Außerunterrichtliche Betreuung für Schulkinder (ohne Jugendarbeit)
LRE Medical GmbH
Georg-Brauchle-Ring 89, 80992 München, DEUStammdaten
Grundlegende Informationen zum Unternehmen
Finanzübersicht
Kennzahlen extrahiert aus veröffentlichten Jahresabschlüssen
Historie
Öffentliche Bekanntmachungen aus dem Handelsregister
Management
Gesetzliche Vertreter dieser Organisation
| Name | Rolle |
|---|---|
Marius Adam Balger seit 26.3.2026 | Prokura |
Adelina Linker seit 26.3.2026 | Prokura |
Asim Rexhepi seit 5.12.2025 | Prokura |
Markus Andreas Bach seit 7.2.2025 | Geschäftsführer |
Klaus Dr. Lun seit 7.2.2025 | Geschäftsführer |
Karl Harald Schmidt seit 19.12.2024 | Prokura |
Wirtschaftlich Berechtigte
Natürliche Personen, die das Unternehmen letztendlich besitzen oder kontrollieren – ermittelt durch Auflösen der Gesellschafterkette
Ungelöste Beteiligungen (1)
| Name | Anteil |
|---|---|
DECLAIMER HOLDCO LIMITED | 100.00% |
Gesellschafter
Eigentümer- und Gesellschafterstruktur des Unternehmens
1 Gesellschafter
GmbH-Struktur
Bilanzkonten
Bilanzkonten aus veröffentlichten Jahresabschlüssen
Gewinn- und Verlustrechnung
Gewinn- und Verlustkonten aus veröffentlichten Jahresabschlüssen
| Posten |
|---|
Konzern- und Jahresabschlüsse
Öffentlich zugängliche Berichte in Volltext
LRE Medical GmbHMünchenJahresabschluss zum Geschäftsjahr vom 01.10.2021 bis zum 30.09.2022Lagebericht
für das Geschäftsjahr
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| 30.09.2022 | 30.09.2021 | ||
| EUR | EUR | EUR | |
| A. Anlagevermögen | |||
| I. Immaterielle Vermögensgegenstände | |||
| 1. Entgeltlich erworbene Konzessionen, gewerbliche Schutzrechte und ähnliche Rechte und Werte sowie Lizenzen an solchen Rechten und Werten | 339.530,00 | 331.177,00 | |
| 2. Geleistete Anzahlungen | 149.246,23 | 58.715,41 | |
| 488.776,23 | 389.892,41 | ||
| II. Sachanlagen | |||
| 1. Grundstücke, grundstücksgleiche Rechte und Bauten einschließlich der Bauten auf fremden Grundstücken | 1.126.509,63 | 1.060.853,63 | |
| 2. Technische Anlagen und Maschinen | 2.297.473,00 | 654.432,90 | |
| 3. Andere Anlagen, Betriebs- und Geschäftsausstattung | 674.937,34 | 814.687,34 | |
| 4.098.919,97 | 2.529.973,87 | ||
| III. Finanzanlagen | |||
| Wertpapiere des Anlagevermögens | 369.504,15 | 369.504,15 | |
| 4.957.200,35 | 3.289.370,43 | ||
| B. Umlaufvermögen | |||
| I. Vorräte | |||
| 1. Roh-, Hilfs- und Betriebsstoffe | 20.653.765,07 | 11.260.301,04 | |
| 2. Unfertige Erzeugnisse, unfertige Leistungen | 4.284.355,33 | 5.248.591,14 | |
| 3. Geleistete Anzahlungen | 293.130,50 | 270.467,39 | |
| 25.231.250,90 | 16.779.359,57 | ||
| II. Forderungen und sonstige Vermögensgegenstände | |||
| 1. Forderungen aus Lieferungen und Leistungen | 11.713.706,97 | 5.939.078,11 | |
| 2. Forderungen gegen verbundene Unternehmen | 4.416.574,30 | 17.103.296,23 | |
| 3. Sonstige Vermögensgegenstände | 1.180.064,97 | 505.053,92 | |
| 17.310.346,24 | 23.547.428,26 | ||
| III. Kassenbestand, Bundesbankguthaben, Guthaben bei Kreditinstituten und Schecks | 179.507,29 | 3.485.442,65 | |
| 42.721.104,43 | 43.812.230,48 | ||
| C. Rechnungsabgrenzungsposten | 340.515,99 | 271.545,26 | |
| 48.018.820,77 | 47.373.146,17 |
PASSIVA
| 30.09.2022 | 30.09.2021 | ||
| EUR | EUR | EUR | |
| A. Eigenkapital | |||
| I. Gezeichnetes Kapital | 3.681.301,54 | 3.681.301,54 | |
| II. Kapitalrücklage | 3.303.329,97 | 3.232.455,15 | |
| III. Gewinnvortrag | 15.434.799,22 | 15.434.799,22 | |
| 22.419.430,73 | 22.348.555,91 | ||
| B. Rückstellungen | |||
| 1. Rückstellungen für Pensionen und ähnliche Verpflichtungen | 2.972.997,74 | 3.019.019,65 | |
| 2. Sonstige Rückstellungen | 3.339.031,00 | 3.269.733,47 | |
| 6.312.028,74 | 6.288.753,12 | ||
| C. Verbindlichkeiten | |||
| 1. Erhaltene Anzahlungen auf Bestellungen | 734.519,11 | 918.875,04 | |
| 2. Verbindlichkeiten aus Lieferungen und Leistungen | 4.807.964,69 | 4.219.665,52 | |
| 3. Verbindlichkeiten gegenüber verbundenen Untemehmen | 11.314.203,25 | 12.928.463,82 | |
| 4. Sonstige Verbindlichkeiten | 2.430.674,25 | 668.832,76 | |
| davon aus Steuem: EUR 249.367,12 (Vj: EUR 245.010,13) | |||
| davon im Rahmen der sozialen Sicherheit: EUR 46.308,28 (Vj: EUR 47.733,19) | |||
| 19.287.361,30 | 18.735.837,14 | ||
| 48.018.820,77 | 47.373.146,17 |
Gewinn-
und Verlustrechnung
für die Zeit vom 1. Oktober 2021 bis 30.
