Odyssey Fellbach GmbH
Selbe AdresseVermittlungstätigkeiten für Beherbergungsdienstleistungen
Grundlegende Informationen zum Unternehmen
Kennzahlen extrahiert aus veröffentlichten Jahresabschlüssen
Öffentliche Bekanntmachungen aus dem Handelsregister
Gesetzliche Vertreter dieser Organisation
| Name | Rolle |
|---|---|
Gonzalo Carpintero Navarro seit 28.8.2024 | Geschäftsführer |
Arnoud Martin Griffioen seit 31.1.2023 | Geschäftsführer |
Natürliche Personen, die das Unternehmen letztendlich besitzen oder kontrollieren – ermittelt durch Auflösen der Gesellschafterkette
| Name | Anteil |
|---|---|
OHG Holding B. V. | 100.00% |
Eigentümer- und Gesellschafterstruktur des Unternehmens
1 Gesellschafter
GmbH-Struktur
Bilanzkonten aus veröffentlichten Jahresabschlüssen
Öffentlich zugängliche Berichte in Volltext
Odyssey Mainz GmbHRatingenJahresabschluss zum Geschäftsjahr vom 01.01.2022 bis zum 31.12.2022Bilanz
Anhang
Allgemeine Angaben zum Jahresabschluss
Die positive Entwicklung des seit Mitte 2017 bestehenden Hotelbetriebs wurde wie für die gesamte Branche durch die COVID 19 Pandemie in Frage gestellt. Die Gesellschaft wurde durch den Lock Down ab Mitte März 2020 und jenem seit dem 2. November 2020 aufgrund der COVID 19 Pandemie zur Durchsetzung von Kontaktbeschränkungen in erheblichem Maße betroffen und in der Entwicklung beeinträchtigt. Hotel, Bar und Restaurant waren bzw. sind in dieser Zeit geschlossen bzw. nur stark eingeschränkt nutzbar. Auch in der Phase zwischen den beiden Lock Downs blieben die Buchungen und damit der Umsatz weit hinter den Erwartungen zurück. Durch Inanspruchnahme von staatlichen Überbrückungshilfen schloss die Gesellschaft das Geschäftsjahr 2021 mit einem Gewinn ab. Zum Bilanzstichtag 31. Dezember 2022 ist die Gesellschaft mit EUR 358.657,93 bilanziell überschuldet. Zur Beseitigung der Überschuldung hat die Konzernobergesellschaft, die Odyssey European Holding B.V., Utrecht, Niederlande, mit Datum vom 05. Oktober 2024 eine Patronatserklärung zu Gunsten der Gesellschaft abgegeben. Danach verpflichtet sich die OEH, die Gesellschaft mit finanziellen Mitteln auszustatten, so dass diese alle ihre Zahlungsverpflichtungen erfüllen kann. Aufgrund der COVID 19 Pandemie und den in diesem Zusammenhang stehenden Auswirkungen auf die Gastronomie, Hotelbranche und den Reiseverkehr insgesamt sind in der Odyssey Gruppe in 2020 erhebliche Verluste entstanden, die die Gruppe in ihrer Existenz bedroht haben. Mit Wirkung zum 1. November 2020 wurden mit notariellen Kaufvertrag vom 29. Dezember 2020 rund 90% der Geschäftsanteile an der Konzernobergesellschaft, der Odyssey European Holding B.V. (vormals: Paradepaard Beheer B.V.), Niederlande veräußert. Der Erwerber hat sich verpflichtet, dem Konzern liquide Mittel in Höhe von EUR 30,0 Mio. zur Verfügung zu stellen, damit dieser seine finanziellen Verpflichtungen erfüllen kann. Die Liquiditäts-Planung der Konzernleitung für die Jahre 2025 und 2026 zeigt auskunftsgemäß bei realistischen Annahmen keine Liquiditätslücke für die nächsten 12 Monate auf. Die Annahmen der Planung, insbesondere der Liquiditätsplanung sind plausibel und nicht unangemessen optimistisch. Angesichts der verbleibenden erheblichen Unsicherheiten - Ukraine-Krieg, gestörte Lieferketten und Rezessionsanzeichen in China, Japan und Deutschland-, die auch die gesamte Reise- und Gastronomiebranche betreffen, können die derzeit realistischen Annahmen sich als unzutreffend herausstellen. Angaben zu Bilanzierungs- und Bewertungsmethoden Bilanzierungs- und Bewertungsgrundsätze Entgeltlich von Dritten erworbene immaterielle Vermögensgegenstände