RVL Grundstücksverwaltung GmbH
Selbe AdresseVerwaltung von Gewerbegrundstücken und Nichtwohngebäuden für Dritte
Grundlegende Informationen zum Unternehmen
Kennzahlen extrahiert aus veröffentlichten Jahresabschlüssen
Öffentliche Bekanntmachungen aus dem Handelsregister
Gesetzliche Vertreter dieser Organisation
| Name | Rolle |
|---|---|
Matthias Jung seit 13.3.2025 | Prokura |
Christoph Köhn seit 13.3.2025 | Prokura |
Sascha Nuss seit 13.3.2025 | Prokura |
Jan Dirk Dallmer seit 15.2.2022 | Vorstandsmitglied |
Anja Manuela Stolz seit 6.7.2021 | Vorstandsmitglied |
Alexander Quint seit 16.3.2021 | Prokura |
Sebastian Kopp seit 19.8.2020 | Prokura |
Michael Urban seit 14.5.2019 | Prokura |
Rico Kretschmer seit 14.5.2019 | Prokura |
Silke Rimmelspacher seit 14.5.2019 | Prokura |
Andreas Werning seit 14.5.2019 | Prokura |
Alexander Valerius seit 12.1.2018 | Prokura |
Welf Reinhold seit 19.11.2014 | Prokura |
Thomas Werner Reinhard Rohrweber seit 29.10.2014 | Prokura |
Matthias Dr. Ising seit 29.10.2014 | Prokura |
Jürgen Bauer seit 1.11.2011 | Prokura |
Ulrich Dr. Staab seit 1.11.2011 | Prokura |
Holger Freudenstein seit 1.11.2011 | Prokura |
Gregor Dr. Habermann seit 1.2.2010 | Prokura |
Frank Horst Fehlauer seit 25.1.2010 | Vorstandsmitglied |
Andreas Dr. Hasse seit 2.12.2008 | Prokura |
Bilanzkonten aus veröffentlichten Jahresabschlüssen
Gewinn- und Verlustkonten aus veröffentlichten Jahresabschlüssen
| Posten |
|---|
Öffentlich zugängliche Berichte in Volltext
R+V Direktversicherung AGWiesbadenJahresabschluss zum Geschäftsjahr vom 01.01.2023 bis zum 31.12.2023R+V Direktversicherung AG Geschäftsbericht 2023 Vorgelegt zur ordentlichen Hauptversammlung am 8. Mai 2024
1) Bilanzierungsgrundlage im Vorjahr IFRS 4/9, im Geschäftsjahr IFRS 17/9 LageberichtGeschäft und RahmenbedingungenGeschäftstätigkeitDie R+V Direktversicherung AG, gegründet 2008, gehört als Unternehmen der R+V der Genossenschaftlichen FinanzGruppe Volksbanken Raiffeisenbanken an. Die R+V Direktversicherung AG bietet weiterhin preisbewussten Kunden Kraftfahrzeug-Haftpflicht- und Kasko-Tarife über das Internet an. Die Kostenvorteile, die durch schlanke Prozesse entstehen, werden an den Kunden direkt weitergegeben. Damit bieten wir allen Kunden die gleichen, passgenauen Versicherungslösungen, starken Service und kompetente Beratung an. Organisatorische und rechtliche StrukturDie Anteile der R+V Direktversicherung AG werden von der Alleingesellschafterin R+V KOMPOSIT Holding GmbH gehalten. Die R+V KOMPOSIT Holding GmbH wiederum ist eine 100 %ige Tochter der R+V Versicherung AG. Die R+V Versicherung AG fungiert als Obergesellschaft des R+V Konzerns. Sie erstellt einen Konzernabschluss nach International Financial Reporting Standards (IFRS), in den die R+V Direktversicherung AG einbezogen wird. Die R+V Versicherung AG befindet sich mehrheitlich im Besitz der DZ BANK AG Deutsche Zentral-Genossenschaftsbank (DZ BANK AG), Frankfurt am Main. Weitere Anteile werden von anderen genossenschaftlichen Verbänden und Instituten gehalten. Der Vorstand der R+V Versicherung AG trägt die Verantwortung für das gesamte Versicherungsgeschäft innerhalb des DZ BANK Konzerns. Die Vorstände der Gesellschaften der R+V sind teilweise in Personalunion besetzt. Der R+V Konzern wird geführt wie ein einheitliches Unternehmen. Die einheitliche Leitung des R+V Konzerns findet ihren Niederschlag darüber hinaus in den zwischen den Gesellschaften abgeschlossenen umfangreichen internen Ausgliederungsvereinbarungen. Beziehungen zu verbundenen UnternehmenAufgrund des bestehenden Ergebnisabführungsvertrages der R+V Direktversicherung AG mit der R+V KOMPOSIT Holding GmbH entfällt gemäß § 316 Aktiengesetz (AktG) die Pflicht zur Aufstellung eines Abhängigkeitsberichts. Nicht finanzielle Berichterstattung PersonalberichtDie R+V Direktversicherung AG beschäftigt kein eigenes Personal. Auf der Grundlage der bestehenden internen Ausgliederungsvereinbarungen werden die Aufgaben durch Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter der R+V Allgemeine Versicherung AG, der R+V Lebensversicherung AG und weiterer Gesellschaften des R+V Konzerns übernommen. NachhaltigkeitsberichtEinen Überblick über sämtliche Aktivitäten zur Nachhaltigkeit ermöglicht der jährliche R+V-Nachhaltigkeitsbericht. Der Bericht entspricht den Richtlinien für Nachhaltigkeitsberichterstattung der Global Reporting Initiative und erfüllt somit weltweit anerkannte Transparenz-Standards. Den vollständigen R+V-Nachhaltigkeitsbericht gibt es online auf der R+V-Homepage unter: www.nachhaltigkeitsbericht.ruv.de. Ausblick auf die nichtfinanzielle Erklärung - Erweiterte Anforderungen an die NachhaltigkeitsberichterstattungAls Bestandteil des europäischen "Green Deals" erweitert und standardisiert die Europäische Union die Grundlagen der Nachhaltigkeitsberichterstattung. Zusätzliche Transparenz soll die Vergleichbarkeit der nichtfinanziellen Erklärungen fördern. Mit Wirkung zum 5. Januar 2023 ist die Corporate Sustainability Reporting Directive (CSRD), die von den Mitgliedsstaaten innerhalb von 18 Monaten in nationales Recht umzusetzen ist, in Kraft getreten. Bereits zum 31. Dezember 2024 wird die R+V Versicherung AG als Obergesellschaft des R+V Konzerns eine eigene, zur finanziellen Erklärung gleichgewichtete, nichtfinanzielle Erklärung abgeben und so die Verpflichtung zur Nachhaltigkeitsberichterstattung umsetzen. Zur Implementierung dieser umfangreichen neuen Anforderungen hat R+V das Programm "CSRD@R+V" aufgesetzt. Die im Jahr 2023 durchgeführte initiale Wesentlichkeitsanalyse diente zur Bestimmung des Umfangs der Berichtsanforderungen. In einem zweiten Schritt wird diese wiederholt, um den Umfang der Berichtsanforderungen für das Geschäftsjahr 2024 zu definieren. Die zu analysierenden Nachhaltigkeitsaspekte ergeben sich aus den European Sustainability Reporting Standards (ESRS). Neben zwei übergreifenden Querschnittsstandards, die auf Nachhaltigkeitsthemen anzuwenden sind, enthalten diese zehn thematische Standards, die unterschiedliche Aspekte der Bereiche Environmental, Social und Governance abdecken. Zudem erstellt die European Financial Reporting Advisory Group (EFRAG) aktuell einen Entwurf, der unter anderem sektorspezifische Berichtsstandards beinhalten soll. Gesamtwirtschaftliche Entwicklung Die wirtschaftliche Entwicklung im Jahr 2023 wurde von den Folgen der anhaltend hohen Inflation und der restriktiven Geldpolitik der Notenbanken dominiert. Sowohl die Europäische Zentralbank (EZB) als auch die US-amerikanische Notenbank (Fed) erhöhten die Leitzinsen in der ersten Jahreshälfte mehrfach, um die starken Preissteigerungen zu bekämpfen. Die Inflation hatte ihren Höhepunkt im Herbst 2022 überschritten und ging seitdem zurück, lag zum Berichtszeitpunkt aber weiterhin deutlich über dem Ziel der Zentralbanken. Das Wirtschaftswachstum in Deutschland kam zum Erliegen. Insbesondere das verarbeitende Gewerbe war durch eine schwache ausländische Nachfrage und hohe Kosten belastet. Kapitalintensive Branchen wie das Baugewerbe litten unter den stark gestiegenen Zinsen. Der Arbeitsmarkt zeigte sich trotz der schwachen Wirtschaftstätigkeit überraschend stabil, was in Teilen einem zunehmenden Fachkräftemangel zuzuschreiben ist. Die Löhne stiegen angesichts der hohen Inflation zwar deutlich an, insgesamt erlangten die Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer in Deutschland auf Jahressicht jedoch keine realen Einkommenszuwächse. Der private Konsum verzeichnete einen Rückgang. Angesichts des herausfordernden makroökonomischen Umfelds und der weltweit hohen geopolitischen Unsicherheiten ging das Bruttoinlandsprodukt für das Jahr 2023 in Deutschland um 0,3 % zurück. Die Inflation war, gemessen am harmonisierten Verbraucherpreisindex, im Geschäftsjahr mit 6,0 % gegenüber 8,7 % im Vorjahr rückläufig. Dies war überwiegend durch einen Rückgang der Steigerungen bei Energiepreisen bedingt. Entwicklung an den Kapitalmärkten Die Notenbanken setzten ihren 2022 begonnenen Zinserhöhungszyklus fort. Die EZB hob den Leitzins auf 4,5 % an, bevor sie den Zins ab September konstant hielt. Die amerikanische Fed beendete die Zinserhöhungen im Juli auf einem Niveau von 5,5 %. Mit den starken Zinsanstiegen kam es zu ersten Verwerfungen. Insbesondere im März sorgten eine Bankenkrise in den USA sowie eine notgedrungene Großbankenfusion in der Schweiz für Unruhe am Kapitalmarkt. Die Bankenkrise wurde durch umfassende Maßnahmen der Regulierungsbehörden zügig eingedämmt. An den Anleihemärkten fiel das Zinsniveau auf Jahressicht, nachdem jedoch unterjährig bis in den Herbst hinein ein deutlicher Zinsanstieg zu beobachten war. Die Verzinsung zehnjähriger Bundesanleihen verringerte sich um 0,5 Prozentpunkte und lag zum Jahresende 2023 bei 2,0 %. Die Risikoaufschläge (Spreads) von Pfandbriefen, Unternehmens- und Bankenanleihen notierten zum Jahresende niedriger. An den weltweiten Aktienmärkten setzte nach den starken Verlusten des Vorjahres eine deutliche Erholung ein. Der deutsche Aktienindex DAX, der neben der Marktentwicklung auch die Dividendenzahlungen berücksichtigt (Performanceindex), stieg bis zum Jahresende um 20,3 % gegenüber dem Vorjahr und notierte bei 16.752 Punkten. Der für den Euroraum maßgebliche Aktienindex Euro Stoxx 50 (Preisindex) stieg um 19,2 % gegenüber dem Vorjahr und notierte zum Jahresende bei 4.521 Punkten. Lage der Versicherungswirtschaft Die deutsche Versicherungswirtschaft hat das Jahr 2023 in einem Umfeld herausfordernder wirtschaftlicher Rahmenbedingungen und globaler Unsicherheiten mit einem leichten Beitragszuwachs abgeschlossen. Wie der Gesamtverband der Deutschen Versicherungswirtschaft e.V. (GDV) in seiner Jahresmedienkonferenz Ende Januar 2024 bekanntgab, stiegen die Beitragseinnahmen über alle Sparten hinweg um 0,6 % auf 224,7 Mrd. Euro, vor allem durch Zuwächse in der Schaden- und Unfallversicherung sowie in der Privaten Krankenversicherung. In der Schaden- und Unfallversicherung wuchsen die Beitragseinnahmen um 6,7 % auf 84,5 Mrd. Euro. Der Schadenaufwand stieg mit 12,7 % auf 65,4 Mrd. Euro deutlich stärker an. Grund dafür waren laut GDV gestiegene Preise etwa bei den Baukosten oder für Autoreparaturen. Allein für die Kraftfahrtversicherung errechnete der GDV einen aufwandsbedingten versicherungstechnischen Verlust von rund 2,9 Mrd. Euro. Geschäftsverlauf der R+V Direktversicherung AGIn den nachstehenden Erläuterungen zum Geschäftsverlauf sowie zur Vermögens-, Finanz- und Ertragslage bis zum 31. Dezember 2023 sind die aktuell bekannten Erkenntnisse zur Kostenentwicklung berücksichtigt. Für die R+V Direktversicherung AG hat sich in der Versicherungstechnik keine unmittelbare materielle Betroffenheit durch den Krieg in der Ukraine ergeben. Die Auswirkungen des Kriegs in der Ukraine sind in die Bewertung der Kapitalanlagen eingeflossen. Das Gesamtinvestment der Gesellschaft in den Ländern Russische Föderation, Belarus und Ukraine wurde im Vorjahr vollständig beendet. Die im Jahresabschluss 2023 berücksichtigten Annahmen basieren auf den Bewertungsfaktoren und Erkenntnissen zum Bilanzstichtag und sind insbesondere im Hinblick auf die weiteren zukünftigen Entwicklungen von erheblichen Unsicherheiten geprägt. Soweit sich in einzelnen Versicherungssparten wesentliche Auswirkungen auf den Geschäftsverlauf im Kontext des Inflationsgeschehens oder des Kriegs in der Ukraine ergeben haben, werden diese in den nachfolgenden Berichtsteilen spezifiziert. Geschäftsverlauf im ÜberblickFür die R+V Direktversicherung AG sind für das Geschäftsjahr 2023 insbesondere die gebuchten Bruttobeiträge, die Bruttoaufwendungen für Versicherungsfälle des Geschäftsjahrs, die Bruttoaufwendungen für den Versicherungsbetrieb, das Ergebnis aus Kapitalanlagen sowie das Ergebnis vor Ergebnisabführung als finanzielle Leistungsindikatoren maßgeblich. Die Entwicklung dieser und weiterer Kennzahlen wird nachfolgend näher erläutert. Die R+V Direktversicherung AG verzeichnete im Kraftfahrzeug-Versicherungsmarkt einen Rückgang der gebuchten Bruttobeiträge um 25,9 % auf 84,2 Mio. Euro (2022: 113,6 Mio. Euro). Damit einhergehend reduzierte sich die Anzahl der Versicherungsverträge auf 384,2 Tsd. Stück (2022: 574,3 Tsd. Stück). Die Brutto-Geschäftsjahres-Schadenaufwendungen lagen mit 89,3 Mio. Euro um 29,4 % unterhalb des Vorjahreswerts (2022: 126,4 Mio. Euro). Neben einem geringeren Bestand ist dabei zu berücksichtigen, dass das Vorjahr durch einen Großschaden geprägt war. Dementsprechend lag die Brutto-Geschäftsjahres-Schadenquote in Höhe von 106,0 % unter dem Vorjahreswert (2022: 111,2 %). Unter Berücksichtigung des Abwicklungsergebnisses der aus dem Vorjahr übernommenen Schadenrückstellungen ergab sich eine bilanzielle Brutto-Schadenquote von 91,1 % (2022: 103,9 %). Die Brutto-Kostenquote lag mit 12,6 % (2022: 12,7 %) auf dem Niveau des Vorjahres. Das versicherungstechnische Nettoergebnis vor Veränderung der Schwankungsrückstellung betrug 5,6 Mio. Euro (2022: 2,0 Mio. Euro). Nach einer Entnahme aus der Schwankungsrückstellung von 6,6 Mio. Euro (2022: Entnahme 4,1 Mio. Euro) ergab sich ein versicherungstechnisches Ergebnis für eigene Rechnung von 12,2 Mio. Euro (2022: 6,0 Mio. Euro). Unter Berücksichtigung des Kapitalanlageergebnisses von 0,9 Mio. Euro (2022: 0,2 Mio. Euro) und einem Saldo aus Sonstigen Erträgen und Aufwendungen von - 1,0 Mio. Euro (2022: - 1,5 Mio. Euro), schloss die R+V Direktversicherung AG das Geschäftsjahr 2023 mit einem Ergebnis der normalen Geschäftstätigkeit von 12,1 Mio. Euro ab (2022: 4,8 Mio. Euro). Gebuchte BruttobeiträgeDie R+V Direktversicherung AG verzeichnete im Kraftfahrt-Versicherungsmarkt gebuchte Bruttobeiträge in Höhe von 84,2 Mio. Euro (2022: 113,6 Mio. Euro). Im Vergleich zum Vorjahr bedeutete dies einen Rückgang um 25,9 % beziehungsweise 29,4 Mio. Euro.
