ista Customer Service GmbH

Luxemburger Straße 1, 45131 Essen, DEU

Stammdaten

Register
Amtsgericht Essen HRB 31011
Vorher
A-Z Objektservice Verwaltungs GmbH
Eingetragen
27.4.2020
Branche
Verwaltung von Gewerbegrundstücken und Nichtwohngebäuden für DritteVerwaltung von Wohngrundstücken, Wohngebäuden und Wohnungen für DritteTätigkeiten von Strom- und Erdgasmaklerinnen und -maklern
Gegenstand
Immobilienwirtschaftliche Dienstleistungen aller Art, insbesondere im Bereich Energiemanagement.

Finanzübersicht

Historie

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Management

NameRolle
Rütger Egolf
seit 23.3.2026
Geschäftsführer
Geschäftsführer
Vicki Quaas
seit 10.2.2025
Prokura
Ronny Schröter
seit 6.7.2022
Prokura

Wirtschaftlich Berechtigte
Beta

0.00% identifiziert100.00% ungelöst

Ungelöste Beteiligungen (1)

NameAnteil
100.00%

Gesellschafter
Beta

1 Gesellschafter

GmbH-Struktur

Name
Ort
Betrag
Anteil
ista SE
Germany
50000
100.00%

Bilanzkonten

Gewinn- und Verlustrechnung

Posten

Konzern- und Jahresabschlüsse

ista Customer Service GmbH

Essen

Jahresabschluss zum Geschäftsjahr vom 01.01.2023 bis zum 31.12.2023

Lagebericht für das Geschäftsjahr 2023

1. Wirtschaftsbericht

Geschäftsmodell und wirtschaftliches Umfeld

Die ista Customer Service GmbH, Essen (nachfolgend "iCS") ist nach Aufnahme der jetzigen operativen Geschäftstätigkeit zum 01. April 2021 eingebettet in den Konzern der ista Luxembourg S.à r.L, Luxemburg (nachfolgend "ista"), ein weltweit führender Anbieter von Lösungen für die Immobilienwirtschaft. Das Kerngeschäft der ista ist die Erfassung und Abrechnung individueller Wärme- und Wasserverbräuche von Mietern in Mehrfamilienhäusern und Gewerbeimmobilien (Sub-Metering).

In den letzten Jahren ist Nachhaltigkeit bei der Nutzung natürlicher Ressourcen und insbesondere von Energie immer weiter ins öffentliche Bewusstsein gerückt. Zusätzlich haben der russische Angriffskrieg auf die Ukraine und die daraus resultierenden geopolitischen Konsequenzen die Energieversorgungssituation in Deutschland und Europa vor neue Herausforderungen gestellt. Im Vergleich zu 2022 hat sich die Versorgungssituation in Deutschland und Europa durch Diversifizierung der Gasimporte und einen Ausbau der LNG-Terminal-Kapazität merklich entspannt. Das Preisniveau für Erdgas sowie Heizöl ist gesunken, liegt allerdings weiterhin deutlich über dem Niveau der Jahre 2020 und früher. Dennoch haben Verbraucher weiterhin starke finanzielle Anreize zum Energiesparen. Nach Angaben des Umweltbundesamts entfielen in Jahr 2021 in Deutschland etwa 32 % des Gesamtenergieverbrauchs auf Gebäude, in Wohngebäuden werden etwa 84 % dieser Energie für Heizung und Warmwasser verwendet. Vor dem Hintergrund der zu erwartenden Kosten der Energiewende werden Immobilienwirtschaft und Mieter daher weiterhin besonderes Augenmerk auf Energiepreise und -verbräuche legen.

Sub-Metering macht den tatsächlichen individuellen Wärme- und Wasserverbrauch transparent. Dies ermöglicht es dem Eigentümer bzw. Verwalter, die Heiz- und Wasserkosten der gesamten Immobilie verursachungsgerecht auf die Mieter zu verteilen. Diese erhalten dadurch wiederum einen Anreiz, durch Änderung ihres Verbrauchsverhaltens Energie und damit CO 2 -Emissionen und Kosten zu sparen. Studien belegen, dass daraus eine potenzielle Energieeinsparung und CO 2 -Reduktion zwischen 15 % und 25 % resultiert. Weitere 10 % Einsparungen können durch regelmäßigere und zeitnahe Verbrauchsinformationen erzielt werden. Der Eigentümer profitiert von einer verbesserten Energieeffizienz, was zur Wertsteigerung seiner Immobilie beiträgt. Bewohner und Eigentümer tragen so gemeinsam aktiv zum Klimaschutz bei. ista unterstützt diese Bemühungen mit der kostenlosen Bereitstellung des internet-basierten Tools "Heiz-O-Meter".

Neben anderen Maßnahmen zur Senkung des Energieverbrauchs wie der Gebäudeisolierung oder der Erneuerung von Heizungsanlagen bietet Sub-Metering ein attraktives Instrument, das sich insbesondere durch geringe Anfangsinvestitionen auszeichnet.

Sub-Metering ist in vielen europäischen Ländern seit Jahren gesetzlich geregelt, in Deutschland beispielsweise seit 1981 durch die Heizkostenverordnung. Auch in anderen wichtigen Märkten wie Dänemark, Niederlande, Frankreich, Italien, Spanien und Großbritannien sind Vorschriften zum Sub-Metering in Kraft.

Auf EU-Ebene wurde die erste Energieeffizienz-Richtlinie (Energy Efficiency Directive, "EED") im Dezember 2018 aktualisiert und verschärft ("EED-2"). Damit sind für die Mitgliedstaaten weitgehende Verpflichtungen in Bezug auf Energieeffizienz festgelegt, was die Bedeutung des Sub-Metering erheblich gestärkt hat. Bei der Neuausstattung von Immobilien dürfen ausschließlich fernauslesbare Geräte installiert werden. Sind solche Geräte installiert, verpflichtet dies Vermieter, den Bewohnern mindestens monatlich eine Verbrauchsinformation zur Verfügung zu stellen. Darüber hinaus müssen ergänzende Informationen mit der Abrechnung bereitgestellt werden, einschließlich Daten über die CO 2 -Emissionen sowie Informationen zu Brennstoffmix sowie erhobenen Steuern und Abgaben.

Die das Sub-Metering betreffenden Regelungen der EED-2 sollten von allen EU-Mitgliedsstaaten bis Oktober 2020 in nationales Recht umgesetzt werden. Diese Umsetzung ist bis zum Jahr 2023 in wichtigen Märkten, wie Deutschland, Frankreich, Österreich, Niederlande, Spanien und Polen erfolgt, wobei die Einhaltung der nationalen Gesetze in den einzelnen Ländern unterschiedlich streng durchgesetzt wird. In einigen kleineren Märkten wie z.B. Luxemburg wird weiter an einer vollständigen Umsetzung gearbeitet.