des Anlagevermögens werden zu Anschaffungskosten aktiviert und ihrer voraussichtlichen Nutzungsdauer entsprechend linear, im Zugangsjahr zeitanteilig, abgeschrieben. Dabei werden entgeltlich erworbene EDV-Programme über eine betriebsgewöhnliche Nutzungsdauer von drei Jahren abgeschrieben. Sachanlagen sind mit den Anschaffungs- bzw. Herstellungskosten abzüglich planmäßiger linearer Abschreibungen bewertet. Die Abschreibungen auf Zugänge des Sachanlagevermögens erfolgen grundsätzlich zeitanteilig. Soweit die beizulegenden Werte einzelner Vermögensgegenstände ihren Buchwert unterschreiten, werden zusätzlich außerplanmäßige Abschreibungen bei voraussichtlich dauernder Wertminderung vorgenommen. In Bezug auf die Bilanzierung geringwertiger Wirtschaftsgüter wird handelsrechtlich die steuerrechtliche Regelung des § 6 Abs. 2 EStG angewendet. Anschaffungs- oder Herstellungskosten von abnutzbaren beweglichen Wirtschaftsgütern des Anlagevermögens, die einer selbständigen Nutzung fähig sind, werden im Wirtschaftsjahr der Anschaffung, Herstellung oder Einlage in voller Höhe als Betriebsausgaben erfasst, wenn die Anschaffungs- oder Herstellungskosten, vermindert um einen darin enthaltenen Vorsteuerbetrag, für das einzelne Wirtschaftsgut € 800 nicht übersteigen. Die Vorräte sind zu Anschaffungs- bzw. Herstellungskosten und unter Berücksichtigung des Niederstwertprinzips bewertet. Alle erkennbaren Risiken im Vorratsvermögen, die sich aus überdurchschnittlicher Lagerdauer, geminderter Verwertbarkeit und/oder niedrigeren Wiederbeschaffungs- kosten ergeben, sind durch angemessene Wertabschläge berücksichtigt. In allen Fällen wurde verlustfrei bewertet, d.h. soweit die voraussichtlichen Verkaufspreise abzüglich der bis zum Verkauf anfallenden Kosten zu einem niedrigeren beizulegenden Wert führen, wurden entsprechende Abwertungen vorgenommen. Abgesehen von handelsüblichen Eigentumsvorbehalten sind die Vorräte frei von Rechten Dritter. Forderungen und sonstige Vermögensgegenstände werden mit dem Nennwert bzw. mit dem am Bilanzstichtag beizulegenden niedrigeren Wert angesetzt. Bei Forderungen, deren Einbringlichkeit mit erkennbaren Risiken behaftet ist, werden angemessene Wertabschläge vorgenommen; uneinbringliche Forderungen werden abgeschrieben. Die flüssigen Mittel sind zum Nennwert am Bilanzstichtag angesetzt. Als aktive Rechnungsabgrenzungsposten sind Auszahlungen vor dem Abschlussstichtag angesetzt, soweit sie Aufwand für einen bestimmten Zeitraum nach diesem Zeitpunkt darstellen. Das gezeichnete Kapital wird zum Nennwert bilanziert. Die Steuerrückstellungen beinhalten die das Geschäftsjahr betreffenden, noch nicht veranlagten Steuern. Die sonstigen Rückstellungen sind so bemessen, dass die erkennbaren Risiken und ungewissen Verpflichtungen berücksichtigt sind. Die Bewertung erfolgt jeweils in Höhe des Erfüllungsbetrags, der nach vernünftiger kaufmännischer Beurteilung erforderlich ist, um zukünftige Zahlungsverpflichtungen abzudecken. Zukünftige Preis- und Kostensteigerungen werden berücksichtigt, sofern ausreichende objektive Hinweise für deren Eintritt vorliegen. Rückstellungen mit einer Restlaufzeit von mehr als einem Jahr werden mit dem ihrer Restlaufzeit entsprechenden, von der Deutschen Bundesbank veröffentlichten, durchschnittlichen Marktzinssatz der vergangenen sieben Geschäftsjahre abgezinst. Für zukünftige Aufwendungen aus der Erfüllung vertraglicher Pachguterneuerungsverpflichtungen (FF&E-Paket) aus dem Pachtverhältnis wurden entsprechende Rückstellungen in Höhe des jeweiligen Erfüllungsbetrags gebildet. Eine Kostensteigerung ist nicht zu