DHHG S.à.r.l. - Zweigniederlassung Deutschland
Selbe AdresseBeteiligungsgesellschaften
Grundlegende Informationen zum Unternehmen
Kennzahlen extrahiert aus veröffentlichten Jahresabschlüssen
Öffentliche Bekanntmachungen aus dem Handelsregister
Gesetzliche Vertreter dieser Organisation
| Name | Rolle |
|---|---|
Vincent Bertille Henri Roger Bonnet seit 9.6.2023 | Prokura |
Jörg Riede seit 5.12.2022 | Geschäftsführer |
Holger Jens Christian Jakob seit 10.1.2022 | Geschäftsführer |
Markus Vornhagen seit 6.9.2019 | Prokura |
Natürliche Personen, die das Unternehmen letztendlich besitzen oder kontrollieren – ermittelt durch Auflösen der Gesellschafterkette
| Name | Anteil |
|---|---|
QHC Holding Company | 100.00% |
Eigentümer- und Gesellschafterstruktur des Unternehmens
1 Gesellschafter
GmbH-Struktur
Unternehmen, an denen diese Organisation direkt beteiligt ist
| Name | Anteil |
|---|---|
| No data available | |
Bilanzkonten aus veröffentlichten Jahresabschlüssen
Gewinn- und Verlustkonten aus veröffentlichten Jahresabschlüssen
| Posten |
|---|
Öffentlich zugängliche Berichte in Volltext
QG HoldCo GmbHWetzlarJahresabschluss zum Geschäftsjahr vom 01.01.2023 bis zum 31.12.2023Bilanz zum 31. Dezember 2023AKTIVA
PASSIVA
Anhang für das Geschäftsjahr 2023Allgemeine Hinweise Sitz der Gesellschaft ist Wetzlar. Die Gesellschaft ist unter der Nummer HRB 7814 im Handelsregister des Amtsgerichts Wetzlar eingetragen. Der vorliegende Jahresabschluss wurde gemäß §§ 242 ff. und §§ 264 ff. HGB sowie nach den einschlägigen Vorschriften des GmbHG aufgestellt. Es gelten die Vorschriften für kleine Kapitalgesellschaften. Die Gewinn- und Verlustrechnung ist nach dem Gesamtkostenverfahren aufgestellt. Bilanzierungs- und Bewertungsmethoden Für die Aufstellung des Jahresabschlusses waren im Wesentlichen unverändert die nachfolgenden Bilanzierungs- und Bewertungsmethoden maßgebend. Finanzanlagen sind mit ihrem Nennbetrag oder dem niedrigeren am Bilanzstichtag beizulegenden Wert angesetzt. Forderungen sind mit ihrem Nennbetrag oder dem niedrigeren am Bilanzstichtag beizulegenden Wert angesetzt. Die sonstigen Rückstellungen berücksichtigen alle ungewissen Verbindlichkeiten. Sie sind in Höhe des nach vernünftiger kaufmännischer Beurteilung notwendigen Erfüllungsbetrags (d.h. einschließlich zukünftiger Kosten- und Preissteigerungen) angesetzt. Die Verbindlichkeiten sind mit ihrem Erfüllungsbetrag angesetzt. Auf fremde Währung lautende Vermögensgegenstände und Verbindlichkeiten wurden grundsätzlich mit dem Devisenkassamittelkurs zum Abschlussstichtag umgerechnet. Bei einer Restlaufzeit von mehr als einem Jahr wurde dabei das Realisationsprinzip (§ 252 Abs. 1 Nr. 4 Halbsatz 2 HGB) und das Anschaffungskostenprinzip (§ 253 Abs. 1 Satz 1 HGB) beachtet. ERLÄUTERUNGEN ZUM JAHRESABSCHLUSS Erläuterungen zur Bilanz Finanzanlagen
