BILTON Capital GmbH
Großer Burstah 3, 20457 Hamburg, DEUStammdaten
Grundlegende Informationen zum Unternehmen
Finanzübersicht
Kennzahlen extrahiert aus veröffentlichten Jahresabschlüssen
Historie
Öffentliche Bekanntmachungen aus dem Handelsregister
Management
Gesetzliche Vertreter dieser Organisation
| Name | Rolle |
|---|---|
Matthias Kübler seit 15.1.2026 | Geschäftsführer |
Martin Pöhlsen seit 13.2.2023 | Geschäftsführer |
Wirtschaftlich Berechtigte
Natürliche Personen, die das Unternehmen letztendlich besitzen oder kontrollieren – ermittelt durch Auflösen der Gesellschafterkette
Ungelöste Beteiligungen (1)
| Name | Anteil |
|---|---|
| 100.00% |
Gesellschafter
Eigentümer- und Gesellschafterstruktur des Unternehmens
1 Gesellschafter
GmbH-Struktur
Bilanzkonten
Bilanzkonten aus veröffentlichten Jahresabschlüssen
Gewinn- und Verlustrechnung
Gewinn- und Verlustkonten aus veröffentlichten Jahresabschlüssen
| Posten |
|---|
Konzern- und Jahresabschlüsse
Öffentlich zugängliche Berichte in Volltext
BILTON Capital GmbHHamburgJahresabschluss zum Geschäftsjahr vom 01.01.2023 bis zum 31.12.2023Lagebericht1. Geschäfts- und Rahmenbedingungen 1.1. Unternehmensstruktur und Geschäftszweck Die BILTON Capital GmbH (im Folgenden auch als "BILTON" oder "Gesellschaft" bezeichnet) ist ein Wertpapierinstitut mit Sitz in Hamburg. Die Gesellschaft wurde am 14.03.2019 gegründet und besitzt eine Zulassung der Bundesanstalt für Finanzdienstleistungsaufsicht (BaFin) für die Anlageberatung. Darüber hinaus ist die Gesellschaft befugt das Eigengeschäft zu betreiben. Neben der Anlageberatung und dem Eigengeschäft besteht der Geschäftszweck der Gesellschaft in der Erbringung von Beratungsdienstleistungen, soweit keine gesetzlich vorgeschriebenen Genehmigungen erforderlich sind Sämtliche Anteile an der BILTON Capital GmbH werden von einer natürlichen Person gehalten. Die Geschäfte der Gesellschaft wurden zum 31.12.2023 durch den einzelvertretungsberechtigten Geschäftsführer geführt. Neben dem Geschäftsführer waren zum 31.12.2023 acht weitere Angestellte bei BILTON beschäftigt. 1.2. Geschäftsmodell und Strategie der Gesellschaft Das Kerngeschäftsfeld der Gesellschaft stellt die Anlageberatung für professionelle Kunden bzw. für geeignete Gegenparteien dar. BILTON konzentriert sich dabei auf die Anlageberatung von Sondervermögen im Auftrag von Kapitalverwaltungsgesellschaften (sog. "Fonds-Advisory"). Die Gesellschaft kann zudem sonstige nicht aufsichtspflichtige Dienstleistungen, wie z.B. Reportings, gegenüber Kunden erbringen. Die Gesellschaft hat im Berichtszeitraum schwerpunktmäßig Anlageberatungsdienstleistungen für Spezial-Sondervermögen im Auftrag der Universal-Investment-Gesellschaft mbH, Frankfurt am Main, erbracht. Darüber hinaus wurden Erträge aus nicht aufsichtsrechtlich relevanten Beratungsdienstleistungen erzielt, die jedoch in der gesamten Ertragsstruktur von untergeordneter Bedeutung sind. 1.3. Rahmenbedingungen und Geschäftsverlauf 1.3.1. Gesamtwirtschaftliche und branchenbezogene Rahmenbedingungen Im Jahr 2023 hat sich die Weltwirtschaft trotz verschiedener Herausforderungen wie den hohen Inflationszahlen, geopolitischer Spannungen, insbesondere dem Krieg in der Ukraine und dem Nahost-Konflikt, sowie einer kurzen Bankenkrise im Frühjahr als stabil gezeigt und die meisten Länder verzeichneten ein BIP-Wachstum. Wegen der weiterhin hohen, obwohl im Vergleich zu 2022 gesunkenen, Inflation im Euroraum und in den USA haben die Zentralbanken der Eurozone und der USA ihre restriktive Geldpolitik im ersten Halbjahr 2023 fortgesetzt und die Leitzinsen konsequent weiter erhöht. Die Europäische Zentralbank (EZB) erhöhte ihren Leitzins im Laufe des Jahres schrittweise auf 4%. Auch die US-Notenbank reagierte mit weiteren Zinserhöhungen auf die anhaltend zu hohe Inflation. In Folge dieser geänderten Zentralbankpolitik erhöhten sich auch die langfristigen Zinsen weiter stetig bis sich die Stimmung am Zinsmarkt im September 2023 drehte und die langfristigen Zinsen deutlich zurückgingen. Für die Anleihenmärkte bedeutete dies ein durchwachsenes Jahr. Trotz der insgesamt schwierigen geopolitischen und makroökonomischen Lage zeigten die Aktienmärkte insbesondere in den USA im Jahr 2023 eine überraschend positive Performance. Getrieben wurde diese Performance von dem entstandenen KI-Hype, in dessen Folge die großen amerikanischen Tech-Unternehmen starke Kursgewinne verzeichneten. Die Anlageberatungskonzepte der Gesellschaft zeigten sich für diesen Marktverlauf gut geeignet und erzielten die erwartete Rendite. 