In der Kraftfahrtversicherung reduzierten sich die gebuchten Bruttobeiträge um 25,9 % auf 83,4 Mio. Euro (2022: 112,5 Mio. Euro). Ursächlich für den Beitragsrückgang war ein Bestandsrückgang in Folge der im Vorjahr beendeten Zusammenarbeit mit Vergleichsportalen. Die Kraftfahrzeug-Haftpflichtversicherung ist mit einem Anteil von 56,7 % an den gesamten gebuchten Beiträgen unverändert die beitragsstärkste Sparte in der Kraftfahrtversicherung. Im Geschäftsjahr 2023 kam es zu einer Abnahme der gebuchten Bruttobeiträge von 25,9 % auf 47,7 Mio. Euro (2022: 64,4 Mio. Euro). Unter den Sonstigen Kraftfahrtversicherungen werden die Kraftfahrzeugvoll- und Kraftfahrzeugteilkaskoversicherung ausgewiesen. Die gebuchten Bruttobeiträge reduzierten sich in dieser Sparte um 25,8 % auf 35,7 Mio. Euro. Dabei kam es in der Kraftfahrzeugvollkaskoversicherung zu einem Beitragsrückgang von 26,4 %, während die gebuchten Bruttobeiträge in der Kraftfahrzeugteilkaskoversicherung um 22,3 % zurück gingen. Das Produktangebot der R+V Direktversicherung AG beinhaltet in dem Versicherungszweig Unfall nur die Kraftfahrt-Unfallversicherung. Mit einem Anteil von unverändert 0,3 % beziehungsweise 0,3 Mio. Euro am gesamten Bruttobeitragsvolumen war dieser Versicherungszweig von untergeordneter Bedeutung. Auch die Beistandsleistungsversicherung mit gebuchten Bruttobeiträgen in Höhe von 0,5 Mio. Euro und einem Anteil von 0,6 % am gesamten Bruttobeitragsvolumen, machte nur einen kleinen Teil des Versicherungsbestandes der R+V Direktversicherung AG aus. Bestand an VersicherungsverträgenIm Geschäftsjahr 2023 verzeichnete die R+V Direktversicherung AG einen Rückgang in ihrem Bestand an Versicherungsverträgen. Dies spiegelte sich in einem Bestandsrückgang in Höhe von 33,1 % beziehungsweise - 190,1 Tsd. Stück wider. Der Bestandsrückgang von 33,7 % in der Kraftfahrtversicherung resultierte im Wesentlichen aus der im Vorjahr beendeten Zusammenarbeit mit Vergleichsportalen. Die Anzahl der Verträge in der Kraftfahrzeug-Haftpflichtversicherung reduzierte sich um 33,3 % auf 181,2 Tsd. Stück. Die Anzahl der versicherten Risiken lag auch in der Sonstigen Kraftfahrtversicherung mit 160,4 Tsd. Stück um 34,1 % unter dem Vorjahresniveau. Sowohl in der Unfallversicherung mit 20,2 % als auch in der Beistandsleistungsversicherung mit 30,4 % kam es im Geschäftsjahr 2023 zu einem Bestandsrückgang. Bruttoaufwendungen für VersicherungsfälleDie Bruttoaufwendungen für Versicherungsfälle des Geschäftsjahres reduzierten sich um 29,4 % auf 89,3 Mio. Euro. Das Abwicklungsergebnis der aus dem Vorjahr übernommenen Schadenrückstellungen betrug 12,6 Mio. Euro (2022: 8,3 Mio. Euro). Die bilanzielle Brutto-Schadenquote verbesserte sich auf 91,1 % (2022: 103,9 %).
Die Brutto-Geschäftsjahres-Schadenaufwendungen in der Kraftfahrtversicherung reduzierten sich leicht überproportional zu der Beitragsentwicklung um 29,5 % auf 88,8 Mio. Euro (2022: 125,9 Mio. Euro). Neben dem geringeren Bestand war dabei zu berücksichtigen, dass das Vorjahr durch einen hohen Großschaden beeinflusst war. Im zurückliegenden Geschäftsjahr waren vermehrte Hagelschäden und inflationsbedingt weiter steigende Schadendurchschnitte zu beobachten. Zusammen mit einem positiven Abwicklungsergebnis der aus dem Vorjahr übernommenen Schadenrückstellungen, ergab sich eine bilanzielle Brutto-Schadenquote von 91,3 % (2022: 104,5 %). In der Kraftfahrzeug-Haftpflichtversicherung reduzierten sich die Brutto-Geschäftsjahres-Schadenaufwendungen einhergehend mit der Beitrags- und Bestandsentwicklung um 24,0 Mio. Euro beziehungsweise 34,6 % auf 45,4 Mio. Euro (2022: 69,4 Mio. Euro). Dabei ist zu berücksichtigen, dass der Aufwand im Vorjahr von einem hohen Personenschaden beeinflusst war. In Verbindung mit dem positiven Abwicklungsergebnis der aus dem Vorjahr übernommenen Schadenrückstellungen reduzierte sich die bilanzielle Brutto-Schadenquote auf 77,5 % (2022: 99,3 %). Die Brutto-Geschäftsjahres-Schadenaufwendungen verminderten sich leicht unterproportional zur Beitragsentwicklung in der Sonstigen Kraftfahrtversicherung auf insgesamt 43,4 Mio. Euro (2022: 56,5 Mio. Euro). Ursächlich hierfür waren sowohl in der Kraftfahrt-Vollkaskoversicherung als auch in der Kraftfahrt-Teilkaskoversicherung Hagelereignisse im Sommer des Geschäftsjahres. Unter Berücksichtigung des Abwicklungsergebnisses der aus dem Vorjahr übernommenen Schadenrückstellungen verbesserte sich die bilanzielle Brutto-Schadenquote auf 109,8 % (2022: 111,5 %). Sowohl die Unfallversicherung als auch die Beistandsleistungsversicherung waren aufgrund ihres Anteils von 0,1 % beziehungsweise 0,5 % an dem gesamten Geschäftsjahres-Schadenvolumen von untergeordneter Bedeutung für den Schadenverlauf. Bruttoaufwendungen für den VersicherungsbetriebDie Bruttoaufwendungen für den Versicherungsbetrieb reduzierten sich im Geschäftsjahr 2023 leicht überproportional zur Beitragsentwicklung um 26,8 % auf 10,6 Mio. Euro. Die Bruttokostenquote lag dabei mit 12,6 % (2022: 12,7 %) auf dem Niveau des Vorjahres. Die Bruttoaufwendungen für Abschlusskosten verringerten sich von 6,2 Mio. Euro im Vorjahr auf 4,4 Mio. Euro in 2023. Die Brutto-Abschlusskostenquote lag bei 5,2 % (2022: 5,5 %). Die Bruttoaufwendungen für Verwaltungskosten verminderten sich gegenüber dem Vorjahr auf 6,2 Mio. Euro (2022: 8,2 Mio. Euro). Die Brutto-Verwaltungskostenquote betrug 7,4 % (2022: 7,3 %). Die Brutto-Combined-Ratio verbesserte sich einhergehend mit der Schaden- und Kostenentwicklung von 116,6 % im Vorjahr auf 103,6 %. In Rückdeckung gegebenes VersicherungsgeschäftDie R+V Direktversicherung AG hat für das selbst abgeschlossene Versicherungsgeschäft Quoten- und Schadenexzedentverträge abgeschlossen. Das Rückversicherungsergebnis belief sich auf 8,5 Mio. Euro zu Gunsten der Gesellschaft (2022: 20,7 Mio. Euro zu Gunsten der Gesellschaft). Versicherungstechnisches Ergebnis für eigene RechnungIm Geschäftsjahr 2023 ergab sich insgesamt ein um 3,6 Mio. Euro höheres versicherungstechnisches Ergebnis vor Veränderung der Schwankungsrückstellung von 5,6 Mio. Euro (2022: 2,0 Mio. Euro). Nach einer Entnahme aus der Schwankungsrückstellung von 6,6 Mio. Euro (2022: 4,1 Mio. Euro Entnahme) ergab sich ein versicherungstechnisches Ergebnis für eigene Rechnung von 12,2 Mio. Euro (2022: 6,0 Mio. Euro).
Nicht versicherungstechnisches ErgebnisDas nichtversicherungstechnische Ergebnis betrug im Berichtsjahr - 0,1 Mio. Euro (2022: - 1,2 Mio. Euro). Ergebnis der normalen GeschäftstätigkeitInsgesamt schloss die R+V Direktversicherung AG das Geschäftsjahr 2023 mit einem Ergebnis der normalen Geschäftstätigkeit von 12,1 Mio. Euro ab (2022: 4,8 Mio. Euro). Auf der Grundlage des mit der R+V KOMPOSIT Holding GmbH abgeschlossenen Ergebnisabführungsvertrags wurden 12,1 Mio. Euro abgeführt. VersicherungszweigeEine Übersicht über die betriebenen Versicherungszweige, untergliedert nach Versicherungsarten, ist als Anlage dem Lagebericht beigefügt. ErtragslageBeitragseinnahmenDie R+V Direktversicherung AG verzeichnete im Geschäftsjahr 2023 einen Rückgang der gebuchten Bruttobeiträge um 25,9 % auf 84,2 Mio. Euro (2022: 113,6 Mio. Euro). Die verdienten Nettobeiträge folgten dieser Entwicklung und sanken um 26,6 % auf 20,9 Mio. Euro (2022: 28,5 Mio. Euro). Die Selbstbehaltsquote lag mit 24,8 % nahezu auf dem Niveau des Vorjahres (2022: 25,1 %). VersicherungsleistungenDie Bruttoaufwendungen für Versicherungsfälle des Geschäftsjahres reduzierten sich gegenüber dem Vorjahr um 29,4 % auf 89,3 Mio. Euro (2022: 126,4 Mio. Euro). Unter Berücksichtigung der Abwicklungsergebnisse der aus dem Vorjahr übernommenen Schadenrückstellungen ergab sich eine bilanzielle Brutto-Schadenquote von 91,1 % nach 103,9 % im Vorjahr. Nach dem Ergebnis aus der Rückversicherung belief sich der Schadenaufwand für eigene Rechnung auf 20,6 Mio. Euro (2022: 33,3 Mio. Euro). Die bilanzielle Netto-Schadenquote betrug 98,3 % (2022: 116,9 %). Aufwendungen für den VersicherungsbetriebDie Bruttoaufwendungen für den Versicherungsbetrieb lagen mit 10,6 Mio. Euro unter dem Niveau des Vorjahres (2022: 14,5 Mio. Euro). Insgesamt entfielen 41,3 % auf die Abschlussaufwendungen und 58,7 % auf die Verwaltungsaufwendungen. Bezogen auf die verdienten Bruttobeiträge verminderte sich die Brutto-Kostenquote aufgrund des im Vergleich zum Beitrag leicht überproportionalen Kostenrückgangs von 12,7 % auf 12,6 %. Die Brutto-Combined-Ratio lag bei 103,6 % nach 116,6 % im Vorjahr. Versicherungstechnisches ErgebnisIm abgelaufenen Geschäftsjahr ergab sich ein versicherungstechnisches Bruttoergebnis von - 2,9 Mio. Euro (2022: - 18,7 Mio. Euro). Das abgelaufene Geschäftsjahr schloss mit einem versicherungstechnischen Ergebnis für eigene Rechnung vor Veränderung der Schwankungsrückstellung in Höhe von 5,6 Mio. Euro ab (2022: 2,0 Mio. Euro). Der Schwankungsrückstellung wurden 6,6 Mio. Euro entnommen (2022: 4,1 Mio. Euro Entnahme). Unter Berücksichtigung der Veränderung der Schwankungsrückstellung betrug das versicherungstechnischen Ergebnis für eigene Rechnung 12,2 Mio. Euro (2022: 6,0 Mio. Euro). Ergebnis aus KapitalanlagenDie R+V Direktversicherung AG erzielte aus ihren Kapitalanlagen ordentliche Erträge von 0,7 Mio. Euro. Abzüglich ordentlicher Aufwendungen von 31,5 Tsd. Euro ergab sich ein ordentliches Ergebnis von 0,7 Mio. Euro (2022: 0,4 Mio. Euro). Bei den Kapitalanlagen der R+V Direktversicherung AG kam es zu Zuschreibungen von 16,1 Tsd. Euro. Durch Veräußerungen von Vermögenswerten erzielte die R+V Direktversicherung AG Abgangsgewinne von 232,7 Tsd. Euro und Abgangsverluste von 3,6 Tsd. Euro. Aus dem Saldo der Zu- und Abschreibungen sowie den Abgangsgewinnen und -verlusten resultierte ein außerordentliches Ergebnis von + 245,2 Tsd. Euro (2022: - 190,6 Tsd. Euro). Das Nettoergebnis aus Kapitalanlagen belief sich auf 0,9 Mio. Euro. Die Nettoverzinsung lag bei 2,0 % (2022: 0,6 %). Sonstiges ErgebnisDer Saldo aus Sonstigen Erträgen und Aufwendungen betrug - 1,0 Mio. Euro (2022: - 1,5 Mio. Euro). GesamtergebnisDas Geschäftsjahr schloss mit einem Ergebnis der normalen Geschäftstätigkeit von 12,1 Mio. Euro ab (2022: 4,8 Mio. Euro). ErgebnisverwendungInfolge des mit der R+V KOMPOSIT Holding GmbH abgeschlossenen Ergebnisabführungsvertrags werden 12,1 Mio. Euro abgeführt. FinanzlageKapitalstrukturDas Eigenkapital der R+V Direktversicherung AG belief sich zum 31. Dezember 2023 unverändert auf 13,3 Mio. Euro. Dieses setzte sich aus folgenden Bestandteilen zusammen:
Das Eigenkapital der R+V Direktversicherung AG ist wesentlicher Bestandteil zur Erfüllung der aufsichtsrechtlichen Solvabilitätsvorschriften, insbesondere auch im Hinblick auf die aufsichtsrechtlichen Eigenkapitalanforderungen im Zuge von Solvency II. Die R+V Direktversicherung AG konnte im Geschäftsjahr jederzeit ihre Auszahlungsverpflichtungen erfüllen. Anhaltspunkte für eine künftige Liquiditätsgefährdung sind nicht erkennbar. VermögenslageBestand an KapitalanlagenDie Kapitalanlagen der Gesellschaft wuchsen im Geschäftsjahr 2023 um 3,7 Mio. Euro beziehungsweise um 8,5 %. Damit belief sich der Buchwert der Kapitalanlagen zum 31. Dezember 2023 auf 46,9 Mio. Euro. Die für die Neuanlage zur Verfügung stehenden Mittel wurden im abgelaufenen Geschäftsjahr überwiegend in Renten investiert. Hierbei wurde vor allem in die Anlageklasse Unternehmens-, Staatsanleihen und Pfandbriefe, sowie Finanzanleihen investiert. Zur Reduzierung des Ausfallrisikos wurde bei den Zinstiteln auf eine gute Bonität der Emittenten geachtet. Die durchgerechnete Aktienquote zu Marktwerten belief sich zum 31. Dezember 2023 auf 5,2 % (2022: 8,1 %). Die Reservequote auf die gesamten Kapitalanlagen zum 31. Dezember 2023 lag bei - 10,5 % (2022: - 16,5%). Auf Basis der Kurse vom 31. Dezember 2023 reduzierten sich die stillen Lasten unter Anwendung der Bewertungsvorschrift nach § 341b Abs. 2 HGB bei Wertpapieren des Anlagevermögens auf 5,6 Mio. Euro (2022: 7,5 Mio. Euro). Versicherungstechnische RückstellungenDie versicherungstechnischen Bruttorückstellungen sanken per 31. Dezember 2023 auf 120,7 Mio. Euro (2022: 135,8 Mio. Euro). Nach Abzug der auf die Rückversicherer entfallenden Anteile verblieben versicherungstechnische Nettorückstellungen von 38,5 Mio. Euro (2022: 48,8 Mio. Euro). Der größte Anteil an den versicherungstechnischen Bruttorückstellungen entfällt auf die Rückstellung für noch nicht abgewickelte Versicherungsfälle. Diese ist im Vergleich zum Vorjahr um 7,6 % auf 103,1 Mio. Euro gesunken. Chancen- und RisikoberichtRisikomanagementsystem Ziel des Risikomanagements der R+V Direktversicherung AG ist es, für die gesamte Geschäftstätigkeit die dauernde Erfüllbarkeit der Verpflichtungen aus den Versicherungen und hierbei insbesondere die Solvabilität sowie die langfristige Risikotragfähigkeit, die Bildung ausreichender versicherungstechnischer Rückstellungen, die Anlage in geeignete Vermögenswerte, die Einhaltung der kaufmännischen Grundsätze einschließlich einer ordnungsgemäßen Geschäftsorganisation und die Einhaltung der übrigen finanziellen Grundlagen des Geschäftsbetriebs zu gewährleisten. Risiken ergeben sich aus nachteiligen Entwicklungen für die Vermögens-, Finanz- oder Ertragslage und bestehen in der Gefahr von zukünftigen Verlusten. Der Risikomanagementprozess gemäß ORSA (Own Risk and Solvency Assessment) umfasst die Identifikation, Analyse und Bewertung, Steuerung und Überwachung sowie Berichterstattung und Kommunikation der Risiken. Die einmal jährlich stattfindende Risikoinventur hat zum Ziel, die Risiken zu identifizieren und hinsichtlich ihrer Wesentlichkeit zu beurteilen. Die Ergebnisse der Risikoinventur werden im Risikoprofil festgehalten. Die wesentlichen Risiken werden in diesem Chancen- und Risikobericht dargestellt sowie Maßnahmen zu deren Begrenzung erläutert. Die Bewertung der ökonomischen Risikotragfähigkeit erfolgt jährlich. Die aufsichtsrechtliche Risikotragfähigkeit und sämtliche wesentlichen Risiken werden vierteljährlich durch die Risikokommission bewertet. Dies umfasst auch die Überprüfung verbindlich festgelegter Kennzahlen und Schwellenwerte. Bei Überschreitung eines definierten Indexwerts sind Maßnahmen zu prüfen und gegebenenfalls einzuleiten. Bei wesentlichen Veränderungen von Risiken sind Meldungen an den Vorstand vorgesehen. Die risikorelevanten Unternehmensinformationen werden den zuständigen Aufsichtsgremien vierteljährlich sowie bedarfsweise ad hoc zur Verfügung gestellt. Governance-Struktur Das Risikomanagement der R+V Direktversicherung AG ist integraler Bestandteil der Unternehmenssteuerung und der Governance-Struktur. Es stützt sich auf drei miteinander verbundene und in das Kontroll- und Überwachungsumfeld eingebettete sogenannte Verteidigungslinien in Form der operativen Risikosteuerung, der Risikoüberwachung und der internen Revision. Unter Risikosteuerung (1. Verteidigungslinie) ist die operative Umsetzung der Risikostrategie in den risikotragenden Geschäftsbereichen zu verstehen. Die operativen Geschäftsbereiche treffen Entscheidungen zur bewussten Übernahme oder Vermeidung von Risiken. Dabei haben sie die vorgegebenen Rahmenbedingungen und Risikolimitierungen zu beachten. Aufgaben der Risikoüberwachung (2. Verteidigungslinie) werden bei der R+V durch die Schlüsselfunktionen Risikomanagementfunktion (im VAG als unabhängige Risikocontrollingfunktion