Odyssey Fellbach GmbH
Selbe AdresseVermittlungstätigkeiten für Beherbergungsdienstleistungen
Grundlegende Informationen zum Unternehmen
Kennzahlen extrahiert aus veröffentlichten Jahresabschlüssen
Öffentliche Bekanntmachungen aus dem Handelsregister
Gesetzliche Vertreter dieser Organisation
| Name | Rolle |
|---|---|
Gonzalo Carpintero Navarro seit 5.9.2024 | Geschäftsführer |
Arnoud Martin Griffioen seit 2.1.2023 | Geschäftsführer |
Natürliche Personen, die das Unternehmen letztendlich besitzen oder kontrollieren – ermittelt durch Auflösen der Gesellschafterkette
| Name | Anteil |
|---|---|
Odyssey European Holding B.V. | 100.00% |
Eigentümer- und Gesellschafterstruktur des Unternehmens
1 Gesellschafter
GmbH-Struktur
Bilanzkonten aus veröffentlichten Jahresabschlüssen
Öffentlich zugängliche Berichte in Volltext
Odyssey Offenbach GmbHOffenbach am MainJahresabschluss zum Geschäftsjahr vom 01.01.2020 bis zum 31.12.2020Bilanzscroll
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Anhang
Anlage
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Die Gewinn- und Verlustrechnung wurden nach dem Gesamtkostenverfahren aufgestellt. Nach § 267 Abs. 1 HGB i.V.m. § 267 Abs. 4 Satz 2 ist die Gesellschaft eine kleine Kapitalgesellschaft. Größenabhängige Erleichterungen wurden teilweise in Anspruch genommen. Ab dem 7. Mai 2018 wird das Hotel unter der Marke „Delta Hotel by Marriott“ mit einem geänderten Konzept betrieben. Mit wirtschaftlicher Wirkung im Innenverhältnis zum 1. September 2020 und im Außenverhältnis zum 1. November 2020 wird das Hotel von der Eigentümerin der Immobilie, der New Century Investment S.à.r.l., Luxemburg, (NCI) unverändert mit Genehmigung des Franchisegebers betrieben. NCI hat mit der Gesellschaft einen Managementvertrag für den Hotelbetrieb abgeschlossen. Danach trägt die Auftraggeberin das wirtschaftliche Risiko aus dem Hotelbetrieb vollumfänglich und die Gesellschaft hat über den vollständigen Ersatz nachgewiesener Einzel- und Gemeinkosten Anspruch auf eine Vergütung, die einen fixen Betrag und eine Beteiligung am operativen Ergebnis des Hotelbetriebs umfasst. Angaben zu Bilanzierungs- und Bewertungsmethoden Fortführung der Unternehmenstätigkeit Die Bewertung erfolgt unter Anwendung des Grundsatzes der Fortführung der Unternehmenstätigkeit nach § 252 Abs. 1 Nr. 2 HGB. Vor Erwerb der Geschäftsanteile an der Gesellschaft durch die Odyssey European Holding B.V. (vormals: Paradepaard Beheer B.V.) hat die Veräußerin, die New Century Investment S.à.r.l. eine Einzahlung in die Kapitalrücklage in Höhe von € 5.000.000,00 geleistet, um die bilanzielle Überschuldung der Gesellschaft zu beseitigen. Die Verluste in den Vorjahren führen zu einer bilanziellen Überschuldung zum 31. Dezember 2020 in Höhe von € 1.571.241,86. Daher hat die Konzernobergesellschaft, die Odyssey European Holding B.V. mit Datum vom 2. März 2021 eine Patronatserklärung zur Sicherung der Zahlungsfähigkeit der Gesellschaft abgegeben. Sollte die Gesellschaft nicht in der Lage sein, ihren finanziellen Verpflichtungen nachzukommen, wird die Odyssey European Holding B.V. die Gesellschaft mit den notwendigen finanziellen Mitteln ausstatten, um diese Verpflichtungen erfüllen zu können. Zur Beseitigung der bilanziellen Überschuldung tritt die Odyssey European Holding B.V. mit ihren Ansprüchen im Rang hinter die übrigen