1.3.2. Geschäftsverlauf und Entwicklung der Gesellschaft Die Gesellschaft verfolgte im Geschäftsjahr 2023 konsequent ihre strategische Ausrichtung als Anlageberater für professionelle Kunden bzw. geeignete Gegenparteien. Bis zum 09.07.2023 wurden zwei Sondervermögensegmente deutscher Spezial-AIFs im Rahmen der Anlageberatung betreut. Seit dem 10.07.2023 erbringt die Gesellschaft die Anlageberatung für ein weiteres, drittes Sondervermögensegment. Die Auflage der beratenen Sondervermögen und der Aufbau der Portfoliopositionen erfolgte bereits im Jahr 2021. Im Geschäftsjahr 2023 wurden die in den Sondervermögen umgesetzten Anlageberatungskonzepte ausgebaut und erweitert, um u.a. auf das veränderte Kapitalmarktumfeld zu reagieren. In allen beratenen Sondervermögen wurde eine positive Performance für das Gesamtjahr erzielt, die im Wesentlichen auf die Kursgewinne am Aktienmarkt und eine sinnvolle Positionierung im Renten-Bereich zurückzuführen ist. Es ist der Gesellschaft gelungen, die Anlageberatungstätigkeit planmäßig und ohne operative Probleme durchzuführen. Die Kommunikation mit der Kapitalverwaltungsgesellschaft und deren Anbindung an die Broker ist professionell ausgestaltet, so dass die Orderausführung für die Portfoliobestandteile der Sondervermögen stets den Ansprüchen der Gesellschaft entsprochen hat. BILTON konzentrierte sich in der Berichtsperiode auf die bestehende Kundenbeziehung und die Erhöhung der Transparenz für die Investoren. Durch Mittelzuflüsse und die positive Wertentwicklung der Anlageberatungsstrategien konnten die Assets under Advisory deutlich gesteigert werden. Die Gesellschaft konnte das Geschäftsjahr mit einem Jahresüberschuss abschließen und somit die Erwartungen aus der strategischen Unternehmensplanung übertreffen. 2. Darstellung der Vermögens, Finanz- und Ertragslage1 2.1. Vermögenslage Die Bilanzsumme der Gesellschaft betrug zum 31.12.2023 6.602 TEUR und hat sich gegenüber dem Vorjahr (4.322 TEUR) um 2.280 TEUR erhöht. Der Hauptgrund für diese Entwicklung besteht in einer Einzahlung der Gesellschafterin in die freie Kapitalrücklage. Die Einzahlung wurde im Oktober 2023 geleistet und beläuft sich auf 3.000 TEUR. Auf der Aktiv-Seite der Bilanz ist - abgesehen von den immateriellen Anlagewerten - bei allen Positionen ein Anstieg zu verzeichnen. Insbesondere haben sich die Forderungen an Kreditinstitute erhöht (von 3.666 TEUR zum 31.12.2022 auf 4.317 TEUR zum 31.12.2023). Dieser Posten beinhaltet neben den täglich fälligen Kontoguthaben auch die im Geschäftsjahr getätigten Termingeldanlagen der Gesellschaft. Erstmalig in der Bilanz aufgeführt sind Aktien und andere nicht festverzinsliche Wertpapiere in Höhe von 1.496 TEUR. Die Gesellschaft hat im Berichtsjahr ihre BaFin-Erlaubnis für das Eigengeschäft genutzt und die eigenen Mittel in ein liquides Sondervermögen investiert. Die Forderungen an Kunden sind mit 560 TEUR im Vergleich zum Vorjahr (525 TEUR) leicht angestiegen. Bei den Passiva sind die Rückstellungen im Vorjahresvergleich nahezu konstant geblieben (2023: 67 TEUR, 2022: 68 TEUR), es kam jedoch zu nennenswerten Änderungen bei den sonstigen Verbindlichkeiten und dem Eigenkapital. Die sonstigen Verbindlichkeiten verringerten sich - vergleichen mit dem Vorjahr - um 799 TEUR und betrugen zum Ende des Geschäftsjahres 361 TEUR. Durch die bereits erwähnte Einzahlung in die freie Kapitalrücklage und den Jahresüberschuss aus dem Geschäftsjahr wurde die Eigenkapitalposition gestärkt. Das handelsrechtliche Eigenkapital der Gesellschaft beläuft sich am 31.12.2023 auf 6.174 TEUR, was einem Anstieg um 3.079 TEUR im Vergleich zum Vorjahr entspricht. 2.2. Finanzlage Die Finanzlage wird von der Gesellschaft weiterhin als gut eingeschätzt und hat sich im Vorjahresvergleich sogar leicht verbessert. Obwohl die Gesellschaft ihr Kerngeschäftsfeld im Jahr 2021 aufgenommen hat und sich dementsprechend noch in der Aufbauphase befindet, wurden im Geschäftsjahr 2023 bereits signifikante Erträge erzielt. Darüber hinaus verfügt BILTON über eine adäquate Eigenkapitalausstattung. Die handelsrechtliche Eigenkapitalquote betrug zum 31.12.2023 ca. 94%. Vor diesem Hintergrund wurde auf die Aufnahme von Fremdkapital verzichtet. Außerdem bestanden keine wesentlichen Finanzverbindlichkeiten. Die Liquiditätslage der Gesellschaft war im Berichtsjahr stets positiv und die Zahlungsfähigkeit war jederzeit gegeben. Die Gesellschaft verfügte zum 31.12.2023 über täglich fällige Kontoguthaben in Höhe von 1.317 TEUR und über liquide Anteile an Sondervermögen in Höhe von 1.496 TEUR. Des Weiteren waren 3.000 TEUR in Termingeldern angelegt. 