September 2022
| 2021/22 | 2020/21 | ||
| EUR | EUR | EUR | |
| 1. Umsatzerlöse | 77.385.276,51 | 76.591.290,28 | |
| 2. Erhöhung oder Verminderung des Bestands an fertigen und unfertigen Erzeugnissen | -964.235,81 | -3.220.181,78 | |
| 3. Sonstige betriebliche Erträge | 100.527,04 | 2.321.060,01 | |
| davon aus der Währungsumrechnung: EUR 78.006,73 (Vj: EUR 272.064,01) | |||
| 4. Materialaufwand | |||
| a) Aufwendungen für Roh-, Hilfs- und Betriebsstoffe und für bezogene Waren | -35.036.291,61 | -37.995.873,65 | |
| b) Aufwendungen für bezogene Leistungen | -1.214.897,20 | -444.505,00 | |
| -36.251.188,81 | -38.440.378,65 | ||
| 5. Personalaufwand | |||
| a) Löhne und Gehälter | -16.073.483,54 | -15.748.8907,8 | |
| b) Soziale Abgaben und Aufwendungen für Altersversorgung und für Unterstützung | -2.881.187,62 | -2.947.693,03 | |
| davon für Altersversorgung: EUR -85.135,59 (Vj: EUR -291.151,68) | |||
| -18.954.671,16 | -18.696.583,81 | ||
| 6. Abschreibungen auf immaterielle Vermögensgegenstände des Anlagevermögens und Sachanlagen | -1.141.501,39 | -1.137.710,56 | |
| 7. Sonstige betriebliche Aufwendungen | -8.793.100,83 | -4.198.851,50 | |
| davon aus der Währungsumrechnung: EUR -449.897,96 (Vj: EUR -232.442,30) | |||
| davon aus der der Anwendung der Art. 66 und 67 Abs. 1 bis 5 EGHGB (Übergangsvorschrift zum BilMoG): EUR -46.689,00 (Vj: EUR -46.689, 00) | |||
| 8. Sonstige Zinsen und ähnliche Erträge | 7.987,82 | 9.967,11 | |
| 9. Zinsen und ähnliche Aufwendungen | -1.072.765,15 | -292.681,17 | |
| davon an verbundene Unternehmen: EUR -896.890,53 (Vj: EUR 0,00) | |||
| davon aus der Abzinsung von Rückstellungen: EUR -152.700,00 (Vj: EUR -262.123,00) | |||
| 10. Steuern vom Einkommen und vom Ertrag | 0,00 | -11.204,68 | |
| 11. Ergebnis nach Steuern | 10.316.328,22 | 12.924.725,25 | |
| 12. Sonstige Steuern | -18.935,53 | -28.502,67 | |
| 13. Aufgrund einer Gewinngemeinschaft, eines Gewinnabführungs- oder eines Teilgewinnabführungsvertrages abgeführte Gewinne | -10.297.392,69 | -12.896.222,58 | |
| 14. Jahresüberschuss | 0,00 | 0,00 |
Anhang für das Geschäftsjahr vom 1. Oktober 2021 bis zum 30. September 2022
Allgemeine Hinweise
Der vorliegende Jahresabschluss wurde gemäß §§ 242 ff. und §§ 264 ff. HGB sowie nach den einschlägigen Vorschriften des GmbHG aufgestellt. Es gelten die Vorschriften für große Kapitalgesellschaften.
Die Gewinn- und Verlustrechnung ist nach dem Gesamtkostenverfahren gegliedert.
Die Gesellschaft ist unter der Firma LRE Medical GmbH mit Sitz in München im Handelsregister des Amtsgerichts München unter der Nummer HRB 5316 eingetragen.
Bilanzierungs- und Bewertungsmethoden
Für die Aufstellung des Jahresabschlusses waren im Wesentlichen die nachfolgenden Bilanzierungs- und Bewertungsmethoden maßgebend.
Entgeltlich von Dritten erworbene immaterielle Vermögensgegenstände des Anlagevermögens sind zu Anschaffungskosten bilanziert und werden entsprechend ihrer Nutzungsdauer um planmäßige Abschreibungen nach der linearen Methode vermindert.
Das Sachanlagevermögen ist zu Anschaffungs- bzw. Herstellungskosten angesetzt und wird, soweit abnutzbar, um planmäßige Abschreibungen nach der linearen Methode vermindert. Geringwertige Anlagegüter bis zu einem Netto-Einzelwert von EUR 250,00 sind im Jahr des Zugangs voll abgeschrieben bzw. als Aufwand erfasst worden; ihr sofortiger Abgang wurde unterstellt. Für Anlagegüter mit einem Netto-Einzelwert von mehr als EUR 250,00 bis EUR 800,00 wurden die Anschaffungskosten, deren Höhe insgesamt von untergeordneter Bedeutung sind, gesammelt und im Geschäftsjahr voll abgeschrieben .
| Grundstücke und Bauten | 10 - 50 Jahre |
| Technische Anlagen und Maschinen | 3 - 15 Jahre |
| Andere Anlagen, Betriebs- und Geschäftsausstattung | 3 - 10 Jahre |
Finanzanlagen sind zu Anschaffungskosten oder zum Nennwert bzw. dem am Bilanzstichtag niedrigeren beizulegenden Wert angesetzt, sofern von einer voraussichtlichen dauerhaften Wertminderung auszugehen ist.
Roh-, Hilfs- und Betriebsstoffe sind zu durchschnittlichen Anschaffungskosten bzw. den jeweils niedrigeren beizulegenden Werten bewertet. Die niedrigeren beizulegenden Werte werden im Wesentlichen nach den Verhältnissen am Beschaffungsmarkt, aber unter Berücksichtigung der Einsatzmöglichkeiten der Bestände, ermittelt. Abwertungen für Bestandsrisiken, die sich aus der Lagerdauer und verminderter Verwertbarkeit ergeben, sind in ausreichendem Umfang berücksichtigt.
