EAE
electronics GmbH
Mainz
Jahresabschluss zum Geschäftsjahr
vom 01.01.2010 bis zum 31.12.2010
Bilanz
Aktiva
|
|
31.12.2010
EUR |
31.12.2009
EUR |
| A.
Anlagevermögen |
500.164,90 |
329.892,43 |
| I.
Immaterielle Vermögensgegenstände |
207.131,00 |
783,00 |
| II.
Sachanlagen |
69.052,00 |
108.225,00 |
| III.
Finanzanlagen |
223.981,90 |
220.884,43 |
| B.
Umlaufvermögen |
706.741,41 |
770.246,81 |
| I.
Vorräte |
614.824,08 |
539.546,93 |
| II.
Forderungen und sonstige
Vermögensgegenstände |
91.533,75 |
202.366,64 |
| III.
Kassenbestand, Bundesbankguthaben, Guthaben bei
Kreditinstituten und Schecks |
383,58 |
28.333,24 |
| C.
Rechnungsabgrenzungsposten |
6.475,00 |
6.760,25 |
| D.
nicht durch Eigenkapital gedeckter Fehlbetrag |
1.582.768,94 |
1.306.744,13 |
| Bilanzsumme,
Summe Aktiva |
2.796.150,25 |
2.413.643,62 |
Passiva
|
|
31.12.2010
EUR |
31.12.2009
EUR |
| A.
Eigenkapital |
0,00 |
0,00 |
| I.
gezeichnetes Kapital |
327.226,80 |
327.226,80 |
| II.
Kapitalrücklage |
149.185,05 |
149.185,05 |
| III.
Verlustvortrag |
1.783.155,98 |
1.780.579,45 |
| IV.
Jahresfehlbetrag |
276.024,81 |
2.576,53 |
| V.
nicht gedeckter Fehlbetrag |
1.582.768,94 |
1.306.744,13 |
| B.
Sonderposten mit Rücklageanteil |
1.088.119,49 |
1.088.119,49 |
| C.
Rückstellungen |
279.060,66 |
333.780,06 |
| D.
Verbindlichkeiten |
1.367.313,90 |
991.744,07 |
| davon
mit Restlaufzeit bis 1 Jahr |
443.328,32 |
369.609,65 |
| E.
Passive latente Steuern |
61.656,20 |
0,00 |
| Bilanzsumme,
Summe Passiva |
2.796.150,25 |
2.413.643,62 |
Anhang
Allgemeine Angaben
Der Jahresabschluss der EAE electronic s GmbH wurde
auf der Grundlage der Rechnungslegungsvorschriften des
Handelsgesetzbuchs aufgestellt. Ergänzend zu diesen
Vorschriften waren die Regelungen des GmbH-Gesetzes
beachtet.
Bei der erstmaligen Aufstellung des Jahresabschlusses
nach dem Bilanzrechtsmodernisierungsgesetz (BilMoG) wurden
die Vorjahresvergleichszahlen auf Grund des Wahlrechts des
Art. 67 Abs. 8 Satz 2 EGHGB nicht angepasst.
Für die Bilanz und die Gewinn- und
Verlustrechnung wurden die gesetzlichen Gliederungsschemata
der §§ 266 bzw. 275 HGB angewandt. Für
die Gewinn- und Verlustrechnung wurde das
Gesamtkostenverfahren gewählt.
Nach den in § 267 HGB angegebenen
Größenklassen ist die Gesellschaft eine kleine
Kapitalgesellschaft.
Angaben zur Bilanzierung und Bewertung
einschließlich steuerrechtlicher
Maßnahmen
Bilanzierungs- und Bewertungsgrundsätze
Erworbene immaterielle Anlagewerte wurden zu
Anschaffungskosten angesetzt und sofern sie der Abnutzung
unterlagen, um planmäßige Abschreibungen
vermindert.
Die selbstgeschaffenen immateriellen
Vermögensgegenstände wurden mit den
Entwicklungskosten angesetzt. Diese beinhalten sowohl
Personal- als auch Sachkosten.
Das Sachanlagevermögen wurde zu Anschaffungs-
bzw. Herstellungskosten angesetzt und soweit abnutzbar, um
planmäßige Abschreibungen vermindert.
Die planmäßigen Abschreibungen wurden nach
der voraussichtlichen Nutzungsdauer der
Vermögensgegenstände linear vorgenommen.
Bewegliche Gegenstände des Anlagevermögens
bis zu einem Wert von Euro 410,-- wurden im Jahre des
Zugangs voll abgeschrieben.
Die fremdbezogenen Vorräte wurden zu
Anschaffungskosten oder mit dem niedrigeren beizulegenden
Wert bewertet. Die selbst erstellten unfertigen und
fertigen Erzeugnisse wurden zu Herstellungskosten bewertet.
