R+V PENSIONSKASSE AKTIENGESELLSCHAFT

Raiffeisenplatz 1, 65189 Wiesbaden, DEU

Stammdaten

Register
Amtsgericht Wiesbaden HRB 22028
Eingetragen
6.10.2005
Branche
Mit Versicherungsdienstleistungen und Pensionskassen verbundene Tätigkeiten a. n. g.LebensversicherungKreditinstitute des Sparkassensektors
Gegenstand
der unmittelbare Betrieb der Lebensversicherung als Pensionskasse und die damit verbundenen Zusatzversicherungen.

Finanzübersicht

Historie

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Management

NameRolle
Lars Golatka
seit 7.1.2026
Vorstandsmitglied
Vorstandsmitglied
Dragica Mischler
seit 27.8.2025
Vorsitzender des Vorstands
Stefan Wolfgang Huhn
seit 19.2.2025
Prokura
Oliver Back
seit 19.2.2025
Prokura
Thomas Corterier
seit 28.11.2024
Prokura
Jonas Venema
seit 28.11.2024
Prokura
Christian Egert
seit 28.11.2024
Prokura
Monika Dr. Drücker
seit 28.11.2024
Prokura
Vorstandsmitglied
Prokura
Alexander Quint
seit 15.3.2021
Prokura
Guntram Stark
seit 15.3.2021
Prokura
Thomas Dresbach
seit 15.3.2021
Prokura
Sebastian Kopp
seit 15.3.2021
Prokura
Norman Boehm
seit 15.3.2021
Prokura
Alexander Kohlt
seit 15.3.2021
Prokura
Theresa Axmann
seit 20.11.2019
Prokura
Thomas Grabosch
seit 16.5.2019
Prokura
Alexander Valerius
seit 20.2.2018
Prokura
Ulrich Dr. Staab
seit 25.7.2017
Prokura
Karola Engelmann
seit 25.7.2017
Prokura
Thorsten Guse
seit 25.7.2017
Prokura
Petra Keis
seit 1.10.2013
Prokura
Matthias Dr. Ising
seit 28.8.2012
Prokura
Dirk Stötzel
seit 15.6.2012
Prokura
Prokura
Andreas Dr. Hasse
seit 16.5.2007
Prokura

Bilanzkonten

Gewinn- und Verlustrechnung

Posten

Konzern- und Jahresabschlüsse

R+V PENSIONSKASSE AKTIENGESELLSCHAFT

Wiesbaden

Jahresabschluss zum Geschäftsjahr vom 01.01.2023 bis zum 31.12.2023

R+V Pensionskasse AG

Geschäftsbericht 2023

Vorgelegt zur ordentlichen Hauptversammlung am 4. Juni 2024

Lagebericht

Geschäft und Rahmenbedingungen

Geschäftstätigkeit

Die R+V Pensionskasse AG, gegründet 2004, gehört als Unternehmen der R+V der Genossenschaftlichen FinanzGruppe Volksbanken Raiffeisenbanken an. Sie repräsentiert als Pensionskasse einen der fünf Durchführungswege der betrieblichen Altersversorgung. Als Spezialversicherer für betriebliche Altersversorgung bietet sie ihren Kundinnen und Kunden Versorgungslösungen an. Ihr Versicherungsprogramm umfasst Rentenversicherungen sowie Zusatzversicherungen zur Versorgung von Hinterbliebenen und zur Absicherung für den Fall der Berufsunfähigkeit. Die Gesellschaft ist grundsätzlich für das Neugeschäft geschlossen und fokussiert sich ausschließlich auf das Bestandsgeschäft. Die R+V Pensionskasse AG bietet an, für neue Mitarbeitende ein Produkt im Durchführungsweg der Direktversicherung bei der R+V Lebensversicherung AG abzuschließen. Bestehende Verträge werden unverändert weitergeführt.

Die R+V Pensionskasse AG ist bereits seit ihrer Gründung Konsortialmitglied im Versorgungswerk MetallRente und hält einen Anteil von 25,0 % am Durchführungsweg MetallRente Pensionskasse. Damit nimmt die R+V Pensionskasse AG in der Branchenlösung des Konsortiums MetallRente die Position als zweitgrößtes Konsortialmitglied ein. Für das Neugeschäft ist der Durchführungsweg MetallRente Pensionskasse ebenfalls geschlossen.

Die R+V Pensionskasse AG ist freiwilliges Mitglied im Sicherungsfonds für die Lebensversicherer.

Organisatorische und rechtliche Struktur

Die Anteile der R+V Pensionskasse AG werden von der R+V Personen Holding GmbH gehalten. Die R+V Personen Holding GmbH wiederum ist eine hundertprozentige Tochter der R+V Versicherung AG.

Die R+V Versicherung AG fungiert als Obergesellschaft des R+V Konzerns. Sie erstellt einen Konzernabschluss nach den internationalen Rechnungslegungsstandards (IFRS), in den die R+V Pensionskasse AG einbezogen wird.

Die R+V Versicherung AG befindet sich über direkt und indirekt gehaltene Anteile mehrheitlich im Besitz der DZ BANK AG Deutsche Zentral-Genossenschaftsbank. Weitere Anteile werden von genossenschaftlichen Verbänden und Instituten gehalten. Der Vorstand der R+V Versicherung AG trägt die Verantwortung für das gesamte Versicherungsgeschäft innerhalb der DZ BANK Gruppe.

Die Vorstände der Gesellschaften der R+V sind teilweise in Personalunion besetzt. Der R+V Konzern wird geführt wie ein einheitliches Unternehmen.

Zwischen den Gesellschaften der R+V wurden umfangreiche interne Ausgliederungsvereinbarungen abgeschlossen.

Der Vertrieb der Pensionsversicherungen erfolgt über die Außendienstorganisationen der R+V Lebensversicherung AG und der R+V Allgemeine Versicherung AG.

Beziehungen zu verbundenen Unternehmen

In dem nach § 312 Aktiengesetz (AktG) erstellten Bericht über die Beziehungen zu verbundenen Unternehmen hat der Vorstand erklärt, dass die Gesellschaft nach den Umständen, die ihm zu dem Zeitpunkt bekannt waren, in dem die im Bericht erwähnten Rechtsgeschäfte vorgenommen wurden, bei jedem Rechtsgeschäft eine angemessene Gegenleistung erhalten hat und dadurch, dass andere berichtspflichtige Maßnahmen weder getroffen noch unterlassen wurden, nicht benachteiligt wurde.

Nichtfinanzielle Berichterstattung

Nachhaltigkeitsbericht

Einen Überblick über sämtliche Aktivitäten zur Nachhaltigkeit ermöglicht der jährliche R+V-Nachhaltigkeitsbericht. Der Bericht entspricht den Richtlinien für Nachhaltigkeitsberichterstattung der Global Reporting Initiative und erfüllt somit weltweit anerkannte Transparenz-Standards.

Den vollständigen R+V-Nachhaltigkeitsbericht gibt es online auf der R+V-Homepage unter:

www.nachhaltigkeitsbericht.ruv.de.

Ausblick auf die nichtfinanzielle Erklärung - Erweiterte Anforderungen an die Nachhaltigkeitsberichterstattung

Als Bestandteil des europäischen "Green Deals" erweitert und standardisiert die Europäische Union die Grundlagen der Nachhaltigkeitsberichterstattung. Zusätzliche Transparenz soll die Vergleichbarkeit der nichtfinanziellen Erklärungen fördern. Mit Wirkung zum 5. Januar 2023 ist die Corporate Sustainability Reporting Directive (CSRD), die von den Mitgliedsstaaten innerhalb von 18 Monaten in nationales Recht umzusetzen ist, in Kraft getreten.

Bereits zum 31. Dezember 2024 wird die R+V Versicherung AG als Obergesellschaft des R+V Konzerns eine eigene, zur finanziellen Erklärung gleichgewichtete, nichtfinanzielle Erklärung abgeben und so die Verpflichtung zur Nachhaltigkeitsberichterstattung umsetzen.

Zur Implementierung dieser umfangreichen neuen Anforderungen hat R+V das Programm "CSRD@R+V" aufgesetzt. Die im Jahr 2023 durchgeführte initiale Wesentlichkeitsanalyse diente zur Bestimmung des Umfangs der Berichtsanforderungen. In einem zweiten Schritt wird diese wiederholt, um den Umfang der Berichtsanforderungen für das Geschäftsjahr 2024 zu definieren.

Die zu analysierenden Nachhaltigkeitsaspekte ergeben sich aus den European Sustainability Reporting Standards (ESRS). Neben zwei übergreifenden Querschnittsstandards, die auf Nachhaltigkeitsthemen anzuwenden sind, enthalten diese zehn thematische Standards, die unterschiedliche Aspekte der Bereiche Environmental, Social und Governance abdecken. Zudem erstellt die European Financial Reporting Advisory Group (EFRAG) aktuell einen Entwurf, der unter anderem sektorspezifische Berichtsstandards beinhalten soll.

Gesamtwirtschaftliche Entwicklung

Die wirtschaftliche Entwicklung im Jahr 2023 wurde von den Folgen der anhaltend hohen Inflation und der restriktiven Geldpolitik der Notenbanken dominiert. Sowohl die Europäische Zentralbank (EZB) als auch die US-amerikanische Notenbank (Fed) erhöhten die Leitzinsen in der ersten Jahreshälfte mehrfach, um die starken Preissteigerungen zu bekämpfen. Die Inflation hatte ihren Höhepunkt im Herbst 2022 überschritten und ging seitdem zurück, lag zum Berichtszeitpunkt aber weiterhin deutlich über dem Ziel der Zentralbanken. Das Wirtschaftswachstum in Deutschland kam zum Erliegen. Insbesondere das verarbeitende Gewerbe war durch eine schwache ausländische Nachfrage und hohe Kosten belastet. Kapitalintensive Branchen wie das Baugewerbe litten unter den stark gestiegenen Zinsen.

Der Arbeitsmarkt zeigte sich trotz der schwachen Wirtschaftstätigkeit überraschend stabil, was in Teilen einem zunehmenden Fachkräftemangel zuzuschreiben ist. Die Löhne stiegen angesichts der hohen Inflation zwar deutlich an, insgesamt erlangten die Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer in Deutschland auf Jahressicht jedoch keine realen Einkommenszuwächse. Der private Konsum verzeichnete einen Rückgang. Angesichts des herausfordernden makroökonomischen Umfelds und der weltweit hohen geopolitischen Unsicherheiten ging das Bruttoinlandsprodukt für das Jahr 2023 in Deutschland um 0,3 % zurück. Die Inflation war, gemessen am harmonisierten Verbraucherpreisindex, im Geschäftsjahr mit 6,0 % gegenüber 8,7 % im Vorjahr rückläufig. Dies war überwiegend durch einen Rückgang der Steigerungen bei Energiepreisen bedingt.

Entwicklung an den Kapitalmärkten

Die Notenbanken setzten ihren 2022 begonnenen Zinserhöhungszyklus fort. Die EZB hob den Leitzins auf 4,5 % an, bevor sie den Zins ab September konstant hielt. Die amerikanische Fed beendete die Zinserhöhungen im Juli auf einem Niveau von 5,5 %. Mit den starken Zinsanstiegen kam es zu ersten Verwerfungen. Insbesondere im März sorgten eine Bankenkrise in den USA sowie eine notgedrungene Großbankenfusion in der Schweiz für Unruhe am Kapitalmarkt. Die Bankenkrise wurde durch umfassende Maßnahmen der Regulierungsbehörden zügig eingedämmt.

An den Anleihemärkten fiel das Zinsniveau auf Jahressicht, nachdem jedoch unterjährig bis in den Herbst hinein ein deutlicher Zinsanstieg zu beobachten war. Die Verzinsung zehnjähriger Bundesanleihen verringerte sich um 0,5 Prozentpunkte und lag zum Jahresende 2023 bei 2,0 %. Die Risikoaufschläge (Spreads) von Pfandbriefen, Unternehmens- und Bankenanleihen notierten zum Jahresende niedriger.

An den weltweiten Aktienmärkten setzte nach den starken Verlusten des Vorjahres eine deutliche Erholung ein. Der deutsche Aktienindex DAX, der neben der Marktentwicklung auch die Dividendenzahlungen berücksichtigt (Performanceindex), stieg bis zum Jahresende um 20,3 % gegenüber dem Vorjahr und notierte bei 16.752 Punkten. Der für den Euroraum maßgebliche Aktienindex Euro Stoxx 50 (Preisindex) stieg um 19,2 % gegenüber dem Vorjahr und notierte zum Jahresende bei 4.521 Punkten.

Lage der Versicherungswirtschaft

Die deutsche Versicherungswirtschaft hat das Jahr 2023 in einem Umfeld herausfordernder wirtschaftlicher Rahmenbedingungen und globaler Unsicherheiten mit einem leichten Beitragszuwachs abgeschlossen. Wie der Gesamtverband der Deutschen Versicherungswirtschaft e.V. (GDV) in seiner Jahresmedienkonferenz Ende Januar 2024 bekanntgab, stiegen die Beitragseinnahmen über alle Sparten hinweg um 0,6 % auf 224,7 Mrd. Euro, vor allem durch Zuwächse in der Schaden- und Unfallversicherung sowie in der Privaten Krankenversicherung.

In der Lebens- und Pensionsversicherung gingen die Beitragseinnahmen aktuellen Berechnungen zufolge um 5,3 % auf 92,0 Mrd. Euro zurück. Als Gründe nannte der GDV die schwierige gesamtwirtschaftliche Lage, die schwache Entwicklung bei den Reallöhnen sowie eine damit einhergehende Konsumzurückhaltung. Von der traditionell hohen Sparquote in Deutschland konnte die Branche nicht wie in der Vergangenheit profitieren. Während sich die laufenden Beiträge robust in etwa auf Vorjahresniveau bewegten, ging das traditionell sehr volatile Geschäft mit Einmalbeiträgen um 16,1 % zurück.

Bei den Pensionskassen war die Geschäftsentwicklung auch 2023 rückläufig. Vorläufige Branchenwerte zeigen ein Minus von 5,1 % bei den gebuchten Beiträgen. Der gesamte Neuzugang der Branche wird auf rund 42 Tsd. Verträge beziffert.

Geschäftsverlauf der R+V Pensionskasse AG

Versicherungsarten

Die R+V Pensionskasse AG bietet Versicherungen in Form von beitragsorientierten Leistungszusagen sowie Beitragszusagen mit Mindestleistung an. Ergänzend zu den Altersrenten können Zusatzversicherungen zur Versorgung von Hinterbliebenen und zur Absicherung für den Fall der Berufsunfähigkeit und Erwerbsminderung eingeschlossen werden.

Versicherungsbestand

Im Geschäftsjahr wurden bei der R+V Pensionskasse AG unter anderem durch vertraglich vereinbarte Dynamikerhöhungen, Zuzahlungen und Versorgungsausgleiche neue Verträge mit einem Neubeitrag von insgesamt 1,2 Mio. Euro abgeschlossen, davon 0,5 Mio. Euro aus dem Konsortialgeschäft MetallRente. Der laufende Neubeitrag betrug 0,8 Mio. Euro.

Zum 31. Dezember 2023 verwaltete die R+V Pensionskasse AG 180,5 Tsd. Verträge. Der laufende Beitrag des Bestandes betrug 107,9 Mio. Euro, wovon 36,0 Mio. Euro auf den Bestand des Konsortialgeschäfts MetallRente entfielen. Die Stornoquote bezogen auf den laufenden Beitrag im Bestand betrug 4,4 %.

Leistungen zugunsten der Versicherungsnehmer

Im Geschäftsjahr 2023 erbrachte die R+V Pensionskasse AG zu Gunsten der Versicherungsnehmer Leistungen in Höhe von 169,4 Mio. Euro. Davon entfielen auf Versicherungsleistungen, Rückkäufe und Überschüsse 91,9 Mio. Euro. Die Rückstellungen zur Bedeckung künftiger Leistungsverpflichtungen wurden um 76,7 Mio. Euro erhöht.

Entwicklung des Versicherungsgeschäfts

Erläuterungen zur Vermögens-, Finanz- und Ertragslage

Beiträge

Die gebuchten Beiträge der R+V Pensionskasse AG von 110,5 Mio. Euro (2022: 117,1 Mio. Euro) setzten sich zusammen aus 110,0 Mio. Euro laufenden Beiträgen und 0,5 Mio. Euro Einmalbeiträgen.

Ergebnis aus Kapitalanlagen

Die R+V Pensionskasse AG erzielte aus den Kapitalanlagen (ohne Posten Aktiva C.) ordentliche Erträge von 62,7 Mio. Euro. Abzüglich ordentlicher Aufwendungen von 1,9 Mio. Euro ergab sich ein ordentliches Kapitalanlageergebnis von 60,7 Mio. Euro (2022: 49,9 Mio. Euro). Die laufende Durchschnittsverzinsung gemäß Verbandsformel lag bei 2,1 % (2022: 1,8 %).

Bei den Kapitalanlagen der R+V Pensionskasse AG kam es zu Abschreibungen von 15,3 Mio. Euro. Aufgrund von Wertaufholungen wurden 2,1 Mio. Euro zugeschrieben. Durch Veräußerungen von Vermögenswerten wurden Abgangsgewinne von 3,6 Mio. Euro erzielt. Die Abgangsverluste betrugen 0,3 Mio. Euro. Aus dem Saldo der Zu- und Abschreibungen sowie den Abgangsgewinnen und -verlusten resultierte ein außerordentliches Ergebnis von -9,9 Mio. Euro (2022: 3,8 Mio. Euro).

Das Nettoergebnis aus Kapitalanlagen als Summe des ordentlichen sowie des außerordentlichen Ergebnisses belief sich damit für das Geschäftsjahr auf 50,9 Mio. Euro gegenüber 53,7 Mio. Euro im Vorjahr. Die Nettoverzinsung lag bei 1,8 % (2022: 1,9 %).

Aufwendungen für Versicherungsfälle

Die Brutto-Aufwendungen für Versicherungsfälle lagen mit 91,9 Mio. Euro um 15,6 % über dem Vorjahreswert von 79,5 Mio. Euro. Den größten Anteil daran hatten die Ablaufleistungen mit 69,7 Mio. Euro (2022: 59,2 Mio. Euro). Die Aufwendungen für Rückkäufe beliefen sich auf 6,4 Mio. Euro (2022: 6,4 Mio. Euro), die Rentenzahlungen auf 11,4 Mio. Euro (2022: 9,7 Mio. Euro) und die Todesfallleistungen auf 4,3 Mio. Euro (2022: 4,1 Mio. Euro).

Aufwendungen für den Versicherungsbetrieb

Die Abschlussaufwendungen lagen bei 0,4 Mio. Euro gegenüber 0,4 Mio. Euro im Vorjahr. Gemessen an der Beitragssumme des Neugeschäfts von 14,3 Mio. Euro (2022: 13,3 Mio. Euro) ergab sich ein Abschlusskostensatz von 2,7 % (2022: 2,8 %).

Die Verwaltungsaufwendungen betrugen 2,6 Mio. Euro gegenüber 2,7 Mio. Euro im Vorjahr. In Relation zur Beitragseinnahme ergab sich ein Verwaltungskostensatz von 2,3 % (2022: 2,3 %).

Gesamtergebnis

Im Geschäftsjahr 2023 erwirtschaftete die R+V Pensionskasse AG einen Rohüberschuss nach Steuern von - 13,4 Mio. Euro. Die Zinszusatzrückstellungen änderten sich von 407,6 Mio. Euro in 2022 auf 402,7 Mio. Euro zum 31. Dezember 2023.

Von dem erwirtschafteten Rohüberschuss ging ein Teil unmittelbar als Direktgutschrift an die Versicherungsnehmer. Nach Zuführung zur Rückstellung für Beitragsrückerstattung von 0,5 Mio. Euro ergab sich unter Berücksichtigung des Steueraufwands von 0,4 Mio. Euro ein Jahresfehlbetrag von 13,9 Mio. Euro.

Überschussbeteiligung

Durch die Überschussbeteiligung werden die Versicherungsnehmer entstehungsgerecht und zeitnah an allen erwirtschafteten Überschüssen beteiligt.

Die Versicherungsnehmer der R+V Pensionskasse AG werden explizit an Bewertungsreserven beteiligt. Mit dem Ziel der Kontinuität bei den Auszahlungen deklariert die R+V Pensionskasse AG die Beteiligung an den Bewertungsreserven bis zu einem bestimmten Niveau ein Jahr im Voraus. Damit ist die Beteiligung unabhängig vom tatsächlichen Stand der Bewertungsreserven bis zu einem Mindestniveau gesichert.

Die für das Versicherungsjahr 2024 deklarierten Überschussanteilsätze sind im Anhang aufgeführt.

Die Angaben zur Beteiligung der Versicherungsnehmer an den Erträgen für das Geschäftsjahr 2023 werden im Laufe des Jahres 2024 online unter der Adresse www.ruv.de bereitgestellt.

Finanzlage

Die R+V Pensionskasse AG verfügte zum 31. Dezember 2023 über ein Eigenkapital in Höhe von insgesamt 123,6 Mio. Euro (2022: 107,5 Mio. Euro).

Das Eingeforderte Kapital betrug wie im Vorjahr 10,1 Mio. Euro.

Der Kapitalrücklage wurden im Jahr 2023 30,0 Mio. Euro zugeführt. Zum Ausgleich des Jahresfehlbetrages wurden 13,9 Mio. Euro der Kapitalrücklage entnommen.

Die Gesetzliche Rücklage von 1,1 Mio. Euro bleibt unverändert.

Die Anderen Gewinnrücklagen der R+V Pensionskasse AG betrugen wie im Vorjahr 1,6 Mio. Euro.

Im Geschäftsjahr wurde ein ausgeglichenes Bilanzergebnis erzielt. Der Jahresfehlbetrag wurde durch eine Entnahme aus der Kapitalrücklage in Höhe von 13,9 Mio. Euro gedeckt.

Die R+V Pensionskasse AG konnte im Geschäftsjahr jederzeit ihre Auszahlungsverpflichtungen erfüllen. Anhaltspunkte für eine künftige Liquiditätsgefährdung sind nicht erkennbar.

Bestand an Kapitalanlagen

Die Kapitalanlagen der R+V Pensionskasse AG (ohne Posten Aktiva C.) wuchsen im Geschäftsjahr 2023 um 84,4 Mio. Euro beziehungsweise um 3,0 %. Damit belief sich der Buchwert der Kapitalanlagen zum 31. Dezember 2023 auf 2.945,6 Mio. Euro.

Die für die Neuanlage zur Verfügung stehenden Mittel wurden im laufenden Geschäftsjahr überwiegend in Renten investiert, hierbei vor allem in Unternehmens- und Staatsanleihen. Zur Reduzierung des Ausfallrisikos wurde bei den Zinstiteln auf eine gute Bonität der Emittenten geachtet. Des Weiteren hat die R+V Pensionskasse AG alternative Eigen- und Fremdkapitalinvestments ausgebaut.

Die durchgerechnete Aktienquote zu Marktwerten belief sich zum 31. Dezember 2023 auf 5,4 % (2022: 5,6 %).

Die Reservequote auf die gesamten Kapitalanlagen zum 31. Dezember 2023 lag bei -7,9 % (2022: -12,0 %).

Chancen- und Risikobericht

Risikomanagementsystem

Ziel des Risikomanagements der R+V Pensionskasse AG ist es, für die gesamte Geschäftstätigkeit die dauernde Erfüllbarkeit der Verpflichtungen aus den Versicherungen und hierbei insbesondere die Solvabilität sowie die langfristige Risikotragfähigkeit, die Bildung ausreichender versicherungstechnischer Rückstellungen, die Anlage in geeignete Vermögenswerte, die Einhaltung der kaufmännischen Grundsätze einschließlich einer ordnungsgemäßen Geschäftsorganisation und die Einhaltung der übrigen finanziellen Grundlagen des Geschäftsbetriebs zu gewährleisten.

Risiken ergeben sich aus nachteiligen Entwicklungen für die Vermögens-, Finanz- oder Ertragslage und bestehen in der Gefahr von zukünftigen Verlusten.

Der Risikomanagementprozess umfasst die Identifikation, Analyse und Bewertung, Steuerung und Überwachung sowie Berichterstattung und Kommunikation der Risiken. Die einmal jährlich stattfindende Risikoinventur hat zum Ziel, die Risiken zu identifizieren und hinsichtlich ihrer Wesentlichkeit zu beurteilen. Die Ergebnisse der Risikoinventur werden im Risikoprofil festgehalten. Die wesentlichen Risiken werden in diesem Chancen- und Risikobericht dargestellt sowie Maßnahmen zu deren Begrenzung erläutert. Die aufsichtsrechtliche Risikotragfähigkeit und sämtliche wesentlichen Risiken werden in der vierteljährlich stattfindenden Risikokommission bewertet. Dies umfasst auch die Überprüfung verbindlich festgelegter Kennzahlen und Schwellenwerte. Bei Überschreitung eines definierten Indexwerts sind Maßnahmen zu prüfen und gegebenenfalls einzuleiten. Bei wesentlichen Veränderungen von Risiken sind Meldungen an den Vorstand vorgesehen. Die risikorelevanten Unternehmensinformationen werden den zuständigen Aufsichtsgremien vierteljährlich sowie bedarfsweise ad hoc zur Verfügung gestellt.