Die EU-Kommission hat im Juli 2021 das Ziel gesetzt, die Emission von Treibhausgasen bis zum Jahr 2030 um mindestens 55 % gegenüber dem Niveau von 1990 zu reduzieren anstatt wie ursprünglich geplant um 40 %. Zur Erreichung dieses Ziels hat die EU-Kommission in ihrem "Fit for 55"-Paket zahlreiche Regulierungen in den Bereichen Energie, Gebäude, Digitalisierung auf den Weg gebracht, die im Jahr 2023 im Trilog-Verfahren zwischen den europäischen Institutionen verhandelt wurden und in den kommenden Jahren in nationales Recht umgesetzt werden.

Wir rechnen aufgrund der zuletzt umgesetzten EU-Regelungen sowie nationalen und regionalen Gesetze und Verordnungen damit, dass die Zahl der Wohneinheiten, die mit Mess- und Erfassungsgeräten ausgestattet sind, steigen wird. ista hat bereits in den letzten Jahren verstärkt auf die Installation von fernauslesbaren Geräten gesetzt. Hierdurch steigt der Komfort für Vermieter und Mieter, weil wir neue Dienstleistungen rund um das Thema Energie- und Gebäudedatenmanagement anbieten können. Dazu gehören Rauchwarnmelder, Trinkwasseruntersuchungen (auf Legionellen) sowie zunehmend digitalisierte Services rund um das Gebäude, wie zum Beispiel Verbrauchs-analysen und Energiedatenmanagement.

Seit Jahren verstärken sich die gesellschaftliche Diskussion, Regulierungsbemühungen und Aufmerksamkeit der Kapitalmärkte um das Thema Nachhaltigkeit, kurz ESG ("Environment, Social, Governance"). Die europäische Corporate Sustainability Reporting Directive ("CSRD") ist am 5. Januar 2023 in Kraft getreten und muss innerhalb von 18 Monaten von den EU-Mitgliedsstaaten in nationales Recht umgesetzt werden. Sie enthält eine Berichtspflicht nach einheitlichen und auf Kennziffern gestützte Maßstäbe, um Messbarkeit und Vergleichbarkeit der Angaben zu stärken. Dabei sind sowohl die Auswirkungen des Geschäftsbetriebs auf die Umwelt als auch von Nachhaltigkeitsaspekten auf das Unternehmen darzustellen. Die Berichte müssen extern geprüft werden. Nach Angaben des Bundesarbeitsministeriums sind Schätzungen zufolge EU-weit rund 50.000 Unternehmen von der Berichtspflicht betroffen.

ista unterstützt mit niedriginvestivem Sub-Metering und ergänzenden Visualisierungsprodukten die Immobilienwirtschaft bei der Erfüllung der Anforderungen der ESG-Compliance und der stetigen entsprechenden Weiterentwicklung ihrer Gebäudeportfolien. Auf dem Weg zum klimaneutralen Gebäudebestand kommt nicht nur in Wohngebäuden der Erfassung des Energieverbrauchs wie der CO 2 -Emissionen große Bedeutung zu. So registrieren wir auch im Bereich der Gewerbeimmobilien ein wachsendes Interesse an Transparenzprodukten, da immer mehr Gebäudeeigentümer beginnen, ihren CO 2 -Fußabdruck zu messen und zu managen. Im Rahmen der EU-Taxonomie unterliegt ein wachsender Kreis von Unternehmen Offenlegungspflichten hinsichtlich der Nachhaltigkeit ihrer Aktivitäten. Wenn Investoren bestimmte Nachhaltigkeitsziele verfolgen, können Unternehmen nicht nur ihre CO 2 -Emissionen verringern, sondern auch von günstigeren Finanzierungsmöglichkeiten und einer besseren Reputation profitieren. Durch den Einsatz verschiedenster Messtechnik für alle Energieträger (Wärme, Strom, Gas, Wasser sowie Kälte) und die Zusammenführung und Visualisierung der Daten bieten wir unseren Kunden ein umfassendes Verbrauchs-Cockpit. Auch in Gebäuden der öffentlichen Hand wächst der Bedarf, Verbrauchsdaten systematisch zu erfassen und zur Grundlage etwa von Investitionsentscheidungen zu machen oder durch Information der Gebäudenutzer ein sparsames Verbrauchsverhalten anzuregen. Wir sehen daher den Bereich der Gewerbeimmobilien und öffentlichen Gebäude als ein weiteres Wachstumsfeld für ista an.

Die Energie- und insbesondere die Immobilienwirtschaft unterliegen beständigen Veränderungsprozessen. Dazu gehört die zunehmende Digitalisierung, ein wachsendes Umweltbewusstsein und nicht zuletzt allgemeine sozio-demographische Entwicklungen. Anbieter in diesen Märkten müssen daher ihre digitalen Kompetenzen erweitern und den Fokus noch stärker auf Kundenbedürfnisse und Qualität richten. Kunden erwarten ein vollständig digitales Serviceerlebnis und hervorragenden Kundenservice. Die Automatisierung und Digitalisierung von Abläufen sind hierfür wesentliche Voraussetzung. Davon profitieren finanzstarke Unternehmen, die die damit einhergehenden Investitionen leichter finanzieren können und denen sich auch dadurch die Chance eröffnet, kleinere Wettbewerber zu akquirieren.

Mit mehr als 62 Millionen installierten Messgeräten betreut ista über 14 Millionen Haushalte bei mehr als 450.000 Kunden in 20 Ländern. In Deutschland, dem weltweit größten und für ista wichtigsten Sub-Metering-Markt, bedient ista über 290.000 Kunden und mehr als 5 Millionen Haushalte mit über 36 Millionen Geräten. ista rechnet aufgrund der zuletzt umgesetzten EU-Regelungen sowie nationalen und regionalen Gesetzen und Verordnungen damit, dass die Zahl der Wohneinheiten, die mit Mess- und Erfassungsgeräten ausgestattet sind, steigen wird.

In diesem Umfeld hat ista nach eigener Auffassung eine starke Position im Sub-Metering-Markt aufgebaut. ista unterhält zu seinen Kunden langjährige Beziehungen, wobei kein Kunde mehr als rund 1,5% zum Gesamtumsatz beiträgt.