bezeichnet), Compliance-Funktion und versicherungsmathematische Funktion wahrgenommen. Im Sinne eines konsistenten Risikomanagementsystems erfolgt ein enger Austausch der genannten Funktionen untereinander. Die Risikomanagementfunktion der R+V unterstützt den Vorstand und die anderen Funktionen bei der Handhabung des Risikomanagementsystems und überwacht sowohl dieses als auch das Risikoprofil. Die Risikomanagementfunktion setzt sich bei der R+V aus dem Gesamtrisikomanagement auf zentraler und dem Ressortrisikomanagement auf dezentraler Ebene zusammen. Sie ist für die Identifikation, Analyse und Bewertung der Risiken im Rahmen des Risikomanagementprozesses gemäß ORSA verantwortlich. Dies schließt die Früherkennung, vollständige Erfassung und interne Überwachung aller wesentlichen Risiken ein. Dabei macht die Risikomanagementfunktion grundlegende Vorgaben für die anzuwendenden Risikomessmethoden. Darüber hinaus berichtet das Risikomanagement die Risiken an die Risikokommission, den Vorstand und den Aufsichtsrat. Die R+V Direktversicherung AG hat die Schlüsselfunktion Risikomanagement auf die R+V Versicherung AG ausgegliedert. Der Inhaber der Risikomanagementfunktion berichtet unmittelbar an den Vorstand. Die Aufgabe der Compliance-Funktion liegt vorrangig in der Überwachung der Einhaltung der externen Anforderungen. Sie prüft zudem, ob die internen Verfahren geeignet sind, um die Einhaltung der externen Anforderungen sicherzustellen. Darüber hinaus berät sie den Vorstand in Bezug auf die Einhaltung der für den Betrieb des Versicherungsgeschäfts geltenden Gesetze und Verwaltungsvorschriften, beurteilt die möglichen Auswirkungen von Änderungen des Rechtsumfelds für das Unternehmen und identifiziert und beurteilt das mit der Verletzung der rechtlichen Vorgaben verbundene Risiko (Compliance-Risiko). Die Compliance-Funktion wird wegen der übergreifenden Organisation der Geschäftsprozesse unternehmensübergreifend durch eine zentrale Compliance-Stelle in Kooperation mit dezentralen Compliance-Stellen der Vorstandsressorts der R+V Versicherung AG wahrgenommen. Die vierteljährlich stattfindende Compliance-Konferenz ist das zentrale Koordinations- und Berichtsgremium der Compliance-Funktion. Dort werden die Aktivitäten der zentralen und dezentralen Compliance-Stellen berichtet und koordiniert sowie relevante Vorfälle behandelt. In der Compliance-Konferenz finden zudem der Informationsaustausch und die Interaktion mit den anderen Schlüsselfunktionen statt. Bei besonders gravierenden Verstößen sind Ad-hoc-Meldungen an die zentrale Compliance-Stelle vorgesehen. Die R+V Direktversicherung AG hat die Schlüsselfunktion Compliance auf die R+V Versicherung AG ausgegliedert. Der Inhaber der Compliance-Funktion berichtet unmittelbar an den Vorstand und ist organisatorisch direkt dem Vorstandsvorsitzenden der R+V Versicherung AG zugeordnet. Die versicherungsmathematische Funktion ist in erster Linie mit Kontrollaufgaben im Hinblick auf die ordnungsgemäße Bildung der versicherungstechnischen Rückstellungen in der Solvabilitätsübersicht betraut. Im Einzelnen koordiniert sie die Berechnung der versicherungstechnischen Rückstellungen und gewährleistet die Angemessenheit der der Berechnung zugrundeliegenden Annahmen, Methoden und Modelle. Darüber hinaus bewertet sie die Qualität der bei der Berechnung der versicherungstechnischen Rückstellungen verwendeten Daten und Informationstechnologiesysteme. Mindestens einmal jährlich berichtet die versicherungsmathematische Funktion schriftlich an den Vorstand. Darüber hinaus gibt die versicherungsmathematische Funktion eine Stellungnahme zur allgemeinen Zeichnungs- und Annahmepolitik und zur Angemessenheit der Rückversicherungsvereinbarungen ab. Die Bewertung der Angemessenheit der versicherungstechnischen Rückstellungen und die Stellungnahme zur allgemeinen Zeichnungs- und Annahmepolitik enthalten auch eine Beurteilung im Hinblick auf Nachhaltigkeitsrisiken. Die R+V Direktversicherung AG hat die versicherungsmathematische Schlüsselfunktion auf die R+V Allgemeine Versicherung AG ausgegliedert. Die Schlüsselfunktion Revision (3. Verteidigungslinie) wird bei der R+V von der Konzern-Revision ausgeübt. Diese prüft die Einhaltung der Regelungen des Risikomanagementsystems und deren Wirksamkeit. Die R+V Direktversicherung AG hat die Schlüsselfunktion Revision auf die R+V Versicherung AG ausgegliedert. Die Konzern-Revision ist eine von den operativen Geschäftsbereichen unabhängige und organisatorisch selbständige Funktion. Sie ist der Geschäftsleitung unterstellt und organisatorisch direkt dem Vorstandsvorsitzenden der R+V Versicherung AG zugeordnet. Zur Behebung festgestellter Defizite werden Maßnahmen vereinbart und von der Konzern-Revision nachgehalten. Risikostrategie Die Grundsätze des Risikomanagements basieren auf der verabschiedeten und jährlich zu aktualisierenden Risikostrategie der R+V Direktversicherung AG, die eng mit der Geschäftsstrategie verzahnt ist. Die risikostrategischen Ziele der R+V Direktversicherung AG sehen ein bewusstes und kalkuliertes Eingehen von Risiken im Rahmen des definierten Risikoappetits vor, um Ertragschancen nutzen zu können. Alle wesentlichen Risiken der Gesellschaft sind Gegenstand der Risikostrategie. Das Management des versicherungstechnischen Risikos ist auf die Optimierung der Portfolien nach Ertrags- und Risikoaspekten ausgerichtet. Als Kraftfahrt-Direktversicherer liegt der Fokus der R+V Direktversicherung AG auf nationalem Geschäft. Die Risikostrategie für die Kapitalanlage zielt unter anderem darauf ab, durch Nutzung von Diversifikationseffekten eine hohe Stabilität der bilanziellen Ergebnisbeiträge aus Kapitalanlagen zu gewährleisten. Die Einhaltung der risikopolitischen Ziele wird auch im Rahmen der strategischen Asset Allokation berücksichtigt. Daher ist das Asset-Liability-Management (ALM) der R+V integraler Bestandteil der Unternehmenssteuerung und dient dazu, die Profitabilität und finanzielle Stabilität sowie die jederzeitige Erfüllbarkeit der eingegangenen Versicherungsverpflichtungen zu gewährleisten. Ziel ist, die Liquiditäts-, Rendite- und Risikoeigenschaften der Kapitalanlagen mit dem Liquiditätsbedarf, den Finanzierungserfordernissen und dem Risikocharakter der versicherungstechnischen Verbindlichkeiten abzustimmen. Chancenmanagement Die Vision der R+V ist es, das genossenschaftliche Kompetenzzentrum für Absicherung sowie Gesundheits- und Zukunftsvorsorge zu sein und dies gemeinsam mit den Vertriebspartnern zu gestalten. Im Mittelpunkt des Strategieprogramms "WIR@R+V" steht die Kundenbegeisterung als wesentliche Basis für den zukünftigen Erfolg. Darüber hinaus soll die Ertragskraft durch eine verstärkte Ausrichtung auf Profitabilität weiter gesteigert werden, um auch zukünftig einen wesentlichen Beitrag zum Geschäftserfolg der Genossenschaftlichen FinanzGruppe zu leisten. Dabei bleibt der Wachstumskurs durch Stärkung der Zukunftsfelder Gesundheit, Mitglieder, Nachhaltigkeit und Omnikanal fest im Blick. Durch nachhaltiges und solides Wirtschaften wird stets eine angemessene Finanzkraft erhalten, um auch langfristig alle Leistungsversprechen als verlässlicher Partner zu bedienen. Die R+V Direktversicherung AG bietet im selbst abgeschlossenen Versicherungsgeschäft ihren Kundinnen und Kunden Produkte in der Kraftfahrtversicherung an. Im Rahmen der Omnikanalstrategie können so durch internetaffine Kundengruppen, die gerne online vergleichen und abschließen, weitere Marktpotenziale ausgeschöpft werden. Aufgrund des Geschäftsmodells und der vorhandenen Risikotragfähigkeit kann die R+V Chancen in der Kapitalanlage insbesondere aus Investments mit längerem Zeithorizont und höherem Renditepotenzial weitgehend unabhängig von kurzfristigen Kapitalmarktschwankungen nutzen. Durch die breite Diversifikation reduziert die R+V Risiken aus potenziellen adversen Kapitalmarktentwicklungen. Risikotragfähigkeit Die Risikotragfähigkeit wird durch das Verhältnis der Eigenmittel zu den aus der Geschäftstätigkeit resultierenden Risiken abgebildet. Die Ermittlung der aufsichtsrechtlichen Risikotragfähigkeit erfolgt mithilfe der Standardformel gemäß Solvency II. Die Berechnung des Risikokapitalbedarfs (SCR: Solvency Capital Requirements) erfolgt als Value-at-Risk mit einem Konfidenzniveau von 99,5 %. Auch die Quantifizierung des Gesamtsolvabilitätsbedarfs (OSN: Overall Solvency Need) im Rahmen der ökonomischen Risikotragfähigkeit erfolgt grundsätzlich gemäß den Risikoarten der Standardformel von Solvency II. Risikodiversifikation, die einen wesentlichen Aspekt des Geschäftsmodells einer Versicherung ausmacht, wird in den Berechnungen berücksichtigt. Die Angemessenheit des Vorgehens zur Risikoquantifizierung wird jährlich und gegebenenfalls anlassbezogen durch das Risikomanagement überprüft. Im Geschäftsjahr 2023 erfüllte die R+V Direktversicherung AG die aufsichtsrechtlichen Solvabilitätsanforderungen nach Solvency II. Die im Rahmen der internen Planung angewendeten Kapitalmarktszenarien ergeben, dass die aufsichtsrechtliche Risikotragfähigkeit der R+V Direktversicherung AG zum 31. Dezember 2024 oberhalb der gesetzlichen Anforderungen liegen wird. Auch die Analyse der ökonomischen Risikotragfähigkeit zeigt, dass die Eigenmittel der R+V Direktversicherung AG zum 31. Dezember 2023 den Gesamtsolvabilitätsbedarf übersteigen. Regulatorische und gesamtwirtschaftliche Risikofaktoren Die R+V ist möglichen Änderungen der regulatorischen Rahmenbedingungen ausgesetzt. Gegenstand der Regulierung können grundsätzlich aufsichtsrechtliche, handelsrechtliche, kapitalmarktrechtliche, aktienrechtliche und steuerrechtliche Normen sein. Zudem unterliegt die R+V einer Reihe von gesamtwirtschaftlichen Risikofaktoren, die negative Auswirkungen auf Wachstum und Konjunktur haben können. In einigen Regionen der Welt bestehen Konfliktherde, die nicht regional begrenzt sind, sondern auch zu Spannungen zwischen Großmächten führen mit Auswirkungen in wirtschaftlicher, militärischer und finanzieller Hinsicht für die Bundesrepublik Deutschland und die Europäische Union. Die weltweiten geopolitischen Spannungen können Beeinträchtigungen des globalen Handels nach sich ziehen. Neben den Auswirkungen von gestörten Lieferketten, besteht das Risiko, dass es zu einer erneuten Eskalation der Handelsfriktionen zwischen den USA, China und der EU kommt. Dies könnte negative Folgen für die globale Konjunktur und insbesondere für die exportabhängige deutsche Wirtschaft haben. Im Zuge der Sanktionen der westlichen Staaten gegenüber Russland als Reaktion auf den Krieg in der Ukraine ergibt sich zusätzliches Spannungspotenzial zwischen der EU und den USA gegenüber Ländern, die diese Sanktionen nicht oder nur teilweise umsetzen, wie beispielsweise China. Einschränkungen im globalen Handel könnten bei Unternehmen in Deutschland einerseits zu höheren Importpreisen und einer Knappheit von Vorprodukten führen, und andererseits einen Rückgang von Exporten bewirken. Das deutsche Bruttoinlandsprodukt ist im Jahr 2023 gegenüber dem Vorjahr um 0,3 Prozentpunkte zurückgegangen. Die Schwächephase der deutschen Wirtschaft mit einem Wirtschaftswachstum nahe der Nulllinie setzt sich somit vorerst weiter fort, zumal das gestiegene Zinsniveau konjunkturell dämpfend wirkt. Gleichzeitig besteht das Risiko, dass strukturelle Probleme wie Arbeitskräftemangel und weiterhin hohe Energiepreise zu einem erneuten Ansteigen der Inflation führen könnten, wobei die resultierende Inflation nicht nur transitorisch wäre, sondern langfristig oberhalb des Inflationsziels der EZB verharren würde. Kritisch wäre dies insbesondere dann, wenn es aufgrund der gestiegenen Preise, neben den Produktionsrückgängen in der verarbeitenden Industrie, zu einer Kaufzurückhaltung bei den Konsumenten und zu Lohnerhöhungen am Arbeitsmarkt käme, was in einer Lohn-Preis-Spirale münden würde. Dies könnte schlussendlich zu einer anhaltenden Phase der Stagflation führen, also einer Kombination von erhöhter Inflation, stagnierender Produktion und Nachfrage und steigender Arbeitslosigkeit. Zudem dürfte, nicht zuletzt aufgrund der pandemiebedingt noch weiter gestiegenen Staatsverschuldung in vulnerablen Ländern der Euro-Zone, der Spielraum der EZB bei der Inflationsbekämpfung im Vergleich zur Vergangenheit eingeschränkt sein. In Folge der Leitzinserhöhungen des Federal Reserve Board und der EZB in den letzten beiden Jahren haben die Marktzinsen wieder Werte erreicht, die zuletzt vor der Finanzkrise zu sehen waren. Das Zinsniveau zeigt Wirkung auf die Inflationsraten, die zum Ende des Geschäftsjahres aufgrund der schwachen Konjunktur und Basiseffekten bei den Energiepreisen schneller als von den Märkten erwartet sinken. Mit dem Inflationsziel der Zentralbanken von zwei Prozent wieder in Sicht, könnten die Leitzinsen im Laufe des kommenden Geschäftsjahres schneller als erwartet deutlich sinken. Bei einer zu schnellen Zinssenkung besteht das Risiko, dass inflationstreibende Effekte wie beispielsweise eine Lohn-Preis-Spirale die Inflation wieder nach oben drücken könnten. Andererseits ist die Schuldenquote der USA im Geschäftsjahr signifikant angestiegen. Gleichzeitig war ein deutlicher Rückgang der Nachfrage nach US-Staatsanleihen seitens institutioneller Investoren zu verzeichnen. Setzt sich dieser Trend fort, könnte sich das Ungleichgewicht zwischen Angebot und Nachfrage verschärfen und sich in weiter steigenden, strukturell höheren Renditen niederschlagen. In den USA würde dies bei einem weiterhin hohen Staatsdefizit die Angst vor einer fiskalpolitischen Krise verschärfen, und die Schuldentragfähigkeit der USA könnte infrage gestellt werden. Bei einem weiteren Zinsanstieg in den USA wäre mit ebenfalls steigenden Zinsen im Euro-Raum zu rechnen, so dass die Schuldentragfähigkeit auch einiger europäischer Länder hinterfragt werden könnte. Zudem könnte ein unerwartet stärkeres Wirtschaftswachstum zu einem Zinsanstieg führen. Nachhaltigkeitsrisiken Nachhaltigkeitsrisiken können Risikofaktoren für bestehende Risikoarten darstellen und werden in diesen berücksichtigt. Als Nachhaltigkeitsrisiken werden Ereignisse oder Bedingungen aus den Bereichen Klima und Umwelt, Soziales oder Unternehmensführung (ESG-Risiken: Environment, Social, Governance) definiert, deren Eintreten tatsächlich oder potenziell negative Auswirkungen auf den Wert der Investition oder auf den Wert der Verbindlichkeit sowie auf die Reputation haben könnte. Bei der R+V werden Nachhaltigkeitsrisiken nicht als eigenständige Risikoart aufgefasst. Unter dem Klima- und Umweltaspekt sind sowohl physische als auch transitorische Risiken bedeutsam. Bei den physischen Klima- und Umweltrisiken kann es sich um akute Ereignisse wie das vermehrte Auftreten von Naturkatastrophen handeln oder um negative Effekte, die auf einen dauerhaften Klimawandel zurückzuführen sind. Transitorische Risiken können im Zusammenhang mit dem Umstieg auf eine kohlenstoffärmere und ökologisch nachhaltigere Wirtschaft entstehen. Sie gehen häufig mit Gesetzesänderungen und verändertem Verbraucherverhalten einher. Durch den Klimawandel verursachte Schäden und die Transformation zu einer emissionsarmen Wirtschaft können erhebliche negative Konsequenzen für die Realwirtschaft und das Finanzsystem nach sich ziehen. Physische Klimarisiken haben Bedeutung vor allem für