BÄREN-APOTHEKE, Politynski & Englert oHG
Selbe AdresseEinzelhandel mit pharmazeutischen Erzeugnissen
Grundlegende Informationen zum Unternehmen
Kennzahlen extrahiert aus veröffentlichten Jahresabschlüssen
Öffentliche Bekanntmachungen aus dem Handelsregister
Gesetzliche Vertreter dieser Organisation
| Name | Rolle |
|---|---|
Bodo Wolfgang Friedrich seit 2.7.2024 | Prokura |
Markus Ostermeier seit 7.3.2024 | Prokura |
Dirk Tiemann seit 28.9.2022 | Geschäftsführer |
Frédéric Vinson seit 18.2.2019 | Geschäftsführer |
Natürliche Personen, die das Unternehmen letztendlich besitzen oder kontrollieren – ermittelt durch Auflösen der Gesellschafterkette
| Name | Anteil |
|---|---|
| 95.00% | |
| 5.00% |
Eigentümerstruktur und Kapitalverteilung des Unternehmens
Unternehmen, an denen diese Organisation direkt beteiligt ist
| Name | Anteil |
|---|---|
| No data available | |
Bilanzkonten aus veröffentlichten Jahresabschlüssen
Gewinn- und Verlustkonten aus veröffentlichten Jahresabschlüssen
| Posten |
|---|
Öffentlich zugängliche Berichte in Volltext
MEA Group GmbHAichachJahresabschluss zum Geschäftsjahr vom 01.01.2023 bis zum 31.12.2023Inhaltsverzeichnis Bilanz zum 31. Dezember 2023 Gewinn- und Verlustrechnung für die Zeit vom 1. Januar bis zum 31. Dezember 2023 Anhang für das Geschäftsjahr 2023 Bestätigungsvermerk des unabhängigen Abschlussprüfers Bilanz zum 31. Dezember 2023Aktiva
Passiva
Gewinn- und Verlustrechnung für die Zeit vom 1. Januar bis zum 31. Dezember 2023
Anhang für das Geschäftsjahr 2023A. Allgemeine Angaben Der Jahresabschluss der MEA Group GmbH (Amtsgericht Augsburg HRB 33004) wurde gem. §§ 242 ff. und 264 ff. HGB sowie den einschlägigen Vorschriften des GmbHG aufgestellt. Es gelten die Vorschriften für kleine Kapitalgesellschaften. Die Erstellung des Jahresabschlusses erfolgt unter Annahme der Unternehmensfortführung (§ 252 Abs. 1 Nr. 2 HGB). Die Gewinn- und Verlustrechnung ist nach dem Gesamtkostenverfahren gem. § 275 Abs. 2 HGB aufgestellt. Geschäftsjahr ist das Kalenderjahr. Im Interesse einer besseren Klarheit und Übersichtlichkeit werden die nach den gesetzlichen Vorschriften bei den Posten der Bilanz und Gewinn- und Verlustrechnung anzubringenden Vermerke ebenso wie die Vermerke, die wahlweise in der Bilanz bzw. Gewinn- und Verlustrechnung oder im Anhang anzubringen sind, weitestgehend im Anhang aufgeführt. B. Bilanzierungs- und Bewertungsgrundsätze Die Bewertung ist nach den allgemeinen Bestimmungen der §§ 252 bis 256 HGB unter Berücksichtigung der Sondervorschriften für Kapitalgesellschaften nach den §§ 264 bis 283 HGB vorgenommen worden. Die entgeltlich erworbenen immateriellen Vermögensgegenstände werden im Zeitpunkt des Übergangs des wirtschaftlichen bzw. rechtlichen Eigentums mit den Anschaffungskosten aktiviert und planmäßig linear auf die voraussichtliche Nutzungsdauer abgeschrieben. Die Zugangsbewertung von Vermögensgegenständen des Sachanlagevermögens erfolgt höchstens zu Anschaffungs- oder Herstellungskosten im Zeitpunkt des Übergangs des wirtschaftlichen bzw. rechtlichen Eigentums. Bei den Anschaffungskosten werden Anschaffungsnebenkosten und Anschaffungskostenminderungen berücksichtigt. Die Folgebewertung des abnutzbaren Sachanlagevermögens ergibt sich aus Anschaffungs- bzw. Herstellungskosten