Forderungen und sonstige
Vermögensgegenstände wurden zum Nennbetrag
bewertet. Bei den Forderungen aus Lieferungen und
Leistungen wurde dem allgemeinen Ausfall- und Kreditrisiko
durch die Bildung einer Pauschalwertberichtigung in
Höhe von 1 v. H. auf die Netto-Forderungen ausreichend
Rechnung getragen.
Für ungewisse Verbindlichkeiten aus
Pensionsverpflichtungen wurden Rückstellungen
gebildet. Die Rückstellungsbildung wurde gem. §
253 Abs. 1 Satz 2 HGB in Höhe des nach
vernünftiger kaufmännischer Beurteilung
notwendigen Erfüllungsbetrags bewertet. Die
Pensionsrückstellungen betragen Euro 201.794,00.
Die sonstigen Rückstellungen wurden für
alle weiteren ungewissen Verbindlichkeiten gebildet. Dabei
wurden alle erkennbaren Risiken berücksichtigt. Die
Bewertung erfolgte mit dem Erfüllungsbetrag, der nach
vernünftiger kaufmännischer Beurteilung notwendig
ist (§ 253 Abs. 1 S. 2 HGB).
Verbindlichkeiten wurden zum Erfüllungsbetrag
angesetzt.
Entsprechend den geänderten Vorschriften des HGB
(BilMoG) wurde wegen der Aktivierung der selbsterstellten
immateriellen Anlagen ein Passivposten für latente
Steuern gebildet.
Grundlagen für die Umrechnung von
Fremdwährungsposten in Euro
Der Jahresabschluss enthält auf fremde
Währung lautende Sachverhalte, die in Euro umgerechnet
wurden.
Forderungen und Verbindlichkeiten in fremder
Währung sind mit dem Devisenkassamittelkurs am
Bilanzstichtag gem. § 256a Abs. 2 HGB bewertet (§
284 Abs. 2 Nr. 2 HGB).
Angaben zur Bilanz
Forschungs- und Entwicklungskosten
Die selbst geschaffenen immateriellen
Vermögensgegenstände des Anlagevermögens
wurden aktiviert.
Der Gesamtbetrag der Forschungs- und
Entwicklungskosten betrug im Geschäftsjahr 206.900,00
Euro.
Latente Steuern
Der sich nach der Steuerbilanz ergebende
Steueraufwand entspricht nicht dem Ergebnis der
Handelsbilanz. Die Abweichung resultiert aus der
Aktivierung von Entwicklungskosten.
Die Bewertung der latenten Steuern erfolgt mit einem
Steuersatz in Höhe von 29,8 %.
Pensionsrückstellungen
Zur Ermittlung der Pensionsrückstellung wurde
das Teilwertverfahren angewendet. Eine Saldierung mit den
Aktivwerten der Rückdeckungsversicherung ist nicht
vorzunehmen, da keine Verpfändung zugunsten der
betroffenen Arbeitnehmer vorliegt.
Angabe zu Verbindlichkeiten
Es bestehen Verbindlichkeiten mit einer Restlaufzeit
von einem Jahr in Höhe von TEUR 825,8.
Der Gesamtbetrag der Verbindlichkeiten mit einer
Restlaufzeit von mehr als fünf Jahren beträgt
TEUR 189,7.
Zum Bilanzstichtag waren die Verbindlichkeiten
gegenüber der VR-Bank Mainz eG in Höhe von
EUR 660.723,78 durch folgende Pfandrechte oder
ähnliche Rechte besichert:
| • |
Sicherungsübereignung des
Warenlagers
|
| • |
Globalzession der Forderungen
aus Lieferungen und Leistungen von A - Z
|
| • |
Grundpfandrechte i H. v. EUR
383.468,91 zu Lasten einer privaten Immobilien
Objektes einer Gesellschafterin
|
Vorschlag zur Ergebnisverwendung
Die Geschäftsführung schlägt in
Übereinstimmung mit den Gesellschaftern die folgende
Ergebnisverwendung vor:
Der Jahresfehlbetrag beträgt Euro -276.024,81
und wird auf neue Rechnung vorgetragen.
Sonstige Pflichtangaben
Namen der Geschäftsführer
Während des abgelaufenen Geschäftsjahrs
wurden die Geschäfte des Unternehmens durch Reinhardt
Behm und Joachim Trützschler von Falkenstein
geführt.
Der Gesamtbetrag der ausschüttungsgesperrten
Beträge aus Aktivierung von selbst geschaffenen
immateriellen Vermögensgegenständen beträgt
unter Berücksichtigung der passiven latenten Steuern
TEUR 145, §§ 268 Abs. 8, 285 Nr. 28
HGB.
Angaben zu Ausleihungen, Forderungen und
Verbindlichkeiten gegenüber Gesellschaftern
(§ 42 Abs. 3 GmbHG)
Gegenüber den Gesellschaftern bestehen
Verbindlichkeiten in Höhe von TEUR 257.
Mainz, 24. November 2011
___________________________
(Geschäftsführung)
sonstige Berichtsbestandteile
Angaben zur Feststellung:
Der Jahresabschluss wurde am 24.11.2011 festgestellt.
|