Magna Electronics Europe Management GmbH
Selbe AdresseHerstellung von Geräten der Unterhaltungselektronik
Grundlegende Informationen zum Unternehmen
Öffentliche Bekanntmachungen aus dem Handelsregister
Gesetzliche Vertreter dieser Organisation
| Name | Rolle |
|---|---|
Marcus Antonius Dominicus Baijens seit 20.4.2020 | Geschäftsführer |
Öffentlich zugängliche Berichte in Volltext
MAGNA Electronics Solutions GmbHSailaufJahresabschluss zum Geschäftsjahr vom 01.01.2019 bis zum 31.12.2019Bilanz zum 31. Dezember 2019Aktiva
Passiva
Gewinn- und Verlustrechnungfür das Geschäftsjahr vom 1. Januar bis 31. Dezember 2019
Anhang für das Geschäftsjahr vom 1. Januar bis 31. Dezember 2019I. ALLGEMEINE ANGABEN Die Magna Electronics Solutions GmbH hat ihren Sitz in Sailauf und ist dort in das Handelsregister beim Amtsgericht Aschaffenburg (HRB 14869) eingetragen. Der Jahresabschluss zum 31. Dezember 2019 wurde gemäß §§ 242 ff. und §§ 264 ff. HGB sowie nach den einschlägigen Vorschriften des GmbHG aufgestellt. Es gelten die Vorschriften für kleine Kapitalgesellschaften. Die Gesellschaft hat einige der größenabhängigen Erleichterungen in Anspruch genommen. Für die Gewinn- und Verlustrechnung wurde das Gesamtkostenverfahren gewählt. Die Geschäftstätigkeit in Wetzlar wurde im Jahre 2018 eingestellt worden. Mit Wirkung zum 28.02.2019 wurde per Asset Deal ein Geschäftsbereich, welcher Entwicklungsdienstleistungen erbringt, mit 31 Mitarbeiter und Sachanlagevermögen im Sinne von § 266 Abs. 2 A. II. HGB in Höhe von EUR 269.260 von einer Schwestergesellschaft (gemäß § 613a BGB) übernommen. Aufgrund dieses Asset Deals und der daraus resultierten Aufnahme der Geschäftstätigkeit zum 1. März 2019 in dem oben genannten Bereich sind die Bilanz- und GuV-Positionen mit dem Vorjahr, in dem die operative Geschäftstätigkeit am Standort Wetzlar bis zum 31. Juli 2018 ausgeübt wurde, nur eingeschränkt vergleichbar. II. BILANZIERUNGS- UND BEWERTUNGSMETHODEN, WÄHRUNGSUMRECHNUNG Erworbene immaterielle Vermögensgegenstände des Anlagevermögens werden zu Anschaffungskosten abzüglich planmäßiger linearer Abschreibungen angesetzt. Das Sachanlagevermögen ist zu Anschaffungskosten angesetzt und wird um planmäßige Abschreibungen vermindert. Die Abschreibungen des unbeweglichen abnutzbaren sowie des beweglichen Sachanlagevermögens werden nach Maßgabe der Nutzungsdauer linear und pro rata temporis ab dem Monat des Zugangs vorgenommen. Geringwertige Vermögensgegenstände bis zu einem Einzelwert von EUR 800 sind im Jahr des Zugangs voll abgeschrieben bzw. als Aufwand erfasst worden; ihr sofortiger Abgang wurde unterstellt. Die Abschreibungszeiträume für das Anlagevermögen werden ausgehend von den in den steuerrechtlichen AfA-Tabellen angegebenen kürzesten Nutzungsdauern ermittelt, soweit nicht im Einzelfall Anhaltspunkte für eine abweichende betriebsindividuelle Nutzungsdauer vorliegen. Bei dem Finanzanlagevermögen werden die Anteile an verbundenen Unternehmen zu Anschaffungskosten unter Beachtung des gemilderten Niederstwertprinzips angesetzt. Die Forderungen und sonstigen Vermögensgegenstände sind zu Anschaffungskosten oder dem am Bilanzstichtag niedrigeren beizulegenden Wert angesetzt. Die Guthaben bei Kreditinstituten werden mit ihrem Nennwert angesetzt. Der aktive Rechnungsabgrenzungsposten beinhaltet Aufwendungen für eine bestimmte Zeit nach dem Bilanzstichtag, deren Zahlungsausgang vor dem Bilanzstichtag liegt. Die Rückstellungen für Pensionen und ähnliche Verpflichtungen werden nach dem Projected-Unit-Credit-Verfahren (PUC-Verfahren) versicherungsmathematisch unter Verwendung der Heubeck'schen Sterbetafeln (2018 G) ermittelt. Zukünftig erwartete Rentensteigerungen werden bei der Ermittlung des Erfüllungsbetrages berücksichtigt. Für die Abzinsung wurde gem. § 253 Abs. 2 S. 1 HGB der durchschnittliche Marktzinssatz