abzüglich planmäßiger Abschreibungen. Im Jahr des Zugangs erfolgte eine zeitanteilige Ermittlung der Abschreibung. Die Abschreibungen wurden in Anlehnung an die in den steuerlichen Abschreibungstabellen (AfA-Tabelle) vorgegebenen Nutzungsdauern linear vorgenommen. Für die Zugänge der hier ausschließlich maßgeblichen geringwertigen Vermögensgegenstände (steuerlich: geringwertige Wirtschaftsgüter) des Sachanlagevermögens werden die steuerlichen Vorschriften zur Bildung eines Sammelpostens und zur Abschreibung auf fünf Jahre auch in der Handelsbilanz angewendet, da diese der tatsächlichen Nutzungsdauer nicht entgegenstehen. Geleistete Anzahlungen werden mit dem Nennbetrag bewertet. Im Finanzanlagevermögen werden Anteile an verbundenen Unternehmen, Beteiligungen und Ausleihungen ausgewiesen, sofern sie dazu bestimmt sind, dem Geschäftsbetrieb dauernd zu dienen. Der Ansatz der Finanzanlagen erfolgt zum Zeitpunkt des Übergangs des wirtschaftlichen bzw. rechtlichen Eigentums zu Anschaffungskosten einschließlich Anschaffungsnebenkosten. Die im Wege der Einbringung erworbenen Anteile sind mit ihren jeweiligen Einbringungswerten angesetzt, die den Zeitwerten zum jeweiligen Einbringungszeitpunkt entsprechen. Die Bestimmung der beizulegenden Werte der Anteile erfolgt mit Hilfe des Ertragswertverfahrens auf Basis von Vier-Jahresplanungen. Wesentliche Planungsannahmen betreffen die zu Grunde gelegte Umsatzentwicklung, die Ergebnismarge sowie das Wachstum der ewigen Rente. Die tatsächlichen Werte können von den getroffenen Annahmen und Schätzungen abweichen. Zum Zeitpunkt der Aufstellung des Jahresabschlusses sind wesentliche Änderungen der zu Grunde gelegten Annahmen und Schätzungen nicht erkennbar. Sofern zum Abschlussstichtag bei Vermögensgegenständen des Anlagevermögens von einer voraussichtlich dauernden Wertminderung auszugehen ist, werden außerplanmäßige Abschreibungen auf den niedrigeren Wert vorgenommen. Stellt sich in einem späteren Geschäftsjahr heraus, dass die Gründe hierfür nicht mehr bestehen, so wird der Betrag dieser Abschreibungen im Umfang der Werterhöhung unter Berücksichtigung der Abschreibungen, die inzwischen vorzunehmen gewesen wären, zugeschrieben. Die Forderungen und sonstige Vermögensgegenstände werden grundsätzlich mit dem Nennbetrag angesetzt. Die Berücksichtigung des Niederstwertprinzips erfolgte für Einzelrisiken durch entsprechende Einzelwertberichtigungen. Rückdeckungsversicherungsansprüche werden auf Basis von Mitteilungen der Versicherer mit den fortgeführten Anschaffungskosten (Deckungskapital zuzüglich Überschussbeteiligung) zum Bilanzstichtag bewertet. Rückdeckungsversicherungsansprüche, die dem Zugriff aller übrigen Gläubiger entzogen sind und ausschließlich der Erfüllung von Altersversorgungsverpflichtungen dienen, werden zum beizulegenden Zeitwert bewertet und mit den Rückstellungen für Pensionen und ähnliche Verpflichtungen saldiert. Flüssige Mittel wurden mit ihrem Nennwert angesetzt. Als aktiver Unterschiedsbetrag aus der Vermögensverrechnung wird der den Betrag der Schulden übersteigende anteilige Zeitwert der Vermögensgegenstände ausgewiesen. Es handelt sich insoweit um den die Rückstellung für Pensionen übersteigenden Zeitwert des Planvermögens. Die aktiven