Stammdaten

Register
Amtsgericht Saarbrücken HRB 12679
Eingetragen
5.2.2002
Branche
Ingenieurbüros für Fachplanung von technischer GebäudeausrüstungWärme- und KältehandelIngenieurbüros für Fachplanung von sonstigen technischen Anlagen
Gegenstand
Beratung, Planung, Ausführung von und jegliche Art von Dienstleistungen an Reinräumen und den dazu gehörenden gebäudetechnischen Anlagen sowie der Handel mit den dazu benötigten Wirtschaftsgütern.

Historie

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Management

NameRolle
Geschäftsführer

Wirtschaftlich Berechtigte

Identifizierte Personen (5)

NameAnteil
49.99%
N****** G****
13.09%
V******** G****
13.09%

Gesellschafter

1 Gesellschafter

GmbH-Struktur

Germany
600.000 €
100.00%

Konzern- und Jahresabschlüsse

BECKER Reinraumtechnik GmbH

Saarbrücken

Jahresabschluss zum Geschäftsjahr vom 01.01.2019 bis zum 31.12.2019

Bilanz

Aktiva

31.12.2019
EUR
31.12.2018
EUR
A. Anlagevermögen 63.471,00 74.164,00
I. Immaterielle Vermögensgegenstände 2.085,00 721,00
II. Sachanlagen 61.386,00 73.443,00
B. Umlaufvermögen 5.508.311,29 3.463.249,54
I. Vorräte 34.585,83 35.613,12
II. Forderungen und sonstige Vermögensgegenstände 1.017.219,14 1.643.953,39
III. Kassenbestand, Bundesbankguthaben, Guthaben bei Kreditinstituten und Schecks 4.456.506,32 1.783.683,03
C. Rechnungsabgrenzungsposten 26.263,75 17.781,63
Bilanzsumme, Summe Aktiva 5.598.046,04 3.555.195,17

Passiva

31.12.2019
EUR
31.12.2018
EUR
A. Eigenkapital 1.783.616,33 1.428.929,83
I. gezeichnetes Kapital 600.000,00 600.000,00
II. Gewinnvortrag 576.929,83 469.193,28
III. Jahresüberschuss 606.686,50 359.736,55
B. Rückstellungen 1.043.919,92 806.319,36
C. Verbindlichkeiten 2.770.509,79 1.319.945,98
Bilanzsumme, Summe Passiva 5.598.046,04 3.555.195,17

Anhang


 
1. Allgemeine Angaben

Die BECKER Reinraumtechnik GmbH hat ihren Sitz in Saarbrücken und ist eingetragen in das Handelsregister beim Amtsgericht Saarbrücken (Reg.Nr. HRB 12679).

Der vorliegende Jahresabschluss der Becker Reinraumtechnik GmbH wurde nach den Vorschriften des Handelsgesetzbuches sowie nach den einschlägigen Vorschriften des GmbHG und des Gesellschaftsvertrages erstellt.

Es gelten die Vorschriften für kleine Kapitalgesellschaften.

Die nach den gesetzlichen Vorschriften bei den Posten von Bilanz oder Gewinn- und Verlustrechnung anzubringenden Vermerke ebenso die Vermerke, die wahlweise in Bilanz bzw. Gewinn- und Verlustrechnung oder Anhang anzubringen sind, werden ausschließlich im Anhang aufgeführt.

2. Angaben zu Bilanzierungs- und Bewertungsmethoden

Die Bilanzierungs- und Bewertungsmethoden entsprechen folgenden Grundsätzen und Methoden:

2.1. Anlagevermögen

Die erworbenen immateriellen Vermögensgegenstände sind mit den Anschaffungskosten bewertet und wurden, sofern sie der Abnutzung unterliegen, entsprechend ihrer Nutzungsdauer um planmäßige Abschreibungen vermindert. Die Abschreibungen erfolgen nach der linearen Methode.

Die Vermögensgegenstände des Sachanlagevermögens werden zu Anschaffungs- oder Herstellungskosten angesetzt.

Die Abschreibungen erfolgen nach der linearen Methode.

Die Abschreibungen wurden unter Bezug auf die branchenüblichen Nutzungsdauern errechnet.

Bewegliche Gegenstände des Anlagevermögens bis zu einem Wert von 800,00 EUR wurden im Jahr des Zugangs voll abgeschrieben.