Gläubiger der Gesellschaft zurück. Seit dem 1. November 2020 führt die Gesellschaft das Hotel nur noch im Rahmen eines Managementvertrages, so dass operative Verluste des Hotels nicht mehr von der Gesellschaft getragen werden müssen. Die Fortführung der Gesellschaft und die Bereitstellung von Liquidität, auch zur Bedienung der Verbindlichkeiten, ist nur durch die Unterstützung der Gesellschafterin (Konzernobergesellschaft) über die gegebene Patronatserklärung gegeben, welche wiederum von der wirtschaftlichen Lage der Konzernobergesellschaft und der ODYSSEY Hotel-Gruppe abhängig ist. Aufgrund der Belastungen im Zusammenhang mit der COVID19 Pandemie ist auch die ODYSSEY Hotel-Gruppe insgesamt in finanzielle Schwierigkeiten geraten. Zum 29. Dezember 2020 ist als neuer Mehrheitsgesellschafter der Avtivum SG Fund VI Holdings S.à.r.l. in die ODYSSEY Hotel-Gruppe eingestiegen und hat weitere finanzielle Mittel zur Unterstützung zugesagt. Da die staatlichen finanziellen Hilfen zur Abfederung der COVID19 Pandemie im Jahr 2022 beendet wurden, ist es nun von entscheidender Bedeutung, dass die Auslastung in den Hotels wieder ein ausreichendes Niveau bei auskömmlichen Preisen erreicht, um auch die inflationsbedingte Kostensteigerung abfangen zu können. In den Unternehmensplanungen für die ODYSSEY Hotel-Gruppe wird von positiven Cashflows ab 2023 ausgegangen. Die Fortführung der Odyssey Offenbach GmbH ist somit von der weiteren wirtschaftlichen Entwicklung der ODYSSEY Hotel-Gruppe abhängig, welche insbesondere die Einhaltung der Ziele in der Unternehmensplanung und ggf. weiterer Unterstützung durch den neuen Mehrheitsgesellschafter erfordert, um die eigene Fortführung sicherzustellen. Bilanzierungs- und Bewertungsgrundsätze Entgeltlich von Dritten erworbene immaterielle Vermögensgegenstände des Anlagevermögens werden zu Anschaffungskosten aktiviert und ihrer voraussichtlichen Nutzungsdauer entsprechend linear, im Zugangsjahr zeitanteilig, abgeschrieben. Dabei werden entgeltlich erworbene EDV-Programme über eine betriebsgewöhnliche Nutzungsdauer von drei Jahren abgeschrieben. Sachanlagen sind mit den Anschaffungs- bzw. Herstellungskosten abzüglich planmäßiger linearer Abschreibungen bewertet. Die Abschreibungen auf Zugänge des Sachanlagevermögens erfolgen grundsätzlich zeitanteilig. Soweit die beizulegenden Werte einzelner Vermögensgegenstände ihren Buchwert unterschreiten, werden zusätzlich außerplanmäßige Abschreibungen bei voraussichtlich dauernder Wertminderung vorgenommen. In Bezug auf die Bilanzierung geringwertiger Wirtschaftsgüter wird handelsrechtlich die steuerrechtliche Regelung des § 6 Abs. 2 EStG angewendet. Anschaffungs- oder Herstellungskosten von abnutzbaren beweglichen Wirtschaftsgütern des Anlagevermögens, die einer selbständigen Nutzung fähig sind, werden im Wirtschaftsjahr der Anschaffung, Herstellung oder Einlage in voller Höhe als Betriebsausgaben erfasst, wenn die Anschaffungs- oder Herstellungskosten, vermindert um einen darin enthaltenen Vorsteuerbetrag, für das einzelne Wirtschaftsgut € 800 nicht übersteigen. Die Vorräte sind zu Anschaffungs- bzw. Herstellungskosten und unter Berücksichtigung des Niederstwertprinzips bewertet. Alle erkennbaren Risiken im Vorratsvermögen, die sich aus überdurchschnittlicher Lagerdauer, geminderter Verwertbarkeit und/oder niedrigeren