Rechnungsabgrenzungsposten betreffen Ausgaben vor dem Abschlussstichtag, die Aufwand für eine bestimmte Zeit nach diesem Tage darstellen. Die Auflösung der Posten erfolgt entsprechend dem Zeitablauf. Der Ausweis und die Darstellung des Eigenkapitals erfolgt gemäß § 272 HGB. Das gezeichnete Kapital ist zum Nennwert bilanziert. Die Pensionsrückstellungen wurden nach versicherungsmathematischen Grundsätzen nach dem Anwartschaftsbarwertverfahren ermittelt. Dabei erfolgt die Berechnung gem. § 253 Abs. 2 S. 2 und 3 HGB auf Basis eines durchschnittlichen Marktzinses mit einer angenommenen Restlaufzeit von 15 Jahren (1,82 %), der von der Deutschen Bundesbank nach Maßgabe der entsprechenden Rechtsverordnung ermittelt und monatlich bekannt gegeben wird. Entsprechend § 253 Abs. 2 Satz 1 HGB n. F. wurde der Diskontierungszinssatz auf Basis der letzten zehn Geschäftsjahre ermittelt. Im Vergleich zu einer Bewertung mit einem Diskontierungssatz auf Basis der letzten sieben Geschäftsjahre ergibt sich ein Unterschiedsbetrag von TEUR 93, welcher der Ausschüttungssperre § 253 Abs. 6 S. 2 HGB n. F. unterliegt. Die Verpflichtungen aus Pensionen und ähnliche Verpflichtungen werden mit den Vermögensgegenständen, die ausschließlich der Erfüllung der Altersversorgungs- und ähnlichen Verpflichtungen dienen und dem Zugriff aller übrigen Gläubiger entzogen sind (sog. Deckungsvermögen), verrechnet. Die Bewertung des Deckungsvermögens erfolgt zum beizulegenden Zeitwert unter Beachtung der Vorgaben des IDW RH FAB 1.021. Somit wird soweit Finanzierungs- und Erdienenskongruenz besteht, der Anspruch aus der Rückdeckungsversicherung mit dem Barwert der kongruenten Zahlungen gemäß der Zusage angesetzt (Passivprimat). Die sonstigen Rückstellungen berücksichtigen alle erkennbaren drohenden Verluste aus schwebenden Geschäften und ungewisse Verbindlichkeiten auf der Grundlage einer vorsichtigen kaufmännischen Beurteilung mit dem notwendigen Erfüllungsbetrag. Bei der Ermittlung des Erfüllungsbetrages wurden künftige Preis- und Kostensteigerungen berücksichtigt. Rückstellungen mit einer Restlaufzeit von mehr als einem Jahr werden mit dem ihrer Restlaufzeit entsprechenden durchschnittlichen Marktzinssatz der vergangenen sieben Geschäftsjahre gem. § 253 Abs. 2 S. 1 HGB abgezinst. Die Altersteilzeitrückstellung wurde mit dem versicherungsmathematischen ermittelten Barwert unter Zugrundelegung der Richttafeln 2018 G von Klaus Heubeck, eines Zinssatzes von 1,74 % sowie eines Gehaltstrends von 2,00 % p. a. gebildet. Gemäß § 246 Abs. 2 Satz 2 HGB wurde der Aktivwert aus der Zeitkontenrückdeckung in Höhe von TEUR 74 verrechnet. Verbindlichkeiten werden in Höhe des Erfüllungsbetrages angesetzt. Vermögensgegenstände und Schulden in fremder Währung werden zum Zeitpunkt der Zugangsbewertung mit dem jeweiligen Devisenkassamittelkurs umgerechnet. Die Folgebewertung der Vermögensgegenstände und Schulden mit einer Restlaufzeit von bis zu einem Jahr erfolgt zum Abschlussstichtag mit dem Devisenkassamittelkurs zum Abschlussstichtag. Das Imparitätsprinzip wird in diesen Fällen nicht beachtet. Die Folgebewertung der Vermögensgegenstände und Schulden in fremder Währung mit einer Restlaufzeit über einem Jahr erfolgt zum Abschlussstichtag unter Beachtung des Imparitätsprinzips, so dass zum Abschlussstichtag bestehende Kursverluste aufwandswirksam berücksichtigt werden, Kursgewinne aber nicht. C. Angaben zur Bilanz Finanzanlagevermögen Anteile an verbundenen Unternehmen Unter den Finanzanlagen des Anlagevermögens werden folgende Beteiligungen mit einem Anteil am Kapital von mindestens 20 % ausgewiesen:
Bei den Forderungen gegen verbundene Unternehmen in Höhe von TEUR 27.415 handelt es sich um
Die Forderungen und sonstigen Vermögensgegenstände haben eine Restlaufzeit von bis zu einem Jahr. Die Pensionsrückstellungen wurden in Höhe des nach versicherungsmathematischen Grundsätzen ermittelten Wertes angesetzt. Die Bewertung erfolgte unter Zugrundelegung
Der nicht zugeführte Unterschiedsbetrag aufgrund der geänderten Bewertung der Verpflichtung gemäß Art. 67 Abs. 1 EGHGB beträgt TEUR 88 (2/15 des ursprünglichen Unterschiedsbetrages abzüglich ausgegliederter Pensionsansprüche). Im Geschäftsjahr 2023 wurden TEUR 44 als Aufwand unter der Position "sonstige betriebliche Aufwendungen" erfasst. Zur Sicherung von Altersvorsorgeansprüchen aus Pensionszusagen vorhandenes Planvermögen in Form von Rückdeckungsversicherungen, die durch vertragliche Vereinbarungen dem Zugriff aller übrigen Gläubiger entzogen sind und ausschließlich der Erfüllung der Schulden aus der Altersversorgungsverpflichtung dienen, wurde zum 31. Dezember 2023 in Höhe des saldierungsfähigen Wertes von TEUR 6.098 mit dem versicherungsmathematischen Verpflichtungsbetrag saldiert. Der zu saldierende Wert der verrechneten Vermögensgegenstände wurde per 31.12.2022 erstmals gemäß IDW RH FAB 1.021 bewertet. Die sonstigen Rückstellungen wurden im Wesentlichen gebildet für Bonusrückstellungen für Geschäftsführer und Mitarbeiter, Altersteilzeitrückstellungen, Beratungskosten und Prüfungskosten. Das zur Sicherung der Altersvorsorgeansprüche aus einer Altersteilzeitvereinbarung vorhandene Planvermögen wurde zum 31.12.2023 mit dem beizulegenden Zeitwert in Höhe von TEUR 74 mit dem Verpflichtungsbetrag aus Altersteilzeitvereinbarungen in Höhe von TEUR 103 saldiert. Damit ergibt sich ein saldierter Verpflichtungsüberhang in Höhe von TEUR 29. Bei dem Planvermögen handelt es sich um Ansprüche aus einer Rückdeckungsversicherung, die durch eine vertragliche Vereinbarung (wirksame Verpfändungserklärung) dem Zugriff aller übrigen Gläubiger entzogen sind und ausschließlich der Erfüllung der Schulden aus der Altersversorgungsverpflichtung aus der Altersteilzeitvereinbarung dienen. Der beizulegende Zeitwert des Planvermögens zum 31.12.2023 entspricht den Anschaffungskosten. Die Fristigkeit der Verbindlichkeiten stellt sich wie folgt dar:
Die Verbindlichkeiten gegenüber Kreditinstituten sind durch die erstrangigen Verpfändungen von Bankkonten und Geschäftsanteilen sowie die Globalzession von Forderungen aus Lieferungen und Leistungen sowie von Intercompany Forderungen, durch Darlehensbelassungs- und Rangrücktrittsvereinbarungen für Gesellschafterdarlehen gesichert. Bei den Verbindlichkeiten gegenüber verbundenen Unternehmen in Höhe von TEUR 24.349 handelt es sich um