Unfertige Erzeugnisse und Leistungen sind auf der Basis von Einzelkalkulationen, die auf der aktuellen Betriebsabrechnung beruhen, zu Herstellungskosten bewertet, wobei neben den direkt zurechenbaren Materialeinzelkosten, Personaleinzelkosten und Sondereinzelkosten auch Fertigungs- und Materialgemeinkosten sowie Abschreibungen berücksichtigt werden. Fremdkapitalzinsen sowie Kosten der allgemeinen Verwaltung werden nicht aktiviert. Für ungängige und technisch veraltete Erzeugnisse werden ausreichende Bewertungsabschläge vorgenommen. Die Erzeugnisse sind verlustfrei bewertet.
Neben handelsüblichen Eigentumsvorbehalten sind die Vorräte im Rahmen einer Verpfändung des Umlaufvermögens an Dritte abgetreten.
Forderungen und sonstige Vermögensgegenstände sind zum Nennwert oder dem am Bilanzstichtag niedrigeren beizulegenden Wert angesetzt. Allen risikobehafteten Posten ist durch die Bildung angemessener Einzelwertberichtigungen Rechnung getragen; uneinbringliche Forderungen werden abgeschrieben. Unverzinsliche oder niedrig verzinsliche Forderungen mit einer Laufzeit von mehr als einem Jahr sind abgezinst.
Zur Abdeckung des allgemeinen Kreditrisikos wird eine Pauschalwertberichtigung von 0,3 % (Vj. 0,3 %) auf die nicht einzelwertberichtigten Forderungen gebildet.
Der Kassenbestand und die Guthaben bei Kreditinstituten sind zum Nennwert angesetzt.
Die Rückstellungen für Pensionen und ähnliche Verpflichtungen werden nach der Anwartschaftsbarwertmethode für Kapital- und Sonderzusagen unter Verwendung der "Richttafeln 2018 G" von Prof. Dr. Klaus Heubeck ermittelt. Für die Abzinsung wurde pauschal der durchschnittliche Marktzinssatz der vergangenen 10 Geschäftsjahre (Vj. 10 Jahre) bei einer restlichen Laufzeit von 15 Jahren gemäß der Rückstellungsabzinsungsverordnung vom 18. November 2009 verwendet.
Folgende Bewertungsmaßstäbe wurden zugrunde gelegt:
| Kapitalzusagen | Sonderzusagen | |
| Rechnungszins | 1,78 % (Vj. 1,97 %) | 1,78 % (Vj. 1,97 %) |
| Rententrend | Keine Auswirkung, da Kapitalleistung | 1,75% |
| Einkommenstrend | Leistungen sind unabhängig vom Einkommen | Leistungen sind unabhängig vom Einkommen |
| Fluktuation | 5,00% | Nur aktive Berechtigte |
Die Bewertung erfolgte wie im Vorjahr, d. h. für die Bewertung wurde als Renteneintrittsalter der frühestmögliche Beginn einer Altersrente in der gesetzlichen Rentenversicherung unterstellt.
Unter Inanspruchnahme des Wahlrechts nach Art. 67 Abs. 1 Satz 1 EGHGB wird der sich aus der Änderung der Rückstellungsbilanzierung nach §§ 249 Abs. 1 Satz 1, 253 Abs. 1 Satz 2, Abs. 2 HGB durch das Bilanzrechtsmodernisierungsgesetz (BilMoG) ergebende Zuführungsbetrag über den Höchstzeitraum von 15 Jahren gleichmäßig verteilt.
Die ausschließlich der Erfüllung der Altersversorgungsverpflichtungen dienenden, dem Zugriff aller übrigen Gläubiger entzogenen Vermögensgegenstände (Deckungsvermögen i. S. d. § 246 Abs. 2 Satz 2 HGB) wurden mit ihrem beizulegenden Zeitwert mit den Rückstellungen verrechnet.
Die sonstigen Rückstellungen berücksichtigen alle ungewissen Verbindlichkeiten und drohende Verluste aus schwebenden Geschäften. Sie sind in der Höhe angesetzt, die nach vernünftiger kaufmännischer Beurteilung zu deren Erfüllung notwendig sind. Rückstellungen mit einer Restlaufzeit von mehr als einem Jahr wurden abgezinst. Für die Bewertung der Rückstellung für Jubiläumsverpflichtung wurde ein Rechnungszinssatz von 1,41 % (Vj. 1,38 %) zugrunde gelegt.
Verbindlichkeiten sind zum Erfüllungsbetrag angesetzt.
Als Organgesellschaft der heptus 322. GmbH, München, sind die Vorschriften zu latenten Steuern (§ 274 HGB) auf die Gesellschaft nicht anzuwenden.
Auf fremde Währung lautende Vermögensgegenstände und Verbindlichkeiten wurden grundsätzlich mit dem Devisenkassamittelkurs zum Abschlussstichtag umgerechnet. Bei einer Restlaufzeit von mehr als einem Jahr wurde dabei das Realisationsprinzip (§ 252 Abs. 1 Nr. 4 Halbsatz 2 HGB) und das Anschaffungskostenprinzip (§ 253 Abs. 1 Satz 1 HGB) beachtet.
Die davon-Vermerke Währungsumrechnung in der Gewinn- und Verlustrechnung umfassen sowohl unrealisierte als auch realisierte Währungskursdifferenzen.
Erläuterungen zur Bilanz
Anlagevermögen
Die Entwicklung der einzelnen Posten des Anlagevermögens ist unter Angabe der Abschreibungen des Geschäftsjahres im Anlagespiegel dargestellt.
Forderungen und sonstige Vermögensgegenstände
Die Forderungen gegen verbundenen Unternehmen i. H. v. TEUR 4.417 (Vj. TEUR 17.103) bestehen aus einer Darlehensforderung gegen die Gesellschafterin i. H. v. TEUR 4.417 (Vj. TEUR 7.386). Diese hat, wie im Vorjahr, eine Restlaufzeit von unter einem Jahr. Die Darlehensforderung gegen die Gesellschafterin aus Zins- bzw. Tilgungsleistungen konnte im Geschäftsjahr vollständig getilgt werden (Vj. TEUR 9.717).
Die übrigen Forderungen und sonstige Vermögensgegenstände sind, wie im Vorjahr, innerhalb eines Jahres fällig. Ausgenommen hiervon sind Mietkautionen i. H. v. TEUR 75 (Vj. TEUR 75).