Wiederbeschaffungs- kosten ergeben, sind durch angemessene Wertabschläge berücksichtigt. In allen Fällen wurde verlustfrei bewertet, d.h. soweit die voraussichtlichen Verkaufspreise abzüglich der bis zum Verkauf anfallenden Kosten zu einem niedrigeren beizulegenden Wert führen, wurden entsprechende Abwertungen vorgenommen. Abgesehen von handelsüblichen Eigentumsvorbehalten sind die Vorräte frei von Rechten Dritter. Forderungen und sonstige Vermögensgegenstände werden mit dem Nennwert bzw. mit dem am Bilanzstichtag beizulegenden niedrigeren Wert angesetzt. Bei Forderungen, deren Einbringlichkeit mit erkennbaren Risiken behaftet ist, werden angemessene Wertabschläge vorgenommen; uneinbringliche Forderungen werden abgeschrieben. Die flüssigen Mittel sind zum Nennwert am Bilanzstichtag angesetzt. Als aktive Rechnungsabgrenzungsposten sind Auszahlungen vor dem Abschlussstichtag angesetzt, soweit sie Aufwand für einen bestimmten Zeitraum nach diesem Zeitpunkt darstellen. Das gezeichnete Kapital wird zum Nennwert bilanziert. Die Steuerrückstellungen beinhalten die das Geschäftsjahr betreffenden, noch nicht veranlagten Steuern. Die sonstigen Rückstellungen sind so bemessen, dass die erkennbaren Risiken und ungewissen Verpflichtungen berücksichtigt sind. Die Bewertung erfolgt jeweils in Höhe des Erfüllungsbetrags, der nach vernünftiger kaufmännischer Beurteilung erforderlich ist, um zukünftige Zahlungsverpflichtungen abzudecken. Zukünftige Preis- und Kostensteigerungen werden berücksichtigt, sofern ausreichende objektive Hinweise für deren Eintritt vorliegen. Rückstellungen mit einer Restlaufzeit von mehr als einem Jahr werden mit dem ihrer Restlaufzeit entsprechenden, von der Deutschen Bundesbank veröffentlichten, durchschnittlichen Marktzinssatz der vergangenen sieben Geschäftsjahre abgezinst. Für zukünftige Aufwendungen aus der Erfüllung vertraglicher Pachguterneuerungsverpflichtungen (FF&E-Paket) aus dem Pachtverhältnis wurden entsprechende Rückstellungen in Höhe des jeweiligen Erfüllungsbetrags gebildet. Eine Kostensteigerung ist nicht zu berücksichtigen, da die Verpflichtung durch einen umsatzabhängigen Betrag fest definiert ist. Bei der Ermittlung der Rückstellungen wurden die Restmietdauer und voraussichtliche Verwendung in Pachtguterneuerung zugrunde gelegt. Der Teil der Rückstellungen, welcher auf Ausgaben entfällt, die nach Ablauf des dem Abschlussstichtag folgenden Geschäftsjahres anfallen, wird mit dem ihrer Restlaufzeit entsprechenden durchschnittlichen Marktzinssatz der vergangenen sieben Geschäftsjahre abgezinst. Verbindlichkeiten wurden zum Erfüllungsbetrag angesetzt. Fremdwährungsumrechnung Geschäftsvorfälle in fremder Währung werden grundsätzlich mit dem historischen Kurs zum Zeitpunkt der Erstverbuchung erfasst. Langfristige Fremdwährungsforderungen werden zum Devisenbriefkurs bei Entstehung der Forderung oder zum niedrigeren beizulegenden Wert, unter Zugrundelegung des Devisenkassamittelkurses am Abschlussstichtag, angesetzt (Imparitätsprinzip). Kurzfristige Fremdwährungsforderungen (Restlaufzeit von einem Jahr oder weniger) sowie liquide Mittel oder andere kurzfristige Vermögensgegenstände in Fremdwährungen werden zum Devisenkassamittelkurs am Bilanzstichtag umgerechnet. Langfristige Fremdwährungsverbindlichkeiten werden zum Devisengeldkurs bei Entstehung der Verbindlichkeit oder