2.3. Ertragslage Die Anlageberatungstätigkeit für Sondervermögen stellte die maßgebliche Ertragsquelle der Gesellschaft dar. Die aus der Anlageberatung erwirtschafteten Provisionserträge betrugen im Geschäftsjahr 2.076 TEUR; dies entspricht rund 92% der gesamten Erträge. Im Vergleich zum Vorjahr sind die Provisionserträge zwar rückläufig (Rückgang um 616 TEUR), allerdings konnte die Gesellschaft die sonstigen betrieblichen Erträge im Vergleich zum Vorjahr steigern und erstmalig Zinserträge erwirtschaften. Die sonstigen betriebliche Erträge beliefen sich im Geschäftsjahr auf 172 TEUR (Vorjahr 149 TEUR) und die Zinserträge betrugen 15 TEUR. Die Aufwendungen der BILTON summierten sich im Berichtsjahr auf insgesamt 2.185 TEUR, sodass sich unter Berücksichtigung der Erträge ein Jahresüberschuss von 79 TEUR ergibt. Bemerkenswert ist, dass die Gesellschaft trotz der Aufbauphase bereits einen Großteil ihrer Kosten durch die Erträge aus ihrem Kerngeschäftsfeld decken kann. Die Geschäftsleitung geht davon aus, dass sich die Gesellschaft auf einem Wachstumspfad befindet. Die Vermögens-, Finanz- und Ertragslage der Gesellschaft stellt sich somit insgesamt als sehr zufriedenstellend dar. 2.4. Finanzielle und nicht finanzielle Leistungsindikatoren Die für die Gesellschaft bedeutsamsten finanziellen Leistungsindikatoren sind die Provisionserträge und die daraus abgeleitete Eigenkapitalrentabilität. Zusätzlich definiert die Gesellschaft den ausreichend hohen Bestand an liquiden Mitteln als Leistungsindikator. Im nicht finanziellen Bereich verwendete die Gesellschaft die Investorenzufriedenheit und die Qualität der Leistung als interne Steuerungsgrößen. Im Geschäftsjahr wurden die Zielsetzungen für die finanziellen und nicht finanziellen Leistungsindikatoren erreicht bzw. übertroffen. 3. Risikobericht 3.1. Ausgestaltung des Risikomanagements BILTON hat ein angemessenes und wirksames Risikomanagementsystem eingerichtet, das die regulatorischen Anforderungen (v.a. des Wertpapierinstitutsgesetzes und der Mindestanforderungen an das Risikomanagement) erfüllt. Hierbei werden Art, Umfang, Komplexität und Risikogehalt der betriebenen Geschäfte berücksichtigt. Aus der Geschäftsstrategie und den daraus resultierenden Risiken wurde eine Risikostrategie abgeleitet, welche die Grundlage für das Risikomanagement der Gesellschaft bildet. Das Primärziel der Risikostrategie besteht in der Sicherung des Fortbestands der Gesellschaft. Die Risikostrategie ist weiterhin auf die Sicherstellung der Zahlungsfähigkeit der Gesellschaft, die Einhaltung der regulatorischen Eigenkapital- und Liquiditätsanforderungen sowie den Schutz der Gläubiger und Kunden ausgerichtet. Im Sinne der branchenüblichen Standards und gesetzlicher Bestimmungen wurden im Rahmen des Risikomanagementprozesses Maßnahmen getroffen, mit denen die (Früh)Erkennung, Analyse, Mitigation, Überwachung und Kommunikation der Risiken erfolgt. In regelmäßigen Abständen und ggf. anlassbezogen analysieren die Geschäftsleitung und der Geschäftsbereich Risikocontrolling den Geschäftsverlauf sowie die finanziellen Rahmenbedingungen der Gesellschaft. Durch diese Vorgehensweise wird sichergestellt, dass wesentliche Risiken frühzeitig erkannt und entsprechende Maßnahmen ergriffen werden. 3.2. Identifizierung und Steuerung von Risiken Im Rahmen der mindestens jährlich stattfindenden Risikoanalyse und -inventur werden die identifizierten Risiken aufgenommen und bewertet. Unter Berücksichtigung der aktuellen Geschäftsaktivität und Positionierung im Markt hat die Gesellschaft die nachfolgenden Risiken für das Berichtsjahr als wesentlich eingestuft und geeignete Maßnahmen festgelegt und sofern erforderlich durchgeführt:
3.3. Überwachung und Berichterstattung der Risiken Die oben dargestellten Risiken werden von der Geschäftsführung und dem Bereich Risikocontrolling fortlaufend überwacht und die aufgeführten Risikomanagementstrategien werden (ggf. bei Bedarf) umgesetzt. Im Rahmen der Risikoinventur wurden keine Risiken identifiziert, die den Fortbestand von BILTON gefährden bzw. gefährden werden. Nachhaltig negative Einflüsse auf die Vermögens-, Finanz- und Ertragslage sind aktuell ebenfalls nicht erkennbar. Weitere Risiken hat die Gesellschaft als nicht wesentlich identifiziert und daher nicht im Lagebericht dargestellt. Unwesentliche Risiken werden in die Risikoinventur ebenfalls einbezogen und deren Kategorisierung als wesentlich oder unwesentlich wird somit regelmäßig überprüft. Die Gesellschaft hat ein Risikoberichtssystem implementiert, das die identifizierten Risiken darstellt, beurteilt, sofern möglich quantifiziert und in nachvollziehbarer und aussagekräftiger Art und Weise an die Geschäftsleitung kommuniziert. Im Geschäftsjahr 2023 wurden keine übermäßigen Risikokonzentrationen (innerhalb der einzelnen Kategorien sowie auf aggregierter Ebene) festgestellt und es wurden keine Risikolimite überschritten. 