der vergangenen zehn Geschäftsjahre zugrunde gelegt, der durch die Deutsche Bundesbank i.R.d. Rückstellungsabzinsungsverordnung veröffentlicht wurde. Erfolgswirkungen aus versicherungsmathematischen Annahmen werden grundsätzlich im Personalaufwand ausgewiesen. Sonstigen Rückstellungen beinhalten ungewisse Verbindlichkeiten und werden in Höhe des nach vernünftiger kaufmännischer Beurteilung notwendigen Erfüllungsbetrags (d.h. einschließlich zukünftiger Kosten- und Preissteigerungen) angesetzt. Verbindlichkeiten werden zum Erfüllungsbetrag angesetzt. Auf fremde Währung lautende Vermögensgegenstände und Verbindlichkeiten werden grundsätzlich mit dem Devisenkassamittelkurs zum Abschlussstichtag umgerechnet. Bei einer Restlaufzeit von mehr als einem Jahr wurde dabei das Realisationsprinzip (§ 252 Abs. 1 Nr. 4 Halbsatz 2 HGB) und das Anschaffungskostenprinzip (§ 253 Abs. 1 Satz 1 HGB) beachtet. III. ANGABEN UND ERLÄUTERUNGEN ZUR BILANZ FORDERUNGEN UND SONSTIGE VERMÖGENSGEGENSTÄNDE Alle Forderungen und sonstigen Vermögensgegenstände haben wie im Vorjahr eine Restlaufzeit von bis zu einem Jahr. Es bestehen Forderungen in Höhe von TEUR 291 (Vj. Forderungen TEUR 1.323) gegenüber der Gesellschafterin. VERBINDLICHKEITEN Sämtliche Verbindlichkeiten haben wie im Vorjahr eine Restlaufzeit von bis zu einem Jahr. PENSIONSRÜCKSTELLUNGEN Für die Abzinsung wurde gemäß § 253 Abs. 2 Satz 1 HGB der von der Deutschen Bundesbank ermittelte durchschnittliche Marktzinssatz der vergangenen zehn Geschäftsjahre in Höhe von 2,71 % gemäß der Rückstellungsabzinsungsverordnung verwendet. Unter der Verwendung des Zinssatzes nach der Methode der 7-Jahres-Durchschnittsbildung würde sich die Pensionsrückstellung im Vergleich zur Verwendung des Zinssatzes nach der Methode der 10-Jahres-Durchschnittsbildung um 166 TEUR erhöhen. Der durchschnittliche Marktzinssatz der vergangenen sieben Geschäftsjahre beträgt 1,97%. Der Rententrend wurde unverändert zum Vorjahr mit 1,75 % p.a. berücksichtigt. Der Rückstellungsbetrag der Pensionsverpflichtungen beträgt TEUR 883 (Vorjahr: TEUR 683). Der Unterschiedsbetrag gemäß § 253 Abs. 6 S. 1 HGB in Höhe von TEUR 166 unterliegt gemäß § 253 Abs. 6 S. 2 HGB einer Ausschüttungssperre. IV. ANGABEN UND ERLÄUTERUNGEN ZUR GEWINN- UND VERLUSTRECHNUNG ROHERGEBNIS Das Rohergebnis enthält Erträge aus Währungsumrechnung in Höhe von TEUR 0 (Vorjahr TEUR 6). V. SONSTIGE ANGABEN ARBEITNEHMER Im Berichtsjahr wurden durchschnittlich 22 Arbeitnehmer beschäftigt. HAFTUNGSVERHÄLTNISSE Die Gesellschaft haftet gemeinsam mit anderen Unternehmen des Magna-Konzerns gesamtschuldnerisch und unbegrenzt aus einer Cash-Pool Vereinbarung, an die sich die Gesellschaft als Poolteilnehmer angeschlossen hat. Die Eintrittswahrscheinlichkeit der gesamtschuldnerischen Haftung wird als sehr gering angesehen, da der Konzern über ausreichend Liquidität verfügt und das Cash-Pool Konto bei der verwaltenden Bank grundsätzlich ausgeglichen wird. SONSTIGE FINANZIELLE VERPFLICHTUNGEN Zum Bilanzstichtag bestehen sonstige finanzielle Verpflichtungen nach § 285 Nr. 3a HGB aus bestehenden Mietverträgen:
Davon entfallen TEUR 52.499,57 auf verbundene Unternehmen. KONZERNVERHÄLTNISSE Die Jahresabschlüsse der MAGNA Electronics Solutions GmbH und ihrer Tochtergesellschaft werden in den Konzernabschluss der Magna International Inc., Aurora, Ontario, Kanada, einbezogen. Die Magna International Inc. Aurora, Ontario, Kanada, stellt den Konzernabschluss für den kleinsten Kreis von Unternehmen auf. Die Gesellschaft ist gemäß § 293 Abs. 1 HGB von der Pflicht, einen Konzernabschluss und -lagebericht aufzustellen, befreit, da die notwendigen Größenmerkmale nicht überschritten werden.
Sailauf, den 12. Juni 2020 Magna Electronics Solutions GmbH Marcus Baijens Mathias Orschiedt |
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