertragsteuern | -5.946 | -2.729 | -3.217 | >-100,0 |
| Ertragsteuern | -103 | -131 | 28 | 21,4 |
| Konzernjahresfehlbetrag | -6.049 | -2.860 | -3.189 | >-100,0 |
Der InCity Konzern verfolgte im Geschäftsjahr 2023
die weitere Umsetzung der in den Vorjahren initiierten
Vermietungen und Umbaumaßnahmen. Zusätzlich hat
der InCity Konzern die im Geschäftsjahr 2021
begonnenen eigenen Projektentwicklungsaktivitäten im
Geschäftsjahr 2023 weitergeführt und den Neubau
einer Büroimmobilie in Schönefeld - im Rahmen
eines Generalübernehmervertrages (GÜ-Vertrag) -
fortgesetzt. Eine ergebnisneutrale Teilabnahme durch den
Bauherrn (Gebäude bis auf die noch nicht ausgebauten
Mietflächen sowie der Außenanlagen) erfolgte im
vierten Quartal 2023.
Mit den im Bestand gehaltenen Immobilien und der im
Berichtsjahr weitergeführten Errichtung sowie
Teilabnahme einer neuen Büroimmobilie konnten eine
Gesamtleistung in Höhe von EUR 19,8 Mio. (Vorjahr: EUR
20,9 Mio.) und eine Betriebsleistung in Höhe von EUR
20,7 Mio. (Vorjahr: EUR 21,8 Mio.) erzielt werden.
Die Umsatzerlöse in Höhe von rund TEUR 36.363
(Vorjahr: TEUR 7.698) resultieren im Berichtsjahr im
Wesentlichen aus der ergebnisneutralen Teilabnahme des
Neubaus einer Büroimmobilie in Schönefeld (TEUR
28.986). Des Weiteren wurden Umsatzerlöse aus
Erträgen aus der Vermietung der Bestandsimmobilien
(TEUR 6.773; Vorjahr: TEUR 6.903) erzielt. Die darin
enthaltenen erzielten Nettokaltmieten waren nahezu konstant
(TEUR 5.353; Vorjahr: TEUR 5.390), während sich die
Umsatzerlöse aus final abgerechneten
Mieterschlussrechnungen leicht rückläufig
entwickelten (TEUR 1.420; Vorjahr: TEUR 1.513). Dies liegt
insbesondere an der Tatsache, dass im Vorjahr für eine
Bestandsgesellschaft insgesamt zwei Jahre final abgerechnet
wurden.
Darüber hinaus umfassen die
Konzernumsatzerlöse Erträge aus
Asset-Management-Dienstleistungen gegenüber Dritten
sowie damit zusammenhängende Tätigkeiten in
Höhe von TEUR 604 (Vorjahr: TEUR 794).
Die Bestandsveränderung an unfertigen Leistungen,
bezogen auf die neu errichtete Büroimmobilie in
Schönefeld im Rahmen eines GÜ-Vertrags,
beläuft sich im Berichtszeitraum saldiert insgesamt
auf TEUR -16.779 (Vorjahr: TEUR +13.152). Hier ist im
Berichtszeitraum zum einen die Bestandsminderung durch die
Teilabnahme des im Rahmen eines GÜ-Vertrags neu
errichtete Büroimmobilie in Schönefeld in
Höhe von TEUR 28.986 (Vorjahr: TEUR 0) als auch zum
anderen der Baufortschritt (Bestandsmehrung) in Höhe
von TEUR 12.202 (Vorjahr: TEUR 13.152) enthalten. Im
Berichtszeitraum resultiert die Bestandsveränderung
des Weiteren aus einem Saldo (Bestandsmehrung) von TEUR 297
aus abgerechneten Betriebskosten der Vorperioden sowie den
geschätzten noch abzurechnenden Betriebskosten 2023
(Vorjahr: TEUR 0).
Die sonstigen betrieblichen Erträge setzen sich
unter anderem aus Erträgen aus der Auflösung von
Einzelwertberichtigungen (TEUR 343; Vorjahr: TEUR 164), der
Auflösung von Rückstellungen (TEUR 245; Vorjahr:
TEUR 20), Weiterbelastungen an Mieter (TEUR 63; Vorjahr:
TEUR 68), konzernexternen Erträgen aufgrund eines
Untermietverhältnisses in den von der
Muttergesellschaft angemieteten Büroflächen (TEUR
59; Vorjahr: TEUR 57) sowie Erträgen aus
Versicherungsentschädigungen (TEUR 6; Vorjahr: TEUR
49) zusammen. Zusätzlich ist im Berichtsjahr ein
Buchgewinn aus der Veräußerung von 6 % der
Geschäftsanteile an einer Alt-Beteiligung in Höhe
von TEUR 29 vereinnahmt worden. Im Vorjahr waren in den
sonstigen betrieblichen Erträgen auch Erträge aus
Forderungen für bereits abgeschlossene
Projektentwicklungen in Höhe von TEUR 166 enthalten,
welche in korrespondierender Höhe wertberichtigt
wurden. Zudem resultierten die sonstigen betrieblichen
Erträge im Vorjahr aus Weiterbelastungen von
Ersatzvornahmen im Rahmen von notwendigen
Mängelbeseitigungsmaßnahmen in Höhe von
rund TEUR 133, periodenfremden Erträgen aus der
Ausbuchung für Anteile anderer Gesellschafter in
Höhe von TEUR 119, Weiterbelastungen im Rahmen eines
Schadensersatzvergleiches in Höhe von TEUR 27 sowie
Entkonsolidierungserträgen liquidierter
Alt-Gesellschaften in Höhe von TEUR 18.
Der Materialaufwand enthält im Wesentlichen
Aufwendungen für bezogene Leistungen für die neu
zu errichtenden Büroimmobilie in Schönefeld (TEUR
12.056; Vorjahr EUR 13.045), welche über die
Bestandsveränderung ergebniswirksam neutralisiert
werden. Zudem setzt sich der Materialaufwand aus Betriebs-
sowie weiteren Kosten für die vermieteten
Bestandsimmobilien (TEUR 3.574; Vorjahr: TEUR 2.061)
zusammen. Dieser Anstieg ist insbesondere auf
nicht-aktivierte Investitionen in die Bestandsimmobilien
von insgesamt TEUR 1.159 zurückzuführen.
Die Personalkosten sind im Berichtsjahr um TEUR 84 im
Wesentlichen aufgrund von Gehaltsanpassungen gestiegen. Mit
dem Vorstand waren im Berichtsjahr durchschnittlich 17
Mitarbeiter beschäftigt (Vorjahr: 16 Mitarbeiter).
Die sonstigen betrieblichen Aufwendungen in Höhe
von TEUR 2.495 (Vorjahr: TEUR 2.302) erhöhten sich im
Geschäftsjahr im Vergleich zum Vorjahr um TEUR 193.
Wesentliche Einmal- bzw. Sondereffekte ergeben sich aus
Einzelwertberichtigungen/Forderungsverluste (TEUR 880;
Vorjahr TEUR 225) sowie aus dem Aufwand betreffend einer
Risikorückstellung für eine abgeschlossene
Projektbeteiligung (TEUR 115; Vorjahr: TEUR 423).
Demgegenüber stehen weitere einmalige Effekte des
Vorjahres aus Aufwendungen für Vergleichszahlungen
für abgeschlossene Projektentwicklungen in Höhe
von TEUR 151. Im Berichtsjahr 2023 setzen sich die
sonstigen Aufwendungen maßgeblich aus Aufwendungen
einer Risikorückstellung für abgeschlossene
Projektentwicklungen (TEUR 115; Vorjahr: TEUR 423),
Einstellungen in
Einzelwertberichtigungen/Forderungsverluste (TEUR 880;
Vorjahr: TEUR 225), Rechts- und Beratungskosten (TEUR: 384;
Vorjahr: TEUR 293), Raumkosten (TEUR 285; Vorjahr: TEUR
245), EDV-Kosten (TEUR 169; Vorjahr: TEUR 157), Abschluss-
und Prüfungskosten (TEUR 164; Vorjahr: TEUR 158),
nicht abziehbare Vorsteuer (TEUR 87; Vorjahr: TEUR 86),
Buchführungskosten (TEUR 72; Vorjahr: TEUR 73),
Reisekosten (TEUR 42; Vorjahr: TEUR 51), Kosten der
Hauptversammlung (TEUR 44; Vorjahr: TEUR 46),
Liquidationskosten für Alt-Gesellschaften (TEUR 16;
Vorjahr: TEUR 43), Kosten der Börsennotierung (TEUR
40; Vorjahr: TEUR 36), Büro- und Kommunikationskosten
(TEUR 35; Vorjahr: TEUR 39), Versicherungskosten (TEUR 20;
Vorjahr: TEUR 25) sowie Kosten für Beiträge und
Abgaben (TEUR 5; Vorjahr: TEUR 6) zusammen.
Das Ergebnis vor Steuern, Zinsen und Abschreibungen
(EBITDA) beträgt im Berichtsjahr rund EUR 0,7 Mio.
(Vorjahr: EUR 2,6 Mio.) und ist somit um rund EUR 1,9 Mio.
gesunken. Im Wesentlichen begründet sich der
Rückgang zum Vorjahr aus den erhöhten nicht
aktivierten Investitionen in die Bestandsimmobilien in
Höhe von rund EUR 1,2 Mio., geringeren Erträgen
(EUR -0,4 Mio.) sowie höherem Sach- und
Personalaufwand (EUR -0,3 Mio.).
Die Abschreibungen auf immaterielle
Vermögensgegenstände des Anlagevermögens und
Sachanlagen betragen im Berichtsjahr TEUR 5.058 (Vorjahr:
TEUR 3.703), wovon TEUR 1.839 (Vorjahr: TEUR 1.839) die
planmäßigen Abschreibungen auf den
Immobilienbestand betreffen. Zudem erfolgte im abgelaufenen
Geschäftsjahr eine außerplanmäßige
nicht liquiditätswirksame Abschreibung auf die durch
die IC Objekt8 Frankfurt GmbH gehaltenen Bestandsimmobilie
"Stiftstraße 18/20" in Frankfurt am Main in Höhe
von TEUR 1.928 (Vorjahr: TEUR 1.783) und auf die durch die
IC Objekt6 Berlin GmbH gehaltene Bestandsimmobilie
"Oranienburger Straße 39" in Berlin in Höhe von
TEUR 1.197. Diese wurden aufgrund des Rückgangs der
extern ermittelten Marktwerte erforderlich. Aus diesen
außerplanmäßigen nicht
liquiditätswirksamen Abschreibungen resultiert der
Anstieg der Abschreibungen auf immaterielle
Vermögensgegenstände des Anlagevermögens und
Sachanlagen im Vorjahresvergleich.
