ARVOS Holding GmbH
Heidelberg
Jahresabschluss zum Geschäftsjahr
vom 01.04.2022 bis zum 31.03.2023
Bilanz zum
31.03.2023
AKTIVA
|
31.03.2023 |
31.03.2022 |
|
EUR |
EUR |
| A
Anlagevermögen |
242.574.236,16 |
242.582.729,16 |
| 1. Immaterielle
Vermögensgegenstände |
|
|
entgeltlich erworbene
Konzessionen, gewerbliche Schutzrechte
und ähnliche Rechte und Werte sowie
Lizenzen an solchen
Rechten und Werten |
956,30 |
1.285,30 |
| II. Sachanlagen |
|
|
| andere Anlagen,
Betriebs- und Geschäftsausstattung |
20.361,04 |
28.525,04 |
| III. Finanzanlagen |
|
|
| Anteile an verbundenen
Unternehmen |
242.552.918,82 |
242.552.918,82 |
| B.
Umlaufvermögen |
115.093.755,26 |
103.913.736,78 |
| 1. Forderungen und
sonstige Vermögensgegenstände |
|
|
| 1. Forderungen gegen
verbundene Unternehmen |
108.390.592,60 |
98.376.239,53 |
| 2. sonstige
Vermögensgegenstände |
1.083.468,45 |
1.241.213,30 |
II. Kassenbestand,
Bundesbankguthaben, Guthaben bei
Kreditinstituten und Schecks |
5.619.694,21 |
4.296.283,95 |
| C.
Rechnungsabgrenzungsposten |
342.722,61 |
662.684,99 |
| D. Nicht durch
Eigenkapital gedeckter Fehlbetrag |
131.078.098,51 |
96.719.722,21 |
|
489.088.812,54 |
443.878.873,14 |
PASSIVA
|
31.03.2023 |
31.03.2022 |
|
EUR |
EUR |
| A Eigenkapital |
0,00 |
0,00 |
| 1. Gezeichnetes
Kapital |
25.000,00 |
25.000,00 |
| 11.
Kapitalrücklage |
30.419.707,54 |
30.419.707,54 |
| III. Verlustvortrag |
-127.164.429,75 |
-92.424.436,50 |
| IV.
Jahresfehlbetrag |
-34.358.376,30 |
-34.739.993,25 |
| nicht gedeckter
Fehlbetrag |
131.078.098,51 |
96.719.722,21 |
| B.
Rückstellungen |
1.970.977,45 |
3.113.395,01 |
| sonstige
Rückstellungen |
1.970.977,45 |
3.113.395,01 |
| C.
Verbindlichkeiten |
487.117.835,09 |
440.765.478,13 |
| 1. Verbindlichkeiten
gegenüber Kreditinstituten |
277.510.081,97 |
268.168.645,21 |
| 2. Verbindlichkeiten aus
Lieferungen und Leistungen |
516.878,35 |
230.632,13 |
| 3. Verbindlichkeiten
gegenüber verbundenen Unternehmen |
208.847.422,07 |
172.319.256,53 |
| 4. sonstige
Verbindlichkeiten |
243.452,70 |
46.944,26 |
|
489.088.812,54 |
443.878.873,14 |
Gewinn-
und Verlustrechnung der ARVOS Holding GmbH vom 1. April
2022 bis 31. März 2023
|
2022/2023 |
2021/2022 |
|
EUR |
EUR |
| 1.