das Katastrophenrisiko, das eine Ausprägung des versicherungstechnischen Risikos Nicht-Leben darstellt. Insbesondere kann die tatsächliche Schadenbelastung aus Höhe und Frequenz von Schäden eines Jahres die erwartete Belastung übersteigen. Des Weiteren können physische Klimarisiken, die als Umweltereignisse auftreten, operationelle Risiken auslösen, die dadurch verursacht werden, dass Gebäude nicht nutzbar sind oder IT-Infrastruktur ausfällt. Transitorische Klimarisiken können sich in erster Linie im Marktrisiko der R+V mit möglichen negativen Veränderungen der Marktwerte der Kapitalanlagen niederschlagen. Soziale Risiken können aufgrund unzureichender Standards für die Wahrung der Grundrechte von Mitarbeiterinnen und Mitarbeitern oder für deren Inklusion sowie aus unangemessenen Kundenpraktiken entstehen. Hierunter fallen etwa Verstöße gegen Standards des Arbeitsrechts, Arbeits- oder Gesundheitsschutzes. Darüber hinaus können soziale Risiken durch missbräuchliche Geschäftspraktiken gegenüber der Kundschaft hervorgerufen werden, insbesondere wenn dies langfristig zu einem geänderten Kunden- und Nachfrageverhalten führt. Risiken der Unternehmensführung entstehen beispielsweise durch unzureichende oder intransparente Governance-Strukturen oder unzureichende Maßnahmen zur Bekämpfung von Geldwäsche und aller Ausprägungen von Korruption. Soziale Risiken sowie Risiken der Unternehmensführung können operationelle Risiken auslösen sowie negative Auswirkungen auf die Reputation der R+V haben. Die im Lagebericht im Abschnitt Geschäft und Rahmenbedingungen beschriebene Nachhaltigkeitsberichtspflicht gemäß der CSRD sowie die zugehörigen Standards (ESRS) erweitern den Umfang des Risikomanagements in Bezug auf das Thema Nachhaltigkeit. Sie legen fest, welche wesentlichen Informationen Unternehmen in Bezug auf die Auswirkungen, Risiken und Chancen der Nachhaltigkeitsaspekte aus den Bereichen Environmental, Social und Governance (ESG-Risiken) berichten müssen. Der CSRD liegt das Prinzip der doppelten Wesentlichkeit zugrunde. Neben der Finanzperspektive muss somit auch die Wirkungsperspektive (das heißt die Auswirkungen auf Umwelt und Mensch) in die Risikobewertung einbezogen werden. Die Risikobewertung der Nachhaltigkeitsaspekte erfordert zudem eine kurz-, mittel- und langfristige Betrachtung. Die R+V Direktversicherung AG wird erstmalig für das Geschäftsjahr 2024 berichtspflichtig gemäß der CSRD und hat zum Zwecke der Umsetzung der obenstehend beschriebenen neuen Anforderungen das Programm "CSRD@R+V" aufgesetzt, innerhalb welchem die für die R+V Direktversicherung AG wesentlichen ESG-Risiken analysiert und bewertet werden. Versicherungstechnisches Risiko Das versicherungstechnische Risiko bezeichnet die Gefahr, dass bedingt durch Zufall, Irrtum oder Änderung der tatsächliche Aufwand für Schäden und Leistungen vom erwarteten Aufwand abweicht. Es besteht für die R+V Direktversicherung AG im Wesentlichen aus dem Prämien- und Reserverisiko sowie dem Katastrophenrisiko Nicht-Leben. Das Prämienrisiko erfasst für zukünftige Verpflichtungen die negative Abweichung des versicherungstechnischen Ergebnisses von der Erwartung. Das Reserverisiko entsteht aus der Unsicherheit der Vorhersage der Abwicklung von bereits eingetretenen Schäden. Die Steuerung des Prämien- und Reserverisikos der R+V Direktversicherung AG erfolgt durch Risikoselektionen, eine risikogerechte Tarif- und Produktgestaltung sowie durch ertragsorientierte Zeichnungsrichtlinien. Zur Aufrechterhaltung eines ausgewogenen Risikoprofiles ist die R+V Direktversicherung AG in der Zeichnung ausschließlich auf Personenkraftwagen sowie Krafträder privater Versicherungsnehmerinnen und Versicherungsnehmer ausgerichtet und achtet darauf, große Einzelrisiken zu vermeiden. Durch den Einsatz von Planungs- und Steuerungsinstrumenten wird das Management frühzeitig in die Lage versetzt, unerwartete oder gefährliche Bestands- und Schadenentwicklungen zu erkennen und mit entsprechenden Maßnahmen der veränderten Risikosituation begegnen zu können. Um die genannten Risiken beherrschbar zu machen, unterliegt die Preisfindung einer Kalkulation unter Verwendung mathematisch-statistischer Modelle. Die Messung des Gesamtsolvabilitätsbedarfs des Naturkatastrophenrisikos wird durch Analysen des Versicherungsbestands ergänzt. Gegenstand dieser Analysen, die unter anderem mithilfe des Geoinformationssystems ZÜRS durchgeführt werden, sind Risikokonzentrationen und deren Veränderung im Zeitablauf. Die Nutzung geografischer Diversifikation und der Einsatz von Zeichnungsrichtlinien bilden die Basis der Steuerung des Risikos aus Naturkatastrophen. Zur Risikominderung in der Versicherungstechnik kauft die R+V Direktversicherung AG angemessenen Rückversicherungsschutz ein, formuliert Risikoausschlüsse und gestaltet risikogerechte Selbstbehalt-Modelle. Im Zusammenhang mit Rückversicherungsentscheidungen erfolgt die Überprüfung der Risikotragfähigkeit. Daraus leiten sich Rückversicherungsstrukturen und Haftungsstrecken ab. Vor dem Hintergrund der Entwicklungen im Zusammenhang mit dem Krieg in der Ukraine werden die Auswirkungen auf die Risikosituation der R+V Direktversicherung AG laufend beobachtet. Die im Geschäftsjahr weiterhin hohe Inflation stellt einen Kostentreiber für die Schadenbelastung dar, da sich gestiegene Rohstoff- und Beschaffungspreise sowie gestiegene Heilbehandlungskosten erhöhend auf die Schadenregulierung auswirken. Inflationseffekte werden in der Tarifkalkulation für das Neugeschäft und in der Beitrags- und Indexanpassung im Bestand entsprechend berücksichtigt. Dies kann in der Folge zu weiteren Prämienanpassungen führen. Marktrisiko Das Marktrisiko bezeichnet die Gefahr, die sich aus Schwankungen in der Höhe oder in der Volatilität der Marktpreise für die Vermögenswerte, Verbindlichkeiten und Finanzinstrumente ergibt, die den Wert der Vermögenswerte und Verbindlichkeiten des Unternehmens beeinflussen. Es spiegelt die strukturelle Inkongruenz zwischen Vermögenswerten und Verbindlichkeiten insbesondere im Hinblick auf deren Laufzeit wider. Das Marktrisiko setzt sich allgemein aus den Unterkategorien Zins-, Spread-, Aktien-, Währungs-, Immobilien- und Konzentrationsrisiko zusammen. Die Steuerung der Risiken aus der Kapitalanlage erfolgt innerhalb der von EIOPA vorgegebenen Leitlinien, der Vorschriften des VAG, der aufsichtsrechtlichen Rundschreiben und der internen Anlagerichtlinien. Die Einhaltung der internen Regelungen in der Risikomanagement-Leitlinie für das Anlagerisiko sowie der weiteren aufsichtsrechtlichen Anlagegrundsätze und Regelungen wird bei der R+V Direktversicherung AG durch das Anlagemanagement, geeignete interne Kontrollverfahren, eine perspektivische Anlagepolitik sowie sonstige organisatorische Maßnahmen sichergestellt. Dabei umfasst die Steuerung der Risiken sowohl ökonomische als auch bilanzielle Aspekte. Auf organisatorischer Ebene begegnet die R+V Direktversicherung AG Anlagerisiken durch eine funktionale Trennung von Anlage, Abwicklung und Controlling. Kapitalanlagerisiken begegnet die Gesellschaft grundsätzlich durch Beachtung des Prinzips einer möglichst großen Sicherheit und Rentabilität bei Sicherstellung der jederzeitigen Liquidität, um die Qualität des Portfolios zu gewährleisten. Durch Mischung und Streuung der Kapitalanlagen soll die Anlagepolitik der R+V Direktversicherung AG dem Ziel der Risikoverminderung Rechnung tragen. Zur Begrenzung von Risiken werden - neben der Diversifikation über Laufzeiten, Emittenten, Länder, Kontrahenten, Assetklassen - Limitierungen eingesetzt. Bei der R+V Direktversicherung AG werden Untersuchungen zum Asset-Liability-Management durchgeführt. Mithilfe von Stresstests und Szenarioanalysen wird der notwendige Umfang von Sicherungsmitteln zur Wahrung der Solvabilität laufend überprüft. Insbesondere werden Auswirkungen eines weiteren Zinsanstiegs sowie volatiler Kapitalmärkte geprüft. Beim Management von Zinsrisiken achtet die R+V Direktversicherung AG auf eine Mischung und Streuung der Kapitalanlagen verbunden mit einer die Struktur der Verpflichtungen berücksichtigenden Steuerung der Duration und einer ausgewogenen Risikonahme in ausgewählten Assetklassen. Im Spreadrisiko werden auch Ausfallrisiken und Migrationsrisiken betrachtet. Als Credit-Spread wird die Zinsdifferenz zwischen einer risikobehafteten und einer risikolosen Rentenanlage bezeichnet. Beim Management von Spreadrisiken achtet die Gesellschaft insbesondere auf eine hohe Bonität der Anlagen, wobei der überwiegende Teil der Rentenbestände im Investmentgrade-Bereich investiert ist. Die Nutzung externer Kreditrisikobewertungen und eigener Experteneinstufungen, die zum Teil strenger sind als die am Markt vorhandenen Bonitätseinschätzungen, vermindert Risiken zusätzlich. Die Kapitalmärkte sind durch die aktuellen geopolitischen Entwicklungen und durch die erhöhte Inflation in erheblicher Weise beeinflusst. Dies schlägt sich in einer erhöhten Volatilität der Marktwerte der Kapitalanlagen nieder. Ein weiterer Zinsanstieg und eine Ausweitung der Risikoaufschläge für Anleihen können zu einem weiteren Rückgang der Marktwerte der Kapitalanlagen führen. Ein Zinsrückgang würde kurzfristig einen positiven Bewertungseffekt auf den Bestand an Zinsträgern haben. Der Kapitalanlagebestand wird regelmäßig mit Hilfe von Nachhaltigkeitskennzahlen, unter anderem ESG-Scores, die von externen Datenanbietern bezogen werden, beurteilt. Hierzu werden Bewertungen zu Klimarisiken, Kontroversen und normativen Verstößen, wie zum Beispiel gegen den UN Global Compact, herangezogen. Zur Minderung von ESG-Risiken können Engagement-Prozesse bei einzelnen Emittenten vorgenommen werden. Die R+V hat sich zudem im Jahr 2021 ein wissenschaftsbasiertes Klimaziel für ihre Kapitalanlagen gegeben, welches eine Reduktion der Treibhausgasemissionen der Kapitalanlagen bis zum Jahr 2050 auf (netto) Null beinhaltet. Ausfallrisiken bestehen in einer möglichen Verschlechterung der wirtschaftlichen Verhältnisse von Emittenten beziehungsweise Schuldnern und der daraus resultierenden Gefahr des teilweisen oder vollständigen Ausfalls von Forderungen oder bonitätsbedingter Wertminderungen. Die Kapitalanlage der R+V Direktversicherung AG weist eine hohe Bonität auf. Es handelt sich insbesondere um Forderungen in Form von Unternehmens- und Staatsanleihen. Konzentrationsrisiken werden bei der R+V Direktversicherung AG durch Mischung und Streuung der Kapitalanlagen gemindert. Dies zeigt sich insbesondere anhand der breiten Emittentenbasis im Portfolio. Besondere Aspekte des KreditportfoliosDie R+V Direktversicherung AG investiert vorwiegend in Emittenten beziehungsweise Schuldner mit einer guten bis sehr guten Bonität. Die R+V verwendet zur Bonitätseinstufung generell zugelassene externe Ratings, zusätzlich werden entsprechend den Vorgaben der EU-Verordnung über Ratingagenturen (CRA III) interne Experteneinstufungen zur Plausibilisierung der externen Ratings vorgenommen. Die R+V hat das externe Rating als Maximum definiert, selbst wenn eigene Bewertungen zu einem besseren Ergebnis kommen. Kontrahentenrisiken werden durch eine bewusste Investition in Rententitel mit hoher Bonität begrenzt. In der strategischen Asset Allokation wird der Non-Investmentgrade-Anteil auf maximal 4 % begrenzt. Von den Anlagen in festverzinslichen Wertpapieren wiesen 83,5 % (2022: 80,1 %) ein Rating gemäß der Standard & Poor's-Systematik von gleich oder besser als A, 45,6 % (2022: 41,3 %) von gleich oder besser als AA auf. Die Kapitalanlagen der R+V Direktversicherung AG wiesen im abgelaufenen Geschäftsjahr weder Zins- noch Kapitalausfälle aus Wertpapieren auf. Die R+V Direktversicherung AG überprüft die Kreditportfolios im Hinblick auf krisenhafte Entwicklungen. Erkannte Risiken werden mithilfe einer Berichterstattung und Diskussion in den Entscheidungsgremien der R+V beobachtet, analysiert und gesteuert. Bei Bedarf erfolgen Portfolioanpassungen. Gegenparteiausfallrisiko Das Gegenparteiausfallrisiko trägt möglichen Verlusten Rechnung, die sich aus einem unerwarteten Ausfall oder der Verschlechterung der Bonität von Gegenparteien und Schuldnern von Versicherungs- und Rückversicherungsunternehmen während der folgenden zwölf Monate ergeben. Es deckt risikomindernde Verträge wie Rückversicherungsvereinbarungen, Verbriefungen und Derivate sowie Forderungen gegenüber Vermittlern und alle sonstigen Kreditrisiken ab, soweit sie nicht anderweitig in der Risikomessung berücksichtigt werden. Bei der R+V Direktversicherung AG bestehen derartige Risiken insbesondere für Rückversicherungskontrahenten und für den Ausfall von Forderungen gegenüber Versicherungsnehmern und Versicherungsvermittlern. Um Kontrahenten- und Emittentenrisiken zu beurteilen, zieht die R+V Direktversicherung AG zur Unterstützung die Einschätzungen internationaler Ratingagenturen heran, die durch eigene Bonitätsanalysen ergänzt werden. Für die wesentlichen Gegenparteien wird die Einhaltung der Limite fortlaufend überprüft. Die Auslastung der Limite und Einhaltung der Anlagerichtlinien wird überwacht. Den Risiken aus dem Ausfall von Forderungen aus dem selbst abgeschlossenen Versicherungsgeschäft an Versicherungsnehmer und an Versicherungsvermittler wird durch das Forderungsausfallmanagement begegnet. Zudem wird dem Forderungsausfallrisiko durch Pauschalwertberichtigungen Rechnung getragen, die nach den Erfahrungswerten aus der Vergangenheit bemessen sind. Das Ausfallrisiko für die Abrechnungsforderungen wird durch die ständige Überwachung der Standard & Poor's-Ratings und die sonstigen am Markt verfügbaren Informationsquellen begrenzt. Operationelles Risiko Das operationelle Risiko bezeichnet die Gefahr von Verlusten aufgrund von unzulänglichen oder fehlgeschlagenen internen Prozessen oder aus mitarbeiter- und systembedingten oder externen Vorfällen. Rechtsrisiken sind hierin eingeschlossen. Die R+V setzt für das Management und Controlling operationeller Risiken szenariobasierte Risk Self Assessments (RSA) sowie Risikoindikatoren ein. Im Rahmen der RSA werden operationelle Risiken hinsichtlich ihrer Eintrittswahrscheinlichkeit und ihrer Schadenhöhe bewertet. In Ausnahmefällen können qualitative Bewertungen herangezogen werden. Risikoindikatoren ermöglichen frühzeitige Aussagen zu Trends und Häufungen in der Risikoentwicklung und erlauben es, Schwächen in den Geschäftsprozessen zu erkennen. Auf Basis vorgegebener Schwellenwerte werden Risikosituationen mittels einer Ampellogik signalisiert. Zur Unterstützung des Managements des operationellen Risikos sind alle Geschäftsprozesse der R+V nach den Vorgaben der Rahmenrichtlinie für die Befugnisse und Vollmachten der Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter der Gesellschaften der R+V strukturiert. Für die in dieser Richtlinie nicht geregelten Bereiche liegen weitere Richtlinien, insbesondere Annahme- und Zeichnungsrichtlinien, vor. Ein wesentliches Instrument zur Begrenzung der operationellen Risiken stellt das Interne Kontrollsystem (IKS) dar. Durch Regelungen und Kontrollen in den Fachbereichen und die Überprüfung der Anwendung und Wirksamkeit des IKS durch die Konzern-Revision wird dem Risiko von Fehlentwicklungen und dolosen Handlungen begegnet. Zur Minderung von Rechtsrisiken wird die einschlägige Rechtsprechung beobachtet und analysiert, um