Das Ergebnis vor Steuern und Zinsen (EBIT) belief sich
im Geschäftsjahr 2023 auf TEUR -4.373 (Vorjahr: TEUR
-1.094).
Die Zinsen und ähnlichen Aufwendungen in Höhe
von TEUR 1.575 (Vorjahr; TEUR: 1.617) setzen sich
hauptsächlich aus Aufwendungen im Rahmen mit der
Finanzierung des Erwerbs der Bestandsimmobilien (TEUR
1.267; Vorjahr: TEUR 1.299) sowie den Zinsaufwendungen aus
der Anleihe 2018/2023 - für den Zeitraum bis zur
Fälligkeit der Anleihe und Rückzahlung dieser im
Dezember 2023 - (TEUR 227; Vorjahr: TEUR 248) zusammen. Im
Berichtsjahr sind zudem Zinsaufwendungen aus dem Darlehen
der Realsoul Holding S.A. in Höhe von TEUR 34
entstanden.
Das Ergebnis vor Steuern (EBT) betrug TEUR -5.946
(Vorjahr: TEUR -2.729).
Nach Ertragsteuern beträgt das Konzernergebnis TEUR
-6.049 (Vorjahr: TEUR -2.860).
| Aktiva | 31.12.2023 | 31.12.2022 | ||
| TEUR | % | TEUR | % | |
| Anlagevermögen | ||||
| Immaterielle Vermögensgegenstände | 64 | 0,0 | 61 | 0,0 |
| Sachanlagen | 144.011 | 91,1 | 148.909 | 81,1 |
| Finanzanlagen | 19 | 0,0 | 514 | 0,3 |
| 144.094 | 91,1 | 149.484 | 81,4 | |
| Umlaufvermögen | ||||
| Vorräte | 3.576 | 2,3 | 20.058 | 10,9 |
| Forderungen und sonstige Vermögensgegenstände | 2.193 | 1,4 | 2.892 | 1,6 |
| Liquide Mittel | 8.129 | 5,1 | 11.120 | 6,1 |
| 13.898 | 8,8 | 34.070 | 18,5 | |
| Aktiver Rechnungsabgrenzungsposten | 99 | 0,1 | 148 | 0,1 |
| 158.091 | 100,0 | 183.702 | 100,0 | |
| Passiva | ||||
| Eigenkapital | ||||
| Auf die Anteilseigner des Mutterunternehmens entfallende Anteile | 78.194 | 49,5 | 84.240 | 45,9 |
| Anteile ohne beherrschenden Einfluss | 29 | 0,0 | 32 | 0,0 |
| 78.223 | 49,5 | 84.272 | 45,9 | |
| Langfristige Verbindlichkeiten | ||||
| Verbindlichkeiten ggü. Kreditinstituten | 56.910 | 36,0 | 62.533 | 34,1 |
| Verbindlichkeiten ggü. verbundenen Unternehmen | 6.834 | 4,3 | 0 | 0,0 |
| Langfristige Rückstellungen | 956 | 0,6 | 955 | 0,5 |
| 64.700 | 40,9 | 63.488 | 34,0 | |
| Kurzfristige Verbindlichkeiten | ||||
| Anleihen | 0 | 0,0 | 8.250 | 4,5 |
| Verbindlichkeiten aus Zinsabgrenzung Anleihe | 0 | 0,0 | 21 | 0,0 |
| Verbindlichkeiten ggü. Kreditinstituten | 5.748 | 3,6 | 1.734 | 0,9 |
| Kurzfristige Rückstellungen | 2.185 | 1,4 | 1.807 | 1,0 |
| Erhaltene Anzahlungen | 4.433 | 2,8 | 21.280 | 11,6 |
| Verbindlichkeiten aus Lieferungen und Leistungen | 885 | 0,6 | 995 | 0,5 |
| Sonstige Verbindlichkeiten | 1.868 | 1,2 | 1.814 | 1,0 |
| 15.119 | 9,6 | 35.901 | 19,5 | |
| Passiver Rechnungsabgrenzungsposten | 49 | 0,0 | 41 | 0,0 |
| 158.091 | 100,0 | 183.702 | 100,0 | |
Die wesentlichste Auswirkung auf die Vermögenslage
des Konzerns im Geschäftsjahr 2023 ergab sich aus der
im vierten Quartal durch den Bauherrn erfolgten Teilabnahme
des Neubaus der Büroimmobilie in Schönefeld, in
unmittelbarer Nähe des Hauptstadtflughafens BER.
Das Anlagevermögen beinhaltet im Wesentlichen die
Immobilien Bernburger Straße 30/31,
Jägerstraße 34/35, Jägerstraße 54/55,
Charlottenstraße 79/80, Oranienburger Str. 39,
Leipziger Platz 8 in Berlin sowie die Stiftstraße
18/20 in Frankfurt am Main (TEUR 143.635; 31. Dezember
2022: TEUR 148.655). Der Rückgang im
Vorjahresvergleich resultiert insbesondere einerseits aus
den außerplanmäßigen, nicht
liquiditätswirksamen Abschreibungen auf zwei
Bestandsimmobilien (TEUR 3.125) sowie den
planmäßigen Abschreibungen auf die insgesamt
sieben Bestandsimmobilien (TEUR 1.839). Zudem wird unter
den Finanzanlagen die Beteiligung des Konzerns an der
RheinCOR Projektentwicklung GmbH zum Projekt "Rhein VII"
ausgewiesen (TEUR 19; 31. Dezember 2022: TEUR 514). Hier
wurde die Kapitalrücklage in Höhe von TEUR 495
zurückgeführt.
Die Vorräte bestehen ausschließlich aus
unfertigen Leistungen in Höhe von TEUR 3.576 (31.
Dezember 2022: TEUR 20.058) und beinhalten einerseits den
Baufortschritt - beziehungsweise den zum 31. Dezember 2023
noch nicht an den Bauherrn übergebenen Anteil - der im
Rahmen eines Generalübernehmervertrages
(GÜ-Vertrag) neu errichteten Büroimmobilie in
Schönefeld in Höhe von TEUR 1.427 (31. Dezember
2022: TEUR 18.206). Der diesbezügliche Rückgang
ist auf die im vierten Quartal 2023 erfolgte Teilabnahme
und Inbetriebnahme durch den Bauherrn
zurückzuführen. Zum anderen sind in den
Vorräten noch nicht abgerechnete Betriebskosten in
Höhe von TEUR 2.149 (31. Dezember 2022: TEUR 1.852)
enthalten.
Die Forderungen und sonstigen
Vermögensgegenstände betragen zum Bilanzstichtag
TEUR 2.194 (31. Dezember 2022: TEUR 2.892).
Die liquiden Mittel betragen insgesamt TEUR 8.129. Darin
sind TEUR 5.885 freie liquide Mittel enthalten. Die
restlichen Beträge sind als Sicherheit für
Bankbürgschaften hinterlegt und damit
verfügungsbeschränkt.
Das Eigenkapital beträgt zum 31. Dezember 2022 TEUR
78.223 (31. Dezember 2022: TEUR 84.272). Daraus ergibt sich
eine Eigenkapitalquote von 50 % (Vorjahr: 46 %). Trotz
Konzernjahresfehlbetrag ist die Eigenkapitalquote im
Vorjahresvergleich im Wesentlichen aufgrund der
Bilanzverkürzung durch die Teilabnahme der als
Generalübernehmer für einen Dritten errichteten
Büroimmobilie in Schönefeld sowie den
HGB-Abschreibungen auf die Bestandsimmobilien gestiegen.
Das unter dem Eigenkapital ausgewiesene gezeichnete
Kapital beläuft sich auf TEUR 86.000 (31. Dezember
2022: TEUR 86.000).
Wie bereits zum Bilanzstichtag des Vorjahres, unterzogen
wir unseren Bestandsimmobilien zum 31. Dezember 2023 einer
erneuten Marktbewertung durch einen externen Dritten. Auf
Basis dieser Marktbewertung in Höhe von EUR 177,5 Mio.
(31. Dezember 2022: EUR 207,0 Mio.) für die sieben zum
Bilanzstichtag im Eigentum des Konzerns Bestandsimmobilien
ergibt sich - einschließlich der weiteren
Bilanzpositionen im Konzern - ein Net Asset Value von EUR
1,30 je Aktie (31. Dezember 2022: EUR 1,66 je Aktie). Der
Rückgang der von einem externen Dritten ermittelten
Marktwerte der sieben Bestandsimmobilien im
Vorjahresvergleich ist im Wesentlichen auf einen Anstieg
der verwendeten Kapitalisierungszinssätze
zurückzuführen. Allein für die
"Stiftstraße 18/20" in Frankfurt am Main und für
die "Oranienburger Straße 39" in Berlin wurden - oben
bereits beschriebene - außerordentliche, nicht
liquiditätswirksame Abschreibungen in der
HGB-Rechnungslegung notwendig, da hier der aktuell
ermittelte Marktwert unter dem HGB-Buchwert
(fortgeführte Anschaffungskosten: Anschaffungskosten
vermindert um die planmäßige Abschreibung
gemäß der Nutzungsdauer) liegt. Die Differenz
zwischen Marktwert und Buchwert aller sieben
Bestandsimmobilien - die sogenannten stillen Reserven -
betragen zum 31. Dezember 2023 rund EUR 33,9 Mio. (31.
Dezember 2022: rund EUR 58,3 Mio.). Trotz Reduzierung der
Marktwerte zum Bilanzstichtag liegen somit die Marktwerte
insgesamt rund 24 % über den HGB-Buchwerten.
Die langfristigen Verbindlichkeiten gegenüber
Kreditinstituten betreffen den Fremdfinanzierungsanteil des
Ankaufs der Bestandsimmobilien. Die hierfür
aufgenommenen Darlehen haben in der Regel eine
Gesamtlaufzeit von zehn Jahren und unterliegen in diesem
Zeitraum auch einer Zinsbindung. In einem Fall wurde der
variable Zinssatz durch einen Zinsswap abgesichert. Der
Rückgang der langfristigen Verbindlichkeiten
gegenüber Kreditinstituten gegenüber dem
Vorjahresbilanzstichtag resultiert aus der Umgliederung
einer Bestandsfinanzierung in kurzfristige
Verbindlichkeiten gegenüber Kreditinstituten sowie aus
der erfolgten Regeltilgung im Geschäftsjahr 2023
für die Darlehen der gehaltenen Bestandsimmobilien
(rund EUR 1,6 Mio.).