Governance-Struktur

Das Risikomanagement der R+V Pensionskasse AG ist integraler Bestandteil der Unternehmenssteuerung und der Governance-Struktur. Es stützt sich auf drei miteinander verbundene und in das Kontroll- und Überwachungsumfeld eingebettete sogenannte Verteidigungslinien in Form der operativen Risikosteuerung, der Risikoüberwachung und der internen Revision.

Unter Risikosteuerung (1. Verteidigungslinie) ist die operative Umsetzung der Risikostrategie in den risikotragenden Geschäftsbereichen zu verstehen. Die operativen Geschäftsbereiche treffen Entscheidungen zur bewussten Übernahme oder Vermeidung von Risiken. Dabei haben sie die vorgegebenen Rahmenbedingungen und Risikolimitierungen zu beachten.

Aufgaben der Risikoüberwachung (2. Verteidigungslinie) werden bei der R+V durch die Risikomanagementfunktion, die Compliance-Organisation und die versicherungsmathematische Funktion wahrgenommen. Im Sinne eines konsistenten Risikomanagementsystems erfolgt ein enger Austausch der genannten Funktionen untereinander.

Die Risikomanagementfunktion der R+V unterstützt den Vorstand bei einer effektiven Handhabung des Risikomanagementsystems und überwacht sowohl dieses als auch das Risikoprofil. Das Risikomanagement setzt sich bei der R+V aus dem Gesamtrisikomanagement auf zentraler und dem Ressortrisikomanagement auf dezentraler Ebene zusammen. Es ist für die Identifikation, Analyse und Bewertung der Risiken im Rahmen des Risikomanagementprozesses gemäß ERB (Eigene Risikobeurteilung nach § 234d VAG) verantwortlich. Dies schließt die Früherkennung, vollständige Erfassung und interne Überwachung aller wesentlichen Risiken ein. Dabei macht das Risikomanagement grundlegende Vorgaben für die anzuwendenden Risikomessmethoden. Darüber hinaus berichtet das Risikomanagement die Risiken an die Risikokommission, den Vorstand und den Aufsichtsrat. Die R+V Pensionskasse AG hat die Risikomanagementfunktion auf die R+V Versicherung AG ausgegliedert.

Die Aufgabe der Compliance-Organisation liegt vorrangig in der Überwachung der Einhaltung der externen Anforderungen. Sie prüft zudem, ob die internen Verfahren geeignet sind, um die Einhaltung der externen Anforderungen sicherzustellen. Darüber hinaus berät sie den Vorstand in Bezug auf die Einhaltung der für den Betrieb des Versicherungsgeschäfts geltenden Gesetze und Verwaltungsvorschriften, beurteilt die möglichen Auswirkungen von Änderungen des Rechtsumfeldes für das Unternehmen und identifiziert und beurteilt das mit der Verletzung der rechtlichen Vorgaben verbundene Risiko (Compliance-Risiko). Die Compliance-Aufgaben werden wegen der übergreifenden Organisation der Geschäftsprozesse unternehmensübergreifend durch eine zentrale Compliance-Stelle in Kooperation mit dezentralen Compliance-Stellen der Vorstandsressorts der R+V Versicherung AG wahrgenommen. Die vierteljährlich stattfindende Compliance-Konferenz ist das zentrale Koordinations- und Berichtsgremium der Compliance-Organisation. Dort werden die Aktivitäten der zentralen und dezentralen Compliance-Stellen berichtet und koordiniert sowie relevante Vorfälle behandelt. Bei besonders gravierenden Verstößen sind Ad-hoc-Meldungen an die zentrale Compliance-Stelle vorgesehen. Die R+V Pensionskasse AG hat die Compliance-Aufgaben auf die R+V Versicherung AG ausgegliedert. Der Compliance-Beauftragte berichtet unmittelbar an den Vorstand und ist organisatorisch direkt dem Vorstandsvorsitzenden der R+V Versicherung AG zugeordnet.

Die versicherungsmathematische Funktion ist in erster Linie mit Kontrollaufgaben im Hinblick auf die ordnungsgemäße Bildung der versicherungstechnischen Rückstellungen betraut. Im Einzelnen koordiniert sie die Berechnung der versicherungstechnischen Rückstellungen und gewährleistet die Angemessenheit der der Berechnung zugrunde liegenden Annahmen, Methoden und Modelle. Darüber hinaus bewertet sie die Qualität der bei der Berechnung der versicherungstechnischen Rückstellungen verwendeten Daten und Informationstechnologiesysteme. Mindestens einmal jährlich berichtet die versicherungsmathematische Funktion schriftlich an den Vorstand. Darüber hinaus gibt der Inhaber der versicherungsmathematischen Funktion eine Stellungnahme zur allgemeinen Zeichnungs- und Annahmepolitik und zur Angemessenheit der Rückversicherungsvereinbarungen ab. Die Bewertung der Angemessenheit der versicherungstechnischen Rückstellungen und die Stellungnahme zur allgemeinen Zeichnungs- und Annahmepolitik enthalten auch eine Beurteilung im Hinblick auf Nachhaltigkeitsrisiken. Die R+V Pensionskasse AG hat die versicherungsmathematische Funktion auf die R+V Lebensversicherung AG ausgegliedert.

Die Konzern-Revision (3. Verteidigungslinie) prüft die Einhaltung der Regelungen des Risikomanagementsystems und deren Wirksamkeit. Die R+V Pensionskasse AG hat die Revision auf die R+V Versicherung AG ausgegliedert. Die Konzern-Revision ist eine von den operativen Geschäftsbereichen unabhängige und organisatorisch selbstständige Funktion. Sie ist der Geschäftsleitung unterstellt und organisatorisch direkt dem Vorstandsvorsitzenden der R+V Versicherung AG zugeordnet. Zur Behebung festgestellter Defizite werden Maßnahmen vereinbart und von der Konzern-Revision nachgehalten.

Risikostrategie

Die Grundsätze des Risikomanagements basieren auf der verabschiedeten und jährlich zu aktualisierenden Risikostrategie der R+V Pensionskasse AG, die eng mit der Geschäftsstrategie verzahnt ist. Alle wesentlichen Risiken der Gesellschaft sind Gegenstand der Risikostrategie.

Die Rechnungsgrundlagen werden so bemessen, dass sie Sicherheitsmargen enthalten und Anpassungen an neueste Erkenntnisse berücksichtigen, um neben der aktuellen Risikosituation auch einer veränderten Risikosituation standzuhalten. Die Risikostrategie für die Kapitalanlage zielt unter anderem darauf ab, durch Nutzung von Diversifikationseffekten eine hohe Stabilität der bilanziellen Ergebnisbeiträge aus Kapitalanlagen zu gewährleisten. Die Einhaltung der risikopolitischen Ziele wird auch im Rahmen der strategischen Asset Allokation berücksichtigt.

Chancenmanagement

Die Vision der R+V ist es, das genossenschaftliche Kompetenzzentrum für Absicherung sowie Gesundheits- und Zukunftsvorsorge zu sein und dies gemeinsam mit den Vertriebspartnern zu gestalten. Im Mittelpunkt des Strategieprogramms "WIR@R+V" steht die Kundenbegeisterung als wesentliche Basis für den zukünftigen Erfolg. Darüber hinaus soll die Ertragskraft durch eine verstärkte Ausrichtung auf Profitabilität weiter gesteigert werden, um auch zukünftig einen wesentlichen Beitrag zum Geschäftserfolg der Genossenschaftlichen FinanzGruppe zu leisten. Dabei bleibt der Wachstumskurs durch Stärkung der Zukunftsfelder Gesundheit, Mitglieder, Nachhaltigkeit und Omnikanal fest im Blick. Durch nachhaltiges und solides Wirtschaften wird stets eine angemessene Finanzkraft erhalten, um auch langfristig alle Leistungsversprechen als verlässlicher Partner zu bedienen.

Für die R+V ergeben sich Chancen in der privaten Altersvorsorge und in der betrieblichen Altersversorgung. Dabei sind einzelvertragliche Gestaltungen ebenso möglich wie die Absicherung im Rahmen von kollektivvertraglichen Gestaltungen. Die R+V Pensionskasse AG stellt als Spezialversicherer einen der fünf Durchführungswege der betrieblichen Altersversorgung dar. Das Neugeschäft wurde weitgehend eingestellt. Bestehende Verträge werden unverändert weitergeführt.

Aufgrund des Geschäftsmodells und der vorhandenen Risikotragfähigkeit kann die R+V Chancen in der Kapitalanlage insbesondere aus Investments mit längerem Zeithorizont und höherem Renditepotenzial weitgehend unabhängig von kurzfristigen Kapitalmarktschwankungen nutzen. Durch die breite Diversifikation reduziert die R+V Risiken aus potenziellen adversen Kapitalmarktentwicklungen.

Regulatorische und gesamtwirtschaftliche Risikofaktoren

Die R+V ist möglichen Änderungen der regulatorischen Rahmenbedingungen ausgesetzt. Gegenstand der Regulierung können grundsätzlich aufsichtsrechtliche, handelsrechtliche, kapitalmarktrechtliche, aktienrechtliche und steuerrechtliche Normen sein.

Zudem unterliegt die R+V einer Reihe von gesamtwirtschaftlichen Risikofaktoren, die negative Auswirkungen auf Wachstum und Konjunktur haben können.

In einigen Regionen der Welt bestehen Konfliktherde, die nicht regional begrenzt sind, sondern auch zu Spannungen zwischen Großmächten führen mit Auswirkungen in wirtschaftlicher, militärischer und finanzieller Hinsicht für die Bundesrepublik Deutschland und die Europäische Union. Die anhaltenden fiskalpolitischen Probleme verschiedener Staaten haben zu hohen Schuldenständen und steigenden Zinslasten geführt. Dies belastet die Haushalte dieser Länder und begrenzt die finanziellen Spielräume für Investitionen und öffentliche Ausgaben.

Die Immobilienmärkte werden derzeit durch das deutlich gestiegene Preisniveau für Bauleistungen und Baumaterial sowie durch signifikant erhöhte Zinsen belastet. Die gestiegenen Zinsen verschärfen die finanziellen Belastungen für Immobilienkäufer, während zugleich die Inflation das für die Tilgung verfügbare Einkommen der Haushalte reduziert. Zudem ist ein sehr verhaltenes Transaktionsgeschehen bei moderaten Minderungen der Marktwerte zu beobachten.

In Folge der Leitzinserhöhungen des Federal Reserve Board und der EZB in den letzten beiden Jahren haben die Marktzinsen wieder Werte erreicht, die zuletzt vor der Finanzkrise zu sehen waren. Das Zinsniveau zeigt Wirkung auf die Inflationsraten, die zum Ende des Geschäftsjahres aufgrund der schwachen Konjunktur und Basiseffekten bei den Energiepreisen schneller als von den Märkten erwartet sinken. Mit dem Inflationsziel der Zentralbanken von zwei Prozent wieder in Sicht, könnten die Leitzinsen im Laufe des kommenden Geschäftsjahres schneller als erwartet deutlich sinken. Bei einer zu schnellen Zinssenkung besteht das Risiko, dass inflationstreibende Effekte wie beispielsweise eine Lohn-Preis-Spirale die Inflation wieder nach oben drücken könnten.

Nachhaltigkeitsrisiken

Nachhaltigkeitsrisiken können Risikofaktoren für bestehende Risikoarten darstellen und werden in diesen berücksichtigt. Als Nachhaltigkeitsrisiken werden Ereignisse oder Bedingungen aus den Bereichen Klima und Umwelt, Soziales oder Unternehmensführung (ESG-Risiken: Environment, Social, Governance) definiert, deren Eintreten tatsächlich oder potenziell negative Auswirkungen auf den Wert der Investition oder auf den Wert der Verbindlichkeit sowie auf die Reputation haben könnte.

Bei der R+V werden Nachhaltigkeitsrisiken nicht als eigenständige Risikoart aufgefasst.

Unter dem Klima- und Umweltaspekt sind sowohl physische als auch transitorische Risiken bedeutsam. Bei den physischen Klima- und Umweltrisiken kann es sich um akute Ereignisse wie das vermehrte Auftreten von Naturkatastrophen handeln oder um negative Effekte, die auf einen dauerhaften Klimawandel zurückzuführen sind.

Transitorische Risiken können im Zusammenhang mit dem Umstieg auf eine kohlenstoffärmere und ökologisch nachhaltigere Wirtschaft entstehen. Sie gehen häufig mit Gesetzesänderungen und verändertem Verbraucherverhalten einher.

Durch den Klimawandel verursachte Schäden und die Transformation zu einer emissionsarmen Wirtschaft können erhebliche negative Konsequenzen für die Realwirtschaft und das Finanzsystem nach sich ziehen.

Im versicherungstechnischen Risiko können sich Umweltverschmutzung und Klimawandel negativ auf die Gesundheit der versicherten Personen auswirken und damit die Anzahl der Leistungsfälle erhöhen.

Des Weiteren können physische Klimarisiken, die als Umweltereignisse auftreten, operationelle Risiken auslösen, die dadurch verursacht werden, dass Gebäude nicht nutzbar sind oder IT-Infrastruktur ausfällt.

Transitorische Klimarisiken können sich in erster Linie im Marktrisiko der R+V mit möglichen negativen Veränderungen der Marktwerte der Kapitalanlagen niederschlagen.

Soziale Risiken können aufgrund unzureichender Standards für die Wahrung der Grundrechte von Mitarbeiterinnen und Mitarbeitern oder für deren Inklusion sowie aus unangemessenen Kundenpraktiken entstehen. Hierunter fallen etwa Verstöße gegen Standards des Arbeitsrechts, Arbeits- oder Gesundheitsschutzes. Darüber hinaus können soziale Risiken durch missbräuchliche Geschäftspraktiken gegenüber der Kundschaft hervorgerufen werden, insbesondere wenn dies langfristig zu einem geänderten Kunden- und Nachfrageverhalten führt.

Risiken der Unternehmensführung entstehen beispielsweise durch unzureichende oder intransparente Governance-Strukturen oder unzureichende Maßnahmen zur Bekämpfung von Geldwäsche und aller Ausprägungen von Korruption.

Soziale Risiken sowie Risiken der Unternehmensführung können operationelle Risiken auslösen sowie negative Auswirkungen auf die Reputation der R+V haben.

Die im Lagebericht im Abschnitt nichtfinanzielle Berichterstattung beschriebene Nachhaltigkeitsberichtspflicht gemäß der CSRD sowie die zugehörigen Standards (ESRS) erweitern den Umfang des Risikomanagements in Bezug auf das Thema Nachhaltigkeit. Sie legen fest, welche wesentlichen Informationen Unternehmen in Bezug auf die Auswirkungen, Risiken und Chancen der Nachhaltigkeitsaspekte aus den Bereichen Environmental, Social und Governance (ESG-Risiken) berichten müssen. Der CSRD liegt das Prinzip der doppelten Wesentlichkeit zugrunde. Neben der Finanzperspektive muss somit auch die Wirkungsperspektive (das heißt die Auswirkungen auf Umwelt und Mensch) in die Risikobewertung einbezogen werden. Die Risikobewertung der Nachhaltigkeitsaspekte erfordert zudem eine kurz-, mittel- und langfristige Betrachtung. Die R+V Pensionskasse AG wird erstmalig für das Geschäftsjahr 2024 berichtspflichtig gemäß der CSRD und hat zum Zwecke der Umsetzung der obenstehend beschriebenen neuen Anforderungen das Programm "CSRD@R+V" aufgesetzt, innerhalb welchem die für die R+V Pensionskasse AG wesentlichen ESG-Risiken analysiert und bewertet werden.

Versicherungstechnisches Risiko

Das versicherungstechnische Risiko bezeichnet die Gefahr, dass bedingt durch Zufall, Irrtum oder Änderung der tatsächliche Aufwand für Schäden und Leistungen vom erwarteten Aufwand abweicht.

Das versicherungstechnische Risiko einer Pensionskasse umfasst das Todesfall-, Langlebigkeits- und Invaliditätsrisiko. Von den Annahmen abweichende Sterblichkeiten determinieren das Todesfall- beziehungsweise Langlebigkeitsrisiko. Ebenso kann die Anzahl der Berufs- beziehungsweise Erwerbsunfähigen die Kalkulationsannahmen übersteigen.

Der Gefahr, dass sich die Rechnungsgrundlagen im Laufe der Zeit nachteilig ohne rechtzeitige Gegensteuerung verändern, wird bei der R+V Pensionskasse AG durch die Produktentwicklung und aktuarielle Controllingsysteme begegnet. Durch Risikoprüfungen vor Vertragsabschluss können erhöhte Risiken erkannt und bei der Annahmeentscheidung berücksichtigt werden. Die Rechnungsgrundlagen werden so bemessen, dass sie neben der gegenwärtigen Risikolage auch eine sich möglicherweise ändernde Risikolage berücksichtigen. Die Angemessenheit der verwendeten Rechnungsgrundlagen wird im Rahmen der Produktentwicklung und im Vertragsverlauf durch den Verantwortlichen Aktuar überwacht.

Hohe Einzelrisiken bei den Zusatzversicherungen sind bis auf einen angemessenen Selbstbehalt rückversichert.

Die R+V Pensionskasse AG verwendet für die Berechnung der versicherungstechnischen Rückstellungen bei Rentenversicherungen mit Versicherungsbeginn ab 2005 Tafeln, die auf der Rentensterbetafel DAV 2004 R basieren.

Aufgrund der zu erwartenden höheren Lebenserwartung wurde gemäß den Empfehlungen der Deutschen Aktuarvereinigung e.V. (DAV) für den Bestand zum 31. Dezember 2023 für Rentenversicherungen mit Beginnterminen bis 2004 wie in den Vorjahren eine zusätzliche Zuführung zur Deckungsrückstellung vorgenommen. Neuere Erkenntnisse zur Sterblichkeitsentwicklung oder eine weitere von der DAV empfohlene Stärkung der Sicherheitsmargen können zu erneuten Zuführungen zur Deckungsrückstellung führen.

Das Kostenrisiko besteht darin, dass die tatsächlichen Kosten durch die einkalkulierten Kosten nicht gedeckt werden können. In den laufenden Beiträgen und in der Deckungsrückstellung sind ausreichend Anteile zur Deckung der Kosten für die Verwaltung der Versicherungsverträge enthalten.

Marktrisiko

Das Marktrisiko bezeichnet die Gefahr, die sich aus Schwankungen in der Höhe oder in der Volatilität der Marktpreise für die Vermögenswerte, Verbindlichkeiten und Finanzinstrumente ergibt, die den Wert der Vermögenswerte und Verbindlichkeiten des Unternehmens beeinflussen. Es spiegelt die strukturelle Inkongruenz zwischen Vermögenswerten und Verbindlichkeiten insbesondere im Hinblick auf deren Laufzeit wider.

Die R+V Pensionskasse AG begegnet Kapitalanlagerisiken durch Beachtung des Prinzips einer möglichst großen Sicherheit und Rentabilität bei Sicherstellung der jederzeitigen Liquidität. Durch Mischung und Streuung der Kapitalanlagen soll die Anlagepolitik der R+V dem Ziel der Risikoverminderung Rechnung tragen.

Zur Sicherstellung der Liquidität beziehungsweise zur Ergebniserreichung sind Teile der Reserven im Direktbestand durch Payer-Swaps gegen steigende Zinsen gesichert. Im Geschäftsjahr wurden Makro-Hedges mit einem Nominalvolumen von 36,2 Mio. Euro gehalten.

Die Einhaltung der Anlageverordnung sowie der aufsichtsrechtlichen Anlagegrundsätze und Regelungen wird bei der R+V durch das Anlagemanagement, interne Kapitalanlage-Richtlinien und Kontrollverfahren, eine perspektivische Anlagepolitik sowie sonstige organisatorische Maßnahmen sichergestellt. Transaktionen mit derivativen Finanzinstrumenten, strukturierten Produkten oder Asset-Backed-Securities sind in innerbetrieblichen Richtlinien geregelt. Darin enthalten sind insbesondere Volumen- und Kontrahentenlimite. Die verschiedenen Risiken werden im Rahmen des Berichtswesens überwacht und transparent dargestellt.

In Bewertungseinheiten wurden Grundgeschäfte mit nominal 66,1 Mio. Euro und Sicherungsgeschäfte mit nominal 66,1 Mio. Euro zur Sicherung von Zinsänderungsrisiken in Form von Micro-Hedges einbezogen. Da alle wesentlichen wertbestimmenden Faktoren zwischen den abzusichernden Grundgeschäften und dem absichernden Teil der Sicherungsinstrumente übereinstimmen (Nominalbetrag, Laufzeit, Währung), ist auch künftig von einer vollständig gegenläufigen Wertänderung von Grund- und Sicherungsgeschäft bezogen auf das abgesicherte Risiko auszugehen (Critical Term Match). Es gab keine mit hoher Wahrscheinlichkeit erwarteten Transaktionen, die in eine Bewertungseinheit einbezogen werden müssten.

Auf organisatorischer Ebene begegnet die R+V Anlagerisiken durch eine funktionale Trennung von Anlage, Abwicklung und Controlling.

Die Kapitalmärkte sind durch die aktuellen geopolitischen Entwicklungen und durch die erhöhte Inflation in erheblicher Weise beeinflusst. Dies schlägt sich in einer erhöhten Volatilität der Marktwerte der Kapitalanlagen nieder. Ein weiterer Zinsanstieg und eine Ausweitung der Risikoaufschläge für Anleihen können zu einem weiteren Rückgang der Marktwerte der Kapitalanlagen führen. Ein Zinsrückgang würde kurzfristig einen positiven Bewertungseffekt auf den Bestand an Zinsträgern haben.

Der Kapitalanlagebestand wird regelmäßig mit Hilfe von Nachhaltigkeitskennzahlen, unter anderem ESG-Scores, die von externen Datenanbietern bezogen werden, beurteilt. Hierzu werden Bewertungen zu Klimarisiken, Kontroversen und normativen Verstößen, wie zum Beispiel gegen den UN Global Compact, herangezogen. Zur Minderung von ESG-Risiken können Engagement-Prozesse bei einzelnen Emittenten vorgenommen werden. Die R+V hat sich zudem im Jahr 2021 ein wissenschaftsbasiertes Klimaziel für ihre Kapitalanlagen gegeben, welches eine Reduktion der Treibhausgasemissionen der Kapitalanlagen bis zum Jahr 2050 auf (netto) Null beinhaltet.

Ausfallrisiken bestehen in einer möglichen Verschlechterung der wirtschaftlichen Verhältnisse von Emittenten beziehungsweise Schuldnern und der daraus resultierenden Gefahr des teilweisen oder vollständigen Ausfalls von Forderungen oder bonitätsbedingter Wertminderungen. Die Kapitalanlage der Gesellschaft weist eine hohe Bonität auf. Es handelt sich insbesondere um Forderungen in Form von Unternehmens- und Staatsanleihen.

Besondere Aspekte des Pensionsversicherungsgeschäfts

Ein Zinsniveau, das niedriger ist als die garantierten Zinsen, stellt für Pensionskassen das Risiko dar, dass die bei Vertragsabschluss vereinbarte garantierte Mindestverzinsung nicht dauerhaft auf dem Kapitalmarkt erwirtschaftet werden kann. Bei den für die Pensionskasse typischen langfristigen Garantieprodukten besteht das Risiko negativer Abweichungen von den Kalkulationsannahmen über die Laufzeit der Verträge.

Diesem Risiko begegnet die R+V Pensionskasse AG durch eine Vielzahl von Maßnahmen, die die Risikotragfähigkeit stärken. Dazu zählt neben einem konsequenten Management von Kapitalanlage-, Risiko- und Kostenergebnissen der Erhalt von genügend freien Sicherungsmitteln, die auch in ungünstigen Kapitalmarktsituationen zur Verfügung stehen. Mithilfe von Stresstests und Szenarioanalysen im Rahmen des Asset-Liability-Managements wird der notwendige Umfang von Sicherungsmitteln zur Wahrung der Solvabilität laufend überprüft. Insbesondere werden Auswirkungen eines weiteren Zinsanstiegs sowie volatiler Kapitalmärkte simuliert.

Soweit sie nicht als Direktgutschrift erfolgt, ist die für 2024 deklarierte Überschussbeteiligung bereits in der Rückstellung für Beitragsrückerstattung festgelegt. Die jährliche Festlegung der Überschussbeteiligung erfolgt so, dass mit der freien Rückstellung für Beitragsrückerstattung (RfB) und den Bewertungsreserven in den Kapitalanlagen unter Berücksichtigung der zu erwartenden laufenden Zinserträge noch genügend freie Mittel zur Verfügung stehen, um das Zinsgarantierisiko abzusichern.