entsprechenden Handlungsbedarf rechtzeitig zu erkennen und in konkrete Maßnahmen umzusetzen. Rechtsstreitigkeiten aus der Schaden- beziehungsweise Leistungsbearbeitung von Versicherungsfällen sind in den versicherungstechnischen Rückstellungen berücksichtigt und somit nicht Gegenstand des operationellen Risikos. Im Rahmen der IT-Strategie ist die Gewährleistung eines stabilen, sicheren und wirtschaftlichen Betriebs der Informations- und Kommunikationsinfrastrukturen und der Anwendungssysteme elementar. Der IT-Betrieb findet weitgehend zentralisiert und mit hoher Fertigungstiefe statt. Dies erfolgt unter Anwendung standardisierter IT-Prozesse und -Verfahren, der Verwendung von Best-Practice-Ansätzen und enger Orientierung an Marktstandards. Physische und logische Schutzvorkehrungen dienen der Sicherheit von Daten und Anwendungen sowie der Aufrechterhaltung des laufenden Betriebs. Eine besondere Gefahr wäre der teilweise oder totale Ausfall von Datenverarbeitungssystemen. Die R+V hat durch zwei getrennte Rechenzentrumsstandorte mit Daten- und Systemspiegelung, besonderer Zutrittssicherung, Brandschutzvorkehrungen und abgesicherter Stromversorgung über Notstromaggregate Vorsorge getroffen. Ein definiertes Wiederanlaufverfahren für den Katastrophenfall wird durch Übungen auf seine Wirksamkeit überprüft. Datensicherungen erfolgen in unterschiedlichen Gebäuden mit hochabgesicherten Räumen. Darüber hinaus werden die Daten auf einen Bandroboter in einen ausgelagerten und entfernten Standort gespiegelt. Das Sicherheitsniveau wird unterstützt durch systematische Schutzbedarfsfeststellungen, Sicherheitskonzepte auf Grundlage definierter IT-Sicherheitsstandards, Notfallkonzepte sowie durch ein Kapazitätenmanagement. Das Kapazitätenmanagement erfolgt unter quantitativen und qualitativen Gesichtspunkten und sieht für geeignete Aufgaben die flexible Nutzung von Sourcing-Optionen und den risikobasierten Einsatz von IT-Providern vor. Diese werden bei Bedarf in die Prozesse integriert und risikoorientiert überwacht. Die Gesellschaft setzt für das Management und Controlling der Cyber-/Informationsrisiken einen Informationsrisikomanagementprozess mit entsprechenden Rollen, Verantwortlichkeiten und Verfahren ein. Die Risiken werden dabei ganzheitlich betrachtet. Zur Identifikation von Cyber-/Informationsrisiken werden verschiedene Instrumente des Informations- und IT-Sicherheitsmanagements, wie zum Beispiel Soll-Ist-Vergleiche und Penetration-Testings eingesetzt. Über die Behandlung identifizierter Risiken entscheidet der jeweilige Informationsrisikoeigentümer entlang der Systematik und der Schritte des etablierten Informationsrisikomanagementprozesses. Zum Schutz gegen mögliche Auslagerungsrisiken erfolgen eine strukturierte Kategorisierung der Auslagerungen, die Identifizierung potenzieller Risikofaktoren im Rahmen der Risikoanalyse, die Ableitung von Auflagen zur Risikominderung inklusive vertraglich zu vereinbarender Standardinhalte sowie die Einbindung in das Notfallmanagement. Zur Sicherung der Betriebsfortführung verfügt die R+V über ein Business-Continuity-Managementsystem (BCM-System), das auch das Notfall- und Krisenmanagement umfasst. Durch das BCM soll gewährleistet werden, dass der Geschäftsbetrieb im Not- und Krisenfall aufrechterhalten werden kann. Zu diesem Zwecke werden die (zeit-)kritischen Geschäftsprozesse mit den benötigten Ressourcen erfasst sowie hierzu notwendige Dokumentationen, wie beispielsweise Geschäftsfortführungspläne, erstellt und überprüft. Für die Bewältigung von Not- und Krisenfällen bestehen darüber hinaus gesonderte Organisationsstrukturen, zum Beispiel R+V-Krisenstab / Lagezentrum sowie die einzelnen Notfallteams der Ressorts und Standorte. Für die sichere und effiziente Durchführung von Projekten hat die R+V eine Investitionskommission installiert, die Entscheidungsvorlagen zur Bewilligung sowie die Begleitung von Großprojekten vornimmt. Nach Projektgenehmigung berichten die Projektleitungen aller Großprojekte an die Investitionskommission. Dadurch sind die Projekte an ein unabhängiges und enges Projekt-Controlling geknüpft. Sonstige wesentliche Risiken LiquiditätsrisikoUnter Liquiditätsrisiko ist das Risiko zu verstehen, dass Versicherungsunternehmen nicht in der Lage sind, Anlagen und andere Vermögenswerte zu realisieren, um ihren finanziellen Verpflichtungen bei Fälligkeit nachzukommen. Die Liquidität der Gesellschaften der R+V wird zentral gesteuert. Im Rahmen der Mehrjahresplanung wird eine integrierte Simulation zur Bestands- und Erfolgsentwicklung im Kapitalanlagebereich sowie zur Entwicklung der Zahlungsströme durchgeführt. Basis der Steuerung ist der prognostizierte Verlauf aller wesentlichen Zahlungsströme aus dem versicherungstechnischen Geschäft, den Kapitalanlagen und der allgemeinen Verwaltung. Bei der Neuanlage wird die Erfüllung der aufsichtsrechtlichen Liquiditätserfordernisse kontinuierlich geprüft. Durch Sensitivitätsanalysen wesentlicher versicherungstechnischer Parameter wird die Sicherstellung einer ausreichenden Liquidität unter krisenhaften Marktbedingungen monatlich überprüft. Hierfür sind Schwellenwerte definiert, deren Einhaltung überprüft wird. Die im Rahmen des monatlichen Berichtswesens dargestellten Ergebnisse zeigen die Fähigkeit der R+V Direktversicherung AG, die eingegangenen Verpflichtungen jederzeit zu erfüllen. RisikokonzentrationenRisikokonzentrationen im weiteren Sinne sind Ansammlungen von Einzelrisiken, die sich aufgrund hoher Abhängigkeiten beziehungsweise verwandter Wirkungszusammenhänge mit deutlich erhöhter Wahrscheinlichkeit gemeinsam realisieren können. Die Abhängigkeiten und die Verwandtschaft der Wirkungszusammenhänge offenbaren sich teilweise erst in Stresssituationen. Der Kumulfall im Elementarrisiko ist rückversichert. Das Anlageverhalten der R+V Direktversicherung AG ist darauf ausgerichtet, Risikokonzentrationen im Portfolio zu vermeiden und durch eine weitgehende Diversifikation der Anlagen eine Optimierung des Risikoprofils zu erreichen. Hierzu trägt die Einhaltung der durch die internen Regelungen in der Risikomanagementleitlinie für das Anlagerisiko vorgegebenen quantitativen Grenzen gemäß dem Grundsatz der angemessenen Mischung und Streuung bei. Strategisches RisikoDas strategische Risiko ergibt sich aus strategischen Geschäftsentscheidungen beziehungsweise daraus, dass diese nicht einem geänderten Wirtschaftsumfeld angepasst werden. Veränderungen in den gesetzlichen und aufsichtsrechtlichen Rahmenbedingungen sowie Veränderungen in Markt und Wettbewerb unterliegen einer ständigen Beobachtung, damit rechtzeitig und angemessen auf Chancen und Risiken reagiert werden kann. Die R+V analysiert und prognostiziert laufend nationale und globale Sachverhalte mit Einfluss auf geschäftsrelevante Parameter. Die daraus gewonnenen Erkenntnisse werden beispielsweise hinsichtlich der Bedürfnisse der Kundinnen und Kunden ausgewertet und finden Eingang in die Entwicklung neuer Versicherungsprodukte der R+V. ReputationsrisikoDas Reputationsrisiko bezeichnet das Risiko eines Verlustes, der sich aus einer möglichen Beschädigung der Reputation des Unternehmens oder der gesamten Branche infolge einer negativen Wahrnehmung in der Öffentlichkeit (zum Beispiel bei Kunden, Geschäftspartnern, Aktionären, Behörden, Medien) ergibt. Reputationsrisiken treten als eigenständige Risiken auf (primäres Reputationsrisiko) oder sie entstehen als mittelbare oder unmittelbare Folge anderer Risikoarten wie insbesondere des operationellen Risikos (sekundäres Reputationsrisiko). Die Unternehmenskommunikation der R+V wird zentral koordiniert, um einer falschen Darstellung von Sachverhalten entgegentreten zu können. Die Berichterstattung in den Medien über die Versicherungswirtschaft im Allgemeinen und der R+V im Besonderen wird über alle Ressorts hinweg beobachtet und laufend analysiert. Risikosituation Die aktuellen aufsichtsrechtlichen Anforderungen (Solvency II) werden erfüllt. Die aktuelle Risikosituation liegt innerhalb der Risikotragfähigkeit des Unternehmens. Über die in diesem Bericht beschriebenen Risiken hinaus sind aus heutiger Sicht sind keine weiteren Entwicklungen erkennbar, die die Vermögens-, Finanz- und Ertragslage der R+V Direktversicherung AG nachhaltig beeinträchtigen. PrognoseberichtVorbehalt bei Zukunftsaussagen Die Beurteilung und Erläuterung der voraussichtlichen Entwicklung mit ihren wesentlichen Chancen und Risiken erfolgt nach bestem Wissen und Gewissen unter Zugrundelegung der heute zur Verfügung stehenden Erkenntnisse über Branchenaussichten, zukünftige wirtschaftliche und politische Rahmenbedingungen und Entwicklungstrends sowie deren wesentliche Einflussfaktoren. Diese Aussichten, Rahmenbedingungen und Trends können sich natürlich in Zukunft verändern, ohne dass dies bereits jetzt vorhersehbar ist. Insgesamt kann daher die tatsächliche Entwicklung der R+V Direktversicherung AG wesentlich von den Prognosen abweichen. Die Einschätzungen beruhen dabei in erster Linie auf Planungen, Prognosen und Erwartungen. Die berücksichtigten Annahmen basieren auf den Bewertungsfaktoren und Erkenntnissen zum Bilanzstichtag und sind insbesondere im Hinblick auf die weiteren zukünftigen Entwicklungen von erheblichen Unsicherheiten geprägt. Somit spiegeln sich in der folgenden Einschätzung der Entwicklung der R+V Direktversicherung AG unvollkommene Annahmen und subjektive Ansichten wider, für die keine Haftung übernommen werden kann. Gesamtwirtschaftliche Entwicklung Aufgrund der anhaltenden geopolitischen Spannungen und politischen Belastungen agieren viele Unternehmen und Haushalte weiter unter hoher Unsicherheit. Wirtschaftsforscher erwarten, dass sich das globale Wachstum erneut abschwächen wird, bei gleichzeitig weiter rückläufigen Inflationsraten. Damit setzt sich die bereits begonnene makroökonomische Normalisierung nach den Krisenereignissen der letzten Jahre fort. Der Sachverständigenrat prognostiziert in seinem Herbst-Jahresgutachten ein Wachstum des realen Bruttoinlandsprodukts im Jahr 2024 von 0,7 % in Deutschland und von 1,1 % im Euroraum. Für die Inflationsrate wird mit einem Rückgang auf 2,6 % in Deutschland und auf 2,9 % im Euroraum gerechnet. Entwicklung an den Kapitalmärkten Die Entwicklung an den Kapitalmärkten dürfte im Jahr 2024 von der Entwicklung der Inflation, der Konjunktur und dem Ausgang diverser Wahlen geprägt sein. Die großen Notenbanken könnten nach einer Stabilisierungsphase beginnen, ihre Zinsen zu senken. Spreads von Unternehmensanleihen und Aktien könnten positiv auf die nachlassenden Konjunkturrisiken reagieren. Aufgrund geopolitischer Unsicherheiten und insbesondere der anstehenden Wahlen in den USA könnte die Volatilität an den Kapitalmärkten erhöht bleiben. In der Kapitalanlagestrategie der R+V sorgt der hohe Anteil festverzinslicher und bonitätsstarker Wertpapiere dafür, dass die versicherungstechnischen Verpflichtungen jederzeit erfüllt werden können. Die Chancen an den Zins- und Kreditmärkten sollen unter der Voraussetzung weiterhin hoher Qualität der Titel, breiter Streuung und starker Risikokontrolle genutzt werden, insbesondere durch Investitionen in Staats- und Unternehmensanleihen. Basis der Kapitalanlagetätigkeit bleibt eine langfristige Anlagestrategie, verbunden mit einem integrierten Risikomanagement. Entwicklung der R+V Direktversicherung AGDas Geschäftsjahr 2024 wird weiterhin von herausfordernden Rahmenbedingungen mit Blick auf Politik, Regulatorik, Zinsentwicklung, Konjunktur, Inflationsverlauf und Verbraucherverhalten geprägt sein. Die Unsicherheiten über den weiteren Verlauf des Kriegs in der Ukraine und die damit einhergehenden Folgen werden die wirtschaftlichen Rahmenbedingungen auch im Jahr 2024 im Hinblick auf Inflation, Wachstum, Einkommensentwicklung der privaten Haushalte, Beschäftigungsquote und Entwicklung der Energiepreise wesentlich beeinflussen. Das Marktumfeld für die R+V Direktversicherung AG bleibt vor diesem Hintergrund anspruchsvoll. Die im Jahr 2021 implementierte Strategie "WIR@R+V" besteht aus den drei Kernelementen Wachstum, Innovation und Rentabilität, kurz WIR, und trägt den schwieriger gewordenen Umfeldfaktoren Rechnung. Die Strategie fokussiert auf vier Ziele: Kundenbegeisterung, Steigerung der Ertragskraft, Wachstum gestalten und Erhaltung der Kapitalstärke. Ziel ist es, den erfolgreich eingeleiteten Transformationsprozess fortzuführen und die Leistungs- und Wettbewerbsfähigkeit der R+V nachhaltig zu sichern und zu steigern. Die Strategie bringt Wachstum und Ertrag in eine neue Balance, verbunden mit einem Wandel im Zeichnungs- wie auch im Anlageverhalten. Dabei ist Nachhaltigkeit ein fester Bestandteil der neuen Strategie. Im Rahmen dieser Strategie werden alle Direktversicherungsaktivitäten unter der Marke R+V gebündelt. Der Markenname R+V24 wurde im Kontext dieser strategischen Neuausrichtung durch R+V ersetzt und der Digitalvertrieb als voll integrierter Teil des Omnikanalvertriebs fortgeführt. Ziel ist es, die Kunden über verschiedene Vertriebskanäle zu erreichen, ohne dass es zu Medienbrüchen und Informationsverlusten kommt. Unter Berücksichtigung der beschriebenen Einflussfaktoren und im Einklang mit dieser Strategie rechnet die R+V Direktversicherung AG für das Geschäftsjahr 2024 mit einem Beitragsniveau deutlich unterhalb des Vorjahres. Im Einklang mit den geplanten Beiträgen wird für 2024 eine signifikante Entlastung der bilanziellen Brutto-Schadenquote bei einem gleichzeitig leichten Anstieg der Brutto-Kostenquote erwartet. Das Kapitalanlageergebnis wird in der kommenden Berichtsperiode auf einem signifikant höheren Niveau erwartet. Das Sonstige Ergebnis ist mit einer leichten Ergebnisverbesserung geplant. Insgesamt wird für 2024 unter Einbezug der Veränderung der Schwankungsrückstellung und des nichtversicherungstechnischen Ergebnisses ein Ergebnis deutlich unterhalb des aktuellen Geschäftsjahres erwartet. Dank Der Vorstand dankt den Mitarbeiterinnen und Mitarbeitern der R+V ausdrücklich für ihr Engagement in diesem erneut nicht einfachen Geschäftsjahr und spricht hierfür seine Anerkennung aus. Am geschäftlichen Erfolg der R+V Direktversicherung AG hatten die Geschäftspartner in der Genossenschaftlichen FinanzGruppe Volksbanken Raiffeisenbanken und die verbundenen Berufsstände wiederum großen Anteil. Hierfür gebührt ihnen der Dank des Vorstands. Unseren Versicherungsnehmerinnen und Versicherungsnehmern danken wir ganz besonders für das uns entgegengebrachte Vertrauen.
Wiesbaden, 29. Februar 2024 Der Vorstand Anlage zum LageberichtVersicherungszweigeIm Geschäftsjahr wurden folgende Versicherungszweige (untergliedert nach Versicherungsarten), im selbst abgeschlossenen Versicherungsgeschäft betrieben: Unfallversicherung Kraftfahrt-Unfallversicherung Kraftfahrzeug-Haftpflichtversicherung Sonstige Kraftfahrtversicherung Kraftfahrzeugvollversicherung Kraftfahrzeugteilversicherung Beistandsleistungsversicherung Jahresabschluss 2023 Bilanz zum 31. Dezember 2023Aktiva
Es wird bestätigt, dass die in der Bilanz unter dem Posten B. II. 1 Rückstellung für noch nicht abgewickelte Versicherungsfälle der Passiva eingestellte Deckungsrückstellung unter Beachtung von § 341f und § 341g HGB sowie unter Beachtung der aufgrund des § 88 Absatz 3 VAG erlassenen Rechtsverordnung berechnet worden ist.