Die iCS erbringt in diesem Zusammenhang für ihren einzigen Auftraggeber (ista SE) Kundendienstleistungen aller Art, insbesondere im Bereich des Energiemanagement, im Wesentlichen die Ausstellung von Energieausweisen und EcoTrend. EcoTrend ist eine smarte, digitale und nachhaltige Lösung, in Form einer App, die die monatlichen Verbrauchsinformationen über Wärme- und Warmwasser direkt an die Mieter weitergibt. Mit EcoTrend erfüllt die ista die Anforderungen der Energieeffizienzrichtlinie und der neuen Heizkostenverordnung. Diese werden auf Basis eines mit der ista SE abgeschlossenen Cost-Plus-Vertrages vergütet. Zu diesem Zweck betreibt die Gesellschaft insbesondere zwei Servicecenter an den Standorten Leipzig und Kassel. An dem Standort Leipzig werden mit 400 Mitarbeiter (Vorjahr: 265 Mitarbeiter) im Wesentlichen die vertraglich mit der ista SE vereinbarten Leistungen erbracht und Kundenanfragen zu den erbrachten Dienstleistungen der ista SE beantwortet. An dem Standort Kassel werden mit 113 Mitarbeitern (Vorjahr: 101) im Wesentlichen Kundenstammdatenänderungen durchgeführt und Spezialdienstleistungen, wie z. B. die Abwicklung der Trinkwasserverordnung bearbeitet. Durch die zu erwartende Ausweitung der Geschäftstätigkeit der ista SE werden erwartungsgemäß auch die geschäftlichen Aktivitäten der iCS weiter zunehmen.

2. Vermögens-, Finanz- und Ertragslage

2.1 Vermögenslage

Zum Bilanzstichtag wies die Gesellschaft ein Eigenkapital von TEUR 85 aus (Vorjahr: TEUR 80).

Die Veränderung resultiert aus dem im Berichtsjahr erwirtschafteten Jahresüberschuss von TEUR 5 (Vorjahr TEUR 5).

Die Bilanzsumme stieg im Vergleich zum Vorjahr von TEUR 3.223 auf TEUR 3.832, im Wesentlichen begründet durch einen Anstieg der Forderungen gegen verbundene Unternehmen für an die ista SE erbrachte Dienstleistungen.

Im Geschäftsjahr investierte die Gesellschaft TEUR 64 in Sachanlagen. Die Investitionstätigkeit sank im Vergleich zum Vorjahr, in dem TEUR 201 investiert wurden. Im Jahr 2022 wurde ein Teil des angemieteten Gebäudes in Leipzig mit Hardware ausgestattet. Aus diesem Grund waren keine weiteren Investitionen im Jahr 2023 notwendig. Den Investitionen standen im Geschäftsjahr Abschreibungen in Höhe von TEUR 62 gegenüber.

Die Rückstellungen beliefen sich im Geschäftsjahr auf TEUR 2.088 (Vorjahr: TEUR 2.138). Im Wesentlichen handelt es sich um Personalrückstellungen in Höhe von TEUR 1.603 (Vorjahr: TEUR 1.537) und um Rückstellungen für ausstehende Eingangsrechnungen in Höhe von TEUR 395 (Vorjahr: TEUR 505). Der Anstieg der Personalrückstellungen ist auf den Anstieg der Mitarbeiterzahlen von durchschnittlich 366 im Jahr 2022 auf 518 Mitarbeiter im Jahr 2023 zurückzuführen, was sich im Wesentlichen aus dem Aufbau des Kundencenters in Leipzig ergab.

Aus Sicht der Geschäftsführung ist die Vermögenslage als solide einzustufen.

2.2 Finanzlage

Die iCS ist eingebunden in das Cash-Pooling der ista SE. Der Forderungssaldo aus der Cash-Pooling- Vereinbarung mit der ista SE sank im Geschäftsjahr von TEUR 550 auf TEUR 283. Die Zahlungsfähigkeit war durch jederzeitige Verfügbarkeit von Finanzmitteln im Geschäftsjahr 2023 sichergestellt. Die Forderungen gegen verbundene Unternehmen beinhalten ausschließlich Forderungen gegenüber der ista SE und stiegen im Geschäftsjahr von 3.624 TEUR auf 4.491 TEUR.

Die iCS hat im Wesentlichen aufgrund des Teilgewinnabführungsvertrages eine Verbindlichkeit ggü. dem stillen Gesellschafter von TEUR 855 (i. Vj. TEUR 676).

Von den Gesamtverbindlichkeiten entfiel der Großteil mit TEUR 1.370 (Vorjahr: TEUR 1.420) auf verbundene Unternehmen vor Saldierung mit den Forderungen. Die Gesellschaft hat mit Ausnahme von Rückstellungen für Sterbegeld, ATZ und Jubiläen in Höhe von insgesamt TEUR 611 (Vorjahr: TEUR 533) keine langfristigen Schulden oder Finanzierungen von externen Parteien. Die Gesellschaft unterhält langfristige Mietverträge für ihre Standorte in Leipzig und Kassel. Die jährlichen Mietverpflichtungen belaufen sich hieraus auf TEUR 715.

2.3 Ertragslage

Wesentlichen Einfluss auf die Ertragslage der Gesellschaft haben die operativen Kosten, insbesondere die Personalaufwendungen, die den wichtigsten finanziellen Leistungsindikator darstellen, da diese Teil der Vollkosten sind, die für die iCS aufgrund des Cost-Plus-Vertrages, in Form des Gewinnaufschlags von 3 %, mit der ista SE die wesentliche Basis für die Umsatzerlöse darstellen.

Im Jahr 2023 stiegen die Umsatzerlöse erwartungsgemäß im Einklang mit einem Anstieg der Kosten auf TEUR 34.990 (Vorjahr: TEUR 27.535). Der Personalaufwand belief sich auf TEUR 25.554 (Vorjahr: TEUR 20.034). Dieser Anstieg ist im Wesentlichen darauf zurückzuführen, dass im Geschäftsjahr 2023 durchschnittlich mehr Mitarbeiter beschäftigt waren, da die Kundencenter sich weiterhin im Aufbau befinden. Die sonstigen betrieblichen Aufwendungen beliefen sich im Berichtsjahr auf TEUR 4.668 (Vorjahr: TEUR 3.936). Der Anstieg ist vor allem auf die gestiegene Mitarbeiterzahl zurückzuführen. In den Zusammenhang, sind u.a. die Mieten, die IT-Kosten, die Telefonkosten und die Marketingkosten angestiegen.

Der Jahresüberschuss belief sich auf TEUR 5 im Vergleich zum Jahresüberschuss von TEUR 5 im Vorjahr. Der Gewinn in Höhe von 855 TEUR (i.Vj. 676 TEUR) wird aufgrund des Teilgewinnabführungsvertrages an die ista SE abgeführt.

2.4 Abschließende Beurteilung der Vermögens-, Finanz- und Ertragslage

Die Entwicklung der Vermögens-, Finanz- und Ertragslage sowie des Geschäftsverlaufs der Gesellschaft wird insgesamt weiterhin als zufriedenstellend und im Einklang mit der Entwicklung des Marktes, der Gesellschaft und der Einschätzung der Geschäftsführung beurteilt.