Wie die gesamte Versicherungsbranche stand die R+V Pensionskasse AG lange Zeit unter dem Einfluss niedriger bis negativer Kapitalmarktzinsen, so dass Zinszusatzrückstellungen aufgebaut werden mussten. Zur Finanzierung des Aufbaus der Zinszusatzrückstellungen wurde ein Rückversicherungsvertrag abgeschlossen.

Seit dem ersten Quartal des Geschäftsjahres 2022 ist ein Zinsanstieg zu beobachten. Langfristig wird sich dies positiv auf die Risikotragfähigkeit und Ertragskraft der R+V Pensionskasse AG auswirken. Abhängig von der tatsächlichen Entwicklung können jedoch auch in den nächsten Geschäftsjahren Fehlbeträge entstehen. Um die Solvabilitätsanforderungen weiterhin zu erfüllen, können weitere Kapitalmaßnahmen der Muttergesellschaft erforderlich sein. In 2023 erfolgte ein Kapitaleinschuss in Höhe von 30 Mio. Euro.

Besondere Aspekte des Kreditportfolios

Zur Reduktion des Kreditrisikos werden vorwiegend Investitionen beziehungsweise Darlehensvergaben bei Emittenten und Schuldnern mit einer guten bis sehr guten Bonität vorgenommen. Die R+V verwendet zur Bonitätseinstufung generell zugelassene externe Ratings, zusätzlich werden entsprechend den Vorgaben der EU-Verordnung über Ratingagenturen (CRA III) interne Experteneinstufungen zur Plausibilisierung der externen Ratings vorgenommen. Die R+V hat das externe Rating als Maximum definiert, selbst wenn eigene Bewertungen zu einem besseren Ergebnis kommen.

Kontrahentenrisiken werden durch Investitionen in Rententitel mit hoher Bonität begrenzt. In der strategischen Asset Allokation wird der Non-Investmentgrade-Anteil auf maximal 6 % begrenzt. Von den Anlagen in festverzinslichen Wertpapieren wiesen unverändert zu 2022 80,4 % ein Rating gemäß der Standard & Poor's-Systematik von gleich oder besser als A, 47,2 % (2022: 45,6 %) von gleich oder besser als AA auf.

Im Geschäftsjahr kam es zu einer Korrektur an den Immobilienmärkten, die sich in Wertberichtigungen auf einzelne Investments niedergeschlagen hat.

Gegenparteiausfallrisiko

Das Gegenparteiausfallrisiko trägt möglichen Verlusten Rechnung, die sich aus einem unerwarteten Ausfall oder der Verschlechterung der Bonität von Gegenparteien und Schuldnern während der folgenden zwölf Monate ergeben.

Bei der R+V Pensionskasse AG bestehen derartige Risiken insbesondere für Kontrahenten von derivativen Finanzinstrumenten.

Transaktionen mit derivativen Finanzinstrumenten sind in innerbetrieblichen Richtlinien geregelt. Darin enthalten sind insbesondere Volumen- und Kontrahentenlimite. Die verschiedenen Risiken werden im Rahmen des Berichtswesens überwacht und transparent dargestellt. Einzelheiten zu derivativen Finanzinstrumenten sind im Anhang erläutert.

Um Kontrahenten- und Emittentenrisiken zu beurteilen, zieht die R+V Pensionskasse AG zur Unterstützung die Einschätzungen internationaler Ratingagenturen heran, die durch eigene Bonitätsanalysen ergänzt werden. Für die wesentlichen Gegenparteien wird die Einhaltung der Limite fortlaufend überprüft. Die Auslastung der Limite und Einhaltung der Anlagerichtlinien wird überwacht.

Den Risiken aus dem Ausfall von Forderungen aus dem Versicherungsgeschäft wird durch das Forderungsmanagement begegnet. Sofern erforderlich, werden Pauschalwertberichtigungen gebildet.

Operationelles Risiko

Das operationelle Risiko bezeichnet die Gefahr von Verlusten aufgrund von unzulänglichen oder fehlgeschlagenen internen Prozessen oder aus mitarbeiter- und systembedingten oder externen Vorfällen. Rechtsrisiken sind hierin eingeschlossen.

Die R+V setzt für das Management und Controlling operationeller Risiken szenariobasierte Risk Self Assessments (RSA) sowie Risikoindikatoren ein. Im Rahmen der RSA werden operationelle Risiken hinsichtlich ihrer Eintrittswahrscheinlichkeit und ihrer Schadenhöhe bewertet. In Ausnahmefällen können qualitative Bewertungen herangezogen werden.

Risikoindikatoren ermöglichen frühzeitige Aussagen zu Trends und Häufungen in der Risikoentwicklung und erlauben es, Schwächen in den Geschäftsprozessen zu erkennen. Auf Basis vorgegebener Schwellenwerte werden Risikosituationen mittels einer Ampellogik signalisiert.

Zur Unterstützung des Managements des operationellen Risikos sind alle Geschäftsprozesse der R+V nach den Vorgaben der Rahmenrichtlinie für die Befugnisse und Vollmachten der Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter der Gesellschaften der R+V strukturiert. Für die in dieser Richtlinie nicht geregelten Bereiche liegen weitere Richtlinien, insbesondere Annahme- und Zeichnungsrichtlinien, vor.

Ein wesentliches Instrument zur Begrenzung der operationellen Risiken stellt das Interne Kontrollsystem (IKS) dar. Durch Regelungen und Kontrollen in den Fachbereichen und die Überprüfung der Anwendung und Wirksamkeit des IKS durch die Konzern-Revision wird dem Risiko von Fehlentwicklungen und dolosen Handlungen begegnet. Zur Minderung von Rechtsrisiken wird die einschlägige Rechtsprechung beobachtet und analysiert, um entsprechenden Handlungsbedarf rechtzeitig zu erkennen und in konkrete Maßnahmen umzusetzen. Rechtsstreitigkeiten aus der Schaden- beziehungsweise Leistungsbearbeitung von Versicherungsfällen sind in den versicherungstechnischen Rückstellungen berücksichtigt und somit nicht Gegenstand des operationellen Risikos.

Im Rahmen der IT-Strategie ist die Gewährleistung eines stabilen, sicheren und wirtschaftlichen Betriebs der Informations- und Kommunikationsinfrastrukturen und der Anwendungssysteme elementar. Der IT-Betrieb findet weitgehend zentralisiert und mit hoher Fertigungstiefe statt. Dies erfolgt unter Anwendung standardisierter IT-Prozesse und -Verfahren, der Verwendung von Best-Practice-Ansätzen und enger Orientierung an Marktstandards.

Physische und logische Schutzvorkehrungen dienen der Sicherheit von Daten und Anwendungen sowie der Aufrechterhaltung des laufenden Betriebs. Eine besondere Gefahr wäre der teilweise oder totale Ausfall von Datenverarbeitungssystemen. Die R+V hat durch zwei getrennte Rechenzentrumsstandorte mit Daten- und Systemspiegelung, besonderer Zutrittssicherung, Brandschutzvorkehrungen und abgesicherter Stromversorgung über Notstromaggregate Vorsorge getroffen. Ein definiertes Wiederanlaufverfahren für den Katastrophenfall wird durch Übungen auf seine Wirksamkeit überprüft. Datensicherungen erfolgen in unterschiedlichen Gebäuden mit hochabgesicherten Räumen. Darüber hinaus werden die Daten auf einen Bandroboter in einen ausgelagerten und entfernten Standort gespiegelt.

Das Sicherheitsniveau wird unterstützt durch systematische Schutzbedarfsfeststellungen, Sicherheitskonzepte auf Grundlage definierter IT-Sicherheitsstandards, Notfallkonzepte sowie durch ein Kapazitätenmanagement. Das Kapazitätenmanagement erfolgt unter quantitativen und qualitativen Gesichtspunkten und sieht für geeignete Aufgaben die flexible Nutzung von Sourcing-Optionen und den risikobasierten Einsatz von IT-Providern vor. Diese werden bei Bedarf in die Prozesse integriert und risikoorientiert überwacht.

Die Gesellschaft setzt für das Management und Controlling der Cyber-/Informationsrisiken einen Informationsrisikomanagementprozess mit entsprechenden Rollen, Verantwortlichkeiten und Verfahren ein. Die Risiken werden dabei ganzheitlich betrachtet. Zur Identifikation von Cyber-/Informationsrisiken werden verschiedene Instrumente des Informations- und IT-Sicherheitsmanagements, wie zum Beispiel Soll-Ist-Vergleiche und Penetration-Testings eingesetzt. Über die Behandlung identifizierter Risiken entscheidet der jeweilige Informationsrisikoeigentümer entlang der Systematik und der Schritte des etablierten Informationsrisikomanagementprozesses. Zum Schutz gegen mögliche Auslagerungsrisiken erfolgen eine strukturierte Kategorisierung der Auslagerungen, die Identifizierung potenzieller Risikofaktoren im Rahmen der Risikoanalyse, die Ableitung von Auflagen zur Risikominderung inklusive vertraglich zu vereinbarender Standardinhalte sowie die Einbindung in das Notfallmanagement.

Zur Sicherung der Betriebsfortführung verfügt die R+V über ein Business-Continuity-Managementsystem (BCM-System), das auch das Notfall- und Krisenmanagement umfasst. Durch das BCM soll gewährleistet werden, dass der Geschäftsbetrieb im Not- und Krisenfall aufrechterhalten werden kann. Zu diesem Zwecke werden die (zeit-)kritischen Geschäftsprozesse mit den benötigten Ressourcen erfasst sowie hierzu notwendige Dokumentationen, wie beispielsweise Geschäftsfortführungspläne, erstellt und überprüft. Für die Bewältigung von Not- und Krisenfällen bestehen darüber hinaus gesonderte Organisationsstrukturen, zum Beispiel R+V-Krisenstab / Lagezentrum sowie die einzelnen Notfallteams der Ressorts und Standorte.

Für die sichere und effiziente Durchführung von Projekten hat die R+V eine Investitionskommission installiert, die Entscheidungsvorlagen zur Bewilligung sowie die Begleitung von Großprojekten vornimmt. Nach Projektgenehmigung berichten die Projektleitungen aller Großprojekte an die Investitionskommission. Dadurch sind die Projekte an ein unabhängiges und enges Projekt-Controlling geknüpft.

Liquiditätsrisiko

Unter Liquiditätsrisiko ist das Risiko zu verstehen, dass Versicherungsunternehmen nicht in der Lage sind, Anlagen und andere Vermögenswerte zu realisieren, um ihren finanziellen Verpflichtungen bei Fälligkeit nachzukommen.

Ein möglicher Anstieg von Vertragsstornierungen aufgrund eines Zinsanstiegs oder einer Verschlechterung des gesamtwirtschaftlichen Umfelds könnte in Verbindung mit einem geringen Neuanlagevolumen in der Kapitalanlage dazu führen, dass festverzinsliche Wertpapiere aus Liquiditätsgründen nicht bis zur Endfälligkeit gehalten werden könnten und dadurch stille Lasten realisiert werden müssten.

Die Liquidität der Gesellschaften der R+V wird zentral gesteuert. Im Rahmen der Mehrjahresplanung wird eine integrierte Simulation zur Bestands- und Erfolgsentwicklung im Kapitalanlagebereich sowie zur Entwicklung der Zahlungsströme durchgeführt. Basis der Steuerung ist der prognostizierte Verlauf der Zahlungsströme aus dem versicherungstechnischen Geschäft, den Kapitalanlagen und der allgemeinen Verwaltung. Bei der Neuanlage wird die Erfüllung der aufsichtsrechtlichen Liquiditätserfordernisse kontinuierlich geprüft.

Durch Sensitivitätsanalysen wesentlicher versicherungstechnischer Parameter wird die Sicherstellung einer ausreichenden Liquidität unter krisenhaften Marktbedingungen monatlich überprüft. Die im Rahmen des monatlichen Berichtswesens dargestellten Ergebnisse zeigen die Fähigkeit der R+V Pensionskasse AG, die eingegangenen Verpflichtungen jederzeit zu erfüllen.

Risikokonzentrationen

Risikokonzentrationen im weiteren Sinne sind Ansammlungen von Einzelrisiken, die sich aufgrund hoher Abhängigkeiten beziehungsweise verwandter Wirkungszusammenhänge mit deutlich erhöhter Wahrscheinlichkeit gemeinsam realisieren können. Die Abhängigkeiten und die Verwandtschaft der Wirkungszusammenhänge offenbaren sich teilweise erst in Stresssituationen.

Das Anlageverhalten der R+V Pensionskasse AG ist darauf ausgerichtet, Risikokonzentrationen im Portfolio zu vermeiden und durch eine weitgehende Diversifikation der Anlagen eine Optimierung des Risikoprofils zu erreichen. Hierzu trägt die Einhaltung der durch die internen Regelungen in der Risikomanagementleitlinie für das Anlagerisiko vorgegebenen quantitativen Grenzen gemäß dem Grundsatz der angemessenen Mischung und Streuung bei.

Strategisches Risiko

Das strategische Risiko ergibt sich aus strategischen Geschäftsentscheidungen beziehungsweise daraus, dass diese nicht einem geänderten Wirtschaftsumfeld angepasst werden.

Veränderungen in den gesetzlichen und aufsichtsrechtlichen Rahmenbedingungen sowie Veränderungen in Markt und Wettbewerb unterliegen einer ständigen Beobachtung, damit rechtzeitig und angemessen auf Chancen und Risiken reagiert werden kann. Die R+V analysiert und prognostiziert laufend nationale und globale Sachverhalte mit Einfluss auf geschäftsrelevante Parameter. Die daraus gewonnenen Erkenntnisse werden insbesondere hinsichtlich der Bedürfnisse der Kundinnen und Kunden ausgewertet und finden Eingang in die Entwicklung neuer Versicherungsprodukte bei der R+V.

Reputationsrisiko

Das Reputationsrisiko bezeichnet das Risiko eines Verlustes, der sich aus einer möglichen Beschädigung der Reputation des Unternehmens oder der gesamten Branche infolge einer negativen Wahrnehmung in der Öffentlichkeit (zum Beispiel bei Kunden, Geschäftspartnern, Aktionären, Behörden, Medien) ergibt.

Reputationsrisiken treten als eigenständige Risiken auf (primäres Reputationsrisiko) oder sie entstehen als mittelbare oder unmittelbare Folge anderer Risikoarten wie insbesondere des operationellen Risikos (sekundäres Reputationsrisiko).

Die Unternehmenskommunikation der R+V wird zentral koordiniert, um einer falschen Darstellung von Sachverhalten entgegentreten zu können. Die Berichterstattung in den Medien über die Versicherungswirtschaft im Allgemeinen und der R+V im Besonderen wird über alle Ressorts hinweg beobachtet und laufend analysiert.

Risikotragfähigkeit

Die Berechnung der aufsichtsrechtlichen Risikotragfähigkeit (Solvabilitätsquote) der R+V Pensionskasse AG erfolgt unter Beachtung der aktuell geltenden, branchenbezogenen Gesetzgebung und beschreibt den Grad der Überdeckung der aufsichtsrechtlich geforderten Mindest-Solvabilitätsquote durch verfügbare Eigenmittel. Zusätzlich erfolgt eine Bewertung des Finanzierungsbedarfs. Dabei wird eingeschätzt, ob die bestehenden aufsichtsrechtlichen Anforderungen an die Bedeckung der versicherungstechnischen Passiva, die Kapitalausstattung und die Risikotragfähigkeit auch künftig sowie unter Berücksichtigung von Risiken erfüllt werden. Für diese Beurteilung werden neben bestehenden Analysen und Berichten auch Projektionsrechnungen genutzt.

Die aufsichtsrechtliche Risikotragfähigkeit der R+V Pensionskasse AG überschreitet per 31. Dezember 2023 die geforderte Solvabilitätsquote. Genehmigungspflichtige Eigenmittel werden bei der Berechnung der Solvabilitätsquote nicht berücksichtigt. Auf Basis der im Rahmen der internen Planung angewendeten Kapitalmarktszenarien zeigt sich, dass die Solvabilitätsquote der R+V Pensionskasse AG auch zum 31. Dezember 2024 oberhalb der gesetzlichen Mindestanforderung liegen wird.

Risikosituation

Die aktuellen aufsichtsrechtlichen Solvabilitätsanforderungen werden erfüllt. Die aktuelle Risikosituation liegt innerhalb der Risikotragfähigkeit der Gesellschaft.

Über die in diesem Bericht beschriebenen Risiken hinaus sind aus heutiger Sicht keine Entwicklungen erkennbar, die die Vermögens-, Finanz- und Ertragslage der R+V Pensionskasse AG nachhaltig beeinträchtigen.

Prognosebericht

Vorbehalt bei Zukunftsaussagen

Die Beurteilung und Erläuterung der voraussichtlichen Entwicklung mit ihren wesentlichen Chancen und Risiken erfolgt nach bestem Wissen und Gewissen unter Zugrundelegung der heute zur Verfügung stehenden Erkenntnisse über Branchenaussichten, zukünftige wirtschaftliche und politische Rahmenbedingungen und Entwicklungstrends sowie deren wesentliche Einflussfaktoren. Diese Aussichten, Rahmenbedingungen und Trends können sich natürlich in Zukunft verändern, ohne dass dies bereits jetzt vorhersehbar ist.

Insgesamt kann daher die tatsächliche Entwicklung der R+V Pensionskasse AG wesentlich von den Prognosen abweichen. Die Einschätzungen beruhen dabei in erster Linie auf Planungen, Prognosen und Erwartungen. Die berücksichtigten Annahmen basieren auf den Bewertungsfaktoren und Erkenntnissen zum Bilanzstichtag und sind insbesondere im Hinblick auf die weiteren zukünftigen Entwicklungen von erheblichen Unsicherheiten geprägt. Somit spiegeln sich in der folgenden Einschätzung der Entwicklung der R+V Pensionskasse AG unvollkommene Annahmen und subjektive Ansichten wider, für die keine Haftung übernommen werden kann.

Gesamtwirtschaftliche Entwicklung

Aufgrund der anhaltenden geopolitischen Spannungen und politischen Belastungen agieren viele Unternehmen und Haushalte weiter unter hoher Unsicherheit. Wirtschaftsforscher erwarten, dass sich das globale Wachstum erneut abschwächen wird, bei gleichzeitig weiter rückläufigen Inflationsraten. Damit setzt sich die bereits begonnene makroökonomische Normalisierung nach den Krisenereignissen der letzten Jahre fort.

Der Sachverständigenrat prognostiziert in seinem Herbst-Jahresgutachten ein Wachstum des realen Bruttoinlandsprodukts im Jahr 2024 von 0,7 % in Deutschland und von 1,1 % im Euroraum. Für die Inflationsrate wird mit einem Rückgang auf 2,6 % in Deutschland und auf 2,9 % im Euroraum gerechnet.

Entwicklung an den Kapitalmärkten

Die Entwicklung an den Kapitalmärkten dürfte im Jahr 2024 von der Entwicklung der Inflation, der Konjunktur und dem Ausgang diverser Wahlen geprägt sein. Die großen Notenbanken könnten nach einer Stabilisierungsphase beginnen, ihre Zinsen zu senken. Spreads von Unternehmensanleihen und Aktien könnten positiv auf die nachlassenden Konjunkturrisiken reagieren. Aufgrund geopolitischer Unsicherheiten und insbesondere der anstehenden Wahlen in den USA könnte die Volatilität an den Kapitalmärkten erhöht bleiben.

In der Kapitalanlagestrategie der R+V sorgt der hohe Anteil festverzinslicher und bonitätsstarker Wertpapiere dafür, dass die versicherungstechnischen Verpflichtungen jederzeit erfüllt werden können. Die Chancen an den Zins- und Kreditmärkten sollen unter der Voraussetzung weiterhin hoher Qualität der Titel, breiter Streuung und starker Risikokontrolle genutzt werden, insbesondere durch Investitionen in Staats- und Unternehmensanleihen. Die Investitionen in alternative Anlagen werden ausgebaut. Basis der Kapitalanlagetätigkeit bleibt eine langfristige Anlagestrategie, verbunden mit einem integrierten Risikomanagement.

Entwicklung der R+V Pensionskasse AG

Der Zinsanstieg hat sich im Jahresverlauf weiter fortgesetzt. Dieser wirkt sich langfristig positiv auf die Risikotragfähigkeit R+V Pensionskasse AG aus. Kurzfristige Zinsschwankungen führen zu einem erhöhten Steuerungsbedarf.

Insgesamt erwartet die R+V Pensionskasse AG für das Jahr 2024 einen leichten Rückgang der gebuchten Beiträge und ein ausgeglichenes Bilanzergebnis.

Dank

Der Vorstand dankt den Mitarbeiterinnen und Mitarbeitern ausdrücklich für ihren engagierten Einsatz und die geleistete Arbeit in diesem erneut nicht einfachen Geschäftsjahr und spricht hierfür seine Anerkennung aus.

Die Geschäftspartner in- und außerhalb der Genossenschaftlichen FinanzGruppe Volksbanken Raiffeisenbanken haben auch im Jahr 2023 wieder einen großen Beitrag zum Erfolg der R+V Pensionskasse AG geleistet. Hierfür dankt ihnen der Vorstand.

Ein besonderer Dank geht an die Versicherungsnehmerinnen und Versicherungsnehmern für das entgegengebrachte Vertrauen.

 

Wiesbaden, 29. Februar 2024

Der Vorstand

Anlage zum Lagebericht
Bewegung des Bestandes an Pensionsversicherungen im Geschäftsjahr 2023

A. Bewegung des Bestandes an Pensionsversicherungen (ohne Zusatzversicherungen)

Anwärter Invaliden- und Altersrentner
Männer
Anzahl
Frauen
Anzahl
Männer
Anzahl
Frauen
Anzahl
Summe der Jahresrenten 2)
Euro
I. Bestand am Anfang des Geschäftsjahres 106.242 67.243 8.511 3.972 10.224.527
II. Zugang während des Geschäftsjahres
1. Neuzugang an Anwärtern, Zugang an Rentnern - - 1.114 614 1.799.477
2. Sonstiger Zugang 1) 32 71 - - 2.514
3. Gesamter Zugang 32 71 1.114 614 1.801.991
III. Abgang während des Geschäftsjahres
1. Tod 273 101 100 53 75.441
2. Beginn der Altersrente 1.115 614 - - -
3. Berufs- oder Erwerbsunfähigkeit (Invalidität) - - - - -
4. Reaktivierung, Wiederheirat, Ablauf 2.104 1.394 - - -
5. Ausscheiden unter Zahlung von Rückkaufswerten, 978 656 8 - 228
Rückgewährbeträgen und Austrittsvergütungen
6. Ausscheiden ohne Zahlung von Rückkaufswerten, 2 - - - -
Rückgewährbeträgen und Austrittsvergütungen
7. Sonstiger Abgang 9 5 - - 1.025
8. Gesamter Abgang 4.481 2.770 108 53 76.694
IV. Bestand am Ende des Geschäftsjahres 101.793 64.544 9.517 4.533 11.949.824
Davon
1. Beitragsfreie Anwartschaften 42.401 28.290 - - -
2. In Rückdeckung gegeben - - - - -
Hinterbliebenenrenten
Summe der Jahresrenten 2)
Witwen
Anzahl
Witwer
Anzahl
Waisen
Anzahl
Witwen
Euro
Witwer
Euro
Waisen
Euro
I. Bestand am Anfang des Geschäftsjahres 50 4 6 34.378 2.770 2.403
II. Zugang während des Geschäftsjahres
1. Neuzugang an Anwärtern, Zugang an Rentnern 3 13 1 1.972 1.188 30
2. Sonstiger Zugang 1) - - - 2 - -
3. Gesamter Zugang 3 13 1 1.974 1.188 30
III. Abgang während des Geschäftsjahres
1. Tod - - - - - -
2. Beginn der Altersrente - - - - - -
3. Berufs- oder Erwerbsunfähigkeit (Invalidität) - - - - - -
4. Reaktivierung, Wiederheirat, Ablauf - - - - - -
5. Ausscheiden unter Zahlung von Rückkaufswerten, - - - - - -
Rückgewährbeträgen und Austrittsvergütungen
6. Ausscheiden ohne Zahlung von Rückkaufswerten, - - - - - -
Rückgewährbeträgen und Austrittsvergütungen
7. Sonstiger Abgang - - - - - -
8. Gesamter Abgang - - - - - -
IV. Bestand am Ende des Geschäftsjahres 53 17 7 36.352 3.958 2.433
Davon
1. Beitragsfreie Anwartschaften - - - - - -
2. In Rückdeckung gegeben - - - - - -

1) Zum Beispiel Reaktivierung, Wiederinkraftsetzung sowie Erhöhung der Rente.

2) Inklusive garantierter Sonderzahlungen.

