AVT Abwickungsgesellschaft mbHLiquidiert

Herrfurthstraße 9, 06217 Merseburg, DEU

Stammdaten

Register
Amtsgericht Stendal HRB 212358
Vorher
ANA-Verfahrenstechnik GmbH
Eingetragen
5.8.1999
Branche
Herstellung von PrüfmaschinenHerstellung von TurbinenBau von Industrieanlagen, außer Gebäuden
Gegenstand
verfahrenstechnische Auslegung, Konstruktion und Fertigung von Apparaten und Anlagen insbesondere, aber nicht ausschließlich, der Vakuumtechnik

Historie

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Wirtschaftlich Berechtigte

Identifizierte Personen (4)

NameAnteil
N****** H*******
10.00%
T***** J******
10.00%
B******* S******
10.00%

Ungelöste Beteiligungen (1)

Gesellschafter

7 Gesellschafter

GmbH-Struktur

5 von 7 angezeigt

AEL Apparatebau GmbH
Germany
13.000 €
47.45%
N****** H*******
2.650 €
9.67%
T***** J******
2.450 €
8.94%
B******* S******
2.450 €
8.94%
G****** R*****
2.350 €
8.58%

Konzern- und Jahresabschlüsse

AVT Abwickungsgesellschaft mbH

Merseburg

Jahresabschluss zum Geschäftsjahr vom 01.01.2018 bis zum 31.12.2018

Bilanz

Aktiva

31.12.2018
EUR
31.12.2017
EUR
A. Umlaufvermögen 751.370,19 770.284,70
B. nicht durch Eigenkapital gedeckter Fehlbetrag 5.062.438,09 5.047.816,62
Bilanzsumme, Summe Aktiva 5.813.808,28 5.818.101,32

Passiva

31.12.2018
EUR
31.12.2017
EUR
A. Eigenkapital 0,00 0,00
B. Rückstellungen 303.500,00 307.500,00
C. Verbindlichkeiten 5.510.308,28 5.510.601,32
davon mit Restlaufzeit bis 1 Jahr 5.510.308,28 5.510.601,32
Bilanzsumme, Summe Passiva 5.813.808,28 5.818.101,32

sonstige Berichtsbestandteile

AVT Abwicklungsgesellschaft mbH (vormals firmierend unter
ANA-Verfahrenstechnik GmbH) in Insolvenz, Merseburg


Anhang für das Geschäftsjahr 2018


A. Allgemeine Angaben

1. Die AVT Abwicklungsgesellschaft mbH (vormals firmierend unter ANA-Verfahrenstechnik GmbH) in Insolvenz hat ihren Sitz in Merseburg. Sie ist im Handelsregister des Amtsgerichts Stendal unter HRB 212358 eingetragen.
 
2. Die Gesellschaft ist eine Kleinstkapitalgesellschaft im Sinne von § 267a  HGB. Die größenabhängigen Erleichterungen wurden teilweise in Anspruch genommen. Auf die Anwendung des § 264 Abs. 1 Satz 5 HGB zur Befreiung von der Pflicht zur Aufstellung des Anhang wurde verzichtet.

3. Über das Vermögen der AVT Abwicklungsgesellschaft mbH (vormals firmierend unter: ANA-Verfahrenstechnik GmbH) in Insolvenz, Merseburg wurde mit Beschluss des Amtsgerichtes Halle (Saale) (Geschäftsnummer-Nr.: 59 IN 709/12) am 3. Januar 2013, 15:04 Uhr das Insolvenzverfahren eröffnet. Zum Insolvenzverwalter wurde Herr Rechtsanwalt Prof. Dr. Lucas F. Flöther, Halle, bestellt.

4. Aufgrund des Insolvenzverfahrens konnten mit zumutbaren Aufwand nicht sämtliche für die Erstellung eines den Grundsätzen ordnungsgemäßer Buchführung mit hinreichender Sicherheit entsprechenden Jahresabschluss erforderlichen Informationen beschafft bzw. berücksichtigt werden. Die Aussagekraft des Jahresabschlusses kann dadurch beeinträchtigt sein.

B. Bilanzierungs- und Bewertungsgrundsätze

1.  Bei der Bewertung wurde nicht von der Fortführung der Unternehmenstätigkeit ausgegangen.

2.  Die Vermögensgegenstände und Schulden sind zum Bilanzstichtag einzeln bewertet.

3.  Es wurde vorsichtig bewertet, insbesondere wurden alle vorhersehbaren Risiken- und Verluste, die bis zum Bilanzstichtag entstanden sind, berücksichtigt. Gewinne wurden nur berücksichtigt, wenn sie am Bilanzstichtag realisiert waren.

C. Erläuterungen zur Bilanz

1.  Die Bewertung der sonstigen Vermö­gensgegenstände sowie des übrigen Umlaufvermögens erfolgte zum Nennwert bzw. mit dem niedrigeren zum Abschlussstichtag beizulegenden Wert.

2. Die Rückstellungen wurden mit den Beträgen angesetzt, die notwendig sind, um alle zum Zeitpunkt der Bilanzerstellung erkennbaren Risiken und ungewissen Verbindlichkeiten nachvernünftiger kaufmännischer Beurteilung abzudecken.

3.  Die Verbindlichkeiten sind mit dem Erfüllungsbetrag angesetzt. Sie betreffen Insolvenzforderungen i.S.v. § 38 InsO sowie etwaige Forderungen der Massegläubiger i.S.v. § 53 InsO. Aufgrund der Eröffnung des Insolvenzverfahrens am 3. Januar 2013 gelten die vor Verfahrenseröffnung begründeten Verbindlichkeiten als fällig (§ 41 InsO) und haben somit sämtlich eine Restlaufzeit bis zu einem Jahr.

4.  Die Verbindlichkeiten gegenüber verbundenen Unternehmen stellen gleichzeitig Verbindlichkeiten gegenüber Gesellschafter in Höhe von EUR 300.000,00 (im Vorjahr: EUR 300.000,00) dar. Weitere Verbindlichkeiten gegenüber Gesellschafter werden in den Verbindlichkeiten aus Lieferungen und Leistungen in Höhe von EUR 363.491,22 (im Vorjahr EUR 363.491,22) ausgewiesen.

D. Erläuterungen zur Gewinn- und Verlustrechnung

Die Gewinn- und Verlustrechnung wurde nach dem Gesamtkostenverfahren aufgestellt.

E. Sonstige Angaben

1. Zum alleinvertretungsberechtigten und von den Beschränkungen des § 181 BGB befreiten Ge­schäftsführer ist Herr Ralf Scheferling (Kaufmann), Leipzig bestellt.

2. Mit Eröffnung des Insolvenzverfahrens am 3. Januar 2013 wurde Herr Prof. Dr. Lucas F. Flöther zum Insolvenzverwalter bestellt.

3. Im Geschäftsjahr 2018 waren keine Arbeitnehmer beschäftigt.

Halle (Saale), 17. April 2019
 

Rechtsanwalt Prof. Dr. Lucas F. Flöther als Insolvenzverwalter
über das Vermögen der AVT Abwicklungsgesellschaft mbH (vormals firmierend unter ANA Verfahrenstechnik GmbH) i. Ins., Merseburg


Angaben zur Feststellung:
Der Jahresabschluss wurde am 17.04.2019 festgestellt.

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