3. Chancen- und Risikobericht

Auf Grund des bestehenden Cost-Plus-Vertrags mit der ista SE und der zu erbringenden Kundendienstleistungen für diese Gesellschaft ist die wirtschaftliche Entwicklung der Gesellschaft maßgeblich durch die wirtschaftliche Entwicklung der ista SE geprägt. Es besteht eine Abhängigkeit zum einzigen Auftraggeber ista SE. Da die ista SE stiller Gesellschafter ist, entsteht kein wesentliches Risiko. Der ista SE bieten sich nach der Einschätzung der Geschäftsführung zahlreiche Chancen, das Geschäft langfristig positiv weiterzuentwickeln. Der Kampf gegen den Klimawandel und die Dekarbonisierung des Gebäudesektors stehen ganz oben auf der politischen Agenda in Deutschland, dem wichtigsten Markt der ista SE sowie in den übrigen Mitgliedstaaten der EU. ista ist der Auffassung, dass Sub-Metering eine wichtige Rolle bei der Umsetzung von Klimainitiativen im Immobiliensektor spielt. Durch das oben genannte Vertragskonstrukt und die Tatsache, dass die ista SE absehbar einziger Auftraggeber sein wird, sind während der Vertragslaufzeit sowohl wesentliche Chancen als auch Risiken bezüglich der Ergebnissituation weitestgehend ausgeschlossen. Gründe, die gegen einen Fortbestand des Vertrags sprechen, sind nicht ersichtlich.

Durch die Einbeziehung in das Cash-Pooling der ista ist die jederzeitige Zahlungsfähigkeit gesichert, sodass für die Gesellschaft kein Liquiditätsrisiko besteht.

Durch den aktuell herrschenden Fachkräftemangel besteht bei der ICS das Risiko, dass nicht wie geplant die Personalkapazitäten erweitern werden können. Dieses Risiko wird einerseits durch ein optimiertes Recruiting und Einstellungen von Quereinsteigern in Verbindung mit iCS-seitiger Ausbildung sowie wettbewerbsfähigen Entgelt- und Arbeitsbedingungen (Mobiles Arbeiten, Mitarbeiter-Benefits etc.) reduziert und andererseits durch Maßnahmen zur Automatisierung, Digitalisierung und Standardisierung kompensiert.

Abschließend kann festgehalten werden, dass nach Einschätzung der Geschäftsführung zum Bilanzstichtag 31.12.2023 keinerlei bestandsgefährdende Risiken bestehen, und solche auch nicht für die Zukunft ersichtlich sind.

4. Prognosebericht

Die Geschäftsführung prognostiziert für das Geschäftsjahr 2024, für den wichtigsten finanziellen Leistungsindikator, die Personalaufwendungen, einen Wert von TEUR 38.492. Dieser Prognose liegt im Wesentlichen die erwartete Ausweitung der geschäftlichen Tätigkeiten der ista SE zu Grunde und damit einhergehend die Ausweitung der geschäftlichen Tätigkeiten der ista Customer Service GmbH und die damit verbundene Erhöhung der Personalkapazitäten auf 612 Mitarbeiter.

Bilanz zum 31. Dezember 2023

Aktiva

31.12.2023 31.12.2022
EUR EUR
A. Anlagevermögen
Sachanlagen
1. Grundstücke, grundstücksgleiche Rechte und Bauten einschließlich der Bauten auf fremden Grundstücken 1.548,00 2.881,00
2. andere Anlagen, Betriebs- und Geschäftsausstattung 171.874,00 182.746,00
3. geleistete Anzahlungen und Anlagen im Bau 12.000,00 10.400,00
185.422,00 196.027,00
185.422,00 196.027,00
B. Umlaufvermögen
Forderungen und sonstige Vermögensgegenstände
1. Forderungen gegen verbundene Unternehmen 3.517.415,88 2.754.721,83
- davon > 1 Jahr EUR 0,00 (i.Vj. EUR 0,00)
2. sonstige Vermögensgegenstände 11.810,23 166.021,51
- davon aus Steuern EUR 0,00 (i.Vj. EUR 34,45)
- davon > 1 Jahr EUR 0,00 (i.Vj. EUR 0,00)
3.529.226,11 2.920.743,34
3.529.226,11 2.920.743,34
C. Rechnungsabgrenzungsposten 4.048,30 679,56
D. Aktive latente Steuern 113.062,09 105.137,92
3.831.758,50 3.222.587,82

Passiva

31.12.2023 31.12.2022
EUR EUR
A. Eigenkapital
I. Gezeichnetes Kapital 25.564,59 25.564,59
II. Einlage stiller Gesellschafter 44.662,00 44.662,00
III. Gewinnvortrag 9.584,07 4.471,15
IV. Jahresüberschuss 5.112,92 5.112,92
84.923,58 79.810,66
B. Rückstellungen
1. Steuerrückstellungen 59.842,50 86.204,64
2. sonstige Rückstellungen 2.028.053,73 2.051.868,69
2.087.896,23 2.138.073,33
C. Verbindlichkeiten
1. Verbindlichkeiten aus Lieferungen und Leistungen 356.102,97 258.593,08
- davon < 1 Jahr EUR 356.102,97 (i.Vj. EUR 258.593,08)
2. Verbindlichkeiten gegenüber verbundenen Unternehmen 113.062,09 0,00
- davon < 1 Jahr EUR 113.062,09 (i.Vj. EUR 0,00)
3. sonstige Verbindlichkeiten 1.189.773,63 746.110,75
- davon aus Steuern EUR 1.189.557,63 (i.Vj. EUR 745.960,75)
- davon < 1 Jahr EUR 1.189.557,63 (i.Vj. EUR 745.960,75)
1.658.938,69 1.004.703,83
3.831.758,50 3.222.587,82

Gewinn- und Verlustrechnung für die Zeit vom 1. Januar bis 31. Dezember 2023

2023 2022
EUR EUR EUR EUR
1. Umsatzerlöse 34.990.334,56 27.534.714,52
2. Sonstige betriebliche Erträge 83.722,55 109.755,27
3. Materialaufwand
a) Aufwendungen für bezogene Waren 1.636,40 1.008,66
b) Aufwendungen für bezogene Leistungen 3.778.157,36 3.779.793,76 2.789.940,35 2.791.653,39
4. Personalaufwand
a) Löhne und Gehälter 21.250.731,94 16.691.550,80
b) Soziale Abgaben und Aufwendungen für Altersversorgung 4.303.560,64 25.554.292,58 3.342.863,43 20.034.414,23
- davon für Altersversorgung EUR 20.620,00 (i.Vj. EUR 7.115,00) -
5. Abschreibungen auf immaterielle Vermögensgegenstände des Anlagevermögens und Sachanlagen 61.292,79 86.731,14
6. Sonstige betriebliche Aufwendungen 4.668.417,35 3.936.207,15
7. Sonstige Zinsen und ähnliche Erträge 17.876,52 13.343,95
- davon aus verbundenen Unternehmen EUR 17.876,52 (i.Vj. EUR 13.343,95) -
8. Sonstige Zinsen und ähnliche Aufwendungen 8.191,91 714,64
- davon aus verbundenen Unternehmen EUR 8.191,91 (i.Vj. EUR 714,64)-
9. Steuern vom Einkommen und vom Ertrag 158.896,39 116.477,96
- davon latente Steuern EUR -7.924,17 (i.Vj. EUR -30.047,68) -
10. Ergebnis nach Steuern 861.048,85 91.615,23
11. Sonstige Steuern 873,09 10.967,50
12. Aufgrund eines Teilgewinnabführungsvertrags abgeführter Gewinn 855.062,84 675.534,81
- davon gegen verbundene Unternehmen EUR 855.062,84 (i.Vj. EUR 675.534,81) -
13. Jahresüberschuss 5.112,92 5.112,92

Anhang für das Geschäftsjahr 2023

Allgemeine Angaben

1. Grundlagen

Die ista Customer Service GmbH (nachfolgend auch "ista" oder "Gesellschaft" genannt) hat ihren Sitz in Essen und ist eingetragen in das Handelsregister beim Amtsgericht Essen unter HRB 31011.