Kapitalrücklage
Die Kapitalrücklage wurde auf den Wert aus dem Geschäftsjahr 2020 i.H.v. 3.303 TEUR angepasst. Die Zuführung im aktuellen Geschäftsjahr über 70,9 TEUR erfolgte aufgrund einer Korrektur der Kapitalrücklage aus dem Vorjahr.
Rückstellungen für Pensionen und ähnliche Verpflichtungen
Der noch in künftigen Perioden anzusammelnde Fehlbetrag gemäß Art. 67 Abs. 2 EGHGB beträgt TEUR 140.
Der Unterschiedsbetrag nach § 253 Abs. 6 HGB beträgt TEUR 141 und unterliegt einer Ausschüttungssperre.
Angaben zur Verrechnung nach § 246 Abs. 2 Satz 2 HGB:
| Kapitalzusagen | Sonderzusagen | |
| Erfüllungsbetrag der verrechneten Schulden | TEUR 1.460 | TEUR 2.665 |
| Beizulegender Zeitwert | TEUR 449 | TEUR 703 |
| (entspricht Anschaffungskosten) | ||
| der Vermögensgegenstände (Rückdeckungsversicherung) |
Kongruent rückgedeckte Altersteilzeitzusagen, deren Höhe sich somit ausschließlich nach dem beizulegenden Zeitwert eines Rückdeckungsversicherungsanspruchs bestimmt, sind mit diesem bewertet, soweit er den garantierten Mindestbetrag (diskontierter Erfüllungsbetrag der Garantieleistung) übersteigt. Eine Rückdeckungsversicherung ist als kongruent zu bezeichnen, wenn die aus ihr resultierenden Zahlungen sowohl hinsichtlich der Höhe als auch hinsichtlich der Zeitpunkte mit den Zahlungen an den Versorgungsberechtigten deckungsgleich sind. Der beizulegende Zeitwert eines Rückdeckungsversicherungsanspruchs besteht aus dem sog. geschäftsplanmäßigen Deckungskapital des Versicherungsunternehmens zzgl. eines etwa vorhandenen Guthabens aus Beitragsrückerstattungen (sog. Überschussbeteiligung).
Sonstige Rückstellungen
Die sonstigen Rückstellungen wurden im Wesentlichen für Garantieleistungen, Bonusansprüche, Urlaubsansprüche, Zeitguthaben, Weihnachtsgeld, ausstehende Rechnungen sowie für Jubiläumsansprüche gebildet.
Verbindlichkeiten
Die Verbindlichkeiten aus Lieferungen und Leistungen i. H. v. TEUR 4.808 (Vj. TEUR 4.220) haben, wie im Vorjahr, eine Restlaufzeit bis zu einem Jahr und sind nicht gesichert. Die Verbindlichkeiten gegenüber verbundenen Unternehmen setzen sich zusammen aus einer Verbindlichkeit gegenüber der Gesellschafterin aus Ergebnisabführungsvertrag in Höhe von TEUR 10.330 (Vj. TEUR 12.896) sowie einer Verbindlichkeit gegenüber einer Schwestergesellschaft i.H.v. TEUR 985 (Vj. TEUR 0). Die Verbindlichkeiten gegenüber verbundenen Unternehmen sind, wie im Vorjahr, innerhalb eines Jahres fällig und nicht gesichert.
Die sonstigen Verbindlichkeiten i. H. v. TEUR 1.409 (Vj. TEUR 0) haben eine Restlaufzeit von über einem Jahr. Von diesem Betrag sind TEUR 716 über 5 Jahre fällig. Ein Betrag von TEUR 1.576 ist durch eine Sicherungsübereignung einer Maschine gesichert Die verbleibenden sonstigen Verbindlichkeiten von TEUR 1.022 (Vj. TEUR 669) haben, wie im Vorjahr, eine Restlaufzeit bis zu einem Jahr und sind nicht gesichert.
Haftungsverhältnisse
Im Zusammenhang mit der Unternehmenstransaktion zur Übertragung von Anteilen an der LRE Medical GmbH sowie weiterer Schwestergesellschaften zwischen der KPS Mid Cap PSPB, LLC, Delaware, USA, als Käufer und verschiedenen Unternehmen der Transdigm-Gruppe, Ohio, USA, als Verkäufer vom 6. August 2019 wurden von der LRE Medical GmbH mit Verträgen vom 9. Oktober 2019 bzw. 8. November 2019 folgende Sicherheiten gewährt:
Zugunsten der Bank of America Merrill Lynch, New York (USA) sowie zugunsten der Cerberus Capital Partners, New York (USA) jeweils:
| 1. |
Globalzession der Forderungen aus Lieferungen und Leistungen |
| 2. |
Raumsicherungsübereignung der Vorratsbestände |
| 3. |
Kontenverpfändung Guthaben bei Kreditinstituten |
Die im Rahmen der Finanzierung durch die Bank of America Merrill Lynch gesicherten Darlehen und Kreditlinien betragen nominal 45,0 Mio. USD (zum Bilanzstichtag 45,9 Mio. EUR) und valutieren mit 3,0 Mio. USD (zum Bilanzstichtag 3,1 Mio. EUR). Die Inanspruchnahme der Mittel erfolgte vollständig durch verbundene Unternehmen der LRE Medical GmbH.
Die im Rahmen der Finanzierung durch Cerberus Capital Partners, New York (USA) gesicherten Darlehen und Kreditlinien betragen nominal 96,0 Mio. USD (zum Bilanzstichtag 81,9 Mio. EUR) und valutieren mit 94,3 Mio. USD (zum Bilanzstichtag 80,5 Mio. EUR). Die Inanspruchnahme der Mittel erfolgte vollständig durch verbundene Unternehmen der LRE Medical GmbH.
Das Risiko einer Inanspruchnahme aus den gewährten Sicherheiten, wird aufgrund der Vermögens-, Finanz- und Ertragslage des Konzerns als gering eingeschätzt.