B. Bestand an Zusatzversicherungen Sonstige Zusatzversicherungen
Anzahl der Versicherungsverträge 3) Versicherungssumme
Euro
1. Bestand am Anfang des Geschäftsjahres 91.191 276.135.142
2. Bestand am Ende des Geschäftsjahres 87.554 268.322.622
Davon in Rückdeckung gegeben 89 2.388.960

3) Inklusive Zusatzversicherungen im Rentenbezug.

Bilanz zum 31. Dezember 2023

Aktiva

in Euro 2023 2022
A. Immaterielle Vermögensgegenstände
I. Selbst geschaffene gewerbliche Schutzrechte und ähnliche Rechte und Werte - -
II. Entgeltlich erworbene Konzessionen, gewerbliche Schutzrechte und ähnliche Rechte und Werte sowie Lizenzen an solchen Rechten und Werten 1.225.000,00 1.575.000,00
III. Geschäfts- oder Firmenwert - -
IV. Geleistete Anzahlungen - -
1.225.000,00 1.575.000,00
B. Kapitalanlagen
I. Grundstücke, grundstücksgleiche Rechte und Bauten einschließlich der Bauten auf fremden Grundstücken - -
II. Kapitalanlagen in verbundenen Unternehmen und Beteiligungen
1. Anteile an verbundenen Unternehmen 40.662.570,27 33.025.695,27
2. Ausleihungen an verbundene Unternehmen 63.513.460,56 52.879.827,18
3. Beteiligungen - -
4. Ausleihungen an Unternehmen, mit denen ein Beteiligungsverhältnis besteht - 104.176.030,83 -
III. Sonstige Kapitalanlagen
1. Aktien, Anteile oder Aktien an Investmentvermögen und andere nicht festverzinsliche Wertpapiere 949.766.801,96 959.774.348,67
2. Inhaberschuldverschreibungen und andere festverzinsliche Wertpapiere 993.153.575,06 940.026.810,11
3. Hypotheken-, Grundschuld- und Rentenschuldforderungen 414.820.756,41 433.014.106,73
4. Sonstige Ausleihungen
a) Namensschuldverschreibungen 224.765.461,55 205.680.514,54
b) Schuldscheinforderungen und Darlehen 139.608.831,57 141.054.806,19
c) Darlehen und Vorauszahlungen auf Versicherungsscheine - -
d) Übrige Ausleihungen 2.578.938,47 366.953.231,59 2.027.468,44
5. Einlagen bei Kreditinstituten 15.000.000,00 -
6. Andere Kapitalanlagen 101.701.784,58 2.841.396.149,60 93.644.027,38
IV. Depotforderungen aus dem in Rückdeckung übernommenen Versicherungsgeschäft - -
2.945.572.180,43 2.861.127.604,51
C. Kapitalanlagen für Rechnung und Risiko von Inhabern von Lebensversicherungspolicen 37.599.755,80 33.404.461,37
D. Forderungen
I. Forderungen aus dem selbst abgeschlossenen Versicherungsgeschäft an:
1. Versicherungsnehmer
a) Fällige Ansprüche 596.169,28 502.655,30
b) Noch nicht fällige Ansprüche 151.626,24 747.795,52 378.501,95
2. Versicherungsvermittler 2.348.943,98 3.267.674,03
3. Mitglieds- und Trägerunternehmen - 3.096.739,50 -
II. Abrechnungsforderungen aus dem Rückversicherungsgeschäft - 6.254,05
III. Eingefordertes, noch nicht eingezahltes Kapital - -
IV. Sonstige Forderungen 15.992.213,36 21.925.052,79
Davon an: verbundene Unternehmen 3.281 €(VJ: 1.864 €)
19.088.952,86 26.080.138,12
E. Sonstige Vermögensgegenstände
I. Sachanlagen und Vorräte - -
II. Laufende Guthaben bei Kreditinstituten, Schecks und Kassenbestand 9.288.728,44 1.705.691,67
III. Andere Vermögensgegenstände 575.661,22 511.440,88
9.864.389,66 2.217.132,55
F. Rechnungsabgrenzungsposten
I. Abgegrenzte Zinsen und Mieten 16.539.040,97 16.288.768,80
II. Sonstige Rechnungsabgrenzungsposten - -
16.539.040,97 16.288.768,80
G. Aktive latente Steuern - -
H. Aktiver Unterschiedsbetrag aus der Vermögensverrechnung - -
I. Nicht durch Eigenkapital gedeckter Fehlbetrag - -
Summe Aktiva 3.029.889.319,72 2.940.693.105,35

Ich bestätige hiermit entsprechend § 128 Abs. 5 VAG, dass die im Vermögensverzeichnis aufgeführten Vermögensanlagen den gesetzlichen und aufsichtsbehördlichen Anforderungen gemäß angelegt und vorschriftsmäßig sichergestellt sind.

 

Wiesbaden, 28. Februar 2024

Lau-Buschner, Treuhänderin

Es wird bestätigt, dass die in der Bilanz unter dem Posten D. II. und E. I. der Passiva eingestellte Deckungsrückstellung unter Beachtung des § 341f HGB sowie unter Beachtung der auf Grund des § 235 Absatz 1 Nummer 4 bis 7 VAG erlassenen Rechtsverordnung berechnet worden ist; für den Altbestand im Sinne des § 336 in Verbindung mit § 234 Absatz 6 Satz 1, auch in Verbindung mit § 233 Absatz 5 Satz 2, VAG ist die Deckungsrückstellung nach dem zuletzt am 14. Dezember 2023 genehmigten Geschäftsplan und dem zur Einreichung vorgesehenen Geschäftsplan berechnet worden.

 

Wiesbaden, 22. Februar 2024

Schäfer, Verantwortlicher Aktuar

Passiva

in Euro 2023 2022
A. Eigenkapital
I. Eingefordertes Eigenkapital
1. Gezeichnetes Kapital 10.100.000,00 10.100.000,00
2. Nicht eingeforderte ausstehende Einlagen - 10.100.000,00 -
II. Kapitalrücklage 110.800.019,11 94.700.019,11
Davon Rücklage gemäß § 9 Abs. 2 Nr. 5 VAG: - €(VJ: - €)
III. Gewinnrücklagen
1. Gesetzliche Rücklage 1.091.250,00 1.091.250,00
2. Rücklage für Anteile an einem herrschenden oder mehrheitlich beteiligten Unternehmen - -
3. Satzungsmäßige Rücklagen - -
4. Andere Gewinnrücklagen 1.586.968,62 2.678.218,62 1.586.968,62
VI. Bilanzgewinn - -
Davon Gewinnvortrag - €(VJ: 1.300.000 €) -
123.578.237,73 107.478.237,73
B. Genussrechtskapital - -
C. Nachrangige Verbindlichkeiten - -
D. Versicherungstechnische Rückstellungen
I. Beitragsüberträge
1. Bruttobetrag 8.383.238,00 9.137.687,00
2. Davon ab: Anteil für das in Rückdeckung gegebene Versicherungsgeschäft - 8.383.238,00 -
II. Deckungsrückstellung
1. Bruttobetrag 2.994.776.777,65 2.920.887.453,36
2. Davon ab: Anteil für das in Rückdeckung gegebene Versicherungsgeschäft 213.919.546,50 2.780.857.231,15 218.882.705,15
III. Rückstellung für noch nicht abgewickelte Versicherungsfälle
1. Bruttobetrag 3.715.862,22 2.966.735,09
2. Davon ab: Anteil für das in Rückdeckung gegebene Versicherungsgeschäft - 3.715.862,22 -
IV. Rückstellung für erfolgsabhängige und erfolgsunabhängige Beitragsrückerstattung
1. Bruttobetrag 50.425.284,40 51.811.474,89
2. Davon ab: Anteil für das in Rückdeckung gegebene Versicherungsgeschäft - 50.425.284,40 -
V. Sonstige versicherungstechnische Rückstellungen
1. Bruttobetrag - -
2. Davon ab: Anteil für das in Rückdeckung gegebene Versicherungsgeschäft - - -
2.843.381.615,77 2.765.920.645,19
E. Versicherungstechnische Rückstellungen im Bereich der Lebensversicherung, soweit das Anlagerisiko von den Versicherungsnehmern getragen wird
I. Deckungsrückstellung
1. Bruttobetrag 37.599.755,80 33.404.461,37
2. Davon ab: Anteil für das in Rückdeckung gegebene Versicherungsgeschäft - 37.599.755,80 -
II. Übrige versicherungstechnische Rückstellungen
1. Bruttobetrag - -
2. Davon ab: Anteil für das in Rückdeckung gegebene Versicherungsgeschäft - - -
37.599.755,80 33.404.461,37
F. Andere Rückstellungen
I. Rückstellungen für Pensionen und ähnliche Verpflichtungen - -
II. Steuerrückstellungen 1.711.172,75 1.540.649,79
III. Sonstige Rückstellungen 301.080,61 326.533,03
2.012.253,36 1.867.182,82
G. Depotverbindlichkeiten aus dem in Rückdeckung gegebenen Versicherungsgeschäft - -
H. Andere Verbindlichkeiten
I. Verbindlichkeiten aus dem selbst abgeschlossenen Versicherungsgeschäft gegenüber:
1. Versicherungsnehmern 15.204.849,38 15.503.413,43
2. Versicherungsvermittlern - -
3. Mitglieds- und Trägerunternehmen - 15.204.849,38 -
II. Abrechnungsverbindlichkeiten aus dem Rückversicherungsgeschäft 1.305.945,94 1.188.997,00
Davon gegenüber: verbundenen Unternehmen 12.529 €(VJ: 6.254 €)
III. Anleihen - -
Davon konvertibel: - €(VJ: - €)
IV. Verbindlichkeiten gegenüber Kreditinstituten - -
Davon gegenüber: verbundenen Unternehmen - €(VJ: - €)
V. Sonstige Verbindlichkeiten 6.806.661,74 15.330.167,81
Davon: aus Steuern 1.118 €(VJ: 899 €)
im Rahmen der sozialen Sicherheit - €(VJ: - €)
gegenüber verbundenen Unternehmen 438.289 €(VJ: 4.247.073 €)
23.317.457,06 32.022.578,24
I. Rechnungsabgrenzungsposten - -
K. Passive latente Steuern - -
Summe Passiva 3.029.889.319,72 2.940.693.105,35

Gewinn- und Verlustrechnung vom 1. Januar bis 31. Dezember 2023

in Euro 2023 2022
I. Versicherungstechnische Rechnung
1. Verdiente Beiträge für eigene Rechnung
a) Gebuchte Bruttobeiträge 110.503.808,88 117.112.139,79
b) Abgegebene Rückversicherungsbeiträge 11.976.027,79 98.527.781,09 12.167.235,13
c) Veränderung der Bruttobeitragsüberträge 754.449,00 720.020,00
d) Veränderung des Anteils der Rückversicherer an den Bruttobeitragsüberträgen - 754.449,00 -
99.282.230,09 105.664.924,66
2. Beiträge aus der Brutto-Rückstellung für Beitragsrückerstattung 825.991,00 773.614,00
3. Erträge aus Kapitalanlagen
a) Erträge aus Beteiligungen - -
Davon: aus verbundenen Unternehmen - €(VJ: - €)
b) Erträge aus anderen Kapitalanlagen
Davon: aus verbundenen Unternehmen 1.307.578 €(VJ: 2.295.553 €)
aa) Erträge aus Grundstücken, grundstücksgleichen Rechten und Bauten einschließlich der Bauten auf fremden Grundstücken - -
bb) Erträge aus anderen Kapitalanlagen 62.680.448,62 62.680.448,62 70.710.517,82
c) Erträge aus Zuschreibungen 2.091.088,58 26.443,08
d) Gewinne aus dem Abgang von Kapitalanlagen 4.101.980,57 10.538.277,93
e) Erträge aus Gewinngemeinschaften, Gewinnabführungs- und Teilgewinnabführungsverträgen - -
68.873.517,77 81.275.238,83
4. Nicht realisierte Gewinne aus Kapitalanlagen 3.933.231,65 -
5. Sonstige versicherungstechnische Erträge für eigene Rechnung 14.365,88 18.672,20
6. Aufwendungen für Versicherungsfälle für eigene Rechnung
a) Zahlungen für Versicherungsfälle
aa) Bruttobetrag 91.110.657,23 79.419.867,32
bb) Anteil der Rückversicherer 7.383.445,74 83.727.211,49 7.738.648,81
b) Veränderung der Rückstellung für noch nicht abgewickelte Versicherungsfälle
aa) Bruttobetrag 749.127,13 42.503,10
bb) Anteil der Rückversicherer - 749.127,13 -18.172,00
84.476.338,62 71.741.893,61
7. Veränderung der übrigen versicherungstechnischen Netto-Rückstellungen
a) Deckungsrückstellung
aa) Bruttobetrag -78.084.618,72 -95.481.171,41
bb) Anteil der Rückversicherer -2.580.952,80 -75.503.665,92 -19.163.386,76
b) Sonstige versicherungstechnische Netto-Rückstellungen - -
-75.503.665,92 -76.317.784,65
8. Aufwendungen für erfolgsabhängige und erfolgsunabhängige Beitragsrückerstattungen für eigene Rechnung 530.674,62 499.801,39
9. Aufwendungen für den Versicherungsbetrieb für eigene Rechnung
a) Abschlussaufwendungen 385.310,19 373.710,98
b) Verwaltungsaufwendungen 2.554.306,93 2.939.617,12 2.730.728,20
c) Davon ab: Erhaltene Provisionen und Gewinnbeteiligungen aus dem in Rückdeckung gegebenen Versicherungsgeschäft 2.421.414,60 462.344,88
518.202,52 2.642.094,30
10. Aufwendungen für Kapitalanlagen
a) Aufwendungen für die Verwaltung von Kapitalanlagen, Zinsaufwendungen und sonstige Aufwendungen für die Kapitalanlagen 1.960.850,35 20.838.391,68
b) Abschreibungen auf Kapitalanlagen 15.336.159,12 5.515.235,55
c) Verluste aus dem Abgang von Kapitalanlagen 273.746,99 1.194.487,20
d) Aufwendungen aus Verlustübernahme - -
17.570.756,46 27.548.114,43
11. Nicht realisierte Verluste aus Kapitalanlagen - 6.418.219,66
12. Sonstige versicherungstechnische Aufwendungen für eigene Rechnung 7.433.455,23 7.554.265,20
13. Versicherungstechnisches Ergebnis für eigene Rechnung -13.103.756,98 -4.989.723,55
II. Nichtversicherungstechnische Rechnung
1. Sonstige Erträge 1.452.143,92 232.612,69
2. Sonstige Aufwendungen 1.897.654,95 1.622.979,77
3. Nichtversicherungstechnisches Ergebnis -445.511,03 -1.390.367,08
4. Ergebnis der normalen Geschäftstätigkeit -13.549.268,01 -6.380.090,63
5. Außerordentliche Erträge - -
6. Außerordentliche Aufwendungen - -
7. Außerordentliches Ergebnis - -
8. Steuern vom Einkommen und vom Ertrag 350.731,99 174.909,37
Davon Organschaftsumlage- €(VJ: - €)
9. Sonstige Steuern - -
Davon Organschaftsumlage- €(VJ: - €)
350.731,99 174.909,37
10. Erträge aus Verlustübernahme - -
11. Auf Grund einer Gewinngemeinschaft, eines Gewinnabführungs- oder eines Teilgewinnabführungsvertrages abgeführte Gewinne - -
-
12. Jahresüberschuss / Jahresfehlbetrag -13.900.000,00 -6.555.000,00
13. Gewinnvortrag aus dem Vorjahr - 1.300.000,00
14. Entnahmen aus der Kapitalrücklage 13.900.000,00 5.255.000,00
Davon: Entnahmen aus der Rücklage gemäß § 9 Abs. 2 Nr. 5 VAG:
15. Entnahmen aus Gewinnrücklagen
a) aus der gesetzlichen Rücklage - -
b) aus der Rücklage für Anteile an einem herrschenden oder mehrheitlich beteiligten Unternehmen - -
c) aus satzungsmäßigen Rücklagen - -
d) aus anderen Gewinnrücklagen - -
- -
16. Entnahmen aus Genussrechtskapital - -
17. Einstellungen in Gewinnrücklagen
a) in die gesetzliche Rücklage - -
b) in die Rücklage für Anteile an einem herrschenden oder mehrheitlich beteiligten Unternehmen - -
c) in satzungsmäßige Rücklagen - -
d) in andere Gewinnrücklagen - -
- -
18. Wiederauffüllung des Genussrechtskapitals - -
19. Bilanzgewinn - -

Anhang

Bilanzierungs- und Bewertungsmethoden

Der Jahresabschluss 2023 der R+V Pensionskasse AG wurde nach den Vorschriften des Handelsgesetzbuches (HGB) in Verbindung mit der Verordnung über die Rechnungslegung von Versicherungsunternehmen (RechVersV) sowie weiteren einschlägigen gesetzlichen Vorschriften und Rechtsverordnungen aufgestellt.

Die Bewertung der Immateriellen Vermögensgegenstände erfolgte zu Anschaffungskosten, die linear innerhalb der betriebsgewöhnlichen Nutzungsdauer von 15 Jahren abgeschrieben werden. Von der Aktivierung selbsterstellter immaterieller Vermögensgegenstände des Anlagevermögens nach § 248 Abs. 2 HGB wurde abgesehen.

Anteile an verbundenen Unternehmen und Andere Kapitalanlagen wurden zu Anschaffungskosten, bei voraussichtlich dauerhafter Wertminderung vermindert um Abschreibungen, bilanziert. Wenn die Gründe für eine in der Vergangenheit getätigte Abschreibung nicht mehr bestanden, wurden gemäß § 253 Abs. 5 Satz 1 HGB Zuschreibungen auf den beizulegenden Wert bis maximal zum Anschaffungswert vorgenommen.

Ausleihungen an verbundene Unternehmen wurden entsprechend ihrer Zugehörigkeit zu den nachfolgend aufgeführten Posten bewertet.

Anteile oder Aktien an Investmentvermögen sowie andere nicht festverzinsliche Wertpapiere, die gemäß § 341b Abs. 2 Satz 1 HGB dem Anlagevermögen zugeordnet sind, wurden gemäß § 253 Abs. 3 Satz 5 HGB bei Vorliegen einer dauerhaften Wertminderung mit dem am Abschlusstag niedrigeren beizulegenden Wert angesetzt. Andernfalls erfolgt der Ansatz mit dem Anschaffungswert. Bei Wertpapier-Spezialfonds wurde basierend auf den enthaltenen Vermögenswerten der nachhaltige Wert ermittelt. Dabei wurden Inhaberschuldverschreibungen bei gegebener Bonität des Schuldners mit dem Rückzahlungsbetrag oder mit dem höheren Zeitwert angesetzt. Bei einer Bonität des Schuldners in den Non-Investment Grades wurde der Zeitwert angesetzt. Sofern der ermittelte Ertragswert (Earnings-Per-Share-Wert) der einzelnen Aktien über dem Zeitwert lag, wurden die Aktien mit diesem Ertragswert, maximal jedoch mit 120 % des Zeitwertes zum Stichtag angesetzt. Lag der EPS-Wert unter dem Zeitwert, wurde der Zeitwert angesetzt. Abschreibungen erfolgten auf den nachhaltigen Wert oder den höheren Anteilswert der Kapitalverwaltungsgesellschaft.

Inhaberschuldverschreibungen und andere festverzinsliche Wertpapiere, die gemäß § 341b Abs. 2 Satz 1 HGB dem Anlagevermögen zugeordnet sind, wurden mit dem fortgeführten Anschaffungswert angesetzt. Bei Vorliegen einer dauerhaften Wertminderung gemäß § 253 Abs. 3 Satz 5 HGB wurde auf den beizulegenden Wert abgeschrieben. Die Amortisation einer Differenz zwischen den fortgeführten Anschaffungskosten und dem Rückzahlungsbetrag erfolgte unter Anwendung der Effektivzinsmethode.

Wenn die Gründe für eine in der Vergangenheit getätigte Abschreibung im Anlage- oder Umlaufvermögen nicht mehr bestanden, wurden gemäß § 253 Abs. 5 Satz 1 HGB Zuschreibungen auf den beizulegenden Wert bis maximal zu den fortgeführten Anschaffungskosten vorgenommen.

Hypotheken-, Grundschuld- und Rentenschuldforderungen sowie Sonstige Ausleihungen wurden mit dem fortgeführten Anschaffungswert angesetzt, soweit nicht Einzelwertberichtigungen vorzunehmen waren. Die Amortisation einer Differenz zwischen den Anschaffungskosten und dem Rückzahlungsbetrag erfolgte unter Anwendung der Effektivzinsmethode.

In den Posten Inhaberschuldverschreibungen und andere festverzinsliche Wertpapiere sowie Sonstige Ausleihungen wurden auch derivative Finanzinstrumente erfasst. Das Wahlrecht, ökonomische Sicherungsbeziehungen durch Bildung von Bewertungseinheiten bilanziell nachzuvollziehen, wurde im Falle von perfekten Micro-Hedges (Critical Terms Match) genutzt. Die sich ausgleichenden Wertänderungen aus dem abgesicherten Risiko wurden nach der "Einfrierungsmethode" nicht erfolgswirksam. Angaben zu den Bewertungseinheiten sind dem Lagebericht zu entnehmen.

Innerhalb des Postens Sonstige Verbindlichkeiten werden Sicherheiten aus bilateral besicherten OTC-Derivaten sowie aus zentral geclearten OTC-Derivaten ausgewiesen.

Kapitalanlagen für Rechnung und Risiko von Inhabern von Lebensversicherungspolicen wurden mit ihrem Zeitwert bilanziert.

Die Forderungen aus dem selbst abgeschlossenen Versicherungsgeschäft wurden zum Nennwert angesetzt und um Pauschalwertberichtigungen, die anhand der Stornoquote der Vergangenheit errechnet wurden, vermindert. Bei der Berechnung der Pauschalwertberichtigung zu noch nicht fälligen Ansprüchen wurde der ermittelte Betrag um Provisionsrückforderungen gekürzt. Für Verträge, für die § 169 Versicherungsvertragsgesetz (VVG) greift, fließen die Erhöhungsbeträge bei Rückkauf, die sich durch die gleichmäßige Verteilung der angesetzten Abschluss- und Vertriebskosten auf die ersten fünf Vertragsjahre ergeben, mit in den Aktivierungsbetrag ein.

Der Ansatz aller anderen Aktiva erfolgte mit dem Nennwert.

In Fremdwährung geführte laufende Guthaben bei Kreditinstituten wurden mit dem Devisenkassamittelkurs zum Bilanzstichtag bewertet.

Die unter Aktiva B. Kapitalanlagen I. bis III. geführten Posten sind mit dem Devisenkassamittelkurs zum Anschaffungszeitpunkt oder im Falle einer Anwendung des § 253 Abs. 3 Sätze 5 und 6 HGB mit dem Devisenkassamittelkurs zum Bilanzstichtag in Euro umgerechnet worden.

Bei Rententiteln mit einer Restlaufzeit unter einem Jahr erfolgte die Währungsumrechnung gemäß § 256a HGB mit dem Devisenkassamittelkurs zum Bilanzstichtag.

Die übrigen Aktiva und Passiva sind mit dem Devisenkassamittelkurs zum Bilanzstichtag in Euro umgerechnet worden. Die Umrechnung von Fremdwährungszahlungen erfolgte grundsätzlich zum Devisenkassamittelkurs.

Währungskursgewinne und Währungskursverluste innerhalb derselben Währung wurden saldiert.

Aufgrund abweichender handels- und steuerrechtlicher Wertansätze ergaben sich zum 31. Dezember 2023 aktive und passive latente Steuern bei folgenden Bilanzposten:

Anteile an verbundenen Unternehmen

Investmentanteile

Inhaberschuldverschreibungen und andere verzinsliche Wertpapiere

Rückstellung für noch nicht abgewickelte Versicherungsfälle

Sonstige Rückstellungen

Aktive latente Steuern ergeben sich ebenfalls auf die zum 31. Dezember 2023 bestehenden steuerlichen Verlustvorträge.

Die Bewertung der latenten Steuern erfolgte mit folgenden Steuersätzen:

Abweichungen bei den Wertansätzen: 31,72 %

Körperschaftsteuerliche Verlustvorträge: 15,83 %

Gewerbesteuerliche Verlustvorträge: 15,89 %

Der Aktivüberhang an latenten Steuern wurde in Ausübung des Wahlrechts des § 274 Abs. 1 Satz 2 HGB zum 31. Dezember 2023 nicht bilanziert.

Die Beitragsüberträge umfassen den Teil der im Geschäftsjahr fälligen Beitragseinnahmen, der auf künftige Berichtsperioden entfällt. Sie wurden zeitanteilig gebildet. Dabei wurden die Beitragsüberträge unter Berücksichtigung der Beginn- und Fälligkeitstermine jeder einzelnen Versicherung und nach Abzug von nicht übertragungsfähigen Beitragsteilen ermittelt. Das Schreiben des Bundesministeriums der Finanzen vom 30. April 1974 wurde beachtet. Für einen Beteiligungsvertrag wurden die anteiligen Beitragsüberträge von dem federführenden Unternehmen berechnet.