Umsatzerlöse |
6.797.509,13 |
7.505.122,51 |
| 2. sonstige betriebliche
Erträge |
11.209.145,06 |
7.451.411,35 |
| davon aus
Währungsumrechnung EUR 11.138.609,23 (VJ: EUR
7.162.342,31) |
|
|
| 3. Personalaufwand |
|
|
| a) Löhne und
Gehälter |
2.075.068,18 |
2.226.277,77 |
| b) soziale Abgaben und
Aufwendungen für Altersversorgung und für
Unterstützung |
202.189,92 |
232.213,00 |
| - davon für
Altersversorgung EUR 7.850,05 (VJ: EUR 9.411,89) |
|
|
| 4. Abschreibungen auf
immaterielle Vermögensgegenstände des
Anlagevermögens und Sachanlagen |
17.529,42 |
17.970,69 |
| 5. sonstige betriebliche
Aufwendungen |
20.863.475,02 |
12.597.792,70 |
| davon aus
Währungsumrechnung EUR 11.479.374,43 (VJ: EUR
5.475.786,30) |
|
|
| 6. Erträge aufgrund
eines Gewinnabführungsvertrages |
1.487.547,54 |
0,00 |
| 7. sonstige Zinsen und
ähnliche Erträge |
7.254.003,09 |
5.728.048,16 |
| davon aus verbundenen
Unternehmen EUR 7.241.846,77 (VJ: EUR
5.699.854,16) |
|
|
| 8. Zinsen und
ähnliche Aufwendungen |
37.128.483,90 |
31.016.364,85 |
| davon an verbundene
Unternehmen EUR 9.249.475,82 (VJ: EUR
6.695.145,76) |
|
|
| 9. Aufwendungen aus
Verlustübernahme |
848.431,69 |
8.975.255,11 |
| 10. Steuern vom
Einkommen und vom Ertrag |
-28.947,01 |
358.351,15 |
| 11. Ergebnis nach
Steuern |
34.358.026,30 |
34.739.643,25 |
| 12. sonstige
Steuern |
350,00 |
350,00 |
| 13.
Jahresfehlbetrag |
34.358.376,30 |
34.739.993,25 |
Anhang
der ARVOS Holding GmbH, Heidelberg für das
Geschäftsjahr 1. April 2022 bis 31. März
2023
A. Bilanzierungs-, Bewertungs- und
Ausweismethoden
Die ARVOS Holding GmbH mit Sitz in Heidelberg (im
Folgenden auch Gesellschaft) ist beim Amtsgericht Mannheim
unter der Nummer HRB 730737 in das Handelsregister
eingetragen.
Der Jahresabschluss der ARVOS Holding GmbH,
Heidelberg, wurde gern. §§ 242 ff. und
§§ 264 ff. HGB und des GmbH-Gesetzes aufgestellt.
Es gelten die Vorschriften für kleine
Kapitalgesellschaften im Sinne des § 267 Abs. 1 HGB.
Die Darstellung und Gliederung des Jahresabschlusses
erfolgt unverändert zum Vorjahresgeschäftsjahr.
Größenabhängige Erleichterungen gern.
§ 288 Abs. 1 HGB wurden teilweise in Anspruch
genommen.
Die Gewinn- und Verlustrechnung wurde nach dem
Gesamtkostenverfahren gemäß § 275 Abs. 2
HGB erstellt.
Zur Erläuterung der Bilanz und Gewinn- und
Verlustrechnung erforderliche Angaben wurden weitestgehend
in den Anhang übernommen.
Die Bilanzierung und Bewertung erfolgten
unverändert zum Vorjahr nach den folgenden
Grundsätzen.
Bilanzierung und Bewertung der
Aktivposten Anlagevermögen
Immaterielle Vermögensgegenstände des
Anlagevermögens wurden entgeltlich erworben und werden
zu Anschaffungskosten aktiviert und nach ihrer
voraussichtlichen Nutzungsdauer entsprechend linear, im
Zugangsjahr zeitanteilig, abgeschrieben.
Sachanlagen werden zu Anschaffungskosten und, soweit
abnutzbar, unter Berücksichtigung
planmäßiger linearer Abschreibungen bewertet.
Die Abschreibungen auf Zugänge des
Sachanlagevermögens erfolgen grundsätzlich
zeitanteilig.
Von der Anhebung der Grenzen für geringwertige
Anlagegüter zum 1. Januar 2018 auf einen
Netto-Einzelwert von EUR 800 wurde Gebrauch gemacht. Es
wurde keine Aktivierung der Anlagengüter, deren um die
Vorsteuer geminderten Anschaffungs- und Herstellungskosten
mehr als 250 Euro, jedoch nicht mehr als 1.000 Euro
betragen, vorgenommen. Diese Anlagegüter wurden direkt
als Aufwand erfasst.
Soweit der nach vorstehenden Grundsätzen
ermittelte Wert der immateriellen
Vermögensgegenstände sowie der Gegenstände
des Sachanlagevermögens über dem Wert liegt, der
ihnen am Bilanzstichtag beizulegen ist, wird dem durch
außerplanmäßige Abschreibungen Rechnung
getragen.