Gegenstand des Unternehmens sind immobilienwirtschaftliche Dienstleistungen aller Art, insbesondere im Bereich Energiemanagement.

Der Jahresabschluss wurde auf der Grundlage der Rechnungslegungsvorschriften der §§ 242 ff. des Handelsgesetzbuches (HGB), unter Beachtung der ergänzenden Bestimmungen für Kapitalgesellschaften (§§ 264 ff. HGB), des GmbH-Gesetzes (GmbHG) aufgestellt. Die Gesellschaft ist eine mittelgroße Kapitalgesellschaft im Sinne des § 267 Abs. 2 HGB.

Die Gesellschaft macht von größenabhängigen Erleichterungen gemäß § 288 Abs. 2 HGB Gebrauch.

Die Gewinn- und Verlustrechnung ist nach dem Gesamtkostenverfahren (§ 275 Abs. 2 HGB) aufgestellt.

Das Geschäftsjahr der Gesellschaft entspricht dem Kalenderjahr.

Der Jahresabschluss der ista Customer Service GmbH ist in den Konzernabschluss der Trionista SE, Essen, als kleinstem Kreis von Unternehmen einbezogen, welcher im Unternehmensregister bekannt gegeben wird. Die Aufstellung des Konzernabschlusses erfolgt nach den International Financial Reporting Standards gemäß § 315e HGB.

Der Jahresabschluss der Gesellschaft ist in den Konzernabschluss der ista Luxembourg S.à r.l., Howald, Luxemburg, als größtem Kreis von Unternehmen einbezogen. Der Konzernabschluss der ista Luxembourg S.à r.l. zum 31.12.2023 wird im Registre de Commerce et des Societes in Luxemburg bekannt gemacht. Die Gesellschaft ista Luxembourg S.à r.l, Howald mit Sitz in 23, rue des Bruyeres ; L-1274 Howald, ist im Registre de Commerce et des Societes in Luxemburg unter der Nummer B 209.080 eingetragen. Die Aufstellung des Konzernabschlusses erfolgt nach den International Financial Reporting Standards, wie sie in der Europäischen Union anzuwenden sind.

2. Bilanzierungs- und Bewertungsmethoden

Immaterielle Vermögensgegenstände werden, soweit entgeltlich erworben, zu Anschaffungskosten aktiviert und planmäßig linear, im Zugangsjahr zeitanteilig, über drei Jahre abgeschrieben.

Die Sachanlagen werden zu Anschaffungs- bzw. Herstellungskosten, vermindert um planmäßige nutzungsbedingte Abschreibungen, bewertet. Die Abschreibungen des Sachanlagevermögens erfolgen gemäß der wirtschaftlichen Nutzungsdauer nach der linearen Abschreibungsmethode. Die Abschreibungsdauern unterscheiden sich je nach Anlagenklasse.

Voraussichtliche Nutzungsdauer in Jahren
von bis
Mietereinbauten 9 10
Betriebs- und Geschäftsausstattung 3 13

Zugänge von beweglichen Anlagegegenständen werden zeitanteilig abgeschrieben. Geringwertige Anlagegüter mit Anschaffungskosten bis einschließlich EUR 800 werden im Jahr des Zugangs voll abgeschrieben.

Soweit der nach den vorstehenden Grundsätzen ermittelte Wert von Gegenständen des Anlagevermögens dauerhaft unter dem Wert liegt, der ihnen am Abschlussstichtag beizulegen ist, wird dem durch außerplanmäßige Abschreibungen Rechnung getragen.

Die Forderungen und sonstigen Vermögensgegenstände werden zu Nennwerten bilanziert. Erkennbaren Risiken wird durch entsprechende Einzelwertberichtigungen Rechnung getragen.

Die aktiven Rechnungsabgrenzungen enthalten Zahlungen vor dem Bilanzstichtag für Leistungen, die nach dem Bilanzstichtag in Anspruch genommen werden.

Auf temporäre Differenzen zwischen den handelsrechtlichen und steuerlichen Wertansätzen von Vermögensgegenständen, Schulden und Rechnungsabgrenzungsposten werden latente Steuern ermittelt. Die Gesellschaft macht von dem Wahlrecht nach § 274 Abs. 1 Satz 3 HGB, die latenten Steuern unsaldiert auszuweisen, keinen Gebrauch. Eine sich insgesamt ergebende Steuerbelastung wird in der Bilanz als passive latente Steuer angesetzt werden. Im Falle einer insgesamt bestehenden Steuerentlastung wird vom entsprechenden Aktivierungswahlrecht nach § 274 Abs. 1 Satz 2 HGB Gebrauch gemacht.

Die Bewertung von latenten Steuern erfolgt auf Basis des im Geschäftsjahr 2023 gültigen deutschen kombinierten Ertragsteuersatzes 32,1%.

Das gezeichnete Kapital wird mit dem Nennwert angesetzt.

Die Berechnung der Steuerrückstellungen erfolgt auf Basis des Gewinns vor Steuern sowie des im Geschäftsjahr 2023 gültigen deutschen kombinierten Ertragssteuersatzes. Dieser setzt sich zusammen aus der Körperschaftsteuer einschließlich Solidaritätszuschlag in Höhe von 15,825% und der Gewerbesteuer in Höhe von 16,275%.

Die sonstigen Rückstellungen berücksichtigen alle erkennbaren Risiken und ungewissen Verbindlichkeiten. Die Bewertung erfolgt zum Erfüllungsbetrag unter Einbeziehung von Preis- und Kostensteigerungen. Rückstellungen mit einer Restlaufzeit von mehr als einem Jahr werden mit dem laufzeitadäquaten durchschnittlichen Marktzinssatz der vergangenen sieben Geschäftsjahre, der von der Deutschen Bundesbank ermittelt und bekannt gegeben wird, abgezinst.