Sonstige finanzielle Verpflichtungen
Die sonstigen finanziellen Verpflichtungen i. S. v. § 285 Nr. 3a HGB, die nicht in der Bilanz enthalten sind und auch nicht nach § 251 HGB oder § 285 Nr. 3 HGB anzugeben sind, setzen sich wie folgt zusammen:
| Miet- und Leasingverpflichtungen für: | TEUR |
| Betriebs- und Geschäftsausstattung | 545 |
| Fahrzeuge | 180 |
| Gebäude | 851 |
| Gesamt | 1.576 |
Die zukünftigen Verpflichtungen verteilen sich vertragsgemäß auf folgende Geschäftsjahre:
| TEUR | |
| 2022/23 | 640 |
| 2023/24 | 490 |
| 2024/25 | 76 |
| 2025/26 | 58 |
| 2026/27 | 60 |
| 2027/28 & später | 252 |
| Gesamt | 1.576 |
Erläuterungen zur Gewinn- und Verlustrechnung
Umsatzerlöse
Die Umsätze lassen sich wie folgt nach Tätigkeitsbereichen und geographisch bestimmten Märkten aufgliedern:
| 2021/22 | 2020/21 | |||
| TEUR | % | TEUR | % | |
| Nach Tätigkeitsbereichen | ||||
| Kleingeräte zur Glukosemessung | 1.686 | 2,2 | 934 | 1,2 |
| Analysegeräte | 64.105 | 82,8 | 65.834 | 86 |
| Entwicklung | 11.594 | 15 | 9.823 | 12,8 |
| Sonstige Erträge | 0 | 0,0 | 0 | 0,0 |
| 77.385 | 100 | 76.591 | 100 | |
| Inland | 34.523 | 44,6 | 32.741 | 42,7 |
| Ausland | 42.862 | 55,4 | 43.850 | 57,3 |
| 77.385 | 100,0 | 76.591 | 100,0 | |
Zinsen und ähnliche Aufwendungen
Das aktuelle Berichtsjahr enthält Zinsaufwendungen über 896 TEUR, die aus der Durchführung der Gewinnabführung aus Vorjahren resultiert. Die Zinsen werden gegenüber der Heptus 322. GmbH ausgewiesen.
Sonstige Angaben
Geschäftsführung
Mitglieder der Geschäftsführung:
Jürgen Neumann, Dipl. Betriebswirt (FH), Nürnberg
Gesamtbezüge der Geschäftsführung
Die Gesellschaft macht hinsichtlich der Geschäftsführerbezüge von der Schutzklausel gemäß § 286 Abs. 4 HGB Gebrauch, da nur ein Geschäftsführer Gehalt von der Gesellschaft bezieht.
Pensionsrückstellungen und Pensionszahlungen für frühere Organmitglieder
Für ehemalige Mitglieder der Geschäftsführung bestehen zum Bilanzstichtag Pensionsrückstellungen in Höhe von TEUR 2.438.
Pensionszahlungen wurden in Höhe von TEUR 156 geleistet.
Mitarbeiter
Durchschnittliche Zahl der während des Geschäftsjahres beschäftigten Mitarbeiter:
| 2021/22 | 2020/21 | |
| Gewerbliche Arbeitnehmer | 99 | 93 |
| Angestellte | 156 | 144 |
| 255 | 237 |
Konzernverhältnisse
Die Anteile an der LRE Medical GmbH werden seit dem 18. September 2019 unmittelbar zu 100 % von der heptus 322. GmbH, München, Deutschland, gehalten. Damit ist die LRE Medical GmbH ein verbundenes Unternehmen zur AIS Global LP, Coeur d'Alene, USA, die den Konzernabschluss für den größten und kleinsten Kreis von Unternehmen erstellt, in den die LRE Medical GmbH einbezogen wird. Der Konzernabschluss kann unter https://www.advancedinput.com/ abgerufen werden.
Prüfungs- und Beratungsgebühren
Das für das Geschäftsjahr berechnete Gesamthonorar des Abschlussprüfers beträgt für
| TEUR | |
| Abschlussprüfungsleistungen | 52 |
| Andere Bestätigungsleistungen | 0 |
| Steuerberatungsleistungen | 0 |
| Sonstige Leistungen | 0 |
| 52 |
Gewinnverwendungsvorschlag
Zwischen der LRE und der heptus 322. GmbH, München, wurde ab dem GJ 19/20 ein Gewinnabführungsvertrag geschlossen, wobei die LRE Organgesellschaft und die heptus 322. GmbH Organträgerin sind. Die Geschäftsführung schlägt vor den Bilanzgewinn, der sich zusammensetzt aus dem Jahresüberschuss nach Ergebnisabführung von EUR 0 und dem Gewinnvortrag von EUR 15.434.799,22 auf neue Rechnung vorzutragen.