Bei den langfristigen Verbindlichkeiten gegenüber
verbundenen Unternehmen handelt es sich zum Bilanzstichtag
um Verbindlichkeiten der InCity Immobilien AG aus einem von
der Realsoul Holding S.A. gewährten Darlehen (TEUR
6.800; 31. Dezember 2022: TEUR 0) sowie aufgelaufene
Zinsen.
Die langfristigen Rückstellungen in Höhe von
TEUR 956 (31. Dezember 2022: TEUR 955) betreffen zum
Bilanzstichtag eine Risikorückstellung für
abgeschlossene Projektentwicklungen und
Rechtsberatungskosten TEUR 464 (31. Dezember 2022: TEUR
423), Gewährleistungsrückstellungen TEUR 310 (31.
Dezember 2022: TEUR 310) sowie Rückstellungen für
Mietgarantien sowie Architekten- und Anwaltskosten TEUR 181
(31. Dezember 2022: TEUR 222).
Unter den kurzfristigen Verbindlichkeiten aus Anleihen
war im Vorjahr die am 1. Dezember 2018 im Rahmen einer
prospektfreien Privatplatzierung begebene, auf den Inhaber
lautende Teil-Schuldverschreibung (Anleihe 2018/2023) im
Nennbetrag von TEUR 8.250 ausgewiesen. Die Anleihe hatte
eine Laufzeit von fünf Jahren. Mit Fälligkeit der
Anleihe 20218/2023 im Dezember 2023 wurde die Anleihe
2018/2023 in Höhe von TEUR 8.250 (nominal)
zuzüglich noch ausstehender Zinsen
fristgemäß vollständig zurückgezahlt.
Bei den kurzfristigen Verbindlichkeiten gegenüber
Kreditinstituten zum Bilanzstichtag handelt es sich um
Zins- und Tilgungsabgrenzungen sowie die im Jahr 2024
anstehende planmäßige Regeltilgung der
Fremdfinanzierung der Bestandsimmobilien sowie um die
Finanzierung einer Bestandsimmobilie. Aufgrund der
Nicht-Einhaltung einer vereinbarten Finanzkennzahl
("Covenant") ist die Rückzahlung dieser Finanzierung
gegebenenfalls bereits zum 30. Dezember 2024 erforderlich.
Für diesen Eventualfall hat die Hauptaktionärin
der InCity AG, die Realsoul Holding S.A., bereits
vorsorglich ihre Kreditlinie an die InCity AG
korrespondierend erhöht.
Die kurzfristigen Rückstellungen (TEUR 2.185; 31.
Dezember 2022: TEUR 1.807) betreffen im Wesentlichen mit
TEUR 1.082 (31. Dezember 2022: TEUR 410) ausstehende
Baukostenabrechnungen im Rahmen eines GÜ-Vertrages neu
zu errichtende Büroimmobilie, eine
Risikorückstellung für abgeschlossene
Projektentwicklungen in Höhe von TEUR 291 (31.
Dezember 2022: TEUR 291), Rückstellungen für
ausstehende Rechnungen in Höhe von TEUR 164 (31.
Dezember 2022: TEUR 163), Rückstellungen für
Gewährleistungsrisiken in Höhe von TEUR 150 (31.
Dezember 2022: TEUR 150), Rückstellungen für
Abschluss- und Prüfungskosten in Höhe von TEUR
151 (31. Dezember 2022: TEUR 154) und Rückstellungen
für Berufsgenossenschaften und nicht genommenen Urlaub
in Höhe von TEUR 75 (31. Dezember 2022: TEUR 242).
Steuerrückstellungen sind in Höhe von TEUR 100
(31. Dezember 2022: TEUR 115) enthalten.
Die erhaltenen Anzahlungen enthalten Anzahlungen (TEUR
2.538; 31. Dezember 2022: TEUR 19.397) für die im
Rahmen eines Generalübernahmevertrages
(GÜ-Vertrag) neu zu errichtende Büroimmobilie in
Schönefeld. Diese betreffen zum Bilanzstichtag den
noch nicht an den Bauherrn übergebenen Anteil
(insbesondere die noch nicht ausgebauten Mietflächen
sowie die Außenanlagen). Des Weiteren enthalten die
erhaltenen Anzahlungen auf Bestellungen Anzahlungen auf
noch nicht abgerechnete Betriebskosten von Mietern der
Bestandsobjekte (TEUR 1.895; 31. Dezember 2022: TEUR
1.883).
Die sonstigen Verbindlichkeiten enthalten im
Wesentlichen Verbindlichkeiten gegenüber Dritten aus
(Alt)-Projekten (TEUR 1.321; 31. Dezember 2022: TEUR
1.321), Verbindlichkeiten aus Steuern (TEUR 456; 31.
Dezember 2022: TEUR 335) und Verbindlichkeiten im Rahmen
der sozialen Sicherheit in Höhe von TEUR 3 (31.
Dezember 2022: TEUR 3).
Im Einzelnen wird die Veränderung des
Zahlungsmittelbestandes (Finanzmittelfonds) anhand der
nachfolgenden Kapitalflussrechnung aufgezeigt:
| TEUR | 2023 | 2022 |
| Cashflow aus laufender Geschäftstätigkeit | 1.276 | 3.566 |
| Cashflow aus der Investitionstätigkeit | 353 | -250 |
| Cashflow aus der Finanzierungstätigkeit | -4.620 | -3.290 |
| Zahlungswirksame Veränderungen des Finanzmittelfonds | -2.991 | 26 |
| Finanzmittelfonds am Anfang der Periode | 11.120 | 11.109 |
| Konsolidierungskreisbedingte Änderung des Finanzmittelbestands | -1 | -15 |
| Finanzmittelfonds am Ende der Periode | 8.129 | 11.120 |
| Liquide Mittel = Finanzmittelfonds am Ende der Periode | 8.129 | 11.120 |
Der Cashflow aus operativer Tätigkeit im
Berichtszeitraum in Höhe von rund EUR 1,3 Mio.
(Vorjahreszeitraum: EUR 3,6 Mio.) resultiert im
Wesentlichen aus dem (zahlungswirksamen) EBITDA sowie
Veränderungen des Net Working Capital. Das EBITDA im
Konzern ist im Vergleich zum Vorjahr um rund EUR 1,9 Mio.
zurückgegangen.
Der Cashflow aus der Investitionstätigkeit im
Berichtszeitraum von EUR 0,4 Mio. (Vorjahr: EUR -0,3 Mio.)
zeigt im Berichtsjahr im Wesentlichen die erhaltene
Rückführung der Kapitalrücklage der
Beteiligung RheinCOR Projektentwicklung GmbH in Höhe
von EUR 0,5 Mio., Auszahlungen für Investitionen im
Anlagevermögen (EUR 0,3 Mio.; Vorjahr: EUR 0,3 Mio.)
sowie eine vertraglich vereinbarte
Kaufpreisrückerstattung in Höhe von EUR 0,1 Mio.
für eine Bestandsimmobilie.
Der Cashflow aus Finanzierungstätigkeit im
Berichtszeitraum von rund EUR -4,6 Mio. (Vorjahr: EUR -3,3
Mio.) resultiert maßgeblich aus der
Rückführung der ausgegebenen Anleihe 2018/2028
(rund EUR 8,3 Mio. nominal), der Einzahlung aus einem
Darlehen der Realsoul Holding S.A. (EUR 6,8 Mio.), der
Rückführung von Darlehen der Bestandsimmobilien
im Rahmen der Regeltilgung (EUR 1,6 Mio.; Vorjahr: EUR 1,6
Mio.) sowie gezahlten Zinsen (EUR 1,6 Mio.; Vorjahr: EUR
1,6 Mio.).
Vorgänge nach dem 1. Januar 2024 von besonderer
Bedeutung mit wesentlichem Einfluss auf die
Vermögens-, Finanz- und Ertragslage der InCity AG sind
nicht eingetreten. Im Rahmen des am 20. März 2024
geschlossenen 1. Nachtrags zum Darlehensvertrag wurde die
bestehende Kreditlinie mit der Realsoul Holding S.A. auf
EUR 16 Mio. erhöht.
Im Geschäftsjahr 2023 waren einschließlich
Vorstand durchschnittlich 17 (Vorjahr: 16) Mitarbeiter im
InCity Konzern beschäftigt. Zum 31. Dezember 2023
waren einschließlich Vorstand 20 (Vorjahr: 16)
Mitarbeiter beschäftigt.
Zu den Angaben der ausgegebenen Aktien verweisen wir auf
den Anhang im Abschnitt "Erläuterungen zur Bilanz".
Bestimmungen über Ernennung und Abberufung von
Mitgliedern des Vorstandes ergeben sich aus § 84
Aktiengesetz und über Satzungsänderungen aus
§§ 179 ff. Aktiengesetz.
Sonderregelungen für den Fall des Kontrollwechsels
und Entschädigungsvereinbarungen der Gesellschaft mit
dem Vorstand im Fall einer Übernahme liegen nicht vor.
Das Risikomanagementsystem der InCity AG basiert im
Wesentlichen auf einem einheitlichen und stringenten
Reportingprozess aller vollkonsolidierten
Beteiligungsunternehmen.
Im Geschäftsfeld der Immobilienbestandshaltung
beinhaltet dies ein Finanz- und Objektreporting. Das
Objektreporting findet in monatlichen Intervallen, das
Finanzcontrolling auf Basis der von der Objektgesellschaft
erstellten laufenden Buchhaltung und der
Zwischenabschlüsse statt. Dadurch wird ein umfassendes
Bild über die Objekt- und Finanzsituation erlangt. Die
konkreten Vorgaben hierfür finden sich in den
vertraglichen Vereinbarungen mit den Property Managern und
im Asset-Management-Vertrag zwischen der Objektgesellschaft
und der InCity AG.
Im Geschäftsfeld der Projektentwicklungen
beinhaltet dies sowohl ein Finanz- wie auch ein
Baureporting. Dabei findet das Baureporting
regelmäßig in 14-tägigen Intervallen statt.
Das Finanzcontrolling findet auch hier auf Basis der von
der Projektgesellschaft erstellten laufenden Buchhaltung
und der Zwischenabschlüsse statt. Dadurch kann ein
umfassendes Bild über die Projekt- und Finanzsituation
erlangt werden. Die konkreten Vorgaben hierfür finden
sich in den Gesellschafterdarlehensverträgen der
InCity AG mit den Projektgesellschaften und dahingehenden
weiteren Gesellschafterbeschlüssen.
Von wesentlicher Bedeutung ist die Überwachung der
Liquidität. Täglich wird eine
Kontenübersicht erstellt. Die umfassende
Liquiditätsplanung wird monatlich aktualisiert.