Wiesbaden, 26. Februar 2024 Karsten Vogel, Verantwortlicher Aktuar Gewinn- und Verlustrechnung vom 1. Januar bis 31. Dezember 2023
AnhangBilanzierungs- und BewertungsmethodenDer Jahresabschluss 2023 der R+V Direktversicherung AG wurde nach den Vorschriften des Handelsgesetzbuchs (HGB) in Verbindung mit der Verordnung über die Rechnungslegung von Versicherungsunternehmen (RechVersV) sowie weiteren einschlägigen gesetzlichen Vorschriften und Rechtsverordnungen aufgestellt. Ausleihungen an verbundene Unternehmen wurden entsprechend ihrer Zugehörigkeit zu den nachfolgend aufgeführten Positionen bewertet. Anteile oder Aktien an Investmentvermögen die gemäß § 341b Abs. 2 Satz 1 HGB dem Anlagevermögen zugeordnet sind, wurden gemäß § 253 Abs. 3 Satz 5 HGB bei Vorliegen einer dauerhaften Wertminderung mit dem am Abschlusstag niedrigeren beizulegenden Wert angesetzt. Andernfalls erfolgt der Ansatz mit dem Anschaffungswert. Bei Wertpapier-Spezialfonds wurde basierend auf den enthaltenen Vermögenswerten der nachhaltige Wert ermittelt. Dabei wurden Inhaberschuldverschreibungen bei gegebener Bonität des Schuldners mit dem Rückzahlungsbetrag oder mit dem höheren Zeitwert angesetzt. Bei einer Bonität des Schuldners in den Non-Investment Grades wurde der Zeitwert angesetzt. Sofern der ermittelte Ertragswert (Earnings-Per-Share-Wert) der einzelnen Aktien über dem Zeitwert lag, wurden die Aktien mit diesem Ertragswert, maximal jedoch mit 120 % des Zeitwertes zum Stichtag angesetzt. Lag der EPS-Wert unter dem Zeitwert, wurde der Zeitwert angesetzt. Abschreibungen erfolgten auf den nachhaltigen Wert oder den höheren Anteilswert der Kapitalverwaltungsgesellschaft. Inhaberschuldverschreibungen und andere festverzinsliche Wertpapiere, die gemäß § 341b Abs. 2 Satz 1 HGB dem Anlagevermögen zugeordnet sind, wurden mit dem fortgeführten Anschaffungswert angesetzt. Bei Vorliegen einer dauerhaften Wertminderung gemäß § 253 Abs. 3 Satz 5 HGB wurde auf den beizulegenden Wert abgeschrieben. Die Amortisation einer Differenz zwischen den fortgeführten Anschaffungskosten und dem Rückzahlungsbetrag erfolgte unter Anwendung der Effektivzinsmethode. Wenn die Gründe für eine in der Vergangenheit getätigte Abschreibung im Anlage- oder Umlaufvermögen nicht mehr bestanden, wurden gemäß § 253 Abs. 5 Satz 1 HGB Zuschreibungen auf den beizulegenden Wert bis maximal zu den fortgeführten Anschaffungskosten vorgenommen. Sonstige Ausleihungen wurden mit dem fortgeführten Anschaffungswert angesetzt, soweit nicht Einzelwertberechtigungen vorzunehmen waren. Die Amortisation einer Differenz zwischen den Anschaffungskosten und dem Rückzahlungsbetrag erfolgte unter Anwendung der Effektivzinsmethode. Die Forderungen aus dem selbst abgeschlossenen Versicherungsgeschäft wurden mit den Nennwerten angesetzt. Erforderliche Wertberichtigungen wurden vorgenommen. Die Bewertung der Betriebs- und Geschäftsausstattung erfolgte zu Anschaffungskosten, die linear innerhalb der betriebsgewöhnlichen Nutzungsdauer von vier bis 23 Jahren abgeschrieben wurden. Die Zugänge und Abgänge des Geschäftsjahres wurden zeitanteilig abgeschrieben. Geringwertige Wirtschaftsgüter bis 250 Euro (netto) wurden sofort abgeschrieben. Wirtschaftsgüter, deren Anschaffungskosten zwischen 250 Euro und 1.000 Euro (netto) lagen, wurden in einem Sammelposten eingestellt, der über fünf Jahre - beginnend mit dem Jahr der Bildung - abgeschrieben wird. Die R+V Direktversicherung AG ist seit 2012 ertragsteuerliche Organgesellschaft der DZ BANK AG. Da sich die ertragssteuerlichen Konsequenzen aufgrund abweichender handels- und steuerrechtlicher Bilanzierung beim Organträger ergeben, werden die bei der R+V Direktversicherung AG zum 31. Dezember 2023 bestehenden Bewertungsunterschiede zwischen Handels- und Steuerbilanz im Rahmen der Bildung von latenten Steuern bei der DZ BANK AG berücksichtigt, sofern dort eine Bilanzierung erfolgt. Bei der R+V Direktversicherung AG erfolgt daher zum 31. Dezember 2023 kein Ausweis von latenten Steuern. Der Ansatz aller übrigen Aktivposten erfolgte zum Nennwert. Erforderliche Wertberichtigungen wurden vorgenommen. Die Bruttobeitragsüberträge im selbst abgeschlossenen Versicherungsgeschäft sind für jeden Vertrag grundsätzlich aus den gebuchten Beiträgen nach dem 360stel-System berechnet worden. Die Anteile der Rückversicherer wurden den vertraglichen Vereinbarungen entsprechend ermittelt. Bei der Ermittlung der nicht übertragungsfähigen Einnahmeanteile wurde das Schreiben des Bundesministers der Finanzen vom 30. April 1974 zugrunde gelegt. Die Rückstellung für noch nicht abgewickelte Versicherungsfälle des selbst abgeschlossenen Geschäfts wurde für alle bekannten Schadenfälle individuell ermittelt. Die Forderungen aus Regressen, Provenues und Teilungsabkommen wurden verrechnet. Für die bis zum Abschlussstichtag eingetretenen oder verursachten, aber zum 31. Dezember 2023 noch nicht gemeldeten Schäden wurde aufgrund der in den Vorjahren beobachteten Nachmeldungen die Rückstellung um eine Spätschadenrückstellung erhöht. Die in diesem Posten ebenfalls enthaltene Rückstellung für Schadenregulierungsaufwendungen wurde entsprechend dem koordinierten Ländererlass vom 2. Februar 1973 berechnet. In der Rückstellung ist die Deckungsrückstellung für laufende HUK-Renten enthalten. Der verwendete Rechnungszins für die Renten-Deckungsrückstellungen beträgt 0,25 % p.a. Unter den sonstigen versicherungstechnischen Rückstellungen wurden die Rückstellung für Verpflichtungen aus der Mitgliedschaft zur Verkehrsopferhilfe e.V. entsprechend der Aufgabe des Vereins angesetzt sowie die Rückstellung für unverbrauchte Beiträge, die Storno- und Drohverlustrückstellung ausgewiesen. Die Rückstellung für unverbrauchte Beiträge aus ruhenden Kraftfahrtversicherungen wurde einzelvertraglich ermittelt. Die Stornorückstellung wurde aufgrund von Erfahrungssätzen der Vergangenheit errechnet. Die Berechnung der Drohverlustrückstellung erfolgte aufgrund von Vorjahreswerten und einer Prognose des versicherungstechnischen Ergebnisses auf der Basis des Bestands zum 31. Dezember 2023 und unter Berücksichtigung von Zinserträgen und Restlaufzeiten. Die Anteile der Rückversicherer an den versicherungstechnischen Rückstellungen wurden nach den vertraglichen Vereinbarungen ermittelt. Die Schwankungsrückstellung wurde gemäß der Anlage zu § 29 RechVersV gebildet. Die Rückversicherungsabrechnungen basierten auf den zum Zeitpunkt der Schließung des Schadenregisters vorliegenden Bruttozahlen zuzüglich Zuschätzungen für die verbleibenden Tage. Die Sonstigen Rückstellungen sind nach § 253 HGB in Höhe des nach vernünftiger kaufmännischer Beurteilung notwendigen Erfüllungsbetrags angesetzt und, soweit die Laufzeit der sonstigen Rückstellung mehr als ein Jahr beträgt, abgezinst. Der jeweilige Zinssatz wurde auf Basis des von der Deutschen Bundesbank für Oktober 2023 veröffentlichten durchschnittlichen Zinssatzes der letzten sieben Jahre auf das Jahresende hochgerechnet. Die Anderen Verbindlichkeiten wurden mit dem Erfüllungsbetrag angesetzt. Negative Zinsen auf laufende Guthaben bei Kreditinstituten wurden in den Sonstigen Aufwendungen ausgewiesen. Erläuterungen zur Bilanz - Aktiva
Für die Ermittlung der Zeitwerte börsennotierter Wertpapiere wurden grundsätzlich die Börsenkurse oder Rücknahmepreise vom letzten Handelstag verwendet. Bei Rententiteln ohne regelmäßige Kursversorgung über Börsen wurde eine synthetische Marktwertermittlung anhand der Discounted Cash Flow Methode vorgenommen oder auf modellbasierte Kurse von spezialisierten Datenanbietern zurückgegriffen. Die Ermittlung der Marktwerte für die Sonstigen Ausleihungen erfolgte anhand der Discounted Cash Flow Methode unter Berücksichtigung der Restlaufzeit und bonitätsspezifischer Risikozuschläge. Die Marktwertermittlung der Asset-Backed-Securities (ABS)- Produkte erfolgte durch die Value & Risk Valuation Services GmbH und basiert auf zwei wesentlichen Informationsquellen. Das sind zum einen die Geschäftsdaten beziehungsweise die Daten zu den hinterlegten Sicherheiten, welche die Stammdaten der Produkte darstellen und somit qualitative Aussagen über das jeweilige Geschäft erlauben. Zum anderen sind es die prognostizierten Rückzahlungen, aus denen die Cashflows der Geschäfte abgeleitet werden, und die damit den quantitativen Hintergrund zur Bewertung bilden. Soweit darüber hinaus andere Wertansätze verwendet worden sind, entsprechen diese den Bestimmungen des § 56 RechVersV. Gemäß § 341b Abs. 2 HGB sind 45,9 Mio. Euro Kapitalanlagen dem Anlagevermögen zugeordnet. Dieses beinhaltete auf Basis der Kurse zum 31. Dezember 2023 positive Bewertungsreserven von 0,7 Mio. Euro und negative Bewertungsreserven von 5,6 Mio. Euro. Die Bewertungsreserven der gesamten Kapitalanlagen belaufen sich auf - 4,9 Mio. Euro, was einer Reservequote von - 10,5 % entsprach.
1) Der niedrigere Zeitwert bezieht sich auf Ausleihungen, bei denen aufgrund ihrer Bonität von einer vorübergehenden Wertminderung ausgegangen wird. 2) Aufgrund der gegebenen Bonität der Emittenten und der erwarteten Gewinne der Gesellschaften sind die Wertminderungen nicht dauerhaft, sondern durch Marktpreisänderungen bedingt. 3) Aufgrund der gegebenen Bonität der Emittenten sind die Wertminderungen nicht dauerhaft, sondern durch Marktpreisänderungen bedingt.
Erläuterungen zur Bilanz - Passiva
Das gezeichnete Kapital ist unverändert gegenüber dem Stand vom 31. Dezember 2022. Die R+V KOMPOSIT Holding GmbH, Wiesbaden, hat gemäß § 20 Abs. 4 AktG mitgeteilt, dass sie mehrheitlich an der R+V Direktversicherung AG beteiligt ist. Von der R+V Versicherung AG, Wiesbaden, und der DZ BANK AG, ist gemäß §§ 20 Abs. 4, 21 Abs. 2 AktG eine Mitteilung bezüglich ihrer mittelbaren Mehrheitsbeteiligung an der R+V Direktversicherung AG eingegangen.
Die Kapitalrücklage ist unverändert gegenüber dem Stand vom 31. Dezember 2022 und betrifft Zuzahlungen gemäß § 272 Abs. 2 Nr. 4 HGB.
Die Gewinnrücklagen sind unverändert gegenüber dem Stand vom 31. Dezember 2022.
D. Andere Verbindlichkeiten Verbindlichkeiten mit einer Restlaufzeit von mehr als fünf Jahren bestanden nicht. Verbindlichkeiten, die durch Pfandrechte oder ähnliche Rechte gesichert sind, bestanden nicht. Erläuterungen zur Gewinn- und Verlustrechnung
I. 2. Technischer Zinsertrag für eigene Rechnung Der technische Zinsertrag bei der Renten-Deckungsrückstellung wurde auf Basis des jeweiligen Rechnungszinssatzes der Deckungsrückstellung ermittelt. Als Zinsträger wurde hier das arithmetische Mittel des Anfangs- und Endbestands der Rückstellung zugrunde gelegt.
Das Abwicklungsergebnis der aus dem Vorjahr übernommenen Schadenrückstellungen betrug 12,6 Mio. Euro.
Der Rückversicherungssaldo setzt sich zusammen aus den verdienten Beiträgen des Rückversicherers, den Anteilen des Rückversicherers an den Bruttoaufwendungen für Versicherungsfälle und den Bruttoaufwendungen für den Versicherungsbetrieb.
Sonstige Anhangangaben
Vorstand der R+V Direktversicherung AG Jan Dirk Dallmer Frank Fehlauer Anja Stolz Verantwortlicher Aktuar Karsten Vogel
Die Bezüge der Mitglieder des Vorstands betrugen im Geschäftsjahr 141.155,00 Euro (2022: 99.699,00 Euro). An frühere Mitglieder des Vorstands und ihre Hinterbliebenen wurden keine Zahlungen geleistet. Die Mitglieder des Aufsichtsrats erhielten für ihre Tätigkeit keine Vergütung. Die Gesellschaft beschäftigte keine eigenen Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter. Angaben zu nahe stehenden Unternehmen und PersonenIm Berichtszeitraum sind keine Geschäfte im Sinne des § 285 Nr. 21 HGB mit nahe stehenden Unternehmen und Personen getätigt worden. Angaben zu Haftungsverhältnissen und sonstigen finanziellen VerpflichtungenZum Bilanzstichtag bestanden weder Haftungsverhältnisse gemäß § 251 HGB aus abgeschlossenen Verträgen noch Mitgliedschaften und Sonstige finanzielle Verpflichtungen gemäß § 285 Nr. 3a HGB.
Die Prüfungsgesellschaft hat zusätzlich zur Abschlussprüfung weitere genehmigte Leistungen innerhalb der Gesellschaft erbracht. Bei den sonstigen Leistungen handelt es sich ausschließlich um Tätigkeiten als unabhängiger Treuhänder für die Kraftfahrtversicherung. Abschlussprüfer der R+V Direktversicherung AG ist die PricewaterhouseCoopers GmbH Wirtschaftsprüfungsgesellschaft. Angaben zur Identität und zum Konzernabschluss Die R+V Direktversicherung AG mit Sitz in Wiesbaden und der Geschäftsanschrift Raiffeisenplatz 1, 65189 Wiesbaden ist beim Amtsgericht Wiesbaden unter HRB 23433 eingetragen. Die R+V Direktversicherung AG wird in den Konzernabschluss der R+V Versicherung AG, Wiesbaden, einbezogen. Dieser wird im Unternehmensregister veröffentlicht. Der Konzernabschluss der R+V Versicherung AG wird als Teilkonzern in den übergeordneten Konzernabschluss der DZ BANK AG Deutsche Zentral-Genossenschaftsbank, Frankfurt am Main, einbezogen. Dieser wird im Unternehmensregister veröffentlicht. Angaben zur globalen Mindestbesteuerung (Pillar 2) Die R+V Direktversicherung AG ist Teil der DZ BANK Gruppe. In bestimmten Rechtsordnungen, in denen die DZ BANK Gruppe tätig ist, wurden Gesetze zur globalen Mindestbesteuerung (BEPS 2.0 Pillar 2) erlassen oder inhaltlich umgesetzt. In Deutschland erfolgt die Umsetzung im Rahmen des Gesetzes zur Umsetzung der Richtlinie (EU) 2022/2523 des Rates zur Gewährleistung einer globalen Mindestbesteuerung und weiterer Begleitmaßnahmen, das am 27. Dezember 2023 im Bundesgesetzblatt veröffentlich wurde. Das Gesetz tritt für das am 1. Januar 2024 beginnende Geschäftsjahr des Konzerns in Kraft. Der Konzern fällt in den Geltungsbereich der erlassenen oder materiell-rechtlich umgesetzten Rechtsvorschriften und hat eine Bewertung der potenziellen Betroffenheit des Konzerns von der globalen Mindestbesteuerung vorgenommen. Die R+V Direktversicherung AG ist Teil der Mindeststeuergruppe gemäß § 3 Abs. 1 MinStG mit der DZ BANK AG als oberste Muttergesellschaft und Gruppenträger. Der Gruppenträger schuldet die Mindeststeuer nach dem MinStG und hat den Mindeststeuer-Bericht sowie die entsprechende Steuererklärung im Inland abzugeben. Die DZ BANK Gruppe erwartet aus Konzernsicht ein lediglich unwesentliches Ertragssteuerrisiko aus der globalen Mindestbesteuerung. Nachtragsbericht Vorgänge von besonderer Bedeutung nach dem Schluss des Geschäftsjahres sind nicht zu verzeichnen.