Bewegliche Gegenstände des Anlagevermögens zu einem Wert von mehr als 800,00 EUR wurden im Jahr des Zugangs aktiviert und planmäßig abgeschrieben.


2.2. Umlaufvermögen

Die Roh-, Hilfs- und Betriebsstoffe wurden zu Anschaffungskosten unter Beachtung des Niederstwertprinzips bewertet.

Die Bewertung der unfertigen Erzeugnisse, unfertigen Leistungen erfolgte zu Herstellungskosten.

Der Wertansatz ist durch die Materialeinzel- und -gemeinkosten sowie durch die Fertigungseinzel- und -gemeinkosten bestimmt. Die Fertigungskosten sind auf der Grundlage des Fertigungsgrades errechnet worden. Für die Verwaltungskosten wurde ein angemessener Zuschlag angesetzt.

Zur Gewährleistung einer verlustfreien Bewertung wurden bei Projekten mit Unterdeckung Abschläge vorgenommen.

Die Forderungen und die sonstigen Vermögensgegenstände werden grundsätzlich mit dem Nominalwert angesetzt.

Neben den Einzelwertberichtigungen zu Forderungen wird dem allgemeinen Kreditrisiko durch eine Pauschalwertberichtigung zu Forderungen ausreichend Rechnung getragen. Die Einzelwertberichtigung wurde gemäß Stichtagsprinzip unter Berücksichtigung der erhellenden Kenntnissen nach dem Bilanzstichtag durchgeführt.

Die Guthaben bei Kreditinstituten sowie die Kassenbestände sind mit den Nominalwerten angesetzt.

2.3. Rechnungsabgrenzungsposten

Die den Rechnungsabgrenzungsposten zu Grunde liegenden Aufwendungen bzw. Erträge sind zeitanteilig abgegrenzt.

2.4. Eigenkapital

Das Eigenkapital ist zu Nennwerten angesetzt.

2.5. Rückstellungen

Die Rückstellungen werden in Höhe des vorsichtig geschätzten Erfüllungsbetrages gebildet, der nach vernünftiger kaufmännischer Beurteilung notwendig ist; sie berücksichtigen alle erkennbaren Risiken und ungewisse Verpflichtungen.

2.6. Verbindlichkeiten

Die Verbindlichkeiten werden mit ihrem Erfüllungsbetrag passiviert.

3. Erläuterungen zur Bilanz

3.1. Angaben zu Fälligkeiten der Forderungen

Vom Gesamtbetrag der Forderungen aus Lieferungen und Leistungen und der sonstigen Vermögensgegenstände haben Forderungen in Höhe von T€ 401 eine Restlaufzeit von mehr als einem Jahr. Die übrigen Forderungen haben eine Restlaufzeit von bis zu einem Jahr.

In den Forderungen sind Forderungen gegen Gesellschafter in Höhe von T€ 4 (Vj.: T€ 0) enthalten.

3.2. Angaben zu Sicherheiten und Fälligkeiten der Verbindlichkeiten

Die Restlaufzeiten der Verbindlichkeiten betragen nicht mehr als ein Jahr.

In den Verbindlichkeiten sind Verbindlichkeiten gegenüber Gesellschafter in Höhe von T€ 157 (Vj.: T€ 126) enthalten.

4. Ergänzende Angaben

4.1. Durchschnittliche Zahl der während des Geschäftsjahres beschäftigten Arbeitnehmer
 
Die durchschnittliche Zahl der während des Geschäftsjahres im Unternehmen beschäftigten Arbeitnehmer betrug 13.

4.2. Sonstige finanzielle Verpflichtungen
 
Zum 31. Dezember 2019 bestehen jährliche Verpflichtungen aus Miet- und Leasingverträgen in Höhe von 50 TEUR. Die Leasingverträge haben eine Laufzeit von bis zu 6 Jahren. Die Mietverträge haben eine Laufzeit bis zu 10 Jahren.

  

sonstige Berichtsbestandteile


Saarbrücken, 31. März 2020

gez. Dipl.-Wirtsch.-Ing. Thomas Becker
gez. Dipl.-Wirtsch.-Ing. Dirk Steil
 


Angaben zur Feststellung:
Der Jahresabschluss wurde am 31.03.2020 festgestellt.

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