4. Prognosebericht 4.1. Gesamtwirtschaftliche Entwicklung und Entwicklung der Branche Während im Jahr 2023 maßgeblich war, wie stark die Zentralbanken die Leitzinsen anheben, um die Inflation zu bekämpfen, wird im Jahr 2024 ausschlaggebend sein, wann und wie stark die Leitzinsen gesenkt werden. Zeigen sich die Wirtschaftsdaten, insbesondere die Arbeitsmarktzahlen, weiterhin so robust und bleibt die Inflation weiter über den Zielraten der Zentralbanken, könnten Zinssenkungen auf sich warten lassen, obwohl der Finanzmarkt diese aktuell bereits eingepreist hat. Für die Entwicklung der Aktienmärkte wird von entscheidender Bedeutung sein, ob die im Vorjahr stark gestiegen US-Tech-Aktien die Erwartungen an Gewinn- und Umsatzwachstum erfüllen können. Außerdem bleibt abzuwarten, ob die bisher so stabile Wirtschaft der restriktiven Geldpolitik weiterhin trotzen kann. Sollte beides der Fall sein, scheint eine weitere Rally mit kleineren Rücksetzern möglich. Für Asset Manager ergeben sich durch die gestiegene Attraktivität von Anleihen-Investments und die große Dispersion am Aktienmarkt Chancen, die eigenen Strategien zu optimieren und das Repertoire zu erweitern. 4.2. Entwicklung der Gesellschaft mit ihren wesentlichen Chancen und Risiken Die Gesellschaft wird auch im Geschäftsjahr 2024 ihre Ausrichtung als Anlageberater für professionelle Kunden bzw. geeignete Gegenparteien weiterverfolgen. Das Kerngeschäftsfeld wird somit weiterhin die Anlageberatung von Sondervermögen bilden. Die Situation an den Kapitalmärkten erscheint zwar aktuell entspannt, das Risiko für deutliche Rücksetzer ist aber durch die sehr restriktive Geldpolitik und die geopolitischen Spannungen durchaus gegeben. Vor diesem Hintergrund kann eine negative Wertentwicklung nicht ausgeschlossen werden, die zum Beispiel aus erheblichen Kurskorrekturen am Aktienmarkt resultieren kann. Den Anlageberatungsempfehlungen der Gesellschaft liegen bestimmte Annahmen (z.B. zur Entwicklung des Zinsniveaus und der Weltwirtschaft) zu Grunde, die sich als nicht zutreffend erweisen können. Im Ergebnis kann daher nicht gewährleistet werden, dass bei den beratenen Sondervermögen im Vergleich zur Peer Group ein besseres Rendite-Risiko-Verhältnis erreicht wird. Nichtsdestotrotz sieht sich die Gesellschaft durch die Erweiterung und Weiterentwicklung des Anlageberatungsansatzes in einer guten Position, um den Risiken eines volatilen Kapitalmarktumfeldes zu begegnen und eine bessere risikoadjustierte Performance als der Wettbewerb zu erzielen. Dadurch soll die weiterhin hohe Kundenzufriedenheit auch in Zukunft sichergestellt werden. Da volumenabhängige Provisionserträge aus der Beratung von Sondervermögen die wesentlichen finanziellen Ertragskomponenten der Gesellschaft darstellen, sind die Zufriedenheit der Investoren und die damit verbundene Stabilität der beratenen Assets von entscheidender Bedeutung. Trotz der erwarteten hohen Kundenzufriedenheit könnten ungeplante Mittelabflüsse jederzeit erfolgen. BILTON befindet sich weiterhin in der Aufbauphase und konzentriert sich daher auch im kommenden Geschäftsjahr auf die bestehenden Kundenbeziehungen und auf die Zufriedenheit der Investoren der Sondervermögen. Der weitere Ausbau von Geschäftsbeziehungen ist gekoppelt an die organisatorische Weiterentwicklung der Gesellschaft. Die Geschäftsführung geht für das Jahr 2024 unter konservativen Annahmen von leicht steigenden Provisionserträgen, aber gleichzeitig auch von höheren Aufwendungen und somit insgesamt von einer niedrigeren Eigenkapitalrentabilität als im Vorjahr aus. Ein ausreichend hoher Bestand an liquiden Mitteln wurde zusätzlich als finanzieller Leistungsindikator definiert. Diesbezüglich erwartet die Geschäftsführung keine signifikanten Änderungen, sodass auch im Geschäftsjahr 2024 ausreichend Liquidität zur Verfügung stehen wird. Durch die Weiterentwicklung des Anlageberatungsansatzes soll die Qualität der Dienstleistung weiter erhöht werden. Vor diesem Hintergrund ist die Geschäftsleitung zuversichtlich, dass sich die Zufriedenheit der Investoren im Geschäftsjahr 2024 positiv entwickeln wird.