Die Rückstellungen für Jubiläums- und Sterbegeldverpflichtungen werden unter Zugrundelegung biometrischer Wahrscheinlichkeiten (Richttafeln 2018 G Prof. Dr. Klaus Heubeck) mit dem anhand des versicherungsmathematischen Teilwertverfahrens ermittelten Erfüllungsbetrag bewertet.

Es wurde vom Wahlrecht für Abzinsung der Altersteilzeit-, Jubiläums- und Sterbegeldverpflichtung Gebrauch gemacht. Die Abzinsung erfolgt gemäß § 253 Abs. 2 Satz 2 HGB pauschal mit dem prognostizierten durchschnittlichen Marktzinssatz der vergangenen sieben Geschäftsjahre für eine angenommene Restlaufzeit von 15 Jahren ergibt, wird ein prognostizierter Zinssatz in Höhe von 1,75% (1,44%) verwendet.

Der von der Deutschen Bundesbank zum 31. Dezember 2023 bekannt gegebene Zinssatz für sieben Jahre beträgt 1,74 %. Der sich im Gegensatz dazu aus der Verwendung der prognostizierten Zinssätze ergebende Unterschiedsbetrag ist unwesentlich.

Die Verbindlichkeiten sind mit ihrem Erfüllungsbetrag angesetzt.

Erläuterung zur Bilanz

3. Anlagevermögen

Zur Darstellung der Entwicklung des Anlagevermögens im Geschäftsjahr verweisen wir auf den Anlagenspiegel (Anlage zum Anhang).

4. Forderungen und sonstige Vermögensgegenstände

€ in Tausend 2023 2022
Forderungen gegen verbundene Unternehmen 3.517 2.755
- davon Restlaufzeit bis 1 Jahr 3.517 2.755
Sonstige Vermögensgegenstände 12 166
- davon Restlaufzeit bis 1 Jahr 12 166
Summe der Forderungen 3.529 2.921
- davon Restlaufzeit bis 1 Jahr 3.529 2.921

Die Forderungen gegen verbundene Unternehmen wurden saldiert ausgewiesen, bis auf die nicht saldierungsfähigen Verbindlichkeiten gegen verbundene Unternehmen aus Gewinnabführung in Höhe der Ausschüttungssperre von TEUR 113. Die Forderungen gegen verbundene Unternehmen bestehen im Wesentlichen aus Forderungen aus Dienstleistungsverträgen in Höhe von TEUR 4.491 (i.Vj. TEUR 3.624), saldiert mit Verbindlichkeiten aus Gewinnabführung in Höhe von TEUR 855 (i.VJ.: 676) sowie aus Konzernfinanzierung in Höhe von TEUR 255 (i.VJ.: 550).

5. Aktiver Rechnungsabgrenzungsposten

Die aktiven Rechnungsabgrenzungen setzen sich im Wesentlichen aus vorausgezahlten Dienstleistungen und Kfz-Steuer zusammen.

6. Eigenkapital

Entwicklung des Eigenkapitals:

€ in Tausend gezeichnetes Kapital Einlage stiller Gesellschafter Gewinnvortrag
Stand am 1. Januar 25 45 5
Erhöhung Grundkapital 0 0 0
Jahresüberschuss * 0 0 5
Stand am 31. Dezember 25 45 10
€ in Tausend Jahresüberschuss Eigenkapital 2023 Eigenkapital 2022
Stand am 1. Januar 5 80 75
Erhöhung Grundkapital 0 0 5
Jahresüberschuss * 0 5 80
Stand am 31. Dezember 5 85 80

* davon wurden TEUR 5 in den Gewinnvortrag eingestellt.

Laut HRB 31011 beläuft sich das Stammkapital auf 50.000 DM = 25.564,59 EUR. Die Gesellschaft hat am 25. März 2021 einen Vertrag mit unbefristeter Dauer, erstmals zum 31. Dezember 2025 kündbar, über eine atypisch stille Beteiligung geschlossen. Das in Form einer Sacheinlage in die Gesellschaft eingebrachte Vermögen ist nachrangig hinter allen anderen Gläubigern der Gesellschaft. Dem stillen Gesellschafter steht das über einen Mindestanteil von 20% des Stammkapitals hinausgehende Jahresergebnis zu. Der Ergebnisanteil aus dem Vorjahr der ista Customer Service GmbH am Ergebnis der Gesellschaft wird auf neue Rechnung vorgetrage.

7. Steuerrückstellungen

Die Steuerrückstellungen setzen sich wie folgt zusammen:

€ in Tausend 2023 2022
Gewerbesteuer 60 76
Sonstige Steuern 0 10
Gesamt 60 86

8. Sonstige Rückstellungen

Die sonstigen Rückstellungen setzen sich wie folgt zusammen:

€ in Tausend 2023 2022
Personalverpflichtungen 1.603 1.537
Ausstehende Eingangsrechnungen 395 505
Sonstiges 30 7
Gesamt 2.028 2.052

Der Erfüllungsbetrag der Rückstellung für Altersteilzeitverpflichtungen, Sterbe- und Jubiläumsgeld zum Bilanzstichtag beträgt TEUR 611 (i.Vj. TEUR 533). Die versicherungsmathematische Bewertung des Erfüllungsbetrags basiert unter anderem auf einem Abzinsungssatz von 1,75% (i.Vj. 1,44 %). Es wurde eine Gehaltssteigerung von 3,1 % (i.Vj. 2,25 %) berücksichtigt.

9. Verbindlichkeiten

Sämtliche Verbindlichkeiten haben wie i.VJ eine Restlaufzeit von bis zu einem Jahr.

€ in Tausend 2023 2022
Verbindlichkeiten aus Lieferungen und Leistungen 356 259
- davon Restlaufzeit bis 1 Jahr 356 259
Verbindlichkeiten gegenüber verbundenen Unternehmen 113 0
- davon Restlaufzeit bis 1 Jahr 113 0
Sonstige Verbindlichkeiten 1.190 746
- davon Restlaufzeit bis 1 Jahr 1.190 746
Summe der Verbindlichkeiten 1.659 1.005
- davon Restlaufzeit bis 1 Jahr 1.659 1.005

Die Verbindlichkeiten gegenüber verbundenen Unternehmen enthalten in Höhe TEUR 113 ausschließlich den Aufgrund der Ausschüttungssperre nicht saldierungsfähigen Teil aus der Teilgewinnabführung. Die Ausschüttungssperre in Höhe von TEUR 105 wurde im Vorjahr mit den Forderungen gegenüber verbundenen Unternehmen saldiert.

10. Ausschüttungssperre

Für den in der Bilanz ausgewiesenen Aktivüberhang latenter Steuern in Höhe von TEUR 113 (i.Vj. TEUR 105) besteht eine Ausschüttungssperre gemäß § 268 Abs.8 Satz 2 HGB. Dieser Wert entspricht auch dem nach § 285 Nr. 28 HGB anzugebenden Gesamtbetrag ausschüttungsgesperrter Beträge.