Forderungen Zum Stichtag bestanden wie im Vorjahr keine Forderungen mit einer Restlaufzeit von mehr als einem Jahr. In den Forderungen gegen verbundene Unternehmen sind keine Forderungen gegen die Gesellschafterin (Vj. EUR 0,00) enthalten. Eigenkapital Aufgrund der Abspaltung der Water Quality GmbH, Berlin, gemäß Abspaltungs- und Übernahmevertrag vom 10. März 2023, reduzierte sich die Kapitalrücklage der Gesellschaft um TEUR 103.770 auf TEUR 633.028. Sonstige Rückstellungen Die sonstigen Rückstellungen umfassen einen "Earn-Out Amount" in Höhe von TEUR 2.194 aus dem Erwerb der GoSilico GmbH, Karlsruhe, gemäß des im Mai 2021 geschlossenem Kaufvertrages. Verbindlichkeiten Die Verbindlichkeiten gegenüber verbundenen Unternehmen umfassen Verbindlichkeiten gegenüber der Gesellschafterin in Höhe von TEUR 615.518 (Vj. TEUR 194.944). Sämtliche Verbindlichkeiten haben eine Restlaufzeit von unter einem Jahr. Haftungsverhältnisse Zum Bilanzstichtag bestehen keine Haftungsverhältnisse gemäß § 251 i.V.m. § 268 Abs. 7 HGB. Sonstige finanzielle Verpflichtungen Zum Bilanzstichtag bestehen keine sonstigen finanziellen Verpflichtungen. Sonstige Angaben Das Gesetz zur Umsetzung der Richtlinie (EU) 2022/2523 des Rates zur Gewährleistung einer globalen Mindestbesteuerung für Unternehmensgruppen (Mindeststeuergesetz) wurde am 27. Dezember 2023 im Bundesgesetzblatt verkündet und ist am 28. Dezember 2023 in Kraft getreten. Hinsichtlich der neu eingeführten Regelung des § 285 Nr. 30a HGB und der daraus resultierenden Auskunftspflicht über einen sich aus dem Mindeststeuergesetz oder eines entsprechenden ausländischen Mindeststeuergesetzes ergebenden Steueraufwandes/-ertrages, sowie Erläuterungen zu den erwarteten Auswirkungen aus der Anwendung solcher noch nicht in Kraft getretener Mindeststeuergesetze, wurden Überlegungen in Abstimmung mit dem obersten Gesellschafter (Weltkonzern Danaher Corp., Washington/USA) vorgenommen. Auf Basis der in diesem Zusammenhang erstellten Berechnungen für die jeweilige Gesellschaft sind wir derzeit der Ansicht, dass mit keinen wesentlichen Auswirkungen auf die Gesellschaft aus der Einführung des Mindeststeuergesetzes zu rechnen ist. Geschäftsführung Herr Holger Jakob, Geschäftsführer, Biberbach an der Riß Herr Jörg Riede, Geschäftsführer, Krefeld Mitarbeiter Die Gesellschaft beschäftigte im Geschäftsjahr 2023 keine Mitarbeiter. Konzern- und Beteiligungsverhältnisse Die Anteile der Gesellschaft werden zu 100% von der DH Holdings Germany GmbH, Wetzlar, gehalten. Diese ist ein mittelbares Tochterunternehmen der Danaher Corporation, Washington D.C., USA. Damit ist die Gesellschaft ein verbundenes Unternehmen zur Danaher Corporation, die den Konzernabschluss sowohl für den kleinsten als auch für den größten Kreis von Unternehmen aufstellt. Zur Befreiung von der Verpflichtung zur Konzernrechnungslegung nach deutschem Recht macht die Gesellschaft von der Möglichkeit Gebrauch, in Übereinstimmung mit § 292 HGB i. V. m. der KonBefrV für das Geschäftsjahr 2023 einen geprüften befreienden Konzernabschluss mit einem Bericht über die Lage des Konzerns sowie den Bestätigungsvermerk des Konzernabschlussprüfers in englischer Sprache gemäß den einschlägigen Vorschriften offenzulegen. Dieser Konzernabschluss, in den die Gesellschaft einzubeziehen ist, wird von dem obersten Mutterunternehmen (Danaher Corporation) nach US GAAP aufgestellt; die befreiende Wirkung tritt mit der Offenlegung im Bundesanzeiger ein. Die Unterlagen zur befreienden Konzernrechnungslegung der Danaher Corporation für das Vorjahr werden im Bundesanzeiger unter der Gesellschaft DH Holdings Germany GmbH, Wetzlar, bekanntgemacht. Die