zum höheren Stichtagskurswert, unter Zugrundelegung des Devisenkassamittelkurses am Abschlussstichtag, bewertet (Imparitätsprinzip). Kurzfristige Fremdwährungsverbindlichkeiten (Restlaufzeit von einem Jahr oder weniger) werden zum Devisenkassamittelkurs am Bilanzstichtag umgerechnet. Latente Steuern Latente Steuern werden auf die Unterschiede in den Bilanzansätzen der Handelsbilanz und der Steuerbilanz angesetzt, sofern sich diese in späteren Geschäftsjahren voraussichtlich abbauen. Darüber hinaus werden aktive latente Steuern auf die bestehenden körperschaft- und gewerbesteuerlichen Verlustvorträge sowie auf steuerliche Zinsvorträge im Sinne des § 4h EStG i.V.m. § 8a KStG gebildet, soweit innerhalb der nächsten fünf Jahre eine Verlustverrechnung zu erwarten ist. Aktive und passive latente Steuern werden saldiert ausgewiesen. Im Falle eines Aktivüberhangs der latenten Steuern zum Bilanzstichtag wird von dem Aktivierungswahlrecht des § 274 Abs. 1 Satz 2 HGB kein Gebrauch gemacht. Der Aufwand und Ertrag aus der Veränderung der bilanzierten latenten Steuern wird in der Gewinn- und Verlustrechnung gesondert unter dem Posten "Steuern vom Einkommen und vom Ertrag" als sog. Davon-Vermerk ausgewiesen. Der Berechnung der latenten Steuern liegt ein effektiver Steuersatz von 31,715 % zugrunde (15,825 % für die Körperschaftsteuer einschließlich Solidaritätszuschlag und 15,4 % für die Gewerbesteuer), der sich voraussichtlich im Zeitpunkt des Abbaus der Differenzen ergeben wird. Der Steuersatz für die Gewerbesteuer ergibt sich aus dem Gewerbesteuerhebesatz von 440 %. Gegenüber dem Vorjahr abweichende Bilanzierungs- und Bewertungsmethoden Beim Jahresabschluss konnten die bisher angewandten Bilanzierungs- und Bewertungsmethoden im Wesentlichen übernommen werden. Ein grundlegender Wechsel von Bilanzierungs- und Bewertungsmethoden gegenüber dem Vorjahr fand nicht statt. Angaben zur Bilanz Angabe zu Forderungen mit einer Restlaufzeit größer einem Jahr Der Betrag der Forderungen mit einer Restlaufzeit größer einem Jahr beträgt 0,00 EUR (Vorjahr: 0,00 EUR). Angaben zu Forderungen gegenüber Gesellschaftern Der Wert der Forderungen gegenüber der Gesellschafterin der Odyssey Offenbach GmbH beläuft sich auf 0,00 EUR (Vorjahr: 0,00 EUR). Sonstige Vermögensgegenstände Die sonstigen Vermögensgegenstände haben mit Ausnahme von Kautionen in Höhe von € 9.730,00 eine Restlaufzeit von weniger als einem Jahr. Guthaben bei Kreditinstituten Für ein Guthaben in Höhe von € 10.146,49 besteht insoweit eine Verfügungsbeschränkung, als es zur Absicherung von herausgelegten Bankavalen dient. Aktive latente Steuern Aktive latente Steuern resultieren aus Differenzen zwischen handels- und steuerrechtlichen Wertansätzen aufgrund von · abweichenden Wertansätzen von langfristigen sonstigen Rückstellungen sowie · steuerlichen Verlustvorträgen Zum Bilanzstichtag 31. Dezember 2020 ergeben sich ausschließlich aktivische Steuerlatenzen Die Gesellschaft macht von dem Aktivierungswahlrecht des § 274 Abs. 1 Satz 2 HGB keinen Gebrauch, so dass ein Ansatz latenter Steuern in der Bilanz unterbleibt. Eigenkapital Das im Handelsregister eingetragene gezeichnete Kapital beträgt 25.000,00 EUR und ist zur Hälfte in Höhe von 12.500,00 EUR eingezahlt. Nicht durch Eigenkapital gedeckter Fehlbetrag Die Gesellschaft ist zum Bilanzstichtag 31. Dezember 2020 