Auf Basis von monatlichen Cost-Controlling-Reports
erfolgt ein kontinuierlicher Abgleich der
Ist-Kosten-Situation mit dem jeweiligen Monats- und
Jahresbudget. Eine Erfolgs- und Liquiditätsplanung
für drei Jahre wird jährlich aktualisiert und dem
Aufsichtsrat zur Genehmigung vorgelegt.
Insbesondere durch das zeitnahe Controlling der
Liquidität kann der Vorstand frühzeitig
unternehmensgefährdende Entwicklungen erkennen und
gegebenenfalls notwendige Gegenmaßnahmen einleiten.
Das interne Kontroll- und Risikomanagementsystem umfasst
auch den Rechnungslegungs- und
Konzernrechnungslegungsprozess der InCity AG. Über
eine fest definierte Führungs- und
Berichtsorganisation sind alle in den Konzernabschluss
einbezogenen Gesellschaften eingebunden. Im Hinblick auf
den Rechnungslegungs- und den
Konzernrechnungslegungsprozess erachten wir solche Merkmale
des internen Kontroll- und Risikomanagementsystems als
wesentlich, die die Bilanzierung bzw. die
Konzernbilanzierung und die Gesamtaussage des
Jahresabschlusses einschließlich Lagebericht sowie
des Konzernabschlusses einschließlich
Konzernlagebericht maßgeblich beeinflussen
können.
Dies ist insbesondere die Identifikation der
wesentlichen Risikofelder und Kontrollbereiche mit Relevanz
für den Rechnungslegungs- und
Konzernrechnungslegungsprozess sowie
Kontrollmaßnahmen im Finanz- und Rechnungswesen.
Aufgrund der Größe der Gesellschaft und des
Konzerns bestehen die Kontrollmaßnahmen im Finanz-
und Rechnungswesen, insbesondere aus vordefinierten
Genehmigungsprozessen.
Die Risikosituation der InCity Gruppe ist gegenüber
dem Vorjahr unverändert stabil.
Das ifo Institut gelangte Anfang März 2024 zu der
Einschätzung, dass die Belebung des
Wirtschaftswachstums in Deutschland erst später als
zuvor angenommen an Dynamik gewinnen wird. So reduzierte
das ifo Institut seine Wachstumsprognose für das
laufende Jahr auf nur noch 0,2 %, nachdem im Dezember und
Januar noch Wachstumsraten von 0,9 % beziehungsweise 0,7 %
prognostiziert worden waren. Zugleich erhöhten die
Ökonomen des ifo Instituts jedoch ihre bisherige
Schätzung für 2025 um 0,2 Punkte auf nunmehr 1,5
% Prozent Wirtschaftswachstum im Gesamtjahr.
13
Wir gehen davon aus, dass sich das aktuelle Zinsniveau
mittelfristig wieder etwas rückläufig entwickeln
wird.
Die solide Eigenkapitalquote der InCity AG bildet die
Basis für ein stetiges Wachstum.
Identifizierte Risiken wurden ausreichend adressiert und
- sofern notwendig - im Rahmen von Rückstellungen im
Einzel- und Konzernabschluss der InCity AG
berücksichtigt. Darüber hinaus wird auf Abschnitt
6.4.3.1.(Aufrechterhaltung der Liquidität über
weitere Tranchen Ziehungen aus der vereinbarten Kreditlinie
des Hauptaktionärs) verwiesen.
Die InCity AG ist dem allgemeinen Risiko ausgesetzt,
dass sich Rahmenbedingungen durch neue Gesetzgebungen oder
andere Vorschriften verändern können. Solche
Regelungen können das Mietrecht, Baurecht, Umweltrecht
oder Steuerrecht betreffen. Die InCity AG hat ihre
Unternehmenstätigkeit auf Deutschland beschränkt.
Derartige Veränderungen treten in den meisten
Fällen nicht überraschend und plötzlich auf.
Daher bleibt in der Regel ausreichend Reaktionszeit
für die InCity AG, um auf Veränderungen zu
reagieren.
Die von der InCity AG über Tochtergesellschaften
erworbenen Immobilien könnten nach Erwerb im Wert
fallen und zu bilanziellen Wertberichtigungen führen.
Der im Konzernabschluss ausgewiesene Buchwert der
Immobilien basiert auf um reguläre Abschreibungen
verminderten Anschaffungs- und Anschaffungsnebenkosten. Der
Vorstand bewertet die Immobilien, auch anhand eines
Wertgutachtens eines unabhängigen, anerkannten
Wertgutachters, während der Bestandshaltungsphase
einmal jährlich auf Basis von verschiedenen Faktoren,
wie beispielsweise die Entwicklung von Mietniveau und
Leerständen in dem jeweiligen Immobilienmarkt, aber
auch der konjunkturellen Entwicklungen und dem Zinsniveau.
Zusätzlich spielen ermessensabhängige Faktoren
wie die Beurteilung von Qualität und Lage der
Immobilie oder die Höhe der erzielbaren Mieten in dem
Objekt eine Rolle. Zur Reduzierung dieses Risikos
führt die InCity AG vor dem Erwerb einer potenziellen
Bestandsimmobilie eine umfassende Due Diligence durch, zu
der in der Regel auch eine Bewertung der Immobilie durch
einen unabhängigen, anerkannten Wertgutachter
gehört, um zu Beginn des Engagements eine objektive
Bewertung der Immobilie zu erhalten. Außerdem stehen
bei der Auswahl der Objekte für den Portfolioaufbau
der InCity AG Objekte im Vordergrund, die aufgrund ihrer
Lage und der Objektqualität eine langfristige
Wertstabilität bieten.
13 Quelle: ifo Institut, Pressemitteilung vom
06.03.2024
Bei der Auswahl der Immobilien für die
Bestandshaltung kann es zu einer falschen Allokation von
Investitionsmitteln kommen. Zusätzlich besteht die
Möglichkeit, dass angekaufte Objekte nicht den
Renditeerwartungen entsprechen bzw. sich negativ
entwickeln. Hier kann sich für die InCity AG das
Risiko auftun, dass sich ein negativer Einfluss auf den
Konzerngeschäftsverlauf ergibt. Die InCity AG begegnet
diesem Risiko damit, dass sie eine umfassende
wirtschaftliche, technische, rechtliche und finanzielle Due
Diligence durchführt und Experten hinzuzieht. So
unterliegt jeder Ankauf einer sorgfältigen
Prüfung. Hierfür hat die InCity AG einen
standardisierten Prozess etabliert, welcher
ermöglicht, dass Risiken bei Akquisitionsobjekten
erkannt und eingeschätzt werden. Grundsätzlich
konzentriert sich die InCity AG bei der Akquisition von
Bestandsimmobilien auf die beiden Immobilienmärkte
Berlin und Frankfurt am Main. Damit stellt die InCity AG
sicher, dass tiefe Kenntnisse des jeweiligen
Immobilienmarkts innerhalb des Unternehmens aufgebaut
werden können und eine Vernetzung mit den jeweiligen
Marktteilnehmern sichergestellt ist.
Die unmittelbaren Risiken der InCity AG betrafen im Jahr
2023 größtenteils die Werthaltigkeit der
Beteiligungen an und Forderungen gegen Tochterunternehmen
beziehungsweise der in den Tochtergesellschaften
bilanzierten Vermögensgegenstände. Durch die den
Projektgesellschaften jeweils in den
Gesellschafterdarlehensverträgen vorgegebenen
Reportingstrukturen wird eine zeitnahe Berichterstattung
ermöglicht. Mithilfe dieser ist der Vorstand in der
Lage, unternehmenskritische Situationen, sowohl im
kaufmännischen als auch im technischen Bereich,
frühzeitig zu erkennen und Gegenmaßnahmen
einzuleiten.
Die wesentlichen Risiken bei der Ausweitung des
Geschäftsvolumens fokussieren sich auf die Akquisition
von geeigneten Projektentwicklungen. Sollte der InCity AG
die Akquisition solcher Projektentwicklungen zukünftig
nicht oder nicht in ausreichendem Umfang gelingen,
könnte dies erhebliche nachteilige Auswirkungen auf
die zukünftige Umsatz- und Ertragslage und auf die
Wachstumsaussichten des Projektentwicklungsgeschäftes
haben. Diesem Risiko begegnet die Gesellschaft durch die
kontinuierliche Pflege des bestehenden Netzwerkes
beziehungsweise durch den Ausbau eines solchen Netzwerkes
sowie der fremdfinanzierenden Banken.
Der wirtschaftliche Erfolg einer Bestandsimmobilie
hängt wesentlich von der Vermietung ab. Werden
leerstehende Flächen oder leergezogene Flächen
nicht zeitnah neu vermietet, schmälert dies die
Erlöse. Außerdem können Mieter aufgrund von
außerordentlichen Gründen kündigen oder
über einen längeren Zeitraum nicht in der Lage
sein, ihren Zahlungsverpflichtungen nachzukommen. Neben den
Einnahmeausfällen können auch zusätzliche
Kosten verursacht werden, die unter Umständen nicht
auf die verbleibenden Mieter umgelegt werden können.
Im Bereich der wirtschaftlichen Due Diligence vor Ankauf
und bei den Neuvermietungen führt die InCity AG
standardisierte Bonitätsanalysen der Mieter durch.
Einem potenziellen Leerstandrisiko begegnet sie mit einem
aktiven Asset und Property Management und sichert durch
eine aktive Betreuung der Mieter langfristige
Mietverträge. Das Forderungsmanagement überwacht
kontinuierlich die Zahlungseingänge und kann damit
zeitnah Versäumnisausfällen entgegenwirken. Bei
Mietvertragsabschlüssen arbeitet die InCity AG mit
standardisierten Musterverträgen, die den strengen
Formvorschriften des deutschen Mietrechts für
langfristige Mietverträge entsprechen. Diese
lässt sie regelmäßig durch externe Juristen
abgleichen. Die Erfüllung des
Schriftformerfordernisses der Mietverträge wird im
Rahmen der rechtlichen Due Diligence geprüft und ggf.
im Falle eines Erwerbs der Immobilie durch die InCity
Gruppe vor Besitz-, Nutzen- und Lastenwechsel nachgezogen.
Die InCity AG hat Tätigkeitsbereiche im
Zusammenhang mit der Bestandshaltung von Immobilien, die
nicht zu ihren Kernkompetenzen zählen, an
professionelle externe Dienstleister ausgelagert. Sollten
deren Leistungen mangelhaft sein, so könnte dies zu
Verlusten führen und sich negativ auf die Entwicklung
des Konzerns auswirken. Die InCity AG begegnet diesem
Risiko frühzeitig bereits im Auswahlprozess der
Dienstleister vor Beauftragung. Außerdem erfolgt ein
enges Monitoring vonseiten der InCity AG während der
Beauftragungsphase.