Bei den Finanzanlagen werden die Anteilsrechte bei
Zugang mit den Anschaffungskosten angesetzt. Dauerhafte
Wertminderungen werden durch
außerplanmäßige Abschreibungen
berücksichtigt.
Umlaufvermögen
Die Bewertung der Forderungen und sonstigen
Vermögensgegenstände erfolgt grundsätzlich
zu ihrem Nennwert. Unverzinsliche oder niedrig verzinsliche
Forderungen mit einer Laufzeit von über einem Jahr
werden mit einem fristadäquaten Marktzins auf den
Barwert diskontiert.
Zweifelhafte Forderungen werden mit ihrem
wahrscheinlichen Wert angesetzt, uneinbringliche
Forderungen werden abgeschrieben.
Forderungen in Fremdwährung werden mit dem
amtlichen Devisenkassamittelkurs am Abschlussstichtag
bewertet. Bei einer Restlaufzeit von mehr als einem Jahr
wurde dabei das Realisationsprinzip (§ 252 Abs. 1 Nr.
4 Halbsatz 2 HGB) und das Anschaffungskostenprinzip (§
253 Abs. 1 Satz 1 HGB) beachtet.
Kassenbestand und Guthaben bei
Kreditinstituten sind zum Nennwert bilanziert.
Alle übrigen Gegenstände des
Umlaufvermögens werden zu Anschaffungskosten oder zum
niedrigeren Tageswert angesetzt, wobei erkennbare Risiken
durch entsprechende Abschläge berücksichtigt
werden.
In den aktiven Rechnungsabgrenzungsposten werden
betriebliche Aufwendungen abgegrenzt, die im laufenden
Geschäftsjahr bezahlt, aber deren Gegenleistung erst
nach dem Bilanzstichtag erfolgen wird. Darüber hinaus
ist ein Disagio enthalten, welches planmäßig
über die Laufzeit der Darlehensverbindlichkeit
abgeschrieben wird.
Bilanzierung und Bewertung der
Passivposten
Das gezeichnete Kapital wird zum Nennwert bilanziert.
Rückstellungen und
Verbindlichkeiten
Die sonstigen Rückstellungen
berücksichtigen alle zum Bilanzstichtag erkennbaren
Risiken und ungewissen Verbindlichkeiten sowie drohende
Verluste aus schwebenden Geschäften. Der Ansatz
erfolgt in Höhe des nach vernünftiger
kaufmännischer Beurteilung notwendigen
Erfüllungsbetrages (d. h. einschließlich
zukünftiger Kosten- und Preissteigerungen).
Rückstellungen mit einer Restlaufzeit von mehr
als einem Jahr werden mit dem ihrer Restlaufzeit
entsprechenden durchschnittlichen Marktzinssatz der
vergangenen sieben Geschäftsjahre abgezinst.
Verbindlichkeiten werden mit dem
Erfüllungsbetragsbetrag am Bilanzstichtag angesetzt.
Fremdwährungsverbindlichkeiten sind mit dem
amtlichen Devisenkassamittelkurs am Abschlussstichtag
bewertet. Bei einer Restlaufzeit von mehr als einem Jahr
wurde dabei das Realisationsprinzip (§ 252 Abs. 1 Nr.
4 Haibsatz 2 HGB) und das Anschaffungskostenprinzip (§
253 Abs. 1 Satz 1 HGB) beachtet.
In passiven Rechnungsabgrenzungsposten werden
betriebliche Erträge abgegrenzt, die im laufenden
Geschäftsjahr bezahlt, aber deren Gegenleistung erst
nach dem Bilanzstichtag erfolgen wird.
B. Erläuterungen zur Bilanz
Sachanlagevermögen
Außerplanmäßige Abschreibungen
wurden nicht vorgenommen.
Finanzanlagen
Unter den Finanzanlagen wird eine Beteiligung von
100% an der ARVOS GmbH, Kassel, in Höhe von TEUR
235.707 ausgewiesen. Das zum 31. März 2023 endende
Geschäftsjahr hat die ARVOS GmbH aufgrund des
bestehenden Beherrschungs- und
Ergebnisabführungsvertrags mit der Gesellschaft wie im
Vorjahr mit einem Jahresüberschuss in Höhe von
EUR 0,00 abgeschlossen. Der Wert des Eigenkapitals
beläuft sich zum Bilanzstichtag unverändert zum
Vorjahr auf TEUR 7.005.