D. Angaben zur Gewinn- und Verlustrechnung 1. Sonstige betriebliche Erträge und sonstige betriebliche Aufwendungen Die sonstigen betrieblichen Erträge enthalten Erträge aus Währungsumrechnungen in Höhe von TEUR 0,4 (i. V. TEUR 17). Die sonstigen betrieblichen Aufwendungen enthalten Aufwendungen aus Währungsumrechnungen in Höhe von TEUR 19 (i. V. TEUR 5). 2. Beteiligungsergebnis Die Erträge aus Ergebnisübernahmen in Höhe von TEUR 2.155 (i.V. TEUR 986) betreffen in voller Höhe verbundene Unternehmen. 3. Sonstige Zinsen und ähnliche Erträge In den sonstigen Zinsen und ähnlichen Erträgen sind Zinsen aus verbundenen Unternehmen in Höhe von EUR 1.477.793,15 (i. V. TEUR 715) enthalten. 4. Zinsen und ähnliche Aufwendungen Der Aufwand aus der Aufzinsung von Rückstellungen beträgt TEUR 124 (i. V. TEUR 126). Die Auswirkung der Veränderung des Diskontierungszinssatzes im Rahmen der Bewertung der Pensionsrückstellungen beträgt TEUR 46 (i.V. TEUR 104) und ist ebenfalls als Zinsaufwand erfasst. In den Zinsen und ähnlichen Aufwendungen sind Zinsen an verbundene Unternehmen in Höhe von EUR 1.164.960,96 (i. V. TEUR 549) enthalten. E. Sonstige Angaben Geschäftsführer der MEA Group GmbH sind:
Auf die Angabe der im Geschäftsjahr gewährten Gesamtbezüge wurde unter Anwendung des § 288 Abs. 1 Nr. 1 HGB verzichtet. Die Gesellschaft beschäftigte im Geschäftsjahr im Durchschnitt sechs Mitarbeiter. Die Gesellschaft wird in den Konzernabschluss des Mutterunternehmens Adcuram Building Solutions GmbH, München, einbezogen, das den Konzernabschluss für den kleinsten Kreis von Konzernunternehmen aufstellt. Der Konzernabschluss für den größten Kreis von Unternehmen wird von der ADCURAM Invest GmbH, München, aufgestellt, und im elektronischen Bundesanzeiger bekannt gemacht. Sonstige Verpflichtungen
Davon entfallen TEUR 471 auf eine Laufzeit von bis zu einem Jahr und TEUR 1.789 auf eine Laufzeit von ein bis fünf Jahren. F. Haftungsverhältnisse Verbindlichkeiten aus Gewährleistungsverträgen bestehen in folgendem Umfang: Die MEA Group GmbH hat betreffend ihrer Beteiligung MEA Industries S.à.r.l., St. Dié/Frankreich, eine Garantie für die Erfüllung deren Mietzahlungen in Höhe von TEUR 732 abgegeben. Aufgrund der guten Eigenkapitalausstattung der Gesellschaft wird das Risiko einer Inanspruchnahme als gering betrachtet. Des Weiteren hat die MEA Group GmbH eine Garantie betreffend MEA Metal Applications s.r.o. zur Erfüllung von Forderungen bis zu einer Höhe von TEUR 500 gegenüber der Unicredit Bank CZ und SK abgegeben. Da die Tochtergesellschaft jederzeit ihren Zahlungsverpflichtungen nachgekommen ist und nachkommt, wird das Risiko einer Inanspruchnahme als gering betrachtet. Zudem besteht ein Schuldbeitritt gegenüber einem Dienstleister einer Tochtergesellschaft der MEA Group GmbH betreffend dessen Zahlungsansprüche für abgeschlossene Mietverträge. Die Bürgschaft ist unbefristet und beschränkt auf TEUR 800 zzgl. Umsatzsteuer (Valuta 31. Dezember 2023 TEUR 205). Da die Tochtergesellschaft jederzeit ihren Zahlungsverpflichtungen nachgekommen ist und nachkommt, wird das Risiko einer Inanspruchnahme als gering betrachtet. Es bestehen Haftungsverhältnisse aus einem Konsortialkredit. Die Gesellschaft haftet als Garantiegeber für Verbindlichkeiten aus dem Konsortialkreditvertrag von verbundenen Unternehmen. Diese valutieren zum 31.12.2023 mit TEUR 11.658. Zudem wurden für den Konsortialkredit Sicherheiten unter anderem für Verbindlichkeiten von verbundenen Unternehmen bestellt. Diese umfassen die Verpfändung von Ansprüchen und Rechten aus gewerblichen Schutzrechten, der Geschäftsanteile an der MEA Metal Applications GmbH, der MEA Bautechnik Gmbh der MEA Industries S.a.r.l. und der MEA France S.