berücksichtigen, da die Verpflichtung durch einen umsatzabhängigen Betrag fest definiert ist. Bei der Ermittlung der Rückstellungen wurden die Restmietdauer und voraussichtliche Verwendung in Pachtguterneuerung zugrunde gelegt. Der Teil der Rückstellungen, welcher auf Ausgaben entfällt, die nach Ablauf des dem Abschlussstichtag folgenden Geschäftsjahres anfallen, wird mit dem ihrer Restlaufzeit entsprechenden durchschnittlichen Marktzinssatz der vergangenen sieben Geschäftsjahre abgezinst. Verbindlichkeiten wurden zum Erfüllungsbetrag angesetzt. Fremdwährungsumrechnung Geschäftsvorfälle in fremder Währung werden grundsätzlich mit dem historischen Kurs zum Zeitpunkt der Erstverbuchung erfasst. Langfristige Fremdwährungsforderungen werden zum Devisenbriefkurs bei Entstehung der Forderung oder zum niedrigeren beizulegenden Wert, unter Zugrundelegung des Devisenkassamittelkurses am Abschlussstichtag, angesetzt (Imparitätsprinzip). Kurzfristige Fremdwährungsforderungen (Restlaufzeit von einem Jahr oder weniger) sowie liquide Mittel oder andere kurzfristige Vermögensgegenstände in Fremdwährungen werden zum Devisenkassamittelkurs am Bilanzstichtag umgerechnet. Langfristige Fremdwährungsverbindlichkeiten werden zum Devisengeldkurs bei Entstehung der Verbindlichkeit oder zum höheren Stichtagskurswert, unter Zugrundelegung des Devisenkassamittelkurses am Abschlussstichtag, bewertet (Imparitätsprinzip). Kurzfristige Fremdwährungsverbindlichkeiten (Restlaufzeit von einem Jahr oder weniger) werden zum Devisenkassamittelkurs am Bilanzstichtag umgerechnet. Latente Steuern Latente Steuern werden auf die Unterschiede in den Bilanzansätzen der Handelsbilanz und der Steuerbilanz angesetzt, sofern sich diese in späteren Geschäftsjahren voraussichtlich abbauen. Darüber hinaus werden aktive latente Steuern auf die bestehenden körperschaft- und gewerbesteuerlichen Verlustvorträge sowie auf steuerliche Zinsvorträge im Sinne des § 4h EStG i.V.m. § 8a KStG gebildet, soweit innerhalb der nächsten fünf Jahre eine Verlustverrechnung zu erwarten ist. Aktive und passive latente Steuern werden saldiert ausgewiesen. Im Falle eines Aktivüberhangs der latenten Steuern zum Bilanzstichtag wird von dem Aktivierungswahlrecht des § 274 Abs. 1 Satz 2 HGB kein Gebrauch gemacht. Der Aufwand und Ertrag aus der Veränderung der bilanzierten latenten Steuern wird in der Gewinn- und Verlustrechnung gesondert unter dem Posten "Steuern vom Einkommen und vom Ertrag" als sog. Davon-Vermerk ausgewiesen. Der Berechnung der latenten Steuern liegt ein effektiver Steuersatz von 31,29 % zugrunde (15,825 % für die Körperschaftsteuer einschließlich Solidaritätszuschlag und 15,89 % für die Gewerbesteuer), der sich voraussichtlich im Zeitpunkt des Abbaus der Differenzen ergeben wird. Der Steuersatz für die Gewerbesteuer ergibt sich aus dem Gewerbesteuerhebesatz von 440 %. Gegenüber dem Vorjahr abweichende Bilanzierungs- und Bewertungsmethoden Beim Jahresabschluss konnten die bisher angewandten Bilanzierungs- und Bewertungsmethoden im Wesentlichen übernommen werden. Ein grundlegender Wechsel von Bilanzierungs- und Bewertungsmethoden gegenüber dem Vorjahr fand nicht statt. Angaben zur Bilanz Angaben zu Forderungen mit einer Restlaufzeit größer einem Jahr Der Betrag der Forderungen mit einer Restlaufzeit größer einem Jahr beträgt 0,00 EUR (Vorjahr: 0,00 EUR). Angaben zu Forderungen gegenüber Gesellschaftern Der Wert der Forderungen gegenüber Gesellschaftern beläuft sich auf 0,00 EUR (Vorjahr: 0,00 EUR). Angaben zu Forderungen gegenüber Verbundenen Unternehmen Der Wert der Forderungen gegenüber verbundenen