Wiesbaden, 29. Februar 2024 Der Vorstand Dallmer Fehlauer Stolz Weitere InformationenBestätigungsvermerk des unabhängigen AbschlussprüfersAn die R+V Direktversicherung AG, Wiesbaden Vermerk über die Prüfung des Jahresabschlusses und des Lageberichts PrüfungsurteileWir haben den Jahresabschluss der R+V Direktversicherung AG, Wiesbaden, - bestehend aus der Bilanz zum 31. Dezember 2023 und der Gewinn- und Verlustrechnung für das Geschäftsjahr vom 1. Januar bis zum 31. Dezember 2023 sowie dem Anhang, einschließlich der Darstellung der Bilanzierungs- und Bewertungsmethoden - geprüft. Darüber hinaus haben wir den Lagebericht der R+V Direktversicherung AG für das Geschäftsjahr vom 1. Januar bis zum 31. Dezember 2023 geprüft. Den Abschnitt "Nachhaltigkeitsbericht" des Lageberichts haben wir in Einklang mit den deutschen gesetzlichen Vorschriften nicht inhaltlich geprüft. Nach unserer Beurteilung aufgrund der bei der Prüfung gewonnenen Erkenntnisse
Gemäß § 322 Abs. 3 Satz 1 HGB erklären wir, dass unsere Prüfung zu keinen Einwendungen gegen die Ordnungsmäßigkeit des Jahresabschlusses und des Lageberichts geführt hat. Grundlage für die Prüfungsurteile Wir haben unsere Prüfung des Jahresabschlusses und des Lageberichts in Übereinstimmung mit § 317 HGB und der EU-Abschlussprüferverordnung (Nr. 537/2014; im Folgenden "EU-APrVO") unter Beachtung der vom Institut der Wirtschaftsprüfer (IDW) festgestellten deutschen Grundsätze ordnungsmäßiger Abschlussprüfung durchgeführt. Unsere Verantwortung nach diesen Vorschriften und Grundsätzen ist im Abschnitt "Verantwortung des Abschlussprüfers für die Prüfung des Jahresabschlusses und des Lageberichts" unseres Bestätigungsvermerks weitergehend beschrieben. Wir sind von dem Unternehmen unabhängig in Übereinstimmung mit den europarechtlichen sowie den deutschen handelsrechtlichen und berufsrechtlichen Vorschriften und haben unsere sonstigen deutschen Berufspflichten in Übereinstimmung mit diesen Anforderungen erfüllt. Darüber hinaus erklären wir gemäß Artikel 10 Abs. 2 Buchst. f) EU-APrVO, dass wir keine verbotenen Nichtprüfungsleistungen nach Artikel 5 Abs. 1 EU-APrVO erbracht haben. Wir sind der Auffassung, dass die von uns erlangten Prüfungsnachweise ausreichend und geeignet sind, um als Grundlage für unsere Prüfungsurteile zum Jahresabschluss und zum Lagebericht zu dienen. Besonders wichtige Prüfungssachverhalte in der Prüfung des Jahresabschlusses Besonders wichtige Prüfungssachverhalte sind solche Sachverhalte, die nach unserem pflichtgemäßen Ermessen am bedeutsamsten in unserer Prüfung des Jahresabschlusses für das Geschäftsjahr vom 1. Januar bis zum 31. Dezember 2023 waren. Diese Sachverhalte wurden im Zusammenhang mit unserer Prüfung des Jahresabschlusses als Ganzem und bei der Bildung unseres Prüfungsurteils hierzu berücksichtigt; wir geben kein gesondertes Prüfungsurteil zu diesen Sachverhalten ab. Aus unserer Sicht waren folgende Sachverhalte am bedeutsamsten in unserer Prüfung: I. Bewertung der Kapitalanlagen II. Bewertung der in den Brutto-Rückstellungen für noch nicht abgewickelte Versicherungsfälle im selbst abgeschlossenen Schaden- und Unfallversicherungsgeschäft enthaltenen Teilschadenrückstellungen für bekannte und unbekannte Versicherungsfälle Unsere Darstellung dieser besonders wichtigen Prüfungssachverhalte haben wir jeweils wie folgt strukturiert: 1. Sachverhalt und Problemstellung 2. Prüferisches Vorgehen und Erkenntnisse 3. Verweis auf weitergehende Informationen Nachfolgend stellen wir die besonders wichtigen Prüfungssachverhalte dar: I. Bewertung der Kapitalanlagen 1. Im Jahresabschluss der Gesellschaft werden Kapitalanlagen in der Bilanz in Höhe von € 46,9 Mio (72,1 % der Bilanzsumme) ausgewiesen. Die handelsrechtliche Bewertung der einzelnen Kapitalanlagen richtet sich nach den Anschaffungskosten und dem niedrigeren beizulegenden Wert bzw. deren Zeitwert. Nach § 341b Abs. 2 Satz 1 HGB können gewisse Kapitalanlagen von Versicherungsunternehmen, die dazu bestimmt sind, dauernd dem Geschäftsbetrieb zu dienen, nach den für das Anlagevermögen geltenden Vorschriften bewertet werden. In diesem Fall werden außerplanmäßige Abschreibungen auf den niedrigeren beizulegenden Wert nur bei voraussichtlich dauernder Wertminderung vorgenommen (gemildertes Niederstwertprinzip) und nur vorübergehende Wertminderungen als stille Lasten in Folgejahre vorgetragen. Eine Bestimmung als dauernd dem Geschäftsbetrieb dienend setzen eine Dauerhalteabsicht und -fähigkeit für diese Kapitalanlagen voraus. Zur Ermittlung des beizulegenden Werts bzw. Zeitwerts wird - soweit vorhanden - der Marktpreis der jeweiligen Kapitalanlage herangezogen. Bei Kapitalanlagen, deren Bewertung nicht auf Basis von Börsenpreisen oder sonstigen Marktpreisen erfolgt (wie z.B. Schuldscheinforderungen und Darlehen), besteht aufgrund der Notwendigkeit der Verwendung von Modellberechnungen ein erhöhtes Bewertungsrisiko. In diesem Zusammenhang sind von den gesetzlichen Vertretern Ermessensentscheidungen, Schätzungen und Annahmen, auch im Hinblick auf mögliche Auswirkungen der Zinsentwicklung auf die Bewertung der Kapitalanlagen zu treffen. Geringfügige Änderungen dieser Annahmen sowie der verwendeten Methoden können eine wesentliche Auswirkung auf die Bewertung der Kapitalanlagen haben. Aufgrund der betragsmäßig wesentlichen Bedeutung der Kapitalanlagen für die Vermögens- und Ertragslage der Gesellschaft, des Umfangs der in Folge des gemilderten Niederstwertprinzips vorgetragenen stillen Lasten sowie der Ermessensspielräume der gesetzlichen Vertreter und den damit verbundenen Schätzunsicherheiten war die Bewertung der Kapitalanlagen im Rahmen unserer Prüfung von besonderer Bedeutung. 2. Im Rahmen unserer Prüfung haben wir in Anbetracht der Bedeutung der Kapitalanlagen für das Gesamtgeschäft der Gesellschaft gemeinsam mit unseren internen Spezialisten für Kapitalanlagen die von der Gesellschaft verwendeten Modelle und die von den gesetzlichen Vertretern getroffenen Annahmen beurteilt. Dabei haben wir unter anderem unsere Bewertungsexpertise für Kapitalanlagen, unser Branchenwissen und unsere Branchenerfahrung zugrunde gelegt. Zudem haben wir die Ausgestaltung und die Wirksamkeit der eingerichteten Kontrollen der Gesellschaft zur Bewertung der Kapitalanlagen und Erfassung des Ergebnisses aus Kapitalanlagen gewürdigt. Hierauf aufbauend haben wir weitere analytische Prüfungshandlungen und Einzelfallprüfungshandlungen in Bezug auf die Bewertung der Kapitalanlagen vorgenommen. In dem Zusammenhang haben wir auch die Einschätzung der gesetzlichen Vertreter hinsichtlich der Auswirkungen der Zinsentwicklung auf die Bewertung der Kapitalanlagen gewürdigt. Wir haben unter anderem auch die zugrundeliegenden Wertansätze und deren Werthaltigkeit anhand der zur Verfügung gestellten Unterlagen nachvollzogen und die konsistente Anwendung der Bewertungsmethoden und die Periodenabgrenzung überprüft. Hinsichtlich der Beurteilung vorhandener stiller Lasten haben wir gewürdigt, inwiefern die Voraussetzung zur Dauerhalteabsicht und -fähigkeit vorlagen und vorhandene Wertminderungen nicht von Dauer sind. Darüber hinaus haben wir die Arbeit von Sachverständigen, deren Tätigkeit von den gesetzlichen Vertretern bei der Bewertung von Kapitalanlagen, insbesondere mit Forderungsrechten besicherte, strukturierte Finanzinstrumente, genutzt wird (einschließlich der angewendeten Bewertungsparameter und getroffenen Annahmen), gewürdigt. Auf Basis unserer Prüfungshandlungen konnten wir uns davon überzeugen, dass die von den gesetzlichen Vertretern vorgenommenen Einschätzungen und getroffenen Annahmen zur Bewertung der Kapitalanlagen begründet und hinreichend dokumentiert sind. 3. Die Angaben der Gesellschaft zu den Kapitalanlagen sind in den Abschnitten "Bilanzierungs- und Bewertungsmethoden" und "Kapitalanlagen" des Anhangs enthalten. Risikoangaben finden sich im Chancen- und Risikobericht als Teil des Lageberichts der Gesellschaft im Abschnitt "Marktrisiko". II. Bewertung der in den Brutto-Rückstellungen für noch nicht abgewickelte Versicherungsfälle im selbst abgeschlossenen Schaden- und Unfallversicherungsgeschäft enthaltenen Teilschadenrückstellungen für bekannte und unbekannte Versicherungsfälle 1. Im Jahresabschluss der Gesellschaft wird unter dem Bilanzposten "Versicherungstechnische Rückstellungen" eine Brutto-Rückstellung für noch nicht abgewickelte Versicherungsfälle (sog. "Brutto-Schadenrückstellungen") in Höhe von € 103,1 Mio (158,4 % % der Bilanzsumme) ausgewiesen. Die Brutto-Schadenrückstellungen teilen sich in verschiedene Teil-Schadenrückstellungen auf. Die Rückstellungen für bekannte und unbekannte Versicherungsfälle betreffen einen wesentlichen Teil der Brutto-Schadenrückstellungen. Versicherungsunternehmen haben Schadenrückstellungen insoweit zu bilden, wie dies nach vernünftiger kaufmännischer Beurteilung notwendig ist, um die dauernde Erfüllbarkeit der Verpflichtungen aus den Versicherungsverträgen sicherzustellen. Die Festlegung von Annahmen zur Bewertung der Schadenrückstellungen erfordert von den gesetzlichen Vertretern der Gesellschaft neben der Berücksichtigung der handels- und aufsichtsrechtlichen Anforderungen eine Einschätzung zukünftiger Ereignisse und die Anwendung geeigneter Bewertungsmethoden. Dies beinhaltet auch die erwarteten Auswirkungen gestiegener Inflationsraten auf die Bildung der Schadenrückstellungen in den betroffenen Sparten. Den bei der Ermittlung der Höhe der Schadenrückstellungen angewendeten Methoden sowie Berechnungsparametern liegen Ermessensentscheidungen und Annahmen der gesetzlichen Vertreter zugrunde. Geringfügige Änderungen dieser Annahmen sowie der verwendeten Methoden können eine wesentliche Auswirkung auf die Bewertung der Schadenrückstellungen haben. Aufgrund der betragsmäßig wesentlichen Bedeutung dieser Rückstellungen für die Vermögens- und Ertragslage der Gesellschaft, der Komplexität der anzuwendenden Vorschriften und der zugrundeliegenden Methoden sowie der Ermessensspielräume der gesetzlichen Vertreter und den damit verbundenen Schätzunsicherheiten war die Bewertung der Rückstellungen für bekannte und unbekannte Versicherungsfälle im Rahmen unserer Prüfung von besonderer Bedeutung. 2. Im Rahmen unserer Prüfung haben wir in Anbetracht der Bedeutung der Rückstellungen für bekannte und unbekannte Versicherungsfälle für das Gesamtgeschäft der Gesellschaft gemeinsam mit unseren internen Versicherungsmathematikern die von der Gesellschaft verwendeten Methoden und von den gesetzlichen Vertretern getroffenen Annahmen beurteilt. Dabei haben wir unter anderem unser Branchenwissen und unsere Branchenerfahrung zugrunde gelegt sowie anerkannte Methoden berücksichtigt. Zudem haben wir die Ausgestaltung und die Wirksamkeit der eingerichteten Kontrollen der Gesellschaft zur Ermittlung und Erfassung von Schadenrückstellungen gewürdigt. Hierauf aufbauend haben wir weitere analytische Prüfungshandlungen und Einzelfallprüfungshandlungen in Bezug auf die Bewertung der Rückstellungen für bekannte und unbekannte Versicherungsfälle vorgenommen. Wir haben unter anderem die Schätzung der Reserve für einzelne Schadenereignisse in einer risikoorientierten Auswahl anhand der Schadenakten nachvollzogen und beurteilt. Damit einhergehend haben wir die berechneten Ergebnisse der Gesellschaft zur Höhe der Rückstellungen anhand der anzuwendenden gesetzlichen Vorschriften nachvollzogen und die konsistente Anwendung der Bewertungsmethoden und die Periodenabgrenzungen überprüft. In dem Zusammenhang haben wir auch die Einschätzung der gesetzlichen Vertreter hinsichtlich der Auswirkungen gestiegener Inflationsraten auf das Geschäftsjahr bzw. die betroffenen Sparten gewürdigt. Auf Basis unserer Prüfungshandlungen konnten wir uns davon überzeugen, dass die von den gesetzlichen Vertretern vorgenommenen Einschätzungen und getroffenen Annahmen zur Bewertung der Rückstellungen für bekannte und unbekannte Versicherungsfälle begründet und hinreichend dokumentiert sind. 3. Die Angaben der Gesellschaft zu den Brutto-Schadenrückstellungen sind im Abschnitt "Bilanzierungs- und Bewertungsmethoden" des Anhangs enthalten. Risikoangaben finden sich im Chancen- und Risikobericht als Teil des Lageberichts der Gesellschaft im Abschnitt "Versicherungstechnisches Risiko". Sonstige InformationenDie gesetzlichen Vertreter sind für die sonstigen Informationen verantwortlich. Die sonstigen Informationen umfassen den Abschnitt "Nachhaltigkeitsbericht" als nicht inhaltlich geprüften Bestandteile des Lageberichts. Die sonstigen Informationen umfassen zudem alle übrigen Teile des Geschäftsberichts - ohne weitergehende Querverweise auf externe Informationen -, mit Ausnahme des geprüften Jahresabschlusses, des geprüften Lageberichts sowie unseres Bestätigungsvermerks. Unsere Prüfungsurteile zum Jahresabschluss und zum Lagebericht erstrecken sich nicht auf die sonstigen Informationen, und dementsprechend geben wir weder ein Prüfungsurteil noch irgendeine andere Form von Prüfungsschlussfolgerung hierzu ab. Im Zusammenhang mit unserer Prüfung haben wir die Verantwortung, die oben genannten sonstigen Informationen zu lesen und dabei zu würdigen, ob die sonstigen Informationen
Verantwortung der gesetzlichen Vertreter und des Aufsichtsrats für den Jahresabschluss und den LageberichtDie gesetzlichen Vertreter sind verantwortlich für die Aufstellung des Jahresabschlusses, der den deutschen handelsrechtlichen Vorschriften in allen wesentlichen Belangen entspricht, und dafür, dass der Jahresabschluss unter Beachtung der deutschen Grundsätze ordnungsmäßiger Buchführung ein den tatsächlichen Verhältnissen entsprechendes Bild der Vermögens-, Finanz- und Ertragslage der Gesellschaft vermittelt. Ferner sind die gesetzlichen Vertreter verantwortlich für die internen Kontrollen, die sie in Übereinstimmung mit den deutschen Grundsätzen ordnungsmäßiger Buchführung als notwendig bestimmt haben, um die Aufstellung eines Jahresabschlusses zu ermöglichen, der frei von wesentlichen falschen Darstellungen aufgrund von dolosen Handlungen (d.h. Manipulationen der Rechnungslegung und Vermögensschädigungen) oder Irrtümern ist. Bei der Aufstellung des Jahresabschlusses sind die gesetzlichen Vertreter dafür verantwortlich, die Fähigkeit der Gesellschaft zur Fortführung der Unternehmenstätigkeit zu beurteilen. Des Weiteren haben sie die Verantwortung, Sachverhalte in Zusammenhang mit der Fortführung der Unternehmenstätigkeit, sofern einschlägig, anzugeben. Darüber hinaus sind sie dafür verantwortlich, auf der Grundlage des Rechnungslegungsgrundsatzes der Fortführung der Unternehmenstätigkeit zu bilanzieren, sofern dem nicht tatsächliche oder rechtliche Gegebenheiten entgegenstehen. Außerdem sind die gesetzlichen Vertreter verantwortlich für die Aufstellung des Lageberichts, der insgesamt ein zutreffendes Bild von der Lage der Gesellschaft vermittelt sowie in allen wesentlichen Belangen mit dem Jahresabschluss in Einklang steht, den deutschen gesetzlichen Vorschriften entspricht und die Chancen und Risiken der zukünftigen Entwicklung zutreffend darstellt. Ferner sind die gesetzlichen Vertreter verantwortlich für die Vorkehrungen und Maßnahmen (Systeme), die sie als notwendig erachtet haben, um die Aufstellung eines Lageberichts in Übereinstimmung mit den anzuwendenden deutschen gesetzlichen Vorschriften zu ermöglichen, und um ausreichende geeignete Nachweise für die Aussagen im Lagebericht erbringen zu können. Der Aufsichtsrat ist verantwortlich für die Überwachung des Rechnungslegungsprozesses der Gesellschaft zur Aufstellung des Jahresabschlusses und des Lageberichts. Verantwortung des Abschlussprüfers für die Prüfung des Jahresabschlusses und des LageberichtsUnsere Zielsetzung ist, hinreichende Sicherheit darüber zu erlangen, ob der Jahresabschluss als Ganzes frei von wesentlichen falschen Darstellungen aufgrund von dolosen Handlungen oder Irrtümern ist, und ob der Lagebericht insgesamt ein zutreffendes Bild von der Lage der Gesellschaft vermittelt sowie in allen wesentlichen Belangen mit dem Jahresabschluss sowie mit den bei der Prüfung gewonnenen Erkenntnissen in Einklang steht, den deutschen gesetzlichen Vorschriften entspricht und die Chancen und Risiken der zukünftigen Entwicklung zutreffend darstellt, sowie einen Bestätigungsvermerk zu erteilen, der unsere Prüfungsurteile zum Jahresabschluss und zum Lagebericht beinhaltet. Hinreichende Sicherheit ist ein hohes Maß an Sicherheit, aber keine Garantie dafür, dass eine in Übereinstimmung mit § 317 HGB und der EU-APrVO unter Beachtung der vom Institut der Wirtschaftsprüfer (IDW) festgestellten deutschen Grundsätze ordnungsmäßiger Abschlussprüfung durchgeführte Prüfung eine wesentliche falsche Darstellung stets aufdeckt. Falsche Darstellungen können aus dolosen Handlungen oder Irrtümern resultieren und werden als wesentlich angesehen, wenn vernünftigerweise erwartet werden könnte, dass sie einzeln oder insgesamt die auf der Grundlage dieses Jahresabschlusses und Lageberichts getroffenen wirtschaftlichen Entscheidungen von Adressaten beeinflussen. Während der Prüfung üben wir pflichtgemäßes Ermessen aus und bewahren eine kritische Grundhaltung. Darüber hinaus
Wir erörtern mit den für die Überwachung Verantwortlichen unter anderem den geplanten Umfang und die Zeitplanung der Prüfung sowie bedeutsame Prüfungsfeststellungen, einschließlich etwaiger bedeutsamer Mängel im internen Kontrollsystem, die wir während unserer Prüfung feststellen. Wir geben gegenüber den für die Überwachung Verantwortlichen eine Erklärung ab, dass wir die relevanten Unabhängigkeitsanforderungen eingehalten haben, und erörtern mit ihnen alle Beziehungen und sonstigen Sachverhalte, von denen vernünftigerweise angenommen werden kann, dass sie sich auf unsere Unabhängigkeit auswirken, und sofern einschlägig, die zur Beseitigung von Unabhängigkeitsgefährdungen vorgenommenen Handlungen oder ergriffenen Schutzmaßnahmen. Wir bestimmen von den Sachverhalten, die wir mit den für die Überwachung Verantwortlichen erörtert haben, diejenigen Sachverhalte, die in der Prüfung des Jahresabschlusses für den aktuellen Berichtszeitraum am bedeutsamsten waren und daher die besonders wichtigen Prüfungssachverhalte sind. Wir beschreiben diese Sachverhalte im Bestätigungsvermerk, es sei denn, Gesetze oder andere Rechtsvorschriften schließen die öffentliche Angabe des Sachverhalts aus. Sonstige gesetzliche und andere rechtliche Anforderungen Übrige Angaben gemäß Artikel 10 EU-APrVOWir wurden von der Hauptversammlung am 24. Mai 2023 als Abschlussprüfer gewählt. Wir wurden am 4. Oktober 2023 vom Aufsichtsrat beauftragt. Wir sind ununterbrochen seit dem Geschäftsjahr 2021 als Abschlussprüfer der R+V Direktversicherung AG, Wiesbaden, tätig. Wir erklären, dass die in diesem Bestätigungsvermerk enthaltenen Prüfungsurteile mit dem zusätzlichen Bericht an den Prüfungsausschuss nach Artikel 11 EU-APrVO (Prüfungsbericht) in Einklang stehen. Verantwortlicher Wirtschaftsprüfer Der für die Prüfung verantwortliche Wirtschaftsprüfer ist Marcel Rehm.