Aufgrund von Instandhaltungsversäumnissen, einem
unzureichenden Brandschutz oder Bauschäden können
sich Risiken für die Objektqualität ergeben.
Ebenso könnten Verstöße gegen baurechtliche
Anforderungen bestehen. Die InCity AG begegnet diesem
Risiko im Rahmen einer detaillierten technischen Due
Diligence im Vorfeld des Ankaufsprozesses. Mit
Übergang des Besitz-, Nutzen- und Lastenwechsels
werden die Bestandsimmobilien im Rahmen des Asset
Managements intensiv durch die InCity Gruppe betreut.
Innerhalb der Gesellschaft werden sowohl das
kaufmännische wie auch das technische Asset Management
erbracht. Das Property und Facility Management wird an
externe Dienstleister vergeben, wobei die InCity AG nur mit
einem kleinen Kreis von erfahrenen Property und Facility
Managern zusammenarbeitet, sodass eine optimale Abstimmung
gewährleistet ist. Instandhaltungen, Beseitigung von
Bauschäden und Ertüchtigungen des Brandschutzes
bei den einzelnen Immobilien erfolgen mit enger Begleitung
durch das technische Management der InCity AG sowie externe
Sachverständige.
Es besteht das Risiko, dass eine Bestandsimmobilie ganz
oder teilweise zerstört wird. Des Weiteren
könnten abgeschlossene Versicherungen in der Höhe
nicht ausreichen, die Schäden zu decken oder ihre
Leistung teilweise oder ganz verweigern. Die InCity AG
begegnet dem Risiko damit, dass sie sich vor Abschluss der
notwendigen Versicherungen von professionellen externen
Anbietern beraten lässt.
Projektentwicklungen können oftmals mit
Kostenüberschreitungen und Verzögerungen der
Fertigstellung verbunden sein, die häufig durch
Faktoren verursacht werden, die außerhalb der
Kontrolle von der InCity Gruppe liegen und den
wirtschaftlichen Erfolg der Projektentwicklung
beeinträchtigen können. Aufwandsseitige Risiken
entstehen insbesondere dann, falls Bauprojekte durch
ungeplante Kosten des Baus, steigenden Kosten für
Baumaterialien sowie Arbeitskräfte oder deren
Umsetzung längere Zeit in Anspruch nehmen als zeitlich
geplant. Insbesondere unter den gegenwärtigen
Marktbedingungen - auch aufgrund der anhaltenden
militärischen Auseinandersetzung in der Ukraine und
des weltweiten Inflationsdrucks - ist auch weiterhin bei
Projektentwicklungen mit steigenden Kosten, Angebots- und
Zeitproblemen, möglichen Gefährdungen und
Unterbrechungen von Produktionsprozessen und Lieferketten,
unsicheren Vermarktungszeiträumen und einem Mangel an
aktuellen Vergleichswerten die Beimessung eines
höheren Unsicherheitsfaktors unvermeidlich.
Die InCity Gruppe setzt daher im Bereich
Projektentwicklung verstärkt auf entsprechende Markt-
und Kostenanalysen und hat darüber hinaus eine Reihe
von Maßnahmen ergriffen, um aufwandsseitige Risiken
beherrschen zu können. Hierzu zählen laufende
Kostenkontrollen, Abweichungsanalysen,
Liquiditätsplanungen, Bautagesberichte sowie laufende
Baustellenberichte, welche den Baufortschritt kontrollieren
und dokumentieren. Betreffend der aktuellen
Projektentwicklung im Rahmen eines
Generalübernehmervertrages für eine neu zu
errichtenden Büroimmobilie wurde darüber hinaus
vertraglich vereinbart, dass sofern sich Material- und/oder
Stoffpreise gegenüber dem durchschnittlichen
Marktpreis bei Vertragsschluss um mehr als 5 %
erhöhen, eine Anpassung des vereinbarten
Pauschalpreises erfolgt.
Die Projektentwicklungsrisiken werden unter anderem
aufgrund der weltwirtschaftlichen und geopolitischen Lage
zwar als mittel eingeschätzt, zum Stichtag ergaben
sich in diesem Zusammenhang aber keine Auswirkungen auf die
Bewertung des bilanzierten Projekts. Die InCity Gruppe ist
bemüht, alle potenziellen Projektrisiken, auf die
Einfluss genommen werden kann, bereits frühzeitig zu
identifizieren und zu bewerten. Die regelmäßig
stattfindenden Besprechungen auf Projekt- und Konzernebene
dienen unter anderem dazu, den Projektverlauf eng zu
begleiten und sich frühzeitig über mögliche
Risiken auszutauschen und das gemeinsame Vorgehen zu
beschließen. Das aktuell in Umsetzung befindliche
Projekt bewegt sich maßgeblich im Zeit- und
Kostenrahmen und wird hinsichtlich dessen kontinuierlich
evaluiert.
Sonstige Risiken betreffend unsere Projekte, wie zum
Beispiel Vandalismus, Brand oder Schäden bedingt durch
Wettereinflüsse, sind entsprechend versichert,
insbesondere durch Haftpflichtversicherungen,
Bauleistungsversicherung und Feuerrohbauversicherungen
während der Bauphase.
Die Gesellschaft plant Investitionen, die zum
Aufstellungsstichtag bereits zu einem Großteil
verbindlich kontrahiert sind, in die Bestandsimmobilien im
Zeitraum Januar 2024 bis Dezember 2025 in Höhe von
rund EUR 4,7 Mio., welche nicht vollständig aus den
zum Bilanzstichtag vorhandenen frei verfügbaren
liquiden Mitteln der Gesellschaft bzw. des Konzerns sowie
den in diesem Zeitraum aus der Verwaltungstätigkeit
der Bestandsimmobilien erwirtschafteten liquiden Mitteln
gedeckt werden können. Darüber hinaus liegt zum
31. Dezember 2023 aufgrund von Umbaumaßnahmen am
Objekt "Stiftstraße 18/20" in Frankfurt am Main eine
Verletzung der Schuldendienstdeckungsgrad-Finanzkennzahl
("DSCR-Covenant") bei der IC Objekt8 Frankfurt GmbH vor.
Diesbezüglich wurde mit der finanzierenden Bank eine
Stillhaltevereinbarung/ Übergangsfrist bis zum 30.
Dezember 2024 vereinbart, bis zu welchem der Covenant
erfüllt werden muss. Dementsprechend könnte die
Rückzahlung der Fremdfinanzierung der Immobilie
"Stiftstraße 18/20" in Frankfurt am Main zum 30.
Dezember 2024 notwendig werden (Stand des Darlehens am 31.
Dezember 2023: rund EUR 4,15 Mio.), falls die
Finanzkennzahl ("Covenant") im Laufe des Jahres 2024 durch
Vermietungserfolge in der Immobilie nicht eingehalten
werden sollte. Die Aufrechterhaltung der
Zahlungsfähigkeit der Gesellschaft und damit des
Konzerns ist somit von der finanziellen Unterstützung
des Hauptaktionärs der InCity Immobilien AG, der
Realsoul Holding S.A., Luxemburg, abhängig, der mit
der Gesellschaft mit Datum vom 21. November 2023 eine
Kreditlinie in Form eines Gesellschafterdarlehens mit einem
Volumen von bis zu EUR 13 Mio. und einer Mindestlaufzeit
bis zum 31. Dezember 2026 zu marktgerechten Konditionen
vereinbart hat. Hiervon ist im Berichtsjahr bereits ein
Betrag von EUR 6,8 Mio. in Anspruch genommen worden. Im
Rahmen des am 20. März 2024 geschlossenen 1. Nachtrags
zum Darlehensvertrag wurde die Kreditlinie auf EUR 16 Mio.
erhöht, womit auch im Falle einer Rückforderung
der Fremdfinanzierung der "Stiftstraße 18/20" in
Frankfurt am Main die Zahlungsfähigkeit
aufrechterhalten wird.
Die Gesellschaft und damit der Konzern sind somit zur
Aufrechterhaltung der Zahlungsfähigkeit und damit zur
Fortführung der Unternehmenstätigkeit auf die
finanzielle Unterstützung bzw. die Zuführung von
weiterem Fremdkapital durch den Hauptaktionär
angewiesen, um die Investitionen in die Bestandsimmobilien
finanzieren zu können beziehungsweise die oben
genannte Bankenfinanzierung zurückführen zu
können. Insoweit wird auf das Bestehen einer
wesentlichen Unsicherheit im Zusammenhang mit der
Fortführung der Unternehmenstätigkeit der
Gesellschaft und damit des Konzerns hingewiesen.
Die InCity Gruppe benötigt zur Umsetzung ihres
Geschäftskonzeptes und der Wachstumsstrategie
umfangreiche finanzielle Mittel. Diese werden unter anderem
zum Erwerb von Bestandsimmobilien sowie zum Erwerb von
Grundstücken und dem Bau von Immobilien im Rahmen der
Projektbeteiligungen benötigt.
Im Rahmen des Ankaufs von Bestandsimmobilien muss die
InCity AG ebenfalls finanzielle Mittel investieren. Die zum
Stichtag 31. Dezember 2023 im Portfolio der InCity AG
Bestandsimmobilien wurden weitgehend jeweils mit einem
Fremdfinanzierungsanteil erworben. Es wurden
Darlehensverträge mit Zinsfestschreibungen bzw.
Zinssicherungen für die jeweilige Festlaufzeit der
Darlehen abgeschlossen. Im Zuge der weiteren Ausweitung des
Portfolios an ausgewählten Bestandsimmobilien in
Berlin und Frankfurt am Main wird die InCity Gruppe weitere
objektbezogene Fremdmittel bei Banken aufnehmen
müssen. Der Vorstand geht davon aus, dass die von
Banken gewährten Finanzierungen wie bisher auch zu
jeweils marktgerechten Konditionen angeboten werden. Der
Vorstand geht weiter davon aus, dass die zukünftigen
Zinskonditionen der Banken - auch aufgrund von weiteren
Zinserhöhungen der Notenbanken - sich kurzfristig
weiterhin erhöhen, sich aber mittelfristig wieder
stabilisieren bzw. wieder etwas rückläufig sein
werden.