Zudem wird unter den Finanzanlagen die Beteiligung
von 100% an der ARVOS Ljungström GmbH., Heidelberg, in
Höhe von TEUR 5.000 ausgewiesen. Das zum 31. März
2023 endende Geschäftsjahr hat die ARVOS
Ljungström GmbH aufgrund des bestehenden
Beherrschungs- und Ergebnisabführungsvertrags mit der
Gesellschaft wie im Vorjahr mit einem Jahresüberschuss
in Höhe von EUR 0,00 abgeschlossen. Der Wert des
Eigenkapitals beläuft sich zum Bilanzstichtag
unverändert zum Vorjahr auf TEUR 4.779.
Unter den Finanzanlagen wird eine weitere Beteiligung
von 100% an der ARVOS Schmidtsche Schack Holding LLC,
Wellsville, in Höhe von TEUR 1.846 ausgewiesen. Das
zum 31. März 2023 endende Geschäftsjahr hat die
ARVOS Schmidtsche Schack Holding LLC mit einem
Jahresfehlbetrag in Höhe von USD 1.412,92 (VJ:
Jahresfehlbetrag USD552,55) abgeschlossen. Das Eigenkapital
der ARVOS Schmidtsche Schack Holding LLC beträgt zum
31. März 2023 TUSD 119 (VJ: TUSD 120).
Außerplanmäßige Abschreibungen
wurden nicht vorgenommen.
Forderungen und sonstige
Vermögensgegenstände
Die Forderungen gegen verbundene Unternehmen
beinhalten Forderungen aus begebenen Darlehen (TEUR
96.951), aus Cash-Pooling (TEUR 8.533), aus
Ergebnisübernahmen (TEUR 1.488) sowie aus Lieferungen
und Leistungen (TEUR 1.419). Zum Bilanzstichtag bestehen
Forderungen mit einer Restlaufzeit von mehr als einem Jahr
in Höhe von TEUR 86.761 (VJ: TEUR 50.660).
Die sonstigen Vermögensgegenständen
beinhalten im Wesentlichen Vorauszahlungen sowie
Steuerforderungen. Sonstige Vermögensgegenstände
mit einer Restlaufzeit von mehr als einem Jahr sind in
Höhe von TEUR 0 (VJ: TEUR 0) gegeben.
Eigenkapital
Das gezeichnete Kapital der Gesellschaft beträgt
EUR 25.000.
Verbindlichkeiten
|
|
Restlaufzeit |
|
|
31.03.2023 |
bis zu 1 Jahr |
1 bis 5 Jahre |
mehr als 5 Jahre |
31.03.2022 |
|
TEUR |
|
|
|
TEUR |
| Verbindlichkeiten
gegenüber Kreditinsitute |
277.510 |
30.448 |
247.062 |
0 |
268.169 |
| Verbindlichkeiten aus
Lieferungen und Leistungen |
517 |
517 |
0 |
0 |
230 |
| Verbindlichkeiten
gegenüber verbundenen Unternehmen |
208.847 |
61.292 |
147.555 |
0 |
172.319 |
| Sonstige
Verbindlichkeiten |
244 |
244 |
0 |
0 |
47 |
| Verbindlichkeiten |
487.118 |
92.501 |
394.617 |
0 |
440.765 |
Die Verbindlichkeiten gegenüber verbundenen
Unternehmen beinhalten Verbindlichkeiten aus Darlehen (TEUR
158.834), aus Cash-Pooling (TEUR 48.749), aus
Ergebnisübernahmen (TEUR 848) sowie aus Lieferungen
und Leistungen (TEUR 416). Die Verbindlichkeiten
gegenüber Gesellschafter betragen zum Bilanzstichtag
TEUR 148.278 (VJ: TEUR 127.126). In Höhe von TEUR
147.862 wurde mit dem Gesellschafter eine
Rangrücktrittsvereinbarung vereinbart.
