Stammdaten

Register
Amtsgericht München HRB 268131
Vorher
Blitz 21-900 GmbH
Eingetragen
26.7.2021
Branche
Managementtätigkeiten von sonstigen HoldinggesellschaftenBeteiligungsgesellschaftenManagementtätigkeiten von Holdinggesellschaften mit überwiegend finanziellem Anteilsbesitz
Gegenstand
Erwerb, das Halten und das Verwalten von Beteiligungen an Unternehmen, der Erwerb, das Halten und Verwalten von sonstigen Vermögensgegenständen, die Übernahme der persönlichen Haftung, der Geschäftsführung und die Vertretung von Gesellschaften sowie das Erbringen von Dienstleistungen aller Art insbesondere für verbundene Unternehmen, ausgenommen Bankgeschäfte oder erlaubnispflichtige Finanzdienstleistungen nach dem KWG oder dem KAGB

Finanzübersicht

Historie

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Management

NameRolle
Steffen Munz
seit 24.1.2022
Geschäftsführer
Prokura
Prokura

Wirtschaftlich Berechtigte

0.00% identifiziert100.00% ungelöst

Ungelöste Beteiligungen (2)

NameAnteil
CEP V Voltage 2 S.à r.l.LUX
90.00%
CEP V Voltage 3 S.à r.l.LUX
10.00%

Gesellschafter

1 Gesellschafter

GmbH-Struktur

Germany
25.000 €
100.00%

Beteiligungen

Bilanzkonten

Gewinn- und Verlustrechnung

Posten

Konzern- und Jahresabschlüsse

Voltage BidCo GmbH (vormals: Blitz 21-900 GmbH)

München

Jahresabschluss zum Geschäftsjahr vom 26.07.2021 bis zum 31.12.2021

BILANZ

AKTIVA

Einzelposten
Geschäftsjahr
EUR

Gesamt
Geschäftsjahr
EUR

Einzelposten
Vorjahr
EUR

Gesamt
Vorjahr
EUR

A. Anlagevermögen

470.778.778,66

470.778.778,66

B. Umlaufvermögen

160.031.149,60

160.031.149,60

25.000,00

25000,00

C. Rechnungsabgrenzungsposten

66.740,00

66.740,00

Summe Aktiva

630.876.678,26

630.876.678,26

25.000,00

25.000,00



PASSIVA

Einzelposten
Geschäftsjahr
EUR

Gesamt
Geschäftsjahr
EUR

Einzelposten
Vorjahr
EUR

Gesamt
Vorjahr
EUR

A. Eigenkapital

402.408.970,26

402.408.970,26

25.000,00

25.000,00

B. Rückstellungen

229.288,59

229.288.59

C. Verbindlichkeiten

228.158.419,41

228.158.419,41

Summe Passiva

630.876.678,26

630.876.678,26

25.000,00

25.000,00

Anhang

DER VOLTAGE BIDCO GMBH, MÜNCHEN, FÜR DAS RUMPFGESCHÄFTSJAHR

VOM 26. JULI BIS 31. DEZEMBER 2021

ALLGEMEINE GRUNDSÄTZE

Der Jahresabschluss ist nach den Vorschriften des deutschen Handelsgesetzbuches (HGB) und des GmbH-Gesetzes (GmbHG) aufgestellt. Die Voltage BidCo GmbH (nachfolgend auch die "Gesellschaft") ist zum 31. Dezember 2021 eine Kleinstkapitalgesellschaft im Sinne des § 267a HGB. Für die Gewinn- und Verlustrechnung wurde das Gesamtkostenverfahren angewendet. Das Geschäftsjahr entspricht dem Kalenderjahr. Die Voltage BidCo GmbH mit Sitz in 81829 München, Hollerithstraße 5, wird im Handelsregister B des Amtsgerichts München unter der Nummer 268131 geführt.

Der Jahresabschluss wird freiwillig nach den geltenden Regelungen für kleine Kapitalgesellschaften im Sinne des § 267 HGB aufgestellt. Bei der Erstellung des Jahresabschlusses werden nicht alle größenabhängigen Befreiungen bzw. Erleichterungen in Anspruch genommen.

Die Gesellschaft wird in den IFRS Konzernabschluss der Voltage Global Holding GmbH, München, die den Konzernabschluss für den größten und kleinsten Kreis von Unternehmen aufstellt, einbezogen. Der Konzernabschluss

wird im Bundesanzeiger elektronisch bekannt gemacht. Entsprechend ist die Gesellschaft von der Pflicht zur Aufstellung eines Konzernabschlusses befreit. Oberste Muttergesellschaft ist die The Carlyle Group Inc. mit Sitz in Delaware, USA, deren Geschäftstätigkeit das Halten von Beteiligungen ist.