à.r.l., sämtliche Forderungen aus Lieferungen und Leistungen, Ansprüche aus Warenkreditversicherungen sowie die Bankguthaben. Diese valutieren zum 31.12.2023 in Höhe von TEUR 32.075. Eine Inanspruchnahme aus den genannten Haftungsverhältnissen wird aufgrund des bisherigen Zahlungsverhaltens der Begünstigten und unter Berücksichtigung der bis zum Aufstellungszeitpunkt gewonnenen Erkenntnisse als nicht wahrscheinlich eingeschätzt. G. Ereignisse nach dem Bilanzstichtag Zur Liquiditätssicherung für das kommende Geschäftsjahr hat die MEA-Gruppe, zu der die MEA Group GmbH gehört, am 30. Januar 2024 einen weiteren Änderungsvertrag zum bestehenden Kreditvertrag mit Ihrem Bankenkonsortium unterschrieben. Die MEA Metal Applications GmbH wurde nach dem Bilanzstichtag 31.Dezember 2023 per 31. Januar 2024 verkauft. Weitere Vorgänge von besonderer Bedeutung nach Ende des Geschäftsjahres, über die an dieser Stelle zu berichten wäre, haben sich nicht ereignet.
Aichach, 7. Mai 2024 MEA Group GmbH Geschäftsführung Dirk Tiemann Frédéric Vinson Bestätigungsvermerk des unabhängigen AbschlussprüfersAn die MEA Group GmbH, Aichach Prüfungsurteil Wir haben den Jahresabschluss der MEA Group GmbH, Aichach, - bestehend aus der Bilanz zum 31. Dezember 2023 und der Gewinn- und Verlustrechnung für das Geschäftsjahr vom 1. Januar bis zum 31. Dezember 2023 sowie dem Anhang, einschließlich der Darstellung der Bilanzierungs- und Bewertungsmethoden - geprüft. Nach unserer Beurteilung aufgrund der bei der Prüfung gewonnenen Erkenntnisse entspricht der beigefügte Jahresabschluss in allen wesentlichen Belangen den deutschen, für Kapitalgesellschaften geltenden handelsrechtlichen Vorschriften und vermittelt unter Beachtung der deutschen Grundsätze ordnungsmäßiger Buchführung ein den tatsächlichen Verhältnissen entsprechendes Bild der Vermögens- und Finanzlage der Gesellschaft zum 31. Dezember 2023 sowie ihrer Ertragslage für das Geschäftsjahr vom 1. Januar bis zum 31. Dezember 2023. Gemäß § 322 Abs. 3 Satz 1 HGB erklären wir, dass unsere Prüfung zu keinen Einwendungen gegen die Ordnungsmäßigkeit des Jahresabschlusses geführt hat. Grundlage für das Prüfungsurteil Wir haben unsere Prüfung des Jahresabschlusses in Übereinstimmung mit § 317 HGB unter Beachtung der vom Institut der Wirtschaftsprüfer (IDW) festgestellten deutschen Grundsätze ordnungsmäßiger Abschlussprüfung durchgeführt. Unsere Verantwortung nach diesen Vorschriften und Grundsätzen ist im Abschnitt "Verantwortung des Abschlussprüfers für die Prüfung des Jahresabschlusses" unseres Bestätigungsvermerks weitergehend beschrieben. Wir sind von dem Unternehmen unabhängig in Übereinstimmung mit den deutschen handelsrechtlichen und berufsrechtlichen Vorschriften und haben unsere sonstigen deutschen Berufspflichten in Übereinstimmung mit diesen Anforderungen erfüllt. Wir sind der Auffassung, dass die von uns erlangten Prüfungsnachweise ausreichend und geeignet sind, um als Grundlage für unser Prüfungsurteil zum Jahresabschluss zu dienen. Verantwortung