München, 6. April 2023
LRE Medical GmbH
Jürgen
Neumann
(Geschäftsführer)
Entwicklung des Anlagevermögens 2021/22
| Anschaffungs- oder Herstellungskosten | |||||
| Stand 1.10.2021 | Zugänge | Abgänge | Umbuchungen | Stand 30.9.2022 | |
| EUR | EUR | EUR | EUR | EUR | |
| I. Immaterielle Vermögensgegenstände | |||||
| 1. Entgeltlich erworbene Konzessionen, gewerbliche Schutzrechte und ähnliche Rechte und Werte sowie Lizenzen an solchen Rechten und Werten | 2.268.831,82 | 169.795,61 | 0,00 | 25.061,25 | 2.463.688,68 |
| 2. Geleistete Anzahlungen | 58.715,41 | 115.592,07 | 0,00 | -25.061,25 | 149.246,23 |
| 2.327.547,23 | 285.387,68 | 0,00 | 0,00 | 2.612.934,91 | |
| II. Sachanlagen | |||||
| 1. Grundstücke, grundstücksgleiche Rechte und Bauten einschließlich der Bauten auf fremden Grundstücken | 6.065.620,94 | 189.743,74 | 0,00 | 0,00 | 6.255.364,68 |
| 2. Technische Anlagen und Maschinen | 3.505.426,60 | 1.970.907,63 | 76.951,38 | 0,00 | 5.399.382,85 |
| 3. Andere Anlagen, Betriebs- und Geschäftsausstattung | 4.314.357,67 | 363.292,26 | 214.793,03 | 0,00 | 4.462.856,90 |
| Geleistete Anzahlungen und Anlagen im Bau | 0,00 | 0,00 | 0,00 | 0,00 | 0,00 |
| 13.885.405,21 | 2.523.943,63 | 291.744,41 | 0,00 | 16.117.604,43 | |
| III. Finanzanlagen | |||||
| 1. Wertpapiere des Anlagevermögens | 406.602,59 | 0,00 | 0,00 | 0,00 | 406.602,59 |
| 406.602,59 | 0,00 | 0,00 | 0,00 | 406.602,59 | |
| 16.619.555,03 | 2.809.331,31 | 291.744,41 | 0,00 | 19.137.141,93 | |
| Abschreibungen | ||||
| Stand 1.10.2021 | Abschreibungen Berichtsjahr | Änderungen der gesamten Abschreibungen i. Z. m. Abgängen | Stand 30.9.2022 | |
| EUR | EUR | EUR | EUR | |
| I. Immaterielle Vermögensgegenstände | ||||
| 1. Entgeltlich erworbene Konzessionen, gewerbliche Schutzrechte und ähnliche Rechte und Werte sowie Lizenzen an solchen Rechten und Werten | 1.937.654,82 | 0,00 | 186.503,86 | 2.124.158,68 |
| 2. Geleistete Anzahlungen | 0,00 | 0,00 | 0,00 | 0,00 |
| 1.937.654,82 | 186.503,86 | 0,00 | 2.124.158,68 | |
| II. Sachanlagen | ||||
| 1. Grundstücke, grundstücksgleiche Rechte und Bauten einschließlich der Bauten auf fremden Grundstücken | 5.004.767,31 | 124.087,74 | 0,00 | 5.128.855,05 |
| 2. Technische Anlagen und Maschinen | 2.850.993,70 | 327.867,53 | 76.951,38 | 3.101.909,85 |
| 3. Andere Anlagen, Betriebs- und Geschäftsausstattung | 3.499.670,33 | 503.042,26 | 214.793,03 | 3.787.919,56 |
| Geleistete Anzahlungen und Anlagen im Bau | 0,00 | 0,00 | 0,00 | 0,00 |
| 11.355.431,34 | 954.997,53 | 291.744,41 | 12.018.684,46 | |
| III. Finanzanlagen | ||||
| 1. Wertpapiere des Anlagevermögens | 37.098,44 | 0,00 | 0,00 | 37.098,44 |
| 37.098,44 | 0,00 | 0,00 | 37.098,44 | |
| 13.330.184,60 | 1.141.501,39 | 291.744,41 | 14.179.941,58 | |
| Buchwerte | ||
| Stand 30.9.2022 | Stand 30.9.2021 | |
| EUR | EUR | |
| I. Immaterielle Vermögensgegenstände | ||
| 1. Entgeltlich erworbene Konzessionen, gewerbliche Schutzrechte und ähnliche Rechte und Werte sowie Lizenzen an solchen Rechten und Werten | 339.530,00 | 331.177,00 |
| 2. Geleistete Anzahlungen | 149.246,23 | 58.715,41 |
| 488.776,23 | 389.892,41 | |
| II. Sachanlagen | ||
| 1. Grundstücke, grundstücksgleiche Rechte und Bauten einschließlich der Bauten auf fremden Grundstücken | 1.126.509,63 | 1.060.853,63 |
| 2. Technische Anlagen und Maschinen | 2.297.473,00 | 654.432,90 |
| 3. Andere Anlagen, Betriebs- und Geschäftsausstattung | 674.937,34 | 814.687,34 |
| Geleistete Anzahlungen und Anlagen im Bau | 0,00 | 0,00 |
| 4.098.919,97 | 2.529.973,87 | |
| III. Finanzanlagen | ||
| 1. Wertpapiere des Anlagevermögens | 369.504,15 | 369.504,15 |
| 369.504,15 | 369.504,15 | |
| 4.957.200,35 | 3.289.370,43 | |
Protokoll der Gesellschafterversammlung und Gesellschafterbeschluss
Minutes of Shareholders´ Meeting and Shareholders´ Resolution
| heptus 322. GmbH, eingetragen im Handelsregister des Amtsgerichts München, Deutschland, mit Geschäftsanschrift in 86720 Nördlingen, Hofer Straße 5, als alleinige Gesellschafterin der LRE Medical GmbH (die "Gesellschaft"), hält hiermit unter Verzicht auf die Einhaltung aller Form- und Fristerfordernisse, welche Gesetz oder Gesellschaftsvertrag vorsehen, eine Gesellschafterversammlung ab und beschließt folgendes: | heptus 322. GmbH, registered with the commercial register of the local court of Munich, Germany, with its business address in 86720 Nördlingen, Hofer Straße 5, being the sole shareholder of LRE Medical GmbH (the "Company"), having waived all requirements as to form and period of notice whether provided by law and/or the Articles of Association of the Company, hereby holds a shareholders´ meeting and resolve the following: |
| 1. Der Jahresabschluss der LRE Medical GmbH zum 30. September 2022, dessen Jahresergebnis im Rahmen der Gewinnabführung an die heptus 322. GmbH in Höhe von 10.297.392,69 Euro abgeführt wurde, wird genehmigt. | 1. The financial statements of LRE Medical GmbH as of September 30, 2022 whose profit has been transferred within the profit transfer agreement to heptus 322.GmbH in the amount of 10.297.392,69 Euro are approved. |
| 2. Die Handlungen des Managements für die Zeit bis zum 30. September 2022 sind genehmigt. Es bestehen keine Ansprüche gegenüber dem Geschäftsführer und den, gem. §48 HGB, bestellten Prokuristen. | 2. The acts of management for the period ending September 30, 2022 are approved. There are no claims against the Geschäftsführer and the authorized officers ("Prokuristen") according to §48 HGB (German commercial code). |
| 3. Mazars,GmbH & Co. KG, Hamburg wird zum Wirtschaftsprüfer für das Geschäftsjahr 2023 bestellt (Start: 1. Oktober 2022; Ende: 30. September 2023). | 3. Mazars GmbH & Co. KG, Hamburg is appointed as auditor for the fiscal year 2023 (starting: October 1, 2022; ending: September 30, 2023). |
August 11th, 2023
Gesellschafter/ Shareholder
heptus 322. GmbH
Bestätigungsvermerk des unabhängigen Abschlussprüfers
An die LRE Medical GmbH, München
Prüfungsurteile
Wir haben den Jahresabschluss der LRE Medical GmbH, München - bestehend aus der Bilanz zum 30. September 2022 und der Gewinn- und Verlustrechnung für das Geschäftsjahr vom 1. Oktober 2021 bis zum 30. September 2022 sowie dem Anhang, einschließlich der Darstellung der Bilanzierungs- und Bewertungsmethoden - geprüft. Darüber hinaus haben wir den Lagebericht der LRE Medical GmbH für das Geschäftsjahr vom 1. Oktober 2021 bis zum 30. September 2022 geprüft.