in Höhe des nicht durch Eigenkapital gedeckten Fehlbetrags von € 1.571.241,86 (Vorjahr: € 1.454.306,39) bilanziell überschuldet. Hinsichtlich der Annahme der Fortführung der Unternehmenstätigkeit trotz des negativen Eigenkapitals verweisen wir auf unsere Ausführungen unter Punkt II. Wesentliche Bilanzierungs- und Bewertungsmethoden, Fortführung der Unternehmertätigkeit. Verbindlichkeiten die Verbindlichkeiten sind mit dem Erfüllungsbetrag angesetzt. Passive Rechnungsabgrenzungsposten Gemäß Franchisevertrag hat die Gesellschaft Anspruch auf ein Key Money als Finanzierungshilfe für die Anlaufphase des Hotelbetriebs. Dieser Anspruch in Höhe von EUR 525.000,00 wurde im laufenden Geschäftsjahr ertragswirksam vereinnahmt und über die Franchise Vertragsdauer von 20 Jahren ratierlich abgegrenzt. Betrag der Verbindlichkeiten mit einer Restlaufzeit > 5 Jahre und der Sicherungsrechte Der Gesamtbetrag der bilanzierten Verbindlichkeiten mit einer Restlaufzeit von mehr als 5 Jahren beträgt 0,00 EUR (Vorjahr: 0,00 EUR). Der Gesamtbetrag der bilanzierten Verbindlichkeiten, die durch Pfandrechte oder ähnliche Rechte gesichert sind, beträgt 0,00 EUR. Angabe zu Restlaufzeitvermerken Der Betrag der Verbindlichkeiten mit einer Restlaufzeit bis zu einem Jahr beträgt 3.952.694,20 EUR (Vorjahr: 2.735.296,98 EUR). Der Betrag der Verbindlichkeiten mit einer Restlaufzeit größer einem Jahr beträgt 0,00 EUR (Vorjahr: 0,00 EUR). Angaben zu Verbindlichkeiten gegenüber Gesellschaftern Der Betrag der Verbindlichkeiten gegenüber Gesellschaftern beläuft sich auf 872.718,98 EUR (Vorjahr: 296.300,00 EUR). Nicht bilanzierte sonstige finanzielle Verpflichtungen Neben den in der Bilanz ausgewiesenen Verbindlichkeiten bestehen in Höhe von 27 TEUR sonstige finanzielle Verpflichtungen. Durch das mit Wirkung zum 01. September 2020 gültige "Transition Agreement" wurde der Pachtvertrag über das Hotelgebäude vorzeitig beendet. Sonstige Angaben Durchschnittliche Zahl der während des Geschäftsjahrs beschäftigten Arbeitnehmer Die durchschnittliche Zahl der während des Geschäftsjahres im Unternehmen beschäftigten Arbeitnehmer betrug 38,0. Geschäftsführung Geschäftsführer war im Geschäftsjahr 2020: · Richard Henri van Erp, Kaufmann, Utrecht, Niederlande (bis Februar 2024) · Arnoud Griffioen, Kaufmann, Utrecht, Niederlande (seit April 2022) · Gonzalo Carpintero Navarro, Kaufmann, Madrid, Spanien (seit 05.09.2024) Auf die Angabe der Bezüge von der Geschäftsführerwird gemäß § 286 Abs. 4 HGB verzichtet. Konzernzugehörigkeit Die Odyssey Offenbach GmbH wurde in den Konzernabschluss der Odyssey European Holding B.V., Utrecht, Niederlanden, (ehemals: Paradepaard Beheer B.V. Breda, Niederlande) einbezogen. Die Odyssey European Holding B.V. stellt den Konzernabschluss für den größten Konzernkreis auf. Der Konzernabschluss ist am Sitz der Gesellschaft in Utrecht Niederlande erhältlich und wird in den Niederlanden gemäß der gesetzlichen Bestimmungen veröffentlicht. Ergebnisverwendungsvorschlag Die Geschäftsführung schlägt vor, den Bilanzverlust von EUR 6.596.241,86 der sich aus dem Jahresfehlbetrag von EUR 116.935,47 und dem Verlustvortrag von EUR 6.479.306,39 ergibt, auf neue Rechnung vorzu- tragen. Unterschrift der Geschäftsführung scroll
sonstige Berichtsbestandteile
Offenbach, 5. Januar 2026
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