Frankfurt am Main, den 14. März 2024 Marcel Rehm, Wirtschaftsprüfer Sandro Trischmann, Wirtschaftsprüfer Bericht des AufsichtsratsDer Aufsichtsrat hat die allgemeinen wirtschaftlichen Rahmenbedingungen im Jahr 2023 bei seiner Arbeit berücksichtigt. Die Lage der Versicherungswirtschaft war von den konjunkturellen Rahmenbedingungen in Deutschland und Europa geprägt. Organisation des Aufsichtsrats Da der Aufsichtsrat nur aus drei Mitgliedern besteht, hat er während des Geschäftsjahres 2023 auf die Bildung von Ausschüssen verzichtet. Infolge des § 107 Abs. 4 Satz 2 AktG fungiert der Aufsichtsrat gleichzeitig als Prüfungsausschuss. Der Aufsichtsrat - auch in seiner Funktion als Prüfungsausschuss - hat die Geschäftsführung des Vorstands nach den gesetzlichen und satzungsgemäßen Vorschriften fortlaufend überwacht und beratend begleitet sowie über die vorgelegten zustimmungspflichtigen Geschäfte entschieden. Die Überwachungstätigkeit des Aufsichtsrats - auch in seiner Funktion als Prüfungsausschuss - bezog sich insbesondere auch auf die Wirksamkeit des Risikomanagementsystems sowie des internen Kontrollsystems und des internen Revisionssystems. Bei Bedarf werden für die Aufsichtsratsmitglieder interne Informationsveranstaltungen zu den Themen Rechtsfragen der Aufsichtsratstätigkeit, Versicherungstechnik, Kapitalanlagen, Rechnungslegung von Versicherungskonzernen und Risikomanagement durchgeführt. Zusammenarbeit mit dem Vorstand Der Vorstand hat dem Aufsichtsrat über die Lage und Entwicklung der Gesellschaft regelmäßig, zeitnah und umfassend schriftlich und mündlich Bericht erstattet. Dies erfolgte in den Aufsichtsratssitzungen und durch vierteljährliche schriftliche Berichte des Vorstands. Der Aufsichtsrat wurde dabei durch den Vorstand regelmäßig detailliert über den Geschäftsverlauf sowie die Risikosituation mit der ökonomischen und regulatorischen Risikotragfähigkeit der Gesellschaft informiert. Darüber hinaus wurde dem Aufsichtsrat durch den Vorstand über die Risikostrategie und das Risikomanagementsystem berichtet. Der Aufsichtsrat hat die genannten Themen mit dem Vorstand erörtert, den Vorstand beraten und dessen Geschäftsführung überwacht. Der Aufsichtsrat hat sich dabei intensiv mit den regulatorischen Rahmenbedingungen auseinandergesetzt. In Entscheidungen von grundlegender Bedeutung und bei zustimmungsbedürftigen Geschäften war der Aufsichtsrat stets eingebunden. Darüber hinaus wurden durch den Vorstand mit dem Vorsitzenden des Aufsichtsrats auch außerhalb der Sitzungen vorab wesentliche wichtige Entscheidungen und wesentliche Geschäftsentwicklungen erörtert. Sitzungen des Aufsichtsrats und seiner Ausschüsse Im Geschäftsjahr 2023 haben zwei Sitzungen des Aufsichtsrats stattgefunden, zu denen der Aufsichtsrat am 24. Mai 2023 und am 30. November 2023 zusammentrat. Der Aufsichtsrat tagte in seinen Sitzungen am 24. Mai 2023 und am 30. November 2023 auch in seiner Funktion als Prüfungsausschuss. In den Sitzungen hat der Aufsichtsrat - auch in seiner Funktion als Prüfungsausschuss - mündliche und schriftliche Berichte des Vorstands entgegengenommen und erörtert. Beschlussfassungen des Aufsichtsrats im Wege des schriftlichen Beschlussverfahrens erfolgten im Geschäftsjahr 2023 nicht. Beratungen im Aufsichtsrat Der Aufsichtsrat hat sich im Rahmen seiner Tätigkeit detailliert mit der wirtschaftlichen Lage der R+V Direktversicherung AG, der Unternehmensplanung und -perspektive sowie wesentlichen Finanzkennzahlen auseinandergesetzt. Schwerpunkte der Erörterungen im Aufsichtsrat bildeten die Rahmenbedingungen der KFZ-Versicherung mit den hieraus resultierenden Chancen und Risiken im Allgemeinen und mit der Geschäftsentwicklung der R+V Direktversicherung AG im Speziellen. Der Aufsichtsrat hat sich in diesem Zusammenhang intensiv mit den schwierigen wirtschaftlichen Rahmenbedingungen durch den fortdauernden Krieg Russlands gegen die Ukraine, der hohen Inflation und dem starken Anstieg des Leitzinsniveaus sowie dem rückläufigen Konsum auseinandergesetzt. Der Aufsichtsrat hat dabei die regulatorischen Rahmenbedingungen berücksichtigt. In besonderer Weise erörterte der Aufsichtsrat auch die aktuelle wirtschaftliche Lage der Gesellschaft, das Geschäftsmodell der R+V Direktversicherung AG sowie die hierzu spezifischen Finanzkennzahlen. Intensiv betrachtet wurden in diesem Zusammenhang insbesondere der Digitalvertrieb, die Omnikanalstrategie sowie der neue Unternehmenstarif und dessen Auswirkungen. Der Aufsichtsrat befasste sich ferner mit den Auswirkungen von Großschäden auf die spezifischen Schadenaufwandskennzahlen sowie zudem mit dem Abwerbegeschäft Kraftfahrt. Im Zusammenhang mit der Risikoberichterstattung des Vorstands hat sich der Aufsichtsrat mit der Entwicklung der Solvenzquoten, der Risikosituation, der Risikobewertung und der Risikostrategie auseinandergesetzt. Im Zusammenhang mit Vorstandsangelegenheiten befasste sich der Aufsichtsrat mit der Festsetzung der variablen Vorstandsvergütung für 2022 sowie der Feststellung der Auszahlungsbedingungen der zeitverzögert auszuzahlenden Anteile der variablen Vergütung aus dem Geschäftsjahr 2019, dem Status der Zielerreichung für 2023 und sowie der Festlegung der Ziele für 2024. Im Zusammenhang mit Aufsichtsratsangelegenheiten hat der Aufsichtsrat die notwendigen Beschlussvorschläge gegenüber der ordentlichen Hauptversammlung abgegeben. Dies umfasste die Bestellung des Abschlussprüfers für den Jahresabschluss 2023 sowie die Wiederwahl von Mitgliedern des Aufsichtsrats. Ferner hat der Aufsichtsrat die bedeutsamsten mit dem Abschlussprüfer abgestimmten Prüfungssachverhalte erörtert und sich mit der regulatorisch notwendigen Selbstevaluation nebst der Erstellung eines Entwicklungsplans befasst. Der Aufsichtsrat hat zudem die Wiederwahl des stellvertretenden Vorsitzenden Aufsichtsrats sowie die Beauftragung des von der Hauptversammlung bestellten Abschlussprüfers vorgenommen. Der Aufsichtsrat hat sich in seiner Funktion als Prüfungsausschuss mit der Prüfung des Jahresabschlusses für das Geschäftsjahr 2022, dem Bericht über die Durchführung der Abschlussprüfung und den Prüfungsschwerpunkten sowie der aufsichtsrechtlichen Berichterstattung zur Risikostrategie auseinandergesetzt. Ferner befasste sich der Aufsichtsrat als Prüfungsausschuss mit der Unabhängigkeit des Abschlussprüfers durch dessen Mandatierung mit Nichtprüfungsleistungen im Geschäftsjahr 2022 sowie einer Änderung der Leitlinien für die Beauftragung des Abschlussprüfers mit Nichtprüfungsleistungen ab 2024. Darüber hinaus hat der Aufsichtsrat als Prüfungsausschuss die Qualität der Abschlussprüfung anhand der Leilinien des Prüfungsausschusses zur Überwachung der Qualität der Abschlussprüfung bewertet. Der Aufsichtsrat als Prüfungsausschuss hat ferner Beschlussempfehlungen zur Feststellung des Jahresabschlusses für das Geschäftsjahr 2022 sowie für die Bestellung des Abschlussprüfers für das Geschäftsjahr 2023 abgegeben. Zusammenarbeit mit dem Abschlussprüfer Der Aufsichtsrat - auch in seiner Funktion als Prüfungsausschuss - hat den von der ordentlichen Hauptversammlung bestellten Abschlussprüfer PricewaterhouseCoopers GmbH Wirtschaftsprüfungsgesellschaft unter Beachtung der gesetzlichen Vorschriften ausgewählt. Der Aufsichtsrat in seiner Funktion als Prüfungsausschuss hat fortlaufend die Unabhängigkeit und die Prüfungsqualität des Abschlussprüfers überwacht. Der Abschlussprüfer hat den durch den Vorstand vorgelegten Jahresabschluss der R+V Direktversicherung AG unter Einbeziehung der Buchführung und den Lagebericht der R+V Direktversicherung AG für das Geschäftsjahr 2023 als mit den gesetzlichen Vorschriften in Übereinstimmung stehend befunden. Der Abschlussprüfer hat einen uneingeschränkten Bestätigungsvermerk erteilt. Der Prüfungsbericht ist den Mitgliedern des Aufsichtsrats zugegangen und wurde in der Sitzung am 08. Mai 2024 umfassend erörtert und beraten. Der Aufsichtsrat stimmt dem Ergebnis der Prüfung durch den Abschlussprüfer zu. Feststellung des Jahresabschlusses Der Aufsichtsrat - auch in seiner Funktion als Prüfungsausschuss - hat den Jahresabschluss und den Lagebericht für das Geschäftsjahr 2023 eingehend geprüft. An der Sitzung des Aufsichtsrats am 8. Mai 2024 nahm eine Vertretung des Abschlussprüfers teil, um über die wesentlichen Prüfungsergebnisse zu berichten. Hierzu lag der Prüfungsbericht des Abschlussprüfers, der PricewaterhouseCoopers GmbH Wirtschaftsprüfungsgesellschaft vor. Der Abschlussprüfer hat den uneingeschränkten Bestätigungsvermerk erteilt. Der Jahresabschluss, der Lagebericht, der Prüfungsbericht sowie die besonders bedeutsamen Prüfungssachverhalte, nämlich die Bewertung der Kapitalanlagen, insbesondere der nicht börsennotierten Finanzinstrumente, die Prüfung der Bewertung der versicherungstechnischen Rückstellungen, insbesondere der Rückstellungen für bekannte und unbekannte Versicherungsfälle und die Prüfung des Risikofrüherkennungssystems nach § 91 Abs. 2 AktG wurden erörtert. Die Vertretung des Abschlussprüfers stand den Mitgliedern des Aufsichtsrats für zusätzliche Erläuterungen zur Verfügung. Der Aufsichtsrat hat gegen den vom Vorstand aufgestellten Jahresabschluss für das Geschäftsjahr 2023 keine Einwendungen erhoben und sich dem Prüfungsergebnis des Abschlussprüfers angeschlossen. Der vom Vorstand vorgelegte Jahresabschluss für das Geschäftsjahr 2023 wurde durch den Aufsichtsrat - auch in seiner Funktion als Prüfungsausschuss - in seiner Sitzung am 08. Mai 2024 gebilligt. Der Jahresabschluss ist damit gemäß § 172 AktG festgestellt. Veränderungen im Vorstand Im Geschäftsjahr 2023 gab es keine Veränderungen im Vorstand der R+V Direktversicherung AG. Veränderungen im Aufsichtsrat Mit Wirkung zum Ablauf der ordentlichen Hauptversammlung am 24. Mai 2023 endeten turnusgemäß die Mandate der Herren Jens Hasselbächer und Tillmann Lukosch als Mitglieder des Aufsichtsrates. Mit Wirkung zum selben Zeitpunkt endete auch das Mandat von Herrn Hasselbächer als stellvertretender Vorsitzender des Aufsichtsrates. Auf Vorschlag des Aufsichtsrates hat die ordentliche Hauptversammlung am 24. Mai 2023 die Herren Hasselbächer und Lukosch mit Wirkung zum Ablauf der ordentlichen Hauptversammlung am 24. Mai 2023 wiedergewählt. Der Aufsichtsrat hat in seiner Sitzung am 24. Mai 2023 Herrn Hasselbächer als stellvertretenden Vorsitzenden des Aufsichtsrates für den Fall seiner Wiederwahl als Mitglied des Aufsichtsrates mit Wirkung zum Ablauf der ordentlichen Hauptversammlung am 24. Mai 2024 wiedergewählt. Im Übrigen gab es im Geschäftsjahr 2023 keine Veränderungen im Aufsichtsrat der R+V Direktversicherung AG. Dank an Vorstand sowie Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter Der Aufsichtsrat dankt dem Vorstand und allen Mitarbeiterinnen und Mitarbeitern der R+V-Gruppe für die im Jahr 2023 geleistete Arbeit.
Wiesbaden, 8. Mai 2024 Der Aufsichtsrat Dr. Endres, Vorsitzender Hasselbächer, Stellv. Vorsitzender Lukosch |
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