Für den regulierten Bestand ist die Deckungsrückstellung nach den von der Bundesanstalt für Finanzdienstleistungsaufsicht (BaFin) genehmigten Geschäftsplänen berechnet worden.

Die der Berechnung der einzelnen Deckungsrückstellung zugrundeliegenden Sterbetafeln wurden den Veröffentlichungen der DAV entnommen (DAV 1994 T, DAV 1994 R, DAV 2004 RB, DAV 2004 RB20, DAV 1997 I modifiziert, DAV 1997 RI, DAV 1997 TI, DAV 1998 E, DAV 1998 TE, DAV 1998 RE).

Die Verheiratungswahrscheinlichkeiten für die kollektive Hinterbliebenenabsicherung wurden aus den Heubeck'schen Richttafeln von 1998 entnommen und mit einem Sicherheitszuschlag versehen.

Für den deregulierten Bestand wurde die Deckungsrückstellung gemäß den Grundsätzen, die der BaFin nach § 143 VAG dargelegt wurden, grundsätzlich einzelvertraglich unter Berücksichtigung der Beginntermine sowie der gesetzlich oder vertraglich garantierten Rückkaufswerte ermittelt. Dabei kam mit Ausnahme der als Kontoführungstarif kalkulierten Produkte die prospektive Methode zur Anwendung. Die Deckungsrückstellung für als Kontoführungstarif kalkulierte Produkte wurde retrospektiv berechnet. Für Verträge mit Beginn ab 2005 wird im Wesentlichen die Tafel DAV 2004 R verwendet. Seit Ende 2012 werden unternehmensindividuelle Unisextafeln verwendet. Deren Angemessenheit wird laufend überprüft; bei Bedarf wird für Teilbestände die Deckungsrückstellung zusätzlich verstärkt.

Für Vertragsabschlüsse bis einschließlich 2014 kam im Allgemeinen das Zillmerverfahren zur Anwendung. Ab dem Jahr 2015 wurde im Neugeschäft für Einzelversicherungen größtenteils auf das Zillmerverfahren verzichtet.

Die Fälle, in denen die Deckungsrückstellung neben der einzelvertraglichen Rückstellung zusätzlich erhöht wurde, sind nachstehend erläutert.

Zur Anpassung an die sich verändernden biometrischen Rechnungsgrundlagen wird die Deckungsrückstellung für die in 2002 bis 2004 abgeschlossenen Verträge und für einen in 2005 abgeschlossenen Teilbestand gemäß dem von der DAV entwickelten Verfahren mit der Tafel DAV 2004 R-Bestand 1) berechnet. Dabei kamen vorsichtig gewählte aus Unternehmensdaten abgeleitete Storno- und Kapitalabfindungswahrscheinlichkeiten zur Anwendung, die die Verhältnisse in der betrieblichen Altersversorgung berücksichtigen.

Gemäß DeckRV wurde für Verträge des deregulierten Bestandes mit einem Rechnungszins oberhalb des gemäß der DeckRV ermittelten Referenzzinssatzes von 1,57 % eine Zinszusatzrückstellung gebildet. Darüber hinaus wurde der Rechnungszins für Verträge des regulierten Bestandes gemäß dem Verfahren laut § 5 Abs. 4 DeckRV auf 1,57 % abgesenkt. Nach einer entsprechenden Veröffentlichung der BaFin werden vorsichtig gewählte aus Unternehmensdaten abgeleitete Storno- und Kapitalabfindungswahrscheinlichkeiten bei der Berechnung der Zinszusatzrückstellungen angesetzt, die die Verhältnisse in der betrieblichen Altersversorgung berücksichtigt.

Der Deckungsrückstellung für die Berufsunfähigkeits-Zusatzversicherungen, die bis zum 31. Dezember 2012 abgeschlossen wurden, lag für die Sterblichkeit im Wesentlichen die Sterbetafel DAV 1994 T zugrunde. Die nach Berufsgruppen getrennten Invalidisierungswahrscheinlichkeiten entstammten den Tafeln R+V 2000 I und für einen kleinen Bestand an Berufsunfähigkeits-Zusatzversicherungen wurden modifizierte Tafeln DAV 1997 I verwendet. Für Berufsunfähigkeits-Zusatzversicherungen, die seit Ende 2012 abgeschlossen wurden, werden unternehmensindividuelle Unisextafeln verwendet. Des Weiteren wurden Vergleichsrechnungen mit der Ausscheideordnung DAV 2021 I durchgeführt. Diese haben ergeben, dass zum Bilanzstichtag keine Nachreservierung auf die DAV 2021 I erforderlich war.

Verwaltungskosten wurden in der Deckungsrückstellung implizit berücksichtigt.

Die Deckungsrückstellung im Bereich der Lebensversicherung, soweit das Anlagerisiko von den Versicherungsnehmern getragen wird, wurde für jede Versicherung einzeln retrospektiv ermittelt. Sie wurde in Anteileinheiten geführt und zum Zeitwert passiviert.

Der Anteil der Rückversicherer an der Deckungsrückstellung wurde gemäß den Rückversicherungsverträgen ermittelt.

Für den Beteiligungsvertrag wurden die anteiligen Deckungsrückstellungen von dem federführenden Unternehmen berechnet.

Die Ermittlung der Rückstellung für noch nicht abgewickelte Versicherungsfälle des selbst abgeschlossenen Versicherungsgeschäftes erfolgte grundsätzlich individuell. Darüber hinaus enthält die Rückstellung eine Schätzung für bereits eingetretene, aber noch nicht gemeldete Versicherungsfälle.

Die Rückstellung für Regulierungsaufwendungen wurde entsprechend dem Schreiben des Bundesministeriums der Finanzen vom 2. Februar 1973 ermittelt.

Alle anderen nichtversicherungstechnischen Rückstellungen wurden nach § 253 HGB mit ihrem Erfüllungsbetrag angesetzt und, soweit die Laufzeit der Rückstellungen mehr als ein Jahr beträgt, abgezinst. Der jeweilige Zinssatz wurde auf Basis des von der Bundesbank für Oktober 2023 veröffentlichten durchschnittlichen Zinssatzes der letzten sieben Jahre auf das Jahresende hochgerechnet.

Die Anderen Verbindlichkeiten wurden mit dem Erfüllungsbetrag angesetzt.

1) Interpolation zwischen DAV 2004 R-Bestand und DAV 2004 R-B20, Interpolationsschritt 19/20

Erläuterungen zur Bilanz - Aktiva

Entwicklung der Aktivposten A., B. I. bis III. im Geschäftsjahr 2023

Bilanzwerte Vorjahr Zugänge
Euro in % Euro
A. Immaterielle Vermögensgegenstände
I. Selbst geschaffene gewerbliche Schutzrechte und ähnliche Rechte und Werte - -
II. Entgeltlich erworbene Konzessionen, gewerbliche Schutzrechte und ähnliche Rechte und Werte sowie Lizenzen an solchen Rechten und Werten 1.575.000,00 -
III. Geschäfts- oder Firmenwert - -
IV. Geleistete Anzahlungen - -
Summe A. 1.575.000,00 -
B. Kapitalanlagen
B. I. Grundstücke, grundstücksgleiche Rechte und Bauten einschließlich der Bauten auf fremden Grundstücken - - -
B. II. Kapitalanlagen in verbundenen Unternehmen und Beteiligungen
1. Anteile an verbundenen Unternehmen 33.025.695,27 1,2 7.636.875,00
2. Ausleihungen an verbundene Unternehmen 52.879.827,18 1,8 10.664.262,54
3. Beteiligungen - - -
4. Ausleihungen an Unternehmen, mit denen ein Beteiligungsverhältnis besteht - - -
5. Summe B. II. 85.905.522,45 3,0 18.301.137,54
B. III. Sonstige Kapitalanlagen
1. Aktien, Anteile oder Aktien an Investmentvermögen und andere nicht festverzinsliche Wertpapiere 959.774.348,67 33,5 42.903.274,54
2. Inhaberschuldverschreibungen und andere festverzinsliche Wertpapiere 940.026.810,11 32,9 72.671.321,79
3. Hypotheken-, Grundschuld- und Rentenschuldforderungen 433.014.106,73 15,1 6.783.988,85
4. Sonstige Ausleihungen
a) Namensschuldverschreibungen 205.680.514,54 7,2 22.106.077,20
b) Schuldscheinforderungen und Darlehen 141.054.806,19 4,9 16.721,39
c) Darlehen und Vorauszahlungen auf Versicherungsscheine - - -
d) Übrige Ausleihungen 2.027.468,44 0,1 551.470,03
5. Einlagen bei Kreditinstituten - - 15.000.000,00
6. Andere Kapitalanlagen 93.644.027,38 3,3 18.480.794,31
7. Summe B. III. 2.775.222.082,06 97,0 178.513.648,11
Summe B. 2.861.127.604,51 100,0 196.814.785,65
Insgesamt 2.862.702.604,51 196.814.785,65
Umbuchungen Abgänge Zuschreibungen Abschreibungen Bilanzwerte Geschäftsjahr
Euro Euro Euro Euro Euro in %
A. Immaterielle Vermögensgegenstände
I. Selbst geschaffene gewerbliche Schutzrechte und ähnliche Rechte und Werte - - - - -
II. Entgeltlich erworbene Konzessionen, gewerbliche Schutzrechte und ähnliche Rechte und Werte sowie Lizenzen an solchen Rechten und Werten - - - 350.000,00 1.225.000,00
III. Geschäfts- oder Firmenwert - - - - -
IV. Geleistete Anzahlungen - - - - -
Summe A. - - - 350.000,00 1.225.000,00
B. Kapitalanlagen
B.I. Grundstücke, grundstücksgleiche Rechte und Bauten einschließlich der Bauten auf fremden Grundstücken - - - - - -
B.II. Kapitalanlagen in verbundenen Unternehmen und Beteiligungen
1. Anteile an verbundenen Unternehmen - - - - 40.662.570,27 1,4
2. Ausleihungen an verbundene Unternehmen - 30.629,16 - - 63.513.460,56 2,2
3. Beteiligungen - - - - - -
4. Ausleihungen an Unternehmen, mit denen ein Beteiligungsverhältnis besteht - - - - - -
5. Summe B.II. - 30.629,16 - - 104.176.030,83 3,5
B. III. Sonstige Kapitalanlagen
1. Aktien, Anteile oder Aktien an Investmentvermögen und andere nicht festverzinsliche Wertpapiere - 39.406.323,73 1.831.661,60 15.336.159,12 949.766.801,96 32,2
2. Inhaberschuldverschreibungen und andere festverzinsliche Wertpapiere - 19.803.983,82 259.426,98 - 993.153.575,06 33,7
3. Hypotheken-, Grundschuld- und Rentenschuldforderungen - 24.977.339,17 - - 414.820.756,41 14,1
4. Sonstige Ausleihungen
a) Namensschuldverschreibungen - 3.021.130,19 - - 224.765.461,55 7,6
b) Schuldscheinforderungen und Darlehen - 1.462.696,01 - - 139.608.831,57 4,7
c) Darlehen und Vorauszahlungen auf Versicherungsscheine - - - - - -
d) Übrige Ausleihungen - - - - 2.578.938,47 0,1
5. Einlagen bei Kreditinstituten - - - - 15.000.000,00 -
6. Andere Kapitalanlagen - 10.423.037,11 - - 101.701.784,58 3,5
7. Summe B.III. - 99.094.510,03 2.091.088,58 15.336.159,12 2.841.396.149,60 96,5
Summe B. - 99.125.139,19 2.091.088,58 15.336.159,12 2.945.572.180,43 100,0
Insgesamt - 99.125.139,19 2.091.088,58 15.686.159,12 2.946.797.180,43
B. Kapitalanlagen
in Tsd. Euro 2023
Buchwert Zeitwert Reserve
II. Kapitalanlagen in verbundenen Unternehmen und Beteiligungen
1. Anteile an verbundenen Unternehmen 40.663 43.597 2.935
2. Ausleihungen an verbundene Unternehmen 63.513 51.636 -11.877
III. Sonstige Kapitalanlagen
1. Aktien, Anteile oder Aktien an Investmentvermögen und andere nicht festverzinsliche Wertpapiere 949.767 906.907 -42.860
2. Inhaberschuldverschreibungen und andere festverzinsliche Wertpapiere 993.154 870.669 -122.485
3. Hypotheken-, Grundschuld- und Rentenschuldforderungen 414.821 371.308 -43.512
4. Sonstige Ausleihungen
a) Namensschuldverschreibungen 224.765 201.885 -22.881
b) Schuldscheinforderungen und Darlehen 139.609 136.932 -2.677
d) Übrige Ausleihungen 2.579 2.579 -
5. Einlagen bei Kreditinstituten 15.000 14.996 -4
6. Andere Kapitalanlagen 101.702 113.621 11.919
2.945.572 2.714.130 -231.442

Für die Ermittlung der Zeitwerte börsennotierter Wertpapiere wurden grundsätzlich die Börsenkurse oder Rücknahmepreise vom letzten Handelstag verwendet.

Bei Rententiteln ohne regelmäßige Kursversorgung über Börsen wurde eine synthetische Marktwertermittlung anhand der Discounted Cashflow Methode vorgenommen oder auf modellbasierte Kurse von spezialisierten Datenanbietern zurückgegriffen.

Die Ermittlung der Marktwerte für die Sonstigen Ausleihungen, sowie Hypotheken-, Grundschuld- und Rentenschuldforderungen erfolgte anhand der Discounted Cashflow Methode unter Berücksichtigung der Restlaufzeit und bonitätsspezifischer Risikozuschläge. Für die Zeitwerte von Anteilen an verbundenen Unternehmen und Anderen Kapitalanlagen wurde der Net Asset Value zugrunde gelegt.

Die Strukturierten Produkte wurden mittels anerkannter finanzmathematischer Methoden bewertet. Hierzu wurde ein Shifted Libor-Market Modell verwendet. Eingehende Bewertungsparameter sind hierbei Geldmarkt- beziehungsweise Swapzinskurven, emittenten- und risikoklassenspezifische Credit-Spreads, Volatilitäten und Korrelationen für CMS-Swapsätze (Constant-Maturity-Swap), gegebenenfalls Devisenkassakurse. Die Marktwertermittlung der Asset-Backed-Securities (ABS)- Produkte erfolgt durch die Value & Risk Valuation Services GmbH und basiert auf zwei wesentlichen Informationsquellen. Das sind zum einen die Geschäftsdaten beziehungsweise die Daten zu den hinterlegten Sicherheiten, welche die Stammdaten der Produkte darstellen und somit qualitative Aussagen über das jeweilige Geschäft erlauben. Zum anderen sind es die prognostizierten Rückzahlungen, aus denen die Cashflows der Geschäfte abgeleitet werden, und die damit den quantitativen Hintergrund zur Bewertung bilden.

Soweit darüber hinaus andere Wertansätze verwendet wurden, entsprechen diese den Bestimmungen des § 56 RechVersV.

Gemäß § 341b Abs. 2 HGB sind 1.960,5 Mio. Euro Kapitalanlagen dem Anlagevermögen zugeordnet. Dieses beinhaltet auf Basis der Kurse zum 31. Dezember 2023 positive Bewertungsreserven von 16,5 Mio. Euro und negative Bewertungsreserven von 182,8 Mio. Euro.

Die Bewertungsreserven der gesamten Kapitalanlagen belaufen sich auf -231,4 Mio. Euro, was einer Reservequote von -7,9 % entspricht.

In die Überschussbeteiligung einzubeziehende Kapitalanlagen
in Tsd. Euro
2023
Zu Anschaffungskosten 2.945.572
Zu beizulegenden Zeitwerten 2.714.130
Saldo -231.442

Die Versicherungsnehmerbeteiligung an den Bewertungsreserven wird nach einem branchenüblichen verursachungsorientierten Verfahren vorgenommen. Weitere Ausführungen sind im Abschnitt "Beteiligung an Bewertungsreserven" enthalten. Die Gesamtsumme der Buchwerte inklusive der Agien und Disagien der in der Überschussbeteiligung einzubeziehenden Kapitalanlagen betrug 2.945,6 Mio. EUR (2022: 2.861,1 Mio. EUR) der Zeitwert dieser Anlagen belief sich auf 2.714,1 Mio. EUR (2022: 2.518,3 Mio. EUR), so dass sich ein Saldo von - 231,4 Mio. EUR (2022: - 342,9 Mio. EUR) ergab. Unter Berücksichtigung der anspruchsberechtigten Verträge ist der Saldo aus Buch- und Zeitwerten der in die Überschussbeteiligung einzubeziehenden Kapitalanlagen zum Stichtag negativ. Damit ergibt sich keine Beteiligung der Versicherungsnehmerinnen und Versicherungsnehmer an den Bewertungsreserven zum Bilanzstichtag.

B. Kapitalanlagen - Angaben zu Finanzinstrumenten, die über ihrem beizulegenden Wert ausgewiesen werden
in Tsd. Euro 2023
Art Buchwert Zeitwert
Anteile an verbundenen Unternehmen 1) 2.139 2.007
Ausleihen an vebundene Unternehmen 2) 61.009 49.124
Aktien, Anteile oder Aktien an Investmentvermögen und andere nicht festverzinsliche Wertpapiere 3) 75.457 67.664
Inhaberschuldverschreibungen und andere festverzinsliche Wertpapiere 4) 909.986 784.658
Hypotheken-, Grundschuld- und Rentenschuldforderungen 5) 392.681 348.652
Namensschuldverschreibungen 6) 147.677 121.204
Schuldscheinforderungen und Darlehen 7) 79.524 72.291
Übrige Ausleihungen 8) 15.000 14.996
Andere Kapitalanlagen 1) 13.192 11.822

1) Aufgrund der zu erwartenden Gewinne der Gesellschaften sind die Wertminderungen nicht dauerhaft, sondern durch Marktpreisänderungen bedingt.

2) Der niedrigere Zeitwert bezieht sich auf Ausleihungen, bei denen aufgrund ihrer Bonität von einer vorübergehenden Wertminderung ausgegangen wird.

3) Aufgrund der gegebenen Bonität der Emittenten und der erwarteten Gewinne der Gesellschaften sind die Wertminderungen nicht dauerhaft, sondern durch Marktpreisänderungen bedingt.

4) Aufgrund der gegebenen Bonität der Emittenten sind die Wertminderungen nicht dauerhaft, sondern durch Marktpreisänderungen bedingt.

5) Aufgrund der gegebenen Bonität der Schuldner sind die Wertminderungen nicht dauerhaft, sondern durch Marktpreisänderungen bedingt.

6) Der niedrigere Zeitwert bezieht sich auf Namensschuldverschreibungen, bei denen aufgrund ihrer Bonität von einer vorübergehenden Wertminderung ausgegangen wird.

7) Der niedrigere Zeitwert bezieht sich auf Schuldscheinforderungen und Darlehen, bei denen aufgrund ihrer Bonität von einer vorübergehenden Wertminderung ausgegangen wird.

8) Der niedrigere Zeitwert bezieht sich auf Ausleihungen oder Namensgenussscheine, bei denen aufgrund ihrer Bonität von einer vorübergehenden Wertminderung ausgegangen wird.

B. Kapitalanlagen - Angaben zu derivaten Finanzinstrumenten
in Tsd. Euro 2023
Art Nominalvolumen Buchwert Zeitwert positiv Zeitwert negativ
Zinsbezogene Geschäfte
Zins-Swaps 1) 36.200 - 2.446 -
Vorkäufe/Termingeschäfte Namenspapiere 2) 1.000 - - 129
Vorkäufe/Termingeschäfte Inhaberschuldverschreibungen 3) 48.300 - - 5.999

1) Finanzderivate werden mittels anerkannter finanzmathematischer Methoden bewertet. Die Bewertung von Termingeschäften erfolgt mit der Discounted Cash Flow-Methode, bei Swaps wird ein Shifted Libor-Market Modell verwendet.

2) Vorkäufe/Termingeschäfte auf Namenspapiere werden auf Basis der DCF-Methode bewertet, Bewertungsparameter hierbei sind die Zinskurve und der emittenten- und risikoklassenspezifische (gedeckt, ungedeckt, nachrangig) Credit-Spread.

3) Vorkäufe/Termingeschäfte auf Inhaberschuldverschreibungen werden auf Basis der DCF-Methode bewertet, Bewertungsparameter hierbei sind der Kassakurs und die Zinskurve.

B. II. 1. Anteile an verbundenen Unternehmen
in Tsd. Euro 2023
Name und Sitz der Gesellschaft Anteil am Kapital
in %
Geschäftsjahr Eigenkapital Ergebnis
RV AIP S.C.S. SICAV-SIF - RV TF Acquisition Financing, Munsbach 4,3 2022 267.377 8.019
RV AIP S.C.S. SICAV-SIF - RV TF 2 Infra Debt, Munsbach 2,5 2022 571.708 12.950
RV AIP S.C.S. SICAV-SIF - TF 3 Primaries, Munsbach 4,4 2022 28.139 -2.244
RV AIP S.C.S. SICAV-SIF - TF 5 Co-Investments, Munsbach 5,6 2022 82.245 -575
RV AIP S.C.S. SICAV-SIF - RV TF 6 Infra Debt II, Munsbach 0,4 2022 257.079 4.902
RV AIP S.C.S. SICAV-SIF - RV TF 8 Acquisition Financing Large Cap, Munsbach 1) 4,0 n/a n/a n/a

1) Neugründung/Zeichnung per 15. November 2023. Noch keine Kapitalabrufe erfolgt. Es liegen keine Kennzahlen zum Jahresabschluss vor (Geschäftsjahresende 30. September).

B. III. Sonstige Kapitalanlagen - Aktien, Anteile oder Aktien an Investmentvermögen und andere nicht festverzinsliche Wertpapiere
in Tsd. Euro 2023
Fondsart Marktwert Differenz Marktwert/ Buchwert Ausschüttung für das Geschäftsjahr Unterlassene außerplanmäßige Abschreibungen
Aktienfonds 22.914 6.213 63 -
Rentenfonds 56.988 -2.439 475 -2.439
Immobilienfonds - - - -
Mischfonds 535.310 -44.915 13.937 -46.295
615.212 -41.141 14.475 -48.734

Die Wertpapierfonds sind überwiegend europäisch beziehungsweise international ausgerichtet und schwerpunktmäßig in Wertpapieren investiert. Der Anlagegrundsatz des § 215 Abs. 1 VAG zur Sicherheit wird stets beachtet.

Bei zwei Rentenfonds im Anlageververmögen wurde eine Abschreibung auf den nachhaltigen Wert als Ziwschenwert vorgenommen.

Bei einem Mischfonds im Anlagevermögen wurde auf eine Abschreibung verzichtet, da es sich um eine vorübergehende Wertminderung handelt.

Der Nachweis erfolgte über die nachhaltigen Werte, die über den Buchwerten liegen.

Bei 100 % der Wertpapierfonds ist eine uneingeschränkte tägliche Anteilsscheinrückgabe möglich, dies entspricht einem Anteil von 100 % des Marktwertes.

B. III. 6. Sonstige Kapitalanlagen - Andere Kapitalanlagen

Der Posten B. III. Sonstige Kapitalanlagen beinhaltet unter 6. Andere Kapitalanlagen im Wesentlichen Anteile an ausländischen Kommanditgesellschaften in Höhe von 94,8 Mio. Euro.

C. Kapitalanlagen für Rechnung und Risiko von Inhabern von Lebensversicherungspolicen
in Euro 2023
Anteileinheiten
DEVIF Fonds Nr. 301 R+V Kurs 110.767 797.525,27
DEVIF Fonds Nr. 300 R+V Zins 8.147 41.551,84
UniStrategie: Offensiv T 192 12.860,10
AZ Euro Rentenfonds P EUR 9.368 9.608.971,25
Allianz Rentenfonds - A - EUR 4 273,83
MetallRente Fonds Portfolio A EUR 221.648 24.620.691,72
MetallRente Fonds Portfolio I EUR 1.345 1.703.763,85
Allianz Euro Cash P 888 814.117,94
37.599.755,80
E. III. Andere Vermögensgegenstände
in Euro 2023
Vorausgezahlte Versicherungsleistungen 573.592,56
Übrige Vermögensgegenstände 2.068,66
Saldo 575.661,22

Erläuterungen zur Bilanz - Passiva

A. I. 1. Eingefordertes Kapital
in Euro 2023
Das gezeichnete Kapital ist in 404.000 nennwertlose Stückaktien (vinkulierte Namensaktien) eingeteilt.
Stand am 31. Dezember 10.100.000,00

Das gezeichnete Kapital ist unverändert gegenüber dem Stand vom 31. Dezember 2022.

