Stammdaten

Register
Amtsgericht Hamburg HRB 92641
Vorher
Schirokko Vermögensverwaltung GmbH
Eingetragen
30.7.2004
Branche
Managementtätigkeiten von sonstigen HoldinggesellschaftenBeteiligungsgesellschaftenManagementtätigkeiten von Holdinggesellschaften mit überwiegend finanziellem Anteilsbesitz
Gegenstand
Die Anlage und Verwaltung von Vermögen in unmittelbaren und mittelbaren Beteiligungen an Unternehmen im In- und Ausland sowie die Veräußerung von Beteiligungen. Die Gesellschaft übt keine nach § 34 c Gewerbeordnung erlaubnispflichtige Tätigkeit aus.

Finanzübersicht

Historie

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Wirtschaftlich Berechtigte
Beta

Identifizierte Personen (4)

NameAnteil
A*** M**** K***
0.21%
0.06%
0.06%

Ungelöste Beteiligungen (1)

Gesellschafter
Beta

Name
Ort
Anteil
Kirchliche Zusatzversorgungskasse des Verbandes der Diözesen in Deutschland (Anstalt des öffentlichen Rechts)
Germany
99.60%
BPE Unternehmensbeteiligungen G.m.b.H.
Germany
0.40%

Bilanzkonten

Konzern- und Jahresabschlüsse

PE Albis GmbH

Hamburg

Jahresabschluss zum Geschäftsjahr vom 01.01.2020 bis zum 31.12.2020

BILANZ

AKTIVA

31.12.2020
Euro

31.12.2019
Euro

A. Anlagevermögen

I. Finanzanlagen

1,00

304.176,06

B. Umlaufvermögen

I. Forderungen und sonstige Vermögensgegenstände

0,00

328.857,78

II. Kassenbestand, Bundesbankguthaben, Guthaben bei Kreditinstituten und Schecks

4.069.803,55

3.599.307,23

Bilanzsumme, Summe Aktiva

4.069.804,55

4.232.341,07



PASSIVA

31.12.2020
Euro

31.12.2019
Euro

A. Eigenkapital

I. Gezeichnetes Kapital

25.000,00

25.000,00

II. Kapitalrücklage

2.420.183,55

2.420.183,55

III. Bilanzgewinn

1.449.559,34

0,00

B. Rückstellungen

174.829,66

813.556,86

C. Verbindlichkeiten

I. Verbindlichkeiten aus Lieferungen und Leistungen

232,00

2.409,59

- davon mit einer Restlaufzeit von bis zu einem Jahr

232,00

2.409,59

II. Sonstige Verbindlichkeiten

0,00

971.191,07

- davon mit einer Restlaufzeit von bis zu einem Jahr

0,00

971.191,07

Bilanzsumme, Summe Passiva

4.069.804,55

4.232.341,07

ANHANG

I. Allgemeine Angaben

Der Jahresabschluss wurde nach den Vorschriften des HGB und den einschlägigen Vorschriften des GmbH-Gesetzes aufgestellt.

Die Gesellschaft erfüllt die Kriterien einer kleinen Kapitalgesellschaft und macht von den Erleichterungsvorschriften des § 288 Abs. 2 HGB teilweise Gebrauch.

II. Registerinformationen

Die Gesellschaft hat ihren Sitz in Hamburg und ist dort beim Amtsgericht im Handelsregister, Abteilung B, unter Nr. 92641 seit dem 14. Januar 2005 eingetragen.

III. Bilanzierungs- und Bewertungsmethoden

Für die Aufstellung des Jahresabschlusses waren unverändert die nachfolgenden Bilanzierungs- und Bewertungsmethoden maßgebend.

Finanzanlagen werden mit den Anschaffungskosten einschließlich Anschaffungsnebenkosten und abzüglich notwendiger Wertberichtigungen bewertet. Wertberichtigungen werden vorgenommen, wenn eine voraussichtlich dauerhafte Wertminderung vorliegt.

Forderungen und sonstige Vermögensgegenstände werden zum Nennwert oder zum niedrigeren Wert gemäß § 253 Abs. 4 HGB bewertet.

Liquide Mittel werden zum Nennwert angesetzt.