Im Rahmen der Projektbeteiligungen muss die InCity AG
die finanziellen Mittel im Voraus investieren, während
Rückflüsse finanzieller Mittel in Form von
Kaufpreiszahlungen aufgrund zwingender gesetzlicher
Vorschriften erst sukzessive nach Projektfortschritt
vereinnahmt werden können. Die InCity Gruppe hat
deshalb umfangreiche projektbezogene Fremdmittel bei Banken
aufgenommen, die sie neben Zinszahlungen auch sonstigen
wirtschaftlichen Beschränkungen unterwerfen. Die von
den Banken gewährten Finanzierungen der InCity Gruppe
bestehen grundsätzlich aus der Ankauffinanzierung
für die Grundstückserwerbskosten und der daran
anschließenden Aufbaufinanzierung für die
Baumaßnahmen. Dabei knüpfen die finanzierenden
Kreditinstitute die Bereitstellung insbesondere der Mittel
für die Aufbaufinanzierung im Regelfall an
Vorverkaufsauflagen und/oder Vermietungsauflagen. Diese
können beispielsweise den Verkauf eines festgelegten
Anteils der Gesamtfläche (10 % bis 50 %) oder die
Vermietung dieser (rund 55 %) beinhalten.
In Folge der Finanzkrise kam es auch bei deutschen
Banken zu Problemen, welche insbesondere ein erhöhtes
Erfordernis des Eigenkapitalnachweises und eine geringere
Risikobereitschaft der Institute nach sich zogen. Da die
InCity AG zu mehreren Kreditinstituten langjährige
positive Geschäftsbeziehungen pflegt, waren für
die Gesellschaft bisher keine größeren
Schwierigkeiten bei der Projektfinanzierung auszumachen.
Es besteht das Risiko, dass die Beschaffung von
Fremdkapital über Kreditinstitute infolge der
Vorverkaufsauflage/Vermietungsauflage künftig nicht
rechtzeitig oder nur zu ungünstigeren Konditionen
möglich ist, und dass die Kaufpreiszahlungen von
Kunden, beispielsweise infolge einer verzögerten
Fertigstellung, später als geplant erfolgen. Ebenso
besteht die Gefahr, dass Fremdkapital über
Kreditinstitute für den Ankauf von Bestandsimmobilien
infolge von LTV-Ratios (Loan-to-Value) nur noch zu
ungünstigen Konditionen zu beschaffen ist. Sollte die
Aufnahme von Fremdkapital zukünftig nicht oder nicht
zu angemessenen Konditionen möglich sein oder sollte
sich auch für eine längere als die von der InCity
Gruppe geplante Zeit eine Notwendigkeit einer
Fremdfinanzierung ergeben oder für die
Kaufpreisbelegung für ein Bestandsobjekt eine
höhere Eigenkapitalquote als geplant erforderlich
sein, so könnte dies negative Auswirkungen auf die
Geschäftstätigkeit der Gesellschaft sowie die
Vermögens-, Finanz- und Ertragslage haben. Die InCity
Gruppe begegnet diesem Risiko, mit einer jeweils im
Branchenvergleich hohen Eigenkapitalquote sowie eines
niedrigen LTV-Ratios in Bezug auf die
Fremdkapitalfinanzierungen des Konzerns.
Zur Ausweitung des Geschäftsvolumens und
Erweiterung des Geschäftsmodells mit dem Aufbau eines
Portfolios ausgewählter Bestandsimmobilien
benötigt die InCity AG umfangreiche finanzielle
Mittel. Hierfür warb die InCity AG in der
Vergangenheit Geld durch die Ausgabe von Aktien und
(Options-) Anleihen ein. Im Geschäftsjahr 2018 wurde
eine Inhaber-Schuldverschreibung in Höhe von EUR 20,0
Mio. platziert. Sollte eine ausreichende Refinanzierung
zukünftig nicht mehr oder nur in geringerem Umfang
erfolgen, könnte sich dies negativ auf das geplante
Wachstum auswirken. Um aber auch künftig die
Möglichkeit der Aufnahme von z. B. Eigenkapital zu
haben, pflegt die Gesellschaft den Dialog mit den
Kapitalmarktteilnehmern durch eine offene Kommunikation.
Die sich aus den Finanzinstrumenten ergebenden
wesentlichen Risiken bestehen aus Liquiditätsrisiken
und Ausfallrisiken. Ausfallrisiken bzw. das Risiko, dass
ein Vertragspartner seinen Zahlungsverpflichtungen nicht
nachkommt, werden mittels der Verwendung von eigenen
Kreditlinien und kontinuierlichen Kontrollverfahren
gesteuert. Die InCity AG überwacht täglich das
Risiko eines Liquiditätsengpasses mittels einer
Kontenübersicht. Monatlich wird die umfassende
Liquiditätsplanung aktualisiert.
Im Rahmen der Finanzierung von Bestandsimmobilien wurden
in den Vorjahren Darlehensverträge mit Laufzeiten von
jeweils zehn Jahren und entsprechenden Zinsbindungen bzw.
Zinssicherungsgeschäften abgeschlossen. Der Vorstand
plant auch im Rahmen des Erwerbs weiterer
Bestandsimmobilien in der Regel den Abschluss von
langfristigen Bankdarlehen, mit Laufzeiten und
Zinsfestschreibungen von drei bis zehn Jahren, um so
Zinsänderungsrisiken so gering wie möglich zu
halten.
Liquiditätsrisiken bestehen bei fälligen
Darlehen, die zur Prolongation vorgesehen sind und von den
finanzierenden Banken gegebenenfalls nicht verlängert
werden.
Im Geschäftsjahr 2018 wurde eine
Inhaber-Schuldverschreibung in Höhe von EUR 20,0 Mio.
im Rahmen einer Privatplatzierung begeben. Die erfolgreich
durchgeführte Kapitalmaßnahme stellt unter
Beweis, dass die InCity AG über Möglichkeiten der
Kapitalbeschaffung am Kapitalmarkt verfügt, die ihr
erlauben, die angestrebte Wachstumsstrategie
weiterzuverfolgen. Im Jahr 2021 erfolgte ein
Teilrückkauf der ausgegebenen Anleihe in Höhe von
rund EUR 11,8 Mio. nominal. Am 1. Dezember 2023 wurde der
noch ausstehende Teilbetrag der Anleihe 2018/2023 in
Höhe von TEUR 8.250 (nominal) zurückgezahlt.
Das Umfeld auf dem Immobilienmarkt in Deutschland wird
vom Vorstand aufgrund der geopolitischen und
makroökonomischen Unsicherheiten als herausfordernder
im Vergleich zu den Vorjahren angesehen. Aufgrund des
niedrigen LTV-Ratios in Bezug auf die
Fremdkapitalfinanzierungen unseres Konzerns sowie der hohen
Qualität unserer Bestandsimmobilien sehen wir uns
jedoch für eventuelle weitere konjunkturelle
Verwerfungen gut aufgestellt und betrachten die
Rahmenbedingungen für unser Geschäftsmodell
weiterhin als vergleichsweise stabil. Aus dem
veränderten makroökonomischen Umfeld können
sich zudem Opportunitäten auf der Ankaufsseite
ergeben, so dass die Gesellschaft den Markt weiterhin nach
Möglichkeiten für Investitionen in
Bestandsimmobilien und Projektbeteiligungen prüfen
wird.
Wir gehen davon aus, dass sich das aktuelle Zinsniveau
kurzfristig stabilisieren wird, mittelfristig jedoch wieder
etwas rückläufig sein wird.
Insgesamt geht der Vorstand davon aus, dass die
Gesellschaft, die sich im veränderten Umfeld bietenden
Chancen auf dem Projektentwicklungs- und
Immobilieninvestitionsmarkt in Deutschland nutzen kann.
Für den InCity Konzern steht die langfristige
Entwicklung des Net Asset Values (NAV) des
Bestandsportfolios unverändert im Fokus der
unternehmerischen Ausrichtung. Dieser entwickelte sich
aufgrund der substanziellen Wertsteigerung des bestehenden
Immobilienportfolios in Folge der positiven
Marktentwicklung in den Vorjahren sehr positiv, was aber in
der Rechnungslegung nach HGB, bei welcher die
Bestandsimmobilien zu fortgeführten Anschaffungskosten
bilanziert sind, nicht abgebildet wird. Hier führen
unverändert jährliche ergebnismindernde
planmäßige Abschreibungen (in 2023: rund EUR 1,8
Mio.) auf den Immobilienbestand zur Bildung von
wesentlichen stillen Reserven. Darüber hinaus
erwirtschaftet der Konzern jährliche
Tilgungsleistungen auf bestehende Bankdarlehen (in 2023:
rund EUR 1,6 Mio.), welche zu einer Erhöhung des NAV
beitragen und somit im Rahmen der Finanzierung
eigenkapitalerhöhend sind. Zum 31. Dezember 2023 kam
es zum zweiten Mal in Folge zu rückläufigen
Marktbewertungen im Wesentlichen aufgrund von gestiegenen
Kapitalisierungszinssätzen: Der von einem externen
Dritten ermittelte Marktwert der sieben sich im Eigentum
der InCity befindenden Bestandsimmobilien sank um EUR 29,5
Mio. bzw. um rund 14 Prozent von EUR 207 Mio. auf EUR 177,5
Mio. gegenüber dem Vorjahresstichtag. Insgesamt
verfügt das Bestandsportfolio des Konzerns auf Basis
der Bewertung von EUR 177,5 Mio. zum letzten Bilanzstichtag
über stille Reserven in Höhe von rund EUR 33,9
Mio. (31. Dezember 2022: EUR 58,3 Mio.). Der
Immobilienbestand bietet somit weiterhin eine solide Basis
für die weitere unternehmerische Entwicklung des
InCity Konzerns und hat gerade in dem Marktumfeld der
letzten drei Geschäftsjahre (COVID-19-Pandemie und
Ukraine-Krieg) bewiesen, auch in einem herausfordernden
wirtschaftlichen Umfeld, nachhaltig positive operative
Cashflows zu erwirtschaften.
Nach dem Abflauen der COVID-19-Pandemie und dem Ende der
damit verbundenen Beeinträchtigungen im ersten
Halbjahr 2023 verlor ein Einflussfaktor seine Bedeutung,
der die vorangegangenen Jahre stark geprägt hatte.
Weiterhin im Vordergrund standen dagegen die geopolitischen
und weltwirtschaftlichen Auswirkungen des Krieges in der
Ukraine, die weiterhin hohen Inflationsraten und das bis
September 2023 deutlich gestiegene Zinsniveau im Euro-Raum.
Vor allem im vierten Quartal des Jahres ließ der
Preisauftrieb spürbar nach und die Europäische
Zentralbank (EZB) verzichtete auf weitere
Leitzinserhöhungen. Zinsen und Preise dürften
jedoch auch 2024 diejenigen Einflussfaktoren bleiben, die
mit Blick auf die konjunkturelle Entwicklung in Deutschland
besonders im Fokus stehen.