Haftungsverhältnisse
Die Gesellschaft haftet für Verbindlichkeiten
gegenüber Kreditgebern innerhalb des Konzernkreises
der ARVOS MidCo S.ä r.l., Luxemburg, mit ihren
liquiden Mitteln sowie mit ihrem beweglichen
Anlagevermögen und Finanzanlagevermögen. Des
Weiteren sind alle Forderungen aus Lieferungen und
Leistungen, Forderungen gegen verbundene Unternehmen sowie
Ansprüche aus Versicherungsleistungen verpfändet.
Aus heutiger Sicht ist im Rahmen der
Liquiditätsplanung davon auszugehen, dass die
Gesellschaft aus eingegangenen Vertrags- bzw.
Haftungsverhältnissen nicht in Anspruch genommen
werden wird.
|
31.03.2023 |
31.03.2022 |
|
TEUR |
TEUR |
| Bestellung von
Sicherheiten für fremde Verbindlichkeiten |
356.585 |
345.255 |
Sonstige finanzielle
Verpflichtungen
Die sonstigen finanziellen Verpflichtungen aus Miet-
und Leasingverträgen betragen zum Bilanzstichtag TEUR
10 (VJ: TEUR 10). Davon sind TEUR 6 (VJ: TEUR 7) innerhalb
eines Jahres fällig.
Derivative Finanzinstrumente
Mit dem Abschluss von 33 Devisentermingeschäften
über einen Nominalbetrag in Höhe von TEUR 84 mit
einer Laufzeit bis spätestens zum September 2023
sichert die Gesellschaft Währungsrisiken von
Konzernunternehmen ab. Diesen Absicherungsgeschäften
stehen zukünftige Fremdwährungstransaktionen
gegenüber, deren Eintritt aufgrund von
Erfahrungswerten eine hohe Wahrscheinlichkeit aufweist.
Der negative Marktwert der
Devisentermingeschäfte beträgt zum 31. März
2023 TEUR 18 (VJ: TEUR 12). Dieser wird als
Rückstellung für Drohverluste in den sonstigen
Rückstellungen erfasst. Die Bewertung der
Devisentermingeschäfte erfolgte mit Hilfe eines
Bewertungsmodells unter Verwendung aktueller
Marktparameter.
C. Sonstige Angaben
Anzahl der Mitarbeiter im
Jahresdurchschnitt
Im Geschäftsjahr waren durchschnittlich 11,75
(VJ: 13,25) Mitarbeiter beschäftigt.
Geschäftsführung
| Heinrich-Ludger
Heuberg |
Geschäftsführer, Offenbach am Main |
Beziehungen zu Unternehmensorganen und
zu verbundenen Unternehmen Beziehungen zu
Unternehmensorganen
Entsprechend § 286 Abs. 4 HGB unterbleiben die
gemäß § 285 Nr. 9 a) HGB erforderlichen
Angaben über die Gesamtbezüge der
Geschäftsführung.
Konzernabschluss
Das Mutterunternehmen, welches den Konzernabschluss
für den kleinsten und größten Kreis von
Unternehmen aufstellt, in den der Jahresabschluss der ARVOS
Holding GmbH, Heidelberg einbezogen ist, ist die ARVOS
MidCo S.ä r.L, Luxemburg.
Die ARVOS Holding GmbH ist grundsätzlich zur
Aufstellung eines Konzernabschlusses und Konzernlagebericht
gemäß § 290 HGB verpflichtet. Die ARVOS
Holding GmbH macht von der Befreiungsvorschrift zur
Aufstellung eines Konzernabschlusses und -lageberichts
gemäß § 291 HGB Gebrauch, da sie und ihre
Tochterunternehmen in den Konzernabschluss der ARVOS Midco
S.ä r.l., Luxemburg, einbezogen werden.
Der Konzernabschluss der ARVOS MidCo S.ä r.L,
Luxemburg wurde nach den von der Europäischen Union
übernommenen Vorschriften der IAS/IFRS aufgestellt und
wird in englischer Sprache im elektronischen Bundesanzeiger
veröffentlicht. Wesentliche Abweichungen zur
Bilanzierung und Bewertung nach HGB ergeben sich vor allem
bei der Bilanzierung und Bewertung von Verbindlichkeiten
gegenüber Kreditinstituten, bei Derivaten
Finanzinstrumenten und dem Ansatz latenter Steuern.
ARVOS Holding GmbH
Heidelberg, 18. August
2023
Geschäftsführung
|