Die R+V Personen Holding GmbH, Wiesbaden, hat gemäß § 20 Abs. 4 AktG mitgeteilt, dass sie mehrheitlich an der R+V Pensionskasse AG beteiligt ist.

Die R+V Versicherung AG, Wiesbaden, und die DZ BANK AG Deutsche Zentral-Genossenschaftsbank, Frankfurt am Main, haben gemäß §§ 20 Abs. 4, 21 Abs. 2 AktG ihre mittelbare Mehrheitsbeteiligung mitgeteilt.

A. II. Kapitalrücklage
in Euro 2023
Vortrag zum 1. Januar 94.700.019,11
Zuführung 30.000.000,00
Entnahme 13.900.000,00
Stand am 31. Dezember 110.800.019,11
A. III. 1. Gesetzliche Rücklage
in Euro 2023
Stand am 31. Dezember 1.091.250,00

Die gesetzliche Rücklage ist unverändert gegenüber dem Stand vom 31. Dezember 2022.

A. III. 4. Andere Gewinnrücklagen
in Euro 2023
Stand am 31. Dezember 1.586.986,62

Die anderen Gewinnrücklagen sind unverändert gegenüber dem Stand vom 31. Dezember 2022.

D. IV. Rückstellung für erfolgsabhängige und erfolgsunabhängige Beitragsrückerstattung
in Euro 2023
Stand am 31. Dezember des Vorjahres 51.811.474,89
Entnahmen:
Zahlungen und Gutschriften an Versicherungsnehmer 923.742,71
Beiträge zur Erhöhung der Versicherungssumme 557.761,00
Überführung gutgeschriebener Überschussanteile in das Bonussystem 264.175,00
Beteiligung an Bewertungsreserven 435.361,40
Zuweisungen:
aus dem Überschuss des Geschäftsjahres 530.674,62
aus gutgeschriebenen Überschussanteilen 264.175,00
Stand am 31. Dezember 50.425.284,40
Davon entfallen auf:
a) bereits festgelegte, aber noch nicht zugeteilte laufende Überschussanteile 309.904,90
b) bereits festgelegte, aber noch nicht zugeteilte Schlussüberschussanteile und Schlusszahlungen 1.137.924,28
c) bereits festgelegte, aber noch nicht zugeteilte Beträge für die Mindestbeteiligung an Bewertungsreserven 284.481,08
d) bereits festgelegte, aber noch nicht zugeteilte Beträge zur Beteiligung an Bewertungsreserven, 0,00
jedoch ohne Beträge nach Buchstabe c)
e) den Teil des Schlussüberschussanteilfonds, der für die Finanzierung von Schlussüberschussanteilen und Schlusszahlungen zurückgestellt wird, jedoch ohne Beträge nach Buchstaben b) 14.175.938,19
f) den Teil des Schlussüberschussanteilfonds, der für die Finanzierung der Mindestbeteiligung an Bewertungsreserven zurückgestellt wird, jedoch ohne Beträge nach Buchstabe c) 3.543.984,56
g) den ungebundenen Teil 30.973.051,39

Der Schlussüberschussanteilfonds wurde auf Basis des zum regulären Fälligkeitszeitpunkt vorgesehenen nicht garantierten Schlussüberschussanteils sowie der Mindestbeteiligung an den Bewertungsreserven für jede Versicherung prospektiv unter Beachtung der für 2024 zuletzt deklarierten Sätze berechnet.

Der Diskontierungssatz bei allen eigengeführten Versicherungsbeständen liegt unter Berücksichtigung der Sterbe- und Stornowahrscheinlichkeiten bei 0,98 %. Im Schlussüberschussanteilfonds ist der Anteil enthalten, der dem Verhältnis der abgelaufenen Versicherungsdauer zu der gesamten Versicherungsdauer oder der gesamten Aufschubzeit für Rentenversicherungen entspricht.

F. III. Sonstige Rückstellungen
in Euro 2023
Zinsen aus Steuernachforderung 128.776,00
Verwaltung Kapitalanlagen 95.000,00
Personalkosten 61.073,00
Jahresabschluss 7.816,61
Aufbewahrung von Geschäftsunterlagen 8.415,00
301.080,61
H. 1. Verbindlichkeiten aus dem selbst abgeschlossenen Versicherungsgeschäft gegenüber Versicherungsnehmern
in Euro 2023
Gutgeschriebene Überschussanteile 14.715.996,00
Im Voraus empfangene Beiträge 488.853,38
15.204.849,38

Sonstige Bemerkung

Verbindlichkeiten, mit einer Restlaufzeit von mehr als fünf Jahren bestehen nicht.

Verbindlichkeiten, die durch Pfandrechte oder ähnliche Rechte gesichert sind, bestehen nicht.

Erläuterung zur Gewinn- und Verlustrechnung

I. 1. A) Gebuchte Bruttobeiträge
in Euro 2023 2022
Beiträge nach Vertragsart
Einzelversicherungen 18.669.677,55 19.493.278,15
Kollektivversicherungen 91.834.131,33 97.618.861,64
110.503.808,88 117.112.139,79
Beiträge nach Zahlungsweise
Laufende Beiträge 110.048.692,57 116.557.384,64
Einmalbeiträge 455.116,31 554.755,15
110.503.808,88 117.112.139,79
Beiträge nach Haupt- und Zusatzversicherungen
Pensionsversicherungen 109.029.941,90 115.560.128,32
Zusatzversicherungen 1.473.866,98 1.552.011,47
110.503.808,88 117.112.139,79
Beiträge nach Gewinnbeteiligung
Beiträge mit Gewinnbeteiligung 110.503.808,88 117.112.139,79
Beiträge ohne Gewinnbeteiligung 0,00 0,00
110.503.808,88 117.112.139,79

Rückversicherungssaldo

Der Rückversicherungssaldo zulasten der R+V Pensionskasse AG beträgt 6.328.896,98 Euro. Im Vorjahr betrug der Rückversicherungssaldo zugunsten der R+V Pensionskasse AG 8.549.674,90 Euro.

I. 6. Aufwendungen für Versicherungsfälle für eigene Rechnung
in Euro 2023 2022
Vorzeitige Versicherungsfälle 4.345.558,81 4.138.676,05
Abläufe 69.677.649,22 59.218.779,24
Renten 11.437.849,83 9.712.441,86
Rückkäufe 6.398.726,50 6.392.473,27
Brutto-Aufwendungen 91.859.784,36 79.462.370,42
Anteil der Rückversicherer 7.383.445,74 7.720.476,81
Netto-Aufwendungen 84.476.338,62 71.741.893,61
I. 10. Aufwendungen für Kapitalanlagen
in Euro 2023 2022
b) Abschreibungen auf Kapitalanlagen
Abschreibungen nach § 253 Abs. 3 Satz 5 HGB 15.336.159,12 5.515.235,55
15.336.159,12 5.515.235,55
II. 1. Sonstige Erträge
in Euro 2023 2022
Zinserträge 1.433.622,74 70.076,96
Währungskursgewinne 5.224,58 145.539,81
Auflösung von anderen Rückstellungen 1.074,76 1.696,47
Übrige Erträge 12.221,84 15.299,45
1.452.143,92 232.612,69
II. 2. Sonstige Aufwendungen
in Euro 2023 2022
Aufwendungen, die das Unternehmen als Ganzes betreffen 1.058.521,91 1.001.457,59
Währungskursverluste 165.061,06 14.208,03
Zinsaufwendungen 52.574,47 25.366,29
Übrige Aufwendungen 621.497,51 581.947,86
1.897.654,95 1.622.979,77

Sonstige Anhangangaben

Provisionen und sonstige Bezüge der Versicherungsvertreter, Personal-Aufwendungen
in Euro 2023 2022
1. Provisionen jeglicher Art der Versicherungsvertreter im Sinne des § 92 HGB für das selbst abgeschlossene Versicherungsgeschäft 91.841,61 38.235,53
2. Sonstige Bezüge der Versicherungsvertreter im Sinne des § 92 HGB 0,00 0,00
3. Löhne und Gehälter 0,00 12.707,00
4. Soziale Abgaben und Aufwendungen für Unterstützung 0,00 0,00
5. Aufwendungen für Altersversorgung 0,00 0,00
6. Aufwendungen insgesamt 91.841,61 50.942,53
Darüber hinaus haben die Versicherungsvertreter im Sinne des § 92 HGB Provisionen und sonstige Bezüge für das Vermittlungsgeschäft erhalten. 56.388,39 491.322,73

Bezüge des Vorstands und des Aufsichtsrats

Für Mitglieder des Vorstands fielen im Geschäftsjahr keine Bezüge in der R+V Pensionskasse AG an.

Eine Aufsichtsratsvergütung wurde im Geschäftsjahr nicht gezahlt.

Angaben zu nahe stehenden Personen und Unternehmen

Im Berichtszeitraum sind keine Geschäfte im Sinne des § 285 Nr. 21 HGB mit nahe stehenden Personen getätigt worden.

Angaben zu Haftungsverhältnissen und sonstigen finanziellen Verpflichtungen

Zum Bilanzstichtag ergaben sich aus abgeschlossenen Verträgen und Mitgliedschaften folgende Haftungsverhältnisse gemäß § 251 HGB und Sonstige finanzielle Verpflichtungen gemäß § 285 Nr. 3a HGB:

in Euro Angaben zum Betrag davon gegenüber verbundenen Unternehmen Risiken Vorteile
1. Kreditzusagen 483.120 - Zinsstrukturkurve steigt. Zinsstrukturkurve sinkt.
2. Verpflichtungen aus schwebenden Geschäften 69.300.000 47.300.000 Opportunitätskosten durch geringen Zinssatz; Kontrahentenrisiko und Emittentenrisiko. Ausgleich unterjähriger Liquiditätsschwankungen und Vermeidung von Marktstörungen bei hohem Anlagebedarf.
3. Nachzahlungsverpflichtungen 56.650.914 25.300.000 Es besteht eine Verpflichtung zur Auszahlung, dabei ist keine Einflussnahme auf den Zeitpunkt der Inanspruchnahme möglich. Es besteht ein Risiko des zwischenzeitlichen Wertverfalls des Titels. Keine bilanzielle Erhöhung der Kapitalanlagen, solange nicht ausgezahlt. Liquiditätseinsparung, ggf. bessere Verzinsung bei einer vorübergehenden alternativen Anlage.
4. Beiträge Sicherungsfonds 22.594.806 - Mögliche Insolvenzen eines Lebensversicherungsunternehmens führen zu finanziellen Belastungen. Sicherheit für den Versicherungsnehmer, was zu Stabilität im Bestand und im Neugeschäft führt.
5. Andienungsrechte aus Multitranchen 40.750.000 10.750.000 Abfließende Liquidität. Es enstehen Opportunitätskosten durch geringen Zinssatz. Daneben besteht ein Emittentenrisiko. Höherer Kupon des Basisinstruments.
6. Als Sicherheit gestellte Wertpapiere - - Budgetüberschreitung wegen höherer Kosten führt zu erhöhten Liquiditätsabfluss. Einhaltung der Planungsziele.
Gesamtsumme 189.778.840 83.350.000

Es bestehen keine aus dem Jahresabschluss nicht ersichtlichen Haftungsverhältnissen gemäß § 251 HGB.

Aufgrund der Erfahrungswerte aus der Vergangenheit und der bis zum Aufstellungszeitpunkt des Jahresabschlusses gewonnen Erkenntnisse im abgelaufenen Geschäftsjahr ist eine Inanspruchnahme aus den Haftungsverhältnissen gemäß § 251 HGB als unwahrscheinlich einzustufen.

Sonstige finanzielle Verpflichtungen gegenüber assoziierten Unternehmen bestehen nicht.

Honorare des Abschlussprüfers

Im Geschäftsjahr wurden folgende Honorare als Aufwand (netto) erfasst:

in Euro 2023
Abschlussprüfungsleistungen 32.842,90
Sonstige Leistungen 2.600,00
35.442,90

Abschlussprüfer der R+V Pensionskasse AG ist die PricewaterhouseCoopers GmbH Wirtschaftsprüfungsgesellschaft. Die Prüfungsgesellschaft hat zusätzlich zur Abschlussprüfung eine weitere genehmigte Leistung erbracht. Diese betraf die Meldung gemäß Verordnung über die Finanzierung des Sicherungsfonds für die Lebensversicherer zum Zwecke der Beitragserhebung.

Angaben zur Identität der Gesellschaft und zum Konzernabschluss

Die R+V Pensionskasse AG mit Sitz in Wiesbaden und der Geschäftsanschrift Raiffeisenplatz 1, 65189 Wiesbaden, ist beim Amtsgericht Wiesbaden unter HRB 22028 eingetragen.

Der Jahresabschluss der R+V Pensionskasse AG wird in den Konzernabschluss der R+V Versicherung AG, Wiesbaden, einbezogen. Dieser wird im Unternehmensregister veröffentlicht. Der Konzernabschluss der R+V Versicherung AG wird als Teilkonzern in den übergeordneten Konzernabschluss der DZ BANK AG Deutsche Zentral-Genossenschaftsbank, Frankfurt am Main, einbezogen. Dieser wird im Unternehmensregister veröffentlich.

Angaben zur globalen Mindestbesteuerung (Pillar 2)

Die R+V Pensionskasse AG ist Teil der DZ BANK Gruppe. In bestimmten Rechtsordnungen, in denen die DZ BANK Gruppe tätig ist, wurden Gesetze zur globalen Mindestbesteuerung (BEPS 2.0 Pillar 2) erlassen oder inhaltlich umgesetzt. In Deutschland erfolgt die Umsetzung im Rahmen des Gesetzes zur Umsetzung der Richtlinie (EU) 2022/2523 des Rates zur Gewährleistung einer globalen Mindestbesteuerung und weiterer Begleitmaßnahmen, das am 27. Dezember 2023 im Bundesgesetzblatt veröffentlich wurde. Das Gesetz tritt für das am 1. Januar 2024 beginnende Geschäftsjahr des Konzerns in Kraft. Der Konzern fällt in den Geltungsbereich der erlassenen oder materiell-rechtlich umgesetzten Rechtsvorschriften und hat eine Bewertung der potenziellen Betroffenheit des Konzerns von der globalen Mindestbesteuerung vorgenommen.

Die R+V Pensionskasse AG ist Teil der Mindeststeuergruppe gemäß § 3 Abs. 1 MinStG mit der DZ BANK AG als oberste Muttergesellschaft und Gruppenträger. Der Gruppenträger schuldet die Mindeststeuer nach dem MinStG und hat den Mindeststeuer-Bericht sowie die entsprechende Steuererklärung im Inland abzugeben. Die DZ BANK Gruppe erwartet aus Konzernsicht ein lediglich unwesentliches Ertragssteuerrisiko aus der globalen Mindestbesteuerung.

Nachtragsbericht

Vorgänge von besonderer Bedeutung nach dem Schluss des Geschäftsjahres sind nicht zu verzeichnen.

Aufsichtsrat
Claudia Andersch Mitglied des Vorstands, R+V Versicherung AG
Vorsitz
Julia Merkel Mitglied des Vorstands, R+V Versicherung AG
Stellvertretender Vorsitz
Dr. Christoph Lamby Mitglied des Vorstands, R+V Versicherung AG

Vorstand

Rüdiger Bach

Vorsitz

Timm Höynck

Hans-Jürgen Sattler

Verantwortlicher Aktuar
Gerhard Sprenger bis 31.07.2023
Markus Schäfer ab 01.08.2023

Treuhänderin

Helga Lau-Buschner

 

Wiesbaden, 29. Februar 2024

Der Vorstand

Bach

Höynck

Sattler

Überschussbeteiligung der Versicherungsnehmer

I. Entstehung der Überschüsse

Pensionsversicherungsverträge werden in der Regel langfristig abgeschlossen und haben über die gesamte Vertragslaufzeit garantierte Beiträge. Um die vertraglich zugesagten Leistungen auf Dauer gewährleisten zu können, müssen Pensionskassen genauso wie Lebensversicherungsunternehmen ihre Beiträge unter vorsichtigen Annahmen kalkulieren. Wirtschaftliches Handeln, über dem Rechnungszins liegende Kapitalerträge und ein günstiger Risikoverlauf führen dann zu Überschüssen, die an die Versicherungsnehmer in Form der Überschussbeteiligung entstehungsgerecht und zeitnah weitergegeben werden.

II. Beteiligung an Bewertungsreserven

Bewertungsreserven entstehen, wenn der Marktwert der Kapitalanlagen über dem Wert liegt, mit dem die Kapitalanlagen in der Bilanz ausgewiesen sind. Die Bewertungsreserven sorgen für Sicherheit und dienen dazu, kurzfristige Ausschläge an den Kapitalmärkten auszugleichen. Die vorhandenen Reservepuffer geben der Gesellschaft Spielräume, um beispielsweise Engagements an den durch höhere Chancen aber auch Risiken gekennzeichneten Aktienmärkten vorzunehmen.

Bei Rentenübergang werden nach dem Versicherungsvertragsgesetz (VVG) insbesondere bei Pensionsversicherungsverträgen die dem Vertrag zugeordneten Bewertungsreserven zur Hälfte zugeteilt.

Die für die Verträge zur Verfügung stehenden Bewertungsreserven werden nach § 153 Abs. 3 VVG und den Regelungen des VAG, insbesondere § 139 Abs. 3 und 4 VAG, ermittelt und nach einem verursachungsorientierten Verfahren den Verträgen rechnerisch zugeordnet.

Positive und negative Bewertungsreserven werden miteinander verrechnet. Dabei wird nach Bewertungsreserven aus

festverzinslichen Anlagen und Zinsabsicherungsgeschäften nach § 10 Mindestzuführungsverordnung und

anderen Anlagen

getrennt. Bewertungsreserven aus festverzinslichen Anlagen und Zinsabsicherungsgeschäften sind bei der Beteiligung der Versicherungsnehmer an den Bewertungsreserven nur insoweit zu berücksichtigen, als sie einen etwaigen Sicherungsbedarf aus den Versicherungsverträgen mit Zinsgarantie nach VAG überschreiten.

III. Ermittlung und Verteilung der Überschüsse und Bewertungsreserven

Jede einzelne überschussberechtigte Versicherung erhält Anteile an den oben genannten Überschüssen, die entsprechend der getroffenen Vereinbarung verwendet werden. Die Höhe dieser Anteilsätze wird vom Vorstand unter Beachtung der maßgebenden aufsichtsrechtlichen Bestimmungen und des Vorschlags des Verantwortlichen Aktuars jährlich festgelegt und im Geschäftsbericht veröffentlicht.

Die Bewertungsreserven werden in der Regel monatlich neu ermittelt. Der Vorstand legt unter Berücksichtigung des Vorschlags des Verantwortlichen Aktuars eine Mindestbeteiligung an Bewertungsreserven ein Jahr im Voraus fest. Falls die einzelvertragliche Beteiligung an den Bewertungsreserven zum Zuteilungszeitpunkt niedriger als die deklarierte Mindestbeteiligung ist, wird diese entsprechend um den Differenzbetrag bis zur Mindestbeteiligung erhöht. Dieses Vorgehen sichert die Beteiligung an den Bewertungsreserven unabhängig von kurzfristigen, unterjährigen Schwankungen am Kapitalmarkt bis zu einem bestimmten Niveau. Über die Anforderungen aus dem VVG hinaus wird somit auch dem Ziel der Kontinuität Rechnung getragen.

Die Systematik, nach der die Überschüsse den Versicherungsverträgen zugeteilt werden, ist im Geschäftsplan beziehungsweise in den Versicherungsbedingungen festgelegt. Abhängig von der Vertragsgestaltung kommen unterschiedliche Überschussbeteiligungssysteme zur Anwendung. Hierdurch wird sichergestellt, dass die einzelnen Verträge verursachungsorientiert in dem Maße an den Überschüssen beteiligt werden, wie sie zu deren Entstehung beigetragen haben.

IV. Überschussbeteiligung im Geschäftsjahr 2024

Nachfolgend sind die vom Vorstand für das in 2024 beginnende Versicherungsjahr festgelegten Überschussanteilsätze der für das Neugeschäft offenen Tarifgenerationen aufgeführt. Eine Auflistung der Überschussanteilsätze aller Versicherungen ist in einer Anlage zum Geschäftsbericht aufgeführt. Diese Anlage können Sie bei der Konzern-Kommunikation per E-Mail oder postalisch anfordern:

R+V Pensionskasse AG

Konzern-Kommunikation

Stichwort "Deklaration"

Raiffeisenplatz 1

65189 Wiesbaden

G_Kommunikation@ruv.de

Zusätzlich werden die Überschussanteilsätze aller Versicherungen auch auf unserer Internetseite unter dem Stichwort "Überschussbeteiligung" veröffentlicht.

A Pensionsversicherungen

A.1 Laufende Überschussbeteiligung

A.1.1 R+V Pensionsversicherungen

A.1.1.1 Tarifgeneration 2017

Überschussverband Aufschubzeit in % des überschussberechtigten Deckungskapitals 1) Rentenbezug in % des überschussberechtigten Deckungskapitals 2)
für BZW < 1 3) sonst
17PK 0,0000 4)5) 0,0000 4)5) 0,00
17PKI 0,0000 0,0000 -

1) Erstmals zu Beginn des zweiten Versicherungsjahres.

2) Erstmals zu Beginn der Rentenbezugszeit.

3) Bei Verträgen, die im vorangegangenen Versicherungsjahr eine unterjährige Beitragszahlweise hatten.

4) Bei Wahl des Überschussverwendungssystems "Bonus mit Todesfallleistung": 0,00 % des überschussberechtigten Deckungskapitals des Bonus.

5) Bei Wahl des Überschussverwendungssystems "Erlebensfallbonus": 0,00 % des überschussberechtigten Deckungskapitals des Erlebensfallbonus.

A.1.2 R+V-Pensionsversicherung mit Hinterbliebenenrente

A.1.2.1

A.1.2.2 Tarifgeneration 2017

Überschussverband Aufschubzeit
in % desüberschussberechtigten Risikobeitrags 1)2) in % des überschussberechtigten Risikobeitrags 3)4) in % des überschussberechtigten Deckungskapitals 4)
für BZW < 1 6) sonst
17PKH, 17PKIH 10,00 30,00 0,0000 7) 0,0000 7)
Überschussverband Rentenbezug
in % des überschussberechtigten Deckungskapitals 5)
17PKH, 17PKIH 0,00

1) Risikobeitrag für die Absicherung der Hinterbliebenenanwartschaft in der Aufschubzeit.

2) Ab dem zweiten Versicherungsjahr.

3) Risikobeitrag für die Rente und ggf. die Absicherung der Hinterbliebenenanwartschaft im Rentenbezug.

4) Frühestens zu Beginn des zweiten Versicherungsjahres.

5) Erstmals zu Beginn der Rentenbezugszeit; eine eventuell mitversicherte Hinterbliebenenrente in der Anwartschaft erhält denselben Satz.

6) Bei Verträgen, die im vorangegangenen Versicherungsjahr eine unterjährige Beitragszahlweise hatten.

7) Bei Wahl des Überschussverwendungssystems "Bonus": 0,00 % des überschussberechtigten Deckungskapitals des Bonus.

A.1.3 R+V-Pensionsversicherung (Beitragszusage mit Mindestleistung)

A.1.3.1

A.1.3.2 Tarifgeneration 2017

Überschussverband Aufschubzeit Rentenbezug
in % des überschussberechtigten Deckungskapitals 2) in % der im vergangenen VJ 1) in den Vertrag geflossenen Beiträge ohne Ratenzuschläge 3) in % des überschussberechtigten Deckungskapitals 4)
17PKV 0,0000 0,0000 0,00

1) VJ = Versicherungsjahr.

2) Erstmals zu Beginn des vierten Versicherungsjahres.

3) Erstmals zu Beginn des zweiten Versicherungsjahres.

4) Erstmals zu Beginn der Rentenbezugszeit.

A.1.4 R+V-Pensionsversicherung für den Förderbetrag zur betrieblichen Altersversorgung

A.1.4.1

A.1.4.2 Tarifgeneration 2018

Überschussverband Aufschubzeit in % des überschussberechtigten Deckungskapitals 1) Rentenbezug in % des überschussberechtigten Deckungskapitals 2)
18PKL 0,0000 3) 0,00

1) Frühestens zu Beginn des zweiten Versicherungsjahres.

2) Erstmals zu Beginn der Rentenbezugszeit.

3) Bei Wahl des Überschussverwendungssystems "Bonus": 0,00 % des überschussberechtigten Deckungskapitals des Bonus.

A.1.5 Optima-Pensionsrenten

A.1.5.1 Tarifgeneration 2021

Überschussverband Aufschubzeit Rentenbezug
in % des überschussberechtigten Deckungskapitals 1) in % der Jahresrente in % des überschussberechtigten Deckungskapitals
21PKHKL15 0,0000 0,0000 0,00

1) Erstmals zu Beginn des zweiten Versicherungsjahres.