Erläuterungen zur Gewinn- und Verlustrechnung

Ergänzende Angaben

11. Sonstige finanzielle Verpflichtungen

Zum Bilanzstichtag bestehen aus Miet-, Pacht- und Leasingverträgen folgende finanzielle Verpflichtungen:

Fällig in: € in Tausend
2024 750
2025 678
2026 417
ab 2027 406
Gesamt 2.251
(davon gegenüber verbundenen Unternehmen) 1.588

12. Mitarbeiter

Die Gesellschaft beschäftigte im Jahr 2023 durchschnittlich 518 Mitarbeiter (i.Vj. 366). Davon waren 410 in Vollzeit und 108 in Teilzeit (i.Vj. 292 Vollzeit und 74 Teilzeit) beschäftigt.

13. Geschäftsführung

Der Geschäftsführung der ista Customer Service GmbH, Essen, setzt sich wie folgt zusammen:

Gabriele Thieme, Leipzig, kaufmännische Geschäftsführerin

Sascha Alexander Buhr, Leipzig, kaufmännischer Geschäftsführer

14. Nachtragsbericht

Nach Abschluss des Geschäftsjahres sind keine Vorgänge von besonderer Bedeutung eingetreten.

 

Essen, den 22.03.2024

Die Geschäftsführung

Gabriele Thieme

Sascha Alexander Buhr

BESTÄTIGUNGSVERMERK DES UNABHÄNGIGEN ABSCHLUSSPRÜFERS

An die ista Customer Service GmbH, Essen

Prüfungsurteile

Wir haben den Jahresabschluss der ista Customer Service GmbH, Essen, - bestehend aus der Bilanz zum 31. Dezember 2023 und der Gewinn- und Verlustrechnung für das Geschäftsjahr vom 1. Januar bis zum 31. Dezember 2023 sowie dem Anhang, einschließlich der Darstellung der Bilanzierungs- und Bewertungsmethoden - geprüft. Darüber hinaus haben wir den Lagebericht der ista Customer Service GmbH für das Geschäftsjahr vom 1. Januar bis zum 31. Dezember 2023 geprüft.

Nach unserer Beurteilung aufgrund der bei der Prüfung gewonnenen Erkenntnisse

entspricht der beigefügte Jahresabschluss in allen wesentlichen Belangen den deutschen handelsrechtlichen Vorschriften und vermittelt unter Beachtung der deutschen Grundsätze ordnungsmäßiger Buchführung ein den tatsächlichen Verhältnissen entsprechendes Bild der Vermögens- und Finanzlage der Gesellschaft zum 31. Dezember 2023 sowie ihrer Ertragslage für das Geschäftsjahr vom 1. Januar bis zum 31. Dezember 2023 und

vermittelt der beigefügte Lagebericht insgesamt ein zutreffendes Bild von der Lage der Gesellschaft. In allen wesentlichen Belangen steht dieser Lagebericht in Einklang mit dem Jahresabschluss, entspricht den deutschen gesetzlichen Vorschriften und stellt die Chancen und Risiken der zukünftigen Entwicklung zutreffend dar.

Gemäß § 322 Abs. 3 Satz 1 HGB erklären wir, dass unsere Prüfung zu keinen Einwendungen gegen die Ordnungsmäßigkeit des Jahresabschlusses und des Lageberichts geführt hat.

Grundlage für die Prüfungsurteile

Wir haben unsere Prüfung des Jahresabschlusses und des Lageberichts in Übereinstimmung mit § 317 HGB unter Beachtung der vom Institut der Wirtschaftsprüfer (IDW) festgestellten deutschen Grundsätze ordnungsmäßiger Abschlussprüfung durchgeführt. Unsere Verantwortung nach diesen Vorschriften und Grundsätzen ist im Abschnitt "Verantwortung des Abschlussprüfers für die Prüfung des Jahresabschlusses und des Lageberichts" unseres Bestätigungsvermerks weitergehend beschrieben. Wir sind von dem Unternehmen unabhängig in Übereinstimmung mit den deutschen handelsrechtlichen und berufsrechtlichen Vorschriften und haben unsere sonstigen deutschen Berufspflichten in Übereinstimmung mit diesen Anforderungen erfüllt. Wir sind der Auffassung, dass die von uns erlangten Prüfungsnachweise ausreichend und geeignet sind, um als Grundlage für unsere Prüfungsurteile zum Jahresabschluss und zum Lagebericht zu dienen.

Verantwortung der gesetzlichen Vertreter für den Jahresabschluss und den Lagebericht

Die gesetzlichen Vertreter sind verantwortlich für die Aufstellung des Jahresabschlusses, der den deutschen handelsrechtlichen Vorschriften in allen wesentlichen Belangen entspricht, und dafür, dass der Jahresabschluss unter Beachtung der deutschen Grundsätze ordnungsmäßiger Buchführung ein den tatsächlichen Verhältnissen entsprechendes Bild der Vermögens-, Finanz- und Ertragslage der Gesellschaft vermittelt. Ferner sind die gesetzlichen Vertreter verantwortlich für die internen Kontrollen, die sie in Übereinstimmung mit den deutschen Grundsätzen ordnungsmäßiger Buchführung als notwendig bestimmt haben, um die Aufstellung eines Jahresabschlusses zu ermöglichen, der frei von wesentlichen falschen Darstellungen aufgrund von dolosen Handlungen (d.h. Manipulationen der Rechnungslegung und Vermögensschädigungen) oder Irrtümern ist.

Bei der Aufstellung des Jahresabschlusses sind die gesetzlichen Vertreter dafür verantwortlich, die Fähigkeit der Gesellschaft zur Fortführung der Unternehmenstätigkeit zu beurteilen. Des Weiteren haben sie die Verantwortung, Sachverhalte in Zusammenhang mit der Fortführung der Unternehmenstätigkeit, sofern einschlägig, anzugeben. Darüber hinaus sind sie dafür verantwortlich, auf der Grundlage des Rechnungslegungsgrundsatzes der Fortführung der Unternehmenstätigkeit zu bilanzieren, sofern dem nicht tatsächliche oder rechtliche Gegebenheiten entgegenstehen.

Außerdem sind die gesetzlichen Vertreter verantwortlich für die Aufstellung des Lageberichts, der insgesamt ein zutreffendes Bild von der Lage der Gesellschaft vermittelt sowie in allen wesentlichen Belangen mit dem Jahresabschluss in Einklang steht, den deutschen gesetzlichen Vorschriften entspricht und die Chancen und Risiken der zukünftigen Entwicklung zutreffend darstellt. Ferner sind die gesetzlichen Vertreter verantwortlich für die Vorkehrungen und Maßnahmen (Systeme), die sie als notwendig erachtet haben, um die Aufstellung eines Lageberichts in Übereinstimmung mit den anzuwendenden deutschen gesetzlichen Vorschriften zu ermöglichen, und um ausreichende geeignete Nachweise für die Aussagen im Lagebericht erbringen zu können.