Unternehmen beläuft sich auf 1.168.518,86 EUR (Vorjahr: 1.135.466,40 EUR). Eingenkapital Das im Handelsregister eingetragene gezeichnete Kapital beträgt 25.000,00 EUR und ist zur Hälfte in Höhe von 12.500,00 EUR eingezahlt. Aktive latente Steuern Aktive latente Steuern resultieren aus Differenzen zwischen handels- und steuerrechtlichen Wertansätzen aufgrund von · abweichenden Wertansätzen von langfristigen sonstigen Rückstellungen sowie · steuerlichen Verlustvorträgen Zum Bilanzstichtag 31. Dezember 2022 ergeben sich ausschließlich aktivische Steuerlatenzen Die Gesellschaft macht von dem Aktivierungswahlrecht des § 274 Abs. 1 Satz 2 HGB keinen Gebrauch, so dass ein Ansatz latenter Steuern in der Bilanz unterbleibt. Passive Rechnungsabgrenzungsposten Gemäß Franchisevertrag hat die Gesellschaft Anspruch auf ein Key Money als Finanzierungshilfe für die Anlaufphase des Hotelbetriebs. Dieser Anspruch in Höhe von EUR 100.000,00 wurde im Geschäftsjahr 2019 vereinnahmt und über die Franchise-Vetragsdauer von 20 Jahren ratierlich abgegrenzt. Betrag der Verbindlichkeiten mit einer Restlaufzeit > 5 Jahre und der Sicherungsrechte Der Gesamtbetrag der bilanzierten Verbindlichkeiten mit einer Restlaufzeit von mehr als 5 Jahren beträgt 0,00 EUR (Vorjahr: 0,00 EUR). Der Gesamtbetrag der bilanzierten Verbindlichkeiten, die durch Pfandrechte oder ähnliche Rechte gesichert sind, beträgt 0,00 EUR. Angaben zu Restaufzeitvermerken Der Betrag der Verbindlichkeiten aus Lieferung und Leistung mit einer Restlaufzeit bis zu einem Jahr beträgt 141.185,23 EUR (Vorjahr: 682.732,35 EUR). Der Betrag der Verbindlichkeiten gegenüber verbundenen Unternehmen mit einer Restlaufzeit bis zu einem Jahr beträgt 350.491,50 EUR (Vorjahr: 315.776,93 EUR) Angaben zu Verbindlichkeiten gegenüber Gesellschaftern Der Betrag der Verbindlichkeiten gegenüber Gesellschaftern mit einer Restlaufzeit bis zu einem Jahr beträgt 817.901,48 EUR (Vorjahr: 725.421,31 EUR) Angaben zur Gewinn- und Verlustrechnung Im Geschäftsjahr 2022 entstanden Erträge aus Währungsumrechnung von 0,00 EUR (Vorjahr: 0,00 EUR) und Aufwendungen in Höhe von von 2.965,66 EUR (Vorjahr: 7.387,33 EUR). Sonstige Angaben Durchschnittliche Zahl der während des Geschäftsjahrs beschäftigten Arbeitnehmer Die durchschnittliche Zahl der während des Geschäftsjahres im Unternehmen beschäftigten Arbeitnehmer betrug 20. Geschäftsführung Geschäftsführer: · Richard Henri van Erp, Kaufmann, Niederlande(bis Februar 2024) · Arnoud Griffioen, Kaufmann, Niederlande (seit Februar 2023) · Gonzalo Carpintero Navarro, Spanien (seit August 2024) Da nur ein Geschäftsführer Bezüge von der Gesellschaft erhält wird gemäß § 286 Abs. 4 HGB auf eine Angabe verzichtet. Konzernzugehörigkeit Die Odyssey Mainz GmbH wurde in den Konzernabschluss der Odyssey European Holding B.V. (vormals: Paradepaard Beheer B.V.), Utrecht, Niederlande einbezogen. Die Odyssey European Holding B.V., Utrecht,Niederlande stellt den Konzernabschluss für den größten Konzernkreis auf. Der Konzernabschluss ist am Sitz der Gesellschaft in Utrecht Niederlande erhältlich und wird in den Niederlanden gemäß der gesetzlichen Bestimmungen veröffentlicht. Ergebnisverwendungsvorschlag Die Geschäftsführung schlägt vor, den Bilanzverlust von EUR 371.157,93 der sich aus dem Jahresfehlbetrag von EUR 320.923,21 und dem Verlustvortrag von EUR 50.234,72 ergibt, auf neue Rechnung vorzutragen. Unterschrift der Geschäftsführung Offenbach am Main, 05. Oktober 2025 Arnoud Griffioen Gonzalo Carpintero Navarro sonstige Berichtsbestandteile
Angaben zur Feststellung:
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