Hamburg, den 01.03.2024 Martin Pöhlsen, Geschäftsführer 1 Alle Beträge wurden aus Vereinfachungsgründen auf Tausend Euro gerundet. BilanzAktiva
Gewinn- und Verlustrechnung
AnhangangabenAllgemeine Angaben zum Jahresabschluss Die Gesellschaft erfüllt nach § 267 Abs. 1 Handelsgesetzbuch (HGB) die Voraussetzungen einer kleinen Kapitalgesellschaft. Der Jahresabschluss der BILTON Capital GmbH wurde allerdings auf der Grundlage der Rechnungslegungsvorschriften des HGB unter Beachtung der ergänzenden Bestimmungen für große Kapitalgesellschaften gemäß § 340 a Abs. 1 HGB i.V.m. § 340 Abs. 4a HGB sowie des GmbHG und der RechKredV aufgestellt. Er besteht aus der Bilanz, der Gewinn- und Verlustrechnung sowie dem Anhang. Die Gesellschaft ist als Wertpapierinstitut tätig und stellt ihren Jahresabschluss nach dem Formblatt 1 (Bilanz) und dem Formblatt 3 (Gewinn- und Verlustrechnung) der RechKredV auf. Der Sitz der Gesellschaft ist Hamburg. Sie wird unter der Nummer HRB 157071 im Handelsregister beim Amtsgericht Hamburg geführt. Die Gesellschaft hat ihre aufsichtsrechtliche Geschäftstätigkeit am 1. April 2021 aufgenommen. Angaben zu Bilanzierungs- und Bewertungsmethoden Bilanzierungs- und Bewertungsgrundsätze Die Forderungen an Kreditinstitute wurden zu Nennwerten bilanziert. Die Forderungen an Kunden wurden zu Nennwerten unter Berücksichtigung aller erkennbaren Risiken bilanziert. Zu den ausgewiesenen Forderungen bestehen keine Wertberichtigungen. Die Aktien und andere nicht festverzinsliche Wertpapiere wurden mit den Anschaffungskosten angesetzt. Soweit erforderlich, erfolgte bei voraussichtlich dauerhafter Wertminderung eine Abschreibung auf den niedrigeren beizulegenden Zeitwert (gemildertes Niederstwertprinzip). Erworbene immaterielle Anlagewerte wurden zu Anschaffungskosten angesetzt und, sofern sie der Abnutzung unterlagen, unter Berücksichtigung der wirtschaftlichen Nutzungsdauer um planmäßige Abschreibungen vermindert. Das Sachanlagevermögen wurde zu Anschaffungs- bzw. Herstellungskosten angesetzt und, soweit abnutzbar, um planmäßige Abschreibungen vermindert. Die Anschaffungskosten des Sachanlagevermögens enthalten jeweils die nicht abzugsfähigen Teile der in Rechnung gestellten Umsatzsteuer. Die planmäßigen Abschreibungen wurden nach der voraussichtlichen Nutzungsdauer der Vermögensgegenstände linear vorgenommen. Geringwertige Wirtschaftsgüter im Sinne von § 6 Abs. 2 EStG werden im Jahr des Zugangs in voller Höhe abgeschrieben. Die sonstigen Vermögensgegenstände wurden unter Berücksichtigung aller erkennbaren Risiken zu Nennwerten bewertet. Als Rechnungsabgrenzungsposten sind auf der Aktivseite gemäß § 250 Abs. 1 HGB nur Ausgaben vor dem Abschlussstichtag ausgewiesen, soweit sie Aufwand für eine bestimmte Zeit nach diesem Tag darstellen. Die sonstigen Verbindlichkeiten wurden mit ihren Erfüllungbeträgen bilanziert. Die in der Bilanz ausgewiesenen Rückstellungen wurden nach vernünftiger kaufmännischer Beurteilung mit dem Erfüllungsbetrag bewertet. Dabei wurden alle erkennbaren Risiken berücksichtigt. Grundlagen für die Umrechnung von Fremdwährungsposten in Euro Geschäftsvorfälle in fremder Währung wurden zum jeweiligen Tageskurs eingebucht. Forderungen und Verbindlichkeiten in fremder Währung sind mit dem Devisenkassamittelkurs am Bilanzstichtag bewertet. Gewinne und Verluste aus der Umrechnung von Fremdwährungsgeschäften werden erfolgswirksam erfasst und in der Gewinn- und Verlustrechnung gesondert unter dem Posten "sonstige betriebliche Erträge" bzw. "sonstige betriebliche Aufwendungen" ausgewiesen. Angaben zur Bilanz Forderungen an Kreditinstitute Bei den Forderungen an Kreditinstitute handelt es sich um täglich fällige Guthaben in Höhe von EUR 1.316.947,34 (Vj.: EUR 3.666.429,10) sowie um im Geschäftsjahr getätigte Termingeldanlagen in Höhe von EUR 3.000.000,00. Forderungen an Kunden Die Forderungen an Kunden in Höhe von EUR 560.108,41 (Vj.: EUR 525.465,48) beinhalten im Wesentlichen noch nicht vereinnahmte Beträge für Anlageberatungsleistungen. Die Forderungen an Kunden haben eine Restlaufzeit von bis zu drei Monaten. Bis zur Bilanzaufstellung wurden alle Forderungen beglichen. Anlagevermögen Die Entwicklung des Anlagevermögens gemäß § 284 Abs. 3 HGB ist im Anlagenspiegel am Ende des Anhangs dargestellt. Sonstige Verbindlichkeiten Die sonstigen Verbindlichkeiten enthalten im Wesentlichen Verbindlichkeiten aus Personalverpflichtungen in Höhe von EUR 189.026,79 (Vj.: EUR 476.005,39), Verbindlichkeiten aus Lohn- und Kirchensteuer in Höhe von EUR 65.598,30 (Vj.: EUR 102.698,03) und aus Lieferungen und Leistungen in Höhe von EUR 70.129,70 (Vj.: EUR 57.573,87). Ausleihungen, Forderungen und Verbindlichkeiten gegenüber Gesellschaftern (§ 42 Abs. 3 GmbHG) Im Geschäftsjahr und im Vorjahr bestehen bzw. bestanden keine Ausleihungen, Forderungen und Verbindlichkeiten gegenüber der Gesellschafterin. Verbindlichkeitenspiegel