A.1.6 Verrentungstarife

A.1.6.1 Tarifgeneration 2017

Überschussverband Rentenbezug in % des überschussberechtigten Deckungskapitals 1)
17RPKM 0,00

1) Erstmals zu Beginn der Rentenbezugszeit.

A.2

A.3 Schlussüberschussbeteiligung und Nachdividende

A.3.1

A.3.2 R+V-Pensionsversicherungen

A.3.2.1 Tarifgeneration 2017

Versicherungen, deren Aufschubzeit ab dem Versicherungsjahrestag 2024 und vor dem Versicherungsjahrestag 2025 endet, erhalten eine Schlussüberschussbeteiligung. Die Höhe der Schlussüberschussbeteiligung ergibt sich aus den aufgeführten ‰-Sätzen des maßgeblichen Deckungskapitals (aktuelles Deckungskapital am Ende der Aufschubzeit) der Jahre, in denen die Versicherung ab dem 5. Versicherungsjahr beitragspflichtig bestand. Die Schlussüberschüsse werden auch für beitragsfreie Versicherungsjahre nach Ablauf einer vertraglich vereinbarten abgekürzten Beitragszahlungsdauer gewährt. Bei Rückkauf oder im vorzeitigen Versicherungsfall werden die Schlussüberschüsse nach einer Wartezeit gemäß den beschlossenen Festlegungen anteilig gewährt.

Es wird keine Schlussüberschussrente deklariert.

Überschussverband Schlussüberschussbeteiligung in ‰ des maßgeblichen Deckungskapitals für den im Geschäftsjahr bzw. Zeitraum liegenden Versicherungsjahrestag ab dem 5. Versicherungsjahrestag 1)
2024 2020 - 2023 2019 2018 2015 - 2017
17PK 0,0000 0,0000 1,2000 0,6000 0,2400

1) Der Versicherungsbeginn gilt hier nicht als Versicherungsjahrestag.

Versicherungen, deren Aufschubzeit ab dem Versicherungsjahrestag 2024 und vor dem Versicherungsjahrestag 2025 endet, erhalten eine Schlussüberschussbeteiligung. Die Höhe der Schlussüberschussbeteiligung ergibt sich aus den aufgeführten ‰-Sätzen des maßgeblichen Deckungskapitals der Jahre, in denen die Versicherung beitragspflichtig bestand. Das maßgebliche Deckungskapital ist das Deckungskapital, das auch Bezugsgröße für die laufende Überschussbeteiligung war. Die Schlussüberschüsse werden auch für beitragsfreie Versicherungsjahre nach Ablauf einer vertraglich vereinbarten abgekürzten Beitragszahlungsdauer gewährt. Bei Rückkauf oder im vorzeitigen Versicherungsfall werden die Schlussüberschüsse nach einer Wartezeit gemäß den beschlossenen Festlegungen anteilig gewährt.

Es wird keine Schlussüberschussrente deklariert.

Überschussverband Schlussüberschussbeteiligung in ‰ des maßgeblichen Deckungskapitals für den im Geschäftsjahr bzw. Zeitraum liegenden Versicherungsjahrestag 1)
2024 2020 - 2023 2019 2018 2014 - 2017
17PKI 0,0000 0,0000 4,0000 2,0000 0,8000

1) Der Versicherungsbeginn gilt hier nicht als Versicherungsjahrestag.

A.3.3 R+V-Pensionsversicherung mit Hinterbliebenenrente

A.3.3.1

A.3.3.2 Tarifgeneration 2017

Versicherungen, deren Aufschubzeit ab dem Versicherungsjahrestag 2024 und vor dem Versicherungsjahrestag 2025 endet, erhalten eine Schlussüberschussbeteiligung. Die Höhe der Schlussüberschussbeteiligung ergibt sich aus den aufgeführten ‰-Sätzen des maßgeblichen Deckungskapitals (aktuelles Deckungskapital am Ende der Aufschubzeit) der Jahre, in denen die Versicherung ab dem 5. Versicherungsjahr beitragspflichtig bestand. Die Schlussüberschüsse werden auch für beitragsfreie Versicherungsjahre nach Ablauf einer vertraglich vereinbarten abgekürzten Beitragszahlungsdauer gewährt. Bei Rückkauf oder im vorzeitigen Versicherungsfall werden die Schlussüberschüsse nach einer Wartezeit gemäß den beschlossenen Festlegungen anteilig gewährt.

Es wird keine Schlussüberschussrente deklariert.

Überschussverband Schlussüberschussbeteiligung in ‰ des maßgeblichen Deckungskapitals für den im Geschäftsjahr bzw. Zeitraum liegenden Versicherungsjahrestag ab dem 5. Versicherungsjahrestag 1)
2024 2020 - 2023 2019 2018 2015 - 2017
17PKH, 17PKIH 0,0000 0,0000 1,2000 0,6000 0,2400

1) Der Versicherungsbeginn gilt hier nicht als Versicherungsjahrestag.

A.3.4 R+V-Pensionsversicherung (Beitragszusage mit Mindestleistung)

A.3.4.1

A.3.4.2 Tarifgeneration 2017

Versicherungen, deren Aufschubzeit ab dem Versicherungsjahrestag 2024 und vor dem Versicherungsjahrestag 2025 endet, erhalten eine Schlussüberschussbeteiligung. Die Höhe der Schlussüberschussbeteiligung ergibt sich aus den aufgeführten ‰-Sätzen des maßgeblichen Deckungskapitals (aktuelles Deckungskapital am Ende der Aufschubzeit) der Jahre, in denen die Versicherung ab dem 5. Versicherungsjahr beitragspflichtig bestand. Die Schlussüberschüsse werden auch für beitragsfreie

Versicherungsjahre nach Ablauf einer vertraglich vereinbarten abgekürzten Beitragszahlungsdauer gewährt. Bei Rückkauf oder im vorzeitigen Versicherungsfall werden die Schlussüberschüsse nach einer Wartezeit gemäß den beschlossenen Festlegungen anteilig gewährt.

Es wird keine Schlussüberschussrente deklariert.

Überschussverband Schlussüberschussbeteiligung in ‰ des maßgeblichen Deckungskapitals für den im Geschäftsjahr bzw. Zeitraum liegenden Versicherungsjahrestag ab dem 5. Versicherungsjahrestag 1)
2024 2020 - 2023 2019 2018 2015 - 2017
17PKV 0,0000 0,0000 2,0000 1,0000 0,4000

1) Der Versicherungsbeginn gilt hier nicht als Versicherungsjahrestag.

A.3.5 R+V-Pensionsversicherung für den Förderbetrag zur betrieblichen Altersversorgung

A.3.5.1

A.3.5.2 Tarifgeneration 2018

Versicherungen, deren Aufschubzeit ab dem Versicherungsjahrestag 2024 und vor dem Versicherungsjahrestag 2025 endet, erhalten eine Schlussüberschussbeteiligung. Die Höhe der Schlussüberschussbeteiligung ergibt sich aus den aufgeführten ‰-Sätzen des maßgeblichen Deckungskapitals (aktuelles Deckungskapital am Ende der Aufschubzeit) der Jahre, in denen die Versicherung beitragspflichtig bestand. Die Schlussüberschüsse werden auch für beitragsfreie Versicherungsjahre bei Einmalbeitragsversicherungen, nach Ablauf einer vertraglich vereinbarten abgekürzten Beitragszahlungsdauer und für Versicherungen mit stufenweisem Aufbau der Versicherungsleistung gegen laufende Beiträge in variabler Höhe gewährt. Bei Rückkauf, Übertragung oder im vorzeitigen Versicherungsfall werden die Schlussüberschüsse nach einer Wartezeit gemäß den beschlossenen Festlegungen anteilig gewährt.

Es wird keine Schlussüberschussrente deklariert.

Überschussverband Schlussüberschussbeteiligung in ‰ des maßgeblichen Deckungskapitals für den im Geschäftsjahr bzw. Zeitraum liegenden Versicherungsjahrestag ab dem 5. Versicherungsjahrestag 1)
2024 2020 - 2023 2019 2018
18PKL 0,0000 0,0000 3,5200 1,7600

1) Der Versicherungsbeginn gilt hier nicht als Versicherungsjahrestag.

A.4 Mindestbeteiligung an Bewertungsreserven

A.4.1 R+V Pensionsversicherungen

A.4.1.1 Tarifgeneration 2017

Für Versicherungen, deren Aufschubzeit ab dem Versicherungsjahrestag 2024 und vor dem Versicherungsjahrestag 2025 endet, wird eine Mindestbeteiligung an den Bewertungsreserven festgelegt. Die Höhe der Mindestbeteiligung ergibt sich aus den aufgeführten ‰-Sätzen des maßgeblichen Deckungskapitals (aktuelles Deckungskapital am Ende der Aufschubzeit) der Jahre, in denen die Versicherung ab dem 5. Versicherungsjahr beitragspflichtig bestand. Die Mindestbeteiligung wird auch für beitragsfreie Versicherungsjahre nach Ablauf einer vertraglich vereinbarten abgekürzten Beitragszahlungsdauer gewährt. Bei Rückkauf oder im vorzeitigen Versicherungsfall ergibt sich die Mindestbeteiligung nach einer Wartezeit gemäß den beschlossenen Festlegungen anteilig. Ist die zugeteilte Beteiligung an den Bewertungsreserven geringer als die Mindestbeteiligung, wird die Differenz zusätzlich berücksichtigt.

Überschussverband Mindestbeteiligung an Bewertungsreserven in ‰ des maßgeblichen Deckungskapitals für den im Geschäftsjahr bzw. Zeitraum liegenden Versicherungsjahrestag ab dem 5. Versicherungsjahrestag 1)
2024 2020 - 2023 2019 2018 2015 - 2017
17PK 0,0000 0,0000 0,3000 0,1500 0,0600

1) Der Versicherungsbeginn gilt hier nicht als Versicherungsjahrestag.

Für Versicherungen, deren Aufschubzeit ab dem Versicherungsjahrestag 2024 und vor dem Versicherungsjahrestag 2025 endet, wird eine Mindestbeteiligung an den Bewertungsreserven festgelegt. Die Höhe der Mindestbeteiligung ergibt sich aus den aufgeführten ‰-Sätzen des maßgeblichen Deckungskapitals der Jahre, in denen die Versicherung beitragspflichtig bestand. Das maßgebliche Deckungskapital ist das Deckungskapital, das auch Bezugsgröße für die laufende Überschussbeteiligung war. Die Mindestbeteiligung wird auch für beitragsfreie Versicherungsjahre nach Ablauf einer vertraglich vereinbarten abgekürzten Beitragszahlungsdauer gewährt. Bei Rückkauf oder im vorzeitigen Versicherungsfall ergibt sich die Mindestbeteiligung nach einer Wartezeit gemäß den beschlossenen Festlegungen anteilig. Ist die zugeteilte Beteiligung an den Bewertungsreserven geringer als die Mindestbeteiligung, wird die Differenz zusätzlich berücksichtigt.

Überschussverband Mindestbeteiligung an Bewertungsreserven in ‰ des maßgeblichen Deckungskapitals für den im Geschäftsjahr bzw. Zeitraum liegenden Versicherungsjahrestag 1)
2024 2020 - 2023 2019 2018 2014 - 2017
17PKI 0,0000 0,0000 1,0000 0,5000 0,2000

1) Der Versicherungsbeginn gilt hier nicht als Versicherungsjahrestag.

A.4.2

A.4.3 R+V Pensionsversicherung mit Hinterbliebenenrente

A.4.3.1

A.4.3.2 Tarifgeneration 2017

Für Versicherungen, deren Aufschubzeit ab dem Versicherungsjahrestag 2024 und vor dem Versicherungsjahrestag 2025 endet, wird eine Mindestbeteiligung an den Bewertungsreserven festgelegt. Die Höhe der Mindestbeteiligung ergibt sich aus den aufgeführten ‰-Sätzen des maßgeblichen Deckungskapitals (aktuelles Deckungskapital am Ende der Aufschubzeit) der Jahre, in denen die Versicherung ab dem 5. Versicherungsjahr beitragspflichtig bestand. Die Mindestbeteiligung wird auch für beitragsfreie Versicherungsjahre nach Ablauf einer vertraglich vereinbarten abgekürzten Beitragszahlungsdauer gewährt. Bei Rückkauf oder im vorzeitigen Versicherungsfall ergibt sich die Mindestbeteiligung nach einer Wartezeit gemäß den beschlossenen Festlegungen anteilig. Ist die zugeteilte Beteiligung an den Bewertungsreserven geringer als die Mindestbeteiligung, wird die Differenz zusätzlich berücksichtigt.

Überschussverband Mindestbeteiligung an Bewertungsreserven in ‰ des maßgeblichen Deckungskapitals für den im Geschäftsjahr bzw. Zeitraum liegenden Versicherungsjahrestag ab dem 5. Versicherungsjahrestag 1)
2024 2020 - 2023 2019 2018 2015 - 2017
17PKH, 17PKIH 0,0000 0,0000 0,3000 0,1500 0,0600

1) Der Versicherungsbeginn gilt hier nicht als Versicherungsjahrestag.

A.4.4 R+V Pensionsversicherung (Beitragszusage mit Mindestleistung)

A.4.4.1

A.4.4.2 Tarifgeneration 2017

Für Versicherungen, deren Aufschubzeit ab dem Versicherungsjahrestag 2024 und vor dem Versicherungsjahrestag 2025 endet, wird eine Mindestbeteiligung an den Bewertungsreserven festgelegt. Die Höhe der Mindestbeteiligung ergibt sich aus den aufgeführten ‰-Sätzen des maßgeblichen Deckungskapitals (aktuelles Deckungskapital am Ende der Aufschubzeit) der Jahre, in denen die Versicherung ab dem 5. Versicherungsjahr beitragspflichtig bestand. Die Mindestbeteiligung wird auch für beitragsfreie Versicherungsjahre nach Ablauf einer vertraglich vereinbarten abgekürzten Beitragszahlungsdauer gewährt. Bei Rückkauf oder im vorzeitigen Versicherungsfall ergibt sich die Mindestbeteiligung nach einer Wartezeit gemäß den beschlossenen Festlegungen anteilig. Ist die zugeteilte Beteiligung an den Bewertungsreserven geringer als die Mindestbeteiligung, wird die Differenz zusätzlich berücksichtigt.

Überschussverband Mindestbeteiligung an Bewertungsreserven in ‰ des maßgeblichen Deckungskapitals für den im Geschäftsjahr bzw. Zeitraum liegenden Versicherungsjahrestag ab dem 5. Versicherungsjahrestag 1)
2024 2020 - 2023 2019 2018 2015 - 2017
17PKV 0,0000 0,0000 0,5000 0,2500 0,1000

1) Der Versicherungsbeginn gilt hier nicht als Versicherungsjahrestag.

A.4.5 R+V Pensionsversicherung für den Förderbetrag zur betrieblichen Altersversorgung

A.4.5.1

A.4.5.2 Tarifgeneration 2018

Für Versicherungen, deren Aufschubzeit ab dem Versicherungsjahrestag 2024 und vor dem Versicherungsjahrestag 2025 endet, wird eine Mindestbeteiligung an den Bewertungsreserven festgelegt. Die Höhe der Mindestbeteiligung ergibt sich aus den aufgeführten ‰-Sätzen des maßgeblichen Deckungskapitals (aktuelles Deckungskapital am Ende der Aufschubzeit) der Jahre, in denen die Versicherung ab dem 5. Versicherungsjahr beitragspflichtig bestand. Die Mindestbeteiligung wird auch für beitragsfreie Versicherungsjahre nach Ablauf einer vertraglich vereinbarten abgekürzten Beitragszahlungsdauer gewährt. Bei Rückkauf oder im vorzeitigen Versicherungsfall ergibt sich die Mindestbeteiligung nach einer Wartezeit gemäß den beschlossenen Festlegungen anteilig. Ist die zugeteilte Beteiligung an den Bewertungsreserven geringer als die Mindestbeteiligung, wird die Differenz zusätzlich berücksichtigt.

Überschussverband Mindestbeteiligung an Bewertungsreserven in ‰ des maßgeblichen Deckungskapitals für den im Geschäftsjahr bzw. Zeitraum liegenden Versicherungsjahrestag ab dem 5. Versicherungsjahrestag 1)
2024 2020 - 2023 2019 2018
18PKL 0,0000 0,0000 0,8800 0,4400

1) Der Versicherungsbeginn gilt hier nicht als Versicherungsjahrestag.

B Zusatzversicherungen

B.1 R+V-Berufsunfähigkeits-Zusatzversicherungen

B.1.1 Laufende Überschussbeteiligung in der Anwartschaft

B.1.1.1 Tarifgeneration 2019

Überschussverband Versicherungen in der Anwartschaft
in % des überschussberechtigten Beitrags 2) BU-Bonus in % der versicherten Leistungen 3) Überschussanteil 1) in % des überschussberechtigten Deckungskapitals Risikoüberschussanteil 1) in % des überschussberechtigten Risikobeitrags
19PKBUA, 19PKBUB, 19PKBUC, 19PKBUD, 19PKBUE, 19PKBUF, 19PKBUG, 19PKBUH, 19PKBUI, 19PKBUJ, 19PKBUK, 19PKBUL 20,00 25,00 0,0000 20,00

1) Nur für beitragsfrei gestellte Versicherungen.

2) Nur für beitragspflichtige Versicherungen; nicht bei Wahl der Überschussverwendung "BU-Bonus".

3) Nur für Versicherungen mit der Überschussverwendungsart "BU-Bonus".

B.1.2 Laufende Überschussbeteiligung im Rentenbezug

B.1.2.1 Tarifgeneration 2019

Überschussverband Versicherungen im Rentenbezug
Dynamische Überschussrente und verzinsliche Ansammlung in % des überschussberechtigten Deckungskapitals
19PKBUA, 19PKBUB, 19PKBUC, 19PKBUD, 19PKBUE, 19PKBUF, 19PKBUG, 19PKBUH, 19PKBUI, 19PKBUJ, 19PKBUK, 19PKBUL 0,00

B.2 Optima-Erwerbsminderungs-Zusatzversicherungen

B.2.1 Laufende Überschussbeteiligung in der Anwartschaft

B.2.1.1 Tarifgeneration 2021

Überschussverband Versicherungen in der Anwartschaft in % des überschussberechtigten Beitrags 1)
21CP02EMZ 15,00

1) Nur für Einmalbeitragsversicherungen und beitragsfrei gestellte Versicherungen.

B.2.2 Laufende Überschussbeteiligung im Rentenbezug

B.2.2.1 Tarifgeneration 2021

Überschussverband Versicherungen im Rentenbezug
Dynamische Überschussrente und verzinsliche Ansammlung in % des überschussberechtigten Deckungskapitals
21CP02EMZ 0,00

C Verzinsliche Ansammlung

Versicherungen, deren Überschussanteile verzinslich angesammelt werden, erhalten neben dem garantierten Zins einen Ansammlungsüberschussanteil.

Die Höhe dieses Ansammlungsüberschussanteils wird so festgelegt, dass die Verzinsung des Ansammlungsguthabens unter Einbeziehung des garantierten Rechnungszinses folgende Höhe hat:

Verzinsung des Ansammlungsguthabens unter Einbeziehung des garantierten Rechnungszinses in % des maßgebenden Guthabens
mit Rechnungszins >= 4,00% 4,00
mit Rechnungszins = 3,50% 3,50
mit Rechnungszins = 3,25% 3,25
mit Rechnungszins = 3,00% 3,00
mit Rechnungszins = 2,75% 2,75
mit Rechnungszins = 2,25% 2,25
mit Rechnungszins = 1,75% 1,75
mit Rechnungszins = 1,25% 1,25
mit Rechnungszins = 0,90% 0,90
mit Rechnungszins = 0,50% 0,50
mit Rechnungszins = 0,25% 0,25
mit Rechnungszins < 0,25% 0,25

D Direktgutschrift

Es wird keine Direktgutschrift gewährt. Die für 2024 deklarierte Überschussbeteiligung der Versicherungsnehmer ist in voller Höhe in der Rückstellung für Beitragsrückerstattung festgelegt.

Weitere Informationen

Bestätigungsvermerk des unabhängigen Abschlussprüfers

An die R+V Pensionskasse Aktiengesellschaft, Wiesbaden:

Prüfungsurteile

Wir haben den Jahresabschluss der R+V Pensionskasse Aktiengesellschaft, Wiesbaden, - bestehend aus der Bilanz zum 31. Dezember 2023 und der Gewinn- und Verlustrechnung für das Geschäftsjahr vom 1. Januar bis zum 31. Dezember 2023 sowie dem Anhang, einschließlich der Darstellung der Bilanzierungs- und Bewertungsmethoden - geprüft. Darüber hinaus haben wir den Lagebericht der R+V Pensionskasse Aktiengesellschaft für das Geschäftsjahr vom 1. Januar bis zum 31. Dezember 2023 geprüft. Den Abschnitt "Nachhaltigkeitsbericht" des Lageberichts haben wir in Einklang mit den deutschen gesetzlichen Vorschriften nicht inhaltlich geprüft.

Nach unserer Beurteilung aufgrund der bei der Prüfung gewonnenen Erkenntnisse

entspricht der beigefügte Jahresabschluss in allen wesentlichen Belangen den deutschen handelsrechtlichen Vorschriften und vermittelt unter Beachtung der deutschen Grundsätze ordnungsmäßiger Buchführung ein den tatsächlichen Verhältnissen entsprechendes Bild der Vermögens- und Finanzlage der Gesellschaft zum 31. Dezember 2023 sowie ihrer Ertragslage für das Geschäftsjahr vom 1. Januar bis zum 31. Dezember 2023 und

vermittelt der beigefügte Lagebericht insgesamt ein zutreffendes Bild von der Lage der Gesellschaft. In allen wesentlichen Belangen steht dieser Lagebericht in Einklang mit dem Jahresabschluss, entspricht den deutschen gesetzlichen Vorschriften und stellt die Chancen und Risiken der zukünftigen Entwicklung zutreffend dar. Unser Prüfungsurteil zum Lagebericht erstreckt sich nicht auf den Inhalt des Abschnitts "Nachhaltigkeitsbericht".

Gemäß § 322 Abs. 3 Satz 1 HGB erklären wir, dass unsere Prüfung zu keinen Einwendungen gegen die Ordnungsmäßigkeit des Jahresabschlusses und des Lageberichts geführt hat.

Grundlage für die Prüfungsurteile

Wir haben unsere Prüfung des Jahresabschlusses und des Lageberichts in Übereinstimmung mit § 317 HGB unter Beachtung der vom Institut der Wirtschaftsprüfer (IDW) festgestellten deutschen Grundsätze ordnungsmäßiger Abschlussprüfung durchgeführt. Unsere Verantwortung nach diesen Vorschriften und Grundsätzen ist im Abschnitt "Verantwortung des Abschlussprüfers für die Prüfung des Jahresabschlusses und des Lageberichts" unseres Bestätigungsvermerks weitergehend beschrieben. Wir sind von dem Unternehmen unabhängig in Übereinstimmung mit den deutschen handelsrechtlichen und berufsrechtlichen Vorschriften und haben unsere sonstigen deutschen Berufspflichten in Übereinstimmung mit diesen Anforderungen erfüllt. Wir sind der Auffassung, dass die von uns erlangten Prüfungsnachweise ausreichend und geeignet sind, um als Grundlage für unsere Prüfungsurteile zum Jahresabschluss und zum Lagebericht zu dienen.

Sonstige Informationen

Die gesetzlichen Vertreter sind für die sonstigen Informationen verantwortlich. Die sonstigen Informationen umfassen den Abschnitt "Nachhaltigkeitsbericht" als nicht inhaltlich geprüften Bestandteil des Lageberichts.

Die sonstigen Informationen umfassen zudem alle übrigen Teile des Geschäftsberichts - ohne weitergehende Querverweise auf externe Informationen -, mit Ausnahme des geprüften Jahresabschlusses, des geprüften Lageberichts sowie unseres Bestätigungsvermerks.

Unsere Prüfungsurteile zum Jahresabschluss und zum Lagebericht erstrecken sich nicht auf die sonstigen Informationen, und dementsprechend geben wir weder ein Prüfungsurteil noch irgendeine andere Form von Prüfungsschlussfolgerung hierzu ab.

Im Zusammenhang mit unserer Prüfung haben wir die Verantwortung, die oben genannten sonstigen Informationen zu lesen und dabei zu würdigen, ob die sonstigen Informationen

wesentliche Unstimmigkeiten zum Jahresabschluss, zu den inhaltlich geprüften Lageberichtsangaben oder zu unseren bei der Prüfung erlangten Kenntnissen aufweisen oder

anderweitig wesentlich falsch dargestellt erscheinen.