Die Steuerrückstellungen und sonstigen Rückstellungen berücksichtigen alle ungewissen Verbindlichkeiten und drohenden Verluste aus schwebenden Geschäften. Sie sind in Höhe des nach vernünftiger kaufmännischer Beurteilung notwendigen Erfüllungsbetrags angesetzt.

Verbindlichkeiten sind mit ihrem Erfüllungsbetrag angesetzt.

Auf fremde Währung lautende Vermögensgegenstände und Verbindlichkeiten werden grundsätzlich mit dem Devisenkassamittelkurs zum Abschlussstichtag umgerechnet. Bei einer Restlaufzeit von mehr als einem Jahr wurde dabei das Realisationsprinzip (§ 252 Abs. 1 Nr. 4 Halbsatz 2 HGB) und das Anschaffungskostenprinzip (§ 253 Abs. 1 Satz 1 HGB) beachtet.

Für die Ermittlung latenter Steuern aufgrund von temporären oder quasi-permanenten Differenzen zwischen den handelsrechtlichen Wertansätzen von Vermögensgegenständen, Schulden und Rechnungsabgrenzungsposten und ihren steuerlichen Wertansätzen oder aufgrund steuerlicher Verlustvorträge werden die Beträge der sich ergebenden Steuerbe- und -entlastung mit den unternehmensindividuellen Steuersätzen im Zeitpunkt des Abbaus der Differenzen bewertet und nicht abgezinst. Die Aktivierung eines Überhangs aktiver latenter Steuern unterbleibt in Ausübung des dafür bestehenden Ansatzwahlrechts.

IV. Angaben zur Bilanz

Die Entwicklung des Anlagevermögens ist im Anlagespiegel dargestellt.

Die Anschaffungskosten setzen sich zum Abschlussstichtag wie folgt zusammen:

EUR

Blackstone Cleantech Venture

6.213.779,42

Das gezeichnete Kapital beläuft sich unverändert zum Vorjahr auf EUR 25.000,00 und wurde zum Abschlussstichtag von folgenden Gesellschaftern gehalten:

EUR

Kirchliche Zusatzversorgungskasse des Verbandes der

Diözesen in Deutschland, Köln

24.900,00

BPE Unternehmensbeteiligungen G.m.b.H., Hamburg

100,00

25.000,00

Aufgrund des Rechnungslegungsstandards des Institutes der Wirtschaftsprüfer in Deutschland e.V. IDW RS HFA 18 werden die Beteiligungen an Personengesellschaften nur in Höhe der geleisteten Beträge zuzüglich eingeforderter Beträge ausgewiesen. Eine Aktivierung in Höhe der Resteinzahlungsverpflichtung für noch nicht eingeforderte, bedungene Einlagen erfolgt für diese Beteiligungen nicht. Diese Resteinzahlungsverpflichtungen stellen sonstige finanzielle Verpflichtungen i. S. v. § 285 Nr. 3a HGB dar und betragen im Geschäftsjahr TEUR 55 (Vj.: TEUR 3.036). Aufgrund der begonnenen Liquidationen der verbleibenden Portfoliofonds sind keine Abrufe mehr zu erwarten.

Die Verbindlichkeiten haben folgende Restlaufzeiten:

Verbindlichkeiten aus Lieferungen und Leistungen

Geschäftsjahr

Vorjahr

EUR

EUR

bis zu einem Jahr

232,00

2.409,59

mehr als ein Jahr

0,00

0,00

Sonstige Verbindlichkeiten

Geschäftsjahr

Vorjahr

EUR

EUR

bis zu einem Jahr

0,00

971.191,07

mehr als ein Jahr

0,00

0,00

V. Sonstige Angaben

Die Gesellschaft beschäftigte während des Geschäftsjahres 2020 keine Arbeitnehmer.

Nachtragsbericht:

Vorgänge von besonderer Bedeutung, die nach dem Schluss des Berichtszeitraums eingetreten sind, lagen nicht vor.

 

Hamburg, den 26. Februar 2021

Dr. Andreas M. Odefey, Aman Miran Khan, Arne Fiederling

Die Feststellung bzw. Billigung des Jahresabschlusses erfolgte am: 16. April 2021

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