Andere Rückstellungen Die anderen Rückstellungen enthalten im Wesentlichen Rückstellungen für Personal in Höhe von EUR 17.110,00 (Vj.: EUR 17.500,00) und Abschlusserstellung und -prüfung in Höhe von EUR 33.500,00 (Vj.: EUR 27.500,00). Eigenkapital Das Stammkapital der Gesellschaft beträgt zum Bilanzstichtag EUR 150.000,00 (Vj.: EUR 150.000,00). Es ist am Bilanzstichtag voll eingezahlt. Die Kapitalrücklage entwickelte sich wie folgt:
Die Gesellschaft erzielte für das Geschäftsjahr 2023 einen Gewinn in Höhe von EUR 78.970,67 (Vj.: EUR -267.845,54). Unter Berücksichtigung des bestehenden Verlustvortrages in Höhe von EUR 1.555.446,53 ergibt sich ein Bilanzverlust zum 31. Dezember 2023 in Höhe von EUR 1.476.475,86 (Vj.: EUR 1.555.446,53). Angaben zur Gewinn- und Verlustrechnung Die Gewinn- und Verlustrechnung wurde nach dem Formblatt 3 gemäß § 2 Abs. 1 RechKredV aufgestellt. Zinserträge Es wurden Zinserträge aus Festgeldanlagen in Höhe von EUR 15.202,51 (Vj.: EUR 0,00) erzielt. Provisionserträge Im laufenden Geschäftsjahr 2023 hat die Gesellschaft Provisionserlöse in Höhe von EUR 2.076.356,73 (Vj.: EUR 2.691.930,11) erzielt. Diese wurden im Rahmen von Anlageberatungsleistungen erzielt. Sonstige betriebliche Erträge Die sonstigen betrieblichen Erträge in Höhe von EUR 172.229,31 (Vj.: EUR 149.088,43) wurden aus nicht aufsichtsrechtlich relevanten Dienstleistungen erzielt. Sie beinhalten Erträge aus der Fremdwährungsumrechnung in Höhe von EUR 161,12 (Vj.: EUR 136,11). Andere Verwaltungsaufwendungen Die anderen Verwaltungsaufwendungen enthalten im Wesentlichen Mietaufwendungen in Höhe von EUR 103.244,40 (Vj.: EUR 103.244,40), sonstige Personalaufwendungen in Höhe von EUR 123.106,78 (Vj.: EUR 87.036,02), laufende IT-Kosten in Höhe von EUR 121.857,46 (Vj.: EUR 71.245,58) sowie Kosten für Börsensysteme / Daten in Höhe von EUR 121.917,35 (Vj.: EUR 128.198,83). Sonstige betriebliche Aufwendungen Die sonstigen betrieblichen Aufwendungen beinhalten Aufwendungen aus der Fremdwährungsumrechnung in Höhe von EUR 1.302,29 (Vj.: EUR 1.608,80). Sonstige Angaben Sonstige finanzielle Verpflichtungen (§ 285 Nr. 3a HGB) Im Berichtsjahr bestehen Verpflichtungen aus einem Raummietvertrag in Höhe von jährlich EUR 103.244,40. Durchschnittliche Zahl der während des Geschäftsjahrs beschäftigten Arbeitnehmer Während des Geschäftsjahres waren durchschnittlich 7 Arbeitnehmer im Unternehmen beschäftigt. Der Geschäftsführung gehörten an: Max Meister, Eimen, Amtsniederlegung zum 28. Februar 2023 Martin Pöhlsen, Ahrensburg, Bestellung vom 18. Januar 2023 Die Geschäftsführer waren bzw. sind jeweils einzelvertretungsberechtigt und von den Beschränkungen des § 181 BGB befreit. Vergütung der Geschäftsführung Hinsichtlich der Vergütung an Mitglieder der Geschäftsführung nimmt die Gesellschaft die Schutzklausel nach § 286 Absatz 4 HGB in Anspruch. Aufsichtsrat Die Gesellschaft hatte im Geschäftsjahr 2023 nach den Vorgaben der Satzung einen freiwilligen Aufsichtsrat. Mitglieder des Aufsichtsrates im Geschäftsjahr waren: Axel Schnoeckel, Hamburg, Vorsitzender Daniela Herz-Schnoeckel, Hamburg, stellvertretende Vorsitzende Dr. Jochen Mirth, Michelfeld Hinsichtlich der Vergütung an Mitglieder des Aufsichtsrates nimmt die Gesellschaft die Schutzklausel nach § 286 Absatz 4 HGB in Anspruch. Abschlussprüferhonorar Das Gesamthonorar des Abschlussprüfers für die Jahresabschlussprüfung beträgt im Geschäftsjahr 2023 EUR 23.000,00. Bei dem Honorar handelt es sich um Bruttobeträge inklusive 19% Umsatzsteuer. Vorschlag zur ErgebnisverwendungDie Geschäftsleitung schlägt dem Aufsichtsrat zur Billigung und der Gesellschafterin zur Entscheidung den Vortrag des Bilanzverlustes in Höhe von EUR 1.476.475,86 auf neue Rechnung vor. Unterschrift der Geschäftsführung
Hamburg, 01. März 2024 Martin Pöhlsen
sonstige BerichtsbestandteileAngaben zur Feststellung: Der Jahresabschluss wurde am 16.05.2024 festgestellt. Bestätigungsvermerk des unabhängigen AbschlussprüfersAn die Bilton Capital GmbH, Hamburg Prüfungsurteile Wir haben den Jahresabschluss der Bilton Capital GmbH, Hamburg, - bestehend aus der Bilanz zum 31. Dezember 2023 und der Gewinn- und Verlustrechnung für das Geschäftsjahr vom 1. Januar 2023 bis zum 31. Dezember 2023 sowie dem Anhang, einschließlich der Darstellung der Bilanzierungs- und Bewertungsmethoden - geprüft. Darüber hinaus haben wir den Lagebericht der Bilton Capital GmbH, Hamburg, für das Geschäftsjahr vom 1. Januar 2023 bis zum 31. Dezember 2023 geprüft. Nach unserer Beurteilung aufgrund der bei der Prüfung gewonnenen Erkenntnisse • entspricht der beigefügte Jahresabschluss in allen wesentlichen Belangen den deutschen, für Kapitalgesellschaften geltenden handelsrechtlichen Vorschriften und vermittelt unter Beachtung der deutschen Grundsätze ordnungsmäßiger Buchführung ein den tatsächlichen Verhältnissen entsprechendes