Verantwortung des Abschlussprüfers für die Prüfung des Jahresabschlusses und des Lageberichts

Unsere Zielsetzung ist, hinreichende Sicherheit darüber zu erlangen, ob der Jahresabschluss als Ganzes frei von wesentlichen falschen Darstellungen aufgrund von dolosen Handlungen oder Irrtümern ist, und ob der Lagebericht insgesamt ein zutreffendes Bild von der Lage der Gesellschaft vermittelt sowie in allen wesentlichen Belangen mit dem Jahresabschluss sowie mit den bei der Prüfung gewonnenen Erkenntnissen in Einklang steht, den deutschen gesetzlichen Vorschriften entspricht und die Chancen und Risiken der zukünftigen Entwicklung zutreffend darstellt, sowie einen Bestätigungsvermerk zu erteilen, der unsere Prüfungsurteile zum Jahresabschluss und zum Lagebericht beinhaltet.

Hinreichende Sicherheit ist ein hohes Maß an Sicherheit, aber keine Garantie dafür, dass eine in Übereinstimmung mit § 317 HGB unter Beachtung der vom Institut der Wirtschaftsprüfer (IDW) festgestellten deutschen Grundsätze ordnungsmäßiger Abschlussprüfung durchgeführte Prüfung eine wesentliche falsche Darstellung stets aufdeckt. Falsche Darstellungen können aus dolosen Handlungen oder Irrtümern resultieren und werden als wesentlich angesehen, wenn vernünftigerweise erwartet werden könnte, dass sie einzeln oder insgesamt die auf der Grundlage dieses Jahresabschlusses und Lageberichts getroffenen wirtschaftlichen Entscheidungen von Adressaten beeinflussen.

Während der Prüfung üben wir pflichtgemäßes Ermessen aus und bewahren eine kritische Grundhaltung. Darüber hinaus

identifizieren und beurteilen wir die Risiken wesentlicher falscher Darstellungen im Jahresabschluss und im Lagebericht aufgrund von dolosen Handlungen oder Irrtümern, planen und führen Prüfungshandlungen als Reaktion auf diese Risiken durch sowie erlangen Prüfungsnachweise, die ausreichend und geeignet sind, um als Grundlage für unsere Prüfungsurteile zu dienen. Das Risiko, dass aus dolosen Handlungen resultierende wesentliche falsche Darstellungen nicht aufgedeckt werden, ist höher als das Risiko, dass aus Irrtümern resultierende wesentliche falsche Darstellungen nicht aufgedeckt werden, da dolose Handlungen kollusives Zusammenwirken, Fälschungen, beabsichtigte Unvollständigkeiten, irreführende Darstellungen bzw. das Außerkraftsetzen interner Kontrollen beinhalten können.

gewinnen wir ein Verständnis von dem für die Prüfung des Jahresabschlusses relevanten internen Kontrollsystem und den für die Prüfung des Lageberichts relevanten Vorkehrungen und Maßnahmen, um Prüfungshandlungen zu planen, die unter den gegebenen Umständen angemessen sind, jedoch nicht mit dem Ziel, ein Prüfungsurteil zur Wirksamkeit dieser Systeme der Gesellschaft abzugeben.

beurteilen wir die Angemessenheit der von den gesetzlichen Vertretern angewandten Rechnungslegungsmethoden sowie die Vertretbarkeit der von den gesetzlichen Vertretern dargestellten geschätzten Werte und damit zusammenhängenden Angaben.

ziehen wir Schlussfolgerungen über die Angemessenheit des von den gesetzlichen Vertretern angewandten Rechnungslegungsgrundsatzes der Fortführung der Unternehmenstätigkeit sowie, auf der Grundlage der erlangten Prüfungsnachweise, ob eine wesentliche Unsicherheit im Zusammenhang mit Ereignissen oder Gegebenheiten besteht, die bedeutsame Zweifel an der Fähigkeit der Gesellschaft zur Fortführung der Unternehmenstätigkeit aufwerfen können. Falls wir zu dem Schluss kommen, dass eine wesentliche Unsicherheit besteht, sind wir verpflichtet, im Bestätigungsvermerk auf die dazugehörigen Angaben im Jahresabschluss und im Lagebericht aufmerksam zu machen oder, falls diese Angaben unangemessen sind, unser jeweiliges Prüfungsurteil zu modifizieren. Wir ziehen unsere Schlussfolgerungen auf der Grundlage der bis zum Datum unseres Bestätigungsvermerks erlangten Prüfungsnachweise. Zukünftige Ereignisse oder Gegebenheiten können jedoch dazu führen, dass die Gesellschaft ihre Unternehmenstätigkeit nicht mehr fortführen kann.

beurteilen wir Darstellung, Aufbau und Inhalt des Jahresabschlusses insgesamt einschließlich der Angaben sowie ob der Jahresabschluss die zugrunde liegenden Geschäftsvorfälle und Ereignisse so darstellt, dass der Jahresabschluss unter Beachtung der deutschen Grundsätze ordnungsmäßiger Buchführung ein den tatsächlichen Verhältnissen entsprechendes Bild der Vermögens-, Finanz- und Ertragslage der Gesellschaft vermittelt.

beurteilen wir den Einklang des Lageberichts mit dem Jahresabschluss, seine Gesetzesentsprechung und das von ihm vermittelte Bild von der Lage der Gesellschaft.

führen wir Prüfungshandlungen zu den von den gesetzlichen Vertretern dargestellten zukunftsorientierten Angaben im Lagebericht durch. Auf Basis ausreichender geeigneter Prüfungsnachweise vollziehen wir dabei insbesondere die den zukunftsorientierten Angaben von den gesetzlichen Vertretern zugrunde gelegten bedeutsamen Annahmen nach und beurteilen die sachgerechte Ableitung der zukunftsorientierten Angaben aus diesen Annahmen. Ein eigenständiges Prüfungsurteil zu den zukunftsorientierten Angaben sowie zu den zugrunde liegenden Annahmen geben wir nicht ab. Es besteht ein erhebliches unvermeidbares Risiko, dass künftige Ereignisse wesentlich von den zukunftsorientierten Angaben abweichen.

Wir erörtern mit den für die Überwachung Verantwortlichen unter anderem den geplanten Umfang und die Zeitplanung der Prüfung sowie bedeutsame Prüfungsfeststellungen, einschließlich etwaiger bedeutsamer Mängel im internen Kontrollsystem, die wir während unserer Prüfung feststellen.

 

Essen, den 22. März 2024

PricewaterhouseCoopers GmbH
Wirtschaftsprüfungsgesellschaft

Philip Meyer zu Spradow, Wirtschaftsprüfer

ppa. Daniel Kahlig, Wirtschaftsprüfer

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