TGA Verwaltungs-GmbH
Gottlieb-Daimler-Straße 16, 71334 Waiblingen, DEUStammdaten
Grundlegende Informationen zum Unternehmen
Historie
Öffentliche Bekanntmachungen aus dem Handelsregister
Management
Gesetzliche Vertreter dieser Organisation
| Name | Rolle |
|---|---|
Karl Norbert Reuss seit 25.9.2013 | Prokura |
Kai Dietmar Weber seit 18.9.2006 | Geschäftsführer |
Wirtschaftlich Berechtigte
Natürliche Personen, die das Unternehmen letztendlich besitzen oder kontrollieren – ermittelt durch Auflösen der Gesellschafterkette
Identifizierte Personen (1)
| Name | Anteil |
|---|---|
| 100.00% |
Gesellschafter
Eigentümer- und Gesellschafterstruktur des Unternehmens
1 Gesellschafter
GmbH-Struktur
Konzern- und Jahresabschlüsse
Öffentlich zugängliche Berichte in Volltext
TGA Verwaltungs-GmbHWaiblingenJahresabschluss zum Geschäftsjahr vom 01.01.2012 bis zum 31.12.2012BilanzAktiva
AnhangI. BILANZIERUNGSMETHODEN Der Jahresabschluss ist unter Anwendung der Bilanzvorschriften des Handelsgesetzbuches aufgestellt. 1) Im Jahresabschluss sind sämtliche Vermögensgegenstände, Schulden, Rechnungsabgrenzungsposten, Aufwendungen und Erträge enthalten, soweit gesetzlich nichts anderes bestimmt ist. 2) Die Posten der Aktivseite sind nicht mit Posten der Passivseite, Aufwendungen nicht mit Erträgen und Grundstücksrechte nicht mit Grundstückslasten verrechnet. 3) Das Anlagevermögen weist nur Gegenstände aus, die bestimmt sind, dem Geschäftsbetrieb dauernd zu dienen. 4) Die Gewinn- und Verlustrechnung ist in Staffelform nach dem Gesamtkostenverfahren aufgestellt. II. BEWERTUNGSMETHODEN Die Bewertungsmethoden entsprechen den Grundsätzen ordnungsgemäßer Buchführung. 1) Die Wertansätze der Eröffnungsbilanz stimmen mit denen der Schlussbilanz des vorhergehenden Geschäftsjahres überein (§ 252 I Nr. 1 HGB). 2) Bei der Bewertung wird von der Fortführung der Unternehmenstätigkeit ausgegangen. Dem stehen auch tatsächliche und rechtliche Gegebenheiten nicht entgegen (§ 252 I Nr. 2 HGB). 3) Die Vermögensgegenstände und Schulden sind zum Abschlussstichtag einzeln bewertet (§ 252 I Nr. 3 HGB). 4) Es wird vorsichtig bewertet, namentlich sind alle vorhersehbaren Risiken und Verluste, die bis zum Abschlussstichtag entstanden sind, berücksichtigt, selbst wenn diese erst zwischen Abschlussstichtag und dem Tag der Aufstellung des Jahresabschlusses bekanntgeworden sind (§ 252 I Nr. 4 HGB). 5) Gewinne werden nur berücksichtigt, wenn sie am Abschlussstichtag realisiert sind (§ 252 I Nr. 4 HGB). 6) Aufwendungen und Erträge werden periodengerecht abgegrenzt (§ 252 I Nr. 5 HGB). 7) Die auf den vorhergehenden Jahresabschluss angewandten Bewertungsmethoden sind beibehalten. III. ANGEWANDTE BEWERTUNGS- UND BILANZIERUNGSMETHODEN BESTANDSNACHWEISE Das Inventar ist nach den Vorschriften des § 240 I HGB aufgestellt worden. a) Die Forderungen sind in Saldenlisten nachgewiesen. b) Die Geldbestände sind aus dem Kassenbuch ersichtlich sowie durch Bestätigungen der Banken nachgewiesen. c) Die sonstigen Vermögensgegenstände sind genau aufgezeichnet. d) Die Schulden sind in Saldenlisten sowie Bestätigungen der Banken nachgewiesen. FORDERUNGEN/SONSTIGES UMLAUFVERMÖGEN Forderungen und sonstige Vermögensgegenstände sind grundsätzlich mit dem Nennbetrag angesetzt. Die Bewertung erfolgt unter Berücksichtigung aller erkennbaren Risiken. Einzelrisiken werden durch Abschreibungen auf diese Forderungen berücksichtigt. SONSTIGE RÜCKSTELLUNGEN Passivierungspflichtige Rückstellungen sind nach vernünftiger kaufmännischer Beurteilung bemessen. VERBINDLICHKEITEN Die Verbindlichkeiten sind grundsätzlich mit ihrem Rückzahlungsbetrag angesetzt. GLIEDERUNG Die Bilanz ist in Kontoform aufgestellt worden. Die in § 266 II + III HGB bezeichneten Posten sind gesondert und in der vorgeschriebenen Reihenfolge ausgewiesen. Die Gewinn- und Verlustrechnung ist in Staffelform nach dem Gesamtkostenverfahren aufgestellt worden. Die in § 275 II + III HGB bezeichneten Posten sind gesondert und in der vorgeschriebenen Reihenfolge ausgewiesen. IV. SONSTIGE PFLICHTANGABEN MITGLIEDER DES GESCHÄFTSFÜHRUNGSORGANS Geschäftsführer ist: Herr Dietmar Weber PERSÖNLICH HAFTENDE GESELLSCHAFTERIN Die Gesellschaft ist persönlich haftende Gesellschafterin der TGA technische Gebäude- und Anlagenwartung GmbH & Co. KG, Waiblingen. FORDERUNGEN UND VERBINDLICHKEITEN GEGENÜBER GESELLSCHAFTERN (§ 42 ABS. 3 GMBHG) Gegenüber den Gesellschaftern bestehen Forderungen in Höhe von 11.222,79 Euro. V. UNTERZEICHNUNG DES JAHRESABSCHLUSSES
TGA Verwaltungs-GmbH Dietmar Weber sonstige BerichtsbestandteileAngaben zur Feststellung: Der Jahresabschluss wurde am 29.01.2014 festgestellt. |
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