der gesetzlichen Vertreter für den Jahresabschluss Die gesetzlichen Vertreter sind verantwortlich für die Aufstellung des Jahresabschlusses, der den deutschen, für Kapitalgesellschaften geltenden handelsrechtlichen Vorschriften in allen wesentlichen Belangen entspricht, und dafür, dass der Jahresabschluss unter Beachtung der deutschen Grundsätze ordnungsmäßiger Buchführung ein den tatsächlichen Verhältnissen entsprechendes Bild der Vermögens-, Finanz- und Ertragslage der Gesellschaft vermittelt. Ferner sind die gesetzlichen Vertreter verantwortlich für die internen Kontrollen, die sie in Übereinstimmung mit den deutschen Grundsätzen ordnungsmäßiger Buchführung als notwendig bestimmt haben, um die Aufstellung eines Jahresabschlusses zu ermöglichen, der frei von wesentlichen falschen Darstellungen aufgrund von dolosen Handlungen (d. h. Manipulationen der Rechnungslegung und Vermögensschädigungen) oder Irrtümern ist. Bei der Aufstellung des Jahresabschlusses sind die gesetzlichen Vertreter dafür verantwortlich, die Fähigkeit der Gesellschaft zur Fortführung der Unternehmenstätigkeit zu beurteilen. Des Weiteren haben sie die Verantwortung, Sachverhalte in Zusammenhang mit der Fortführung der Unternehmenstätigkeit, sofern einschlägig, anzugeben. Darüber hinaus sind sie dafür verantwortlich, auf der Grundlage des Rechnungslegungsgrundsatzes der Fortführung der Unternehmenstätigkeit zu bilanzieren, sofern dem nicht tatsächliche oder rechtliche Gegebenheiten entgegenstehen. Verantwortung des Abschlussprüfers für die Prüfung des Jahresabschlusses Unsere Zielsetzung ist, hinreichende Sicherheit darüber zu erlangen, ob der Jahresabschluss als Ganzes frei von wesentlichen falschen Darstellungen aufgrund von dolosen Handlungen oder Irrtümern ist, sowie einen Bestätigungsvermerk zu erteilen, der unser Prüfungsurteil zum Jahresabschluss beinhaltet. Hinreichende Sicherheit ist ein hohes Maß an Sicherheit, aber keine Garantie dafür, dass eine in Übereinstimmung mit § 317 HGB unter Beachtung der vom Institut der Wirtschaftsprüfer (IDW) festgestellten deutschen Grundsätze ordnungsmäßiger Abschlussprüfung durchgeführte Prüfung eine wesentliche falsche Darstellung stets aufdeckt. Falsche Darstellungen können aus dolosen Handlungen oder Irrtümern resultieren und werden als wesentlich angesehen, wenn vernünftigerweise erwartet werden könnte, dass sie einzeln oder insgesamt die auf der Grundlage dieses Jahresabschlusses getroffenen wirtschaftlichen Entscheidungen von Adressaten beeinflussen. Während der Prüfung üben wir pflichtgemäßes Ermessen aus und bewahren eine kritische Grundhaltung. Darüber hinaus
Wir erörtern mit den für die Überwachung Verantwortlichen unter anderem den geplanten Umfang und die Zeitplanung der Prüfung sowie bedeutsame Prüfungsfeststellungen, einschließlich etwaiger bedeutsamer Mängel im internen Kontrollsystem, die wir während unserer Prüfung feststellen.
Stuttgart, 7. Mai 2024 RSM
Ebner Stolz GmbH & Co. KG
Julia-Christine Lebherz, Wirtschaftsprüferin Annette Lang, Wirtschaftsprüferin |
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Herstellung von Baubedarfsartikeln aus Kunststoffen
Erbringung von sonstigen Dienstleistungen der Informationstechnologie
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