Wenngleich zahlreiche Experten von einer Belebung des
Wirtschaftswachstums im Laufe des Jahres 2024 ausgehen,
deutet sich jedoch bereits an, dass diese erst später
an Dynamik gewinnen wird als zunächst angenommen. So
reduzierte beispielsweise das ifo Institut in München
Anfang März 2024 seine Wachstumsprognose für das
laufende Jahr auf nur noch 0,2 %, nachdem im Dezember und
Januar noch Wachstumsraten von 0,9 % beziehungsweise 0,7 %
prognostiziert worden waren. Zugleich erhöhten die
Ökonomen des ifo Instituts jedoch ihre bisherige
Schätzung für 2025 um 0,2 Punkte auf nunmehr 1,5
% Prozent Wirtschaftswachstum im Gesamtjahr. Begründet
wird die angepasste Prognose mit der
Konsum-Zurückhaltung, den hohen Zinsen und
Preissteigerungen, den Sparbeschlüssen der Regierung
sowie der schwachen Weltkonjunktur. Die genannten Faktoren
dämpften die Konjunktur in Deutschland und
führten erneut zu einer Winterrezession, so das ifo
Institut. Zur Jahresmitte werde sich das Wachstum der
Wirtschaftsleistung mit dem allmählichen Wegfall der
Belastungen bei Zinsen und Preisen sowie den Auswirkungen
der höheren Kaufkraft beschleunigen.
14 Bereits im Februar 2024 hatte das ifo
Institut eine leichte Aufhellung der Stimmung unter den
Unternehmen registriert und mitgeteilt, dass sich der ifo
Geschäftsklimaindex im Februar auf 85,5 Punkte
erhöht habe, nachdem er im Januar bei 85,2 gelegen
hatte. Im dem diesem Indexstand zugrundeliegenden nahezu
ausgeglichenen Verhältnis positiver und negativer
Einschätzungen sah das Institut ein Anzeichen für
eine Stabilisierung der Konjunktur auf niedrigem Niveau.
15
Nahezu zeitgleich gab das Statistische Bundesamt
(Destatis) bekannt, dass der Verbraucherpreisindex in
Deutschland im Februar 2024 nach vorläufigen Daten auf
+2,5 % gegenüber dem entsprechenden Vorjahresmonat
zurückgegangen sei und damit zugleich den niedrigsten
Stand seit Juni 2021 erreicht habe.
16 Die Europäische Zentralbank beließ
die Leitzinsen bei ihrer Sitzung im März 2024 bei 4,5
%, dem unveränderten Stand seit der letzten
Leitzinsanhebung im September 2023
17. Mit Blick auf den weiteren Jahresverlauf
dürfte jedoch vorerst mit keinen weiteren
Zinssteigerungen zu rechnen sein; vielmehr gehen zahlreiche
Marktteilnehmer davon aus, dass die EZB auf einer ihrer
nächsten Sitzungen die Zinsen wieder etwas reduzieren
dürfte.
14 Quelle: ifo Institut, Pressemitteilung vom
06.03.2024
15 Quelle: ifo Institut, Pressemitteilung vom
23.02.2024
16 Quelle: Statistisches Bundesamt,
Pressemitteilung Nr. 078 vom 29. Februar 2024
17 Quelle: EZB, Pressemitteilungen vom
14.09.2023 und 07. März 2024
Das in den Prognosen des ifo Instituts dargestellte
Szenario einer kurzfristig noch verhaltenen und sich erst
gegen Ende des Jahres wieder deutlicher verbessernden
konjunkturellen Entwicklung setzt die Gesellschaft das im
Branchenvergleich niedrige LTV-Ratio in Bezug auf die
Fremdkapitalfinanzierung des Konzerns und die Qualität
des Bestandsportfolios, welches im Wesentlichen Immobilien
in Bestlagen umfasst, entgegen.
Wir gehen ebenfalls weiterhin davon aus, dass die
Kreditinstitute ihre vorsichtige Finanzierungspolitik
beibehalten werden und aufgrund der aktuellen Situation bei
Immobilienfinanzierungen auf absehbare Zeit verstärkt
zurückhaltend agieren werden.
Die Rahmenbedingungen für unser
Geschäftsmodell sehen wir weiterhin als weitestgehend
stabil an.
Die weitere Entwicklung der Zinsen und der Inflation
sowie die Auswirkungen des Krieges in der Ukraine auf die
globalen Wirtschaftskreisläufe und Lieferketten sind
Faktoren, die grundsätzlich einen Einfluss auf die
Geschäftsentwicklung der InCity im Jahr 2024 haben
können.
Mit Blick auf das Zinsniveau geht der Vorstand davon
aus, dass weitere Zinserhöhungen derzeit wenig
wahrscheinlich sind und gegebenenfalls kurzfristig keinen
Einfluss auf das Ergebnis des InCity-Konzerns hätten,
da in den bestehenden Darlehensverträgen feste
Zinssätze vereinbart worden sind und die ersten
Bestandsimmobilienfinanzierungen erst ab Mitte 2025 zur
Refinanzierung anstehen.
Das bedeutendste Einflusspotenzial der Inflation sowie
global gestörter Lieferketten bezüglich der
Geschäftsentwicklung der InCity liegt in
möglichen Steigerungen der Preise für Energie,
Baumaterial und Bauleistungen im Zusammenhang mit eigenen
Projektentwicklungen. Der Vorstand erwartet hier jedoch zum
gegenwärtigen Zeitpunkt keine signifikanten
Steigerungen der entsprechenden Kosten über das den
aktuellen Planungen zugrunde liegende Niveau hinaus. Dies
ist insbesondere dadurch begründet, dass das derzeit
in Realisierung befindliche Bauprojekt in Schönefeld
zu großen Teilen bereits an den Bauherrn
übergeben wurde.
Steigende Energiekosten müssen von der InCity nur
insoweit getragen werden, wie sie den Eigenverbrauch
betreffen; die für die Energieversorgung der
Bestandsimmobilien anfallenden Kosten werden entsprechend
den marktüblichen Mietverträgen durch die
jeweiligen Mieter getragen. Soweit bei der Vermietung von
Gewerbeflächen eine Indexierung der Miete vereinbart
wurde, wirkt sich ein weiterer Anstieg der
Verbraucherpreise entsprechend positiv auf die von InCity
erzielten Mieterträge aus. Generell analysiert der
Vorstand regelmäßig die gesamtwirtschaftlichen
Entwicklungen bezüglich möglicher Auswirkungen
auf die wirtschaftliche Situation und die Aktivitäten
des InCity-Konzerns, um bei Bedarf frühzeitig
reagieren zu können.
Insgesamt wird auch zukünftig die Vermögens-,
Finanz- und Ertragslage des InCity-Konzerns vornehmlich von
den bestehenden und zukünftigen Investitionen in
Bestandsimmobilien geprägt sein.
Das Geschäftsjahr 2024 wird insbesondere im
InCity-Konzernabschluss durch ein deutlich negatives
Jahresergebnis geprägt sein. Dies ist jedoch vor allem
unter Berücksichtigung der unter Punkt 7.1.
("Ausgangssituation") gemachten Erläuterungen zu
würdigen: Insbesondere ordentliche HGB-Abschreibungen
auf das Sachanlagevermögen in Höhe von rund EUR
2,0 Mio. (davon rund EUR 1,8 Mio. auf die
Bestandsimmobilien) mindern das geplante Konzernergebnis.
Zum anderen umfasst die Prognose für den
Konzernabschluss für das Geschäftsjahr 2024
zwischen EUR 3,1 Mio. und EUR 3,6 Mio. an Investitionen in
den Bestand, die bilanzseitig nicht aktiviert werden,
sondern das Konzernergebnis mindern. Bei den geplanten
Gesamt-Investitionen handelt es sich zum weitaus
überwiegenden Teil um werterhöhende
Maßnahmen. Ergebniserhöhend ist die
Gewinnrealisierung aus dem GÜ-Vertrag des Neubaus in
Schönefeld Bestandteil der Konzernprognose für
das Jahr 2024: Insgesamt plant die Gesellschaft für
den InCity Konzern ohne Berücksichtigung von positiven
Ergebnisbeiträgen aus potenziellen zukünftigen
Akquisitionen bzw. Verkäufen von Bestandsimmobilien im
Jahr 2024 derzeit ein Jahresfehlbetrag zwischen EUR -3,5
Mio. und EUR -4,0 Mio.
Ebenfalls ohne Berücksichtigung von positiven
Ergebnisbeiträgen von potenziellen zukünftigen
Akquisitionen bzw. Verkäufen von Bestandsimmobilien im
Jahr 2024 plant der Vorstand für die InCity AG derzeit
ein Jahresergebnis von EUR -0,6 Mio. und EUR -1,1 Mio.
Die in diesem Lagebericht zukunftsgerichteten Aussagen
und Informationen beruhen auf unseren heutigen Erwartungen
und bestimmten Annahmen. Sie bergen daher eine Reihe von
Risiken und Ungewissheiten. Eine Vielzahl von Faktoren
beeinflusst die Geschäftsaktivitäten, den Erfolg
der Geschäftsstrategie sowie die Ergebnisse der InCity
AG und der InCity Gruppe. Diese Faktoren können dazu
führen, dass die tatsächlichen Ergebnisse der
InCity AG und InCity Gruppe von den geplanten abweichen.
Sollten sich eines oder mehrere Risiken oder
Ungewissheiten, die jetzt noch nicht absehbar sind,
realisieren oder sollte sich erweisen, dass die zugrunde
liegenden Annahmen nicht korrekt waren, können die
tatsächlichen Ergebnisse sowohl positiv als auch
negativ von den Ergebnissen abweichen, die in der
zukunftsgerichteten Aussage als erwartete, geplante oder
geschätzte Ergebnisse genannt worden sind.
Die InCity AG hat nach den Umständen, die ihr in
dem Zeitpunkt bekannt waren, in dem die
Rechtsgeschäfte mit einem verbundenen Unternehmen
vorgenommen wurden, bei jedem Rechtsgeschäft eine
angemessene Gegenleistung erhalten und hat im
Berichtszeitraum weder auf Veranlassung noch im Interesse
des herrschenden oder eines mit ihm verbundenen Unternehmen
Maßnahmen getroffen oder unterlassen.
Schönefeld, 15. April 2024
| Michael Freund |
| Vorstand (CEO) |
der Fokus der Aktivitäten der InCity Immobilien AG
im Geschäftsjahr 2023 lag in der weiteren Umsetzung
der in den Vorjahren initiierten Vermietungen und
Umbaumaßnahmen. Zusätzlich hat der InCity
Konzern die im Geschäftsjahr 2021 begonnenen eigenen
Projektentwicklungsaktivitäten im Geschäftsjahr
2023 weitergeführt und den Neubau einer
Büroimmobilie in Schönefeld - im Rahmen eines
Generalübernehmervertrages (GÜ-Vertrag) -
fortgesetzt sowie eine Teilfertigstellung des Neubaus
erzielt.