Bild der Vermögens- und Finanzlage der Gesellschaft zum 31. Dezember 2023 sowie ihrer Ertragslage für das Geschäftsjahr vom 1. Januar 2023 bis zum 31. Dezember 2023 und • vermittelt der beigefügte Lagebericht insgesamt ein zutreffendes Bild von der Lage der Gesellschaft. In allen wesentlichen Belangen steht dieser Lagebericht in Einklang mit dem Jahresabschluss, entspricht den deutschen gesetzlichen Vorschriften und stellt die Chancen und Risiken der zukünftigen Entwicklung zutreffend dar. Gemäß § 322 Abs. 3 Satz 1 HGB erklären wir, dass unsere Prüfung zu keinen Einwendungen gegen die Ordnungsmäßigkeit des Jahresabschlusses und des Lageberichts geführt hat. Grundlage für die Prüfungsurteile Wir haben unsere Prüfung des Jahresabschlusses und des Lageberichts in Übereinstimmung mit § 317 HGB unter Beachtung der vom Institut der Wirtschaftsprüfer (IDW) festgestellten deutschen Grundsätze ordnungsmäßiger Abschlussprüfung durchgeführt. Unsere Verantwortung nach diesen Vorschriften und Grundsätzen ist im Abschnitt "Verantwortung des Abschlussprüfers für die Prüfung des Jahresabschlusses und des Lageberichts" unseres Bestätigungsvermerks weitergehend beschrieben. Wir sind von dem Unternehmen unabhängig in Übereinstimmung mit den deutschen handelsrechtlichen und berufsrechtlichen Vorschriften und haben unsere sonstigen deutschen Berufspflichten in Übereinstimmung mit diesen Anforderungen erfüllt. Wir sind der Auffassung, dass die von uns erlangten Prüfungsnachweise ausreichend und geeignet sind, um als Grundlage für unsere Prüfungsurteile zum Jahresabschluss und zum Lagebericht zu dienen. Verantwortung des gesetzlichen Vertreters und des Aufsichtsrats für den Jahresabschluss und den Lagebericht Der gesetzliche Vertreter ist verantwortlich für die Aufstellung des Jahresabschlusses, der den deutschen, für Kapitalgesellschaften geltenden handelsrechtlichen Vorschriften in allen wesentlichen Belangen entspricht, und dafür, dass der Jahresabschluss unter Beachtung der deutschen Grundsätze ordnungsmäßiger Buchführung ein den tatsächlichen Verhältnissen entsprechendes Bild der Vermögens-, Finanz- und Ertragslage der Gesellschaft vermittelt. Ferner ist der gesetzliche Vertreter verantwortlich für die internen Kontrollen, die er in Übereinstimmung mit den deutschen Grundsätzen ordnungsmäßiger Buchführung als notwendig bestimmt hat, um die Aufstellung eines Jahresabschlusses zu ermöglichen, der frei von wesentlichen falschen Darstellungen aufgrund von dolosen Handlungen (d.h. Manipulationen der Rechnungslegung und Vermögensschädigungen) oder Irrtümern ist. Bei der Aufstellung des Jahresabschlusses ist der gesetzliche Vertreter dafür verantwortlich, die Fähigkeit der Gesellschaft zur Fortführung der Unternehmenstätigkeit zu beurteilen. Des Weiteren hat er die Verantwortung, Sachverhalte in Zusammenhang mit der Fortführung der Unternehmenstätigkeit, sofern einschlägig, anzugeben. Darüber hinaus ist er dafür verantwortlich, auf der Grundlage des Rechnungslegungsgrundsatzes der Fortführung der Unternehmenstätigkeit zu bilanzieren, sofern dem nicht tatsächliche oder rechtliche Gegebenheiten entgegenstehen. Außerdem ist der gesetzliche Vertreter verantwortlich für die Aufstellung des Lageberichts, der insgesamt ein zutreffendes Bild von der Lage der Gesellschaft vermittelt sowie in allen wesentlichen Belangen mit dem Jahresabschluss in Einklang steht, den deutschen gesetzlichen Vorschriften entspricht und die Chancen und Risiken der zukünftigen Entwicklung zutreffend darstellt. Ferner ist der gesetzliche Vertreter verantwortlich für die Vorkehrungen und Maßnahmen (Systeme), die er als notwendig erachtet hat, um die Aufstellung eines Lageberichts in Übereinstimmung mit den anzuwendenden deutschen gesetzlichen Vorschriften zu ermöglichen, und um ausreichende geeignete Nachweise für die Aussagen im Lagebericht erbringen zu können. Der Aufsichtsrat ist verantwortlich für die Überwachung des Rechnungslegungsprozesses der Gesellschaft zur Aufstellung des Jahresabschlusses und des Lageberichts. Verantwortung des Abschlussprüfers für die Prüfung des Jahresabschlusses und des Lageberichts Unsere Zielsetzung ist, hinreichende Sicherheit darüber zu erlangen, ob der Jahresabschluss als Ganzes frei von wesentlichen falschen Darstellungen aufgrund von dolosen Handlungen oder Irrtümern ist, und ob der Lagebericht insgesamt ein zutreffendes Bild von der Lage der Gesellschaft vermittelt sowie in allen wesentlichen Belangen mit dem Jahresabschluss sowie mit den bei der Prüfung gewonnenen Erkenntnissen in Einklang steht, den deutschen gesetzlichen Vorschriften entspricht und die Chancen und Risiken der zukünftigen Entwicklung zutreffend darstellt, sowie einen Bestätigungsvermerk zu erteilen, der unsere Prüfungsurteile zum Jahresabschluss und zum Lagebericht beinhaltet. Hinreichende Sicherheit ist ein hohes Maß an Sicherheit, aber