Nach unserer Beurteilung aufgrund der bei der Prüfung gewonnenen Erkenntnisse
| • |
entspricht der beigefügte Jahresabschluss in allen wesentlichen Belangen den deutschen, für Kapitalgesellschaften geltenden handelsrechtlichen Vorschriften und vermittelt unter Beachtung der deutschen Grundsätze ordnungsmäßiger Buchführung ein den tatsächlichen Verhältnissen entsprechendes Bild der Vermögens- und Finanzlage der Gesellschaft zum 30. September 2022 sowie ihrer Ertragslage für das Geschäftsjahr vom 1. Oktober 2021 bis zum 30. September 2022 und |
| • |
vermittelt der beigefügte Lagebericht insgesamt ein zutreffendes Bild von der Lage der Gesellschaft. In allen wesentlichen Belangen steht dieser Lagebericht in Einklang mit dem Jahresabschluss, entspricht den deutschen gesetzlichen Vorschriften und stellt die Chancen und Risiken der zukünftigen Entwicklung zutreffend dar. |
Gemäß § 322 Abs. 3 Satz 1 HGB erklären wir, dass unsere Prüfung zu keinen Einwendungen gegen die Ordnungsmäßigkeit des Jahresabschlusses und des Lageberichts geführt hat.
Grundlage für die Prüfungsurteile
Wir haben unsere Prüfung des Jahresabschlusses und des Lageberichts in Übereinstimmung mit § 317 HGB unter Beachtung der vom Institut der Wirtschaftsprüfer (IDW) festgestellten deutschen Grundsätze ordnungsmäßiger Abschlussprüfung durchgeführt. Unsere Verantwortung nach diesen Vorschriften und Grundsätzen ist im Abschnitt "Verantwortung des Abschlussprüfers für die Prüfung des Jahresabschlusses und des Lageberichts" unseres Bestätigungsvermerks weitergehend beschrieben. Wir sind von dem Unternehmen unabhängig in Übereinstimmung mit den deutschen handelsrechtlichen und berufsrechtlichen Vorschriften und haben unsere sonstigen deutschen Berufspflichten in Übereinstimmung mit diesen Anforderungen erfüllt. Wir sind der Auffassung, dass die von uns erlangten Prüfungsnachweise ausreichend und geeignet sind, um als Grundlage für unsere Prüfungsurteile zum Jahresabschluss und zum Lagebericht zu dienen.
Verantwortung der gesetzlichen Vertreter für den Jahresabschluss und den Lagebericht
Die gesetzlichen Vertreter sind verantwortlich für die Aufstellung des Jahresabschlusses, der den deutschen, für Kapitalgesellschaften geltenden handelsrechtlichen Vorschriften in allen wesentlichen Belangen entspricht, und dafür, dass der Jahresabschluss unter Beachtung der deutschen Grundsätze ordnungsmäßiger Buchführung ein den tatsächlichen Verhältnissen entsprechendes Bild der Vermögens-, Finanz- und Ertragslage der Gesellschaft vermittelt. Ferner sind die gesetzlichen Vertreter verantwortlich für die internen Kontrollen, die sie in Übereinstimmung mit den deutschen Grundsätzen ordnungsmäßiger Buchführung als notwendig bestimmt haben, um die Aufstellung eines Jahresabschlusses zu ermöglichen, der frei von wesentlichen - beabsichtigten oder unbeabsichtigten - falschen Darstellungen ist.
Bei der Aufstellung des Jahresabschlusses sind die gesetzlichen Vertreter dafür verantwortlich, die Fähigkeit der Gesellschaft zur Fortführung der Unternehmenstätigkeit zu beurteilen. Des Weiteren haben sie die Verantwortung, Sachverhalte in Zusammenhang mit der Fortführung der Unternehmenstätigkeit, sofern einschlägig, anzugeben. Darüber hinaus sind sie dafür verantwortlich, auf der Grundlage des Rechnungslegungsgrundsatzes der Fortführung der Unternehmenstätigkeit zu bilanzieren, sofern dem nicht tatsächliche oder rechtliche Gegebenheiten entgegenstehen.
Außerdem sind die gesetzlichen Vertreter verantwortlich für die Aufstellung des Lageberichts, der insgesamt ein zutreffendes Bild von der Lage der Gesellschaft vermittelt sowie in allen wesentlichen Belangen mit dem Jahresabschluss in Einklang steht, den deutschen gesetzlichen Vorschriften entspricht und die Chancen und Risiken der zukünftigen Entwicklung zutreffend darstellt. Ferner sind die gesetzlichen Vertreter verantwortlich für die Vorkehrungen und Maßnahmen (Systeme), die sie als notwendig erachtet haben, um die Aufstellung eines Lageberichts in Übereinstimmung mit den anzuwendenden deutschen gesetzlichen Vorschriften zu ermöglichen, und um ausreichende geeignete Nachweise für die Aussagen im Lagebericht erbringen zu können.