Verantwortung der gesetzlichen Vertreter und des Aufsichtsrats für den Jahresabschluss und den Lagebericht

Die gesetzlichen Vertreter sind verantwortlich für die Aufstellung des Jahresabschlusses, der den deutschen handelsrechtlichen Vorschriften in allen wesentlichen Belangen entspricht, und dafür, dass der Jahresabschluss unter Beachtung der deutschen Grundsätze ordnungsmäßiger Buchführung ein den tatsächlichen Verhältnissen entsprechendes Bild der Vermögens-, Finanz- und Ertragslage der Gesellschaft vermittelt. Ferner sind die gesetzlichen Vertreter verantwortlich für die internen Kontrollen, die sie in Übereinstimmung mit den deutschen Grundsätzen ordnungsmäßiger Buchführung als notwendig bestimmt haben, um die Aufstellung eines Jahresabschlusses zu ermöglichen, der frei von wesentlichen falschen Darstellungen aufgrund von dolosen Handlungen (d.h. Manipulationen der Rechnungslegung und Vermögensschädigungen) oder Irrtümern ist.

Bei der Aufstellung des Jahresabschlusses sind die gesetzlichen Vertreter dafür verantwortlich, die Fähigkeit der Gesellschaft zur Fortführung der Unternehmenstätigkeit zu beurteilen. Des Weiteren haben sie die Verantwortung, Sachverhalte in Zusammenhang mit der Fortführung der Unternehmenstätigkeit, sofern einschlägig, anzugeben. Darüber hinaus sind sie dafür verantwortlich, auf der Grundlage des Rechnungslegungsgrundsatzes der Fortführung der Unternehmenstätigkeit zu bilanzieren, sofern dem nicht tatsächliche oder rechtliche Gegebenheiten entgegenstehen.

Außerdem sind die gesetzlichen Vertreter verantwortlich für die Aufstellung des Lageberichts, der insgesamt ein zutreffendes Bild von der Lage der Gesellschaft vermittelt sowie in allen wesentlichen Belangen mit dem Jahresabschluss in Einklang steht, den deutschen gesetzlichen Vorschriften entspricht und die Chancen und Risiken der zukünftigen Entwicklung zutreffend darstellt. Ferner sind die gesetzlichen Vertreter verantwortlich für die Vorkehrungen und Maßnahmen (Systeme), die sie als notwendig erachtet haben, um die Aufstellung eines Lageberichts in Übereinstimmung mit den anzuwendenden deutschen gesetzlichen Vorschriften zu ermöglichen, und um ausreichende geeignete Nachweise für die Aussagen im Lagebericht erbringen zu können.

Der Aufsichtsrat ist verantwortlich für die Überwachung des Rechnungslegungsprozesses der Gesellschaft zur Aufstellung des Jahresabschlusses und des Lageberichts.

Verantwortung des Abschlussprüfers für die Prüfung des Jahresabschlusses und des Lageberichts

Unsere Zielsetzung ist, hinreichende Sicherheit darüber zu erlangen, ob der Jahresabschluss als Ganzes frei von wesentlichen falschen Darstellungen aufgrund von dolosen Handlungen oder Irrtümern ist, und ob der Lagebericht insgesamt ein zutreffendes Bild von der Lage der Gesellschaft vermittelt sowie in allen wesentlichen Belangen mit dem Jahresabschluss sowie mit den bei der Prüfung gewonnenen Erkenntnissen in Einklang steht, den deutschen gesetzlichen Vorschriften entspricht und die Chancen und Risiken der zukünftigen Entwicklung zutreffend darstellt, sowie einen Bestätigungsvermerk zu erteilen, der unsere Prüfungsurteile zum Jahresabschluss und zum Lagebericht beinhaltet.

Hinreichende Sicherheit ist ein hohes Maß an Sicherheit, aber keine Garantie dafür, dass eine in Übereinstimmung mit § 317 HGB unter Beachtung der vom Institut der Wirtschaftsprüfer (IDW) festgestellten deutschen Grundsätze ordnungsmäßiger Abschlussprüfung durchgeführte Prüfung eine wesentliche falsche Darstellung stets aufdeckt. Falsche Darstellungen können aus dolosen Handlungen oder Irrtümern resultieren und werden als wesentlich angesehen, wenn vernünftigerweise erwartet werden könnte, dass sie einzeln oder insgesamt die auf der Grundlage dieses Jahresabschlusses und Lageberichts getroffenen wirtschaftlichen Entscheidungen von Adressaten beeinflussen.

Während der Prüfung üben wir pflichtgemäßes Ermessen aus und bewahren eine kritische Grundhaltung. Darüber hinaus

identifizieren und beurteilen wir die Risiken wesentlicher falscher Darstellungen im Jahresabschluss und im Lagebericht aufgrund von dolosen Handlungen oder Irrtümern, planen und führen Prüfungshandlungen als Reaktion auf diese Risiken durch sowie erlangen Prüfungsnachweise, die ausreichend und geeignet sind, um als Grundlage für unsere Prüfungsurteile zu dienen. Das Risiko, dass aus dolosen Handlungen resultierende wesentliche falsche Darstellungen nicht aufgedeckt werden, ist höher als das Risiko, dass aus Irrtümern resultierende wesentliche falsche Darstellungen nicht aufgedeckt werden, da dolose Handlungen kollusives Zusammenwirken, Fälschungen, beabsichtigte Unvollständigkeiten, irreführende Darstellungen bzw. das Außerkraftsetzen interner Kontrollen beinhalten können.

gewinnen wir ein Verständnis von dem für die Prüfung des Jahresabschlusses relevanten internen Kontrollsystem und den für die Prüfung des Lageberichts relevanten Vorkehrungen und Maßnahmen, um Prüfungshandlungen zu planen, die unter den gegebenen Umständen angemessen sind, jedoch nicht mit dem Ziel, ein Prüfungsurteil zur Wirksamkeit dieser Systeme der Gesellschaft abzugeben.

beurteilen wir die Angemessenheit der von den gesetzlichen Vertretern angewandten Rechnungslegungsmethoden sowie die Vertretbarkeit der von den gesetzlichen Vertretern dargestellten geschätzten Werte und damit zusammenhängenden Angaben.

ziehen wir Schlussfolgerungen über die Angemessenheit des von den gesetzlichen Vertretern angewandten Rechnungslegungsgrundsatzes der Fortführung der Unternehmenstätigkeit sowie, auf der Grundlage der erlangten Prüfungsnachweise, ob eine wesentliche Unsicherheit im Zusammenhang mit Ereignissen oder Gegebenheiten besteht, die bedeutsame Zweifel an der Fähigkeit der Gesellschaft zur Fortführung der Unternehmenstätigkeit aufwerfen können. Falls wir zu dem Schluss kommen, dass eine wesentliche Unsicherheit besteht, sind wir verpflichtet, im Bestätigungsvermerk auf die dazugehörigen Angaben im Jahresabschluss und im Lagebericht aufmerksam zu machen oder, falls diese Angaben unangemessen sind, unser jeweiliges Prüfungsurteil zu modifizieren. Wir ziehen unsere Schlussfolgerungen auf der Grundlage der bis zum Datum unseres Bestätigungsvermerks erlangten Prüfungsnachweise. Zukünftige Ereignisse oder Gegebenheiten können jedoch dazu führen, dass die Gesellschaft ihre Unternehmenstätigkeit nicht mehr fortführen kann.

beurteilen wir Darstellung, Aufbau und Inhalt des Jahresabschlusses insgesamt einschließlich der Angaben sowie ob der Jahresabschluss die zugrunde liegenden Geschäftsvorfälle und Ereignisse so darstellt, dass der Jahresabschluss unter Beachtung der deutschen Grundsätze ordnungsmäßiger Buchführung ein den tatsächlichen Verhältnissen entsprechendes Bild der Vermögens-, Finanz- und Ertragslage der Gesellschaft vermittelt.

beurteilen wir den Einklang des Lageberichts mit dem Jahresabschluss, seine Gesetzesentsprechung und das von ihm vermittelte Bild von der Lage der Gesellschaft.

führen wir Prüfungshandlungen zu den von den gesetzlichen Vertretern dargestellten zukunftsorientierten Angaben im Lagebericht durch. Auf Basis ausreichender geeigneter Prüfungsnachweise vollziehen wir dabei insbesondere die den zukunftsorientierten Angaben von den gesetzlichen Vertretern zugrunde gelegten bedeutsamen Annahmen nach und beurteilen die sachgerechte Ableitung der zukunftsorientierten Angaben aus diesen Annahmen. Ein eigenständiges Prüfungsurteil zu den zukunftsorientierten Angaben sowie zu den zugrunde liegenden Annahmen geben wir nicht ab. Es besteht ein erhebliches unvermeidbares Risiko, dass künftige Ereignisse wesentlich von den zukunftsorientierten Angaben abweichen.

Wir erörtern mit den für die Überwachung Verantwortlichen unter anderem den geplanten Umfang und die Zeitplanung der Prüfung sowie bedeutsame Prüfungsfeststellungen, einschließlich etwaiger bedeutsamer Mängel im internen Kontrollsystem, die wir während unserer Prüfung feststellen.

 

Frankfurt am Main, den 14. März 2024

PricewaterhouseCoopers GmbH
Wirtschaftsprüfungsgesellschaft

Christian Sack, Wirtschaftsprüfer

ppa. Steffen Wohn, Wirtschaftsprüfer

Bericht des Aufsichtsrats

Der Aufsichtsrat hat die allgemeinen wirtschaftlichen Rahmenbedingungen im Jahr 2023 bei seiner Arbeit berücksichtigt.

Die Lage der Versicherungswirtschaft war von den konjunkturellen Rahmenbedingungen in Deutschland und Europa geprägt.

Organisation des Aufsichtsrats

Da der Aufsichtsrat nur aus drei Mitgliedern besteht, hat er auf die Bildung von Ausschüssen verzichtet.

Der Aufsichtsrat hat die Geschäftsführung des Vorstands nach den gesetzlichen und satzungsgemäßen Vorschriften fortlaufend überwacht und beratend begleitet sowie über die vorgelegten zustimmungspflichtigen Geschäfte entschieden. Die Überwachung des Aufsichtsrats bezog sich insbesondere auch auf die Wirksamkeit des Risikomanagementsystems sowie des Internen Kontrollsystems und des Internen Revisionssystems.

Bei Bedarf werden für die Aufsichtsratsmitglieder interne Informationsveranstaltungen zu den Themen Rechtsfragen der Aufsichtsratstätigkeit, Versicherungstechnik, Kapitalanlagen, Rechnungslegung von Versicherungskonzernen und Risikomanagement durchgeführt.

Zusammenarbeit mit dem Vorstand

Der Vorstand hat dem Aufsichtsrat über die Lage und Entwicklung der R+V Pensionskasse AG regelmäßig, zeitnah und umfassend schriftlich und mündlich Bericht erstattet. Dies erfolgte in den Aufsichtsratssitzungen und durch vierteljährliche schriftliche Berichte des Vorstands. Der Aufsichtsrat wurde dabei durch den Vorstand regelmäßig detailliert über den Geschäftsverlauf sowie die Risikosituation mit der ökonomischen und regulatorischen Risikotragfähigkeit der R+V Pensionskasse AG informiert. Darüber hinaus wurde dem Aufsichtsrat durch den Vorstand über die Risikostrategie und das Risikomanagementsystem berichtet.

Der Aufsichtsrat hat die genannten Themen mit dem Vorstand erörtert, den Vorstand beraten und dessen Geschäftsführung überwacht. Der Aufsichtsrat hat sich dabei intensiv mit den regulatorischen Rahmenbedingungen auseinandergesetzt. In Entscheidungen von grundlegender Bedeutung und bei zustimmungsbedürftigen Geschäften war der Aufsichtsrat stets eingebunden.

Darüber hinaus wurden durch die Mitglieder des Vorstands mit dem Vorsitzenden des Aufsichtsrats auch außerhalb der Sitzungen vorab wesentliche wichtige Entscheidungen und wesentliche Geschäftsentwicklungen erörtert.

Sitzungen des Aufsichtsrats

Im Geschäftsjahr 2023 haben zwei Sitzungen des Aufsichtsrats stattgefunden, zu denen der Aufsichtsrat am 26. April 2023 und am 5. Dezember 2023 zusammentrat.

In den Sitzungen hat der Aufsichtsrat mündliche und schriftliche Berichte des Vorstands entgegengenommen und erörtert.

Beratungen im Aufsichtsrat

Der Aufsichtsrat hat sich im Rahmen seiner Tätigkeit detailliert mit der wirtschaftlichen Lage der R+V Pensionskasse AG, der Unternehmensplanung und -perspektive sowie wesentlichen Finanzkennzahlen auseinandergesetzt. Schwerpunkt der Erörterungen bildeten die Rahmenbedingungen der Pensionskassen mit den hieraus resultierenden Chancen und Risiken im Allgemeinen und die Geschäftsentwicklung der R+V Pensionskasse AG im Speziellen. Der Aufsichtsrat hat sich in diesem Zusammenhang intensiv mit den schwierigen wirtschaftlichen Rahmenbedingungen durch den fortdauernden Krieg in der Ukraine, der hohen Inflation und dem starken Anstieg des Leitzinsniveaus sowie dem rückläufigen Konsum auseinandergesetzt. Zudem hat sich der Aufsichtsrat im Zusammenhang mit der Risikoberichterstattung des Vorstands mit den Auswirkungen auf die Risikotragfähigkeit sowie den Maßnahmen zur langfristigen Sicherstellung der Risikotragfähigkeit auseinandergesetzt. Er erörterte die aktuellen Veränderungen und Entwicklungen in der Branche sowie die rechtlichen Rahmenbedingungen der betrieblichen Altersversorgung. Ferner hat sich der Aufsichtsrat mit dem Aufwand für die Zinszusatzreserve und der Entwicklung des Rückversicherungsvertrages auseinandergesetzt. Weitere Themenschwerpunkte im Aufsichtsrat bildeten darüber hinaus die Ergebnisentwicklung und die Kapitalanlagepolitik im Kontext des schwierigen makroökonomischen Umfelds, welches insbesondere geprägt ist durch die Auswirkungen des starken Anstiegs des Zinsniveaus. Weiterhin hat der Aufsichtsrat einen neuen Verantwortlichen Aktuar sowie einen weiteren Stellvertreter der Treuhänderin für die Überwachung des Sicherungsvermögens bestellt.

Darüber hinaus hat sich der Aufsichtsrat mit den notwendigen Beschlussvorschlägen an die ordentliche Hauptversammlung befasst. Dies umfasste auch die Bestellung des Abschlussprüfers für den Jahresabschluss 2023.

Ferner befasste sich der Aufsichtsrat mit der Unabhängigkeit des Abschlussprüfers und dessen Mandatierung mit Nichtprüfungsleistungen im Geschäftsjahr 2022 sowie einer Änderung der Leitlinien für die Beauftragung des Abschlussprüfers mit Nichtprüfungsleistungen ab 2024. Zudem hat der Aufsichtsrat die Qualität des Abschlussprüfers beurteilt. Der Aufsichtsrat hat sich ferner mit der regulatorisch notwendigen Selbstevaluation nebst der Erstellung eines Entwicklungsplans befasst.

Im Zusammenhang mit Vorstandsangelegenheiten befasste sich der Aufsichtsrat mit der Wiederbestellung eines Mitglieds des Vorstands und der variablen Vorstandsvergütung mit der Festsetzung der variablen Vergütung für 2022 sowie der Feststellung der Auszahlungsbedingungen der zeitverzögert auszuzahlenden Anteile der variablen Vergütung aus dem Geschäftsjahr 2019.

Zusammenarbeit mit dem Abschlussprüfer

Der Aufsichtsrat hat den von der ordentlichen Hauptversammlung bestellten Abschlussprüfer PricewaterhouseCoopers GmbH Wirtschaftsprüfungsgesellschaft unter Beachtung der gesetzlichen Vorschriften ausgewählt. Der Aufsichtsrat hat fortlaufend die Unabhängigkeit und die Prüfungsqualität des Abschlussprüfers überwacht.

Der Abschlussprüfer hat den durch den Vorstand vorgelegten Jahresabschluss der R+V Pensionskasse AG unter Einbeziehung der Buchführung und den Lagebericht für das Geschäftsjahr 2023 als mit den gesetzlichen Vorschriften in Übereinstimmung stehend befunden. Der Abschlussprüfer hat einen uneingeschränkten Bestätigungsvermerk erteilt. Der Prüfungsbericht ist den Mitgliedern des Aufsichtsrats zugegangen und wurde in der Sitzung am 4. Juni 2024 umfassend erörtert und beraten. Der Aufsichtsrat stimmt dem Ergebnis der Prüfung durch den Abschlussprüfer zu.

Feststellung des Jahresabschlusses

Der Aufsichtsrat hat den Jahresabschluss und den Lagebericht für das Geschäftsjahr 2023 eingehend geprüft.

An der Sitzung des Aufsichtsrats am 4. Juni 2024 nahm eine Vertretung des Abschlussprüfers teil, um über die wesentlichen Prüfungsergebnisse zu berichten. Hierzu lag der Prüfungsbericht des Abschlussprüfers, der PricewaterhouseCoopers GmbH Wirtschaftsprüfungsgesellschaft, der den uneingeschränkten Bestätigungsvermerk erteilt hat, vor. Der Jahresabschluss, der Lagebericht, der Prüfungsbericht sowie die Prüfungsschwerpunkte, nämlich die Bewertung der versicherungstechnischen Rückstellungen und die Bewertung der Kapitalanlagen wurden erörtert. Die Vertretung des Abschlussprüfers stand den Mitgliedern des Aufsichtsrats für zusätzliche Erläuterungen zur Verfügung.

Der Verantwortliche Aktuar nahm an der Sitzung des Aufsichtsrats, in der der Jahresabschluss festgestellt wurde, teil. Er berichtete über die wesentlichen Ergebnisse des von ihm gegenüber dem Vorstand abgegebenen Erläuterungsberichts zur versicherungsmathematischen Bestätigung, die er uneingeschränkt erteilt hat. Der Aufsichtsrat hat keine Einwendungen gegen den Erläuterungsbericht des Verantwortlichen Aktuars erhoben.

Der Aufsichtsrat hat gegen den vom Vorstand aufgestellten Jahresabschluss für das Geschäftsjahr 2023 keine Einwendungen erhoben und sich dem Prüfungsergebnis des Abschlussprüfers angeschlossen.

Der vom Vorstand vorgelegte Jahresabschluss für das Geschäftsjahr 2023 wurde durch den Aufsichtsrat in seiner Sitzung am 4. Juni 2024 gebilligt. Der Jahresabschluss ist damit gemäß § 172 AktG festgestellt.

Der vom Vorstand erstellte Bericht über die Beziehungen zu verbundenen Unternehmen sowie der Prüfungsbericht des Abschlussprüfers hierzu lagen vor und wurden geprüft.

Der Abschlussprüfer hat dem Bericht des Vorstands über die Beziehungen zu verbundenen Unternehmen folgenden Bestätigungsvermerk erteilt:

"Nach unserer pflichtmäßigen Prüfung und Beurteilung bestätigen wir, dass

1. die tatsächlichen Angaben des Berichts richtig sind,

2. bei den im Bericht aufgeführten Rechtsgeschäften die Leistung der Gesellschaft nicht unangemessen hoch war."

Der Aufsichtsrat hat sich dieser Beurteilung angeschlossen und keine Einwendungen gegen die Erklärungen des Vorstands am Schluss des Berichtes über die Beziehungen zu verbundenen Unternehmen erhoben.

Veränderungen im Vorstand

Das Mandat von Herrn Timm Höynck als Mitglied des Vorstands endet turnusmäßig mit Wirkung zum Ablauf des 30. August 2024. Der Aufsichtsrat hat Herrn Höynck in seiner Sitzung am 5. Dezember 2023 mit Wirkung ab dem 31. August 2024 für eine fünfjährige Bestellungsperiode, nämlich bis zum Ablauf des 30. August 2029, wiederbestellt.

Im Übrigen waren Veränderungen im Vorstand der R+V Pensionskasse AG im Geschäftsjahr 2023 nicht zu verzeichnen.

Veränderungen im Aufsichtsrat

Veränderungen im Aufsichtsrat der R+V Pensionskasse AG waren im Geschäftsjahr 2023 nicht zu verzeichnen.

Dank an Vorstand und Mitarbeitende

Der Aufsichtsrat dankt dem Vorstand und allen Mitarbeiterinnen und Mitarbeitern der R+V Gruppe für die im Jahr 2023 geleistete Arbeit.

 

Wiesbaden, 4. Juni 2024

Der Aufsichtsrat

Andersch, Vorsitz

Merkel, Stellv. Vorsitz

Dr. Lamby

Sonstige Offenlegungen

Berichterstattung im Sinne der Taxonomie-Verordnung in Verbindung mit der Offenlegungs-Verordnung

Zur Erfüllung der Vorgaben gemäß Artikel 3 Absatz 1 der Verordnung (EU) 2019/2088 über nachhaltigkeitsbezogene Offenlegungspflichten im Finanzdienstleistungssektor vom 27. November 2019 (Offenlegungs-VO) veröffentlicht die R+V Informationen auf ihrer Internetseite zu ihren Strategien zur Einbeziehung von Nachhaltigkeitsrisiken bei ihren Investitionsentscheidungsprozessen.

Die R+V managt diese Risiken in ihrer Kapitalanlage mit einer eigenen Nachhaltigkeitsstrategie. Dabei verfolgt die R+V einen ganzheitlichen Ansatz im Sinne einer ESG-Integration. Das heißt, dass wesentliche Nachhaltigkeitskriterien im Investmententscheidungsprozess berücksichtigt werden. Somit werden nicht nur Nachhaltigkeitsrisiken gemanagt, sondern zugleich etwaige Nachhaltigkeitschancen beleuchtet und im Investmentprozess in Betracht gezogen.

Zur Erfüllung der Vorgaben gemäß Artikel 4 Absatz 1 und 2 der Verordnung (EU) 2019/2088 veröffentlicht die R+V auf ihrer Internetseite Informationen darüber, ob sie bei Investitionsentscheidungen die wichtigsten nachteiligen Auswirkungen auf Nachhaltigkeitsfaktoren berücksichtigt.

Die R+V bekennt sich klar zum Global Compact der Vereinten Nationen (UNGC). Bei dieser weltweiten Initiative verpflichten sich Unternehmen, ihr Handeln an zehn sozialen und ökologischen Prinzipien auszurichten. Dazu zählen unter anderem die Achtung von Menschen- und Arbeitnehmerrechten, das Engagement für den Umwelt- und Klimaschutz sowie der Kampf gegen Korruption. Mit mehr als 13.000 teilnehmenden Unternehmen und Organisationen ist der UNGC das weltweit größte und wichtigste Netzwerk für unternehmerische Verantwortung und Corporate Social Responsibility (CSR).

Im Rahmen der internen Nachhaltigkeitsprüfung der R+V werden die aus Nachhaltigkeitsaspekten als am kritischsten betrachteten Unternehmen selektiert und, nach eingehender Betrachtung des Einzelfalls, bei Bedarf individuelle Maßnahmen eingeleitet. Diese können von verstärktem Monitoring oder Kontaktaufnahme mit dem betreffenden Unternehmen bis hin zum Investitionsstopp oder zur Deinvestition reichen. Mögliche Verstöße gegen die Prinzipien des UNGC erfahren hierbei ein besonderes Gewicht bei der Entscheidungsfindung hinsichtlich der einzuleitenden Maßnahmen.

Darüber hinaus ist die R+V Unterzeichnerin der Principles for Responsible Investment (PRI) und ist davon überzeugt, dass die Berücksichtigung von ESG-Faktoren einen wichtigen Einfluss auf die Wertentwicklung von Kapitalanlagen und damit auch für den Kunden hat. ESG-Faktoren werden daher stets in Investmentanalyse und -entscheidungen integriert. Die sechs Prinzipien bieten einen gemeinsamen Rahmen für die Integration von Nachhaltigkeit und verantwortungsvollem Investieren in der internationalen Kapitalanlage.

Die R+V Pensionskasse AG betreibt mit ihren Versicherungsprodukten ein Altersversorgungssystem und damit ein Finanzprodukt im Sinne der Offenlegungs-VO. Nach aktueller Einschätzung der R+V Pensionskasse AG fallen ihre Versicherungsprodukte nicht unter Artikel 8 Absatz 1 oder Artikel 9 Absatz 1, 2 oder 3 der Offenlegungs-VO.

Deshalb ist für Einrichtungen der betrieblichen Altersversorgung gemäß Artikel 7 der Verordnung (EU) 2020/852 über die Einrichtung eines Rahmens zur Erleichterung nachhaltiger Investitionen und zur Änderung der Verordnung (EU) 2019/2088 vom 18. Juni 2020 (Taxonomie-VO) folgende formell erforderliche Erklärung abzugeben. "Die diesem Finanzprodukt zugrunde liegenden Investitionen berücksichtigen nicht die EU-Kriterien für ökologisch nachhaltige Wirtschaftsaktivitäten."

Diese Ausführungen gelten für alle Produkte gleichermaßen.

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