keine Garantie dafür, dass eine in Übereinstimmung mit § 317 HGB unter Beachtung der vom Institut der Wirtschaftsprüfer (IDW) festgestellten deutschen Grundsätze ordnungsmäßiger Abschlussprüfung durchgeführte Prüfung eine wesentliche falsche Darstellung stets aufdeckt. Falsche Darstellungen können aus dolosen Handlungen oder Irrtümern resultieren und werden als wesentlich angesehen, wenn vernünftigerweise erwartet werden könnte, dass sie einzeln oder insgesamt die auf der Grundlage dieses Jahresabschlusses und Lageberichts getroffenen wirtschaftlichen Entscheidungen von Adressaten beeinflussen. Während der Prüfung üben wir pflichtgemäßes Ermessen aus und bewahren eine kritische Grundhaltung. Darüber hinaus • identifizieren und beurteilen wir die Risiken wesentlicher falscher Darstellungen im Jahresabschluss und im Lagebericht aufgrund von dolosen Handlungen oder Irrtümern, planen und führen Prüfungshandlungen als Reaktion auf diese Risiken durch sowie erlangen Prüfungsnachweise, die ausreichend und geeignet sind, um als Grundlage für unsere Prüfungsurteile zu dienen. Das Risiko, dass aus dolosen Handlungen resultierende wesentliche falsche Darstellungen nicht aufgedeckt werden, ist höher als das Risiko, dass aus Irrtümern resultierende wesentliche falsche Darstellungen nicht aufgedeckt werden, da dolose Handlungen kollusives Zusammenwirken, Fälschungen, beabsichtigte Unvollständigkeiten, irreführende Darstellungen bzw. das Außerkraftsetzen interner Kontrollen beinhalten können. • gewinnen wir ein Verständnis von dem für die Prüfung des Jahresabschlusses relevanten internen Kontrollsystem und den für die Prüfung des Lageberichts relevanten Vorkehrungen und Maßnahmen, um Prüfungshandlungen zu planen, die unter den gegebenen Umständen angemessen sind, jedoch nicht mit dem Ziel, ein Prüfungsurteil zur Wirksamkeit dieser Systeme der Gesellschaft abzugeben. • beurteilen wir die Angemessenheit der von dem gesetzlichen Vertreter angewandten Rechnungslegungsmethoden sowie die Vertretbarkeit der von dem gesetzlichen Vertreter dargestellten geschätzten Werte und damit zusammenhängenden Angaben. • ziehen wir Schlussfolgerungen über die Angemessenheit des von dem gesetzlichen Vertreter angewandten Rechnungslegungsgrundsatzes der Fortführung der Unternehmenstätigkeit sowie, auf der Grundlage der erlangten Prüfungsnachweise, ob eine wesentliche Unsicherheit im Zusammenhang mit Ereignissen oder Gegebenheiten besteht, die bedeutsame Zweifel an der Fähigkeit der Gesellschaft zur Fortführung der Unternehmenstätigkeit aufwerfen können. Falls wir zu dem Schluss kommen, dass eine wesentliche Unsicherheit besteht, sind wir verpflichtet, im Bestätigungsvermerk auf die dazugehörigen Angaben im Jahresabschluss und im Lagebericht aufmerksam zu machen oder, falls diese Angaben unangemessen sind, unser jeweiliges Prüfungsurteil zu modifizieren. Wir ziehen unsere Schlussfolgerungen auf der Grundlage der bis zum Datum unseres Bestätigungsvermerks erlangten Prüfungsnachweise. Zukünftige Ereignisse oder Gegebenheiten können jedoch dazu führen, dass die Gesellschaft ihre Unternehmenstätigkeit nicht mehr fortführen kann. • beurteilen wir Darstellung, Aufbau und Inhalt des Jahresabschlusses insgesamt einschließlich der Angaben sowie ob der Jahresabschluss die zugrunde liegenden Geschäftsvorfälle und Ereignisse so darstellt, dass der Jahresabschluss unter Beachtung der deutschen Grundsätze ordnungsmäßiger Buchführung ein den tatsächlichen Verhältnissen entsprechendes Bild der Vermögens-, Finanz- und Ertragslage der Gesellschaft vermittelt. • beurteilen wir den Einklang des Lageberichts mit dem Jahresabschluss, seine Gesetzesentsprechung und das von ihm vermittelte Bild von der Lage der Gesellschaft. • führen wir Prüfungshandlungen zu den von dem gesetzlichen Vertreter dargestellten zukunftsorientierten Angaben im Lagebericht durch. Auf Basis ausreichender geeigneter Prüfungsnachweise vollziehen wir dabei insbesondere die den zukunftsorientierten Angaben von dem gesetzlichen Vertreter zugrunde gelegten bedeutsamen Annahmen nach und beurteilen die sachgerechte Ableitung der zukunftsorientierten Angaben aus diesen Annahmen. Ein eigenständiges Prüfungsurteil zu den zukunftsorientierten Angaben sowie zu den zugrunde liegenden Annahmen geben wir nicht ab. Es besteht ein erhebliches unvermeidbares Risiko, dass künftige Ereignisse wesentlich von den zukunftsorientierten Angaben abweichen. Wir erörtern mit den für die Überwachung Verantwortlichen unter anderem den geplanten Umfang und die Zeitplanung der Prüfung sowie bedeutsame Prüfungsfeststellungen, einschließlich etwaiger bedeutsamer Mängel im internen Kontrollsystem, die wir während unserer Prüfung feststellen.
Düsseldorf, den 8. März 2024 Grant
Thornton AG
Juliette Gill, Wirtschaftsprüferin Andrea Fröschke, Wirtschaftsprüferin |
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