Verantwortung des Abschlussprüfers für die Prüfung des Jahresabschlusses und des Lageberichts
Unsere Zielsetzung ist, hinreichende Sicherheit darüber zu erlangen, ob der Jahresabschluss als Ganzes frei von wesentlichen - beabsichtigten oder unbeabsichtigten - falschen Darstellungen ist, und ob der Lagebericht insgesamt ein zutreffendes Bild von der Lage der Gesellschaft vermittelt sowie in allen wesentlichen Belangen mit dem Jahresabschluss sowie mit den bei der Prüfung gewonnenen Erkenntnissen in Einklang steht, den deutschen gesetzlichen Vorschriften entspricht und die Chancen und Risiken der zukünftigen Entwicklung zutreffend darstellt, sowie einen Bestätigungsvermerk zu erteilen, der unsere Prüfungsurteile zum Jahresabschluss und zum Lagebericht beinhaltet.
Hinreichende Sicherheit ist ein hohes Maß an Sicherheit, aber keine Garantie dafür, dass eine in Übereinstimmung mit § 317 HGB unter Beachtung der vom Institut der Wirtschaftsprüfer (IDW) festgestellten deutschen Grundsätze ordnungsmäßiger Abschlussprüfung durchgeführte Prüfung eine wesentliche falsche Darstellung stets aufdeckt. Falsche Darstellungen können aus Verstößen oder Unrichtigkeiten resultieren und werden als wesentlich angesehen, wenn vernünftigerweise erwartet werden könnte, dass sie einzeln oder insgesamt die auf der Grundlage dieses Jahresabschlusses und Lageberichts getroffenen wirtschaftlichen Entscheidungen von Adressaten beeinflussen.
Während der Prüfung üben wir pflichtgemäßes Ermessen aus und bewahren eine kritische Grundhaltung. Darüber hinaus
| • |
identifizieren und beurteilen wir die Risiken wesentlicher - beabsichtigter oder unbeabsichtigter - falscher Darstellungen im Jahresabschluss und im Lagebericht, planen und führen Prüfungshandlungen als Reaktion auf diese Risiken durch sowie erlangen Prüfungsnachweise, die ausreichend und geeignet sind, um als Grundlage für unsere Prüfungsurteile zu dienen. Das Risiko, dass wesentliche falsche Darstellungen nicht aufgedeckt werden, ist bei Verstößen höher als bei Unrichtigkeiten, da Verstöße betrügerisches Zusammenwirken, Fälschungen, beabsichtigte Unvollständigkeiten, irreführende Darstellungen bzw. das Außerkraftsetzen interner Kontrollen beinhalten können. |
| • |
gewinnen wir ein Verständnis von dem für die Prüfung des Jahresabschlusses relevanten internen Kontrollsystem und den für die Prüfung des Lageberichts relevanten Vorkehrungen und Maßnahmen, um Prüfungshandlungen zu planen, die unter den gegebenen Umständen angemessen sind, jedoch nicht mit dem Ziel, ein Prüfungsurteil zur Wirksamkeit dieser Systeme der Gesellschaft abzugeben. |
| • |
beurteilen wir die Angemessenheit der von den gesetzlichen Vertretern angewandten Rechnungslegungsmethoden sowie die Vertretbarkeit der von den gesetzlichen Vertretern dargestellten geschätzten Werte und damit zusammenhängenden Angaben. |
| • |
ziehen wir Schlussfolgerungen über die Angemessenheit des von den gesetzlichen Vertretern angewandten Rechnungslegungsgrundsatzes der Fortführung der Unternehmenstätigkeit sowie, auf der Grundlage der erlangten Prüfungsnachweise, ob eine wesentliche Unsicherheit im Zusammenhang mit Ereignissen oder Gegebenheiten besteht, die bedeutsame Zweifel an der Fähigkeit der Gesellschaft zur Fortführung der Unternehmenstätigkeit aufwerfen können. Falls wir zu dem Schluss kommen, dass eine wesentliche Unsicherheit besteht, sind wir verpflichtet, im Bestätigungsvermerk auf die dazugehörigen Angaben im Jahresabschluss und im Lagebericht aufmerksam zu machen oder, falls diese Angaben unangemessen sind, unser jeweiliges Prüfungsurteil zu modifizieren. Wir ziehen unsere Schlussfolgerungen auf der Grundlage der bis zum Datum unseres Bestätigungsvermerks erlangten Prüfungsnachweise. Zukünftige Ereignisse oder Gegebenheiten können jedoch dazu führen, dass die Gesellschaft ihre Unternehmenstätigkeit nicht mehr fortführen kann. |
| • |
beurteilen wir die Gesamtdarstellung, den Aufbau und den Inhalt des Jahresabschlusses einschließlich der Angaben sowie ob der Jahresabschluss die zugrunde liegenden Geschäftsvorfälle und Ereignisse so darstellt, dass der Jahresabschluss unter Beachtung der deutschen Grundsätze ordnungsmäßiger Buchführung ein den tatsächlichen Verhältnissen entsprechendes Bild der Vermögens-, Finanz- und Ertragslage der Gesellschaft vermittelt. |
| • |
beurteilen wir den Einklang des Lageberichts mit dem Jahresabschluss, seine Gesetzesentsprechung und das von ihm vermittelte Bild von der Lage des Unternehmens. |
| • |
führen wir Prüfungshandlungen zu den von den gesetzlichen Vertretern dargestellten zukunftsorientierten Angaben im Lagebericht durch. Auf Basis ausreichender geeigneter Prüfungsnachweise vollziehen wir dabei insbesondere die den zukunftsorientierten Angaben von den gesetzlichen Vertretern zugrunde gelegten bedeutsamen Annahmen nach und beurteilen die sachgerechte Ableitung der zukunftsorientierten Angaben aus diesen Annahmen. Ein eigenständiges Prüfungsurteil zu den zukunftsorientierten Angaben sowie zu den zugrunde liegenden Annahmen geben wir nicht ab. Es besteht ein erhebliches unvermeidbares Risiko, dass künftige Ereignisse wesentlich von den zukunftsorientierten Angaben abweichen. |
Wir erörtern mit den für die Überwachung Verantwortlichen unter anderem den geplanten Umfang und die Zeitplanung der Prüfung sowie bedeutsame Prüfungsfeststellungen, einschließlich etwaiger Mängel im internen Kontrollsystem, die wir während unserer Prüfung feststellen.
Berlin, den 6. April 2023
ba
audit gmbh
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