Der Aufsichtsrat nahm im Berichtszeitraum sämtliche
ihm nach Gesetz, Satzung und Geschäftsordnung
obliegenden Aufgaben wahr. Wir haben den Vorstand bei der
Leitung des Unternehmens regelmäßig beraten und
seine Geschäftsführung überwacht. Wir waren
unmittelbar eingebunden bei allen Entscheidungen, die
für die InCity Immobilien AG und den Konzern von
grundlegender Bedeutung waren.
Der Vorstand unterrichtete uns regelmäßig,
zeitnah und umfassend - durch schriftliche und
mündliche Berichte - über die
Geschäftspolitik und andere grundsätzliche Fragen
der Unternehmensführung und -planung, die finanzielle
Entwicklung und Ertragslage sowie über Geschäfte
und Ereignisse, die für das Unternehmen von
erheblicher Bedeutung waren. Abweichungen des
Geschäftsverlaufs von den Plänen und Zielen
wurden dem Aufsichtsrat im Einzelnen dargelegt. Die
strategische Ausrichtung des Unternehmens hat der Vorstand
mit dem Aufsichtsrat abgestimmt.
Im Rahmen der Aufsichtsratssitzungen informierte der
Vorstand den Aufsichtsrat über alle für die
Gesellschaft und den Konzern wichtigen Themen. Der Vorstand
berichtete umfassend über die bestehenden, neuen und
geplanten Investitionen in Bestandsimmobilien,
Projektbeteiligungen sowie eigene Projektentwicklungen, die
Geschäftspolitik, die Unternehmensstrategie und
Planung sowie über wesentliche
Geschäftsvorfälle. Weiterhin hatte der
Aufsichtsrat stets Einblick in die Ertrags-,
Vermögens- und Finanzlage von AG und Konzern. Den
Beschlussvorlagen und Berichten des Vorstands hat der
Aufsichtsrat nach sorgfältiger Prüfung und
eingehender Erörterung - soweit nach Gesetz, Satzung
und Geschäftsordnung erforderlich - zugestimmt.
Außerhalb der Sitzungen informierte uns der
Vorstand gemäß der Geschäftsordnung des
Vorstands mittels schriftlicher und mündlicher
Berichte über die laufende Geschäftsentwicklung,
die Bestandsimmobilien, die Projekte sowie die Ertrags-,
Vermögens- und Finanzlage.
Zusätzlich standen neben dem
Aufsichtsratsvorsitzenden auch weitere Mitglieder des
Aufsichtsrats außerhalb der Sitzungen im
regelmäßigen Kontakt mit dem Vorstand, um sich
über die aktuelle Geschäftsentwicklung und die
wesentlichen Geschäftsvorfälle zu informieren und
entsprechend zu beraten. Wichtige Themen und anstehende
Entscheidungen wurden in regelmäßigen
Gesprächen erörtert.
Interessenskonflikte von Aufsichtsrats- und
Vorstandsmitgliedern, die dem Aufsichtsrat gegenüber
unverzüglich offenzulegen sind und über die die
Hauptversammlung zu informieren ist, sind nicht
aufgetreten.
Im Geschäftsjahr 2023 kam der Aufsichtsrat zu einer
ordentlichen Präsenzsitzung und zwei
außerordentlichen Aufsichtsratssitzungen zusammen.
Eine der beiden außerordentlichen
Aufsichtsratssitzungen wurden im Wege des schriftlichen
Umlaufverfahrens abgehalten, eine weitere im Wege einer
Video- bzw. Telefonkonferenz. Die Mitglieder des
Aufsichtsrats waren bei allen Sitzungen vollzählig
anwesend beziehungsweise vollzählig an den
Beschlüssen beteiligt.
Der Aufsichtsrat befasste sich eingehend mit der
wirtschaftlichen Lage sowie mit der operativen und
strategischen Entwicklung des Unternehmens. Über
besondere Geschäftsvorgänge, die für die
Leitung des Unternehmens sowie für die Beurteilung von
Lage und Entwicklung des Unternehmens von wesentlicher
Bedeutung waren, wurde der Aufsichtsrat vom Vorstand auch
zwischen den Aufsichtsratssitzungen unverzüglich und
umfassend informiert. Zustimmungspflichtige Themen wurden
vom Vorstand rechtzeitig zur Beschlussfassung vorgelegt
oder die vom Aufsichtsrat erforderliche Genehmigung
unverzüglich eingeholt.
In der ersten ordentlichen Sitzung im März 2023
befasste sich der Aufsichtsrat eingehend mit dem Jahres-
und Konzernabschluss 2022 der Gesellschaft und dem Ergebnis
der Prüfung der Wirtschaftsprüfer, die über
das Ergebnis der Prüfung berichteten und den Abschluss
mit dem Aufsichtsrat eingehend erörterten. Zudem wurde
die Entwicklung der Unternehmensplanung und des Budgets im
laufenden Geschäftsjahr mit dem Vorstand diskutiert.
Im zweiten Quartal 2023 kam der Aufsichtsrat im April
2023 zu einer außerordentlichen Sitzung zusammen, um
den Jahresabschluss für das Geschäftsjahr 2022
festzustellen sowie den Konzernabschluss zu billigen.
Im dritten Quartal fand eine weitere
außerordentliche Sitzung des Aufsichtsrats statt:
Gegenstand war die notwendigen Beschlüsse zur
Durchführung der Hauptversammlung 2023.
Im vierten Quartal fand weder eine ordentliche oder eine
außerordentliche Aufsichtsratssitzung statt.
Dem vom Vorstand gemäß § 312
Aktiengesetz erstellten und vom Abschlussprüfer
geprüften Bericht über die Beziehungen zu
verbundenen Unternehmen (Abhängigkeitsbericht) wurde
vom Abschlussprüfer ein uneingeschränkter
Bestätigungsvermerk mit nachfolgendem Wortlaut
erteilt:
"Wir erstatten vorstehenden Bericht gemäß den
Vorschriften des § 313 AktG und bemerken
abschließend, dass der in der Anlage beigefügte
Bericht des Vorstands der InCity Immobilien AG,
Schönefeld, für das Geschäftsjahr vom 1.
Januar bis zum 31. Dezember 2023 über Beziehungen zu
verbundenen Unternehmen den Vorschriften des § 312
AktG entspricht.
Der Vorstand hat alle verlangten Aufklärungen und
Nachweise erbracht.
Der Abhängigkeitsbericht entspricht den
Grundsätzen einer gewissenhaften und getreuen
Rechenschaft.
Die Schlusserklärung des Abhängigkeitsberichts
ist gemäß § 312 Abs. 3 Satz 3 AktG in den
Lagebericht (§ 289 HGB) aufgenommen worden.
Nach dem abschließenden Ergebnis unserer
Prüfung sind Einwendungen gegen den
Abhängigkeitsbericht nicht zu erheben. Wir erteilen
daher folgenden Bestätigungsvermerk:
Nach unserer pflichtmäßigen Prüfung und
Beurteilung bestätigen wir, dass
1. die tatsächlichen Angaben des Berichts richtig
sind,
2. bei den im Bericht aufgeführten
Rechtsgeschäften die Leistung der Gesellschaft nicht
unangemessen hoch war oder Nachteile ausgeglichen worden
sind,
3. bei den im Bericht aufgeführten Maßnahmen
keine Umstände für eine wesentlich andere
Beurteilung als die durch den Vorstand sprechen."
Der Aufsichtsrat hat den Abhängigkeitsbericht und
den entsprechenden Prüfungsbericht des
Abschlussprüfers selbst geprüft, erhebt nach dem
abschließenden Ergebnis seiner Prüfung keine
Einwendungen gegen die Schlusserklärung des Vorstands
und stimmt dem Ergebnis der Prüfung durch den
Abschlussprüfer zu.
Die von der Hauptversammlung am 30. August 2023
gewählte Wirtschaftsprüfungsgesellschaft Ernst
& Young GmbH, Berlin (seit dem 1. Februar 2024
firmierend als: EY GmbH & Co. KG
Wirtschaftsprüfungsgesellschaft, Berlin) hat den vom
Vorstand aufgestellten Jahresabschluss und den
zusammengefassten Lagebericht der InCity Immobilien AG zum
31. Dezember 2023 sowie den aufgestellten Konzernabschluss
geprüft und mit einem uneingeschränkten
Bestätigungsvermerk versehen. Der Jahresabschluss der
InCity Immobilien AG einschließlich des
zusammengefassten Lageberichts, der Konzernabschluss, der
Abhängigkeitsbericht sowie die Prüfungsberichte
des Abschlussprüfers wurden allen
Aufsichtsratsmitgliedern unverzüglich nach
Fertigstellung zur Verfügung gestellt. In der
Aufsichtsratssitzung am 21. März 2024, in der auch die
Abschlussprüfer über das Ergebnis ihrer
Prüfung ausführlich berichteten, wurden die
Jahresabschlüsse umfassend erörtert. Nach
sorgfältiger Prüfung haben sich keine
Einwendungen ergeben. Der Aufsichtsrat hat den vom Vorstand
aufgestellten Konzernabschluss einschließlich des
zusammengefassten Lageberichts und den Jahresabschluss der
InCity Immobilien AG zum 31. Dezember 2023 am 16. April
2024 gebilligt und den Jahresabschluss zum 31. Dezember
2023 damit festgestellt.
Im Geschäftsjahr 2023 kam es zu keinen
Veränderungen hinsichtlich der Mitglieder des
Aufsichtsrats.
Schönefeld, im April 2024
Für den Aufsichtsrat
| gez. Georg Oehm |
| Aufsichtsratsvorsitzender |
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Kauf und Verkauf von eigenen Gewerbegrundstücken und Nichtwohngebäuden
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Bauträger für Wohngebäude
Kauf und Verkauf von eigenen Gewerbegrundstücken und Nichtwohngebäuden
Verwaltung von Gewerbegrundstücken und Nichtwohngebäuden für Dritte
Managementtätigkeiten von sonstigen Holdinggesellschaften
Verwaltung von Gewerbegrundstücken und Nichtwohngebäuden für Dritte
Großhandel mit medizinischen und orthopädischen Artikeln, Dental- und Laborbedarf
Managementtätigkeiten von sonstigen Holdinggesellschaften
Einzelhandel mit Wohnmöbeln
Verwaltung von Gewerbegrundstücken und Nichtwohngebäuden für Dritte
Kennzahlen extrahiert aus veröffentlichten Jahresabschlüssen
Echtzeit-Dokumentenabruf aus dem Handelsregister
Echtzeit-Prüfung auf Insolvenzbekanntmachungen der Registergerichte
Prüfen, ob Insolvenzverfahren für dieses Unternehmen vorliegen