Der dargestellte Jahresabschluss umfasst das Rumpfgeschäftsjahr vom 26. Juli bis 31. Dezember 2021. Das Stammkapital wurde in voller Höhe einbezahlt. Aufgrund der Gründung im Jahr 2021 liegen für die Bilanz sowie die Gewinn- und Verlustrechnung keine Vorjahreswerte vor. In der Spalte für das Vergleichsjahr werden in der Bilanz die Werte der Eröffnungsbilanz per 26. Juli 2021 wiedergegeben. Eine Vergleichbarkeit ist daher nicht gegeben.

BILANZIERUNGS- UND BEWERTUNGSGRUNDSÄTZE

Bei der Aufstellung des Jahresabschlusses zum 31. Dezember 2021 wurden die nachfolgend aufgeführten Bilanzierungs- und Bewertungsmethoden stetig zugrunde gelegt:

BILANZIERUNGSGRUNSÄTZE ZUR BILANZ

Bei den Finanzanlagen sind die Anteile an verbundenen Unternehmen sowie an Beteiligungen zu Anschaffungskosten zuzüglich Anschaffungsnebenkosten bewertet. Außerplanmäßige Abschreibungen erfolgen bei einer voraussichtlich dauernden Wertminderung gemäß § 253 Abs. 3 S. 5 HGB. Bei dauerhaftem Wegfall der Gründe für die Abschreibungen werden entsprechende Zuschreibungen vorgenommen.

Forderungen und sonstige Vermögensgegenstände werden mit dem Nennwert bzw. mit dem am Bilanzstichtag beizulegenden niedrigeren Wert angesetzt. Bei Forderungen, deren Einbringlichkeit mit erkennbaren Risiken behaftet ist, werden angemessene Wertabschläge vorgenommen; uneinbringliche Forderungen werden abgeschrieben.

Zur Abdeckung des allgemeinen Kreditrisikos werden pauschalierte Wertberichtigungen auf nicht einzelwertberichtigte Nettoforderungen gebildet. Forderungen mit einer Laufzeit von mehr als einem Jahr werden zum Barwert angesetzt. Forderungen und Verbindlichkeiten werden saldiert, sofern die Aufrechnungslage gegeben ist.

Die flüssigen Mittel sind zum Nennwert am Bilanzstichtag angesetzt.

5 JAHRESABSCHLUSS NACH HGB

Geschäftsvorfälle in fremder Währung werden grundsätzlich mit dem historischen Kurs zum Zeitpunkt der Erstverbuchung erfasst. Bilanzposten werden zum Stichtag wie folgt bewertet:

▪ Langfristige Fremdwährungsforderungen werden zum Devisenbriefkurs bei Entstehung der Forderung oder zum niedrigeren beizulegenden Wert, unter Zugrundelegung des Devisenkassamittelkurses am Abschlussstichtag, angesetzt (Imparitätsprinzip).

▪ Kurzfristige Fremdwährungsforderungen (Restlaufzeit von einem Jahr oder weniger) sowie liquide Mittel oder andere kurzfristige Vermögensgegenstände in Fremdwährung werden zum Devisenkassamittelkurs am Bilanzstichtag umgerechnet.

Als aktive Rechnungsabgrenzungsposten sind Auszahlungen angesetzt, soweit sie Aufwand für einen bestimmten Zeitraum nach dem Abschlussstichtag darstellen.

Das Eigenkapital wird mit dem Nennbetrag angesetzt.

Die übrigen Rückstellungen berücksichtigen alle erkennbaren Risiken und ungewissen Verpflichtungen. Sie sind mit dem nach vernünftiger kaufmännischer Beurteilung notwendigen Erfüllungsbetrag dotiert.

Die Verbindlichkeiten sind mit dem Erfüllungsbetrag angesetzt.

Langfristige Fremdwährungsverbindlichkeiten werden zum Devisengeldkurs bei Entstehung der Verbindlichkeit oder zum höheren Stichtagskurswert, unter Zugrundelegung des Devisenkassamittelkurses am Abschlussstichtag, bewertet (Imparitätsprinzip).

Kurzfristige Fremdwährungsverbindlichkeiten (Restlaufzeit von einem Jahr oder weniger) werden zum Devisenkassamittelkurs am Bilanzstichtag umgerechnet.

Die Haftungsverhältnisse entsprechen dem am Bilanzstichtag bestehenden Haftungsumfang.

BILANZIERUNGSGRUNSÄTZE ZUR GEWINN- UND VERLUSTRECHNUNG

Aufwendungen und Erträge des Rumpfgeschäftsjahres sind unabhängig von den Zeitpunkten der entsprechenden Zahlungen im Jahresabschluss berücksichtigt. Alle vorhersehbaren Risiken und Verluste, die bis zum Abschlussstichtag

entstanden sind, wurden berücksichtigt. Gewinne wurden nur berücksichtigt, wenn sie am Abschlussstichtag realisiert sind, Aufwendungen werden unter Berücksichtigung des Vorsichtsprinzips erfasst.

 

München, den 25. Mai 2022

gez. Dr. Jürgen Brandes, gez. Steffen Munz, gez. Andreas Grundhöfer

Die Feststellung bzw. Billigung des Jahresabschlusses erfolgte am: 25. Mai 2022

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