wesentlichen Unterschiede zwischen US-amerikanischer (US GAAP) und deutscher Rechnungslegung (HGB) in Bezug auf den Konzernabschluss sind nachfolgend aufgeführt. Hinter der deutschen und der US-amerikanischen Rechnungslegung stehen grundsätzlich unterschiedliche Betrachtungsweisen. Während die Rechnungslegung nach HGB das Vorsichtsprinzip und den Gläubigerschutz in den Vordergrund stellt, ist die Bereitstellung entscheidungsrelevanter Informationen für den Kapitalgeber das vorrangige Ziel der US-amerikanischen Rechnungslegung. Daher wird auch der Vergleichbarkeit der Jahresabschlüsse - "sowohl über verschiedene Geschäftsjahre hinweg als auch von unterschiedlichen Unternehmen" - sowie der periodengerechten Erfolgsermittlung nach US GAAP ein höherer Stellenwert eingeräumt als nach HGB. Finanzierungsleasing Aufwendungen für Leasing von bestimmten Gegenständen, die dem Betrieb des Unternehmens dienen, werden nach deutschem Recht abhängig von den wirtschaftlichen Gegebenheiten und der Zuordnung, entweder als Finanzierungsleasing klassifiziert und der dem Leasingverhältnis zugrundeliegende Vermögensgegenstand somit aktiviert und abgeschrieben oder sofort aufwandswirksam erfasst. Bei Vorliegen verschiedener Voraussetzungen (sog. Capital Leases) ist der Barwert der künftigen Leasingraten nach US-GAAP gemäß ASC 840 (ehem. SFAS 13) zu aktivieren und über die Nutzungsdauer abzuschreiben. Die Auslegung der zwei Rechtsquellen können zu unterschiedlichen Klassifizierungen führen. Latente Steuern Durch die Vorschriften des HGB i. d. F. des BilRUG wurde eine weitgehende Harmonisierung in der Berechnungssystematik und Bewertung der latenten Steuern erzielt. Nach § 274 HGB sind steuerliche Verlustvorträge nur dann zu berücksichtigen, wenn in den kommenden fünf Jahren eine Verlustverrechnung zu erwarten ist. Nach HGB besteht für einen aktiven latenten Steuerüberhang ein Ansatzwahlrecht, nach US GAAP müssen aktive latente Steuern angesetzt werden. Rückstellungen Die Möglichkeiten zur Bildung von Rückstellungen sind in der US-amerikanischen Rechnungslegung restriktiver geregelt als nach HGB. Rückstellungen sind nach US GAAP zu bilden, wenn eine Verpflichtung gegenüber einem Dritten besteht, die Inanspruchnahme wahrscheinlich ("more likely than not") und die voraussichtliche Höhe des Erfüllungsbetrags der notwendigen Rückstellung zuverlässig schätzbar ist. Dabei ist auch eine Abzinsung zu berücksichtigen, wenn diese zuverlässig schätzbar ist. Rückstellungen nach HGB sind mit dem erwarteten Erfüllungsbetrag zu bewerten und bei einer Restlaufzeit von mehr als einem Jahr abzuzinsen. Der Diskontierungszins orientiert sich nach US GAAP an Renditen, die am Bilanzstichtag für erstrangige, festverzinsliche Unternehmensanleihen erzielt werden. Nach HGB ist dieser Zins grundsätzlich ein der Laufzeit entsprechender durchschnittlicher Marktzins der vergangenen zehn bzw. sieben Geschäftsjahre. Bei Pensionen kann vereinfachend eine Restlaufzeit von 15 Jahren unterstellt werden.
Wetzlar, 10. Dezember 2024 QG HoldCo GmbH Geschäftsführung Holger Jakob Geschäftsführung Jörg Riede Der Jahresabschluss zum 31.12.2023 der QG HoldCo GmbH, Wetzlar, wurde am 10.12.2024 festgestellt. |
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